Dornbirner
ercherrer.
Zehn ter Jahrgang.
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Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbi rne r Ge meindeblatt" erscheint jeden Sonn tag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postv ers endung ganzjährig fl. 2.10. Inser ate
werden mit 5 kr. für den Raum einer g ewöhnl ichen Druckzeile berechnet. Die Insera te
müssen spätestens bis Freita g Mit tag franko im Gemeindeamte abgeg eben werden.
Nr. 1. 1879
Sonntag, 5. Jünner .
K undmachungen.
Alle Hauseigenthüm er und U n ter standsgeber werden daran erinnert,
daß sie für Gesellen, Dienstboten und sonstige Frem de die R eisedokum ente
oder Heimatsche ine j edesmal binn en drei Tagen im Gemeindeamte abzugeben
oder wenigstens die entsprechende Anmeldung daselbst zu machen haben.
Das selbe gilt nicht blos für neu angekommene Fremde, sondern auch für
jeden U nterstan dsw echsel.
Die Verabsäumung d ieser Vorschrift kann eine Strafe von fl. 2.
bis zu fl. 5.— nach sich ziehen.
Unter den Fremden werden alle jene v erstanden, welche hierher nicht
zuständig sind.
Dornbirn, den 5. Jänner 1879. Die Gemeindevorstehung.
Die dießjä hrige aerarische Grund- und Häusersteu er, sowie die Ge¬
werbeste uer wird am nächsten Sonntag, den 12. d. Mts., Nachmittags
von 3 bis 5 Uhr im G emeindeamte vom Einzi eher Diem in Empfang ge¬
nommen oder nachher auf Kosten der P artheien ein geh oben.
Die Steuerbüchel und Erwerbsteuerscheine sind wegen Eintragung der
Zahlung mit zubring en.
Dornbirn, am 5. Jän ner 1879. Die Gemeindevorstehung.