Dornbirner
Gemeinoeblart.
Erscheint jeden Sonntag. Pre is:
ganzjährig fl. 1·50 (mit Postversendung fl. 2· 10), halbjährig 75 kr.; einzelne Numm ern 5 kr—
Einschl ¬
tunge n kosten 5 kr. der Zeilenraum und sind bis spätestens F reitag mittags portofrei ins G emei ndeamt zu bringe n.
Nr. 1. Sonntag,
1. Jä nner 1893. 24.
Jahig.
Schlossern u. dgl.), bezahlen vom Meter einen halben
Ku ndmachungen. Kreuzer
mehr als gew ö hnliche Kamine .
Hausbesitzer h aften erforderlichen Fal les für Fegerschulden
Wegen des auf nächsten Fre itag den 6. d. Mts der
Mietparteien, jedoch nur dann, wenn der Kaminfeger
fallenden Feiertages sind die Einschaltungen in das Ge¬ Zahlungsrüc kstände
derselben dem Hau sbesitzer rechtz e itig
meind eblatt spätestens bis D onnerstag mittags angezeigt
hat.
im Gemeindeamte abzugebe n. Diese
Verordnung trat am 1. August 1874 in Wirksamkeit.
Dornbi rn, am 1. Jänner 1892.
Die Gemeindevorstehung. Mittheilungen.
Der § 88 der Ge werbeordnun g wird b ehufs Am tstag
des Herrn k. k. Bezirkshauptmannes morgen
genauer Da rnachachtung mit dem B eifügen in Erinnerung ge¬ Montag ,
den 2. Jänner und des Herrn k. k. Evidenzhaltungs¬
bracht, dass die k. k. Gendarmerie mit der Con trole betrau t Geometers
2., 3. und 4. Jänn er d. Is. ist. Der § 88 lautet: Gemeindeausschuß.
Nächsten Donnerstag wird um die
In jeder Gewerdsunternehmung ist über alle Hilfsar¬
beiter ein Verz eichnis in Buchfor m mit Angabe des Vor ¬ übliche
Zeit eine Sitzung abgeha lten. Die Tagesordnung ist
an der Amtstafel angeschlagen.
und Zunam ens, des Alters, der Heimatsg em einde, der Gemeind e
wel che das Arbeitsbu c h ausgestellt hat, des Eintr ittes in die Gemeindera sse.
Dieselbe b leibt von heute an bis auf
Gewerbsunternehmung des Namens des Ge wer beinhabe rs, bei Weiteres
an Nachmittagen für den Parte ienverke h r geschlossen.
dem der Hil fsarbeiter zuletzt in Arbeit stand, die Verwendungs¬
art im Gewer de, der Kr a nkencasse, w elcher der Hilfsarb eiter Po s tverkehr.
Bei der großen Ausdehnung unserer Ge¬
angehört und des Austrittes aus der Gewerbsunternehmungmeinde
und den vielfach vorkommend en gleich= und ähnli ch
zu füh ren und den behördlichen Or ganen auf jedesmaliges lautenden
Namen ist es sehr wünschenswert und im Interesse
Verlangen vorzuwe isen . Die polizeilichen Meldungsvorschriften der
Einwohner gelegen, wenn, um Verspätungen bei Zustellung
bleiben durch dieses Gese tz unber ührt. von
Postsendungen zu vermeiden, die Adressen immer ganz
Feldkirch, am 26. Dec ember 1892. genau
bezeichnet werden. Alle, welche Postsendungen aufgeben
und empfangen, werde n daher eindringlichst erinnert, sich an¬
Der k. k. Bezirkshauptmann: zugewöhnen,
allen C orr e spondenzen ihre genaue Adresse mit
Sardagna. Angabe
der Straße und Hausnummer beizufügen und
hre auswärtigen Corr e spondente n daran zu erinnern, dafs
Kaminfegergebühren. diese
jeder für Dornbirn bestimmten Adresse stets die Straße
und Hausnummer des Adressaten (Empfängers) beifügen. Nur
Auf Grund der Gemeindeausschussbeschlüsse vom 2. und auf
diese Weise wird es gelingen, den in unserer weitaus¬ 16. Juli 1874, sowie des Gemeinderathsbeschlusses vom 15. gedehnten
Gemeinde Wohnenden Briefe und andere Postsen¬
Juli 1874 besteht folgender Kaminfeger=Tarif: dungen
ohne V e rzögerung und ohne Verwechslungen zustellen
Der Kaminfeger hat anzuspre chen: u
kö nnen.
1. Für ein schlief bares Hau ptkamin vom laufenden Meter 1·0
kr.
1•5 Sparcassa. Diese lbe befindet sich im I. Stock, Thür Nr. 7, 2. eingeleitet es
Kamin. „ „9
3. 1•5 des Ge meindehaus es und ist vom 1. bis 10. Jänne r an Werk¬ „ „ russisches Kamin *
4 tagen
den ganzen Tag bis aben ds 5 Uhr, an Sonn= und
1•5
einen Heizthurm :
**„
5. Feiertagen je doch nur vormittags von ½11 bis 12 Uhr für den
ein
Dampikamin 4•0 * *„
„ „
=6. arteienverkehr
offen. Im übrigen Theile des Jahres ble iht
Rauchrohr 4•0
„der
Parteienverkehr wie bisher auf den Vormitt ag besc h ränft.
7. R auchkammern, liegende Künste u. Kunst¬
herde je nach
Zeitaufwand Alle Spareinlagen, welche in der Zeit vom
* *
*4—6 „1.
bis 10. Jänner zur Casse gebracht werden, werden
Zusatzbestimmungen. auf
den 1. J änner eingetra ge n und vom 1. Jänne r
a.Zu
Post 1, 2, 3, 4 und 5 wird beigefügt, dass einan
verzinst. Es erleide n daher die Parteien.
Maßrest unter einem halben Meter gar nicht , ein Ma߬ welch e
innerhalb der bez eich neten 10 Tage—
rest über einen halbe n Meter als ganzer Meter anzu¬ gleichviel
an welc hem
derselben — zur Casse
rechnen ist. ommen,
ke inen Zinsverlust. Ein besonderer
b. Kamine,
welche wegen feuergefährlichen G ewerbsb etriebes Andra ng
zur Casse in den ersten Tagen des Jän¬
nindestens vierwöchentlich zu fegen sind (z. B. bei Bäckern, ners
ist daher vollkommen zwecklos.