Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1893 (1893)

Dornbirner 
Gemeinoeblart. 
Erscheint jeden Sonntag. Pre is: 
ganzjährig fl. 1·50 (mit Postversendung fl. 2· 10), halbjährig 75 kr.; einzelne Numm ern 5 kr— 
Einschl ¬ 
tunge n kosten 5 kr. der Zeilenraum und sind bis spätestens F reitag mittags portofrei ins G emei ndeamt zu bringe n. 
Nr. 1. Sonntag, 
1. Jä nner 1893. 24. 
Jahig. 
Schlossern u. dgl.), bezahlen vom Meter einen halben 
Ku ndmachungen. Kreuzer 
mehr als gew ö hnliche Kamine . 
Hausbesitzer h aften erforderlichen Fal les für Fegerschulden 
Wegen des auf nächsten Fre itag den 6. d. Mts der 
Mietparteien, jedoch nur dann, wenn der Kaminfeger 
fallenden Feiertages sind die Einschaltungen in das Ge¬ Zahlungsrüc kstände 
derselben dem Hau sbesitzer rechtz e itig 
meind eblatt spätestens bis D onnerstag mittags angezeigt 
hat. 
im Gemeindeamte abzugebe n. Diese 
Verordnung trat am 1. August 1874 in Wirksamkeit. 
Dornbi rn, am 1. Jänner 1892. 
Die Gemeindevorstehung. Mittheilungen. 
Der § 88 der Ge werbeordnun g wird b ehufs Am tstag 
des Herrn k. k. Bezirkshauptmannes morgen 
genauer Da rnachachtung mit dem B eifügen in Erinnerung ge¬ Montag , 
den 2. Jänner und des Herrn k. k. Evidenzhaltungs¬ 
bracht, dass die k. k. Gendarmerie mit der Con trole betrau t Geometers 
2., 3. und 4. Jänn er d. Is. ist. Der § 88 lautet: Gemeindeausschuß. 
Nächsten Donnerstag wird um die 
In jeder Gewerdsunternehmung ist über alle Hilfsar¬ 
beiter ein Verz eichnis in Buchfor m mit Angabe des Vor ¬ übliche 
Zeit eine Sitzung abgeha lten. Die Tagesordnung ist 
an der Amtstafel angeschlagen. 
und Zunam ens, des Alters, der Heimatsg em einde, der Gemeind e 
wel che das Arbeitsbu c h ausgestellt hat, des Eintr ittes in die Gemeindera sse. 
Dieselbe b leibt von heute an bis auf 
Gewerbsunternehmung des Namens des Ge wer beinhabe rs, bei Weiteres 
an Nachmittagen für den Parte ienverke h r geschlossen. 
dem der Hil fsarbeiter zuletzt in Arbeit stand, die Verwendungs¬ 
art im Gewer de, der Kr a nkencasse, w elcher der Hilfsarb eiter Po s tverkehr. 
Bei der großen Ausdehnung unserer Ge¬ 
angehört und des Austrittes aus der Gewerbsunternehmungmeinde 
und den vielfach vorkommend en gleich= und ähnli ch 
zu füh ren und den behördlichen Or ganen auf jedesmaliges lautenden 
Namen ist es sehr wünschenswert und im Interesse 
Verlangen vorzuwe isen . Die polizeilichen Meldungsvorschriften der 
Einwohner gelegen, wenn, um Verspätungen bei Zustellung 
bleiben durch dieses Gese tz unber ührt. von 
Postsendungen zu vermeiden, die Adressen immer ganz 
Feldkirch, am 26. Dec ember 1892. genau 
bezeichnet werden. Alle, welche Postsendungen aufgeben 
und empfangen, werde n daher eindringlichst erinnert, sich an¬ 
Der k. k. Bezirkshauptmann: zugewöhnen, 
allen C orr e spondenzen ihre genaue Adresse mit 
Sardagna. Angabe 
der Straße und Hausnummer beizufügen und 
hre auswärtigen Corr e spondente n daran zu erinnern, dafs 
Kaminfegergebühren. diese 
jeder für Dornbirn bestimmten Adresse stets die Straße 
und Hausnummer des Adressaten (Empfängers) beifügen. Nur 
Auf Grund der Gemeindeausschussbeschlüsse vom 2. und auf 
diese Weise wird es gelingen, den in unserer weitaus¬ 16. Juli 1874, sowie des Gemeinderathsbeschlusses vom 15. gedehnten 
Gemeinde Wohnenden Briefe und andere Postsen¬ 
Juli 1874 besteht folgender Kaminfeger=Tarif: dungen 
ohne V e rzögerung und ohne Verwechslungen zustellen 
Der Kaminfeger hat anzuspre chen: u 
kö nnen. 
1. Für ein schlief bares Hau ptkamin vom laufenden Meter 1·0 
kr. 
1•5 Sparcassa. Diese lbe befindet sich im I. Stock, Thür Nr. 7, 2. eingeleitet es 
Kamin. „ „9 
3. 1•5 des Ge meindehaus es und ist vom 1. bis 10. Jänne r an Werk¬ „ „ russisches Kamin * 
4 tagen 
den ganzen Tag bis aben ds 5 Uhr, an Sonn= und 
1•5 
einen Heizthurm : 
**„ 
5. Feiertagen je doch nur vormittags von ½11 bis 12 Uhr für den 
ein 
Dampikamin 4•0 * *„ 
 „ „ 
=6. arteienverkehr 
offen. Im übrigen Theile des Jahres ble iht 
Rauchrohr 4•0 
„der 
Parteienverkehr wie bisher auf den Vormitt ag besc h ränft. 
7. R auchkammern, liegende Künste u. Kunst¬ 
herde je nach 
Zeitaufwand Alle Spareinlagen, welche in der Zeit vom 
* * 
*4—6 „1. 
bis 10. Jänner zur Casse gebracht werden, werden 
Zusatzbestimmungen. auf 
den 1. J änner eingetra ge n und vom 1. Jänne r 
a.Zu 
Post 1, 2, 3, 4 und 5 wird beigefügt, dass einan 
verzinst. Es erleide n daher die Parteien. 
Maßrest unter einem halben Meter gar nicht , ein Ma߬ welch e 
innerhalb der bez eich neten 10 Tage— 
rest über einen halbe n Meter als ganzer Meter anzu¬ gleichviel 
an welc hem 
derselben — zur Casse 
rechnen ist. ommen, 
ke inen Zinsverlust. Ein besonderer 
b. Kamine, 
welche wegen feuergefährlichen G ewerbsb etriebes Andra ng 
zur Casse in den ersten Tagen des Jän¬ 
nindestens vierwöchentlich zu fegen sind (z. B. bei Bäckern, ners 
ist daher vollkommen zwecklos.
	        
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