. Buat an
Dornbirner
G emeindeblatt.
Erscheint jeden Sonntag. — Preis: ganzjährig K 2•— (mit Postversendung K 3•20), einzelne N ummern 10 h — Einschaltungen
k osten 10 h der Zeilenraum und sind bis spätestens Freita g mittag s kostenfrei ins Gemeindeamt zu br ingen.
Sonnta g, 7. Jänner 1900. Nr. 1.31. Jahrg.
unterhaltungen vorerst die gemeindeämtl. Bewilligung (Zimme r
Kund machungen. Nr.
9) einzuholen ist.
Für jede ertheilte Bewilligung ist vor Ausfolgung des
Erlaubniss c hein es eine Gebür von K 6•— zu Gunsten des Im Jahre 1900 wird im Gemeindehause zu Dornbirn Orts armenfo ndes
zu erlegen. Das diesbezügliche Gesuch sowi
am ersten Mont ag jeden Mon ats, und wenn dieser der
Erlaubnisschein benöthigen je K 2•— Stempel.
Tag ein Feiertag ist, am nächstfolgen den Mo ntag Amtsta g
abgehalten. Uebertr e tungen dieses Ges etzes werden mit K 40
—bezw.
mit4 Tagen A rrest bestraf t.
Feldkirch, am 28. Dec ember 1899. Dornbirn,
den 7. Januar 1900
Der k. k. Bezirkshauptmann: Die
Gemeindevorstehung.
Zigau .
Kundmachung Die Gemeindevorstehung Do rnbirn bringt zur allgemeinen
Kennt nis, dass das Ab laden von Holz auf der Müsel¬ betreffend die Wahle n in die Pe rsonal=Einkom men¬ bachbrücke
und in der R app enloch brücke und deren Vorbrück en,
steuer=Schätzungscommission. sowie
in den Unter standshütten, str engsten s verboten ist.
Die Wahlen der Mitgliede r und Stellvertreter für den Zuwiderhandel nden
wird das Holz sofort auf ihre Rechnun g
politischen Bezirk Feldkirch finden am 15. und 16. Jänner 1900 in
den Gemeindestadel
abgeführt. 2.1
in Feldkirch in der Kanzlei des Steuerieferates Thür Nr. 1 Dornbirn,
den 6. Ja nuar 1900.
tatt und zwar wählt der: Die
Gemeindevorstehung .
I. Wahlkörper
am 15. Jänner 1900 von 9 bis 10 Uhr vorm ittags Alle
D ieje nigen, welche mit G emeindesteue r, Holz¬
II. Wahlk örper kaufschillin ge n ,
Pachtzi nsen 2c. noch im Rückstande sind,
am 15. Jänner 1900 von 11 bis 12 Uhr vormittags wer den
hi emit aufgefordert dieselben bis längs tens 15. Jänner
1900 bei Vermeidung der Kosten, eventuell Execution, an die
III. Wahlkörper Gem ei ndecasse
ei nzuzahlen . am 16. Jänner 1900 von 9 bis 11 Uhr vormitta gs. Dornb irn,
am 24. Dec eember 1899.
Der I. Wahlkörper hat einen Stellvertreter, der II. Wahl¬
körper ein Mitglied, der III. Wahlkörper ein Mitglied und Die Gemeindevorstehung.
einen Stellvertreter zu wählen; das passive Wahlrecht ist nicht
auf den Wahlkörper bes chränkt , jedoch sind nur jene Personen Markt .
Nachtwache
wählbar, und b esitzen auch nur jene das a ctive Wahlrecht, welche Heute
Sonntag den 7. d. Mts. ab ends 8 Uhr
im Jahre 1899 personal eink o mmen steuerpfl ichtig war en. f indet
im Gasthaus „zur Post“ die Jahresversammlung
Die Stimmzettel, welche die Namen, die Beschäftigung der
N achtwa che=Concurr enz Markt sta tt.
und den Wohno rt der Gewählten und die Unterschrift des Tagesordnung:
1. Rechnungslegung;
Wählers zu enthalt en haben, sind entweder während der oben 2.
Nachtwächterwahl.
festgesetzten Stunden persönlich unter Vorwe isung der Legiti mati on
dem Wahlcommissär zu übergeben oder vor dem bezeichneten Dorn birn, am 7. Januar 1900.
Zeitpunkte per Post (frankiert) an denselben als Vertreter der Ignaz
Rüsch, Gemeind e rath.
wahlleitenden Behörd e unter Anschluss diese r Legitima tion hieher
zu se nden. Für
Branntweinbrenner.
Unfrankiert einlangende oder nicht vol lst ändig ausgefüllte,
owie nicht mit der Wah llegi timat ion versehene
Stimmzettel Es wird hiemit bekannt gemacht, doss die Anmel dungen
über das steuerbare Ver fahren der Branntwein=Erzeu¬
können nicht berücksichtigt werden. gung
nicht mehr bei k. k. Finanzwache=Abtheilung, sonder n
Feldkirch, am 27. December 1899 beim
k. k. Steueramte in Dornbirn, und zwar 48 Stu nden
Der k. k. Bezirkshauptmann : vor
Beg inn des Br ennverfah ren einzubringen sind. Wer eine
Z igau. Abkürzung
der obigen Frist von 48 Stu nden an streben will,
kann sich mittels eines Gesuches an die k. k. Finanz=Bezirks¬
Tanzbewilligungen. Directi on
in Feldkirch we nden.
Bezugnehmend auf das im Gemeindeblatte Nr. 38 vom Das
Verzeichnis über jene Parteien, welch e die Anmeldung
20. September 1896 erschienene Tanzgesetz wird hiemi t infür
die steuerfreie Branntweinerzeu g un g im Monate October
Erinnerung gebracht, dass zur Abhaltung von öf fe ntlichen Tanz¬