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Dornbirner
Gemei ndeblurt.
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kosten 10 h der Zeilenraum und sind bis spätestens Freitag mitt ags kostenfrei ins Gemeindeamt zu bringe n.
Nr. 14. 825 Sonntag,
7. April 1901. 32.
Jah rg.
Kundmachungen. sind,
bis zum Sch lusse der Stellung zu warten haben und erst
nach Abfertigung aller übrigen Stellun gspfl i chtigen der Ab¬
Die nstag den 9. April ist stellung
unterzogen werden kö nnen.
Die Nachwe ise über etwa bisher übersehen e Ansprüche auf
Vieh= u. Krämermarkt . die
Begünstigung nach §§ 25—29 W. Ges. als Einjährig
Krämer, welche einen Marktstand wünschen, mögen dies Fr eiwilli ge,
§ 31 als Theologen oder Pri ester, § 32 als
beim Zimmerme ist er
Rüf oder im Gemeindeamte Nr. 9 melden. Lehr er,
§ 33 als Besitzer erer bter Landw irtschaft en , nach § 34
Es dürfen im Marktberichte nur so viel Pferde aufge¬ als Familienerhalter sind spätestens beim Namensaufruf beizu¬
nomm en werde n, als Pfe rdegebüren eingegang e n sind. bringen.
Stellungspflichtige, welc he die Begünstigung nach den
§§ 31—34 W. Ges. anstreben und auch auf die Zuerkennung Dornbir n, am 7. April 1901. der
Begünstigung des einjährigen Prä senzdienst es Anspruch habe n,
Die Gemeinde vorstehun g . werden
aufmerksam gemacht, dass sie für den Foll einer etw aigen
Kundmac hun g Abweisung
des Ansuch ens um eine der ersterwähnten Begünstig¬
betr. die M ili tärstellung 1901. un gen,
die Begünstigung des einjährigen Präsen zdi e nstes bei
der St ellung geltend m achen können. Die Nichtbeachtung der
Nach dem von der k. k. Sta tthalterei mit Erlass vom 26 Stellungspflicht,
wie überha upt der aus dem Wehrgese t ze ent¬
Jänn er 1901, Zl. 1574, herabgelangten Stellungsplane findet springenden
Pflichten kann durch Unkenntnis dieser Aufforderung
die diesj ährige Militärstellung für den politi schen Bezir oder
des Gesetz es nicht ents chul digt werde n.
Fe ldkirch an nachfolgenden Tagen statt: Ein
Stellu ngspflichtig e r, welc her zur Stel lung nicht recht¬
A. Im Gerichtsbezirke Feldkirch: zeitig
erscheint und sein Versä umnis nicht hi nreichend recht¬
I. Altersclas se, Gebur tsjahr gang 1880, am 26. April 1901, ert igt,
wird nach § 44 W. Ges. an Geld mit 20—400 K
8 Uhr früh, bestraft.
II. Altersclasse, Ge bu rtsjahrgang 1879, am 27. April 1901, Wer
in der Absicht, sich der Stellungspflicht zu entziehen
Uhr früh, das
Gebie t der österreich.=ung. Mo narchie verlässt und während
III. Altersclasse, Geburtsjahrgang 1878, am 29. April 1901, der
Stellu ng sich außerhalb der Grenzen der Mo narchie auf¬
8 Uhr früh, hält,
macht sich nach § 45 W. Ges. eines Vergehens schuld ig
und zwar im städt is chen Ra thause zu F eldkirch. und
wird mit strengem Arreste von einem Monate bis zu einem
B. Im Ge r ichtsbezirke Dornbi rn: Jahre
und an Geld mit 200 —2000 K bestraft.
I. Altersclasse , Geburtsjahrgang 1880, am 30. April 1901, B ezüglich
der fremden Stel lun gspflichtigen, die
Uhr früh, von
ihrer Heimatsbehörde die Bewilligung zur Abstellung im
II. Altersclas se, Geburtsjahrga ng 1879, am 1. Mai 1901, politis che n
Bezirke Feldkirch erhalten haben, wird bekannt ge¬
8 Uhr früh, ge ben,
dass dieselben sowohl in F eldkirch als auch in Dornbirn,
III. Altersclasse, Geburtsjahrgang 1878, am 2. Mai 1901, sohin
in F eldkirch am 27. April 1901, in Dorn¬
8 Uhr früh, birn
am 1. Mai 1901 nach den einheimis ch en Stellungs¬
und zwar im Gemeind ehause zu Dornbirn. pflichtigen
der Stellung unterzogen werden.
Alle in den Jahren 1880, 1879 und 1878 geborenen, Feldkirch,
am 9. Febr uar 1901.
im pol iti schen Bezirke Feldkirch zust ändigen Jünglinge mit Aus¬ Der
k. k. Bezirksh au p tmann:
nahme derjenigen, deren offenk undi ge Unt auglichkeit (Mangel Zigau.
eines Fußes oder einer Hand, Erblindung beider Augen, Taub¬
stummheit, Cretinismus , gerichtlic h erklärter Irrsinn , Wahnsinn Sämmtliche
einheimische Jünglinge aus den
oder Blödsinn zweife llos erwiese n ist, dann derjenigen, über Altersclassen
1880, 1879 u. 1878, welche aus was immer
welche in irgend einer A ltersclasse von einer S tellungs= oder für
einem Grunde noch nicht zum stehenden Heere oder zur
Ueberprüfungs=Commission der Beschluss „waff e nunfähig“ oder Landwe hr
abgestellt w orden sind, wie auch diejenigen fremden „ löschen“ gefa sst worden ist (§ 16, Pkt. 8, W. V. I. Th l.), S t ellung spfli chtigen,
welche die Bewilli g ung zur Ab¬
haben an den vors tehe nden Stellungstagen vor der heima tlic hen st ellung
im Aufenthaltsbezirke erhalten haben, werden hiemit
St ellu ngscomm ission zur bekanntgegebenen Stund e zu erscheine n aufgefordert,
Sonntag den 14. April nachmittags
falls denselben nicht die Abstellungsbewilligung für ihren Auf¬ punkt
3 Uhr im Saale des Gemei ndehau ses (ehemaliger
enthaltsbezirk ertheilt word en ist. Turnsaa l)
dahier zu erscheinen, damit ihnen das Nöthig e be¬
Die Stellungspflichtigen sowo hl, als die der Unters uchun g züglich
der heurigen Stellung, w elche am 30. April, 1. u. 2.
zu un t erziehenden männlichen Angehö rige n derselben haben amMai
d. Is. stattfindet, mitgetheilt werden kann.
Stellungstage rechtzeitig und reinlich der Stellungscommission
ich vorzus tell en und wird h iebei ausdrücklich bemerkt, dass die¬ Do rnbirn,
am 7. April 1901.
jenigen, w elche nicht pünktlich beim Namensaufr ufe anwesend! Die Gemeindevorstehung.