273
Dornbirner
Gemeinoeblatt.
3•2 0), einzelne Nummern 10 h — Einschaltungen
Erschei nt jeden Sonnt ag. — Preis: ganzjährig K 2•— (mit Postversendun
kos ten 10 h der Zeilenraum und sind bis spätesten s Freitag mittag s koste nfrei ins Gemeindeam t zu b ringen.
32. Jahrg.
21. Juli 1901.
Sonntag,
Nr. 29. Straßenbanquette
durch Fuhrwerke, Reite r und
Kundmachungen. zum
Viehtrieb strengstens verboten ist und jede
U eberschreitung des Verbotes im Grunde der Besti mmu ngen
des § 17 der Straßenpolizeiordnung vom 1. September 1822 Im Einklange mit den Bestimmungen des Artikels I, § 3,mit
einer Gelds trafe von K 2·60 bis K 20•— oder im Falle
lit. b der kais. Verordnung vom 15. Sept. 1900 R.=G.=Bl. der
Uneinbringlichkeit mit einer Freihe its strafe von 1—8 Tagen
Nr. 154 betreffend die Ab wehr und Tilgung der Schweinepest geahndet
werden wird. (Schweineseuche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif Hiezu
wird erläuternd bemerkt , dass als S t raßenbanquett e
we lcher in Tirol und Vorarlberg als Grundla ge der Entschädig¬ die
zu beiden Seit en der eingeschotterten, s eigentlichen Straße n¬
ungs=Berechnung für jene Nutzschweine zu d ienen hat, die in fahrbahn
liegenden, meist ungefä hr einen Meter breiten nicht
der Zeit vom 1. Juli bis incl. 30. September 1901 au beschotterten
Randstreifen des Straßenkörpers zu betrachten sind. Grund der citierten Verordnung sowie der kais. Verordnung
vom 2. Mai 1899 R.=G .=Bl. Nr. 81 getödtet wurden bezw. Feldkirch,
am 8. Juli 1901.
getötet werden, wie folgt festzusetzen: Der
k. k. Bezirkshauptmann: beurlaubt.
A. Für Schweine der deuts chen Landrasse und deren Kreuz¬ Niederwieser.
u ngen, fer ner für Schweine der romanischen Rasse und deren
Kreuzungen und schließlich für Schweine englischer Zuchte n und
deren Kreuzungen im Lebendgewichte bis zu 10 kg 2 K 18 hIm
Anschlusse wird dem Gemeind eamte die Haus¬
per kg des Le dendgewichtes cla ssensteue r=Einzugsliste
pro 1901 zugefertigt. Nach
von über 10 kg bis 20 kg 1 K 70h per kg des Lebendgewicht. deren
Eintreffen ist dies mit dem Beifügen ortsüblich zu ver¬
1 „49 „
20„
„ 30 „ lautbaren,
dass gegen die in der genann ten Liste enthaltene
„„„
30 „ „ 50 „ 1 „29 „ „ „ „ Bemessung der Hausclassensteuer ein allfälliger Rekurs innerhalb
„„
50 „ „ 70 , 1 „09 „30
Tagen nach der Veröffentlichung hieramts eingebracht werden
70 „ „ zur G renze der Schlachtreife 1 K 07 h per
„ kann, dass aber gegen die bereit s in R echtskraft erwachsene
Kilogramm des Lebendgewichtes. Classification
der G ebäude ein Recurs unzulässig ist.
B. Für Schweine anderweitiger nicht veredelter Rassen Feldkirch,
am 5. Juli 1901.
20 Pro cent weniger als die auf Grund des obigen We rttarifes Der
k. k. Bezirkshauptmann:
festgesetzten Prei se. Ziga u.
Innsbruck, am 8. Juli 1901.
K. k. Statth al terei für Tirol und Vorarlberg. Rehlegger
und Mühlebach er Waldatzung.
Es wird vielfach die Wahrnehmung gemacht, dass auf Die
nach Maß gabe der erflossenen re chtskräftige n Grun d¬
frisc h beschotterten Straßenzügen die Fuhrwerke dem Schotter lasten=Ablösungserkenntnisse
in Sachen der Mühlebacher Wald¬
sorgfälti g auswei chen und fo rtw ährend die Straßen b anquette weide
und der Kehlegger Waldatzung noch ausständi gen Ab¬
be fahren; hiedurch we rden diese Banquette, we lche in einer lösungsbeträge
sind nach Weisung der h. k. k. Mi nisterien des
Breite von mindestens einem Meter ausschließlich zur Benützung I nnern
und der Justiz im Wege der g ericht lichen Zwangs¬
für die Fußgäng er event. für Radfahrer bestimmt sind, d erart vol lstreckung
nach den Vorschriften der Executio ns=Ordnun g ein¬
ausgefahren, dass sich darin tiefe Geleise bilden, in welchen zu bringen.
das Regenw asse r versitzt, w odurch der Un tergrund ganz erweicht, Die
ausständigen A blösungsbet räge der Kehlegger Wald¬
ge der Straßenkör per h insi chtlich sei ner Haltbarkeit vielfach atzung
sind auf diese m Wege bereits hereingebracht worden.
schä digt und die Erhal tung einer guten Fahrbahn sehr er¬ Das
Verz e ichnis der Rück stände für die Mühle bache r
sc hwert wird. die Waldweide
liegt im Gemein deamte Zim mer Nr. 9 zur Ein¬
Durch das gerügte Vorgehen der Fuhrleute wird sicht
auf und es we rden sämmtliche za hlu ngspflichtig e Parteien
Bindung der au fgebrachten Schotterdecke sehr verzögert, der
Schotter bleibt locker auf der Fahrbahn li egen, wird bei ein¬ hiemit in ihrem Interesse darauf auf merksam gem acht, dass nach
tretender trockener Witterung zu Staub zermalmt und geht
für Umfluss von 14 Tagen zur E inbringun g der dann noch aus¬
die St raße nutzlos verloren; auch durch das Reite n und Vieh¬ stehenden Be träge die erforderlichen Exe cutionsanträ ge ges tellt
verden müss ten, womit Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden
tr eiben auf den Banquetten werd en dieselben oft stark beschäd igt sind,
welche sich die säumigen Parteie n dann sel bst zu zuschreiben und wird die Sicherh eit der Person gefährdet 2=2
Im Interesse einer guten und leichten Instandhaltung der haben
Reichsstraßen, nicht we niger mit Rücksicht auf die Sicherheit und Dornbirn,
am 14. Juli 1901.
Bequemlichke it der Fußgä nger und Radfahrer wird hiemit Die
Gemeindevorstehung.
neuerlich in Erinnerung gebracht, dass die Benüt zung der