Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1901 (1901)

Dornbirner 
Gemeinberlart. 
Erscheint jeden Sonntag. — Preis: ganzjährig K 
2•— Geit vostrnsoneng 1 soh, danie Ranene n 19.5 — Einschal tungen 
kos ten 10 h der Zeil enraum und sind bis spätes tens Freitag mittags kostenfrei ins Gemeindeamt zu bringen. 
Nr. 44. So nntag, 
3. Nov ember 1901. 32. 
Jahr g. 
Stierhaltung. 
Kundmachungen. Die 
Besichtigung der Bezirksstiere findet eingetretener 
Hinderni s se halber erst am Dienstag, den 12. November statt. 
Das übrige siehe Gemeindeblatt vom 27. v. Mts. Sc hulan fang. Die 
Commission. 
An sämmtlichen Volksschulen hiesiger Gem einde beginnt 
der Unterric ht Montag den 4. November vormittags. Fr iedhof 
Markt. 
Vor Be ginn der Schule wird in Markt, Hatlerdo rf, Oderdor f Auf 
dem Friedhofe im Felde C sind die Grabsteine in den 
und Haselstauden ein Heiliggeistam t abgehalten. letzten 
Reihen innerhalb dieser Woche wegzuräumen. Nach 
Der Kinderga rten in Hatlerdorf wird gleichzeiti g eröffnet. Unfluss 
der Frist haben die Besitzer der erwähnten Grabsteine 
Dornbirn, am 29. October 1901. kein en 
Anspruch mehr auf dieselden. 
Der Ortsschulrath. Dornbirn, 
am 3. November 1901 
Bemerkun g. Die Schulleiter=Conferenzen werden vom Die 
Friedhof=Commission. 
November an wieder all mo natlich am ersten Mon tag des 
Monats abgehalten. Die erste fin det nächsten Montag um 5 Lo calbahn 
Bornbir n—Lus tena u. 
Uhr im Gemein dehause, Zimmer Nr. 11 statt. Die 
Herren Stamm=Actionäre werden auf den 
Die Jahresrechnung der Gemeind ever w altung vom Jahre 1. Rovember 
aufmerksa m gemacht, an welchem die 
1900 liegt nach Vorschrift des § 65 G.=O. von Mittw och an zweit e 
Rate fäll ig wur de. Die nahe bevorstehenden 
durch 14 Tage zu Jederma nns Einsicht im Gemeindeamt e Thür Concessions verhan dlung en 
b edingen das ei ng ezahlte 
Nr. 3 auf. St am mactiencapit al, 
aus welchem Grund e wir ge¬ Dornbirn, am 3. November 1901. nöthig t 
sind, die Einhebung der S t a mmactienbeträge Die Gemeindevo r s tehung. möglichst 
zu beschleu nigen. Das 
Consortium. 
Verbot. 
Das Entnehmen und Abführe n von Sand und Sc hotter Ries=Versteigerung. 
aus der Ach im B ereiche der Durchbruchs t el le im Vorach 
ist bis auf W eiteres strengstens 
untersagt. Auf die Köhlern=Mittlere=Gleggenstraße, sowie der Köblern ¬ 
Heinz enbeer=Müh lgr abe nstr aß e, wird das er f orderliche Kies zum 
Dornbirn, am 2. No vember 1901. A ufführen 
in mehr eren Abtheilungen am nächst en Mittwoch, 
Die Gemein devorstehu ng den 
6. Novimder abends 8 Uhr im Ochsen in Oberdorf an 
den Mindes tf ordernden vergeden. 
Feuerstätten. Auch könne n sich die Grundbesitzer, welche sich zur Straßen 
arbei t verwenden lass en wollen, melden. 
In Hand habung der ihr obliegenden baup olizei lichen und Dornbirn, 
den 3. November 1901. feuerpolizeilichen Aufsicht erinnert die Gemeindevorstehung erns tlich 
daran , dass jede Neuanlage von Feuerstätten (Herde, Oefen Geb hard 
Wehinger, Straßenmeister. 
Kamine 2c.) und jede wesentlich e Aender ung von dergleich en 
vor der Ausführu ng dem Gemeindeamte (Zimmer 9) anzu¬ Grabenarbeit. 
me lden ist. 
Für jede solche A nmeldung wird eine schriftliche Bescheini¬ Die 
Flussgräben auf dem W allenmahd , Rothenlachen ob 
seitens des betreffenden G emein debeamten ausgestellt. gung der 
Bahnlini=, dann in S töllersmah d, Grund, Kurzenlangen, 
Klosenfang und Br uggen sind zur Eröffnung a u sgesteckt und Die Unterlassung diese r Anmeldun g ist stra fbar und wirk werden 
dieseben am Montag, den 4. November abends 8 Uhr stets zu nächst an dem Fachmanne bestraft werden, der solche n 
der Rose in Hailerdorf in 21 Abtheilungen an den Mindest¬ 
Bauarbeiten ausführt, ohne sich von der erfolgten Anmeldung fordernden 
vergeben 
überzeugt zu haben. 
Dornbirn, am 3. November 1901. Dorndirn, 
am 3. November 1901. 
Die Gemeindevorstehung. Der Grabenmeister: Jakob Diem. 407
	        
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