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Dornbirner
Gemeindeblatt.
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kost en 10 h der Zeilenraum und sind bis spätestens Freitag mittags kostenfrei ins Gemeindeamt zu b ringen.
Nr. 45. Sonn tag,
10. November 1901. 32.
J ahrg.
Zur Stellung des Jah res 1902 sind die in den
Kundmachungen. Jahren
1881, 1880 und 1879 geborenen Jünglinge berufen.
Es hat sich daher jeder Stellungspflichtige der oben ge¬
n annten drei A ltersclassen, sowo hl Einheimische als Fremde,
Es wird hiemit bekann t gege ben, dass bei den vom 2. bezw. entweder
mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch seine
30. October 1901 abgehaltenen Ersotzwahlen für die aus¬ Eltern,
den Vormund oder durch einen Bevollmächtigten, am
geschiedenen Mitglieder und Mitglied=Stellvertreter der E rwerb nächsten
Sonntag den 17. Novemb er nachmittags
steue r=Commiss i on I. und II. Cla sse gewählt wurden und zwar: zwischen
3 und 4 Uhr im Gemeindeamte Thür Nr. 14, 2. Sto ck,
A) In der I. Classe: behu fs
der Einschreibun g zu melden
Bemerkt wird, dass auch jene in den Jahren 1880 und
Mitglied: Ferdinand Gaß ner, Fabrikant in B ludenz 1879
Gedorenen, welc he bei einer vorhergehenden Stellung zu
mit 6 Stimmen. den
Kais erjägern oder Landesschützen assentiert, dann aus
Mitglied=Stellvertreter: Cosmus Jenny, Fabrikant in Familienrücksichten
entl assen wurden, ferner jene, wel che in den
Kennelbach Jahren
1880 und 1879 geboren, bei einer frü heren Stellung
mit 7 Stimmen. zu
den Kaiserjägern oder Landesschützen assentiert und seither
B) In der II. Classe: im
Superar d itr ierung s= oder Ueberprüfungsweg e wegen Dienstes
Mitglied: Anton Weiß, Spediteur in Bregenz untauglichkeit
en tlassen wurden, im Jahre 1902 s tell u ngspflichtig
mit 14 Stimme n. sind
und der oben e rwähnten Me ldepf licht unterliegen.
Mitglied=Stellvertreter: Franz M artin Zumtob el Au sgen ommen
hievon sind nur diejenigen aus den Alters¬
Kaufmann in Dornbirn classen
1880 und 1879, welche schon zum stehenden Heere oder
mit 15 Stimmen. den
Landesschützen abgestellt oder für immer untauglich
Der k. k. Bezirkshauptmann: erk annt
worden sind.
Zi gau. Dornbirn,
am 10. November 1901. 2/1
Die Gemeindevorsteh ung .
Bahn actien .
Die Einzahlung der gezeichneten Stammactien ist Die
Candidaten des gei stlich en Standes, L ehrer der allg.
dringe nd, weil ohne die nachgewiesene Einzahlung der Stamm¬ V olks=
und Bürgerschulen, sowie die B esitzer er erbter Landwirt¬
a ctien die Ertheilung der Bahn=Concession seitens des k. k. sch aften
werden hiemit auf die in den §§ 31, 32 und 33 des
Eisenbahn=Ministeriums nicht erfolgen wird. Wehrges etzes
vom 11. April 1889 enthaltenen Begünstigungen
Dornbirn, am 10. November 1901. (welche
hieramts eingese hen werden könne n) aufmerksam gemacht
Diejenigen Jünglinge der A ltersclassen 1881, 1880 und
Das Bahncons ort ium. 1879,
welch e auf Grund der im § 34 des W ehrgesetzes ent¬
haltenen Begünstigung Anspruch machen wol len, kön nen durch
Stierhaltung. ihre
Vä ter, Mütter oder Vorm ünder am Montag, den 18.
Nachdem die Anmeldung meh rerer Zuchtstierhälter, w elche November
nachmittags 3 Uhr in der Gemei nde¬
zur bevorstehenden Sprun g periode S tiere, sei es für einen kanzlei,
Thür Nr. 14, die diesbezügliche Anmeid ung machen
Bezirk, oder sei es für den eigenen Bedarf , bisher noch nicht lass en
erfolgte und Dien stag den 12. No vember nachmittag Nachd em
alle Jünglinge aus den Alterscl assen 1880 und
2 Uhr die Besichtigung der angemeldete n Stiere s tattfindet, 1879,
welche bei der letzten St ellung zeitlich befreit wurd en,
so w erden diese Stierhälter dringend aufgefordert, die bezügliche te llungspflichtig
sind, so haben dieselben, wenn sie auf die in
Anmeldung noch heute Son ntag vormittags von ½11 Uhr dem
§ 34 des Wehrgesetzes bezeichnete Begünstigung wieder
an und mo rgen Mo ntag im Gemeindeamte Zimmer Nr. 4 Ans pruch
mache n wolle n, neuerlich die sen Anspruc h im Gemeinde¬
zu machen. amte
vorzubringen . Dornbir n, am 10. Novembe r 1901. Es
liegt im Intere sse derjenigen, welche auf diese Be¬
Die G emeinde vorstehu ng. günstigung
Ans pruch machen wollen, zu der für die Anmel dung
bestimmten Zeit pünktlich zu er scheinen.
Die Jahresrechnung der Gemeindeverwaltung Der
§ 34 des Wehrgesetzes lautet:
vom Jahre 1900 liegt nach Vorschrift des § 65 G.=O. vonIn Berücksichtig u ng ihrer Familien v erhältnisse sind im Falle
Mittwoch an durch 14 Tage zu Jedermanns Einsicht im Ge¬ Assentierung
vom regelmäßigen Präsenzdienste im Friede n
der
meindeamte Thür Nr. 3 auf. zu
entheb en und in die Er sa tzreserve einzutheilen (§ 18 d):
Dornbirn, am 3. November
1901. 1. der einzige Sohn eines erwerbsunfähigen Vaters oder
Die Gemeindevorstehung. einer verwit wete n Mutter, oder in desse n E rmanglung der einzige