Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1901 (1901)

440 Ueber 
freiwilliges Ansu chen des Kaspar Moosmann in 
Gechelb ach H.=Nr. 17 hier, wird am Montag, den 25. d 
Mts. 9 Uhr vormittags im Gasthause des Thomas 
Zumtobel in Markt die demselben gehörige Liegenscha f t: 
Bp.=No. 781 Gechelbach jasse, Ba uarea 95 Qu.=Kl., Wohn¬ 
haus No. 17 sammt Stall und Stadel 
Gp=No. 7286 Gechelbach, Wiese 5. Cl., 1530 Qu.=Kl. 
K 6000• — für 
versteigert werden. 
Die Beding ungen werden vor der Feidietung verlesen 
werden. 
Pfandrechte bleiben u nberührt. 
K. k. Bezirksgericht Dornbirn, Abtheilu ng 3292 
2=2 
am 15. N ovember 1901 
Dr. Schandl. 
Fremden=Anmeldung und =Abmel du ng. 
Der Arbeitgeber hat gemäß § 12 der Minist.=Ver¬ 
or dng. vom 15. Febr. 1857 jeden neu aufgeno mmenen Ar¬ 
unter binn en 3 Tagen im Gemeindeamte anzumeld en u. 
eiter Vorweisung des A rbeitsbuches bezw. A bgabe des Reise 
ocumentes. 
Tritt ein Arbei ter aus der Arbei t, so hat der Arbei tgeb er 
mit dem Arbeitsbuc he des Ausget retene n gleichfall 
im G e meindeamte zu erscheinen und denselben abzu melden. 
Arbeitgeber, welche Angehörige eines andern Staates in 
Arbeit neh men, werden überdies aufmerksam gemacht, dar auf zu 
s ehen, dass diese Ausländer außer dem Arbeitsbuche noch mit 
einem Documente ver sehen seien, welches die Reisebe 
wi lligung enthält, da z. B. A ngehörige des d eutschen Rei ches 
nach 10 j ährigem ununterbrochenem Aufenthalte außer dem 
eutsche n Reichsgebiete ihre Staa tsangehörigk eit verlieren 
Gemäß § 8 dies er Minist.=Verordnung sind die Fremder 
seitens der Gastwirte in der Regel noch am Tage der An 
kunft des Fr emden oder doch bis l ängstens 9 Uhr früh dei 
nächstfolgend e n Tages mi ttelst Abgabe des Meldezettels im 
Gemeindeamte anzumelden 
Die Unterlassungen diese r Meldepflicht werden nach Punkt 
8 der Statthalterei=Verordnung vom 18. April 1884, insow eit 
ie nicht unter das Strafgesetz fallen (§ 320 St. G.), von der 
p olit. Bezi rksbehör de nach der Minist.=Verord. vom 2. April 
1858 mit fl. 5.— bis fl. 100.— oder mit Arres t von 1 bis 
14 Tagen bestraf t 
Ntach Umst änden kann gemäß § 138 der G. O. auch die 
Entziehung der Gewe r bsberechtigung verhängt werden. 
uch alle Hauseig e nthüme r und Unt erst a ndsgeber 
werden hiemit daran erinnert, dass sie die Gesellen, Dienst 
oten und sonstige Fr emde jedesmal binnen 3 Tager 
und zwar unter V orweis der Heimatsausweise im 
Ge meindeamte anzumelden und sob ald sie von ihnen fort 
gehen auch wieder abzumelden haben und zwar wi eder unter 
Vorweis des Arbeitsbuches, Dienstbote nb u ches oder der Auf ent¬ 
haltska rte, die für hinterl egte Documente ausgestellt wird. Die 
ilt nicht bloß für neu angekom mene Fremde, so ndern auch für 
jeden Unter standswe chs el der sich hier aufhalten den Fremden . 
Die Unterlassung diese r Meldun g wird nach § 320 
des St. G. mit fl. 5.— bis fl. 50.— bestr aft. 
Dor nbirn, am 24. No vember 1901. 
Die Gemeindevorste h u ng. 
Auszug aus den amtl. Anzeigen der Vorarl be rger kandesze itun g 
Nr. 263—268. 
Executive Versteigerung gegen Johann Josef 
Manahl. H einrich 
Müll er in Frastanz. 
Josef Dü nser in Düns. 
die Geschwister Schedler in Bildst ein. 
Johann Roth in Bregenz 
Herm ann Gantner ins Schlins. 
mj. Josef Honec k in Nenzing. 
Franz Josef Märk, Z imm ermeister in Rankweil 
Curatel Verhängung über Anna Maria Bilgeri von 
Krumbach 
Mittheilun ge n. 
G em eindeausschuss . Der selbe hält mo rgen Mo ntag den 
25. November, abends 5 Uhr eine Sitzung ab. Die Tagesor d 
nung ist an der Amtstafel angeschlagen. 
M arktbericht. Auf den am 19. d. Mts. stattgehabten 
Mart ini=Mark t sind im Ganzen 814 Stück aufgetri eben 
vord en, und zwar: Pferd e 39, Rinder 433, Sch afe 30, Ziegen 
6, Schweine 306 
Trotz des verhält n ismäßig geringen Auftriebes gestaltete 
sich der Handel. recht lebhaft. Eine ziemliche Anzahl Bay ern 
und Wür tte mberger waren anwesend und kauften circa 60 
Stück Vieh. Die Preise waren gedrüc kt; Gesundheits= und 
Welsch 
Nährzustand der einheimischen Rasse vorzüglich. — 
irolvieh war auch vertret en und fand ebenfalls Absat 
Pferdehandel flau. — Sc hafe wurden eine Partie nach 
der Schweiz verkauft. — Schweinemarkt gut befahren, Preise 
mittelmäßig: Ferke l 10—14 K, k leinere Treiber 24—34 K 
nittlere Treiber 40—48 K, große per Kilo 90—92 h. 
K. k. Stickereischule. Der Lehre r und Leiter dies er S chule 
Herr Fidel Erni ist am v erflos senen Dienstag vormitt ags eine 
mehrwöchentlichen s chweren Erkrankung erlegen. Bei dem Leichen 
egängnisse, das am Donnerstag morgens stattfand, betheiligten 
sich die hie sigen k. k. Beamten, der Landeshauptmann, der Bezirks¬ 
auptma nn von Feldkirch, der Stickereisc hul a usschu fs, der Wa nder 
l ehrer von Dornbirn und Lustenau, die Lehrerin und die Schülen 
der Stickereischule, sowie eine große Anzahl der Bevölkerung. — Di 
Lei tung und der Unterricht an dieser Schule wurde sei tens der k. k 
Statthalterei dem Wanderlebrer Herrn J. Allenspach übertragen, 
der diese Stelle am 12. d. Mis. antrat . — Der zwei te Wander 
ehrer , Herr Fr. Mäusli , hat bereits einen vollen dreiwöchent 
lichen Stickcurs in Sulzberg=Thal abgehalten, und befindet sich 
gegenwärtig in Gö fis, um den daselbst am 4. November von 
Allenspach begonn enen Curs fortzusetzen und abzuschließen. 
Nachdem noch 15 weitere Wande rcu rse für Sticker vorgemerkt 
ind, und Allenspach voraussichtlich für längere Zeit an der 
Schul e selbst zu wirken haben wird, dürfte wohl auf die An 
stell ung eines dritten Wanderlehrers (Werk m eisters) Bed acht ge¬ 
nom men werden mü ssen 
Vergabung. Die unlängst in Brege nz verstorbene Ww 
Philomena Rein geb. Lins, ehemalige Sc h arfeckwirtin, verm achte 
der freiwi lligen Feuerweh r Dorabirn testamentarisch in hoch 
Ehre ihrem 
erziger Weise ein Legat von Kro nen 200 
Andenk en 
Waisenhaus. Anläßlich des Ablebens des Heinr ich Rh omberg 
in der Eisengasse wurde dem W a isenhausf onde der Betrag von 
K 60 gespendet, wofür hiemit der Dank ausgesprochen wird. 
Handwerksburschen nich ts geben. Im Hinblicke auf die 
roßen Kosten , we lche den Gemeinden durch die Natural=Ve r¬ 
flegsstationen erwachs en, wird die Einw ohners chaft von Dorn 
birn neuerdings und auf das eindringlichste ersucht, keinem 
Handwerksburschen oder sonst herumva giere nden Individuum 
nögen dieselben vorgeben was sie wollen, etwas zu geben 
denn nur dann, wenn die Einwohne r s chaft sich jeder derart igen 
Fabe enthält, wird der Hausbettel aufhören und damit der 
Zweck der Natural=Verpflegstation erreicht werden.
	        
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