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freiwilliges Ansu chen des Kaspar Moosmann in
Gechelb ach H.=Nr. 17 hier, wird am Montag, den 25. d
Mts. 9 Uhr vormittags im Gasthause des Thomas
Zumtobel in Markt die demselben gehörige Liegenscha f t:
Bp.=No. 781 Gechelbach jasse, Ba uarea 95 Qu.=Kl., Wohn¬
haus No. 17 sammt Stall und Stadel
Gp=No. 7286 Gechelbach, Wiese 5. Cl., 1530 Qu.=Kl.
K 6000• — für
versteigert werden.
Die Beding ungen werden vor der Feidietung verlesen
werden.
Pfandrechte bleiben u nberührt.
K. k. Bezirksgericht Dornbirn, Abtheilu ng 3292
2=2
am 15. N ovember 1901
Dr. Schandl.
Fremden=Anmeldung und =Abmel du ng.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 12 der Minist.=Ver¬
or dng. vom 15. Febr. 1857 jeden neu aufgeno mmenen Ar¬
unter binn en 3 Tagen im Gemeindeamte anzumeld en u.
eiter Vorweisung des A rbeitsbuches bezw. A bgabe des Reise
ocumentes.
Tritt ein Arbei ter aus der Arbei t, so hat der Arbei tgeb er
mit dem Arbeitsbuc he des Ausget retene n gleichfall
im G e meindeamte zu erscheinen und denselben abzu melden.
Arbeitgeber, welche Angehörige eines andern Staates in
Arbeit neh men, werden überdies aufmerksam gemacht, dar auf zu
s ehen, dass diese Ausländer außer dem Arbeitsbuche noch mit
einem Documente ver sehen seien, welches die Reisebe
wi lligung enthält, da z. B. A ngehörige des d eutschen Rei ches
nach 10 j ährigem ununterbrochenem Aufenthalte außer dem
eutsche n Reichsgebiete ihre Staa tsangehörigk eit verlieren
Gemäß § 8 dies er Minist.=Verordnung sind die Fremder
seitens der Gastwirte in der Regel noch am Tage der An
kunft des Fr emden oder doch bis l ängstens 9 Uhr früh dei
nächstfolgend e n Tages mi ttelst Abgabe des Meldezettels im
Gemeindeamte anzumelden
Die Unterlassungen diese r Meldepflicht werden nach Punkt
8 der Statthalterei=Verordnung vom 18. April 1884, insow eit
ie nicht unter das Strafgesetz fallen (§ 320 St. G.), von der
p olit. Bezi rksbehör de nach der Minist.=Verord. vom 2. April
1858 mit fl. 5.— bis fl. 100.— oder mit Arres t von 1 bis
14 Tagen bestraf t
Ntach Umst änden kann gemäß § 138 der G. O. auch die
Entziehung der Gewe r bsberechtigung verhängt werden.
uch alle Hauseig e nthüme r und Unt erst a ndsgeber
werden hiemit daran erinnert, dass sie die Gesellen, Dienst
oten und sonstige Fr emde jedesmal binnen 3 Tager
und zwar unter V orweis der Heimatsausweise im
Ge meindeamte anzumelden und sob ald sie von ihnen fort
gehen auch wieder abzumelden haben und zwar wi eder unter
Vorweis des Arbeitsbuches, Dienstbote nb u ches oder der Auf ent¬
haltska rte, die für hinterl egte Documente ausgestellt wird. Die
ilt nicht bloß für neu angekom mene Fremde, so ndern auch für
jeden Unter standswe chs el der sich hier aufhalten den Fremden .
Die Unterlassung diese r Meldun g wird nach § 320
des St. G. mit fl. 5.— bis fl. 50.— bestr aft.
Dor nbirn, am 24. No vember 1901.
Die Gemeindevorste h u ng.
Auszug aus den amtl. Anzeigen der Vorarl be rger kandesze itun g
Nr. 263—268.
Executive Versteigerung gegen Johann Josef
Manahl. H einrich
Müll er in Frastanz.
Josef Dü nser in Düns.
die Geschwister Schedler in Bildst ein.
Johann Roth in Bregenz
Herm ann Gantner ins Schlins.
mj. Josef Honec k in Nenzing.
Franz Josef Märk, Z imm ermeister in Rankweil
Curatel Verhängung über Anna Maria Bilgeri von
Krumbach
Mittheilun ge n.
G em eindeausschuss . Der selbe hält mo rgen Mo ntag den
25. November, abends 5 Uhr eine Sitzung ab. Die Tagesor d
nung ist an der Amtstafel angeschlagen.
M arktbericht. Auf den am 19. d. Mts. stattgehabten
Mart ini=Mark t sind im Ganzen 814 Stück aufgetri eben
vord en, und zwar: Pferd e 39, Rinder 433, Sch afe 30, Ziegen
6, Schweine 306
Trotz des verhält n ismäßig geringen Auftriebes gestaltete
sich der Handel. recht lebhaft. Eine ziemliche Anzahl Bay ern
und Wür tte mberger waren anwesend und kauften circa 60
Stück Vieh. Die Preise waren gedrüc kt; Gesundheits= und
Welsch
Nährzustand der einheimischen Rasse vorzüglich. —
irolvieh war auch vertret en und fand ebenfalls Absat
Pferdehandel flau. — Sc hafe wurden eine Partie nach
der Schweiz verkauft. — Schweinemarkt gut befahren, Preise
mittelmäßig: Ferke l 10—14 K, k leinere Treiber 24—34 K
nittlere Treiber 40—48 K, große per Kilo 90—92 h.
K. k. Stickereischule. Der Lehre r und Leiter dies er S chule
Herr Fidel Erni ist am v erflos senen Dienstag vormitt ags eine
mehrwöchentlichen s chweren Erkrankung erlegen. Bei dem Leichen
egängnisse, das am Donnerstag morgens stattfand, betheiligten
sich die hie sigen k. k. Beamten, der Landeshauptmann, der Bezirks¬
auptma nn von Feldkirch, der Stickereisc hul a usschu fs, der Wa nder
l ehrer von Dornbirn und Lustenau, die Lehrerin und die Schülen
der Stickereischule, sowie eine große Anzahl der Bevölkerung. — Di
Lei tung und der Unterricht an dieser Schule wurde sei tens der k. k
Statthalterei dem Wanderlebrer Herrn J. Allenspach übertragen,
der diese Stelle am 12. d. Mis. antrat . — Der zwei te Wander
ehrer , Herr Fr. Mäusli , hat bereits einen vollen dreiwöchent
lichen Stickcurs in Sulzberg=Thal abgehalten, und befindet sich
gegenwärtig in Gö fis, um den daselbst am 4. November von
Allenspach begonn enen Curs fortzusetzen und abzuschließen.
Nachdem noch 15 weitere Wande rcu rse für Sticker vorgemerkt
ind, und Allenspach voraussichtlich für längere Zeit an der
Schul e selbst zu wirken haben wird, dürfte wohl auf die An
stell ung eines dritten Wanderlehrers (Werk m eisters) Bed acht ge¬
nom men werden mü ssen
Vergabung. Die unlängst in Brege nz verstorbene Ww
Philomena Rein geb. Lins, ehemalige Sc h arfeckwirtin, verm achte
der freiwi lligen Feuerweh r Dorabirn testamentarisch in hoch
Ehre ihrem
erziger Weise ein Legat von Kro nen 200
Andenk en
Waisenhaus. Anläßlich des Ablebens des Heinr ich Rh omberg
in der Eisengasse wurde dem W a isenhausf onde der Betrag von
K 60 gespendet, wofür hiemit der Dank ausgesprochen wird.
Handwerksburschen nich ts geben. Im Hinblicke auf die
roßen Kosten , we lche den Gemeinden durch die Natural=Ve r¬
flegsstationen erwachs en, wird die Einw ohners chaft von Dorn
birn neuerdings und auf das eindringlichste ersucht, keinem
Handwerksburschen oder sonst herumva giere nden Individuum
nögen dieselben vorgeben was sie wollen, etwas zu geben
denn nur dann, wenn die Einwohne r s chaft sich jeder derart igen
Fabe enthält, wird der Hausbettel aufhören und damit der
Zweck der Natural=Verpflegstation erreicht werden.