Dornbirner
Zei einseslaer
Ersch eint jeden Sonntag. Preis für Jänner, Februar u. März, K750 0.—, im Inla nd mit P ostversen dung K( 1000 0.—, nach Deutschland und
n das übrige Ausland K 20.000.—, einzelne Numm er K 1000.—. Eins chal tung en kosten K 1000.— der Zeilencaum und sind bis
spätestens D onnerstag abends kostenfrei ins Rat haus zu bringen.
Nr. 4. Sonntag ,
27. Jänner 1924. 55.
Jahrg.
Woche n ka lender: Sonntag, 27. Jänner, JohChrysost.,
Mon tag, 28. Manfr ed, Dienstag, 29 Franz
S ales, Mittwoch, 30. Haberilla, Martina, Donnerstag, 31.Eusebius,
Freitag , 1. Februar, I gnaz, Ephräm, Sams¬
tag, 2. Maria Lich tmeß
Märkte in Dorn birn: 12. Februar, 11. März, 22. April , 13. Mai, 10. Juni, 23. September, 7. Ok¬
toder, 21. Oktober , 18. N ovember, 6. Dezember.
29. Dezemb er 1923 finden diese Wahl en am Sonntag,
Ku ndmac hungen. den
2. März 1924 in ganz Vorarlberg s tatt; auch
Dornbirn ist Wahlort und zwar für die Gemeinden
Dornbirn und Eonit . Zu d iesen Wahlen wird vor¬ Die Gemeindewahl. läufig
folgendes über behördlichen Auf trag mitgeteilt:
Zufolg e V erordnung der Landes reg ierung vom 19.1.
Die Wahl der Mitglieder der Delegiert en¬
Jän ner 1924, sind die versammlung
findet nach den Gru ndsä tzen der Verhält¬
nis mä ßigkeit statt . Es werden für Vorarlberg 15 Dele¬
Wahlwerb erlisten gie rte
und ebensoviele Ersatzmän ner gewählt wovon
im Sinne der §§ 36 bis 41 der G=W .=O. bis längstens 9
auf die Versicherte n ( Arbeitsnehme r) und je 6 auf
am 27. Jän ner 1924 mitta gs 12 Uhr, beim Bürgermeister die
Arbeitgeber entfallen
als dem Vorsitzenden der Gemeindewahlbehörde oder 2.
Die Gruppen der Versicherte n und der Arbeits¬
in der Wahlka nzle i, Rathaus, Zim mer Nr. 2, bei dem geber
wählen jede für sich in getrenntem Wahlgange
b evollmächt igten Bea mten Natt er, zu ü berreichen. Nach Die
Amtsdau er b eträgt 4 Jah re.
Ueberprüfung der Wahlwerberlisten durch die Gemeinde¬ 3.
Wahlberechtigt sind in der Gr uppe der Ver¬
wahlbehörde w erden dieselben am 3. Februar 1924 sicher ten
alle Mitg l ieder, die das 18. Lebensjahr er im Gemeindeblatte v erlautbart werden. reich t
haben und am 1. Dez. 1923 in einem versiche¬
Wahlau sweis e. rungspflichtigen
Verhältnisse standen. Jedem wahlb erec h¬
Im Sinne des § 35 der Wahlordnung erhalten tigten
Versicherten steht eine Stim me zu
alle in die Ver zeichnisse eingetragenen Wähle r einen In
der Gr uppe der Arbeitgeber sind alle Arbeit¬
Ausweis, welcher den Namen, Beruf, das Geburtsjahr geber
wahl ber echtigt, die 1. am Dezembe r 1923 ver¬
und den Wohno rt des Wählers verzeichnet e nthält Es sicherte
Kassenm itgli e der beschäftigten Die Arbei t
ist auch die f ortlaufende Nummer des Wählerverzeich geber
haben für je 10 versicherte Arbeiter und für den
nisses, der Wahlort und der Wahlra um angegeben sowie Rest
eine Stimme, für nicht mehr bezw. weniger als
die Stunde, in der es den Wähler zur Stimmabgabe 10
Arbeiter auch nur eine Stimme
trifft, 4. Die Wählerverzeichnisse für Arbeitnehmer
Der W ah lausweis wird den Wählern bis längstens und
für Ar beitgeber sind bereits angeleg t und
am Samstag vor der Wahl zugestellt werden; wer liege n
vom 2. bis einschließlich 29. Febr. 1924
kr an kheitsha lber oder aus einem anderen triftigen Grunde
die Wahlpfl icht auszuü ben verhindert ist, wolle denim
Rathauszimmer 2 während der Amtsst un den
Wahla us weis schon vor dem Tage der Wahl (wenr zur
allgemei ne n Einsicht auf
möglich) in der Wah l kanzlei zurückgeben, damit seine Ent¬ 5Die
Wahlvorschläge, die Wahlzeit, sowie die
schuldigung amtlich vermerkt w erden könne Wahlräume
werden noch bekannt gemacht werde n.
Auskünfte 6.
Die Wahlkommission amtier t in Bregenz; für
in allen amtlich en Be langen der Wahl werden in der Dornbirn=Ebn it werden zwei Wahlausschüsse mit je
Wahlkanzlei, Rathaus Zimmer Nr. 2, e rteilt. drei
Mitgliedern und dem Bürgermeitter oder des sen
370 Stellvertre ter
als Vorsitzender gevildet w erden.
Der Bürgermeister als Wahlleiter 352 Der
Bür germeister: E. Luger.
Wahlen Anmeldung
der Stickm asc h inen.
in die Del egi e rten=Versamml ung der Land wirts c hafts
krankenkasse in Brege nz Alle
Besitzer von Stickmaschinen, welch e solche im
Zufo lge Kundmachung der Landesregierung vom Jahre
1923 verpachtet hatten, werden hiemit ein¬