Dornbirner
oitetttseslatt
Ersche int jeden Sonntag. Preis für das 2. Hal bjahr RM. 1.35, Heraus gabe
und V erlag: Stadtgemeinde Dornbirn.
im Inla nd mit Postversendung RM. 3.40, Ausland RM. 4.70, Für
die Schriftlegung verantwortli ch: Stadt¬
einzeln e Nummer RM. —.13. Einschaltungen tosten RM. —.15, gemeindeamt
D ornbirn, Amtsleitung, Rathaus Zimmer 6.
für Auswärtige RM. —.22 der Zeilenraum, und sind bis Buchdruckerei
Daniel Feurstein Do rnbirn.
spätest. Donnerstag abds. kostenfrei ins Rathaus zu bringen.
Son ntag, 1. Jänner 1939 Nummer 170.
Jahrgang
Wochenkalender: Son ntag, 1. Jänn er, Neujahr, B. Christi; Montag, 2. Nam. Jesu; Dienstag, 3. Gen ovefa;
Mittwoch, 4. Angela, Titus; Donnerstag, 5. Amata, Gerlach; Freitag, 6. He ilige Drei Könige; Samstag, 7.
Valentin, Reinho ld.
landsaus wei s eing eführt. — Solche K ennkarten k önnen
auf A ntrag alle deutschen Staat sangehörigen mit
W ohnsitz oder dauerndem Auf enthalt im Reichsgebiet
vom vollendet en 15. Lebensjahre ab erhalten.
Kundmachungen Nachsteh ende
Gruppen von
deuts chen Staat s¬
angehö rigen u nte rliegen zufolge gesetzlicher Anordnung
dem Kartenzwang:
1. Alle männlichen deutschen Staatsangehörigen
Standesamt D ornbirn. haben
innerhalb der letzten drei Mona te vor Vollen¬
dung ihres 18. Lebensja hres die Ausstellung einer
Mit 1. Jä nner 1939 nimmt das neu gegründete Kennkarte
zu b ean tragen. Für männlich e deut sche
Standesamt Dornbirn seine Tätigkeit im Rathaus, Staats angehörig e,
die am 1. Ottober 1938 ihr 17., aber
noch nicht ihr 18. L ebensjahr vollendet haben, beginnt
Zimme r Nr. 14, auf. Von diesem Tage an sind sämt¬ die
Frist von drei Mon aten am 1. Oktober 1938. liche Standesfälle, und zwar Geburt en, Ehes chli eßungen
und Todesfälle fris tgerecht zu meld en. Das Standesamt 2. Juden, die deuts che Staatsangehörige sind,
müssen bis zum 31. Dezemb er 1938 die Ausstellung
ist vorläufig für den Parteienverkehr nur vormittags einer
Ke nnkarte beantragen.
während der nor malen Amtszeit geöffnet. Schließlich
dürfen deutschen Staatsangehörigen
6559 Bürgermeister Dr. Wai bel über
15 Jahren, die im kleinen Grenzoerkehr ein ge¬
führten Ausweise (Passierschein, Dauerpassierschein) vom
1. Jänner 1939 ab nur ausgestellt werden, wenn sie
eine gültige Kennkarte vorlegen.
Höchstpre is=Uebe rschrei tun g. Di ejenigen
Kennk a rtenwerber, die ihren ständigen
Es sind Klagen laut geword en, daß einzelne Pro¬ Wohnsitz
in der Stadtgemeinde Dornbi rn haben, haben
duzente n und Händle r Lebensmittel und Gebrauchs¬ die
Anträge auf A usstellung von Kennkarten persönlich
gegenstände, für we lche Höchstpreise festgese t zt wurden, beim
städtischen Melde = und Paßamt zu stellen, woselbst
ihnen alle wei teren Auskünfte, spez iell hinsichtlich der
oder für welche die Preisstopp=Verordnung vom 18. März
1938 gilt, zu teuer verkaufen. Solche Produzenten bezw. Besc haffun g der erforderlichen Lichtbilder, erteilt werden.
Händler haben beim Nachweis einer diesb ezüglich en Unter lassung
der Antragstellung, fälschliche Angabe n,
Uebertretung empf indliche Str afen zu gewärtigen. sowie
jede mißbräuchliche Verwendung der Kennkarte
Der Bürgermeisterstellvertreter: wird
stre nge geahndet.
6504 D reher Der
Bürgermei ste r =Ste llvertret er:
6517 Dreh er
Erl angung von Kennkarten.
Durch die Verordnung vom 22. Juli 1938, Gesetz¬
blatt für das Land Oesterreich Nr. 305/38, wurde eine Bea chlet
die Verkehrs-Vorschriten!
s ogenannte Kennkarte als all gemei ner polizeilicher In¬