Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1957 (1957)

Dornbirner 
Siletabeslal 
Erscheint jeden Samstag . Bezugspreis vierteljährlich S 7.—, Einzel preis 60 Groschen. — Inserate sind, bei gleichzeitiger Barzahlung, jeweils bis Mittwoch aben ds 
Für die Schriftleitung verantwortlich: Im Ratha us, Zimmer Nr. 27, schrif tl ich einzureichen. — Eigentümer, Heraus ge ber und Verleger: Stadt Dornbir n. — 
Theodor Stadelmann. — Druck; Buchdruck erei Georg Höfle, Dornbirn 
85. Jahrg ang 
Sonntag, 24. März 1957 
Nummer 12 
Montag, 25., Mariä Verk. — D ienstag, 26., Eman uel — Mittwoch, Wochenkalender: Sonn tag, 24. März 1957, Gabriel E. — 
27., Ru pert — Do nn erstag, 28., Guntram — Fre itag, 29., Bertho ld — Samstag, 30., R oswitha 
Im G ebäude des Abstimmungslokales und in einem Um¬ 
Volk sabstimmung kreise 
von 100 m um dass elbe ist am Abstimmungstag 
über das Be bsaktionenverbotsgesetz. ede 
Art der Abs timmungswerbung, ins beson dere durch An¬ 
sprac hen an die Stim mbe rech tigten, durch Anschlag oder Ver¬ 
Die Vorarl berg er Landes reg ierung hat die Volk sab¬ teilung 
von A bstim mungsaufrufen oder Abstimmungswer¬ 
stimmung über das vom Vor arlbe rger Landtag am 21. De¬ bemater ial 
u. dgl., ferner jede Ansammlung sowie das Tra¬ 
zember 1956 beschlossene B etriebsaktionenverbotsgesetz auf zen 
von Waffen jeder Art verboten. Das Ver bot des 
Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, 
den kommenden Sonntag, den 31. März 1957 angeordnet. die 
von den im Verbotsberei ch Dienst l eistenden öff entlichen 
Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften zu 
Stimmp flich t. t ragen 
sind. 
Jeder Stimmberechtigte hat die Pflicht, am festgese tzten 
Abstimmungstage innerhalb der für die Stimmabgabe vor¬ Stimmkarlenwähler 
geschriebenen Zeit vor der für ihn zustä ndigen A bstimm ungs¬ S tim mber echtigte, 
die am Abstimmungstage während der 
behörde zu erscheinen und einen Stimmzettel abzugeben. A bstimmu ngss tunden 
in Ausübung eines öff entlic hen Diens tes 
Dies gilt nicht für Persone n, die an der Erfüllung der Ab¬ ich 
außerhalb des Stadtgebietes aufhalten 
oder Auf trages 
müs sen, ferner Stimmberechtigte, die ihren ordentlichen Wohn¬ 
s timmu ngspflicht aus gerechtfertigten Gründen verhindert sitz 
verlegt haben, sowie Personen, die sich am Abstimmungs¬ 
sind. Die Nicht erfüll ung der Abstimmungspflicht gilt insbe¬ tage 
in einer Heil= oder Pflegeanstalt befinden oder in einer 
ondere dann als entschuldigt, wenn einer der im § 76 der Heil= 
oder Pflegeanstalt während der Abstimmu ngs ze it Pflege¬ 
Landtagswahlordnung angefü hrt en Hinderungsgründe vor¬ dienst 
verrichten, können in der Wahlk an zlei die A us stellung 
liegt (z. B. Krankheit, Gebrechlichkeit, A bwesen heit zufolge einer 
Stimmkarte verlangen, die sie be rech tigt, and ere norts 
una ufs chiebbarer Berufs pfl ichten, Reis en a ußerhalb des Lan¬ zu 
wählen. 
des, unaufs chiebbar e Familienangelegenheit en , 
Verkehrsstö¬ Die von auswärtigen Gemeind en mit Stimmkarten be¬ 
teilten Stimmberechtigten habenihre St imme au snahmslos 
rungen). im 
Abstimmungslokal des Absti m mu ngsspenge ls I, Wirt¬ 
chafts förderungsins t itut (rückw ärtiges Gebäude), Bahnhof¬ 
Abstimmungsbehörden, Abstimmungssprengel, Ab¬ straße 
24a, abzuge ben. Neben der St immkarte haben die 
stimmungslokale, Abstimmungszeik, Verbotszonen. Stimmb erechti g ten 
eine amtliche Bescheinigung vorzu legen, 
Die Durchführung der Vo lksabs timmung obliegt den nach aus 
der sich ihre Identität mit der in der Stimmkarte be¬ 
den Bestim mungen der Land tags wahlor dnung im Amt be¬ zeichneten 
Person ergibt. 
die findlichen Wahlbehörden, somit jenen 
Wahlbehörden, Die Wahlkanzlei befindet sich im alten Rathaus, 
Zimmer 19 (2. Stock). Dort können alle Auskünfte, die 
die Landtagswahl 1954 durchgeführt haben. die 
Durchführun g der V olksa bstimmung betreffen, eingeholt 
werd en. Auch wer irrtümlich keinen Abstimmungsausweis 
Die Absti m mungszeit wurde in den Absti m mungsspr en¬ 1826 
erhalten haben sollte , wolle dort vorsprechen. geln der Stadt von 7.30 bis 14.00 Uhr und in den Ab¬ 
st im mungsspr engeln Gütle, Ke hlegg, Watzenegg und Ebnit Der 
Bürgerm eis ter: Dr. G. A. Moosbrugger. 
von 8.00 bis 12.00 Uhr festgesetzt. Die Abstimmungs¬ 
l okale werden daher in den Sprengeln der Stadt um 
14.00 Uhr, die Abstimmungslokale in G ütle, Kehlegg, Sonnlagsdien st 
W atzenegg und Ebnik um 12.00 Uhr geschlossen. Sonntag, 
den 24. März 1957 
Im übrigen sind sowo hl die Abstim mungs zeit als auch Dr. 
Hartwig Baer, Leopoldstraße 6, Tel. 2383 
das Abst immungslokal auf dem Abst immungsauswe is, der Stadtapotheke, 
Markts t raße 3, Telefon 2858 
allen Stimmberechtigten bis spätestens Freitag, den 30. 3. Spitaldienst: 
Dr. Rudolf Gra bher jun. 
957 zugeht, angeführt.
	        
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