Dornbirner
Siletabeslal
Erscheint jeden Samstag . Bezugspreis vierteljährlich S 7.—, Einzel preis 60 Groschen. — Inserate sind, bei gleichzeitiger Barzahlung, jeweils bis Mittwoch aben ds
Für die Schriftleitung verantwortlich: Im Ratha us, Zimmer Nr. 27, schrif tl ich einzureichen. — Eigentümer, Heraus ge ber und Verleger: Stadt Dornbir n. —
Theodor Stadelmann. — Druck; Buchdruck erei Georg Höfle, Dornbirn
85. Jahrg ang
Sonntag, 24. März 1957
Nummer 12
Montag, 25., Mariä Verk. — D ienstag, 26., Eman uel — Mittwoch, Wochenkalender: Sonn tag, 24. März 1957, Gabriel E. —
27., Ru pert — Do nn erstag, 28., Guntram — Fre itag, 29., Bertho ld — Samstag, 30., R oswitha
Im G ebäude des Abstimmungslokales und in einem Um¬
Volk sabstimmung kreise
von 100 m um dass elbe ist am Abstimmungstag
über das Be bsaktionenverbotsgesetz. ede
Art der Abs timmungswerbung, ins beson dere durch An¬
sprac hen an die Stim mbe rech tigten, durch Anschlag oder Ver¬
Die Vorarl berg er Landes reg ierung hat die Volk sab¬ teilung
von A bstim mungsaufrufen oder Abstimmungswer¬
stimmung über das vom Vor arlbe rger Landtag am 21. De¬ bemater ial
u. dgl., ferner jede Ansammlung sowie das Tra¬
zember 1956 beschlossene B etriebsaktionenverbotsgesetz auf zen
von Waffen jeder Art verboten. Das Ver bot des
Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen,
den kommenden Sonntag, den 31. März 1957 angeordnet. die
von den im Verbotsberei ch Dienst l eistenden öff entlichen
Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften zu
Stimmp flich t. t ragen
sind.
Jeder Stimmberechtigte hat die Pflicht, am festgese tzten
Abstimmungstage innerhalb der für die Stimmabgabe vor¬ Stimmkarlenwähler
geschriebenen Zeit vor der für ihn zustä ndigen A bstimm ungs¬ S tim mber echtigte,
die am Abstimmungstage während der
behörde zu erscheinen und einen Stimmzettel abzugeben. A bstimmu ngss tunden
in Ausübung eines öff entlic hen Diens tes
Dies gilt nicht für Persone n, die an der Erfüllung der Ab¬ ich
außerhalb des Stadtgebietes aufhalten
oder Auf trages
müs sen, ferner Stimmberechtigte, die ihren ordentlichen Wohn¬
s timmu ngspflicht aus gerechtfertigten Gründen verhindert sitz
verlegt haben, sowie Personen, die sich am Abstimmungs¬
sind. Die Nicht erfüll ung der Abstimmungspflicht gilt insbe¬ tage
in einer Heil= oder Pflegeanstalt befinden oder in einer
ondere dann als entschuldigt, wenn einer der im § 76 der Heil=
oder Pflegeanstalt während der Abstimmu ngs ze it Pflege¬
Landtagswahlordnung angefü hrt en Hinderungsgründe vor¬ dienst
verrichten, können in der Wahlk an zlei die A us stellung
liegt (z. B. Krankheit, Gebrechlichkeit, A bwesen heit zufolge einer
Stimmkarte verlangen, die sie be rech tigt, and ere norts
una ufs chiebbarer Berufs pfl ichten, Reis en a ußerhalb des Lan¬ zu
wählen.
des, unaufs chiebbar e Familienangelegenheit en ,
Verkehrsstö¬ Die von auswärtigen Gemeind en mit Stimmkarten be¬
teilten Stimmberechtigten habenihre St imme au snahmslos
rungen). im
Abstimmungslokal des Absti m mu ngsspenge ls I, Wirt¬
chafts förderungsins t itut (rückw ärtiges Gebäude), Bahnhof¬
Abstimmungsbehörden, Abstimmungssprengel, Ab¬ straße
24a, abzuge ben. Neben der St immkarte haben die
stimmungslokale, Abstimmungszeik, Verbotszonen. Stimmb erechti g ten
eine amtliche Bescheinigung vorzu legen,
Die Durchführung der Vo lksabs timmung obliegt den nach aus
der sich ihre Identität mit der in der Stimmkarte be¬
den Bestim mungen der Land tags wahlor dnung im Amt be¬ zeichneten
Person ergibt.
die findlichen Wahlbehörden, somit jenen
Wahlbehörden, Die Wahlkanzlei befindet sich im alten Rathaus,
Zimmer 19 (2. Stock). Dort können alle Auskünfte, die
die Landtagswahl 1954 durchgeführt haben. die
Durchführun g der V olksa bstimmung betreffen, eingeholt
werd en. Auch wer irrtümlich keinen Abstimmungsausweis
Die Absti m mungszeit wurde in den Absti m mungsspr en¬ 1826
erhalten haben sollte , wolle dort vorsprechen. geln der Stadt von 7.30 bis 14.00 Uhr und in den Ab¬
st im mungsspr engeln Gütle, Ke hlegg, Watzenegg und Ebnit Der
Bürgerm eis ter: Dr. G. A. Moosbrugger.
von 8.00 bis 12.00 Uhr festgesetzt. Die Abstimmungs¬
l okale werden daher in den Sprengeln der Stadt um
14.00 Uhr, die Abstimmungslokale in G ütle, Kehlegg, Sonnlagsdien st
W atzenegg und Ebnik um 12.00 Uhr geschlossen. Sonntag,
den 24. März 1957
Im übrigen sind sowo hl die Abstim mungs zeit als auch Dr.
Hartwig Baer, Leopoldstraße 6, Tel. 2383
das Abst immungslokal auf dem Abst immungsauswe is, der Stadtapotheke,
Markts t raße 3, Telefon 2858
allen Stimmberechtigten bis spätestens Freitag, den 30. 3. Spitaldienst:
Dr. Rudolf Gra bher jun.
957 zugeht, angeführt.