Dr. Andreas Ulmer
Beschreihung des Dekanates Bludenz
TOPOGRAPHISCH-HISTORISCHE BESCHREIBUNG DES
GENERALVIKARIATES VORARLBERG
(Seit 8. Dezember 1968: DIÖZESE FELDKIRCH)
I. Band: Ludwig Rapp, Dekanat FELDKIRCH, erste Abteilung,
Brixen 1894
II. Band: Ludwig Rapp, Dekanat Feldkirch, zweite Abteilung und
Dekanat BREGENZ, erste Abteilung, Brixen 1896
III. Band: Ludwig Rapp, Dekanat BREGENZ, zweite Abteilung,
Brixen 1898
IV. Band: Ludwig Rapp, Anhang zum Dekanat BREGENZ, Dekanat
DORNBIRN, Dekanat BREGENZERWALD, erste Abteilung,
Brixen 1902
V. Band: Dr. A. Ulmer, Dekanat BREGENZERWALD,
Fortsetzung und Schluß, Dornbirn 1924
VI. Band: Dr. A. Ulmer, Dekanat SONNENBERG, I. Teil,
Dornbirn 1937
VII. Band: Dr. A. Ulmer und Dr. Johannes Schöch, Dekanat SONNEN
BERG, II. Teil, Dornbirn 1965
VIII. Band: Dr. A. Ulmer und Dr. J. Schöch, Dekanat BLUDENZ, ehe
mals Dekanat Sonnenberg, I. Teil, Dornbirn 1971
IX. Band: Dr. Ulmer—Dr. Schöch, Dekanat MONTAFON,
Erscheint 1972
X. Band: Dr. Ulmer—Dr. Schöch, Dekanat BLUDENZ, ehemals De
kanat Sonnenberg, II. Teil und Schluß, (Brandnertal und Klostertal)
sowie Nachträge zum Gesamtwerk, Erscheint 1973
Die Bände I—IV sind ohne Register erschienen.
Band V enthält ein Personen- und ein Ortsnamenregister.
Band VI ist ohne Register erschienen, jedoch enthält der
Band VII ein Personenverzeichnis und einen Orts- und Sachweiser gemeinsam für die Bände
VI und VII.
Band VIII ist mit einem Personenverzeichnis und einem Orts- und Sachregister ausgestattet.
Eine ausführliche Übersicht über den Inhalt des Gesamtwerkes bzw. die Pfarr
beschreibungen der Diözese Feldkirch, geordnet nach den gegenwärtig bestehenden
neun Dekanaten und mit genauen Seiten-Verweisungen enthält dieser Band VIII
vor den Registern.
Topographisch-historische
Beschreibung des Generalvikariates
Vorarlberg
begonnen von Ludwig Rapp
fortgesetzt von Prof. Dr. Andreas Ulmer, geistl. Rat
bearbeitet von Dr. Johannes Schöch
VIII. Band
Dekanat Bludenz
(ehemals Dekanat Sonnenberg)
I. Teil
Dornbirn 1971
Druck und Verlag:
Vorarlberger Verlagsanstalt, Gesellschaft m. b. H., Dornbirn
Anstatt eines Vorwortes
Lieber Dr. Andreas Ulmer! Diese Gedenkworte seien ein Gruß an Dich,
den 1953 verstorbenen Verfasser dieser Pfarrbeschreibungen. Wenn ich als
armer Epigone damit befaßt bin, die Manuskripte Deiner Pfarrbeschrei
bungen zu ergänzen und zum Druck vorzubereiten, dann tue ich dies mit
einem gewissen kollektiven Schuldbewußtsein: Warum konnte es Dir nicht
ermöglicht werden, die Herausgabe Deines monumentalen Lebenswerkes
zu erleben! Aber es lag wie ein Verhängnis darüber. Als dem eben heraus
gekommenen ersten Halbband des 6. Bandes 1938 das Schicksal besch-ie-
den war, zum Großteil in die Papiermühle abgeliefert zu werden, da hast
Du Dich, wie Dein Verleger Eduard Ulmer berichtet, der Tränen nicht
enthalten können. Da auch nach dem Krieg Deine Hoffnung, den Weiter
druck erleben zu können, zunichte wurde, ist es wie eine späte Wiedergut
machung, wenn jetzt durch die Unterstützung maßgebender Stellen ein
neuer Band erscheinen kann, der dem Kerngebiet des Dekanates Sonnen
berg gewidmet ist.
Vielleicht hat aber der Zeitraum von 30 Jahren, der seit der Fertig
stellung Deiner Manuskripte verstrichen ist, dem Werke nicht geschadet.
Manche neue Ergebnisse der Forschung konnten Deinem Standardwerk
eingefügt werden; so konnten die Erkenntnisse der Patrozinienforschung,
die nun „ihre Kinderkrankheiten abgelegt hat“ (P. Iso Müller) berück
sichtigt werden; was Du dem kombinationsfreudigen P. Isidor Flür allzu
vertrauensvoll nachgeschrieben hattest, wurde an einigen Stellen zurecht
gebogen; die flutende Entwicklung, die Industrie und Verkehr dem Land
strich brachten, konnte ebenso eingefangen werden wie die neuen kirch
lichen Entwicklungen und Planungen.
Da waren dann noch die umfangreichen Monographien über Kloster
St. Peter und Kapuzinerkloster Bludenz, die mit der Überfülle ihrer De
tails fast den Rahmen des Buches zu sprengen schienen. Aber boten diese
mit liebevoller Kleinmalerei gezeichneten Bilder nicht kostbare Einblicke
in das Leben der Vergangenheit? Verdiente nicht St. Peter, das älteste
noch bestehende Frauenkloster Vorarlbergs, mit seinen reichen Quellen
eine eingehende Behandlung? Und ist nicht auch das Kapuzinerkloster mit
den Schicksalen der Stadt Bludenz eng verknüpft? — So konnten wir uns
zu einer radikalen Kürzung nicht entschließen.
In den folgenden Pfarrbeschreibungen ist oft von Prozessen und Hän
deln die Rede, so daß manchmal ein schiefes Bild des vergangenen kirch
lichen Lebens entsteht. Aber eben — bei solchen Streitigkeiten, und fast
nur bei ihnen, gab es Akten, Akten, und die konntest Du als getreuer
Chronist genüßlich ausbreiten, und hast es auch getan. Doch das, auf was
es Priestern und Volk eigentlich ankam, für das sie Opfer brachten und
litten, das eigentlich Christliche, konnten Akten nicht einfangen, das ist
nur in den Chroniken der Ewigkeit verzeichnet. — Ist es nicht so, wie es
Gobineau in seinem großartigen Zeitgemälde „Renaissance“ gerade am
Scheitelpunkt der Darstellung den Dominikaner zur Herzogin von Gandia,
der Borgia-Tochter, sagen läßt: „Das Böse lebt neben dem Guten und das
Gute trägt den Sieg davon. Es wirkt im Stillen, es brüstet sich nicht,
stellt sich nicht zur Schau und drängt sich nicht lärmend in die erste Reihe.
Doch es ist gegenwärtig und seine Kraft ist fühlbar. Und seine Hand wird
letzten Endes das Werk der Sieben Tage schützen.“
Rankweil, Ostern 1971
Dr. Johannes Schöch
Danken dürfen ist eine schöne Sache. So sei an dieser Stelle dem Verlag
gedankt und seinem Personal; den mitarbeitenden Pfarrämtern, besonders
Herrn Prälat Dr. Ammann, Bludenz.
Allen befragten Sachkennern, darunter besonders Stadtarchivar August
Manahl, Bludenz. Schulrat Josef Bitsche, der wieder die immense Arbeit
der Herstellung der Register auf sich nahm.
Besonderer Dank gilt allen Mäzenen, die durch ihre Druckbeiträge die
Herausgabe des Werkes ermöglichten.
Inhaltsübersicht
I. Buch: Pfarre Nüziders
Seite
1. Lage, Grenzen, Ortsteile, Ortsnamen, Bevölkerung,
Elementarkatastrophen im Ort ........................................................... 11
2. Zur Geschichte des Ortes: Ortssiedlung; Nüziders Ausgangspunkt
für weitere Siedlungen; der Königshof von Nüziders; Niederer Adel;
Klösterlicher Besitz; HerrschaftsVerhältnisse; Volkselemente;
Nüziders als Gerichtssitz ............................................................................. 14
3. Das älteste Kirchenwesen in Nüziders; die Kirche von Nüziders
Haupt- und Mutterkirche im Walgau; Patrozinientitel der beiden
Ortskirchen, rechtliche Stellung der Kirche St. Viner ............................ 20
4. Wandlungen im Pfarrverband: Abtrennung der Filialseelsorgen
Braz, Dalaas, Klösterle von ihrer Mutterkirche Nüziders .................... 23
5. Pfarrpatronat und Kompetenzfragen ................................................... 24
6. Reihe der Pfarrherren ................................................................................ 31
7. Nüziders als Regularpfarre ........................................................................ 37
8. Nüziders als Weltpriesterpfarre ............................................................... 39
9. Die Kirchen und Kapellen in der Pfarre
a) Pfarrkirche St. Viktor ....................................................................... 39
b) St. Vineriuskirche, Kapellen ................................................................ 46
1. Das Kirchlein St. Vinerius .................................................................. 46
2. Die ehemalige St. Magnus-Kapelle .................................................. 49
3. St. Sebastianskapelle im Hasensprung (im Töbele) ................. 50
4. Die Mariahilf-Kapelle auf Latz .................................................. 51
5. Die Kapelle in Muttersberg .............................................................. 52
6. Wegkapellen und Bildstöcke .......................................................... 53
10. Frühmeßpfründe ........................................................................................ 53
11. Reihe der Frühmesser ................................................................................ 56
12. Gottesdienst und Bruderschaften ............................................................... 60
13. Pfründe und Kirchenvermögen ............................................................... 62
14. Mesnerei, Organistendienst, Schulwesen, Sondersiechenhaus im Töbele,
sonstige soziale Einrichtungen, Pfarrarchiv .................................... 65
II. Buch: Pfarre Bludenz
1. Kapitel:
Ortsbeschreibung und Geschichte, Lage, Grenzen, Ortsteile,
Bevölkerung, Namen ..................................................................................... 71
Ortsgeschichtliche Übersicht:
1. Siedlungsgeschichte ............................................................................... 74
2. Herrschaft ............................................................................................... 76
3. Beamte und Rechtspflege...................................................................... 81
4. Magistrat ............................................................................................... 82
5. Böse Zeiten ........................................................................................... 83
6. Wehranlagen ........................................................................................... 84
7. Handel, Verkehr, Gewerbe .................................................................. 85
Bludenzer von Bedeutung............................................................................. 86
Seite
2. Kapitel:
Älteste Seelsorgsgeschichte von Bludenz, ehemalige Ausdehnung
der Pfarre, Separation und Errichtung selbständiger Seelsorgen ... 92
3. Kapitel:
Reihe der Pfarrherren ................................................................................102
4. Kapitel:
Stadtpfarrkirche St. Laurentius
a) Vorgeschichte .............................................................................................113
b) Baugeschichtliches .........................................................................................114
c) Beschreibung der Kirche ............................................................................ 125
d) Kriegerdenkmal ......................................................................................... 128
5. Kapitel:
Pfarrpfründe und Kirchenvermögen, Stadtpfarrpfründe.......................129
6. Kapitel:
Kirche zum Heiligen Kreuz (und neue Stadtpfarre)
a) Geschichtliches ..............................................................................................138
b) Beschreibung der Hl.-Kreuz-Kirche ..........................................................140
7. Kapitel:
Kirche und Pfarre Herz Mariae in Bludenz-Sonnenberg (Fatimakirche) 144
Entwicklung der Seelsorge zur Pfarre Herz Mariae ................................. 146
8. Kapitel:
Weitere Kirchen, Kapellen, Bildstöcke im Pfarrgebiet
1. Die Dreifaltigkeits- oder Spitalkirche
a) Geschichtliches .................................................................................147
b) Beschreibung der Kirche ......................................................................150
2. Das ehemalige Hl.-Kreuz-Kirchlein....................................................... 151
3. Die Kapelle St. Anton in Rungelin....................................................... 153
4. Die weiland Zürchersche Hauskapelle in der Stadt ...........................156
5. Filialkirche zum hl. Johannes Nepomuk in Lorüns...........................157
6. Die St. Anna-Kapelle in Außer-Braz ................................................... 159
7. Die St. Anna-Kapelle in der St. Anna-Straße ...................................159
8. Die abgegangene St. Loy(Eulogi-)Kapelle bei St. Peter ...................160
9. Der Bildstock im Brunnenfeld ............................................................... 160
10. Die Sebastianskapelle im Hasensprung ...............................................161
9. Kapitel:
Pfründen und Hilfspriesterstellen
1. Da$ Muttergottes-Benefizium oder die Liebfrauen-Kaplanei .... 161
2. Das Dreifaltigkeits-Benefizium ............................................................... 179
3. Die Frühmeßpfründe ................................................................................190
Seite
4. Die abgegangenen Benefizien: Watters-Pfrundt und
Sudrellen-Pfrundt ..................................................................................... 198
5. Das Schiff er’sche Kooperatur-Benefizium .............................................. 200
6. Weitere Hilfspriester ............................................................................... 205
10. Kapitel:
Gottesdienste und Seelsorge; Unter stadtväterlicher Obsorge .... 206
Bruderschaften und religiöse bzw. katholische Vereine .............................221
Der Einbruch des Industriezeitalters .............................................................225
Die Italiener-Seelsorge in Bludenz und Bürs .............................................225
Neugestaltung von Gottesdienst und Seelsorge............................................ 226
11. Kapitel:
Schulwesen ..................................................................................................232
12. Kapitel:
Armenpflege, Mesnerei, Archiv ............................................................. 238
13. Kapitel:
Das Dominikanerinnenkloster St. Peter in Bludenz
1. Klostergeschichte .........................................................................................244
2. Denkwürdigkeiten aus der Klosterchronik; die Kapläne und
Beichtväter des Klosters St. Peter .......................................................... 267
3. Wirtschaftsgeschichte des Klosters .............................................................. 281
4. Kirche und Klostergebäude ........................................................................293
14. Kapitel:
Das Kapuzinerkloster in Bludenz
Die Anfänge des Bludenzer Klosters (1644—1651)................................ 298
Weitere bauliche Maßnahmen an Kirche und Kloster in der Folgezeit . 306
Schicksale des Klosters in der josefinischen und bayerischen Zeit . . . 309
Seelsorgliche Tätigkeit der Bludenzer Kapuziner.........................................316
Aufhebung des Klosters 1941......................................................................... 319
Wiederherstellung des Klosters 1945 320
Die Vorsteher und Guardiane des Klosters ................................................ 321
Hervorragende Mitglieder des Bludenzer Kapuzinerkonventes .... 324
Beschreibung des Klosters und der Kirche.................................................... 327
Übersicht über den Inhalt des Gesamtwerkes ............................................ 330
Register: Personenverzeichnis ......................................................................... 335
Orts- und Sachweiser..........................................................................................350
Kirchen- und Kapellenpatrone......................................................................... 356
I. Buch
NÜZIDERS
Pfarre zum hl. Victor, Märtyrer
Lage, Grenzen, Ortsteile, Ortsnamen, Bevölkerung,
Elementarkatastr ophen am Ort
Das Pfarrdorf Nüziders liegt im inneren Walgau und zwar in dem bereits
verengerten Talboden, den im Norden die Ausläufer des Hohen Fraßen
und im Süden (links der 111) die Tschalenga-Höhen einschließen. Der im
N und NW das Dorf schützend umgebende Gebirgszug bedingt ein für den
Ort überaus günstiges Klima, das in früheren Zeiten hier auch eine blü
hende Weinbaukultur zeitigte. Die Meereshöhe beträgt 563 m. Das in
seinem Hauptbestandteil in der Talniederung rechts der 111 sich ausbreitende
Dorf erscheint als eine Schuttkegelsiedlung zufolge seiner Lage auf dem
Schuttfächer des Dorfbaches, früher Mühlbach genannt; in ähnlicher Weise
sind auch die östlichen Außenparzellen Hasensprung und Hinterofers auf
dem Schuttkegel des aus dem Galgentobel, früher Armatin-Tobel genannt,
kommenden Wildbaches gelagert.
Die Pfarr- und Gemeinde-Grenzen sind folgende: die von W nach
O langgestreckte Pfarre grenzt im N an Ludesch und an Raggal; im O
an die Kuratie Marul und Bludenz, im S an Bludenz und am linksseitigen
Illufer an Bürs und Bürserberg, im W an Nenzing.
Die Ortsteile des Pfarrgebietes mit Angabe der Häuser und Bewoh
nerzahl nach dem Spez.-Ortsrepertorium 1917 (nach der Zählung von
1910) sind diese: Kirchdorf, mit der Pfarrkirche St. Victor und der St. Vi-
neriuskirche: 135 Häuser — 830 Bewohner; östlich davon Hinterofers(t),
eine kleine Viertelstunde von der Pfarrkirche entfernt: 23 — 143; süd
östlich an der nach Bludenz führenden Straße: Hasensprung mit der Sie
chenkapelle: 7 — 42; nördlich von Hinterofers die Einschichten. Büchel:
2 — 7, und Lutafatz: 1 — 6; nordöstlich in drei viertelstündiger Entfer
nung vom Kirchdorf der Weiler Laz mit Kapelle 9 — 41; Brüel 2 — 0;
von Laz gelangt man nach NO in einer weiteren guten Gehstunde (5 Vier
telstunden) nach Mutter sherg, 1412 m Meereshöhe, mit Kapelle, um das
Jahr 1936: 14 Häuser — 23 Bewohner; Alphütten finden sich im Ge
meindegebiet drei: Els, Klösis-Tiefensee, Pfannenknecht; letztere ist nebst
einer Touristen-Unterkunftshütte am westlichen Abhang des das Dorfbild
von Nüziders beherrschenden Pfannenknecht oder Hohen Fraßen (1981 m)
gelegen. Den Bauern von Nüziders gehört auch die im Gemeindegebiet Da
li
laas gelegene Alpe Formarin. (Vgl. üb. die Ortsteile die gut bearbeitete
„Heimatkunde von Nüziders“ [Manuskr.] von Lehrerin Eugenie Moos-
brugger, jetzt verehel. Biuggmüller, 1935; Erne: Der obere Walgau,
1959, 76.)
In der Talsiedlung sind folgende Parzellennamen im Gebrauch: Dorf
(mit Pfarrkirche); Ober winkel, Grafen (von der Pfarrkirche gegen N; der
Name wohl von rom. grava = Überschüttung, Vermurung); Außerbach
(westlich des Dorfbaches); Riedgasse (im südwestl. Teil des Dorfes); Unter
winkel (bei St. Viner); Zoll (bei der Bahnunterführung gegen Bludenz);
Zersauen (gegen Hangenden Stein). Seit 1950 hat eine starke Verbauung
durch Siedlungen eingesetzt, bes. um Mitteläuele, gegen Bludenz und Hin-
teroferst.
Die Wohnbevölkerung, die bis 1965 auf 2200 angestiegen ist, hatte
1923 erst 1026 betragen; das Visit. Protokoll 1756 hatte 520 Einwohner
mit 400 Kommunikanten verzeichnet. —
Bis 1831, wo die Straße von Nenzing über die (ehemals hölzerne, spä
ter steinerne) Tschalengabrücke nach Bludenz angelegt wurde, hatte die
Landstraße mitten durch das Dorf geführt. Seit 1964 ist eine umfassende
Neuregulierung der Ortsdurchfahrt für Landesstraße Ludesch — Bludenz
im Gange. — Die neu zugezogene Bevölkerung setzt sich großenteils aus
Bundesbahn-Angestellten und Arbeitnehmern zusammen, die der Haupt
sache nach außerorts beschäftigt sind, weil die hiesige Schafwollwaren-
Fabrik Chr. Lorünser (gegr. 1886) nur eine beschränkte Zahl von Arbeits
plätzen darbietet.
Die Deutung des Ortsnamens ist umstritten und hat bisher noch zu
keiner einleuchtenden Erklärung geführt (Lit. bei Zehrer, II. 178 f). Zu
nächst die urkundlichen Formen des Namens: 820/21, 831 (vicus) Nezu-
dene, Nezud(e)re; 881 Nuzedres, Zuderes (Zutres); im 10. Jht. Nuzedere;
1018 und 1027 Nezudra; 1222 Nizzuders (Helbok, Reg. NN 19, 27, 44,
49, 83, 175, 178, 181, 185, 359); im 13. Jht. auch Nuzirs und Niziodirs
(1260); im 14. Jht. Nytziders; Nützeders, Nuders, und erst seit dem 15.
Jht. die heutige Form. — Die Mehrzahl der Forscher (Zösmair, Eccher,
Vallaster, Buck) spricht sich für romanischen Ursprung aus: nucetarios —
Nußbäume. Aus siedlungsgeschichtlichen Gründen ist aber wohl eher eine
vorrömische Namengebung anzunehmen, weshalb v. Scala und Zehrer den
Namen illyrisch zu deuten suchten. Nach Zehrer weisen die beiden illyr.
Wurzeln nez - udere auf Wasser, Gewässer hin; ob freilich die Bewässe
rung des Ortes durch den Mühlbach für die Namengebung so bedeutsam
war, ist zweifelhaft, weshalb Zehrer nachträglich (ON III 1967, Jb. Mus.-
Ver. 24 f) eine Beziehung zu rom. (engad.) nuzza = überhängender Fels
sucht und den Ortsnamen mit dem Hangenden Stein in Verbindung bringt;
eine Bezugnahme auf illyrische Wurzeln erscheint der neuesten Forschung
fraglich. — Hopfner deutet natürlich keltisch: nitiodurum = Streitburg.
Der Geschlechtsname „Nuderscher“, 1358 „Nudersär“, leitet sich entweder
von unserm Ortsnamen oder aber vom Namen Nauders (Vintschgau) ab (vgl.
Ulmer, Burgen: 540).
Die Deutung des Weiler-Namens Laz (Laaz, Latz) wird übereinstimmend auf
latus = Seite, Hang, Bergabhang (Grabher in: Vlbg. Volks-Kal. 1897: Die Herr
schaft Sonnenberg, II. Teil, S. 30) oder auf latia = Breite, Gebreit (Hopfner:
Ortsnamen, S. 141; Alb. Drexel: Vlbg. Namenkunde, 1926, S. 21) bezogen.
12
In neuerer Zeit wurde der Ort von mehreren Elementarkatastr ophen
heimgesucht. Schon in alter Zeit hatte das Dorf einmal seinen schwarzen
Tag erlebt. Es war im Jahre 1404, am 26. Nov., als an einer Fehde des
Herzogs Friedrich von Österreich, des damaligen Herrn von Feldkirch,
mit Bischof Hartmann von Chur als Herrn von Sonnenberg die Feldkircher
nach Nüziders zogen, das Dorf mitsamt der Burg Sonnenberg in Brand
steckten und etwa hundert Stück Vieh wegtrieben (Ulmer, Burgen, 200). —
1776 am 13. Nov. fielen einer Feuersbrunst in der Nähe der Pfarrkirche
zwei Häuser zum Opfer. — Die furchtbarste Brandkatastrophe aber erlebte
das Dorf 1865, am 5. Mai. Das Feuer, durch Schuld eines mit Zündholz
spielenden Knaben unweit des Pfarrhauses entstanden, äscherte bei hefti
gem Südwind fast das ganze Dorf ein.
(84 Häuser verbrannten, der Schaden wurde auf wenigstens 150.000 Fl ge
schätzt; etwa 90 Familien mit 500 Seelen wurden obdachlos; eine 80jährige
kranke Frau kam hiebei ums Leben, vier Personen wurden durch Brandwunden
schwer verletzt. — Sieben Wochen vorher hatte es nicht mehr geregnet und an
diesem Tage, einem warmen, föhnigen Tag, waren die meisten Leute zu jener
verhängnisvollen Stunde — halb acht Uhr vormittags — bei der Arbeit draußen
auf dem Feld. In wenigen Minuten standen die Parzellen Oberwinkel und Grafen
in Flammen; da drehte sich der Wind und trug das Feuer dem Dorfzentrum und
der Parzelle Außerbach zu; auch noch die Häuser an der alten Landstraße und
gegen St. Viner zu wurden vom Feuer erreicht. Pfarrhof, Frühmeßhaus und das
alte Gerichtshaus der Herrschaft Sonnenberg gingen zugrunde; an mehreren
Stellen fing schon der Wald zu brennen an, konnte aber noch gerettet werden,
da inzwischen der Wind sich gelegt hatte. Die schwer bedrohte Pfarrkirche wurde
noch, freilich nur mit größter Anstrengung, gerettet; das Schulhaus brannte be
reits an fünf Stellen; doch konnte hier das Feuer noch gelöscht werden. Der aus
gebrannte Pfarrwidum war erst im Jahre 1849 neu erbaut worden. [Siehe den
Bericht in der Feldkircher Zeitung 1865, Mai 10. Ebenso: Aufzeichnungen eines
Feldkircher Bürgers ab 1811, in Feldkircher-Anzeiger 1913; Bertram Burtscher in
Vlbg. Vbl. 5. 5. 1965]).
Vor dem Brand war das Dorfbild ein ganz anderes gewesen als heute. Die
Häuser standen sehr nahe beisammen; großenteils waren es uralte Häuser mit
Schindeldächern und vielfach waren es Doppelhäuser, sogar drei und vierteilige
Häuser. — Die öffentliche Teilnahme mit den Abbrändlern war überall groß:
ganze Wagenladungen, besonders von Kleidungsstücken, langten ein, namentlich
von Bludenz. Fürstbischof Gasser widmete eine Spende von 150 Fl. — Bald war
auch der Wiederaufbau vollendet und wurden die meisten Häuser in Ziegelbau
aufgeführt.
Im Jahre 1762, dem berüchtigten Überschwemmungsjahr, war über
das Dorf eine schwere Wasserkatastrophe (Vgl. Vlbg. Vbl. 1965, S. 5) ge
kommen durch Ausbrüche der 111, des Dorfbaches und des Galgentobels.
Schwer schadete der Dorfbach wieder im Jahre 1918. Endlich, im Winter
1926, erhielt der Bach sein jetziges eingedämmtes Rinnsal. — Der Galgen
tobelbach hat in früheren Jahrhunderten wiederholt Unmassen von Schot
ter zu Tal getragen, bis auch diesem Unwesen in neuerer Zeit durch ge
eignete Verbauungen gesteuert wurde, öfter als diese beiden Bäche hat die
111 sich dem Dorfe unliebsam bemerkbar gemacht und die hiesigen Felder
überflutet.
Verursacht wurden diese Überschwemmungen von der gegenüber in die 111
sich ergießenden Schesa. Seit 1802 ist dieser Wildbach etwa zehnmal losgebrochen.
Im Jahre 1822 verschüttete sie einen ganzen Hof auf der Bürserseite (Siehe Be
schreibung in Vorarlb. Lesebuch II, 1924, S. 490 — 494.) Schuld an diesen Über
murungen war wohl die sinnlose seinerzeitige Abholzung der ziemlich steilen
Hänge am oberen Bürserberg. — 1868 am 12. Mai erfolgte wieder ein verderb
licher Ausbruch. Diesmal türmte die Schesa im Bürser Außenfeld den Grund zu
13
einem etwa 50 m hohen Schuttkegel auf, so wie er heute noch besteht. Größere
Überflutungen der 111 schädigten die Felder von Nüziders wieder 1880, 1. Mai,
und 1885, 30. Mai, und ebenso wieder im Überschwemmungsjahr 1910 im Juni.
1915 wurde die Schesa durch den sog. Russen-Damm mit Hilfe von 200 kriegs
gefangenen Russen eingedämmt.
Aur Geschichte des Ortes: Ortssiedlung; Nüziders Ausgangspunkt
für weitere Siedlungen; der Königshof von Nüziders; Niederer Adel;
Klösterlicher Besitz; Herrschaftsverhältnisse; Volkselemente;
Nüziders als Gerichtssitz.
Nüziders gilt als die älteste Siedlung im inneren Walgau. Das Dorf dürfte
sein verhältnismäßig frühes Entstehen wohl den natürlichen Vorzügen der
Gegend zu verdanken haben; seiner zentralen Lage im Tal, seiner ge-
schützen Lage an der windstillen, sonnigen Bergseite sowie auch der geo
logischen Beschaffenheit des Bodens. So ist hier nicht erst eine rätische,
sondern eine schon frühere illyrische Siedlungsschicht anzunehmen. Wie
anderswo im rätischen Alpenland, dürfte auch hier die Besiedlung von den
sonnigen Hangterrassen — Latz — Muttersberg später Hinterofers —
ausgegangen sein und sich erst später in den ursprünglich bewaldeten, teil
weise sumpfigen Talboden verlagert haben.
Als im Jahre 15. v. Chr. das römische Reich das rätische Alpenland
unterwarf, um den Weg zur Donau freizubekommen, muß bei der Zan
genbewegung der römischen Feldherren Drusus und Tiberius zwischen Tirol
und der Schweiz irgendwo zwischen dem schweizerischen Mittelland (Zurz-
ach) und dem Arlberg eine Entscheidungsschlacht stattgefunden haben,
von deren Wildheit römische Quellen berichten. Von älteren Forschern
wurde der Kampfplatz gern im Walgau und näher in der Gegend von
Nüziders angenommen (Waitzenegger-Merkle, III. 13 f; Kaiser, Gesch.
Liechtensteins, 1847, 13; P. Düringer, Alt. Gesch. Vlbgs., 1936, 43). Merkle
geht sogar soweit, den Ortsnamen Nüziders von necis terra (Schlachtfeld)
abzuleiten. Die ganz spärlichen Bodenfunde, die besonders in Nüziders
aus römischer Zeit gehoben wurden, sprechen jedenfalls gegen diese Theorie,
und damit fällt auch die Annahme, daß zeitweilig in Nüziders eine Cen-
turie römischer Soldaten ihr Standlager gehabt habe. Man wollte dies
schließen aus dem Flurnamen Tschentenar, der in einer Urkunde von 1439
vorkommt (Acker bei St. Viner, Flür, Fragm. L 28) und ihn auf Centurio
deuten; es wird sich eher um einen Centenar = Hundertschaftsführer han
deln. Daß aber die Dorfsiedlung Nüziders in die römische Zeit hinauf
reicht, ist trotzdem eine begründete Annahme.
Von der alten Kulturlandschaft Nüziders aus dürfte dann in mehreren
Etappen die Besiedlung der näheren und weiteren Umgebung erfolgt sein,
zunächst mehr gegen Westen. Ob auch die Kolonisierung des Gebietes von
Bludenz tatsächlich von Nüziders aus ihren Anfang nahm, wie Stefan Mül
ler (Drusentalgau 132 ff) vermutete, ist zweifelhaft; die archäologischen
Funde im Bludenzer Becken (Montikel) schon aus prähistorischer Zeit lassen
erkennen, daß dieses ebenfalls günstige Kulturland sich eigenständig ent
wickelt hatte. Möglich ist freilich, daß in nachrömischer Zeit eine neue
Siedlungswelle von Nüziders aus gegen das Hinterland ausstrahlte, und
jedenfalls ging die Kolonisierung des Klostertals von hier aus, wie die Ab
14
hängigkeit der dortigen Pfarren Braz, Dalaas, Klösterle von der Mutter
pfarre Nüziders nahelegt. Ebenso bestätigt das rätische Güterverzeichnis
die ursprüngliche Abhängigkeit der Pfarren Ludesch, Thüringen und Blu-
desch von der Mater ecclesia Nüziders.
Zweifellos kam dem Königshof in Nüziders bei dieser wirtschaftlichen
und kulturellen Weiterentwicklung eine hervorragende Bedeutung zu.
Unter dem noch aus römischer Zeit (über die Zeit der Verwaltung durch
die churischen Provinz-Statthalter) verbliebenen Fiskalbesitz im Walgau
stand diese Staatsdomäne an erster Stelle; sie umfaßte nach dem rätischen
Urbar (Reichsurbar) von 850: an Ackerland 200 Juchart — an Wiesland 400
Fuder — 5 unbesetzte Huben (Mansen) — von Weingärten 6 Fuder —
eine und eine halbe Alpe — dazu in Turinga (Thüringen) 5 Juchart und
2 Wälder in Flubpio und Montaniolo. — Lehensinhaber des Hofes war
ein Haltmann us (Hartmanns?).
Das war ein großer Besitz, wenn man auch nicht, wie Stefan Müller
(Drusentalgau 105, S. 53) meinte, die Errechnung des Ertrages auf Grund
lage des mittelalterlichen Juchart aufbauen kann; dieses war etwa ein Maß
von 50 Ar, während man es im Reichsurbar mit dem alträtischen, schon
aus Römerzeit gängigen Juchart von ca. 25 Ar zu tun hat (Bilgeri, rät.
Güter Verzeichnis, am Schluß).
Die wichtigsten Teile des ausgedehnten Hofgutes dürften östlich von
von St. Viner auf der Platte des alten Schuttkegels des Mühlebaches sich
befunden haben,während die anderthalb Alpen in das Gebiet des Mutters
berges oder eher noch des Hohen Fraßens zu verlegen wären (Baldauf,
Kar. Reichsurbar 58). Der Wald in Montaiolo ist in Montiola ober Thürin
gen zu suchen, der in „Flubpio“ entweder ebenfalls dort (Zösmair [Arch.
f. Gesch. Vlbgs., X. 71]) oder eher im Auengebiet der Lutz. — Die Aus
stattung der Pfarrkirche Nüziders, die eine Eigenkirche des Staatsgutes
war, ergänzt den stattlichen Besitz.
Der im Reichsurbar von 850 als Lehensherr dieser Staatsdomäne, der
„curtis dominica in villa Nezudere“ genannte Haltmannus dürfte als Be-
nefiziar vor allem zum Heeresdienst verpflichtet gewesen sein, aber auch
administrative Aufgaben gehabt und das Gerichtswesen geleitet haben.
Dieses Amt eines Gutsverwalters oder Maiers wurde dann in der Feudal
zeit ein erbliches Reichslehen in der Hand der jeweiligen Landesherren.
Die Verwaltung des Fronhofes, der sowohl das in Selbstbewirtschaftung des
Herrn stehende Gut, das Sal-Land, als auch die den Hörigen zugewiese
nen Teile, die knechtischen Huben, umfaßte, oblag einem gräflichen Be
amten, einem Maier oder Hofmaier. Für einen solchen Hofinhaber mag,
und zwar in unserem Fall schon in der karolinigschen Epoche, an der
Stelle der nachmaligen Burg Nüziders-Sonnenberg ein befestigter Herren
sitz bestanden haben, der dann etwa in der ersten Zeit der werdenbergi
schen Herrschaft zur eigentlichen Burg sich ausgestaltete. Auf dieser nach
maligen Burg Nüziders saßen vermutlich gleich anfangs als Burgmannen
ihrer gräflichen Herren die Ritter von Nüziders, während unten auf dem
gräflichen Hof von St. Viner ihre Verwandten, die Edlen von St. Viner,
als nunmehrige Hofmaier und gräfliche Verwaltungsbeamte hausten. Schon
die Vorfahren der Ritter von Nüziders und derer von St. Viner mochten
auf dem vormaligen Königshof das Amt von Hofmalern ausgeübt haben
(vgl. Ulmer, Burgen 533 f).
15
Außer den genannten miteinander versippten Familien der Ritter von
Nüziders und der Edlen von St. Viner waren in Niiziders noch einige an
dere dem niederen Adel angehörige Geschlechter wohnhaft: die Junker
Vaistli, die mit den eben Genannten gleichen Stammes waren; die diesen
gleichfalls verwandten Edlen von Mallär; die Ritter von Bürs und ihr
Ableger die Bürser; die Ritter von Trisun und deren bürgerlichen Abstämm
linge, die Trisner (siehe Ulmer, Burgen, 536 — 41).
Klosterbesitz
In Nüziders befand sich auch klösterliches Besitztum. So ist anzunehmen,
daß das Benediktinerkloster Pfäfers dahier einen Hof besaß. Vielleicht
durch Schenkung Karl Martells, der um 730 das Kloster Disentis besucht
und auch dem Kloster Pfävers reiche Güter in Nüziders und Frastanz ver
liehen haben soll (Kaiser, Gesch. Liechtensteins, S. 18). Von diesem Be
sitztum des Klosters Pfävers im Walgau handelt die vielberufene Urkunde
von 831, Juni 9 (Helbok, Regesten, Nr. 49), die zwar formell eine
Fälschung sein dürfte, aber wenigstens inhaltlich von mehreren bekannten
Gelehrten als echt angesehen wird (vgl. Stef. Müller, aaO., 123). Hiernach
restituiert Kaiser Ludwig der Fromme dem genanten Kloster sein durch
einen Graf Roderich anläßlich der bekannten divisio von Bistum und
Grafschaft Chur (um 805 — 807) widerrechtlich entzogenes Besitztum im
Gau Churwalchen, nämlich die „curtem in Nezudre, fünf Bauernhöfe in
Thüringen (Turigos) und Montaniolas mit aller Zubehörde, daselbst (in
eaque) die Kirche der hl. Maria mit dem kleinen Hofe samt Zubehör, die
villa Frastenestum, die Kirche des hl. Sulpitius (in Frastanz) und die Hö
rigen (familiam), den kleinen Hof samt Zubehör und curtem Bimerlo
atque tellure mit aller Zubehörde.“ — Diese Güter-Restitution bestätigte
dann Papst Gregor V. 998 (Helbok, Regesten Nr. 175). Diese letztere Ur
kunde ist sicher eine formelle Fälschung. Wo der Klosterhof, falls er wirk
lich hierorts bestanden, seinen Standort gehabt, läßt sich natürlich nicht
feststellen mangels anderer urkundlicher Angaben (Is. Flür II. 161, ver
mutet ihn auf Muttersberg).
Auch das Stift Churwaiden O. Präm hatte am Ort ein Landgut (Prae-
dium), laut Bestätigungsurkunde des Papstes Honorius III. dd. 1222, Mai
24 (Mohr, CD. L, S. 275). Dafür aber, daß die Chorherren hier, wie Flür
(aaO., Fragm. L, S. 51) behauptet, damals, 1222, ein Leprosenspital, und
zwar das ehemalige Sondersiechenhaus im Hasensprung bedient hätten,
findet sich kein urkundlicher Beleg.
Seit 972 hatte das Kloster Meinradszell oder Einsiedeln in Nüziders
Gutsbesitz. Im Jahre 949 nämlich hatte König Otto L, einen walgäuischen
Edlen namens Adam, vielleicht aus dem bekannten Geschlechte der Dru-
cionen, der vermutlich wegen Teilnahme an einer Verschwörung gegen den
König zum Tod verurteilt und dessen Güter eingezogen worden waren,
begnadigt und ihm seine durch Schöffenspruch konfiszierten Güter wieder
restituiert. Dieser Adam ist nach sehr begründeter Ansicht der nachmalige
als Heiliger verehrte Gerold, der in der nach ihm benannten Örtlichkeit
im Groß-Walsertal als Büßer und Klausner lebte, dessen wieder gewonnenes
Besitztum nach dem Tode, wohl infolge der gleichzeitigen Verfügung des Kö
16
nigs anläßlich der Begnadigung, dem Kloster Einsiedeln zufiel. Die Rückgabe
betraf die Güter des Adam in Schnifis, Schlins, Meilo (in Frastanz oder
Batschuns oder Braz), Nüziders und Zitz in valle Trusiane (Walgau)
(Helbok, Reg. 134). Ob Adams Gutsbesitz in Zitz-Bludesch gerade den
dortigen Königshof bildete, wie Stef. Müller (aaO., S. 121) meint, dürfte
weder zu bejahen noch zu verneinen sein; tatsächlich aber hatte Einsiedeln
später in Bludesch einen Hof. Im Jahre 972, wohl noch vor Ableben Adam-
Gerolds (gest. wahrscheinlich 978, trat das Stift den faktischen Besitz der
genannten walgäuischen Güter an, und zwar zufolge Bestätigung durch
König Otto II. dd. 972, Aug. 14 (Helbok, Reg. N. 148). Das Kloster Ein
siedeln erlangt bekanntlich später das Patronat über die Pfarre Nüziders
nebst deren Inkorporation und besetzte seit den 1840er Jahren die Pfründe
ständig mit seinen eigenen Stiftskonventualen.
Der mehrfache grundherrliche Besitz von Klöstern in Nüziders brachte
es mit sich, daß hier einst neben den Herrenleuten des Königshofes auch
Gotteshaus-Leute saßen, die wiederum einen eigenen Stand bildeten und
auch unter eigener Gerichtsbarkeit standen.
Geschichte der Herrschaft
Über den Wechsel und die Abfolge der Inhaber der Territorialherrschaft
über Sonnenberg, wozu Nüziders gehörte, findet sich Näheres in Ein
leitung zu Pf.-Beschr. Frastanz. Die Landesherren waren anfänglich der
Reihe nach: Römer, Ostgoten, Franken. Unsere Gegend gehörte seit dem
Ausgang der fränkischen Periode zur Gaugrafschaft Churrätien, bzw. des
sen nördlichem Teil Unter-Rätien, von welch letzterem das südliche Vor
arlberg, Drusentalgau genannt, wieder einen Teil bildete. Seit den Tagen
Karls des Großen erlangten die Udalrichinger und die diesen entstam
menden Alten Grafen von Bregenz in unserm Lande überragend Macht
stellung und die faktische Landesherrschaft. Nach ihrem Aussterben um 1160
wurden ihre Nachfolger in dieser Stellung die mütterlicherseits von ihnen
abstammenden Grafen von Montfort, die sich schon bald in die Haupt
linien Montfort und Werdenberg teilten. Den Werdenbergern gehörte nach
der Besitzteilung zwischen den beiden Hauptlinien um 1258 im wesent
lichen der südliche Teil unseres Landes. Dieser bildete anfänglich die Alte
Grafschaft Blumenegg. Nach neuerlicher Teilung im Hause Werdenberg
1355 erschienen die Grafen von Werdenberg-Heiligenberg im Besitz von
Bludenz mit Montafon, die Grafen aber von Werdenberg-Sargans im
Besitz des übrigen und größeren Teils der Alten Grafschaft Blumenegg (mit
Vaduz). Dies erscheint alsdann unter dem Namen einer Grafschaft „im
Walgau“ und umfaßte die späteren Herrschaftsgebiete Blumenegg und
Sonnenberg. Sie gehörte schon seit 1322 der von den Sarganser Grafen ab
gezweigten Seitenlinie der Grafen von Werdenberg-Sargans zu Vaduz.
Von dieser letzteren Linie wurde Graf Hartmann, seit 1388 Bischof von
Chur, der Begründer einer eigenen Grafschaft Sonnenberg, indem er die
früher in einer Fehde verbrannte Veste Nüziders vor 1410 wieder auf
baute, sie zu seiner Residenz einrichtete und nunmehr Sonnenberg nannte.
Seit 1412 heißt daher die bisherige, aber bereits um Blumenegg verklei
nerte Grafschaft „im Walgau“: Grafschaft „Sonnenberg“. Auf seiner Burg
17
Sonnenberg beschloß auch Bischof Hartmann am 17. Sept. 1416 einsam sein
ruheloses und schicksalsreiches Leben. Von seinen Erben, den Grafen von
Sargans zu Sargans, wurden 1455 Herrschaft und Veste Sonnenberg an
Eberhard Truchsess von Waldburg, Vogt zu Feldkirch, verkauft. Kaiser
Friedrich III. erhob 1463 die Herrschaft Sonnenberg zu einer Reichsgraf
schaft und verlieh dem Eberhard Truchsess und seinen ehelichen Nach
kommen den Rang von Grafen von Sonnenberg. Der neue Graf geriet mit
Herzog Sigismund dem Münzreichen von Tirol in dessen Eigenschaft als
Graf von Feldkirch und Herr von Bludenz wegen Ausübung von Hoheits
rechten und wegen Verbindung mit den schweizerischen Eidgenossen in
Fehde. In dieser wurde das Schloß Sonnenberg von des Herzogs Leuten
1473 eingenommen und verbrannt. Schließlich wurde die Grafschaft
Sonnenberg mit Vertrag von Zürich im Jahre 1474 dem Herzog für
35.000 Fl käuflich überlassen. Die Regierung der Landschaft Sonnenberg,
die nunmehr mit der schon um 1418 österrreichisch gewordenen Herrschaft
Bludenz mit Montafon vereinigt wurde, ließen die Herzöge durch einen
gemeinsamen österreichischen Vogt besorgen. Dieser nannte sich „Vogt
beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg“ und residierte, da Schloß
Sonnenberg zerstört blieb, im Schloß Bludenz. — Als die Krone Bayern
1806 in den Besitz unseres Landes gelangte, bildete die kgl. bayrische Re
gierung aus den alten vorarlbergischen Gerichten sieben Landgerichte,
darunter das Landgericht Sonnenberg, mit dem Sitz zunächst in Nüziders,
seit 1810 in Bludenz, aber auch weiterhin „Landgericht Sonnenberg“ ge
nannt. Dasselbe umfaßte die ehemaligen Grafschaften Bludenz und Son
nenberg, die Reichsherrschaft Blumenegg, die Reichspropstei St. Gerold,
die Gerichte Damüls (vordem zur Grafschaft Feldkirch gehörig) und Tann
berg (zuvor zur Grafschaft Bregenz gehörig). Das geistliche Landkapitel
oder Dekanat des oberländischen Dirstriktes außer Montafon hat heute
noch seit der Neuordnung 1821 den alten Namen „Sonnenberg“. (Näheres
über die wechselnden Herrschaftsverhältnisse siehe in: Ulmer, Burgen,
198—205.)
Das Territorium der einstigen Herrschaft Sonnenberg umfaßte vordem
einerseits den größten Teil des unteren Illtales oder Walgaues bis nahe an
die Tore Feldkirchs, andrerseits und östlich die Landschaft bis zu den
Quellen des Alvier und der Alfenz, nämlich das gesamte Klostertal mit der
zur Gemeinde Lech gehörigen Parzelle Omesberg. Dieses ganze weite Ge
biet ward durch das Territoriale der Stadt Bludenz in zwei Hälften räum
lich getrennt. Die äußere Hälfte umfaßte die heutigen Gemeinden und
Fraktionen: Frastanz, Beschling, Nenzing, Gurtis, Nüziders mit Latz und
Muttersberg, Bürs, Bürserberg, Brand. Den inneren Teil bildeten die weit
gedehnten Reviere von Inner-Braz, Dalaas mit Wald, Klösterle mit Lan
gen, Stuben und Omesberg. Den Namen gab der gesamten Herrschaft die
Dynasten-Burg und Veste Sonnenberg ob Nüziders. Diese ist wohl als
mittelalterliche Burg in der ersten Zeit der werdenbergischen Herrschaft
entstanden. An ihrer Stelle aber stand sehr wahrscheinlich schon in früh
mittelalterlicher Zeit der befestigte Herrensitz des Königshofs.
Damals, um 850, war die Germanisierung des Landstriches durch die
schon im 5. Jht. ins Land eingewanderten Alemannen in stetem Fortschritt
begriffen; die vollständige Durchdringung mit den neuen Kulturelementen
erforderte aber noch mehrere Jahrhunderte (bis wenigstens Ende des 16.
18
Jht.). Mit den unterworfenen Rätiern hatten sich die römischen Kolonisten
zum Mischvolk der Rätoromanen vermengt. Dessen Durchsetzung mit dem
deutschen Kulturelement aber ging nicht gewaltsam, sondern auf fried
lichem Weg, in einem natürlichen Prozeß, vor sich. Dies zeigen uns die
heute noch üblichen zahlreichen fremdartigen Fluß- und Ortsnamen im
ganzen Oberland, die dem Uneingeweihten unverständlich sind, aber vom
Sprachforscher als rätoromanische Sprachreste erkannt und gedeutet wer
den. Zu Anfang des 14. Jht. kam ein neues Volkselement ins Land, indem
die Berglagen unseres Distriktes durch die aus der Innenschweiz eingewan
derten freien Walser oder Walliser alemannischen Stammes besiedelt wur
den. Auch unser Ortsbezirk Nüziders kam teilweise für diese Neusiedlung
in Betracht, indem die Bewohner von Latz und Muttersberg zweifelsohne
von Wallisern abstammen. Sonach setzt sich die bodenständige Bewohner
schaft unseres Ortes und seiner Umgebung aus mehrfachen gemischten
Volkselementen zusammen.
Nüziders als Gericbtsort
Nüziders war seit alters der Haupt- und Gerichtsort der Herrschaft und
Gnos Sonnenberg. Die Gnos Sonnenberg, die eine einheitliche gemeinsame
Steuer- und Gerichtsgenossenschaft darstellte, wies eine Zweiteilung auf:
in eine große Gnos „ob der Brüggen“ und eine kleine Gnos „unter der
Brüggen“ (nämlich der Illbrücke in Tschalenga zwischen Nüziders und
Nenzing), besaß aber nur einen gemeinsamen Landammann. Nüziders ge
hörte mit den anderen landaufwärts gelegenen Gemeinden zur großen
Gnos, während die kleine Gnos nur die Gemeinden Nenzing, Beschling,
Frastanz bildeten. Der Gnos stand die niedere Gerichtsbarkeit zu, wo
gegen die hohe bei der Herrschaft stand. Das von der Gnos unter dem
Vorsitz des Landammanns und mit Beizug der Gerichtsgeschworenen aus
geübte Gericht war entweder ein Zeitgericht oder ein Taggericht. Letzte
res konnte an jedem Ort und zu jeder Zeit zusammentreten. Das Zeitge
richt aber tagte jährlich nur zweimal: im Herbst und im Frühling; dessen
Gerichtsstätte war vordem, als Sonnenberg mit Blumenegg noch eine Herr
schaft und eine Gnos bildete, das „Wiesle, genannt Gerichtli“, ob dem
Hangenden Stein zwischen Nüziders und Ludesch, später aber, also unge
fähr ab 1416, in Nüziders. So kam es, daß dieses Dorf als Sitz des land
schaftlichen Volksgerichtes, aber auch als Tagungsort für die jährlichen
Volksversammlungen und die Wahl der Amtspersonen zum Hauptort der
Herrschaft emporstieg (Grabherr: in Vlbg. V.-Kal. 1896, S. 30; 1897, S. 28).
Wie schon erwähnt, war der Ort später wieder Gerichtsstätte, nämlich als
Sitz des kgl. bayr. Landgerichtes Sonnenberg von 1806—1810.
19
Das älteste Kirchenwesen in Nüziders;
Die Kirche von Nüziders Haupt- und Mutterkirche im Walgau;
Patrozinientitel der beiden Ortskirchen, rechtliche Stellung
der Kirche St. Viner.
Die älteste Nachricht über Kirche und Seelsorge in Nüziders finden wir
im sog. Rätischen Urbar von ca. 850. Sie lautet: Est ibi mater ecclesia,
quam Adam habet cum decima de illa villa. Unmittelbar anschließend: Et
in Lodasco ecclesia cum decima de ipsa villa, quae habet: de terra arabili
mansum I. — De vino ad decimam carratas II. — Zunächst ist festzu
halten, daß das „ibi“ am Anfang dieser Eintragung sich auf die „curtis
dominica in villa Nezudere“ bezieht, von der im ganzen Passus die Rede
ist, nicht aber, wie irrtümlich angenommen wurde, auf das in der voran
gehenden Zeile genannte Thüringen („in Turinga jugera V, silvas II in
Flubpio et Monatniolo“). — Der Lehensinhaber der Kirche von Nüziders
sowie des dortigen Dorfzehents war ein gewisser Adam. (1951 ff erschien
der verbesserte Abdruck des Urbars im Graubündner Urkundenbuch durch
E. Meyer-Marthaler; deutsche Übersetzung bei Bilgeri: Das rät. Güterver
zeichnis als Vbgr. Geschichtsquelle, 1953).
Dieser Adam, Inhaber des Kirchenlehens, wird vielfach in Beziehung
gebracht zu jenem Haltmannus (oder Hartmannus), der zuvor als Inhaber
des großen Herrenhofes in Nüziders im Urbar genannt ist, sowie mit
Druso, der in Schlins eine Hufe (mansus) und die Kirchen, wie auch Zehnt
und Zubehör in Schnifis, Düns und Thüringen besaß; dazu kommt noch
ein Adam (oder Adamar) als Kirchherr in Flums; sie alle werden als ver
mutliche Angehörige des rätischen Dynastengeschlechtes der Drusionen
(Drucionen) betrachtet, das in Churrätien und besonders im Walgau bis
ins 11. Jahrhundert zu verfolgen ist (Vgl. Zösmair in Archiv X 71 f), zu ihren
Nachfahren mag der Adam — Gerold von 949 ff gehört haben, von dem
unter St. Gerold die Rede war.
Dem Passus: „Et in Lodasco (Ludesch) ecclesia“ zufolge gehörte der
Zehent von Ludesch zur Ausstattung der Mutterkirche Nüziders.
Im Reichsurbar von 850 erscheint die mater Ecclesia von Nüziders als
königliche Eigenkirche. Wenn es aber wahr ist, was Poeschel (Zeitschr. f.
Schweiz. Gesch. 1938 355 f) schreibt, daß es in Rätien vor 806 (dem Jahr
der berüchtigten Divisio) keine fränkischen Eigenkirchen gegeben habe,
dann muß vor diesem Zeitpunkt der Bischof von Chur als Präses von
Rätien, also als weltlicher Landesherr, auch Inhaber der Kirche von Nü
ziders gewesen sein, die aus den Fiskalgütern des aus römischer Zeit noch
fortbestehenden Herrenhofes dotiert war. Dann ist aber die Pfarre z. hl.
Viktor eine bischöfliche Gründung, die wir mit P. Iso Müller (Montfort
1962/12) wohl noch in das 7. Jahrhundert verlegen können, etwa bald nach
Gründung der Urpfarre St. Peter in Rankweil.
Die Patrozinien in Nüziders gehören allerdings einer späteren Kult
welle an als die in Bludenz und Rankweil. St. Viktor und ebenso St. Ve-
nerius (Vinerius) gehören zur Mailänder Patrozinienschicht, die auf die
römische folgte. St. Viktor, der nach der Überlieferung unter Kaiser Maxi
mian den Martertod erlitt, erfreute sich in Mailand besonderer Verehrung
und hatte schon zur Zeit des hl. Bischofs Ambrosius (J 397) in der Stadt
vier Kirchen. Von Ambrosius wurde der Viktorskult eifrig gefördert, auch
20
zum Zwecke, um dadurch der Verehrung des Mars invictus ein Gegenge
wicht zu bieten.
Während aber der Kult des Soldaten-Heiligen Viktor im Alpengebiet
seine Parallelen hat, steht die Verehrung des Mailänder Bischofs Venerius
(Vinerius) in der ihm in Nüziders geweihten Kirche ganz vereinzelt da.
Dieser zweite Nachfolger des hl. Ambrosius (f 408) spielte wohl in den
Geisteskämpfen seiner Zeit eine gewisse Rolle, doch drang seine Verehrung
sonst über die Mauern Mailands nicht hinaus; man möchte das einmalige
Vorkommen seines Patroziniums in Nüziders fast auf den Einfluß einer
gewichtigen Mailänder Persönlichkeit zurückführen. (Über die ganze Pa-
trozinienfrage vgl. Iso Müller OSB in Montfort 1962 12 f; er glaubt die
Entstehung der Vineriuskirche in das 9./10. Jahrhundert setzen zu sollen.)
Der Einfluß der Talkirche Nüziders auf die Kolonisierung und Chri
stianisierung des Hinterlandes ist kaum hoch genug einzuschätzen. Soweit
wir aus den Angaben des Reichsurbars entnehmen können, übte die mater
ecclesia Nüziders ihren Einfluß auf die ganze Kulturlandschaft von Schlins
— Röns — Schnifis — Düns über Bludesch — Thüringen — Ludesch —
Nenzing, andererseits in einer späteren Etappe ins Klostertal bis zum Arl
berg aus, wobei nur Bludenz — Bürs eine merkwürdige Exklave bilden.
(Vgl. O. Baldauf, Kar. Reichsguturbar 58).
Eine alte Tradition, wonach in alter Zeit die Leichen aus der Pfarre
Göfis zur Bestattung auf den Jagdberg (Pfarre Schlins) getragen wurden,
spricht dafür, daß anfänglich auch Göfis (wenigstens teilweise) über Schlins
zum Einflußgebiet der Pfarre Nüziders gehörte. Andererseits ist bemer
kenswert, daß bis etwa ins 14. Jahrhundert der Weiler Omesberg bei Lech
noch ins Kirchspiel Nüziders gehörte, so wie er auch später noch sonnen
bergisch war. So erklärt sich die Überlieferung, daß einst die Verstorbenen
aus Omesberg „bei St. Viktor auf dem Büchel“, also in Nüziders beigesetzt
wurden.
Der eigentliche genaue Patrozinientitel der Pfarrkirche in Nüziders
lautet „zu St. Viktor und Markus“; der Evangelist Markus war mit St.
Viktor Hauptpatron. Allerdings scheint nur ein einziger urkundlicher Be
leg für diese Tatsache vorzuliegen, nämlich eine Angabe in dem Ende 15.
Jahrhundert begonnenen Jahrzeitbuch der Filialpfarre Braz. — Bis vor
kurzem kamen am Markustag die Kreuze von vier Nachbarpfarren hier
her; in früheren Zeiten waren es neun, darunter auch Nenzing. Mag auch
der Bericht Peter Kaisers in seiner Geschichte Liechtensteins, wonach schon
St. Luzius eine Gemeinschaft frommer Männer nach der Regel des hl. Mar
kus zur Glaubens Verbreitung gegründet habe (1. Aufl. 13) eine reichlich
späte Legende sein, so gehört doch St. Markus einer sehr frühen Patrozi-
niengeschichte an. Das Fest St. Viktors wurde ehedem in der ganzen Diö
zese Chur als festum duplex gefeiert (Fahrner, Patrozinien 45), in Nüzi
ders und Blumenegg war es Feiertag, anfangs am 8. Mai, später am 16. Mai.
Ein bedeutsames Faktum aus der Frühgeschichte der Kirche von Nüzi
ders berichtet uns eine Urkunde von 881, Jänner 4. (Helbok, Reg. Nr. 83).
Mit dieser tut Kaiser Karl III. der Dicke kund, daß er seinen Erzkanzler
Liutward, Bischof von Vercelli, verschiedene Güter aus seinem Besitze,
nämlich das Kloster Tuberis und die Pfarrkirchen in Rankweil (Vinomma)
und in Nüziders (Nuzadres) auf Lebenszeit zu eigen gegeben habe. Liut-
ward war ein gebürtiger Schwabe und des Königs Günstling; er fiel jedoch
21
im Jahre 887 bei diesem in Ungnade, zog sich infolge dessen in sein Bistum
Vercelli zurück und wurde 901 beim Ungarneinfall in Italien getötet (S.
Mohr: Cod. dipl. I, Nr. 30, S. 48, Anm.; Helbok, Reg. Nr. 82, Anm. 2).
Diese Vergabung des Kaisers an Liutward erfolgte in der Zeit von 865—
881, am ehesten um 877 (Helbok, Reg. Nr. 82). Die Urkunde von 881
berichtet nun weiters: Da die Kirche von Chur weitentlegene Besitzungen
im Elsaß habe, nämlich 150 Mansen mit Kapellen in den Villen, genannt
Schlettstadt, Kinsheim, Breitenheim und Winzenheim, so gebe er, der Kai
ser, dem Kanzler diese zu Tausch gegen das Kloster Tuberis in seinem
heutigen Bestände („sicut moderno tempore constare videtur“) mit der
Pfarrkirche in Rankweil samt Zubehör und im Drusustal die Pfarrkirche
in Zuderes mit Zubehör sowie die Pfarrkirche bei Flums (im Sarganser-
land) mit Zubehör, die nun an die Churer Kirche fallen.
Diese Urkunde, in der der Name Tuberis zum erstenmal erscheint, hat die
seinerzeit viel erörterte Tuberis frage, nämlich die Frage nach dem Standort des
Klosters Tuberis, aufgebracht (Siehe Helbok, Reg. Nr. 83, Anm. 2). Die Gelehrten
Kaiser, Bergmann und besonders Zösmair suchten dieses Kloster in unserm Weiler
Tufers bei Göfis, während hauptsächlich Schweizer Historiker dasselbe für Tau
fers-Münster in Graubünden nächst der Tiroler Grenze in Anspruch nahmen. Der
Streit erscheint heute in der Gelehrtenwelt für das letztere, Täufers im graubün-
dischen Münstertal, erledigt, seit man im dortigen Kloster karolingische Wandge
mälde entdeckt hat, was auf die Zeit Karls d. Gr. hinweist, der auch vom Kloster
als Stifter gefeiert wird.
Stefan Müller hat (aaO 115 ff) als vermittelnde Hypothese festhalten
wollen, daß tatsächlich bis zur Divisio von 805 ein karolingisches Eigen
kloster in Vorarlberg bestand, zu dessen Ausstattungsgut auch die Pfarreien
Rankweil und Nüziders gehört haben sollen; dies sei dann von Karl d. Gr.
aus politischen Gründen nach Münster-Müstair verlegt worden. Der Sitz
dieses Klosters könnte Schnifis gewesen sein, dessen alter Name Sanuvio
oder Senovio auf lat. Coenobium = Klostergemeinschaft deute. Aber ab
gesehen davon, daß diese Annahme, durch keine geschichtliche Angabe ge
stützt, in der Luft schwebt, ist auch die Namensdeutung Sanuvio — coe
nobium kaum stichhaltig. Denn die auf geschützter Hanglage entstandene
Siedlung Schnifis ist wohl viel älteren als romanischen Ursprungs und der
Ortsname nicht romanisch, sondern keltisch zu erklären (Zehrer, Ortsna
men II 174; vgl. aber Ulmer, Klöster Vbgs. 17 ff).
Nach allem, was wir über die Rechtsverhältnisse im rätischen „Kir
chenstaat“ Chur wissen, ist anzunehmen, daß es sich bei dem Tauschge
schäft von 881 und der Hingabe der Pfarren Rankweil-St. Peter und Nü
ziders an das Hochstift Chur vielmehr um eine Rückgabe von Eigenkir
chen gehandelt habe, die schon vor der Divisio von 805 zum Bistum ge
hört hatten. (Iso Müller in Montfort 1962/11).
Die Rätsel um die Kirche St. Viner, in ihrem Kern wohl das älteste
Gotteshaus des Walgau, werden wohl kaum ganz zu lösen sein. War sie
im Gegensatz zur eigentlichen Tal-Hauptkirche St. Viktor etwa die Eigen
kirche der curtis dominica? Im Laufe der Zeit scheint sie jedenfalls im
Besitz der erblichen Hofinhaber, der Edlen von St. Viner verblieben zu
sein, auch ist es möglich, daß sie die Rolle einer Gerichtskirche der Großen
Gnos zu spielen hatte. Ob sie in der Zeit der Zweisprachigkeit der Bevöl
kerung als Pfarrkirche des alemannischen Teiles diente, ist zweifelhaft,
und die früher gängige Ansicht, wonach sie die Mutterkirche der Kloster
taler Filialen von Nüziders gewesen sei, ist aufgegeben.
22
Wandlungen im Pfarrverband:
Abtrennung der Filialseelsorgen Braz, Dalaas, Klösterle von ihrer
Mutterkirche Nüziders.
Von Nüziders aus erfolgte, wie schon bemerkt, die Urbarmachung und
Besiedlung des Klostertales. Die Mutterkirche Nüziders besorgte von An
fang an die seelsorgliche Betreuung der dortigen Bewohner. In Klösterle,
in den Urkunden „Kloster“ oder „Klösterlin“ im Mariental genannt, be
gegnet uns schon 1122 eine Marienkapelle, die dem ganzen Tal den Namen
gab. 1218 erscheint diese Kapelle im Besitz des ersten Montforter Grafen
Hugo I. von Feldkirch, der sie in diesem Jahre mitsamt ihren zugehörigen
Äckern und Wäldern dem von ihm zu Feldkirch gestifteten Johanniter-
Ritterhause schenkte. Zugleich gründete der Graf bei dieser Kapelle ein
Hospiz, um den über den Arlberg Reisenden Feuer, Wasser und Obdach
geben zu können. Von dieser Johanniter-Filiale erhielt dann die Örtlich
keit und das ganze Tal den Namen „Kloster“. Klösterle hatte für den
Landesherrn in mehrfacher, zumal wirtschaftlicher Hinsicht eine besondere
Bedeutung; der Verkehr über den 1800 m hohen Arlbergpaß steigerte sich
besonders seit 1218; in Klösterle residierte der herrschaftliche Zoller, der
für alle über den Paß verkehrenden Güter den Zoll erhob; in diesem Tale
waren auch die Schmelzöfen für das bei Dalaas gewonnene Erz. Die erste
Seelsorge für die Bewohner am Fuße des Arlbergs und die Paßwanderer
wurde durch Johanniterpriester ausgeübt. Nach Abgang der uralten Ma
rienkapelle wurde um 1330 eine neue Kirche gebaut und 1332 geweiht auf
den Titel des hl. Johannes des Täufers, des Patrons der Johanniter. In
Dalaas mag die Ansiedlung auch schon ziemlich frühe erfolgt sein; um
1300 war sie jedenfalls schon vorhanden; die ersten Bewohner sollen Berg
leute gewesen sein, die auf Eisen gruben. Um 1350 bestand hier schon eine
Kapelle.
Als gegen Ende des 14. Jahrhunderts der Arlbergverkehr noch reger
wurde infolge brauchbarerer Ausgestaltung der Straße, ergab sich auch die
Notwendigkeit einer Erleichterung und Verbesserung der Seelsorge im
Tale und so erfolgte denn 1386 die kirchliche Abtrennung der Orte Klö
sterle und Dalaas gleichzeitig von der Mutterkirche Nüziders und die
Errichtung eigener Pfarreien an beiden Orten. Diese Separation der beiden
Kapellen zu „Talaus“ und „zu dem Closter“ und die Pfarrerrichtung an
diesen Orten nahm der Generalvikar des Churer Bischofs unterm 30. Nov.
1386 vor, über Ersuchen des Grafen Rudolf IV., von Montfort-Feldkirch
und seines Schwestersohnes Grafen Heinrich von Werdenberg-Sargans und
mit Zustimmung des zuständigen Patrons und des Rektors der Mutter
kirche. Hiemit erhielten die Klosterer und die Bewohner von Dalaas das
Recht, an je ihren Kirchen oder Kapellen einen eigenen tauglichen Seel-
sorgspriester zu bestellen und sie dem decanus vallis Drusianae zu präsen
tieren, bzw. zur Prüfung betreffs Habilität vorzustellen. Der Zehent von
Klösterle und Dalaas verblieb auch fernerhin der Mutterpfarre Nüziders
und ihrem Patronatsherrn.
In Braz bestand von alters her die Zweiteilung in Inner- und Außer-
Braz. Obgleich beide Fraktionen zur selben Herrschaft Sonnenberg gehör
ten, bestand doch eine verschiedene kirchliche Zuteilung: Inner-Braz war
in Nüziders eingepfarrt, Außer-Braz aber unterstand kirchlich wie auch
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gemeindepolitisch Bludenz. Urkundlich geht erstmals 1410 die Rede von
einer Kapelle St. Niklausen in (Inner-) Braz. 1449 entstand hier eine Lo-
kalkaplanei bzw. Kuratie, und erhielt diese Kapelle ihren ersten Priester.
Mit Zustimmung nämlich des Pfarrers Hermann Biirser von Nüziders und
des Patronatsherrn Victor Bürser ward den Brazern, die durch ihre An
wälte Friedrich Gottgab und Jakob Tauschet in Chur darum angesucht
hatten, ein eigener Seelsorgspriester bewilligt; jedoch sollte der Zehent und
das Käs-Geld weiterhin dem rechten Pfarrer in Nüziders verbleiben, über
dies hatte der jeweilige Lokalkaplan demselben für Entgang der Stola und
Jahrtäge jährlich zwei Pfd Pf zu ersetzen. Die Priesterstelle in Braz war
von Anfang an ein Kurat-Benefizium und wurde dann im Lauf der Zeit
zufolge Gewohnheitsrecht als förmliche Pfarre anerkannt, da eine eigent
liche kanonische Pfarrerrichtung nicht erfolgte. Um 1501 wird der Kurat
bereits „Pfarrer“ genannt. In diesem Jahr wurde die zuvor neuerbaute
größere Kirche dahier eingeweiht. — Auf das hin trachteten auch die
Außer-Brazer nach der kirchlichen Vereinigung mit ihren taleinwärts woh
nenden Dorfgenossen. Der Vergleich kam 1577, Sonntag nach St. Barthlomä,
zustande gegen Erlag von 100 Fl Rhein an den Brazer Pfarrer (Siehe die
kurze Übersicht über diese drei Pfarr-Separationen bei Grabherr: V. V.
Kal. 1897, S. 30—32).
Pfarr-Patronat und Kompetenz-Fragen.
Das Patronat über die Pfarrkirche von Nüziders befand sich von Anfang
an im Besitz der Landesherrschaft, sonach der Alten Grafen von Bregenz
dann ihrer Rechtsnachfolger der Werdenberger Grafen. Seit der Zeit nach
Mitte 14. Jahrhundert erscheint es in privaten Händen. So erhielten das
Patronat 1366 Johann der Trisner und Burkhard der Frisner, Gebrüder,
und mit ihnen Martin Bürser, als Lehen von Graf Rudolf von Werdenberg
zu Sargans, vermutlich jenem, der als Johanniter um 1367 auf Rhodus
starb. Die genannten Lehenträger beurkunden den Empfang dd Feldkirch
1366, Samstag vor St. Katharina-Tag (21.Nov.): „um der Gnad, so uns
der edel unser gnädiger Herr Graf. . . getan hat durch Kraft, daß er uns
ufgeben die cilchen ze Nuzedurs“. Zugleich geloben sie aber, jene Kirche
niemandem, der nicht Untergebener des Grafen wäre, verleihen zu wollen,
ob er sei edel oder unedel (Orig. Kop. im Arch. Chur, M. 222, Nüziders;
Siegler die drei Aussteller; Siegelbild zeigt bei allen Sieglern drei Berge
mit herauslohenden Flammen; ringsum laufende Namen). Das Patronats
recht dieser Inhaber war sonach beschränkt. Im Jahr 1402 finden wir einen
Rudolf Mayger aus der edlen Familie derer von Altstätten im Besitz dieses
Patronates, indem er als Patronatsinhaber dem „frummen Heinrich von
St. Viner“ den Zehenten zu Nüziders verleiht. (Urk. i. Gmd. A. Nüzid;
Grabherr in: Burgen & Adel im Wallgau“, 1912, S. 58; derselbe in V. V.-
Kal. 1897, S. 29.) — 1449 begegnet uns Victor Bürser als Patronatsherr,
genauer als Teilinhaber dieses Rechtes und Kirchensatzes; als solcher gibt
er nämlich in der Urkunde von 1449, Dez. 20 (Orig, in Pf.-A. Braz, Kop.
in Chur, A. M. 222) die Zustimmung zur Errichtung einer Kuratie oder
Kaplanei in Braz. — 1452 wieder tritt Ritter HansFumb von Neuburg
namens seiner Gattin Kunigunde (Mayger) von Altstetten, der Tochter des
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obgenannten Rudolf Mayger (vgl. Schleh: Emser Chronik, 1616, S. 12), in
Ausübung dieses Patronates auf, indem von ihm und seiner Gattin Erhärt
von St. Viner, der Sohn des obgenannten Heinrich des Frummen, den hal
ben Zehnten in Nüziders empfängt (Gmd. A. Nüz.; Grabherr: Burgen und
Adel, S. 58). Hansens Tumb und der Kunigunde von Altstetten Sohn,
namens Jakob, f kinderlos 1479 zu Altstätten (vgl. Schleh, ebd.), tätigt
das Patronatsrecht über die von Nüziders abhängige Filiale Braz 1472.
Dies entnehmen wir einer Angabe des Kammerers und Pfarrers Christian
Kraft von Bürs. (In seinen Erläuterungen, dd. 1656, Mai 23, üb. d. Inhaber
wechsel d. gegenständl. Patronatsrechtes, im Anhang zu seiner Abschr. d.
Urk. von 1449, Dez. 20 in Chur. A, M 222.) Der Gewährsmann Kammerer
Kraft berichtet weiter, der genannte Jakob Tumb hätte laut Urkunde im
Archiv Chur das Patronatsrecht mit verschiedenen anderen Besitzungen an
den Churer Bischof verkauft. Laut Schleh (aaO.) waren Erben nach Jakob
Tumb dessen Schwäger, nämlich die Ehemänner seiner Schwestern Kuni
gunde und Dorothea, namens Rudolf Mettele von Rappenstein zu Sulzberg
und Sigmund von Freyberg. So kamen die Freyberg in den Besitz des
Schlosses Neu-Altstätten bei Altstätten und von diesen erbten es dann die
Edlen von Schönau. So dürfte es sich erklären, wie nunmehr die Edlen
■von Schönau in Erbsnachfolge des Ritters Tumb auch als Inhaber des
Patronatsrechtes über die Pfarre Nüziders erscheinen.
Aus dem bisher Gesagten dürfte sich ergeben, daß das gegenständliche
Patronatsrecht geteilt war und in zwei Inhaber-Linien sich vererbte, näm
lich in der Linie der Trisner-Bürser und ihrer Rechtsnachfolger und in jener
der Mayger und ihrer Erben. Dies erhellt noch deutlicher aus der über
raschenden Tatsache, daß im Jahre 1503 gleichzeitig von König Maximilianl
und von Konrad Tumb (Thum) von Niinburg (Neuburg), derzeit Marschalk,
ein Ulrich Butzerin auf die Pfarre Nüziders präsentiert wurde. (Beide Urk.
im GVA, Nüziders). Die königliche Urkunde, dd Ehingen 1503, Dez. 25,
besagt, daß König Maximilian dem Bischof Heinrich von Chur auf die
Pfarrkirche St. Victor in Nüziders, deren Patronatsrecht ihm pleno jure
zustehe, ad praesans vacantem durch quondam Ulrich Helber, den Genann
ten Butzerin praesentiere. Konrad Thum erklärt in seiner Urkunde: „Nach
dem mir die Lehenschaft solicher Pfarr zusteht alsdann soliches von min
vorderen auch verliehen und nun uff mich körnen ist ..." — Die früheste
urkundlich vorliegende Praesentation durch einen Edlen von Schönau da
tiert von 1603.
Wie die Doppelgleisigkeit hinsichtlich des Kirchensatzes, die von der Patronats
verleihung an die zwei Familien der Trisner und Bürser herrührte, sich schließlich
zur alleinigen Patronatsinhabe durch die Schönauer entwickelte, hat schon in alter
Zeit die Kundigen beschäftigt. In zwei Aktenstücken von 1662 und 1666, die im
Churer Archiv erliegen, beschäftigt sich Kammerer Chr. Kraft von Bürs eingehend
mit dieser Frage, ohne zu einer Klärung zu gelangen. Jedenfalls findet sich nach
Maximilians I. Präsentation von 1503 keine Präsentation auf Nüziders durch das
Erzhaus mehr und die Edlen von Schönau wurden in ihrem Besitzrecht nicht mehr
bestritten.
Die Schönau waren wohl jene schwäbische Familie, die den Besitz der
Edlen von Stein, und zwar des zu Stein im Günztal a. d. Donau und zu
Ronsperg im Allgäuischen ansässigen Zweiges derselben, käuflich an sich
brachte. Hans Kaspar von Schönau, vermählt mit Sabina von Stein, er
kaufte 1585 den Ronsperg und Stein. Diese Schönau waren auch hierzulande
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im Walgau begütert; jedoch besaßen sie nicht den Rönsperg bei Schlins,
wie Grabherr (Burgen und Adel, S. 53) meint; sie besaßen vielmehr haupt
sächlich Güter zu Nüziders, nutzten den dortigen Zehent zur Hälfte und
hatten, wie gesagt, hier das Pfarrpatronat; auch im Klostertal in den dor
tigen Filialpfarreien waren sie zehentberechtigt (Siehe Grabherr, aaO, S. 53;
Ulmer, Burgen, S. 806.)
Mit Urkunde von 1616, Jan 25 (Kopien in Ch. A.) machten die Schönau
den Pfarrgenossen des Kirchspiels Nüziders das Zugeständnis, daß sie in
Ausübung ihres Patronatsrechtes ihnen keinen Pfarrer setzen wollten ohne
ihr Vorwissen und ihre Zustimmung. Dies von den Schönau gewährte Pri
vileg führte später zu schweren Mißhelligkeiten zwischen den Pfarrgenossen
von Nüziders und der neuen Patronatschaft Einsiedeln und wurde vom
bischöflichen Gericht in Chur endlich nach langen Verhandlungen für den
Nachfolger als nicht verbindlich erklärt. (Vgl. Grabherr, Veröfftl. 1912,
S. 53.)
Die anscheinend sehr mildtätig und religiös gesinnten Herren von
Schönau überließen im Jahre 1632 ihr Patronatsrecht über Nüziders schen
kungsweise an das Kloster Einsiedeln. Mit Urkunde nämlich von 1632,
Mai 15., Schwersten (Unbegl. Kop., lat., in Chur A. M 222; Wortlaut
abgedr. in: Documenta S. Gerold, S. 155 f) erklären die fünf Brüder Marcus
Jacobus, Johannes Casparus, Otto Rudolphus, Johannes Hyrus, Henricus
Hyrus, alle von Schönaw in Schwerstett und Stein, daß sie das seit läng
ster Zeit und über Menschengedenken hinaus innegehabte Patronatsrecht auf
die Pfarrkirche in Nuzedra aus Liebe und Zuneigung gegen das Kloster
Einsiedeln freiwillig dem Abt dieses Stiftes gänzlich resignieren und schen
ken, unbeschadet der übrigen Rechte und Eigentümlichkeiten wie Lehen.
Die offizielle Übergabe des Patronates und förmliche Protokollierung der
Schenkung erfolgte erst 1637 am 18. Aug. (Protok. lat. und deutsch, ver
faßt vom öffentl. Notar Pfarrer Christian Kraft, im Chur. A. M 222. —
Doc. St. Gerold., S. 153-5, Instrum. immissionis in jus patr. Eccl. Par. Nüz.)
(Bericht hierüber bei Rapp II, 239 f.)
Streit zwischen Stift Einsiedeln und Gemeinde Nüziders in betreff
der freien Pfarrernennung durch den Abt 1642/43
Das Stift Einsiedeln hielt sich an die von den Schönau gegebene Zusiche
rung betreffs Pfarrernennung nicht gebunden und so ergab sich nach dem
Tod des Pfarrers Marquard 1642 ein schwerer Konflikt zwischen Stift und
Gemeinde. Unterm 4. April 1642 ließ die Gemeinde beim Propst von
St. Gerold, P. Wilhelm Sury, durch den Bludenzer Notar und Stadtschrei
ber Hieronymus Zürcher, fürstl. bestellten Hauptmann der Herrschaften
Bludenz und Sonnenberg, Protest dagegen einreichen, daß der Propst ent
gegen dem Schönau’schen Privileg nach dem Tod des Pfarrers Marquard sie,
die Gemeinde gar nicht gefragt und nicht ihren Konsens eingeholt hätte;
sie hätte diesen Fall auch bereits nach Chur gemeldet (Chur. A. M 222).
Die Gemeinde führte also beim Bischof Klage gegen das Stift; aber auch
das Stift Einsiedeln brachte seinerseits beim Generalvikar von Chur, Dom
propst Christoph Mohr, seine Anklage vor gegen die Gemeinde wegen Ab
lehnung seines Kollaturrechtes und zugleich wegen Entzuges des dem Pfar
26
rer geschuldeten Zehnten. Bei der hierüber am 4. August 1642 anberaumten
Tagsatzung, zu der beide Parteien ihre Vertreter entsandten, wurde durch
den Generalvikar eine aufschiebende Sentenz erlassen und beiden Parteien
die Kollatur suspendiert (Chur. A., aaO). Die Auffassung des Fürstbischofs
von Chur, Johann VI. Flugi von Aspermont, entschied gegen das Stift; er
erklärte überhaupt die Übergabe des Patronates durch die Herren von
Schönau an das Stift als den kirchlichen Konstitutionen zuwiderlaufend
und daher ungültig. Das Stift appellierte daraufhin durch seinen Prokurator
an den päpstlichen Nuntius in Luzern, Hieronymus Farnese, während die
Gemeinde Nüziders ihren Handel betreffs des Pfarrzehnten an den Fiskal-
Prokurator der Kathedrale Chur leitete.
Unterm 10. November 1642 richtete der Bludenzer Vogteiverwalter
Ulrich von Ramschwag an den Nuntius ein Gesuchschreiben, worin er, unter
Darstellung des bisherigen Verlaufes dieses Streites ersucht, es möchte den
Gemeindsleuten von Nüziders „belassen werden, was ihnen mit Gnaden
erteilt worden“, besonders da sie durch den Handel schon in schwere Un
kosten gekommen seien (Konzept im Vogt. A.-Arch. Blud., Land.-A.). —
Nach längeren Untersuchungen und Verhandlungen fällte endlich der Nun
tius, der die Vertreter der beiden Parteien und des Ordinarius von Chur
nach Luzern zitiert hatte, mit Erlaß vom 7. Dez. 1643 folgendes Urteil
über die strittigen Klagepunkte (Chur. A., ebd. Cop. vid. durch Notar Sig
mund Bieler, dd Einsiedeln 10. Dez. 1643; Doc. St. Gerold, S. 156-8,
Rapp II, 240): Das Indult oder die Konzession des edlen Marx Jakob von
Schönau (betreffs der einzuholenden Zustimmung der Gemeinde bei der
Pfarrernennung) schließt nicht eine „alienatio“ oder „translatio“ des Patro
natsrechtes ein, auch nicht ein Servitut oder ein „onus reale“ hinsichtlich
des Beneficiums oder der Kollatur des Patronatsrechtes, sondern schließt
nur eine persönliche Verpflichtung des genannten Edlen, eines der Patrone,
ein, jedoch „sine praejudicio“ der Übrigen nicht intervenierenden Patrone,
deren ausdrücklicher Konsens in „praejudicialibus et poenitentialibus om-
nino requirebatur.“ Sonach ist die Übertragung des Rechtes an Einsiedeln
giltig, „rite et legitime facta“; dem genannten Stift kam und kommt noch
das Recht den Pfarrer zu praesentieren zu und zwar ohne jede Befragung
und Einwilligung der Pfarrkinder, da eben das Versprechen des Marx
Jakob illusorisch ist, indem seine Brüder als gleichberechtigte Mitpatrone
demselben nicht zugestimmt hätten. Wir räumen aber der Gemeinde das
Recht ein, über die Beobachtung des Indultes gegen die Erben des Marx
Jakob rechtlich zu handeln „ex remedio juris“, indem „promittens factum
alienum vel ea, que promptere non poterat, tenetur ad damna et interesse“.
Betreffs des Zehntens wurde die Abmachung des früheren Pfarrers mit der
Gemeinde kassiert und die Entrichtung des Zehntens und der Novalien in
specie und nach alter Gewohnheit an den jetzigen Pfarrer angeordnet. —
Diese Sentenz wurde durch den Notar und Nuntiatur-Kanzler Mathias
Venturellus in Gegenwart des St. Gerolder Propstes P. Martin Kachler und
des Anton Laterner, des Sachwalters der Gemeinde, vorgelesen und promul
giert. Der hiezu ebenfalls geladene churische Fiskal war nicht erschienen.
27
]urisdiktionsstreit zwischen Chur und Einsiedeln.
Spätere Patronatsverhältnisse
Die dem Patronat des Stiftes Einsiedeln schon zuvor unterstehenden Pfar
ren Schnifis und Nüziders wurden 1643/44 durch den Heiligen Stuhl von
der Jurisdiktion des Churer Bischofs eximiert und dem Stift Einsiedeln
inkorporiert. Diese Verfügung erfolgte im Zuge einer vom Papst bewilligten
großzügigen Aktion behufs finanzieller Unterstützung für den von schwe
rer Schuldenlast gedrückten Bischof von Chur, der für die Entlassung dieser
Pfarreien aus seiner Jurisdiktion und Überlassung an den Abt von Einsie
deln einen Betrag von 4000 Fl erhielt, wie er analog auch von den andern
drei Stiften des damaligen Churer Bistums, Disentis, Pfävers, Marienberg
(Vintschgau) durch ähnliche Überlassungen von Pfarreien entsprechende
Ablösungsbeträge erhielt. Die päpstliche Genehmigung für die Inkorpora
tion der genannten zwei inländischen Pfarreien an Einsiedeln erfolgte durch
die Bulle Urbans VIII, vom 28. Juli 1643 und deren Konfirmation durch
Innozenz X, vom 18. September 1644. Die Ausführung dieser Exemption
und Inkorporation erfolgte erst unterm 30. September und 2. Oktober 1655,
und zwar durch den päpstlichen Nuntius in Luzern. Alsbald aber ergaben
sich über Umfang und Tragweite des Vertrages und der päpstlichen Ver
fügungen Anstände und Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bischof
und dem Abt von Einsiedeln. Nach mehrjährigen Verhandlungen und zeit
weilig hitzigen Auseinandersetzungen, in die der Apostol. Nuntius und die
röm. Kongregation Conc. Trid. interpretum eingriffen, wurde dieser Juris
diktionsstreit durch das vom Nuntius Federigo Borromeo ausgearbeitete und
nach ihm benannte „Arbitramentum Borromäanum vom 3. Juli 1665 bei
gelegt mit dem Erfolge, daß nunmehr klare Richtlinien über die Abgrenzung
der beiderseitigen Jurisdiktionsbereiche von Bischof und Abt festgelegt wur
den. Dieses bedeutsame Dokument stützt sich auf die in dieser Sache er-
flossenen römischen Erlässe und gibt die Handhaben für deren praktische
Anwendung und Durchführung. Der eine von diesen Erlässen der Konzils
kongregation, von Papst Alexander VII unterm 20. Jänner 1657 bestätigt,
entscheidet, die Exemption der Pfarreien sei nur so zu verstehen, daß diese
der ordentlichen Jurisdiktion des Bischofs entzogen sei, dagegen verbleibe
letzterem die Gerichtsbarkeit, die das Tridentinum und Gregor XV den
Bischöfen als apostolischen Delegierten in Bezug auf exempte Stifte zu
schreiben; auf Grund dieser außerordentlichen Vollmachten stehe also dem
Bischof noch ein Visitationsrecht und die Aufsicht über die Seelsorge zu.
Der andere Erlaß der Konzilskongregation vom 23. August 1659, ebenfalls
von Papst Alexander VII bestätigt, klärt die Frage, ob das Volk der
Pfarreien noch dem Bischof unterstellt sei und entschied, daß dem Bischof
noch die ordentliche Jurisdiktion über das Volk geblieben und nur die Kir
chen und deren Rektoren exempt seien. (Siehe d. ausführl. Darlegung d.
ganz. Jurisdikt.-Streites oben in Beschr. St. Gerold.)
Durch die päpstliche Exemption von 1643/44 wurden mit den zwei ge
nannten Pfarreien auch deren Filialen von der bischöflich churischen Juris
diktion losgesprochen. Hinsichtlich der Pfarre Nüziders entstand nun die
Frage, wie es sich diesbezüglich mit deren ehemaligen Filialen im Klostertal:
Braz, Dalaas, Klösterle, verhalte. Gegen die Inkorporation dieser drei
Filialenpfarren an Einsiedeln, wie sie in den päpstlichen Bullen und im
28
Exekutionsdokument des Nuntius Borromeo 1655 ausgesprochen schien,
wehrten sich nicht nur der Bischof und die drei Pfarrgemeinden selbst,
sondern auch die Ob.-Österr. Regierung in Innsbruck. Letztere erklärte in
einer Zuschrift an den Bischof, dd 1656, März 30, daß die Kollatur dieser
drei Pfarren dem Haus Österreich zustehe. Einsiedeln selbst bestand nicht
auf der Durchführung von deren Inkorporation und so wurde denn im
vorerwähnten Arbitramentum Borr., wodurch der langjährige Kompetenz
streit zwischen Abt und Bischof endgiltig geschlichtet wurde, auch dieser
Verzicht des Abtes ausdrücklich vermerkt. Obwohl, so heißt es in der Ein
leitung des Dokumentes, aus den päpstlichen Schriftstücken hervorgehe,
daß auch die Filialen von Schnifis und Nüziders, also Braz, Dalaas und
Klösterle, dem Kloster Einsiedeln inkorporiert sei, so habe dies doch nur
unter der Voraussetzung Gültigkeit, daß jene Orte zur Zeit des Erscheinens
der betreffenden Bulle noch wirkliche Filialen gewesen seien. Nun aber
habe sich Dalaas mit Klösterle schon 1386 und Braz 1449 von Nüziders
losgetrennt und das Patronat über diese neuen Seelsorgen sei auf die Ge
meinden übergegangen — es wurde aber, wie vorhin erwähnt, auch vom
Haus Österreich beansprucht. (Vgl. übrigens hiezu: Mayer, Gesch. d. Bist.
Chur, II, 387 unten.) — Für das Stift Einsiedeln wäre die Zurückforderung
dieses Rechtes von keinem Nutzen. Deshalb entsage hiemit der Abt und
sein Konvent aus Liebe zum Frieden allen Ansprüchen auf dieselben mit
Ausnahme der Rekognitionsgebühren, welche diese gewesenen Filialen an
ihre ehemalige Mutterkirche in Nüziders zu entrichten stipuliert hätten,
und mit der Bedingung, daß, wenn etwa einst bei St. Gerold eine neue
Pfarre entstehen sollte, der Bischof einwillige, daß selbe dem Stift Einsiedeln
überlassen werde mit den Rechten und Privilegien, wie es sie in Schnifis
und Nüziders besitze (Vgl. Rapp, II, 160).
Wie schon bemerkt, war die Gemeinde Nüziders über den Wechsel im
Patronat nicht sehr erbaut, nachdem das Stift Einsiedeln deren bisheriges
Zustimmungsrecht bei jeweiligen Pfarrererneuerungen nicht mehr aner
kannte und ihm auch vom Apost. Nuntius das Recht der ausschließlichen
Besetzung bestätigt worden. Unzufrieden war die Gemeinde auch darüber,
daß der Abt zeitweilig in der ersten Zeit wie in Schnifis so auch hier nur
einen Vikar ohne Investitur ernannte. Es geht dies aus Aktenstücken ex
1682 hervor (Chur. A., M 222, Nüzid.). In einem damaligen Schreiben an
Bischof Ulrich von Chur nämlich beklagt sich die Innsbrucker Regierung
über dieses Vorgehen des Abtes in Nüziders. Dasselbe sei, da ohne ihr Vor
wissen geschehen, nachteilig für das Erzhaus und die Pfarrkinder beklagten
sich, da sie sich so für die Zeiten der Pest nicht genügend versorgt glaubten;
denn ein nicht investierter Vikar würde alsdann nicht lange bei ihnen blei
ben; auch sei es ungehörig, daß ein solcher Priester aus seinen „Intraden“
nach auswärts an das Stift eine jährliche Pension zahlen müsse. Im gleichen
Sinne schrieb die Bludenzer Vogteiverwaltung unterm 19. März 1682 an
den Bischof. In seiner Rechtfertigung an den Bischof, dd 1682, Mai 12,
äußerte sich Abt Augustin, er und der Propst von St. Gerold hätten ja für
allezeit, besonders auch für die Zeit der Not, für einen Vikar in der Ge
meinde zu sorgen; so könnten sie auch leichter dafür sorgen, daß auch in
der Zeit, wo vielleicht ein investierter Pfarrer von der Seuche weggerafft
würde, doch wieder ein Priester am Orte sei, abgesehen davon, daß auch
ein Investierter einmal davon laufen könnte.
29
Im selben Jahr 1682 am 15. März ging in Nüziders der kommissionelle
Akt der separatio jur i um, der Schriften und Zinsbriefe zwischen Pfarr
pfründe und Frühmeßpfründe vor sich; den Schlüssel zur Frühmeßlade er
hielt der Frühmesser, bei der Pfarrlade wurde je ein Schlüssel dem Propst
von St. Gerold und der Gemeinde zugesprochen.
Aufhebung der Exemption von Nüziders und Schnifis durch Kaiser
Josef. — Durch das kais. Patent vom 11. September 1782 wurde einseitig
die Exemptio oder Entlassung aus der bischöflichen Jurisdiktion annulliert,
ebenso wie die Besetzung der Pfarre mit amoviblem Pfarrer durch ein aus
wärtiges Stift nicht mehr geduldet werden dürfe; die an das Stift zu lei
stende Pension, die vom Stift gehandhabte Beerbung nach Tod eines Pfar
rers, die Taxenzahlung bei Antritt wurden abgeschafft.
Bezeichnend für den Absolutismus der damaligen Staatsgewalt ist der Erlaß
des Innsbrucker Guberniums an das Bludenzer Vogteiamt von 1783, Okt. 11 (Vogt.-
A.-Arch. Blud., im Landes-A.), folgenden Inhaltes: Nachdem der Bischof von Chur
auf sein Ordinariatsrecht über die 2 Pfarren Nüziders und Schnifis gegen Zahlung
von 4000 Fl seitens des Stiftes Einsiedeln verzichtet hat und das Stift ein solches
Recht nicht ordentlich oder gültig erworben, sondern sogar mißbraucht hat, so hat
der Kaiser mit Hofdekret vom 28. September befohlen, daß beide Pfarreien so
gleich an einen Bischof in den österr. Erblanden zugestellt würden, dem Abt von
Einsiedeln aber nur das Patronatsrecht vorbehalten werden solle. Das Vogteiamt
wird aufgefordert, dieses geeignete Bistum sogleich an das Gubernium bekannt
zugeben. — Das Vogteiamt schlug hiefür mit Reskript vom 14. November 1783
das nächstgelegene Bistum Konstanz vor. — Jedoch schon unterm 3. Jänner 1784
verfügte die Innsbrucker Regierung, die zwei Pfarreien seien dem neuen Bistum
Bregenz — das Kaiser Josef II bekanntlich errichten wollte (siehe Ulmer, Dek.
Bregenzerwald, 1926, S. 48) — zuzuteilen und sei daher die Frage betreffs Zutei
lung an Konstanz oder Belassung bei Chur hinfällig.
Zur Zeit der Säkularisation der Reichspropstei St. Gerold 1802/03
wurde das Patronatsrecht des Stiftes Einsiedeln auf die im österreichischen
Herrschaftsgebiet gelegenen Pfarreien Nüziders und Schnifis von der öster
reichischen Regierung wenigstens formell kassiert, indem durch kais. Ent
schließung vom 3. Feber 1803 die provisorische Sequestration der inländi
schen geistlichen Güter der schweizerischen Stifte, Bistümer und Kapitel
sowie besonders die Beschlagnahme auch der Zehentbezüge des Churer
Domstiftes in Bludenz und in Sonnenberg verfügt wurde. Begründet wur
den diese Maßnahmen damit, daß Österreich zufolge Paragraph 29 des
Entschädigungsplanes der durch den Luneviller Frieden 1801 bedingten
Neuordnung Hoheitsrechte und Besitzungen in der Schweiz verliere. (Vgl.
Is. Flür, Fragm. III, 98 f.) — Von der 1814 nach Ende der kgl. bayrischen
Herrschaft wiederkehrenden österreichischen Regierung wurde dann in der
Folge das Patronatsrecht des Stiftes auf die Pfarre Nüziders ebenso wie auf
die Pfarren Schnifis, St. Gerold, Blons und die Filiale Düns wieder an
erkannt. — Nachdem Einsiedeln 1840 die 1802 säkularisierten Propsteigüter
St. Gerold zurückgekauft hatte, wurde mit Hofkanzlei-Dekret von 1842,
Jänner 27, auch die Inkorporation der genannten Seelsorgestellen an das
Stift und dessen Patronat neuerlich bestätigt und die Anstellung von eige
nen Stiftspriestern auf denselben eigens genehmigt. Seither besetzte das
Stift die Pfarre durch seine Konventualen bis zum Jahre 1959, wo es die
Pfarre dem Generalvikariat Feldkirch zur Betreuung überließ.
30
Reihe der Pfarrherren
Die Reihenfolge ist für die ältere Zeit bis 1648, mit welchem Jahr die hie
sigen Matrikenbücher beginnen, nur lückenhaft (Vgl. im übrigen Pfarr-
Topogr. ex 1835, Pfarra.). Einzelne Namen von Pfarrherren des Ortes sind
uns erst seit Ende 14. Jahrhundert bekannt. Der Adam, der uns im chur-
rätischen Reichsurbar bei Anführung der „mater ecclesia“ von Nezudere
um 850 entgegentritt, war nicht, wie Grabherrr (V. V.-K. 1897, 29) meint,
der erste bekannte Pfarrer des Ortes, sondern nur der weltliche Lehenin
haber dieser Kirche.
In zwei Urkunden, die Alpe Formarin betreffend, von 1383 und 1394
begegnet uns Herr Ulrich der Trisner, Kilchherr zu Nützzeders. In der
ersteren Urkunde erscheint er unter den 30 Käufern der inneren Formarin-
Alpe (Is. Flür, Fragm. I, 34; IV S. 147). Er gehörte dem Geschlechte der
vormals adeligen, dann aber z. T. schon im 14. Jahrhundert in den bürger
lichen Stand herabgesunkenen Edlen und Ritter von Trisun an, deren
Stammsitz die Burg St. Mamerten ober Triesen (Liechtenstein) war und
die als werdenbergische Dienstmannen zeitweilig auch in Nüziders hausten
(Ulmer, Burgen S. 540, 962).
Im Jahre 1413 erscheint als Pfarrer von Nüziders Hermann Burser
(Bürser). Er entstammte einem ursprünglichen ritterbürtigen, dann in spä
teren Linien bürgerlich gewordenen Geschlechte der Edlen oder Freisaßen
von Bürs. Der Stammsitz dieser werdenbergischen Dienstmannen war die
Feste Bürs. Ein Zweig des Geschlechtes erscheint um die Mitte des 14. Jahr
hunderts nach Nüziders verpflanzt, das in der Folge dessen Hauptsitz
wurde (Ulmer, Burgen, 524). Der genannte Pfarrer Hermann Bürser war
angeblich aus Feldkirch — vermutlich aber steht dieser Ortsname als der
einer weiteren Öffentlichkeit bekanntere Name an Stelle des Namens sei
nes benachbarten unbedeutenden Heimatortes, wie das in damaligen Uni
versitäts-Matrikeln üblich war. Bürser studierte nämlich 1403 an der Uni
versität in Wien. Schon 1414 wurde er Domherr in Chur, 1430 Domdekan;
1453, Nov. 1. starb er in Chur. In den Urkunden von 1431—50 erscheint
er wiederholt (Necrolog. Chur, 29. Okt.; — F. Joller: Hohenems. Urk.,
1860, S. 183, Anm.; — A. Ludewig: Vorarlberger, etz. S. 24, 8, vgl. auch
16, 13). Zusammen mit Junker Viktor Bürser gibt er mit Urk. von 1449,
Dez. 20. als gewesener Pfarrer von Nüziders die Zustimmung, daß in der
kirchlichen Filiale Braz eine Seelsorge mit eigenem Priester errichtet werde
(Pfarra. Braz; Ulmer, Burgen 524 f).
1463 begegnet uns urkundlich Hans Bertsch als hiesiger Kirchherr. Er
glaubte als Pfarrer der Mutterkirche die Kollatur der beiden Filialpfarren
Dalaas und Klösterle in Anspruch nehmen zu können, wurde aber vom
damaligen Landesherrn von Sonnenberg, Graf Eberhard Truchsess-Wald-
burg dahin beschieden, daß ihm der von Dalaas und Klösterle jeweils ge
wählte Pfarrer lediglich behufs Prüfung auf Tauglichkeit vorgeführt zu
werden habe (Urk. im Pf.-A. Klösterle; vgl. Grabherr, V. V.-Kal. 1897,
29).
1490 erscheint urkundlich als hiesiger Pfarrer und Dekan des Kapitels
Walgau Ulrich Helber (Helwär) Urk. dd 1490 Juni 24. in StA. Feldkirch.
Er dürfte 1503 gestorben sein, da die Ernennungsurkunde seines Nach
folgers ihn als verstorben meldet.
31
Ulrich' Butzerin (Putzerin, Butzeriner), aus Nüziders, hatte seine Stu
dien an der Universität Freiburg gemacht, wo er 1487 inskribiert wurde;
1489 wurde er dort Baccal. art. (Vasella, Untersuchungen 147—253; Lu
dewig, Vorarlberger . . . 61—187). Bei diesem Pfarrer ergab sich der
merkwürdige Fall, daß er gleichzeitig von zwei Patronen präsentiert wurde,
nämlich von Kaiser Maximilian und von Conrat Thum von Nünburg.
Dieser Pfarrer begegnet uns auch in den bisch, churischen Amtsbüchern 1516
(im Fiskalbuch: Taxe für die Lizenz, seinen natürlichen Sohn Andreas zum Erben
einsetzen zu dürfen), und 1521 und 1522 (in: „Episcopat. Cur. 1392—1599“;
Lib. horar.)
Für das 16. Jahrhundert finden sich laut Verzeichnis in Pf. Beschr. ex
1835 des Pfarrers Juen noch folgende Namen von Pfarrherren: Blasius
Michel, Leonhard Golman, 1544 Lorenz Muell oder Müller, 1578 Nikolaus
Benz. Blasius Michel, Lorenz Mull finden sich auch genannt im Register
der Priesterbruderschaft Walgau (Landesbibi. Stuttgart). Die beiden er
steren begegnen uns urkundlich in deutschen Universitäts-Matrikeln: Bl.
Michel aus altem Feldkircher Patriziergeschlecht begann seine Studien an
der Universität Tübingen 1517 (Ludewig: aaO 115, 52); L. Golman aus
Feldkirch ward in Freiburg inskribiert 1553 (Ludwig, 80, 213).
1585/86 trat die hiesige Pfarre an Joß oder ]odok Lang, „ab der Eckh“
im Bregenzer Wald, Konst. Diöz., geb. 1545, geweiht um 1565, von Chur
in hiesiger Pfarre investiert. Das Visitations-Protokoll von 1595 (Chur.
A.), das diese Angaben bringt, findet an seiner Moralität einiges zu be
mängeln. Vor seinem Amtsantritt dahier war er Pfarrer in Jaghausen = Au
gewesen (Dek. Breg. Wald, S. 701). Er starb 1603 in Nüziders.
Ihm folgte in der Pfarre Thomas Wirbel (Würbel). Zwar war zuerst
von der Familie von Schönau ein Johann Reisch (Reusch) auf die Pfarre
präsentiert worden mit Urkunde von ll.-Aug. 1603 (GVA). Laut dieser
präsentierten Hans Rudolf von Schönau zu Zell im Wiesenthal für sich
selbst und als Vogt und Vormund im Namen der Witwe und der Kinder
seines Bruders Eiteleck von Schönau zu Schwörstatt und mit ihm Sabina
von Schönaw geb. vom Stain, Witwe nach dem gewesenen Kriegsoberst
Hans Kaspar von Schönaw, den genannten Johann Reisch. Jedoch schon
einige Tage später, am 15. Aug. 1603, erfolgte durch denselben Hans Ru
dolf von Schönaw allein für sich und in Vertretung seiner Bevogteten die
Präsentation eines neuen Kandidaten, nämlich des Thomas Wirbel (GVA).
Wenn auch die Mitpatronin Frau Sabina von Schönaw-Stein dieser Be
werber nicht genehm war, so erscheint er doch später im Besitz der Pfründe.
Für ihn hatte sich auch der Bludenzer Vogt Gabriel Dionys von Schellen
berg-Kisslegg verwendet, der den Bischof eindringlich bat, den Leuten
nicht den Johann Reisch „auf den Hals zu binden“, da sie ihn nicht
mochten.
Wirbels nächster Nachfolger dürfte Johann Hartmann gewesen sein.
Er hatte seinerzeit in Freiburg studiert (inskribiert 1597; Ludewig, aaO,
88, 291); nach der Matrikel war er von Bludenz, stammte aber dem Na
men nach wohl aus dem benachbarten Blumenegg. Er starb 1615; nach
Pf. Beschr. ex 1835 war er um 1612 dahier Pfarrer.
Nachfolger dahier wurde 1615/16 Peter Marquard, gebürtig von Nü
ziders, präsentiert dd 1615, Dez. 28, von Marx Jakob von Schönau, Pfand
32
herrn der Grafschaft Wehr, für sich und namens seiner vier Brüder: Die
Urkunde (GVA) bemerkt, daß der Kandidat und die Gemeinde ihn um
diese Präsentation gebeten hätten. Dieser Peter Marquard, der jedenfalls
identisch ist mit dem Peter „Baward“, Pfarrer zu Nüziders, der im alten
Kalender von Sonntag (Pag. 40a) aufgeführt ist, hatte seine Studien in
Brünn und Prag gemacht (Laut Visit.-Protok. 1640, Chur. A.).
Nach dessen Tode 1642 folgte Maunz Wolf von Bludenz. Der neue
Patronatsherr der Pfarre, Fürstabt Placidus von Einsiedeln, präsentierte
ihn dem Bischof Johann VI. am 14. April 1642 auf die Pfarre „St. Marei
de Nüziders“ (GVA); der Bischof beauftragte den Pfarrer und Kammerer
Christian Kraft in Bürs unterm 19. April d. J., ihn auf diese Pfarre zu
investieren (Urk. ebd.). Pfarrer Wolf war geboren 1606 als Sohn des
Bludenzer Bürgermeisters Ulrich Wolf und der Christina, geb. Nayerin.
Seine theologischen Studien machte er in Innsbruck und wurde geweiht
1632 (Visit.-Protok. 1640, Chur. A.). Vor seinem Einstand in Nüziders
war er Pfarrer in St. Gallenkirch gewesen. In dem leidigen Jurisdiktions
streit zwischen Chur und Einsiedeln, wo die unter dem strittigen Kompe
tenzbereich stehenden Pfarrer nicht mehr wußten, wem sie zu folgen hat
ten, wurde er mit seinen Kollegen unverschuldet zu einer Strafe verfällt
(Beschr. St. Gerold). Er starb als hiesiger Pfarrer und Kammerer des Drus.
Kapitels 1682. Testamentarisch stiftete er noch vor seinem Ableben das
Hl. Kreuz-Benefizium in seiner Vaterstadt Bludenz mit Kapital von 3000
Fl, Widmung eines eigenen Hauses und verschiedener Realitäten in Bludenz
und Nüziders. Eine der vom Stifter verlangten Obliegenheiten des neuen
Benefizianten war, daß er an jedem Samstag das Jahr hindurch in der
Kapelle auf Laz zelebrieren müsse (Vgl. Vlbg. Volkskai. 1897,30). Das
Altarblatt dieser Kapelle zeigt auch neben dem Titelbild Mariahilf das
zeitgenössische Porträt dieses Pfarrers.
Nach dem Ableben dieses Pfarrers präsentierte Abt Augustin Reding
v. Biberegg den Johann Georg Schneider auf hiesige Pfarre.
Bischof Ulrich VI. von Mont aber gab unterm 19. März 1682 dem
Kandidaten einstweilen nur die provisorische Admissio mit der Bestim
mung, bei der nächsten bischöflichen Visitation im Walgau sich zum Exa
men zu stellen. Zugleich beauftragte er den Benefiziat und Pfarrvikar in
Bludenz, Johann Barbisch, ihn dem Pfarrvolk von Nüziders vorzustellen
und ihm, was rechtlich und üblich sei, zu übertragen (Urk. Cop. vid. dd
Bludenz 1729, Aug. 3, durch Notar Fr. Jos. Gilm, im A. Chur, M 222,
Nüzid.). Der Mandatar Barbisch entledigte sich seines Auftrages am 23.
März d. J. laut seinem Vermerk auf der Auftragsurkunde.
(Über die Vorgeschichte dieser provisorischen Bestallung berichtet näher die
(nach 1702) von Einsiedeln gegebene Darstellung: Remonstratio opposita gegen
die bischöfl. Informatio an den Internuntius (A. Chur., M. 222, Nüzid.). Nadi
dieser wäre Schneider zwar dem Bischof vom Abt präsentiert, aber wegen man
gelnden Wissens reprobiert worden; es sei ihm nur die Hoffnung auf provisori
sche Admission gemacht worden. Daraufhin hätte sich Schneider bei einem per
sönlichen Besuch in St. Gerold dem Probst als provisor admissus ausgegeben, hätte
dann von diesem die institutio et admissio in provisoriam quasi-possessionem des
Benefiziums erlangt. Daraus sei nun ein gewaltiger Tumult in der Gemeinde ent
standen, an dem die Hauptschuld trage ein gewisser Konrad Salomon, ein stür
mischer und geistig nicht ganz normaler Priester; dieser sei nach Chur gereist und
hätte den Bischof durch übertriebene Berichte gegen Schneider und den Propst
aufgestachelt; auch hätte er an einem Sonntag gewagt, in der Kirche vor ver
sammeltem Volke den Schneider einen Exkommunizierten und Suspendierten zu
33
nennen, hätte die Messkännchen ausgeschüttet, die Kerzen ausgelöscht, das Meß
buch vom Altar weggerissen und das Volk vor der Anhörung der Messe eines
Exkommunizierten gewarnt. Darob große Aufregung im Dorf; die einen hielten
zu diesem, die andern zum andern Geistlichen, bis die Sache endlich vom Bischof
geschlichtet wurde und Schneider die admissio bis zur nächsten bischöflichen Vi
sitation erhielt. Pfarrvikar Barbisch von Bludenz wurde vom Bischof beauftragt
mit der Verkündigung, daß keine Exkommunikation für Schneider vorliege und
dieser provisorisch ausgestellt sei, womit Einsiedeln sich einverstanden erklärte. —
Wie schon in diesem Fall, so bediente sich auch für künftig der Bischof bei der
Genehmigung der von Einsiedeln Präsentierten des Ausdrucks „admittimus et
approbamus“, nachdem zuvor einmal versehentlich die Formel „inmittimus et
instituimus“ unterlaufen war, wogegen das Kloster Vorstellungen erhoben hatte).
Provisor Schneider erscheint dann später dahier als wirklicher Pfarrer
und starb hier am 5. Feb. 1705.
Ihm folgte der bisherige Pfarrer von Schnifis Franz Fidel Haas aus
Feldkirch (in Schnifis 1702—05), der hier 1712 Nov. 24 nachmittags nach
längerer Krankheit verschied; erst 37 Jahre alt. Am gleichen Tag abends
6 Uhr starb an Schlagfluß sein Frühmesser Joh. Ulrich Math.
Nachfolger wurde Franz Josef Zwicklin aus Feldkirch, präs. von Abt
Maurus v. Roll 1712 Dez. 9 (GVA). 1701 erscheint er als Student am
Jesuitengymnasium Feldkirch (Ludewig, Stud. Jugend N. 1626). Er wirkte
in Nüziders bis 1729.
Nach dessen Resignation präsentierte Abt Thomas Schenklin unterm
7 Juni 1729 den Dr. Gerold Fetzel (Fözel, Fezelius) auf die Pfarre (Urk.
i. GVA). Fetzel war geboren in Sonntag, war 1703—05 Pfarrer in Damüls;
1706—29 Pfarrer in Blons. In Nüziders wirkte er bis kurz vor seinem
Tod, der am 10. Jänner 1731 dahier erfolgte. Besonderes Verdienst erwarb
sich dieser edle Priester als Hauptstifter der Kuratie Marul 1729.
Da er noch vor seinem Tod als Pfarrer von Nüziders resigniert hatte, hatte
die Propstei St. Gerold mit seinem Nachlaß von rechtswegen sich nicht zu befas
sen. Sonach erklärte es sich, daß noch vor seinem Tod der Dekan von Feldkirch
(zur Promulgation) und nach seinem Ableben der Pfarrer und Kammerer von
Bludenz mit einem Notar zur Obsignation des Nachlasses in Nüziders in seinem
Hause erschienen. Gleichwohl wurde anläßlich des Dreißigsten am 30. Jänner 1731
die Apertur vorgenommen durch den Einsiedler Kapitular P Heinrich ab Yberg
und den Vogteiverwalter Barthl. Ant. Hinteregger v. Grünholzegg; Kammerer
Christian Schuler von Bludenz verlangte den Ausschluß des einsiedeln’schen Kom
missars und erst nach Protest desselben ließ er es unter zu gunsten des Bischofs
eingelegter Verwahrung geschehen (Blud. V-A, Gstl. Akt., Nüzid.). — Diesen
Tatbestand nämlich der vorausgehenden Resignation des verstorbenen Pfarrers,
berichtete der Bischof an den Nuntius und wurde Abt Thomas, der über diesen
vermeintlichen Rechtseingriff beim Bischof unterm 19 Juni 1731 Klage geführt,
hierüber aufgeklärt (Chur A, M 222, Nüzid.).
Sein Nachfolger Mathias Waldhart (Waltert) von Blons wurde von
Abt Thomas präsentiert, schon am 11. Jänner 1731 (Urk. i. GVA). Er
starb dahier am 17 Mai 1744. Dieser Pfarrer stiftete ein Studienstipendium
zu 1000 Fl, an die Pfarrkirche in Blons widmete er ebenfalls 1000 Fl und
vermachte an mehrere andere Orte zusammen etwa 500 Fl (Laut Mitteil,
des Vogteiverwalters v. Gilm an das Innsbrucker Gubernium dd 1744,
Jun 20; Blud. V.-A., aaO).
Nach seinem Ableben beauftragte die Innsbrucker Regierung den Vogteiver
walter v. Gilm in Bludenz, dafür zu sorgen, daß nach den a. h. Verordnungen
nur ein österreichischer Untertan aus Tirol oder den Vorlanden auf die Pfarre
34
komme; auch solle das Abfahrtsgeld erhoben werden. — Diese Bestimmung zeigt,
wie kurios die Verhältnisse damals waren: Die Legate des Pfarrers, die in die
Herrschaften Blumenegg bzw. St. Gerold kamen, wurden von der Hofkammer
Innsbruck als „außer Landes gehend“ betrachtet und davon 10% Abfahrtsgeld
abgezogen. Der Abzug betrug 193 fl an das Hubamt Feldkirch; davon erhielt
Gilm 4 Dukaten für seine Mühewaltung.
Vom 24. Mai bis 25. Juni 1744 besorgte die Provision dahier P. Peter
Vogt von Einsiedeln.
Nachfolger war Marx Mähr (Marcus Mehr) aus Schlins, präsentiert von
Abt Nikolaus II Imfeld am 19. Juni 1744 (Urk. i. GVA). Er wirkte hier
1744—53. Zum letztenmal erscheint er als Taufender am 21. Mai 1753.
Nach seinem Ableben präsentierte Abt Nikolaus II. unterm 6. Sept.
1753 den Jakob Ignaz Bayer (Peyer, Beyer) aus Feldkirch (Urk. i. GVA).
Seine Gymnasialstudien hatte er 1733—38 bei den Jesuiten in Feldkirch
gemacht (Ludewig: . . . Stud. Jugend, 1982, N. 67). 1765 resignierte er und
hatte dann bis 1770 die Pfarre Buchboden inne, deren bisheriger Pfarrer
die Stelle tauschend die Pfarre Nüziders übernahm; später kam er als hl.-
Geist-Benefiziat und Kustos nach Feldkirch.
Alfons Pfefferkorn von Ludesch amtete hier als Pfarrer 1765—73, prä
sentiert durch Abt Nikolaus II. am 31. Aug. 1765 (Urk. i. GVA). 1773
übernahm er die Pfarre Schnifis, wo er 1783 starb (Ludewig: Stud. Jug.:
1070).
1773 folgte ihm als Pfarrer der bisherige Frühmesser dahier, Adam
Ammann von Nüziders, präsentiert von Abt Marian Müller am 28. Nov.
1773 (Urk. i. GVA); er starb dahier am 5. Dez. 1793.
Pfarrer Ammann mußte zu Ende der 1780er Jahre manche Ungelegenheiten
erfahren zufolge der Parteiung in der Pfarrgemeinde, die durch die damaligen
kirchenpolitischen Neuerungen Josef II hervorgerufen wurde (Akten im Blud. V.-
A., Gstl. Akt. Nüziders). — Ein Teil der Bevölkerung unter Führung des Früh
messers Joh. Christoph Spalt nahm offen Stellung gegen die behördliche Ab
schaffung alter, im Volksempfinden verwurzelter Gebräuche, besonders Prozes
sionen, Bruderschaften gekleideter Madonnenbilder etc. Laut Bericht des Vogtei
amtes Bludenz hätte einmal abends 9 Uhr eine Menge Weiber den Pfarrhof in
Nüziders belagert und vom Pfarrer die Wiederaussetzung einer gekleideten Ma
donnenstatue verlangt. Der genannte Frühmesser ließ sich unüberlegte, ja an
scheinend auch aufhetzende Reden gegen die staatlichen Verordnungen und auch
gegen seinen Pfarrer zuschulden kommen. Schon 1785 am 8. Nov. mußte er vor
dem Pfarrer und den Gerichts- und Gemeindevorstehern solche Äußerungen re-
vozieren (Blud. V.-A., Gstl. Akt. Nüzid.). 1788, Sept. 18. erhielt er vom Bregen
zer Kreisamt eine Verwarnung wegen neuerlicher Differenzen mit dem Pfarrer
und Insubordination. Mittlerweile hatte er sich auf Zureden des Kuraten von
Stallehr Martin Kösel bequemt, dem Pfarrer wegen ehrenrühriger Äußerungen
abzubitten und versprochen, den staatlichen und bischöflichen Verordnungen sich
fügen zu wollen. Allerdings lagen auch zugunsten des Frühmessers entlastende Aus
sagen vor (Akten i. Blud. V.-A. ex 1786, Feb. 2; 1788, Feb. 4). Jedoch scheint
das Vogteiamt weiterhin noch üble Erfahrungen mit ihm gemacht zu haben. Diese
Behörde zählte den damals ca. 60 Jahre alten Frühmesser unter die untauglichen
Priester und wies darauf hin, daß dieser auch selbst sich als für Seelsorgsgeschäfte
untauglich bekannt habe; sie drang 1789 auf seine Wegversetzung aus Nüziders.
In einer Zuschrift an den Bischof von 1789, Aug. 20, bemerkt das Vogteiamt,
daß im Lande nunmehr keine weitere Gährung mehr sei, nur in Nüziders mache
sich der Anhang des dortigen Frühmessers bemerkbar, das Volk halte den Pfarrer
für die „Triebfeder“ der Abberufung des Frühmessers, welch letzterer übrigens
freiwillig resigniert habe; man halte Zusammenkünfte, um die Zurücknahme die
ser Resignation zu veranlassen; es seien auch Abgesandte vom Dorf nach Bregenz
gekommen zum Kreisamt mit der Bitte, ihnen den Frühmesser wieder zu belassen
35
und dafür den Pfarrer zu beseitigen. Man wolle den Bischof hiemit aufmerksam
machen, daß die Bauern sich auch an ihn wenden wollten mit dieser Vorstellung;
um des Friedens willen mache das Vogteiamt den Vorschlag, womöglich auch den
Pfarrer anderswohin zu versetzen. Wie tief die Entzweiung in der Gemeinde
sich schon eingefressen hatte, das zeigt der Bericht des Vogteiamtes an das Kreis
amt Bregenz vom 29. Nov. 1789; aus Haß gegen den Pfarrer hätte die Spalt‘sche
Partei am 25. Nov. durch eine erzwungene Neuwahl den schon 14 Jahre im
Dienst stehenden Mesner Mathias Drexel beseitigt und den Joh. Ant. Konzett,
einen abgesagten Feind des Pfarrers, mit 72 gegen 68 Stimmen zum Mesner ge
wählt; Konzett hätte gleich schon am selben Tag (Katharinatag), der doch ein
abgeschaffter Feiertag sei, feierlich zur Vesper geläutet. Nunmehr wolle diese
Partei auch den Lehrer- und Organistendienst, den die zwei Söhne des Drexel
innehätten, einem gewissen Christan Tschofen aus Bürs einhändigen. Das Vogtei
amt beantrage, diese beiden Dienste zu vereinigen und dem schon vorgebildeten
Alois Drexel, einem der Söhne des genannten Altmesners, zu übergeben. — Wei
ters heißt es: übrigens sei dieser „Unform" des Läutens auch in Bürs und in
Schruns vorgekommen; dann hätten auch die Bludenzer ihre behördlich gesperrte
Gottesackerkapelle wieder geöffnet und die Glocke wieder aufgehängt. — Zum
Schluß ersuche man das Kreisamt, bei der Kurie in Chur auf baldige Herausgabe
der neuen Gottesdienstordnung zu drängen, da die Leute sich immer auf diese
beriefen.
Unterm 26. Sept. 1789 berichtete das Vogteiamt an das Kreisamt, Frühmesser
Spalt habe zwar resigniert und die Provision der Pfründe sei durch den Provikar
in St. Gallenkirch für einstweilen dem Bludenzer Kapuzinerkloster übergeben
worden; jedoch der Guardian erkläre, daß Spalt seine Resignation bereue und
noch bis Martini d. J. in Nüziders bleiben wolle. — Vom Kreisamt wurde dann
schließlich dd. 30. Sept. d. J. Spalt‘s Verbleiben bis zu diesem Termin, jedoch
nur behufs Lesung der Frühmesse, bewilligt.
Unterm 2. Feb. 1790 meldete das Vogteiamt unter Belobigung des Pfarrers
an den Bischof, nunmehr nach Abzug des Frühmessers Spalt sei eine Stille in der
Gemeinde eingetreten und verhalte sich diese ruhig, zumal seitdem ein Johann
Zech mit vier Söhnen und vielen Verwandten von der Spalfschen Partei abge
fallen sei; nur noch drei „Lumpen" wollten noch keine Ruhe geben und ver
langten eine stift-einsiedehVsche Kommission gegen den Pfarrer; man habe hier-
amts dem Pfarrer geraten, sich ohne bischöfliche und kreisämtliche Anweisung
keiner einsiedelnschen Kommission zu stellen.
Seit dem Ableben des Pfarrers Adam Ammann providierte die Pfarre
Franz Anton Mehr (Mähr) von Braz, zuvor Hl. Kreuz-Benefiziat in Da-
laas. Mit Juni 1794 wurde er als Pfarrer präsentiert und konfirmiert.
Pfarrer Mehr starb dahier, von der ganzen Pfarrgemeinde tief betrauert,
an den Blattern am 18. März 1806 im 45. Lebensjahr.
Mit 1. April 1806 übernahm auf Weisung des Provikars Christian
Lentsch die Provision der Pfarre Joh. Michael Duelli als „Pfarrverwalter“.
Er war geb. zu Schnifis 1768, geweiht 1803, seit 1810 Jul. 27, erscheint er
als Stadtpfarrer von Bludenz. In Nüziders hatte er die Provision inne bis
Anfang 1810.
Josef Anton- Hänsle, Provisor 1810; geb. 1782 in Rankweil, geweiht
1809; er kam noch im Okt. 1810 als Provisor nach Sonntag und 1812 als
Expositus nach Gortipohl.
Am 25. Okt. 1810 stand als Pfarrer hier ein Joh. Bapt. Walthart, geb.
1750 zu Ludesch (Ludescherberg), geweiht 1773. Er war zuerst Kurat in
Marul, dann 1796—1810 Pfarrer in Sonntag gewesen. Er wirkte hier bis
zu seinem Tode 1813, 26. Feber.
Nach Provision durch den Frühmesser Martin Anton Pfefferkorn, stand
mit 6. Nov. 1813 als neuer Pfarrer ein: Florin Mayer, geb. zu Nenzing
1778, geweiht 1802; zuvor war er Provisor der Pfarre Gaschurn und dann
seit 1810 Pfarrer in Schruns gewesen; er starb dahier am Nervenfieber
36
am 22. April 1818, am gleichen Tag und an der gleichen Krankheit wie
sein Frühmesser M. Ant. Pfefferkorn und wurden beide auch am gleichen
Tag begraben. „Sie lebten miteinander im Frieden wie Brüder“: so lautet
ihr Nachruf in einer Aufzeichnung im Pfarrarchiv.
Nach kurzer Provision von April bis Anfang September 1818 durch
Alois Kreig übernahm die Pfarre am 3. September 1818 ]oh. Christian
Juen, Pfarrer dahier 1818—38. Geboren zu Schruns 1779, geweiht 1805.
Unterm 7. Mai 1821 wurde er erster Dekan des neuen Dekanates Sonnen
berg. Ein tüchtiger Verwaltungsmann, leistete er dem ersten Generalvikar
B. Galura bei seinem Bemühen, die Seelsorge zu ordnen und zu erneuern,
große Hilfe. Daher wurde er am 28. Feber 1822 fb. Geistl. Rat. Von ihm
besitzen wir die topogr.-Statist. Beschreibung der Pfarre Nüziders ex 1835,
im Auftrag der geistl. und weltl. Behörde verfaßt. — Er starb dahier an
Wassersucht am 11. August 1838. — Die Provision besorgte alsdann der
hiesige Frühmesser Wendelin Pfänner bis Jänner 1840.
Peter Ant. Tangl, Pfarrer dahier vom 23. Dezember 1839 bis zu seinem
Tod (an „Lungensucht“) am 6. Dezember 1843. Geboren zu Zams 1773,
geweiht 1797. Vor seinem Antritt hier war er seit 1832 Pfarrer in Ludesch.
Nüziders als Regularpfarre
Während bisher (1820 und 1839) die Hofkanzlei dem Abt von Einsiedeln
die Präsentation auf Nüziders nur „aus Gefälligkeit“ zugestanden hatte,
wurde nach dem Rückkauf der hierländischen Stiftsgüter (Propstei St. Gerold)
1840 die Inkorporation der Pfarren Nüziders und Schnifis staatlicherseits
wieder anerkannt, und seither begann das Stift diese Pfarren mit seinen
Kapitularen zu besetzen. Mit dem ersten Regularpfarrer dahier machte
Einsiedeln einen besonders guten Griff: Es war P. Gregor Waibel, als Post
meisterssohn 1784 in Hohenems geboren. Seit 1941 hatte er als Beichtiger
in St.Peter-Bludenz gewirkt, stand 1843, Dez. 23, dahier als Pfarrer ein
und blieb bis 1856, wo er sich altershalber nach St. Gerold und dann ins
Mutterkloster zurückzog (j* 1858).
Ihm folgte P. Gabriel Dossenbach von Baar (Kt. Zug), 1856—63. Vor
her war er 1839—42 Pfarrer in St. Gerold gewesen, 1842—51 Pfarrer in
Düns, 1851—56 Propst in St. Gerold. Er starb im Kloster 1865.
P. Peter Damian Inglin OSB aus Rotenturm (Schwyz), Pfarrer hier
von 1863 bis 1873, hatte ebenso seit 1849 die Pfarren St. Gerold und Düns
und die Propstei St. Gerold verwaltet (f 1883).
P. Johannes Chrisostomus Foffa von Münster, Graub. hatte von 1855
bis 1871 in dem von Einsiedeln aus gegründeten Kloster St. Meinrad,
Dakota (USA) gewirkt und war in Nüziders von 1873 bis 1875, worauf
er wieder nach USA zurückkehrte (Pfr. in Belleville); von 1885 bis zu sei
nem Tod 1899 war er Theologieprofessor im Stift.
P. Viktor Walter von Mümliswil (Kt. Solothurn), Pfarrer hier 1875
bis 1879, vorher dozierte er am Stiftsgymnasium. Starb schon 1880, erst
40jährig.
Nun folgte wieder ein Pater aus Vorarlberg, P. Otto Bitschnau, Pfarrer
von 1879 bis 1896. Geboren inTschagguns 1825, hatte er 1846—50 in Inns
bruck und Brixen studiert und war 1850 in Einsiedeln eingetreten. Bekannt
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wurde er auf dem Höhepunkt seines Wirkens durch sein vielverbreitetes
„Leben der Heiligen“, 1880, 2. Aufl. 1883, durch zahlreiche Gebetbücher
und die „Christi. Standesunterweisungen“ Stuttgart, 4. Aufl. 1898. — Nach
seinem Abgang von Nüziders wurde er Klosterbeichtvater und starb 1905
im Stift.
P. Benedikt Litschi von Feusisberg, Pfarrer dahier 1896—1905. In
diesem Jahr starb er in Einsiedeln. — P. Adelhelm Zumbühl von Büren
b. Staad (Unterwalden) hatte die längste Wirkungszeit als Pfarrer in Nüzi
ders: 1905—29. Hier hatte er sich verdient gemacht durch die Kirchenrestau
ration von 1913 und in den Weltkriegsjahren dadurch, daß er durch ratio
nelle Bewirtschaftung der Pfarrgüter die Milchversorgung für viele arme
Leute sicherstellte. Von Nüziders weg kam er als Beichtiger nach Grimmen
stein und 1933 als Staatsarchivar nach Schwyz. Noch als Greis erinnerte
er sich in Einsiedeln gern seiner Pfarrjahre in Nüziders. Er starb im
Stift 1961.
P. Lukas Feigenwinter von Reinach (Baselland) ersetzte ihn als Pfarrer
von 1929 bis 1935 gefolgt von P. Leopold Hanimann von Mörschwil (SG)
1935—1938. Dann povidierte P. Iso Schlumpf (von Steinhausen, Zug) die
Pfarre mit großer Hingabe, mußte aber 1941 mit den übrigen dem Stift
Einsiedeln angehörigen Vorarlberger Pfarrern das Land verlassen, weil
das NS-Regime keine Ausländer mehr duldete.
Nun oblag es dem Weltklerus, einzuspringen. Von 1941 bis 1946 ver
sah Otto Kolb (geboren in Hohenems, beheimatet in Bregenz) die Provision
der Pfarre, und als er 1946 als Kaplan nach Oberdorf berufen wurde, folgte
ihm der sudetendeutsche Flüchtling Dr. Karl Flubatschek (Diöz. Leitmeritz),
ehemals Dekan in Komotau, als Provisor.
Erst 1952 entschloß sich Einsiedeln, die Stiftspfarre wieder zu überneh
men, und sandte P. Innozenz Bischof aus Grub (SG) als Pfarrer, der eine
vorbildliche zeitgemäße Seelsorge einführte. Ihm war es vergönnt, eine
durchgreifende Innenrestaurierung der Pfarrkirche und Friedhoferweiterung
durchzuführen und an das Pfarrhaus ein praktisches Pfarrheim anzuschlie
ßen. Als er 1957 erkrankte, half Einsiedeln noch durch einen zeitw. Sub
stituten aus, aber immer deutlicher zeigte sich, daß das Stift sich mit dem
Gedanken trug, Nüziders aufzugeben. Dem zum Leidwesen der Pfarre
1959 abberufenen P. Innozenz folgte noch für ein Jahr P. Benno Felder,
von Ballwil (Luzern), der ebenso tüchtig wirkte, aber 1960 brachte das
Ende der Regularpfarre.
Dem Stift wurde es immer schwerer, für die steigend industrialisierte
und verstädterte Pfarre Nüziders geeignete Seelsorger zu finden. Als Abt
Benno Gut 1959 erklärte, Einsiedeln wolle auf die Inkorporation der
Pfarre ganz verzichten und sie der Weltpriesterseelsorge übergeben, war
Bischof Paul Rusch und sein Generalvikar Dr. Wechner in Feldkirch anfangs
zurückhaltend, doch konnten sie sich dem Drängen und den Gründen des
Fürstabtes auf die Dauer nicht entziehen und sahen sich veranlaßt, auf den
Antrag der Missionsgesellschaft St. Josef (Mill Hill) einzugehen, die sich
zu einem Stützpunkt in Vorarlberg bemühte.
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Nüziders als Weltpriesterpf arre
Zunächst übernahmen die Mill Hill-Missionäre, Tiroler Provinz, hier
die Pfarrseelsorge. Die Gegend von Bludenz zog sie aus zwei Gründen an:
Zunächst war es die Erinnerung an ihr bedeutendes Mitglied Msgr. August
Wachter, der aus Bludenz stammte (geboren 1878) und als Apostolischer
Präfekt der Mission in North Borneo bei Kriegsende 1945 mit anderen
Tiroler Missionären von den weichenden Japanern ermordet worden war.
Auch bestand der Plan, in Verbindung mit dem Realgymnasium Bludenz
ein Juvenat für den Nachwuchs zu gründen.
So gingen sie auf den Vorschlag des Bischofs ein, der die Niederlassungs
bewilligung an die Bedingung geknüpft hatte, daß die Missionäre für 25
bis 30 Jahre die Pastoration der Pfarre Nüziders übernehmen. Die Missions
gesellschaft sollte aber für ihre Verpflichtung dadurch entschädigt werden,
daß die Pfarrpfründe ihnen einen Bau- oder Tauschgrund für ihr geplantes
Internat zur Verfügung stelle. — Nachdem schon 1959 Dr. Franz Wieser
SMH das Frühmeßhaus bezogen hatte, um die Frühmeßstelle zu versehen,
übernahm mit 1. August 1960 Franz Xaver Sint (gb. Kartitsch) die Provi
sion der Pfarre, wurde aber schon mit 1. Oktober d. J. von ]osef Staller
SMH abgelöst (gb. in Huben, Osttirol). Seit 1. Oktober 1964 waltete
Josef Reider (gb. in Kartitsch) als Pfarrer; seinem rastlosen Eifer dankt
die Pfarre sehr gelungene Verbesserungen in der Pfarrkirche (Volksaltar,
Sakristei, Geläute) und im Pfarrhaus, sowie die Wiederherstellung der
lang vernachlässigten Vineriuskirche, auch die Herausgabe eines eigenen
Pfarrblatts.
Die Kirchen und Kapellen in der Pfarre
1. Pfarrkirche St. Viktor
a) Geschichtliches. Die Pfarrkirche „St. Victor auf dem Bühel“ — die be
treffende urkundliche Stelle im alten Brazer Jahrzeitbuch wurde fälsch
liche „St. Viner auf dem Büchel“ gelesen — stand und steht tatsächlich
im Vergleich zur Vineriuskirche erhöht, ober der heutigen Hauptstraße.
Erstmals erscheint sie in der erwähnten, auf die Frühmesspfrundt bezüg
lichen Urkunde von 1485: „Kirche St. Vitter“. Hier stand wohl schon die
älteste Kirche des Ortes, die Leut- und Mutterkirche der churisch-viktori-
dischen Zeit. Das Mauerwerk des Chores der nunmehrigen Kirche (geost-
net) gehört der gotischen Stilperiode an, Ende 15. Jahrhundert; vielleicht
steht der Neubau des Chores (und des früheren Schiffes) mit der Grün
dung der Frühmesspfrundt 1485 im Zusammenhang, durch die eine Ver
größerung der Kirche nahegelegt wurde. Auf jene Bauzeit deutet auch die
leichte Achsenneigung des Chores mit kleiner Verschiebung des Hochaltars
gegen Norden hin; ebenso die solide Mauerbeschaffenheit und der hoch
gradig harte Mörtel, der an Härte noch den härtesten Stein übertrifft,
wie sich anläßlich der Anbringung der Gassner-Gedenktafel erwies; schließ
lich das entdeckte Fresko St. Katharina an der männerseitigen Chorbogen
wand, ein sehr gutes Werk der ausgehenden Gotik.
Demgegenüber ist das Mauerwerk des Schiffes von weit geringerer
Qualität und dürfte etwa dem Ende des 17. Jahrhunderts angehören. Das
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Visitationsprotokoll von 1595 (Chur. A. M. 250) bezeichnet das damalige
Gotteshaus als „templum satis angustum et decorum“. Die räumliche Be
schränktheit des Schiffes dürfte dann den Neubau desselben zu Ende des
17. Jahrhunderts veranlaßt haben. Das eben genannte Dokument erwähnt
auch die noch in der heutigen Kirche vorhandene „crux processionalis maior
non inelegans vetusta“ sowie ein „baptisterium perhonestum“. — Nach
einer Aufschreibung von 1710 (im Urb. und Jahrzeitbuch von 1705, Pf. A.)
waren damals auf den Vesperstühlen Bildnisse von St. Martin und St. Vi-
nerius angebracht.
Im Jahre 1723, in der Nacht vom 7. auf den 8. Nov. wurde in der Kirche
ein Einbruch verübt. Nach dem hierüber aufgenommenen Protokoll vom 9.
Nov. (Vogt.-A. Blud., GstL Akt. Nüz., aufg. durch Vogteiverwalter Hindereg
ger, den Landammann und Landschreiber) wurde links beim U. L. Frauen-Altar
ein Stück vom Fenster ausgebrochen; am Hochaltar-Tabernakel wurde mit Eisen
das Türlein eingeschlagen und aufgesprengt und daraus Monstranz und Ciborium
geraubt (im Materialwert von 169 fl). Weiters wurde am Sakristeifenster das ei
serne Gitter gewaltsam „ausgewogen“. Man fand einen großen Baumstamm und
ein dickes Stück Seil dabei. Aus der Sakristei wurden entwendet drei silberne
Kelche, ein silbernes Kruzifix, eine Hl. Oel-Kapsel, ein kupferner Becher für den
Speiswein, ein Messgewand, etliche Kelchtüchlein, ein Schleier und zwei Flöre,
zusammen im Wert von 190 Fl. — Es liegt keine Nachricht vor, daß das Ge
raubte später wieder zustandegebracht worden wäre.
Im Jahre 1771/72 wurde nach Abbruch des alten Dachstuhls ein neuer
durch Meister Jos. Vonier auf dem um zwei Schuh erhöhten Mauerwerk
erstellt, wobei auch die Fenster entsprechend erhöht wurden. Die frühere
Decke, die „Himmleta“, war, wie das zit. Urbar und Jahrzeitbuch von
1705 besagt, ein nach alter Mode gemachtes „Teffel“, also wohl ein flaches
Holzgetäfer. Nunmehr erhielt die Kirche durch Stukkateur Schwarzmann
(wohl von Feldkirch) Gipsdecka. Diese wurde wohl bald darauf durch den
Bludenzer Maler Joh. Matthias Jehly (1746—1809) mit den z. T. noch
erhaltenen Fresken geschmückt (Waschgier, Kunstgesch. Vrlbgs. 119).
Schon auf Ostern 1706 kam eine, und zwar wohl die erste Orgel in
die Kirche. Sie wurde von Pfarrer Haas beim Orgelbauer Matthias Ab-
brederis in Rankweil um 120 Fl bestellt; das Gehäuse mit Zieraten und
Zubehör war an Meister Joh. Walter in Nüziders um 25 Fl verdingt
worden (Urb. ex 1705). — 1767 wurde ein neuer Choraltar erstellt, der
noch in Verwendung steht; die Anfertigung wurde an die Gebrüder Fuet-
scher (jedenfalls Joh. Adam und Johannes F. aus Ludesch) um 800 Fl ver
dingt (ebd). 1771 folgte ein neuer Nebenaltar sowie die Kanzel, die an
Meister Josef Vonier in Schruns für 500 Fl verdingt wurden (ebd). Der
andere Seitenaltar, Rosenkranzaltar, war 1746 durch die Tiroler Altar
bauer Andreas Kölle und Ant. Wille erstellt (Is. Flür. in: „Tiroler Künstler
in Vorarlberg“. „Holunder“ 1932, Nr. 41). 1776 wurden die Kanzel, die
beiden Seitenaltäre (St. Johannesaltar und Marienaltar) für 311 Fl gefaßt,
von Josef Tschofen von Bürs.
1827 wurde das Schiff nach Westen verlängert. Bis dahin stand der vor
malige Turm rückwärts am Ende des Schiffes, Frauenseite, ähnlich wie das
an der Pfarrkirche Göfis der Fall ist, und bildete den äußeren Abschluß
des Schiffes die dort an den Turm anschließende Vorhalle. Der frühere Turm
mit Zwiebelkuppel wurde 1803 von den Schallöchern aufwärts erhöht.
Diesem Aufbau war aber das schwache Mauerwerk nicht gewachsen und es
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stellten sich Risse und Sprünge ein, die einen Neubau des Turmes dringend
erheischten; 1826 wurde der Turm abgebrochen und am jetzigen Standort neu
erstellt. Schon 1824 war die Sakristei an den jetzigen Platz, Südseite des
Chores, verlegt worden. 1827 wurde das Schiff der Kirche um die Seiten
länge des früheren Turmes nach Westen zu erweitert und erhielt die Kirche
die derzeitige klassizistische Westfassade mit breiten Ecklisenen, zwei seit
lichen pfeilerartigen Risaliten, Lünettenfenstern und Dreieckgiebel, (Waschg
ier, aaO S. 114). Mit dieser Fassade harmoniert nunmehr trefflich das vier
kantige steile Helmdach des Turmes mit seinen Dreieckgiebel-Aufsätzen.
Über die damalige Baugeschichte der Pfarrkirche unterrichten uns einläßlich
die Akten des Kreisamtes Bregenz (Ld.-A.). Schon 1823 berichtete Pfarrer Chri
stian Juen an das Kreisamt, daß der Kirchturm schadhaft und baufällig sei, und
erbat sich den ehesten Besuch des Kreisingenieurs behufs Augenscheinaufnahme.
Der Kreisingenieur Franz Gazda von Bregenz stellte die bedrohliche Baufällig
keit des Turmes fest. Tatsächlich hatte schon 1807 der Turm mit vier Zangen
gebunden werden müssen; bereits beim Läuten von nur einer Glocke schwankte
er und alle drei Glocken konnten nie zusammen geläutet werden; zudem war er
viel zu eng. Anläßlich der Erhebungen wurde auch festgestellt, daß der Fassungs
raum der Kirche für die Zahl der Pfarrkinder nicht mehr ausreiche; 1819 zählte
die Gemeinde 792 Seelen, 1824 aber bereits 863. Es wurde die Vergrößerung um
die Länge der Emporkirche beantragt und auch genehmigt. Der kk. Straßenmeister
Bachmann aus Feldkirch wurde mit der Ausarbeitung der Pläne und Voranschläge
betraut. Aus dem vorgelegten Situationsplan ist zu entnehmen, daß der alte Turm
an der Westseite der Kirche Zwiebelkuppel hatte und die alte Sakristei an der
Stelle des heutigen Turmes stand; das heute nicht mehr bestehende Chorgewölbe
war ein gotisches Netzgewölbe. Der neu projektierte, aber dann nicht ausgeführte
Turmabschluß wies auf der Kuppel laternenartigen Aufsatz auf; an der neuen
Westfassade war die Giebelpartie barock mit geschweiften Seitenteilen vorgesehen.
Bereits im Sommer 1824 hatte die Gemeinde die alte, tatsächlich feuchte und bau
fällige Sakristei abbrechen und an der Südseite des Chores neuaufbauen lassen.
1825 wurde vom Kreisamt der ganze Bau der Gemeinde zur Ausführung in ei
gener Regie übergeben. Als Bauinspizienten oder ausführende Baumeister kamen
in Betracht: Joh. Georg Krista von Satteins, der schon früher den Neubau der
Kirche in Satteins durchgeführt und 1824 die neue Sakristei in Nüziders gebaut
hatte, und Alois Weiss von Rankweil, der den Turmbau in Altenstadt durchge
führt hatte. Trotz Einspruch des Vorstehers Matthä Muther von Nüziders gegen
die Ernennung Krista's, dessen eben erwähnter Sakristeibau nicht zur Zufrieden
heit ausgefallen sei, wurde dieser vom Kreisamt unterm 20. April 1826 zum Bau
leiter bestimmt. — Er mußte vorschriftsmäßig eine Kaution von 2000 Fl leisten,
die dann aber auf 394 Fl ermäßigt wurde, für welchen Betrag dann der hiesige
Hirschenwirt Bargehr aufkam.
Anfang Dezember 1826 war der neue Turm bereits unter Dach und mit den
Glocken besetzt. Er war auf Wunsch der Pfarrgenossen etwas höher und stärker
gebaut worden als im hofbaurätlichen Anschlag vorgesehen war. Dieser immerhin
gelungene Bau aber hatte für Krista eine üble Folge: Denn im Herbst 1826 zeig
ten sich Risse in den Seitenwänden und im Gewölbe des Chores und im Chor
bogen. Die behördliche Untersuchung ergab, daß Christa bei der Gründung des
Turmes aus der benachbarten Chormauer einen großen hervorragenden Grund
stein herausgesprengt, ihn aber nicht untermauert, sondern nur mit einzelnen Bal
ken verwahrt hatte. Die Folge war, daß Krista abgesetzt und zur Kostendeckung
für den eventuell nötig werdenden Abbruch des Chorgewölbes und des Chorbo
gens und deren Wiederaufbau verhalten wurde. Da er unbemittelt war, übernah
men 21 Personen in Nüziders die Haftung für die Kosten laut Bericht des Land
gerichtes an das Kreisamt Bregenz v. 1. Aug. 1827. Für die weiteren Bauarbeiten
wurde dann der vorgenannte Alois Weiß von Rankweil bestellt, der dann auch
1827 die Verlängerung des Schiffes vornahm. Im übrigen war der Turmbau, wie
bemerkt gut ausgeführt und wurde vom Kreisingenieurs-Adjunkten, dem später
so berühmt gewordenen Negrelli, unterm 29. Nov. 1829 auch kollaudiert. Auch
das beschädigte Chorgewölbe, das man abbrechen zu müssen geglaubt hatte,
konnte anscheinend zufriedenstellend repariert werden, wie das heute dort noch
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vorhandene Deckenfresko aus den 1770er Jahren erweist. — Wegen der seitens
der Gemeinde aber unterlaufenen Eigenmächtigkeiten und Überschreitungen in der
ganzen Bausache wurde ihr von der Regierung der Tadel ausgesprochen und nicht
das volle Patronatsdrittel, das es den Staat als Patron in Fußstapfen des frühe
ren Patrons, Stift Einsiedeln, zu zahlen traf, ausgezahlt, sondern nur ein Betrag
von 1352 Fl geleistet. Zur Deckung der restlichen Bauschulden wurden von der
Gemeinde einige Gemeindegründe mit darauf stehenden Eichen versteigert, wor
über noch 1832 Akten liefen.
1873/74 wurden die Altäre einer Restaurierung unterzogen und zwar
wohl durch Maler Bertie, Schruns; bei diesem Anlaß wurde das frühere
Hochaltarbild, dessen Darstellung und Meister nicht mehr festzustellen
sind, durch das gegenwärtige Bild „Maria Himmelfahrt“ von M. P. De-
schwanden (1811—81), gemalt 1874, ersetzt. Die gegenwärtigen Seiten
altarblätter sind Werke des Einsiedler Malermönches P. Rudolf Blättler
OSB. jenes auf Epistelseite: „Letzte Kommunion des hl. Benedikt“, 1890,
das andere: „Rosenkranzkönigin“, 1895.
Von den früheren Seitenaltar-Blättern zeigte, das eine (jenes auf der
Epistelseite) den hl. Johannes den Täufer mit Katharina und Margaretha
(noch im Widum erhalten), gemalt durch Joh. Mathias Jehly; das andere
Altarblatt dürfte eine Darstellung Mariens, wohl vom selben Meister, ge
wesen sein. — Die Fresko-Deckenbilder des genannten Malers Jehly wur
den 1913 z. T. durch Gemälde des Kirchenmalers Ant. Marte ersetzt. Von
Jehly stammen noch das „Abendmahl“ im Chor und das vordere Bild an
der Schiff decke: St. Vinerius, sowie die Medaillons mit den Kirchenlehrern,
die jedoch von Marte in wärmeren Tönen bearbeitet und durch zwei wei
tere Medaillons: St. Benedikt und St. Scholastica, ergänzt wurden. Das
Mittelbild sowie das rückwärtige Bild mußten, da schadhaft, leider den
derzeitigen neuen, weniger befriedigenden Gemälden Martes weichen, ob
wohl sie reparaturfähig gewesen wären. Das Mittelbild stellte die Apotheose
und das Patronat von St. Victor und Marcus dar, oben mit der Gruppe
Dreifaltigkeit mit Madonna und unten mit der Landschaft von Nüziders,
das rückwärtige kleinere Bild aber St. Cäcilia. Im Pfarrhaus finden sich
noch fotographische Detailaufnahmen dieser abgegangenen Deckenbilder
mit einzelnen Fragmenten, wie Kopf des hl. Meinrad, Engel.
Nachdem P. Adelhelm 1913—16 ornamentierte Fenster, Bodenbelag aus
Tonplatten, neue Beichtstühle in die Kirche gebracht hatte (die stark vor
kragende Empore wurde damals etwas zurückgenommen), erfolgte unter
P. Innozenz Bischof 1955 eine durchgreifende Instandsetzung: Nadi um
fassenden Sicherungsarbeiten an Mauerwerk und Plafond wurde die ur
sprüngliche Färbelung der Altäre wieder aufgedeckt, die Fenster erhielten
lichte Bienenwaben-Verglasung, der Chor einen Klinkerboden. Durch eine
feine Weißtönung der Wände und Decken präsentiert sich seither der Kir
chenraum in seiner kühlen Vornehmheit sehr wirkungsvoll.
1962 mußte unter Pfarrer Staller die Empore erneuert werden; seither
ist sie durch eine originelle Wendeltreppe aus Stahlbeton zugänglich, kon
struiert von Architekt Theobald Wawrla. — Damals wurde das Schiff
mit neuen praktischen Bänken (mit Bankheizung) ausgestattet und ein Mar
mor-Fußboden gelegt.
Den Volksaltar, der 1967 im Presbyterium auf gestellt wurde, ließ Pfr.
Reider nach eigenen Plänen durch die Tiroler Meister Schwenninger-Seefeld
und Roilo-Innsbruck sehr vornehm ausgestalten, ebenso den Ambo und
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als Gegenstück den Osterleuchter, mit seinen Licht-Ornamenten aus vene
zianischem Glas. Dadurch wurde der alte Hochaltar zum Sakramentsaltar,
dessen Tabernakel ein Meisterstück der vorgenannten Künstler ist. Gleich
zeitig wurde die Turmuhr (1924 von Hörz montiert) durch die Fa. Schauer-
Wien samt dem Läutewerk nach dem neuesten technischen Stand eingerich
tet. Die Sakristei erhielt eine völlige Neuausstattung, die ganze Kirche
neuen Außenverputz.
Originell wirkt seit der Entfernung des Blätter‘schen Seitenaltarbildes
„Kommunion des hl. Benedikt“ das vom Altaraufbau umrahmte, restau
rierte gotische Fresko St. Katharina Alex., dessen Sichtbarmachung einen
großen Gewinn bedeutet — es gehört zu den besten gotischen Wandbildern
in Vorarlberg.
Im Friedhof, der 1855 eine neue Stützmauer gegen die Straßenseite
erhalten hatte, und ebenso eine Erweiterung nach Norden, wurde 1962
von der Gemeinde eine Leichenhalle erstellt.
Glocken.
1595 hatte die Kirche laut Vis. Protokoll drei Glocken; 1753 mußte die
mittlere Glocke umgegossen werden (217 fl), 1763 die zersprungene kleine,
durch. Gabriel Felix in Feldkirch. 1786 meldete das Vogteiamt Bludenz an
das Kreisamt, daß der „uralten größeren Glocke die gänzliche Zerfallung
bevorstehe“ und ersuchte um Beihilfe zum Umguß.
1803 wurden — wohl bei Grassmayr-Feldkirch — drei Bronzeglocken
für die Pfarrkirche gegossen, mit Gewicht: 1500, 1000, 680 kg; diese wan
derten 1916 samt dem Muttersberger Glöcklein in den Ersten Weltkrieg.
Da ging Pfarrer P. Adelhelm mitten im Krieg daran, ein neues Stahl
geläute zu beschaffen, es war das erste seiner Art im Lande (Bochumer
Stahlwerke); 18. Juni 1917 wurde es von Bischof Dr. Waitz geweiht, es
hängt noch im Turm: a) Sonntagglocke, 1292 kg, 149 cm, Ton D; Inschrift:
Jesu pastor bone, fac nos audire sernper vocem tuam — Pax. — b) Ave-
Glocke, 810 kg, 126 cm, Ton fis; „Ave Maria, gratia plena, ora pro nobis
— Pax. — c) Wetterglocke, 487 kg, Ton a, 102 cm. S. Victor, miles fortis,
averte bella, serva pacem — Pax. d) Sterbeglocke, 347 kg, 91.50 cm, Bild
St. Benedikt; „Benedictus, qui venit in nomine Domini — Pax.“
Beschreibung der Pfarrkirche.
Die Kirche erhebt sich in schöner Lage mitten im Dorf und ist rings
vom Friedhof umgeben. Nordturm; Sakristei der Südseite des Chores an
gebaut. Chordecke mit Bogenzwickeln. Die Spitzbogenfenster im Chor und
die Turmtüre daselbst erinnern noch an die gotische Bauzeit. Von guter
Wirkung sind die Mauerpilaster mit Renaissance-Kapitälen an den Wän
den in Chor und Schiff, sowie die plastische Stukk-Kartusche in der Chor
bogen-Mitte und die Stukk-Ornamentierung über den Fensterbögen. Alle
diese Dekoration war schon in der alten Kirche vor dem Umbau vorhan
den. Der Plafond des Langschiffes ist ebenfalls wie die Chordecke durch
Stichkappen gegliedert. Durch die AchsenvorSchiebung sind die Bankreihen
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im Langschiff beidseitig ungleich lang. — Drei Holzaltäre in einfachem
gefälligem Zopfstil aus der Zeit von 1746—71; marmoriert. Hinter dem
Hochaltar das sog. Gloria-Loch; Hochalt ar blatt Maria Himmelfahrt mit
musizierenden Engeln von Descbwanden 1874; Beidseits Barockstatuen (in
Holz) der Hauptkirchenpatrone: St. Victor, Soldat und Märtyrer, der Na
tionalität nach Maure, enthauptet in Mailand unter Kaiser Maximian und
St. Marcus Evangelist. — Altar II (Ev.-Seite), Blatt: Rosenkranz-Gruppe
von P. Rudolf Blättler OSB; Altar III. Anstatt des ehemaligen Altarblattes
von P. Blättler OSB sieht man jetzt im Altarschrein das gotische Wand
fresko S. Katarina Alx. — Die Obstücke: II. Gott Vater und Hl. Geist
mit Engeln (gemalt von Ant. Marte); jenes auf III: St. Martin mit Bettler,
vermutlich vom Schöpfer der Deckenfresken, Joh. Mathias Jehly. — Unter
der Hochaltarmensa ruhen die Reliquien des hl. Prosper, Mart. — Die
Chorstühle alt, in späte Renaissance, etwa 2. Hälfte 17. Jahrhundert. —
Im Chor stehen ferners zwei einfache Beichtstühle in Zopfstil. — Die Kan
zel von 1776 im Zopfstil; auf dem Aufsatz sitzende Evangelistenfiguren,
Statue St. Michael nebst Putten. — Im Schiff beidseits neue (1934) ge
schlossene Beichtstühle, im Stil an die Zopfausstattung des Kircheninnern
sich anlehnend. — Das Orgelgehäuse neuromanisch (1870er Jahre); die
Orgel hat 10 Register. — Ein bemerkenswertes Inventarstück ist das große
hölzerne Prozessionskreuz aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts; früher
an der Südwand des Schiffes angebracht, wird jetzt im Pfarrhaus aufbe
wahrt und nur noch bei großen Prozessionen verwendet. Die Vierpassen
den enthalten die Evangelisten-Symbole; Korpus neu. — Die Kommunion
bank (1955) ist in Schiene auf Rollen verschiebbar.
Deckenbilder.
Von den Malereien des 18. Jahrhunderts sind noch erhalten die 1956 restau
rierten Bilder „Letztes Abendmahl“ im Chor, und im Schiff vorne „St. Vi-
nerius als Fürbitter“, sowie die Evangelisten-Medaillons. Das große, von
Ant. Marte 1913 gemalte und ehemals viel bewunderte Mittelstück soll
den „Lohn des Glaubens“ darstellen; eine Reihe von Kündern des Glau
bens erwarten von der heiligsten Dreifaltigkeit die Krone des ewigen Le
bens; über den auf den Stufen gemalten Greis mit der Schriftrolle (entlehnt
von Raffael) ist viel gerätselt worden. — Von Marte stammen auch der
oft von ihm gemalte „Verlorene Sohn“ und die rückwärtigen Medaillons
St. Benedikt und Scholastica.
Folgende bemerkenswerte Epitaphien befinden sich noch an den Außenmauern:
Für Pfr. und Dekan Joh. Christian Juen (1779—1838), 33 Jahre hier Seelsorger;
für Pfr. Peter Anton Fangl (1773—1843); Frühm. Josef Fink (geb. Sulzberg 1826,
gest. hier 1903); Kommorant Franz J. Bitschnau (f 1873). — Der früh vollendete
Frühm. Jakob Rist (1901—1934), der durch sechs Jahre hier vorbildlich als Ju
gendseelsorger wirkte, hat hier auch sein Denkmal. — An der Südmauer: a) Ge
meinsame Gedenktafel für die am gleichen Tag 1818 verstorbenen Priester; Pfar
rer Maier und Frühmesser Pfefferkorn: „XXIV Martii eadem luce consepulti sunt
istic PRD Florinus Maier, heic parochus, nat 26. Jul 1778, et; ARD Martinus
Ant. Pfefferkorn, primissar, nat 12. Mai 1792. RIP.“
b) Für Pfarrer Mehr 1806: „Hier liegt der gute Hirt — Bei seinen Schafen
— In Gott entschlafen — Bis er einst wird — Aufwachen vor des Richters
Thron — Und ziehen den verdienten Lohn. — Herr Franz Anton Mehr — 17
44
Jahre Priester, 5 Jahre Benefiziat — 12 Jahre Pfarrer allhier. — In allem alt
43 Jahr — Den 15. März 1806. RIP.“
c) Frühmesser Leonhard Zimmermann (j* 1793): „Hac sunt sub foffa (= foeva
Grube) mysta venerabilis ossa/-offa (= Stücke, Überbleibsel). Leonardi. Nomen
et omen ei/ — Nam virtute Leo, Nardus pietatis odore/ —Zimmermann fuerat,
qui Leonardus erat/ — Zimmermann vixit tres et quadraginta per annos/ —
Ante viginti annos qui Neomysta fuit. — MDCCLXXXXIII“ (Er wurde sonach
mit 23 Jahren zum Priester geweiht).
d) „Reverendo -Christiano TscZ?oZ-Primissario — sit aeterna-Gloria“ (Chro-
nogramm 1812, J).
e) Folgt die Grabschrift für Pfarrer Adam Ammann (f 1793) mit diesem
lateinischen Distichon (mit Chronogramm in den letzten zwei Versen, 1784): „De
limo terrae Dominus formavit Adamum — In limum terrae vertitur Aman Adam
Omnibus ut parochus fuit Amandus-Octodecimque annis pavit amanter oves-
Aman Lustra decem vicit sex insuper annos- Cui finis vitae quin(t) a decembris
erat — Vivat perpetuos Pastor Venerabilis annos- Et quoque perpetua pace
quiescat Adam.“
g) Folgt die Grabschrift für einen höheren Beamten: „Hier ruhet der Wohl
geborene Andreas Vonbun — Erst gewesener Königl. Bairischer-Landrichter zu
Sonnenberg — Gest, den 11. Februar 1808 — Geb. den 20. November 1757 —
Also alt 51 Jahr. — Verdamme, o, Herr, seine Seele nicht, — Weil er als Rich
ter erfüllte seine Pflicht — Auch als Vater, Freund und Gatte — Dich, o Gott,
allzeit vor Augen hatte.“
Auch die kleine schwarze Marmortafel zum Gedenken an Frühm. Johann Ja
kob Ryz (f 1727), früher im Chor der Kirche, findet sich jetzt hier.
An der Außenwand der Sakristei erinnert eine Marmortafel an den von Nü
ziders gebürtigen Brixner Dompropst Michael Gassner; früher war sie im Inne
ren der Kirche an der Südseite des Chors angebracht. Diesen tüchtigen Verwal
tungsmann hatte sein Weg über die Stellung eines Stadtpfarrers in Bregenz über
das Rektorat der Anima in Rom zu hohen Würden an der bischöflichen Kurie
in Brixen emporgeführt (1810—1883), die in der Inschrift aufgezählt sind. (Vgl.
über ihn: Walser in Alemannia VIII 160 ff).
Das vormalige Beinhaus an der nördlichen Friedhofmauer wurde 1930
sehr zweckentsprechend als Krieger gedächtniszeichen adaptiert; in dem
kapellenartigen Raum ersieht man nunmehr in Stein (Muschelkalk) ge
hauen den Cruzifixus mit davor knienden Soldaten, ausgeführt durch
Steinmetz Deutschmann-Bludenz. Die Inschrift, so kurz wie inhaltsreich,
lautet: „Euch unser Leben — Uns Euer Gebet.“
Leichenhalle:
Erstellt von der Gemeinde nach Plänen vom einheimischen Dipl.-
Architekten Egon Vonbank, Nüziders, in den Jahren 1959-62: im Unter
geschoß, ebenerdig zur Dorfstraße, zur Aufbewahrung des Leichenwagens
und der Geräte; im Obergeschoß, ebenerdig zum Friedhofsterrain, zur Auf
bewahrung der Toten und zu evtl. Obduktionszwecken (Fließwasser). —
Die Außenansicht wirkt als Kapelle, da in die (westliche) Eingangsfassade
der etwa zwei Meter hohe Turm eingebaut ist — zur Aufnahme der künf
tigen Totenglocke. — Der Aufbahrungsraum wirkt sakral: durch den
Cruzifixus — durch das blau-rot-violette Kolorit der Fenster, darstellend
Anfang und Vollendung des Menschenlebens, entworfen und ausgeführt
(in „Auf-Glas-Malerei“) vom einheimischen Kunstmaler Gottfried Ender,
dem Restaurator der drei Altäre.
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St. Vineriuskirche. Kapellen.
A) Das Kirchlein St. Viner ins
Wie alle alten Gotteshäuser, birgt dieses im Dorfteil Unterwinkel gele
gene Kirchlein seine Geheimnisse; sie sind mehrfacher Art:
1. Da ist zunächst der Kultpatron St. Vinerius selbst, Bischof von Mai
land (f 409), der zweite Nachfolger des hl. Ambrosius; sein Kult drang
nie über Mailand hinaus, in ganz Oberitalien und im Alpengebiet findet
sich kein Venerius-Patrozinium, außer eben in Nüziders! (Iso Müller,
Montfort 1962, 12). Die Annahme, das Kloster Pfäfers habe diesen Kult
verbreitet, führt nicht weiter; auch wenn man mit Recht annimmt, es habe
tatsächlich im 9. Jahrhundert einen Hof in Nüziders besessen (Helbok Reg.
49, 175), so beschränkte sich seine Ausstrahlung doch auf fränkische Kir
chenpatrone (Iso Müller, Die Patrozinien von Liechtenstein, in Hist. Jb.
1959). So möchte man an eine direkte Beziehung zu Mailand denken. In den
für Norditalien kritischen Zeiten seit dem 6. Jahrhundert, im gotisch-by
zantinischen Krieg, in der Zeit der Langobardenstürme, beim Einfall Theu
deberts usw., zogen sich eingeborene italienische Geschlechter in die Alpen
täler zurück (Mayer, Gesch. d. Bist. Chur I, 51; Planta, das alte Rätien,
279 f). Es ist nicht ausgeschlossen, ja man möchte es gern glauben, daß
sich so ein Italiker auch im Walgau niedergelassen habe — vielleicht wäre
auch das St. Viktor-Patrozinium damit zu erklären, wenn es nicht auf die
Gründung der Urpfarre durch die Viktoriden zurückzuführen ist.
2. Nach allgemeiner Ansicht ist in der Viktorskirche „auf dem Bühel“
jene ecclesia matrix, die Leutkirche des inneren Walgaues zu erblicken,
von der das rätische Urbar spricht; für sie ist keine eigene Ausstattung
genannt, aber sie hat (ähnlich wie das damalige St. Peter in Rankweil) den
Zehnten vom Orte, und ein Adam (wohl der Drucione) ist ihr Lehensherr.
Von einer zweiten Kirche, unserm St. Vinerius, ist im Urbar noch keine
Rede — sie müßte denn churisch gewesen sein. Wo aber damals der Her
renhof lag?
3. Eben dieser Maierhof, das Verwaltungszentrum des großen Reichs
hofes (200 Juchart Salland!) muß eine zentrale Lage im Ort gehabt haben
und wird daher wohl mit dem frühmittelalterlichen „Hof zu St. Viner“
gleichzusetzen sein, dessen Überreste durch die Grabungen des Bundes-
Denkmalamtes 1966/67 erforscht worden sind; ihre Auswertung und Do
kumentation steht leider noch aus. Man fand dabei die Fundamente eines
umfangreichen Profanbaues, die sich vom Haus unter der Kirche (Tschann-
haus) bis zum Haus ober der Kirche (Keckeishaus) erstreckten und von
einer Mauer umgeben waren. Der Umstand, daß sich in den Ruinen
schichten keine Spuren von Haus- und Hofgerät, keine Ziegel oder Nägel
fanden, ließ die Ausgräber darauf schließen, daß der ursprüngliche Her
renhof — als solcher wurde er auch von den Forschern angesehen — plan
mäßig aufgegeben, dem Verfall preisgegeben und seine Mauern zum Bau
der dort später entstandenen Häuser verwendet wurden. Sandeinlagen im
Bauschutt deuten auf Überschwemmungen hin, der Dorfbach muß die
dortigen Anlagen wiederholt übermurt haben, daher auch die tiefe Lage
der Kirche, ein Meter unter dem jetzigen Niveau.
46
4. Mitten in diesem Baukomplex steht nun das Kirchlein; seine Fun
damente sind in die Kellermauern der benachbarten Gebäude eingebun
den, was den Schluß zuläßt, daß es schon immer einen Teil dieses Kom
plexes bildete; es wird sich also wohl ursprünglich um die Eigenkirche des
alten Herrenhofes gehandelt haben, an die, vielleicht nach der Zerstörung
des ursprünglichen Baues, wieder angeknüpft wurde. Der jetzige Bau
stammt ja wohl erst aus der Zeit nach dem ersten Jahrtausend.
5. Mehrfach wurde auf eine gewisse Verwandtschaft des Vinerius-
kirchleins mit der Kapelle St. Mamertus in Trisen hingewiesen: Hier und
dort die nicht sonderlich dicken Mauern (50—60 cm), der Turm nicht im
Mauerverband, das mörtelarme Würfel-Steinwerk der Türme. Wenn man
sich erinnert, daß die Edlen von Trisun, die zeitweilig auf St. Mamerten
saßen (Poeschel, Kunstdenkmäler v. Liechtenstein 121), mit den Edlen
von St. Viner versippt waren (Ulmer, Burgenbuch 540), dann könnte man an
eine Parallele in der Baugeschichte denken: Älterer, gemauerter Altarraum,
Laienraum anfangs aus Holz, erst in der Feudalzeit in Mauerwerk aus
geführt, Türme im unteren Teil spätestens aus dem 13. Jahrhundert (Wasch
gier in Dehio Vbg), eher 12. Jahrhundert.
Wohl erst in der Werdenbergischen Zeit dürfte die Teilung des gro-
sen Herrschaftsbesitzes erfolgt sein, wobei den Rittern von Nüziders der
größere Teil (mit Feste Sonnenberg), den nicht ritterbürtigen St. Vinern
der untere Maierhof zufiel; daß diese dem Kirchlein emporhalfen, spricht
für den Sinn dieser „frumben“ Edelknechte.
6. Diese Erinnerungen mögen das pietätvolle Festhalten einer alten
Kult-Tradition beleuchten, auf die Baugeschichte werfen sie aber wenig
Licht. Die Grundmaße des Kirchleins sind 7 m Breite, 12 m Länge, zu
züglich 4.50 m Vorhalle. Bei den Grabungen des Bundesdenkmalamtes
entdeckte man unter dem Fußboden zwei Quermauern in etwa gleichen
Abständen, das aufgehende Mauerwerk über ihnen zeigte Baufugen —
sollte dies auf eine zweimalige Verlängerung des Mauerwerkes hinweisen?
Dann müßte man wohl, wenigstens beim ersten Bauabschnitt, beim Altar
raum, an einen angefügten Laienraum aus Holz denken — Kirchenschiffe
aus Holz waren damals nichts Seltenes, und daß ein Teil des Kirchen
volkes dem Gottesdienst außerhalb der Kirche beiwohnen mußte, zeigt
auch in St. Viner die noch bestehende hölzerne Vorhalle, der „Pronaos“.
Die vordere Quermauer im Fundament könnte allenfalls als Basis einer
Art von Chorschranken gedeutet werden — man ist ja immer wieder ge
drängt, an den lombardischen Einfluß zu denken, auf den schon der Kir
chentitel deutet, und dies wiederholt sich bei dem durch seine Steintechnik
auffallenden Turm, der nicht im Mauer verband mit der Kirche steht; nach
seiner Stellung gehört er jedenfalls erst der zweiten Bauperiode an, bei
der die Mauerfundamente nur 50—60 cm unter das Terrain reichen. Die
letzte Verlängerung der Kirche muß schon aus der Zeit um 1300 stammen,
denn die an der Außenseite der Westwand noch erhaltenen Fresken Chri
stophorus und Anbetung der Weisen werden auf die Zeit von ca. 1320
datiert.
7. Das Kirchlein, das sich nun von einer verhältnismäßig niederen
Tonne aus mürbem Kalktuff überwölbt zeigt, hatte ursprünglich wohl of
fenen Dachstuhl, der später durch eine Holzdecke ersetzt worden sein
dürfte. Die Jahreszahl 1667, die man beim Ablösen der Farbschichten an
47
der Südwestecke des Gewölbes fand, dürfte wohl ein Hinweis zur Datie
rung des Gewölbeeinbaues sein. Vorher hatte das Kirchlein sogar eine
Empore, wie sich aus der Entdeckung von vier Maueraussparungen für die
Unterzüge ergab. An der Südwand wurde beim Abschlagen des Putzes ein
Bogenfensterchen aufgedeckt; dichte Spitzhammerspuren im Verputz und
die noch erhaltene Stirnpartie einer Freskofigur ließen erkennen, daß das
Innere ehemals, Malereien aufwies. — An der Chorseite der Kirche sind
oder waren Spuren eines früheren flachen Giebels festzustellen.
8. Der Nordturm zeigt drei Bauperioden: Die untere Hälfte mit ihrer
Struktur von kleinen würfelförmigen Steinen mit geringem Mörtelzusatz
dürfte aus dem 12./13. Jahrhundert stammen (Waschgier, KG Vlbgs. 12);
darauf folgen Lagen mit Tuff-Quadern, in denen oben die Schallöffnungen
eingesetzt sind: doppelte Rundbogenfenster mit jetzt z. T. fehlenden Mit
telsäulchen und mit Kämpferplatten. Die oberen Giebelmauern zeigen das
gewöhnliche Mauerwerk der Spätgotik; diese Giebelpartie wurde 1901
restauriert, ausgemauert und verputzt. Das steile Satteldach, anfangs mit
Schindeln, später mit großen Steinplatten und dann mit Bieberschwanz
ziegeln gedeckt, erhielt 1901 eine unschöne Blechbedachung, die 1968 durch
eine Eindeckung aus kleinen Eternitschiefern ersetzt wurde.
Die zwei alten unverzierten Glöcklein im Turm, die im Ersten Welt
krieg nach Bürs ausgeliehen werden mußten, wiegen 160 kg (0 64 cm)
und 54 kg (0 54 cm). (Vgl. Jenny in Mitt. d. ZK 1895); nur die größere
Glocke hat Inschrift und zeigt am oberen Rand in got. Majuskeln die
Evangelisten-Namen, aber merkwürdigerweise von rechts nach links zu
lesen: Marcus — Lucas — Johannes — Mateus. (Von einer angeblich dar
auf ersichtlichen Jahreszahl 1160, Vb. Vbl. 1947, Dez. 12) ist nichts zu
finden).
9. Entlang der Südseite der Kirche führte vordem ein gedeckter Gang
von der Straße und dem unteren Hause her zur Vorhalle und zum Kir
cheneingang. Die drei Gewölbebogen, die ehedem sein Dach zu tragen
hatten, waren schon vor 1905 eingestürzt und wurden damals entfernt;
dafür wurden zwei Strebemauern aus Bruchstein angebracht, um die Süd
mauer zu stützen, denn damals zeigte sich an der Westmauer bereits ein
bedenklicher Riß.
Bei den Grabungen von 1967 wurde in diesem Gang, in zwei Meter
Tiefe zwischen dem ersten und zweiten Stützpfeiler ein Menschenskelett
gefunden, ebenso das Gerippe eines Mannes und eines Kindes in der Vor
halle und eines in der Nordwestecke des Kapellenraumes; sonst fanden
sich westlich des Kirchenareals keine Grablegen (also anders als in St. Ma-
merten). (Vergl. „d. Sonntagstubat“ 1968 No. 48).
10. Die Geschichte des alten Doppelhauses unter der Kirche (Tschann-Wolf)
ist reichlich kompliziert. Die Keller nahe der Kirche, die sich als völlig unab
hängig von der Struktur des Hauses darüber erweisen, zeigen (teilweise in zwei
Stockwerken übereinander) mehrzelligen, nicht ganz einfachen Grundriß mit meh
reren gegen sechs Meter breiten und darauf normalen schmäleren Gewölben, die
bei einer Mauerstärke von 1,5 Metern eine Höhe von über drei Metern aufweisen
(Baumeister, Das Bauernhaus des Walgaus ... 36, 76). Seltsam sind die drei-
und viereckigen Nischen in den Wänden, die wohl zur Aufbewahrung von Krü
gen dienten (Abb. in Dimer, Burgenbuch 538). Die ganze Anlage, die wohl als
Zehentkeller diente, wird von Waschgier (Dehio, Vbg.) erst ins späte Mittelalter
datiert. Zu ihr gehört gegen die Westseite ein langer, innen heute vermauerter
Gang mit einem erst später entdeckten engen Nebengang sowie einem ebensol
chen Nebenraum, der als Versteck in Kriegszeiten gedient haben mochte.
48
1507 ging der Edelhof in private Hände über (Flür, Fragm. IV 141), diente
dann zeitweilig als Frühmesserwohnung und Mesnerhaus, wohl auch für Schul
zwecke und als Gasthaus, wofür das südseitige Eckzimmer mit einem schönen
Getäfer sehr einladend war. Jetzt ist es schon lange Privathaus.
11. Die Kirche galt fürher und noch bis Anfang 19. Jahrhundert als
Wallfahrtsstätte; der Frühmesser las darin seit alter an jedem Freitag die
hl. Messe (Pf. Beschr. ex 1835). Auch heute noch wird in der schön restau
rierten Kirche eine Wochenmesse gehalten, ebenso besteht die St. Vinerius-
Bruderschaft hier bis zur Stunde.
Die Kirche hatte anscheinend früher eigenes Vermögen; wenigstens
spricht das Visit. Prot. von 1595 (Chur. A.) der capella St. Vinerii solches
im Betrag von 25 Pf. Pf. zu und spricht gleichzeitig — nicht ganz ver
ständlich — von einer dem Reverend. Curiens. zustehenden Collatura der
Kirche. — Ganz irreführend ist eine Bemerkung in einem Ausweis über
unsere Kirche aus den 1780er Jahren (V. A. Bl.), ihr Vermögen sei bei Er
richtung der neuen Pfarrkirche auf diese übertragen worden samt allen
Obligationen; im selben Bericht wird übrigens die Vineriuskirche als ganz
überflüssig, daher zu sperren bezeichnet, da „zu altmodisch, feucht und
eng.“
12. Baubeschreibung. Seit der durch Pfarrer Reider 1966—69 mit
ebenso viel Energie wie Einfühlungsgabe durchgeführten Wiederherstel
lung zeigt sich das Kirchlein (dessen Entfeuchtung freilich nicht überzeu
gend gelang) außen und innen mit neuer Haut, auch mit neuem Turmdach,
als Beispiel einer besonders geglückten Konservierung des Wesentlichen.
Das tonnengewölbte Innere, von klarer ruhiger Schönheit, mit Ziegelbo
den, hat nunmehr einen freistehenden Altar, gemauert mit Sandsteinplatte.
An der Stelle der jetzigen Altar stufe liegt das Fundament der vorderen
Quermauer. Das früher tiefer reichende Fenster an der Stirnwand wurde
später verkürzt, hier befindet sich das Retabel des alten Kirchenaltars; es
enthält die frühere Kreuzigungsgruppe, flankiert von den Holzstatuen
St. Vinerius und Cäcilia, den Patronen der Kirche, derben Skulpturen
des 16. Jahrhunderts. Eine Piatä, die ehemals hier stand, ist seit dem
Zweiten Weltkrieg verschwunden. Die Nische rechts vom Altar, mit schö
nem Gitter, als Sakramentshäuschen gedacht, wurde erst bei der Restau
rierung ausgebrochen. Ebenfalls aus dem 16. Jahrhundert stammt die im
Schiff angebrachte Holzplastik St. Martin mit dem Bettler, deren ursprüng
liche Fassung 1967 von A. Ammann-Schlins abgedeckt wurde.
B) Die ehemalige St. Magnus-Kapelle.
Dem ehedem im Walgau als Patron gegen Ungezieferplage hochverehrten
hl. Magnus oder Magnoald war bis 1968 auch in Nüziders eine Kapelle
geweiht, die sich ca. 10 Minuten von der Pfarrkirche entfernt an der
Gabelung der Straßen nach Bludenz und Hinterofers (oder Rofers, wie
man früher sagte) befand. Weil ganz baufällig und dem Verkehr hinder
lich, mußte sie 1968 abgebrochen werden; doch hatte sie die Erinnerung
an eine schwere Zeit festgehalten: An den Ausgang des Dreißigjährigen
Krieges. Sie war 1645 als Privatkapelle durch Philipp Suter erbaut wor
den. Darüber berichtet ein Kommissionsprotokoll des Kammerers Chr.
Krafft vom 13. Juli d. J. (Kopie durch Pfr. Waldhart im GVA). Der
49
bischöfliche Kommissär findet, die Bauausstattung sowie die Vorsorge für
Erhaltung und fallweisen Gottesdienst sei in Ordnung. Suter hätte als
„dos“ oder Unterpfand sein halbes Haus nebst Baumgarten in Nüziders
im Wert von 300 Fl übergeben mit der Bestimmung, daß jeder Besitzer
jener Haushälfte für immer die Kapelle in baulichen Ehren erhalten müsse.
Für den Pfarrer seien bestimmt 2 Pfd Pf jährlichen Zinses für Lesung von
fünf jährlichen Messen: eine für Stifter und Verwandten vor oder nach
St. Mangen Tag (6. Sept.) und vier je in den Quatemberwochen. Das eine
Pfund Pfennig mußte der Mesner von Nüziders jeweils dem Pfarrer ent
richten, nachdem ihm vom Stifter ein Acker zu zwei Mitmel in Gasiel
gestiftet worden; hiefür mußte der Mesner an allen Donnerstagen abends
in der Kirche mit der Großen Glocke die „Angst Christi“ läuten und bei
den fünf Messen in der Kapelle jeweils ministrieren. Für das andere Pfd
Pf verpfändete Stifter seinen eigenen Weingarten im unteren Ulriss; wei
ters verfügte er, daß anläßlich der Messe um den Magnustag in der Ka
pelle an die Armen Brot von einem Viertel Korn oder aber 45 kr verab
folgt werden sollten. — Bei der Begehung durch den Kammerer waren
anwesend: Pfarrer Moriz Wolf von Nüziders, Caplan Mich. Zürcher von
Bludenz, Jakob Witwer, Rat des Gerichtes Sonnenberg, Anton Laterner,
Geschworener, Matthäus Thürtscher, Mesner in Nüziders. — Die Stiftung
wurde von Bischof Johannes genehmigt dd Bludenz 1646,
Vom selben Tag datiert eine Vereinbarung zwischen den Erben des
inzwischen verstorbenen Stifters und einem Adam Suter als dem Käufer
des Halbhauses (ebd); die Erben erlassen dem Käufer 45 fl gegen die Auf
lage, daß dieser und seine Nachkommen die Kapelle in Dach und Gemach
erhalten, für die fünf Messen in der Kapelle die Lichter beistellen und die
Armenspend austeilen sollen.
Daß diese Verpflichtungen übel eingehalten wurden, ersieht man aus
einem Bericht des Pfarrers Walthart von ca. 1740 — niemand wollte sich
der verwahrlosten, noch immer nicht verputzten Kapelle annehmen. —
In einem Bericht aus den 1780er Jahren über Kapellensperrungen (V. A.
Blud.) wird die Kapelle als überflüssig und baufällig bezeichnet; sie habe
ein Glöcklein mit ca. 24 Pfd und ein von Ph. Suter gestiftetes Kapital
von 45 fl 40 kr.
Früher enthielt die Kapelle allerdings zwei nicht unbedeutende alte
Statuen, davon ein altes Muttergottesbild aus dem 15. Jahrhundert; 1922
wurde für sie ein hübsches Altarbild gestiftet: Tod des hl. Magnus, von
Ant. Marte.
C) St. Sebastianskapelle im Hasensprung (im Töbele).
Sie steht heute seit der um 1880 erfolgten Regulierung der Gemeinde
grenze (Vgl. Is. Flür, Fragm. I, 48) auf Bludenzer Gemeindegebiet; die
Grenze geht heute durch das Haus N 5 der Witwe Knapp. Die Kapelle
wurde, wie schon ihr Titel besagt, zum Zwecke der religiösen Betreuung
der im benachbarten, um 1879 abgebrochenen Sondersiechenhaus verpfleg
ten Aussätzigen erbaut. Sie ist heute im Besitz der Familie des Bludenzer
Bäckermeisters Fuchs, der 1879 das Spital mit Zubehör erworben und dann
abgebrochen hatte. Sie bietet nichts besonderes, abgesehen davon, daß sie
50
zur Zeit das einzige bauliche Erinnerungszeichen an jene karitative Insti
tution der Vergangenheit darstellt.
Das Altarbild zeigt den Siechenpatron St. Sebastian. Das Türmchen
wurde erst 1880 aufgesetzt (Leuprecht, Arch. f. Gesch. u. Lkdkd. 1148)
und erhielt 1934 ein Glöcklein, das 1942 der Ablieferung verfiel; nach
dem Krieg stiftete Anton Dreier, Besitzer des Gasthauses „Einhorn“ ein
neues. — In einiger Entfernung von der Kapelle standen einst auch kleine
Bethäuschen für die Sondersiechen, die von dort auf den Altar der Kapelle
sehen und dem Gottesdienst beiwohnen konnten. Über das Siechenhaus s.
später.
D) Die M ar iah ilf-Kap eile auf Latz.
Der 3/4 Stunden ob dem Kirchdorf gelegene Weiler ist alte Walsersiedlung.
Hier wie auch auf dem Muttersberg hatten die Bürger von Nüziders ehe
dem Satz und Bann, d. h. das Recht der Besetzung mit Weidevieh und der
Bannlegung des Waldes (Grabherr in V. V. Kal. 1896, 22). Heute ist der
Ort durch einen schönen Güterweg mit Bludenz verbunden; er zählt in
elf Häusern ca. 40 Einwohner; bis 1960 hatte er eine Notschule.
Das heutige Gasthaus zur „Alpenrose“ ist das Geburtshaus des bekann
ten heimatländischen Sagenforschers Dr. Franz Jos. Vonbun, gest. 1870 als
Arzt in Schruns (Biogr. von Herrn. Sander in Ausg. der „Sagen Vorarl
bergs“, II. Auflage 1889; Dr. H. Nägele in: Ztschr. „Heimat“ I, 1920,
S. 26—30; M. Bilgeri in Sonderheft: „Bludenz und seine Umgeb.“, Ztschr.
Feierabend 1930, Mai 31, S. 325). Pfarrer Moritz Wolf von Nüziders, der
als gebürtiger Bludenzer in seiner Vaterstadt 1682 unterm 12. Jänner das
Dreifaltigkeitsbenefizium stiftete, verordnete stiftbrieflich, daß der jewei
lige Inhaber dieser Pfründe jeden Samstag des ganzen Jahres in der Ka
pelle auf Latz die hl. Messe lesen müsse. Durch kgl. bayr. Hofresolution v.
13. Nov. 1812 wurde jedoch das genannte Benefizium aufgehoben und sein
Vermögen teils der Pfarre Bludenz, teils der Expositur in Stallehr zuge
wendet. Die Stiftungsverbindlichkeit auf Latz wurde nach Verhältnis der
Einkünfte-Teilung in der Weise geregelt, daß der Pfarrer von Bludenz
dort jährlich 33, der Expositus aber 10 mal zu zelebrieren hatte. Um
1835 hatte hier der Pfarrer von Nüziders einen und der Frühmesser fünf
gestiftete Jahrtage zu halten. — Derzeit wird hier freiwillig monatlich
eine hl. Messe gelesen.
Hinsichtlich Verwaltung und Betreuung der Kapelle wurde 1745, Okt.
10, bestimmt, daß die Latzer dem gesamten Kirchensatz alle zwei Jahre
einen Kapellenvogt und einen Mesner vorzuschlagen hätten (Blud. V.-A.
aaO). Laut einem Ausweis von 1786 (ebd) hatte die Kapelle damals ein
Kapitalvermögen von 632 Fl 34 kr; die zwei Glöcklein hatten ein Ge
wicht von ca. 70 Pfund; von den Zinsen des Kapellvermögens wurden
jährlich zur Erhaltung des ewigen Lichtes in der Pfarrkirche 10—15 Fl
entnommen. Der vom Vogteiamt eingesandte Bericht in Sachen der damals
geplanten Kapellen-Sperrung lautete dahin, daß zwar die Kapelle auf Latz
entbehrlich sei, jedoch die Abbetung des Rosenkranzes den Bergsleuten,
deren 35 seien, gestattet werden könne (ebd); unterm 14. Aug.1787 emp
fiehlt dasselbe, daß die Kapelle belassen werde; so könnten allenfalls auch
51
blumeneggische Untertanen zur Ansiedlung dortselbst angelockt werden.
Im Bedarfsfälle könnte die Frühmesserei von Nüziders dorthin transferiert
werden, dies umso eher, als ja eine Witwe von Latz, nämlich die Agnes
Sprüngli, jene Frühmesse gestiftet habe (ebd).
Der Altar enthält das von Barock-Säulchen flankierte Votivgemälde
des Kapellstifters (1672): Mariahilf-Bild nach Lukas Cranach, mit Dar
stellung der Armen Seelen sowie des von einem Engel gehaltenen drei
fachen Rosenkranzes. Rechts unten ist auch der Stifter Pfarrer Wolf ver
ewigt mit der Inschrift: „Stifter dies Gebäus anno 1672, aetat. 66 ann“;
er ist dargestellt kniend in Chorrock und mit dem Rosenkranz; auf die
sem zeitgenössischen Portrait trägt er weißes Haupthaar und eben solchen
Schnurr- und Knebelbart; weiter unten sind sein Wappen, sein Gebetbuch
und Birett zu sehen. Eine weitere Inschrift auf dem Altarblatt besagt, daß
anno 1861 Joh. Gassner, Gutsbesitzer auf dem Briel, diesen Altar habe
renovieren lassen durch Vinzenz Lechner-Bludenz. Schon früher einmal,
nämlich 1769, wurde der Altar restauriert durch den Maler Adam Fuet-
scher-Ludesch (Urb. ex 1705). — Das Kapellchen schmücken weiters einige
ältere Statuetten, ältere, gemalte Stationenbilder, ein größeres Ölgemälde
„Hl. Familie“, wohl nach einem italienischen Meister, sowie ein Madon
nenbild, gemalt, von 1713, gestiftet von einem Maurermeister Joh. Schrody
in Brünn.
E) Die Kapelle in Muttersberg.
Die alte Kapelle im hochgelegenen Muttersberg nannte man immer das
„obere Bild“. Ehemals hatte diese Bergsiedlung 14 Häuser und zeitweilig
eine Schule; jetzt sind nur mehr zwei Häuser dauernd bewohnt, deren
Kinder die Schule in Bludenz besuchen können, seitdem von dort eine
prächtige Kabinen-Seilbahn auf die vielbesuchte Sonnenterrasse von Mut
tersberg führt.
Vor alters wurde hier oben sicher Bergbau betrieben, wie der Flurname
„Kupferbergwerk“ beweist. Noch besteht von diesem Bergwerk ein 60 m langer
Stollen, 30 m weit gangbar, weiter innen aber halb verschüttet. Vielleicht wurde
auf dieser Höhe auch auf Silber gegraben.
Wann die Kapelle erbaut wurde, ist nicht bekannt; mit Rücksicht auf
die sicher sehr alte Siedlung dürfte sie wohl schon früh entstanden sein.
Auch das frühere Altärchen dieser Kapelle, das in neuerer Zeit in den
Pfarrwidum in Nüziders in sichere Verwahrung gebracht und um 1921
ins Bludenzer Heimatmuseum übergeben wurde und hier eines seiner wert
vollsten Objekte bildet, würde auf ein ziemliches Alter hinweisen. Es ist
eine treffliche spätgotische Arbeit, etwa um 1500, und enthält im Schrein
die Mittelfigur St. Margaretha, rechts Magnus, links Anton Abt; an der
Innenseite der Altarflügel ersieht man Barbara und Katharina; die Außen
seiten mit Johann Baptista und Sebastian wurden 1869 stümperhaft „re
noviert“ und übermalt. Die Predella zeigt die in der Gotik vielfach übliche
Darstellung „Christus mit Aposteln“. Das derzeitige Antependium des
Altärchens stammt aus der St. Martinskirche in Ludesch und zeigt die Dar
stellung in reliefierten Brustbildern: St. Katharina und St. Jodok mit Bar
ret und Kreuz. Den Schrein, die Flügel und die Predella wollte Alb. Wal
52
zer (Heimat 1929, 32) der Strigel-Werkstatt in Memmingen zuweisen. —
Die zeitweilig ziemlich verwahrloste Kapelle wurde seit 1960 wieder in
guten Stand versetzt.
Mit einem Madonnenbild in der Kapelle, der „Muttergottes mit der Stirn
wunde“ hat sich der Volksglaube früher viel beschäftigt; es ist eine Kopie ex
1702 nach einem Wallfahrtsbild der Dorfkirche zu Sta. Maria im Divigezotal
(unweit Domodossola), was auch auf unserem Bild verzeichnet ist; nach altem
Glauben soll aber das Muttersberger Bild selbst zu bluten angefangen haben.
F) Wegkapellen und Bildstöcke
im Pfarrbezirk sind: Die Nepomuk-Kapelle bei der Tschalengabrücke; das
sog. „Untere Bild“ am Weg nach Muttersberg; der Bildstock auf Fadatsch
am Fuß des Schloßberges am Waldesrand.
Letzteres Bildstöcklein wurde vordem das „Guggerle“ genannt; nämlich in
alten Zeiten sei öfters durch das Nieztal eine Lawine gegen Nüziders herunter
gekommen; von diesem Kapellchen aus habe man sie schon von weitem herab
kommen gesehen und noch warnen können.
Frühmeßpfründe
In Nüziders bestand eine Frühmeß-Pfründe bereits im 15. Jahrhundert.
Der Zeitpunkt ihrer Gründung ist nicht bekannt. Die erste urkundliche
Nachricht über sie datiert von 1485. Am 20. Juni nämlich dieses Jahres
verkauft Cunrat Watter, Frei-Landrichter zu Rankweil, der Pfrundt und
Ewigen Frühmess zu „St. Vitter“ (St. Victor) in Nüziders zu Händen des
Ulrich Byg von Nüziders, derzeitigen Pflegers der Frühmeß, gegen Erlag
von 60 Pfd Pf drei Zinsbriefe zu je ein Pfd Pf Zins; die Zinser sind: Ul
rich Garrut von Bludenz und sein Weib Elsa; Peter Mueter zu Nüziders,
Bürger zu Bludenz; Hans Cuni von Nüziders und Sophie sein Weib (O.
Pgt. im Pfarra., jetzt im Ld.-A.; Siegler der Aussteller; S. fehlt; Vgl. V.
V.-Kal. 1897, S. 29).
Die Hauptstiftung aber zu dieser Pfrundt geschah im J 1508. Die Stif
tungsurkunde (Orig, hierorts nicht vorhanden; Kop. aus Ende 18. Jahr
hundert im GVA; eine andere, sehr fehlerhaft und lückenhaft, aus Anf.
18. Jahrhundert im Widum d. Frühmessers; eine dritte, wovon jedoch das
1. Blatt fehlt, angefert. und vidim. dd Bludenz, 1679, Apr. 8, von Kaspar
Stieber von Schiltriet, kais. Notar und Stadtpfarrer in Bludenz, im Pfarr
archiv) ist datiert von Donnerstag vor St. Margaretha-Tag, 13. Juli, 1508.
Darin bekennt Agnes Springli, Willi (Grabherr aaO, nennt ihn Uli und
bezeichnet die Stifterin als eine Walserin) Bickels Witwe, auf Latz, Pfarre
Nüziders, sie hätte eine ewige Priesterpfrundt in St. Victors-Pfarrkirche
Nüziders auf dem linksseitigen Altar mit Beihilfe ihres gesetzten Vogtes
und Gerhaben, des derzeitigen Landammans zu Sonnenberg, Hans Mar-
quart, genannt Schneider, von neuem fürgenommen und aufgerichtet und
sie mit Zinsen und Gülten bewidmet; dann folgen die Zinsbeträge in elf
Posten mit den Schuldnern und Unterpfändern und beläuft sich der jähr-
53
liehe Zinsertrag hiernach auf 21 Pfd und 15 Schill Pf. Die Stifterin be
stimmt, daß behufs jeweiliger Besetzung der Pfrundt ein Pfarrer, Kirchen
pfleger und Kilchgenossen zu Nüziders „namentlich eine bescheidene, züch
tige, taugentliche und geschickte Person guter Sitten, Namens, Wandels und
Leumbdes nach ihrem besten Verständnis einem Ordinario oder Vicario
zu Chur auf solche Pfrundt präsentieren“; die Ernennung aber des ersten
Frühmessers möchte sie sich für diesmal selbst vorbehalten. Das erste An
recht auf die Pfründe sollten immer taugliche Priester oder solche, die
innerhalb Jahresfrist es werden könnten, aus ihrer Verwandtschaft, und
zwar bei Vorhandensein mehrerer je der Älteste, besitzen. Unter den Ver
pflichtungen dieses Frühmessers wird hervorgehoben, daß er Residenz
halte; „er soll auch geschickt und gehorsam sein zu dienen in der Kir
chen mit den göttlichen Sakramenten und anderen Seelsorgern, damit
(womit) dann auch ein jeder Pfarrer beladen ist, einem Pfarrer der ge
nannten Kirchen, wenn er mit anhaimbsch (d. i. abwesend) ist; doch soll
ein Pfarrer solches gegen einen Caplon in gutem beschulden erkennen“.
Er soll an Sonn- und Feiertagen zu Messe und Vesper gehen und da hel
fen singen und lesen; er soll wo möglich alle Tage in der Kirche auf
seinem obbestimmten Altar Messe halten, außer er sei krank oder sonstwie
verhindert, und dann mag er einen oder zwei Tage in der Woche „ohne
sein“. Auf die Zinsen und Gülten soll er die nötige Obsorge haben. —
Siegler: der Gerhab und Landammann Hans Marquart.
Per Transfixum war der Orig.-Urkunde beigeheftet die Genehmigung
der Stiftung durch den Bischof Paulus (Ziegler), dd. Schloß Chur 20. Juli
1508. Die Fundation wird unter Belobigung der Andacht und des Eifers
der Stifterin als genügend zur Sustentation eines Priesters anerkannt und
ratifiziert, indem zugleich die aufgeführten Zinse und Einkünfte und auch
das künftighin noch zu Erwartende dieser Meßpfrundt inkorporiert wird.
— Siegel des bisch. Vikariates.
Die ursprüngliche Wohnung des Frühmessers war nach alter Überlie
ferung bei der Kirche St. Viner. Das Frühmeßhaus soll auch zugleich Schul
haus gewesen sein. Sehr wahrscheinlich hatte der Frühmesser von Nüziders
in der früheren Zeit auch den Schuldienst am Orte zu versehen. Sonach
wäre die Frühmeßpfrundt auch die Schulpfründe gewesen, wie dies z. B.
im benachbarten Bludenz der Fall war. (Siehe Flür: Fragm. I. S. 88). —
Wegen dieses Standortes des alten Frühmeßwidums und wohl auch, weil
der Frühmesser zu bestimmten Zeiten in der Kirche St. Viner zelebrierte,
begegnen wir gelegentlich in den Akten der Bezeichnung „Frühmess bei
St. Viner.“
Im J. 1702 erhielt die Pfründe eine Zustijtung mit einem Kapital von
1000 Fl. Stifter war der von hier gebürtige Priester Maximilian Schedler,
gewesener Pfarrer von Bockfliess in Niederösterreich, damals in Nüziders
lebend. Das über die Stiftungsannahme handelnde Aktenstück ist datiert
1702, Aug. 20 (Kop. im GVA, Nüzid.). Hiernach erklären der Früh
messer Adam Bickel, der Kirchmayer Peter Math und die Geschworenen
Wolfgang Schedler, Christian Ganahl, Christian Zech und Christian Wal
ter namens der Gemeinde, der Geistliche Herr Maximilian Schedler hätte
eine Zustiftung zu ihrer „Frühmess Gotteshaus zu St. Vinerio an Briefen,
Kurrentschulden und Sponzetteln laut empfangener Specifikation benannt-
lich 1000 Fl“ heute gemacht und sie selbe „im Namen der Frühmess und
54
berührten Gotteshauses“ zu handen genommen. Sie verbinden sich dem
Stifter zu dessen Lebenszeiten den jährlichen Zins per 46 Fl zu behändi
gen. Nach seinem Ableben aber solle zunächst die ersten zwei Jahre wö
chentlich eine hl. Messe für seine Seelenruhe, danach aber wöchentlich am
Mittwoch eine hl. Messe für alle abgeschiedenen Seelen jeweils durch den
Frühmesser gelesen werden, wofür dieser jährlich 26 fl zu beziehen habe,
während der Rest für Kirche, Mesner und Einzieher zu verwenden sei;
bei Besetzung der Meßstelle werden wunschgemäß Priester aus der Ver
wandtschaft der Stifterfamilie berücksichtigt werden. — Unterfertigt sind
der Stifter und alle Obgenannten.
Derselbe Stifter machte einige Tage später, 25. Aug. 1702, je eine
Schul- und Organistenstiftung zu je 1000 Fl für die Gemeinden Nüziders
und Bürs.
In seinem Testament von 1764, Feb. 16 (Kop. im GVA), vermachte
der hiesige Frühmesser Johann Baptist Schedler (f 24. Feb. 1764) an die
Frühmeßpfründe nebst seinen Büchern und einem großen Kasten 2 V2
Kuhweiden in der Alpe Formarin bzw. Radona gegen jährliche Abhaltung
eines Jahrtages und Vergütung hiefür an Mesner und Pfarrkirche.
Fidel Ant. Spalt von Nüziders, Bruder des hiesigen Frühmessers Chri
stoph Spalt, vermachte an hiesige Pfründe 500 Fl und ein kleines Grund
stück im Wert von 100 Fl. Er starb 1824 (Pf.-Beschr. ex 1835).
(Im J. 1682 am 15. März fand in Nüziders eine kommissionelle Tagung statt,
bei der das Bestreben des Pfarrgenossen, an ihrer alten Übung der selbständigen
und ausschließlichen Frühmessepfründebesetzung festzuhalten, und ebenso ihr Miß
vergnügen über den Übergang und die Inkorporation ihrer Pfarre an Stift Ein
siedeln unverhohlen zum Ausdruck kam. GVA).
Das Pfründeeinkommen der Frühmesserei betrug im Jahre 1596 laut
Visit.-Protokoll (Chur.A.) 24 Pfd. Pf. Das genannte Protokoll vermerkt
auch, daß damals die Pfründe dem dortigen Pfarrer übertragen sei „tam-
quam collatori et patrono“. — Mit dem Besitzstand und den Erträgnissen
der Pfründe zu Ende des 17. Jahrhunderts befaßt sich das Urbar, ange
legt 1692, Juni 6 (in Fol., 307 Seiten; Pfarra. bzw. Pfründe-Arch.). Wei
ters liegen von Ende 18. Jahrhundert vor zwei vom Frühmesser Joh. Chr.
Spalt 1779 und 1784 angefertigte Fassionen (Vogtei-A. Blud., Gstl. Akten,
Nüziders). 1784 betrug das Kapitalvermögen 2512 Fl (mit Zins von
175 Fl 36 kr); von der ursprünglichen Dotierung rühren her vier Stück
Äcker mit 10 Mitmel: Ertragswert 25 Fl; vom Baumgarten, Hanf land,
Wiesen und Streumahd zu je 3 Mannsmahd, die von gestifteten Jahrtägen
1717 erkauft worden: Ertrag 20 Fl; von 2 3A Alpweiden (Schedler‘sehe
Stiftung) mit Jahrtagsverpflichtung: 11 fl 25 kr. Die Summe dieser sowie
noch einiger anderer Bezüge betrug für 1784 276 Fl 35 kr. — Die 1825
adjustierte Fassion beziffert das Einkommen der Pfründe auf 332 fl 57 kr
(Pf. Beschr. ex 1835).
Die Wohnung des Frühmessers war in früherer Zeit der alte Edelhof
St. Viner nächst der gleichnamigen Kirche (Siehe: Ulmer: Burgen etc.,
S. 532); am heutigen Platz war sie schon vor dem Dorfbrand von 1865,
damals brannte das Haus gleichfalls ab und wurde dann in der heutigen
Form wieder aufgebaut.
55
Reihe der Frühmesser:
(Siehe die freilich unvollständige Liste in Beilage zu Pf.-Beschr. 1835).
Als erster bekannter Inhaber der Pfründe erscheint Stefan Piscatoris
(gelegentlich auch Pistatoris geschrieben) von Balzers. Piscatoris (Fischer)
findet sich in den Churer Amtsbüchern 1515—24: Registrum induciarum
annualium (jährl. Abgaben), Lib. horarum Cap. Trus (betrifft Ankauf
liturg. Bücher), Fiskalbuch I (Lib. major fisci ep. Curiens.); er wird hier
bezeichnet als Primissarius in Nüz., capellus ad S. Venerium. Unter Nüzi
ders findet sich im Registr. induc. für 1515 auch ein Stefanus Christan
ohne nähere Bezeichnung angeführt. — Im Fol.-Band: „Episcopatus Cu
riens. ab a. 1392—1599“ (Urk.-Bd.) wird Pistatoris zu 1521 primissarius
st. Vinerii (wie die schlechte Schreibweise des Wortes vermuten läßt), ge
nannt. In eben diesem Band finden wir für Nüziders neben ihm und dem
damaligen Pfarrer Ulr. Buterziner angegeben als capellanus investitus:
Jacobus Schneider (Schnider), der im Fisc.-Buch I für 1522 als primissarius
und im Lib. Hör ar. als „de Wiler“ angegeben erscheint. Jakob Schnider
findet sich auch (ohne Jahreszahl) im Register der Priesterbruderschaft
Walgau (Landesbilbl. Stuttgart).
'Das Fisc.-Buch II nennt zu 1525 einen D. Rast Schwab, preb. Constanc.,
vic. primissar. in Nüziders.
Vor 1591 war Frühmesser oder Inhaber der „Capellania seu Primissaria
S. Venerii ep“. Anton Laxer. Unterm 18. Mai 1591 wird auf diese Stelle
präsentiert und auch investiert der damalige Ortspfarrer (seit 1585/86)
Jodok Lang (Verzchn. der Präsentationen ex Cap. Drus., Chur. A.,
Lade 60).
Nunmehr eine längere Lücke. Nach dem Tod des Frühmessers Peter
Bickhel (f 1670) präsentiert die Gemeinde unterm 27. Okt. 1670 dem Bi
schof Ulrich auf hiesige Frühmesse den Hans Georg Schmidt, ss. can. lic.
(Chur. A., M. 222; O. Pgt.; Siegler Landammann Jonas Mayer). Dieser
kam schon 1672 als Pfarrer nach Schnifis an Stelle des dortigen Pfarrers
Joh. B. Omlin, gegen den Klagen laut geworden und der versetzt werden
sollte (Schreiben d. Abt. Augustin an Bischof dd 8. Nov. 1672; vgl. Schrei
ben d. Innsbruck Reg. an Bischof ex 1682: Chur A. M 222).
Nach Schmidts Abgang wird von der Gemeinde dd 1672, Nov. 12.
auf die Frühmeß präsentiert Matthäus Schneider von Nüziders (ebd.,
Lade 60): 1672—79.
Nach dessen Tod präsentieren unterm 17. April 1679 Pfarrer, Kirchen
pfleger, Gerichts- und Dorfgeschworene und Kilchgenossen zu Nüziders
den Fidel Zuderell, ein Kirchspielkind, auf die hiesige Caploneypfrundt
und bitten zugleich um die Erteilung der höheren Weihen für ihn (O. Pgt;
Siegler M. Kasp. Stieber v. Schildtriet, Bisch. Rat und Pfarrer von Blu
denz, GVA).
Nach dessen Ableben 1688 präsentiert die Gemeinde (und zwar nur
Gerichts- und Dorfgeschworene sowie Kirchenmaier) unterm 12. Juli 1688
den Christian Zimmermann, ein Dorfkind, auf die Pfrundt (GVA, aufgedr.
S. d. Landammanns Matthäus Mayr). Dieser starb hier 1693.
Alsdann präsentieren unterm 18. Feber 1693 Landammann, Gerichts
und Dorfgeschworene sowie ganze Gemeinde Nüziders den Mag. Adam
Bickel aus Nüziders, der 28 Jahre lang Pfarrer in Fischen im Allgäu (Kon
56
stanz. Bistums.) gewesen. (Urk. i. GVA; S. des Swiccard Matt, Landam
mann. — Vgl. A. Ludewig: Die Studenten am Feldk. Lyc., Nr. 120). Er
starb hier 1703.
Folgte Hans Ulrich Math 1703—12, präsentiert von Pfarrer G. Schnei
der, Kirchenpflegern und gesamter Gemeinde unterm 19. Mai 1703 auf
hiesige Frühmeßpfrundt zu St. Viner (Urk. i. GVA; Siegler derselbe wie
vor). Die Präsentierenden erklären, sie hätten zuerst den Maximilian
Schedler, derzeit in Österreich sich aufhaltend, ihren Guttäter, vorgeschla
gen, aber dieser hätte nicht angenommen. Frühmesser Matt starb am
Schlag 1712, am gleichen Tag wie sein Pfarrer Fidel Haas, 24. Nov.
Bei der am 19. Jan 1713 vorgenommenen Wahl eines Nachfolgers
erhielt Joh. Jakob Reuz (Rüz) 109 Stimmen und wurde präsentiert von
Pfr. Zwicklin, Kirchenpröpsten und gesamter Gemeinde (Chur A. M 222).
Wolfgang Schedler, der Bruder des als Wohltäter kirchlicher Zwecke be
kannten Maximilian Schedler, hatte sich mit Nachdruck, aber vergeblich
bemüht, die Wahl auf seinen Sohn Joh. Bapt. zu lenken (Wahlprot. von
Vogteiverwalter Joh. Hinderegger v. Grünholzegg Pf.-A.) — Reuz starb
hier im Sommer 1727.
Im hiesigen Taufbuch I erscheint vorübergehend, und zwar unterm
2. Feb. 1705 ein Christian Pfefferkorn als vices agens und Taufminister
(Vgl. Ludewig aaO, N 1069, er studierte 1675 in Feldkirch). — Unter
Pfarrer Dr. G. Fetzel begegnet uns 1729 als baptizans Matthäus Hummel,
Caplan; sonach war dieser vorübergehend Frühmesser. Unter dem gleichen
Pfarrer war ebenfalls nur kurze Zeit, und zwar 1730, Frühmesser Chri
stian Martin (erwähnt in Chur A, M 222, Aktenstück betr. Verlassensch.
Obsignation Dr. Fezels).
1731 erhielt endlich der schon 1713 als Kompetent genannte Joh. Bapt.
Schedler die Frühmeßpfrundt und hatte sie inne bis zu seinem Tod 1764,
Feb. 24. Von seiner testamentarischen Zustiftung zur Pfründe war schon
oben die Rede. (Die Verlassenschaftsabhandlung unter Vorsitz des Provi
kars Batlogg 1764, März 8, siehe in Chur. A., Lade 301). — Vorüber
gehend erscheint neben dem genannten Frühmesser — und zwar 1734 —
dahier ein Kooperator Gerold Vonblon als baptizans.
1764—73 war Frühmesser dahier Adam Ammann. Unterm 23. Sept.
1764 beauftragte der Bischof Johann Anton den Pfarrer und Kammerer
Joh. Bapt. Duelli in Schnifis mit dessen Investitur (GVA). — 1773 wurde
Ammann, wie schon oben bemerkt, Pfarrer dahier und amtete bis 1793.
Dd. Schloß Bludenz, 12. Dez. 1773, präsentierte Baron Franz v. Stern
bach namens der Gemeinde den von dieser erwählten Joh. Christoph Spalt,
von Nüziders, gewesenen Pfarrer von Fontanella, auf die Frühmeßpfründe
(Urk. GVA). Von der Rolle, die dieser Frühmesser in der Widerstands
bewegung gegen die josefinischen Reformen spielte und die dann zu seiner
notgedrungenen Resignation und Versetzung führte, war oben (Pfarrer
reihe, unter Pfarrer Ad. Ammann) die Rede. — Frühmesser Spalt war
ein Wohltäter der hiesigen Vineriuskirche; er vermachte und bestimmte
an diese damals ganz mittellose Kirche auf Ableben seines Bruders Fidel
Anton Spalt (j* 1824) ein Kapital von 500 Fl (Pf.-Beschr. 1835). — Er
wähnt sei, daß während seiner hiesigen Benefiziatenzeit vorübergehend
ein Christian Zimmermann vicarius loci, also wohl in Vertretung des
Pfarrers, 1777 Jänner 9., als Taufminister erscheint.
57
Nach besagter Resignation Spalts präsentierte die Gemeinde dd Schloß
Bludenz, 1790, Mai 3. den Leonhard Zimmermann, bisher Frühmesser in
Dalaas, auf hiesige Steile (Urk. i. GVA; Unterschr. d. Vogteiverwalters
Jakob Fidel Simeon); derselbe starb dahier schon 1793, 16. Mai.
Darauf präsentierte am 22. Juni 1793 die Gemeinde den Frühmesser
von Klösterle Christian Tscholl (Urk. i. GVA) und berichtete dies an den
Bischof der Vogteiverwalter Jos. Hilar Dialer am selben Tag mit der
Bitte, daß derselbe von der persönlichen Stellung in Chur befreit werde
wegen seiner Unabkömmlichkeit in Klösterle und Kränklichkeit des dor
tigen Pfarrers (GVA). Die bisch. Bestätigung zur Investitur erging am
29. Juni d. J. Mit der Investitur durch den Kammerer Christian Lentsch
von St. Gallenkirch erfolgte zugleich seine Installierung quoad temporalia
durch den Vogteiverwalter (Blud. V-A., Gstl. Akt. Nüz.).
Nach dessen Tod dahier 1812 wurde Martin Anton Pfefferkorn, bis
her Kurat in Marul, auf die Frühmeß präsentiert. Er war geb. zu Ludesch
1751, geweiht 1778. Er starb dahier am 22. April 1818 am gleichen Tag
wie sein Pfarrer Florin Mayer.
Erst im Feber 1819 wurde die Stelle wieder besetzt mit Peter Nikolaus
Schaffner, geb. zu Braz 1781, geweiht 1815; hier investiert am 19. Feber
1819. Wegen Priestermangels mußte er schon bald auswärtige Seelsorgen
providieren und kam sonach als Provisor der Reihe nach auf Damüls,
Lech (hier seit 20. Mai 1822, nachdem der dortige Pfarrer Frz. Jos. Blatter
die Pfarre Sibratsgfäll bezogen) und Stuben; in Stuben wurde Schaffner
dann unterm 1. Nov. 1824 defin. Pfarrer.
In Nüziders erscheint dann seit spätestens Mai 1825 als prov. Früh
messer der pensionierte Gymnasialprofessor in Feldkirch Joh. B. Fröhlich.
Derselbe war geb. zu Feldkirch 1779, geweiht 1802; er war 20 Jahre lang
Professor gewesen in den Gymnasien in Kempten, Innsbruck und Feld
kirch, worauf er gesundheitshalber in Ruhestand trat.
(Den damaligen Priestermangel im Lande beleuchtet eine Bemerkung des Ge
neralvikars Bernard Galura an das Bregenzer Kreisamt von 1824, Okt. 21, Kreis
amts-A. im Ld.-A.; hiernach waren damals mehr als 30 Seelsorgsposten im Lande
erledigt und das Land hatte auf vier Jahre hinaus nur 24 Theologiestudierende;
daher konnten manche Seelsorgsstationen nicht ausgeschrieben werden, da deren
Besetzung eben unmöglich war).
Die hiesige Frühmeßpfrundt wurde erst wieder 1828 besetzt, indem
diese am 9. Okt. 1828 antrat Wendelin Pfänner, geb. zu Langen b. Bre
genz, 1802, geweiht 1826. Er wurde 1842, Dez. 23. zum Pfarrer von
Buch ernannt.
Jein Nachfolger dahier war Josef Waibel, geb. zu Hohenems 1805,
geweiht 1832, wurde Frühmesser dahier unterm 20. Feber 1843. Unterm
21. Aug. 1846 ward er zum Pfarrer von Ebnit ernannt.
Josef Dörler, Frühmesser hier von 12. Okt. 1846 bis 1855. Geboreq
zu Hard 1807, geweiht 1835; unterm 19. Nov. 1855 erhielt er die Pfarre
Raggal.
Paul Bitschnau, seit 1851 prov. Gymnasialprofessor in Feldkirch; Früh
messer dahier von 2. Jänner 1856 bis 1876. Geboren in Tschagguns 1824,
geweiht 1849. Von 1876 bis zu seinem Tod 1888, Mai 20., hatte er die
Stelle eines Kanzlisten beim Generalvikariat sowie eines Muttergottes-
Benefiziaten in Feldkirch inne. — Von 1869—1873 (f) weilte in Nüziders,
58
als Kommorant Franz Bitschnau, geb. zu Bartholomäberg 1787, geweiht
1824.
Christian Sander: 6. Mai 1877 bis zu seinem Tod 1899. Geboren zu
St. Gallenkirch 1810, geweiht 1837.
]osef Fink: Frühmesser hier von 1. Aug. 1899 bis zu seinem Tode 1903.
Er kam schon im Herbst 1903 als Pfarrprovisor nach Hirschegg an Stelle
seines Verwandten, des dortigen Pfarrers Jos. Ant. Schäfer. Letzterer kam
wegen Kränklichkeit, die Stelle mit ihm tauschend, alsdann auf diese
leichteren Frühmeßposten in Nüziders und hatte denselben bis Ende Juli
1906 inne, worauf er wieder die Pfarre Hirschegg übernahm (Siehe: Ul
mer, Dek. Bregenzerwald, S. 1172 f).
Nach dessen Abgang versah die bisherige Frühmeßstelle Gottlieb Gass-
ner, bisheriger Frühmesser in Götzis. Bei seiner Ankunft schon leidend,
starb er hier bereits nach einem Monat am 3. Sept. 1906. — Er war geb.
zu Frastanz 1870, wirkte als Frühmesser in St. Gallenkirch, als Stadtpfarr
kooperator in Feldkirch, als Frühmesser und seit Anfang Juni 1902
als Pfarrprovisor in Röthis, schließlich seit Ende März 1903 als Früh
messer in Götzis.
Franz Josef Jutz; vom 12. Sept. 1906 bis August 1907. Geboren zu
Levis (Altenstadt) 1879, geweiht 1902.
Ferdinand Scherrer: Vom 12. Aug. 1907 bis Aug. 1908. Geboren zu
Gams (Kt. St. Gallen) 1878, geweiht 1906.
Otto Fink, Frühmesser, zuerst provisorisch seit 28. Aug. 1908, definitiv
von 30. Juni 1909 bis Sept. 1928; geb. in Sulzberg 1876, geweiht 1900. —
Von hier kam er als Expositus nach Gortipohl.
Jakob Rist, Frühmesser hier 1928, Okt. 1. bis zu seinem Tode (in der
Anstalt Gaisbühl) 1934, Okt. 15. — Geboren zu Wblfurt 1901, geweiht
1925.
Nach zeitweiliger Provision durch einen Kapitular von Einsiedeln:
P. Thaddäus Zink trat die Frühmeßstelle an unterm 1. Feber 1935. Alfons
Rheinberger, geb. zu Batschuns 1909, geweiht 1933. — Im Kriegsjahr 1941
kam er als Kaplan und Lazarett-Pfarrer nach Bludenz. — Hier wurde er
mit 1. 1. 1951 zum Pfarrvikar des neu errichteten Stadtpfarr-Vikariates
Bludenz-Sonnenberg zum Unbefleckten Herzen Mariae ernannt.
Der 1941 nach Ausweisung des P. Iso Schlumpf als Pfarrprov. be
stellte Otto Kolb erhielt erst 1942 Nov 1 in dem aus der E. D. Köln
zugezogenen em. Pfarrer Stefan Pflugfelder eine Beihilfe; als dieser 1948
in seine Heimat zurückkehrte, übernahm Dr. Eugen Burtscher die Früh
meßstelle. Geb. zu Innerbraz 1903, gew. 1931.
Durch seine Berufung an das Diözesan-Priesterseminar in Innsbruck als
Studienpräfekt 1959 wurde das Frühmeßhaus frei, und nun zunächst von
den Mill Hill-Missionären besiedelt, die in Nüziders ihr Juvenat für Or
densnachwuchs planten. Als erster bezog Dr. Franz Wieser mit Alt-Missio
när Ferdinand Walser das Haus; ihm folgte 1960 ]osef Stocker SMH als
Frühmesser, der 1963, 1. Sept, durch Friedrich Neuhauser (geb. in Bruneck)
ersetzt wurde.
Diese Mill Hill-Priester übersiedelten 1960 ins Pfarrhaus, während in
das schön restaurierte Frühmeßhaus die Benediktinernonnen aus Steina-
59
kirchen einzogen, die seither mit drei Schwestern die Pfarrkanzlei, Haus
krankenpflege und Kindergarten besorgen. Sie waren schon von P. Inno
zenz Bischof 1956 für Nüziders gewonnen worden. Seit 1965 versah Karl
Pizzinini die Frühmesse, ihm folgte 1968 Peter Webhofer.
Gottesdienst und Bruderschaften
Wenn vor alters und bis vor wenigen Jahrzehnten am Markustag (25. 4.)
neun Pfarreien in Prozession nach Nüziders kamen, dann geschah dies nicht
nur zur Feier des zweiten Hauptpatrons der Pfarrkirche, es lag darin wohl
auch eine Erinnerung an die alte zentrale Stellung unserer Pfarre im Kir
chenwesen des inneren Walgaus. — Der erste Hauptpatron der Pfarrkirche
hatte nicht bloß in der ganzen Diözese Chur sein festum duplex (früher am
8. Mai, später am 16. Mai), sein Tag wurde auch im ganzen Blumenegg als
Feiertag begangen. — Am 16. Februar hielt die Vineriuskirche und -bruder-
schaft ihr Hauptfest, das ebenfalls in Nüziders Feiertag war; der Bruder
schaftsgottesdienst wurde mit Vesper und Frühmesse in St. Viner, dann mit
zwei Ämtern in der Pfarrkirche gefeiert. — Der Tag der zweiten Patronin
von St. Viner, Cäcilia (22. Nov.) wurde gleichfalls feierlich gehalten mit
Vesper oder Rosenkranz am Vorabend in Sjt. Viner, mit Messe oder Amt
dahier, sodann mit Predigt und Amt in der Pfarrkirche. — Das Kirchweih
fest der Pfarrkirche war am 1. Sonntag im September, jenes von St. Vineri
am letzen Sonntag vor Advent. — Feierlich gehalten wurden in der Pfarre
auch die folgenden Feste: St. Sebastian, St. Agatha, St. Joseph, St. Lucius
und St. Florinus. Am Nikolaustag ging der hiesige Pfarrer zum Patrozi
nium nach Braz und hielt hier die Predigt. Ob diese Übung aus Gewohnheit
oder durch Verpflichtung ex jure entstand, war schon in alter Zeit nicht
mehr bekannt.
Kreuzgänge und Prozessionen wurden vordem in folgender Weise ge
halten (nach Urb. ex 1705): Am Marcus-Tag kamen, wie vorhin bemerkt,
neun Kreuze hieher. In der Bittwoche: Montag ins Inner-Feld; Dienstag ins
Außerfeld; Mittwoch nach St. Peter-Bludenz, wo auch die Kreuze von Braz,
Bürs, Brand sich einfanden; auf dem Rückweg in die Kapuzinerkirche.
Am Christi Himmelfahrtstag wurde in der Pfarrkirche zwischen 12 und
1 Uhr mittags Rosenkranz gebetet und die Non gesungen; dann sang der
Pfarrer, die Statue des Auferstandenen in Händen haltend, dreimal, je um
einen Ton höher, den liturgischen Text „Ascendo etz“, worauf dann die
Statue von oben in die Höhe gezogen wurde. Darauf hin wurden auf die
Kinder Nüsse und Wasser heruntergeschüttet, was aber später als Miß
brauch abgetan wurde. — Am Freitag in der Bittwoche: nach St. Gerold,
wohin auch die Kreuze von Bludenz, Rankweil, Bürs, Übersaxen und La-
terns kamen; es wurde Predigt und Amt gehalten. — In der Oktav von
Himmelfahrt nach Tschagguns, wohin auch Bludenz und Bürs kamen. —
Am St. Anna-Tag zur Annakirche nach Thüringen zu Predigt und Amt;
hieher kamen auch Bludenz, Bürs, Blons, Ludesch und Bludesch. — Am
Magnus-Tag (6. September) um das ganze Nüziderser Feld mit Absingung
der vier Evangelien. — Am Samstag vor Weißen Sonntag („Feierabend =
Feiertag“) nach Bludenz.
Seit den 1960er Jahren besteht infolge der veränderten Verhältnisse
folgende wohlüberlegte Prozessionsordnung:
60
Die Palmsonntag-Prozession zieht von der St. Vineriuskirche, wo die
Palmen geweiht werden, unter Beteiligung von Schule, Jugend und Pfarr
volk zur Pfarrkirche. — Die theophorische Prozession an Fronleichnam
zieht ihren traditionellen Weg von der Pfarrkirche über Kirchgasse, St. Vi-
nerstraße, Sonnenberger Straße zur Pfarrkirche zurück. In Viererreihen
wohlgeordnet, ziehen Kindergarten und Volksschule voraus, gefolgt von
Musikverein, Feuerwehr und Kirchenchor. Nach dem von Laternen beglei
teten Allerheiligsten kommt zuerst die männliche Jugend mit ihren Fahnen,
die Männer hinter dem alten Vortragskreuz, die weibliche Jugend und die
Frauen.
Die Markus-Prozession (25. April bzw. am Sonntag danach), die früher
der Felderbenediktion galt, ist seit 1965 als Ortssegnung gestaltet: Bei der
1. Statio am Tranglwegkreuz wird der Segen mit dem Kreuzpartikel über
Felder, Almen und Gärten gesprochen; bei der 2. Statio (Quadraweg) über
Straßen, Wege und Schienen; 3. Statio bei St. Viker: Segen um Bewahrung
vor Wasser- und Feuerschaden; 4. Statio: Segen über Fabriken und Ge
werbebetriebe.
Der ]bhannes-Bittgang, der früher am 16. Mai (St. Johannes Nepomuk)
zur Abwendung der Wassernot von der 111 stattfand, ist seit 1960 auf den
Nachmittag von Christi Himmelfahrt verlegt und geht zur Tschalenga-
brücke—Neue Siedlung.
Die Sennenprozession, die früher nach der Alpfahrt nach St. Martin-
Ludesch ging, ist abgekommen.
Bittwoche: Am Montag von der Schule gestaltet; 8 Uhr vom Schulhaus
über St. Viner zur Pfarrkirche, dort Bittamt; Dienstag abends nach St. Vi
ner, Mittwoch abends zur Magnuskapelle.
In der Kapelle Latz findet derzeit allmonatlich eine hl. Messe statt, in
Muttersberg jährlich wenigstens einmal.
Weiters ist betreffs gottesdienstlicher Gebräuche der früheren Zeit zu
bemerken: Der Aschermittwoch wurde als Halbfeiertag mit teilweiser Ent
haltung von knechtlicher Arbeit gehalten. — Am 1. Fastensonntag wurde
das Fastentuch bis zur Mitte des Chorbogens heruntergelassen. — Am Vor
abend vor 1. Mai war Psalter vor ausgesetztem Hochwürdigsten und ein
stündiges Geläute; am Schluß der Andacht St. Magnus-Litanei. — Unter
Pfarrer Joh. Georg Schneider (um 1700) wurde den ganzen Mai hindurch
allabendlich Rosenkranz mit Magnus-Litanei und Schluß-Segen gehalten
„wegen Kriegs Trublen, grausamen Geldanlagungen und für Abwendung
des schädlichen Unziffers in dem Boden und Unfruchtbarkeit der Erden.“
Von den alten Bruderschaften in der Gemeinde: St. Vinerius- und Ro
senkranz-Bruderschaft besteht heute noch die erstere.
a) Vinerius-Bruderschaft an der Pfarrkirche. Sie gilt als uralt. Zeitpunkt
der Gründung ist nicht bekannt. Im Jahre 1598 am 16. Feber wurden auf
Grund des früheren „uralten“ Bruderschaftsbüchleins neue Statuten oder
Satzungen zu machen und zu beobachten beschlossen. Dieses ältere Büch
lein, das auch die Ablässe enthielt, ist anscheinend nicht mehr vorhanden.
Die Statuten sind die bei derartigen Lokalbruderschaften, die zumeist auch
Messebündnisse waren, allgemein üblichen: sich enthalten vom Fluchen und
Lästern, Übung der Werke der Nächstenliebe; als Bruderschaftsgebet gilt
täglich: 3 Vater unser, Ave und der Glauben; das Hauptfest war und ist
am S. Vinerius-Tag, 16. Feber, mit der schon oben angegebenen Gottes-
61
(Dienstordnung; für verstorbene Mitglieder wird je eine hl. Messe nach Ab
leben gelesen. Vorhanden ist im Pfarr-A. der Band (in fol.) Brudersch.-
Verzeichnis St. Viner an der Pfarrkirche ab 1875/76 (mit abschr. Verzeichnis
der Mitglieder von 1774—75); über Einschreibung, Seelengottesdienste,
Wahl des Brudermeisters finden sich die nötigen Angaben im Urb. 1705,
Abs. 7. — Die Bruderschaft ist heute noch in Flor. — Nach Ausweis von
1785 hatte die Sodalität damals ein Kapitalvermögen von 412 Fl 46 kr
(1785, Jul. 18; V.-A. Blud.) 2) Die nicht mehr bestehende Bruderschaft vom
hl. Rosenkranz wurde 1659 dahier errichtet. Akten und Dokumente der
Einführung sind nicht mehr vorhanden, auch keine Mitglieder Verzeichnisse;
nur im Urbar von 1731 ist unter N 4 von ihr die Rede. Der Bruderschafts
jahrtag wurde mit drei Priestern gehalten.
Im Jahre 1705 erhielt die Sodalität durch Vermittlung eines P. Albert
Schneider O. Cap. in Rom das Altarprivileg des Bruderschaftsaltares ad
septennium und zwar für alle Samstage, Allerseelen und Oktav dieses Festes
(Urb. 1705, Abs. 6). 1705 wurde durch Pfarrer F. J. Schneider der tägliche
Abendrosenkranz eingeführt, bei dem der Schulmeister vorbeten sollte; er
war noch 1745 in Übung.
1785 ward das Kapitalvermögen der Rosenkranz-Bruderschaft mit
311 Fl 42 kr angegeben. (V.-A. Blud. dd 18. Jul. d. J.). Damals in der
josefinischen Aera wurde sie ebenso wie die Vinerius-Bruderschaft aufge
hoben; während aber letztere später lebte, blieb sie und, zwar wohl schon
von dort an, abrogiert.
1896 wurde in der Pfarre die Bruderschaft vom hist. Altars Sakrament
oder von der ewigen Anbetung eingeführt; errichtet mit Erlaß des F.-Bi
schofs Simon dd 24. Juni d. J.; sie wurde der Erzbruderschaft im Kloster
Lambach aggregiert.
An katholischen Organisationen bestanden bis zum letzten nat.-soz.
Umsturz 1938 ff.: Christlicher Mütter verein, Katholischer Frauenbund,
Marianische Jungfrauenkongregation, Katholischer Männerverein, Katho
lische Aktion, Katholischer Jungmännerbund. Dieser letztere hatte ein
eigenes Vereinslokal, anstoßend an das Frühmesserhaus, in dem der frühere
Stadel desselben unter Kaplan und Praeses J. Rist hiefür adaptiert worden
war. — Als Jugend-Organisation besteht derzeit die „Pfarrjugend“, die
eine Pfadfindergruppe sowie zwei Burschen- und eine Mädchengruppe
umfaßt.
Pfründe- und Kirchen-Ver mögen
Betreffs pfarrlichen Einkommens und zwar näherhin betreffs der Stol-
gebühr erliegt im Pfarrarchiv ein Vergleich von ca. 1529 zwischen Ge
meinde und Pfarrer. Um das Jahr 1595 stellten sich die Einkünfte des
Pfarrers laut Vis.-Protokoll aus diesem Jahr (Chur. A. M 250) wie folgt:
Güterbesitz für Erhaltung von zwei Kühen und einem Pferd; Ackerland,
wenn recht bebaut, trägt gut 9—10 Scheffel Vesen; Zehnten von Getreide
und Baumfrüchten im Wert von 50 Fl; Weinzehnten etwa zwei Fuder; 5
oder 6 Wertkäse vom Dorf selbst in Geldwert etwa 10 Pfund. Weiters
Bezüge: aus Braz 10 Pfd Pf; von Talaus 12 Pfd 10 Schill Pf; für Käse
3 Pf, 10 Schill Pf; von Klösterle 6 Pfd Pf und für Käse 3 Fl; oblationes
und accidentalia ex funeralibus 12 Pfd Pf.
62
Über den Zehentbezug in Nüziders ist näherhin folgendes zu bemerken:
Die eine Hälfte des Zehents in der Pfarre und deren Klostertaler Filialen
stand dem Pfarrer, die andere dem Patron als Realrecht zu. Die Edlen von
Schönau als Patronatsherren überließen ihren Zehentanteil erblehenweise
an Private (Vgl. Grabherr: „Burgen und Adel“ in Veröffentl. Ver. f. dir.
K&W, V/VI (1912), S. 53 (nach Urk. i. Gmd.-A. Nüz: Derselbe in V.
V.-K. 1897, S. 29), später an die Gemeinde; diese zahlte schließlich 1603/04
den Herren von Schönau für gänzliche Ablösung dieses halben Zehents in
Nüziders 2285 Fl 52 kr 6 Heller. Den andern Zehenthalbteil im Pfarr
distrikt nutzte der Pfarrer. (In Doc. S. Gerold, S. 100 findet sich Kop.
eines Lehenbriefes von Landammann, Gericht und ganzer Gemeinde des
Kirchspiels und Dorfes Nüziders um den Zehent zu Nüz. unter Abt Pla
cidus 1651).
Schon anläßlich der Streitschlichtung unter Pfarrer Moriz Wolf 1643,
Dez., in Sachen des zwischen Einsiedeln und der Gemeinde strittigen Patro
natsrechtes (Chur. A. M 222; siehe oben) ist davon die Rede, daß unter
dem letztverstorbenen Pfarrer Peter Marquard in Nüziders die Gemeinde
den Zehenten zufolge besonderer Abmachung mit diesem nicht mehr in
specie, sondern in quantitate, also in Geldwert entrichtet hätte und die
Gemeinde diesen Modus beibehalten wollte. Diese Abmachung wurde aber
vom Nuntius in Luzern als der Kirche praejudizierlich und nicht rechts
kräftig abgelehnt. Die Zehentleistung der drei Klostertaler Pfarren aber
geschah zufolge Übereinkommens mit Pfarrer Moriz Wolff um 1644 fortan
und bis auf weiters in Geldzahlung. Auch bezüglich des Zehnten in der
Pfarre selbst dürfte die Form der Geldabfertigung, wenn sie überhaupt ein
mal unterbrochen war, schon bald wieder aufgenommen worden sein. Es
geht dies hervor aus der „Vereinbarung zwischen Propstei St. Gerold (Ver
treter Propst P. Joachim Wild) im Namen der Pfarre Nüziders und den
Gerichts- und Dorfgeschworenen von Nüziders (vertreten durch Vogteiver
walter F. J. Gilm v. Rosenegg) wegen „pfarrlicher Rechte und Einkünfte“
dd 1745, Okt. 10 (Blud. V.-A. aaO).
Hiernach war schon mit den früheren Pfarrvikaren (den von Einsiedeln ge
setzten Pfarrern) betreffs des Noval- oder Neugereuth- und des alten Ordinari-
Zehnten (ausgenommen Wein- und Kleinzehent) per aversum in der Weise „accor-
diert“ worden, daß das Dorf Nüziders jährlich hiefür 105 Fl, Latz 9 Fl und
Muttersberg 8 Fl an sie entrichten; der gegenwärtige Pfarrer lasse es auch hiebei
bewenden; für späterhin sollten sich die nachfolgenden Pfarrer und die Gemeinde
je neuerdings darüber vereinbaren, ob der alte Kontrakt beizubehalten oder aber
der Naturalbezug erwünscht sein würde; vom kleinen Zehnten sind nur für ein
Füllen 12 kr und für ein Kalb 4 kr wie bisher zu entrichten, dagegen für „Immen,
Gitzi, Lampel, Fährlein, Hühner“ nichts; dafür aber werde die Gemeinde, nach
dem dem Pfarrer die Gemeinderechte in Brennholz, Laub, Wunn und Weid ge
bühren, ihm sein Los Brennholz am gelegensten Orte auszeigen, in den übrigen
Stücken aber werde sich der Pfarrer wie die andern Gemeindsleute verhalten.)
Die vereinbarte Zehentzahlung vom Dorf hatte jährlich auf St. Luzius-
tag (3. Dez.) zu erfolgen. Die Zehent-, zugleich Rekognitons-Leistung der
Klostertaler Pfarrfilialen erfolgte (nach Urb. 1705, Abs. 5) jährlich auf
Nikolaustag; und betrug die Gesamtleistung der drei Pfarren Braz, Dalaas,
Klösterle: 43 Fl 8 kr 1 Pf.
Der vorzit. Kontrakt von 1745 befaßt sich außerdem mit den pfärrlichen Ver
richtungen. Hiernach habe der Pfarrer u. a. die altgeübte Andacht des täglichen
Abendrosenkranzes im Mai zu halten, jährlich einmal die Felder zu benedizieren,
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die vier Kreuze zu besuchen und an dem betreffenden Tag die hl. Messe für die
Gemeinde zu applizieren, vor der Alpfahrt das Vieh zu segnen; wofür ihm jähr
lich nebst einer Danksagung 2 Fl zu entrichten sind. Weiters ist darin die Rede
von der Feier des Bruderschaftsfestes, sowie von den Kirchenpflegern, Spenn-
pflegern, Brudermeistern usw.
1779 unter Pfarrer Adam Ammann erfolgte die völlige Ablösung der
Klostertaler Zehnten. Die an die Pfarrpfründe Nüziders geschuldeten Lei
stungen an halbem Zehnten, Opfergeld und Käszinsen seitens der Gemein
den und Pfarrpfründen Braz, Dalaas, Klösterle wurden kapitalisiert und
verpflichteten sich die Gemeinden jährlich auf Nicolai die entfallenden Zin
sen nach Nüziders zu entrichten; Braz hatte bisher geschuldet jährlich 13 Fl
42 kr; Dalaas 18 Fl 20 kr 1 Pf Klösterle 11 Fl 6 kr. Der Zehent von Braz
wurde nunmehr kapitalisch veranschlagt mit 384 Fl, das zu leistende Opfer
geld mit 45 Fl 40 kr. Der Zehent von Klösterle mit 138 Fl, 17 Wertkäse
mit 147 Fl, das Opfergeld mit 45 Fl 40 kr. Die ganze kapitalisierte Summe
betrug sonach 1300 Fl. Diese Transaktion nahmen vor namens des St. Ge-
rolder Propstes P. Michael Schlagter, der Ortspfarrer Adam Ammann einer
seits und die sechs Gerichts- und Gemeinde-Geschworenen der drei Ge
meinden andrerseits.
Während der Halbzehent der Gemeinde an die Patronatsfamilie der
Schönau schon 1604 kapitalisiert und abgelöst worden war (siehe oben),
erfolgte die Ablösung des andern Halbzehents an den Pfarrer 1781, 22. Okt.
mit Ausnahme des Noval-, Wein-, „Fülle“- und Kälberzehents. Die Ge
meinde leistete seither dem Pfarrer jährlich 172 fl und versprach, ihn be
züglich Holz und Weide wie andere Bürger zu halten. Vom Noval- (Neu-
gereut-)zehent aber sollte jedes elfte, vom Wein jedes 22. Viertel zehent
pflichtig sein, von jedem Füllen sollten 12 kr, von einem Kalb 4 kr abge
liefert werden.
In einem Bericht an das Vogteiamt von 1806 zählt Pfprov. die Erträg
nisse der Pfarrpfründe auf. Die Liegenschaften umfaßten damals außer
Wohnhaus, Stallung und Krautgarten: 2 Mitmel Baumgarten, 42 Mitmel
Ackerfeld an 12 verschiedenen Orten, 6 Mitmel Wiesfeld in Tersauen,
3 Stück Streueried, 3 Mannsmahd Wiesen in Tschalengen; Zehentertrag
155 fl vom Ort und 40 fl aus dem Klostertal; halber Weinzehent.
Als 1840 das Stift Einsiedeln durch Rückerwerbung seiner Güter in
St. Gerold auch das Patronat über Nüziders zurückerhielt, mußte es sich
verpflichten, seinen Pfarrvikar selbst zu besolden, aber auch über die Pfarr
pfründe jährlich Fassion zu legen. In der Fassion von 1911 werden die
Pfründeeinkünfte mit 760 Kr ausgewiesen; darauf lastete immer noch die
dem Pfarrvikar vom Stift auferlegte Pension an St. Gerold mit damals
120 Kr. — Bald darauf hat die Inflation diesen Einkünften übel mitge
spielt, sodaß der Stiftspfarrer bis 1938 nur mehr durch Beiträge des Stifts
und von anderer Seite bestehen konnte.
Der vormalige Pfarrwidum war bis 1849 das etwas weiter westlich
gelegene Gächter’sche Haus Nr. 139; 1849 wurde unter Abt Heinrich IV
ein Platztausch vorgenommen und der neue Widum auf dem heutigen
Standort gebaut, auf dem zuvor ein altes vierteiliges Wohnhaus stand.
Beim großen Dorfbrand von 1865 brannte auch dieser Neubau großenteils
aus, so daß er neu aufgebaut werden mußte.
Im □konomietrakt des Pfarrhauses wurde 1958 durch Pfr. Bischof mit
erheblichen Beiträgen des Stiftes Einsiedeln ein geräumiger Pfarrsaal ein
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gerichtet. 1963 erhielt das Haus eine Zentralheizung, und 1967 stattete es
Pfarrer Reider überaus wohnlich aus.
Von den im Stiftsarchiv Einsiedeln befindlichen auf die hiesige Pfarrpfründe
mit ihren Rechtsverhältnissen etz. bezgl. Akten seien hier registriert: die Fasz. Z.
(Urbaria und Einkünfte der Pfarrpfründe zu Nüz); AA (Pfarrkirche und Pfarr
hof zu Nüz., deren Erhaltung); EA (Pensio annua an Einsiedeln durch d. Pfarrer
von Nüz. und Schnifis; Klagen dagegen); ZA Varia eccles., darunter Vertrag
zwischen Österreich und Bischof von Chur betr. der Secretur der Verlassenschaft
der Geistlichen, auch jener in Nüz. und Schnifis); vgl. hiezu Hauptpunkt 5 des
Arbitr. Borromäan. in Beschr. „St. Gerold“.
Die Pfarrkirche hatte um 1595 laut Vis.-Prot. (Chur A. M 250) 8 Pfd
Pf Einkünfte; für Wachs, Bauerhaltung etz. werde das Fehlende durch
Sammlung bestritten. Nach einer „Specificatio“, verfaßt von Pfarrer Fid.
Haas (1705—12, Chur. A.) ertrug das Kirchenvermögen damals 43 Fl
50 kr; die Zinsen des Schedler’schen Stiftungskapitals 1000 Fl betrugen
50 Fl. Ein Ausweis von 1757 (Blud. V. A.) gibt das Kapital der Kirchen
fabrik mit 1300 Fl und jenes der gestifteten Jahrtage mit 1228 Fl an. Der
Rechnungs-Extrakt über die Pfarrkirche von 1796/97 (Blud. V. A.) ver
zeichnet einen Kapitalstock von insgesamt 3821 Fl 30 kr. Um 1835 betrug
(laut Pf. Beschr. ex 1835) das Kirchen vermögen 7507 Fl 13 kr.
Mesner ei, Organistendicnst, Schulwesen, Sonder sie chenh aus
im Pöbele, sonstige soziale Einrichtungen, Pfarrarchiv
Der Mesnerdienst hing ebenso wie der Schul- und Organistendienst wie
anderwärts auch hier von der Gemeinde ab. Für die Mesnerei bestand hier
orts keine eigene Pfründe. Über „jährliche Einkünfte und Besoldung eines
Mesner in Nüz.“ in früherer Zeit berichtet eine Aufschreibung (undat.) im
Pfarrarchiv. — Die Kirchenämter, zu denen das Amt des Kirchenpropstes,
des Kapellpflegers von Latz und des Spend-vogtes gehörten, wurden alle
zwei Jahre an Martini neu besetzt. Zu diesem Behufe versammelte sich der
ganze „Kirchensatz“, der Pfarrer, Frühmesser, die Gerichts- und Dorf
geschworenen in der Sakristei, die übrigen Kirchgenossen im Schiff der
Kirche. In der Sakristei übergaben die Austretenden ihre Ämter und konnte
ein jeder nach altem Brauch dem „Kirchensatz“ zwei taugliche Männer in
Vorschlag bringen. Wurden alle Vorgeschlagenen als tüchtig erkannt, so
wählten die in der Sakristei Versammelten mit einfachem Mehr je einen
davon und führten sämtliche Vorgeschlagenen den in der Kirche anwesen
den Pfarrgenossen vor, jedoch so, daß die in der Sakristei Gewählten in
die Männerstühle, die andern aber in die Weiberstühle zu stehen kamen.
Die endgültige Entscheidung traf dann die Gemeinde mit Stimmenmehrheit
(Gemeinde-A.; Vgl. V. V.-Kal. 1897, S. 29).
Schulwesen. In Nüziders bestand allem Anschein nach schon frühzeitig
eine Schule. Im zweiten Jahrzeitbuch von Ludesch und in einer Urkunde
des Bludenzer Stadtarchivs ist von zwei Schullehrern, Laien, die Rede, die
in der 2. Hälfte des 14. Jh. lebten, u. a. auch Stiftungen an die Pfarrkirche
von Ludesch machten: Andres von Bürs, genannt der Schuoler (Schuler =
Lehrer), dem Edelgeschlecht derer von Bürs angehörig und Heinrich, der
das einemal „Schuler“, das anderemal „Meister“ heißt. P. Is. Flür ist der
Ansicht, daß beide in Nüziders Schulmeister gewesen seien (Fragm. I, 82);
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er erwähnt hier auch, daß ein Gut in Nüziders in der Nähe des jetzigen
Armenhauses dessen Güter u. a. aus einem angekauften Pfarrgut bestehen,
den Namen „Schuler“ führt. Der Umstand, daß Nüziders schon frühzeitig
Gerichtsort war, wo doch für die Rechtssprechung irgend welche Schulung
notwendig war, spräche auch von vornherein für den frühen Bestand der
Schule am Orte (Flür, aaO, 83). Wie schon oben bemerkt, dürfte auch hier
wie an mehreren andern Orten die hiesige Frühmesserei zugleich Schul
pfründe gewesen sein und bezeichnet eine ständige Überlieferung daher den
alten Hofansitz bei St. Viner zugleich als Frühmeßhaus und als Schulhaus
(ebd. 88). — Aus späterer Zeit, um 1630, findet sich ein hiesiger Schulmei
ster namens Heinrich Weich im St. Vineribruderschaftsbuch verzeichnet
(Pfarra.; Vgl. Flür 104).
Dem Schulwesen daher erwuchsen in der Folge mehrere Wohltäter. 1697
stiftete der von hier gebürtige Priester Joh. Heinr. Schneider, gewesener
Pfarrer „an dem Streng-Berg“ in Ob.-Österreich für die Schule seiner Hei-
matgemeinde 150 Fl; dafür mußte der Schulmeister, der den Zins von 7 Fl
30 kr bezog, wöchentlich mit den Kindern und zwar am Freitag nach seiner
Intention beten (Chur. A. M 222). Eine besondere Wohltat für die Ge
meinde bedeutete die Schul- und Orgel-Stiftung des von hier gebürtigen
Priesters Maximilian Schedler, gewes. Pfarrers in Bockfließ, N.O., zuletzt
in seiner Heimat Nüziders lebend, dd 1702, Aug. 25. Er machte eine Dop
pelstiftung, nämlich sowohl für Nüziders als auch für Bürs mit je einem
Kapital von 1000 Fl zu je 50 Fl Zins (Testament im Gmd.-A. Nüzid.; Vgl.
Flür, aaO, S. 102 f, 104). Der Stifter vermachte 1000 Fl „als merklichen
Beitrag zur Erhaltung eines beständigen Schulmeisters im Sommer und Win
ter; derselbe sollte zugleich ein tauglicher unbeschreiter (unbescholtener)
Organist sein, der die Jugend laut Stiftbrief in Schreiben und Lesen sowohl
deutsch als lateinisch, wie auch Raithen (Rechnen) versehen möge, und wann
es sich erfordert, zwei aus der rechtmäßigen Schedler’schen Familie her
stammende Kinder, in deren Abgang aber zwei arme Kinder aus der Ge
meinde nach Gutachtung eines Pfarrherrn und der Vorgesetzten des Ortes
sowohl in principiis ad latinitatem als ad musicam instruieren könne.“ —
P. 3 des Testamentes und Stiftbriefes bestimmte, es solle innerhalb 4 Jahren
an beiden Orten Nüziders und Bürs eine gute Orgel erstellt werden. Der
anzustellende Schulmeister solle von ehrbaren Sitten, im Orgelschlagen,
Singen, Schreiben und Raithen auch in der Latinität erfahren sein; ein
solcher Posten könne einem und dem andern Jüngling sehr dienlich sein. —
P. 6 bestimmte: in Auf- und Annehmung wie auch Ab- und Entsetzung
eines Schulmeisters oder Organisten solle es bei altem Brauch und Obser
vanz verbleiben; der Pfarrer habe dabei soviel Gewalt als die Gemeinde.
Wiederum ein Schulfreund war der von hier gebürtige Priester Christian
Zimmermann, gest. 1814 als Pfarrer von Rhainsberg, der 400 Fl vermachte
zur Abhaltung der Sonn- und Feiertagsschule dahier (Pf.-Topogr. ex 1835).
Über den Schulbetrieb dahier in der 1. Hälfte des 18. Jh. wird uns fol
gendes berichtet (Aktenstück i. Gmd.-A; vgl. V. V.-Kal. 1897, S. 29 f): Der
Schulbesuch war zeitweilig nicht besonders erfreulich. Doch 1729 mußten
Pfarrer Dr. Fezel und die Gemeinde bestimmen, daß die Schule von Mar
tini bis gegen Ende März dauern solle, wenn sie von wenigstens 7—8 Kin
dern besucht werde; der Schulmeister habe vormittags bis gegen 2 Uhr und
nachmittags bis gegen 4 Uhr Schule zu halten, wofür er jährlich 20 Fl zu
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beziehen habe; außer Lesen und Schreiben möge er auch Rechnen lehren,
während der Schulzeit jedoch so, daß die andern Kinder keinen Nachteil
davon hätten; wer aber noch außer der Schulzeit in Rechnung und in der
„Musi“ Unterricht genießen wolle, habe sich mit dem Lehrer Honorars hal
ber besonders abzufinden.
Um 1786 betrug das Schulkapital (außer der Schedler’schen Stiftung)
415 Fl 02 kr (Blud. V.-A.). Damals kam das Vermögen der aufgehobenen
zwei Bruderschaften St. Vineri und Rosenkranz z. T. dem hiesigen Schul
wesen zugute.
Laut Pf.-Topogr. ex 1835 bestand damals im Dorf ein eigenes schönes
Schulhaus mit geräumigen Zimmern; zwei Lehrer unterrichteten darin in
zwei Klassen. In Latz wurde 1834 ein eigenes Schulhaus erbaut; auch Mut
tersberg hatte damals eine Schule, aber ohne eigenes Schulhaus.
Die Schule im Dorf war bis 1879 zweiklassig, seit 1931/32 vierklassig.
Das beim Brand von 1865 verschont gebliebene Schulhaus wurde 1922 um
gebaut, erwies sich aber im Lauf der Zeit als läge- und raummäßig unzu
reichend. So baute die Gemeinde 1962 auf den Gründen des ehern. Armen
hauses ein neues Schulhaus mit 10 vorgesehenen Klassenräumen, das 1963
mit acht Klassen bezogen werden konnte. Daneben entsteht 1965 ein neuer
Kindergarten mit 3 Horten.
Das Sonder siechenhaus im Töbele. Im Mittelalter war auch hierzulande
der im Gefolge der Kreuzzüge in Europa eingeschleppte Aussatz verbreitet,
der auch noch in der 1. Hälfte des 18. Jh. einzeln und letztmals in der
Bludenzer Gegend nachweisbar auftrat. Die ehemals ziemliche Verbreitung
der Krankheit in unserm Lande führte zur Gründung von Aussätzigen-
Spitälern oder Leprosorien. Solche Siechenhäuser entstanden an drei Orten:
in Bregenz; es ist das der Siechen- oder Siechensteig-Kapelle (am Ende der
Gallusstraße) benachbarte noch bestehende Haus. Ebenso für Feldkirch: in
Levis das gleichfalls erhaltene altertümliche Siechenhaus nächst der Mag-
dalenenkirche; für das Bludenzer Gebiet entstand ein Leprosenhaus an der
Westgrenze zwischen der Stadt und dem Dorf Nüziders im Töbele auf der
ungeteilten Allmain im Hasensprung in der Nähe des Galgentobels auf
dem Gemeindeboden von Nüziders; in alten Urbar-Urkunden hieß das
Haus „Sundersiechenhaus in der alten, wohl auch unteren Armentin“, je
denfalls so genannt nach dem einstigen am Haus vorbeifließenden Bächlein,
das wie die Bludenzer Armentin sein Wasser aus dem Galgentobel ent
nahm. Die Inhaber und Erhalter des uralten Siechenhauses dahier waren
die Bewohner von Nüziders. Seine Entstehungszeit ist nicht bekannt, doch
geschieht der Anstalt schon im J 1359 (Nov. 25) gelegentlich einer Schen
kung an die Kirche zu Bludenz Erwähnung. (Urk. im Blud. Stadta., mit-
get. in Vrlb. Mus-Ber. 27, 1888, ungenau; siehe darüber Flür: Fragm., I,
48; — Alf. Leuprecht in Monographie: „Beiträge zur Gesch. d. Sonder
siechenhauses im Töbele“, in Arch. f. Gesch. Vorarlbergs II, 1905, S. 5).
Hier ist gelegentlich der Unterpfänder die Rede von zwei Gütern im heu
tigen sog. Hasensprung, nämlich 14 Mitmel (1. Mitmel = 809 Quadrat
meter) „zu den Siechen ob beiden Wegen vor der Stadt“ (Fahrweg außer
der Galgentobelbrücke und der Fußweg oberhalb) und sieben Mitmel ob
Guortiviel gelegen, die der Malassoelin säligen wilant waren“ (Malass von
roman. malade-krank; ein Aussätziger; Oelin-Elender).
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P. Flür ist der Ansicht, daß Nüziders schon um 1222 ein Leprosenspital ge
habt hätte, das vom Kloster Churwaiden betreut worden sei. Die allenfalls hiefür
in Betracht kommende Urkunde von 1222, Mai 24 (Mohr, Cod. dipl. I, Nr. 191,
S. 275); Bestätigungsurkunde des Papstes Honorius III betreffs der Besitzungen
und Freiheiten des Klosters Churwaiden, spricht aber lediglich von einem Pre-
dium. Landgut des Stiftes am Orte, und der Umstand, daß der Prämonstratenser-
orden auch durch Spitaldienst sich verdient gemacht hat, scheint noch nicht ohne
weiteres zur Annahme der lokal bestimmten Vermutung Flürs zu berechtigen.
Bis zum J 1558 gehörte das Siechenhaus im Töbele den Inwohnern der
Herrschaft Sonnenberg ausschließlich und diente zur Unterbringung der
Aussätzigen im Herrschaftsgebiet. 1558 stellten die Bludenzer und Monta
foner an die von Nüziders das Ansuchen um Mitbenützung des Siechen
hauses, indem sie bei der Zunahme von Siechen sonst genötigt wären, ein
eigenes Siechenhaus zu erbauen. Die von Nüziders waren hiezu bereit, da
sie bei ihren geringen Mitteln sich sowieso schon schwer taten mit Erhaltung
ihres Hauses. So kam denn unterm 18. Feber 1558 zwischen den drei Par
teien ein gütlicher Vertrag zustande (Orig. Urk. im Stadta. Blud.). Hiernach
stellen die von Nüziders zwei, die beiden andern Parteien je einen Sie
chenpfleger zur Erhaltung des Hauses und zur Sorge für die Kranken; die
Verwaltungsgeschäfte sollten die zwei Pfleger von Nüziders besorgen. Die
Vorgesetzten dieser drei Stände waren nun zugleich Oberpfleger des Sie
chenhauses und des zugehörigen Fondes und hießen Kastenvögte; eine Sie
chenlade befand sich im Bludenzer Rathaus, die andere in der Kirche zu
Nüziders. Die Vögte entschieden über die Aufnahme der Siechen oder
Pfründner (Leprosen, Sondersiechen, Fernsiechen, Feldsiechen, auch Mala
ten genannt).
Zur Besorgung der Wirtschaft und zur Pflege der Schwerkranken im Siechen
haus war die Siechenmagd bestellt, die ebenerdig im Hause wohnte. Die Siechen,
die Aufnahme fanden, kamen zuerst ins Bad zur gründlichen Reinigung, dann
wurden ihnen die Haare geschnitten und erhielten sie die übliche Kleidung der
Leprosen. Die Kleidung für die Männer bestand in langem Rock, einer Kniehose
aus dunklem Stoff, einem bis in die Kniebeuge reichenden schwarzen Radmantel,
schwarzwollenen Strümpfen, einer weißen Leibbinde und schwarzem Filzhut.
Jedem Siechen wurde dann im 1. Stockwerk sein Zimmer mit Bett angewiesen
und mit dem Trog (Truhe) zur Aufbewahrung seiner Kleider und Wäsche. Die
noch fähig waren, Almosen zu sammeln, erhielten noch eine hölzerne Klapper
(um sich auf der Straße als Aussätzige kenntlich zu machen), einen Bettelsack und
einen Stock.
Über die einst wohl auch bei uns üblich gewesenen Zeremonien bei Absonde
rung und Aufnahme der Siechen siehe Weizenegger-Merkle II (1839), S. 160—2;
Leuprecht, aaO. S. 4. Medizinen wurden anscheinend den Kranken nicht gereicht.
Hingegen wurden Aderlässen, Aufsetzen von Schröpfköpfen und Blutegeln und
Auflegen von Pflastern angewendet; auch erhielten sie ein Badgeld und das sog.
Wochenbrot. An den religiösen Übungen konnten die Siechen nur zeitweilig und
von der Ferne teilnehmen. Die Sebastianskapelle im Hasensprung verdankt ihren
Ursprung wohl dem Zweck der religiösen Betreuung der Siechen; vermutlich waren
auch hier wie bei andern derartigen Anstalten in der Nähe Bethäuschen, von
denen aus die Siechen dem Gottesdienst beiwohnen konnten.
Über die Siechenpflege und die Verwaltung des Siechenfondes geben fünf er
haltene Zinslibelle und Urbarien (im Stadta. Blud. und im Landesa.) interessante
Aufschlüsse.
Im 17. Jahrhundert machten sich zeitweilig eine Mißwirtschaft in Ver
waltung des Siechenfondes (Leuprecht, aaO, 12—14) und auch sonstige
Mißstände bemerkbar.
Weiters hatte im Lauf der Zeit die Stadt Bludenz den größten Teil der
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Verwaltung des Siechenvermögens an sich gerissen, was zu ungemütlichen
Strittigkeiten zwischen den drei Parteien führte. Zur Behebung derselben
wurde unterm 29. Mai 1694 ein Vergleich geschlossen in acht Punkten
(Landesa., Gesamt-Akten betr. d. Sonder siechenhaus im Töbele).
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts nahm der Aussatz in hiesiger Ge
gend beständig ab, trat aber immer noch sporadisch an einzelnen Orten
auf. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts werden nunmehr wenige Fälle von
Aussatz erwähnt. Der letzte nachweisbare Lepra-Fall ergab sich im J 1736.
Seit Mitte des 18. Jahrhunderts diente das Siechenhaus zur Unterbringung
alter gebrechlicher Leute als Pfründner und seit ca. 1800 als kostenlose
Wohnung für arme Familien; das Siechengut wurde 1774 verkauft. Der
Siechenfonds 'blieb noch bestehen; die Zinserträgnisse aber wurden
nachträglich zur Bestreitung anderer gemeinsamer Auslagen der drei Orte
oder Stände verwendet, indem der Fond schon seit längerem als Vermögen
der drei Stände oder als Gemeindevermögen betrachtet wurde. Dieses Fond
kapital wurde endlich von den drei Orten oder Ständen unterm 20. Mai
1806 zufolge eines Beschlusses von 11. Nov. 1804 unter sich aufgeteilt. Für
den Stand Bludenz traf es hiebei ein Fünftel des Ganzen und wurde das
Betreffnis unter dem Namen Siechenfond zum Lokalarmenfond Bludenz
geschlagen; die Betreffnisse der beiden anderen Stände wurden von diesen
unter die zugehörigen Gemeinden weiter abgeteilt und von diesen zur
Abzahlung der angehäuften Kriegslasten verwendet. Für diese Kapital-
Austeilung an die drei Stände und die Gemeinden mag auch die Furcht
Anlaß gegeben haben, daß die neue bayrische Landesregierung die gestif
teten Kapitalien einziehen und entfremden würde (V. V.-Kal. 1897, S. 30).
Das alte schon baufällige Siechenhaus wurde der Gemeinde Nüziders über
lassen; es wurde renoviert und bis 1879 wieder als Pfründnerhaus benützt.
Der Bludenzer Bäckermeister Gebh. Fuchs, der es samt zugehörigen Grund
besitz und der Sebastianskapelle 1879 käuflich an sich brachte, ließ das
Siechenhaus niederreißen und den Boden einebnen. (Über das vormalige
Aussehen des Hauses nebst zugehörigen Gebäulichkeiten, seine Einteilung
und Inneneinrichtung siehe Leuprecht, aaO 46—48 (mit Ansichten und
Grundrissen). Heute erinnert nichts mehr an das einstige Aussätzigenspital
als die Sebastianskapelle, die annoch der genannten Familie Fuchs gehört
und seit der Grenzänderung von ca. 1880 nunmehr auf Bludenzer Boden
steht. Die Gemeindegrenze geht heute durch das Haus Nr. 5 der Witwe
Knapp; an Stelle dieses Hauses stand das Wasch- und Badhaus des Spitals
und auf der gegenüberliegenden Seite der Straße an der Stelle des heutigen
Holzschuppens der Stall des Siechenhauses. Einige Minuten von der Ka
pelle entfernt auf Nüziderser Boden tragen noch einige Äcker den Namen
„Siechenäcker“.
Spendstiftung und Armenhaus. Für die Armenpflege bestand hier wie
anderwärts früher die Spendstiftung. Schon 1595 (laut Vis.-Protok., Chur.
A.) kamen jährlich 6 Pfd Pf als Zinsertrag zur Verteilung an die Armen;
um 1705 ff betrug laut Specificatio des Pf. Haas (Chur, A. M 222) der
Spendzins 67 Fl; um 1757 wird das Spendkapital mit 1300 Fl angegeben.
1786 (Fassion im Blud. V.-A., aaO) mit 1624 Fl 39 kr.
Das ehemalige Armenhaus im Dorf wurde 1879 erbaut. Das Stift Ein
siedeln gab den Grund dazu zu billigem Preis, obwohl dieses Grundstück
das schönste Pfarrgut war. Der Kaiser spendete zum Bau 150 Fl. Unter
69
dem n. s. Regime wurde 1940 das Armenhaus aufgehoben, die Barmher
zigen Schwestern, die es bis dahin betreut hatten, mußten abwandern. Der
ganze Bau wurde 1963 abgetragen, an seiner Stelle entsteht seit 1965 das
Gebäude des Kindergartens.
Pfarrarchiv. Eine Anzahl von Perg. Urkunden des 15.—17. Jahrhun
derts, zumeist Zinsbriefe, wurden 1923 an das Landesarchiv zur Verwah
rung übergeben. Mehrere ältere Aktenstücke, besonders spezifisch kirchen-
rechtlichen Inhaltes, befinden sich im Stiftsarcbiv Einsiedeln, wie schon
oben erwähnt. Möglicherweise gingen auch einzelne Archivalien beim Brand
des Dorfes und des Widums 1865 zugrunde. Ein altes Jahrzeitbuch oder
Kalendarium, das bei einer so alten Pfarre wie Nüziders, wie anzunehmen
ist, wohl einmal bestanden hat, ist schon längst nicht mehr vorhanden;
einige auf unsere Pfarre bezügliche Angaben finden sich im Brazer Jahr
zeitbuch von ca. 1500 (Pfarra. Braz). — Die alten Matrikenbücher sind
vorhanden; das Taufbuch beginnt mit 1648 und reicht bis 1705. Im selben
Band (kl 4-°) findet sich das Totenbuch 1699—1705; das Ehebuch ab 1687,
das Firmungsbuch ab 1682; ein 2. Band (fol.) mit den gleichen mehrfachen
Matriken-Eintragungen wurde von Pfarrer Fidel Haas ab 1705 angelegt;
ein 3. Band (fol.) ebenso ab 1729 begonnen von Pfarrer Dr. Fetzel, ein
4. Band beginnt mit 1784.
Die Matrikenbücher weisen mehrere Lücken auf: Taufbuch Lücke 1663—1679,
1715—1720, 1729; Sterbebuch-Lücke 1712—1729; Sterbebuch II 1685—1729.
An schon früher erwähnten Urbaren seien aufgeführt: Urbar und Jahrzeit
buch von 1705 mit Eintragungen ab 1689 beginnend; Urbar von 1731 (fol): Grund
bücher aller Kapitalien und Zinsen samt Unterpfändern betr. Pfarrkirche, Spenn,
Orgel, Rosenkranzbruderschaft, Schule, Kapelle auf Latz, Vineri-Brudersdiaft;
sodann ein Pfarrpfründeurbar (fol) von ca. 1784.— Kirchenrechnungen von 1815
an, die von 1822—44 gesammelt in Fol.-Band. Von neueren Büchern seien er
wähnt ein Familienbuch und ein Seelenbeschrieb der Gern. Nüz. 1875—77.
Auch das Gemeindearchiv enthält einiges für unsere Darstellung einschlägiges
Material, wie fallweise angegeben wurde. Besonders erwähnt sei hier noch das
Buch „Kirchspielgebräuche“ mit Aufzeichnungen aus dem 16. und 17. Jh.; die Ein
leitung hiezu wurde schon 1592 abgefaßt. — Im übrigen vgl. noch über Pfarr-
und Gemeinde-Archiv: Gebh. Fischer in Mus.-Ber. 37 (1898): Archivberichte,
S. 81 f. — M. Tiefenthaler: Das Vlbg. Land.-Arch. in „Feierabend“ 1939, Feb. 25,
S. 97—100.
70
II. Buch
BLUDENZ
Stadtpfarre zum hl. Laurentius,
bzw. (seit 1939) zum Hl. Kreuz,
mit Nebenpfarre zu Herz Mariae in Bludenz-Sonnenberg
1. Kapitel
Ortsbeschreibung und Geschichte
Lage, Grenzen, Ortsteile, Bevölkerung, Namen
Die Stadt Bludenz liegt mit 560 m Meereshöhe am oberen Ende des
Inneren Walgaues am rechten Illufer. Der Ort hat eine der schönsten
Gebirgslagen im Lande und im nördlichen Alpengebiet überhaupt. Seine
Lage an der Ausmündung mehrerer bedeutender Täler: Klostertal, Mon
tafoner-Tal, Brandner-Tal, dazu das unweit nordwestlich davon mündende
Groß-Walsertal, und seine dadurch gegebene Stellung als Ausgangspunkt
in die umliegende Hochgebirgswelt verleihen dem Walgaustädtchen so
wohl seine eigenartige idyllisch-romantische Schönheit, als auch seine be
trächtliche Verkehrs- und handelspolitische Bedeutung. Diese kommerzielle
und einst auch strategische Bedeutung des Ortes basiert vorwiegend in
seiner Eigenschaft als Kopfstation des Arlbergs, gewissermaßen als dessen
Torwächter.
Der engere geschlossene Stadtbereich, das eigentliche Weichbild der
Stadt und der Stadtpfarre ist verhältnismäßig klein. Die Stadt umfaßt
aber auch, und zwar im Umkreise von vier Stunden, die Landgemeinde
Bludenz; letztere deckt sich jedoch in der Ausdehnung nicht mit der Land
pfarre Bludenz. Gemeindepolitisch nämlich gehört der Weiler Außer-Braz
zur Stadt Bludenz, pfarrlich jedoch seit den 1780er Jahren zu Innerbraz.
Die Ortschaft und selbständige Gemeinde Lorüns südlich von Bludenz
gehört pfarrlich zur Seelsorge Bludenz. Lorüns ist politisch und ebenso
nach Dekanatszugehörigkeit dem Gerichtsbezirk und dem damit räumlich
sich deckenden Dekanat Montafon zugeteilt. Stallehr war bis 1938 (30/9)
selbständige politische Gemeinde des Gerichtsbezirkes Montafon, wurde
dann der Stadt Bludenz, dem Gerichtsbezirk Bludenz, eingemeindet: seit
1946 aber zufolge Abstimmung v. 8. 12. d. J. wieder getrennt und selb
ständig, jedoch politisch verbleibend bei Gerichtsbezirk Bludenz. — Stal
lehr, obwohl pfarrlich zu Bludenz gehörig, gehörte ebenso wie Lorüns
71
seit 1822 zum Dekanat Montafon bis Ende 1940, ward dann zufolge
bisch. Dekr. v. 14. 11. 1940 mit 1. 1. 1941 davon separiert und dem
Dekanat Bludenz-Sonnenberg zugewiesen. Die Expositur Stallehr wurde
zufolge bisch. Dekr. mit 1. Aug. 1948 zum Pfarrvikariat erhoben und 1956
mit Bings zusammen eigene Pfarre.
Grenzen des Pfarrbezirkes Bludenz sind sonach folgende: im NW und N
grenzt er an Nüziders, weiters im N an die Expositur Marul; im O an
Bings-Stallehr; im S an St. Anton und an Vandans; im SW und W an
Bürs. Die Ortsteile der Pfarrgemeinde Bludenz sind folgende (wobei die
Angaben des letzterschienenen offiziellen Ortsrepertoriums von 1917, nach
der Volkszählung von 1910, berücksichtigt sind.): Stadt Bludenz, das
geschlossene Stadtgebiet (4348 Einwohner — 369 Häuser); nordwestlich
von der Stadt der Weiler Obdorf (44 Häuser — 294 Bewohner); westlich
davon jenseits des Galgentobelbaches, ob der Straße nach Nüziders die
Rotte Hasensprung (8 — 73), vordem bis ca. 1880 zur Gemeinde Nüziders
gehörig. Die Mehrzahl der Außenparzellen liegt vom Stadtgebiet östlich
in der Richtung Braz: 20 Minuten entfernt das Dorf Rungelin mit Kapelle
(42 — 200); südlich davon unterhalb der Arlbergstraße und am Beginn
der ins Montafon führenden Straße das Dorf Brunnenfeld (24 — 237);
südöstlich von Rungelin auf einer Felshöhe — Caplina = Fels, von dem
der bekannte schwarze Bingser Marmor gebrochen wurde — die Rotte
Gassiind (3 — 17); südlich hievon unter der Arlbergstraße das Dorf
Bings am Eingang ins Klostertal mit kleiner Kapelle (27 — 137); von
Bings einwärts oder östlich links der Straße der kleine Weiler St. Leon
hard mit altem bemerkenswertem Kirchlein (3 — 20); noch weiter östlich
eine Stunde von der Stadt, rechts der Straße die Rotte Radin (14 — 90);
nordwärts hievon am Gebirge die Rotte Grubs (6 — 18); Außerbraz, wo
sich der Bahnhof von Dorf Braz befindet, (80 — 416), gehört, wie vorhin
gesagt, politisch zu Bludenz, pfarrlich zu Braz, dagegen die selbständigen
Gemeinden Stallehr und Lorüns sind nach Bludenz pfarrgehörig. Dorf
und Pfarrvikariat Stallehr (22 — 91) liegt am linken Ufer der Alfenz
gegenüber Bings am nördlichen Fuß des Dawenna-Stockes. Das Dörflein
Lorüns (30 — 143) mit einer Kapelle und einem großen Zementwerk
liegt ganz südlich, links der 111, am Eingang ins Montafon.
Bevölkerungszahlen. 1965 zählt die Stadt Bludenz 11.000 Einwohner;
bei der Volkszählung 1948 waren es 9838, 1910 5870. Der Diöz. Schema
tismus 1870 nennt für die Gesamtpfarre Bludenz 1978 Seelen, jener von
1838 bringt 1878 Katholiken ... In der Häusle’schen Chronik sind für
die Pfarre (einschließlich Stallehr) 1827 Eingebürgerte, 202 Fremde und
41 Ordensleute, zusammen also 2070 „Individuen“ verzeichnet.
Aus früherer Zeit finden sich — freilich nur schätzungsweise — An
gaben über Volkszahl in den Churer Visitationsprotokollen: jene von
1774 und 1756 (Chur. A., Mappe 258), enthalten 980 Kommunikanten,
insgesamt 1500 Seelen: das Protokoll von 1743 und desgleichen das von
1730 ebd. M 256 spricht je von 1100 Kommunikanten. Nach der eben
zit. Häusle’schen Pfarr-Topographie (S. 8) hätte eine Zählung im Jahre
1762 folgende Einwohnerzahlen ergeben: in der Stadt 502, im Obdorf
54, in Rungelin 157, in Bings, Brunnenfeld, St. Leonhard, Grubs und Ra
din 169, in Stallehr 65, und in Lorüns 68 Seelen. — Von den ca. 5400
Bewohnern der Gemeinde Bludenz, wovon 4000 in der Stadt, waren im
72
J
Jahre 1900 1100 Italiener (Welsch-Südtiroler) Heimatkunde von Bludenz,
von Fleisch-Leuprecht, 1906, S. 78.
Ortsnamen: Bludenz: Die älteste Nennung findet sich im sog. karolin
gischen Reichsurbar von ca. 850, jetzt einfach rätisches Güterverzeichnis
genannt. Dort lautet der Name Pludono.
Das Original des Urbars ist verschollen. In der einzigen erhaltenen Abschrift,
die aus dem Nachlaß Gilg Tschudis in das Stiftsarchiv St. Gallen gelangt ist,
heißt es eindeutig Pludeno; doch hat bereits R. v. Planta (1. Exkurs in Helboks
Regesten 107) die Form aus sprachlichen Gründen kritisiert und vermerkt, daß
sie nur Pludeno oder Pludene heißen könne. B. Bilgeri hat dies (rät. Güterver
zeichnis 8) untermauert.
Weiter finden wir 940 Plutenes, Plutines, Pludene; im 12. Jahrhundert
Pludenes und Pludenne; im 13. Jahrhundert Plutin, Pludene, Böudene,
Pludens, Bludens, Pludenz. Im 14. Jahrhundert schwanken die Schreibun
gen nur noch zwischen P, B und tz.
Der Name wird verschieden erklärt: Nach Zehrer (Ortsnamen II 160,
162, 184) stammt er aus dem illyrischen Sprachgut und geht auf einen
Personen- oder Sippennamen Aplutus zurück; diese Deutung spricht mehr
an als die von Buck und Zösmair gebotene Ableitung von lat. palus,
Paludines (Sümpfe, sumpfige Gegend zwischen Bludenz und Rungelin)
oder die Deutung von Scala (Arch. 14, 11), der an keltische Abstammung
denkt, etwa bloto-dunum — Blumenberg, Blumenegg. Hopfner, der ähn
liche Wege geht, denkt auch an Zusammenhang mit Lutz und führt
weitere Namensformen an: 1304 Bludutz, 1314 Bludunz.
Rungelin, 1508 Rungalin, 1531 Runggalin, 1684 Runggellin: aus run-
calina — Reutele; Vgl. „Raggal“.
Gasünd: urkundlich Casune, dann Cassünn 1497 (Mus. Ber 1888,
S. 59, Nr. 68) großes Haus, vielleicht Pilgerhaus, das zur benachbarten
Kirche von St. Peter gehörte (Flür, Fragm. III. Bd. 37).
Radin, romanisch ratin — Steigung (Flür, IV 15).
Brunnenfeld, genannt nach den Brunnenquellen, die hier entspringen
und dann den Mühlbach bilden.
Lorüns: wenn das Airumne der Urkunde von 996 (Helbok, Reg. 112)
sich auf diesen Ort bezieht, wofür gute Gründe sprechen, dann haben wir
hier eine sehr frühe Bezeugung dieser Ortschaft. Vom 13. bis 17. Jahrhun
dert heißt sie Aruns, Arüns (z. B. MB 1888, 52—65), doch schon 1442
„Larünser Ow“; das anlautende 1- ist vielleicht rom. Artikel; 1456 Narun ß
(Anlautkonsonant 1- wechselt mit n-); vgl. Zösmair, ON aus Personen
namen 28 f; Ulmer, Burgenbuch 550). — Der Name wird von Hopfner
auf kelt. ar — one (ara — Ache) zurückgeführt, also: An der Ache. Andere
leiten ihn von arena — Sandboden ab. (Vgl. Lit. bei Zehrer, ON II 133.)
Zehrer selbst denkt an area — Platz, mit Vergrößerung — ona, oder ager,
also großer Platz.
73
Ortsgeschichtliche Übersicht
Früheste geschichtliche Nachrichten, Herrschajtsverhältnisse,
städtisches V’erwaltungswesen, Elementarkatastrophen,
Handel und Verkehr
1. Siedlungsgeschichte
Daß Bludenz als eine der ältesten vorgeschichtlichen Siedlungen Vorarl
bergs zu betrachten ist, hatten schon früher gemachte Streufunde gezeigt;
durch systematische Grabungen — 1937 durch O. Menghin, 1943 A. Hild,
seit 1953 durch E. Vonbank — kam ein so reiches Fundmaterial, schon
seit der frühen Bronzezeit (1800 v. Chr.) zustande, daß eine so gut wie
ununterbrochene Besiedlung seit mehr als dreieinhalb tausend Jahren bei
nahe wie sicher ist. — Der älteste Teil der Siedlung befand sich auf der
jetzt großenteils von Hochwald bewachsenen Höhe des Montikel, der
eine natürliche Schutzburg für die ursprünglich kleine Dorfsiedlung war
und auch später noch — bis in die spätrömische Zeit — als Fluchtburg
benützt wurde. — Hier fanden sich die ältesten, eben frühbronzezeitlichen
Kulturzeugnisse; später erst, seit der Urnenfelderzeit (ab ca. 1200 v. Chr.)
entstand die eigentliche Siedlung in der klimatisch günstigen Mulde west
lich unter dem Montikel, zwischen Schloß und Schießstand („Kleiner
Exerzierplatz“). Wenngleich von der Galgentobelmure wiederholt heim
gesucht und zerstört, überlebte sie nach dem Zeugnis der Bodenfunde bis
in die spätrömische Zeit und darüber hinaus. — Die vielen Funde am
benachbarten Unterstem entstammen wohl der Verwendung dieser Halde
als Abraumplatz der eigentlichen Siedlung. — Auf eine weitere reiche
Fundstätte (aus frührömischer Zeit) stieß man nahe dem Kloster St.
Peter; hier wurde aber auch das berühmte Antenenschwert zutage geför
dert, das sich jetzt im Landesmuseum befindet, ein Fund aus der frühen
Urnenfelderzeit, also ca. 1200 v. Chr.
War die Lage der Siedlung zunächst bestimmt durch den Umstand,
daß hier mehrere Paßstraßen ins Haupttal mündeten, so trug zu ihrem
Aufblühen schon seit der späten Latenezeit (1. Jht. v. Chr.) der einsetzende
Eisenbergbau bei, der Bludenz zu einem wichtigen Platz für Eisenbearbei
tung machte, wie das Fundgut belegt; dies führte auch zur Erweiterung
der Handelsbeziehungen der einheimischen Bevölkerung mit den Boden
see-Kelten.
Welchen Stammes die ursprünglichen und späteren Siedler waren, ist
bisher im Dunkeln. Daß sie zunächst vom Norden des Bodensees kamen,
ebenso wie die frühesten Bewohner der Rheintal-Horste, ist durch die
Verwandtschaft ihrer Keramik mit jener der Kulturschichten nördlich
des Sees nahegelegt. Erst in der Zeit der Melauner Kultur (Hallstattzeit)
treten Tiroler Einflüsse zutage.
(Lit.: Peter Düringer, Älteste Geschichte Vorarlbergs (1937) 14; Menghin -
Hild - Kyrle - Merhart Die vorgeschichtl. Funde Vorarlbergs, österr. Kunsttopo
graphie Bd. 27 (1937); E. Vonbank: Zur ältesten Geschichte von Bludenz, in Jb.
d. Gymn. Bludenz 1965.)
Im Jahre 15. v. Chr. wurde unser Land von den Römern erobert und
kam damit auch die damalige rätische Bevölkerung der hiesigen Gegend
74
unter römische Oberhoheit. Aus der römischen Periode sind zahlreiche
Waffenstücke und Münzen im Bludenzer Gelände gefunden worden. Der
im großen geographischen Werk des Claudius Ptolemäus (100 — 178 n.
Chr.) angeführte Name Ebodurum soll sich auf unsere heutige Örtlichkeit
Bludenz beziehen, dem dann Ektodurum jenseits des Arlbergs, das als
das heutige Landeck gilt, als Gegenstück entsprechen soll. (Dr. C. Mehlis:
„Raetia und Vindelicia bei Claudius Ptolemäus (1921), S. 62.) Nach
anderen wäre aber Ebodurum das heutige Schaan in Liechtenstein. Immer
hin mag aus diesen beiden beziehungsweisen Ortsnamen berechtigterweise
gefolgert werden, daß der Arlberg im 1. nachchristlichen Jahrhundert als
Verbindungsstück zwischen Ost und West eine größere Bedeutung hatte
als gemeiniglich angenommen wird.
Wahrscheinlich noch in römischer Zeit dürfte die eigentliche Dorfsied
lung entstanden sein. Es lassen sich im Gebiet zwei frühmittelalterliche
Siedlungskerne feststellen, beide durch uralte, frühchristliche Kirchentitel
gekennzeichnet: Die Siedlung im Brunnenfeld mit dem alten Volksgericht
„auf der Platte“ und dem Patrozinium St. Peter, und die Siedlung in der
villa (also im Dorf) Pludono, mit dem Laurentius-Patrozinium. Beide
werden in Fortsetzung und Ausgestaltung der schon seit rätischer Zeit
bestehenden Ansiedlung sich entwickelt haben, dank ihrer klimatisch und
verkehrspolitisch bevorzugten Lage. Es ist aber wohl mit Stefan Müller
(Drusentalgau 132) und O. Baldauf (Kar. Reichsgut 58 f) anzunehmen,
daß die villa Pludono in fränkischer Zeit vom reicher besiedelten WalgaU
aus (bes. Nüziders) eine Stärkung und damit Vorrangstellung erlangt
hat, doch nicht in dem Sinne, daß dort ein größeres Reichsgut bestanden
hätte. Es ist bemerkenswert, was das karolingische Reichsurbar (auch
rätisches Güterverzeichnis genannt) von ca. 850 über Bludenz zu melden
weiß:
Im Dorf Pludono die Kirche mit dem Zehent vom selben Dorf. — Und
der Zehent samt der Kirche in Puire (Bürs). — Es hat jene Kirche an
Ackerland 20 Juchart... — An Wiesen 30 Fuder. Eine Hube. — Dies
war das Lehen, das Fero hatte. — Dort hat Donatus 7 Juchart.
Von einem Herrenhof (curtis dominica) ist hier in Bludenz keine
Rede, er muß also wohl klein gewesen sein; aber die ansehnliche Aus
stattung der karolingischen Eigenkirche in der villa erweckt doch den
Eindruck, daß es sich in ihr um ein Bollwerk fränkischen Einflußes ge
handelt habe. Die Pfarrkirche der villa, dem hl. Märtyrer Laurentius
geweiht, war, wie P. Iso Müller (Montfort 1962, 15) mit Berufung auf
H. Büttner meint, wohl eine viktoridisch-churische Gründung, die dann
806 bei der berüchtigten Divisio zwischen Bischofs- und Königsgut eine
Eigenkirche der Karolinger wurde; sie wird ja wohl auch auf Königsland
entstanden sein.
Zum Königs- oder Fiskalland in Bludenz gehörten mehrere kleinere
Höfe. Ein solcher war der nahe Hof zu St. Peter, wo gegen Ende des
13. Jht. das schon genannte Frauenkloster gleichen Namens entstand.
Vielleicht aber war umgekehrt der Hof von St. Peter die ursprüngliche
aus römischem Fiskalgut entstandene Siedlung und entstand dann aus ihr
die Hofsiedlung im heutigen Stadtbereich als Filiale, die dann den Hof
St. Peter in der Folge, noch vor dem 9. Jht. wirtschaftlich und politisch
75
überflügelte. (Siehe unten im nächst. Abschnitt und in Einleit, zur Beschr.
Kloster St. Peter.)
Dem Hof zu St. Peter aber muß eine gewisse Bedeutung für die Besied
lung des Montafons zuerkannt werden, wenn auch die von Helbok und
Baldauf vertretene Meinung, dies sei eine deutsche (fränkische) Kolonisation
gewesen, stark umstritten ist. Die im Reichsurbar erwähnte deutsche Fami
lie des Wanzo, die Wanzaninger, mochte die Aufsicht geführt haben über
den Bergwerksbetrieb im Montafon. Um jene Zeit wurde nämlich im Mon
tafon, im Klostertal und wohl auch bei Bludenz und Bürs auf Eisen und
andere Metalle gegraben. Im ganzen Bergbaubetrieb gab es acht „fornaces“,
Schmelzöfen, von denen der Eisenzins „ferraires“ an den König entrichtet
wurde (Vgl. Stefan Müller: aaO. S. 92; derselbe in Vierteljahrschr. f. Gesch.
Vbgs. 1 [1925] 33 ff.).
Andere fassen die betreffende Stelle des Urbars: „census regis de
ministerio, quod dicitur Ferraires“, als ein eigenes Amt, ministerium,
auf für das Gebiet, in dem Bergbau betrieben wurde. Die Siedler im
Montafon, hauptsächlich Bergwerksarbeiter, waren in den Hof zu St.
Peter, Hof „auf der Platte bei Bludenz“ genannt, zuständig, wo sie ihr
Niedergericht hatten; vermutlich waren sie auch in geistlicher Hinsicht
zur dortigen ihnen nächst gelegenen Kirche St. Peter hörig. Aus dem an
fänglichen Zuständigkeitsverhältnis der Montafoner zum Hofgericht auf
der Platte bei Bludenz entstand ihre bis ins 18. Jht. währende Gerichts
zuständigkeit nach Bludenz, gegen welche sie jahrhundertelang ankämpf
ten, bis sie 1774 ihr eigenes Talgericht erlangten (Vgl. Flür, Fragm. III,
35 f). Wie politisch, so waren sie auch kirchlich von Anfang an von Blu
denz abhängig und erkannten in der Kirche von Bludenz ihre Mutter
kirche.
2. Herrschaft
Das Reichsgut in Bludenz, nämlich Dorf mit Kirche und Hof, wurde in
der Folge vom König an die schwäbischen Udalrichinger und deren Ab
kömmlinge, die Alten Grafen von Bregenz, verliehen. Es wurde sonach
gräfliches Amtslehen und ging nachmals in den erblichen Besitz dieser
Inhaber über. Von den Bregenzer Grafen kam es an ihre Rechtsnachfolger,
die Grafen von Werdenberg.
Im Reichsurbar von 850 wird der Ort Pludono „Villa“, d. i. Dorf,
genannt; desgleichen in der ersten vorhandenen Bludenz betreffenden Ur
kunde dd 896. Okt. 7 (Helbok, Reg. 112) allerdings ist hier wegen Ver
letzung des Pergaments der Ortsname nicht ganz sicher überliefert). Die
„in vico (Pludono)“ ausgestellte Urkunde beinhaltet die Schenkung eines
gewissen Merohald an die Kirche St. Salvatoris ad Roncalem (Altenstadt
oder Ruggell), durch die er den Zehnten von seinem Besitz Airumne (Lo-
rüns, Aruns oder aber Röns) Siehe Stef. Müller aaO (Drusentalgau) 83 f)
vergabt. — Die nächste in Betracht kommende, sehr bedeutsame Urkunde
datiert von 940, April 8 (Quedlinburg) Mohr C. Dipl. I. Nr. 44; — Hier
nach schenkt König Otto I dem Bischof Waldo von Chur auf dessen Bitte
und über Intervention des Herzogs Hermann von Schwaben, einige zur
königlichen Gewaltsame gehörige Kirchen, die in seiner, des Bischofs,
leider von den Sarazenen beraubten Diözese lägen, zwei Kirchen, nämlich
76
die eine in valle Trusiana in loco Plutenes, die andere, die Martinskirche,
im Schamstale (in valle Sexamnes), mit aller Zubehörde auf Lebenszeit
des Bischofs, mit der weiteren Bestimmung, daß nach dessen Ableben die
Kirche in Plutines zur Einkünfte-Verwaltung der bischöflichen Kirche
Chur „ad annonam fructuum episcopii Curiensis“, jene in Schams dagegen
zum Unterhalt des Frauenklosters (adeligen Damenstiftes) in Katzis bei
Thusis, Kt. Graubünden, fallen solle. Die Bedeutung dieses königlichen
Huldaktes für den Churer Bischof und sein Domkapitel lag darin, daß
damit Chur das Patronat über die Bludenzer Kirche und ihre Filialen
sowie die Zehentbezüge aus denselben erhielt. Tatsächlich erscheint auch
das Churer Domkapitel nach Bischofs Waldos Tod (949) in dessen Besitz.
Näheres hierüber folgt später, vgl. die Abhandlung von Is. Flür über den
„Churerzehnten im Walgau“ in Fragm. III, S. 5 ff).
Unser Pludenes erscheint im Jahre 1045 mit einigen anderen Orten
im heutigen Vorarlberg und Liechtenstein in einer Schutzurkunde Kaiser
Heinrichs III. für das Frauenkloster Schännis im Gasterland (westlich
des Walensees, Kt. St. Gallen). Dieses wurde um 810 gegründet von Gau
graf Hunfried in Churrätien, neugegründet im ll.Jht. von .dem, dem
Bregenzer Grafengeschlecht angehörigen Grafen Ulrich VIII. und dessen
Sohn Ulrich IX., als adeliges Damenstift (Kanonissinnen nach der Augu
stiner-Regel). Mayer, Gesch. d. Bist. Chur I, 190, aufgehoben 1811. Diese
Urkunde dd 1045, Jänner 30 Helbok, Reg. 188) führt als Besitztum des
Klosters hierzulande u. a. auf die Kirchen von Bludenz und Schlins
(Slines). Was für eine Kirche in Bludenz damit gemeint ist, ist nicht zu
bestimmen. In einer Schutzurkunde des Papstes Alexander III. für Klo
ster Schännis von 1178, Okt. 24 (Helbok, Reg. 280) ist als dessen Besitz
tum in Bludenz, Plutin, anliegendem Gut lediglich eine Hufe und in
Schlins eine halbe Hufe, aber keine Kirche angegeben. Das Schänniser
Klostergut in Bludenz glaubt Is. Flür (Fragm. I 33 f) in dem Bremschel —
der Name entstanden aus Pratum monasteriale (Klosterfeld) — zu fin
den. Üb. d. Besitzstand des Klosters hierzulande vgl. Stef. Müller, aaO
126 f A. Ulmer: Die Klöster und Ordens-Niederlassungen in Vorarlberg
(1926) S. 103.
Den Alten Grafen von Bregenz folgte nach ihrem Aussterben um
1160 im Länderbesitz das von ihnen in weiblicher Linie abstammende
Haus der Grafen von Montfort. Dieses schied sich zufolge der Gebiets
teilungen schon nach dem Tod des Stammvaters Graf Hugo I (J 1228) in
die beiden Hauptlinien Montfort und Werdenberg. Den Werdenberger
Grafen unterstand das vorarlbergische Innerland mit Ausnahme der Herr
schaft Jagdberg. Das Territorium nämlich Bludenz mit Montafon sowie
die späteren Herrschaftsgebiete Blumenegg und Sonnenberg waren bei der
Teilung zwischen den Söhnen und Enkeln des Stammvaters Hugo in
der Zeit nach 1228 bis etwa 1258 der Werdenberger Hauptlinie und
deren Begründer, Graf Hugos älteren Sohn, Rudolf I. v. Montfort-Wer
denberg, zugefallen. Die beiden Söhne Rudolfs, Hugo und Hartmann,
die wiederum die zwei Hauptzweige im Hause Werdenberg begründeten:
Grafen v. Werdenberg zu Werdenberg und Heiligenberg einerseits und
Grafen von Werdenberg zu Blumenegg und Sargans andererseits, nahmen
wahrscheinlich bald nach 1265 eine Teilung der Verwaltung ihres er
erbten väterlichen Besitztums vor, wobei hierzulande dem Heiligenberger
77
das Herrschaftsgebiet Bludenz, dem Sarganser aber das Landgebiet der
späteren Herrschaften Blumenegg und Sonnenberg zufiel. Die endgültige
Besitzteilung zwischen den beiden werdenbergischen Linien erfolgte durch
den Vertrag von Lindau 1355. StA. Bl. O. P. Nr. 9.
Die vormalige Burg von Bludenz reicht sicher in die Anfänge der
werdenbergischen Zeit hinauf. Wahrscheinlich entstand sie an der Stelle
des Herrenhauses des einstigen Königshofes. Sie dürfte von Graf Rudolf I,
dem Sohn des Stammvaters der Montafoner Dynastie, zwischen 1228
und 1245 erbaut worden sein zur Sicherung seines walgäuischen Besitz
tums und im Hinblick auf die verkehrspolitische Bedeutung des Ortes.
Die ersten Werdenberger Grafen aber hatten nur zeitweilig und gelegent
lich ihren Sitz in Bludenz; in der Regel hausten sie auf Werdenberg bei
Buchs in dem viel wichtigeren und belebteren Rheintal, wovon sie wie
auch von dem später, 1277, erworbenen Heiligenberg im unteren Boden
seegebiet ihren Namen entlehnten.
Die Werdenberger hielten mit den Habsburgern stets gute Bundes
genossenschaft, ganz im Gegensatz zu ihren Vettern, den Montfortern,
die erst im Anfang des 14. Jht. die Schwenkung auf habsburgische Seite
vornahmen. Dem Sohn des vorgenannten Grafen Rudolf I. v. Werden
berg, — Graf Hugo I. v. Werdenberg-Heiligenberg (f um 1280), einen
treuen Freund und Anhänger König Rudolfs v. Habsburg, ist sehr wahr
scheinlich die Marktsiedlung und die Stadtgründung von Bludenz zu ver
danken. 1296 wird Bludenz zum erstenmal Stadt, „oppidum“, befestigter
Ort — eine Befestigung kam damals nur Städten zu —, genannt. (In der
Urkunde vom 20. Aug. d. J., Ld.-Reg.-Arch. Innsbruck.) Das Stadtrecht für
Bludenz dürfte König Rudolf v. Habsburg auf Bitten des Grafen bewil
ligt haben und so wird die Stadterhebung noch vor dem Todesjahr König
Rudolfs (1291) unter Graf Hugo I. oder seinem gleichnamigen Sohn und
Erben erfolgt sein, da nicht anzunehmen ist, daß des Königs Nachfolger
Adolf v. Nassau, der Feind der Habsburger und Werdenberger, dieses
Recht verliehen hätte. Das Aufblühen des Paßverkehrs über den Brenner
seit Beginn des 13. Jht. und damit auch über den Arlberg mochte für den
Landesherrn zur Erwerbung des Stadtrechtes und der Marktfreiheit an
regend gewesen sein und so dürfte wohl bald nach der Familienteilung
im Hause Werdenberg um 1260 die Stadt Bludenz förmlich gegründet
und auch baulich festgelegt worden sein (Siehe A. Helbok: „Wann wurde
Bludenz Stadt? — in Sonderheft „Bludenz“ d. Zeitschr. „Heimat“ (Bre
genz) (1929), S. 5—10). Derselbe Graf Hugo I. ist auch der eigentliche
Stifter des Frauenklosters St. Peter bei Bludenz; als Mitstifter gilt der
Churer Bischof Graf Friedrich v. Montfort-Feldkirch, der der Genossen
schaft 1286 eine bestimmte Ordensregel gab.
Des Grafen Hugo I. Nachfolger in der Herrschaft war Hugo II.,
vom Volk der „einäugig Hugli“ genannt (f 1309 — 1311). Ihm folgte
als Herr von Bludenz sein jüngster Sohn Albrecht I. von Werdenberg-
Heiligenberg. Unter diesem erfolgte 1355 die bedeutsame Besitzteilung
im Walgau mit seinen Vettern von Werdenberg-Sargans, bzw. deren
Seitenlinie Sargans-Vaduz. Bei dieser Teilung erhielten die Grafen von
Sargans-Vaduz die Herrschaft Sonnenberg und die Grafschaft Blumenegg,
Albrecht I. v. Heiligenberg aber die Herrschaft Bludenz mit der Stadt
Bludenz, dem Tal Montafon, dem Hof zu St. Peter und der Veste Bürs.
78
Albrecht erhielt das Bludenzer Gebiet nicht als Grafschaft, sondern nur
als Herrschaft, da das mit der Grafschaft stets verbundene Hochgericht
im Gebiete weiterhin den Grafen von Blumenegg zustand. Erst Albrechts
I. Enkel, Graf Albrecht III. der Ältere, erhielt als Herr von Bludenz
den Blutbann, aber nur für die Bürger seiner Stadt; er begründete hier
durch seine eigene, allerdings sehr kleine Grafschaft Bludenz und ist
zugleich der einzige, erste und letzte Vertreter der Grafenlinie von
Werdenberg-Heiligenberg von Bludenz.
Albrechts I. (f 1365) einziger Sprößling, Graf Albrecht II. v. Wer
denberg-Heiligenberg (1371/72), hinterließ vier Söhne. Unter diesen
erhielt bei der Teilung des Stammeserbes 1382 der vorhin genannte
Albrecht III. der Ältere definitiv Bludenz und das dazugehörige Gebiet
sowie die beiden Vesten Schellenberg und Eglofs im Allgäu; er ist der
einzige Heiligenberger Graf, der in Bludenz residierte. Als guter, für
sorglicher Herr seiner Untertanen erließ er unterm 1. März 1382 den
sog. Hofbrief, worin er den Hofjüngern, die zum Hof St. Peter bei Blu
denz gehörten, sowie den freien Leuten in Montafon verschiedene Rechte,
z. B. das Märzengericht, einräumte. Durch einen Freiheitsbrief vom 18.
August 1391 (St. A. Bl. O. P. 22) hob er die Leibeigenschaft auf und schuf
ein freies Stadtbürgertum mit wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten;
bekannt ist seine Anteilnahme am Volksbund der Leute der Grafschaften
Feldkirch und Bludenz abgeschlossen zu Feldkirch am selben 18. August
1391 (St. A. Bl. O. P. Nr. 19). Im Appenzellerkrieg (1405—08) als schon
das Landvolk sich den siegreichen Appenzellern anschloß und mit diesen
vor die Stadt Bludenz rückte, riet er selbst seinen Bürgern, sich dem „Bund
ob dem See" anzuschließen und dadurch die Stadt vor Belästigungen zu
bewahren.
Der Bund ob dem See, der 1406 8. Mai in Zürich zwischen Graf Friderich
von Toggenburg und den Appenzellern sowie den Städten St. Gallen, Altstätten,
Rheineck, Feldkirch und Bludenz und den Ländern Walgau und Montafon ge
schlossen worden war und dem sich 1407 8. 12. auch die Urkantone angeschlossen
hatten (Urkunden im Appenzeller Urkundenbuch), war nicht nur ein militärischer,
sondern auch ein wirtschaftlicher Machtblock zur Beherrschung der Alpenpässe.
So ist es naheliegend, daß sich die Stadt Bludenz, deren aufstrebender Handel
nach Tirol gravitierte nur mit halbem Herzen und unter dem Drucke der um
liegenden Landschaft diesem Bündnis anschloß, in dessen Randzone sie lag. Jeden
falls waren die Bludenzer unsichere Kantonisten, und die Nachricht, daß die
Brunnenfelder, Bürser und Rungeliner im Januar 1408 die Stadt (vergeblich)
berannten, ist nicht unwahrscheinlich. Aber durch den Sieg des St. Georgen-
schildes bei Bregenz am 13. Januar 1408 hatte sich die Lage bereits geändert und
der Bund ob dem See ging seiner Auflösung entgegen. Beim Friedensschluß in
Konstanz, der sog. „Richtung" vom 4. 4. 1408, erscheint Bludenz wohl als mit
beteiligt (oder begnadigt), aber nicht als Siegler, wie andere Oberländer Gerichte.
In diesem Falle hatten die Bludenzer ebensoviel dynastische Treue wie politischen
Instinkt bewiesen; ihren früheren Graf Albrecht, dem sie bei Beginn des Auf
standes Geleit in das Land Rothenfels geleistet hatten, nahmen sie nun ehrenvoll
auf, als er wieder in ihrer Stadt „zu hausen anfing“.
Da ohne männliche Nachkommenschaft, verkaufte er 1394, April 5.
zu Ensisheim i. E. seine Herrschaft um 5000 Goldgulden an Herzog
Albrecht III. von Österreich und dessen Vettern bedingnisweise und auf
Ableben. Die Anhänglichkeit der Untertanen an ihren alternden Herrn
zeigte sich im eben erwähnten Appenzellerkrieg, zu dessen Beginn sie
ihn in Sicherheit ins Allgäu brachten, von wo sie ihn dann nach dessen
Beilegung wieder heimgeleiteten. Der Graf starb, etwa 70 Jahre alt,
79
zwischen 1418 und 1420. Nach seinem Tode folgte vertragsgemäß das
Haus Österreich in der Herrschaft. In der Übernahme- und Verleihungs
urkunde von 1420, Mai 3. (St. A. Bl. O. P. Nr. 27) gedachte Herzog
Friedrich IV. von Tirol, genannt „mit der leeren Tasche“, der seiner
zeitigen Treue der Bludenzer Bürger anläßlich seiner Flucht als vom
Konstanzer Konzil Gebannter und vom Kaiser Geächteter und seiner
Ankunft vor Bludenz am 30. März 1416. Das Haus Österreich ließ das
neu erworbene Herrschaftsgebiet Bludenz-Montafon, wozu 1474 die Graf
schaft Sonnenberg kam, als vereinigte österreichische Herrschaft Bludenz-
Sonnenberg durch Vögte verwalten. Siehe H. Sander: „Die österr. Vögte
von Bludenz“ (1899); J. Grabherr in Vbg. Volkskalender 1896 (Sonnen
berg) S. 26—28). Dieses Vogteiwesen, das übrigens noch in die werden-
bergische Zeit hinaufreicht, wo die Vögte als Stellvertreter ihres Herrn
walteten, bestand bis 1806, dem Beginn der bayrischen Regierung im
Lande. Die Vögte bedienten sich für ihre Amtsgeschäfte, namentlich für
die Rechtssprechung, der Untervögte und später der Vogteiverwalter.
Sie waren unter Österreich meist zugleich auch Pfandinhaber der Herr
schaft, indem ihnen die Vogtei Bludenz-Sonnenberg in der Regel unter
einem^ als Pfandschaft verliehen wurde. Die vereinigte Pfandherrschaft
Bludenz-Sonnenberg mit der Vogtei und dem Schloß zu Bludenz kam zu
letzt, seit 1730/31, kauf weise an das freiherrliche Geschlecht von Stern
bach. Dieser Familie wurde die bisherige Pfandschaft 1744 für weitere
dargeliehene Geldsummen in ein erbliches Pfandlehen verwandelt. Kai
serin Maria Theresia verlieh am 11. September des Jahres dem Freiherrn
Franz Andre v. Sternbach zum Stock und Luttach und seinen ehelichen
männlichen Leibeserben die Herrschaften Bludenz und Sonnenberg samt
allen alten und neuen Pfandrechten zu einem wahren adeligen bestän
digen Mannslehen und wurde diese Lehensherrschaft mit hoher Gericht-
barkeit ausgestattet.
Die Sternbach hießen ursprünglich Wenzl und stammten wahrschein
lich aus Böhmen; sie dürften in der 1. Hälfte des 14. Jht. nach Tirol ge
kommen sein. Hier und in Kärnten wurden sie nachmals sehr begütert,
besonders durch den Bergbau in Ahrn. 1664 wurden sie in den Ritterstand
und 1698 zur Reichsfreiherrn-Würde mit dem Prädikat „von Sternbach“
erhoben.
Die freiherrliche Familie Sternbach hatte die Vogtei inne bis zum
Beginn der bayrischen Regierung. Der letzte Bludenzer Vogt war Baron
Ludwig Franz v. Sternbach (j* 1819 in Innsbruck). Das Lehen aber ging
auf seine Söhne über. Die Familie, und zwar hier die Mühlauer Linie des
freiherrlichen Stammes, hat heute noch gewisse Rechte inne, die von der
vormaligen Lehen- und Pfandherrschaft herrühren und auch nach der
Allodialisierung ihr verblieben sind. Auf die bei Wiederkehr der öster
reichischen Herrschaft 1814 wieder z. T. (ohne das hohe Gericht) zurück
erstattete Patrimonial-Gerichtsbarkeit hatte die Familie schon bald her
nach Verzicht geleistet.
Die alte Burg von Bludenz an der Stelle des heutigen Schlosses Gayen
hofen ging mit samt dem Turm beim großen Stadtbrand 1419 zugrunde,
wurde aber hernach wieder aufgebaut. Ihr Aussehen im 17. Jht. hat sich
erhalten in der Stadtansicht in Merians „Topographia Sueviae“ (1643)
und im Bild vom Brand der Stadt 1638 (Bludenzer Heimatmuseum) —
80
1746 baute der vorgenannte Baron Franz Andre v. Sternbach nach Nie
derlegung des Berchfrieds und des größten Teils des Palas an der Stelle
der Burg das heutige stattliche Schloß im zeitgenössischen Palaststil und
gab dem Bau wieder den alten Namen Gayenhofen. — Das Schloß blieb
bis 1936 in Sternbach’schem Besitze. Schon bei der Übernahme der Herr
schaft Bludenz durch Österreich 1420 wurde die alte Burg der Amtssitz
der Vogteiverwaltung. Der derzeitige Scbloßbau diente auch in der Folge
als Amtsgebäude der Regierung, zuletzt, bis 1928, als Sitz der Bezirks
hauptmannschaft. Die Familie v. Sternbach verkaufte im Juni 1936 das
Schloß an die Stadtgemeinde Bludenz. Diese überließ es der österr. Heeres
verwaltung zu einer Militärkaserne, als welche das Gebäude vom Herbst
1936 an nach entsprechender Adaptierung diente; nach dem gewaltsamen
Anschluß Österreichs an Deutschland diente es der deutschen Wehrmacht
von 1938 bis 1945. Vom 4. Mai 1945 wurde das Gebäude von der franz.
Besatzungsmacht bis 1951 als Kaserne verwendet. Hernach stand das
Schloß wieder leer und war für die Stadt eine Last; sie war daher froh,
es im Jahre 1960 dem Land Vorarlberg über lassen zu können, das es bis
1963 zu einem repräsentativen Sitz der Bezirkshauptmannschaft aus
gestaltete.
Zu Beginn der bayrischen Regierung wurde die Herrschaft Bludenz
zusammen mit Sonnenberg kurzerhand dem neugegründeten Landgericht
Sonnenberg einverleibt, mit dem Sitz zuerst in Nüziders, dann seit 1810
in Bludenz. Von 1806 bis 1849 war Bludenz Landgericht; 1849—54 bil
dete das Gebiet eine der drei damaligen Bezirkshauptmannschaften des
Landes; von 1854—68 erscheint Bludenz wieder als einer der sechs Amts
bezirke, nämlich als Bezirksamt. Seit 1868, wo die früheren drei Bezirks
hauptmannschaften wieder eingeführt wurden, ist die Stadt Bludenz bis
heute Amtssitz der gleichnamigen Bezirkshauptmannschaft. Über die Ge
schichte der Herrschaftsverhältnisse siehe u. a. Ulmer: Burgen und Edel
sitze, 205—21; derselbe in Sonderheft Bludenz (Ztschr. „Heimat“) S. 63—
69: „Die alte Veste Bludenz und das heutige Schloß Gayenhofen“.
3. Beamte und Rechtspflege
In und bei Bludenz waren schon ehedem und bis in die neuere Zeit
mehrfach Familien des niederen Adels ansäßig, von denen Mitglieder als
Burgmannen, Vögte, Untervögte schon unter den Werdenbergern und
dann unter Österreich im Dienste ihrer Herrschaft tätig waren oder später
in der Verwaltung und im Rat der Stadt angesehene Stellungen beklei
deten. Aus älteren Zeiten sind zu nennen: Die Ritter von Brunnenfeld,
von Bludenz — von diesen letzteren erscheint ein Walter von Pludins
1249 als erster werdenbergischer Burgverwalter oder Burgmann in Blu
denz —; weiters die Edlen von Bürs, die von Rudberg; aus neuerer Zeit
u. a. die Zürcher von Guldenpöck, die Salomon von Salomonsegg, die
Rudolf oder Rudolfi, die Seeger zu Sagburg. (Siehe hierüber Ulmer: Bur
gen 542—59; 523—30, 864—75). Zur Geschichte der Herrschaft wären
noch folgende Urkundenregesten-Bearbeitungen zu vergleichen: G. Fischer:
Archivberichte aus Vorarlberg in Mus.-Ber. 37 (1898), S. 38—49; der
selbe: Urkunden-Auszüge d. Blud. Archiv, in Mus. Ber. 27 und 28 (1888/
81
89; Hugo v. Walderdorff: Mitteilungen aus den Akten des gräflichen Ar
chivs zu Hohenems über Bludenz und Montafon, im Mus.-Ber. 27 und 28).
Die Stellung des Untervogtes betreffend, so war dieser gewissermaßen
die Mittelsperson zwischen Stadt und Regierung; er wurde von der Herr
schaft gesetzt, mußte aber Bürger von Bludenz sein. Er stand in mancher
Beziehung über dem Bürgermeister und dem Rat. Er führte stets den Vor
sitz auf dem Stadtgericht, wobei ihm etliche Gerichtsbeisitzer, die dem
Rate vorgeschlagen wurden und von der Herrschaft bestätigt werden muß
ten, zur Seite standen. Vor dem Stadtgericht wurden nur Zivilstreitigkeiten
ausgetragen und unterstanden auch die Montafoner hierin diesem Gericht;
nur in Sachen, die Eigen, Erb und Lehen, d. i. Kauf und Verkauf der
Güter, Erbschaftsangelegenheiten und Schuldenwesen betrafen, hatten die
Montafoner ein eigenes Gericht, das Märzengericht auf der Platte zu St.
Peter. Das Kriminal- oder Malefiz-Gericht stand der Herrschaft zu. Das
eben besagte Märzengericht fand ursprünglich auf der Platte, d. i. auf
der Ebene vor dem Hof zu St. Peter, also oberhalb des heutigen Klosters,
jeweils Anfang März drei Tage nacheinander statt. Später aber und
schon im 16. Jht. gelegentlich wurde es auf dem Bludenzer Rathaus ge
halten. (Sander: Frauenkloster St. Peter (1901) S. 8—10). Den Vorsitz
hatte hier gleichfalls der Untervogt; als Rechtssprecher assistierten der
Bürgermeister und einige Ratsmitglieder und eine größere Anzahl von
Montafonern. In der 2. Hälfte des 17. Jht. (1657) ward das Märzen
gericht nach Belieben auch ins Montafon (Schruns) selbst verlegt. Zu die
sem Gericht mußten alle Hof jünger und Freien in Montafon, die eigenen
Herd — „Husröchi. — besaßen, pflichtgemäß erscheinen. Hof jünger waren
jene Leute, die „in den Hof“ gehörten, d. i. in den ehemaligen Herren
oder Königshof, nachmals gräflichen Hof von St. Peter, und die an den
jeweiligen Inhaber desselben zu zinsen hatten. Begreiflicherweise strebten
sie ein eigenes Gericht in ihrem Tal an. Dieses erlangten sie aber erst
1774 in Schruns.
4. Magistrat
An der Spitze der Stadt stand der Bürgermeister, früher, noch in der
1. Hälfte des 17. Jht. Baumeister genannt; er wurde bis 1727 jährlich,
dann alle drei Jahre von der Gesamtheit der Bürger gewählt; die Wahl
geschah auf der Herbstgemeinde, die jährlich um Gallitag, 16. Oktober,
abgehalten wurde. Auf dieser für alle Bürger obligatorischen Versamm
lung wurden auch andere ständische Vertrauensmänner, wie Säckelmeister,
die Kirchenpfleger, Spitalmeister, jährlich neu gesetzt und wurde auch
über andere wichtige städtische Angelegenheiten Beschluß gefaßt. —
Außerdem gab es noch eine zweite allgemeine Bürgerversammlung, die
Frühlingsgemeinde, zur Regelung der Feld- und Viehwirtschafts-Ange
legenheiten. Dem Bürgermeister zur Seite stand der Rat oder Magistrat,
dem die Beschlußfassung über die gewöhnlichen städtischen Angelegenhei
ten oblag. Der Rat ergänzte sich durch Wahl selbst. Das kleinstädtische
abgeschlossene Gemeinwesen bot in früherer Zeit an sich schon eine ge
wisse Gelegenheit zur Betätigung von einseitiger Familienpolitik mit
ihren Eifersüchteleien und ehrgeizigen Aspirationen sowie zu übertrie
bener Sorge für Wahrung der angeblich gefährdeten alten Privilegien. In
82
dieser Hinsicht hatte sogar eine, eigentlich aus ganz geringfügigem Anlaß
aufgeschwellte Bürgeraffaire im Anfang des 18. Jht. das städtische Leben
in Bludenz durch Jahre hindurch in Aufruhr versetzt, der nicht nur
die herrschaftliche Vogtei und die Innsbrucker Regierung, sondern so
gar den Kaiser selbst beschäftigte und in dessen Mittelpunkt ein eigen
süchtiger Magistratsrat Johann Bernardin Leu, stand. (Siehe hierüber
Josef Gorbach: „Die bügerlichen Unruhen in Bludenz von 1720—1727.
Ein Bild kleinstädtischen Lebens aus dem 18. Jahrhundert“ in Vorarl
berger Landeszeit, (auch Sonder-Druck) 1899. — Joh. B. Baur, O. Cap:
„Äußere und innere Unruhen in Vorarlberg im 18. Jht.“ im Mus.-Ber.
18 (1878), 14 f (zum Jahre 1724). — P. Romuald von Stockach: Hist,
provinc. O. Cap. Anterior. Austr. (1747), 592 f. — Is. Flür: „Gesch. d.
Blud. Kap.-Kloster (Manuskript) 513—16) — 1779/80 gab es neuerlich
Unruhen in der Stadt anläßlich der von der Regierung eingeführten Nor
malschule (Flür, ebd., 517—20). Diese Unruhen und dazu das gespannte
Verhältnis zwischen der Stadt Bludenz und der Sternbach’schen Lehens
herrschaft, entstanden durch die 1774 am 4. April erfolgte Erhebung des
Tales Montafon zu einem eigenen Gericht, hatten im Jahre 1785 für
Bludenz eine zwangsmäßige Änderung in der Form der Stadtverwaltung
zur Folge. Wegen starren Festhaltens nämlich an den alten Stadtprivi
legien, besonders auch in Schulfragen, wurde der Magistrat durch kais.
Entschließung vom 14. Oktober des Jahres bzw. mit Wirksamkeit vom
28. Oktober 1786, in seiner bisherigen Form aufgelöst. Letzter Bürger
meister dieser früheren Periode (bis August 1786) war Ulrich Melk; schon
sein Vorgänger Joh. Jos. Berchtel war 1778 November 12. des Bürger
meisteramtes entsetzt worden. Nunmehr wurde von der Regierung für
einstweilen an die Spitze des Stadtwesens ein rechtskundiger, über das
politische und Justiz-Fach geprüfter Administrator gestellt. (Sander, Osterr.
Vögte. S. 84; Gorbach: Alt-Bludenz (Mus. Ber. 39/40 S. 68). Erster Städt.
Administrator war ein gewisser Duelli. Solche Administratoren amteten
bis 1817, in welchem Jahre wieder ein Bürgermeister, Dr. Josef Bitschnau,
antritt.
Das traurigste Beispiel aber eines spontan entfesselten Volksaufruhrs
mit verblendeter Lynchjustiz war die Ermordung des Kreishauptmannes
von Indermaur und zweier Gefährten im Bludenzer Kloster St. Peter im
Jahre 1796, wovon anderwärts bei der Kloster-Geschichte die Rede sein
wird. Über die städtische Verfassung, Verwaltung, das Gerichts- und Steu
erwesen, ihre Privilegien etc. orientiert die Abhandlung d. genannten
Verfassers J. Gorbach: „Alt-Bludenz: Seine Ämter und Einrichtungen, mit
besonderer Berücksichtigung des 17. Jahrhunderts.“, in Mus.-Ber. 39/40
(1900/01); Auszug hiervon in Heimatkunde von Bludenz von Fleisch-
Leuprecht, S. 113—122).
5. Böse Zeiten
Die Stadt Bludenz wurde in älterer Zeit mehrmals von schweren Katastro
phen heimgesucht. Wiederholt war hier die Pest ein ungebetener Gast, so
in den Jahren 1367, 1383, 1399—1400, 1467, 1560, 1591, um 1630 (Vgl. A.
Ulmer: „Pestzeiten in Vorarlberg“, „Alemania“ VI (1932), 42—51).
83
Im Jahre 1560 starben in der Stadt Bludenz an der Seuche alle Einwohner
bis auf 60 Personen aus und ebenso im Kloster St. Peter alle Religiösen
bis auf eine einzige Laienschwester; 1568 fielen der Pest hier der Pfarrer
und der Kaplan zum Opfer. — Innerhalb 200 Jahren brannte die Stadt
dreimal ab. Diese Unglücksjahre waren 1491, 1638, 1682 (Klage- und
Bittschriften der Stadt im Stadta. Fsz. 204/29; Häuslesche Pfarrdiron.;
vgl. Kraft Jos.: „Ein Brandunglück in Bludenz 1491“ in Forschungen
und Mitteilungen für Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1914, S. 31;
Fleisch-Leuprecht, Heimatkunde 103-5). Dem ersten Brand 1491, Juli
26/27 fielen alle Häuser der Stadt, dazu die Tore, die Pfarrkirche und
das damalige Schloß zum Opfer. Beim Brand von 1638 1. November,
blieben nur Schloß und Kirche vom wütenden Element verschont. (Eine
Beschreibung dieses Brandunglückes findet sich im amtl. Stiftungsbeschrieb
des hiesigen Kapuziner-Klosters, verfaßt 1653 (im Arch. Kap.-Klost.),
mitgeteilt bei Flür: Geschichte des Kapuziner-Klosters Bludenz, S. 40 ff).
Das jetzige Rathaus wurde nach diesem großen Brand 1640 erbaut. Der
Brandstifter, ein gewisser Martin Rathgeb, genannt „der Hensler von
Bürs“, der angeblich von den damals mit Österreich im Krieg liegenden
Bündnern gedungen wurde, wurde ergriffen, vom Landgericht Rankweil
zum Feuertod verurteilt. — Beim Brand 1682, 29. August, gingen 83
Häuser zugrunde und blieben nur 17 verschont, darunter die Pfarrkirche,
das Schloß, das Rathaus und die Pfründhäuser mit Ausnahme des Pfarr-
widums. Noch vor den drei hier erwähnten Bränden wurde übrigens die
Stadt bereits von einer solchen Katastrophe heimgesucht und war 1444 ein
bedeutender Stadtbrand, über den jedoch keine näheren Angaben vorliegen.
(Is. Flür in: Sonder-Heft „Bludenz“ (Heimat) 1929, 70 (Spitalkirche).
6. Wehranlagen
Die Stadt war in alter Zeit nach allgemeiner Übung gut befestigt. Von
der alten Wehranlage, die noch zu Beginn des vorigen Jahrhunderts als
Ganzes vorhanden war, haben sich noch mehrere Bestandteile erhalten.
Eine doppelte Ringmauer umschloß das Weichbild der Stadt einschließlich
Pfarrkirche und Burg, bzw. Schloß. Von den drei Stadttoren bestehen
derzeit noch zwei: Das obere Tor oder Feldkircher Tor und das Mühletor
oder Bürser Tor. Das „Türle an der Halde“ lag nicht beim letzteren, son
dern weiter oben zwischen dem heutigen Hirschengarten und dem Haus
Mühlgasse 21. — Das dritte und einstens größte Tor, das Untere oder
Kapuzinertor, auch Montafoner Tor genannt, bei der heutigen Stadtapo
theke, wurde leider 1846 abgetragen.
An Stelle der früheren, zu Beginn des 19. Jahrhunderts eingeebneten
Wälle und Gräben entstanden größtenteils Häuser und Gartenanlagen;
aus der alten Umwallung hat sich nur noch an der Südwestecke des
Mauerzuges der sogenannte Pulverturm erhalten. (Siehe den rekonstruier
ten Stadtplan in „Heimatkunde“ (1906) S. 99).
84
7. Handel, Verkehr, Gewerbe
Bludenz war schon im Mittelalter eine durch Handel und Verkehr bedeut
same Stadt, sowohl als Straßenknotenpunkt, als auch als Exponent und
zeitweiliger Amtssitz des früher in der Umgebung blühenden Bergwerk
betriebes. Dank der Lage des Städtchens an der Aufgangsiampe zum
vielbenützten Paßverkehr vom Bodensee ins tirolische Inntal, sei es über
den Arlberg, sei es über das Zeinisjoch (Montafon — Paznaun), bzw. als
bedeutendste Mittelstation dieses Paßverkehrs und Handelsaustausches
von der Tiroler Grenze her, blühte hier in früheren Jahrhunderten das
Fracht- und Wirts-Gewerbe; die Jahrmärkte hatten regen Betrieb. Über
den Arlberg erfolgte die Verfrachtung des Haller Salzes nach der Schweiz
und in die Bodenseegegend, wo es damals starken Absatz fand; die Arl
bergstraße wurde zur Salzstraße. Aber ebenso wurde über die Pässe
Montafons ein reger Saumverkehr mit Graubünden unterhalten. Die ein
schlägigen oder landläufigen Handwerke, so namentlich die der Schmiede,
Sattler und Säumer, hatten auskömmliche Beschäftigung. Außer und neben
dieser gewerblichen Betätigung betrieben die Bludenzer Bürger fast durch
wegs bis in die neueste Zeit herauf auch Landwirtschaft, waren sonach
richtige Ackerbürger. Der Bergbau auf Eisen in der Nachbarschaft von
Bludenz war schon in sehr früher Zeit in Betrieb; das churrätische Urbar
von ca. 850 erwähnt, wie schon bemerkt, acht Schmelzöfen im dortigen
Bergwerksbezirk, als welcher der hier vorkommende Ausdruck „ministe-
rium ferraires“ betrachtet wird. Dieses Gebiet dehnte sich sehr wahr
scheinlich aus über die Gegend von Bürs, das Gelände zwischen Bürs und
dem Arlberg, das Montafon, den Kristberg und das Klostertal. Hier sind
auch später überall große Eisenbergwerke nachzuweisen. Im 13. Jahr
hundert wurde das wertvolle Silberbergwerk in Montafon — Silbertal,
Silberberg — entdeckt. Im 15. Jahrhundert und 16. Jahrhundert gab es
ein eigenes Gericht „Silberberg“ und übte ein eigener Bergrichter die nie
dere Gerichtsbarkeit über die Silber er aus, während die hohe dem Grafen
oder seinem Vogte gehörte. Das Gericht hieß im 14. Jahrhundert auch das
Gericht „über die“ oder „über der Egge“, nämlich vom Klostertal aus
jenseits des Kristberges ins Silbertal. Sein Sitz war auf dem Kristberg,
später in Bludenz, und war das Gericht hier dann dem Untervogt unter
stellt (Zösmair: „Zur Bergwerksgeschichte Vorarlbergs“ (1929) S. 3—7).
In Bludenz entstanden im Gefolge des Bergbaues einschlägige Hand
werksbetriebe; so gab es z. B. am Brunnenbach Sensen- und Waffenschmie
den, Hammer- und Schleifwerke. Im Jahre 1522 errichteten die Gewerke
der St. Barbara-Gesellschaft, die ein Bergwerk im Montafon betrieben,
auf der Allmein unter dem Rain bei St. Peter einen Schmelzhüttenrost,
eine Kohlenhütte und andere Zweckbauten. 1540 ist in den Akten von
den Gruben „zu St. Lorenzen in der Bludenzer Pfarre“ die Rede; hiemit
ist wohl das uralte Eisenbergwerk gemeint, das sich durch das Montafon
bis St. Anton am Eingang des Tales erstreckte. Noch im 16. Jahrhundert
nahm der Bergbau hierzulande und so auch im Bludenzer Hinterland ab
und mit dem 30jährigen Krieg ging der ganze Betrieb vollends ein. (Zös
mair aaO. 16 ff).
Nach Versiegen des Bergsegens sahen sich einige rührige Männer um
einen andern Erwerbsverdienst uni. Es war dies die Verarbeitung der
85
Baumwolle. Zunächst wurde Handweberei betrieben; aber schon 1836
ward die mechanische Spinnerei eingeführt mit durch Wasserkraft betrie
benen Webstühlen und bald nahm die Baumwollindustrie einen bedeuten
den Aufschwung. Auch einige andere Fabriksindustrien taten sich seit der
2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts in und bei der Stadt auf. (Sonder-Heft
Bludenz (1929) Zeitschrift Heimat: „Die Bludenzer Industrie und ihre
Entstehung“ von Dr. F. Wressnig (S. 45—63); Heimatkunde von Bludenz:
„Wie sich bei uns die Industrie entwickelte“ (122—30). — „Vorarlberg,
die Perle der österreichischen Bundesländer“ (1928), S. 57—69). Nägele,
Textilland Vorarlberg.
Die Eröffnung der Arlbergbahn 1884 bot dann begreiflicherweise dem
Erwerbsleben in Bludenz neue und vielfache Möglichkeiten. (Im allgemei
nen vgl. zum Abschnitt: Geschichtlicher Überblick, auch den Aufsatz von
Stadtarchivar A. Leuprecht: „Aus der Geschichte von Bludenz“, in „Feier
abend“ (Beilage zum Vorarlberger Tagblatt) 1929, 1. Juni (Festschrift z.
Vorarlberger Landessängertag in Bludenz) S. 185 f). Vorstehender orts
geschichtlicher Überblick wurde größtenteils als Sonderabhandlung ver
öffentlicht mit der Überschrift: „Streifzüge zur Geschichte Bludenz“ in
Vorarlberger Nachrichten 1946 Juli/August.
Bludenzer von Bedeutung
Von August Manahl} Bludenz
Fredericus de Bludons findet sich 1306 in den Matriken der Universität
Bologna eingetragen. Der schriftlichen Überlieferung verdanken wir die
Nachricht, daß der Genannte zwischen 1311 und 1319 als Dompropst von
Chur tätig war.
Schädler Hans Bürgermeister und Kronenwirt von Bludenz, gewährte
dem aus Konstanz flüchtigen Herzog Friedrich IV. von Österreich in der
Nacht zum 31. März 1416 Einlaß in die Stadt. Seinem mächtigen Einflüsse
auf die Bürgerschaft hatte es Friedrich zu verdanken, daß diese trotz
Reichsacht und Kirchenbann treu zu ihm stand. Nur dank dieser Treue
konnte es Friedrich wagen, die Flucht aus seiner schmählichen Gefangen
schaft in Konstanz auf sich zu nehmen.
Tschütscher Jörg Bürger und Vogt zu Bludenz (1450—1455). Er kaufte
am 20. Mai 1450 von Junker Jochim von Rudberg die von dessen Bruder
Herdegen von Rudberg ererbten Eigenleute und Geschlechter um den
Betrag von 150 rheinischen Gulden. Auch erwarb er im gleichen Jahr vom
Grafen Hugo von Werdenberg das Montforterhaus beim Oberen Tor zu
Bludenz (Kirchgasse 12).
Weltin Ulrich von Bludenz erhielt im Jahre 1473 aus Gnade des Her
zogs Siegmund des Münzreichen von Tirol für ein Lied eine Gabe von
zwei Pfund Pfennigen, das er über die Erstürmung der Burg Sonnenberg
bei Bludenz geschrieben und dem Landesherrn gewidmet hatte. Er ist
der erste urkundlich nachweisbare Dichter aus der Walgaustadt.
Bedrot Christian von Bludenz war Abt des Zisterzienserstiftes Stams
von 1501—1524. Er war ein sehr gelehrter Theologe und besonderer
Kunstfreund.
86
Matt Luzius ein Sohn des Bludenzer Bürgers Gabriel Matt. Er spielte
zur Zeit der Reformation des 16. Jahrhunderts in- und außerhalb von
Bludenz eine maßgebliche Rolle.
Er war im zweiten Semester 1513 auf der Universität Wittenberg in
skribiert und erwarb am 28. März 1514 das Baccalaureat der artistischen
Fakultät. Im Jahre 1521 wirkte er als Pfarrer in Dalaas und wurde 1524
an die Lateinschule des Klosters Stams berufen. Von Wittenberg her mit
dem lutherischen Geiste befallen, schloß er sich bald ganz dieser Lehre an
und mußte deshalb von Stams und schließlich auch aus seiner Vaterstadt
fliehen.
Waldner Christoph Johannitter Ordensritter und Komtur von Nieder-
Laa bei Mödling, dessen Wiege in Bludenz war. Er wurde als Führer der
deutschen Ritterschaft zum Abwehrkampf gegen den Islam nach Rhodos
berufen, wo er 1523 Blut und Leben für das Christentum opferte.
Der Leibarzt Sultan Solimann II. beschrieb den verzweifelten Ab
wehrkampf der Johannitter gegen 100 000 Janitscharen und bezeichnete
Christoph Waldner aus „Pludenz“ als den tapfersten Ordensritter auf
Rhodos. (Studien über ihn von Claudia Helbok).
Bedrot Jakob studierte in Wien. Am 1. August 1521 scheint er in den
Matriken der Universität Freiburg als Magister artium auf. Mit 23.
August 1521 wurde er Dekan der artistischen Fakultät dieser Lehranstalt.
Zwei Jahre später siedelte er nach Straßburg über, wo er am 3. Juli 1525
das Bürgerrecht erhielt. In Straßburg lehrte er an der Universität Grie
chisch und Rhetorik. Jakob Bedrot war ein hervorragender Gelehrter,
der mit Hieronymus Münzer, dem St. Galier Gelehrten Joachim Vadian
und mit Nikolaus Kopernikus in enger Verbindung stand.
Am 6. August 1529 wurde Jakob Bedrot in Straßburg als Kanonikus
nach St. Stephan berufen, wo er gleichzeitig als Schulvisitator tätig war.
Dieser hervorragende Bludenzer starb am 20. November 1541 an Pest.
Schop Kaspar Baumeister und Bürgermeister von Bludenz 1523. Er
ist der Erbauer des Knappenkirchleins St. Agatha auf dem Kristberg, das
er 1507 erstellte.
Fritz Georg Sohn des Hans Fritz zu Stuben am Arlberg, Bürgermeister
von Bludenz 1597 und 1602, Untervogt von 1604—1616. Dank seiner
Verdienste um die Allgemeinheit erhielt er am 12. Mai 1608 einen Wap
penbrief.
Zürcher Wunibald I. von Bludenz ließ sich 1569 auf der Universität
Freiburg inskribieren und erwarb am 21. September 1572 das Bacca
laureat. Er wurde Pfarrer von Schlins, später von Schnifis (1581—1616).
Gleichzeitig war er Kammerer des Drusianischen Kapitels im Walgau.
Zürcher Adam geboren am 5. März 1600 in Bludenz. Am 25. Oktober
1617 ließ er sich auf der Universität Dillingen inskribieren und erlangte
dort am 8. April 1619 die Würde eines Physikus baccalaureus. Er ver
mählte sich mit Magdalena Henriette von Babenwohl aus Feldkirch. Nach
dem Tode seiner Gemahlin trat er unter dem Namen P. Pancratius in den
Kapuzinerorden ein. Aus den Akten des Provinzarchives ist zu entnehmen,
daß er durch den Hl. Fidelis im Jahre 1645 das verlorene Gehör wieder
erlangt habe.
Zürcher Ulrich geboren 1601 in Bludenz, gestorben am 7. Mai 1664
in Augsburg. Nach vorhergegangenem Studium wurde er zur Weiterbil-
87
düng im Kollegium Germanikum in Rom am 26. September 1619 auf
genommen, wo er 1626 die Doktorwürde der Theologie erlangte. Nach
seiner Rückkehr aus Rom wurde er Kanzler und geistlicher Rat des
Bischofs von Chur.
Später folgte er dem Rufe an den kaiserlichen Hof nach Wien, wo
er als Kaplan und Sprachenlehrer der Kaiserin Eleonore tätig war. Auf
deren Empfehlung wurde ihm ein Kanonikat in Augsburg und die reiche
Propstei von Ardagger in Niederösterreich zugeteilt. Gleichzeitig wurde
er zum kaiserlichen Rate berufen. Er war ein hervorragender Freund des
Dominikanerinnenklosters St. Peter und seiner Vaterstadt Bludenz. Nach
dem verheerenden Brand von 1638 brachte er einen Großteil der zum
Wiederaufbau seiner Vaterstadt erforderlichen Gelder auf. Ein Porträt
von ihm befindet sich im Heimatmuseum Bludenz.
Zürcher Wunibald II. geboren am 3. Februar 1605 in Bludenz, ge
storben am 18. Oktober 1664 in Thüringen, Vorarlberg. Er war Kon-
ventuale zu Weingarten, Stiftsherr im Kloster Mehrerau und letzter Abt
des altberühmten Klosters Hirschau im Schwarzwald. Im Verlaufe des
Dreißigjährigen Krieges mußte er mit seinen Ordensbrüdern vorerst nach
Weingarten und später nach St. Gallen fliehen. Von dort begab er sich
in das Schloß Blumenegg, wo er beim Brand desselben im Jahre 1660 mit
knapper Not dem Tode entkam. Den Rest seines Lebens verbrachte er
in Thüringen, wo sein Grabmal noch zu sehen ist.
Salomon v. Salomonsegg Johann Baptist 1615 in Bludenz geboren und
hier 1684 gestorben, wirkte als vorderösterreichischer Regierungsrat in
Schwaben. In dieser Eigenschaft setzte er sich immer wieder für seine
Vaterstadt Bludenz ein. Sein Grabstein befindet sich am oberen Ende der
gedeckten Kirchenstiege von St. Laurentius zu Bludenz.
Salomon v. Salomonsegg Hans Adam geboren und gestorben in Blu
denz. Untervogt daselbst von 1646—1657, kaiserlicher Rat 1662. Gemein
sam mit seiner Gattin Ottilie Ruodolfi ließ er 1654 als Dank für das
Erlöschen der Pest in seiner Vaterstadt die St. Annakapelle außerhalb der
Stadt errichten, für deren Erhaltung er 1669 einen erheblichen Betrag
stiftete.
Zürcher Franz ]osef Sohn des Bürgermeisters Adam Zürcher, am 5.
Jänner 1652 geboren, wirkte von 1682—1703 als Bürgermeister der Wal
gaustadt. Neun Tage vor seinem Ableben, am 21. Jänner 1715, erhielt er
für seine Verdienste um Stadt, Land und Herrscherhaus die Erhebung in
den erblichen Adelsstand mit dem Prädikat von Bürka.
Seeger Michael geboren am 4. April 1661, gestorben am 10. August
1746 in Bludenz. Bürgermeister von 1704—1733. Hauptmann der Blu
denzer Milizkompanie im spanischen Erbfolgekrieg, ständiger Abgeordneter.
Er wurde in Ansehung der vielen und großen Verdienste um seine Vater
stadt und das kaiserliche Haus am 22. Jänner 1740 von Karl VI. in den
rittermäßigen Adelsstand mit dem Prädikat von Sagburg erhoben.
Seeger Gabriel ein Bruder des Bürgermeisters Michael Seeger. Er wurde
am 23. August 1664 in Bludenz geboren und ist am 30. Oktober 1733
hier gestorben. Hier wirkte er als Ratsherr und Kunstmaler in hervor
ragender Weise.
Hinteregger Johann in Bregenz geboren und am 10. September 1719
in. Bludenz gestorben. Hier war er von 1676—1704 als Jurist und Stadt
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Schreiber tätig. Von 1704—1714 versah er das Amt eines Vogteiverwalters
der Herrschaft Bludenz und Sonnenberg. Gleichzeitig bekleidete er die
Würde eines Comes palatinus caesarius.
Gilm Franz Josef 1703 in Bregenz geboren und am 1. April 1776 in
Bludenz gestorben. Hier war er von 1739—1769 Untervogt und Richter.
Ab 1740 vereinigte er diese Funktion mit jener des Vogteiverwalters der
Herrschaft Bludenz und Sonnenberg.
Zängerle Martin ]osef Kürschner und Salzfaktor in Bludenz, von
1803—1810 städtischer Deputierter, 1744 geboren und 1818 in Bludenz
gestorben. Er errichtete hier die Salzstiftung zu Gunsten der Ortsarmen.
Im Kriegsjahr 1809 trat er insofern durch seine offene Gesinnung her
vor, indem er einem französischen Offizier, der sich über die Niederlage
des österreichischen Volkes lustig machte, den Säbel zerbrach und vor die
Füße warf. In einer abenteuerlichen Flucht entzog er sich der Rache der
Franzosen. Das Gasthaus zur Sonne, welches ihm gehörte, zeugte von
dem hohen Kunstsinn seines Besitzers, der dort eine Stube in feinem
Rokoko-Stil errichten ließ, die heute im Vorarlberger Landesmuseum auf
gestellt ist.
Lorünser Christian wurde am 11. Juli 1745 in Bludenz geboren und
ist am 4. Mai 1806 in Bürs als Landammann der Herrschaft Sonnenberg
gestorben. Als Schützenhauptmann zeichnete er sich besonders im Kriegs
jahr 1799 durch Umsicht und Tapferkeit aus, wofür er 1802 mit der
goldenen Ehrenmedaille ausgezeichnet wurde.
Jehly Johann Matthias wurde am 13. Dezember 1746 in Bludenz ge
boren und starb als begabter Kirchenmaler 1809 in Welsch Ems bei Chur.
Werke von ihm befinden sich in Welsch Ems, Bludenz, Brand und Nüzi
ders. Zahlreiche Gemälde, vor allem Porträts, befinden sich in Privat
besitz.
Riedmiller Bernard geboren am 5. Juni 1757 in Illerbachen (Wttbg.),
gestorben als pensionierter ständischer Major am 4. Jänner 1832 in Wien.
Er war Kronenwirt in Bludenz und Hauptmann der Bludenzer Schützen
1796—1799. Landesverteidigungsmajor von Tirol und Vorarlberg im
Jahre 1809. Inhaber der großen goldenen Tapferkeitsmedaille. 1909 wurde
ihm von den Gebrüdern Nayer in Bludenz ein Denkmal gestiftet.
Ganahl Johann Josef Doktor der Medizin, Stadt- und Landphysikus
von Bludenz, Sonnenberg und Montafon. Er wurde am 3. April 1761 in
Schruns geboren und ist am 16. September 1839 in Bludenz gestorben.
Der Genannte hat sich durch seine aufopfernde Tätigkeit als Arzt der
Bevölkerung gegenüber außerordentlich verdient gemacht und wurde des
halb von Kaiser Franz in den erblichen Adelsstand mit dem Prädikat
Edler von Bergbrunn erhoben.
Müller Josef Christian geboren am 25. August 1775 in Bludenz, ge
storben am 3. Mai 1851 in Preßburg. Adlerwirt von Bludenz und Landes
verteidigungsmajor von Vorarlberg. Er hat im Jahre 1809 die Erhebung
Vorarlbergs gegen die bayrische Herrschaft wesentlich beeinflußt. Im
August dieses Jahres wurde er als Abgeordneter nach London gesandt,
um die englischen Unterstützungsgelder für die durch die Kämpfe so sehr
geschädigten Alpenländer zu übernehmen.
Bitschnau DDr. Johann Josef Jurist und Mediziner, geboren am 13.
Jänner 1776 in Bings bei Bludenz, gestorben am 16. Dezember 1819 in
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Bludenz. In Dornbirn, wo er die ärztliche Praxis ausübte, schrieb er das
Werk: „Darstellung der merkwürdigen Begebenheiten der letzten fran
zösischen Kriege von 1796—1809 in Hinsicht auf das Land Vorarlberg“.
Später wirkte er als Advokat und Bürgermeister von Bludenz. Ihm
verdankt die Stadt Bludenz die Allmeinteilung.
Gassner Andreas geboren am 30. März 1776 in Nenzing, gestorben am
21. August 1823 in Bludenz. Er ist einer der Gründer des größten Blu
denzer Industriebetriebes.
Purtscher Matthias geboren am 25. Februar 1777 in Bludenz, Schul
lehrer in Schlanders/Tirol. Im April 1809 wählten ihn die Bauern zu
ihrem Kommandanten und im darauf folgenden Mai wurde er zum Ad
jutanten des Majors Fritschmann ernannt, worauf er zum Oberleutnant
aufrückte. Er beteiligte sich hervorragend am 13. August an der vierten
Berg-Isel-Schlacht und wurde hierauf zum Adjutanten des Oberkomman
danten von Tirol, Andreas Hofer, erkoren. In dieser Eigenschaft erhielt er
den Rang eines Hauptmannes. Er starb am 20. März 1846 als Gubernial-
registrator in Innsbruck.
Hummel Christian geb. am 21. August 1787 in Bürs, gestorben am
5. März 1868 in Nenzing. Er wirkte im Jahre 1809 als Leibarzt des
Oberkommandierenden von Tirol, Andreas Hofer, und Distriktarzt von
Passeier, von 1812 bis 1868 als Landarzt in Nenzing und Standesrepräsen-
tant von Sonnenberg. Seine Vorfahren stammen aus Bludenz.
Khüny Johann Raphael Sohn des Wundarztes Lorenz Khüny und der
Josefa Beron, geboren am 10. Oktober 1788 in Bludenz, gestorben am
30. Juni 1836 in Wien an der Cholera. Er war Sprachgelehrter und
Philosoph.
Gassner Andreas geboren am 29. Mai 1809 in Nenzing, gestorben am
8. Mai 1873 in Bludenz. Er war Bürgermeister und Fabrikant. Unter ihm
und seinem Schwager Christian Mutter (geb. 1812, gest. 1882 in Bludenz)
nahm die Baumwollindustrie in Bludenz den größten Aufschwung.
Jussel Anton Doktor jur., geboren am 5. November 1816 in Bludenz,
gestorben am 23. Juli 1878 in Bregenz, wo er von 1873 bis zu seinem Tode
als Landeshauptmann wirkte.
Gassner Johann geboren am 7. Jänner 1821, gestorben am 4. März
1888 in Bludenz. Teilhaber der Firma Getzner Mutter und Co., Haupt
mann der Bludenzer Schützen, welche er auf seine Kosten ausrüstete und
auf das Wormser Joch vor den Feind führte.
Er war ein großer Wohltäter der Armen und Förderer aller öffent
lichen Angelegenheiten der Stadt Bludenz, namentlich des Schieß- und
Feuerlöschwesens, der Musik und der Schule.
Wolf Josef geboren am 4. Jänner 1829 als Sohn des Postmeisters und
Bürgermeisters Basil Wolf, gestorben am 24. November 1909 in Bludenz.
Er war von 1867 bis zu seinem Tode Bürgermeister und Landtagsabge
ordneter der Walgaustadt.
Während seiner Amtszeit wurde die Vorarlberger und die Arlberg
bahn gebaut.
Von seinem Amtsantritt als Bürgermeister bis zu seinem Tode stieg
die Einwohnerzahl von Bludenz von 2595 auf 5870; in dieser Zeit wur
den hier 258 Häuser gebaut.
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Wolf Ignaz geboren am 7. September 1850, gestorben am 12. Juni
1916 in Bludenz. Er war Baumeister und Stadtrat, gleichzeitig auch Haupt
mann der Feuerwehr von 1876, 1880, 1882—1884, 1886—1888. 1883 er
baute er das neue Spritzenhaus. Darüber hinaus hat er eine große Anzahl
von für Bludenz bedeutenden Neubauten errichtet, so u. a. die Brauerei
Fohrenburg 1880, die Fabrik Neu Klarenbrunn 1886, das Schulhaus 1887,
die Schokoladefabrik 1890, die Schafwollefabrik Dörler u. Cie. in Lorüns,
welche 1907 in eine Zementfabrik umgestaltet wurde, das Elektrizitäts
werk der Stadt 1900, die Uhrenfabrik 1903, das Schlachthaus 1906 und
das Al vier werk der Firma Getzner Mutter in Bürs 1911.
Die Ignaz-Wolf-Straße baute er auf seine eigenen Kosten unter der
Bedingung, daß sie nach seinem Tode nach ihm benannt werde.
Wichner Josef Dichter und Volksschriftsteller. Er wurde am 23. Okto
ber 1852 in Bludenz geboren und starb als Gymnasialprofessor i. R. in
Krems am 14. Juni 1923. Seine volkstümlichen Schriften haben allgemei
nen Anklang gefunden. Er war ein besonderer Freund Peter Roseggers.
Jehly Jakob Kunstmaler, Urenkel des bekannten Malers Matthias
Jehly. Er wurde am 17. April 1854 in Bludenz geboren und ist hier am
27. März 1897 gestorben. Seiner Ehe mit Vanda Douglas, geb. Freiin v.
Poellniz entsproß die Bludenzer Heimatdichterin Grete, verehelichte Gul-
bransson.
Seine besten Werke befinden sich in Händen des englischen Hochadels.
Zahlreiche Gemälde sind in hiesigem Privatbesitz und im Heimatmuseum.
Jehly Hans Architekt, geboren am 18. Juni 1858 in Bludenz, gestorben
am 18. Jänner 1911 in Dornbirn.
Er arbeitete vorwiegend für den bekannten Münchner Hofmöbelfabri
kanten Pössenbacher. Er war Meister der Renaissance als Innenkunst.
Seine bedeutendsten Werke befinden sich in den bayrischen Königsschlössern
Hohenschwangau und Neuschwanstein, im rumänischen Königsschloß
Sinaya, im deutschen Reichstagsgebäude in Berlin, in der alten Residenz
zu München, sowie in den Justizpalästen von München und Bukarest.
Fleisch Eduard geboren am 8. März 1861 zu Tschagguns, gestorben am
15. Jänner 1930 in Bozen. Er wirkte in Bludenz als Direktor der Volks
und Bürgerschule und als Bezirksschulinspektor von 1890—1906. Hier
lenkte er das Schulwesen von einer veralteten Form in moderne Bahnen
über. Im Jahre 1906 gab er im Vereine mit Alfons Leuprecht eine Heimat
kunde von Bludenz heraus, die vor allem für die Schule, darüber hinaus
aber auch für die Allgemeinheit sehr wertvoll ist.
Leuprecht Alfons geboren am 17. September 1867 in Nesselwängle, ge
storben am 15. September 1940 in Bludenz. Als Lehrer der Volks- und
gewerblichen Berufsschule wirkte er hier in hervorragender Weise. Dar
über hinaus war er 36 Jahre hindurch Stadtarchivar und machte sich als
Heimatforscher sehr verdient. Im Jahre 1911 gründete er in Bludenz ein
Heimatmuseum. Als Gründer und jahrelanger Führer der Pfadfinder
gruppe Bludenz war er der Jugend Beispiel und Vorbild. In zahlreichen
Vereinen, wie Trachtengruppe, Orchestervereinigung und Liederkranz, des
sen Chorleiter er viele Jahre war, wirkte er für die Bevölkerung des
Walgaustädtleins in uneigennütziger Weise. Während des Ersten Welt
krieges leitete er auch das sehr undankbare Amt der Aprovisionierung
von Bludenz.
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Gorbach Josef wurde am 17. September 1870 in Eichenberg geboren
und ist am 21. Jänner 1904 in Gardone am Gardasee gestorben. Er wirkte
von 1896 bis 1904 als Bürgerschullehrer und Stadtarchivar in Bludenz.
Gleichzeitig war er hier als Dichter, Geschichts- und Jugendschriftsteller
hervorragend tätig.
Tschann Franziskus Bischof von Panio, wurde am 3. Oktober 1872 in
Bludenz geboren und am 8. Oktober 1956 in Feldkirch gestorben. 1897
in Brixen zum Priester geweiht, wirkte er ab 1. September 1901 als Ge
neralvikariatssekretär, später als Vikariatsrat bis zu seiner Erhebung zur
bischöflichen Würde am 18. Oktober 1936. Gleichzeitig wurde er zum
Generalvikar der Administratur Feldkirch ernannt. Von 1938—1945 stand
Bischof Tschann oft vor völlig unlösbaren Problemen, besonders dann,
wenn Priester seines Amtsbereiches zum Wehrdienst einberufen oder in
Gefängnisse und Konzentrationslager abgeführt wurden.
Bischof Tschann resignierte am 31. Dezember 1954 aus gesundheitlichen
Gründen als Generalvikar.
Wachter August Monsignore, apostolischer Präfekt von Nordborneo.
In Bludenz am 8. Dezember 1878 geboren, wurde er im August 1945 in
Nord-Borneo von den Japanern erschossen.
Im Jahre 1905 zog der Genannte als Angehöriger der Millhiller Mis
sionsgesellschaft nach britisch Borneo, wo er außer zwei kurzen Heimat
urlauben ununterbrochen bis zu seinem Tode wirkte. In dieser langen
Zeit führte er das aus, was wir durch unsere Spenden für Brüder in Not
und durch die Entwicklungshilfen zu erstreben trachten.
2. Kapitel
Älteste Seelsorgsgeschichte von Bludenz
Ehemalige Ausdehnung der Pfarre
Separation und Errichtung selbständiger Seelsorgen
Es wäre verlockend, anzunehmen, daß in unseren Alpentälern schon im
5. Jahrhundert jenes lebendige christliche Gemeindeleben bestanden hätte,
wie es uns Eugippius, der Schüler des hl. Severin, in der Schilderung von
dessen Wirken von Ufer- und Binnen-Noricum darstellt. In unseren Ge
genden war aber das geistige Klima in jener Zeit noch wesentlich rauher,
wenn auch der wohl schon in spätrömischer Zeit einsetzende Bergbau
eine gewisse Rolle im Sinne einer größeren Weltläufigkeit gespielt haben
mag.
So liegen die Anfänge des Christentums in unserer Gegend im Dun
keln. Jedenfalls deuten die beiden Patrozinientitel der ältesten Kirchen
von Bludenz, St. Petrus (an der Stelle des jetzigen Klosters St. Peter) und
St. Laurentius auf ein verhältnismäßig frühes Durchdringen des christ
lichen Glaubens hin. Man hat auf Grund der Studien Farners über die
Kirchenpatrozinien Graubündens, der die römische Patrozinienschicht als
die älteste nachwies, annehmen wollen, daß auch die Kirchentitel von
Bludenz schon ins 4. oder 5. Jahrhundert zurückreichen. Der bedeutende
Patrozinienforscher P. Iso Müller-Disentis ist aber vorsichtig und denkt
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bei Bludenz nicht an die Zeit vor dem 7. Jahrhundert, während er die
Petruskirche in Schaan (wo sich auch der Laurentiustitel wiederfindet!)
schon dem frühen 6. Jahrhundert zuweisen möchte. (Iso Müller in Mont
fort 1962 15; früher: Farner, Kirchenpatrozinien Graubündens 1925;
Ulmer, Erläut. z. histor. Atlas Vorarlberg (1951) 131 ff) Flür, Fragm. I
26 f; III 33).
Der Königshof in Bludenz, auf dessen Grund die Eigenkirche St. Lau
rentius gegründet wurde, muß sich aus früherem römischen Kron- oder
Fiskalgut entwickelt haben.
Die „ecclesia in villa Pludono“ des Reichsurbars bezog den Zehnten
vom Dorfe selbst und gehörte ihr der Zehent zugleich mit der Kirche
von Puire, Bürs, die also schon von der Laurentiuskirche aus gegründet
worden war. Die Bludenzer Kirche besaß ferner laut demselben Urbar an
Landausstattung 20 Joch Ackerland, von den Wiesen 30 Karren und eine
Hufe, Benefiziar, Ministeriale oder Inhaber dieses Kirchenlehens war vor
dem ein gewisser Fero gewesen, wohl derselbe, der laut zit. Reichsurbar
damals die Kirchen von Schams und Misox inne hatte (Vgl. Zösmair in
„Arch. für Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs, X (1914) S. 77 f) .
Ursprünglicher Pjarr Sprengel, Pfarr-Separationen
Das Kirchspiel der Pfarre Bludenz war in alter Zeit ein sehr ausge
dehntes. Dazu gehörten aus der Herrschaft Sonnenberg die Dörfer Bürs,
Bürserberg und Brand und im Montafon sämtliche Gemeinden mit ihren
Filialen. Um das Jahr 1680 verfaßte der Bludenzer Stadtpfarrer Kaspar
Stieber von Schildriedt eine Zusammenstellung des Status der von der
Laurentiuspfarre abhängigen Filialen und ihrer pflichtgemäßen Erkennt
lichkeiten gegen die Mutterkirche (lat. GVA. Fsz. Blud.) Diese zähle, so
schreibt er, elf Filialen. In der Länge hätte sie sich von den Grenzen
der Stadt Bludenz bis zur Tiroler Grenze erstreckt: „per vallem Fauni-
montanam (Montafon) in Gaschurn inclusive“, sowie in der Quer-Rich
tung gegen Süden. Zur Bludenzer Pfarre hätte einst gehört die Kirche
St. Anton in Pretigoia (Prätigau) zu St. Antonien, die vordem an Rekog-
nition an den Bludenzer Pfarrer 18 Pfund Butter jährlich entrichtet hätte,
nun aber, weil kalvinistisch, nichts mehr. Die der Stadt näher gelegenen
derzeitigen Pfarren (Byrsch (Bürs) und Brandt erstreckten sich bis auf
den Kamm der Prättigauer Berge. Anschließend folgte die „Anatomia“
des einstigen Pfarrsprengeis: Zu allererst löste sich von der Mutterpfarre
ab die Kirche Bartholomäberg „in Montefaun“. Von dieser trennten sich
im Lauf der Zeit wiederum ab deren Filialen Silbertal zum hl. Nikolaus
und Schruns; erstere zahlt dem Berger Pfarrer eine gewisse jährliche Re-
kognition; die Schrunser Kirche hätte auch noch vor wenigen Jahren 12
Pfd. Pfennig, derzeit aber auf Grund einer neuen Vereinbarung nur noch
6 Pfd. Pfennig entrichtet. An zweiter Stelle' separierte sich die „capella
ad st. Gallum, vulgo St. Gallenkirchen“. Diese Kapelle erhielt unter dem
Churer Bischof Siegfried 1305 (III. Id. Mart.) einen Lokal-Kuraten. Die
jetzige sehr ausgedehnte Pfarre begreift von der Landbrücke an St. Gal-
lenkirch und Gaschurn in sich und zahlt an die Pfarre Bludenz an Rekog-
nition 18 Pfund Butter, 1 V2 Viertel Alpschmalz jährlich; Von St. Gallen-
93
kirch sei dann vor 70 Jahren wegen der Zunahme der Bevölkerung die
Kirche Gaschurn abgetrennt worden. An dritter Stelle hätte sich von der
Mutterkirche St. Laurentius abgelöst die Kirche B. Mar. V. in Tschagguns,
die noch jährlich nach Bludenz 18 Pfund Butter entrichtet; auch habe der
Bludenzer Pfarrer das Recht bei der jährlichen feierlichen Prozession der
Gemeinden Bludenz, Bürs, Schruns und anderen Nachbarn nach Tschag
guns den Prediger zu bestimmen. Von der genannten Liebfrauenkirche
hätte sich 1651 die Kirche Vandans getrennt, gegen eine jährliche Rekog
nition an den Tschaggunser Kuraten.
Als vierte hätte sich von der Mutterkirche Bludenz getrennt die Kirche
St. Martin in Byrsch; diese müsse dem Bludenzer Pfarrer jährlich entrich
ten 18 Pfund Butter und ebenso müsse der Ortspfarrer jährlich auf Sankt
Luzius-Tag 9 Pfd. Pf. laut Trennungsbrief zahlen. — Von St. Martin-
Bürs hätte sich nachfolgend die Kapelle B M V in Brandt separiert, die
zur Zeit eigenen Kuraten habe; an Rekognition an den Bürser Pfarrer
seien jährlich zu zahlen 16 Viertel Quartalia Butter weniger 2 Pfund.
Zuletzt unter allen verblieb bis auf unsere Zeit die Capelle St. Antonii
am Eingang des Tales Montefaun. Fürstbischof Petrus Rascher hätte ihr
1602 einen eigenen Kaplan bewilliget, der jedoch verpflichtet war, an
allen Festtagen der Mutter Gottes, der Apostel und an den vier Hoch
festen mit seinem Seelsorgsvolk in der Mutterkirche zu erscheinen und
hier zu predigen; desgleichen hatte er die Pflicht, in Pestzeiten die Pfarr
genossen außerhalb der Stadt mit den Sakramenten zu versehen. Im Jahre
1636 hätten der Kaplan und seine Leute von St. Anton den Versuch ge
macht, ihrer altgeübten Verpflichtung sich zu entziehen, indem sie für die
gänzliche Exemption jährlich 18 Pfd. Pf. zu zahlen sich anboten. Der
Stadtrat von Bludenz aber sei mit der Separation nicht einverstanden ge
wesen und auf das hin sei vom Bischof Johannes VI. sei. bei der General
visitation dd Feldkirch 1646, Aug. 29, ein Interims-Dekret erlassen wor
den mit dem Vermerk, daß den Rechten der Mutterpfarre nicht derogiert
werden dürfe. Seit einiger Zeit gehe nunmehr die Rede, als ob die von
St. Anton sich rühmten, daß sie auf Grund eines erschlichenen Schrift
stückes nun vollständig und zwar ohne Leistung einer Rekognition exempt
seien, so daß die Pfarre Bludenz sich über Rechtsberaubung beklagen
müsse. —
Diese Darstellung von 1680 sei nachstehend ergänzt. (Vgl. Bergmann,
Chronolog. Entwicklung der Pfarreien 1806; A. Leuprecht, Bludenz vor
300 Jahren (Blud. Anzeiger 1929 ab April); Ulmer, Kirchl. Einteilung
Vorarlbergs . . . 1951, 131 ff).
In Bartholomäberg) wo nach der Tradition schon um 1100 eine Kapelle
bestand, soll schon bald danach eine Pfarre entstanden sein. Is. Flür
(Fragm. II 37) bringt dies mit dem Abgang der ehemaligen Hofkirche zu
St. Peter in Verbindung, wohin die Bergleute ehedem pfärrig waren. Ur
kundlich ist erst 1350 von einer Pfarre Bartholomäberg die Rede. — Von
ihr zweigte sich die St.Nikolauspfarre in Silbertal schon vor 1431 ab, mit
der im 15. Jahrhundert zeitweilig bestehenden Kaplanei Kristberg. — In
nerberg wurde 1791 Expositur.
Schruns war bis 1350 Filiale von Bludenz, dann von Bartholomäberg,
und wurde 1575 selbständig. — In der Bludenzer Filiale St. Gallenkirch
stand schon 1305 eine Kapelle mit Seelsorge, wohl zunächst für die Berg
94
knappen der Innerfratte; die Investitur des Kaplans stand dem Pfarrer
von Bludenz zu; die selbständige Pfarre entstand erst 1438. Die Rekog-
nition von 18 Pfund Butter jährlich an den Pfarrer von Bludenz wurde
noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts entrichtet. — Gortipol und
Gar gellen entstanden 1649 bzw. 1790 als von St. Gallenkirch abhängige
Exposituren. — Von Gaschurny das 1587 selbständige Pfarre wurde, zweigte
sich 1728 Partenen als selbständige Expositur ab.
Pschagguns wurde schon vor 1339 von Bludenz separiert; die jährliche
Rekognition von 18 Pfund Butter wurde 1512 auf einen Hof in Vandans
als jährliche Verpflichtung übertragen; 1712 wurde diese Verbindlichkeit
schäbig abgelöst. — Vandans trennte sich 1519 als Kaplanei, 1651 als
Pfarre von Tschagguns.
St. Anton in M., früher „Zalanz zu St. Antonien“ genannt, wo der
Edle Otto von Zalanz 1376 eine Kapelle baute, war in die Stadtpfarre
Bludenz pfärrig, die sonach in älterer Zeit bis Jezmund (Bartholomäberg)
und bis zur Venzer Kapelle reichte; eine Lokalkaplanei 1412; der Kaplan
war verbunden, an allen hohen Festtagen und den drei letzten Tagen in
der Karwoche in der Bludenzer Pfarrkirche zu dienen, wofür er vom
Pfarrer das Mahl erhielt. — 1636 erfolgte der im Stieber’schen Schrift
stück erwähnte Versuch der Filialisten, sich selbständig zu machen. Der
Stadtrat von Bludenz aber stellte alsbald im Jahre darauf wieder den
vorigen Zustand her; 1646 erging vom Churer Bischof ein Interims-Dekret,
das faktisch die Selbständigkeit der Filialisten statuierte, bei der es seit
her geblieben ist. Der Kirchenpfleger von St. Anton hatte an die Pfarr
pfründe Bludenz jährlich zwei Pfund Pf. zu entrichten.
Als 1806 unter Bayern das Landgericht Montafon errichtet wurde, kamen
die früher zur Herrschaft Sonnenberg gehörigen Orte Lorüns und Stallehr
zu diesem Sprengel, damit die zur Einrichtung erforderliche Zahl von
7000 Seelen erreicht wurde. Damit war dann auch die Zuteilung zum
Dekanat Montafon verbunden. Lorüns, das pfarrlich immer noch zu Blu
denz gehört, ist jetzt noch dem Kapitel Montafon zugeteilt, während
Stallehr, das 1750 Expositur wurde, seit 1941 wieder zum Dekanatsbe
zirk Sonnenberg gehört. Seit 1948 ist es (mit Bings) als selbständige Pfarr-
vikarie von der Stadtpfarre Bludenz abgetrennt und seit 1956 zur neuen
Pfarre Bings-Stallehr konstituiert.
Die uralte Bludenzer Filiale Bürs trennte sich kirchlich 1334 von ihrer
Mutterkirche laut der von Graf Albrecht v. Werdenberg und Heiligenberg
gesiegelten Separationsurkunde. Die Gemeinde hatte einem Bludenzer
Pfarrer jährlich V2 Viertel oder 18 Pfund Sonnenberger Gew. oder 30 2/5
Pfund Wien. Gew. “guetes und gerechtes“ Sommer-Alpschmalz als Re
kognition und 9 Pfd. Pf. oder 10 Fl 16 Vz kr als Zehentablösung zu rei
chen und bestand diese Schuldigkeit noch zu Pfarrer Häusles Zeiten 1838;
über die genaue Einhaltung dieses Übereinkommens erfolgte 1507 noch
mals ein Vertrag zwischen den beiden Pfarrherren. Diese Lokalie oder
Kuratie erscheint noch 1442 zur Pfarre erhoben.
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Neuordnung der Seelsorge im 20. Jahrhundert
Innerhalb der Stadtpfarre selbst ergab sich im Lauf der letzten Jahr
zehnte folgende Entwicklung: Mit bischöflichem Dekret wurde im Jahre
1939 die neugebaute und zentral gelegene Kirche zum Hl. Kreuz formell
zur Pfarrkirche erklärt und somit seit diesem Termin der Titel der Stadt
pfarre nicht mehr „St. Laurentius“, sondern „Heilig Kreuz“; die engere,
aber ehrwürdige ehemalige Mutterkirche wird als „alte Pfarrkirche“
weiterhin in Ehren gehalten und gottesdienstlich betreut, ist aber zur
Filialkirche abgesunken. — Eine Mitursache zu dieser Verschiebung der Ge
wichte war auch die Sorge gewesen, es könnte in der nationalsozialistischen
Aera den Machthabern gelüsten, nach dem monumentalen und so günstig
gelegenen Neubau zu greifen und ihn seinem Zweck zu entfremden.
1951 wurde vom Sprengel der Stadtpfarre das Gebiet der Südtiroler-
Siedlung abgetrennt und zur Pfarrkirche Bludenz-Sonnenberg (-Daneu) er
hoben. 1961 wurde daraus die selbständige Pfarre Herz Mariae.
Patronatswesen; der Churer Zehent
Die Kirche von Bludenz war — jedenfalls nach 806 — Reichs- oder
Königsgut und konnte daher im Jahre 940 das Objekt einer königlichen
Schenkung bilden. In diesem Jahre, dd. Quedlinburg, 8. April, schenkte
König Otto I. dem Bischof Waldo von Chur die Kirche zu Bludenz, Plu-
tenes, sowie die Kirche im Schamstale (Sexamnes), in Graubünden, in
Rücksicht auf dessen Erlittenheiten durch die Sarazenen (Mohr, Cod. dipl.
I. N 44; Helbok, Regesten, N 130; Flür, Fragm. III. 15 ff, 123). Das
Bistum Bischof Waldos I. (reg. 920—49) war von den Sarazenen durch
andauernde Beraubung verwüstet und sogar die Stadt Chur im Jahre
940 von ihnen in Asche gelegt worden. Daher hatte der Bischof unter
gleichzeitiger Fürsprache des Herzogs Hermann von Schwaben den König
gebeten, ihm einige zur königlichen Gewaltsame gehörige Kirchen in der
Diözese Chur zu verleihen. Sonach schenkt ihm der König die genannten
zwei Kirchen, daß sie in der Weise, wie sie bisher nur dem König und
dessen Dienstleuten (ministeriales) zur Verfügung standen („aspectabant“),
so von nun an ihm, dem Bischof auf dessen Lebenszeit und denen, welchen
er dessen Besorgung auftragen würde, mit aller Zubehörde gehören sollen“,
nach des Bischofs Tode aber solle die Kirche Bludenz zur Versorgung mit
Einkünften für die Churer Domgeistlichkeit „ad annonam fructuum epis-
copii curiensis“, die Kirche in Schams aber zum Unterhalt des Frauen
klosters in Katzis, Chazzes, verwendet werden.
Der Wert dieser königlichen Schenkung der Bludenzer Kirche lag in
folgendem: der Bischof erlangte die volle Verfügung über selbe sowohl
hinsichtlich der Besetzung dieser Pfarre als auch in betreff der Einkünfte;
außerdem aber kamen mit der Besitzergreifung der Pfarre Bludenz alle
von dieser abhängigen Kirchen, also die Kirche von Bürs und die Kirchen
im Montafon, in die Hand des Bischofs. Die erwähnte Bitte Bischof
Waldos an den König war im Interesse seines durch die Sarazeneneinfälle
besonders schwer geschädigten Domkapitels erfolgt. Als nun der Bischof,
der für seine Domgeistlichkeit sehr besorgt war, im Mai 949 starb, nahm
96
das Domkapitel der Bestimmung der Schenkungsurkunde gemäß von der
Kirche Bludenz Besitz; es hatte sie nun durch neuneinhalb Jahrhunderte
ungestört inne. Noch zu seinen Lebzeiten hatte der Bischof Waldo die
Übergabe der Bludenzer Kirche sowie einiger anderer Schenkungsobjekte
an sein Domkapitel vollzogen. Dies geht aus dem Necrologium Curiense
hervor (Codex C. d. 12. Jahrhundert; Abgedr. in Monum. Germ., Antig. 1
[1888], S. 630, auch in Ausg. von Juvalt. S. 49; vgl. Bergmann: Beiträge
z. krit. Gesch. Vorarlbergs [1853], S. 83 rückw. im Auszug d. Necrol. S.
161—173; Mayer, Geschichte des Bistums Chur I [1907], S. 124; Rapp II
[1896] S. 105; Helbok, Reg. Nr. 135 [mit der zeitl. Datierung: 940 April
8. — 949, Mai 17.] [Tag der Bestattung d. Bischofs]). Der Bischof schenkte
sonach seinem Domkapitel die Kirche des hl. Laurentius in Bludenz (Plu-
dene), die Kirche des hl. Martin in Bürs (Piure) samt seinem Besitz an
diesem Orte, die Kirche des hl. Michael in Schlins (Sline) sowie eine Ka
pelle Sanctae Marie: „ ... et ecclesiam S. Michaelis in Scline et capellam
Sancte Marie ad servitium Fratrum dedit“.
Die örtliche Zuweisung der hier genannten Marienkapelle ist um
stritten. Zösmair (in MB 28 [1889], 24) nimmt, die Textstelle mißver
stehend, zwei Marienkapellen od. Kirchen an und glaubt diese in der Kirche
in Klösterle und deren Filiale in Stuben a. Arlberg zu sehen. Nun aber
ist mit dem zweiten Passus „sancta Marie“ die gleichfalls der hl. Maria
geweihte Domkirche in Chur gemeint, der die genannte capella s. Marie
gewidmet wird zu Gunsten der Domherren (Vgl. Is. Flür in Fragm. VI
6 ff, sehr materialreich: Geschichte des Churerzehent). Die capella St.
Marie ist wohl in Schlins zu suchen, wo das Domkapitel seit alters Be
sitzungen hatte.
Die Schenkung des Bischofs Waldo bestätigte sein mittelbarer Nach
folger Bischof Wido (reg. 1096—1122). Dieser Akt ist im selben Necro
logium zum 17. Mai (1122) mit denselben Worten eingetragen und mit
Angabe noch weiterer Schenkungsstücke im Graubündischen. — Dd. Capua,
1116, März 15., bestätigte Papst Paschal II. dem Kapitel u. der Kirche zu
Chur unter Bischof Wido dessen sämtliche Besitzungen, Zehnten und Leute,
darunter jene im Walgau, „in valle Drusiana“ (Mohr C. Dipl. I. 153, Hel
bok, Reg. 206; Vgl. Mayer, Gesch. d. Bist. Chur I. 173).
Das Jahr 1200 brachte die Vereinigung der Pfarrkirche Bludenz mit
der Dompropstei in Chur. Kurz vorher, um 1190 unter dem Bischof Hein
rich II. von Arbon, erlitten die Kirchengüter, besonders jene des Dom
kapitels, durch Dienstleute der Kirche und andere Bösgesinnte großen
Schaden und gerieten in gänzlichen Verfall; Bischof Reinher (1200—1209)
stellte die Ordnung wieder her (Necrol. Cur.). Da die Dompropstei be
greiflicherweise damals auch schlecht stand, empfahlen sowohl der Bischof
als das Domkapitel zu dessen Abhilfe eine immerwährende Vereinigung
der zur Zeit gerade vakanten Pfarrkirche Bludenz mit der Dompropstei,
der, wie es hier zum erstenmal ausdrücklich gesagt ist, die Kollatur dieser
Bludenzer Kirche zustehe. Diese von Bischof und Kapitel vollzogene
Union bestätigte über Bitten des Churer Dompropstes Burkard der Kar
dinal diakon Petrus dd. Lüttich (Leodii), 1200, Jänner 23. (Mohr, C. dipL,
I. N 164; Helbok, Reg. N. 315). — 1232., November 13., bestätigte
Bischof Bertold dem Dompropst (Wilhelm) das Recht, ohne das Kapitel
befragen zu müssen, die dem Patronat des Kapitels unterstehenden Kir
97
chen mit einem Pleban besetzen zu dürfen (Urbarien d. Domkapitels zu
Chur aus d. 12.—14. Jahrhundert, hg. von Conradin v. Moor [1869],
S. 20). Eine nochmalige Bestätigung der unlösbaren Einverleibung des
Bludenzer Patronates mit der Dompropstei erfolgte durch Bischof Volkard
1247, November 22. (Reg. Nr. 434). Gegen Ende des 15. Jahrhunderts
finden wir folgende Pfarreien des Walgaues der Dompropstei als der Pa
tron ats- und Zehent-Herrschaft einverleibt: Bludenz, St. Anton i. M., Bar-
tholomäberg, Silbertal, Schruns, St. Gallenkirch, Gaschurn, Tschagguns,
Vandans, Bürs, Brand, Göfis, Schlins und dazu St. Anthönien im Prät-
tigäu.
Dem Dompropst stand sonach in Bludenz sowie in den anderen ge
nannten Pfarreien das Praesentationsrecht bei jeweilig fälliger Neube
setzung der Pfarre zu; im Lauf der Zeit jedoch bildete sich hier in Bludenz
eine Art Gewohnheitsrecht heraus, wonach der Stadtrat hinsichtlich der
Person des zu Ernennenden seine Wünsche zu äußern beliebte; diesen
wurde auch nach Möglichkeit seitens des Kollators entsprochen.
Das Domkapitel hatte als Inhaber des Kirchensatzes das mit diesem
verbundene Zehentrecht in den Patronatspfarreien. Den Zehent vom Blu
denzer Kirchspiel überließ der Patron zeitweilig und zwar ein Jahrhun
dert lang, den Herren von Bludenz, den Grafen von Werdenberg-Heili
genberg. So liegt von 1316, April 23. (Mohr. C. dipl., II N 164, S. 245)
eine Revers-Urkunde vor, worin Gräfin Euphemia, Witwe nach Graf
Hugo II. dem Einäugigen, für sich und ihre Söhne erklärt, daß sie auf
den Churer Chorherren-Zehent, den sie gegen einen Jahreszins innehabe,
kein Besitzrecht hätte, sondern daß die Chorherren (das Domkapitel) ihn
nach freiem Belieben vergeben oder verleihen könnten. Das Domkapitel
fand es jedenfalls für angezeigt, sich ausdrücklich von der gräflichen Fa
milie das Zehenteigentumsrecht versichern und bestätigen zu lassen, da
oft genug kirchliche Zehnten zu Unrecht in Laienhände übergegangen
waren. Bemerkenswert ist in dieser Urkunde, daß der Zehent damals
schon nicht mehr in natura geleistet wurde, sondern um einen bestimmten
Bestandszins, ein Zeichen, daß die Geldherrschaft schon begonnen. — Die
Zehentbezüge des Patrons in Bürs und Montafon nach dem Stand zu
Ende des 14. Jahrhunderts finden sich vermerkt im offiziellen Urbar der
Chorherren und des Domkapitels zu Chur ex 1393. (Bergmann, Beitr.
zu krit. Gesch. [S. 139—155] — Flür, Fragm. III. 25). Im Jahre 1395
wurde der Zehent von den Werdenbergern wieder an das Domkapitel zu
rück gegeben. Mit Urkunde nämlich dd Feldkirch 1395, Februar 1. (Orig,
in Münchner Staatsarchiv, vidim. Kopie von 1771, März 31. im Landes
archiv Bregenz; abgedr. in Mus.-Ber. 23 [1883/84] S. 329) verzichtet
Graf Albrecht III., Ae. Herr von Bludenz, auf den Churer Zehnten in
Bludenz, Bürs und Montafon und stellt ihn dem Domkapitel zurück. (Es
ist das also nicht eine Schenkung, wie G. Hummel in Mus.-Ber. 23 meint.)
Der Grund der Rückgabe dürfte dieser gewesen sein, daß gerade damals,
1395, die Grafen von Werdenberg-Sargans zu Vaduz, deren Familien
oberhaupt der derzeitige Bischof von Chur, Graf Hartmann II., war, sich
mit ihren Verwandten, den Heiligenberger Grafen, Albrecht III. von
Bludenz und seinen beiden Brüdern in Heiligenberg und Reinegg, in eine
durch zwei Jahre dauernde Fehde verwickelten. Und so ist wohl anzu
nehmen, daß der Bischof Hartmann vorsichtshalber die Zurücknahme des
98
Zehents veranlaßte. Den Zehentertrag, bzw. den jährlichen Betrag der
Zehentverpachtungen, wie er zu Ende des 15. Jahrhunderts und im 16.
Jahrhundert in Bludenz, Bürs und in den vier Kirchspielen im Montafon
in je zwei Terminen (Johanni B. und Martini) gelöst wurde, tut uns ein
Aktenstück im Bludenzer Stadtarchiv (vgl. Flür, aaO. 27) kund: es gibt:
Bludenz (Stadt und Kirchspiel) dem Domkapitel: 21 Pfd. Pf.; dem Dom
propst 11 Pfd. Pf. — Bürs ebenso 13 und 8 Pfd. — St. Bartholomäs Kirch
spiel und St. Nikolaus" Kirchspiel (Silbertal) zusammen: 26 Pfd. Pf. und
14 Pfd. Pf. 10 Schill. — Unser Frauen Kirchspiel (Tschagguns) 13 Pfd.
15 Schill, und 8 Pfd. Pf. 15 Schill. — St. Gallenkirchen: 13 Pfd. Pf. und
15 Schill, und 8 Pfd. Pf. 5 Schill. -— Der ganze Zehentbetrag ergab sonach
die Summe von 138 Pfd. Pf.
Im unruhigen Jahr 1525, als jenseits der nördlichen Landesgrenze der
Bauernaufruhr im Zuge der durch Luther entfachten Glaubens-Neuerung
sich bedrohlich auswirkte, sandten etliche Untertanen der Herrschaften
Bludenz und Sonnenberg an den Landesfürsten in Innsbruck ihre „Artikel
und Beschwerungen“ - es sind deren 17 - die, teilweise berechtigt, jedenfalls
Ausdruck sozialer Unzufriedenheit waren. In Art. 3 verlangen die Suppli
kanten die Aufhebung des Chureizehnten, den sie für ihre eigenen Orte
zu behalten wünschten; in Art. 4. fordern sie die Übertragung des Kirchen
patronates von der Dompropstei auf die Gemeinden. Im nächsten Jahr
1526 wurde die Entrichtung des Zehents verweigert. Diese Widerspenstig
keit war der Regierung umso unangenehmer, da sie zuvor das Domkapitel
dazu vermocht hatte, auf den geistlichen Gerichtszwang bei Einziehung
der Zehenten und Gefälle zu verzichten, bis Kommissäre verordnet wür
den; war doch die Aufhebung des sogenannten Chorgerichtes (außer in
Ehesachen) in Art. 5. eine Hauptforderung in der besagten Eingabe ge
wesen. Mitte 1527 wurde durch das kluge und entgegenkommende Vor
gehen der Regierung und durch die Bemühung des Bludenzer Herrschafts
vogtes Märk Sittich v. Ems ein friedlicher Ausgleich zustande gebracht,
wonach in Zukunft Priester und Laien ihre gegenseitigen Forderungen an
Geld und Zinsen von der weltlichen Obrigkeit betreiben sollten (Schöch:
„Die religiösen Neuerungen des 16. Jahrhunderts in Vorarlbg. bis 1540“, in
Forschungen und Mitteilungen z. Gesch. Tir. und Vlbgs. IX [1912] S. 88,
180; — Flür, aaO. III. 28 f).
Im Jahre 1537 wurde der Zehent vom Decinator d. i. dem Domkapitel,
den zehentpflichtigen Gemeinden gegen einen Bestandszins mit insgesamt
138 Pfd. Pf. in Pacht gegeben zunächst auf 10 Jahre und zugleich gegen
einen ebenfalls alle 10 Jahre zu entrichtenden Ehrschatz, d. i. eine Vermeh
rung oder Anerkennung für empfangenes Lehen, hier Zehentpacht) im
Betrage von 132 Pfd. Pf., 18 Schill, und 10 Pf.
Hinsichtlich Leistung des Zehents ergaben sich im Lauf der Zeit mehr
fach Differenzen und Streitigkeiten zwischen dem Domkapitel und den
Zehentleuten im Walgau. Ein solcher Zehentstreit beschäftigte das Hoch
stift Chur, den Stadtmagistrat von Bludenz, den Herrschaftsvogt Hector
von Ramsch wag und die oberösterreichische Regierung in Innsbruck in
den Jahren 1598 und 1599 (Flür, aaO. 74—90). Damals sah sich das Donir
kapitel veranlaßt, den Zehentertrag aus den hierländischen Pfarreien zu
erhöhen. Begründet war diese Maßnahme durch die Verschlechterung der
Valuta, sodann dadurch, daß die Geringheit der Einkünfte bisher es un-
99
möglich machten, daß alle Domherren am Bischofssitz Chur selbst woh
nen konnten, wie doch der päpstliche Nuntius und der Bischof es ver
langten; dann auch mit dem Hinweis auf die Pflicht der untergebenen
Gläubigen, für den standesgemäßen Unterhalt ihrer geistlichen Vorge
setzten zu sorgen. Der Decimator zog schon eine anderweitige Vergebung
oder Verpachtung in Erwägung, was den Zehentholden merkliche Unkosten
und Ungelegenheiten bereiten mußte. Diese stellten sogar das Ansinnen,
daß trotz der behördlich zugegebenen maßvollen Bemessung des Pacht
zinses das Domkapitel statt ihrer die Geistlichen besolden und erhalten
solle. Nun legt sich die Regierung ins Mittel und mahnte die Gemeinden
namens des Kaisers, wegen der keineswegs ungebührlichen Erhöhung des
Bestandgeldes sich nicht zu beunruhigen; das Domkapitel sei bereit, ihnen
nochmals vor anderen den Zehent zu verleihen und sie bei der alten Ge
wohnheit zu belassen. So kam dann schließlich am 17. Juli 1599 eine Ver
einbarung (Reversbrief) zustande, (wonach der Zehentherr den inter
essierten Gemeindeleuten der Kirchspiele (Bludenz, Bürs und der in Mon
tafon) den Zehent weiterhin auf 60 Jahre bestandsweise überläßt gegen
einen jährlichen Bestandszins von insgesamt 250 Pfd. Pf. aus dem ganzen
Gebiete, einzuzahlen an den Kapitels-Amtmann in Feldkirch auf Kosten der
Gemeinden und gegen einen alle 10 Jahre zu leistenden Ehrschatz von ins
gesamt 300 Fl. Der Vertrag wurde, nachdem durch einen Einspruch der
Montafoner Hofjünger die Sache sich nochmals verzögert, endlich am
23. November (Dienstag vor St. Katharina) 1599 perfekt. — Als 1658
das Zehentbestandgeld wieder erhöht wurde, machte deswegen das Kloster
St. Peter der Stadt Bludenz gegenüber, in deren Zwing und Bann es ge
legen war, weshalb es auch gleich andern Bürgern nach Chur zehentpflich
tig war, Schwierigkeiten: Der Grund hiefür war seine Armut und waren
deshalb schon früher (1580—83) wegen Vorschreibung der Pachtzins-
Quote Anstände mit der Stadt vorgekommen. Die Sache erledigte sich
durch, Vergleich vom 20. Dezember 1659, wonach St. Peter jährlich 12 Fl.
und jedes 10. Jahr ebenfalls 12 Fl. Ehrschatz zu erlegen versprach.
Im Zeitalter des Staatsabsolutismus interessierte sich auch der Fiskus
für die Frage des Churerzehents hierzulande. Seit 1765 mußte das Dom
kapitel die Aequivalent-Steuer erlegen; 1789 stellte das Bregenzer Kreisamt
an das Domkapitel das Ansinnen, als Zehentherr und Patron die angeb
lich baufälligen Pfarrhöfe in Bludenz und Bürs zu reparieren. Es wurde
dann aber doch auf begründete Gegenvorstellung hin hiervon abgesehen.
Hinsichtlich Bludenz erklärten 1794, Mai 30., die Stadt und das Kirch
spiel Bludenz, die nötigen Materialien zur Reparierung des Pfarrhofes,
jedoch nur für diesmal, liefern zu wollen (Flür, aaO. 96). In Vorahnung
der drohenden Säkularisation beschloß das Tal Montafon 1802 im eigenen
Interesse, aber auch, wie sich nachher zeigte, im Interesse des Zehentherrn
den Zehent abzulösen und die Ablösungssumme dem Domkapitel als Eigen
tümer zurückzugeben; immerhin gelang diese Aktion nur zum Teil. Hier
über bemerkt JJ Staffier (in: Tir. u. Vlbg., stat. u. topogr. I. [1841], S 137):
„Vermöge des Vertrages vom 23.4. 1802 wurde diese Last (Zehentleistung
an das Domkapitel) dem Tale Montafon gegen ein Kapital von 15.000 FL
und gegen die Verbindlichkeit der gänzlichen Einhaltung und Herstellung
aller Pfarrkirchen und anderer Patronatsgebäude erlassen. Der Landes
fürst (Staatsdomänenfonds), der im Nachgange des Domkapitels und zum
100
Teile des Dompropstes von Chur Patron der Pfarreien: Schruns, Tschag-
guns, St. Anton, Bartholomäberg, Silbertal, St. Gallenkirch, Gaschurn, Van
dans geworden, hat daher in allen diesen Seelsorgstationen keine Patro
natslasten zu tragen. Die Frühmeßbenefizien stehen unter dem Gemeinde
patronate.“
Es kam die Säkularisation. Der berüchtigte Reichsdeputations-Haupt
schluß vom 25. Februar 1803 bestimmte: alle geistlichen Fürstentümer sind
aufgehoben und sowohl die weltlichen als auch die kirchlichen Güter und
Einkünfte der bisherigen Fürstbischöfe werden den weltlichen Fürsten als
Entschädigung für ihre an Frankreich im Frieden von Luneville (1801,
Februar 9.) verloren gegangenen Gebiete zugesprochen. Auch die Güter
der Domkapitel gingen nach Art. 34 mit den Bistümern auf die weltlichen
Fürsten über. Ebenso wurden auch durch Art. 35 des Reichsrezesses alle
Güter der Stifte, Abteien und Klöster der freien und vollen Anordnung
der Landesfürsten überlassen. Die Methode der sogenannten Säkularisation
ist nichts anderes als widerrechtliche und gewaltsame Wegnahme geistlichen
Besitztums; dies machte auch die österreichische Regierung hierzulande mit.
Sie sah sich dazu veranlaßt, da andernfalls die Helvetische Republik, die
zufolge des Reichsdeputations-Hauptschlusses das Bistum Hochstift Chur —
allerdings nur mit vorübergehender Wirkung — säkularisiert hatte, deren
Besitztum hierzulande annektiert hätte. Nachdem schon zum voraus amt
liche Auskünfte über den ausländischen geistlichen Besitz im Lande ein
geholt worden waren, erfolgte unterm 3. Februar 1803 von Wien aus eine
a. h. Entschließung, wonach die provisorische Sequestration der geistlichen
Güter der schweizerischen Stifte (Einsiedeln-St. Gerold; St. Luzi in Chur
[das Besitz in Frastanz und Nenzing hatte] im österreichischen sowie
auch die Zehentbezüge des Domstiftes Chur in Bludenz per 210 Fl., in
Sonnenberg per 156 Fl., mit Beschlag belegt werden. Die schweizerischen
Stifte hätten nur bis 1. Dezember 1802 das Nießungsrecht ihrer geistlichen
Güter im österreichischen. Als Begründung für diese Einziehung schweize
rischer Güter im österreichischen wird angegeben, daß Österreich Hoheits
rechte und Besitzungen in der Schweiz laut § 29 des Entschädigungsplanes
verliere (J. G. Mayer, Gesch. d. Bist. Chur, II. 555).
Diese Entschließung wurde unterm 9. August 1803 der kk. Admini
stration in Bludenz — ein rechtskundiger Administrator stand seit der
Aufhebung des vormaligen Magistrates durch den Kaiser 1785 an Stelle
eines Bürgermeisters an der Spitze des Stadtwesens — durch das dortige
Vogteiamt bekannt gegeben mit der Bemerkung, der Zehent von 210 Fl.
darf einstweilen und bis auf weitere Anordnung nicht mehr an das Dom
kapitel zu Chur verabfolgt werden. Unterm 3. Dezember 1803 ordnete
alsdann ein Regierungsdekret die Incameration aller Liegenschaften, Kapi
talien, Gefälle und Habschaften der schweizerischen Stifte auf öster
reichischem Gebiete an.
Mit 15. Februar 1804 erfolgte die definitive Beschlagnahme der Zehent
bezüge des Domkapitels in Bludenz und in Sonnenberg mit den vorge
nannten Beträgen durch die österreichische Regierung. Betreffs des Mon
tafonerzehents war bereits am 15. März 1803 durch das Innsbrucker Gu-
bernium entschieden worden, daß das Domkapitel sich mit den bereits ihm
bezahlten 5000 Fl. und den Zinsen von 10 000 Fl. (bis Martini 1803) be
gnügen müsse.
101
Das Churer Domkapitel hatte bis zum Jahre 1803 in Vlbg. und Tirol
zusammen jährliche Gefälle im Betrage von 1368 Fl. Einen teilweisen Er
satz für die eingezogenen Güter und Kapitalien leistete Österreich an das
Domstift im Jahre 1847, September 21., nämlich 4000 Fl. an den Bischof
und 2000 Fl. an das Domkapitel, und nochmals wurde an das Domstift
um das Jahr 1910 eine Geldsumme als Vergütung überwiesen.
Der vormals domkapitel’sche, seit 1803 ärarische vom kaiserl.-königl.
Kameral-Rentamt verwaltete Zehent, bzw. Pachtzins, wurde im Zuge der
allgemeinen Grundentlastungs-Aktion 1850—54 abgelöst. (Über die Ab
lösung in den Zehentgemeinden Bludenz, Bürs, Bürserberg, Brand sowie
in den Gemeinden Stallehr und Lorüns, die in dieser Sache dem Bludenzer
Magistrat ihre Vollmacht übertragen, siehe Flür aaO. III. 110 f.)
Gleichzeitig mit der Säkularisation und Einziehung des Churerzehnten
durch die Wiener Regierung im Jahre 1803 erfolgte auch sinngemäß die
Kassierung und Aufhebung des Patronatsrechtes des Churer Dompropstes
hinsichtlich unserer Innerländer Pfarreien. Formell wurde diese Verände
rung dekretiert durch die Kais. Verordnung von 1804, Dezember 4., die
verfügte, es sei das Patronat über die Pfarre Bludenz (in logischer Aus
wirkung auch über deren übrigen Filialpfarreien, wie schon früher be
merkt (vgl. Staffier, aaO. I. 137) infolge des Reichs-Entschädigungsplanes
für das Haus Österreich in Beschlag genommen worden (St. A. Blud.
113/38). Das Patronat inhärierte nunmehr dem« landesfürstlichen Staats-
Domänenfond, bzw. Karneral-Fondsetat für Kultus und Unterricht, nach
der Neuordnung von 1919 der Vorarlberger Landesregierung bzw. Lan
deshauptmannschaft. Seit 1939 sind die genannten Pfarreien freier bischöfl.
Verleihung. Betreffs der mehrgenannten Montafoner Patronats-Pfarreien,
deren vormalige Zehentleistung nach Chur vom Tal Montafon 1802 ab
gelöst, reluiert oder ausgekauft worden, enthielt der Vertrag von 1802,
April 23., die Bestimmung, daß das Tal Montafon verbunden sei zur
gänzlichen Einhaltung und Herstellung aller Pfarrkirchen und anderer
Patronatsgebäude; sonach hatte auch der Landesfürst, der im Nachgange
des Domkapitels und teilweise des Dompropstes von Chur Patron der
Pfarreien Schruns, Tschagguns, St. Anton, Bartholomäberg, Silbertal, St.
Gallenkirch, Gaschurn, Vandans geworden, in allen diesen Seelsorgsstatio-
nen keine Patronatslasten zu tragen. Die Frühmeßbenefizien standen bis
1939 unter dem Gemeindepatronate.
3. Kapitel
Reihe der Pfarrherren
(Vgl. Häusle’sche Chronik; Leuprecht, Bludenz vor 300 Jahren.)
Der früheste urkundlich genannte Pfarrer in Bludenz dürfte wohl jener
sein, von dem es im Jahrzeitbuch des Domkapitels Chur (Necrologium
Curiense hgg. 1867 von Juvalt) unter dem 17. Juli 1291 heißt: Jacobus
sacerdos de Bludens obiit.
102
Flür (Fragm. XI 103) und Ulmer (Burgenwerk 553) wollten diesen Priester
Jakobus dem Geschlecht der Ritter von Bludenz zuweisen, doch ist dies nur Ver
mutung, während die Identifizierung dieses Jacobus de Bludens mit jenem Jaco
bus de Satans, der mit seinem Bruder Rudolphus als Lehensträger des Domkapi
tels an jener berühmten Stelle erscheint, wo der Talname „Montavun“ im Necro-
logium zum erstenmal aufscheint, auf arge Bedenken stößt; denn diese Eintragung
im Jahrzeitbuch stammt nach den Untersuchungen Bilgeri’s schon von ca. 1240—50
(Bilgeri, Zeit der Rätoromanen im Montavon, Jahresbericht des Realgymnasiums
für Mädchen, Bregenz, 1856; dort Fotokopie der Eintragung).
Erst verhältnismäßig spät begegnet uns der erste sicher bezeugte
Name eines Kirchherrn von Bludenz: Ulrich Sattler. Er kommt in der
Urkunde 1466, Oktober 2., vor (St. A., Bludenz), die über die Errichtung
der Frauenpfründe handelt.
Ulrich Lamparter, Pfarrer dahier 1471—74; er kam dann als Pfarrer
nach Mals durch Pfründentausch mit seinem Nachfolger in Bludenz. Lam-
parter war von 1459—71 Pfarrer in Sonntag gewesen; schon damals
führte er einen Prozeß um ein Kanonikat in Chur, auch als Pfarrer von
Bludenz bewarb er sich zusammen mit einem Kaspar von Sax um ein
solches Kanonikat. Noch 1473, Mai 18., nimmt sich seiner Ritter Rudolf
von Ems, Vogt, in seiner Streitsache an. (Urk. im Chur. A.) — 1481 er
scheint er als Studierender des Rechtes in Bologna; er starb im Jänner
1489. Die Lamparten (Lampert) waren eine Feldkircher Familie (Ludewig,
Vorarlberger 147 [125]; Vasella: Untersuchungen 144 [223]; derselbe in:
Ergänzungen zu Ludewigs „Verzeichnis der Vlbg. Studenten“ in Zeitschr.
„Montfort“ [Bregenz] 1948, S. 112).
Johann oder Hans Gluitz (Glutz, Glitz, Glintz) Pfarrer dahier ab
1474, vorher Pfarrer in Mals, Vintschgau, Unterm 21. Mai d. J. wünscht
er unter Vermittlung seines Vertreters Rudolf Melchior, Vikars in Röthis,
seine Pfarrstelle Mals mit jener von Bludenz einzutauschen; wirklich re
signierte er am 19. Oktober 1474 (Urkunden im Chur. A.) Als Pfarrer
von Bludenz erscheint er in drei Urkunden von 1483 und 1486 (St.-A.;
Regesten von G. Fischer in MB 27 [1888] 51. NN 44, 46, 47). Mittelst
Urkunde von 1486, November 27, macht er an die Stadt eine Stiftung
zugunsten der Hausarmen und Spitalkranken sowie seiner Amtsnach
folger.
Ulrich Erhärt aus Feldkirch, Pfarrer hier nach 1486 bis 1495; er stu
dierte 1477 in Erfurt; 1478 f. in Leipzig (Ludewig, Vorarlberger, 48 [22];
53 [22]); 1482 erscheint er als Pfarrer in Schanfigg (Graubünden). Von
Bludenz kam er 1495 auf die Pfarre Naturns in Vintschgau, resignierte
hier 1503 und wurde Benefiziat an der Leonhardskirche in Feldkirch (Flür,
Fragm. IV. 17). In Bludenz verleiht er 1491 dem Schlosser Hanns Mertzen
von Bludenz eine Schmitte auf des Widums Hofstatt (Urk. im St. A.
314/la).
Gegen diesen Pfarrer fanden sich die Bludenzer zu klagen veranlaßt:
er sei streitsüchtig und stelle die Vorgesetzten in der Gemeinde bloß, er
werfe ihnen vor, sie hätten die nötige Instandsetzung eines der Pfründe
gehörgen Maisäßes vernachlässigt, er versehe seine Pfarrkinder nicht und
lasse auch den Frühmesser nicht versehen; daher bitte man um Abhilfe
und solltem dem Frühmesser die Tabernakelschlüssel eingehändigt wer
den. (Undat. St.-A. 116 [14]).
Pfarrer Ulrich Friedrich, urk. 1500 und 1507, September 25., schließt
er eine Vereinbarung mit dem Pfarrer von Bürs und Domherrn von Chur
103
Matthäus Brüning in betreff der Rekognitionssumme von 9 Pfd. Pf. (Zins-
libell d. Pfarr. zu Bludenz II. ex 17. Jht. [St.-A.] ebd. 131.7a; Schöch:
„Religiöse Neuerungen des 16. Jht. in Vlbg. bis 1540“ [1912] S. 33).
Ulrich Waibel, Plebanus in Bludenz 1513 (Chur. Fiskalbuch I., N 501)
Lienhard Mayer, (Leonh. Johannis Meiersz), Pleban, 1514, 1521, 1522
und 1523 (Vasella, Untersuchungen [1933] Nr. 3; Mus.-Ber., 1889, S. 46,
Nr. 102 [zu 1514]; Chur. Fisk. Buch I. und Lib. hör. und Episkopat. Chur,
[zu 1522 und 1521]). Im alten Frastanzer Jahrzeitbuch zu 1499, März,
erscheint dieser Lienhardt Mayer als Zeuge; 1510 war er Frühmesser in
Frastanz.
Johann Laser (Latzer) 1541; zuvor, urk. 1531, war er Kaplan der
hiesigen Johannes-Pfründe gewesen.
Das zweite Viertel des 16. Jahrhunderts ist für unser Land und in
diesem besonders für die Bludenzer Gegend charakterisiert durch die mehr
fachen Versuche, der von auswärts hereingetragenen Glaubens-Neuerung
zum Durchbruch zu verhelfen. (Siehe über diese Bewegung und ihre Aus
wirkung die Abhandlung von Johannes Schöch: „Die religiösen Neuerun
gen des 16. Jahrhunderts in Vorarlberg bis 1540“ in: Forschungen und
Mitteilungen z. Gesch. Tir. u. Vlbgs. IX. [1912] S. 89, 101—106, 181,
268—72). In Bludenz war der Boden für die neugläubige Bewegung von
Anfang an günstig. Ein Vorbote dieser Gährung war u. a. der von hier
stammende Humanist und Priester Jakob Bedrott, ein bedeutender Philo
loge, aber zugleich der neugläubigen Richtung anhängend und ein Freund
der Reformatoren Vadian in St. Gallen, Bucer und Capito in Straßburg.
Er war in Straßburg tätig und starb 1544. Jedoch hat er für Vorarlberg
in dieser Richtung keinen bestimmenden oder direkten Einfluß gewonnen.
Über diesen hervorragenden Straßburger Schulmann vgl. Conradin Bono-
rand Jacobus Bedrott Pludentinus, in JB. d. Vlbg. Mus.-Vereins 1962.
Schon vor dem Aufflammen der neuen Bewegung in Bludenz um das
Jahr 1524 war durch mehrere Umstände die Gährung vorbereitet worden,
die Bedeutung der Stadt als Verkehrsknotenpunkt mit den Übergängen
ins nahe Prättigäu, die kirchlichen Zustände, die Mängel aufwiesen, die
Nähe der Silbertaler Bergwerke, deren Knappenschaft ein unruhiges, neue
rungssüchtiges Element darstellte, und nicht zuletzt die Bekanntmachung
der neuen Lehre durch die Studenten aus dem Städtchen, die in Witten
berg studiert hatten. Nach all dem wird es erklärlich, wie diese Lehre so
rasch in Bludenz Symphatien finden konnte, nachdem einmal ein rühriger
Agitator mit Geschick für diese bei der Bürgerschaft zu werben begonnen
hatte. Es war dies der unrühmlich bekannte Laienpriester Lutz Matt, der,
nachdem er aus Stams im Oberinntal, wo er sein Unwesen getrieben, flüch
tig, im Mai oder Juni 1524 nach Bludenz gekommen war. (Über ihn s.
Ulmer: Pfarrbeschr. Lech und Pfarrbeschr. Buchboden [Rotenbrunnen]; so
wie in Zeitschr. „Alemannia“ 1937. (A. 22—25). Durch seine Tätigkeit
brachte er es dahin, daß binnen zwei Monaten ein Teil der Bürgerschaft
und wie es scheint, die Mehrheit, „guett lutterisch“ war, dank der Un
tätigkeit oder Unfähigkeit des dortigen Vogteiverwesers Martin Stain-
huser. Auch zwei junge Kapläne in der Stadt, Rudolf Wolf und Thoman
(der Geschlechtsname ist nicht genannt; P. Flür [Fragm. I. 89] vermutet:
Thomas Melangt oder Schwarz laut Steuerbuch von 1523), die in Deutsch
land studiert hatten, waren 1524 für die Neuerung, und zwar als Rädels
104
führer tätig (nach Bücher „Walgew“, im Reg.-A. Innsibr.; Schöch aaO.
1059; Flür aaO. S. 89). Der Bludenzer Herrschaftsvogt, der Kriegsheld
Märk Sittich von Ems, ein überzeugter Anhänger der alten Kirche und
auch seinem König treu ergeben, wurde, da er zugleich die Vogtei Bregenz
innehatte, daher viel beschäftigt und abwesend war, erst zu Anfang Au
gust 1524 auf das Treiben des Agitators aufmerksam. Als er in Ausfüh
rung des Befehls der Innsbrucker Regierung diesen zu Anfang September
1524 heimlich gefangen nahm, um ihn nach Bregenz zu bringen, da erhob
sich die Bürgerschaft, an ihrer Spitze der Untervogt und der Stadtschreiber,
und entriß den schon verhafteten dem Schloßturm. So mußte Sittich mit
der Bürgerschaft unterhandeln und beließ endlich den Prädikanten in Frei
heit gegen eine Bürgschaft von 2000 Fl, die mehrere Bürger stellten. Die
Regierung, an die der Vorfall berichtet wurde, entsetzte den Vogteiver
weser und den Untervogt ihrer Ämter und beauftragte den Vogt von Neu
burg, Ulrich von Schiandersberg, mit der Schlichtung der Sache. Dieser
erreichte, daß die Bürgerschaft den Prädikanten pro forma ins Gefängnis
auf das Schloß zu Bludenz lieferte, und er stellte seine Fürsprache und
die Einwirkung der Bürgschaftsleistung, daß sich solches nicht mehr wie
derhole, in Aussicht; dann sollte der Häftling dem hier allein zuständigen
beschöflichen Gerichte in Chur überstellt werden. Schließlich aber machte
die Regierung am 25. Jänner 1525 der Sache ein kurzes Ende, indem sie
ihren Vertrauensmann anwies, den Lutz Matt aus dem Land und allen
Erblanden zu schwören und ihn zu verpflichten, sich darin aller neugläu
bigen Agitationen zu enthalten, in welchem Fall dann Begnadigung nicht
ausgeschlossen sei. Tatsächlich wurde er noch im selben Jahr auf dringende
Bitte der Bludenzer wieder in das Gebiet in und um Bludenz eingelassen,
freilich mit gewissen Bedingungen.
Zur selben Zeit machten sich auch im nahen Kloster St. Peter der un
botmäßige Geist der Glaubens-Neuerung und zugleich Durchbrechung der
Ordenszucht bemerkbar dank der unheilvollen Tätigkeit des Kaplans des
Klosters, Thomas Gaßner. Davon später. — Die weitgehende Nachsicht
der Regierung und die Verlegenheit, welche Strafmaßnahmen sie an wen den
sollten, einerseits, und die Forderungen der Untertanen andererseits be
leuchten schlaglichtartig die traurigen Zustände in religiöser Hinsicht im
Bludenzer Gebiet. Die Häresie hatte sich in dieser Stadt so wie kaum
anderswo im Lande eingenistet; die Anhänger des neuen Glaubens waren
es auch, die in jenem Jahr 1525, der Zeit des Bauernkrieges, zum Aufruhr
geschürt hatten. Im Jahre 1534 unternahm die Regierung einen Versuch,
durch individuelle Vornahme und Behandlung der bezüglich ihres Glaubens
Verdächtigen die religiöse Position der Kirche und der Rechtgläubigkeit
wieder zu festigen. Sie beorderte hiezu den ausgezeichneten Feldkircher
Vogt Ulrich v. Schellenberg und den Pfarrer von Feldkirch, Dr. Laurenz
Mär, nach Bludenz, um mit dem Bludenzer Vogt Wolf Dietrich von Embs
und dem Ortspfarrer die Verdächtigen einzeln zur genauen Untersuchung
in betreff Sakramenten empfang, Kirchenbesuch und Glauben vorzuladen.
Die Untersuchung ergab kein günstiges Bild. — Die religiösen Neuerungen
kamen hier noch lange nicht zur Ruhe und es ist anzunehmen, daß noch
bis ins 17. Jahrhundert hinein Reformierte in der Stadt lebten; auch im
Montafon gab es noch um die Mitte des 17. Jahrhunderts Lutheraner, die
dann aber abgeschafft wurden. Bekanntlich hatte seinerzeit auch in Klö-
105
sterle eine Gruppe von Sektierern, die sich um eine aus dem Kloster St.
Peter entsprungene und daraufhin verheiratete Nonne und ihren Ehepart
gesammelt, geheime Konventikel gehalten, bis die Regierung 1529 damit
aufräumte. Auch auf dem abgelegenen Tannberg machte ein abtrünniger
Geistlicher von sich reden, der aber, als von den Bregenzer Amtleuten im
November 1529 seine Einlieferung angeordnet wurde, nach Lindau ent
wich und hier ein Weib nahm. Schließlich und endlich aber ward die Ge
fahr des Überwucherns der Neugläubigkeit auch in Bludenz und im Ober
land dank der beständigen Wachsamkeit der Regierung beschworen und
ist seitdem die Bewohnerschaft dem altererbten katholischen Glauben bis
heutigentags treu geblieben.
In der Reihe der Pfarrherren des 16. Jahrhunderts begegnet uns weiter:
Lorenz Felix; er war vermutlich nur Pfarrvikar, da er sonst das hiesige
Muttergottes-Benefizium innehatte: er starb 1567 am 20. Feber (A. Chur.
ML 60;; O. Vasella: Untersuchungen Nr. 70). Er ist wohl derselbe Laur.
Felix, der 1508 in Wittenberg immatrikuliert wurde (A. Ludewig, Vorarl
berger 123/11). Sodann erscheint als hiesiger Stadtpfarrer Christian Bürk-
lin, gestorben an der Pest 1568.
Michael Strasser, um 1572 (laut St.-A. 162/1 und altem Kalendarium
der Pfarre Sonntag, S. 39 b). Er war Konventual von Stams. Wegen der
verheerenden Wirkung der Pest war er damals der einzige Priester in
Bludenz (Flür, Fragm. I. 90).
Christof Ardolf aus dem Kloster Fürstenried (b. München) erscheint
um 1588 als hiesiger Pfarrer (St.-A. 273/25); er war zuvor, um 1583,
Pfarrer in Bartholomäberg (ebd. 790 [491] zum Jahre 1567).
Mag. Ulrich Rüef (Rueff, Rief). Dieser scheint früher zeitweilig als
Kleriker dem Stift Mehrerau angehört zu haben; 1595 hielt er in Andels
buch Schule. Nach seiner Primiz wurde ihm von der Bürgerschaft in Blu
denz ihre Stadtpfarre angetragen. Mit Schreiben vom 1. Jänner 1596 er
suchte er den Abt von Mehrerau Gebhard Raminger um die Entlassung,
mit dem Versprechen lebenslang hiefür dankbar zu sein (Akt im Landesa.
[Breg.]; Rapp, IV. 525, f; Ulmer, Dek. Breg. Wald, 178). Pfarrer Rüef
erscheint urkundlich 1598 und 1600. Im letzteren Jahre dürfte er resig
niert haben. Später wurde er Stadtpfarrer von Bregenz (Rapp, II. 293)
und folgte hier in Bregenz auf ihn 1618 der vortreffliche Mehrerauer
Konventual P. Michael Boner. Im Jahre 1600 suchte um die hiesige Stadt
pfarre an Rover inus, nach anderer späterer Lesart: Severinus Spindler,
wahrscheinlich aus Blumenegg stammend (St.-A. 137/61) auch noch 1612
erscheint er urkundlich als Pfarrer dahier (ebd. 101/61); desgleichen ist
er vermerkt im St. Vineriusbruderschaftsbuch von Nüziders unter den vor
1625 verstorbenen Mitgliedern. Vermutlich starb er 1617.
Valentin Hengel, Pfarrer 1617—19, hier gestorben 1619 (laut St. Ja
kobsbruderschaftsbuch, Bludesch).
Dr. th. Martin Wähinger urkundlich 1622 (laut Akt betr. Erb Vertei
lung der Novizin A. Mar. Zürcher in St. Peter, gest. 1621, Oktober 25.;
Kloster-A. St. Peter).
Leonhard Clessin (Clässin, Clese), der bekannten angesehenen Familie
in Feldkirch entstammend, wirkte hier als Pfarrer von 1627 bis zu seinem
Tode 1668. Diesem Pfarrer ist die Berufung der PP Kapuziner nach Blu
denz zu verdanken. (Im Jahre 1644, nachdem man schon länger mit der
106
Provinzvorstehung der Kapuziner wegen Baues eines Klosters unterhan
delt, war wegen günstiger Angebote des Franziskanerordens die Mehr
heit im Stadtrat bereits für diesen eingenommen und nur drei Ratsherren
stimmten für die Kapuziner. Da eilte Clessin in den Rat und legte dar,
wie undankbar es wäre, jetzt, nachdem die Stadt schon 40 Jahre hindurch
die geistlichen Dienste der Kapuziner genossen, ihr Versprechen zu bre
chen und andere Religiösen einführen zu wollen. Damit war das Zustande
kommen des Kapuzinerklosters dahier gesichert. Pfarrer Clessin übergab
den Kapuzinern auch die hiesige Pfarrkanzel und bedachte das Kloster
auch im Testament mit Widmung von theologischen Büchern. Im Jahre
1641 hatte er schon daran gedacht zu resignieren und sich um die gerade
frei gewordene Pfarre bzw. Kaplanei „St. Carnölli“, d. i. St. Kornelli-
Tosters zu bewerben (St.-A. 102/48 [dd 1641, Juni 3.]). Doch kam ein
solcher Wechsel damals nicht zustande. Von Pfarrer Clessin stammen die
ältesten Matrikeneintragungen (Taufen und Trauungen, die Sterbefälle
folgen erst unter seinem Nachfolger) sowie ein Urbar.
Kaspar Stieber von Schiltriet, Pfarrer von Ostern 1668 bis zu seinem
Tod 20. April 1688. Er war gebürtig von Göfis, Parzelle Schildried; er
wurde, wie er selbst erklärt, dd 14. Dezember 1686 von Kaiser Ferdinand
III. geadelt als Edler von Schiltriet und mit einem Wappen begabt. Lude
wig, Vorarlberger, 206 [1]). Stieber war bisch. Sekretär in Chur, dann
von 1656 bis 68 Pfarrer in Schlins (Rapp. II. 107). Schon in der letzten
Lebenszeit des Pfarrers Clessin, unterm 23. Feber 1668, ersuchte die Stadt
Bludenz den Fürstbischof, ihr Stieber als Nachfolger in der Pfarre zu
geben (St.-A. 102/55; Präs.-Urk. des Dompropstes als Kollators dd 1668,
März 1., in Chur A. L 60). Stadtpfarrer Stieber war zugleich bisch. Kanz
ler in Chur und daher oft von Bludenz abwesend; auch war er Kammerer
des Drusian. Kapitels. Er begann in den Matriken auch die Sterbefälle
aufzuzeichnen. Einige Monate vor seinem Tod resignierte er, nachdem er
schon 1676 diese Absicht gehabt (St.-A. 175/1) und nahm die hiesige Früh-
meß-Pfründe an, deren bisheriger Inhaber alsdann sein Nachfolger auf
der Pfarre wurde. Er stiftete testamentarisch ein Stipendium von 3000 Fl.
Kapital für die Nachkommen seiner zwei rechten und zwei ehehalben
Schwestern; bezugsberechtigt waren sonach die Familien Sturn und Mähr,
Schnetzer und Lorenzi. Einen nachträglichen langjährigen Streit wegen des
Verteilungsmodus schlichtete das bisch. Gericht Chur 1710, Oktober 9.
(Akten im GVA [Blud.]; vgl. Vlbg. V. Kal. 1880; Ludewig aaO. 289).
Johann Barbisch von Bludenz, Pfarrer hier 1688, April 23. bis 1697,
Februar 22., zuvor lange Zeit Frühmesser dahier; (Praes.-Urk. dd 1688,
Februar 20. in Chur. A. L. 60). Er war ein frommer, eifriger Seelsorger,
errichtete ein neues Urbar, verbaute aus eigenem Geld sehr viel am alten
Pfarrhof und brachte die ziemlich abgegangenen Äcker wieder in guten
Stand.
Nach seinem Tod wurde anstatt des von der Stadt zum Pfarrer erbe
tenen Kononikus Fr. Jos. Kapeller (St.-A. 113/38; Chur. A. M. 218) Nach
folger der bisch. Sekretär und vormalige Pfarrer von Bürs, ]oh. ]akob
Martini aus Bludenz von 20. März 1697 bis Frühjahr 1707. (Über diesen
Pfarrer liegen einige Klageschreiben des Stadtrates vor an den Dompropst
Rudolf von Salis dd 1707, April 3. und April 14. Chur. A. M. 218); er
vernachlässige den Gottesdienst, habe keinen Verkehr weder mit Priestern
107
noch Laien, habe Schulden, besonders Metzger-Schulden. Vermutlich hängt
mit diesen MißlicEkeiten sein Abgang von der Pfarre im Frühjahr 1707
zusammen. — Er war sodann Pfarrer und Kammerer in Schruns, wo er
1726, 60 Jahre alt, starb (Angabe in Feldkirch Taufbuch S. 319).
Nachfolger wurde Christian Schuler, wohl von hier gebürtig, Pfarrer
1707—45, Jänner 6 (f) und Kammerer. (Unter ihm hatte die Stadt- und
Landpfarrei Bludenz laut der damaligen Visit-Protokolle von 1739 und
1743 1100 Kommunikanten (Ch. A. M. 256). In seine Amtszeit fallen die
schon oben berührten bürgerlichen Unruhen in der Stadt (1720—27) in
denen der Kronen wirt Joh. Bernardin Leu die unrühmliche Hauptrolle
spielte.
Auch ein in Bludenz wohnhafter Priester Fidel Lengst aus der Kon
stanzer Diözese war damals in die Tumult-Affaire verwickelt. Das Vogtei
amt beklagte sich über ihn mit Schreiben an den Bischof von 1725, März
20. (Vogt. A., Gstl. Akten, Blud. II), daß er sich aufwieglerisch betätigt
habe anläßlich eines Bruderschafts-Konkurses, er hätte die Weiber aufge
fordert, den im Schloß attestierten Leu gewaltsam herauszuholen. Sein
Benehmen erkläre sich aus Antiphatie gegen den Stadtrat, der seinen
Vater der Schulmeisterei entsetzt habe; dem Pfarrer hätte er auf dessen
Vorstellungen nur frech geantwortet. Lengst wurde alsdann vom Bischof
suspendiert und seine Ausweisung angeordnet. (Schreiben des Bischofs, dd
8. Juni d. J,. ebd.)
Pfarrer Schuler hatte durch viele Jahre einen Kooperator oder Hilfs
priester in der Person des Jos. Christian Mangein (Mangeng?) von Vandans.
(Laut Eintragungen in den Pfarrmatriken 1728—44 und Dis. Protok. von
1730, Juni 2.)
Joh. Engelbert Tschojen von Gaschurn, bisher Pfarrer von Bartholomä-
berg, Stadtpfarrer hier 1745—1762 März oder April (f) (Praes.-Urk. d.
Dompropst. Karl Josef v. Mengotti dd 1745, Februar 16. in Ch. A. M. 218).
Gegen ihn wurde die Stadt im Jahre 1755, Juni, mit Klagen vorstellig
(St.-A. 204/29), wogegen er sich rechtfertigte. Sein Grabstein, der 1857
aus der Pfarrkirche entfernt worden war, wurde 1915 von P. Flür O.
Cap. wieder aufgefunden, und zwar in der Vorstadt bei der Stallung des
Joh. Spescha, wo er zur Einfassung der Düngerstätte gedient hatte.
Franz Anton Kayser, Stadtpfarrer hier von 1762, April, bis 1785,
Jänner 7., (f) (Praes.-Urk. d. Dompropst Joh. Heinr. Graf v. Salis dd
1762, Apr. 5., GVA und Chur. A. M. 218). Zuvor hatte er durch 18 Jahre
die Pfarre Brand nach dem Zeugnis der Gemeinde mit größtem Lob ver
waltet. Er starb in Bludenz nach längerer Krankheit, 77 Jahre alt 1785,
Jänner 7. Auch von diesem Pfarrer hat sich noch sein Epitaph erhalten
und wird in der alten Sakristei verwahrt: Die Inschrift, in ihrem Schluß
teil Chronogramm (1785) lautet: „Mortuus est Kayser, qui nomen et
omen habebat germano Kayser nomine Caesar erit. hic vixit canos grand-
aevi nestoris germano septuaginta octo, vixit id est obiit. parochus vix non
annis tribus atque viginti his Bludentini rector ovilis erat. Lux requies-
centi Francisco in pace perennis in coeli imperio luceat Antonio“.
Franz Fidel Khiiny, Stadtpfarrer dahier 1785, Mai 30. bis 1805, De
zember 19. (f) (Praes.-Urk. d. Dompropst Jakob Fliri dd 1785, März 16,
[GVA].) Er war gebürtig von Bludenz, versah fünf Jahre das Dreifaltig-
108
keitsbenefizium dahier und war dann nach Pfarrer Kaysers Tod Pfarr
vikar dahier.
Die Häusle’sche Pfarrchronik berichtet über diesen Pfarrer (S. 66):
„Seine Seelsorge war klug und ernsthaft; er genoß Achtung und Liebe. —
Sein tätiges Priesterleben schloß ein rühmlicher Tod; er starb in seinem
50. Lebensjahre am Faulfieber — Septichämie —, das er sich in seinem
musterhaften Eifer für das Wohl der Kranken, deren viele besonders
unterm Militär mit diesem gefährlichen Übel befallen waren, zugezogen
hat.“
Zu Beginn seiner Amtszeit ereigneten sich im Oberland mehrerenorts,
so in Nüziders und Dalaas, Volksunruhen, hervorgerufen durch die miß
liebigen kirchlichen Reformen Josefs II. Auch Pfarrer Khüny und einige
andere Pfarrer des Kapitels kamen damals wegen gesetzwidriger kirch
licher Funktionen mit der Behörde in Konflikt. Er hatte nämlich Kinder
in die (aufgehobene) Skapulier-Bruderschaft aufgenommen und ihnen das
Skapulier angelegt. Das Kreisamt Bregenz fand dieses Vorgehen in Zu
schrift an das Vogteiamt Bludenz dd 1787, April 12., ahndenswert und
dekretierte dem Pfarrer ein Buße von 50 Fl. in die Armenkassa. Das
Vogteiamt aber nahm den Pfarrer in Schutz mit der Erklärung, es liege
kein böser Wille bei ihm vor, und mit dem Hinweis auf das ähnliche
Beispiel anderer älterer Pfarrer. Mit Zuschrift jedoch von 1787, Mai 18.,
drang der Bregenzer Kreishauptmann und Landvogt Schenk doch auf
seine Bestrafung, wogegen wiederum das Vogteiamt dem Pfarrer ein gutes
Zeugnis ausstellte. Über Weisung des Innsbrucker Guberniums vom 19.
Mai d. J. wurde jedoch diese Strafe kassiert. Die andern Pfarrherren, die
sich ähnlicher Übertretung schuldig gemacht, waren die von Bürs, Klö
ster le und Silbertal, laut ihrer eigenen Geständnisse. Gegen den Bürser-
berger Pfarrer ging die Anklage, daß er sich über die kaiserlichen Verord
nungen bei den gewöhnlichen Monatskonferenzen der Geistlichen aufhalte
und daß er auch ungescheut weiterhin wie üblich gewesen, aber nun ver
pönten Opfer halte und sie verkünde; im Klostertal und im Montafon
halte man feierlich wie zuvor die abgebrachten Feiertage und Opfer (Akten
im Vogtei-A. Blud. Geistl.) Bekanntlich hatte in Bludenz selbst der Wider
stand des auf Wahrung seiner Privilegien eifersüchtig bedachten Stadt
magistrates gegen josefinische Verordnungen dessen behördliche Auflö
sung zur Folge.
Nach Hinscheiden Pfarrer Khünys beauftragte Provikar Lentsch in
St. Gallenkirch den Dreifaltigkeits-Benefiziaten Johann Dominicas Lorenzi
in Bludenz mit der Provision der Stadtpfarre, während die Temporalien-
verwaltung der kk. Administrator Dialer übernahm. (Letzterer beantragte
in Zuschrift an das Vogteiamt dd 1806, Jänner 21. (Vogt.-A. Blud., aaO.;
St.-A. 113/38) auf baldmöglichste Besetzung der Pfarre zu dringen, und
zwar wegen Mangels verfügbarer Geistlichkeit: die Kapuziner dahier hät
ten nur wenige Patres, der Kooperator sei wirklich krank, der Frühmesser
alt und schlagflüssig. Pfarrvikar Lorenzi, von hier gebürtig, war ein ge
schickter und sehr eifriger Priester. Im September 1806 wünschte ihn die
Gemeinde Nüziders als den einzigen Kompetenten zu ihrem Pfarrer. Er
kam jedoch nicht dorthin, sondern erscheint später als Pfarrprovisor von
Bürs; er starb im Alter von 61 Jahren, davon 33 Priesterjahren, am 29.
April 1817 (Laut Diöz.-Schern. 1824, S. 362).
109
Erwähnt sei hier noch, daß zu Vikar Lorenzis Amtszeit und überhaupt
um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert in Vorarlberg, besonders im
Oberland, mehrere Emigranten-Priester, die in den Wirrnissen der fran
zösischen Revolution und deren Nachwirkungen aus Frankreich geflüchtet
waren, sich aufhielten und auch gelegentlich in der Seelsorge dortselbst
Aushilfe leisteten. Siehe hierüber: A. Leuprecht in: „Der Erzähler“ (Bei
lage z. Bludenz. Anzeiger) 1912 Nr. 7 (17. Februar): hier auch Mitteilun
gen über den Anteil der Bludenzer an den Franzosenkriegen.
Lorenzi scheint bis November 1809 dahier als Pfarrvikar gewaltet zu
haben. Am 14. November 1809 nämlich kam nach Bludenz, zunächst als
Pfarrvikar, Johann Mich. Duelli. Dieser wurde alsdann vom bayrischen
König Max Joseph zum wirklichen Stadtpfarrer ernannt und vom Fürst
bischof Karl Rudolf von Chur 1810 als solcher bestätigt. Als Pfarrer und
zugleich als kk. Distrikt!-Schulinspektor des Landgerichtes Sonnenberg
amtete er hier bis 1832, November 10. „Unfreundliche Verhältnisse“
drängten ihn zur Resignation und zur Annahme der damals gerade freige
wordenen Pfarre Göfis.
Duelli war geboren zu Schnifis 1780, wurde vom Churer Bischof in
Meran zum Priester geweiht 1803, war dann ein Jahr lang in Tirol Aus
hilfspriester, darauf zwei Jahre Frühmesser in Tschagguns und drei Jahre
Pfarrprovisor in Nüziders, worauf er nach Bludenz kam. In Göfis wirkte
er von 1832—37 und verfaßte hier u. a. die offizielle Pfarrtopographie
1836, resignierte dann im Feber 1837, weilte zuerst im Kloster Stams und
wurde noch im gleichen Jahr Frühmesser in Heiterwang (Dek. Breiten-
wang). Er starb als Kommorant in Brixen 1846, März 21. (Siehe die er
wähnte Pf.-Topogr. Göfis, abgedr. in Arch. f. Gesch. und Landesk. Vor
arlbergs VI. [1910/11] S. 127 f).
In Bludenz besorgte nach Duellis Abgang der hiesige Benefiziat Peter
Keßler aus St. Gallenkirch die Provision der Pfarre durch sechs Monate,
wofür er vom Stadtrat unterm 25. April 1833 ein ehrenvolles Dankschrei
ben erhielt St.-A. 11/4 d).
Alsdann trat als neuer Stadtpfarrer die Stelle an am 3. Sonntag nach
Ostern Josef Kaspar von Z wickle, Pfarrer hier von 1833, April 23., bis
1836, Juli 7. (J). Geboren 1801 zu Feldkirch, wirkte er nach der Priester
weihe zuerst als Frühmesser in Bartholomäberg, darauf 7 Jahre als Pfarrer
in Übersaxen. In Bludenz versah er auch das Amt eines Schuldistrikts
inspektors.
Nach seinem allzufrühen Tode providierte hier zunächst der hiesige
Kooperator Konrad Lehner; dann trat die Pfarre Fidel Hänsle an. Er
amtete als solcher von 1836, Oktober 26., bis 1848, Jänner 3., worauf er
die ihm verliehene Stadtpfarre Feldkirch antrat. Häusle war geboren
1801 zu Feldkirch, geweiht 1824, wirkte zuerst durch vier volle Jahre als
Kooperator in Bludenz, darauf durch 8 Jahre als Pfarrer in Bludesch,
worauf er Bludenz übernahm. Sowohl in Bludesch als auch in Bludenz
verfaßte Pfarrer Häusle die damals behördlich aufgetragenen Pfarrbe
schreibungen. Die von Bludenz, die mehrzit. Häusle’sche Pfarrchronik,
erschien 1838. Häusle, der mit 1839 auch Dekan des Kapitels Sonnenberg
war, wurde unterm 10. Dezember 1847 zum Stadtpfarrer für Feldkirch
ernannt; hier war er zugleich Generalvikariatsrat und seit 1850 Ehren
domherr von Brixen. Er starb in Feldkirch 1869, Juni 8 (Rapp, I. 73).
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Ihm folgte der bisherige Pfarrer von Bürserberg, Josej Blodek, Stadt
pfarrer hier vom 31. März bzw. 13. September 1848 bis 1881, April 15 (f).
Er war geboren zu Wien 1806, geweiht 1829, seit 1859 war er auch De
kan. Er war ein vornehmer Herr und war in Bludenz sehr geachtet.
Nach seinem Ableben providierte die Pfarre der hiesige Kooperator
und Katechet Johann Fleisch, geb. zu Bürs, 1845, geweiht 1870.
Nachfolger wurde Joseph Anton Stockler, bisher (seit 1875) Pfarrer
von Schwarzach, Stadtpfarrer dahier von 1881, September 11., bis 1904,
Feber 23. (f) seit 1888, Dezember 17., auch Dekan. Er war geboren 1830
auf dem Gebhardsberg, Bregenz, zuständig nach Thal-Sulzberg, geweiht
1854. Er war ein Mann der Ordnung, mehr geachtet und gefürchtet als
beliebt; doch nahm er sich sehr der Armen an und wurde unter ihm da
hier der Vinzenzverein gegründet. — Er war der letzte Kurat gewesen
auf Hoch-Krumbach auf dem Tannberg, 1854—56; war dann bis 65 Ex-
positus in Rehmen, alsdann 65—75 Pfarrer in Hirschegg und endlich von
75—81 Pfarrer in Schwarzach (Gedenkwort in Vlbg.-V.-Blatt 1904, März
1.; vgl. auch „Unser Pfarrblatt“).
Darauf providierte die Pfarre der hiesige Frühmesser Frz. Jos. Feuer
stein aus Bizau, nachmals Pfarrer in Braz und Altenstadt.
Es folgte der bisherige Pfarrer von Hörbranz, Franz Anton Bickel,
Stadtpfarrer hier von 1904, August 7., bis 1916, November 27., (J) und
seit 1. Oktober 1904 Dekan. Er war geboren 1850 zu Raggal, geweiht
1876. In Bludenz begründete er den Kirchenbauverein. Für sein allgemein
verdienstliches Wirken erhielt er das Ritterkreuz des Franz-Josef-Ordens.
Dieser beliebte Seelsorger starb eines plötzlichen Todes (Herzschlag), als
er eben in der Pfarrkirche nach der hl. Messe die Eidesleistung des k. u. k.
Grenzwach-Militärs für Kaiser Karl I. entgegennahm. (Nachruf im Vlbg.
V.-Blatt 1916 Nov. 28.; — Jos. Wichner: „Aus der Jugendzeit. Dem An
denken des sei. Dek. u. Stadtpfarrers F. J. Bickel“ in Vlbg.-V-Bl. 1916,
Dezember 24.)
Die Provision übernahm alsdann bis zum 29. April 1917 der hiesige
Kooperator Gebhard Gorbach von Hörbranz.
1917, April 29., stand als Stadtpfarrer der bisherige Pfarrer von Hör
branz Joh. Peter Düringer ein; wegen angegriffener Gesundheit resig
nierte er 1929, September 2., worauf er in Röns und seit 1935 in Hörbranz
Wohnaufenthalt nahm. Er war geboren 1862 in Sibratsgfäll, geweiht 1887.
In Bludenz machte er sich um die Renovierung der Pfarrkirche und die
neuerliche Begründung des Kirchenbauvereins, sowie um die Bestellung
der großen Glocke für St. Lorenzen Pfarrkirche verdient. In seiner frühe
ren Stellung als Pfarrer in Gisingen und dann wieder zuletzt im Ruhe
stand befaßte er sich gerne mit heimatgeschichtlicher Forschung, deren Er
gebnisse er in Druckschriften veröffentlichte. Er starb in Hörbranz 1947,
Jänner 16.
Nachfolger wurde der bisherige Pfarrer von Thüringen, Jakob Butzerin,
Stadtpfarrer hier seit 1929, Oktober 1., Geistl. Rat seit 1935. Er war geb.
zu Brand 1870, geweiht 1895. Sein erster Posten war die Administration
des Rankweiler Beichtiger-Benefiziums, 1897 wurde er Redakteur des
„Vorarlberger Volksblattes“ in Bregenz. — Seit 1908 wirkte er als In
haber des Hl. Kreuz-Benefiziums in Bregenz, und zwar als Seelsorger im
Vorort Vorkloster, seit 1910 dortselbst in der Stellung eines Pfarrvikars;
111
während dieser ganzen Zeit war er auch in der katholischen Arbeiterbe
wegung tätig. Mit Dekr. von 1919, September 1., erhielt er die Pfarre
Viktorsberg, die er alsdann über Wunsch des Bischofs mit 1. November
1924 mit der damals in schwierigen Verhältnissen befindlichen Pfarre Thü
ringen vertauschte. — Mit 1. Dezember 1929 ward er auf die Stadtpfarre
Bludenz befördert; ward hier auch in der Folge zum Dekan des Kapitels
Sonnenberg erwählt — 1940 trat er in Ruhestand, behielt aber zunächst
noch einige Jahre das Dekanalamt bei. Er starb reich an Verdiensten, in
Bludenz 1950, Mai 21.
Als Stadtpfarrer in Bludenz erwarb er sich große Verdienste durch die
mit Hilfe eines eifrigen Mitarbeiterstabes durchgeführte Erbauung der neuen
Hl. Kreuzkirche (Siehe üb. ihn: „Dekan i. R. J. Butzerin“ Blud. Pfarrblatt
1950 VI./VII. Ein Ehrenkränzlein zum 80. Geburtstag, in Vlbg. V.-Blatt,
1949 Juli 27. — „Ein Ehrenkranz für Dek. B.“ ebd. 1950, Mai 24.)
Mit 1. Oktober 1940 folgte ihm der bisherige hiesige Kooperator Dr.
Adolf Ammann, seit 1943 auch Dekan. — Geboren 1898 in Ludesch, ge
weiht 1922, hatte er nach zweijähriger Studienzeit als Anima-Kaplan in
Rom das Doktorat des Kirchenrechtes erlangt und trat nach kurzer Wirk
samkeit in Jagdberg 1925 die Stelle eines Pfarr-Kooperators in Bludenz
an. Schon als solcher war er neben ausgedehnter Katecheten-Tätigkeit die
Seele des Kirchenbauvereins Hl. Kreuz und fand immer neue Wege zur
Förderung dieser Aufgabe, die erst 1962 mit der Errichtung des dortigen
Pfarrhauses vollendet wurde.
In ihm fand die Seelsorge der aufstrebenden Industriestadt Bludenz
den berufenen Führer, der sie liturgisch formte, geistlich aktivierte; in je
dem Bereich der neuzeitlichen Pfarrseelsorge war sein planender Geist
und seine ausführende Hand fühlbar. Hatte er in der Zeit der national
sozialistischen Herrschaft ebensoviel Mut wie Klugheit bewiesen, und den
Kern seiner Gemeinde intakt gehalten, so begann er nach 1945 planmäßig
mit der Pfarrorganisation: Zunächst caritative Werke, 1946 Einführung
des Pfarrblatts, Glaubensstunden, Bibelrunden, Laienrat, Einkehrtage; Aus
bau des Marienheims, Errichtung der neuen Seelsorgstelle in der Südtiroler-
Siedlung mit der Herz Mariae-Kirche und Pfarrheim.
Nachdem er 1951 von Bischof Dr. Rusch beauftragt worden war, seine
pastorellen und praktischen Erfahrungen als Regens in den Dienst der
Diözese zu stellen und den Bau des neuen Priesterseminars in Hötting in
die Wege zu leiten, was seinem organisatorischen Geschick in überraschend
kurzer Zeit gelang (während dieser Zeit vertraten ihn in Bludenz in
spiritualibus zunächst Peter Metzler, bis 1954, sodann Anton Bär, indes
er die Pfarrgeschäfte weitgehend selbst weiterführte), warteten seiner in
Bludenz nach seiner Rückkehr 1957 weitere Aufgaben: Die Durchführung
des Kirchenbaues Lorüns, vor allem aber die Hauptlast bei der Errichtung
des bischöfl. Knabenseminars Marianum in Bregenz, das 1960 im ersten
Bauteil eröffnet und 1965 vollendet wurde. — Für seine Verdienste 1957
zum päpstlichen Hausprälaten ernannt, blieb er weiterhin der Vater seines
Dekanatsklerus.
Seit 1965 war er Ehrenbürger der Stadt Bludenz.
Diesen großen Priester riß am 23. Februar 1967 ein jäher Tod mitten
aus seiner Arbeit, als er nach einer Tagung in Salzburg eben den Schnell
zug zur Heimkehr nach Bludenz besteigen wollte.
112
Bei seinem Begräbnis am 28. Februar, das eher einem Triumphzug als
einem Trauerzug glich, ehrten ihn Kirche, Stadt und Land in gleicher Weise.
Vor dem Landeshauptmann und öffentlichen Behörden schritten vier
Bischöfe im Kondukt: Der Ordinarius von Innsbruck, Bischof Rusch, der
Weihbischof von Feldkirch, der Weihbischof Macheiner von Salzburg und
Missionsbischof Joachim Ammann. Im Bludenzer Pfarrblatt von März/
April 1967, das auch seinen beherzigenswerten „Letzten Willen“ enthält,
ist seine Persönlichkeit treffend charakterisiert.
Nun wurde mit 1. Juli 1967 die Stadtpfarre dem bisherigen Frühmesser
(zugleich Religionslehrer am Realgymnasium) Eberhard Amann übertragen,
der seit dem Tod seines Vorgängers mit der Provision der Pfarre und des
Dekanats betraut gewesen war.
4. Kapitel:
Stadtpfarrkirche St. Laurentius
a) Vorgeschichte
Die älteste Laurentiuskirche in Bludenz, sei es, daß sie Filiale von Sankt
Peter war, sei es, daß sie von Anfang an selbständig war, stand laut alter
Überlieferung in Obdorf oberhalb des heutigen engeren Stadtbereiches,
wo auch vor Begründung der Dorf- und Stadt-Gemeinde Bludenz die
älteste und anfängliche Ansiedlung gewesen sein soll.
Eine Volkssage besagt, daß man in Daneu in Obdorf bei einer Erd
grabung ein Kreuz und eine Glocke gefunden habe. Dies würde auf eine
Überschüttung, auf einen Erdrutsch aus dem Galgentobel hinweisen. Es
muß einmal eine solche furchtbare Katastrophe gehaust haben. Die Auf
schüttungen haben sich teils auf Nüziders bis Hinterofers, teils auf Blu
denz erstreckt, und zwar bis beiläufig zum Kapuzinerkloster. So versteht
man daß die Ansiedlung von Bludenz am Nordabhang des Montikels be
gonnen habe. Mit der Volkssage einer übermurten Kirche geht dann
parallel eine zweite Sage: daß die Burg Bludenz, die nicht weit von der
Kirche lag, ebenfalls durch einen Erdrutsch zerstört wurde. Is. Flür, der
(aaO. III. S. 8) diese alten Volkssagen berichtet und darin einen geschicht
lichen Kern erblickt, verweist zur Bestätigung auf die örtlichen Flurnamen
Hinterplärsch, Parlenzi und Gätscheletsch: Plärsch sei zu erklären als
Prers (von Presbyteri) — Geistlichkeit und Geistlichenwohnung. Parlenzi
oder Pra Lenzi: Pratum Laurentii: Lorenzi-Mahd auf der Furkla, ein Gut,
das in alten Bludenzer Schriften ausdrücklich als „Pfrummahd“, d. i.
Pfründenmahd, bezeichnet wurde. Auf die ehemalige Burg in jener Ge
gend bezöge sich der Ausdruck Gätscheletsch (Gegend vom Schießstand
bis hinauf zum Winkel-Obdorf); er komme von Castallatsch und ist ro
manisch wie die eben besagten Namen — zerfallene (vielleicht eher: große)
Burg.
Nach der Zerstörung dieser mutmaßlichen ersten Kirche muß dann
eine zweite, und zwar im damaligen Dorf Bludenz erbaut worden sein.
113
Laut der beständigen, nachdrücklich betonten Überlieferung hätte diese
Kirche in der heutigen Rathausgasse gestanden: an der Stelle von Haus
Nr. 12. Das angebaute Haus Nr. 10 sei ein Kloster gewesen, sehr wahr
scheinlich eine Filiale des Frauenklosters St. Peter; Pf arr wohnung sei ge
wesen an der Stelle des Hauses Nr. 14, Rathausgasse. Nach dem Brand
von 1682 wurde ein neuer Pfarrhof gebaut mit Nebengebäude in der
Nähe der Apotheke und des Arlbergerhofes (Nr. 30 und 32 Werdenber
gerstraße). Dieser Pfarrhof wurde 1731 gegen den jetzigen Widum an
der Pfarrstiege umgetauscht. — An die Ostfront der rechtsseitigen Häuser
reihe der Rathausgasse schloß sich der mittelalterliche Friedhof von Blu
denz an: auf dem dortigen Gelände, jetzt Garten, das sich bis zur Apo
theke erstreckte und noch innerhalb der Stadtmauern lag, wurden bisher
an fünf Stellen menschliche Gebeine, darunter ein vollständiges Skelett,
gefunden (Flür aaO. [Festschr.] S. 9; derselbe in Fragm. III. S. 47).
Die Pfarrkirche am heutigen Standort am unteren Plateau des Mon-
tikels dürfte wohl im 14. Jahrhundert erbaut worden sein. Die Volks
überlieferung sagt, das sei zur Pestzeit gewesen und sei die Kirche von
einem Werdenberger Grafen und Herrn von Bludenz erbaut worden.
Letzteres ist naheliegend. Die Grafen von Werdenberg-Heiligenberg zu
Bludenz wohnten schon vor der Regierungszeit des letzten Grafen Al
brecht III., der ständig hier weilte, wenigstens zeitweilig in Bludenz auf
ihrer nächst der Kirche sich erhebenden Stadtburg. Mehrere Familienmit
glieder — im ganzen sechs — fanden auch in dieser Kirche, und zwar
im Presbyterium oberhalb der jetzigen Kommunionbank, ihre letzte Ruhe
stätte, hatten also hier im „herrschaftlichen Grab“ (nach Urk. um 1500)
ihr Familienerbbegräbnis, unter ihnen der regierende Graf Albrecht II.,
gest. 1371/72 (Über die dort Beigesetzten s. Stadtbuch von Bludenz [St.-
A.]; Flür, Fragm. III. 48). Auch ist anzunehmen, daß die Werdenberger
als Inhaber des ihnen verpachteten Churer Zehnten im 14. Jahrhundert
sicher manches für ihre Seelsorgskirche getan haben werden. Und daß der
Stadtrat von Bludenz, durch Jahrhunderte hindurch, bis 1825, einen feier
lichen Jahrtag für die Werdenberger hielt, läßt auf besondere Bezie
hungen der Grafen zu dieser Kirche, am ehesten wohl auf das Verdienst
ihrer Erbauung schließen. Wenn die Tradition von der Erbauung in der
Pestzeit richtig ist, so käme hier die „große“ Pestzeit von 1348—50 (eine
andere solche Heimsuchung war wieder 1467) in Betracht.
b) Baugeschichtliches
Das damals erbaute Gotteshaus scheint in seinem Mauerstock sich bis
heutigentags erhalten zu haben, trotz der schweren Brandkatastrophe, die
diese Kirche und die ganze Stadt 1491, Mittwoch nach St.-Anna-Tag,
27. Juli, heimsuchte. Unter dem Kirchendach nämlich, in einem Abstand
von 1 V2 Meter von diesem, zieht sich ein heller Streifen ringsum am
Gemäuer. Sonach muß von hier an die Kirche einmal erhöht worden
sein. Das kann aber mangels anderer Nachrichten nur damals beim Wie
deraufbau in den nächsten Jahren bis 1514 der Fall gewesen sein. Das
alte Stadtbuch von Bludenz von ca. 1500 besagt, daß bei jenem Brande
1491 „alles, was von Holz an der Pfarrkirche war, vom Feuer verzehrt
114
wurde.“ Vermutlich hatte die vormalige Kirche flachen Holzplafond, der
dann am ehesten dem Feuer zum Opfer fiel, während das Gemäuer an
scheinend so ziemlich erhalten blieb. Beim Wiederaufbau wurde dann
das heute noch bestehende Steingewölbe unter gleichzeitiger Erhöhung der
Kirchenmauer ausgeführt. Bemerkenswert und bestätigend ist, daß keine
größeren Rechnungen über einen Neubau der Kirche aus jener Zeit von
1491—1514 vorliegen und auch nicht der Name eines Baumeisters auf
scheint, wie dies beispielsweise hinsichtlich der 1478 neuerbauten Pfarr
kirche in Feldkirch der Fall ist (vgl. Flür, Fragm. III. 49, IV. 232 f).
Um die damalige Kirche zog sich der Freithof herum. Zu diesem Freit-
hof und zur Kirche führten seit 1498 ein Gang und eine gedeckte Stiege.
Die Bewilligung zu dieser Anlage wurde damals der Stadt gewährt und
begann der Aufgang beim Haus des Johannes Watter am oberen Tor
(laut Angabe in Aktenst. v. 1498, Freitag nach St. Jörg, GVA, Bludenz,
Fsz. Bfz. BMV).
Da der heutige Turm erst 1667—70 erstellt wurde, so mußte zur
Unterbringung der Glocken bis zu dieser Zeit doch ein Art Glockenhaus
am Kirchengebäude angebracht gewesen sein. Besonders hochragend kann
dieser Bauteil nicht gewesen sein, nachdem auch auf dem Bild vom Brand
der Stadt 1638 (Heimatmuseum) und auf der bekannten alten Stadtan
sicht von 1643 in Merians „Topogr. Suev.“ kein förmlicher Turm bei der
Pfarrkirche zu erkennen ist. Wahrscheinlich erhob sich das Glockenhaus
an der Stelle der heutigen („neuen“, 1770 erbauten) Sakristei und war
hier anscheinend etwas in das Mauerwerk der Kirche eingebaut, worauf
im Dachboden sowohl an der Kirchenmauer als auch am Dachstuhl Spuren
hinzudeuten scheinen.
Für den Erneuerungsbau von ca. 1500 wurden sicher dem Zeitstil ent
sprechende spätgotische Altäre beschafft. Es waren vier Altäre laut dem
Visit.-Protokoll von 1595 (Chur.-A.). In eben diesem Dokument wird
die Kirche „templum angustum et pulchre ornatum“ genannt. „Eucha-
ristiae locus“, also das Sakramentshäuschen, „est decorus“. Die Kirche
hat eine Monstranz aus Silber und 10 silberne Kelche und vier Glocken.
Der ehemalige Hochaltar der Pfarrkirche war jedenfalls wenigstens zeit
weilig jener gotische Flügelaltar, von dem sich Bestandteile, noch auf dem
aus dem 15. Jahrhundert stammend, derzeit auf dem Hochaltar in der
Pfarrkirche Bürs befinden. Um 1720 wurde er aus der Bludenzer Pfarr
kirche entfernt und kam dann nach Stallehr. Da er aber hier nicht ver
wendet werden konnte, wurde er dort auf dem Dachboden verwahrt. Der
aus Bürs gebürtige Pfarrer Ferd. Bürkle schenkte die dazugehörigen, von
ihm erworbenen Altarflügel dem Bürser Pfarrer Schneider, der sie an
läßlich größerer Restaurierungsarbeiten 1884—87 auf dem damals errich
teten Hochaltar verwertete. Die Flügel zeigen geöffnet die Reliefs: St. Ur
sula und Katharina, die Außenseiten aber die gemalten Bildtafeln: Magda
lena, Laurentius, Agatha, Luzius. Diese vier Gemälde, die wahrscheinlich
beim Brand 1491 Schaden gelitten hatten, wurden, nachdem sie seitdem
schon zweimal restauriert wurden, 1932 durch den Maler Alfred Gaßner,
Bludenz, neuerlich geschickt restauriert. (Siehe Vlbg. V.-Bl. 1932, vom
20. Februar und 30. April.) — Einer von den vier Altären war jedenfalls
der Johannesaltar, auf den eine Pfründe, die hiesige Johannes-Pfründe, ge
stiftet war; von ihm ist um 1530 die Rede (St.-A. 204/12). Ebenso findet
115
sich um 1600 ein St.-Anna-Altar im Presbyterium der Pfarrkirche erwähnt
(Flür, Fragm. IV. 33).
Zwei Altartafeln, die derzeit über den Sakristeitüren im Presbyterium
hängen, geben der Kunstforschung bisher noch nicht gelöste Fragen auf. Sie
sind ungefähr gleich groß (140—110 cm), stammen aber nicht aus der glei
chen Stilperiode. Die eine Tafel aus der Zeit um 1490 zeigt auf der Außen
seite die Vermählung Marias in einer gedrückten Halle, auf der Innenseite
die Geißelung Christi; sie wurden von J. Ringler (Ferdinandeums-Jahr
buch 1940—1945, 115) und nach ihm von Gert Ammann (Ilg, Landes
kunde IV 90) in Beziehung gebracht mit Altartafeln, die sich z. T. im An
sitz Taschenlehen bei Hall befinden, z. T. im Franziskanerkloster Kaltem.
Die Ähnlichkeit der Maße und Werkstatt-Eigenarten ist bestechend; es
dürfte sich um Arbeiten der gleichen schwäbischen Werkstatt handeln; dabei
bleibt aber nicht zu übersehen, daß unsere Tafel anscheinend von jeher zum
Inventar der Pfarrkirche St. Laurentius gehörte, ebenso wie die zweite
Tafel, deren Entstehung etwa 20 Jahre später zu datieren ist. Ein Werk
der Donauschule, stellt sie auf der Vorderseite die Heimsuchung Mariäe in
feingemalter Landschaft dar. Die nunmehr völlig zerstörte Rückseite trug
nach den Feststellungen des Restaurators lA. Gaßner die Enthauptung der
hl. Barbara. Diese Tafel ist von hohem künstlerischem Wert. Der unge
nannte Meister ist hierin seines berühmten Zeitgenossen Wolf Huber aus
Feldkirch, dieses markanten Vertreters des Donaustils nicht unwürdig
(Waschgier, K. G., S. 56 f).
Die beiden Tafeln, die in den 1880er-Jahren in der Werkstätte Kitzinger-
Lindau scharf gereinigt und dann übermalt worden waren, wurden 1938 in der
Werkstätte des Münchener Denkmalamtes durch Alfred Gaßner einer neuerlichen
Restaurierung unterzogen, wobei die Übermalungen abgehoben wurden. Der Mal
grund beider Tafeln zeigte verschiedene Technik: während bei der Vermählungs
tafel Tierhaare den Malgrund festigten, fehlten diese bei der Heimsuchung; die
frühere Tafel zeigte Temperatechnik, die spätere Tempera mit Öl-Übermalung.
Auf dem Heimsuchungsbild zeigten sich unter dem Nimbus der Maria Spuren von
Flugasche (Brand?).। Es muß sich nach den Maßen der Tafeln um gewaltige Altar
werke — die größten in Vorarlberg — gehandelt haben; aber zu welchen Altar
aufbauten gehörten sie? — Ob es sich bei einem der Flügel um einen Rest des von
Flür erwähnten Annenaltars handelt? — Die Anschaffung eines Annenaltars, für
Bludenz etwa anläßlich der Kirchweihe 1514, wäre nicht unmöglich, angesichts
gleicher Bemühungen zur gleichen Zeit in Feldkirch. Um die Annahme, daß es sich
bei den Tafeln um Ausstattungsstücke der Laurentiuskirche handelt, wird man
schwerlich herumkommen.
Bis 1514 scheint der von der Bürgerschaft vollbrachte Wiederaufbau
und die Instandsetzung der Kirche vollendet gewesen zu sein. Am 17.
Oktober 1514 erfolgte die Weihe der Kirche durch den Churer Weih
bischof Fr. Stefan Tschuggli O. Pr., der aus Stuben am Arlberg gebürtig
gewesen sein soll. (Flür, Fragm. II, 208). — Die Weiheurkunde für den
Hochaltar ist noch vorhanden (Orig. Perg.-Urk. vorm. im Besitze d. HH.
Dekans K. v. Ganahl, Feldkirch f). Sie besagt, daß am gleichen 17. Okto
ber 1514 Stephanus, Episc. Bellinens., suffraganeus Curiens., diesen Altar
geweiht habe zu Ehren von St. Laurentius, Aller Heiligen, der Drei hl.
Könige, der hl. Katharina und M. Magdalena, der hl. Luzius, Florinus,
Servatius und Christophorus, und daß er darin eingeschlossen habe Re
liquien von St. Laurentius nebst anderen Heiligen-Reliquien.
An der Stelle des heutigen Turms fand sich bis zu dessen Erbauung
eine Totenkapelle mit Gruft angebaut. In dieser ließ im Jahre 1612 der
116
hiesige Vogteiverwalter und Hauptmann David Pappus (von Tratzberg)
mit seiner Frau einen Altar errichten und stiftete hiefür einen jährlich
viermaligen Seelengottesdienst.
Diese Totenkapelle mit dem Pappus’schen Altar mußte Ende der 1660er
Jahre dem Turmbau weichen und wurden die dort gestiftet gewesenen
Gottesdienste in die Hl. Kreuzkirche verlegt. Über Anfragen der Nach
kommen des Stifterpaares (Franz Gottfried Bonetz von und zu Ringberg,
kais. Regimentssekretärs in Innsbruck und seiner Frau Maria, geb. Pappuß
von Tratzberg, Tochter des Stifterpaares) dd 1677, Mai 31., und 1686,
Mai 21. (St.-A. ebd. und 204/60) machte der Stadtrat denselben dieses zu
wissen dd 1686, Juli 3. (St.-A. 101/61).
Im Jahre 1685 stiftete der hiesige Bürger Johann Bapt. Salomon von
Salomonsegg im damaligen Vorzeichen der Pfarrkirche einen Altar (mit
Portatile) zu Ehren des hl. Anton Pad. und verband damit eine Messen
stiftung, wofür er von Chur die Erlaubnis erhielt (St.-A. 131/39; Chur.
A. M. 218).
Der heutige Kirchturm wurde erst in den Jahren 1667—69/70 erbaut,
und zwar nach den Plänen des bausachverständigen Superiors der da
maligen Jesuiten-Residenz in Feldkirch P. Max von Lerchenfeld (geb. in
München 1606, Superior in Feldkirch 1667—70, gest. in Neuburg a. D.
1682). (Siehe A. Ludewig SJ: „Briefe und Akten z. Gesch. d. Gymn. und
Kollegs SJ in Feldkirch“ [Gymn.-Progr. d. Stella Matutina Feldkirch 1908
bis 1911, S. 161 f.]). Die Herkunft des Planfertigers erklärt die etwas
bayrisch-schwäbisch anmutende Bauart des Turmes. Die Ausführung be
sorgten die Maurermeister Gabriel Symon, städt. Maurer zu Feldkirch, und
Christoph Schuler von Bludenz im Verein mit Bregenzerwälder Maurern.
Das Verdingwerk datiert von 1668, Februar 16. (St.-A. 2/40). Die Zim
merarbeiten wurden verdingt an Meister Mathis Stewe (Steu) von Tschag-
guns und Balthassar Purtscher von Bludenz (ebd.). Die am oberen Turm
absatz postierten Sitzfiguren der vier Evangelisten fertigte der Feldkircher
Bildhauer Johann Bin für 105 Fl; die Skulpturen sind aus rotem Marmor,
wie er am Rungeliner Berg in Findlingen vorkommt, gemeißelt. Die Posta
mente zu diesen vier Figuren fertigten die Feldkircher Steinmetzmeister
Christian Berchtold und Hans Sailer 1669 (ebd.)
Zur Deckung der erheblichen Baukosten hatte Bischof Ulrich von Chur
unterm 29. März 1667 über Bitten der Stadt die Zuhilfenahme von geist
lichen Einkünften bewilligt (St.-A. 100/17). Vom Spitalfond durften ent
nommen werden 1100 Fl., von der Betteltuch-Stiftung 400 Fl., vom St.
Leonhards-Einkommen der aufgeschwollene Zins von 100 Fl.; vom Vor
gänger des Bischofs, Bischof Johann, waren 1638 nach dem Stadtbrand
7000 FL aus geistlichen Einkünften für Wiederaufbau von Stadtgebäulich
keiten bewilligt worden; davon war ein Rest von 300 Fl. noch übrig, der
nun für den Turmbau verwendet werden durfte. Auch Spenden liefen ein,
so widmete der Bürgermeister und kais. Rat Joh. Adam Salomon 140 Fl.
(St.-A. 135/65), das Kloster St. Peter 50 Fl. (ebd. 204/2, vgl. weiters
ebd. 12/7).
Noch vor dem Turmbau war 1664/65 die vormalige Turmuhr durch
den Lindauer Uhrmacher Hans Jak. Roth erneuert worden; 1670 erhielt
der Turm eine neue Uhr für 300 Fl. durch Meister Jak. Sitzöderlin (Zitz-
117
ederle) in Neu-Ravensburg, den der Guardian von Viktorsberg für diese
Arbeit vorgeschlagen hatte (ebd. 2/41).
Wegen Zunahme der Volkszahl erwies sich im Laufe der Zeit eine
Vergrößerung der Kirche nötig; sie erfolgte 1742—43 durch einen Anbau
an das Langschiff, der das Raumstück mit 22 Schuh (8 m) Länge vom Be
ginn der heutigen Orgelempore an umfaßte. Schon 1740 wurde mit Vor
arbeiten begonnen. Der Baukontrakt wurde abgeschlossen von Untervogt,
Bürgermeister und Rat mit dem bürgerlichen Steinhauer und Baumeister
Andreas Schmidt von Bludenz am 5. Mai 1742 (St.-A. 2/39 [2]). Darin
wird die Erstellung eines Portals aus schwarzem Marmor sowie die Aus
brechung je eines Fensters beidseits oben und unten im Langhaus sowie die
Entfernung des bisherigen Vorzeichens bestimmt; die Kosten werden mit
1100 FL angesetzt. Auch die übrigen bei diesem Unternehmen beteiligten
Werkleute sind aus einem Aktenstück bekannt (dd 1750 Dezember 19.
GVA). Außer der Kirchen-Erweiterung wurden damals, 1740—44, noch
andere nötige Arbeiten vorgenommen, Anlage einer Umgangsmauer, be
sonders Restaurierung des Turm-Daches (St.-A. 44/51) und neue Bestuh
lung in der Kirche. Die Gesamtauslagen für die Erweiterung und die zu
sätzlichen Arbeiten beliefen sich auf 4926 Fl. 58 kr (laut Tabelle von 1750,
Oktober 30. GVA). Behufs Schuldendeckung wandte sich der Stadtrat an
den Fürstbischof Josef Benedikt mit der Bitte, zu gestatten, daß mangels
anderer Quellen und wegen Erschöpfung der Kirchenfabrik aus den hie
sigen Pflegämtern und frommen Stiftungen, besonders aber aus der Filiale
Stallehr, die für die kürzlich beschafften neuen Altäre nichts beigetragen
hätte, ein ergiebiges Quantum entnommen werden dürfe. (Undat. Konzept
GVA.) Bei der Generalvisitation in Bludenz 1743 bewilligte dann der
Bischof die Entnahme von 800 Fl. aus dem „Vorschlag“, Zinsertrag der
Kapelle U. L. Frau zu Stallehr. Die Stadt betrachtete diese Zuwendung als
eine nicht restitutionspflichtige und irrevokable, nicht so aber die Regie
rung in Innsbruck (Ob.-Ost. Repräsentation und Hofkammer), die nun
mehr über Vorstellungen der Stallehrer und Anzeige des Vogteiverwalters
Franz Josef Gilm von Rosenegg zur Sache Stellung nahm. Die Hofkammer
drang auf Rückerstattung der entnommenen Gelder. Das Ergebnis der
hierüber länger geführten Verhandlungen war dieses, daß die Bludenzer
sich schließlich zur Rückerstattung bequemen mußten, sie taten dies auf
Anweisung der Kurie in vier Jahresraten zu je 200 Fl. (Vgl. über diesen
Handel, in dem die Bludenzer von den Stallehrern an Zähigkeit noch über
troffen wurden, Pfarrbeschreibung Bings-Stallehr.)
Als in den 1740er Jahren nächst der Kirche an der Stelle der alten
Burg das heutige Sternbach’sche Schloß gebaut wurde, ersuchte das Vogtei
amt den Fürstbischof mit Schreiben dd 1747, Juni 9. (GVA) um Bewilli
gung zum Umtausch eines kleinen Zwickels vom Platze zwischen Kirche
und dem künftigen Schloß gegen ein anderes Grundstück anbei im Aus
maß von 16 Schuh im Geviert; dadurch könne man den neuen Bau „ins
Winkelmaß und in die Egalität bringen“. Der betreffende Platz war schon
längst nicht mehr Freithof und war auch keine Behinderung des Prozes
sionsweges zu befürchten; Pfarrer und einige Ratsfreunde seien bereits ver
ständigt und einverstanden. Die Herrschaft werde der Kirche dann schon
nicht vergessen. Dem Ansuchen wurde entsprochen.
Um das Jahr 1720 wurden in der Kirche der heutige Hochaltar sowie
118
die zwei noch bestehenden oberen Seitenaltäre aufgerichtet. Ihre Weihe er
folgte erst 1730 durch den Churer Bischof Josef Benedikt. Sie sind aus
schwarzem Bingser Marmor erstellt, der im benachbarten Bings (Bingser
Gasse) gebrochen und nach der Überlieferung von den Stadtbürgern und
deren Frauen geschliffen wurde. Die beiden unteren Seitenaltäre an der
Nord- und Südwand des Langschiffes, die sogenannten Sternbach'sehen
Altäre, — da von Baron Franz Andre Sternbach hiefür 400 Fl. gestiftet
worden, — gelangten 1757 September zur Aufstellung und wurden 1760
geweiht. Der schwarze Marmor, aus dem sie erstellt sind, wurde in Dalaas
gewonnen (Flür, Fragm. IV. S. 11). Die Pläne und Aufrisse zu diesen
beiden letzteren Altären fertigte der kunstverständige Laienbruder im
hiesigen Kapuzinerkloster Silverius Albrecht aus Au (Bregenzerwald [Rats-
protok. 1757, S. 277, 279 f, 300] Hs. Gesch. d. Kap. Klost. Blud. von Is.
Flür S. 197 und 655). Die Kanzel, heute noch in Verwendung, stammt aus
dem Jahre 1714. Sie ist ein Werk des hiesigen Kunstschreiners Zech und
wurde gestiftet vom Vogteiverwalter Anton Hinteregger von Grünholz
egg und seiner Frau A. M. Schellenbridin. An der Rückwand befanden
sich an Stelle des heutigen Bildes vom guten Hirten (von Ant. Jehly 1882)
vordem die Wappen des Stifterpaares. — Vom früheren Täbernakel des
Hochaltars hat sich eine bemerkenswerte Barock-Skulptur erhalten, der
zeit in dem seit 1922 bestehenden Bludenzer Heimatmuseum: (eröffnet
30. Juli d. J.). Es ist dies eine Abendmahl-Gruppe in einer Saal-Architek
tur. Der Unterteil des heutigen Altares in der Kapelle Lorüns soll ein
Bestandteil von diesem früheren Tabernakelbau sein.
Ältere Inventarien der Pfarrkirchen-Einrichtungen liegen vor aus den
Jahren 1642, 1664, 1716 (St.-A. 44/49, 53/54, 2/46). Die Kirchenstühle
sind, wie schon erwähnt, von ca. 1740, die beiden Beichtstühle im Empirestil
im Chor wurden 1827 angefertigt nach Planentwurf von Schreinermeister
Joh. Jos. Marlin in Rungelin (St.-A. 125/4; 2/38 [8]); die aufgesetzten
Büsten Petrus und Magdalena schuf damals Bildhauer Renn in Imst. —
Die erste Orgel erhielt die Kirche bereits 1602: Sicher war diese erste
Orgel hoch oben an der seitlichen Kirchenwand angebracht, und zwar
wohl im Presbyterium und sah sich von unten an wie ein Schwalbennest.
Den Orgeldienst versah anfangs ein Priester, Joh. Chrysostomus Spindler,
Benefiziat dahier, gewesener Pfarrer von Altenstadt; im Jahre 1610 er
hielt dieser für Orgelschlagen, und zwar für die zwei abgelaufenen Jahre,
8 Fl. (Flür, Fragm. I. 97). — Eine neue, größere Orgel mit 16 Registern
fertigte 1746 der bürgerliche Orgelmacher Joh. Allgöwer in Feldkirch für
600 Fl. (Kontrakt dd 28. Feb. d. J.; St.-A. 2/39 [2]). Eine Fassung der
selben geschah 1828. Eine neue Orgel, mit teilweiser Verwendung der bis
herigen und mit dem schönen heutigen Vorderpositiv, fertigte ein Orgel
bauer Maueracher 1835/36, für welche sich der Voranschlag auf 1066 Fl.
34 kr belief (St.-A. 177/9; 159/11; 185/11). Eine Restaurierung derselben
erfolgte 1877. Ein großer Wohltäter der Kirche, auch sonst um die Pfarre
und die Stadtgemeinde sehr verdienter Bürger war der hiesige Sonnenwirt
Martin Josef Sebastian Zängerle (1744—1818). (Über seine patriotischen
Taten siehe u. a. „Alemannia“ 1937, S. 16—21.) Dieser erwarb für die
Pfarrkirche einige künstlerische Utensilien, nämlich 6 Leuchter, zwei Hei
ligenschreine, zwei sogenannte Pyramidenleuchter aus Holz von vorzüg
licher Schnitz- und Vergolderarbeit. Diese Gegenstände hatte er nebst
119
einem roten Ornat aus einem aufgehobenen Kloster in Oberöstei reich er
kauft.
Die jetzige Sakristei auf der Südseite wurde 1770 angebaut; bald
darauf, 1776, wurde eine größere Renovierung der Kirche durchgeführt.
Bedeutendere Reparaturarbeiten an der Kirche innen und außen sowie
teilweise Neuausstattungen ergaben sich in den Jahren 1840—42 und dann
wieder 1857 und 1858. Die Neugestaltung der Orgelempore, wie sie heute
noch ist, stammt laut der dort angebrachten Jahreszahl von 1840. (Vgl.
Waschgier, aaO. 113 f). Das Aerar als Patron zahlte bei den baulichen
Maßnahmen das Patronatsdrittel (St.-A. 115/61; 314/17 und 24). Das
vormalige barocke Westportal aus Bingser Marmor mit Säulen, im Auf
bau an die Seitenaltäre sich anlehnend, wurde, da stark verwittert, 1857
durch die jetzige gotische Umrahmung ersetzt. An der Südseite des Lang
schiffes wurde 1867 die derzeitige hölzerne Halle angebaut. Dem dortigen
Portal war vormals ein einfaches Vorzeichen gotischer Bauform vorgebaut
gewesen; es war flankiert von zwei in Fresko an der Wand gemalten
Engelsgestalten. An der südlichen Außenwand waren vordem verschiedent-
liche Epitaphien eingelassen; sie sind mit einer Ausnahme heute verschwun
den. Das noch erhaltene findet sich derzeit seitwärts am oberen Ausgang
der gedeckten Aufgangstreppe und ist gewidmet dem ]oh. Bapt. Salomon
zu Salomonsegg, ob.-österr. Regimentsrat und Landvogteiverwalter für
Ober- und Nieder-Schwaben in Weingarten, dem schon erwähnten Stifter
des Antoniusaltares im früheren Kirchenvorzeichen, Sohn des Untervogtes
und Richters Joh. Adam Salomon, des großen Wohltäters des hiesigen
Kapuzinerklosters. — Von den nicht mehr vorhandenen Epitaphien seien
erwähnt die beiden Gedenksteine für zwei Mitglieder der adeligen Fa
milie Ramschwag, nämlich für Hector von Ramschwag zu Sigberg, Vogt
von Bludenz 1569—1601, gest. 1601, und dessen Sohn HansEheobald,]o-
hanniter-Ordensritter, geb. 1571, gest. 1595. (Die Inschriften mitget. von
Pfarrer Duelli in seiner Beschreibung d. Pfarrei Göfis (838), abdr. in
Zeitschr. „Arch. f. Gesch. und Landesk. Vlbgs.“ [1911] S. 117).
Die Renovierung des Kircheninnern von 1857 war ganz im damaligen
nüchternen Zeitgeschmack gehalten und verlor die Kirche dadurch viel von
ihrer barocken Ausstattung; so mußten die Engelfiguren, Engelsköpfchen,
Altarzierden, auch das „Glorialoch“ hinter dem Hochaltar weichen, ebenso
die Epitaphien vor dem Priesterchor für die dort bestattete Pfarrgeist
lichkeit, mit Ausnahme der noch erhaltenen Grabsteine für die Pfarrer
Kayser und Tschofen; desgleichen verschwanden die alten Kreuzwegbilder,
Apostelzeichen usw. An die Stelle der früheren Fenster mit Butzenscheiben
traten 1857 die dermaligen aus einer Münchner Glasmalerei bezogenen
Fenster. Auch der Fußbodenbelag wurde in jener Zeit erneuert.
Das vormalige Hoch alt ar blatt: Triumph des hl. Laurentius, von Joh.
Mathias Jehly gemalt nach einer Komposition des Wiener Akad.-Profes
sors Hartmann, aus Bludesch gebürtig, wurde 1862 durch das jetzige Ge
mälde von M. F. Deschwanden ersetzt. Auf dem Marienaltar stand vor
dem eine gekleidete Madonna, an deren Stelle 1857 die jetzige Statue aus
der Mayr’schen Kunstanstalt München trat. Die Hauptblätter der übrigen
Seitenaltäre wurden 1858 nach Kompositionen Deschwandens von dessen
Schüler Franz Bertie, Schruns, gemalt. Es sind folgende: Das Altarblatt
Johannes des Täufers, gestiftet von Fabrikant Joh. Gaßner hier; St. Joseph:
120
von Franz Jos. Bargehr, Handelsmann; St. Karl Borr: von Karl Hülz,
Hofapotheker in Salzburg. — Die Kruzifixe auf den Seitenaltären wurden
von Bildhauer Renn in Imst geschnitzt und wurden gestiftet 1840 von
Frau Kath. Muther, geb. Scheidbach; vom selben Meister sind die Posaunen
engel auf dem Orgelgehäuse. Dieses fertigte damals, 1840, Meister Vin
zenz Lochner nach dem Entwürfe des Malers Joh. Matthias Jehly (Groß
vater des Mesners Andr. Jehly). Die Kommunionbank, eine Stiftung der
Fabrikantenswitwe Josefine Gaßner, geb. Mutter, wurde 1904 erstellt
nach einem Plan des Fachlehrers Joh. Jehly. — Noch in der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts befand sich im Chor, und zwar anschließend an die
nördliche obere Sakristei eine kleine Orgel zur Benützung an Werktagen.
Das Orgelwerk war in dem Wandkasten untergebracht, der noch in der
oberen Sakristei zu sehen ist. Er ist eine Renaissance-Arbeit und eine
Stiftung des Hauptmannes und Stadtschreibers Hieronymus Zürcher und
seiner Frau Kath. Hagerin 1622 (laut Aufschrift und Wappen). Anschei
nend hatte dieser Kasten früher wie auch heute wieder zur Aufbewahrung
von Kirchenzierden gedient, darunter auch der Rokoko-Figürchen zur
Weihnachtskrippe aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Chor
orgel war schon vor 1857 entfernt worden.
Einige ältere Altargemälde und andere der Kirche gehörige Ausstat
tungsstücke sind im Kirchturm und in den beiden Sakristeien, im Bludenzer
Heimatmuseum, sowie auch im Haus des Fachlehrers und Schulrates Joh.
Jehly (f) in dessen Familie das Mesneramt sich durch lange Zeit vererbte,
verwahrt. Das alte Heilig-Grab war ein Rokoko-Kulissengrab mit 7 Bo
genstellungen, die einst das ganze Priesterchor ausgefüllt hatten; die Be
malung hatten der Feldkircher Maler Anton Simon und Maler Matthias
Jehly, Bludenz, besorgt. Wegen Baufälligkeit wurde es 1866 oder 67 er
setzt durch ein neues Grab, von Gbrd. Bertie, Schruns, angefertigt nach
den Plänen des P. Lukas Obexer O. Cap. in Bludenz; der Christus-Korpus
stammt aus der Mayr’schen Kunstanstalt München. Leider ist auch dieses
Werk dem Holzwurm zum Opfer gefallen. (Über die Ausstattung der
Pfarrkirche vgl. auch die hs. „Beiträge z. Gesch. d. Pf.-Kirche Bludenz“,
beigelegt der Häusle’schen Pfarr-Chronik [Pfarra].)
Da uns, zumal in Bludenz, wiederholt Arbeiten von Vertretern der Künstler
familie Jehly begegnen, mögen hier einige genealogische Angaben über diese, wie
es heißt, aus Grins (Ob.-Inntal) stammende Familie folgen: Ein Blasius Jehly
wurde 1696 als Bürger in Bludenz aufgenommen. Josef Matthias Jehly, Portrait-
und Kunstmaler, geb. in Bludenz 1747, gest. in Ems bei Chur 1809. — Dessen
Bruder, Christian Jehly, 1763—1849, Bildhauer und Maler, zugleich von 1801 —
49 Pfarrmesner. — Des Josef Matthias Sohn war Johann Matthias Jehly, 1790—
1858, akad. Maler (Wien. Akad.) — Dessen Söhne waren Fidel Jehly, Maler und
von 1849—83 Mesner; und Anton Jehly d. Ae. — Des Fidel Söhne sind: Andreas
Jehly, Ornament-Bildhauer und 1898—1917 Mesner und Johann Jehly (geb. 1863,
gest. 1950) Mesner 1883—98 (ein vorbildlicher katholischer Mann (Nachruf in
Blud. Pf.-Blatt 1950, Feber) Bildhauer und Zeichenlehrer (Fachlehrer, Direktor
und Schulrat). — Des vorgenannten Anton Jehly d. Ae. Sohn war Anton Jehly
d. J. (geb. 1860, gest. 1920) Dekorations- und Faßmaler und Vergolder. — Des
obgenannten Jos. Matthias Jehly (J 1809) zweiter Sohn war Josef Andreas, Kunst
maler gleich seinem Vater und Bruder. Von den Kindern seines Sohnes Michael
erlangten zwei Söhne durch Kunst-Begabung und -Betätigung rühmliche Aner
kennung: Jakob (1855—97) akad. Maler, und Hans (1858—1911), Architekt.
(Grabherr: Die kirchl. Kunst in Vlbg. S. 48 f, 56. — H. Sander: „Jakob Jehly“
[Biogr.]; derselbe in: Einleit, zu: „Die Feldkircher Unruhen 1768“; Vlbg. V.-Blatt
1920 N 184; — „Anton Jehly [von Peter Düringer]; A. Leuprecht in: Sond.-
121
Heft „Blud." [Heimat 1929] S. 72—74 [üb. Hans Jehly]. — Is. Flür in: „Ho
lunder“ [Beil, zu Vlbg. Land.-Zeit.)] 1932 N 41: „Nachrichten üb. Tirol. Künst
lerarbeiten für Vlbg.“ [N 5].)
Ende der 1880er Jahre wurde wieder eine Innenerneuerung der Kirche
vorgenommen, 1897 eine Renovierung des Äußern des Kirchturms; 1902
wurde das elektrische Licht in der Kirche installiert. Eine weitere inzwi
schen wieder nötig gewordene große Renovierung fiel 1928, Juli bis De
zember. Von Juli bis Anfang Oktober wurde der pfarrliche Gottesdienst
in der Kapuzinerkirche gehalten. Das Innere der Kirche erhielt eine
helle, lichte Tönung, von der sich die dunkler, in Grau gehaltenen Rip
pen des gotischen Gewölbes und das vornehme Tiefschwarz der Marmor
altäre und der schwarz gebeizten Beichtstühle, der Kanzel, des Orgel
gehäuses wirksam abheben. Die Neufassungen und Vergoldungsarbeiten
sowie die Reinigung der Altarbilder und des Chorbogenbildes führte
Kirchenmaler Anton Marte, Schnifis, durch, die anderen Malerarbeiten die
Bludenzer Meister Ant. Wachter, Hans Muther und Alfred Gaßner; die
Gerüsterstellung aber und die Verputzarbeiten besorgte Baumeister Otto
Rinderer. Das Chor erhielt drei neue helle Fenster aus der Innsbrucker
Glasmalerei, von denen die zwei in der Apsis die Darstellungen der zwei
Landespatrone St. Kolumban und Gebhard in Ganzfigur auf weisen. Der
Hochaltar wurde mit neuem Antependium und mit neuer Altarplatte aus
Sandstein versehen. Die Orgel erfuhr gleichfalls eine Restaurierung und
Neustimmung durch Orgelbauer A. Mayer, Altenstadt. (Über die Restau
rierung vgl. Vlbg. V.-Bl. 1929, Jänner 18.) Im selben Jahr 1928 wurde
auch die eigenartige Kriegerdenkmalanlage am Westhang des Kirchen
hügels vollendet.
Der Freithof rings um die Pfarrkirche diente bis 1514 seinem Zwecke;
sodann wurde ein neuer Friedhof angelegt mit Arkaden beim Hl. Kreuz-
Kirchlein unten in der (St. Jakobs-) Vorstadt; der jetzige große Friedhof
in der Nähe von St. Peter besteht seit 1887, erweitert 1908. Der gedeckte
Auf gang zur Kirche herauf mit 80 Marmorstufen wurde 1694 erstellt. Die
baufällig gewordene Treppe wurde um 1840 durch den Bürser Meister und
Traubenwirt Fr. Jos. Juen erneuert.
Um die Hl. Kreuzkirche vor einer eventuellen Profanierung zu bewah
ren, wurde im Jahre 1940 der Titel Pfarrkirche auf die Hl. Kreuzkirche
übertragen. In der von Bischof Dr. Paul Rusch gezeichneten Urkunde heißt
es: „Die apostolische Administratur legt besonderen Wert darauf, daß die
altehrwürdige St. Laurentiuskirche auch weiterhin zur Abhaltung von Got
tesdiensten benützt wird. Dieses Gotteshaus, in dem die seit Jahrhunderten
dahingegangenen Generationen soviele Gnadenerweise Gottes erhalten ha
ben, soll auch in Hinkunft in einem würdigen Zustand erhalten bleiben.“
Daß die Bludenzer dies nicht vergaßen, zeigte sich 1964, als die Initiative
zur Erhaltung dieses monumentalen Zeugnisses alten Bürgertums von der
Bürgerschaft selbst ausging. Damals stiftete die Stadtsparkasse aus Anlaß
ihres 25jährigen Bestandes S 300.000 für die Erneuerungsarbeiten. Die Stadt
Bludenz schloß sich mit einer Subvention von 600.000 S diesem Vorhaben
an. 1967 begann Prälat Dr. Adolf Ammann die vorbereitete Restaurierung
mit der Neueindeckung des schadhaften Daches. Nach seinem allzu frühen
Tod beauftragte der Pfarrkirchenrat Herrn Architekt Alois Dönz mit der
Bauführung.
122
Als die totale Verwahrlosung der Kirche immer offenkundiger zu Tage
trat, waren es in erster Linie die gebefreudigen Bludenzer, die eine gründ
liche und dauerhafte Renovierung mit einem Aufwand von nahezu 3,5 Mil
lionen Schillingen ermöglichten.
Noch im Herbst 1967 erfolgte das Abschlägen des alten Putzes und die
Neuauflage des Außenwandverputzes des Turmes und des Kirchenschiffes
in drei Lagen (Fa. Benedikt Battlogg, Thüringen). Kunstmaler Konrad
Honold, Schruns, der auch die beiden neuen Altarraumfenster entwarf,
besserte die Steinplastiken — die vier Evangelisten — aus und bemalte den
Turm in Anlehnung an die früheren Verzierungen mit den architektonischen
Gliederungen und Wappen. Von außen ging man Schritt für Schritt zur
heiklen Innenrenovierung über: Blitzschutzanlage (Hans Thuman, Dorn
birn), Ausbessern der Turmjalousien und des von Annobien befallenen
Dachstuhles (Fa. August Neyer, Bludenz, und Fa. Gustav Kuhn, Bregenz),
Spenglerarbeiten, u. a. auch das Abdecken aller Fensterbrüstungen und das
Eindecken des Satteldaches mit Kupferblech (Fa. Franz Fritz, Bludenz). Die
neue Licht- und Kraftinstallation führte die Fa. Norbert Steiner, Bludenz,
aus. Als Beleuchtung dienen nun Zeis-Hängelampen aus Messing.
Auf Vorschlag des Bundesdenkmalamtes wurden neue doppelglasige
Kirchenfenster aus Sechseckantikglas durch die Tiroler Glasmalerei einge
setzt.
Damit die Kirche auch in gottesdienstlicher Hinsicht eine Aufwertung
erfahre, wurde durch die Fa. Stephan Ammann, Rankweil, in der alten,
nordöstlich gelegenen Sakristei eine Warmluftheizung montiert. Was die
Gestaltung des Kircheninnern betrifft, mußte auf die neuen kirchlichen
Reformbestimmungen für Gotteshaus und Liturgie Rücksicht genommen
werden. Es wurde keine gefühllose Bilderstürmerei betrieben. Aber es
mußte das Gotteshaus von manchen späteren Überladungen und Verdop
pelungen befreit werden.
Kunstmaler Hannes Bertie, Schruns, reinigte und verbesserte das Chor
bogengemälde (Wiederkunft Christi), die Blätter der Seitenaltäre (Maria
mit dem hl. Antonius, Karl Borromäus, Taufe Jesu, Tod Josefs), sowie zwei
ältere Kreuzwegstationen, die ebenso wie die wertvollen gotischen Tafel
bilder aus dem Bludenzer Museum wieder in die St. Laurentiuskirche zu
rückkehrten. Die Mensen der vier Seitenaltäre, die sehr schadhaft waren
und keine liturgische Bestimmung mehr haben, wurden entfernt. Die
barocken Seitenaltäre selbst wurden von Stuckbildhauer Herbert Schädler,
Dornbirn, in schwarzem Stukkolustromarmor nach unten hin stilgerecht
ergänzt.
Der Volksaltar — 2 Sockel mit großer Tischplatte aus dunklem Ser-
pentinermarmor — und der neue Marmorfußboden in festlichem Rossa-
mogano wurde von Fa. Xaver Muther, Bludenz, gelegt. Der Boden des
Kirchenschiffes fand eine gründliche Isolierung und ist nun unter den Bän
ken in Eiche parkettiert. (Fa. Hans Thöny, Bludenz, Fa. Jakob Zudrell,
Schruns.)
Die Außen- und Windfangtüren wurden ebenso wie das neue Kirchen
gestühl in dauerhaftem Eichenholz von der Fa. Georg Knünz, Muntlix,
angefertigt. Dabei bleiben die früheren Doken und die Wappen der Frei
herren von Sternbach erhalten. Die helle Innenfärbelung des Altarraumes
und des Kirchenschiffes übernahm Fa. Ignaz Dejakom, Bludenz, wobei das
123
gotische Kreuzgewölbe und die Kapitelle in Sandsteinton gefaßt wurden.
Die Säulen wurden zum Boden hin ergänzt.
Im Turm wurde ein eigener Raum eingerichtet, um als kleines Kirchen
museum die verschiedensten Kunstgegenstände aufzunehmen: z. B. die nicht
mehr benützbare Kommunionbank, der frühere Kreuzweg, die Altarraum
fenster mit den hl. Gebhard und Kolumban, Statuen und Bilder, die dem
heutigen Frömmigkeitsempfinden weniger entsprechen (der hl. Josef, das
Herz-Jesu, der hl. Antonius). Um im Altarraum besonders für den Prie
stersitz mehr Platz zu gewinnen, wurden die seit Jahrzehnten unbenützten
barocken Beichtstühle entfernt und im Kloster St. Peter verwahrt.
Das Bundesdenkmalamt veranlaßte den Verzicht auf die Anbringung
eines neuen Vordaches an der Südwestfront. So kommt die gotische, ver
tikale Kirchenfassade besser zur Geltung. Alle Türen wurden wetterfest
mit Kupfer beschlagen (Fa. Tschurtschenthaler, Dornbirn). Die Fa. Emil
Toldo, Schweiz, restaurierte die Portale und brachte an Stelle des zerfalle
nen Aufstieges Blocktreppen aus hellem Tessiner Granit und einen neuen
Granitplattenbelag auf der Rampe an. Die Fa. Albert Schaffenrat erstellte
bei der Rampe und den Stiegenaufgängen ein schmiedeeisernes Geländer.
Auch die von Annobien schwer beschädigte Orgel bedurfte einer gründ
lichen Restaurierung durch den Orgelbauer Edmund Hohn, Dornbirn. Am
22. Mai 1970 konnte dieses Denkmal des Glaubens und der Kulturgeschichte
seiner gottesdienstlichen Bestimmung durch Bischof Dr. Bruno Wechner
wieder übergeben werden.
Glocken
Seit 1506 besitzt die Laurentiuskirche eine bemerkenswerte Glocke, die
sogenannte Zwölfer- oder Susannaglocke; ca. 2000 kg, Durchmesser 1,41,
Ton es. — Beim großen Stadtbrand von 1491, der auch die Kirche und
das Schloß einäscherte, waren auch die Glocken geschmolzen. Aber schon
1506 ließ die Stadt aus dem Glockenmaterial eine neue Glocke an Ort
und Stelle gießen, und zwar durch Meister Martin Kissling und Hanns
Folmer aus Biberach. Davon meldet die Inschrift unter der Krone: Mit
der Hilf Gottes hat mich Martin Kissling und Hanns Folmer aus Bibrach
gossen. Die Inschrift am obern Glockenrand sagt in gotischen Minuskeln:
Veni sancte Spiritus reple tuorum corda fidelium et tui amoris in eis ignem
accende qui per diversitatem linguarum cunctarum gentes in unitatem
fidei congregasti — alleluja — anno Domini MCCCCCVI. — Der untere
Rand aber trägt die wunderbare Strophe des Marienlieds:
Maria zart / von edler art
ain ros on allen doren (Dornen)
du hast uns gmackt / her wider bracht
das fortan was verloren
durch adams fall / der (dir) hat die wal (Wahl)
sant Gabriel versprochen
hilf das nit werd gerochen
mein sind (Sünde) und schuld / erwirb mir huld
wan kein tröst ist da.
124
(Anderswo hieß es: dan kein Trost ist / wo du nit bist). Bilderschmuck:
Mariae Krönung, St. Theodul mit glockentragendem Teufel, darunter Evan
gelistensymbole mit Inschrift. — Bis zur Erbauung des Kirchturms war
die Glocke in einem offenen Gerüst aufgehängt. (Vgl. Samuel Jenny:
„Glockeninschriften“ in Mitteilungen der Zentralkommission 1895; Blud.
Pfarrblatt 1951, April; Karl M. Klier in „Sunntagsstubat, Beil. z. Vlbg.
V. Bl. 1964, Nr. 33.)
Die Glocke blieb wegen ihres Alters von den Ablieferungen verschont,
denen die übrigen Glocken in den beiden Weltkriegen zum Opfer fielen.
1942 wurde sie als Ersatz für die für Kriegszwecke beanspruchten Glok-
ken der Hl. Kreuzkirche in den dortigen Turm gebracht, erlitt aber dort
1948 wegen unsachgemäßer Aufhängung des Hallers einen Sprung. Der
Schaden konnte 1951 durch Schweißung in der Spezialwerkstätte Hans
Lachermayer in Nördlingen behoben werden; seither ist die Glocke an
ihren alten Platz zurückgekehrt.
Vor dem Ersten Weltkrieg hingen im Turm 5 Glocken, deren größte, die
Josefiglocke, 3000 kg wog (Ton b, Durchmesser 1,80); sie war 1859 von
Grassmayr-Feldkirch gegossen worden, nachdem bei der Kirchenrestaurie
rung von 1857 ein böses Unglück passiert war: Eine Glocke, die man
höher hängen wollte, stürzte ab und beschädigte auch die unter ihr hän
gende große Wandlungsglocke, so daß ein Neuguß nötig war.
Nach dem Vis. Prot. von 1595 bestand damals das Geläute im Glok-
kenhaus aus 4 Glocken; 1585 war eine derselben zum Umguß verdingt
worden an einen Meister Hansen von Malin, im „Luttringischen“. — Nach
der Errichtung des Turms erfolgten Umgüsse durch die Meister Ernst,
Lindau, und Felix, Feldkirch.
1923 kam zur erhaltenen Susannaglocke eine große Stahlglocke der
Böhlerwerke, deren mächtiger Klang noch heute die Stadt übertönt (Ton b).
c) Beschreibung der Kirche (Zustand vor 1970)
Die Pfarrkirche erhebt sich in beherrschender Lage ebenso wie das öst
lich benachbarte Sternbach’sche Schloß auf der Felsterrasse des Montikels;
von der Stadt gelangt man auf fünf Aufgängen zu ihr empor. Die ge
deckte Stiege über die Schloßhalde herauf wurde 1694 erstellt und mit
81 steinernen Stufen sowie mit gefälligem Eingangsportal versehen; eine
Erneuerung dieser Treppe erfolgte 1840. Die zweite offene Kirchenstiege
neben der eben genannten war die ursprüngliche Aufgangstreppe; sie war
früher nur ein Riess, bis sie um 1830 eine bequeme Marmortreppe erhielt.
(Flür, Fragm. IV. 60)
Die Kirche ist orientiert und zeigt in ihrer Architektur den spätgotischen
Stil der Zeit ihrer baulichen Wiederherstellung von 1491—1514. An der
Südwestecke des Langschiffes, das um 1740 um 8 Meter verlängert wurde,
erhebt sich der um 1670 erbaute Turm, an dessen Stelle vordem ein Bein
haus mit Kapelle gestanden hatte.
Der Turm, das imposante Wahrzeichen der Stadt, erhebt sich 48,80 m
hoch auf einer Basis von 8,9 m im Geviert in 7 Stockwerken. Die vier
unteren Stockwerke sind durch halbrunde Wülste voneinander getrennt;
die drei obersten, je etwas verjüngt, sind als Achteckbau konstruiert; den
125
Abschluß bildet die breitgedrückte Zwiebelkuppel. Die Eckflächen beim
Übergang aus der Vierung ins Achteck nehmen ziemlich derbe Figuren in
rotem Marmor, die vier Evangelisten darstellend, ein; es sind Frühbarock
werke mit noch gotischen Anklängen. Die südseitigen Turmflächen zeigen
malerischen Schmuck: Reichs wappen (Doppeladler), Bludenzer Stadtwap-
pen, Sonnenuhr und die Jahreszahl 1670; diese dekorativen Stücke wur
den schon 1857 durch Maler Joh. Matthias Jehly angebracht und 1897
nach Entwürfen des Fachlehrers Joh. Jehly, neuerlich ausgeführt. Die
Turmuhr, eine gediegene Handarbeit, dürfte noch aus der Zeit des Turm
baues 1670 stammen und funktioniert noch gut; 1829 wurde sie vom Uhr
macher Alois Gächter, Altenstadt, repariert. (Über den Turm vgl. auch:
Waschgier, Kunstgesch. Vlbgs., 92; Grabherr: Die kirchliche Kunst in
Vorarlberg, 28.)
Der Südseite der Kirche war bis 1969 eine hölzerne Vorhalle vor
gebaut; hier ist noch das alte gotische spitzbogige Portal vorhanden,
während das gotisierende Portal an der Westseite erst von 1857 stammt
und an die Stelle der teilweise verwitterten Portalanlage von 1740 trat;
diese war von Säulen flankiert wie die Altäre.
Die mächtige einschiffige Halle der Laurentiuskirche von ca. 1500 ist
der Ausdruck eines selbstbewußten, sachlich nüchternen Bürgertums, wäh
rend die dunklen barocken Marmoraltäre, die sich gut einfügen, diesem
bedeutendsten Kirchenbau des Vorarlberger Innerlandes, dazu den Akzent
vornehmen Patriziertums verleihen.
Die spätgotischen Gewölbe über dem Schiff und dem eingezogenen
Polygonchor erscheinen ebenso wie der spitze Chorbogen tief herabgezo
gen. Das Langschiffgewölbe ruht auf beiderseits fünf Dreiviertel-Rund
diensten, die Kapitäle aber aus krabbenartigen Blättern gehören der Re
stauration von 1840 an. Das Gewölbe hat scharfe Stichkappen, tief ge
kehlte Rippen, Sterne aus einfachen Rhomben und hängende durchbro
chene Schlußsteine. Das Chor überdeckt schönes Sterngewölbe auf Dien
sten (Waschgier in: Dehios Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler,
österr. — Vlbg. [1933] S. 519; ders. Kunstgeschichte Vlbgs. 24).
Die Orgelempore erhielt ihre heutige Gestaltung laut angebrachter
Jahrzahl 1840. Sie ruht auf zwei Marmorsäulen; die Mitte der Brüstung
nimmt ein reizendes Vorder-Positiv ein. Damals wurde auch das prächtige
klassizistische Orgelgehäuse nach dem Plan des Malers Joh. Matthias Jehly
erstellt. Die von Mauracher 1835 erbaute, 1876 und neuestens 1928 restau
rierte Orgel hat 23 Register.
Der imposante Hochaltar enthält das von sechs attischen Säulen flan
kierte Hauptblatt: die Darstellung Madonna mit Kind, davor den Kir
chenpatron St. Laurentius und den Apostel Andreas; letzteren als Na
menspatron des Bestellers des Bildes, des damaligen Bürgermeisters und
Fabrikanten Andreas Gaßner, der es 1862 beim berühmten Schweizer
Historienmaler M. Paul Deschwanden in Auftrag gab. Vom selben Künst
ler stammt auch das Obstück des Altars; die drei Erzengel. Der Taber
nakel wurde nach dem Entwurf des Zeichnungslehrers und Bildhauers in
Bludenz Josef Strolz (geb. in Lech 1799, über ihn siehe Sonderheft „Blud.“
[Heimat] 1929, S. 73) von Schreinermeister Jakob Engstler in Lorüns 1857
erstellt und von Maler und Vergolder Anton Jehly gefaßt. Die Kartusche
im Altaraufsatz zeigt den Lobspruch „Gloria Patri“. Auf dem Architrav
126
sind vier vergoldete Holzstatuen postiert: Katharina, Luzius, Florinus
mit dem Weingefäß, Magdalena mit Kreuz. Die beiden oberen Seiten
altäre haben je einen Aufbau mit vier Säulen. Der Altar auf der Epistel
seite enthält Madonnenstatue aus der Mayr’schen Kunstanstalt (München,
1857), zu Zeiten auch Herz-Jesu-Statue. Das Obstück St. Vinzenz von
Paul ward gemalt von Anton Jehly, 1902. Auf der Attika liest man die
Inschrift: „Hoc marmoreum altare in hon. B.M.V. suis sumptibus con-
fraternitas ss. Rosarii sub tutore N D C Michaele Seeger erexit anno
MDCCXX“. — Das Altarblatt des Seitenaltars Evangelienseite, gestiftet
von Joh. Gaßner, Fabrikant, zeigt die Taufe Jesu durch Johannes, von
Franz Bertie, 1858. Die Aufschrift besagt: „Hoc marmoreum altare in
hon. S. Joseph, DNJ Chr in terris nutritii et agonizantium patroni, erec-
tum est anno MDCCXXI“. Das Obstück St. Elisabeth von Thüringen ist
gemalt von Anton Jehly 1902. Der Seitenaltar im Schiff an der Nordwand
zeigt im Hauptblatt das Bild des hl. Joseph von Bertie, 1858, und im Ob
stück St. Anton von Padua von Anton Jehly, 1902; das Hauptblatt wurde
gestiftet vom hiesigen Handelsmann Franz Josef Bargehr. Die Altarin
schrift lautet: „Altare isthoc Deo et Antonio sacrum beneficio illustr. ex-
cell. et grat. D. D. Francisci Andreae L. Bar. de Sternbach, sac. caes. reg.
Mtis consil. intimi, erectum et subsidio inclitae civitatis Bludentinae ex-
cultum est“. — Der Seitenaltar gegenüber, wie sein Gegenstück mit zwei
Säulen das Mittelstück flankierend, zeigt im Hauptblatt St. Carolus Borr.
von Bertie, 1858, gestiftet von Karl Hülz, Hofapotheker in Salzburg, und
im Obstück: Jesus an der Geißelsäule (früher St. Sebastian, Gemälde des
18. Jahrhunderts von Maler Simon, Feldkirch). Die Altarinschrift hat den
gleichen Wortlaut wie auf dem Gegenstück nur mit der Variante: „Deo
et Joanni“. Die sämtlichen vier Seitenaltäre haben im Aufsatz je zwei
vergoldete Holzstatuetten; es sind diese: auf Altar II: Soldat mit Fahne
(Florian, Georg oder Rochus); auf III: Barbara und Agatha; auf IV:
Madonna mit Kind und Margaretha mit dem Drachen; auf V: Martinus
mit Gans auf dem Buch und ein Bischof mit Buch (Augustin?). — Die ge
schnitzten Holzkruzifixe auf den Seitenaltären wurden 1840 von Bildhauer
Renn, Imst, geschaffen, gestiftet von Frau Kath. Muther, geb. Scheidbach.
Die zu den Altären im Stil stimmende Kanzel ist in Holz ausgeführt
und stammt von 1714. Sie hat schwarze Fassung mit Gold-Zieraten; auf
dem gewölbten Kanzeldach erhebt sich ein tambourartiger Aufsatz; darin
erscheinen unter gemeinsamem Baldachin Christus und die Evangelisten;
auf dem obersten Aufsatz ersieht man St. Michael mit der Waage. — Das
Chorgestühl zeigt einfache Konstruktion; die beiden Beichtstühle von 1827
im Chor sind bei ihrer Einfachheit doch gute Empire-Werke. Die beiden
Aufsatz-Figuren sind von Bildhauer Renn, Imst. — Die Kommunionbank
ist eine Stiftung von Frau Josefine Gaßner, geb. Mutter, Frabrikantens-
witwe, 1904. Ihr Entwurf ist von Fachleher Joh. Jehly; sie ist das Werk
mehrerer Meister: Schreiner Stefan Walter, David Bischnau-Silbertal (Ein
lagen), Bildhauer Joh. Schlierenzauer (vier Engelsköpfe), Mesner Andreas
Jehly (die übrigen Schnitzarbeiten), Schlossermeister Karl Thaler. — Die
Kirchenstühle im Schiff mit beachtenswerten Dokken dienen seit 1740
ihrem Zweck; die drei vordersten Stühle beidseits zeigen an der Vorder
wand je zwei geschnitzte Wappen.
Von den beiden wertvollen Holztafelgemälden im Chor von ca. 1510
127
war schon die Rede (vgl. Waschgier, aaO. 56 f). — Die neuen Chorfenster
beidseits des Altares, seit 1928, zeigen die Darstellungen von St. Gebhard
und St. Kolumban und stammen aus der Innsbrucker Glasmalerei-Anstalt.
Das große Chorbogen-Fresko, von Prof. Fuchs-München 1857 ausgeführt,
zeigt den Weltenrichter mit 7 Engeln, die Leidenswerkzeuge tragend. Die
Chor-Nordwand schmückt eine künstlerische Kreuzigungsgruppe: die bei
den Statuen Maria und Johannes in fast Dreiviertel-Lebensgröße aus dem
Anfang des 17. Jahrhunderts, bereits mit barocken Motiven, aber noch
mit (besonders in der Gewandung) gotischen Nachklängen, befanden sich
früher in der hiesigen Hl.-Kreuz-Kirche, nicht wie auch verlautete, in Bürs.
Sie kamen dann ins Bludenzer Heimatmuseum und 1935 in die Kirche.
Diese beiden Figuren gehören zu den vorzüglichsten Werken des erst neue
stens bekannt gewordenen Feldkircher Bildhauers Erasmus Kern, tätig in
der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. (Siehe über dieser Meister: Erwin
Pöschl, Zürich: „Die Werke des Bildhauers Erasmus Kern aus Feldkirch
in Liechtenstein in: Jahrb. d. Histor. Vereins f. Liechtenstein 1948 üb. die
Figuren vgl. Alb. Walzer in: Sonderheft Bludenz [Zeitschrift „Heimat“]
1929, S. 33.)
An Stelle der verlorengegangenen Kruzifixus-Figur der Gruppe schuf
der Fachlehrer Direktor Joh. Jehly den derzeitigen Kruzifixus, gefaßt von
Restaurator Alfred Gaßner, hier, der auch die beiden Seitenfiguren dis
kret restaurierte. (Über Kirche und Ausstattung vgl. noch: Häusle’sche
Pfarrchron. [1838], S. 46 f; Grabherr: Kirchliche Kunst in Vorarlberg,
S. 8, 16, 28; Waschgier, Kunstgesch., S. 24, 56, 92; derselbe in Gg. Dehio:
Kunstdenkmäler [1933], S. 518 f.)
An kirchlichen Gefäßen und Geräten besitzt die Kirche mehrere durch
Kunstwert ausgezeichnete Stücke: eine gotische silberne Monstranz von
ca. 1500, später umgearbeitet, eine neue Monstranz in Renaissance ca.
1860 aus der Goldschmiedwerkstätte des Mathias Neyer von Bludenz und
seiner Söhne Karl und Josef, angefertigt nach Modell des ZeichnungsleR1»
rers Strolz, hier. Dieselbe Gürtlerfirma fertigte auch das Prozessionskreuz
aus Messing sowie den Osterkerzenleuchter in Renaissance-Form. Von älte
ren Inventarstücken sind zu erwähnen ein Kelch von 1636, Widmung v.
I. Z. (Zürcher) mit dem Zürcher’schen Wappen, ein Kelch, Rokoko, Augs
burger Arbeit, 18. Jahrhundert, weiters ein ebenfalls silberner Kelch mit
dem Zürcher’schen Wappen und den Lettern U Z P A, sonach sicher Wid
mung des Ulrich Zürcher, Propst in Ardagger, N.ö. (1601—64). (Vgl.
Ulmer, Burgen etc. 547 f). Über dem Wappen ruht die Infel. Zum Kelch
gehört eine vom selben Stifter verehrte Meßkännchen-Garnitur. Ein In
ventarstück eben solcher Art trägt Wappen, Jahrzahl 1696 und die Initi
alen I. B. Ein silbernes Rauchfaß zeigt Jahrzahl 1640, die Lettern H I K
und Wappen.
d) Kriegerdenkmal
Der Westabhang des Kirchenhügels bildet den Standort für das Krieger
denkmal der Stadt Bludenz. Dieses eigenartige Gedenkzeichen entstand
1928 nach den Entwürfen des Architekten Ing. Alfons Fritz (J 1933,
Feb. 7). Vgl. Naumann „Alfons Fritz, Dornbirn, ein Baukünstler Vorarl
bergs und sein Lebenswerk“, (Industrie- und Gewerbeverlag, München-Wien
128
1933) . Von den mehrfachen Beschr. vgl. jene von Karl Hane in Sonderheft
„Bludenz“ [Zeitschr. „Heimat“] 1929, 38 ff; Dr. Ulmer in: Kaiser-Karl-
Gedächtnis-Buch“ 1930, S. 120-2 und in Zeitschr. „Im Reich der Frau“,
hg. vom Vlbg. Großkauf, 1934, Dez.) Das Denkmal besteht aus einem
Rondell mit Ehrenhof am untern Hiigelhang, einer weiter oben unter einer
vorspringenden Bastion der westlichen Kirchmauer angelegten kreisrunden
Krypta mit Sarkophag, in dem ein an der Kriegsverwundung in der Hei
mat verstorbener Bludenzer Krieger ruht. Das untere Mauer-Rondell mit
einem Altarbau und Steinkreuz steht mit der Krypta durch einen entlang
der Stadtmauer angelegten Treppensteig in Verbindung und führt sodann
dieser Aufstieg von der Krypta weiter empor zum westlichen Vorplatz der
Kirche. Der Sarkophag aus grünem Porphyr ruht auf zwei aus dem glei
chen Stein gemeißelten Schwertern und trägt an der Vorderseite die In
schrift: „Hier ruhe ich, einer von uns“. Schwarze Marmor tafeln rings an
der Wandrundung enthalten die 99 Namen der Kriegsopfer des Ersten Welt
krieges von Bludenz und die 30 Namen der seit Herbst 1918 in der Heimat
an Kriegsfolgen verstorbenen Kriegsteilnehmer. — Die feierliche Einwei
hung des Denkmals erfolgte am 24. Juni 1928.
5. Kapitel
Pfarrpfründe und Kirchenvermögen
Stadtpf arr pfründe
(Obliegenheiten des Pfarrers; seine vermögensrechtliche
Stellung, sein Einkommen; Pfarrwidum)
Über die gottesdienstlichen und seelsorglichen Obliegenheiten eines Stadt
pfarrers in alter Zeit belehrt uns ein Dokument aus der Zeit der Pfarr
verwaltung des hiesigen Pfarrers Ulrich Friedrich: ca. 1500—1510, betitelt:
„Stuckh et Articul, so ein Pfarrer zu Bludenz zu thuen schuldig, als das
von Alter her kommen ist“ (St.-A. 131/7 a, und Kop. im Neuen Stadt
buch [ebd.], S. 320-2). Dieses Statut enthält 9 Punkte:
1. Hat der Pfarrer alle Sonntage die in der folgenden Woche fallenden
Jahrtage zu verkünden, auch die Unterpfänder, Güter und Anstöße zu
verlesen, dann jegliche Jahrzeit mit soviel Messen zu begehen, als die
Stiftung vorschreibt. Der Frühmesser soll allwegen secundus sein (also im
Rang der nächste nach dem Pfarrer); je am 4. oder 5. Sonntag soll er den
Seelen-Zedel verkünden.
2. Alle Montage soll der Pfarrer über das Herrschaftsgrab im Chor
mit dem Rauchfaß gehen und dann vor das Beinhaus; alle Samstage aber
nach der Vesper mit Rauch und Weihwasser über der Herrschaft Grab und
dann um den Freithof und ins Beinhaus, sodann mit Prozession wieder
in den Chor unter dem Geläute der Glocken und Absingung der uralten
Antiphon „Media vita in morte sumus“.
129
3. Nachdem hier großer Verkehr herrsche und viele fremde Leute,
Geistlich und Weltlich, zukehren und über Nacht bleiben, die gerne eine
hl. Messe hören möchten, so soll der Pfarrer mit den 5 Kaplänen Ordnung
und Anschlag machen, damit sie die Stadt an keinem Tag ohne Messe
lassen. Alle Freitag soll in Hl. Kreuz und jeden Monat einmal in St. Leon
hard eine hl. Messe gelesen werden, „als darin der alt Pfarrer Herr Ul
rich Erhärt und jetzt Herr Ulrich Friedrich selig eine gute Zeit die Meß
also gehalten haben“.
4. Haben wir aus merklichen Ursachen und Notdürftigkeit etliche Hei
lige aufgenommen: St. Anton, St. Anna, St. Theodorus und St. Mang, zu
feiern und zu ehren bis nach dem Amt mit etlichen Messen und Kreuz
gängen; es soll ein Pfarrer das treu vollbringen helfen laut Abschrift und
jeweils am Sonntag vorher verkünden von der Kanzel.
5. Der Pfarrer soll die Pfarre und die Kirche wohl versorgen, auch
Untertanen, Lebende und Tote, mit den heiligen würdigen Sakramenten,
mit Predigen, Messen, „Mettinen“, Vespern alle Samstag, Sonntagen und
„pannen“ Feiertagen versehen, er soll allezeit bei uns bleiben in Lieb und
Leid, auch sonst alles tun, so ein Pfarrer von altersher schuldig ist und
sein soll.
6. Der Rat bittet ihn, daß er die Pfarre niemand übergebe, resigniere
noch vertausche denn mit eines Vogtes und Rates Wissen und Willen; er
soll auch keinen Vikar wider ihren Willen hersetzen und daß er keine
Köchin, mit der er „argkwenig (argwöhnisch) gehalten werde“ im „Wy-
dern“ (Widum) halten solle.
7. Jeder Pfarrer ist schuldig, in der Pfarrkirche den Priestern den
Opferwein und die „Offlaten“ (Hostien) zu geben, in allen Kaplaneien
der Pfarre jedoch nur die Oblaten.
8. Den Kaplänen, dem Schulmeister und dem Mesner soll er an den
vier hochzeitlichen Tagen (Hochfesten): Ostern, Pfingsten, Allerheiligen,
Weihnachten; dann am Kirchweihfest, am hohen grünen Donnerstag und
Stillen Freitag, gratis das Mahl geben.
9. An den genannten Tagen und an den anderen heiligen Tagen, an
denen der Kaplan zu St. Anton herauskommt Messe zu lesen, ist der
Pfarrer schuldig, ihm das Mahl zu geben, wie solches die Dotation zulaßt.
Die vermögens?echtliche Stellung der Inhaber von Pfarrpfründen im
landesfürstlichen ob.-öst. Landesgebiet, soweit es kirchlich dem Bistum
Chur unterstand (das obere Vorarlberg, Paznaun und das Vintschgau), im
allgemeinen und somit auch jene des Inhabers der Stadtpfarre Bludenz,
regelt in Schlichtung vorausgegangener Streitigkeiten ein Konkordat oder
eine
Abmachung zwischen dem Haus Österreich
und dem Bistum, bzw. Domkapitel Chur
von 1657, März 16. Der Landesfürst Erzherzog Ferdinand Karl schloß
diesen Vergleich mit dem Churer Bischof Johann VI. Flugi v. Aspermont,
um verschiedene rechtliche Fragepunkte des kirchlichen und staatlichen
Grenzgebietes einvernehmlich zu regeln, als da waren: Abhandlung der
geistlichen Verlassenschaften bei Todfällen von Priestern, Kirchengiiter-
Besteuerung, Kirchenrechnungswesen, Einsetzung von Prälaten und Pfarr
130
herren etc. Kundgemacht wurde dieser Vertrag für unser Gebiet durch
Übermittlung der Innsbrucker Regierung an den Bludenzer Vogteiverwal
ter Karl Ludwig Schrenck von Notzing (St.-A. 100/65). Für unsere Zwecke
kommen hier folgende Punkte in Betracht:
a) Weil das Bistum das Erbrecht betreffs der kirchlichen Güter (nicht
aber der Patrimonial-Güter) des niederen Klerus prätendiert, so wird
vereinbart in Hinsicht der ablebenden Geistlichen der Grafschaft Tirol
und anderer österreichischer Orte Churer Diözes, daß der Bischof in seinen
diesfalls hergebrachten Rechten und Gerechtigkeiten nicht beirrt werde;
aber man sähe es lieber, wenn wegen des Einkommens mit den Klerikern
auf eine jährliche gewisse oder leidendliche Pension als 3 oder 4 Fl oder,
wo die Pfarre großen Ertrag hat, höchstens auf 6 Fl, die Sach dirigiert und
verglichen werden könnte, daß dann aber bei Todfällen der Priester ihre
hinterlassenen Erbschaften völlig denen ab intestato oder ex testamento
nach Ausweis der Landesordnung sukzedierenden Erben zustehen.
b) Betreffs Steuer der Geistlichen des Churer Anteils und, da das
Bistum sich darum beschwert, ist verwilliget worden, daß die Geistlichen
alle ihre durch letzten Willen oder durch Kontrakte unter Lebenden an
sich gebrachten oder noch zu überkommenden Güter (nur Widumsgüter
ausgenommen) wie bisher den Weltlichen versteuern sollen. Im Notfall
aber werden wir Bischof und unsere Nachfolger zu Verteidigung des Lan
des den Klerus gleichermaßen anhalten zu sukkurieren, die quota aber
jeden selbst anlegen lassen.
c) Wegen Abhandlung der geistlichen Verlassenschaften und Kirchen-
raitung im Churer Anteil soll es gehalten werden, wie zwischen Lands
fürst und Bischof von Brixen 1605, Dez. 13, verglichen worden, nämlich:
der verstorbenen Geistlichen Hab und Güter sollen durch die geistliche
Obrigkeit neben und im Beisein der weltlichen Obrigkeit versekretiert
werden. Wenn aber nicht zugleich beide da sind, so soll der geistliche oder
weltliche Richter die Sekretur ohne Verrückung oder Veränderung der
Güter so fürhanden“ nehmen, daß der geistliche in Abwesenheit des welt
lichen einen oder zwei ehrliche Laien, desgleichen der weltliche in Abwe
senheit des geistlichen einen oder zwei nächstgesessene Priester beiziehe
und versekretiere. — Ebenso verhalte man sich bei Abhandlung des Testa
mentes und der Verlassenschaft und allen inzwischen notwendigen und
gebührenden gerichtlichen Actus gütlich oder rechtlich neben und im Bei
sein der weltlichen Obrigkeit (aber so, daß die geistliche die Praeeminenz
hat, außer es wäre vom Landesfürst verordneter Commissarius); man
möge das so weit pflegen und verrichten, daß das Vermögen im Inventar
ergänzt, die Kirche, Priester und Kooperator, auch Widumgebäu davon
vergnügt werde, das Testament eröffnet werden könne, die zeitliche Ver
lassenschaft, Hab und Gut, laut Testament oder ab intestato den weltlichen
Erben eingehändigt und übergeben werde. Dann, wenn bei weltlichen
Erben Sreitigkeiten entstehen, soll das übrige Vermögen samt Inventar
(zur Räumung oder Freimachung des Widums) hinausgegeben werden und
die Sache vor dem weltlichen Richter zu handeln ihnen vorgestellt werden
oder aber sie können gütlich vor dem geistlichen Richter die Sache behan
deln, wobei ihnen Appellation vorbehalten ist.
d) Kirchen-, Spital- und dergleichen Raitungen soll die geistliche mit
samt der weltlichen Obrigkeit vornehmen, wobei die geistliche den Vorrang
131
hat. Ferner in Einsetzung der Prälaten, Äbtissinnen und Pfarrer soll ein
Landesfürst wegen der Temporalität jemanden beiwohnen lassen können.
Im übrigen mag der Bischof die geistliche Jurisdiktion über kirchliche Per
sonen und Klöster laut päpstlicher Bulle und dem Tridentinum exerzieren,
hiebei jedoch einem Landesfürsten an dessen in temporalibus habenden
Rechten unpräjudizierlich und unschädlich.
Zu diesem Übereinkommen äußerte der Walgäuische Klerus in einer
Eingabe an den Bischof dd 1657, Ju. 9 (St.-A. 385/41) einige Bemerkun
gen und Wünsche, die sich besonders auf die Verlassenschafts-Angelegen
heiten beziehen. Der Klerus bittet den Bischof, bei den alten Übungen
und bei der geistlichen Immunität bleiben zu dürfen. In der Eingabe wer
den frühere bischöfliche Erlässe zur Sache angeführt: Freiheitsbrief und
Diplom des Bischofs von Werdenberg, 1406, Freitag vor Thomas Apostel;
des Bischofs Ortlieb von Brandis, Chur 1485, März 26.; des Bischofs
Thomas, Chur 1560, November 18.; des Bischofs Johann, 1629, März 14.,
Chur; des Bischofs Joseph, 1640, Jänner 1., bei der Gen.-Visit. in Bürs.
Die älteste Nachricht von einer Stiftung zugunsten der Pfairpfründe
findet sich in der Urkunde betr. Stiftung der Frauen-Pfründe und Früh-
meß-Pfründe von 1320, 21. Dezember (St.-A.). Jakob Ob Dorf und seine
Frau Juza stiften einen Weingarten auf ihren Todfall zur Hälfte an den
„Lypriester“ (Leutpriester, Pfarrer), zur anderen Hälfte an den Frühher
renmesser (Gesellpriester). Auf ihre Lebenszeit aber gibt das Stifterpaar
jährlich an St. Floris Tag an die beiden Pfründeinhaber je drei Schilling
Pf. Dafür aber sollen beide mitsammen die Jahrzeit begehen, jeder mit
einer hl. Messe. Im Falle beide Eheleute ohne leibliche Erben sterben, so
sollen Frühmesser und Leutpriester den Weingarten meßen und bauen
mit einander nach dem Rat des Pflegers der Kirche und der Frühherren
messe, wie es ihnen nützlich sei und den verstorbenen Seelen tröstlich;
sollte aber das Stifterpaar Nachkommen erhalten, so sollten diese den
Weingarten erben mit der Verpflichtung, den beiden Geistlichen jährlich
einen Saum (Som) Wein zu geben, „so man wimmat“. Ist aber jenes Jahr
Mißwachs oder ein anderes Unglück, so sollen die Erben statt dessen ein
Pfund Pfennig an St. Martinstag an der beiden Jahrzeit erlegen oder der
Weingarten ist beiden Priestern zinsfällig, im Falle die Erben ihrer Ver
pflichtung nicht nachkommen. Falls die Frühherrenmesse aber einmal ab
ginge, so soll der Lypriester zu St. Laurenzen den Zins allein einnehmen
bis zur allenfalsigen Wiederaufrichtung der Frühmeß. Der Frühherrenmes
ser soll verpflichtet und berechtigt sein außer seinem Teil des Geldes den
Opferwein aus dieser Stiftung zu nehmen. — Siegler der Urkunde ist die
Stadt Bludenz.
Mehrere Urkunden des Stadtarchivs vom Ende des 15. und Anfang des
16. Jahrhunderts melden von Zinsbezugsr echten, die damalige Pfarrherren
käuflich für die Pfarrpfründe erwarben: ex 1483, März 8., 1486, Juni 16.,
und November 27. (letztere Urkunde betrifft außerdem Spende und Zins
für Arme und Kranke sowie das Spital); 1514, Dezember 13. (Regesten
in Mus.-Ber. 1888 und 89). — Von 1507, September 20. (St.-A.: Zins-
libell der Pfarre Bludenz) datiert ein Vertrag zwischen dem Bludenzer
Pfarrer Ulrich Friedrich und dem Bürser Pfarrer Matthäus Brüning, Ka
nonikus, wonach eine Strittigkeit zwischen beiden wegen der vom Blu
132
denzer Pfarrer erhobenen Ansprüche auf den 4. Teil des Zehnten und der
Widumgüter in Bürs geschlichtet wurde.
Zum Einkommen des Stadtpfarrers gehörte auch der Pfarrzehent. Nach
dem Pfarrurbar ex 1693 „stand der Pfarre im Bezirk der Pfarrei, Außer-
Braz ausgenommen, der Allmeinzehent von allerlei Früchten, als Wein,
Korn, Obst usw. zu, nur allein die Krautgärten ausgenommen“. Die Pfarr
angehörigen mußten den Pfarrzehent in natura liefern, jedoch nur von
der Allmein, d. i. vom Gemeindegrund. Der Hauptzehentherr im Pfarr
bezirk war bekanntlich das Churer Domkapitel. Daher verblieb dem
Pfarrer nur ein ganz geringes Einkommen aus dem Pfarrzehent. Dafür
aber war er durch Zuweisung von Grundstücken entschädigt worden. Der
Pfarrzehentertrag betrug beispielsweise im Jahre 1806 ca. 8 Fl. In frühe
ren Jahrhunderten war die Allmein bedeutend größer, so bezog der Pfarrer
z. B. im Jahre 1756 von den Weinbergen auf der Allmein ein Fuder Wein
(ca. 1 hl Wein) (vgl. Flür, Fragm. III, 104 ff). Im Jahre 1818 hatte
Pfarrer Duelli einen Zehentstreit mit der Stadtgemeinde (Flür, ebd). Im
Frühjahr 1817 nämlich wurden die Allmeingründe in Bludenz verteilt und
von diesen auch jene, die mit den tragbarsten zehentbaren Obstbäumen
besetzt waren, als Eigentum verkauft, ohne den Zehent als eine darauf
haftende Beschwerde beim Verkauf namhaft zu machen. Zur Wahrung sei
ner Rechte und Ansprüche wandte sich daher der Pfarrer an das Inns
brucker Fiskalamt. Für einen Teil des Zehnten hatte die Gemeinde den
Pfarrer durch Gestattung der Teilnahme bei der Teilung und dann durch
Zuscheidung eines an die Pfründwiese auf Paschg anstoßenden Stückes
Allmeinboden für alle Fälle entschädigt gehalten und selbes mit einer
mäßigen Schätzung angesetzt. Auf Anraten des Fiskalamtes, das dem
Standpunkt des Pfarrers keine günstigen Aussichten verhieß, stand dieser
von weiterer Verfolgung der Sache ab und schließlich kam am 16. August
1827 zwischen ihm und der Stadtgemeinde im Sinne des Fiskals ein Ver
gleich zustande, der am 26. Oktober des Jahres vom Innsbrucker Guber-
nium genehmigt wurde.
Das pfarrliche Einkommen zu Ende des 16. Jahrhunderts gibt das
Visit-Protokol ex 1595 (Chur. A.) wie folgt an: „in bonis immobilibus pro
vaccis 6 alendis et aliquot juvencis“ (Jungvieh); Ackerland, wenn fleißig
bebaut, kann 15 Scheffel Getreide ertragen; 6 Käse, an Butterschmalz 4 Va
Viertel, an baarem Geldbetrag 90 Fl, Funeralgebühr für Erwachsene ein
Fl, für ein Kind 2 Batzen an Opfer mit den übrigen Akzidenzbezügen
70 Fl. — Das Visit-Protokoll von 1743 (Chur. A.) verzeichnet: Redditus
paroch, 130 Fl, aus Jahrtägen 50 Fl, aus dem Widumgut 54 Fl, für 2
Wochenmessen aus der Kapelle Stallehr 52 Fl; von der Kapelle Rungelin
16 Fl; Summa 302 Fl.
Zusammenfassend mag das jährliche Einkommen für die ältere Zeit
nach den Angaben A. Leuprechts (in: „Bludenz vor 300 Jahren“ [9]) auf
Grund der Urbare etc. wie folgt spezifiziert werden: es bestand aus dem
Zinsenerträgnis der Pfarrkirchenkapitalien (Stiftungen) und der ver
äußerten Kirchengüter, den Einnahmen aus dem Zehent, den Armenämtern,
dem Schmalzzins, den Opferstöcken, der Nutzung der Pfarrgüter. — Der
jeweilige Liebfrauen-Kaplan dahier zinste der Pfarrpfründe jährlich 4
Schill Pf. laut einer Stiftung des Herrn Heinrich Bernhard. Das Kloster
St. Peter hatte dem Stadtpfarrer jährlich ein Viertel Wein zu geben. Der
133
Kirchenpfleger zu Nüziders zinst jährlich 6 Schill. Pf. — Der Säckel
meister der Stadt Bludenz reichte ihm ebenfalls jährlich nach altem Her
kommen 6 Schill Pf. — Der St. Leonhards-Pfleger führte an ihn jährlich
2 Pfd Pf ab. — Das Spitalamt zahlte ihm alle Jahr für unterschiedliche
alte Stiftungen 5 Fl 7 3A kr, das Spendeamt 3 Fl 57 V4 kr und das Bettel
tuchamt 1 Fl 15 V2 kr. — Ein jeweiliger Frühmesser entrichtet an die
Pfarrpfründe jährlich 3 Schill Pf Zehent für den ihm überlassenen sog.
Esel-Baumgarten. — Der Churer Dompropst Johannes von Brandis ver
lieh einem jeweiligen Pfarrer dahier jährlich ein Pfd Pf und 1 Schill Pf
von dem „Schmitten gaden zu Bludenz, welcher jedoch weder höher, breiter
noch weiter gebaut werden dürfe“ (1492 hatte dieses Lehen der Schlosser
Stoffel März inne.) Auch von der Kirchensteuer der Laurenzen-Leute —
von denen im nächsten Abschnitt des Nähern die Rede — traf es einen
Teil zugunsten des Pfarrers.
Einen Teil der pfarrlichen Stola bildeten die Versehgelder.
Als 1776 zufolge eines Hofdekrets die Verseh- und Beichttaxen abge
schafft wurden, teilte der Pfarrer auf Anfrage des Dekans Lentsch mit,
in Bludenz seien bei Versehgängen nach Obdorf, Hasensprung, Rungelin
und Brunnengeld Versehgelder üblich: dem Mesner 6, dem Pfarrer 12 kr;
Beichtkreuzer seien hier nicht üblich. Der Entfall dieser Reichungen, deren
Ertrag sich auf ca. 6 Fl jährlich belaufe, könnte am besten durch die Er
höhung des Meßstipendiums bei Begräbnissen von 20 auf 30 kr ausge
glichen werden. Bezüglich Außerbraz, wo dem von Bludenz kommenden
Priester beim Versehen 20 kr gereicht worden waren, schlägt Pfarrer Kay
ser die völlige Übertragung der Krankenprovision an den Pfarrer von
Braz, der sie schon lange geübt habe, vor. Die völlige Umpfarrung von
Außerbraz zu Innerbraz erfolgte dann 1785.
Der Bestand der Pfründe-Realitäten um das Jahr 1668 beim Antritt
des neuen Pfarrers Kaspar Stieber findet sich verzeichnet in einem Schrift
stück vom 3. Oktober des Jahres (Chur A. M. 218); es erfolgte damals
eine behördliche Aufnahme und Beschreibung der Güter durch eine bischöf
liche und städtische Kommission, da die Güter unter dem Vorgänger Stadt
pfarrer Klessin teilweise deterioriert waren (vgl. St.-A. 175/1 b).
Im Jahre 1808 umfaßten die Pfründe-Realitäten laut Pfründe-Fassion
(St.-A. 8/1 [104]) das Wohnhaus Nr. 104, einen Stall, Baumgarten vor
dem Kapuzinertor, Ackergut (Einfang), 6 Äcker, ein Stück Ried, Wiese
auf Paschg.
Bis zum Jahre 1837 hatte ein jeweiliger Stadtpfarrer laut Messen-Ka
lendarium zu persolvieren: 418 Messen (bzw. z. T. Ämter) mit Betreff
nis von 195 Fl 05 kr RW, davon traf es 200 Messen in der Pfarrkirche,
in der Spitalkirche (Stift, von Pfarrer Moriz Wolf) 52, in der Hl. Kreuz-
Kapelle 51, in der Kapelle Rungelin 82, in der Kapelle auf Latz-Nüziders
33. Unter den 418 Messen waren auch die 121 vom aufgehobenen Drei-
faltigkeitsbenefizium, deren Lesung dem Pfarrer zugeteilt worden; da in
limine fundationis gestiftet, konnten sie in die 1837 erfolgte Messen-Re
duktion nicht einbezogen werden; die anderen an die Pfarrkirche und
die Kreuzkapelle gestifteten 215 Messen wurden 1837 auf 102 reduziert,
die in Kapelle Rungelin gestifteten 82 Messen aber auf 31. — 1907 und
nach dem Weltkrieg erfolgten weitere Messenreduktionen. — Laut der
unterm 6. Oktober 1904 adjustierten Pfründefassion belief sich das Pfarr
134
pfründeeinkommen auf K 886, 82, wovon das Reinerträgnis aller pfarr-
lichen Grundstücke K 202.28 ausmachte. — Die Auslagen beliefen sich
auf K 191.64.
Hinsichtlich des Standortes des nachweislich ältesten Pfarrhofes oder
Widums gilt als sicher, daß dieser in der Rathausgasse Nr. 12 sich fand.
Eine Urkunde ex 1450 (St.-A.) deutet darauf hin (Flür, Fragm. III, 47).
Beim großen Stadtbrand 1638 ward auch dieser Widum eingeäschert:
Grund und Boden kamen in andere Hände. Es wurde 1642 ein neuer
Pfarrhof samt Nebengebäude erbaut in der Nähe der heutigen Apotheke
und des Arlberger Hofes (Nr. 30 und 32 Werdenbergerstraße). Es ist ein
Fachwerkbau, hat Freitreppe und ist heute mit einem Fassadenbild der
biblischen traubentragenden Kundschafter von Florus Scheel, Feldkirch
(1926) geschmückt. (Nach Leuprecht, Ms. üb. alte Häuser [Landesa.] 18 f).
1731 wurde dieser alte Pfarrhof verkauft und der gegenwärtige nahe dem
Kirchenaufgang bezogen.. Der Verkauf des alten Widums, nebst nebenlie-
gendem Baumgärtlein und allen Gerechtigkeiten erfolgte dd 1731, Okto
ber 10., durch Stadtpfarrer Christian Schueler, mit Ratifikation des Fürst
bischofs Josef Benedikt und des Churer Dompropstes Rudolf von Salis
als Kollators, an Michael Seeger, Bürgermeister hier, als Käufer um den
Betrag von 625 Fl (GVA). Gründe für den Verkauf waren die weite Ent
legenheit von der Kirche, das Haus hatte schlechten feuchten Keller, da
unten das Wasser vom Metzgerbrunnen und Kloakenwasser durchfloß,
und die Fässer im Keller verfaulten. Das Haus hatte nur wenige Zimmer
und nur einen einzigen Ofen und mußten im Winter die Hausbewohner
mit dem Pfarrer zusammen im Zimmer sein. Das Gebäude war unschein
bar und häßlich, da es mit dem Zubau nur ein Schindeldach hatte.
Der damals neuerkaufte Pfarrhof war erbaut worden 1683, bzw. es
dürfte nach dem damaligen großen Stadtbrand wieder baulich erneuert
worden sein. (St.-A. 185/9). Das Haus gehörte in älterer Zeit der ange
sehenen Familie Wolf, die der Stadt mehrere Bürgermeister schenkte —
so war ein Ulrich Wolf fünfmal Bürgermeister in der Zeit von 1631—46.
Zur Zeit seines Verkaufes 1731 war es im Besitz von Josef Neyers Erben
(St.-A. 98/17; 314/6 b; 133/84).
Nachdem das neue, bei der Hl. Kreuzkirche erbaute Pfarrhaus 1963
bezogen war, wurde der alte Pfarrhof 1964 verkauft.
Pfarrkirchenvermögen
Die St. Lorenzen-Pfarrkirche war im 14. Jahrhundert im Besitz von Eigen
leuten, und zwar von Altarhörigen, der sogenannten Laurenzen-Leute.
Über diese Art gemilderter Leibeigenschaft wurde schon oben: Mutter-
gottes-Benefizium gehandelt (vgl.: Flür, Fragm. IV. 53 f). Altarhörige
waren Leute, die, ohne grundhörig oder einer Grundherrschaft untertan
zu sein, sich in den Schutz eines Altares begeben hatten, oder deren Ab
kömmlinge. Für den Schutz und die Vertretung, z. B. bei Gericht mußten
sie jährlich eine Abgabe in Naturalien oder Geld entrichten; im übrigen
genossen sie vollkommene Freiheit und konnten auch über ihr Vermögen
beliebig verfügen.
135
Die früheste Urkunde, die von solcher Widmung zur Altarhörigkeit
unter gleichzeitiger Befreiung aus der Leibeigenschaft handelt, ist die be
reits oben besprochene von 1309: Hermann, genannt Wisemann (Land
ammann), widmete seine rechtmäßig erkaufte Gattin Anna als Hörige an
den Muttergottes-Altar in der Lorenzen-Pfarrkirche Bludenz. — Wiederum
hören wir von einer Übertragung von Eigenleuten an die Pfarrkirche aus
einer Urkunde von 1348, 10. November (St. Martins-Abend) (St.-A.; Neues
Stadtbuch S. 292 f und 177/1; Flür IV 49): Ritter Gerung von Brunnen
feld gibt hiemit zu kaufen um 10 Pfd Pf Eigenleute dem Hl. Laurenz und
seinen Pflegern. Diese Pfleger sind Herr Hans der Frühmesser (Inhaber
der Liebfrauen-Pfründe), Ulrich der Mayer von Brunnenfeld und Berchtil
(Berchtold?) der Wirt: die Eigenleute aber — die Namen sind z. T. un
deutlich und schwer lesbar — sind Duckhen, Sehen, Spinen Tochter, dann
Jäcklin, Claus und Hainz, ihre Söhne, die sie hat von Jäckli Tschagmockh
(Tschagmeckh?) sei., ebenso wird alles, was die genannten Laute haben,
mit allen Rechten und Gewohnheiten käuflich übertragen. Diese Brunnen-
feld’schen Eigenleute wurden sonach jedenfalls Altarhörige des Marien-
altars in der Pfarrkirche und mußten als solche jährlich an die Kirche St.
Lorenz eine gewisse Steuer abliefern. Diese Geldsteuer dürfte dann wohl
in der Hauptsache dem Frühmesser zugefallen sein, und zwar, wie Is. Flür
meint (aaO.), insofern er Schulmeister war.
Die Kirchensteuer, die die Lorenzen-Leute zu leisten hatten, betrug
jährlich ein Pfd Pf und 18 Schill Pf. Die Lorenzen-Leute werden zu Ende
des 15. Jahrhunderts nicht mehr als Eigenleute Leibeigene angesehen; denn
im Jahre 1493 lagen die Bludenzer mit den Sonnenbergern in einem Steuer
streite (Besteuerung von des Jörg Suggen Frau, die zu den Lorenzen-
Leuten zählte). St. Lorenz zu Bludenz habe keine eigenen Leute, er habe
auch weder Zwang, Gericht, Gant noch Bot und Verbot, wohl aber hätten
sich etliche Personen, die freie Leute gewesen, mit einer jährlichen Kirchen
steuer „an seinen Bau und Gotthus verpflicht zue geben und ergeben“;
doch seien sie Bürger und keine Gotteshausleute, denn sie müßten d£r
Stadt steuern, schnitzen und andere Dienste leisten wie die Bürger selbst
(vgl. H. Sander: Der Streit zwischen Bludenz und Sonnenberg wegen Be
steuerung des Klosters St. Peter, S. 77, Anm. l.-A.; Leuprecht: Bludenz vor
300 Jahren, N 10; hier auch nach den Steuerbüchern 1532—1694 die Na
men der Lorenzenleute, unter denen die Familie Sugg vorherrschend ist).
Die alten Urkunden berichten auch von weiteren, teils geschenkweisen,
teils kaujmäßigen Zuwendungen der Bludenzer Bürger an ihre Pfarrkirche.
Mit Urkunde von 1359, November 25. (St.-A. Regest, in Mus.-Ber. 1888,
S. 27, Nr. 6) vermachen Meister Chuenrat der Bader von Kempten, Bürger zu
Bludenz, und seine Hausfrau, Hansen sei. Tochter von Rynegk, dem St.
Lorenzen dahier 21 Mutmel (Mitmel) Acker, wovon 14 zu den Siechen
ob beiden Wegen vor der Stadt (Sondersiechenhaus Töbele) und 7 ob
Buortiviel (Buortin) gelegen sind (Näheres über den Inhalt der Urkunde
bei Is. Flür, I. 48 ff.) — 1365, August 31., verkauft Haintz der Zünd von
Altstetten, Bürger zu Bludenz, für 8 Pfd Pf Const. M. dem St. Lorenzen
sein eigenes Haus mit Hofstatt und Hofraite zu Bludenz in der Stadt
(St.-A.; Regest, in M.-B. 1888, S. 28, Nr. 7). — Vom Verkauf eines Mar
tini-Zinses an die Pfarrkirche durch Thomann Michelott, seßhaft in Van-
dans, ist dd 1492, Okt. 22., die Rede (Reg. in M.-B. 1888, S. 56, Nr. 61).
136
Die Stadtobrigkeit übte nach altem Herkommen eine weitgehende In
ger enz und Fürsorge wie in kirchlich-gottesdienstlichen Angelegenheiten
überhaupt, so besonders auch in der Kirchenverwaltung aus; es erklärt
sich dies aus der einstigen engen Verbundenheit von Kirche und weltlicher
Macht und der Durchdringung des gesamten öffentlichen Lebens mit dem
Geiste der Religion. Von der Einflußnahme des Rates auf Gottesdienst
und Seelsorge, die freilich mitunter das gebührende Maß überschritt und
gelegentlich zu unliebsamen Zwischenfällen führte, wird im nächsten Ab
schnitt die Rede sein, hier sei nur des Rates Tätigkeit in der kirchlichen
Vermögensverwaltung kurz skizziert, (nach Leuprecht, aaO. Nr. 11 f):
„Der Rat verwaltete das Kirchenvermögen und inventarisierte die Kir-
chenzier; er ließ die Altartücher waschen und belohnte die Kerzenzieher,
er schalt den Bälgetreter, wenn er schlecht arbeitete, ließ die Orgel stim
men und stellte den Organisten an. Er setzte ferner die Kirchenpfleger ein
und ließ sich von ihnen Rechnung geben, er ernannt den Mesner und er
mahnte ihn, daß er zum ewigen Licht sehe, die Türen und Tröge sowie
die Tristkammer ordentlich beschließe, die Uhr richte, alles sauber halte,
das Wetterläuten besorge, auch nicht den Buben das Gebetläuten über
lasse u. a. m.“ — Er verfügte auch über kirchliche Inventarstücke. Am
20. April 1640 verehrte er ein Bild, welches früher auf dem Frauenaltar
in der Pfarrkirche war, in die Kirche nach Stallehr. — Am 3. Jänner 1655
„haben ein Ersamer Rath beschlossen, daß kein Bestattnuß und Dreißigst
gehalten werde, es werde denn ehezuvor das bare Geld erlegt“. — Da
der Kirche außer den Pfründen, die der Rat zu verteilen hatte, auch noch
bestimmte Zehnten zukamen, wachte die städtische Obrigkeit darüber, daß
richtig gezehntet wurde, und bestrafte die Bürger, die nicht ehrlich dabei
verfuhren. Er bestimmte aus seiner Mitte von Zeit zu Zeit jene, welche
die Zehentgüter abzumessen hatten. Von altersher waren die Bauern von
Obdorf, die auf der Allmein Nußbäume gepflanzt hatten, verpflichtet,
am Feste Christi Himmelfahrt dem hl. Laurentius ein halb Viertel Nüsse
zu opfern. Sei es, daß man auf diese Verpflichtung vergessen hatte, oder
daß die Nußbäume lange Zeit keine Früchte trugen, kurz, die Abgabe
wurde von den Bauern jahrelang nicht geleistet, bis sie der Rat (1691)
ganz ernstlich bei Androhung von Strafe an ihre Pflicht mahnte. Es gingen
hierauf zwei Viertel (ca. 60 kg) Nüsse ein. — Wenn ein Bürgerssohn seine
erste hl. Messe las, gab es stets ein großes Fest. Bürgermeister und Rat
wurden dazu eingeladen und verehrten dem Primizianten ein Geschenk.
„Auf Herrn Johann Jakob Freyen, so morgen sein Erste Meß zue halten
angesehen und derowegen die Einladung getan, seindt 6 Gulden und 12
Kanten Wein zu verehren beschlossen.“ — Da die Voraussetzung des
Empfanges der höheren Weihen der titulus beneficii, d. h. der ruhige
Besitz eines den nötigen Unterhalt gewährenden Benefiziums ist, sorgte
der Rat für die nötige Ausstattung des Stadtkindes mit einer Pfründe.
Folgen nunmehr einige Angaben über den Stand des Pfarrkirchen
vermögens in verschiedenen Zeitabschnitten: 1595 betrugen die Einkünfte
laut Vis.-Protok. nur 19 Fl; 1685 betrugen die Kapitalzinsen 180 Fl 24 kr,
die Ausgaben 150 Fl 19 kr; damals wurden für Orgel und Kirchenstiegen
1000 Fl verwendet, die von den Kapitalien gedeckt werden mußten. 1771
hatte die Pfarrkirche einen Kapitalstock von 13960 Fl 40 kr (St.-A. 204/1);
1781: 15040 Fl 45 kr (ebd. 133/91); 1790 16095 Fl 18 kr (ebd. 6/148);
137
1838: 22000 Fl (laut Häusle’sche Chr. S. 49). — Von den das Kirchen
vermögen betreffenden amtl. Büchern sei erwähnt: St. Lorenzen Zinsbuch
1511 (St.-A. 159/2) Zinslibell der St. Laurentii Pfarrkirche, undat. 105 Bl.
(St.-A.); Kirchenrechnungen ab 1807 (ebd.).
6. Kapitel
Kirche (und neue Stadtpfarre) zum Heiligen Kreuz
(Siehe Festschrift z. Einweihung der Hl. Kreuz-Kirche in Bludenz, 14. 10.
1934, hg. vom Kirchenbauverein — Bludenzer Pfarrblatt 1949, Septem
ber bis Dezember).
a) Geschichtliches
Eine Kirchenerweiterung oder ein Kirchen-Neubau in Bludenz hatte sich
schon längst als nötig erwiesen. Die letzte Vergrößerung der Pfarrkirche
war 1740/43 erfolgt: ungefähr ein Jahrhundert später, um 1840, wies der
damalige Pfarrer Häusle in seiner Pfarrchronik schon auf die Notwendig
keit eines Neubaues hin. Damals zählte der innere Stadtbezirk 913 Be
wohner und die Stadt mit den Landparzellen 1830 Seelen. Die sprung
hafte Entwicklung der Stadt und damit die Kirchennot seit der Eröffnung
der Arlbergbahn ließ die Kirchenbaufrage immer dringlicher werden; zählte
Bludenz doch um das Jahr 1910 bereits 600 Häuser mit 5870 Pfarrholden;
bis 1930 hatte Bludenz wieder um fast 2000 Seelen zugenommen; 1930
zählte die hiesige Volks- und Hauptschule nicht weniger als 861 Kinder.
Nachdem in den 1890er Jahren der damalige Kooperator Ant. Ender und
ebenso Dekan Stockler für diese akute Seelsorgsangelegenheit sich einge
setzt hatten, war der erste sichtbare Erfolg in dieser Sache dem Dekan
Bickel beschieden. Unter ihm kam 1911 die Gründung des Kirchenbau
vereines Bludenz zustande, der alsbald eine rührige Tätigkeit entfaltete.
Neben dem Dekan machte sich besonders der Vereinskassier Lehrer Leo
Rinderer um die Förderung der Vereinsinteressen verdient. Leider brachte
die Inflation im Gefolge des Weltkrieges den Verein völlig um die in
zwischen gesammelten Geldbeträge (90.000 K). Es mußte von neuem be
gonnen werden. Unter Stadtpfarrer Düringer wurde 1924 der Kirchen
bauverein neu konstituiert. Für ihn war nun besonders der Kooperator
Gottlieb Beck und sein Nachfolger (seit 1925) Dr. Adolf Ammann über
aus tätig; letzterem wurde später die Leitung der ganzen Aktion über
tragen. Der neue Stadtpfarrer Jakob Butzerin (seit 1. Okt. 1929) setzte sich
gleichfalls mit Energie für das Werk ein und so wurde unter ihm ein eigener
Aktionsausschuß bestellt mit Kooperator Dr. Ammann an der Spitze. Der
Erfolg blieb nicht aus: dank der ungeahnten Opferfreudigkeit der Blu
denzer Bevölkerung, vorab aber zufolge des beispiellos dastehenden Ge
bets- und Opfer-Kreuzzuges der Bludenzer Kinderwelt, kam man viel
rascher, als man zuvor gehofft, der Verwirklichung näher. Bis zu Ende
138
1931 war die Frage des Bauplanes entschieden. Volk und Ausschuß sprach
sich mehrheitlich für den Entwurf des Stuttgarter Architekten Albert Otto
Linder aus. Sein Entwurf wurde in einem zweiten Wettbewerb, nachdem
er beim ersten von der unter Vorsitz der Münchner Gesellschaft für christl.
Kunst tagenden Jury an dritter Stelle rangiert worden, nunmehr auf
Grund der Stimmen des Volkes und der Kinderwelt endgültig angenom
men. Die Rohbauarbeiten wurden der Firma ]. A. Albrich, Dornbirn,
übergeben. Die Bauplatzfrage war schon 1928 gelöst worden: es kam
hiefür das Gelände des 1887 aufgelassenen alten Friedhofes nebst dem
angrenzenden nunmehr von der Stadtgemeinde geschenkten Grundstück in
Betracht. Die dortige alte Friedhofs- oder Hl. Kreuz-Kapelle wurde am
17. Mai 1932 abgetragen, nachdem bereits am 3. Mai d. J. der erste Spaten
stich auf dem Bauplatz getan war. Am 3. Juli 1932 nahm Bischof Dr.
Waitz die feierliche Grundsteinlegung vor. (Bericht über die Feier in V.
Volksbl. 1932, Juli 8.) Bis zu Ende 1933 war der Rohbau fertiggestellt.
Die alsbaldige Inangriffnahme des Innenausbaues wurde ermöglicht da
durch, daß über Vermittlung unseres Landesbischofs ein ungenannt sein
wollendes wohltätiges Ehepaar (Graf und Gräfin Sforza) ein großes Dar
lehen zu günstigen Bedingungen in Aussicht stellte, bzw. ein solches von
einer Excellenz M. Privileggio Pacha, Innsbruck, zu 3 Prozent zu be
schaffen versprach, was dann auch Erfolg hatte. Diese Wohltäter waren
Dr. Lanfranco Graf Sforza und seine Gemahlin Gräfin Antoinette. Das
edle Ehepaar beging am Sonntag, 5. August 1951 in der Hl. Kreuzkirche
dahier die Feier seiner silbernen Hochzeit. (Siehe Blud. Pfarrblatt 1951,
August: „Zur Jubelfeier die besten Segenswünsche“.) Graf Sforza starb
unerwartet rasch am 29. November 1951 in Lugano (ebd. 1952).
So wurden ab März bis Ende 1934 die Arbeiten für Innenausbau und
Ausstattung durchgeführt, die fast durchwegs an Bludenzer Firmen ver
geben wurden. Hierdurch ward nicht nur das heimische Gewerbe unter
stützt, es hatte auch Gelegenheit, sein tüchtiges Können öffentlich zu be
kunden. So war ja auch durch die Ausführung des Kirchenbaues selbst,
der anstatt 1933—35, wie zuerst geplant, bereits 1932—34 zustande kam,
für sehr viele Arbeitslose willkommene Verdienstmöglichkeit geschaffen
und damit eine soziale Leistung vollbracht worden.
Mittlerweile waren auch von edlen Spendern Stiftungen für die Glok-
ken und die Orgel gemacht worden; für vier Glocken des neuen Geläu
tes kamen die Fabrikantenfamilien Gaßner in Bludenz, Feldkirch und Neu-
marktl (Jugoslawien) und für die fünfte Herr Othmar Salzgeber in Blu
denz auf. Die von der Firma Graßmayr, Innsbruck, gegossenen fünf
Glocken wurden nach ihrer Ankunft dahier am Sonntag, 30. September
1934, vom hoch würdigsten Apost. Präfekten von Nord-Borneo, Msgr. Au
gust Wachter, einem Bürgerssohne, der gerade in der Heimat weilte, feier
lich geweiht. Bis zum Spätherbst 1936 war auch die neue Orgel, gebaut
von der Firma Gebr. Mayer, Altenstadt, fertiggestellt und erhielt am 25.
Oktober des Jahres durch Dekan Kanonikus Thurnher, Bürs, ihre Weihe.
Sonntag, 14. Oktober 1934 war der Tag der feierlichen Kirchweihe, vor
genommen durch den Landesbischof Dr. Waitz. (Siehe Bericht in V. Volks
blatt 1934, Oktober 15.)
Zur bleibenden Erinnerung an die Stätte des einstigen Friedhofes, auf
dem die neue Kirche steht, und um sich der wirksamen Fürbitte der Armen
139
Seelen in den finanziellen Nöten, wie sie ein Kirchenbau mit sich bringt,
zu empfehlen und zugleich zur Unterstützung des Kirchenbaues selbst
wurde bereits im Mai 1933 das „Meßbündnis Hl. Kreuz — Bludenz“ ins
Leben gerufen. Für die verstorbenen Mitglieder des Bündnisses wird wö
chentlich dreimal das hl. Meßopfer dargebracht; als Mitglied wird jedes
Verstorbene eingetragen, für welches ein einmaliges Almosen von wenigstens
2 Schilling gegeben wird. (Siehe Festschr., S. 36 ff.)
b) Beschreibung der Hl. Kreuz-Kirche
(Siehe Vlbg. V.-Blatt 1934, Oktober 4.; Aufsatz des Architekten Otto Lin
der in Festschr. S. 11—18; Beschr. durch Christ. Hiller ebd., S. 18—22;
A. Ulmer in: „Rund um die Vorarlbg. Gotteshäuser“ [1936], S. 44—46).
Die Hl. Kreuzkirche hatte von Anfang an die Bestimmung erhalten,
der zahlreichen Schuljugend von Bludenz als Schulkirche zu dienen, so
dann aber auch als Filialkirche dem hiesigen Pfarrvolk die Erfüllung der
gottesdienstlichen Pflichten zu erleichtern. — Die Kirche ist ein Kuppel
und Zentralbau. Der planentwerfende Architekt Linder, der bis dahin
(Herbst 1935) schon 25 Kirchen erbaut hatte — die uns nächstliegende
Kirche dazu mit ähnlichem Bauplan wie in Bludenz baute er in Rheineck
(Kt. St. Gallen) — wählte einen Zentralbau, wobei auch die Rücksicht
auf den Standort in einer Straßengabelung mitsprach. Wir haben also hier
einen christozentrischen Einheitsraum. Die Zweckgesinnung eines solchen
kommt hier in engem Anschluß an die liturgischen Bestimmungen auch
äußerlich sinnenfällig zum Ausdruck. Sonach umfaßt die Plananlage einen
kuppelgedeckten Zentralbau mit elliptischem Grundriß, niedrigen Seiten
schiffen bzw. Seitengängen, kräftig gegliederter Eingangspartie an der
Westfront, gerade abschließendem hohem Presbyterium mit Unterkirche,
ca. 40 m hohem vierseitigem Nordturm, der durch den Sakristeitrakt mit
dem Chor in Verbindung steht und dem auf der Südseite ein Anbau mit
Kapelle entspricht.
Über den westlichen Vorplatz gelangen wir zum Eingang der Kirche.
Dieser wird durch zwei hohe Vorbauten oder Risalit-Türme flankiert. In
deren Innern finden zwei Kapellen Platz: links die Taufkapelle, rechts
die Beichtkapelle mit Treppenaufgang. In diesen beiden Räumen weisen
Fenster mit Figuralbildern auf bläulichem Grundton auf ihre Bestimmung
hin: St. Christoph als Christusträger auf die Taufe, der verlorene Sohn
auf das Bußsakrament. Schöpfer dieser sowie der anderen Glasgemälde
in der Kirche ist der akad. Maler Karl Rieder in Schwaz. Die Kapelltüren
aus gehämmertem Stabeisen sind mit symbolischen Darstellungen ge
schmückt. Auch die Türen des dreiteiligen Hauptportals, mit Kupfer be
schlagen, weisen reiche Kunstschmiedearbeit auf.
Beim Eintritt in das Oval des Kirchenraumes umfängt uns feierliche
Stimmung, hervorgerufen durch überraschende Raumgestaltung und ge
dämpftes Licht. Sechs schmale, hohe Fenster auf beiden Seiten lassen das
Tageslicht einfallen, das durch die Farbenskala des Antik-Glases von
Dunkelrot bis Hellgelb in ein mystisches Licht verwandelt wird. An Figu
ralschmuck weisen vier von den Fenstern betende Engelsgestalten, die übri
gen aber Symbole für die 8 Seligkeiten auf. Den niedriger gehaltenen Um
140
gang, der den gesamten Zentralraum umschließt, erhellen kleinere Rund
fenster mit charakteristischen, ausdrucksvollen Apostelköpfen. Der mächtige
Kuppelraum, im Scheitel von einem nach außen aufragenden, aber ge
schlossenen Laternaufsatz überhöht, wird durch 18 strahlenförmig ange
ordnete konstruktive Beton-Rippen gegliedert. Die in Rot über Orange bis
Lichtgelb gehaltene Tönung der Wand- und Kuppelflächen schafft geho
bene, geheimnisvolle Stimmung, die bei Nacht durch die von verborgenen
Lichtquellen bewirkte Kuppelbeleuchtung noch gesteigert wird.
Aus dem Oval des Schiffes führen 9 Stufen in das Priesterchor, das
durch eine zweifache kulissenartige Bogenrundung als der eigentliche sak
rale Raum hervorgehoben erscheint. Der von indirektem Licht erhellte
Hochaltar aus Salzburger Marmor ist streng liturgisch als niedriger Opfer
tisch gestaltet. An Stelle des derzeitigen Holzkreuzes soll die rückwärtige
Bogenwand später ein großes Freskogemälde erhalten, das die Titelwid
mung der Kirche zum Heiligen Kreuz zum Ausdruck bringen wird. Zu
beiden Seiten der Chorstufen erheben sich zwei Ambonen oder niedrige
Vorbauten mit Brüstung, die bei der Opferfeier zur Verkündigung des
Evangeliums und der Epistel dienen. Je seitwärts vor diesen stehen die
Nebenaltäre. Die Stelle des Altaraufbaues vertritt je eine 3.25 m hohe,
geschnitzte Statue; sie stellen die Immaculata und St. Joseph dar und wur
den nach Entwürfen des Malers Rieder ausgeführt durch die Bildhauer
F. Albertani, Bregenz, und Joh. Buchgschwendtner, Deutsch-Matrei (Tirol).
Die Kommunionbank in Marmor und mit Schmiedearbeit-Einlagen schließt
den Raum vor dem Choraufgang ab. Die Altartische, die Kanzel, die
Chorstühle, die geschlossenen Beichtstühle sind dem Stil moderner Sach
lichkeit entsprechend einfach und schlicht, aber gediegen und zweckmäßig
ausgeführt. Die rückwärtige, oval in den Schiffraum vorragende Orgelem
pore bietet Platz für 80—100 Sänger; die Orgel ist in den beiden Risalit
türmen des Hauptportals untergebracht. Der ornamentale Schmuck der drei
die Empore erhellenden Langfenster nimmt Bezug auf den damaligen
Papst Pius XI, den Landesbischof und den hl. Gregor d. Gr. als Patron
der Kirchenmusik.
Rechts vom Chor führt eine Gittertüre in die Theresienkapelle. Stim
mungsvoll wirken hier die sattblaue Tönung und das fünfteilige Fenster;
der Figuralschmuck des Fensters, von Maler Rieder entworfen und dar
stellend die Hl. Familie, den Gesellenvater Kolping mit einem Jungmann
und die Äbtissin St. Hildegard mit einem Jungmädchen, will mit Rücksicht
darauf, daß in dieser Kapelle Brautleute mit Vorliebe sich trauen lassen,
die Ideale der katholischen Familie betonen. Derselbe Künstler führte auch
das große Wandgemälde über dem Altar aus: Madonna mit dem Jesus
kind und beidseits die vielverehrten Patrone: St. Judas Thaddäus und The
resia vom Kinde Jesu. Auch in der geräumigen, grün getönten Sakristei
kommt die Einstellung zu zeitgemäßer Religiosität und Seelsorge bildlich
zum Ausdruck, indem hier zwei Glasgemälde an die neuen heiligen Seel
sorger und Priestervorbilder Johann B. Vianney und Don Bosco und eines
an den Patron der Meßdiener St. Tharcisius erinnern.
Sehr praktisch bewährt sich die unter der Choranlage befindliche Un
terkirche oder Krypta, die für ca. 200 Personen Platz bietet und für
Vorträge, Christenlehren, Kongregationsversammlungen dient. Ebenso be
finden sich in den Räumen des Untergeschosses Pfarrbibliothek und Hei
141
zungsanlage. Haupt- und Unterkirche werden durch Warmluft, Sakristei
und die übrigen Nebenräume durch Warmwassersystem beheizt. Vereins
zwecken dienende Lokale enthalten auch die mehrfachen Etagen des Turmes.
Im Schaubild des gesamten Baukomplexes dominieren die Kuppel und
der Turm. Die mächtige Kuppel über dem Schiffraum hat sog. Mönch-
Biberschwanzziegel und wird dieses durch vom Scheitel strahlenförmig aus
gehende Rippen gefällig gegliedert. Der Turm hat geradlinigen Abschluß.
Die Schallöffnungen in der Glockenstube sind nach Art der bekannten
römischen Kolumbarien gestaltet und angeordnet. Das Mauerwerk von
Turm und Rundbau besteht aus einheimischem Steinmaterial, nämlich
von Kalk- und Quarz-Steinen aus den Lorünser Steinbrüchen. Die wech
selnde Farbenmischung (rot-grau-grün) in der Gesteinsanordnung trägt
nicht wenig zur günstigen Belebung der Mauerflächen bei.
Ein an der Nordseite des Turmes über die Abschlußfläche emporragen
des großes Betonkreuz, das gelegentlich bei Nacht in Neonlichtbeleuchtung
erstrahlt, soll gleichwie ein ähnliches kleineres Kreuz über dem westlichen
Portal-Vorbau der Kirche die kultische Bestimmung des Gebäudes und
seine Widmung als Kreuzkirche im weitesten Umkreise erkennen lassen.
Sosehr berechtigt das Kreuzsymbol auf dem Turm ist, so will doch die
Art seiner Anbringung als problematisch erscheinen.
Im ganzen aber ist die neue Hl. Kreuzkirche sowohl in ihrer Architektonik
als in ihrer Innenausstattung eine der hervorragendsten Sakralbauten unse
res Landes, ein Monumentalbau, dem bei aller wohl überlegten Zweck
mäßigkeit ein starke Betonung der religiösen und liturgischen Momente
eignet und der den Gedanken einer „Gottesburg“ zielbewußt und zeitge
mäß verwirklicht hat.
Die Größen- und Fassungsverhältnisse der Kirche sind folgende: Ge
samtlänge 44 m, größte Breite 28 m, Höhe der Kuppel vom Fußboden des
Schiffes 18 m, Höhe des Turmes 43 m, das Betonkreuz des Turms ragt
8 m frei empor. — Sitzplätze im Schiff 800 (in der Pfarrkirche St. Lau
rentius nur 370), Stehplätze 1000. Das Gesamtfassungsvermögen einschließ
lich Empore beträgt etwa 1900—2000 Personen.
Glocken
Das schöne Geläute von 1934 (5 Bronzeglocken) mit der Stimmung: c-
es - f - as - c, war harmonisch, auf die Glocken der Laurentiuskirche abge
stimmt; die schönen lateinischen Inschrifttexte stammten von Bfzt. August
Vonach, Dalaas. Leider konnte es nur 8 Jahre seinem Zweck dienen und
fiel dann 1942 dem Zweiten Weltkrieg zum Opfer. Eine Zeitlang mußte
die Susannaglocke der alten Pfarrkirche als Ersatz dienen, bis sie einen
Sprung bekam.
Als am 3. März 1950 wiederum 4 neue Bronzeglocken in den Turm
kamen, mußte man zunächst auf die große Glocke von ehemals (2100 kg)
verzichten, im übrigen wurde die Intonation des früheren Geläutes beibe
halten. Die Weihe wurde durch den Missionsbischof Joachim Amann voll
zogen, der damals in Schruns weilte. Die vier Glocken sind: Kriegerglocke
(1300 kg), Englisch-Gruß-Glocke (900), Antonius- und Annaglodte (600),
und die St. Josefs- und Armenseelenglocke (360 kg).
142
Pfarr-Erhebung
Seit 1939 ist die Heilig-Kreuzkirche zur Hauptpfarrkirche von Bludenz
erhoben. Nahe der Bundesstraße gelegen, zieht diese Gottesburg nicht nur
die Einheimischen, sondern auch zahlreiche Besucher von auswärts in ihren
Bann.
Pfarrhaus Hl. Kreuz
Schon bei der Planung der Kirche Hl. Kreuz war auch ein Priesterhaus
mit eingeplant,• der Bau aber verzögerte sich aus finanziellen und politi
schen Gründen bis 1960 — vielleicht war es ein Glück, daß in der national
sozialistischen Ära das Haus noch nicht stand, denn sonst wäre die Kirche
wohl noch mehr gefährdet gewesen als sie es ohnehin war.
Den Anstoß zum Bau gab schließlich, daß 1956 der aus Bludenz stam
mende Dekan Johann Walter, Schruns, letztwillig sein väterliches An wesen
in Bludenz der Kirche zum Bau eines Pfarrhauses vermachte. Nun fertigte
Architekt Otto Linder einen neuen Plan, der auf die veränderten Ver
hältnisse Rücksicht nahm, die durch die Erhebung der Hl. Kreuzkirche zur
Pfarrkirche sich ergeben hatten.
Nun aber begannen die Schwierigkeiten: Bei einem Teil der Bevölke
rung und auch bei der Mehrheit der Stadtvertretung herrschte die Ansicht
vor, daß durch die Situierung des Priesterhauses an der Flanke der Kirche
am Eingang der Sägergasse der architektonische Gesamteindruck geschädigt
werde. Es bedurfte vieler Verhandlungen und großer Geduld, bis endlich
seitens der Stadtvertretung mehrheitlich die Bauabstandsnachsicht gegen
die Sägergasse (auf 0,80 m) zugestimmt wurde. Der Bau, der nun 1960
begonnen wurde (Fa. Otto Rinderer), ging zügig voran und war bis Fe
bruar 1962 bezugsfertig. Bald zeigte sich, daß die Bedenken der Baugegner
unbegründet gewesen waren: Tatsächlich hat das Platzbild durch den
ausgezeichnet geplanten Zubau erheblich gewonnen.
Die Einteilung des Pfarrhauses ist sehr zweckmäßig. Im Untergeschoß
ist neben den Hilfsräumen für Haus und Kirche (Blumenraum, Magazin)
eine Pfarrbücherei und die Garage untergebracht; im Erdgeschoß sind die
Pfarrkanzleien untergebracht sowie ein einladender Vortrags- und Gast
raum, bes. für die Dekanatskonferenzen, im Obergeschoß die Wohnräume
für den Pfarrer und einen Kaplan, der im Hause wohnen kann.
Das alte Pfarrhaus in der Herrengasse, dessen Erhaltung unverhältnis
mäßige Kosten verursacht hätte, konnte an den Nachbarn Bäckerei See
berger verkauft und der Erlös zur Kostendeckung des Neubaues verwendet
werden.
143
7. Kapitel:
Kirche und Pfarre Herz Mariae in Bludenz-Sonnenberg
(Fatima-Kirche)
Im Gebiet des ehemaligen Antonius waldes, jenseits des Galgentobels, ent
stand seit 1940 eine große Wohnsiedlung für die ausgewanderten Süd
tiroler, getragen von einer Wohnbaugesellschaft „Heimat“. Die Auswahl
der Wohnungssuchenden erfolgte anfangs sehr einseitig, Parteibuch und
Kirchenaustritt spielten eine große Rolle; so waren die Voraussetzungen
für eine seelsorgliche Betreuung der wachsenden Bevölkerung (bis 1945
gegen 1200) schwierig. — Nach Kriegsende ging Pfr. Dr. Ariimann als
bald mit gewohnter Energie ans Werk. Es entstand zunächst in einer ehe
maligen Werkstätte ein Pfarr-Kindergarten, dessen Leitung die Schwestern
der Caritas Socialis übernahmen. Für eine Gottesdienststätte war im
Wohngebiet selbst kein Platz zu erhalten — alles von der „Heimat“ Er
baute war von der französischen Besatzungsbehörde beschlagnahmt. Da
ergab sich — sicher ein Werk der Vorsehung — die Möglichkeit, den an
die Siedlung südlich anstoßenden Grund der Familie Wachter zu gewinnen.
Dort stand das Geburtshaus des ehern. Borneo-Missionärs und Blutzeugen
Msgr. August Wachter, hier geb. 8. 12. 1878, im August 1945 von japa-
nisdien Soldaten zusammen mit 6 Priestern und einem Laienbruder er
mordet. Zum Gedenken an ihren Bruder waren die noch im Vaterhause
wohnenden Schwestern Stephanie und Milda Wachter bereit, das Grund
stück der Kirche abzutreten; ihr Bruder Anton Wachter, der anfangs nicht
zustimmte, wurde durch einen schönen Acker der Pfarrpfründe Bludenz
abgefunden. Nun war aber die große Schwierigkeit, daß die Geschwister
Wachter im Krieg den Boden hatten zwangsweise an die Stadt verkaufen
müssen; es brauchte also ein Rückstellungsverfahren, das nach großen
Fährlichkeiten zum Ziele führte.
Auf diesem 100 a großen Grundstück konnte nun Architekt Otto Lin
der, Stuttgart, planen; dabei wuchsen sich die zunächst beabsichtigten pro
visorischen Bauten immer mehr zu soliden Bauwerken aus. Sehr schwierig
war ihre Finanzierung. Ein Schweizer Pfarrer spendete als Initialzündung
500 sfr, die Pfarrpfründe Bludenz opferte zwei Güter. Von den Bewoh
nern der Siedlung selbst war anfangs nicht viel Verständnis zu erwarten;
den Hauptteil der Kosten brachten die Gläubigen von Bludenz auf,
die bischöfl. Finanzkammer half mit. Schwierig war auch die Beschaffung
des Baumaterials, so daß zunächst an einen Holzbau gedacht wurde, aber
immer wieder ergaben sich tragbare Lösungen. Es war ja ein Ex Voto-
Werk: In den letzten Kriegstagen 1945 hatte Dekan Dr. Ammann das
Versprechen gemacht, wenn die Stadt vor der Gefahr der Zerstörung be
wahrt bliebe, der Muttergottes eine Fatimakirche zu weihen — die Ret
tung von Bludenz an jenem denkwürdigen 4. Mai war auch fast wunderbar
gewesen.
Am Rosenkranz-Sonntag, 7. Oktober 1948, wurde der Bauplatz ge
weiht, und am 13. Oktober, Erscheinungstag in Fatima, erfolgte der erste
Spatenstich. Fa. Fischeneder-Angerer hatte die Bauarbeiten, Aug. Neyer die
144
Zimmermannsarbeiten übernommen. 1949 wurde auch der Anbau für
Kindergarten und Priesterwohnung in Angriff genommen.
Dann begannen die Arbeiten für den inneren Ausbau, wobei das
Entgegenkommen des B. Paulus Rusch über die großen Schwierigkeiten
der Finanzierung hinweghalf.
Der langgestreckte Kirchenbau fügt sich gut in das Gesamtgelände der
Siedlung ein. Der schlanke Dachreiter dokumentiert den Bau als Gottes
haus. Ein halbrunder Vorbau empfängt den Besucher; durch eine Doppel
türe tritt er in das Innere, das sich mit seinem Holz-Plafond und den
seitlichen Holz-Pilastern und dem geflammten Klinkerboden gefällig und
ansprechend präsentiert. Rechts vom Haupteingang tut sich die Tauf
kapelle auf; ebenfalls rechterseits führt eine Treppe zur Orgelempore hin
auf. Links vom Haupteingang finden sich der Beichtstuhl und der Schrif
tenstand. Die Fenster sollen noch Figuralschmuck erhalten, und zwar Dar
stellungen Mariens als Königin der Patriarchen, Propheten, Apostel, Mär
tyrer und aller Heiligen.
Den Altarraum begrenzen gegen das Schiff zwei Ambonen sowie zwei
Kommuniontische. Der über sechs Stufen erhöhte Altar hat schön geglie
derten Aufbau mit dunkelfarbiger Halleiner Marmorplatte. Der Panzer
tabernakel ist vergoldet und sind die Türen mit dem Namenszug Jesu
geziert. Zum modernen sachlichen Stil passen auch Altarkreuz, Leuchter
und Vasen.
Tabernakel sowie die Ewiglicht-Lampen fertigte die Kunstanstalt Fried
rich, Innsbruck. Altarkreuz und Leuchter lieferte die Kunstwerkstätte Rap
pel-Schneider, Schwaz. Für Schriftgestaltung und Kunstberatung stand zur
Verfügung der Kunstmaler Hubert Fritz. Den Altaraufbau sowie den
Fußboden fertigte Meister Huber aus geflammten Klinkerziegeln. Die
beiden Ambonen sind geziert mit schmiedeeisernem Gitterwerk aus der
Werkstätte des Joh. Wallis-Unterstein hier. Die Ornamentik des Gitters
auf der einen Seite zeigt die Evangelisten-Symbole, gegenüber vier Sinn
bilder aus dem Alten Testament.
Die Altar-Rückwand nimmt das große Sgraffito-Gemälde des akad.
Malers Karl Rieder, Schwaz, ein. Es zeigt die Krönung Mariens durch die
hist. Dreifaltigkeit und darunter ihre Verehrung durch die Engel. Die
Hauptzierde des Altarraumes aber ist die 2.20 m hohe Statue der Fatima-
Madonna, Holz-Plastik von Bildhauer Franz Albertani, Bregenz. Der
Rosenkranz war kurze Zeit, einen Tag und eine Nacht, in den Händen
des echten Gnadenbildes in Fatima gewesen, womit angedeutet sein mag,
daß die Botschaft Mariens an die Welt in Fatima im Jahre 1917 auch hier
in Bludenz Verständnis gefunden hat und alle, die vertrauensvoll hieher
wallen, durch das Unbefleckte Herz Mariens Gnade, Segen, Trost und
Frieden finden können.
Das Kirchengestühl stammt aus den Werkstätten Hans Ludescher und
Döbler. Die Malerarbeiten besorgten Hans Muther und Raimund Suitner.
Den Beichtstuhl schuf Meister Josef Feuerstein, Sturnengasse, hier. Die
Sakristei-Einrichtung stammt von Meister Josef Feuerstein, Kapuziner
straße. Fenster, Türen und die Empore stammen von der Firma Alfons
Branner, Rankweil. Die Orgel erstellte die Firma Gebr. Mayer, Altenstadt.
Die Spenglerarbeiten besorgte Meister Franz Fritz. Die kupferbeschlagenen
Türen stammen aus der Werkstätte Kupferschmied Jos. Bertsch. Die elek-
145
irischen Anlagen wurden vom städt. Elektrizitätswerk ausgeführt, die
sanitären und Heizungsanlagen von der Firma Stefan Ammann, Rankweil.
Zwei Glöcklein, das eine zu Ehren des hist. Herzen Jesu, das andere
zu Ehren des Unbefleckten Herzens Mariae, wurden bei Graßmayr, Inns
bruck, 1950 gegossen.
Hinter der Kirche ist anschließend links die Sakristei, rechts die Pfarr
kanzlei. Über der Sakristei ist ein geräumiger Pfarrsaal für Unterweisun
gen und Heimabende. Im Mittelbau zwischen Kirche und dem Wachter-
schen Haus sind folgende Räume unter gebracht: Im Untergeschoß: Hei-
zungs- und Kohlenraum, ein Bastelraum für die Jugend, Waschküche,
Keller sowie ein Raum für Blumen, im Parterre der Kindergarten, dazu
Wasch- und Klosett-Räume. Der obere Stock enthält die Wohnung für den
Seelsorger. (Siehe Geschichtl. Überblick und Beschreibung der Kirche in
Blud. Pf.-Blatt 1950, Oktober; gleichlautend in Vlbg. V-Blatt 1950, Okto
ber 21.) Die feierliche Weihe der Fatima-Madonnenstatue für die neue
Kirche nahm Weihbischof Franziskus Tschann-Feldkirch 1950, am Maria-
Himmelfahrtstag, abends in der Hl. Kreuzkirche vor, worauf sie in groß
artiger Prozession in die neue Fatima-Kirche übertragen wurde. (Siehe
Festbericht in Pf.-Blatt 1950, August/September.) Die Weihe der neuen
Kirche nahm Bischof Dr. Paul Rusch am 8. September, Mariae Geburt,
1950 vor (Bericht in Pf.-Blatt Oktober 1950 und Vlbg. V-Blatt, 9. Sep
tember 1950).
Entwicklung der Seelsorge zur Pfarre Herz Mariae
Die 1948—1950 erbaute Fatima-Kirche erfreut sich schon seit ihrem Be
stände großer Beliebtheit seitens der Bevölkerung von nah und fern. In
zwischen war auch die seelsorgliche Neu-Einrichtung des dortigen Rayons
durch die Kirchliche Behörde vorgenommen worden, indem vom Ordinarius
Paul Rusch das ganze Gebiet außerhalb des Tobels mit Termin 1. Jänner
1951 von der Stadtpfarre Bludenz abgelöst und zu einem Pfarrvikariat
erhoben wurde. Die Fatimakirche ist nunmehr die zuständige Pfarrkirche
für die neue Seelsorgestelle; zugleich wurde der hiesige Pfarrkooperator
Alfons Rheinberger zum ersten Pfarrvikar ernannt. Seit dieser Neuordnung
wird die Kirche auch von auswärts viel besucht; besonders der Sonntags-
Gottesdienst, auch die Wallfahrts-Gottesdienste an den Sonntag-Nach
mittagen erfreuen sich großer Beliebtheit seitens der Gläubigen, auch von
weiterher, wie denn auch immer wieder Pilger andachtshalber hierher
wallen.
Das Anwachsen der Siedlung Daneu brachte es mit sich, daß dort eine
vierklassige Volksschule entstand. Den Pfarrkindergarten betreuten von
1949—1959 Schwestern der Caritas Socialis, die auch als Pfarrhelferinnen
dienten; als diese abgezogen wurden, traten Don Bosco-Schwestern an
ihre Stelle, die dann auch den 1965 neuerbauten schönen Kindergarten
übernehmen konnten.
Dieser sprunghaften Entwicklung trug auch die kirchliche Behörde
Rechnung, die mit 1. Oktober 1960 die Pfarrvikarie formell zur Pfarre
zum Hist. Herzen Mariae erhob; das Amt des ersten Pfarrers konnte
Alfons Rheinberger übernehmen.
146
Bis 1965 ist die Zahl der Pfarrangehörigen auf 1700 gestiegen; das
Einzugsgebiet der Pfarre ist aber viel größer, da auch Obdorf vom Gal
gentobel abwärts und Hinterofers dort ihre gottesdienstliche Betreuung
finden. So ist damit zu rechnen, daß der Gottesdienstraum bald zu klein
sein wird. Ebenso ist der dazu gehörige Schulsprengel, der das ganze west
liche Bludenz bis zur Fohrenburg heran umfaßt, schon auf 3000 Seelen
angewachsen, so daß die Volksschule schon 12 Klassen zählt.
Hilf spriester stelle
Ferner ergab sich durch die Zunahme der seelsorglichen Aufgaben die
Notwendigkeit, den Pfarrer durch einen Kaplan zu entlasten. Anfangs
gelang es dafür die Mill Hill-Missionäre zu gewinnen, die von 1959—1963
die Kaplanei versahen: Zunächst bis 1961 durch Dr. Josef Wieser, dann
bis 1963 durch Athanas Gritzer. Als dieser 1963 als Missionär nach Kenja
kam, mußte ein Weltpriester die Kaplanei übernehmen: Ferdinand Hiller,
geb. 1937, gew. 1962; er kam mit 1. 9. 1965 als Frühmesser nach Tschagguns.
8. Kapitel
Weitere Kirchen, Kapellen, Bildstöcke im Pfarrgebiet
1. Die Dreifaltigkeits- oder Spitalkirche
(Vgl. Flür in Heimat 1929, 69—70.)
a) Geschichtliches
Um das Jahr 1300 entstand in der noch jungen Stadt Bludenz ein Biirger-
spital (Flür, Fragm. I. 50). Urkundlich wird dieses erstmals erwähnt 1486.
Dasselbe sowie das daran anstoßende Kanzleihaus der Stadt, Kirchgasse 2,
wurde von der Stadt 1821 an den Staat verkauft, der darin das Land
gericht, später (1850) das Bezirksgericht und das Steueramt unterbrachte;
1929 übersiedelten beide Ämter in das neuerbaute Amtsgebäude östlich
der Stadtapotheke und wurden die beiden alten Häuser zu Beamtenwoh
nungen bestimmt. 1951 kauft es die Stadt zurück, um darin das Archiv
und Museum unterzubringen.
In der Urkunde von 1329, Dezember 21. (St.-A. Bl. O. P. Nr. 1; es
ist dies die älteste deutsche Urkunde dahier) ist die Rede vom Frühmesser,
eigentlich Frühherrnmesser, auch Gesellpriester, d. i. Hilfspriester, der beim
Pfarrer wohnte. An diesen Frühmesser wird ebenso wie an den „Lytprie-
ster“ (Pfarrer) von den Stiftern Jakob ab Dorf und Juza seiner Frau ein
Weingarten je zur Hälfte vermacht, gegen die Verpflichtung von je einer
Jahrtagsmesse. Aus den späteren die Frühmesse betreffenden Akten geht
hervor, daß der hiesige Frühmesser die Kranken seelsorglich zu betreuen,
dann aber auch die lateinische und deutsche Schule und den Kirchenchor
147
zu betreuen hatte. Es ist die Annahme berechtigt, daß diese Frühmeß-
pfründe, die wohl erst kurz vor 1329 gestiftet worden, von Anfang an,
also schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts, zugleich Spitalspfründe war,
unter welcher Bezeichnung sie in der Folge auch vorkommt. Beim Spital
dahier wurde, wie das überhaupt einst allgemein Gepflogenheit war, eine
Kirche, die Spitalkirche, aus seelsorglichen Erwägungen erbaut. Wie alle
alten Spitalkirchen hatte auch diese den Namen Hl. Geist-Kirche; waren
ja doch Kirchen und Kapellen mit dieser Bestimmung besonders dem Hl.
Geist geweiht als dem besten Tröster und Vater der Armen und Kranken,
aber auch als dem Inspirator zu solchen Werken der Nächstenliebe.
Die Bludenzer Spitalkirche reicht möglicherweise auch schon in die
Anfänge des hiesigen für Kranke und Pfründer bestimmten Hospitals
hinauf. Erstmals ist von der hiesigen Spitalkirche urkundlich die Rede im
Jahre 1472. Am 16. Februar des Jahres nahm der Churer Weihbischof Fr.
Burkard Dubenfluck O. Pr., Generalvikar des Bischofs Ortlieb, die Weihe
der ecclesia hospitalis in Pludentz sowie ihrer drei Altäre vor. (Orig. Perg.
Urk. St.-A. Bl. Nr. 61). Die Kirche erhielt die Weihe zu Ehren der Hist.
Dreifaltigkeit, der Hochaltar im Priesterchor zu Ehren derselben, der Mut
ter Gottes und des hl. Bekenners Luzius; von den beiden Seitenaltären
vor dem Chor jener rechterseits in hon. der hl. Sebastian, Andreas Apostel,
Wolfgang und Elogius (Loy), jener linkerseits aber in hon. der Mutter
Gottes, der hl. Ursula und Ottilia, Margaretha und Apollonia. Das jähr
liche Kirchweihfest ist am Dreifaltigkeitsfeste zu begehen, die Altarweihe
feste aber an den betreffenden Heiligenfesten. Auch verleiht der Bischof
die üblichen Ablässe. Dieser Weihebrief trägt die Aufschrift: „Das ist der
Brief, da man die Kirch im Spital gewüht hat“.
Im Jahre 1486, November 27. (St.-A. Bl. O. P. Nr. 78), machte der
hiesige Pfarrer und Kirchherr Johannes Glinz eine testamentarische Stif
tung zu Gunsten der hiesigen Hl. Geist-Spitals (Urk. im St.-A.) Er ver
macht nämlich an Untervogt und Rat der Stadt einen jährlichen Zins von
4 Pfd. und 4 Schill. Pf. behufs folgender Verwendung: wöchentlich an
jedem Montag sollen 18 Pf. in der Kapelle zum Hl. Geist-Spital an Haus
arme und Spitalkranke verschenkt werden oder, falls die Schenkung ein
mal unterbleibt, dem Pfarrer übergeben werden; weiters je drei Schilling
sollen jährlich auf Martini dem Spital und dem Pfarrer zukommen, wo
für letzterer jeden Sonntag ab der Kanzel des Stifters und seiner Eltern
gedenken und für den Stifter jährlich am Montag nach Martini ein Amt
oder eine Messe lesen soll. — Nach dem Visit-Protokoll von 1595 (Chur.
A.) hatte die Spital-Kirche damals ein Erträgnis von 16 Pfd. Pf., die dem
Pfarrer zukamen; derselbe Bericht bezeichnet die Kirche als „templum
honestum“ mit drei Altären und erwähnt besonders einen „calix perpul-
cher“. — Im Jahre 1600 erhielt sie zwei kleine Glocken, zusammen 100
Pfund schwer, wovon die eine die Inschrift trug: „Hl. Elogius, bitt für
uns!“
Bei den verschiedenen Stadtbränden wurde auch das Spitalkirchlein ein
Raub der Flammen und zwar 1491, 1638 und 1682. Da die festen Mauern
jeweils im wesentlichen erhalten blieben, wurde sie jedesmal wieder in bau
lichen Stand gesetzt. Nach dem letzten Brand 1682 wurde die Kirche bis
Mitte Feber 1686 wieder hergestellt und zwar in der Gestalt und Aus
stattung, wie sie jetzt noch besteht. Die Kosten beliefen sich damals auf
148
fast 1770 Fl. Der Churer Bischof Ulrich VII. v. Federspieh nahm am
7. August 1694 ihre neuerliche Weihe vor. — 1842 wurde sie renoviert
und verschönert und spendete Magistratsrat und Handelsmann Fr. Jos.
Bargehr hiezu auf seine Kosten die drei großen Fenster an Stelle der frü
heren Butzenscheibenfenster (Häusle-Chr. S. 74).
Die Kirche erfreute sich und erfreut sich annoch bei der Bludenzer
Bürgerschaft großer Beliebtheit. Dafür zeugt u. a. dies, daß Papst Klemens
XL 1619 jenen Gläubigen, die einmal wöchentlich darin die Lauretanische
Litanei singen oder beten, 100 Tage Ablaß verlieh (St.-A., 33/2). — Das
Kirchlein war einst eine Heimstätte des Rosenkranz-Gebetes. Der Kapu
zinerpater Ulrich Rudolfi, geboren hier 1642 und Mitglied der vorder
österreichischen Kapuzinerprovinz, hatte in seinen Studentenjahren Kinder
um sich versammelt und mit ihnen in der Spitalkirche den Rosenkranz
gebetet. Nach seinem Abgang von hier setzte der Lehrer und Organist
Joh. Heinrich Geßler diese Andacht fort; einen neuen Aufschwung nahm
sie durch den hiesigen Frühmesser Franz Haim. Dieser stellte in der
Kirche eine aus München beschaffte Statue U. L. Frau, in Holz geschnitzt
auf. Im Jahre 1684 stiftete Joh. Bapt. Salomon von Salomonsegg, Ober-
österreichischer Regimentsrat und Vogteiverwalter zu Weingarten, ein
Legat von 200 Fl zur Erhaltung und Fortführung der Andacht. Dieselbe
erhielt sich tatsächlich bis gegen 1870.
In der Spitalkirche hatte die hiesige Elogi-Bruderschäft, die schon
zu Anfang des 17. Jahrhundert als uralt bezeichnet wird, ihren Sitz; ihr
Brudertag wurde hier jeweils am 2. Juli gehalten. — Auch hatten die
Zünfte hier ihre kirchlichen Feierlichkeiten.
Vor allem aber diente die Kirche ihrer Bestimmung gemäß den In
sassen des Spitals, die zumeist Pfründner waren; sodann aber auch dem
Stadtrat — sie war geradezu die Rathaus-Kapelle. Jedesmal vor der
wöchentlichen Ratssitzung versammelten sich hier die Ratsmitglieder, um
hier für die Erleuchtung ihres Geistes zu beten, wie es in einem Rats
protokoll ausdrücklich heißt.
Bei der Einführung der Kapuziner in Bludenz wohnten die Patres bis
zur Fertigstellung ihres neuen Klösterleins im Hause Kirchgasse 8, neben
der Spitalkirche. Daß, wie berichtet wird, auch ein Mitglied dieses Ordens,
nämlich der Klosterbaumeister Fr. Agricola ab Stadion, in der Kirche
begraben worden sei, ist kaum zutreffend, da die ganze Kirche unterkel
lert ist; dieser Keller aber gehörte von jeher zum Spital, ebenso wie ein
Drittel des Kirchendaches. Es ist auch nicht wahrscheinlich, daß der ge
nannte Kapuziner in der Sakristei begraben worden wäre, da die Sakristei
etwa ein Meter über dem Niveau des der Kirche anliegenden Hofes liegt.
Bis nach dem Ersten Weltkrieg wurde hier auch an allen Sonntagen
die Frühmesse gehalten. Von 1932—1938 diente das Kirchlein auch den
italienisch sprechenden Gläubigen als Seelsorgskirche; auch wurden und
werden hier die Sterbe-Rosenkränze gebetet. Bis 1916 hatte die Spital
kirche auch zwei Glocken, 158 und 98 kg schwer, gegossen 1685 von
Gabriel Felix in Feldkirch.
1940 wurde die Dreifaltigkeitskirche von der NSDAP beschlagnahmt
und als Magazin verwendet. 1945 griff die Besatzungsmacht danach und
schließlich benützte sie die Stadt bis März 1959.
All die Jahre nach 1945 wurde im Kreise der Bürgerschaft immer wie
149
der die Frage laut, warum diese schöne und so zentral gelegene Kirche
nicht mehr in Gebrauch genommen werde.
Da ergriff Oberstudienrat Prof. Dr. Guido Burtscher schließlich die
Initiative und setzte sich mit den Vertretern von Kirche und Stadt im
Sinne der Wiedererrichtung in Verbindung. Er verfolgte dabei das Ziel,
daß die Kirche für Aufbahrungszwecke verwendet werde. Bundesrat Hans
Bürkle vertrat diese Anregung in den verantwortlichen Ausschüssen ein
vernehmlich mit dem Stadtpfarrer, Prälat Dr. Adolf Ammann, mit Erfolg.
Von Seite der Stadt wurde ein Arbeitsausschuß bestehend aus Dipl.-
Ing. Karl Jehly als Leiter sowie Bundesrat Hans Bürkle, Oberstudienrat
Prof. Dr. Guido Burtscher und Stadtarchivar August Manahl als Berater
nominiert und von der kirchlichen Seite akzeptiert. Ing. Jehly erstellte
sodann einen Restaurationsplan, wobei er einen unumgänglichen Kosten
voranschlag von S 270.000.— errechnete. Dieser Betrag sollte durch Bei
träge von Kirche, Bund, Land, Stadt und freiwilligen Spenden von Seite
der Bürgerschaft aufgebracht werden.
Sofort nach dem Bekanntwerden des Planes, die Kirche für Aufbah
rungszwecke zu verwenden, wurde von verschiedenen Geschäftsleuten da
gegen Einspruch erhoben, weil dies aus Gründen der Hygiene untragbar
sei. Damit schien die Wiederinstandsetzung der Kirche zu Fall gebracht.
Prälat Dr. Adolf Ammann betraute jedoch am 16. Juni 1959 den Stadt
archivar mit der Leitung und Überwachung aller die Innenrestaurierung
der Kirche betreffenden Arbeiten. Der von dem Genannten erstellte Re
staurationsplan, war streng auf die Richtlinien der Denkmalpflege abge
stimmt und enthielt nur Erhaltungsarbeiten. Diese sollten im Rahmen
größter Sparsamkeit durchgeführt werden. Somit entstand ein Kostenvor
anschlag von S 160.000.—. Mit den Arbeiten wurde sofort begonnen und
am 11. Juni 1960 abgeschlossen. Sie erforderten einen Kostenaufwand von
S 95.131.30. Er blieb somit um S 64.868.70 unter dem errechneten Vor
anschlag. Diese Einsparung war durch Materialspenden, Abstreichungen
von Rechnungsbeträgen durch die Unternehmer und Eigenarbeit, durch
den Leiter der Instandsetzungsarbeiten möglich geworden.
Am 12. Juni war die ganze Innenrestaurierung abgeschlossen und
konnte der Stadtpfarrer Dr. Adolf Ammann in der wiederhergestellten
Kirche nach einer Unterbrechung von rund vierzig Jahren das erste hl.
Meßopfer feiern.
b) Beschreibung der Kirche
Der ehemals gotische Charakter der Spitalkapelle ist noch am äußeren
Chorabschluß, am Chorgewölbe, am Portal und an einem jetzt vermauer
ten Fenster hinter dem Altar erkennbar. Das Schiff wird seit dem Brand
1682 von Tonnengewölbe überspannt; der dazu verwendete Tuff war bei
der Martinskirche in Ludesch gewonnen worden (St. A.). Ausführender
Meister (der auch das Dach erstellte), war der aus Thüringen stammende
Josef Gort. Eine hervorragende Arbeit ist der Hochaltar von 1686. Der
Altar (Nußbaumholz, gewundene Säulen) wurde von Johann Purtscher
(gebürtig aus Schruns, aber Bürger in Bludenz) geschaffen, die ihn bele
benden Statuen vom Bildhauer Melchior Lechleitner aus Grins (Tirol).
150
Diese Statuen gehören zum Besten, was das Frühbarock in Vorarlberg
hervorgebracht hat. (Vgl. Walschgler, Kunstgesch. Vbgs. 80; A. Walzer in
Sonderheft Bludenz 1929, S. 37; Flür, Tiroler Künstlerarbeiten für Vorarl
berg, in Holunder 1932, Nr. 41).
Das Altarblatt von Maler Füetscher (aus Ludesch) stammt von ca.
1820. Die kleineren Bilder hatte Andreas Tobler (Döbler) aus Rankweil,
aber in Bludenz seßhaft, geschaffen. Lechleitners hervorragende Statuen
aber sind: Das Hautblatt flankierend St. Andreas und St. Eulogius, neben
dem Obstück St. Ignatius und Franz Xaver, im Aufsatz St. Magnus. Eben
so stammen von Lechleitner die jetzt an der rechten Seitenwand ange
brachte Kreuzigungsgruppe, die Madonna an der Fassade und schließlich
Leuchter und Engelsköpfe.
Im Presbyterium befindet sich noch das Chorgestühl von 1686. Anstelle
der einstigen Seitenaltäre sind Plastiken angebracht: links Hl. Agatha;
rechts Hl. Josef mit Kind. Die anläßlich der Restaurierung von 1842 ein
gebaute Empore wurde wieder herausgebrochen, wodurch der Kirchenraum
in seiner ganzen Schönheit zur Geltung kommt.
Dadurch war es auch möglich, die früher am Chorbogen angebrachte
Kreuzigungsgruppe an die Seitenwand des Kirchenschiffes rechts zu ver
legen, wodurch der ganze sakrale Bau sehr gewonnen hat. Nachdem frü
her kein Tabernakel in der Kirche war, wurde ein solcher beschafft, wo
durch auch eine Kommunionbank erforderlich wurde, die in einem moder
nen, jedoch sehr schlichten Stil gehalten ist. In der Kirche befinden sich
links sieben und rechts sechs Kniebänke mit insgesamt 72 Plätzen. Hiefür
wurden die sehr schön geschnitzten Seitenteile (Doggen) von 1686 wieder
verwendet. Vorerst ist auf jeder Seite für eine Kniebank eine Heizung
eingebaut, die jedoch mühelos und ohne erhebliche Kosten zu verursachen,
für alle Bänke erweitert werden kann, nachdem alle erforderlichen Rohr
leitungen bereits unter den Bankböden fix verlegt sind.
Seit dem ersten Meßopfer nach der Kirchenrestaurierung am 12. Juni
1960 sind wöchentlich zweimal hl. Messen in der Kirche. Auch wird der
Gemeinschaftsgottesdienst der Kath. Jugend an jedem Mittwoch und ein
Stationsgottesdienst in der Fastenzeit wöchentlich in dieser Kirche gehal
ten. Darüber hinaus wurden hier seither zahllose Sterberosenkränze gebetet
und es sind Bestrebungen im Gange, den täglichen Abendrosenkranz wie
der in diese Kirche zu verlegen, nachdem das Rosenkranzgebet in Bludenz
in dieser Kirche eingeführt wurde.
2. Das ehemalige Hl. Kreuz-Kirchlein
Die (nicht mehr bestehende) Hl. Kreuz-Kirche, auch Friedhofskapelle, auch
St. Jakobs-Kapelle genannt. Sie stand in der nach ihr benannten Vor
stadt St. Jakob am Ostende des Platzes, auf dem heute die neue Hl.
Kreuz-Kirche sich erhebt.
Die Kirche war sehr alt. Schon 1467 wurde eine Prozession an St. Anna-
Tag dahin verlobt. Es heißt, daß am Standort dieser Kapelle einst die
an der Pest Verstorbenen bestattet worden seien und wäre sonach hier ur
sprünglich der Pest-Friedhof gewesen (Flür, iv. 33). Als um 1491—1500
die abgebrannte Pfarrkirche wieder aufgebaut wurde, verlegte man den
151
dortigen allgemeinen Begräbnisplatz zur Hl. Kreuz-Kirche hinunter. Doch
scheint noch in einzelnen Fällen bei der Pfarrkirche beerdigt worden zu
sein, etwa bis 1670. 1575 wurde der Friedhof bei Hl. Kreuz vergrößert
(St. A. 32/44, S. 20). 1595 scheint ein Neubau oder sonstwie eine bauliche
Veränderung vorgenommen worden zu sein (St.-A. 185/12). — 1775 f
wurde sie wegen Baufälligkeit fast völlig abgetragen und durch Maurer
meister Joh. Ulr. Vaplon, Bürger hier, wieder neuaufgebaut (Verdingwerk
in St. A. 115/82). Laut Kontrakt mit dem hiesigen Maler Franz Ulrich
Jehly (1777, Jun. 2, ebd) hatte dieser zu fassen die darin zur Aufstellung
gelangenden Figuren: Madonna, Anna, Jakobus, ferner die Postamente
zu den Statuen Michael, Sebastian, Agatha sowie Blumenstücke. Um die
Genehmigung zum Neubau hatte Pfarrer Kayser unterm 4. Juni 1775
beim Ordinariat angesucht und berichtet, daß der Voranschlag sich auf
ca. 1500 Fl belaufe ohne Einrechnung der gemeinen Arbeiten und Fron
dienste der Pfarrgenossen, die hiefür größten Eifer zeigten; die Bürger
schaft verpflichtet sich, bei allfälligem Abgang aus dem Stadtsäckel und
anderweitigen Fonden die Kosten zu ersetzen und die Kirche in baulichen
Ehren zu erhalten (GVA, Fsz. Neubau; St.-A. 114/28).
1789 verfiel die Gottesacker-Kapelle als überflüssig der behördlichen
Sperrung. Unterm 6. April d. J. gab Vogteiverwalter von Simeon an die
Stadtadministration die Weisung, von den „zu sperren resolvierten Kapel
len — es waren außerdem noch die St. Leonhardskapelle in Bings und die
St. Annakapelle in Braz —, ohne Aufsehen zu erregen, die Schlüssel ab
zufordern und die Gerätschaften zu verwahren (St.-A. 113/37). Dies ge
schah am 13. Mai d. J. und mußten auch die beiden Glöcklein der Fried
hofskapelle abgeliefert werden. Am 13. Feber 1790 erschienen nun die
bürgerlichen Deputierten mit acht andern In- und Ausbürgern beim städ
tischen Administrator Duelli in Bludenz und verlangten mit Ungestüm die
Rückgabe der Glocken. Derselbe übergab ihnen im Einvernehmen mit dem
Vogteiamt zur Verhütung ärgerer Auftritte das Gewünschte, aber mit
dem Erklären, daß dies auf ihre eigene Gefahr geschehe und mit Einhän
digung einer Abschrift des Kreisamts-Reskriptes vom 8. Feber d. J.; nach
her wurden auch die Kapell-Schlüssel zurückverlangt und auch übergeben.
Der Administrator rechtfertigte seine Handlungsweise gegenüber dem
Vogteiamt und dem Bregenzer Kreisamt (Berichte dd 13 und 16 Feber
1790 (Vogt.-A. Blud., Geistl. Akten, Blud. 1) damit, daß er allerdings sich
auf die kaiserliche Verordnung vom 25. Jänner d. J. berufen und daß vom
Bischof, an den wegen Wiederzulassung und Neueinführung von Andachts
übungen geschrieben worden, noch keine Antwort eingelangt sei; bei ihm,
dem Administrator, sei schon einmal nächtlicherweile in der Kanzlei ein
gebrochen worden, um Glocken zurückzuholen, die man im dortigen Ge
wölbe vermutet hätte; zudem seien wegen derselben Sache im benachbar
ten Stand (Sonnenberg) — er spielte jedenfalls auf die bekannten Vor
gänge in Dalaas an — Unruhen ausgebrochen; übrigens hatte er nur ge
stattet, die Glocken in die Kapelle zu übertragen, aber nicht aufzuziehen.
Unterm 4. März d. J. berichtete das Innsbrucker Gubernium den Vorfall
an den Churer Bischof (GVA, Fsz Neubau Hl. Kreuz-Kirche) und be
merkte, es hätte die Bürgerschaft angewiesen, ihre Gründe für die Bei
behaltung der Kapelle bekanntzugeben, inzwischen aber die Schlüssel an
das Vogteiamt zurückzugeben; zugleich ersuchte es den Bischof um ent
152
sprechende Belehrung der Leute und um Bekanntgabe seiner Ansicht nach
Innsbruck. — Weitere Akten liegen nicht vor und blieb es jedenfalls bei
der Offenbelassung der Friedhof-Kapelle.
1887 wurde der alte Friedhof bei der Hl. Kreuz-Kapelle aufgelassen.
Er hatte Arkaden und viele Grabdenkmäler. (Siehe Abbild, in Bludenzer
Heimatkunde von Fleisch-Leuprecht, S 44 f). Die Arkaden wurden erst
1902 abgetragen. Damals, 1902, wurde auch die Kapelle um 7 m verlän
gert, durch die Bemühung des damaligen für die Italienversorgung be
stimmten Kaplans Nella, der darin die Gottesdienste hielt; vor der frü
heren Kirchtüre waren die Grabstätten für die Weltgeistlichkeit und die
P. Kapuziner. Endlich 1932 wurde die ganze Kapelle, nachdem auf dem
dortigen Platz der Bau der neuen Hl. Kreuz-Kirche bereits begonnen hatte,
abgetragen; seitdem fand der italienische Gottesdienst in der Spitalkirche
statt.
Die alte Hl. Kreuz-Kapelle hatte die Widmung zu Ehren von St. Jakob,
St. Anna und St. Magdalena. An den Vorabenden der Feste dieser Heili
gen wurde hier die Vesper gesungen und an den Festtagen selbst die Früh
messe gehalten.
Der einzige Altar in der Kapelle war der einstige Antoniusaltar, der
vor 1740 im Vorzeichen der Pfarrkirche gestanden hatte. Das Altarblatt
zeigte die Kreuzigung Christi von Mathias Jehly (um 1780); auch fanden
sich in der Kapelle Standbilder von St. Jakob, St. Anna, St. Michael und
St. Johannes. Die Anna- und Johannes-Statue hatte Franz Josef Pichler
aus Imst gefertigt, der 1777 Bürger von Bludenz geworden (j* 1782).
(Is. Flür, Tir. Künstlerarbeiten, Nr. 17; derselbe: Fragm. IV. 32 f.)
Über die beiden Glöcklein der ehemaligen Kapelle, die angeblich sehr
alt waren, aber 1916 für Kriegszwecke abgeliefert werden mußten (92
bzw. 90 kg), vgl. „Glockenopfer in Bludenz“.
Für die Auslagen der Kapelle kam die Pfarrkirche auf.
Der neue städtische Friedhoj wurde wegen räumlicher Unzulänglichkeit
des bisher bei der Hl. Kreuz-Kapelle bestandenen angelegt. Er dehnt sich
vor dem Kloster St. Peter aus in Form eines Rechteckes, das rings von
hohen Arkaden eingefaßt ist. Seine kirchliche Einweihung erfolgte am
29. August 1887. In den Arkaden finden sich eine Reihe künstlerisch be
merkenswerter Grabmäler; unter den Schöpfern derselben finden sich Mei
ster der Bildhauerei wie Georg Matt (Rankweil-Bregenz), Hermann Mayer
(Rom-Feldkirch), Prof. Anton Heß (München); schöne stilgerechte Arbei
ten fertigte auch Steinmetz und Bildhauer J. Deutschmann von hier. —
Auch finden sich hier noch mehrere Epitaphien, die vom alten Friedhof
hieher übertragen worden, desgleichen ein überlebensgroßer Kruzifixus,
etwa dem Anfang des 17. Jahrhunderts angehörig, in der Mitte der nörd
lichen Arkade in der Nähe der Grabstätte der hiesigen Seelsorgsgeistlichkeit.
3. Die Kapelle St. Anton in Rungelin
a) Geschichtliches:
Wo sich heute dieses Wallfahrtskirchlein erhebt, stand früher und zwar
schon im Jahre 1531 ein „Bildstöckle“, auch „das obere Bild“ zum hl.
Antonius genannt. Die Kapelle wurde mit bischöflicher Bewilligung 1668
153
erbaut und am 11. Feber 1669 vom Bischof Ulrich von Chur eingeweiht.
Maurermeister beim Bau war Kaspar Barward, Werkmeister für Dach
stuhl und Türmlein Balthasar Purtscher, den Vesperstuhl fertigte Görg
Gapp (Kirchen- und Bau-Rechnung St. Anton ex 1670 in St. A. 48/11).
Wohltäter des Baues waren u. a. Franz Ulr. Zürcher, Kanonikus zu Sün-
delburg in Österreich und Pfarrer Johann Nesler zu Ambstetten (ebd).
Es heißt ausdrücklich, daß der Bau durch zahlreiche milde Beiträge zu
stande gekommen sei. Übrigens stifteten behufs Erhaltung und besserer
Ausstattung der neuen Kapelle die Geschworenen und Benachbarten des
Fleckens Rungelin unterm 11. Feber 1669, also am Weihetag, eine Summe
von 300 Fl (Urk. im St. A., Siegler: Joh. Christian Rudolf, Untervogt,
und Martin Graß, Landammann der Herrschaft Sonnenberg). Auch die
drei Altäre sind augenscheinlich Stiftungen, wie die darauf angebrachten
Wappen, darunter mehrere Allianz-Wappen, beweisen. Es sind die Wap
pen der Familien Rudolfi, Frey v. Ems (?), Engstler (auf dem Hochaltar);
dann Seeger von Sagburg, Zimmermann (?) (Nebenaltar Epist.-Seite);
Zürcher (gegenüber). Schon mit Rücksicht auf diese Stifterembleme ist die
Volkssage, als ob diese Altäre aus dem Allgäu stammten, als haltlos ab
zuweisen; zudem kennen wir den Meister einiger Skulpturen des Hoch-
altares; es ist dies Ignaz Waibl von Grins, bei dem 1682 die Statuen
St. Johannes Bapt. und St. Ottilia, zwei Engelsköpfe, der Schutzengel
sowie Postamente bestellt wurden. Diese Statuen sind noch alldort (Is.
Flür: Tirol. Künstlerarbeiter, N 4).
Das Kirchlein muß schon von Anfang an als Wallfahrtsheiligtum viel
besucht und auch nach wie vor beschenkt worden sein. (Siehe Verzeichnis
der Spenden zum Kirchenbau ex 1685 in St. A. 113/43). Betreffs Kapellen
einrichtung hören wir, daß schon 1672 in betreff der Administration des
Einkommens und der Opfer dieser Antoniuskapelle in „Ronchelin“ Zwist
und Differenz entstanden und wurde dies wie folgt geregelt: zwei Vögte
sollen nunmehr gewählt werden, einer aus Rungelin selbst, der andere aus
dem Stadtmagistrat Bludenz; diese sollen mit Rat des jeweiligen Bludenzer
Pfarrers das Einkommen verwalten und verwenden; Pfarrer und die
Vögte erhalten zusammen drei Schlüssel für die Lade; der Pfarrer solle
solange nichts aus dem Opferstock entnehmen, bis die Kapelle sich selbst
erhalten könne (Chur A, M 218).
Mit neuerlich vorgekommenen Mißständen bei St. Anton in Rungelin
befaßt sich ein Protokoll über die vom Churer Generalvikar Rudolf von
Salis abgehaltene Visitation der Antoniuskapelle. Die Klagepunkte, aber
auch andere die Pfarrgottesdienste überhaupt betreffende Beschwerden
wurden auf der im Kloster St. Peter 1682, am 16. Juni abgehaltenen Tag
satzung verhandelt. Hiebei waren anwesend der Generalvikar, Stadtpfar
rer Stieber, der Stadtschreiber und der Untervogt von Bludenz und Depu
tierte von Rungelin. Die Klagen des Stadtschreibers richteten sich beson
ders gegen den Rungeliner Kapellpfleger und seine selbstherrliche Verwal
tungspraxis. In Rungelin werde an Sonn- und Feiertagen zum Schaden
der „Mutterkürch“ Messe gelesen und abgespeist; Gottesdienste und Stif
tungen würden der Pfarrkirche entzogen und an die besagte Kapelle trans
feriert; die Kapitalien würden auf „eitle Zirach“ (Zierat) angewendet,
der Kapellpfleger sei den Wirten ungefähr 60 Fl schuldig und habe zu
deren Bezahlung „den hl. Antonium“ versetzt (G-VA. aaO.). 1685 ergaben
154
sich wiederum Anstände und Unordnungen und wurden zu deren Behe
bung zwei Sitzungen veranstaltet am 2. und 4. Juni d. J. in Gegenwart
des bisch. Kommissärs Kanonikus Peter Sonderegger, Pfarrer von Göfis.
Die abgehandelten acht Punkte wurden unterm 21. September 1686 von
Bischof Ulrich genehmigt (St. A. 133/122). Unter anderm wurde verfügt:
dem Kapellpfleger soll zur Verwaltung der Kapitalien etz ein vom Stadt
rat verordneter Vertreter beigegeben werden; die Kapelle bekommt zwei
Laden oder Kisten, davon eine bei der Pfarrkirche, die andere bei der
Kapelle zu verwahren sei; hiezu drei Schlüssel, je einen zu Händen des
Pfarrers, des Stadtmagistrates und des Kirchmaiers; ebenso erhält jede
dieser drei Stellen einen zur gemeinsamen Öffnung des Opferstocks die
nenden Schlüssel.
Für die Antoniuskapelle dahier erteilte Papst Innozenz XI. über Bit
ten der Bludenzer Kapuziner unterm 20. November 1676 einen vollkom
menen Ablaß auf das Antoniusfest, zunächst ad septennium, später für
dauernd.
Die Zunahme der Verehrung des hl. Antonius hatte zur Folge das Zu
standekommen einer Bruderschaft zu seiner Ehre, wohl auf Bemühen der
hiesigen PP Kapuziner; dieselbe wurde schon 1683 kirchlich errichtet und
erhielt noch im gleichen Jahr, am 21. Juni, ein Ablaßbreve von Papst
Innozenz XI. (Die Breven zit. im Arch. d. Kap.-Klost.). Das Mitglieder
verzeichnis beginnt mit 1683 und reicht bis 1891. Das gleichzeitig begon
nene Totenbuch reicht bis 1899. Das Titularfest ist der 13. Juni, zugleich
der jährliche Spendtag. Präses der Bruderschaft ist der Stadtpfarrer; jähr
lich wird ein Brudermeister gewählt. Der allgemeine Jahrtag, bei dem die
Namen der verstorbenen Mitglieder verlesen werden, ist Montag nach dem
Kapell-Weihefest, das jährlich auf den 3. Sonntag vor Quinquagesima fällt.
Derzeit ist der Jahrtag am Montag nach Septuagesima. Am Titularfest,
13. Juni hält der Stadtpfarrer als Bruderschaftsdirektor das Amt in der
Kapelle. Im Jahre 1895 ersuchte das Pfarramt die PP Kapuziner, die
Leitung der Sodalität zu übernehmen. Dies geschah und wurden nun auch
die Urkunden und die alten Bruderschaftsbücher ins Kapuzinerkloster
übergeben. Die Kapuziner hatten schon seit Erbauung des Kirchleins dort-
selbst an gewissen Tagen, besonders in den Quatemberwochen, Stiftmessen
zu lesen. (Is. Flür, Gesch. d. Kapuz.-Klost. Blud. [MS] 554-6). Wöchent
lich einmal, meist am Dienstag, wird von einem Pater in der Kapelle
zelebriert; das Allerheiligste wird hier seit 1930 aufbewahrt.
In der josefinischen Ära, 1780er-Jahre, wurde die Kapelle als entbehr
lich von der Kommission zur Sperrung beantragt; die Bewohner der etliche
30 Häuser zählenden Gemeinde, hieß es, sollten den Gottesdienst bei den
Kapuzinern besuchen (Vogt.-A. Blud. Gst. Akt II). Es dürfte jedoch kaum
zur Sperrung gekommen sein. — Das Kapellvermögen ertrug 1741 einen
Zins von 64 Fl (St. A. 131,66); 1807 betrug das Kapital 1932 Fl 45 (ebd
204/40). Im Jahre 1844 erhielt die Kapelle ein Glöcklein mit 137 Pfd
Gewicht. Die zweite Glocke mit 80 kg (von 1819) mußte im Ersten Welt
krieg abgeliefert werden. Nach einer früheren Instandsetzung (1926/27)
kam es im Jahre 1964 durch die Initiative des Kirchenrektors P. Benvenut
O. Cap. zu einer gründlichen Sanierung und Neugestaltung des ehrwür
digen Wallfahrtskirchleins, die den bedeutenden Kostenaufwand von Schil
ling 478.000.— erforderte. Dank des zielbewußten Eifers des Baukomitees,
155
dem die Herren Vinzenz Neyer (ehern. Direktor der Stadtsparkasse),
Lorenz Zech, Fraktionsvorsteher, Max Muther, Direktor der Zementwerke
Lorüns, Johann Zech, Lehrer Manahl und Franz Neyer angehörten, konnte
dieser Aufwand zur Gänze gedeckt werden; zu den Spenden der Ortsbevöl
kerung, unter der Benedikta Böhler unermüdlich sammelte (S 140.000.—)
und des weiteren Bludenz (S 68.000.—) sowie von auswärts (S 20.000.—)
kamen bedeutende Zuwendungen des Landes, der Stadt Bludenz, des Denk
malamtes und der bisch. Finanzkammer. Leiter der Arbeiten war Architekt
Dönz.
Die Kirche war total durchfeuchtet; so mußte der Außen- und Innen
verputz ganz entfernt und neu auf getragen werden, Boden, Täfer, Bänke
wurden entfernt, die Sakristei abgebrochen und neu aufgebaut. Der Hoch
altar blieb (neue Mensa) und wurde von Maler A. Ammann, Schlins, neu
gefaßt, die ehemaligen barocken Seitenaltäre verschwanden, weil sie die
Sicht auf den Hochaltar behinderten. Turm und Dach wurden repariert,
ein hübscher Stiegenaufgang und Einfriedung geschaffen; nun hat die
Kirche Klinkerboden und einen Kommuniontisch aus Marmor.
Beschreibung: Das Kirchlein hat eine Innenlänge von 13.35 m und
etwa 50 Sitzplätze. Der Chor ist überdeckt mit einfachem Kappengewölbe,
das Schiff von gemauertem Kreuzgewölbe. Der Hochaltar aus Nußbaum
holz ist eine gute Barockarbeit, die ehemaligen Seitenaltäre waren ein
facher, aber ihm ähnlich. Das Hochaltarbild, gemalt 1878 von Jakob Jehly,
stellt dar, wie Maria mit dem Jesuskind dem hl. Antonius erscheint, die
flankierenden Figuren St. Johannes Bapt. und St. Ottilia entstammen dem
17. Jahrhundert, zeigen noch gotische Nachklänge. Im Aufsatz St. Michael
mit Schwert und Waage, flankiert von St. Dominikus und Katharina Sen.
Wappenkartuschen.
Von den 1964 entfernten Seitenaltären verblieben nur die mittleren
Schreinfiguren, gute Barockarbeiten: Rosenkranz-Königin und St. Seba
stian. — Durch die lichte Färbelung der Wände, den warmen Ton des
Klinkerbodens und die neuen bleiverglasten Fenster bietet das kleine Hei
ligtum einen erfreulichen Anblick und zieht wieder Wallfahrer an. Auch
die Antonius-Bruderschaft besteht noch, wenn auch mit kleinerer Mit
gliederzahl als vor 1900, wo all die Welschtiroler hier bei San Antonio
ihre Zuflucht suchten. — Hl. Messe ist hier wie von altersher an allen
Dienstagen, im Winter auch an Sonntagen, wegen der älteren Leute. Sonn
tag nachmittag auch Rosenkranz und im Mai Maiandacht.
Vergleiche Festschrift zur 300-]ahrfeier.
4. Die weiland Zürcher sehe Hauskapelle in der Stadt
Im heutigen Gasthof zur „Post“> dem einstigen Stammhaus des berühmten
Patriziergeschlechtes der Zürcher, befand sich vordem bis 1815 eine Haus
kapelle mit Meßlizenz. Das Stammhaus bildete den älteren Teil des heu
tigen Gasthofes, nämlich jenen, der früher innert der Stadtmauer lag und an
den nach Durchbruch derselben und Fortführung der Arlbergstraße in ge
rader Richtung um 1830 angebaut wurde. Schon 1450 findet sich dieses
Haus als Gaststätte urkundlich erwähnt. In der Folge war es dann das
Gasthaus zum „Adler“ und in neuerer Zeit zur „(alten) Post“. Es ist auch
das Geburtshaus des Adlerwirtes und ständischen Majors Jo. Christian
156
Müller, eines der Bludenzer Führer im Aufstand von 1809; 1810 ging es
durch Kauf an den nachmaligen Bürgermeister Basil Wolf, den Vater des
nachmaligen langjährigen Bürgermeisters Josef Wolf (f 1909) über. Derzeit
ist es im Besitz von Gebh. Heinzles Erben, die es 1933 renovierten und
im Innern modern umbauten (Siehe über die Zürcher: Ulmer, Burgen,
545 ff). Dem Bludenzer Bürgermeister Konrad Zürcher gestattete Bischof
Johannes 1642, August 2, ein zum Zelebrieren geeignetes Oratorium in
seinem Hause in der Stadt Bludenz einzurichten, unter der Bedingung,
daß dasselbe nur zur Feier der hl. Messe diene, in würdigem Schmucke
erhalten bleibe, und die ihm zugewiesenen, auf dem Hause versicherten
300 Fl beim Abgang der Kapelle an die Pfarrkirche fallen sollten. In sei
nem Testamente vom 5. Oktober 1650 bestimmte Bürgermeister Konrad
Zürcher mit seiner Hausfrau Barbara Freyin, daß dieses Haus samt Stall
vor dem obern Tore ihrem Sohn Adam um 1000 Fl zu eigen gehören solle
mit der Verpflichtung, die Hauskapelle in gehörigem Stand zu erhalten
und wöchentlich oder längstens innert 14 Tagen eine hl. Messe in derselben
lesen zu lassen, so lange und weit der Fürstbischof es gestatte. Am 23.
Oktober 1746 verkauften Johann Adam Zürcher von Bürka und dessen
„ausländische“ Kinder: Hochehrwürd. Joh. Christof Zürcher v. Birka und
Frl. Maria Caecilia Katharina, das besagte Haus sammt Bestallung, Gär
ten und Krautland, sowie die im Hause befindliche Kapelle mit zugehöri
gen Paramenten, Kelch, Silberenen- und Messing-Ampeln um 1000 Fl, mit
der dem Hause anhaftenden Obligation zur Abhaltung einer monatlichen
hl. Messe. Diese Verpflichtung schätzten die Verkäufer ddo 4. März 1750
in kapitalischem Anschlag auf 200 Fl. Im Jahre 1752 (Nov. 15) verwahrt
sich Dr. med. Jak. Mathias Zürcher von Guldenpöck in Bregenz namens
seines Geschlechtes, das „durch Gott, hohe Patronen, worunter hauptsäch
lich hochfürstliche Gnaden (Bischof in Chur), zu besserem Glück außer dem
babylonischen Bludenz“ gekommen, gegen willkürliche Auslegung, des
Käufers Christian Zech, Kreuzwirt hier, in Betreff der Kapellenverbind
lichkeit (Akten in GVA). Vermutlich wurde damals das Messen-Privileg
für die Hauskapelle vom Ordinariat Chur revoziert und wurden die ge
stifteten Monatsmessen nebst den gottesdienstlichen Utensilien an die
Pfarrkirche transferiert.
Der Altar in der Hauskapelle hatte ein Gemälde: Anbetung der Drei
Könige, enthalten. Vermutlich ist es jenes, das die Jahreszahl 1621 und
die Namen Zacharias Zürcher, Hölderlin; Antoni Frey; Kath. Hölderlin
aufweist. Später kam es in die Spitalkapelle und wird derzeit im Heimat
museum verwahrt. Sein Schöpfer ist wahrscheinlich ein Mitglied der Zür-
cherschen Sippe selbst: Joh. Georg Zürcher, der hier laut Trauungsbuch
der Pfarre 1630 heiratete (Flür, Tir. Künstl. Arbeiten, N 1).
5. Filialkirche zum hl. Johannes Nepomuk in Lorüns
Von Dekan Dr. Ammann
Lorüns bei Bludenz, beim Eingang ins Montafon, ist politisch eine eigene
Gemeinde und gehört zum Gerichtsbezirk Schruns, kirchlich ist es der
Pfarre Bludenz anvertraut, wenn auch der Dekan von Schruns die kirch
liche Aufsicht ausübt, z. B. bei Religionsprüfungen. Schon im 15. Jahrhun
157
dert stand in Lorüns eine Kapelle, die um 1820 umgebaut wurde und spä
ter ein wenig verlängert wurde. In den Akten aus der Josefinischen Zeit
1782 findet sich die Angabe, daß die Stifterin der Kapelle die Huber’sche
Familie gewesen sei. Die Kapelle, die gegen 70 Personen fasse, sei für
14 Häuser, deren Bewohner diese behördlich als entbehrlich und zu sper
ren bezeichnete Kapelle erhalten zu sehen wünschen, da sie an Sonntagen
nachmittags hier den Rosenkranz oder das allgemein vorgeschriebene Ge
bet verrichten möchten. Die Kapelle war dem hl. Johannes v. Nepomuk
geweiht, dem Patron von Brücken und wasser gefährdeten Gemeinden, wie
Lorüns eine war und ist. Heute sind es sogar 6 Brücken, die auf dem Wege
nach Lorüns sich finden! Später nach 1920 wurden in der Kapelle im Win
ter an Sonntagen von einem Pater aus dem Kapuzinerkloster eine hl. Messe
gefeiert. Die eine Werktagsmesse und der Religionsunterricht wurde von
einem Priester der Stadtpfarre Bludenz gehalten.
Auf Anregung des damaligen Katecheten Josef Welte wurde dann an
allen Sonntagen und Feiertagen von der Pfarre Bludenz aus die hl. Messe
gefeiert. Nach dem Bau der Hl. Kreuzkirche war auch der Plan aufgetaucht,
in Lorüns eine neue Kirche zu errichten, denn die alte Kapelle war viel zu
klein für die wachsende Gemeinde, feucht und baufällig geworden. Es
wurde ein Kirchenbauverein gegründet und es wurden Haussammlungen
in Lorüns angefangen. Es kamen die unruhigen Zeiten der Besatzung und
des Krieges und so war eine Verwirklichung nicht möglich. Bei der Ge
fährdung wurden aus dem bereits gesammelten Geld Einrichtungsgegen
stände für die einmal zu erbauende Kirche angeschafft, wie Monstranz,
Kelche, Paramente und eine Anzahlung für Ziegel gemacht. Der Zweite
Weltkrieg brachte dann vollen Stillstand. Ein großer Windwurf in der
Lorünser Au brachte auch die neue Anregung und zugleich die erste große
Zuwendung der Lorünser von S 300.000.—, ein Beitrag aus dem Holz
erlös. Architekt Otto Linder, der Erbauer der Hl. Kreuzkirche machte
zum Selbstkostenpreis einen Plan für die neue Kirche, der allgemein Ge
fallen gefunden hat: eine Kirche, die in die Landschaft gut paßt, die nicht
zu modern, aber doch praktisch gestaltet sein soll. Die Vorschläge der Li
turgischen Konstitution von 1963 sind hier schon vorgeplant gewesen und
durchgeführt worden. Im Untergeschoß können noch ein geräumiger
Pfarrsaal und ein Heimzimmer ausgebaut werden. Ebenfalls ist eine not
wendige Leichenhalle mit dem Untergeschoß verbunden. Im Jahre 1956
wurde der Kirchenbau beschlossen und im Sommer mit allerlei Schwierig
keiten, besonders mit Arbeitermangel, begonnen. Der Rohbau wurde im
folgenden Jahr unter Dach gebracht. Man brauchte finanziell eine Atem
pause. Die Bau- und Zimmerarbeiten fertigte die Firma Franz Brock, Blu
denz. Mit großer Hilfe der Gemeinde Lorüns, der Diözese und des Lan
des Vorarlberg sowie durch Mithilfe vieler Wohltäter von nah und fern,
besonders von Lorüns und Bludenz, wurde der Aufbau und langsam der
Ausbau der Kirche ermöglicht, so daß am Hl. Abend 1960 die Benediction
durch Dekan Dr. Adolf Ammann vollzogen und die feierliche Mitter
nachtsmesse gehalten werden konnte — zur großen Freude der ganzen
Gemeinde. Ein großes Weihnachtsgeschenk. Die alte Kapelle wurde abge
tragen, die Gemeinde Lorüns errichtete bei der Kirche einen sehr dazu
passenden und gepflegten Friedhof, gestaltete sehr gefällig die Anlage vor
der Kirche und den Dorfplatz, so daß alles zusammen ein wahres Schmuck -
158
stück geworden ist. Am 11. November 1962 hatten wir die Glockenfeier.
Von der Pfarrgemeinde Altach erhielt Lorüns vier Stahlglocken zum Ge
schenk, da Altach ein großes Bronzegeläute für die neue Kirche bekam.
Man hat die Klöppel der Glocken mit Bronzezapfen versehen, so daß ein
viel besserer Ton erreicht wurde. Die Gemeinde Lorüns stiftete noch das
Läutewerk dazu. 1963—1964 folgten die schönen Farbfenster mit den
14 Kreuzwegstationen, vom akad. Maler Hubert Berchtold Bregenz ge
schaffen und von der Tiroler Glasmalerei ausgeführt. Das Chorfenster und
die rückwärtigen Fenster wurden in Glas-Betonart von der Fa. Derichs,
Rottweil, ausgeführt. Die kostbaren Altäre und der Kommuniontisch aus
grünem Marmor stammen von der Fa. Rhedi, Trient. Das Hochaltarbild in
Sgrafitto, vom heimischen akad. Maler Hubert Fritz, Bludenz, ausgeführt,
zeigt die heiligste Dreifaltigkeit mit S. Maria und S. Johannes Nepomuk
in deren Gnadengemeinschaft. Sehr schön ausgeführt ist auch die Haupt
türe, in Kupfer getrieben aus der Werkstätte Sepp Baumgartner, Schwaz.
Ebenso sehr gut, praktisch und gefällig sind die Kirchenbänke aus der
Werkstätte Stocker, Lochau. Die verschiedenen Schlosserarbeiten sind in
den Werkstätten Albert Schaffenrath, Willi Wallis und Erich Gmeiner,
Bludenz, gut und solid hergestellt worden.
Das schöne Dach mit den passenden Ludovici-Ziegeln deckte die Fa.
Eß, Nüziders. Ein Orgelharmonium zur Gestaltung des Gottesdienstes ist
ebenfalls gekommen. Noch fehlt eine gute Darstellung der hl. Familie für
den Seitenaltar. So wurde nun alles reif für die eigentliche Kirchweihe,
die am 7. Juni 1964 durch Weihbischof Dr. Bruno Wechner vollzogen
wurde. Es war ein Freudentag für Lorüns und für alle Mitarbeiter und
Wohltäter.
6. Die St. Anna-Kapelle in Außer-Braz
„außer dem Bach“ gehörte mit dieser Parzelle bis in die neueste Zeit zur
Pfarre Bludenz; die Parzelle kam erst 1913 pfarrlich zu Inner-Braz, blieb
aber bis heute politisch bei Bludenz. 1695 strebten die Parzellisten die
pfarrliche Einverleibung nach Inner-Braz an, 1750 wünschten sie wenig
stens einen eigenen Kuraten und Verlegung ihrer baufälligen Kapelle Sankt
Anna. Dann hätte die Fraktion wieder 1785 im Zuge des josefinischen
Pfarreinrichtungsgeschäftes zu Inner-Braz kommen sollen. Alle diese Be
mühungen scheiterten, zumeist am Widerstand der Stadt Bludenz, bis in
unserer Zeit diese Frage endgültig gelöst wurde. Genaueres über diese
1640 geweihte Kapelle siehe unter Pfarrbeschreibung Braz.
7. Die St. Anna-Kapelle in der St. Anna-Straße
Vor der Stadt, westlich vom oberen Tor wurde dies Kapellchen im Jahre
1644 erbaut: es ist eigentlich ein Bildstock mit Raum für eine Bank. Eine
Anna-Kapelle gab es übrigens schon früher: sie wird um 1500 erwähnt
und stand wohl schon am gleichen Platz; denn sie bedeutete eine Grenz
mark und bezeichnete die frühere Grenze zwischen dem Hochgericht Son-
nenberg-Nüziders und dem Nieder- oder Stadt-Gericht Bludenz; soweit
reichte einst die Gewalt des Stadtgerichtes: hundert Schritte über die Stadt
hinaus. Die derzeitige Kapelle wurde 1644 auf Veranlassung und Kosten
159
des Johann Adam Salomon, Richter und Untervogt in Bludenz 1646—57
und kaiserlicher Rat, und seiner Gattin Ottilia Rudolphi erbaut. 1669
übergab derselbe Stifter der Pfarrkirche Bludenz einen Zinsbrief auf jähr
lich ein Pfd. Pf 10 Schill. Pf, auf daß der Kirchenpfleger das Annabild
außer der Stadt bei der „Herrschaft Braite“ in baulichen Ehren (im Wesen
und in Bedachtung) erhalte (Pfarrkirch. = Urk. ex 17 Jh., S. 59, St-A.).
Unter der Mensa des Altärchens ersieht man das alte Gemälde „Sippschaft
Christi“ vom Meister Johannes Balzer, Bludenz um 1640 (Vgl. A. Walzer
in Sond-Heft „Bludenz“, 1929, S. 37) mit den Wappen der Stifter. Das
Altärchen fertigten 1882 die Gebrüder Andreas und Johann Jehly. Das
Altarbild: St. Anna mit Maria und Jesuskind (Selbdritt), malte damals ihr
Vetter Anton Jehly, (Vgl. Flür, Fragm. IV, 35). 1925 wurde das Kapell
chen renoviert.
8. Die abgegangene St. Loy-(Eulogi-)Kapelle bei St. Peter
Am ursprünglichen Fahrweg, in den Urkunden „Landstraße“ genannt, der
hinter der heutigen Eisenbahnbrücke bei St. Peter beginnt und nach Brun
nenfeld führt, stand vordem die Kapelle oder der Bildstock St. Loy,
St. Luy, Santa Luja, und zwar ungefähr in der Mitte dieser alten Straße
an der Umfassungsmauer der dem Kloster St. Peter gehörigen Paschgwiese.
Der Bildstock verschwand 1883, als diese Straße höher gelegt wurde. Die
Statuette des hl. Loy wurde dann in die Loy-Kapelle am Fuß des Jagd
bergs, Gemeinde Schlins, am Weg nach Gais, und von hier später ins Blu
denzer Heimatmuseum verbracht (Flür, Fragm. II, 127 IV, 13). Der Bild
stock bei Bludenz bestand seit 1785 und wurde errichtet als Ersatz für
eine noch ältere St. Loy-Kapelle, die unweit davon bestanden hatte, aber
damals 1785 anläßlich Erweiterung der Arlbergstraße hatte weichen müs
sen. Diese ältere Kapelle war noch 1777 vom Bludenzer Maler Joh. Math.
Jehly renoviert worden. In der Nähe gegen Westen zu lagen einst die
Schmelzhütte, urkundlich erwähnt 1470 und 1550 und verschiedene Schmit
ten am sogenannten Brunnenbach. Zu dieser Schmelzhütte standen in Be
ziehung die herrschaftlichen Wälder in Braz und Dalaas. So erklärt sich
auch die im Oberland ziemlich verbreitete Verehrung des hl. Loy (Eligius,
Eulogius), des Patrons der Bergleute. (Siehe Is. Flürs Abhandlung über
dessen Leben und seine Verehrung im Walgau in Fragm. II, S. 83 ff).
Von der Elogi-Bruder schäft in Bludenz wird später die Rede sein. Zum
Unterhalt der alten Loy-Kapelle diente laut einer Urkunde von 1426 —
sonach reichte die Kapelle sehr weit hinauf — der Zins für den verpach
teten Elogi-Acker im Unterfeld von Bludenz. Vom Opferstock dieser
Kapelle bezog der Pfarrer von Bludenz den dritten Teil der Opfergaben
auf irgend einen Rechtstitel hin (Flür aaO. II, 125).
9. Der Bildstock in Brunnenfeld
Nächst dem großen Haus dahier, das einst, schon bald nach 1600, der
Bludenzer Patrizierfamilie Zürcher von Guldenpöck gehörte, erhebt sich
dieser Bildstock, der von Adam Zürcher, Bürgermeister von Bludenz, 1628,
mit seiner Frau Elisabeth Leu errichtet wurde. Auf dem Bild des Altär-
160
chens ersieht man die Geburt Christi und unten kniend die Erbauer der
Kapelle, das Stifterpaar mit Wappen. Dies Bild, eine gute Arbeit, hatte
wahrscheinlich der der Familie angehörige Maler Georg Zürcher um 1630
gemalt (Flür aaO. IV 13; Ulmer, Burgen etz 550).
Das Bildstöckle am Eingang zum Weiler Rungelin enthielt vordem das
Bild: Madonna mit Kind, nunmehr Kleine hl. Theresia; eine Urkunde ex
1531 (Stadtarchiv) bezeichnet den Stock als „underes Bild“.
10. Die Sebastians-Kapelle im Hasensprung
Sie steht nächst dem einstigen Sondersiechen- oder Leprosenhaus, das,
nachdem der Spital- und Armenhausbetrieb schon länger aufgelassen wor
den, 1879 in Privatbesitz überging und alsbald abgebrochen wurde. Beim
Hause war einst auch ein kleiner Freithof. Der Standort der zugehörigen
Siechen-Kapelle war bis 1879 Gemeindegrund von Nüziders, seitdem ge
hört die Kapelle zum Stadtbereich Bludenz. Das kleine Heiligtum, dessen
Altärchen ein Bild des Siechenpatrons St. Sebastian zeigt, hatte vordem
auch die Bedeutung einer Grenzmark-Kapelle (Siehe Näheres über sie in
Pfarrbeschreibung Nüziders).
Hier sei auch noch einer Bildsäule im Stadtgebiet Erwähnung getan,
nämlich der steinernen Johannes Nepomuk-Statue auf dem Stadtbrunnen
vor dem Rathaus, der so charakteristisch für das Stadtbild ist: die Figur
wurde 1735 von Bildhauer Joh. Ladner in Käppi, Tirol, geschaffen (Flür;
Tiroler Künstler-Arbeiten für Vorarlberg, Nr. 10). Am Pfingstheiligtag-
Morgen 1945 lag diese Statue zertrümmert am Boden, von frecher Hand
geschändet. Von gewisser Seite wollte man dieses christliche Zeichen aus
dem Stadtbilde verschwinden machen. Nach 1945 wurde die Statue reno
viert wieder am alten Platze angebracht und wurde so seitdem wieder die
oft bestaunte Zierde der Stadt.
9. Kapitel
Pfründen und Hilfspriesterstellen
1. Das Muttergottes-Benefizium oder die Liebfrauen-Kaplanei
(Siehe die Monographie von Is. Flür: Geschichte des Muttergottesbenefi-
ziums in der Stadtpfarrkirche zu Bludenz und die lateinisch-deutsche Stadt
schule. In: Fragm. IV, 10. Heft).
Diese heute nicht mehr bestehende Pfründe bietet für die Pfarrge
schichte von Bludenz mehrfach Interessantes und zwar wegen ihres Alters,
ihrer Beziehung zum einstigen Stadtschulwesen in Bludenz, ihrer sukzes
siven Ausgestaltung und der Begleitumstände ihrer schließlichen Auf
hebung.
161
a) Älteste Frühmeß-Pfründe: Verhältnis der Liebfrauen-Pfründe zur
späteren Frühmeßpfründe; die Pfründe-Inhaber als Schulmeister
In älterer Zeit war mit der Liebfrauen-Pfründe der Schuldienst in der
Stadt verbunden und so hatte der Muttergottes-Benefiziat damals den
Titel „Frühmesser“, da er in aller Frühe zelebrierte, war er als Chorregent
für den Kirchendienst und als Schulmeister für die Abhaltung der Schule
freigestellt. Neben dieser Liebfrauenkaplanei entstand etwa um das Jahr
1460 eine zweite Pfründe, die eigentliche Frühmesser ei, der dann eben
falls der Schuldienst Überbunden wurde. Nachdem das Liebfrauen-Bene-
fizium um 1466 eine eigene Dotation erhalten hatte, verlor es nach und
nach den Titel „Frühmeß“. Mit dem Schuldienst aber blieb es noch bis auf
weiteres verbunden; es wurde immer noch als Schulbenefizium angesehen.
1466, anläßlich der besagten Dotierung oder formellen Stiftung steuerte
auch die Stadt Bludenz hiezu mit einem Stiftkapital von hundert Gulden
bei; sie tat das in Rücksicht darauf, daß der Benefiziat zugleich Schul
meister war; sie konnte sonach auch bei der Besetzung der Pfründe mit
sprechen. Schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts hatte sie im Einverneh
men mit dem Stadtpfarrer einen geordneten Schulunterricht ermöglicht
und damit den Frühmesser, eben den U. L. Frauen-Kaplan, betraut. Die
sen Benefiziaten oblag übrigens auch die seelsorgliche Betreuung des Stadt
spitals.
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts herrschte auch in unserer
Gegend Priestermangel und war unser Benefizium oft nicht besetzt. So
kam es, daß taugliche Laien als Schulmeister angestellt wurden. Im Jahre
1620 wurde das 1466 gewidmete Dotationsgut der Pfründe (der halbe
Pfarrzehent in Thüringen) in Geld abgelöst; dadurch erhielt der Benefi
ziat eine mehr unabhängige Stellung. Hauptpatron der Pfründe war seit
1522 der Kaiser. Der Benefiziat übte nun auch nicht mehr das Schulamt
aus, da die Unterrichtsfrage auf andere Weise geregelt wurde.
Das Einkommen der Liebfrauen-Pfründe wurde später mit Zustim
mung des Patrons, des Churer Dompropstes, der das Benefizium zu ver
leihen hatte, zum Unterhalt des Schulmeisters verwendet, wie aus einem
Schriften wechsel zwischen der Stadt und dem Dompropst 1630 ff hervor
geht. Es wird hier darauf hingewiesen, daß dieses „wenige Pfründlein“
einen eigenen Priester nicht erhalten könne, andrerseits aber vielen zu
ihren anfänglichen Studien großen Vorteil bringe, daß „etwa“ viel arm
Kinder zwei oder drei Jahre umsonst hier anheben, um hernach an höhere
Orte zu Pädagogien und dergleichen zugelassen und endlich zu völliger
priesterlicher Würde geweiht werden; der Pfarrer von Frastanz, die sämt
lichen Priester in Montafon außer dem Pfarrer von St. Antoni, die im
Klostertal und etwa auch viel andere Priester, insonderheit aber angese
hene Ordensleute, ihren Anfang allhier gemacht und dieser Zeit wiederum
in die 40 Schulkinder, welche nicht nur hiesige, sondern mehr als die
Hälfte von den nächstgelegenen Dörfern die Schule erlangen.“
Das Liebfrauenpfründe-Einkommen diente sonach zur Besoldung des
Schulmeisters. So schrieb 1632, Jänner 17., der Bludenzer Magistrat nach
Chur, „daß die Bischöfe und Dompröpste von Chur als Kollatoren all-
wegen dem lateinischen Schulmeister zu Bludenz bei Menschen-Gedächtnis
das Unser Frauen Pfründli zu Erlernung und Auferbauung der Jugend,
auch täglichen Kirchendienst und Gesang stats verwilliget haben“.
162
Aber auch von der eigentlichen, später fortdauernd so genannten „Früh-
meß-Pfründe“ scheint ein Teil des Einkommens für den Laien-Schulmei-
ster verwendet worden zu sein: In einer Zuschrift nämlich des Vogtei
verwalters in Bludenz nach Chur dd 1632, Feb. 14., wird auf ein altes
Libell ex 1504 verwiesen, nach welchem die Frühmeß, 15 Pfd & 17 Schill
Pf an unterschiedlichen Posten & etliche Vierte Korn ertrage; auch heiße es
darin, daß solches Pfründle nicht dem Pfarrer oder einem anderen Priester
dienen solle, sondern bei Menschengedenken je & allweg einem Schulmei
ster gedient habe, die Frühmeßpfründe aber durch einen Priester oder
Frühmesser mit Zulegung anderer Stiftung versehen werde & die Stiftun
gen besorgt würden.“ (Flür. aaO. S. 50).
Unter dieser Frühmeß mit 15 Pfd 17 Schill Pf Einkommen ist offen
sichtlich gemeint die im Visit-Protokoll ex 1595 (Chur.-A.) genannte „pri-
missaria, cuius redditus sunt 15 1b.“ Von dieser ist in diesem selben Pro
tokoll unterschieden das „benefizium B. M. Virg.“; von diesem heißt es
ebenda: „quod pro tempore vacat . . . redditus sunt medietas decimarum
in parochia Thüringen . . .“ Die Schule in Bludenz war, wie es im Mittel-
alter üblich war, eine Pfarrschule; sie wird auch zugleich Lateinschule
gewesen sein, in der selbstverständlich nebst den Anfangsgründen der
lateinischen Sprache auch Deutsch und die anderen Fächer gelehrt wurden.
Es ist wohl anzunehmen, daß, nachdem das Dorf Bludenz in der 2. Hälfte
des 13. Jahrhunderts Stadt geworden, die Bürgerschaft auf Errichtung
einer solchen höheren Schule bedacht gewesen war.
b) Die ältesten urkundlichen Nachrichten über die Liebfrauen-Pfründe
Die früheste Erwähnung eines Unser Lieben Frauen-Altares in der Pfarr
kirche Bludenz und des auf diesen Altar gestifteten Priesters findet sich
im Jahre 1309. Diese mehrfach aufschlußreiche Urkunde ist im alten Jahr
zeitbuch von Ludesch verzeichnet. (Pfarr.-A. Ludesch, Fol. 68. Original-
Eintragung auf einem der sechs ältesten aus der Zeit um 1300 stammen
den Monatsblätter, die dem neueren Kalendarium von ca. 1450 beigebun
den sind.) Bemerkung zum Tag II. Kal. Mart (27. Februar). Das Doku
ment beurkundet die Freilassung einer leibeigenen oder hörigen Person
und ihre Widmung an den Marienaltar in der Bludenzer Pfarrkirche. Dies
der Wortlaut: „Noverint universi, quos noscere fuerit opportunum, quod
Hermannus dictus Wisemann Armani uxorem suam legitimam justo titulo
emit e Cebehardo dicto Münmiger, a Gerungo et Friderico de Brunnevelt,
quam quidem Annam dedit et tradidit ad altare beatae Marie Virginis
situm in ecclesia scti Laurentii in Bludenz. Insuper statuit et ordinavit,
quod pro decta Anna singulis annis vel ejus heredes in signum subjectionis
ad dictum altare unum solidum in festo purificacionis dare pro recipiendo
(?) teneantur. Datum et actum in Bludenz in domo Cebhardi dicti Mün
miger anno Domini MCCCIX indiction. VII. Testes . . . Dietericus de
Brunnenvelt.“
Inhaltlich besagt das schwer leserliche Dokument folgendes: Hermann,
genannt Wisemann, hat seine rechtmäßige Gattin Anna, Tochter des Cebe-
hard (Gebhard), genannt Münmiger, von deren Herren Gerung und Fried
rich von Bjrunnenfeld, deren Leibeigene sie war, rechtmäßig erkauft, und
163
zwar behufs Eingehung der ehelichen Gemeinschaft, und nun widmet er
selbe als eine Hörige an den Liebfrauen-Altar in der Laurentiuskirche in
Bludenz und bestimmt, daß sie oder ihre Erben jährlich auf Mariä Licht
meß auf den genannten Altar zur Anerkennung ihrer Unterwerfung einen
Solidus zu entrichten gehalten seien. Gegeben und verhandelt im Hause
des genannten Cebehart 1309, Ind. 7. — Zeugen Dietrich von Brunnen
feld etz.
Die genannte Frau Anna war bisher Hörige oder Leibeigene der edlen
Herren von Brunnenfeld (Siehe: Ulmer, Burgen etc. 543 f). Der Beiname
„Wiseman" ihres nunmehrigen Gemahls Hermann bedeutet Landammann
von Blumenegg in Hinsicht auf die Beurkundung in Ludesch; vielleicht
war er aus dem Geschlecht der Ritter von Nüziders, wie denn ein solcher
„Hermann miles de Nüziders“ in Urk. 1303, Aug. 1., als Zeuge zu Dalaas
belegt ist (Mus.-Ber. 1895, S. 52). Beim Namen „Münmiger“ möchte man
an den Ortsnamen Mieming, Oberinntal, denken. 1348 kommt urkundlich
eine Elisabeth Miemingerin im Kloster St. Peter, Bludenz vor. Die Frei-
kaufung erfolgte aus der Hörigkeit der Herren von Brunnenfeld und so
mit aus dem niederen Stand ihres Vaters Gebhard (de Cebehardo). Die
Lossprechung oder Freimachung von der Leibeigenschaft der Anna ge
schah dadurch, daß sie zum Marienaltar der Pfarrkirche Bludenz geführt
und in Gegenwart des Priesters dieses Altares, ihrer beider bisheriger Her
ren und ihres Mannes Hermann feierlich zur Hörigen des Muttergottes-
Altares erklärt wurde. Für die Vergünstigung mußten Anna und ihre
Erben einen jährlichen Zins von einem Solidus, d. i. Schilling (etwa S 50.—
heutiger österreichischer Währung) auf den Altar, d. i. wohl zu Gunsten
des betreffenden Altargeistlichen entrichten.
Ausdrücklich ist wohl von diesem Priester in der Urkunde nicht die
Rede. Der bezügliche Passus der Urkunde, den P. Flür „in lucruim sub-
rectoris“ liest, entziffert sich bei genauerem Zusehen und auch dem Sinne
nach: „in signum subjectionis“. Immerhin mag in dieser Urkunde wenig
stens indirekt angedeutet sein der Altarkaplan des Liebfrauen-Altares.
In unserem Falle handelte es sich nicht um eine eigentliche Leibeigenschaft
oder eine Art leichterer Sklaverei. Die Anna stand zu den Herren von
Brunnenfeld im Verhältnis der Grundhörigkeit, wie denn in jenen frühe
ren Zeiten vielfach ärmere freie Bauern bei der damaligen Unsicherheit des
öffentlichen Lebens einem mächtigen Großen weltlichen oder geistlichen
Standes ihr Eigentum zu übergeben und gegen gewisse Abgaben vom Grund
besitzer als Lehen oder Zinsgut zurückzunehmen pflegten, dafür aber auch
sich den Schutz ihres Herrn in Zeiten der Bedrängnis sichernd. Verschie
den von den Grundhörigen waren die Schutzhörigen, die nur einer Schutz
herrschaft unterstellt waren, sei es durch freie Wahl, sei es durch Abstam
mung. Diesen sind die Altarhörigen beizuzählen, die ohne grundhörig zu
sein, sich in den Schutz eines Altares begeben hatten. Für den Schutz und
die Vertretung, z. B. bei Gericht, entrichteten sie jährlich eine Abgabe in
Naturalien oder Geld, genossen aber im übrigen vollkommene Freiheit
(Vgl. E. Michael: Geschichte des deutschen Volkes seit dem 13. Jahrhun
dert, Band I, 1897, S. 39—40, 59).
Die schon früher erwähnte Urkunde von 1329 Dez. 21 (St.-A.; siehe
Näheres darüber bei Flür, Fragm. I, 77—79; IV. 49) handelt von der
Jahrtagsstiftung des Jakob Abdorf und seiner Frau Juza an die Pfarr
164
kirche Bludenz. Diese Stiftung eines Weinberges wurde ausdrücklich zu
dem Behufe gemacht, damit der Pfarrer umso eher einen „Gesellen“, d. h.
Gesellpriester, halten könne, und sollte dieser, d. i. also der Frühmesser
und also wohl der Benefiziat des Liebfrauen- Altar es, aus dem gestifteten
Weinberg den Opferwein für sich beziehen.
Von 1359, Nov. 25 (St.-A.) datiert eine Pachtvertrags-Urkunde, laut
deren Meister Chuenrat der Bader, Bürger von Bludenz, mit seiner Frau
Güter von der hiesigen Pfarrkirche leihen und dafür jährlich einen Zins
von 12 Schill, zahlen wollen zur Verwendung teils für Wachslichter am
St. Laurenzen-, am Unser-Frauen- und am Frühmeß-yl/^r, teils zuhanden
des Leutpriesters, des Frühmessers und des Helfers.
Der Liebfrauenaltar-Frühmesser war es jedenfalls, der urkundlich als
Nutznießer von jährlich 2 Pfd Pf erscheint ab dem Gut Gasiinn (mit
Weingarten, halbem Torkel, Wiesmahd und Baumgarten), welches Gut
1450, Feb. 7 (Samstag nach St. Agten-Tag) Graf Hugo von Montfort zu
Rotenfels an Jörg Tschütscher in Bludenz verkaufte und das dann 1483
an das Frauenkloster St. Peter käuflich überging (Urk. im Kloster-Archiv
St. Peter; H. Sander: Geschichte des Frauenklosters St. Peter, S. 18). Von
demselben Gut ging, nebenbei bemerkt, jährlich ein halbes Viertel Wein,
d. i. vier Maß, an den Lütpriester von Bludenz.
c) Die eigentliche Stiftung des Mutter gottes-Benefiziums
(Flür, aaO. IV, 55 ff)
Im Jahre 1466 stiftete der Bludenzer Bürger Görg Tschütscher eine ewige
Messe auf den Unser Frauen-Altar in hiesiger Pfarrkirche Su Lorenzen
und bestimmte dafür als Dotation den halben Zehent in der Pfarre Thü
ringen. Vom 21. Okt. 1466 (Zinstag nach St. Gallen-Tag) datiert der Stift
brief und unterm selben Datum ersucht der Stifter den Bischof Ortlieb
von Chur um Bestätigung dieser seiner Stiftung und des mitvorgelegten
Stiftbriefes (Kop. im Lib. doc. Blumenegg, Landesarch.), S. 203^—206A. —
Die Bestätigungsurkunde des Bischofs im Münchner Haupt- und Staats
archiv (wohl mit Rücksicht auf die dem Feldkircher Johanniterhaus ge
hörig gewesene Pfarre Thüringen, in der der Stifter den halben Zehent
bezug hatte). Görg oder Georg Tschütscher, der 1450—55 Vogt zu Blu
denz und 1456 Vogt zu Sonnenberg war (Sander: Die österr. Vögte von
Blud., S. 12—14; er lebte noch um 1480) stiftete also testamentarisch die
besagte ewige Meß. Das Dotationsgut für den mit der Stiftungsverbind
lichkeit beauftragten Liebfrauenkaplan bildete der halbe Zehnt in der
Pfarre Thüringen; der Stifter hatte denselben von dessen früheren In
haber Rudolf von Rüdberg (Rüdberg) in Lehensweise erkauft. Rüdberg
aber hatte den Zehnten zu Thüringen von den Grafen von Thengen und
Nellenburg zu Lehen gehabt.
Die Zustimmung des Oberlehensherrn, des Grafen Hans von Thengen,
zur Vergabung des Thüringer Zehenthalbteils an die in Bludenz zu stif
tende Pfründe durch Görg Tschütscher erfolgte am Zinstag vor Galli-Tag
1466, 14. Okt.) (O. Pgt.-Urk. im Expos.-A. Innerberg). Hiernach urkun
det der Graf, daß Jörg Tschütscher von Bludenz den halben Teil des
Zehents im „Kirchsperg“ zu Thüringen, der an ihn gekommen und den er
165
lehensweise von ihm, dem Grafen, innegehabt und den bei Zeiten die von
Rudberg auch inne gehabt hätten und der von ihm, dem Grafen, zu Lehen
herrührte, U. L. Frauen-Altar in der Laurenzenkirche in Bludenz gegeben
und verschafft habe. Zu dieser „Gaub“ (Gabe) habe er auf Ersuchen des
Tschütscher die Zustimmung gegeben, jedoch mit dem, daß der jeweilige
Kaplan jener Pfründe U. L. Frauen-Altar für ihn und seine Gemahlin
Bertha geborne von Kirchberg — sie war seine dritte Frau — die Ahnen
und „Ainis“, „so daselbst ruhend sind,“ und alle ihre beiderseitigen Vor
dem und Nachkommen für immer auf St. Johanns des Täufers Tag, acht
Tag vor oder nach, eine Jahrzeit halten solle mit fünf Priestern; das Er
nennungsrecht aber stehe ebenso wie das Lehen selbst ihnen, den Grafen
von Thengen, zu.
Über die Wandlungen in der Inbaberschajt des halben Kirchenzebnten
in Thüringen: Dieser halbe Zehent in Thüringen gehörte den Grafen von
Thengen, Grafen zu Nellenburg, Landgrafen im Hegau und in Madach,
Herren zu Eglisau. Diese waren sehr wahrscheinlich durch Erbschaft in
dessen Besitz gekommen: Graf Rudolf III von Montfort-Feldkirch (f 1375)
hatte seiner zweiten Gemahlin Elisabeth von Nellenburg für deren Mor
gengabe und Heimsteuer im Betrage von 1325 Pfd Pf Leute und Güter im
vorderen und inneren Walgau versetzt (Regesta Boica, IX, 60): so ist es
möglich, daß er auch den halben Kirchenzehnt zu Thüringen, der den
Montforter-Grafen gehörte, seiner Gemahlin vermachte. — Das Stamm
schloß des Grafen von Nellenburg stand bei Stockach in der Nähe von
Konstanz. Den Kirchenzehnten im weit entlegenen Thüringen gaben die
Nellenburger gegen Zins und Lehen. Das Lehen wurde oft in einer und
derselben Familie erblich. Jeweils beim Tod des Lehensherrn oder des
Lehensmannes (Lehenträgers) wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Im
übrigen konnte der Lehensmann es mit dem Lehen beliebig halten, konnte
es versetzen, vertauschen, verkaufen, mußte jedoch hiezu die Einwilligung
des Lehensherrn einholen. Noch vor dem Jahre 1400 kam das Zehentlehen
in der Pfarre Thüringen an die Familie der Edlen von Rudberg, von denen
Mitglieder längere Zeit Vögte von Bludenz waren. (Vgl. hierüber: Ulmer,
Burgen, 550-9). Im Jahre 1395 erscheinen drei Gebrüder Rudberg in Be
sitz des halben Kirchenzehnten in Nenzing und Thüringen. (Die vom Thü
ringer Zehentlehen der Rudberg handelnden Urkunden ex 1400, 1420,
1437, 1539 sind im Staatsarchiv München, bzw. die Org.-Urk. von 1437
und 1439 im Expos.-A. Innerberg und im Kopial-Libell: „Nachriehtung,
woher die Stiftung der ewigen Meß an U. L. Frauen-Altar in Bludenz
rührt“ (Kop. des Notarius caes. publ. Valentin Kraft, abschriftlich ex 1790,
I. Abschrift, in GVA, Blud. Fsz. Benef. BMV; vgl. Flür, aaO., 58 f). Be
züglich der Beziehungen zwsichen Johanniterhaus Feldkirch als Patron
der Pfarre Thüringen und den Inhabern des anderen halben Zehnts siehe:
Lib. docum. Blumenegg, Ld.-A. S. 88, 162a, 203a, 209b).
Unterm 13. Nov. (Freitag nach Martini) 1453 verkaufte Rudolf von
Rudberg den halben Kirchenzehnt von Thüringen an den Jörg (Görg)
Tschütscher, Vogt von Bludenz, mit allen Rechten und Pflichten, um 320
Pfd. Pf. Konstanzer Münz, Bludenzer Währung (Orig.-Urk. im Expos.-A.
Innerberg, Montafon; Kop. i. Lib. doc., 307^, 209 a. Siegler: der Verkäu
fer und Freiherr Wolfhart von Brandis).
Im Stiftbrief für das neu dotierte Muttergottes-Benefizium von 1466,
166
Okt. 21, stellt der Stifter Jörg Tschütscher folgende Verpflichtungen für
den Liebfrauen-Kaplan auf: er soll womöglich alle Tage am Marienaltar
in der Pfarrkirche nach Meinung des Stifters das heilige Opfer darbringen.
An gewissen Tagen soll er dem jeweiligen Pfarrherrn bei Amt und Vesper
mit Singen und Lesen behilflich sein, nämlich an den vier Hauptfesten des
Jahres, an allen Marienfesten, in der Karwoche, am Auffahrtstag, an
Fronleichnam, an Allerheiligen und Allerseelen, am Lorenzentag Vor
abend und Festtag, am Kirchweihfest. Weiters hat der Kaplan zwei große
Jahrtage zu halten, einen für die Familie des Lehensherrn Grafen Johann
von Thengen, den andern für die Familie des Stifters Tschütscher. Letz
terer Jahrtag ist um das Fest St. Andreas herum zu halten, am Vortag mit
Vigil und am Tag selbst mit Seelenamt und vier gelesenen Messen. —
Der Bludenzer Stadtpfarrer Ulrich Satler war mit der Stiftung einver
standen und setzte Unterschrift und Siegel auf die Urkunde.
An dieser Neustiftung der Muttergottes-Kaplan ei beteiligte sich auch
die Stadt Bludenz mit einem Beitrag von über 100 Fl. Rhein, wie aus dem
Libell „Unser Liebfrauen-Pfründe (in V.-A. Blud. IV) hervorgeht. Das
Einkommen der Pfründe wird im Churer Visit-Protokoll 1595 (Chur A.)
also angegeben: „medietas decimarum in der Pfarre Thüringen sowohl an
Wein als an Getreide im Wert von 9 Fl, am kleinen Zehnten im Wert von
18 F.“ Die Pfründe war damals (1595) vakant. Bereits vor Abfassung des
Stiftsbriefes und noch vor Erwerbung des halben Thüringer Kirchenzehn
ten (1453), nämlich seit 1452, Feber 7, war mit Genehmigung des Bischofs
in Bludenz ein provisorischer Kaplan angestellt worden in der Person des
Hartmann Schmidt.
d) Beschaffung eines Kaplaneihauses 1498
Von dem einen Jörg Nescher zu eigen gewesenen Hause beim Oberen Tor,
nach Is. Flür: Kirchgasse Nr. 11, nach heutiger Zählung Nr. 12 (Leuprecht:
Alte Wohnhäuser in Bludenz, MS, S. 13) hatte der Pfaff oder Kaplan
Hartmann Schmidt, sein Bruder Konrad Schmidt und dessen Hausfrau
ein Zinsbezugsrecht; 1475, Zinstag vor St. Margaretha, verkauften die
Genannten an Jörgen Tschütscher, Bürger von Bludenz, den oben genann
ten Kaplaneistifter, diesen Zins von 30 Schill Pf. Der bezügliche Zinsbrief
kam dann erbsweise von Tschürtscher an Konrad Watter und nach des
sen Ableben an seinen Sohn Johannes Watter. Nachdem aber die Erben
des Nescher mit dem Zins im Rückstand blieben und der ausständige Zins
zu Beginn 1498 8 Pfd 16 Schill Pf ausmachte, so brachte Johannes Watter
das Haus mit der Hofstatt als verfallen oder zinsfällig zufolge gericht
lichen Spruches dd Donnerstag vor Sebastian! 1498, an sich. Im selben
Jahr, Freitag nach St. Jörgentag, übergab nun Watter mittelst Urkunde
den Zins und den Zinsfallbrief dem neuen Kaplan Heinrich Bernhard,
daß er sich selbst um das Haus behelfen und wehren möge. Zugleich unter
demselben Datum gibt er dem genannten Kaplan eben dieses Haus zu
kaufen, um Gerechtigkeit, Hauptgut, verfallenen Zins und Schäden zu
sammen für 38 Pfd Pf 16 Schill. Pf. Konstanz. M. Feldkirch, w., in der
gleichen Urkunde die empfangene Zahlung quittierend (Kop. im oben zit.
Libell, Kop. ex 1790, GVA). Dieses Haus bildete einst eine Zugehörde
zum Schloß von Bludenz und hatte einst den Grafen von Montfort zu
167
Rotenfels gehört, die es 1420 vom letzten Bludenzer Grafen Albrecht III
geerbt. Graf Hugo von Montfort-Rotenfels verkaufte es 1450 an den
Pfründestifter Jörg Tschütscher, von dem es dann schließlich im Wege über
einige Zwischenbesitzer oder berechtigte Teilbesitzer, an den Johannes
Watter kam, der es von seinem Vater Konrad Watter 1485 geerbt hatte.
Dieser Konrad Watter war vordem Stadtammann von Feldkirch und
übersiedelte später nach Bludenz. Wie Jörg Tschütscher, stiftete auch er
hier eine geistliche Pfründe, die sog. „Watter Pfrundt“, die aber erst sein
Sohn zur vollen Ausführung brachte.
Die Lage des Pfrundhauses wird in den Kaufbriefen also beschrieben:
auswärts stößt es an die Ringmauer der Stadt, aufwärts an die Freithof-
mauer, einwärts gegen die Kirchenhalde am Weg, abwärts an die Reichs
straße. Es ist das heutige Haus Kirchgasse Nr. 12, Ehrenbrandtnerhaus.
Das heutige Bludenzer Heimatmuseum ist teils in diesem Hausey teils im
Oberen Tor untergebracht. — Im Kaufbrief ist von der Veräußerung eine
Gerechtigkeit ausgenommen, die die Stadt zwischen dem Hause und dem
Kirchweg besitzt, nämlich eine gedeckte Stiege über kurz oder lang zum
Freithof hinauf anzulegen. Dies tat die Stadt tatsächlich 1685. Das Volk
nannte den Muttergottes-Benefiziaten hiervon den „Stiegenherrn“.
Der Stiftungskaplan an U. L. Frauen-Altar zu Bludenz, Heinrich Bern
hart, war also seit 1498 Besitzer des Hauses am oberen Tor. Im Jahre 1503,
Mittwoch nach Jörgentag, vermachte er mit Genehmigung des Bischofs
Heinrich VI. von Höwen vor dem Freilandrichten zu Rankweil Hans
Ulrich von Horningen sein Hab und Gut und also auch das Haus seinen
Neffen und Nichten, Kindern seines Bruders Thomas Bernhart und seiner
Schwester Greta sei., verehelichte Montenaschger, auf sein Ableben zur
Verteilung in drei Teilen unter Vorbehalt der Nutznießung bis dahin (Urk.
im St.-A.; Kop. im zit. Libell: „Nachrichtung“ Nr. 3; Regest in Mus.-Ber.
1888, S. 64, Nr. 75). Aber schon im nächsten Jahr änderte er eingetretener
Umstände halber wieder diese Verfügung und vermachte unterm 10. April
1504 sein Haus mit Hofstatt für den jeweiligen Muttergottes-Benefiziaten
(Text der Urk. im zit. Libell: „Folgt, wer das Haus zu Frühmeß UL
Frauen Kaplonai verschaffet & was mit Condition“, laut Abschrift aus
dem 1638 im Pfarrhof verbrannten „Jahrzeitbuch die Pfrundt oder Früh
meßhaus betreffend, wovon aber Kopia im Schloßarchiv sich gefunden).
Das Haus wird mit folgenden Bedingungen an die U. L. Frauen-Pfründe
vermacht: ein jeweiliger Kaplan soll jährlich etwa um Martini zu Zins
geben 2 Pfd Pf, in der Weise nämlich, daß er für den Stifter Bernhart,
seine Eltern und Geschwister und besonders auch für Jörg Nescher sei.
(den früheren Hausbesitzer) einen Jahrtag mit 6 Messen und einer ge
sungenen Vigil am Vorabend halte; folgt, was er den einzelnen hiebei
Mitwirkenden zu entrichten habe: den vier Kaplänen, dem Pfarrer, dem
Mesner, für Kerzen, besonders die Wandelkerze am Liebfrauenaltar; ein
Pfd Pf habe er jährlich dem Spendmeister zur Verteilung an die Armen
zu entrichten.
e) Patronat über die Pfründe
Vor der formellen Stiftung, bzw. Dotation des Benefiziums 1466 hatte
jedenfalls die Stadt Bludenz das Ernennungsrecht hinsichtlich der von Jörg
Tschürtscher gemachten Stiftung. Mittelst Urkunde von 1466 Okt 21.
168
behielt der Lehensherr Graf Johann von Thengen, dem das Zehentrecht
in Thüringen zustand, das Ernennungsrecht bezüglich des jeweiligen Un-
serfrauen-Kaplans sich und seinen Nachfolgern vor. Tatsächlich präsentier
ten die Grafen von Thengen-Nellenburg fortan bis auf weiteres die
Kapläne auf die Muttergottes-Pfründe mit Ausnahme des ersten Kaplans
Hartmann Schmidt, der 1452, noch vor Abfassung des Stiftbriefes, vom
Stifter Tschilt scher und der Stadt Bindern präsentiert wurde. Bei den Be
setzungen haben aber die Bludenzer nicht versäumt, dem Patron ihre
Wünsche betreffs des Kandidaten vorzutragen, wie dies z. B. 1497 der
Fall war (St.-A., 381/2). Infolge Besitz Veränderung verloren die Grafen
Thengen ihr bisheriges Patronatsrecht auf die Bludenzer Kaplanei und
kam dieses an das Haus Österreich und wurde das Benefizium eine landes
fürstliche oder kaiserliche Kaplanei. Dieser Wechsel trat 1522 ein. Bereits
1465 hatte Graf Johann von Thengen seine Landgrafschaft Nellenburg an
Erzherzog Sigismund verkauft und 1522/23 kam die Herrschaft Thengen
ebenfalls käuflich an Kaiser Karl V. und seitdem übten die habsburgischen
Landesfürsten das Patronatsrecht aus. Ein Versuch des Grafen Christof
von Thengen 1528, dieses Recht sich zu reservieren, blieb ergebnislos.
(Siehe Flür aaO IV 62).
f) Zehentstreitigkeiten mit dem Johanniter haus Feldkirch
Mitte 16. Jahrhundert;
Verkauf des Thüringer Zehenthalbteils an Stift Weingarten 1620.
Das Johanniter-Ritterhaus hatte bekanntlich das Patronat der Pfarre Thü
ringen. Den halben Zehnten von den Weingärten besaß der Pfarrer von
Thüringen, die andere Hälfte der Liebfrauenkaplan in Bludenz. Um 1553
wurde in Thüringen ein Neugereut zu einem Weingarten gemacht. Das
Neugereut sollte nun dem Pfarrer zinsen, während die Bludenzer den
Zehentanteil für ihren Kaplan verlangten. Es kam zum Prozeß, zuerst in
Bludenz, dann in Blumenegg, und zwar vor dem weltlichen Gericht. Der
Johanniter-Komthur Adam von Schwalbach appellierte an das geistliche
Gericht in Chur. Dieses Gericht unter dem Vorsitz des Generalvikars
Georg Schwieger entschied 1554, Feb. 23, daß das Gotteshaus St. Johann
diesen Noval- oder Neugereut-Zehent bisher ruhig besessen habe; im
Urbar von 1414 sei er schon ausdrücklich angeführt, zudem bestehe dies
Recht auch auf dem Grunde der Verjährung; der Beklagte könne keinen
Rechtstitel beibringen und die durch den Bludenzer Kaplan erfolgte Be
schlagnahme des halben Novalzehnten sei rechtlos gewesen. Der Kaplan
mußte sonach auf dies Recht verzichten, Schadenersatz leisten, die Ge
richtskosten und die Entschädigung der Vertreter bestreiten. Sein Anrecht
auf den Zehent der bestehenden Weingärten — es werden deren 47 samt
den Namen der Besitzer angeführt — wird anerkannt, jedoch auf den
Novalzehent habe er kein Recht (Flür aaO., IV. 62 f; Akten im Lib. doc.
Blumenegg, 162 f).
Im Jahre 1620 wurde die Thüringer Zehenthalb, bestehend in Korn
und Wein, verkauft und abgelöst. In den schon 1615 beginnenden Ver
kaufsverhandlungen erscheint als Verkäufer der Unser-Frauen-Kaplan
Jakob Tschugg (Tschaug) und als Käufer der Reichsprälat Georg Wegelin
169
von Weingarten. Als Verkaufsgrund wurde angeführt, daß der Zehent
einzug in Thüringen und Thüringerberg, auch der Einzug des Kleinzehents
dortselbst, mehrfache Ungelegenheiten mit sich bringe; der abgelöste Zehent
könne der Pfründe größeren Nutzen bringen. Andrerseits war dem Stift
Weingarten damit gedient, wenn kein fremder Zehentherr mehr in der
Patronatspfarre war. Der Kaufpreis wurde mit 4000 Fl festgesetzt, die
zu 5 % angelegt, einen jährlichen Zins von 200 Fl ergaben. Es fanden sich
auch bald Bewerber um dieses ansehnliche auf der Liebfrauenpfründe inve
stierte Kapital: die vier Herrschaften vor dem Arlberg, Feldkirch, Bre
genz-Hohenegg, Bludenz-Sonnenberg. Als Unterpfand setzten diese für
sich selbst und namens ihrer Mitverwandten: Landammann, Ammann, Rat,
Steurer, Richter und Gemeindsleute, alle ihre Güter ein. So kam es, daß in
der Folge für den Muttergottesbenefiziaten die Kassa der Landstände der
vier Herrschaften vor dem Arlberg die jeweiligen Gehaltsauszahlungen be
sorgte. — Bei dieser Verkaufsangelegenheit war der Vertreter des Landes
fürsten oder Patrons der Bludenzer Vogteiverwalter Rudolf Heinrich Kurtz
von Senfftenau. Der Kaufkontrakt wurde mit 1. Juni 1620 getätigt (Kopie
dieses und der anderen bzgl. Dokumente im Lib. doc. Blumenegg, S. 208ff).
Die Genehmigung durch den Fürstbischof Johannes Flugi erfolgte unter
9. Okt. 1620, die kaiserliche Bestätigung erging erst unterm 26. März 1621
und fertigte den Kontrakt Erzherzog Leopold namens des Kaisers Ferdi
nand II und aller mitinteressierten Erzherzoge zu Rußbach aus. Im Doku
ment ist auch vermerkt, daß Patron über das Muttergottes-Benefizium
nach wie vor das Haus Österreich verbleibe.
g) Aufbesserung des Unserfrauen-Benefiziums
(die Ant. Schuelersche Zustiftung)
1700 ff. — Verpflichtungen des Inhabers.
Unserer Pfründe entstand ein großer Wohltäter in einem ihrer Inhaber:
Benefiziat Anton Schueler (als solcher 1676—1709), aus Stuben, gewese
nem Pfarrer von Lech. Da seine Kaplanei schwach dotiert war, entschloß
er sich, selbe aus eigenen Mitteln zu verbessern. Da er als Pfarrer von Lech
sich hatte Ersparnisse machen können, war er nunmehr in der Lage, eine
solche erwünschte Zustiftung zu machen. Mittelst Stiftbrief von 1700,
Feb. 2, (Kop. im GVA) bestimmte er 1000 Fl Kapital zur Besserung der
Pfründe; zehn Jahre lang nach seinem Tod solle das Benefizium noch
unbesetzt gelassen werden, damit der Zins kapitalisch angelegt wer
den könne und das Kapital bis auf 1500 Fl sich erhöhe. Der jeweilige
Nachfolger des Kaplans habe dann für diese 75 Fl Zinsertrag jährlich
50 Messen, je eine Wochenmesse am Freitag, nach seiner, des Stifters, Mei
nung zu persolvieren und einen Jahrtag mit Amt und mehreren Beimes
sen, wozu 7 Priester, darunter zwei Kapuziner, einzuladen wären, zu hal
ten; hiefür hätte er jeweils 7 Fl auszulegen. Zugleich trifft er eine Ver
fügung zugunsten seines Vetters, Ignaz Ant. Schueler und sichert ihm, falls
dieser zum geistlichen Stand sich entschließe, mit seiner Stiftung den Tisch
titel. Der Kaiser genehmigte unterm 9. Mai 1701 diese Zustiftung mit
ihren Reservaten; eben dieses tat unter Zusicherung ihres Schutzes die Re
gierung und Hofkammer in Innsbruck mit Patent vom 16. Juni 1703.
170
(V.-A. Blud., gstl. Akt. Blud. IV). Im Jahre 1705 stiftete derselbe Kaplan
Ant. Schueler noch weitere 1000 Fl an seine Pfründe und vermachte außer
dem einen Baumgarten und ein Wiesmahd, die auch zusammen um 1000 Fl
erkauft worden, an sie. Angefügt ist die Klausel, daß sein noch studieren
der Vetter Ignaz Ant. Schueler oder andere aus der Schuelerschen Ver
wandtschaft, sofern sie tauglich, an erster Stelle auf die Pfründe präsen
tiert werden sollten. Auch diese neuerliche Zustiftung mit Reservat wurde
vom Kaiser unterm 12. Sept, und von der Innsbrucker Regierung unterm
26. Sept. 1705 angenommen (V.-A. Blud., ebd.). Der hier genannte Baum
garten war vor dem oberen Tor, das Ausmahd auf Gamplarientsch ober
Nüziders (Kopie des Stiftbriefes mit Unterschrift des Stifters dd Bludenz.
16. 10. 1706 in Expos.-A. Innerberg). Die stiftungsgemäßen Verpflichtun
gen des Muttergottes-Benefiziaten waren rein gottesdienstliche; war die
Pfründe doch schon seit langem, simplex ohne eigentliche Seelsorgsver-
pflichtungen; sie war sozusagen ein Ruheposten für ältere ausgediente
Seelsorger. Der Benefiziat hatte 24 Jahrtage, die an die Pfarrkirche ge
stiftet waren, zu halten; unter diesen ist im Kirchenbuch aufgeführt der
Jahrtag für Graf Albert III v. Werdenberg-Bludenz. Am St. Anna, -Joder
und Magnus-Tag hatte er nach der Meinung der Stadtgemeinde zu zele
brieren. Jeweils am Donnerstag, Samstag und Sonntag hatte er auf dem
Liebfrauenaltar in der Pfarrkirche für die Stifter und Wohltäter die hl.
Messe zu persolvieren und wie eben dargetan, am Freitag jeweils für den
Stifter Ant. Schueler zu zelebrieren.
Über die Verpflichtungen des Kaplans ließ Bischof Ulrich 1668 beim
früheren Inhaber der Stelle, nunmehrigen Pfarrer in Frastanz, Konrad
Stieber, nachdem der Stiftbrief beim Stadtbrand 1638 im Hause des Haupt
manns Hieronymus Zürcher, damaligen Stadtschreibers, verbrannt war,
Erkundigungen einziehen. Stieber erklärte, der Kaplan müsse alle Sonn
tage und auch alle Wochentage zelebrieren; jedoch habe der Stiftbrief sei
nes Erinnerns die Klausel enthalten, wenn der Kaplan etwa zweimal in
der Woche nicht „dazu geschickt“ sei, so möge er entschuldigt sein, sonach
müsse er wenigstens viermal wöchentlich für die Stifter zelebrieren und
zwar an Sonn- und Feiertagen unentgeltlich; die Seelsorge sei dem Kaplan
zwar nicht schriftlich, aber mündlich auferladen worden. 1669, Juli 6, ließ
Bischof Ulrich an den Liebfrauen-Kaplan Josef Zürcher den Bescheid er
gehen, daß er sich nach dieser vorstehenden Information betreffs der
wöchentlichen Obligation verhalte; er dürfe sich nicht von der Disposition
und den Befehlen des Pfarrers für exempt halten (Akten im GVA). Eben
genannter Kaplan Schueler verfaßte auch 1703 ein ordentliches Urbar für
seine Kaplanei (im St.-A. Blud.), nachdem vom Bischof Ulrich VI bei
der Generalvisitation 1694 die Anlegung solcher Urbare allen Benefizi-
aten aufgetragen worden. — Das Kaplaneihaus beim Oberen Tor, das
durch Alter und lange Vernachlässigung unbewohnbar und baufällig ge
worden, wurde über Schuelers Bitten vom Patron im Jahre 1679 mit
einem Aufwand von 769 Fl instandgesetzt. Ein jeweiliger Kaplan hatte
jährlich seine Kongrua von 200 Fl Zins bei der Feldkirchischen Kassa der
Vorarlberger Landstände zu erheben: zu Schuelers Zeit führte der jewei
lige Landammann der Herrschaft Sonnenberg diese Zinse ab. 1713 und
später noch mehrmals hatte die Kaplanei Anstände wegen der Auszahlung
mit den vorarlbergischen Ständen. Die Regierung in Innsbruck drang wie
171
derholt auf richtige Zahlung und nahm* endlich, da die Vorstellungen
fruchtlos waren, die Umgelder für jenen Zweck in Beschlag. Im Jahre
1738 wurde das von Schueler 1705 um 212 Fl an sein Benefizium erkaufte
Mahd auf Gamplarientsch (zwei Stunden ob Bludenz im Gemeindegebiet
Nüziders) wegen geringer Rentabilität mit oberamtlicher und bischöflicher
Bewilligung um denselben Preis zugunsten der Pfründe veräußert. (Auf
dies Gut bzgl. Urk. ex 1606 sowie die Verkaufsgenehmigung ex 1738 im
Expos.-A. Innerberg).
Nach dem Visit-Protokoll von 1743 (Churer A., M 256) betrugen da
mals die gestifteten Einkünfte des Kaplans 300 Fl, dazu aus Jahrtagen und
Widumgut 100 Fl; Belastung wöchentlich dreimalige Messen-Applikation;
Kollator Haus Österreich — Das Holz konnte der Benefiziat aus dem
herrschaftlichen Forst beziehen und zwar erhielt er jährlich zehn Klafter.
h) Auflösung des Muttergottes-Benefiziums in Bludenz
und dessen Übersetzung nach Inner-B ar tholomäberg 1785.
Bemühungen der Stadt Bludenz um seine Zurückerwerbung.
Im Zuge des Josefinischen „Pfarreinrichtungsgeschäftes“ wurde die „kaiser
liche Muttergottes-Kaplanei“ in Bludenz unterm 5. Juni 1785 durch Macht
der kais. Regierung als unnötig und aufgehoben erklärt zu dem Zwecke,
um mit deren Vermögen die neu zu errichtende Kuratie in Inner-Bartholo-
mäberg zu fundieren. (Akten im GV.-A. und Blud. V.-A., aaO., IV).
So verlor die Stadt ihren vierten Priester. Die städtische Administration
wehrte sich nach Kräften gegen diese als Gewaltakt empfundene Maßnahme
und gab sich alle Mühe, durch begründete Vorstellungen bei weltlichen
und geistlichen Behörden, den hohen und höchsten Stellen den Widerruf
der Aufhebung zu erlangen, aber ergebnislos. Auch wirtschaftliche Gründe
wurden hiebei von der Stadt ins Feld geführt. So heißt es u. a. in einer
Eingabe an das Bregenzer Kreisamt vom 5. Dez. 1789: Die Stadt hätte
einen vierten Geistlichen unbedingt nötig, da das hiesige Kapuzinerkloster
infolge Mangel an Nachwuchs bald von selbst aufhören werde, sei ein
vierter Priester nötiger als früher, um die Landleute der ganzen Umge
bung Beicht zu hören, die an Konkurstagen zusammenströmen und durch
ihre Losung bei den Wirten und Krämern die Finanzen der verschuldeten
Stadt stärken. Es gehe schon die Rede, der Reichsprälat von Weingarten
wolle im benachbarten Blumenegg ein Hospiz für die Kapuziner ein
richten . . .
Mit der Vertröstung des Innsbrucker Guberniums, das Kloster sei ja
noch besetzt, und im Notfälle könne später ein Hilfspriester dotiert wer
den, gaben sich die Bludenzer nicht zufrieden. Der Hauptvertreter dieses
Anliegens, Ratsherr Martin Josef Zängerle, ein reicher Salzfaktor, erlangte
sogar am 4. Mai 1790 eine Privataudienz bei Kaiser Leopold II, der ihm
schließlich zusicherte, wenn die Kapitalien der aufgelösten Pfründe noch
im Lande vorfindig seien, dürfe man auf deren weitere Erhaltung hoffen;
allein die Resolution der Hofkanzlei, die der Bürgerschaft am 14. Oktober
vom Vogteiverwalter Jakob Fidel v. Simeon intimiert wurde, lautete wie
der ablehnend, mit der Begründung, daß einerseits „das fb. Ordinariat
auf Belassung des Liebfrauen-Benefiziums keine besondere Notwendig
172
keit befunden habe, anderseits durch dessen Transferierung die system
mäßig angestrebte und höchsten Ortes bewilligte Lokalkaplaney am Bar-
tholomäusberg ihre Dotierung erhalte.“ — Damit war der Bischof in die
Angelegenheit hineingezogen und kam in die Klemme. Die Bludenzer ga
ben nicht nach; Klerus und Bürgerschaft richteten am 27. Nov. 1790 an
das Ordinariat eine Denkschrift, in der sie ausführten: Die Pfründe sei
von einem Bürger der Stadt gestiftet und von der Gemeinde mit Wohnung
und Kapitalzulage gemehrt worden; in Meran seien 8—10, in Feldkirch 7,
sogar in einigen Marktflecken und Dörfern der Diözese 4—5 Geistliche.
Der Pfarrsprengel sei beschwerlich zur Betreuung, zum Stadtbereich ge
hören acht Ortschaften, von denen einige eine gute Stunde entfernt seien;
das Kapuzinerkloster müsse zwar zufolge kaiserlicher und landesfürstlicher
Dekrete aushelfen und tue es auch in den Ortschaften, die zum Unterhalt
des Klosters mithelfen; die drei Priester in der Stadt müßten an Sonntagen
auch von auswärts kommende Personen providieren.
Diese Denkschrift wurde durch eine Deputation unter Führung des
Ratsherrn Zängerle dem Fürstbischof Dionys von Rost in Chur persönlich
überreicht. Er wurde um seine Beihilfe zur nochmaligen Einbringung eines
Majestätsgesuches mit solchem Nachdruck gebeten, daß er der Deputation
„tränenden Auges“ versicherte, bei so veränderten Umständen könne er ihre
Bitte nicht mißbilligen, insbesondere wenn an ihn hierüber eine Anfrage
komme. Darauf überreichte Zängerle dem Bischof das Majestätsgesuch der
Bürgerschaft.
Als dieses Immediatsgesuch von Chur empfehlend ans Kreisamt Bregenz
geleitet wurde, konnte sich Kreishauptmann Indermauer in seinem Begleit
schreiben nicht versagen, sarkastisch auf den „Rückzieher“ des Fürstbischofs
hinzuweisen, der im Mai v. J. erklärt habe, es bestehe keine besondere
Notwendigkeit zur Belassung des Benefiziums in der Stadt Bludenz. Eine
jetzige entgegengesetzte Stellungnahme könne nur „dem Wahn des Pöbels“
nachgeben und das Odium auf die politischen Behörden schieben.
Diesem ausfälligen Ton gegenüber war die Motivierung, die FB Dionys
in seinem Begleitschreiben zur Zängerleschen Eingabe an das Gubernium
gab, sehr vornehm. Am 8. Aug. 1791 schrieb er: Auf die Bitte der Bürger
schaft von Bludenz haben wir uns zwar an Ew. Exzellenz und die Herren
unter dem 30. April 1790 dahin geäußert, daß wenigstens solange das
Kapuzinerkloster daselbst zu bestehen und zur Seelsorgeaushilfe zu dienen
habe, wesentliche Notwendigkeit des Benefiziums U. L. Frau von Uns eben
nicht anerkannt werden könne, aber die Bemerkung beizufügen nicht er
mangelt, daß, wenn besagtes Kloster solle wirklich aufgehoben werden,
wie es anfangs hierzu bestimmt worden, oder aus Abgang des Nachwuchses
von selbst aufhören sollte, es der Stadt Bludenz . . . doch ziemlich be
schwerend fallen müßte, dieses dahin gemachten Gestiftes verlustiger zu
werden.“
Der Bischof verwahrt sich sodann in höflicher Form gegen die unrich
tige, weil einseitige Darstellung des Kreisamtes, die ihn bei den Bittstellern
in den Verdacht gebracht hätte, als ob er der einzige Urheber ihrer Ab
weisung sei. — Nach weiterer Darlegung, weshalb er auf Aushilfen vom
Bludenzer Kapuzinerkloster für die Zukunft sich keine besondere Hoffnung
zu machen vermöge, schließt er mit folgendem Vermittlungsvorschlag:
„Ob Uns gleich bei Einziehung des in Frage stehenden Unser Frauen-
173
benefiziums, sowie bei seiner bisherigen Verwaltung weder Einfluß noch
Einsicht gestattet worden, so will es doch verlauten, daß sein wirkliches
Vermögen aus den anfänglichen Habschaften und den bereits gemachten
Ersparnissen sich über 11.000 fl. belaufen dürfte. Sollte sich dies er wahren,
könnte der Stadt Bludenz, wenn ihr doch das Ganze nicht zugestanden
werden wollte, ein zureichendes Benefizium belassen, und noch ein beträcht
licher Überschuß zur Dotationsbeihülfe des Benefiziums am Bartholomäus-
berge, wozu es sonst bestimmt war, verwendet werden.“
Nach der vorhin mitgeteilten Einbegleitung der Bludenzer Bittschrift
an den Kaiser konnte kein anderer als verneinender Bescheid von dort er
wartet werden. Das dd Wien 1791, Nov. 11, ergangene Hofkanzleidekret
besagte, daß es bei dem, was hierin verordnet worden sei, zu verbleiben
habe, d. h., wenn in Bludenz der Priestermangel so groß werde, dann sei
das Gubernium bereit, einen vierten Priester zu senden.
Die bisherigen Realitäten der Liebfrauen-Kaplanei wurden versteigert,
das Haus erstand um den Preis von 1000 Fl Oberleutnant Baron Ludwig
von Sternbach und wurde dieser Betrag laut Bericht des Kreisamtes an
Vogteiamt dd 1791, Jänner 19 (V.-A. Blud.) direkt an die ob.-öst. Reli
gionsfonds-Hauptkassa in Innsbruck abgeführt. Der Baumgarten mit Stall
am oberen Tor war schon am 1. 10. 1785 von Christian Fritz im Verstei
gerungsweg um 900 Fl erstanden worden (Kauf-Urk., Kop. auf Grund d.
Gubernial-Genehm. dd 25. 1. 1786 im Expos.-A. Innerberg). Von den Erben
des letzten „gewesten“ Benefiziaten Ebenhoch gingen ein 200 Fl; das
Kapitalvermögen betrug bei der Aufhebung 6356 Fl 20 kr. Laut Bericht
der städt. Administration bezifferte sich das Stammvermögen einschließ
lich des beim Haus verkauf gelösten Betrages per 1000 Fl auf insgesamt
9674 Fl 45 kr.
Der Fehlschlag, den die hartnäckigen Bemühungen der Bürgerschaft in
dieser Sache erlitten hatten, trug wohl auch das Seine zur Erbitterung bei,
die dann im Jahre 1796 zur Explosion führte — zur Ermordung des Kreis
hauptmannes Indermauer. — Mag die weitläufige Behandlung dieses ein
fachen Benefiziums auffallen, so ist sie doch wohl gerechtfertigt durch
das reiche ortsgeschichtliche und familienkundliche Material, das sie bei
bringt.
Reihenfolge der Muttergottes-Benefiziaten
(Über die von den Grafen Nellenburg vorgenommenen Praesentationen
siehe: Libell der U. L. Frauen-Pfründe in V.-A. Blud. IV; üb. dieselben
und die vom Erzhaus österreich vorgenommenen [1475—1721] siehe: Buch
der Praesentationen in: Chur A. L 60; dann: libri praesentationum im
Reg.-A. Innsbr.; im übrigen vgl. Flür, aaO.).
Der erste noch vor Errichtung des Stiftbriefes ernannte Kaplan war
Hartmann Schmidt: 1452—1475 (J), praesentiert vom Pfründestifter Jörg
Tschütscher und der Stadt Bludenz; er wohnte in seinem väterlichen Hause
dahier.
Heinrich „Domitis (Donmitis) seu Renger“, Priester der Konstanzer
Diözese, dem Bischof Ortlieb praesentiert dd. Stockach 1475 Okt. 12 durch
Graf Johann von Thengen: Kaplan 1475 bis zur Resignation 1478, Juni 7
(Praes.-Urk. Kop. im St.-A. Blud.).
174
Georg Näscher oder Nescher aus Diöz. Chur, praes. durch denselben dd
Thengen 1478, Juni 7, : bis zu seinem Abgang 1497 (Praes.Urk.Kop.St.-A.).
Heinrich Bernhart (Bernhardi), genannt Baader, geb. zu Bludenz, praes.
1497, Nov. 20, durch die Gebr. Jakob und Erhärt Grafen zu Nellenburg
und Herren von Thengen (Urk. Kop. in St.-A. 381/2). Er war 1456 in
Heidelberg inskribiert worden (A. Ludewig, „Vorarlberger“, 35/27; O.
Vasella, Untersuchg. Nr. 14) Bernhart stiftete das ihm gehörige Haus als
Kaplaneihaus 1504; er starb dahier 1513, März 6.
Jakob Schueler (Schuechler) von Möllingen: praes. von Graf Erhärt
von Nellenburg-Thengen 1513, März 6, dem Bischof Paul Ziegler (Praes-
Urk. Kop. i. St.-A.); Kaplan 1513 bis 1528 (J). Als „capellanus BMV
invest.“ erscheint er im Churer Fiskalbuch I (Chur A.), zu 1518, 1522,
1523, ebenso im Lib-horar. 1522.
1515 und 1517 erscheint in den Churer Amtsbüchern als hiesiger Lieb-
frauen-Kaplan Christof Keller; er war wohl nur Stellvertreter des Vor
genannten.
Christof Ruchhans von Bludenz, praes. vom tirolischen Landesfürsten,
Kaplan 1528—49 (J). Über sein Ersuchen ließ die Innsbrucker Regierung
aus dem Lehenbuch der nunmehr österr. Herrschaft Thengen durch Amt
mann Andreas Künz in Stockach die sämtlichen Posten der Kaplanei BMW
in Bludenz ausziehen. Bei diesem Anlaß wollte Graf Christoph von Then
gen nochmals sein Patronatsrecht auf diese Pfründe geltend machen, wurde
jedoch abgewiesen. — Von Innsbruck aus wurde der Bludenzer Vogt Ritter
Wolf Dietrich von Embs unterm 17. Okt. 1528 angewiesen, keinen andern
Priester als den Ruchhans als Kaplan BMV zuzulassen. Christoph Ruch
hans sei ein christlicher und kein lutherischer Priester und solle investiert
werden. Später jedoch erfuhr die Regierung, daß der Genannte in Verach
tung der hl. Messe und anderweitig dem Luthertum anhängig gewesen sei
und sich nicht priesterlich und nach Anweisung der christlichen Kirche ge
halten habe; daher erhielt Vogt Märk Sittich von Embs 1529, Feber 11,
den Befehl, den Ruchhans abzusetzen; die Regierung werde einen anderen
Priester praesentieren, dessen Name aber im Dokument nicht eingetragen
scheint. Eine nochmalige Untersuchung des Falles ergab dann, daß der
Kaplan sich gebessert hatte, und so blieb er auf seiner Pfründe bis zu sei
nem Tod 1549 (Flür, Fragm. IV, 62).
Lorenz Felix von Bludenz, praes. 1549 Jul. 11, Kaplan 1549—67 (J).
Er starb am 20. Feb. 1567. Unter ihm ereignete sich der Zehentstreit mit
dem Ritterhaus St. Johann, Feldkirch 1553/54, der, wie oben bemerkt,
gegen und zu ungunsten der Kaplanei entschieden wurde. (Siehe üb. Felix
oben in Reihe der Pfarrer.)
Felix Segmiller, praes. 1567, Feb. 20, Rauchhans Felix und Sägmüller
finden sich im Reg. der Priesterbruderschaft. — ]akob Jägg, Kaplan 1568.
Nikolaus Benz, praes. 1569, Mai 12; ihn empfahl am 4. Mai d. J. der
Amtmann der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, Sigmund Fuchs, der
Regierung auf die Kaplanei (St.-A. 381/6).
Christoph Ardolf, gewesener Pfarrer auf Bartholomäberg: Kaplan 1572;
1575 erscheint er wieder als Pfarrer auf dieser früheren Stelle.
Nachdem die Kaplanei dann eine Zeit lang unbesetzt geblieben, er
scheint wieder als Kaplan Thomas Würbel 1599—1603.
Joh. Chrysostomus Spindler aus Blumenegg: 1603—15 (f).
175
Jakob Tschugg (Tschaug), praes. 1615, März 10: Kaplan 1615—23.
Unter ihm wurde 1620 die Thüringer Zehenthalbe an Korn und Wein ab
gelöst und in Geldwert umgesetzt.
Konrad Butsch: 1623—27.
Konrad Stieber, praes. 1627, Jan. 18: Kaplan 1627—30, später Pfarrer
in Frastanz.
Johann Rudolf Schmid von Blumenegg, Neupriester, praes. 1630, Jun.
22: 1630 bis Herbst 1635, worauf er wieder nach Blumenegg zog.
Johann Siebenthaler von Bludenz 1635—37.
Johann Störlin: 1637—40.
Michael Zürcher von Bludenz, praes. 1640, März 20: Kaplan 1640—48,
worauf er eine Pfründe in der Herrschaft Jagdberg erhielt (V.-A. Blud. IV)
(mehrfache Akten zur Besetzung von der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts an).
Mathias Zürcher von Bludenz, prov. Kaplan 1648.
Anton Barbisch von Bludenz, praes. 1648, März 21, vorher in Feld
kirch tätig gewesen: 1648—56.
Gabriel Ney er von Bludenz, praes. 1657, Jun. 2: 1656—60 (j*).
Dr. Ferd. Karl Zürcher von Bludenz, praes. von Erzherzog Ferdinand
Karl 1660, Feb. 21 (Urk. i. St.-A.). Er resignierte schon nach zwei Mona
ten und ging nach Inner-Österreich (Nach Is. Flür, aaO., 65, kam er als
Domherr nach Augsburg).
Josef Zürcher von Bludenz, Sohn des gewes. Bürgermeisters Wolf Diet
rich Zürcher, praes. 1660, Apr. 26: 1660—76.
Anton Maria Schueler, gebürtig von Stuben. Nachdem er 17 Jahre in
Lech Pfarrer gewesen, kam er auf diese Pfründe; praes. 1676, Okt. 5. Er
war Kaplan dahier 1676—1709 (j*). Von seiner durch eigene Kosten be
sorgten Aufbesserung der Pfründe war oben die Rede. Er war ein großer
Freund der hiesigen Kapuziner und ihr Wohltäter. Schon 1689 vermachte
er ihnen auf sein Ableben einen Teil seiner wertvollen Bibliothek gegen
die Verpflichtung, für ihn alsdann 30 hl. Messen zu lesen (V-A. Blud. IV).
In seinem Testament von 1698 (ebd. Extrakt) wünschte er bei den Kapu
zinern in der neuerbauten Josephs-Kapelle (Gruftkapelle, heute Lourdes-
Kapelle), zu deren Erbauung er viel beigetragen, nach seinem Tod aufge
bahrt und bestattet zu werden; hiezu hatte auch der Ordensgeneral Johan
nes Petrus a Busto die Erlaubnis gegeben. Noch ist dort sein Epitaph zu
sehen mit der von ihm selbst verfaßten Inschrift: „Zu der Stuben bin ich
geboren. — Zum Priester Innsbruck mich erkoren. — Der Tannberg lange
Jahre mich genährt — Und Bludenz endlich mich verzehrt. — Ein Schuler
war ich hier auf Erden, — Will aber jetzt dein Lehrer werden. — Leb
fromm und gib Achtung auf dein Heil, — Auf daß es dir dort werd’ zu
teil. — Wer dieses liest, gedenke mein, — Daß mir Gott woll gnädig
sein.“
]osef Anton Fschann, Provisor 1709—11.
Alsdann erhielt des vorgenannten Ant. Schuler Neffe Ignaz Anton
Schueler gemäß dem betreffenden Statut des Schueler’schen Stiftbriefes die
Kaplanei: 1711 —19; er resignierte unterm 2. Juli 1719 und trat in den
Jesuitenorden ein. Bei seiner Resignation richtete er auch an den Kaiser
als den Patron der Pfründe die Bitte, seinen jüngeren Bruder Dcminicus
(geboren 1703 in der Pfarre Berg bei Weingarten als ehel. Sohn des Joh.
Georg Schuler und der Maria Altherin aus Schmalegg. Ein anderer Bruder
176
Anton, geb. 1691, war auch zeitweilig Benefiziat in Bludenz und wurde
dann Jesuit), zur Zeit in Studien in Innsbruck begriffen, für die Ernen
nung auf die Bludenzer Kaplanei vorzumerken, somit ihm darauf eine
Exspektanz zu geben; die Persolvierung der Stiftmessen würde diesfalls
durch einen anderen Priester besorgt werden (V.-A. Blud. IV). Der Patron
war laut Mitteilung der Regierung in Innsbruck mit dem Vorschlag des
Kaplans einverstanden, ebenso Bischof Ulrich, der die nötige Stellvertre
tung anordnete.
Dominicas Schueler, geb. 1703, nomineller Frauen-Kaplan, starb noch
vor Erlangung der Priesterweihe 1720.
1721, März 1, wurde als Kaplan praesentiert Josej Anton Bruno von
Feldkirch: 1721 bis 1748, Okt. 5 (J). Über ihn und seine Familie vgl.
Ulmer, Burgen, etz 800). Das Vogteiamt hat ihn in einem Bericht an die
Regierung nicht sehr günstig charakterisiert (aaO. IV). Kaplan Bruno er
scheint als Leidtragender anläßlich einer unerhörten Schreckenstat, die am
31. Mai 1743 die Stadt Bludenz in Aufregung versetzte. Während des Früh
gottesdienstes nämlich, dem eine ordentliche Zahl Andächtiger beiderlei
Geschlechtes beiwohnte, sprang der im eigenen Heim zu Bludenz wohn
hafte 39jährige Priester Kaspar Dominikus Seeger aus der Sakristei und
den Chorstühlen mit geschwungenem Stock auf den Altar zu, an welchem
der Kaplan Josef Anton de Bruno mit der hl. Messe eben zur Kommunion
(sumptio sanguinis) gekommen war, und versetzte dem Zelebranten unter
dem Rufe: „Da hast du deinen Lohn“ 6—7 wuchtige Hiebe, so daß reich
lich Blut aus einer Wunde am Haupte des Geschlagenen über die Albe,
Casula und das Altartuch bis zu Boden floß. Nebstdem traten an demselben
noch mehrere Beulen (Tumores) zum Vorschein. Die Schwester des Atten
täters eilte wohl herzu, war aber zu schwach, um den Rasenden zu ent
waffnen. Erst als noch andere zu Hilfe kamen, gelang es den Angreifer
von seinem Opfer zu reißen und nach Entwindung des Stockes ab- und
hinauszuführen. Der Stadtpfarrer und Kammerer Christian Schueler ließ
sofort die polluierte Kirche schließen und erstattete Bericht an den Bischof.
Dieser setzte allsogleich eine Kommission zur Untersuchung des schweren
Falles ein und formierte das Diözesangericht mit dem Promotor fiscalis,
Defensor, Besitzer und Aktuar. Der Kommission gehörten an: General
vikar Joh. Georg Jost a. S. Georgio, der Dekan des Drusianischen Kapitels
Kanonikus und Pfarrer Jos. Ferd. Leo Frewis in Schaan und Pfarrer Joh.
Christian Battlog in Bürs, Aktuar. Sie beeidete und verhörte im Bludenzer
Pfarrhof viele Augenzeugen geistlichen und weltlichen Standes, und ver
gaß nicht, das ärztliche Gutachten des Stadtphysikus Dr. Joh. Josef Lang
von Bludenz über den Zustand percussi et percussoris einzuholen. Da aus
allen Aussagen hervorging, daß höchst wahrscheinlich eine „bedauerliche
Mania und Tollsinnigkeit“ oder nach ärztlichem Ausspruch „melancholia
pro primo gradu maniae“ des Attentäters vorliege, so urteilte das Ge
richt, es sei im Zweifel, ob derselbe die Exkommunikation latae sententiae
(„suadente diabolo“) sich zugezogen habe, daher könne er nach geleisteter
Abbitte facti poenitens vom Bischof absolviert und zur Genugtuung ge
zogen werden. Auf Grund dieser Entscheidung gab Bischof Josef Benedikt
dem Bludenzer Pfarrer Schueler die Vollmacht, den Übeltäter nach gelei
steter Abbitte an den Geschlagenen und eidlich abgelegten Versprechen, den
Mandaten der Kirche Folge zu leisten, in Gegenwart zweier Priester von
177
der großen Exkommunikation, falls er sie sich zugezogen, loszusprechen.
Weil aber die Tat allgemein großes Aufsehen erregt und vielfaches Ärger
nis — praesertim pusillorum — verursacht hat, soll Seeger durch ein halbes
Jahr von der Öffentlichkeit zurückgezogen, in seinem eigenen Hause von
den Seinen in Gewahrsam gehalten werden und auf ein Jahr ab altaris
ministerio suspendiert sein. Hat er bis dann seine geistige Gesundheit wie
der erlangt, wird das Weitere verfügt werden. Für den Schaden, den die
Kirche an Paramenten und am Kelche gelitten, für sämtliche Heilungs
kosten des Verwundeten, sowie für alle gerichtlichen Expensen muß per-
cussor ebenfalls auf kommen.
Schon nach einem Vierteljahre war Seeger nach dem Zeugnisse zweier
Ärzte soweit hergestellt, daß ihm auf Bitten seiner Blutsverwandten Bischof
Josef Benedikt am 7. Äug. erlaubte, in eine andere Diözese überzutreten
und dort nach dem Gutachten eines verständigen und gewissenhaften Pfar
rers, dessen Obhut er sich übergebe, zeitweilig nach Verfassung zu zele
brieren.
Auf die durch den Tod des Kaplans Bruno 1748 (A. Feldkirch, Tauf
buch S. 323) frei gewordene Pfründe fanden sich nunmehr neun Bewerber,
deren Lebensdaten und kurze Charakterisierung das Vogteiamt mit Memo
randum vom 2. Jänner 1749 an die Regierung übersandte (ebd). An erster
Stelle unter allen Kompetenten befürwortete das Vogteiamt den Pfarrer
von Röthis Franz Josef Seeger aus Bludenz. Derselbe hätte schon 32 Jahre
lang verdientsvoll in der Seelsorge gearbeitet, 26 Jahre in Rankweil und
dann sechs Jahre als Pfarrer in Röthis; sonach hätte er schon für sein
Alter einen Ruheposten, wie es diese Pfründe sei, verdient. Er sei ein
heiligmäßiger Priester, der mit großem Seeleneifer gewirkt habe, er sei
nüchtern, leutselig und barmherzig. Beim letzten Franzoseneinfall gegen
den Bregenzerpaß (1744) habe er seinen dorthin zur Verteidigung gezo
genen Pfarrkindern ganze Wagen voll Brot gratis nachgeschickt und auch
seinen Knecht Ebenhoch ins Feld ziehen lassen; seine Eltern und Voreltern
seinen Bludenzer Bürger und unter ihnen seien Bürgermeister und Rats
freunde gewesen. — Bekanntlich war Pfarrer Seeger einer der ersten Seel
sorger im Lande, die die Herz-Jesu-Andacht in ihrer Gemeinde einführten
(Ludewig, „Briefe und Aktenz. Gesch. d. Gymn. u.d. Kollegs SJ Feldkirch“,
S. 201 f; derselbe: „Die am Feldkircher Lxceum studierende Jugend“, Nr.
1312). Pfarrer Seeger, geb. 1692 zu Bludenz, gest. 1772 in Röthis stand
seiner Pfarre Röthis 30 Jahre lang vor.
Die Kaplanei erhielt Joh. Bapt. Ebenhoch von Brederis, zuvor sieben
Jahre Pfarrer in Damüls. Er hatte als letzter Kaplan die Pfründe dahier
inne 1749—1785. Die kaiserliche Ernennung datiert vom 29. März 1749,
die Investitur vom 2. Juli d. J. Unterm 15. Juni 1785 entschied das Gu-
bernium mit Erlaß ans Vogteiamt (V.-A. Blud. IV), daß Kaplan Eben
hoch, weil sehr alt, blind und zum Blödsinn geneigt, die Pfründe sowieso
nicht mehr versehen könne, und mit 200 Fl zu pensionieren sei (wozu er
dann noch 50 Fl erhielt) und so er wolle, in einem Kloster oder Stift
Wohnung nehmen dürfe; das Benefizium aber als erledigt sei zum Reli
gionsfonds zu übernehmen.
178
2. Das Dreifaltigkeits-Benefizium
a) Stiftung, Subsistenz und Pflichten des Benefiziaten
Diese Pfründe wurde durch den Bludenzer Bürgerssohn Mauritius Wolf,
Pfarrer und Kammerer in Nüziders, mittelst Stiftbrief von 1682 gestiftet,
aber unter der bayrischen Regierung im Lande 1811 aufgehoben. Laut
Extrakt seines Testamentes vom 12. Jänner 1682 (GVA. Blud., Fsz. Drei-
falt.-Benef.) vermachte er als künftige Benefiziatenwohnung sein eigenes
Haus samt anstoßender Stallung und mit Zugehör de, Recht und Gerechtig
keit „zu oberst in der Stadt“, weiters den Krautgarten mit den Obst
bäumen darin, gleich vor dem Oberen Tor, einen Baumgarten mit darin
stehendem Stall, auch vor dem oberen Tor, sechs Mitmel Ackerland samt
Umschlag im Anfang des Oberfeldes, einen Acker im Nüziderser Feld, mit
ca. 4V2 Mitmel, einen „Berg“ (= Berggut) auf Muttersberg. Sodann stiftete
er hiefür 3000 Fl Kapital an die künftige Kaplanei (davon 500 Fl in bar
und 2500 Fl in Schuldbriefen); diese Beträge sollen nach seinem Ableben
dem Magistrat in Bludenz zur sicheren Anlage eingehändigt werden, da
mit der Benefiziat den jährlichen Zins von 150 Fl beziehen könne. — Die
Verpflichtungen des künftigen Kaplans sind: alle Sonntage soll er in der
Spitalkirche zur hist. Dreifaltigkeit in der Frühe für den Stifter eine hl.
Messe lesen; wöchentlich am Montag, wo möglich in der Gottesacker-Kirche
zum hl. Kreuz, für die dort ruhenden Gläubigen eine Messe lesen; um die
Zeit seines, des Stifters, Tod, soll er für ihn, seinen Vater Ulrich Wolf,
gewesten Bürgermeister von Bludenz, seine Mutter Christina Nayerin und
seine Base (Tante) Margreth Wölfin in der Hl. Kreuz-Kirche einen Jahr
tag mit einer hl. Messe und Abbetung eines Vaterunsers halten; wöchent
lich, wo möglich am Samstag, in der Kapelle U. L. Frauen-Hilf auf Latz
nach Intention des Stifters Messe lesen. — Zu dieser Stiftung sei er, der
Stifter, bewogen worden, da er gehört, daß auch sein Mitbürger Pfarrer
Aegydius Ganahl eine Kapitalstiftung von 1000 Fl für Seelenmessen in der
Hl. Kreuz-Kapelle gestiftet habe, und er, Wolf, den Wunsch und die Hoff
nung habe, der Magistrat werde dieses Ganahlsche Kapital seiner Stiftung
adjungieren und zueignen, so daß also ein Benefiziat fürderhin jährlich
200 Fl Zins werde beziehen können.
Aegydus Ganahl, Pfarrer zu St. Peter in der Au, N.Ö., bestimmte mit
Stiftbrief von 1667, Aug. 25 (Kop. vidim von 1730, Mai 31, in GVA)
jenes Kapital für den gedachten Zweck, nämlich zur Lesung von hl. Mes
sen, soviel es das Stipendium daraus ertrage. Die Stiftung solle in Wirk
samkeit treten nach Ableben seines Bruders Christian. Der kais. Rat Joh.
Adam Salomon von Salomonsegg sowie Bürgermeister und Rat von Blu
denz nahmen die Stiftung an und verbürgten die richtige Besorgung (St.-
A. 213/21). — Der Magistrat vereinigte dann auch die Ganahlsche Stiftung
mit jener des Moriz Wolf und bestimmte, daß auf Grund dieser Doppel
stiftung der Benefiziat nunmehr wöchentlich zweimal auf dem Friedhof
für die armen Seelen zelebrieren solle.
Das Patronat über diese neue „Dreifaltigkeitspfründe“ schenkte der
Stifter dem Magistrat; bei Verleihungen sollten die tauglichen Mitglieder
der ihm versippten Geschlechter „wölfisch, nayerisch, barwardisch, mär
kisch“ zunächst berücksichtigt werden. Der Bruder Peter Wolf soll auf
179
Lebenszeit die Nutznießung des Hauses und der Grundstücke haben und
jährlich 50 Fl aus dem Stiftungskapital erhalten. — Die Stiftung wurde
von Bischof Ulrich 1658 Mai 17 akzeptiert (Or. Stiftbrief Chur A. M 222,
Nüziders; Kopie GVA.). Nach späteren Akten hat auch die Stadt Bludenz
1300 Fl an die Stiftung gewendet.
Über die Durchführung der finanziellen Fundierung von Pfründe und
Benefiziatenhaus liegt ein offizieller Bericht des Kammerers Joh. Jakob
Pfefferkorn, Pfarrers in Schlins, vor, hiernach blieb das Benefizium ss.
Trinitatis durch 9 Jahre, d. i. von 1682 bis incl. 1690, vakant. Die Ein
künfte, welche nach Abzug der Persolvierung der Stiftmessen und dem,
„was die Stadt zu prätendieren“, noch testierten, im Ganzen 1236 Pfd Pf,
d. s. 1413 Fl 17V2 kr, wurden zum Ausbau des Benefiziantenhauses mit
fürstbisch. Genehmigung verwendet. Verwalter waren die Testaments-Ex-
kutoren Christof Rudolfi, Untervogt in Bludenz und Stadtpfarrer Johan
nes Barbisch. Es erübrigten 1695 noch 184 Fl 20 kr. Ferner wurden von
den Wolfschen Kapitalzinsen etwas mehr als 100 Fl vorgeschlagen, deren
Interessen ohne Vorwissen des Kammerers jährlich je zur Hälfte der Pfarr
kirche und dem Mesner zufielen. Doch sei das Haus noch nicht völlig aus
gebaut, nicht alle Zimmer getäfelt. Soll dies geschehen, und zugleich der
Stadt Bludenz ihre „Prätension“ abgestattet, sowie die auf der Bauarea
haftende Obligation per jährl. 30 ß (Schillinge) oder kapitalisiert 34 Fl
15 Kr getilgt werden, dann müsse man die Wolfschen Stiftkapitalien, zu
nächst aber den aus denselben fließenden, der Pfarrkirche und dem Mesner
zugewiesenen Überschuß per 100 Fl angreifen. Des Stifters Bruder Peter
Wolf, Nutznießer des Pfründehauses und eines Teiles der Pfründekapital
zinsen, starb 1685. Das Benefizium blieb alsdann zunächst auf drei Jahre
vakant, um das beim Stadtbrand 1682 zugrunde gegangene Pfründehaus
wieder aufbauen zu können (St.A. 44/58). Die Vakanz der Pfründe wurde
alsdann noch auf zwei weitere Jahre verlängert.
b) Reihe der Dreifaltigkeits-Benefiziaten
Die neugestiftete Pfründe wurde satzungsgemäß erst 1690 besetzt. Erster
Dreifaltigkeits-Benefiziat wurde Ferdinand Karl Zürcher, Sohn des da
maligen Bürgermeisters Zacharias Zürcher. Mitbewerber um die Stelle war
Joh. Georg Dantschott (Tanschott), Frühmesser in Götzis. Beide erhielten
bei der Abstimmung durch die Kollatoren gleichviel Stimmen. Danschott
wurde von einem Teil des Magistrates praesentiert (Urk. von 1690, Nov. 9,
Chur. A., L. 60), unter dem Vorgeben, er hätte die Majorität erhalten;
dagegen protestierten die anderen Stadträte und ersuchen den Bischof, dem
F. K. Zürcher auf Grund der Bestimmungen des Stiftbriefes die Pfründe
zu verleihen (St.-A. 44/58). Dies geschah denn auch schließlich, aber nicht,
ohne daß es vorher einen argen Zwist zwischen den beiderseitigen großen
Sippen und für die Stadt selbst ziemliche Unkosten abgesetzt hätte (St.-
A. 137/30).
Zürcher starb 1723 Dez. 22 (laut Sterbebuch Blud.). Unterm 12. Feb.
1724 praesentierte der Magistrat den Joh. Franz Rudolfi aus Bludenz
(Urk. in Chur A. M 218). Mitbewerber war Johann Heinrich Schneider
(Sartorius), geb. in Nüziders, der mit Berufung auf seine Verwandtschaft
180
mit dem Pfründestifter Moriz Wolf, auf die Stelle aspirierte und, da sein
Anspruch von der Stadt nicht anerkannt wurde, bis nach Chur und sogar
nach Rom rekurrierte, aber auch in Rom in 3. Instanz abgewiesen wurde.
Dieser ganze Handel, der der Stadt schwere Prozeßkosten verursachte,
wird im nächsten Abschnitt dargestellt werden. Rudolfi blieb im Besitz des
Benefiziums, obwohl nicht formell investiert, und starb 1743, Juni 16.
Durch 2V2 Jahre blieb alsdann die Pfründe über Ersuchen der Stadt un
besetzt behufs Indemnisierung hinsichtlich der Auslagen im vergangenen
Prozeß und für notwendige Instandsetzung des Pfründewidums. Sodann
erscheint als Vikar des Benefiziums, also als provis. Benefiziat, Matthias
Neyer von Bludenz.
Nach dessen Tod 1766, Jänner 9., praesentierte die Stadt unterm 15.
März d. J. den Bludenzer Bürgerssohn Jos. Anton Bargehr, zur Zeit Vikar
in Kirchberg, Unterösterr. (St.-A. 113/30; 204/31). Da jedoch dieser noch
vor seinem Antritt auf die Stelle resignierte, in der Hoffnung einer „bes
seren accomodatio in Österreich“, so wird nunmehr unterm 27. Mai 1766
Job. Mich. Barbisch von der Stadt praesentiert (St.-A. 113/38). Dieser starb
1779, Nov. 12, eines jähen Todes. — Bis Martini 1780 ward wiederum
auf Ansuchen des Rates die Pfründe vakant gelassen behufs Unkostendek-
kung für Reparierung des Pfründestadels und eine Hausbauschuld (GVA.).
Noch vor Praesentierung des Nachfolgers ersuchte der Magistrat unterm
17. Sept. 1780 (GVA.) den Bischof, er möge dem neu zu wählenden Bene-
fiziaten und seinen Nachfolgern die Pflicht auferlegen, in wöchentlich zwei
Stunden den katechetischen Unterricht in der hiesigen Trivialschule zu
besorgen; der Benefiziat, der ohnehin nur zur Lesung hl. Messen obligiert
sei, erhalte mit Übernahme der Katechesen keine allzu schwere Last, son
dern eher eine „nützliche Occupation“. Das bisch. Ordinariat antwortete
am 11. Okt. 1780, man fände im Hinblick auf das geringe Einkommen des
Benefiziums und die merkliche Schwere der fortdauernd zugemuteten Last
nicht unbillig, wenn dem Benefiziaten hiefür eine „anständige Ergötzlich-
keit“ zuerkannt würde. Weil das nicht geschehen, könne der Ordinarius
dem Benefizium, ohne unbillig zu werden, die gewünschte Katechese nicht
als förmliche Verbindlichkeit auferlegen; doch werde er nicht ermangeln,
dem neugewählten Inhaber deren Abhaltung bestens zu empfehlen (GVA.).
Der neu praesentierte Benefiziat war Franz Fidel Khiieny, der 1780
bis 1785 die Pfründe innehatte und dann Stadtpfarrer dahier wurde. Als
Benefiziat hielt er bereitwillig die gewünschten Religionsstunden in der
Schule.
Um die erledigte Dreifaltigkeits-Pfründe hielt nun unterm 13. Mai 1785
P. Felician Hahn, O. Cap., Guardian im hiesigen Kloster, an. In seiner
Eingabe an den Magistrat verweist er darauf, daß das Bludenzer Kapu
zinerkloster sowieso durch den Kaiser aufgehoben worden sei. Dies traf
allerdings nicht zu, wenn auch die Aufhebung geplant war und nur wegen
des allgemeinen Priestermangels im Lande unterblieb. Gleichzeitig hielt
auch der Pfarrer von Stuben, Dominikus Lorenzi, mit Eingabe vom 14.
Mai d. J. um die Pfründe an. Der Stadtrat entschied am gleichen Tage, dem
P. Felician die Stelle zu übergeben, der zweite Bewerber aber solle bei
künftiger Vakatur eines anderen Benefiziums berücksichtigt werden. —
P. Felician wirkte durch neun Jahre, bis 1795, als Dreifaltigkeits-Benefi-
ziat dahier.
181
Die Stadt könne ihn allerdings hiefür nicht eigens besolden. P. (Johann)
Felician war geboren zu Innsbruck 1743, trat in den Orden 1760; im Ok
tober 1783 kam er als Pfarrprediger nach Bludenz, 1784, Dez. 29, ward er
vom hiesigen Kapuziner-Konvent zum Guardian gewählt. Er war der
erste Kapuziner, der ein säkulargeistliches Benefizium erhielt, nachdem
durch die Josefinischen Verordnungen auch Regularen deren Annahme er
möglicht worden. Damals bewarb sich auch der P. Barlaam vom hiesigen
Kloster um das vakant gewordene und bald darauf auf gehobene Mutter-
gottes-Benefizium hier. Der Kapuziner-Provinzial P. Primus nahm nun
mehr dem P. Felician das Guardianat ab, nachdem dieses mit der Pfründe
inhaberschaft nicht vereinbar sei, und ordnete an, daß er im Kloster nur
als Gast oder Hospes zu behandeln sei, und bestellte zum Hausobern den
Vikar P. Remigius. Dem wollte der Pater jedoch sich nicht fügen. Beider
seits rekurrierte man alsdann an die Landesstelle. Das Gubernium ent
schied unterm 20. Okt. 1785 folgendes: P. Hahn wird als Benefiziat be
stätigt; er hat in Unterordnung unter den Stadtpfarrer als solcher zu wir
ken gegen Bezug der Einkünfte; die Praesentation ist an Provinzial und
Bischof anzuzeigen. Das Guardianat hat er abzulegen, vom Orden ist er
jedoch hiemit nicht entlassen. Die Übertragung der Predigten hat er vom
Pfarrer sich geben zu lassen. — P. Vikar Remigius mußte über Wunsch des
Vogtei- und Pfand-Inhabers Baron Franz Ludwig Fortunat v. Sternbach,
der ihm abgeneigt war, versetzt werden. Am 16. Sept. 1785 wählte der
Konvent den P. Barnabas Sepp; Pfarrprediger in Brixen, zum Guardian. —
P. Felician durfte als Dreifaltigkeits-Benefiziat dahier Weltpriesterkleidung
tragen und vermutlich auch peculium besitzen. Der Bischof hatte seine In
vestitur immer hinausgeschoben, da er ihn von der Ordensregel nicht dis
pensieren konnte und wollte (Gesch. d. Kap.-Klost. Blud. Von P. Is. Flür,
MS, 269—71; 233). — 1794, Sept. 13, erklärte P. Felician vor der kk.
Städt. Administration Bludenz (Joh. Jos. Duelli) seine Resignation auf die
Pfründe, da er zum wirklichen Benefiziaten zum hl. Johannes Nep. in
Innsbruck am Innrain ernannt worden sei (GVA.). Er konnte jedoch erst
im folgenden Frühjahr nach Innsbruck übersiedeln, nachdem die Expositur
zum hl. Johannes Nep. ihm erst am 16. Jänner 1795 durch Hofdekret ver
liehen worden. — In Innsbruck hatte er auch im adeligen Damenstift die
Predigten zu halten. Als er seinen Benefiziaten-Obliegenheiten nicht mehr
nachkommen konnte, wies ihn das Gubernium wieder ins Kloster zurück
und so blieb er im Kloster Innsbruck bis zu seinem Hinscheiden am 9. Ok
tober 1813.
Auf ein neuerliches Ansuchen der Stadt wurde 1794 vom Bischof die
pflichtmäßige Übernahme der zwei Religionsstunden durch den Benefizi
aten, 1797 auch seine zuerst verweigerte Belastung mit den Feiertagspre
digten in der Pfarrkirche zugestanaen.
Unterm 20. Nov. 1794 wurde der schon früher genannte Pfarrer von
Stuben Dr. Dominikus Lorenzi auf das Dreifaltigkeits-Benefizium praesen-
tiert (St.-A. 12/2; GVA.). Er war gebürtig von Bludenz, machte seine theo
logischen Studien in Metz, wirkte als Vikar oder Hilfskaplan drei Jahre
in Ludesch, sodann sieben Jahre als Pfarrer in Stuben; darauf von Ende
1794 bis Nov. 1809, als Dreifaltigkeits-Benefiziat dahier. Die schwierige
finanzielle Lage jener Zeit und die starke Belastung mit den Benefizial-
Obliegenheiten veranlaßten Lorenzi unter zwei Malen an das Ordinariat
182
eine Eingabe um Erlassung einer der vier wöchentlichen Stiftmessen zu
machen, der aber seitens des Ordinariates nicht entsprochen wurde.
Lorenzi besorgte vom Tod des Stadtpfarrer Khüeny, 19. Dez. 1805 an
bis Nov. 1809 zugleich die Funktion eines Pfarrprovisors. Er war ein ge
schickter und eifriger Priester und doch hatte er auch mit Gegnerschaft in
der Stadt zu tun; er wurde 1806 wegen angeblicher beleidigender Bemer
kungen in einer Predigt verklagt (VA. Blud. III) und andere stießen sich
1808 an seiner angeblichen Häufung zweier Pfründen (St.-A. 95 /25; vgl.
ebd. 98 / 75). Andrerseits aber fehlte ihm auch nicht Anerkennung seines
Wirkens; so stellte ihm schon Pfarrer Khüeny unterm 8. Juni 1801 ein
schönes Zeugnis aus (VA. Blud. II) und das Vogteiamt anerkannte in sei
nem Attest von 1806, April 30 (ebd), daß er mit Eifer und Geschick die
Feiertagspredigten und die Christenlehren halte, er sei fleißig im Schul
besuch und bei den Kindern beliebt und habe guten Einfluß auf sie; bei
der epidemischen Krankheit habe er bei Tag und Nacht keine Gefahr ge
scheut; die Bürger habe er über die Ausübung der Untertanenpflichten mit
aller Bescheidenheit belehrt und auf gemuntert. Lorenzi war auch ein be
geisterter österreichischer Patriot, der beim Volksaufstand 1809 aus seiner
Gesinnung kein Hehl machte und noch bis zuletzt auf ein Gelingen des
Unternehmens hoffte (Hirn: „Vorarlbergs Erhebung im Jahre 1809 [1909],
S. 109, 364). Für diese seine Gesinnung und Betätigung ließ ihn die bay
rische Beamtenschaft schwer büßen. Wie einem Bericht der kgl. bayr. allg.
Stiftungs-Administration in Feldkirch an den Verwaltungsrat der Stadt Blu
denz dd 1812, Jänner 18, zu entnehmen ist, erfolgte bereits 1809, Nov. 7,
die Suspension des Benefiziaten D. Lorenzi und seine Ausschließung vom
Genuß des Benefiziums (nach dem beim Landgericht Sonnenberg vorlie
genden Akten), wonach also die mit Martini 1809 fälligen Zinse ihm nicht
mehr zustanden (St.-A. 12/2). Diese politische Affaire von 1809 mußte
später, nämlich 1811, nebst anderm einen Vorwand bilden, das Dreifaltig
keits-Benefizium aufzulösen, wie noch gezeigt werden wird.
Lorenzi war der letzte Dreifaltigkeits-Benefiziat. Unterm 5. Feber 1810
wurde er von der bayr. Regierung als Provisor für Lech aufgestellt, als
welcher er vom Generalvikariat Augsburg am 9. Feber d. J. bestätigt
wurde. Er wirkte in Lech bis 2. Aug. 1810. 1810 stellte die Stadt Bludenz
einen Kurator auf zur Verwaltung der Benefizialgüter und des Einkom
mens und zur Besorgung der Stiftungs-Obliegenheiten; die geistlichen
Agenden wurden den Kapuzinern übertragen. — Lorenzi kommt im Brix-
ner Diözesan-Schematismus von 1812 nicht vor. Später erscheint er als
Pfarrprovisor von Bürs und starb, 61 Jahre alt, 1817, April 29.
c) Kollatur-Streit Rudolfi-Schneider 1724—31
(Akten im GVA., im St.-A. 12/2 und V.-A. Blud.)
Wie schon im vorstehenden Abschnitt angeführt, entstand nach dem Tod
des Dreifaltigkeitsbenefiziaten Ferd. Karl Zürcher (1723, Dez. 22) ein
langwieriger und kostspieliger Prozeß zwischen der Stadt Bludenz, die den
Kandidaten Joh. Franz Rudolfi am 12. Feber 1724 auf die Pfründe prä
sentiert hatte, und dem Gegenbewerber Joh. Heinrich Schneider (Sartorius),
der unter Berufung auf seine Verwandtschaft mit dem Pfründestifter und
183
die Stiftbriefstatuten auf die Stelle aspirierte, aber schließlich in 3. Instanz
in Rom mit seinem Anspruch abgewiesen wurde.
Der Stadtrat, der den Bürgerssohn Rudolfi praesentierte, fühlte sich be
müßigt, behufs Durchsetzung der Praesentation, den Ratsfreund Christian
Friz an den Fürstbischof abzuordnen. Zugleich erklärten Bürgermeister und
Rat, Herr Rudolfi sei nicht bloß ein „altes Bürgerkind“, sondern auch
„ein frommer Priester, in seiner geistlichen Verrichtung, bekannter Doktrin
und Szienz bald omni exceptione major“, während sein Mitbewerber
„weder des Wölfisch, Märkisch, Barwardisch noch Nayerisch Geschlechtes,
sondern ein veritabler Schneider“ sei. Schließlich sprechen die Kollatoren
ihre Erwartung aus, der Bischof werde auch in Rücksicht darauf, daß die
Stadt Bludenz zu gegenständlicher Stiftung noch 1000 Fl — vermutlich
zum Widum-Bau — habe beitragen müssen, dieser Praesentation das „er
freuliche Placetum“ zu ihrer, der Kollatoren, „höchster Consolation“ und
die Investitur Herrn Rudolfis gestatten.
Der Gegenkandidat Schneider hatte eine Anstellung in Pymire in Un
garn und machte nun seinen vermeintlichen Anspruch auf die Pfründe
beim bischöflichen Gericht in Chur geltend. Das Tribunal jedoch in Chur
entschied mit Urteil von 1724, April 24: „In diesem Streit zwischen den
Anverwandten von weiland Moriz Wolf, Stifter, als Klägern und dem
Magistrat von Bludenz, Kollator, als Beklagten: weil sich niemand von
den im Stiftbrief genannten Familien um das erwähnte vacierende Benefi-
zium in tempore beworben und bei den Herren Kollatoren gebührender
maßen sich angemeldet, die sich angemeldete schneiderische aber in diesen
vier Familien als nur von der weiblichen Linie descendierende, wovon die
Fundation keine Meldung tut, nicht begriffen, als soll es pro hac vice bei
der in persona des ehrw. J. F. Rudolphi beschehenen Election und bei der
vom Magistrat eingeschickten Praesentation sein ledigliches Bewenden
haben.“
Mit diesem Bescheid beruhigte sich aber der Kandidat Schneider noch
nicht und verfocht seine Sache weiter. Am 16. Mai 1724 wies er vor einer
geistlichen Kommission, bestehend aus Kammerer und Pfarrer Christian
Schueler; Joh. Tschofen, Pfarrer in Bürs, als Assistenten und Benefiziat
Josef Bruno als Aktuar im Bludenzer Pfarrhof seine Blutsverwandtschaft
im vierten Grade mit dem Benefizialstifter Mauriz Wolf, dessen ehehalbe’
Schwester Margareth Schneiders Urgroßmutter sei, vor Zeugen nach und
beanspruchte auf Grund dieser Verwandtschaft vom Bischof die Zulassung
zum strittigen Benefizium.
Im weiteren Verlauf des Prozesses, während welchem Schneider seine
Sache bereits in Rom anhängig gemacht hatte, schien sich zeitweilig die
Sache für ihn wieder günstiger zu gestalten. Auf Grund einer päpstlichen
„Bulle“, wie es hieß, von 1726, Sept. 23, erließ der Ordinarius in Chur
unterm 25. Nov. d. J. an den Stadtpfarrer F. X. Karl Peiler von Feldkirch
ein Mandat, den Bewerber Joh. Heinr. „Sartorius“ auf das Dreifaltigkeits-
Benefizium in Bludenz zu investieren. Jedoch schon unterm 5. Dez. d. J.
protestierte die Stadt Bludenz gegen diese Verfügung des Bischofs mit der
Begründung, der Bewerber Schneider habe in Rom „falsas preces et as-
serta“ vorgebracht; er habe „extra ordinem sub et obreptitie“ um seine
Anstellung sich beworben und eine „bulla gratiae“ sich erwirkt. Der Bischof
möge sich bei der Sache nicht übereilen. — Daraufhin gebot der Bischof
184
am 9. Dez. 1726 dem Stadtpfarrer Peiler mit der Ausführung des Man
dates vier Monate zuzuwarten.
Schneider rekurrierte nun neuerdings nach Rom, aber hier verlor er
nunmehr in 2. und 3. Instanz seinen Prozeß. Die Camera apostolica
(Signatura justitiae) bestätigte unterm 24. Jänner 1727, bzw. 10. Juli d. J.,
die bischöfl. churische Entscheidung, womit aber für Schneider der Handel
trotzdem nicht abgetan war; wir hören sogar, daß unterm ll.Aug. 1729
der Apost. Nuntius, zur Zeit in Schwyz, den Bewerber Rudolphi und den
Magistrat von Bludenz nach Altdorf zitierte und beauftragte, innerhalb
20 Tagen dort persönlich oder durch Vertreter zu erscheinen. Endgültig
wurde der Handel erst abgeschlossen durch den vom Römischen Archiv
gericht als oberster Instanz unterm 3. Okt. 1731 gefällten Schiedsspruch,
der die vorausgehenden churischen und römischen Entscheidungen neuer
dings bestätigte.
Die Stadt ließ sich in diesem Rechtshandel Mühen und Kosten nicht
verdrießen, zweckdienliche Gutachten kompetenter Stellen hiezu sich zu
beschaffen. Aus der vom Bruder des Kandidaten Rudolphi, Joh. Jos.
Rudolphi, Landschreiber in Bregenz, 1731, Nov. 5, auf gestellten Specifika-
tion der Auslagen ergibt sich, daß von der Universität Dillingen über die
Bedeutung des Wortes „Geschlecht“ Gutachten eingeholt wurde, desglei
chen von der Universität Salzburg, sodann von den Dominikanern in Kon
stanz und den Jesuiten in Innsbruck. Die Auslegung besagte, daß in die
sem Wort „Geschlecht“, juridice interpretiert, das weibliche Geschlecht
nicht inbegriffen sei; das Wort „Geschlecht“ bedeute „genus“, aber nicht
Familie (Haus).
Auch die Innsbrucker Regierung äußerte ihr Mißfallen über den Schritt
Schneiders und schrieb unterm 7. März 1729, er hätte sollen wenigstens an
den Nuntius appellieren, aber nicht „per saltum in praejudicium jurium
austriacorum“ nach Rom laufen; der Kaplan Rudolphi sei in seinem Bene-
fizium zu manutenieren laut der bischöfl. churischen Sentenz.
Der ganze Kollatur-Prozeß dauerte über sechs Jahre und kostete der
siegreichen Stadt, da der Regreß an die verlierende Partei mangels vorhan
dener Mittel bei dieser illusorisch blieb, allein in der 2. und 3. Instanz
563 Fl (St.-A. 204/31). Noch wenige Tage vor dem Hinscheiden des Bene-
fiziaten Rudolphi (f 16. Juni 1743), nämlich unterm 7. Juni d. J., ange
sichts des bevorstehenden Todfalles auf der Pfründe, wandte sich der
Stadtrat an den Bischof mit der Bitte, zu gestatten, daß nach der zu ge
wärtigenden Erledigung des Benefiziums dasselbe zwei Jahre lang vacie-
rend gelassen werde behufs Indemnisierung zugunsten der Stadt für die
gehabten vielen Auslagen. Die Stadt sei „durch den Herrn Sartori in
einen sehr kostbaren Prozeß, welchen er durch viele Intriguen alle sechs
Jahre lang in prima, II et III. Instantia (ohnerachtet er allzeit den Kür
zeren gezogen) und bis an sein Lebensende herumgetrieben, verliehet und
also in einen considerablen Schaden ohngerechter Weis eingeführt worden.“
Die Schadloshaltung hätten sie sich gewißlich auch beim unterlegenen „gegen-
teilischen Anstreitter“ ersucht, wann derselbe beim Ausgang dieser Rechts
streitigkeit an noch am Leben oder nach seinem Hintritt „ichtwas“ in der
Verlassenschaft gewesen wäre: inanis autem est actio quam debitoris in-
opia excludit. — Eine Erledigung des Gesuches ist in den Akten erst von
1745, Juni 5, vorliegend und genehmigte der Bischof (auf Grund einer
185
unterm 28. Mai 1745 eingereichten specificatio der Pfründe-Einkünfte und
in Rücksicht auf gehabte große Auslagen für Widums-Renovierung) für
damals ein dritthalbes Jahr Vakatur der Pfründe. Die Besorgung der Stif
tungsverbindlichkeiten hatte die Stadt zum voraus zugesichert.
d) Aufhebung des DYeifaltigkeits-Benefiziums 1811
vergebliche Versuche der Stadt Bludenz um dessen Wiederherstellung 1811
bis 1817. Akten im St.-A. 12/2).
Nachdem schon 1784 trotz lebhaftesten Widerstandes der Stadt das
hiesige Muttergottes-Benefizium durch Machtspruch der josefinischen Re
gierung aufgehoben worden, traf die Stadt ein neuer schwerer Schlag unter
der bayrischen Zwischenregierung im Jahre 1811, indem die Dreifaltigkeits
pfründe gleichfalls einseitiger staatlicher Aufhebungsordre zum Opfer fiel.
Das Befremdliche bei diesen von oben dekretierten Gewaltmaßnahmen
war, daß diese zu einer Zeit vorgenommen wurden, wo sowieso Priester
mangel im Lande herrschte und das Bludenzer Kapuzinerkloster, das frü
her gute Aushilfsmöglichkeiten geboten hatte, selbst infolge der josefini
schen Umwälzungen auf ein Minimum des Personalstandes herabgesun
ken war.
An der Aufhebung des Dreifaltigkeits-Benefiziums scheint der damalige
Stadtpfarrer Mich. Duelli besonders schuldtragend gewesen zu sein, wie
die wiederholten Klagen der Stadt gegen ihn in dieser Sache vermuten
lassen.
Erst seit Februar des Jahres 1811 scheint die Stadt vom Vorhaben der
bayrischen Regierung, zugunsten anderer Benefizien die Dreifaltigkeits-
Pfründe aufzulassen, Kunde erhalten zu haben. Daraufhin richtete der
Stadtrat unterm 1. März 1811 an die bayr. Stiftungsadministration in Feld
kirch gegen diese Absicht, die Pfründe, weil unnotwendig, eingehen zu
lassen, begründete Vorstellungen mit der Bitte um deren Belassung. Die
Eingabe gibt folgendes zu bedenken: die vom bisherigen Benefiziaten be
sorgte 10-Uhr-Sonntagsmesse in der Spitalkirche habe sich als sehr beliebt
und gut besucht erwiesen, besonders seitens reisender, kranker, krüppel-
hafter und betagter Personen, denen die auf hohem Fels stehende Pfarr
kirche nicht gut erreichbar sei; der Pfarrbezirk sei sehr weitschichtig, habe
1400 Seelen, erstrecke sich anderthalb Stunden weit ins Landgericht Mon
tafon und eine Stunde ins Klostertal; der Stadtpfarrer habe als Schul
inspektor des Landgerichtes einmal im Jahr den ganzen auf 11—12 Stun
den sich erstreckenden Bezirk zu bereisen; die zwei Hilfspriester könnten
unmöglich die Seelsorgsarbeit bewältigen (wobei zu bemerken, daß damals
die Kooperaturpfründe schon bestand und sonach ein zweiter Hilfspriester
da war); ein vierter Priester in der Pfarre sei also unbedingt notwendig;
schließlich wird auf die mehrfachen wöchentlichen Stiftmessenverbindlich
keiten des Benefiziaten verwiesen.
Der Protest der Stadt blieb erfolglos. Mit kgl. Entschließung vom
29. Mai 1811 promulgiert 1811, Dez. 9 (Kop. im St.-A. aaO. 12/2) wird
das Benefizium zur Dotations-Vermehrung anderer Seelsorge-Stellen Vor
behalten. Sonach solle es nicht mehr mit einem eigenen Priester besetzt
werden, sondern aufgelöst und zu Verbesserung der mit Einkommen von
549 Fl versehenen Pfarre Bludenz und der dazu gehörigen Kuratie Stallehr,
186
deren Erträgnis auch nur 211 Fl 21 kr betrage, verwendet werden. Von
den Einkünften des nun aufgehobenen Benefiziums sollen 200 Fl der Pfarre
Bludenz und der Rest mit 146 Fl 3 kr der Kuratie Stallehr beigelegt wer
den. Das Benefiziatenhaus wird veräußert, der Verkaufserlös kapitalisch
angelegt, die Zinsen werden ebenfalls der Pfarre und der Kuratie zuge
wendet werden. Die dazu gehörigen Grundstücke sollen mit dem Pfarr
fonds vereinigt und dem Pfarrer und dem Kuraten zur Benützung gegeben
werden, bzw. sollen nach deren Schätzungswert die Benefizialrenten zwi
schen beiden abgeteilt werden.
Dies der Inhalt des offiziellen Aufhebungsdekretes. Über die wirklichen
Hintergründe dieses weniger erfreulichen Geschehnisses in der Bludenzer
Pfarrgeschichte ließ sich der Stadtrat mehrmals, besonders deutlich in einer
Eingabe von 1817, Okt. 6, an den Dekan Stey in Altenstadt vernehmen.
Hier schreibt er u. a.: „In der Zeit des bayrischen Interregnums verfiel
die vereinigte Plusmacherei des gegenwärtigen Stadtpfarrers Duelli und
des Kuraten Mähr von Stallehr unter dem ganz grundlosen Vorwand, als
wären die Einkünfte des ersteren tief herabgesunken und scheinbar mittelst
Suggestionen auch nur vorgeblicher politischer Defekte wider den bis
herigen Benefiziaten, aber sehr würdigen, siebenjährigen Pfarrer zu Stuben,
zweijährigen hiesigen Pfarrverweser und kk. Titularen ss. Theol. Dr. Do
minikus Lorenzi nun auch auf Aufhebung des Benefiziums Trinitatis . . .
Trotzdem dieses Benefizium schon lange, besonders durch die Obliegenheit
des ordinarie Predigens an Feiertagen von den Simplicibus eximiert war“
(sonach ein Seelsorgsbenefizium war), „trotzdem es zugleich zum Versor
gungsfonds für Priester der vier Ahnenfamilien des Stifters dienen sollte,
trotzdem besagte Kuratie congrua dotiert ist, trotzdem das Einkommen
des Pfarrers, obwohl er es selber auf nur 546 Fl fatierte, sich selber auf
700 Fl beläuft und er als Schulinspektor noch dazu 300 Fl bezieht, so sei
das Benefizium doch von der bayr. Regierung 1811 zugunsten dieser De
nunzianten aufgelöst . . . und sei dem Pfarrer der größte Teil der Ein
künfte, 200 Fl eingeräumt worden, 146 Fl aber dem Kuraten.“
Unterm 16. Jänner 1812 stellte der Verwaltungsrat der Stadt an die
Stiftungsverwaltung das Ansuchen, das Benefiziatenhaus, das nun zum Ver
kauf kommen sollte, zur Wohnung des Kooperators verwenden zu dürfen,
für dessen Bequartierung die Stadtgemeinde bisher mit 50 Fl jährlich auf
kommen mußte. Der Stadtpfarrer und der Kurat Mähr Franz Ignaz er
klärten sich mit diesem Vorschlag unterm 23. Jänner d. J. einverstanden.
Auch der König von Bayern gab laut Mitteilung des Generalkommissari
ates des Illerkreises in Kempten vom 9. Nov. 1812 zur Überlassung des
Hauses zum gedachten Zweck seine Zustimmung.
Unterm 12. Dez. 1812 gab der Dekan Joh. Jos Stey von Altenstadt an
den Stadtpfarrer und den Kuraten die näheren Bestimmungen über die
Verteilung der übernommenen Stiftungsverbindlichkeiten bekannt. Dem
Stadtpfarrer wurde insbesonders auf Grund der kgl. Entschließung vom 9.
Okt. 1811 die Besorgung der 10-Uhr-Messe an den Sonntagen in der Spi-
talkirche überbunden. Am aufgehobenen Benefizium hafteten 209 Messen.
Nach dem Schlüssel der auf geteilten Rentenbeträge 200 und 146 Fl solle es
den Stadtpfarrer 121 und den Kuraten 88 Messen treffen zur Persolvie-
rung; die genauere Austeilung derselben hätten die beiden Bezieher unter
sich auszumachen (St.-A. und GVA.).
187
Gegen Ende 1814 unternahm die Stadt neuerliche Bemühungen, um die
Wiederherstellung des Benefiziums zu erreichen; sie wandte sich im Oktober
mit entsprechenden Eingaben an die kk. ob.-öst. Politische Hofkommission
und an das bisch, brixensche Ordinariat, blieb aber ohne Antwort seitens
dieser beiden Stellen. Daher richtete der Stadtrat unterm 26. Dez. 1814 an
den Bischof von Chur, den früheren Landesbischof, der ab Beginn 1815
wieder die geistliche Regierung des Landes übernehmen sollte, ein Memo
randum, worin er unter Darlegung der seelsorglichen Verhältnisse in der
Stadt ihn ersucht, sich mit den maßgebenden hohen und höchsten politi
schen Stellen in Verbindung zu setzen behufs Wiederherstellung des Bene
fiziums in Bludenz. In dem Schriftstück wird dargetan, daß die Pfründe
durch Übernahme der Schulkatechese, der Feiertagspredigt und sonstiger
Aushilfen schon längst ein eigentliches Seelsorgsbenefizium geworden sei;
nach Aufhebung des Muttergottes-Benefiziums sei es hier unentbehrlich
geworden. Trotz Gegenvorstellung der Gemeindeverwaltung und der im
Stiftbrief genannten „Ahnen-Familien sei das Benefizium durch Bayern
auf gehoben worden, „höchst wahrscheinlich aus Suggestionen, deren eigen
nützige Absichten sich schon durch . . . die Verteilung dieser Benefizialein-
künfte . . . allzudeutlich aussprachen“; der Benefiziat Dr. Lorenzi sei
pfründelos gestellt worden. Der Stadtrat wolle dem allgemeinen Wunsch
der Inbürgerschaft und der Pfarrangehörigen von 8 Weilern und Dorf-
schaften auf dem Lande nachkommen. Der jetzige Stadtpfarrer sei mit
seiner Kongrua nicht zufrieden, im Gegensatz zu seinen Vorgängern, er
erfülle seine stiftgemäßen Verpflichtungen nicht, die bestimmten Wochen
messen in Latz und auf dem Friedhof zu lesen, die ihm überbundene 10-
Uhr-Sonntagsmesse in der Spitalkirche finde schon seit geraumer Zeit nicht
mehr statt. Die bayr. Regierung führe in einem anderen Reskript als Mo
tiv für die Pfründeaufhebung lediglich politische Gebrechen des letzten
Benefiziaten im Jahre 1809 an; aber, selbst wenn solches wahr wäre, so
wäre das doch kein Grund, dies die Verstorbenen und die Seelsorge ent
gelten zu lassen. Der Stadtrat bezeuge dem Exbenefiziaten Lorenzi, daß
keine Tatsachen bekannt seien, die jenes Urteil gegen ihn rechtfertigen; er
sei fleißig, seeleneifrig und von echt priesterlicher Conduite gewesen.
Auch dieser Eingabe der Stadt war kein Erfolg beschieden. Unterm
30. Jänner bzw. 17. Feber 1815 eröffnete das kk. General-Kommissariat
Innsbruck an das Landgericht Bludenz folgendes „Gemäß Reskript der kk.
bevollmächtigten Hof-Kommission vom 20. Jänner 1815 hat das Land
gericht dem Magistrat Bludenz mit seinem Gesuch vom 18. Okt. 1814 um
Wiederherstellung des dortigen Dreifaltigkeits-Benefiziums umso mehr ab
zuweisen, als auch das Ordinariat Brixen diesem Antrag beistimmt, da
gegen dem Herrn Stadtpfarrer und dem Kuraten einzubinden, die Benefi-
zial-Dienstverrichtungen, besonders die 10-Uhr-Messe, genau zu vollziehen,
wozu sie durch die kgl. bayr. Entschließung vom 9. Dez. 1811 pflichtig
gemacht worden.“
Zu dieser an ihn ergangenen Mahnung nahm Pfarrer Duelli mit Schrei
ben vom 2. März 1815 an den Stadtrat Stellung. Er erklärte sich bereit,
wenn man an Stelle des einstigen Dreifaltigkeits-Benefiziaten einen vierten
Priester anstellen wolle, diesen ins Pfarrhaus aufzunehmen und zu bekö
stigen gegen Überlassung der gesamten Einkünfte jener Pfründe; außer mit
der sonntäglichen Applikation und einer Monatsmesse auf Latz wäre er
188
mit nichts weiterem beschwert, dafür aber müsse der Hilfspriester an Sonn-
und Feiertagen in der Spitalkirche um 10 Uhr zelebrieren und solle im
übrigen gleichwie der Schiffersche Kooperator vom Pfarrer abhängig sein;
der Pfarrer überlasse der Stadt die Dreifaltigkeits-Benefiziatenwohnung
als nunmehrige Wohnung des Kooperators, wogegen dem Pfarrer jährlich
acht große Klafter Brennholz gestellt werden möchten.
In seiner Antwort vom selben Tag, 2. März 1815, erklärt sich „gegen
Vernehmlassung“ der Stadtrat mit der Bestellung eines vierten vom Pfar
rer abhängigen Hilfspriesters in der angetragenen Form einverstanden,
aber unter diesen Bedingungen: die Verpflichtungen müssen nach Stiftbrief
vom Pfarrer genau erfüllt werden, besonders hinsichtlich der 10-Uhr-Messe,
andernfalls müßte das vorige Benefizium im ursprünglichen Stande wieder
hergerichtet werden; das Benefizial-Kapital und die Realitäten des ver
flossenen Benefiziums dürfen niemals mit der Pfarrpfünde vermengt wer
den; die Stadt besorge dem Pfarrer jährlich vier Klafter Brennholz und
werde das für die Schiffersche Kooperatur überlassene Benefiziatenhaus
in baulichen Ehren erhalten.
Jedoch trotz dieses Angebotes machte der Stadtpfarrer keine Anstalten
zur Verwirklichung der mit der Stadt vereinbarten Maßnahmen. Daher
richtete der Stadtrat am 6. Okt. 1817 wieder eine längere Gedenkschrift an
die geistliche Behörde , und zwar zu Händen des Dekans Stey in Altenstadt
behufs Vorlage an den Diözesanbischof in Brixen. Darin wird die Mitver
antwortung des Stadtpfarrers für die Aufhebung des Dreifaltigkeits-Bene-
fiziums dargelegt. Sodann wird beklagt, daß der Pfarrer seinen übernom
menen stiftmäßigen Obliegenheiten immer noch nicht nachkomme, insbe
sondere die Sonntags-Zehnuhr-Messe werde schon seit fünf Jahren nicht
mehr gelesen. Diesbezüglich rede sich der Pfarrer darauf hinaus in seiner
Deklaration vom 17. Okt. 1814, der P. Guardian, dem er diese Obliegen
heit übertragen, wolle diese Zehnuhrmesse für ihn nicht mehr lesen lassen;
der Grund aber für diese Absage sei der, weil der Pfarrer den Kapuzinern
hiefür nichts vergütet habe. Nachdem die Bemühung der Stadt um Wieder
herstellung der vorigen Pfründe vergeblich gewesen, hätte man sich mit
dem Pfarrer über die Bestellung eines vierten Hilfspriesters geeinigt. Aber
der Pfarrer mache hierin nicht vorwärts, halte die Pfarrkinder hin und
suche immer neue Ausflüchte. Das Memorial findet scharfe Worte über
diese „unverantwortliche Pflichtentziehung“ des Pfarrers, verlangt durch
greifende Maßnahmen angesichts der „öffentlichen Anstößigkeit beim reli
giösen Stadt- und Landvolk“ und zum Schluß wird beantragt, entweder
das vorige Benefizium wieder herzustellen oder den Pfarrer zur Erfüllung
der übernommenen Pflichten zu verhalten. — In einer Zuschrift an das
landesfürstliche Gericht dd 1817, Okt. 22, beschwert sich der Magistrat des
gleichen über das Unterbleiben der Zehnuhr-Messe durch Schuld des Pfar
rers und seine „standeswidrige und gefährdende Renitenz gegen die ein
bekannte Notwendigkeit eines vierten Priesters“ dahier.
Die Erledigung der Eingabe der Stadt an das Ordinariat Brixen er
folgte unterm 5. Nov. 1817 und erklärt das fb. Konsistorium (Präsident
Konrad von Buol), die Wiederherstellung der vorigen Pfründe sei zwar
erwünschlich, da aber das Gesuch von der politischen Stelle schon einmal ab
gewiesen worden, werde sich selbe nicht erzwingen lassen, wenn der Stadt
rat keinen hinlänglichen Ersatz für die Expositur Stallehr ausmitteln
189
könne. Unter einem aber wurde dem Stadtpfarrer und dem Kuraten von
Stallehr der gemessene Auftrag erteilt, die Benefizial-Obliegenheiten nach
Ausweis des Stiftbriefes genau zu erfüllen, andernfalls würden angemes
sene Maßregeln ergriffen werden.
Die Stellungnahme des Kuraten Franz Ignaz Mähr von Stallehr zur
Frage der Bestellung eines vierten Priesters in Bludenz erhielt aus dessen
Antwortschreiben an Dekan Stey, Altenstadt, dd 1817, Dez. 2. Er schreibt,
er tue sich schwer mit der Antwort, denn er dürfe dem Kuratbenefizium
nichts vergeben ohne Konsens der beiderseitigen Behörden, er könne das
Landgericht Montafon nicht umgehen, unter dessen Kuratel Gemeinde und
Benefizium Stallehr stehen und dessen Schutz der im Jahre 1815 angerufen
und erfahren habe; denn damals hätte die Stadt in ihrem Ansinnen der
Aufstellung eines vierten Priesters das hiesige Kuratiebenefizium gänzlich
beseitigen wollen, indem es ihm den ganzen Betrag zu entziehen suchte,
und die Expositur überhaupt als überflüssig und ganz entbehrlich bezeich
nete. Dekan Stey habe damals beim Stadtrat einen Ersatz angetragen; die
ser aber sei zu niedrig gewesen, um angenommen werden zu können, näm
lich, statt 146 Fl nur 50 Fl dem Kuraten zu belassen. Er, der Kurat, stelle
nunmehr einen Ausgleichungsantrag und schlage vor, 80 Fl frei und ohne
andere Last, und wäre der Fonds in sicheren Kapitalbriefen anzulegen; er
weist im Schreiben auch darauf hin, daß er seinen ihm gebührenden Anteil
an der Benefizialwohnung in der Stadt für die Kooperatur zedierte, und
daß er auch viele Unkosten gehabt habe wegen des ihm zugesicherten Be
trages und der Extradierung der Stiftung an den Stadtrat Bludenz. (Die
Ausfolgung der Stiftungskapitalien an das Landgericht Montafon seitens
des Verwaltungsrates Bludenz erfolgt übrigens erst 1819, zufolge dessen
Zuschrift dd 15. Sept. 1819; das Kapital betrug 2272 Fl 31 kr.)
Die vierte Priesterstelle, deren Errichtung aus Mitteln des verflossenen
Benefiziums geplant war, kam in der Folge nicht zustande. Die Veräuße
rung der Realitäten desselben, nämlich die Versteigerung von Stallung und
Bündt — das Benefiziatenhaus wurde der Kooperatur überlassen und eben
so ein von der Stiftung herrührender Zins von 25 Fl — erfolgte mit Zu
stimmung des Generalvikariates im Jahre 1827 (Aktenst. des Land- und
Kriminalgerichtes Sonnenberg, dd 1827, Mai 3, St.-A. 2/38, 2). Die offi
zielle Verteilung und Zuweisung des Benefizialvermögens an die Pfarre
und die Kuratie wurde durch Gen.-Vik.-Rat Stey und Landrichter Albrecht
in der Gerichtskanzlei Bludenz am 29. Jänner 1828 vorgenommen.
3. DIE FRÜHMESS-PFRÜNDE
a) Stiftung, Obliegenheiten, Einkommen
In den älteren Urkunden und Akten hatte der Muttergottes-Benefiziat
den Titel „Frühmesser“. 1466 wurde die Muttergottes-Kaplanei durch
Georg Tschütscher neu gestiftet bzw. dotiert und hieß der Inhaber nun in
der Regel nicht mehr Frühmesser, sondern U. L. Frauen-Kaplan. Aber
auch die Frühmesserei als solche wurde damals um 1460 neu organisiert
190
und zwar als Spitalpfründe, mit dem zugleich das Schulmeister-Amt ver
bunden war; diese beiden Obliegenheiten waren schon dem früheren (Lieb
frauenaltar-) Frühmesser Überbunden gewesen. (Is. Flür: Fragm. I 87,
114; IV 47, 61). Laut einer Pachtvertrags-Urkunde von 1359, Nov. 25
(Flür ,1 48 ff; IV 55) bestanden damals in der Pfarrkirche wenigstens drei
Altäre: St. Lorenzen-, Unser Frauen-Altar und der Frühmeß-Altar, und
erscheinen drei Priester in der Seelsorge und im Gottesdienst tätig: Leut
priester, Frühmesser und Helfer. Der Frühmesser war wohl schon von
Anfang an auch Spitalkaplan und hieß auch die Frühmeßpfründe gerade
Spitalpfründe. In Akten des um 1330 gegründeten Bludenzer Spitals aus
der Zeit von ca. 1500 ist die Rede von einem dem Spital gehörigen Wein
garten, aus dessen Ertrag dem Frühmesser 2 Schill. Pf zu entrichten waren,
woraus sich ergibt, daß der Frühmesser das Spital zu betreuen hatte (Flür I
79). Daß der Frühmesser und zwar schon in der älteren Periode den Schul
meisterdienst dahier hatte, ergibt sich aus der allgemein gütigen geschicht
lichen Tatsache, daß die Frühmessen zumeist auch als Schulpfründen ge
stiftet wurden. Der Schulpriester war auch gleichzeitig Kirchenchordirektor,
im übrigen leitete er die deutsche und die lateinische Stadtschule; letztere
war eine Vorschule zur Vorbereitung des Eintritts in höhere Lehranstalten.
Solche lateinische Schulmeister begegnen uns in Bludenz und Umgebung in
der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Nur in Abgang eines Schulgeistlichen
versah hier wie anderwärts ein Laie das Schulamt und bezog das Schul
pfründe-Erträgnis, Meßstiftungen natürlich ausgenommen.
In Bludenz ist eine eigene Schul- und Spital-Pfründestiftung um 1460
zu Stande gekommen. Auf ihr haftete fortan und dauernd der Name
F rühme ß-P[runde. Errichtungsurkunde ist keine vorhanden; doch scheint
eine anderweitige urkundliche Angabe (St.-A. 172/1; vgl. Flür I 87) diese
Tatsache nahezulegen: „Das Pfründle, so man nennt das Spitalpfründle,
ist von den Salzgebern aus Prättigau fürkommen, aus dem Geld, so aus
Prättigau herkommen ist“ Diese Notiz ist so zu erklären: Die Salzgeber,
eine bekannte Bludenzer Familie, aus Prättigau stammend, kauften sich in
Bludenz ein. Das sog. Einzugsgeld wurde zur Gründung der Spitalpfründe
angelegt. Im Jahre 1461 erscheint auch schon ein Kaspar Salzgeber als
Metzger in Bludenz. Um 1460 also dürfte der Frühmesser oder Spital
kaplan eigene Wohnung und Dotationsausstattung erhalten haben (Flür,
I 87, 114; IV 61).
In einem Aktenstück von 1502 (St.-A.) heißt es, daß die Frühmesse
vor Zeiten von Herren und Edelleuten gestiftet worden sei. So war wohl
auch die Mitstifterin der ersten Frühmeß oder Liebfrauenkaplanei: „Fro
Juza“, die Gemahlin des Jakob Ab Dorf, der mit ihr 1329 die Stiftung
an die erste Frühmeß (Liebfrauenpfründe) machte, aus vornehmer Familie,
vielleicht aus dem Geschlecht derer von Brunnenfeld.
Um die Zeit von 1500 gab es in Bludenz (laut dem Dokument „Stück
und Artikel“ im Neuen Stadtbuch (St.-A.) neben dem Pfarrer fünf Kapläne
und bestanden sonach damals mehrere kleinere Pfründen, die dann später,
etwa seit 1550, wegen Priestermangel nicht mehr besetzt wurden und dann,
wohl bald nach 1600, mit der Frühmeß-Pfrundt zusammengelegt wurden
behufs deren Aufbesserung. So bestand außer der Spitalpfrundt, die aber
wohl mit der Frühmesserei identisch ist, eine Watters- oder St. Margarethen-
Pfrondt und die Zürchersche Stiftung, dann eine Johannes Evangelist- oder
191
Sudrellen-Pfrundt, die schon vor 1600 zur neuerrichteten Pfarre St. Anton
i. M. gezogen wurde.
Die Spital- oder 2. Frühmeß-Pfrundt hatte um das Jahr 1504 (laut
alter Aufschreibung im Jahrzeitbuch [Ewigmessen-Stiftung], St.-A. 133/117)
ein Einkommen von 15 Pfd 17 Schill. Pf an unterschiedlichen Posten und
etliche Viertel Korn; auch das Visit-Protokoll von 1595 (Chur A.) gibt für
sie 15 Pfd. Pf Einkünfte an; ihr sonstiger Name „kleines Benefizium“
rührt wohl von dieser kärglichen Dotation her. Einige Zinsverkäufe an
diese Pfrundt geschahen 1504 / dd 4. und 15. Nov. d. J.: Urk. im St.A.;
Regesten in Mus-Ber. 1888, NN 79 und 81, S. 66 f). Als Schulpriester hatte
der Frühmesser auch den Nutzen von einigen Schulgütern, nämlich je einen
Acker auf dem Oberfeld und im oberen Hasensprung, ein Ackerland im
unteren Hasensprung, ein Äckerlein im Unterfeld und einen Krautgarten
vor dem oberen Tor.
Schon vor 1500 wurden zu Zeiten der mehrfachen Vakatur der Friih-
meßpfrundt deren Erträgnisse den mangels an Schulpriestern angestellten
Laien-Schulmeistern zugewendet, ebenso wieder seit 1540; ähnlich wurde
es, wie schon bemerkt, mit den Einkünften der vakanten Liebfrauen-Kapla-
nei gehalten. Die vorhin zit. Aufschreibung (Libell) ex 1504 im Jahrzeit
buch vermerkt, daß solches Pfründle nicht dem Pfarrer oder einem ande
ren Priester dienen solle, sondern bei Menschen Gedenken je und allweg
einem Schulmeister gedient, die Frühmess Pfründe aber durch einen Prie
ster oder Frühmesser mit Zulegung anderer Stiftung versehen werde und
die Stiftungen besorgt werden (Flür, IV 50, der aber dieses „Pfründle“
unzutreffend als die Liebfrauenkaplanei ansieht). Ein Ratsbeschluß von
1581 (St.-A. 149/29) besagte: „Dem Schulmeister gibt man 6 Klafter Holz.
Dazu gibt man jetzt einem Schulmeister zu der Frühmeßpfrundet, die man
ihm laßt, eine Zugabe: jeden Quatember 4 Fl.“ — Die Frühmeßgüter
wurden mit der Zeit völlig dem Schulfonds einverleibt, während das Geld
einkommen von 15 Pfd Pf Kirchengut blieb; es geschah dies, wenigstens
später, mit Genehmigung des Pfarrpatrons, des Churer Dompropstes, wie
dies aus wiederholten Eingaben und Reversen hervorgeht, z. B. ex 1606
(Flür I, 97), 1631 (Flür IV, 48—50) 1641 (Chur. A., M 218) Flür I, 97 f).
In den bzgl. Gesuchsschreiben des Stadtrates wird auf den großen geistlichen
Nutzen der Schule, die fast allen Geistlichen der Gegend und manchen an
gesehenen und hochgestellten Ordensleuten die nötige Vorbildung vermit
telt habe, sowie auf die Verschönerung der Gottesdienste durch den welt
lichen Schulmeister hingewiesen.
Im Jahre 1611 wollte Bischof Johann V. Flugi an der Klosterkirche
St. Peter, Bludenz, eine förmliche Kaplanei errichten zugunsten der Non
nen; er gedachte selbe durch Zuwendung des Einkommens der Frühmessen
zu Bludenz und Bürs ausstatten zu können. Kollator der Bürser Frühmesse
war der Churer Dompropst, der diese Verwendung der Einkünfte gerne
genehmigte; der Stadtrat von Bludenz aber, der sich als Kollator der hie
sigen Frühmess betrachtete — im Jahre 1631 allerdings erkannte er aus
drücklich das bezgl. Verleihungsrecht des Dompropstes an — war nicht ge
willt, dieses Einkommen aus der Hand zu lassen und brachte dem damals
(8. Jänner 1611) gerade in St. Peter anwesenden Bischof dies mit näherer
Begründung zur Kenntnis (Ratsprotok., St.-A.; Flür I 96).
Eine merkliche Aufbesserung der Frühmeß-Pfründe erfolgte 1632 durch
192
den hiesigen Frühmesser Johann Neßler von Blumenegg, gewes. Pfarrer
von Lustenau. Mit Stiftbrief vom 15. Mai d. J. (im St.-A. 228/1, und in
Zinslibell der St. Laurenzen-Pfarrkirche) stiftete oder vermachte er den
kleinen vorhandenen Benefizien, die der Rat von Bludenz zu vergeben
habe, und die man zusammen zu legen und mit denen man die Frühmes
serei neu zu dotieren gedachte, folgendes aus seinem Besitz: sein unteres
und oberes Haus — damit stiftete er das heutige Frühmeßhaus — samt
oberem und unterem Garten, „zunächst vor der Schloßpforten über den
Weg, unter dem Felsen“; dann seinen halben Stall, weiters einen Acker im
Unterfeld, neben dem des Pfarrers gelegen, 7 Mitmel groß, davon gehen
ab der Frühmeß jährlich 2 Schill; sodann eine Wiese auf Paschg bei Sankt
Peter, 10 Mitmel. Dazu 600 Fl zum Unterhalt des Frühmessers oder Schul
meisters. Unter einem stiftete Frühmesser Neßler auch ein Schulstipendium
für zwei arme Latein-Schüler (Sängerknaben) mit Kapital von 600 Fl.
Mangels an Schülern soll der Zins dem Kaplan zufallen, Haus und Stall
soll er in gutem Stand erhalten. Dafür muß der Frühmesser an allen Sonn-
und Feiertagen sowie zweimal wöchentlich für den Stifter, die Seinigen und
alle Wohltäter Messe lesen, fleißig zum Gottesdienst kommen und im Chor
mitsingen helfen. Im Fall aber der Nichtannahme der Stiftung durch die
Stadt als Kollator solle alles an die Frauen von St. Peter fallen zu Hal
tung eines Kaplans (vgl. St.-A. 204/33; Flür I 99).
Nach einer Pfründefassion ex 1806 (V.-A. Blud.) stellte sich das Früh-
meß-Einkommen damals so: an Kapitalinteressen ca. 200 Fl, 15 Mitmel
Pfründegut; Paschgwiese mit 9—10 Mitmel, kleines Weingärtlein; Früh
meßhaus mit Stallung; jährliches Erträgnis ohne die Freimessen ca. 270 Fl.
1758 hatte Frühmesser Joh. Senser von einem an den Baumgarten angren
zenden Nachbargut des Gerichtsassessors Joh. Mähr einen Abschnitt von
etwas über 657 Schritt um 49 Fl 20 kr dazu erkauft (St.-A. 117/31), um
einen schnurgeraden Zaun gegeneinander machen zu können.
Im Jahre 1624, Jänner 5, hatte die Vogteiverwalterswitwe Katharina
Kurz v. Senftenau für den Spitalpriester oder Frühmesser einen Baum
garten gestiftet, der auf 200 Fl taxiert wurde; dafür hatte dieser einen
Jahrtag zu halten und neun andere Messen zu lesen; das Nähere war im
Stiftbrief dem Stadtrat zur Regelung überlassen (St.-A., Regest, i. M.-B.
1889, S. 83, Nr. 182). Mit Schreiben dd Innsbruck, 1637, April 5 (Kt.-A.
113/30) an den Stadtrat beklagt sich die Stifterin, daß diese Verbindlich
keiten seit geraumer Zeit nicht mehr gehalten würden, und zwar weil der
Baumgarten nicht imstand gehalten werde und daher nicht mehr den nöti
gen Jahreszins ertrage; sie fordert Richtigstellung oder aber Rückerstattung
des Kapital wertes. — Die Sache wurde anscheinend geregelt durch eine
Neubewertung des fraglichen Baumgartens. Über Beschwerde nämlich der
Frühmesser Aeg. Ganahl und Gabr. Neyer wurde der Garten vom Rat und
Stadtpfarrer am 14. Juni 1651 auf 120 Fl taxiert und der Ertragszins von
6 Fl für Haltung lediglich eines Jahrtages und zweier Seelenmessen be
stimmt. Das Gesuch an den Bischof um Bestätigung dieses Antrags datiert
vom 31. Aug. 1651 (St.-A. 102/45).
Anläßlich der Einführung des neuernannten Frühmessers Gabriel Neyer
(1651) wurde diesem eine schriftliche Instruktion über seine Obliegenheiten
vorgelesen (St.-A. 113/30), deren wichtigste folgende sind: a) Laut Neßler-
schem Stiftbrief soll er an allen Sonn- und Feiertagen und zweimal in der
193
Woche für den betr. Stifter zelebrieren; er muß dem Gottesdienst fleißig
beiwohnen, die Predigt anhören, zur Vesper gehen, im Notfall dem Pfar
rer bei der Sakramenten-Administrierung helfen, „etwan“ auch predigen,
b) An Sonn- und Feiertagen soll er wenn möglich die Frühmesse selbst
lesen. — c) Und zwar in der Spitalkirche im Interesse von jung und alt,
auch kranker und unvermöglicher Leute, besonders bei Wind und Wetter
und zu Zeiten gefährlichen Weges an der Kirchenhalde. — d) An allen
Samstagen soll er zu der einem ehrsamen Rat genehmen Stunde in der
Spitalkirche die Frühmesse halten. — e) Alle 14 Tage soll er in St. Leon
hard-Bings zelebrieren. — Ein Punkt betrifft die Haltung des Jahrtages
für die Stifterfamilie Kurz-Senftenau.
Betreffs der im 1. Punkt enthaltenen Verpflichtung der Applikation
für den Stifter, Frühmesser Neßler, legte Frühmesser Joh. B. Senser unterm
2. Februar 1757 dem Ordinariat Chur den obwaltenden Zweifel vor, ob
er nämlich nicht nur zweimal wöchentlich, sondern auch alle Sonn- und
Feiertage für den Stifter applizieren müsse (St.-A. 117/31). Der General
vikar Dr. Joh. Georg Jost zu St. Jörgen entschied unterm 7. Februar d. J.,
nachdem auch von denVorgängern des Frühmessers Senser es immer so
praktiziert worden und vom Ordinariat keine gegenteilige Deklaration
erfolgt sei, so genüge die zweimalige wöchentliche Applikation.
Der Vermögensstand der Pfründe zu Ende der 1830er-Jahre war dieser
1t. Häusle-Chr. S. 55). Haus und kleiner Garten dabei, 241A Mitmel Acker
feld und Wiesen, 148 Fl 43 kr Kapitalzinse, ca. 20 Wien. Pfund Schmalz;
7 Fl 37 kr vom Spitalfonds, ca. 90 Fl von der Pfarrkirche. Der Frühmes
ser muß aber dafür jährlich 263 Messen applizieren, 7 Fl 15 kr steuern,
7 Fl 24 kr zinsen. — Das Patronatsrecht übt der Stadtmagistrat allein
aus. — Im Jahr 1913 betrug das Pfründeeinkommen 593.13 K, die Aus
lagen 82.60 K; zu lesende Stiftmessen 126 (für 167 K).
Das von Frühmesser Neßler an die Pfründe gestiftete Haus in der
Herrengasse dient heute noch als Pfründehaus.
b) Reihenfolge der Frühmesser
Noch vor 1500 sind uns einige Frühmesser und zwar in ihrer Eigenschaft
als Spitalpriester und zugleich Schulmeister urkundlich überliefert (Chur-
A.; vgl. Flür, Fragm. I 87).
Ulrich Helwer 1472. Jeorius (Georg) Muter als capellanus hospitalis
1486, dann 1507 (Chur. A., Fisk.-Buch I) und 1511 erwähnt; er kommt
auch öfters als Herr Georg Schueler, d. i. Schulmeister vor. Auf ihn folgte
Jakob Fry (Frey), Schuler genannt, 1515/16; 1517 erscheint er im Fiscal-
buch I Chur.-A.) als plebanus in Schan und zugleich primissarius in Blu
denz (Do. Vasella: Untersuchungen Nr. 77).
Lucius Kyber als Spitalkaplan (Ch.-A., Reg. induc) 1516, 1518, dann
noch 1523 (ebd. Lib. horar.). Noch vor ihm werden als Spitalkapläne ge
nannt (ebd. Reg. induc.) / Jorius Thölsch (Dolsch) 1512—13 (Vasella, No.
69; Ludewig, 123/10) Johannes Schnop von Schlins; Johannes Quaderer,
presb. Cur. dioec., 1515/16 (Ludewig 123/12, O. Vasella No. 71). — Als
primissarii in Bludenz werden im Registr. induc. um diese Zeit aufgeführt:
Lorenz Gams von Schlins, Wolfgang Hoser, Konrad Walser, Ulrich Wolf,
194
1519. Da in diesem Register als capellani hosp. und primissarti verschie
dene Inhaber unter diesen eigenen Bezeichnungen aufgeführt werden,
waren Spitalkaplanei und Frühmesserei damals wohl noch, wenn auch nur
zeitweilig, für sich bestehende und verschiedene Pfründen, die dann aber
vorher und nachher wohl wegen ihrer schwachen Dotierung von einem
Inhaber in Personalunion besetzt waren. Zu 1522 wird im Lib hör. ge
nannt als primissarius invest. Heinrich Contzet, ebenso zu 1522 findet sich
nur mit Bezeichnung „Kaplan in Bludenz“ ein Wolfgang Wolf (er war
Kaplan der Sudrellen-Pfrundt sowie der Watterspfrundt), zu 1521 mit
dem gleichen Beisatz ein Heinrich Vincentzii, Sohn des Dom. Jodok Vin-
centz (Fisc.-Buch).
Ein Magister Ulrich Bernhart, Bürger von Bludenz 1473 also ein Schul
meister, dürfte Laie gewesen sein; im Hause der Bernhart, dem heutigen
Kooperaturhaus, war lange Zeit die Schule der Stadt untergebracht.
1557, Dez. 9, wurde von der Stadtgemeinde Bludenz Johann Reygil
als Frühmesser und Schulmeister praesentiert (Chur.-A.; vgl. Flür, aaO.
1/87). — Im alten Kalendarium von Sonntag, S. 39, ist ein Johannes Butsch,
„Frühmesser zu Bludenz gewesen“ vermerkt; vielleicht ist dies der nach
malige Pfarrer von Braz um 1619.
Ab 1615 erscheint urkundlich als Frühmesser Johann Neßler aus Blu-
menegg; gewesener Pfarrer von Lustenau (Rapp. IV 408), der schon ge
rühmte Stifter von Haus und Realitäten und 600 Fl Kapital zugunsten
der nunmehr neuorganisierten Frühmeßpfründe, sowie Stifter eines Schul
stipendiums von 600 Fl für zwei arme Lateinschüler und Sängerknaben
1632 (Flür, aaO. I 99).
Aegydius Ganahl, wohl von Bludenz, wurde zum Frühmesser präsen
tiert 1640, Mai 19 (Chur A. L. 60, Präsentationen). Derselbe begab sich
1650 zum Probst Ulrich Zürcher, seinem Landsmann, nach Ardagger
(Nö). (Über diesen letzteren siehe Ulmer, Burgen, 547 f.) Er wurde als
dann Pfarrer zu St. Peter in der Au (bei Linz). Als solcher machte er eine
große Stiftung mit 1000 Fl Kapital für eine Priesterstelle, bzw. zu einer
Wochenmesse in der Hl.-Kreuz-Kirche in Bludenz, die dann, wie oben
schon gesagt, mit der Stiftung des Moriz Wolf für das neugegründete
Dreifaltigkeits-Benefizium vereinigt wurden; ebenfalls machte er eine
Schulstiftung mit gleichfalls 1000 Fl Kapital für zwei arme Studenten
(Flür I 99 f).
Auf die durch Abgang des Kaplans Ganal vakant gewordene Stelle
präsentierte der Stadtrat unterm 18. März 1651, nachdem zuvor der Pfar
rer von Lech, Chrysogonus Wüestner, der darauf kompetiert hatte, seine
Bewerbung zurückzog, den Gabriel Neyer aus Bludenz (St.-A. 113/30).
Der Rat bemerkte im Präsentationsschreiben, Neyer sei zwar noch nicht
Priester, aber sie bekämen keinen anderen Bewerber; bis dieser Kompe
tent antreten könne, würde man die Stiftsobliegenheiten durch die Kapu
ziner besorgen lassen. Neyer wurde alsdann am 14. Juni 1651 vom Bür
germeister und Rat als Frühmesser angenommen und hiebei ihm der Neß-
ler’sche Stiftbrief zur Instruktion vorgelesen (ebd.).
Unterm 24. Mai 1653 wurde- Thomas Schueler auf das Benefizium
präsentiert Chur. A.). — Nach dessen Ableben folgte gemäß Präsentation
von 1664, Nov. 4 (St.-A. 113/30) Johann Barbisch. — 1685 tauschte dieser
mit dem bisherigen Stadtpfarrer Kaspar Stieber von Schiltriet die Pfründe
195
und übernahm dieser nunmehr die Frühmesserei, während Barbisch Pfar
rer wurde. Die Präsentation Pfarrer Stiebers durch die Stadt erfolgte un
term 17. FeBer 1685 (St.-A. ebd.); schon Ende 1680 hätte die Stadt auf
Wunsch der Bewohner von Brand gern den Priester Joh. Georg Tantschott
zum Frühmesser dahier gemacht (St.-A. ebd.). — Nach dem Hinscheiden
des Frühmessers Stieber 1688, Okt. 20, präsentierten Bürgermeister und
Rat unterm 18. Dez. d. J. den Franz Heim von Feldkirch (Ch. A. M 218).
Dieser resignierte 1693 und so präsentierte die Stadt unterm 28. 11. d. J.
zur Auswahl die zwei Kandidaten Joh. Kaspar Sutor, Kaplan zu Dießen
hofen, und den Joh. Georg Tantschott, Frühmesser in Götzis. Letzterer er
hielt die Stelle und behielt sie bis zu seinem Tod 1716, Nov. 14. — Un
term 9. Dez. 1716 wurde Andreas Seeger von Bludenz, zur Zeit Hofkaplan
in Immenstadt, präsentiert (St.-A. 113/30). Er war der Schwager des Un
tervogtes Franz Josef Gilm v. Rosenegg. Die Präsentation erfolgte mit
der Bestimmung, daß er, Seeger, sich in der Musik auf der Orgel bei allen
Gottesdiensten brauchen lasse und die erste und die andere Schule gegen
ein Ehrenlehrgeld doziere (St.-A. ebd.).
Nachdem Seeger über 34 Jahre die Pfründe innegehabt und 1751, Mai 27,
gestorben war, präsentierte die Stadt unterm 5. Juni d. J. den Franz Josef
Schneider von hier (ebd.).
Laut Visit-Protok. 1756 (Ch.-A. M 258) war damals Frühmesser Dr.
Joh. Bapt. Senser von Götzis, Frühmesser hier 1753 — 59, von 1743 — 53
war er Beichtiger in Rankweil gewesen. Von Bludenz kam er 1759 als
Pfarrer nach Stuben. Als solcher war er besonders auf der Kanzel eifrigst
bemüht um die Begründung der Herz-Jesu-Andacht im Lande. (Vgl. Lu
dewig, „Briefe und Akten z. Gesch. d. Gymn. und d. Kollegs Sf in Feld
kirch“ (1908 — 11), S. 262).
Johann Jos. Eble (unmittelbarer Nachfolger ?), gest. 1790 (St.-A.
204/33); er stiftete 1787 einen Jahrtag.
Joh. Jos. Barbisch (unmittelbarer Nachfolger? ), gest. 1806, Mai 12.
Darauf wurde unterm 28. Juni 1806 auf die Frümeßpfründe präsen
tiert: P. Macarius (Jakob) Mark von Bludenz, Frühmesser hier 1806 —
1815; geb. hier 1753, in den Kapuzinerorden eingetreten 1774. In der
josefinischen Ära trat er aus dem Orden aus, indem er von der Begünsti
gung für Ordensleute, auch Weltpriesterstellen annehmen zu dürfen, Ge
brauch machte. Er wurde zuerst Kaplan in St. Christoph auf dem Arlberg
und 1806 Frühmesser in Bludenz. Vor seinem Tod (= J 1815, Okt. 11 in
Bludenz) trat er wieder in den Orden zurück (Is. Flür, Gesch. d. Kap.-
Klost. Blud. 302, 671).
Nachfolger war Franz Anton Bickel, geb. zu Bludenz 1749, geweiht
1773. Die hiesige Frühmesserei hatte er zuerst inne provisorisch seit 1815,
März 11, ward darauf investiert 1818, Jänner 5. Er starb hier 1827,
Sept. 17.
Darauf scheint die Pfründe bis 1834 unbesetzt geblieben zu sein wegen
Priestermangel; 1833, Nov. 4, schreibt Generalvikar v. Tschiderer an den
Stadtrat, daß er aus diesem genannten Grunde die Stelle nicht ausschreiben
könne; vielleicht sei dies möglich mit Ende des Schuljahres 1834 (St.-A.
113/30).
Tatsächlich kam dann auf 1. Sept. 1834 der am 24. Aug. ernannte
196
Neupriester Heinrich Tschol von Feldkirch auf die Stelle; geb. zu Feld
kirch 1808, geweiht 1833.
Ihm folgte Franz Gorbach, geb. zu Fluh 1806, geweiht 1833, Frühmes
ser hier 1837, XI, 3, bis 1842. — Alsdann blieb die Pfründe bis Frühjahr
1844 unbesetzt.
Josef Hofer, geb. zu Nauders 1802, gew. 1833, prov. Frühmesser hier
1844, ITT. 25, bis Herbst 1851.
Ferdinand Bürkle, geb. zu Bürs 1825, gew. 51, Benefiziat hier 1851,
IX. 5 bis Herbst 53.
P. Joh. Amadeus Eisler, O. Cist. aus Stams, prov. Frühmesser 1853,
XI. 15, bis 1855, worauf er nach Stuben als Provisor kam. Auf sein An
suchen erhielt er vom Magistrat einen Unterstützungsbeitrag von 100 Fl
aus der Kooperaturstiftung (St.-A. 207/16).
Alsdann wieder zeitweilige Vakatur der Pfründe. Darauf erhielt sie
1856, V. 9, der schon seit 1852 als Defizient hier weilende Jakob Dressel,
geboren zu Nüziders 1799, geweiht 1826, Frühmesser hier bis Sommer 1859.
Franz Josef Netzer, geb. zu Gortipol, 1830, gew. 1857, Frümesser hier
1859, VIII. 4 bis 1862, Frühjahr. Nunmehr folgte eine 25jährige Vakatur
der Pfründe: von 1862 bis Herbst 1887. Über die damaligen Zeitumstände
und die Veranlassung dieser langjährigen Vakatur gibt Aufschluß eine
Zuschrift des Magistrats an Dekan Blodek dd 1862, März 12 (St.-A.
207/17), worin es heißt: Kooperatur und Frühmeß-Pfründe seien gering
dotiert, die Pfarre habe 2000 Seelen und Filialseelsorge mit 4 Schulen; nur
zwei Geistliche allein für diese Arbeit seien überlastet; zwar hätte man
die Kapuziner; aber diese hätten auch manche auswärtige Verpflichtungen.
Die Stadt könne derzeit für die zwei genannten Benefizien nichts tun; sie
habe unlängst die Pfarrkirche renoviert mit Kosten von 9500 Fl ÜW
und zwei neue Glocken angeschafft um 4526 Fl ÖW. Der Dekan möge da
her an höhere Stelle sich wenden, daß aus dem jetzt unbesetzten Frümeß-
Benefizium 100 Fl jährlich dem Kooperator (Tschoner) gegeben würde,
der Rest aber zur besseren Dotierung der Frühmeß-Pfründe kapitalisch
angelegt werde.
Endlich, 1887 im Feber, trat die Frühmesserei an Alois Künz; er war
zuvor hier ein halbes Jahr Kooperator gewesen. Schon im Oktober 1887
kam er als Katechet nach Feldkirch. Nachmals Pfarrer in Hohenems und
in Dornbirn I.
Ihm folgte in Bludenz Engelbert Moosbrugger, prov. Frühmesser 1887,
seit 1895 war er Pfarrer in Weiler, X. 5, bis Herbst 1889, geb. zu Damüls
1859, gew. 1884.
Anton Ender: 1889, IX. 26, bis Okt. 91. Geb. in Tisis-Feldkirch 1862,
gew. 88. Nachmals Stadtpfarrer in Dornbirn I und Feldkirch.
Dr. th. Jakob Felder: 1891, X. 27, bis Sept. 93. Geb. zu Schoppernau
1862, gew. 89. Wirkte seit 1895 als Religionsprofessor am Feldkircher
Staatsgymnasium.
Julian Langle: Prov. Frühmesser, 1893, IX. 18, bis Frühjahr 1895;
geb. zu Klaus 61, gew. 1892. Übernahm dann die Pfarre Riezlern.
Franz Josef Feuerstein: 1895, IV. 9, bis 1909, Okt. 7; Geb. 1871 in
Bizau, gew. 94. Kam als Pfarrer nach Braz.
Alexander Gut: 1912, II. 13 bis 1. X. 1936. Geb. zu Klaus 1880, gew.
1905. Kam als Pfarrer nach Wolfurt.
197
Josef Neumayr: ab 1. X. 1936 bis 1938, 1. XIL, geb. 1900 zu Klösterle,
gew. 1935. Kam als Pfarr-Provisor nach Warth.
]osef Böckle, geb. zu Meinigen 1903, geweiht 1927: 1939, Nov. 1. bis
1945, kam als Benefiziat U. L. F. am See und Religions-Professor nach
Bregenz.
Josef Manser, geb. zu Bezau 1905, gew. 40; Frühmesser hier 1946 bis
1948, kam als Pfarrhelfer nach Hohenems.
Otto Feurstein, geb. zu Bregenz 1918, gew. 41: Frühmesser hier 1948,
Okt. 1. Kam im Herbst 1955 als Katechet nach Dornbirn-Markt.
Ihm folgte mit 1. 9. 1955 Neupriester Eberhard Amann, geb. 1930
in Hohenems; als er 1963 die Stelle eines Religionslehrers am Realgym
nasium Bludenz erhielt, behielt er daneben seine Stelle bei.
Seit 1. 9. 1963 wirkt neben ihm Gerhard Nemec, geb. in Rankweil
1940, als tüchtiger Katechet und Jugendseelsorger.
4. Die abgegangenen Benefizien: Watters-Pfrundt und Sudrellen-Pfrundt
Das auf den St.-Margarethen-Altar in der Lorenzen-Pfarrkirche dahier
gestiftete Benefizium, nach seinem Stifter Watters-Pfrundt genannt, wurde
um das Jahr 1485 begründet. Diese Pfründe wurde von Konrad Watter,
gewesenem Stadtammann von Feldkirch, errichtet und von seinem Sohn
Johannes Watter erweitert. Nach dem Vermerk im „Jahrzeitbuch des Ca-
plons des Watters Gestift“ (St.-A. 137/39, 1485, Papier-Handschr.) hatte
dieser darauf zu sehen, daß der Pfarrer an allen Fronfasten die Jahrzeit
halte für den Stifter mit Vigil und einer Messe sowie einer Armenspende.
Die ewige Messe war stiftgemäß auf dem Margarethen-Altar beim Grab
der Herrschaft zu lesen. Über die Stiftung und besonders über die Aus
übung des Kollaturrechtes belehrt näher ein Traktandum ex 1493, Mitt
woch nach St.-Martins-Tag, 13. Nov. (abschr. mitget. im Stadtbuch I, S.
319 — 22 (St.-A. 165/70): „Nota der statt Buch, darin der Stadt Bludenz
Freiheiten, Privilegia, ihr alt Herkommen und alle ihre Stadt Recht und
Sachen begriffen und verschrieben sind.“ Hier heißt es: Jakob Witenbach,
Vogt zu Bludenz und Sonnenberg, tut kund: Cunrat Watter, gewes. Stadt
ammann zu Feldkirch hat eine ewig Meß zu Bludenz in der St. Lorenzen-
Pfarrkirche mit 30 Pfd und 7 V2 Schill Pf jährlichen Zins laut besiegelten
Zins- und Haupt-Briefen gestiftet, welche Pfründe nach seinem Abgang
sein Sohn Johannes Watter, Bürger zu Feldkirch, als rechter Kollator und
Lehensherr daselbst aufgerichtet und vollstreckt hat. Vor dem genannten
Herrschaftsvogt wird nun zwischen dem Johannes Watter und dem Un
tervogt nebst Stadtrat von Bludenz von wegen gemeiner Stadt, des Le
hens dieser Pfrundt und Ewigen Meß halber ein Abredung und ein Über
einkommen getroffen des Inhalts: Johannes und seine Erben und Nach
kommen sollen für immer rechte Lehensherren sein und soll solches Lehen
ihnen zugehören. Sie sollen die Pfründe mit einem tauglichen ehrbaren
Priester versehen; wenn aber allenfalls ein Priester oder Kaplan sich un
tugendlich und ungebührlich benähme, so sollen Untervogt und Rat sol
ches den Lehenherren zur Kenntnis bringen und sollen diese dann den
Geistlichen „enturloben“ und die Pfründe mit einem andern besetzen;
wenn sie aber dies nicht unverzüglich täten, so sollen Untervogt und Rat
198
selbst einen tauglichen Priester erwählen, unbeschadet im übrigen der
Rechte der Kollatoren. Wenn der Kaplan mit Tod abginge, sollen die Le
henherren die Stelle hinfür wieder besetzen. Weiters heißt es, die von
Bludenz solln in der Pfarrkirche im Chor, wo sie das für gut finden, dem
Watter einen Altar helfen bauen; doch sollen der Wat ter und seine Nach
kommen ihn mit Kelch, Meßbüchern, Kerzen und anderen Gotteszierden
und „ornata“, was sich dazu gebühr, versehen, und damit versorgt halten,
ohne der Bludenzer und des Heiligen (Kirchenvermögen) schaden. (Siegler:
der Vogt; ebenso Kop. dieses Vertrages im neuen Stadtbuch, S. 272 f).
Mit Urkunde von 1506, Juni 30 (St.-A. Reg. in Mus.-Ber. 1888, S. 68 f)
erklären der Untervogt und Rat, daß Johannes Watter, Sohn des Konrad,
eine Zustiftung für eine Jahrzeit mit zwei Pfd Pf jährlichen Zinses und
einer Spende mit 16 Schill Pf gemacht und die Zinsbriefe für die Haupt
stiftung dem Rat überantwortet habe; der Rat verspricht für die rechte
Besorgung der Jahrzeit und Spende jederzeit Sorge tragen zu wollen (Sieg
ler: Untervogt Simon Thoman). — Der spätere Inhaber der Watters-
Pfrundt Polay (Pelagius) Alber, Chorherr zu Bludenz, kaufte 1545, Dez.
7, (Reg. der Kaufurk. (St.-A.) im Mus.-Ber. 1889, S. 56, N 123) für 24
Pfd Pf Hauptgut vom Bludenzer Bürger Ulrich Gütterlin und seiner Frau
Lisabeth einen Martini-Zins von 1 Pfd und 4 Schill. Pf ab ihrer eigenen
Hofstatt von Bludenz. — Im Jahre 1595 hatte die damals noch bestehende
Watters-Pfrundt laut Visit-Protok. (Chur. A.) jährliche Einkünfte von
40 Fl.
Inhaber dieser Pfründe sind außer dem genannten Kaplan Alber nur
einige wenige aus der ersten Zeit des Bestandes bekannt: Das Registr. in-
duc. (Chur. A.) verzeichnet zur „Praebenda Watters“ folgenden Namen:
Felix Ranolt (Rainold) von Feldkirch; Jorius Tölsch von Bludenz; Ulrich
Wolf, 1515; Lucius Kyber („nüw inofficians 1516); Johannes Müller,
Presb. august. vel. constanc. dioec, 1517; Wolfgang Wolff von Bludenz,
1517 (kam später nach Dornbirn), kommt aber noch 1520/23 als Kaplan
in Bludenz vor. — Der genannte Kaplan Polay Alber erscheint urkundlich
1538 bis wenigstens 1545. Aktenstücke von 1530 und 1540 (St.-A. 162/13)
befassen sich mit Regelung von Abrechnung und Abklärung zwischen ihm
und dem Pfrundtvogt Sigmund Frey. — Zinslibelle der Pfrundt etc. finden
sich weiters im St.-A. (162/4, 1572; 162/3, 1587; 162/13, 1538, 185/16. —
Bald nach 1600 dürfte das Vermögen dieses Benefiziums mit jenem der
hiesigen Frühmeßpfrundt vereinigt worden sein, indem in den Akten nicht
mehr weiter von ihm die Rede ist. —
Eine andere kleine Kaplanei dahier war die sog. Suderellen-Pjründe.
Die Zeit ihrer Stiftung ist nicht genau bekannt, wahrscheinlich ward sie
begründet zu Anfang des 16. Jahrh. hauptsächlich durch den hiesigen Rats
herrn, Hans Suderell. Bürgermeister Lutz Suderell, der nach Leuprecht
(„Bludenz vor 300 Jahren“, in Bludenzer Anzeig. (13), dieses Hansens
Sohn war (eher Enkel), erhöhte um 1570 das Stiftungskapital. Das Su-
derellen Pfründhaus lag in der Sturnengasse No. 3. Hans Suderell über
ließ sein Haus dem Kaplan der Pfründe; es hat ein weites höhlenartiges
Gewölbe, das von der Sturnengasse ins „Gässele“ und weiter in die Mühl
gasse führt und sich sehr altertümlich und mittelalterlich ansieht. Es scheint
diese Suderell-Pfründe mit der Johannes-Pfründe identisch zu sein oder,
wenn beide ursprünglich jede für sich gestiftet, wurden sie noch im 16.
199
Jh. miteinander vereinigt; wenigstens bemerkt das Visit.-Protokoll von
1595 (Chur. A.): „item beneficium in altari s’Johannis -Evang., genannt
Zudrellen-Pfrundt“. Darauf scheint auch hinzudeuten die Urkunde von
1502, Freitag nach St.-Lucyen-Tag, 16. Dez. (St.-A. 381/3): Cunrat Wy-
denmann, Bürger von Feldkirch, verkauft mit Hand des Untervogtes Hans
Wolf zu Bludenz an die Pfrundt und Ewige Meß zu Bludenz in der Pfarr
kirche auf St.-Johannes-Altar, so weiland Kaspar Gaßner sei., Bürger zu
Bludenz, aus dem freien Zehnten zu Bludesch gestiftet hat und einem je
den Kaplan und Priester derselben Ewigen Meß einen Zins von 1 Pf Pf
Konst. M. Feldk. Währ. Zinsgeld, das er vormals erkauft von Thomas
Manallen, seßhaft in St. Bertholomäs Kirchspiel, und Elsa seiner Hausfrau
ab ihrer Gadenstatt ebendort. Der Kauf ist gemacht worden um 20 Pfd
Pf und ist der Verkäufer bezahlt worden von Hansen Suderellen als Lehens
herrn und Verseher der gemeldeten Ewig Meß. Leuprecht (aaO.) bezeichnet
sonach wohl zutreffend als Stifter der Johannes-Pfründe in der Pfarrkirche
den Kaspar Gausner (Gasner), Vater des Bürgermeisters Lorenz Gausner
(im Jahre 1531) und seinen Tochtermann Hans Suderell; das Stiftungsjahr
gibt er mit 1504 an. — In einer Präsentationsurkunde (Chur. A. L 60)
von 1557, Dez. 9, (Präsentation des Joh. Reygil, Schulmeister) ist vom
„Beneficium S. Johannis ,Baptistae’ (sic also nicht „Evangelistae“, wie
obiges Vis.-Prot. [1595] besagt) gestiftet von Kaspar Gasner“, die Rede.
Vom St.-Johannes-Altar in Bludenz ist weiters noch die Rede in einem
Aktenstück, Fragment von ca. 1530 (St.-A. 204/12). Sonst aber hören
wir durchgehend nur von der (Hans) Suderellen Pfründt: Zinsbuch dieser
Pfründe von 1531 (St -A. 162/8), verfallene Zinser dieser Pfründe 1562
(ebd. 162/13). Urkundlich sind als Inhaber dieser Kaplanei außer dem
genannten ]oh. Reygil bekannt: Hans Laser um 1531, Lorenz Felix 1530,
Christoph Ruchhans (aus Bludenz oder Götzis) 1520 — 23 (Chur. A. Reg.
induc. O. Vasella No. 67); Philipp Benntz; Johannes Frantz 1514; Ulrich
Beer, Pleban in Ragal; Wolfgang Wolff, Michael Gasner 1513. Nach zit.
Visit-Protokoll 1595 betrugen damals die Einkünfte des „beneficium in
altari S. Johannis Evang., genannt Zudrellen-Pfrondt“ 40 Pfd Pf („red-
ditus sunt cum domo 40 Ibr). Über das weitere Schicksal dieser Pfründe
belehrt uns die anschließende Bemerkung im selben Protokoll: „Beneficium
S. Joannis Evang. pro nunc existit parochiae novo erectae apud S. Anto-
nium idque ex gratia non debita.“ Somit wurde das Vermögen der in Blu
denz aufgelassenen Sudrellen-Pfründe zur Fundierung und Aufbesserung
der Priesterstelle in St. Anton im Montafon verwendet und überlassen.
5. Das Schiffer"sehe Kooperatur-Benefizium
(Stiftungsakten im GVA)
a) Stiftung
Der Bludenzer Bürger und Handelsmann Adam Schiffer bestimmte in
seinem Testament vom 1. Sept. 1801 (Extrakt im GVA; Vid. Kop. dd
Stadtkanzlei Blud. 21. Nov. 1801) § 2: 8000 Fl zu einem ewigen Bene-
fizium an der St.-Lorenzen-Pfarrkirche. Dem künftigen Benefiziaten
wurde letztwillig zur Pflicht gemacht, auf weltewige Zeiten für den
Stifter, dessen Eltern und Verwandte in jeder Woche des Jahres
200
fünf (!) heilige Messen zu lesen, dem jeweiligen Stadtpfarrer bei allen
seelsorglichen Bedürfnissen und Verrichtungen, als Predigen, Katechi-
sieren, bei der Krankenbetreuung, auch gottesdienstlicher Beiwohnung im
Chor, an die Hand zu gehen, und, falls er „ein Musikant“, an Sonn- und
Feiertagen auf der Orgel mit „Musizieren“ auszuhelfen. Die Kollatur des
neuen Benefiziums wird dem Stadtmagistrat im Verein mit dem Stadt
pfarrer überlassen. Doch sind sie gebunden, unter tauglichen Kompetenten
Agnaten der Schiffer’schen „Freundschaft“ und in Ermangelung derselben,
Bürgerssöhnen von Bludenz oder Kirchspielgenossen den Vorzug zu geben.
Sollte man versuchen, an dieser Stiftung eine Veränderung vorzunehmen
oder sie gar aufzuheben, so muß das Stiftkapital „bei Kreuzer und Pfen
nig“ der „ohnehin armen“ Pfarrkirche zufallen und diese dann die fünf
Wochenmessen bestreiten und besorgen.
§ 5 bestimmt: Da er, Stifter, ohne Kinder und Erben, so solle seine
Frau Maria Antonia Schneiderin, mit deren Mitwirkung er sein Vermögen
erworben, Universalerbin sein und des ganzen Vermögens, aber mit der
Verbindlichkeit, daß sie gemäß ihrem Versprechen, entweder bei Lebzei
ten oder auf ihr Absterben 500 Fl zu Vermehrung des Stiftkapitals beizu
tragen habe.
Nach dem bald darauf erfolgten Tode des Testators wandte sich der
Stadtpfarrer Frz. Fidel Küeny und der kk. Administrator Josef Hilar
Dialer ddo. 21. Nov. 1801 an das Ordinariat Chur um Genehmigung der
neuen Pfründestiftung. Diese erteilte Fürstbischof Karl Rudolf, unter
dem 16. Dez. 1801 mit dem grundsätzlichen Vorbehalt der landesfürst
lichen Akzeptation (die auch am 29. Juni 1802 erfolgte). Der Bisphof
meinte, angesichts der großen Belastung des Benefiziaten, mit Stiftmessen
müsse ihm der volle Ertrag der Kapitalzinsen gewahrt bleiben, die Woh
nungsfrage müsse ohne Beanspruchung des Stiftungskapitals gelöst werden;
andernfalls müßte die Stiftung solange vakant bleiben, bis aus ihren Er
trägen für die Wohnung des Benefiziaten gesorgt sei.
Der Stiftbrief vom 30. Okt. 1802 (Orig, in GVA und St.-A. 177/1)
enthält folgende Bestimmungen:
1. Die bürgerliche Vorstehung und Deputation namens der Stadt und
Bürgerschaft Bludenz verbindet sich in Erwägung, daß von den Stiftkapi
talien der 8000 Fl, ohne den Unterhalt eines Benefiziaten zu erschweren,
nicht wohl etwas zur Beischaffung einer Wohnung hergenommen kann, für
den Benefiziaten sofort bei Besetzung der Pfründe eine für einen Priester
taugliche und anständige Wohnung in der Stadt zu mieten, den Mietzins
zu bezahlen und seiner Zeit, sobald sich Gelegenheit findet, ein eigenes
Benefiziatenhaus zu kaufen oder zu erstellen.
2. Zur Deckung der auf lauf en den Kosten bezieht die Stadt nicht nur
etwaige, anderweitig sich ergebende Beiträge, sondern auch die Stiftzinsen,
die bis zur Besetzung des Benefiziums nach Abzug der Stiftmessen-Stipen
dien noch erübrigen, sowie die Interkaiarien bei späteren Vakaturen zu
eigenen Händen. Ebenso sollen ihr zu gleichem Zwecke die 500 Fl, welche
des Stifters Gattin nach ihrem Tode erlegen soll, aber jetzt schon zu
ihren Lebzeiten bei nächster Besetzung der Pfründe bezahlen will, über
lassen werden. Sind die Unkosten der Stadt vergütet, so will sie die wei
ter sich ergebenden Inkaiarien zur Vermehrung des Stiftkapitals und bes
serer Dotierung des Benefiziums verwenden.
201
3. So lange ein jeweiliger Benefiziat ein Miethaus bewohnt, hat er keine
Baulast zu tragen. Steht ihm aber eine eigene Benefizialwohnung zu Dien
sten, hat er dieselbe juxta statuta Capituli — mit Ausnahme der Haupt
reparaturen — in baulichen Ehren zu erhalten und hiezu jährlich 10 Fl
aufzuwenden.
4. Stadt und Mitstifterin Maria Antonia, geb. Schneider, bestimmen mit
Berufung auf das Testament des Hauptstifters, daß im Falle das dem
Benefizium definitiv verschaffte Haus zum Nachteile der Stiftung in an
derweitige Verwendung gezogen würde, dasselbe der Pfarrkirche zum hl.
Lorenz zufallen solle, wie es der Testator bezüglich seines Legates gehalten
wissen wollte.
5. Die von Joh. Adam Schiffer verordneten 8000 Fl, resp. die darüber
vorhandenen Kapitalbriefe werden in ein förmliches Urbar gebracht; Ur
bar und Briefe im Stadtarchiv aufbewahrt und vom Stadtmagistrat mit
Einsicht des jeweiligen Stadtpfarrers besorgt.
6. Dem Benefiziaten wird jährlich gegen Erlag der Schreibgebühren ein
Zinslibell mit dem Verzeichnis der jeweiligen Schuldner und Guthaben
ausgefertigt und sowohl der Bezug der jährlichen vom Stiftkapital per
8000 Fl fließenden 5prozentigen Zinsen als auch der volle Genuß derselben
ohne jede Steuerbeschwerde überlassen.
7. Dagegen ist der Benefiziat verpflichtet, nach dem Willen des Stifters
in jeder Woche des Jahres 5 hl. Messen zu lesen; ebenso
8. Das hl. Meßopfer in der Pfarrkirche, und zwar an Sonn- und Feier
tagen bei dem Spätgottesdienste, vor oder nach der Predigt; an Werktagen
aber, wechselnd mit den übrigen Priestern, bei der Früh- oder Spätmesse,
je nach Erkenntnis der Kollatoren, darzubringen; ferner
9. Dem Stadtpfarrer bei allen seelsorglichen Bedürfnissen und Verrich
tungen, wie „Predigen, Katechisieren, Krankenpflege und Besuch, auch Bei
wohnung im Chore bereitwilligst zu dienen, fleißig beizustehen“, wie zur
völligen Abhängigkeit und Kooperaturdienstleistungen gewärtig zu sein;
endlich
10. Wenn er musikalisch wäre, an Sonn- und Feiertagen auf der Orgel
im „Musizieren“ auszuhelfen; und
11. im Übrigen „in allweg ehrbar, exemplarisch und priesterlich“ sich
zu verhalten.
12. Dieses neue Benefizium soll „Schiffer’sche Kooperatur-Pfründe“,
der Inhaber aber „Kooperator“ genannt werden.
13. Das Kollaturrecht übernimmt der Stadtmagistrat im Vereine mit
dem Stadtpfarrer und wollen die Kollatoren nach dem Willen des Stifters
jederzeit bei Vakaturen dem Diözesanbischof einen tauglichen und recht
schaffenen Priester präsentieren und dabei in erster Linie auf Kompeten
ten aus der Schiffer’schen Verwandtschaft, dann auf andere Bürgerssöhne
oder Pfarrangehörige Bedacht nehmen.
14. Wenn irgendwann und von wem immer eine Veränderung, Über
setzung oder gar Aufhebung dieses auf weltewige Zeiten gestifteten Bene
fiziums versucht und vorgenommen werden sollte, so sind alle genannten
Kapitalien per 8000 Fl mit den von der Mitstifterin zur Beschaffung des
Pfründehauses bestimmten 500 Fl samt allen hinzu noch gespendeten Bei
gaben und der Wohnung an die Pfarrkirche verfallen, welche dann für die
Persolvierung der 5-Wochen-Stiftmessen zu sorgen hat. —
202
Bei der vom fb. Provikariat zu St. Gallenkirch mittelst Kurrenda aus
geschriebenen Benefiziatenwahl, welche vom Stadtpfarrer Küeny, der kk.
Administration und bürgerlichen Deputation mit Zuziehung dreier Aus
schüsse aus der Bürgerschaft am 25. Feber 1804 vorgenommen wurde, ging
als erster Kooperator Herr Alois Meth (Matt) von Übersaxen, bisher Ca-
pellanus expositus in Stallär, hervor. Die am nächsten Tage erfolgte Prä
sentation erhielt am 24. Sept. 1804 die fürstbischöfliche Genehmigung.
Die Witwe Schiffer-Schneider übergab beim Einstand des ersten Ko
operators den Kapitalbetrag von 8000 Fl in Schuldbriefen sowie den Be
trag an Interkalarfrüchten von Martini 1801 bis zum Einstandstag 11.
März 1804: 588 Fl; in Abzug kamen hiervon 345 Fl 20 kr, nämlich 303 Fl
20 kr für die Besorgung der je fünf Wochenmessen während 2 V3 Jahren
an die PP. Kapuziner und 42 Fl für Zinseneinzugsgebühr, (St.-A.).
Der Stadt, der laut Stiftbrief die Beschaffung einer geeigneten Ko-
operaturwohnung oblag, gelang es, das Pfründehaus des 1811 aufgehobe-
nen Dreifaltigkeits-Benefiziums in der Herrengasse hiefür käuflich zu er
werben. Die Witwe Schiffer-Schneider hinterließ anscheinend erst bei ihrem
Tod 1826 die zugesicherten 500 Fl und wurden diese zum Ankauf des
Hauses verwendet (St.-A. 204/33). Die Stadt ließ dann das Haus gebüh
rend herrichten und dient selbes bis heute als Kooperaturwohnung.
Die Gehaltsverhältnisse des Kooperators in der letzten Vorkriegszeit
waren wie folgt (laut adjust. Fassion von 1909, Fab. 4): Einnahmen der
Pfründe 595 K 89 h; Ausgaben 40 K 56 h. Sonach Reinerträgnis: 555 K
33 h. Die auf der Pfründe lastenden 5 Wochenmessen wurden vom Ordi
nariat Brixen unterm 12. Nov. 1907 auf 87 Stiftmessen reduziert. Außer
dem bezog der Kooperator für 39 (nach erfolgter Reduktion statt 94)
gestiftete Pfarrkirchenmessen und 2 Rorateämter 99 K und für 8 Stiftmes
sen in der Kapelle Lorüns 29 K. (Auf Koop.-Pfründe i. allg. bezgl. Akten
im St.-A. finden sich in Fsz: 12/3; 159/13; 204/13; 177/11; 7/178).
b) Reihe der Kooperatoren
Der erste Kooperator Alois Math, bisher Expositus von Stallehr, trat die
Stelle an am 2. 3. 1804. Er war geb. zu Übersaxen 1776, geweiht 1800.
Mit ihm hatte sich Florian Mayer von Nenzing, der später, 1810, Pfarrer
in Schruns wurde, um die neue Pfründe beworben. Alois Math wurde
unterm 4. März 1824 zum Frühmesser und Katechet in Hohenems ernannt.
Zeitweilig, nämlich von 16. Jänner bis 20. Oktober 1823, providierte statt
ihm in Bludenz der gewesene Kaplan von Lingenau: Ignaz Humpel, der
am letztgenannten 20. Okt. 1823 im 58. Lebensjahr und 18. Priesterjahr in
Bludenz starb.
Nach Abgang Maths nach Hohenems wurde am 21. Nov. 1824 der
einzige Bewerber auf die Kooperatur, Fidel Häusle, gewählt; er hatte die
Stelle inne bis 1. Okt. 1828, worauf er die Pfarre Bludesch übernahm;
später wurde er bekanntlich Stadtpfarrer von Bludenz und Feldkirch.
Johann Bar gehr, provis. Kooperator hier von 1. X. 1828 bis 25. VII.
1833. Er war geb. zu Bludenz-Brunnenfeld 1804, geweiht 1828. Von hier
kam er als Frühmesser nach Klösterle bis zu seinem Tod 1895, XI 18.
Konrad Lehner, Kooperator provisorisch seit 25. 7. 1833, dann defini
203
tiv von Juni 1836 bis 1844, V. 29. Er war geboren zu Hard 1807, ge
weiht 1832. Er starb als Kaplan in Wolfurt 1876, Jänner 30.
Anton Ammann, prov. Kooperator von 1845, VIII. 16 bis 1846 V. 2
(t). Er war geboren zu Thüringerberg 1824, geweiht 45; er starb in seiner
Heimat Thüringerberg 1846.
Josef Seyfried: 1846, VIII. 10, bis 1847. VIII. 25, geboren zu Feldkirch
1819, geweiht 43.
Albert von Mayenfisch: 1847, IX. 20 bis 1852 VII. 8. Geboren zu Kai
serstuhl (Schw. Kt. Aargau) 1808, geweiht 1831. — Nach längerer Vaka-
tur folgte
Gebhard Fink, zuerst prov. 1856, IV. 24, dann defin. 1856, VII. 1, bis
1856, X. 1., Geb. zu Hohenweiler 1823, geweiht 1847. Er wirkte später
(seit 1867) als langjähriger Pfarrer in Dornbirn (J 1903).
Felix Rohner: Kooperator, prov. 1856, X. 1, dann defin. 1856, XI. 26
bis 1859, III. 8. Geboren zu Hohenweiler 1831, geweiht 1856.
Josef Netzer, Prov. Kooperator von 1859, V. 1, bis VIII. 4, worauf er
die hiesige Frühmeßstelle antrat.
Georg Tschöner: 1859, X. 13 — 1863. Geboren zu Hörbranz 1836, ge
weiht 1859.
Andreas Kobald, Prov. Kooperator 1863, X. 23. bis 1865, geboren zu
Bludenz 1836, geweiht 63.
Joh. Bapt. Jehly: 1865, VIII. 1. bis 1866 XL 11. Geboren zu Bludenz
1839, geweiht 1864.
Anton Walter, Prov. Kooperator 1866, XI. 15 bis 1867, X. 22. Geboren
zu Thüringen 1837, gew. 1863. Er starb als Generalvikariatsrat und Ehren
kanonikus in Feldkirch.
Jakob Vögel, Provisor 1867, XI. 15 bis 1870, IX. 9. Geboren zu Egg
1842, geweiht 1867.
Johann Fleisch: 1870, IX. 9. bis 1886, VII. 10. Geboren zu Bürs 1845,
geweiht 1870.
Alois Künz: 1886, VIII. 1. bis Feber 1887, worauf er Frühmesser da
hier wurde. Geboren zu Dornbirn 1853, geweiht 1885; die Frühmeßstelle
hier vertauschte er 1887, X. 5. mit dem Hl. Kreuz- und Katecheten-Bene-
fizium in Feldkirch. Er starb als Stadtpfarrer von Dornbirn 1907. —
Von 1887 bis 1893 blieb die Pfründe unbesetzt.
Johann Martin Buhmann, Prov. Kooperator 1893, IX. 23 bis 1894,
VII. Geboren zu Doren 1870, geweiht 1893.
(Peter) Robert Reisch: 1894, VII. 29 bis 1902, VIII. 13, Geboren zu
Frastanz 1867 geweiht 1893.
Wilhelm Fritz: 1902, VII. 28 (VIII. 14) bis 1908, IX. 10. Geboren zu
Dalaas 1877, geweiht 1902.
Gebhard Gorbach: 1908, IX. 10. bis Herbst 1920, Geboren zu Hör
branz 1882, geweiht 1906. Im Weltkrieg wirkte er eifrig als Feldkurat der
Bludenzer Standschützen an der Südtiroler Front von Sommer 1915 bis
Sommer 1916. Dort erkrankt, mußte er in die Heimat zurückkehren. Hier
in Bludenz hatte er nach dem plötzlichen Hinscheiden des Stadtpfarrers
Bickel von November 1916 bis Ende April 1917 noch die Provision der
Stadtpfarre zu besorgen. Nadi neuerlicher Erkrankung wieder etwas er
holt, übernahm er im Herbst 1920 die Frühmeßstelle in Röthis, 1922 be
gab er sich in die Lungenheilanstalt Gaisbühel, wo er bereits im März 1923
204
die neuerrichtete Stelle eines Anstaltskaplans übernehmen konnte; hier
starb er unerwartet am 26. Feber 1925 an einer Herzlähmung (Vlbg. V.-
Blatt 1925, März 6).
Gottlieb Beck, Kooperator 1920, VII-28, 1925, X. 1. Geboren zu Fra-
stanz 1880, geweiht 1906. Früher in Bregenz und Dornbirn ein erfolgrei
cher Jugendseelsorger (Gründer des Austriahauses in Bregenz), er war auch
musikalisch gebildet. In Bludenz bemühte er sich um Förderung des Kir
chenbauvereins Heilig-Kreuz, doch erschwerte ihm eine zunehmende
Erblindung seine Tätigkeit, und so kam er zunächst im Herbst 1925
als Frühmesser nach Schnifis; mit 1. November 1929 konnte er die Früh
meßstelle in Thüringen übernehmen, wo er, obschon blind, immer noch mit
Predigen und Beichthören sich nützlich betätigte. Hier starb er auch am
6. Feber 1937 an Lungenentzündung (Vlbg. V.-Blatt 1937, Febr 7).
Dr. Adolf Ammann, Kooperator 1925. X. 1. bis 1.10.1940, sodann
Stadtpfarrer dahier. Geboren zu Ludesch 1898, geweiht 1922. Um die
Pfarrgemeinde machte er sich als Kooperator verdient, indem er die fak
tische Oberleitung und Hauptarbeit im Baukomitee für die neue Hl. Kreuz-
Kirche besorgte. — Mit 1. Oktober 1940 ward er zum Stadtpfarrer dahier
ernannt.
Alfons Rheinbeiger, Kooperator von 1941. I. 18. bis 1950, XI. 1.
Geboren zu Batschuns 1909, geweiht 1933. Mit 1950. XI. 1. wurde er zum
Pfarrvikar bei der Fatima-Kirche in Bludenz-Sonnenberg (Daneu) ernannt.
Auf ihn folgte Josef Moser von 1. 11. 1950 bis 1. 12. 1951; geboren in
Bregenz 1907, war er als Spätberufener 1943 geweiht worden. Von hier
kam er als Frühmesser nach Altenstadt. — Dann übernahm die Koopera
tur Dr. iur. Ernst Hirschbrich, Priester der Diözese Graz, geboren in Brünn
1914. Er hatte seit 1. 1. 1949 in Ludesch als Frühmesser und dann auch
als Pfarrprovisor gewirkt. Während seiner Kooperaturzeit erreichte er die
Promotion zum Doktor theol. an der Universität Graz und nachdem er
1959—63 die Stelle eines Religionslehrers am Realgymnasium in Bludenz
innegehabt hatte, konnte er sich an der Universität Wien als Dozent für
Moraltheologie habilitieren. Die Verpflichtungen eines Kooperators behielt
er noch bis 1961 bei.
Seit 1. 9. 1961 wirkt Roland Häfele als Nachfolger als Kooperator.
Geboren 1934 in Nenzing, geweiht 1961.
Das Kooperatorhaus in der Herrengasse, gegenüber dem Frühmesser
haus, das von 1940 bis 1962 zeitweilig als Pfarrhaus gedient hatte, ist seit
1962 wieder das Heim des Kooperators.
6. Weitere Hilfspriester
Zeitweilig gab es auch eine weitere Hilfspriesterstelle in Bludenz. Als
durch das Landesgesetz vom 1. 4. 1922 ermöglicht wurde, systemisierte Ka
techetenstellen in größeren Orten auf Landeskosten zu errichten, erlangte
auch Bludenz eine solche „Landeskatechetenstelle“. Mit Dekret vom 12. 9.
1923 wurde Josef Welte zunächst provisorisch, mit 20. 6. 1928 aber defini
tiv als Landeskatechet bestellt; nachdem diese Regelung mit der national
sozialistischen Machtübernahme 1939 aufgehoben worden war, übernahm
Welte mit 1. 9. 1940 die Stelle eines Pfarrvikars der neuerrichteten Pfarr-
205
vikarie Lustenau-Rheindorf, er behielt aber den Anspruch auf einen Ruhe
gehalt.
Im Katechetenamt folgte ihm zunächst der Neupriester Kaspar Innauer
aus Bezau, und als dieser im Frühjahr 1941 zum Kriegsdienst eingezogen
wurde (dieser hochbegabte Mann fiel leider schon 13. 9. 1941), kam mit
1.7.1941 Werner Würbel auf die Kaplanei- und Katechetenstelle; ihm
wurde alsbald wegen Erkrankung des Exp. Michael Bertel auch die Betreu
ung der Expositur Stallehr auf gelastet, bis 1945. Sein Wirken in Bludenz,
das anfangs nur als kurzes Provisorium gedacht war, reichte bis 1959 und
erwies sich als ungemein segensreich, besonders seit er ab 1945 auch mit der
Religionslehrerstelle am Realgymnasium in Bludenz betraut war. — Seine
besondere Begabung, die Lage und die Nöte der Jugend zu verstehen,
zeigte sich in seinem literarischen Schaffen: Zeitfragen für Suchende; Eug.
Russ-Verlag, Bregenz, 1946; — Der Helfer (2 Bände), Quelleverlag Feld
kirch, 1948; — Religiöse Zeitfragen, Herder, Wien, 1948; —Wer antwor
tet? Lebensfragen im Licht der Bibel, Quelle, 1954; — Bibelarbeit, Seel
sorgerverlag, Wien, 1955; — Handbuch zum Katechismus, 3 Bände, Tyro-
liaverlag, 1963-65.
Zusätzlich wirkten in Bludenz noch: Seit seiner Heimkehr aus der
Kriegsgefangenschaft 1948 bis September 1950 Emil Campestrini, geboren
in Bludenz 1915; dann kam er als Frühmesser nach Schruns. — Als Kom
moranten nahmen an der Seelsorge Anteil der in Lorüns wohnhafte, dort
1892 geborene Josef Muther, res. Pfr. von St. Anton i. M. — Josef Fiala,
Pr. d. Diöz. Banjaluka, geb. 1883, seit 1956 hier im Ruhestand, unermüd
lich als „Gross-Poenitentiar“ der Hl. Kreuzkirche. Seit 1964 in Frastanz.
Wendelin Glatzl, Kaplan i. R., 1957—64 (t).
10. Kapitel
Gottesdienste und Seelsorge
Unter stadtväterlicher Obsorge
Die unselige Glaubensspaltung hatte sich auch in Bludenz wie in keiner
anderen Stadt Vorarlbergs schon unheilvoll ausgewirkt und ließ hier für
die Zukunft bereits Schlimmes befürchten. Durch die energischen Maßnah
men der Regierung jedoch wurde die Gefahr des weiteren Abfalls gebannt
und so konnte sich die Rechtgläubigkeit wiederum siegreich durchsetzen.
Die Bürgerschaft unter Anführung des Stadtrates gab alsbald schöne Pro
ben kirchlicher Gesinnung, die sich äußerlich vorzugsweise in der Reich
haltigkeit und würdigen Gestaltung des Gottesdienstes kundtat. Aber schon
die vorausgehende Zeit, der Ausgang des Mittelalters, hatte schöne Blüten
kirchlichen Lebens gezeitigt, wie u. a. die mehrfachen Kaplaneistiftungen
von damals behufs Ermöglichung reicheren Gottesdienstes, besserer seelsorg
licher Betreuung besonders der Spitalkranken und behufs Förderung der
allgemeinen Schulbildung durch die Stadtschule erweisen. Noch zu Beginn
des 16. Jahrhunderts unmittelbar vor Anbruch der Abfallsbewegung, hatte
der Bludenzer Stadtrat seine kirchlich korrekte Gesinnung und seine Sorge
206
um den christlichen Charakter der Stadt zum Ausdruck gebracht durch Ver
fassung der bereits oben (Abschn. „Pfarrpfründe“) auszüglich mitgeteilten
„Artikul eines Pfarrherrn“ die (in Punkten 2—5) auch mehrfache gottes
dienstliche Angaben und Anordnungen enthalten. Vom Anfang des 17.
Jahrhunderts, sodann datiert eine amtliche Aufstellung im neuen Stadt
buch (St.-A. S. 266—68), betitelt: „Von Kreuzgängen und Feiertagen“ Ihr
wesentlicher Inhalt ist folgender: „Am Dienstag nach Ostern mit Kreuz
gen Zalans (St. Anton i. M.), in unserer Pfarr gelegen, wegen der Frücht
und zur Abwendung der Frühlingsfröste und weil das Volk (von der Oster -
beicht her) noch ohn Sünd und in Andacht ist.“ Der Baumeister (Bürger
meister) soll jährlich eine Kerze von 3 Pfund Wachs machen lassen und in
St. Anton zum Opfer bringen. Unter Pfarrer Häusle wurde dieser Brauch
dahin abgeändert, daß man nunmehr dafür am Sonntag nach Ostern mit
Kreuz nach Bürs ging (Häusle Chr. 45). — An St. Marx Tag gen Nüzi
ders. — In der Kreuzwoche: Montag um die Stadt; Dienstag um Außer-
und Ober-Feld und zum Burgtor wieder herein; Mittwoch um das Unter
feld nach St. Peter, zurück zum Hl. Kreuz. — Am Sonntag vor Pfingsten
ist Kirchweih zu St. Gerold, man geht hinein zum Amt, sei viel Gnad und
Ablaß wie zu U. L. Frauen in Einsiedeln. — St. Urbanstag (25. Mai) wird
gefeiert „für die Muggen“ (Mücken), Ungeziefer mit Gebet und sammelt
man St. Urbans ayer (Eier), soll man jährlich an diesem Tag eine Kerze
brennen, daß er vor Mücken uns behalte“; und soll ein jeder Mensch, Jung
und Alt, wenigstens ein Ei geben oder Geld dafür. — Item die hl. Mutter
Anna hat man hier im großen Peststerben (1647) auf genommen zu ehren
und zu feiern, wird gehalten ein hl. Amt mit vier Messen „für die Pesti
lenz“; man geht nach Hl. Kreuz, wo St. Anna gnädig ist, und hält hier
Lobamt. Der Baumeister gibt den vier Priestern das Mahl; nach dem Amt
kann jeder werken (Werktagsarbeit). Übrigens wurde der St. Anna-Tag
auch in Erinnerung an den großen Stadtbrand von 1491 (Mittwoch nach
Anna-Tag) als halber Feiertag gehalten (Jahrzeitb. Blud.; Häusle-Chr.
S. 20; Flür III 49). — „Item an St. Joder (Theodul), 16. Aug.: 4 Messen
und ein Lobamt für den Hagel und das Wetter; es ist auch in allen unseren
Glocken sein Hayl-thum (Reliquie); es ist unser Rat, daß ein jeder sich
zum Gottesdienst schicke. Item St. Mang-Tag, 6. Sept, wird mit Amt und
4 Messen gefeiert für Ängre und Kefer (Engeriche und Maikäfer), so uns
die Früchte verderben; das hat unser Bischof Ortlieb von Brandis bestätigt
und gibt jedem Mensch, der bis nach dem Amt feiert und bei Amt und
Gottesdienst bleibt, 40 Tage Ablaß, laut versiegeltem Brief; man geht mit
Kreuz nach St. Leonhard, da ist der Altar im Chor auch zu seiner Ehr ge
weiht; bei schlechtem Wetter aber geht man nach St. Peter oder zum HL
Kreuz.“ Das Ratsprotokoll von 1603, Aug. 31, verfügt, daß man den Got
tesdienst besuchen und nicht „werchen“ solle bis mittags.
Ehedem fanden vor der Pfarre aus jährlich je zwei F elder-Prozessionen
im Frühling und im Herbst statt, und zwar im Frühling als Felderbene
diktion ins Oberfeld, das zweitemal ins Unterfeld und in die Au, und im
Herbst wieder je ein Kreuzgang zum Erntedank ebendahin.
Im Jahre 1688 hatten Bürgermeister und Rat beim Ordinariat — wohl
anläßlich einer Generalvisitation — verschiedene Beschwerden und Wün
sche betreffs Gottesdienst-Handhabung und Seelsorgsführung seitens des
Pfarrklerus vorgebracht. Nach Anhörung und Besprechung beider Teile
207
erließ Generalvikar Rudolf von Salis unterm 23. Juni 1688 eine „Verord
nung wegen haltenden Gottesdiensten und anderen geistlichen Verrichtun
gen zu Bludenz“ (St.-A. 102/56). Hinsichtlich der Gottesdienstfeier wurde
verfügt, der Pfarrer möge Sorge tragen, daß täglich eine hl. Messe in der
Pfarrkirche gelesen werde, wenn möglich durch ihn selbst, ebenso habe
täglich eine Frühmesse stattzufinden, im Sommer 5, im Winter 6 Uhr;
zeitweilig, vermutlich in früherer Zeit, war laut einem undat. Aktenstück,
betitelt: „Klagen und Vorschläge bei Herrn Generalvikar vorzubringen“
(St.-A. 50/10), die Frühmeß im Sommer um 4, im Winter um 5 Uhr. —
Der Frühmesser und auch die anderen Geistlichen sollen wo möglich dem
Amt in der Pfarrkirche beiwohnen und ebenso den Vespern „in habitu“. —
An einem Tag soll nur ein Opfer aufgehoben werden und „nicht mehrrer“
außer in wichtigen Fällen.
Nachfolgend seien noch mehrerlei bemerkenswerte Daten zum Kapitel
„Gottesdienstfeier“ mitgeteilt: Durch Jahrhunderte hindurch bis zum
Jahre 1825 ließ der Stadtrat einen feierlichen Jahr tag für die Werdenber
ger Grafen, die einstigen Stadtherren, insbesonders den letzten Grafen
Albrecht III (um 1420 j*) halten. Derselbe fand jeweils am 14. Jänner mit
10 hl. Messen statt. 1825, Aug. 8, erstattete der Magistrat an das Landes
gericht über dessen Aufforderung folgenden Bericht: zur Abhaltung dieses
Jahrtages bestehe für den Rat keine positive Verpflichtung, sondern diese
Übung sei seinerzeit nur freiwillig übernommen worden zum dankbaren
Gedächtnis, daß Graf Albrecht außer vielen anderen Guttaten der Stadt
auch diese erwiesen, daß er ihr das landesherrliche Umgeld (eine Steuer
abgabe für Wein) überlassen und geschenkt habe. Nachdem nun aber der
Stadt durch die kk. Regierung das Umgeld entzogen worden und daher
kein Fonds mehr da sei für die Haltung des Jahrtages, so entfalle dieser
nunmehr. Man gebe sich aber der Hoffnung hin, daß der Stadt doch wieder
der Genuß dieses Rechtes des Umgeldbezuges zurückgegeben werde und
würde alsdann der Jahrtag wieder gehalten werden (St.-A. 299/73/1; 204/
23; vgl. Flür, Fragm. III 48).
Seit dem Jahre 1706 hatte der Dreifaltigkeits-Benefiziat die Verpflich
tung, an Sonn- und Feiertagen um 10 Uhr in der Spitalkirche die Spät
messe zu lesen; nach Auflösung des Benefiziums ging die Obliegenheit an
den Pfarrer über.
Die Rorate-Messen täglich im Advent in der Spitalkirche wurden 1736
durch den hiesigen Apotheker Josef Bartold gestiftet mit Stiftbrief dd.
Markt Ymbst (Imst), Tirol; 1736, Feb. das Kapital betrug 300 Fl; von
den Messen waren zehn nach des Stifters Intention zu applizieren.
Gottesdienstordnung
In früheren Jahrhunderten war der Hauptgottesdienst an Sonn- und Feier
tagen schon ziemlich früh am Tag, so in der Pfarrkirche Sommerszeit um
7 Uhr, Winterszeit um 8 Uhr. Der Nachmittags-Gottesdienst begann be
reits wieder um 12 Uhr mittags, bzw. um 1 Uhr. Bezeichnend dafür, daß
unsere Vorfahren Frühaufsteher waren, ist die Angabe von Pfarrer Häusle
in seiner Pfarrchronik von 1838 (S. 47), schon vor 300 Jahren, also heute
gerechnet vor 400 Jahren, werde der Brauch, daß die Nachtwächter in der
208
Frühe um 3 Uhr den Tag einläuteten, ein altes Herkommen genannt (Vgl.
St.-A. 204/5).
Seit dem Bestand des hiesigen Kapuzinerklosters 1651 besorgten die
Kapuzinerpatres die Pfarrpredigten an Sonn- und Feiertagen. Damals
hatte der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Stadtpfarrer Leonhard Cles-
sin das Kloster um die Übernahme dieses Amtes ersucht; dem Pfarrer ver
blieb die Haltung der sonntäglichen Christenlehre. Die Pfarrpredigten so
wohl an Sonn- als an Feiertagen wurden jeweils nach abgesungenen Evan
gelium durchwegs vom gleichen Pater gehalten. Erst seit 1785 wurden die
Festtagspredigten dem hiesigen Dreifaltigkeits-Benefiziaten übertragen. —
Als Entgelt für die Predigtübernahme durch die Patres besorgte die Stadt
von Anfang an die Beistellung der wöchentlichen Fleischration für das
Kloster (Flür, Gesch. d. Kap. Kl. Blud., MS 418).
Besondere Kreuzgänge
Außer den schon oben erwähnten regelmäßigen Prozessionen wurden wie
derholt noch andere Kreuzgänge bei besonderen Anlässen, und zwar vom
Stadtmagistrat, angeordnet und durchgeführt (Vgl. Leuprecht, Blud. vor
300 Jahren, N 11). Besonders wurden solche Bittprozessionen vom Rate
bei anhaltender schlechter Witterung, Engerling-Plage und Kriegsnöten vor
geschrieben und hatte hiebei je ein Erwachsener aus jedem Hause zu er
scheinen. So wurde 1648 am 23. Mai ein gelobter Kreuzgang, vermutlich
wegen überstandener Schwedengefahr, gehalten; im Juni 1651 ward ein
solcher nach St. Gerold veranstaltet. Unterm 18. Juli 1654 lautete ein Rats
mandat: „Weilen ein gefährliches Wetter vorhanden und auch die gefähr
liche Finsterniß sorgklich schaden bringen möchte, als solle hinfüro alle
Freitag ein Kreuzgang zu den Capuziner gehalten und mit Andacht ver
richt werden.“ — Am 17. April 1655 wurde wieder wegen üblen Wetters
ein Kreuzgang um die Felder mit Flurenbenediktion sowie Gottesdienst
bei den Kapuzinern auf mehrere Tage angeordnet und solle auch, so hieß
es, bis auf weiteres an allen Sonn- und Feiertagen nach dem Amt eine hl.
Messe gehalten werden. Schon 1653, März 18, war in derselben Sache das
Mandat des Stadtrats ergangen (St.-A. 131/88): Dem, was geistliche und
weltliche Oberbehörde in allen Pfarrkirchen verkünden ließ, habe man ge
treulich nachzukommen und dürfe man nicht wie bisher dagegen handeln,
nämlich behufs Gedeihens der Feldfrücht sollen alle Leute, jeder Mensch,
er sei in der Kirche, in den Häusern, auf den Gassen oder Feldern, alle
Tage unter währendem Gottesdienst und besonders gleich vor der Eleva
tion, wenn mit der großen Glocke das Zeichen gegeben wird, auf die Knie
fallen und mit ausgespannten Armen 5 Pater, Ave und den christlichen
Glauben beten. Wer diese Verordnung nicht befolge, zahle das erst Mal
ein halbes Pfund Wachs, im Wiederholungsfall noch mehr. — 1656, An
fang September ward zum Dank für den Segen reichlicher Feldfrüchte ein
Kreuzgang zu den Kapuzinern verordnet; ähnlich 1677 auf 3. Mai. —
Am 28. Juni 1664 hieß es: An drei Freitagen nacheinander wegen türki
scher Gefahr, Kreuzgang, und zwar der erste nach Ludesch, der zweite
nach Nüziders, der dritte nach Bürs; Anfang Juni 1666: Bittgang nach
Bürs wegen gefährlichen Wetters und Viehsuchten. Der Bittgang nach
209
Stallehr am 26. Juli (Anna-Tag) erinnert heute noch an das große Brand
unglück von 1491.
Bei diesen Kreuzgängen, besonders wenn sie nach weiter entfernten
Orten unternommen wurden, geschah manchmal Unfug. Die Übeltäter fan
den aber vom Rate regelmäßig die verdiente Strafe. Trunk-Exzesse, „Palg-
Händel“ und Ringhändel, Zuschlägen mit dem Degen zogen Strafe im
„Narrenhäusle“ oder „in der Gehorsamb“ (Arrest) sowie Auflage von ein
Pfund Wachs für die Kirche nach sich.
Wegen solcher Vorkommnisse: „sündlicher Ausschweifungen“, in Wirts
häusern auf dem Rückweg vom jungen Volk vollführt, wurde 1775 der
bisherige Kreuzgang nach Tschagguns in jenen nach Nüziders abgeändert
(Eingabe des Pfarrers Kayser nach Chur dd 4. Jul dj, GVA).
Frei übernommene Feiertage
Vor der Aufnahme und Einführung von partikularen Feiertagen in der
Pfarre, als St. Urbanstag, St. Anna-Tag, St. Mangen-Tag, St. Joders-Tag,
war schon früher („Articul eines Pfarrherrn“, Abschn. Pfarrpfründe) die
Rede. Ergänzend sei bemerkt: Der St. Agatha-Tag, 5. Feber, wurde vom
Rat 1651 als freiwilliger Andachtstag zu feiern beschlossen „zur Verhüet-
tung laidiger Prunsten“; die letzte große Feuersbrunst war 1638 gewesen
(Fleisch-Leuprecht, Heimatkunde, S. 104; Flür, Kap.-Klost. Gesch. Blud.,
S. 109). Schon 1602 hatte der Rat die Prozession in der Stadt am Karfrei
tag angeordnet.
Die Maikäfer-Plage trat wie anderwärts im Lande so auch in der Blu
denzer Gegend wiederholt verheerend auf und ist davon wie auch von
den Abwdirmitteln in den Akten und Ratsprotokollen mehrfach die Rede.
Mit der damals üblichen Bezeichnung Enger, Engerich, sind jedoch nicht
die Maden (Engerlinge) sondern die Maikäfer selbst gemeint. In früheren
Zeiten suchte man zumal mit religiösen Gegenmitteln dieser Landplage zu
begegnen. Im allgemeinen nahmen die Kapuziner die ordentliche oder ge
wöhnliche jährliche Felderbenediktion und bei besonders starkem Auftreten
des Ungeziefers den kirchlichen Exorzismus vor (Flür, Kap.-Klost.-Gesch.
467 ff). Im Jahre 1646, Mai 24, befaßt sich ein Mandat des Bludenzer
Vogteiverwalters Ulrich von Ramsch wag (St.-A. 113/33; vgl. Flür aaO.,
471.3) mit diesbezüglichen Maßnahmen. Es wird darin bemerkt, daß ein
Pfarrherr im „Oberen Bund“ (Graubünden) vor einigen Jahren die Enge-
riche ausgetilgt hätte; er habe dem Bischof die hiebei gebrauchten Exorzis
men und Benediktionen überschickt und könne jeder Priester selbe anwen
den. Die nun vom Vogteiamt verordneten Maßnahmen sind folgende:
Beicht und Kommunion, öffentlicher Kreuzgang, Gemeines Gebet zur Ab
bitte dieser Strafen, fleißige Sonn- und Feiertagsheiligung; die an Pfing
sten noch nicht zu den Sakramenten gegangen, sollen dies in der nächsten
Woche tun; sie sollen auch dem Gottesdienst, der durch die Kapuziner am
nächsten Freitag begonnen werde, beiwohnen. Alsdann werden verschie
dene die Sittenpolizei betreffende Anordnungen getroffen, damit durch
christliches Leben Gottes Strafgerichte abgewendet werden.
Von 1686, April 11, Feldkirch, datiert eine gedruckte Kundmachung
und Einführung zu dem unterm 8. Feber d. J. erlassenen päpstlichen Schrei
210
ben mit Ablaß Verleihung (St.-A. ebd.; vgl. Flur, ebd. 475, ausgegeben von
den bisch. Kommissären, den Kanonikern Joh. Bapt. Frey, Stadtpfarrer zu
Feldkirch und Peter Sonderegger, Pfarrer zu Göfis, mit Begleitschreiben
des Feldkircher Stadtammanns; sie betrifft gleichfalls die Bittgänge gegen
die Enger ich-Plage und die bezgl. römischen Fakultäten. — In demselben
Anliegen erhielten 1722 die „Oberen Stände vor dem Arlberg“ durch Ver
mittlung des Churer Bischofs eine Bulle von Papst Innozenz XIII (in
deutsch, Übertrag, vorliegend, dd 1722, Apr. 28, ebd). Dieselbe enthält
zunächst die Aufmunterung an das Volk zu reumütiger Gesinnung. Zur
Verkündigung der päpstlichen Gnadenerweise kann der Bischof einen Prie
ster delegieren; im ganzen Territorium soll ein dreitägiges Fasten angesetzt
werden; es wird eine Prozession und Almosenspende angeordnet; allen-
fallsige Kirchenstrafen werden erlassen; der delegierte Priester hat dann
die Segnung und den Exorzismus vorzunehmen. Die Gläubigen, die nach
dem dreitägigen Fasten am Sonntag darauf beichten und kommunizieren
und den üblichen Kirchenbesuch machen, können vollkommenen Ablaß ge
winnen. — Für Bludenz wurde ein Kapuzinerpater zur Vornahme dieser
feierlichen Handlungen bestimmt. — Unterm 11. Juni 1722 bedankten
sich die oberen Stände beim Bischof für die Erwirkung der Bulle und spra
chen den Wunsch aus, daß der Ablaß ihnen für ständig und alljährlich
verliehen werden möchte; sie machten den Vorschlag, daß das Feierabend
läuten in einen bestimmten Feiertag umgewandelt werden möchte, und
zwar auf den ersten oder andern Samstag nach Ostern.
Papst Benedikt XIV erließ unterm 26. März 1756 eine Bulle gleichen
Inhaltes wie die eben besprochene an den Churer Bischof zugunsten der
Stadt Bludenz (O. Pgt. lat. St.-A.).
Das Jahr 1651 war ein böses Maikäferjahr; durch das Ungeziefer
wurde besonders das Oberdörfler und Rungeliner Gebiet schwer in Mit
leidenschaft gezogen und die künftige Ernte bedroht. Die Bürger
schaft nahm zu dem im Lande viel verehrten hl. Patron Magnus ihre Zu
flucht und der Rat beschloß, sich den Stab des hl. Magnus, der als kostbare
Reliquie im Kloster Füssen verehrt wurde, kommen zu lassen zur Segnung
der Felder. Der Abt des Klosters St. Mang in Füssen sagte zu. Am 12. Juni
d. J. kam der P. Coelestin aus diesem Stift mit der Reliquie in Bludenz an,
wo er von der ganzen Bevölkerung feierlich empfangen wurde. Anderntags
zog die ganze Gemeinde prozessionsweise unter Vortritt des Paters mit
dem Stab, begleitet von Geistlichen aus Stadt und Land, hinaus auf die
Fluren Rungelin, Unterfeld, Oberfeld. An vier Stationen wurden die vier
Evangelien verlesen und bei der 3. Station hielt P. Coelestin die große
Benediktion. Nach der Rückkehr in die Pfarrkirche hielt der Stadtpfarrer
Clessin eine Ansprache und dann folgte das Hochamt, bei dem man zum
Opfer ging. Nach dem festlichen gemeinsamen Mittagsmahl in der „Krone“
zog der Pater reich belohnt ins Blumeneggische, wohin er ebenfalls berufen
worden. 1672, Ende Mai, ließen die Bludenzer den St. Mangen-Stab noch
mals zu sich kommen, nachdem er damals gerade nach Feldkirch und ins
Vorderland zu demselben Zwecke erbeten worden war. Der Abtstab des
hl. Magnus, der nach der Tradition von St. Columban an Gallus und von
diesem an Magnus vererbt worden, wurde früher in Süddeutschland, Tirol,
in der Schweiz und, wie eben gezeigt, auch in Vorarlberg zur Felderbene
diktion in unterschiedliche Orte begehrt. (Siehe Alf. Leuprecht: „Der Stab
211
des hl. Magnus in Bludenz“, in Zeitschrift „Heimat“, Bregenz, 1928,
S. 153 ff.) Übrigens war schon 1633 ein Pater mit dem Magnusstab in un
serem Lande und hielt hier, besonders im Oberland, vom 15. Mai bis 5.
Juni von Ort zu Ort ziehend, den Feldersegen (Flür, aaO. 471).
Wie Kreuzgänge, so ordnete der Stadtrat auch nach seinem Ermessen
40stündiges Gebet in öffentlichen Notlagen an. So bestimmte er im Jahre
1660: „weil ersehröckhliche Zeichen geschechen, solle erstens jedermann am
letzten Jänner fasten; dann nehme das 40stündige Gebet am Morgen um
7 Uhr seinen Anfang und zwar vom Samstag bis Ziestag, also 4 Tage,
täglich 10 Stunden in der Pfarrkirche. Zum anderen solle jede erwachsene
Person an diesen 4 Tagen beichten und kommunizieren und nach ihrem
Vermögen Almosen geben. Drittens werde jedermann ermahnt, das Gebet
eifrig und inbrünstig zur Abwendung göttlicher Strafen zu verrichten; man
werde fleißig Inspektion halten lassen und, wer vorsätzlich ausbleibe,
habe der Kirche ein Pfund Wachs zu geben.“ Sodann folgt die Stunden
einteilung für die Betstunden nach den verschiedenen Gassen und Außen
orten; von 4—5 z. B. kamen täglich die Bewohner der Sturnengasse samt
dem Schulmeister mit allen Schulkindern an die Reihe (St.-A. 100/64). —
Im Jahre 1665 führte Bischof Ulrich auch offiziell das 40stündige Gebet
in Bludenz ein (ebd.). — 1677 wurde ein solches vom 22. bis 25. Juli ge
halten über kaiserliche Anordnung „wegen Kriegsflamme und zu Erlan
gung eines Thronerben“ (ebd.). — Kaiserin Maria Theresia ordnete be
kanntlich die Feier der Ewigen Anbetung in ihren Erblanden an. Im Vog
teiamts-Distrikt Bludenz-Sonnenberg wurden diese Stunden pfarreienweise
vom 13. bis 31. Dezember früh 6 bis abends 5 Uhr gehalten laut Ausweis
des Vogteiamtes 1776, Aug., an die ob.-öst. Regierung und Kammer, die
den Extrakt der in Schwäb.-Österreich und Vorarlberg hiefür bestimmten
Tage einverlangt hatte (St.-A. 205/7).
Die erste bekannte Volksmission in Bludenz fand statt im Mai 1721
durch drei Jesuitenpatres unter Leitung des ausgezeichneten Predigers P.
Adam Flotto SJ; sie dauerte 8 Tage und hatte einen überaus erfreulichen
Erfolg. Einen Bericht über diese Mission in Bludenz sowie die voraus
gehenden in Schnepfau und in Schruns verfaßte P. Flotto selbst (mitget.
von A. Ludewig SJ in Zeitschrift „Alemania“ V, 1931/32, 113 f; vgl. auch
die Baumannsche Chronik von Bludesch, veröffentlicht in: Veröffentlichun
gen Verein für christliche Kunst und Wissen für Vorarlberg, 1921,S. 27).
Schon wieder 1732 fand eine Wiederholung der Mission statt (Flür, Gesch.
Kap.-Klost. Blud., MS, S. 649). 1861 war wieder einmal eine Volksmission
dahier, die erste seit undenklichen Zeiten, deren man sich erinnern konnte;
sie wurde von zwei Redemptoristenpatres aus Innsbruck gehalten. (Siehe
hierüber Innsbrucker Kirchenblatt 1948, NN. 14 f.)
Auch die Stadt Bludenz hatte früher ihr geistliches Passionsspiel. Zum
erstenmal ist von einem solchen im Jahre 1705 die Rede, und zwar wurde
ein solches erbauliches Spiel am Karfreitag in der Pfarrkirche über Anre
gung und unter Leitung des hiesigen Kapuzinerguardians P. Eberhard auf
geführt (St.-A. 102/9). Auch in der folgenden Zeit wurden szenische Dar
stellungen des Leidens Christi gegeben, aber außer der Kirche und auch im
Rahmen der Karfreitags-Prozession, die dann zugleich den Charakter von
geistlichem Schauspiel und Bußumgang hatte. Der Stadtrat war dem Unter
nehmen geneigt und förderte es durch Beihilfe und Spende aus den „milden
212
Ämtern“. 1752 untersagte die Regierung die Karfreitagsprozession in ihrer
bisherigen Form; 1769 erschien ein neuerliches Verbot dd Freiburg i. B.,
Feb. 21, nachdem anscheinend das erste Verbot in Bludenz nicht publiziert
oder aber nicht beachtet worden war (VgL Flür, Gesch. d. Kap.-Klost.
Blud. 545/8). Und wiederum schaffte eine Regierungsverordnung im Jahre
1777 den Prozessionsumgang am Karfreitag, weil „zu unanständigen Lust
barkeiten ausgeartet“, ab (St.-A. 104/29).
Behördliche Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Moralität.
Die staatliche Gottesdienstverordnungen im Zeitalter des ]osefinismus.
Der Stadtrat von Bludenz und das Vogteiamt waren ganz im Sinne und
in Übereinstimmung mit der katholisch eingestellten landesfürstlichen
Regierung im 16. und 17. Jahrhundert, im Zeitalter der Gegenreformation,
darauf bedacht und bemüht, zur Stärkung des innerkirchlichen Lebens bei
der Bürgerschaft Zucht und Ordnung in der Öffentlichkeit nach Kräften
durch sittenpolizeiliche Maßnahmen und Verordnungen zu festigen und zu
fördern. In dieser Hinsicht sei hier (um anderes zu übergehen — siehe die
Ausführungen bei Leuprecht: „Bludenz vor 300 Jahren“, Nr. 11 und 12)
an die Verordnung des Untervogtes für die Bürger anläßlich der Musterung
1599 und an die Polizeiverordnungen des Vogteiverwalters Ulrich von
Ramsch wag aus den Jahren 1644 und 1651 erinnert; die erstere Polizei
verordnung von 1644 hatte noch keinen durchschlagenden Erfolg, wohl
aber die zweite von 1651, Juni 12, erlassen für die Herrschaften Bludenz,
Sonnenberg und Montafon (St.-A. 98/26). Sie ist von echt christlichem
Geiste durchsetzt und bietet gewissermaßen eine christliche Lebensordnung
für Familie und Gesellschaft. Sie wurde auch vom Volke ganz willig an
genommen, da sie vorher mit dessen Vertretern im Schlosse zu Bludenz
durchbesprochen und beraten worden war. Die Maßnahmen befassen sich
mit den Untugenden des Fluchens und Schwörens, der Entheiligung der
Sonn- und Feiertage, mit der Haltung des Feierabends (Einstellung der
knechtlichen Arbeit in Sommer ab 6, im Winter ab 3 Uhr nachmittags),
weiters mit der Bekämpfung der Verschwendungssucht, den Mißständen
des Zusammenseins und Zusammenlebens lediger Leute, Mißbräuchen bei
Hochzeiten, mit Ehrlichkeit und Gerechtigkeit in Handel und Verkehr,
Regelung von Löhnen und Warenpreisen.
Ein anderes zuvor erschienenes Mandat der Vogteiverwaltung von
1646, Mai 24 (St.-A. 113/33), von dem schon oben die Rede war, hatte
den Zweck, die Bevölkerung auf die bevorstehende Exorzismus-V ornahme
durch die Kapuziner anläßlich der drückenden Ungeziefer-Plage vorzube
reiten, und enthält daher außer den Anordnungen für die kirchliche Feier
noch allgemeine moralische Vorschriften, wie Heilighaltung der Sonn- und
Feiertage, Enthaltung von Fluchen, Schwören, Lästern, weiters Verhaltungs
maßregeln für Wirte gegenüber den Gästen, etc.
Ein Mandat des Vogteiverwalters Schrenckh von Notzing dd 1668,
Sept. 7 (St.-A. 175/1) bemängelt die säumige Ablieferung der Beicht- und
Kommunionzettel; von den außer der Stadt Wohnenden seien noch über
300 ausständig, daher Aufforderung, sie innert 14 Tagen dem Pfarrer ab
zuliefern bei Strafe von 3 Pfd. Pf. Weiters heißt es, Eltern und Vormün
der sind verantwortlich hinsichtlich Auslaufens, der jungen Leute an nicht
213
katholische Orte; die Entrichtung des pfarrlichen Zehents wurde einge
schärft. — 1685, unterm 11. Feber, verbietet der Vogteiverwalter Johann
Vögel wegen des damaligen Türkenkrieges alles Saiten- und andere Spiele,
Tanz und Maskerade außer bei Hochzeiten mit Vorwissen der Obrigkeit
(St.-A. 113/33, vgl. 113/42). Wie sehr überhaupt der weltlichen Obrigkeit
die Wahrung der öffentlichen Sittlichkeit am Herzen lag, zeigt sich in den
entsprechenden Maßnahmen, wie strenge Bestrafung des Ehebruchs, aber
auch des Spielens mit Karten und Würfeln in den Wirtshäusern; verboten
war das Tanzen und dem Spielmann war das Aufspielen untersagt, weil
im Tanz des jungen Volkes allerlei Unreinigkeiten und Gotteslästerungen
vorgekommen seien; nur an der Kilbe und bei Hochzeiten war Tanz er
laubt (vgl. Leuprecht, aaO. N. 12).
Aufschlußreich für die seelsorglichen und moralischen Verhältnisse im
17. und 18. Jahrhundert sind die bischöflichen Visitationsrezesse, bzw. die
angeschlossenen lokal bestimmten Bemerkungen in particulari (Üb. d. Visi
tationen im Oberland i. allg. vgl. Abhandl. von Jos. Ruß üb. d. Gegen
reformation in Vorarlberg, in Zeitschrift „Alemannia“, 1937, Heft 4/5,
Bregenz; siehe Rapp I, 790 ff; über jene in der Bludenzer Gegend 1694
und 1710: St.-A. 113/24, 47). Bei den handschriftlich dem gedruckten Re
zeß beigesetzten Partikularbestimmungen heißt es. u. a. also: Die Geist
lichen sollen Spielen und Wirtshausbesuch unterlassen wegen „Ärgernuß
des Pöffels“. Sie sollen den Kranken nicht überlästig fallen durch Nötigung
zum Testamentieren für geistliche Zwecke, sondern ihnen den freien Wil
len lassen, sich nicht in weltliche Händel mischen, keine Geburtsbriefe in
publica forma abgeben, wodurch nur Streit und Unkosten erwachsen; Früh
messer und Kapläne sollen den Pfarrern mit Beichthören beistehen und
Beichtkinder gern anhören. — Die Pfarrer sollen fremde Religiösen nicht
mehr ankündigen, die kommen Schmalz und anderes zu betteln, da doch
die inländischen Klöster selbst dessen ermangeln, ebenso auch nicht die mit
Agnus Dei und Ablaßpfennigen Herumvagierenden, außer diese könnten
authentische bischöfliche Konzession aufweisen; im P. 19 wird erklärt,
daß die Leute am Feierabend ohne Beschwerde ihres Gewissens nach dem
Feierabendläuten ihre notwendigen Arbeiten verrichten dürfen.
Mehrerlei Mißstände und Verbesserungsvorschläge, zumal hinsichtlich
vorgekommener Unordnung beim Gottesdienst, kamen zur Sprache anläß
lich der 1682 durch den Generalvikar Rudolf von Salis abgehaltenen Visi
tation. Unter anderm wird hier die Anlage der Taufmatriken im Sinne
des Tridentinums und des Visit.-Dekretes von 1664 neuerlich eingeschärft,
da öfters Taufattestata verlangt werden; weiters werden die Kapläne an
gehalten, ihren Pfarrern Respekt zu bezeigen; sie sollen sich nicht für
exempt halten, sondern bereitwillig in der Seelsorge bei Bedarf mithelfen;
der Pfarrer aber solle sich gegen sie sowie den Schulmeister und den Mes
ner diskret verhalten und ihnen an den gewissen Tagen die Mahlzeit ver
abreichen. Der Pfarrer solle auch die Kinderlehre fleißig halten, und zwar
von der Kanzel aus, er solle die Eltern anhalten, die Kinder fleißig hiezu
zu schicken, und soll an die Kinder Bildchen verteilen. — Noch ein wei
teres Aktenstück (undatiert) befaßt sich mit ähnlichen Klagen und Vor
schlägen, „bei Herrn Generalvikar vorzubringen“ (St.-A. 50/10). Vermut
lich diente es zur Orientierung und Vorbereitung des eben besprochenen
Statutes.
214
Das Kapitel: Die staatlichen Normierungen des Gottesdienstwesens im
Zeitalter des Staatsabsolutismus; Widerstand des Volkes, soll, soweit hier
unsere Stadtpfarre Bludenz in Betracht kommt, noch in Kürze behandelt
werden. Im Jahre 1783 erschien durch kais. Hofdekret „die allgemein vor
geschriebene Andachtsordnung“, nach welcher der Gottesdienst in den
Pfarr- und Nebenkirchen reguliert werden sollte. Diese Andachtsordnung
nebst den zugehörigen Normalgesängen und Gebeten wurde vom Inns
brucker Gubernium unterm 10. März 1783 an die inländischen Vogteiämter
geschickt. Das Gubernium verfügte, daß selbe zuerst in Bludenz im Ein
vernehmen mit dem Ortspfarrer durchzuführen sei, und zwar zunächst in
der Pfarrkirche, dann auch in den Klosterkirchen, wobei das Vogteiamt zu
bemerken hätte, ob und inwieweit die Beibehaltung der Klosterkirchen zur
seelsorglichen Aushilfe nötig sei. In den Landkirchen sei die Andachtsord
nung nur nach Möglichkeit einzuführen. Das Vogteiamt Bludenz schickte
nun auftragsgemäß unterm 16. Aug. 1783 einen Entwurf für die Gottes
dienstregeln in Bludenz ein. Derselbe betitelt sich: „Die künftige Gottes
dienst- und Andachtsordnung in der Stadt Bludenz, wie solche zu regu
lieren für gut befunden wird (Siehe Flür, Gesch. d. Kapuz.-Klost. Blud.
[MS], 309-11).
Das Projekt enthielt manche gute Anregungen, wenn es auch einigen
Wünschen der Bevölkerung nicht entsprach; so wurden, um nur dieses zu
erwähnen, die das Jahr über zu haltenden Prozessionen auf folgende be
schränkt: Fronleichnamsprozession, und zwar in der Form, wie sie jetzt
noch gehalten wird; die Marcus-Prozession geht nach Nüziders, der Kreuz
gang an den drei Bittagen geht um die Stadt und die Felder; an den zwei
noch freistehenden Tagen geht die eine am Ostermontag nach Bürs, an
Peter und Paul ins Kloster St. Peter; alle übrigen Prozessionen sollen ab
gesetzt sein. Bereits 1772 waren von Wien aus alle über Nacht ausbleiben
den Prozessionen verboten worden (St.-A. 22-5).
Ein kais. Erlaß von 1783, Feb. 27 (ebd. 113-42) befaßte sich mit den
„allzu vielen“ Prozessionen und werden diese außer den in der Bittwoche
üblichen abgeschafft: von diesen abgerechnet, werden für jedes Kirchspiel
nur noch je zwei gestattet sowie solche bei außerordentlichen Anlässen,
um Regen usw., wenn der Bischof sie verordnet; die Verzeichnisse sind
jeweils beim Amt einzureichen. Die Passionsumgänge am Karfreitag wur
den, wie schon bemerkt, Y777 eingestellt.
Die vom Bludenzer Vogteiamt eingesandte geplante Gottesdienstord
nung wurde von der Innsbrucker Regierung nicht in allweg gut geheißen.
Diese vertrat beispielsweise den Standpunkt, das Pfarrvolk habe in der
Pfarrkirche zu erscheinen; die andern, besonders Klosterkirchen, haben
dieser gegenüber zurückzutreten. Die dann von der Regierung schließlich
festgelegte Norm erschien zu Anfang 1786 im Druck bei Trattner, Inns
bruck, unter dem Titel: „Künftige Gottesdienst- und Andachts-Ordnung
nach den Grundsätzen der geläuterten wahren Religion für die vorarlber-
gischen Städte Bludenz, Feldkirch und Bregenz“, einzuführen mit dem
Osterfest d. J., 3. April.
Im Jahre 1788 wurde das Feierabend- und Wettersegen-Läuten durch
kais. Verordnung verboten (St.-A. 132-36). Die Untersagung dieses kirch
lichen und echt volkstümlichen Brauches war ebenso wie die Prozessionen-
Einstellung und die anderen kleinlichen von einer aufgeklärten Staatsge
215
walt verfügten Beschränkungen dazu angetan, die Volksseele in gewaltige
Erregung zu bringen, die an einzelnen Orten sogar in offenem Widerstand
sich äußerte.
Schon in den 1770er-Jahren hatte das Verbot der Regierung, an den
schon früher abgewürdigten Festtagen einen feierlichen Gottesdienst zu
halten, tiefe Mißstimmung im Volke hervorgerufen. Als z. B. 1773 der
Bludenzer Bürgermeister Johann Khüeny an den derogierten Festtagen
St. Magdalena und Johann Baptist über eigene Verantwortung feierlich
zur Messe hatte läuten lassen, wurde er vom Vogteiamt zu 50 Fl Buße
verfällt und dieses Verdikt von der Regierung in Freiburg i. B. am 14. Aug.
d. J. bestätigt und die Erlegung der Summe später nochmals unter Andro
hung der Amtssuspension betrieben (V.-A. Blud. III). Auch in Gaschurn
gab es 1773 am Vorabend vor St. Barthlomä einen kleinen Weiberauf
stand, wobei etliche Weiber das Feierabendläuten sich erzwingen wollten
(ebd.). — 1787 hatte das Vogteiamt mit einigen Pfarrherren des Distriktes
einen Handel wegen verbotenen Skapulier-Anlegens durch diese; nach amt
licher Auffassung gab es ja keine Bruderschaften mehr außer jener der
tätigen Nächstenliebe. Dieses Vergehens wurde bezichtigt der Pfarrer
Khüeny von Bludenz, der Pfarrer Jos. Ign. Martin von Bürs, Pfarrer Mat
thias Sander von Klösterle, Pfarrer Joh. Christian Salzgeber von Silbertal
(V.-A. Blud. II). Bei der Vernehmung rechtfertigten sie sich damit, daß
sie das noch vor dem Verbot gemacht hätten, oder aber Leuten aus der
nicht österreichischen Herrschaft Blumenegg angelegt hätten, andere aber
auf das Unstatthafte aufmerksam gemacht und nach auswärts verwiesen
hätten.
Im Jahre 1789 gab es in Bludenz wieder mehrfach Unruhen und Auf
läufe wegen der mißliebigen josefinischen Verordnungen, die das Vogtei
amt und das Bregenzer Kreisamt ziemlich bemüßigten (Akten im St.-A.
205-14; 314-9; V.-A. Blud. II). Laut amtlicher Anzeige wurde am 30. und
31. Mai durch „Schwarmweiber“ der „Unfug“ des Feierabend- und Seelen
geläutes ausgeübt; am 9. und 10. Juni wurde nach Vollendung des ordent
lichen Gottesdienstes ohne geistliche und weltliche Erlaubnis durch einen
gewissen Martin Ant. Lorenzi ein Psalter in der Pfarrkirche vorgebetet,
wobei die Geistlichkeit, zwar ohne mitzubeten, doch in der Kirche blieb.
Die gesperrte Hl. Kreuz-Kirche wurde in der Nacht gewaltsam aufge
sprengt; bei nächtlichen Zusammenkünften auf Gassen und in Häusern
ging die Rede von Wiedereinführung der Prozessionen und der alten Got
tesdienste (Anzeige des Vogteiamtes an Kreisamt dd 13. Juni 1789).
Das Kreisamt gab alsbald an das Vogteiamt den Auftrag, insgeheim
den Urhebern dieser Renitenz gegen die Andachtsordnung nachzuspüren
und die Pfarrherren von Bludenz, Bürs und Nüziders zu veranlassen, die
Kirchenschlüssel an sich zu nehmen.
Am 3. Juli berichtete das Vogteiamt wiederum nach Bregenz: am 27.
Juni abends seien über hundert Bauern vom Lande in die Stadt gekommen
und hätten den Fr. Jos. Miller aufgefordert, das Feierabend- und Armen-
seelen-Läuten zu besorgen: sie hätten ausgemacht, im Weigerungsfälle von
Haus zu Haus zu gehen und alle aufzufordern, eventuell mit Gewalt mit
zutun. Es sei auch einmal geläutet worden. Am 20. Juni sei eine aus 519
Köpfen bestehende Prozession nach der Frühmesse nach St. Peter mit Kreuz
und Fahnen gezogen, aber ohne Priester; bei der Rückkehr habe sie den
216
Spätgottesdienst gehindert, so daß der Benefiziat Hahn nicht einmal den
ersten Teil seiner Predigt habe fertig machen können. Die Kirche, die zu
folge Verordnung von Fahnen und Bildern ganz geräumt sei, werde nach
und nach mit denselben wieder in den alten Stand versetzt. Die Haupt
schürer der Bewegung seien Leute vom Lande (Rungelin, St. Leonhard),
aber auch einige von der Stadt.
Am 7. Juli lautete ein weiterer Bericht: Zwei Bürger von hier, Mart.
Ant. Lorenzi und Gaudenz Jehly, verlangten am 4. d. M. vom Mesner Joh.
Jos. Vabun in seinem Hause die Schlüssel zum Kirchturm. Dieser erbat
sich vom Vogteiverwalter Simeon Verhaltungsmaßregeln, der ihm bedeu
tete, selbe nicht gutwillig herzugeben, aber es auch nicht auf eine Schlägerei
ankommen zu lassen. Den Leuten aber gelang es doch, in den Turm zu
kommen, wie, weiß man nicht und haben sie auch geläutet. Auch der Pfar
rer mußte über Verlangen die Seelenandacht im Chorrock abhalten. Am
gleichen Tag abends kam eine Deputation zum städt. Administrator und
verlangte ein lOstündiges Gebet auf jeden Monatssonntag um bessere Wit
terung und Abwendung von Feldschäden (Mäuse). Den Leuten wurde an
geraten, am nächsten Montag, 6. Juli, mit diesem Anliegen zum Vogtei
verwalter zu gehen. Aber sie sind nicht gekommen. — Am Sonntag, 5. d.,
wurde Monatsprozession gehalten nach dem Spätgottesdienst um die Kirche
herum unter Geläute aller Glocken.
Vom 8. Juli 1789 datiert ein vom Kreisamt publiziertes Zirkular der
Regierung (Gouverneur Graf Saur), das, der Volksstimmung etwas ent
gegenkommend, folgendes bewilligte: a) In allgemeinen Anliegen und
Notfällen darf eine gemeinschaftliche Andacht gehalten werden mit vor
läufiger Anfrage und Genehmigung des Vogteiamtes. — b) Bei Gewittern
wird das Kreisamt auf Vorstellung des Vogteiamtes hin die Bitte darum
unterstützen; inzwischen kann das Vogteiamt das Läuten nachsehen und
ungeahndet lassen. — c) Ebenso gilt dies von den Monatsprozessionen. —
d) Wo nur eine Kirche am Ort ist und diese geschlossen wurde, kann sie
geöffnet werden; wenn mehrere Kirchen sind und vielleicht irrtümlich ge
sperrt wurden, so kann um deren Öffnung beim Vogteiamt angesucht
werden.
Noch kurz vor seinem Tod (20. Feb. 1790) sah sich der in seinen kirch
lichen Reformen vielfach überberatene Kaiser Josef II. angesichts der Miß
stimmung in den Ländern veranlaßt, von seinen starren Prinzipien abzu
gehen und den Volkswünschen in gottesdienstlichen Sachen Konzessionen
zu machen.
So gestattete er mittelst Resolution vom 25. Jänner 1790 allen Unter
tanen der österreichischen Erblande, die ihnen bisher untersagten religiösen
Gebräuche, Kirchenzeremonien und Andachten, so wie sie früher von alters-
her bestanden, wieder aufzunehmen und fortzusetzen, wenn dieselben vom
zuständigen Ordinariat als übereinstimmend mit der Gesinnung der röm.-
kath. Kirche erklärt würden. Da sich die einzelnen Kommunitäten um diese
Erklärung zu bewerben hatten, so richteten unterm 27. März 1790 Stadt
pfarrer Khüeny, Stadtadministrator Joh. Josef Duelli mit noch acht Depu
tierten an den Bischof in Chur ihre Anträge und ersuchten um Genehmi
gung folgender Punkte (G.V.A.):
1) In der Pfarrkirche möge während der Karwoche das noch vorfind-
liche Heilig-Grab aufgeschlagen, die dabei üblichen Kirchenzeremonien ge
217
halten, auf den zwei „eingezogenen“ Seitenaltären die zur Verrichtung des
hl. Meßopfers nötigen „Paramente aufgestellt“, auch die übrige Kirchenzier
wieder angebracht werden. Die Altäre werden benötigt besonders bei
Jahrtagen, an denen mehrfach 10—15 Messen gehalten werden.
2) Die Kirche auf dem Gottesacker, welche seit unvordenklichen Zeiten
bestanden und erst vor 15 Jahren nach bischöflichem Auftrage und Geneh
migung mit großen Unkosten erneuert und aufgebaut worden, solle wieder
eröffnet und die dahin gestifteten hl. Messen appliziert werden können;
es würden dort jährlich 120—130 Messen für die Verstorbenen gehalten;
die Kapelle liege an der Straße, sehr günstig für Reisende.
3) In der Spitalkirche soll zur Fastenzeit das „miserere“ gesungen
werden.
Die monatlichen und andern Prozessionen sollen veranstaltet; bei
Hochgewittern soll mit der Glocke „das Zeichen zum Gebet“ gegeben; die
vormals üblichen Haupt- und Erzbruderschaften sollen wieder eingerichtet
werden und hofft man auf Rückgabe von deren Kapitalien.
5) Es soll die zeitliche Abänderung des Allerhöchst angeordneten Früh
gottesdienstes respectu Jahreszeit nach dem Bedürfnisse und Nutzen der
Stadt- und Landbevölkerung getroffen werden können. — Herzenswunsch
der Bludenzer Stadtvertretung ist dann,
6) daß das von einem Bludenzer Bürger gestiftete, aber jetzt aufge
hobene Benefizium U. L. Frau wieder mit einem tauglichen Priester besetzt
werde, da die Stiftkapitalien hier noch ungeteilt im Lande vorhanden, ein
vierter Priester aber für Bludenz notwendig sei.
Eine merkliche, den Wünschen der Bevölkerung mehr entsprechende
Besserung der gottesdienstlichen Verhältnisse, so besonders auch hinsicht
lich der Bruderschaften, erfolgte erst unter Kaiser Josefs II. Nachfolger,
Leopold II., wenn auch gottesdienstliche wie auch allgemein kirchenrecht
liche Belange weiter noch staatlicher Kontrolle unterworfen blieben.
Staatsaktion um eine Frühmesse
Eine etwas eigenartige geschichtliche Erinnerung knüpft sich an das Kapitel:
„Sing- und Segenmesse in Bludenz“ 1795.
Im Jahre 1785 erschien eine landesfürstliche Verordnung, kraft welcher
der Geistlichkeit in Bludenz zur Pflicht gemacht wird, jeden Morgen um
6 Uhr eine Sing- und Segenmesse in der Pfarrkirche abzuhalten. Anschei
nend war die Frühmesse, die mittelst der oben erwähnten Verordnung von
1688 mit dem Stadtrat vereinbart worden, wieder in Abgang gekommen.
Mit begreiflichem Mißbehagen trug der Bludenzer Klerus diese durch das
forum saeculare aufgeladene Last bis zum Jahre 1795, derart, daß der
Pfarrer jeden Montag, Frühmesser am Sonntag und Mittwoch, der Drei-
faltigkeits-Benefiziat am Dienstag und Freitag, die P. P. Kapuziner aber
Donnerstags und Samstags die Singmesse zelebrierten. Jedoch zum Jahres
schluß, ab 27. Dez. 1794, erklärte der Bludenzer Klerus einmütig vor der
kk. städt. Administration sein Unvermögen, die Sing- und Segenmesse vom
1. Jänner des nächsten Jahres 1795 an weiterhin halten zu können, und
zwar aus folgenden Gründen:
218
1) Der Pfarrer habe jährlich in der Kapelle zu Rungelin 71 Jahrtage
und Quatembermessen, 12 Messen auf dem Friedhöfe ohne die „sommer
liche gewöhnliche Bittgangsmesse durch die Au“, ungefähr 30 Elogii- und
Rosenkranz-Bruderschaftsmessen, und nebst den vielen Bestattnisgottes-
diensten noch 106 Jahrtage in der Pfarrkirche zu halten.
2) Der Frühmesser habe stiftgemäß in der Spitalkapelle an allen Sonn-
und Feiertagen zu zelebrieren, ferner zu St. Leonhard 57 hl. Messen, 12
Messen auf dem St. Antoniusaltar der Pfarrkirche, 30 Messen auf dem
Friedhof, zudem bei 90 Jahrtagsmessen zu lesen.
3) Der Trinitätsbenefiziat habe jeden Samstag auf Nüziders-Latz,
wöchentlich 2 Messen bei Heilig-Kreuz (Friedhofkapelle) und jeden Sonn
tag um 10 Uhr in der Spitalkirche, dann 4 Quatember- und 1 Jahrtags
messe, zusammen 213 Messen, außer der Pfarrkirche zu zelebrieren, dabei
noch 75 Jahrtage zu halten.
4) Die P. P. Kapuziner aber, deren Konvent aus 8, zum Teil kränk
lichen Patres besteht, seien mit Sonntagspredigten, mit den vielen bei jetzi
gem Priestermangel nötigen Aushilfen nach 30 Ortschaften ganz über
bürdet und hätten ohnehin neben den 106 Jahrtagen in der Pfarrkirche
vermöge städtischer Anordnung im Kloster alltäglich eine hl. Messe, som
mers um 5 Uhr, winters um V26 Uhr, abgesehen von der Konventmesse
um V27 Uhr und dem Spätgottesdienste um 9 Uhr, pflichtgemäß abzuhal
ten. Zudem seien in gegenwärtiger Zeit keine Aushilfspriester erhältlich.
Der kk. Administrator hielt die Sache für so wichtig, daß er nur nach
Beratung mit den bürgerlichen Deputierten und Ausschüssen Antwort,
doch jedenfalls noch im laufenden Jahre, erteilen könne. Dieselbe kam
dem Pfarrer, jedoch erst am Neujahrstag in lakonischer Kürze zu: „Wir
haben die Frühmesse nicht angefangen, stellen selbe auch nicht ab.“ Als
nun an folgenden Tagen die Priester ihre stiftgemäßen Obliegenheiten be
sorgten, die Singmesse also ausblieb, fingen einige Bürger, welche ihre Ein
stellung „ganz unordentlicher Weise betrieben“ hatten, gewaltig zu rumo
ren an und brachten ihre Klage vor das Vogteiamt.
Der Vogteiverwalter Josef Dialer verlangte daraufhin mit Zuschrift
dd. Schloß Bludenz, 2. Jänner 1795, unter Ahndung der eigenmächtigen
Absage des Klerus vom Stadtpfarrer Aufschluß und zwar bis 4 Uhr nach
mittags desselben Tages, ob die durch höchste Verordnung anbefohlene
Früh- und Segenmesse, die man ohne die Sache bei ordentlicher Behörde
vor- und angebracht zu haben, willkürlich und eigenmächtig abgestellt
hätte, wieder aufgenommen werde oder nicht.
Daraufhin erschienen Pfarrer Khüeny, Frühmesser Barbisch, Dreifal
tigkeits-Benefiziat Lorenzi und Kapuziner-Guardian Marsilius bei Vogtei
amt und begründeten neuerlich ihr Unvermögen, die Segenmesse zu halten,
mit dem Hinweise auf ihre bereits erwähnten, mannigfachen und stiftungs
mäßigen Obliegenheiten. Der Vogteiverwalter betonte, auf Einhaltung der
besorgten Frühmesse bestehen zu müssen und fragte den Pfarrer, an wel
chem Forum, kk. Kreisamt oder fb. Kurie, er den Handel auszutragen ge
denke. Selbstverständlich erklärten sich alle für ihre zuständige kirchliche
Oberbehörde, an welche auch ein längeres, von der Pfarrgeistlichkeit und
dem P. Guardian dds. 13. Jänner 1795 unterzeichnetes Memorandum ab
ging. Es gipfelte in der Bitte, die fragliche Singmesse, die weder in Feld
kirch noch Bregenz, noch an andern Orten, weiter gehalten werde, obwohl
219
hier überall mehr Priester seien, und in Bludenz nur von einigen wenigen
Inbürgern unter der Parole „die Priester müssen tun, was wir wollen“,
verlangt werde, mit Rücksicht auf deren Untunlichkeit auflassen zu dürfen.
Aber auch die staatliche Behörde wandte sich an den Ordinarius. Vom
Vogteiamte benachrichtigt, legte das kk. Kreisamt in Bregenz den so merk
würdig wichtigen geistlichen Fall dem kk. Gubernium in Innsbruck vor,
das am 27. März 1795 dem Fürstbischof über den „eigenmächtigen Antrag"
der Pfarrgeistlichkeit in Bludenz Bericht erstattete und das geziemende
Ersuchen stellte, „Hochderselbe wolle dieses eigenmächtige, den allerhöch
sten Anordnungen zuwiderlaufende, dem Volke zur Ärgerniß und zum
auffallenden Mißvergnügen gereichende Unternehmen gegen die Bluden-
zische Pfarrsgeistlichkeit und besonders gegen den Pfarrer ernstlich zu
ahnden und die fernere ununterbrochene Abhaltung der Frühsegenmesse
gemessenst aufzutragen belieben." Unter einem wird das kk. Kreisamt an
gewiesen „der genannten Geistlichkeit ihr ungehorsames Betragen in dies
seitigem Namen nachdrücklichst zu verweisen, und dieselbe bey fernerer
Unterlassung dieser Frühsegenmesse zu deren Abhaltung ohne weiters
durch Sperrung der Temporalien zu zwingen.
Die Antwort des fb. Ordinariates vom 20. April liegt nicht vor, lau
tete jedoch, wie aus den Tatsachen geschlossen werden kann, in versöhn
lichem Sinne dahin, daß die so heiß gewünschte Sing- und Segenmesse nicht
unterbleiben werde. — Doch damit war das hohe Gubernium noch nicht
zufrieden. Nochmals schärfte es dem kk. Kreisamt Bregenz, dem die Ant
wort des Bischof es auszüglich mitgeteilt wird, am 12. Mai d. J. ein, „dem
Pfarrer zu Bludenz mittelst der Obrigkeit (seil, in Bludenz), welche sich
hierunter Ordnung- und pflichtmäßig benommen hat, zu bedeuten, daß
dieser unerwartete, eigenmächtige Vorfall sehr mißliebig zu vernehmen ge
wesen sei, folglich mit der ernstlichen Erinnerung für diesmal geahndet
werde, und sofern die dortige Geistlichkeit von der vorgeschriebenen got
tesdienstlichen Ordnung eigenmächtig abzugehen sich noch ferners an
maßen, somit Mißvergnügen und Beschwerden unter dem Volke sich ver
breiten sollte, man bemüßigt sein würde, mit Sperrung der Temporalia
vorzugehen, und auch das allenfalls weiters Nötige zu verfügen.“
Unter Mitteilung vorstehender Intimation wird dem fb. Ordinariat zu
verstehen gegeben, „es solle besagter Geistlichkeit wohl begreiflich beige
bracht werden, daß vor allem die Pfarrkirche versehen werden müsse,
und in den Nebenkapellen, wo ohnehin fast niemand erscheint, auf solchen
Erfordernißfall die gestifteten Messen ganz wohl unterbleiben, dagegen
aber solche in der Pfarrkirche abgelesen werden können, wozu das bischöf
liche Ordinariat seinen Einfluß zu erteilen keine Bedenken haben wird.“
(Akten im GVA.)
Dieser ganze Vorfall wirft ein bezeichnendes Licht auf die geistige
Einstellung und Handlungsweise des damals allmächtigen Staatskirchen-
tums. In Bludenz war die Folge dieser unzuständigen staatlichen Ingerenz,
daß in den verschiedenen zerstreuten Weilern der ausgedehnten Land
pfarrei die dortigen Kapellmessen wenigstens z. T. eingestellt werden
mußten. Immerhin konnte dem Begehren der weltlichen Behörde nicht in
allweg entsprochen werden; so beklagte sich beispielsweise der städt. Ad
ministrator unterm 12. Aug. 1795 (St.-A. 133-120), daß die Frühmesse wie
derholt ausgelassen werde; dem P. Guardian wird ein Tadel ausgesprochen,
220
daß er schon zweimal die Frühmesse ausgelassen hätte, und wird ihm so
gar der Entzug des Fleischalmosens der Stadt an das Kloster angedroht.
Schließlich aber hat eine später billiger denkende Zeit auch in dieser Got
tesdienst-Frage Wandel geschaffen.
Bruder schäften und religiöse bzw. katholische Vereine
1) St. Elogi-Bruderschaft
Mit dem Sitz in der Spitalkirche (Vgl. Is. Flür, Fragm. II, 123 f) reichte
diese älteste, aber nicht mehr bestehende Bruderschaft in sehr frühe Zeit
hinauf. Die Häuslesche Pfarrchronik von 1838 meldet, daß sie schon
vor 300 Jahren, eine uralte genannt wurde. St. Eulogius (Eligius) wurde
in der Bludenzer Gegend, wie oben in Besprechung der Kapellen im
Pfarrbezirk dargetan, einst viel verehrt und stand diese Verehrung
im Zusammenhang mit dem Bergwerksbetrieb. Vielleicht geht ihre Ein
führung mit der Errichtung des hiesigen Bürgerspitals samt Spitalkirche,
mutmaßlich Anfang 14. Jahrhundert zusammen. Wahrscheinlich setzte
sich die Bludenzer Elogi-Bruderschaft in jener frühen Zeit nach dem
Beispiel anderer solcher Bruderschaften zur Aufgabe, armen Leuten, beson
ders den an der Pest Verstorbenen — man denke an die große Peststerb
lichkeit 1348—51 in hiesiger Gegend, wo über ein Drittel der Bewohner
an Pest verstarb — das Begräbnis zu ermöglichen.
Die Satzungen der Bludenzer Elogi-Bruderschaft sind uns noch in einer
Niederschrift von 1770 erhalten. Die Sodalität hatte ehedem sicher eine
Bruderlade; doch sind die alten Schriften, wie es in der Einleitung zu den
Satzungen heißt, bei einem Brande, wohl 1638, zugrunde gegangen. Der
Inhalt der Satzungen ist folgender:
1) Die Bruderschaft besteht aus Brüdern und Schwestern. Jedes Mitglied
zahlt beim Eintritt 40 kr oder verordnet dies auf dem Totenbett.
2) Für jedes Mitglied werden nach dessen Tod zwei hl. Messen gelesen.
3) Die Mitglieder haben die Verpflichtung, für ein abgelebtes Mitglied
einen Rosenkranz zu beten und bei dem Begräbnis zu erscheinen.
4) Die Mitglieder sollen täglich für die lebenden und verstorbenen
Brüder und Schwestern 3 Vaterunser und Ave beten.
5) Am Bruderjahrtag, d. i. am 2. Juli (Fest Mariä Heimsuchung), sollen
sie den feierlichen Gottesdienst in der hiesigen Spitalkirche mit 8 hl. Mes
sen besuchen, wobei an die Armen eine Brotspende im Wert von 4 Fl aus
geteilt wird. — Was aus den jährlichen Erträgnissen der Bruderschafts
kassa erübrigt, kommt den Armen zugute; manchmal wird davon auch für
Kirchenreparaturen oder für Paramente entnommen.
Der Vorstand oder Aufsichtsrat der Bruderschaft bestand aus einem geist
lichen und einem weltlichen Brudermeister und mehreren Ausschüssen (Assi
stenten) (St.-A. 204-33, Instruktion für den Brudermeister), deren Wahl
jährlich am Brudertag vorgenommen wurde. In den Vorstand wurden die
angesehensten Bürger gewählt. Ein Raitungs-Extrakt aus den Stiftungs
und Bruderschafts-Büchern 1685, April 9 (V.V.A.) bemerkt von dieser
Bruderschaft: „ . . . so vor uraltem eingesetzt und aber auch durch vor
letzte Brunst in gänzlichen Abgang kommen, dessen ist ein ungewisses Ein
kommen, nachdem sich nämlich etwan viel oder wenig Brüder einschreiben
lassen, ertragt nur dermalen 36 Fl, 20 kr, 3 Pf“; die Ausgaben seien eben
221
falls ungewiß und müsse für Wiederaufbau des eingeäscherten ihm in der
Spitalkirche dedizierten Altars ein Beitrag geleistet werden von Fl 21,
31 kr. — Ein Ausweis von 1785 (St.-A. 113-1) verzeichnet für damals ein
Kapital von 1293 Fl. Schon 1783 war sie nebst den andern hiesigen Bru
derschaften durch die josefinische Regierung aufgehoben worden und wurde
ihr Vermögen nunmehr dem Schuldfonds zugewiesen.
Ein kais. Dekret vom 13. Dez. 1783 schaffte alle Bruderschaften in
den österr. Erblanden ab und verfügte, daß deren Vermögen zu handen
des Guberniums eingezogen werden solle. Im Bezirk Bludenz wurden da
mals 45 Bruderschaften unterdrückt. Die eingezogenen Bruderschaftsgelder
wurden laut Hofdirektorial-Dekret von 1787, Okt. 19 und 1793 Okt. 4,
zur Aufbesserung der Lehrergehalte verwendet (Vgl. Flür, Fragm. I. 113.
Im Stadtarchiv erliegen noch Zinsbücher der Bruderschaft ex 1640, Fol.
Pap. 16 Bl, und ex 1691 —1780).
2) Dreifaltigkeitsbruderschaft
Sie wurde gegründet 1658, Juni 17 (Vgl. Häuslesche Chronik, S. 48),
nachdem Dekan Kraft von Bürs unterm 10. Mai d. J. an den Bischof von
Chur ein Bittschreiben um deren Genehmigung gerichtet hatte (Chur. A.
vgl. Flür, Fragm. I. 98 f). Das Agregations-Diplom ist noch vorhanden
(Pfarr-A.; jetzt im Landesarchiv). Diese Urkunde wurde ausgestellt über
Ersuchen des Johannes Jodocus (vermutlich der beauftragte Agent in Rom),
dd. Rom, 1658, Nov. 26, und zwar von Kard. Antonius (Barberinus Eppus
Tusculanus, Kämmerer der röm. Kirche, Protektor der Archiconfraternitas
Ssmae Trinitatis convalescentium et peregrinorum de Urbe; weiters von
Odoardus Vecchiarellius, Rev. Camerae apost. General. Auditor; Primi-
cerius Onuphrius Margarinus, Bartholomäus Capranica und Thomas Fatius,
custodes. Die Agregation an diese römische Erzbruderschaft geschieht mit
allen Ablässen und Privilegien der letzteren und ist die Ablaßbulle von
Papst Paul V ex 1604, Dez. 7, inseriert. — Der Urkunde ist per transfixum
beigeheftet die Promulgationurkunde des Churer Bischofs Johannes, dd.
Chur, 1659, Jul. 25. (Beide Urk. lat. O. Pgt; das große Siegel der röm.
Erzbruderschaft in Blechkapsel, das kleine Siegel des Bischof in Holzkapsel
an Seidenschnur.)
Der Bludenzer Bruderschaft war u. a. auch scheint’s von Anfang an
eine Filiale in Schruns inkorporiert; im Jahre 1660 wurde diese auswärtige
Mitgliedergruppe eine selbständige Bruderschaft laut Mitteilung der dor
tigen Ortsvorstehung an die Brudermeister in Bludenz, dd. 1660 Juni 15
St.-A. 204-48), Gründe für die Verselbständigung, die mit bischöflicher
Erlaubnis durch den Bürser Pfarrer Christ. Kraft vorgenommen wurde,
waren weite Entfernung, Arbeitsverlust, etc.
Die Mitgliederzahl dieser Sodalität in Bludenz war auf 150 Mannsper
sonen weltlichen Standes beschränkt; Geistliche konnten in unbeschränkter
Zahl beitreten; jedes Mitglied mußte einem verstorbenen Mitbruder eine
hl. Messe lesen lassen. Die Sodalität hatte die bei allen alten Bruderschaf
ten übliche Vorstellung mit Brudermeistern, Assistenten, etc.; Sekretär
scheint meistens der jeweilige hiesige Frühmesser gewesen zu sein (St.-A.
204-32). — Die Bruderschaft war ziemlich begütert; ihr Kapitalvermögen
222
betrug im Jahre 1774 1298 Fl 43 kr (St.-A. 6-169) und im Jahre 1785,
nachdem sie als solche staatlich aufgehoben worden, 1322 Fl (ebd. 113-17).
(Von den auf sie bezügl. Schriften sind noch vorhanden: Bruderschafts-
Buch von ca. 1750 (St.-A.190-221); ein anderes Mitglieder-Verzeichnis
(undat. St.-A. 101-16)); Libellus aspirantium 1732-70 (ebd. 78-105; Urbar
1727, FoL Pap. 12 Bl. Ein gedrucktes Exemplar „Satzungen d. Dreif.-Bru-
derschaft zu Bludenz“, 1828, Druck Benziger, Einsiedeln, erliegt im Pf.-A.
Dalaas.) Bei ihrer Aufhebung 1783 ward ihr Vermögen dem Schulfonds
zugewiesen. 1793 wurde sie neuerdings durch die früheren Mitglieder zum
Leben erweckt. Einige Vertreter derselben baten den Bischof um die Wie
dereinführung der Bruderschaft in der Pfarrkirche Bludenz, indem sie dar
auf verwiesen, wie sie die neulich staatlicherseits angeordnete Bruderschaft
von der christlichen Nächstenliebe völlig ersetze; sie besorge die Spenden
für die Armen, leite an zu den Werken der Nächstenliebe: Krankenbesuch,
Beherbergung von Fremden, Aussteuer für arme Töchter, Fürsorge für
die Verstorbenen (St.-A.). Nachdem die Zustimmung des Bischofs in Aus
sicht stand, so wurde der definitive Beschluß gefaßt, auf dem allgemeinen
Brudertag, 8. April 1793 (GVA). Zugleich wurde ausgemacht, die abgän
gigen Genossen durch neue Mitglieder zu ergänzen; alle Aufnahmstaxen
sowie andere Zuflüsse der Pfarrkirche gegen dem zu überlassen, daß diese
die jährlichen Ausgaben bestreite; ein förmliches „Consilium“ zu wählen,
damit dieses für Aufnahme der Mitglieder sorge und alles tue, was zum
Nutzen der Bruderschaft gereiche. — Dieses Consilium oder Komitee be
stand aus: Jos. Ign. Martin, Pfarrer in Bürs, Fidel Ludescher, Pfarrer in
Brand, Joh. Jos. Leo, Pfarrer in Bürserberg, Franz Khüeny, Stadtpfarrer
in Bludenz, Christian Lorünser, Landammann, Christian Vonbun, Stab
halter in Blumenegg und noch zwei weltlichen Ausschüssen.
Unterm 18. April 1793 erstattete das Komitee an den Bischof Bericht
mit der Bitte um geneigte Rückäußerung (GVA). Im Schreiben ist darauf
hingewiesen, daß bei der Unterdrückung 55 Mitglieder gestorben seien,
ohne ihre Schuldigkeit (mit einer hl. Messe für jeden verstorbenen Bruder)
für ihre während dieser Zeit im Tode Vorausgegangenen weder besorgt
noch selbst für sich empfangen zu haben; zur Sanierung dieses Zustandes
werde nunmehr vorgeschlagen, jedes alte Mitglied möge sechs hl. Messen
nachlesen lassen, und jedem Neueintretenden sei die Übernahme der glei
chen Last zur Pflicht zu machen, bis der Abgang annähernd gedeckt wäre.
Am 5. Mai 1793 genehmigte das Ordinariat die Wiedererrichtung der Bru
derschaft unter der Bedingung, daß die Seelsorge nicht Schaden leide und
die Brüder in ihren Beschäftigungen nicht behindert würden. Ebenso wer
den die getroffenen Vereinbarungen gutgeheißen; nur glaubte es nahe
legen zu sollen, daß es gerechter wäre, wenn die künftig aufzunehmenden
Brüder von der ihnen zugedachten unverschuldeten Last verschont blieben,
dagegen die alten Mitglieder, von welchen ihre verstorbenen Brüder die
geistliche Hilfe erwarten könnten, für diese, wenn nicht jetzt, so doch
künftiges Jahr noch sechs hl. Messen lesen ließen.
Die Bruderschaft besteht heute noch. Der Brudertag wird jährlich am
Montag nach Dreifaltigkeits-Sonntag gehalten.
223
3) Rosenkranz-Bruderschaft
Sie wurde für Bludenz kanonisch errichtet im Jahre 1626. Daß schon frü
her, um 1460, eine solche hier bestanden haben solle, wie Flür (Fragm. IV.
31) behauptet, ist unrichtig und wäre ein ungeschichtlicher Anachronismus;
veranlaßt wurde diese irrige Meinung durch die unverständige Aufschrift
1461 auf einem Bruderschafts-Urbar des 17. Jahrhunderts (Fol. 18 Bl. Pgt.,
St.-A.). Dies Urbar beginnt mit der Kopie eines vom Bludenzer Vogt Lukas
Näscher zu Neuenburg 1461 gesiegelten Zinsbriefes für Jörg Tschütscher,
der im 17. Jahrhundert an die damals entstandene Bruderschaft überwiesen
wurde.
Die Errichtungsurkunde für die Bludenzer Rosenkranzbruderschaft ist
datiert vom 14. Okt. 1626 (O. Pgt., lat. im Pfarrarchiv Bludenz, jetzt im
Landesarchiv); sie ist ausgestellt in Rom, Konvent O. Pr. S. Mariae supra
Minervam, durch den Dominikaner-General Fr. Seraphinus Siccus (Pa-
piens.), Mag. gen. O. Pr. Hiernach soll die Sodalität errichtet werden in
der Kirche „Allerheiligen“ in Bludenz (womit wohl die Spitalkirche dahier
gemeint ist). Die Bitte um Errichtung wurde eingereicht durch Johannes
Camper, — vermutlich beauftragter Agent in Rom — und zwar auf Be
treiben des Feldkircher Stadtpfarrers Dr. Th. Leonhard Buzerin (Buzen-
rainer) sowie der Herren Jakob und Christian Neyer. Die Genehmigung
zur Errichtung wird hiemit erteilt. Zum Kaplan der Bruderschaft und
Kapelle wird ernannt der Kammerer des Kapitels Feldkirch Martin Wehin-
ger und seine Nachfolger. — Die Lizenz zur Promulgation dieser Urkunde
gewährte der Churer Generalvikar Johann Zoller unterm 18. Feber 1627.
(Die Errichtungsurkunde, der diese Lizenz beigefügt ist, zeigt auf der ober
sten Zeile des Textes gemaltes Medaillon: Rosenkranzkönigin mit St. Do-
minicus und St. Katharina Sen. — Siegler der ausstellende General. — S.
zerbrochen in Blechkapsel.)
Diese Sodalität „U. L. Frauen Bruderschaft“, wie sie auch hieß, ge
langte im Lauf der Zeit zu großem Vermögen: 1685 betrugen die Jahres
einnahmen laut Raitungs-Auszug 58 Fl, die Ausgaben 24 Fl. Bei der staat
lichen Aufhebung 1783 hatte sie ein Vermögen von ca 4000 Fl; mit diesem
hatte sie viel „zur Verherrlichung des Gottesdienstes zum Nutzen der
Pfarrkirche, zur Hülfe der Armen und zum Trost der Verstorbenen“ bei
getragen (Pf.-Chron. von Häusle, S. 49). Nach der Auflösung wurde das
Vermögen großenteils zum Schulfonds geschlagen. Trotzdem nun die Bru
derschaft nicht mehr bestand und auch bisher nicht wieder hergestellt wurde,
beschloß damals der Rat „aus Verehrung unser Lieben Frauen“, daß die
gewöhnliche Prozession und das Frauenopfer auch fürderhin gehalten
werde und die anfallenden Opfergelder zum Unterhalt der Pfarrkirche
verwendet, daher diese vom jeweiligen Kirchenpfleger bezogen und ver
rechnet werden sollten. (Vgl. Leuprecht, Bludenz vor 300 Jahren 14;
Verschied. Akten St. A. 6/173).
4) Herz Maria-Bruderschaft wurde 1846 am 24. Mai (Maria Hilf-Fest)
in hiesiger Pfarrkirche eingeführt (Häusle-Chron. 76).
5) Der hiesige Gesellenverein (jetzt Kolpingsfamilie) wurde 1860 unter
Pfarrer Blodek gegründet.
224
Der Einbruch des Industriezeitalters
mit seiner starken Umschichtung der Bevölkerungsstruktur brachte neue
seelsorgliche Probleme, denen der Klerus Vorarlbergs anfangs ziemlich fas
sungslos gegenüberstand, auch in Bludenz, wie die Moralitätsberichte des
Pfarrers Duelli zeigen (GVA.). Auch später vollzog sich die Betreuung der
zuziehenden Arbeitnehmer nur im Rahmen der allgemeinen Seelsorge; doch
konnte die gesunde religiöse Substanz des PfarrVolkes eine üble „Proletari
sierung“ weitgehend verhindern. Besondere Aufgaben brachte die Zuwan
derung einer italienischen Kolonie seit 1870. (Vgl. Eberhard Amann, Seel
sorge in Bludenz im beginnenden Industriezeitalter, MS, 1964.)
Die Italiener-Seelsorge in Bludenz und Bürs
(Nach Is. Flür, Gesch. d. Kap.-Klost. Blud., MS, 559-61)
Die Einwanderung italienisch sprechender Arbeiter aus Welsch-Südtirol in
der Bludenzer Gegend setzte um das Jahr 1870 ein. 1869/70 wurde näm
lich die Fabrik „Lünersee“ in Bürs erweitert. Über Veranlassung der Fabri
kanten Getzner, Mutter & Cie. (Gaßner), die viele und billige Arbeits
kräfte suchten, kamen aus dem übervölkerten Welsch-Tirol, besonders aus
dem Valsugana, welsche Arbeiter für den Fabriksbetrieb; mit ihnen auch
andere, die als Maurer, Steinbrecher usw. Beschäftigung fanden. Schon
1872 zählte man in Bürs 11 italienische Schulkinder.
Die Kompagnie erbaute 1871 in Bürs ein Kosthaus, jetzt „Mädchenheim“
genannt. Zur Betreuung und Beaufsichtigung der Fabriksmädchen wurden
deutsche Barmherzige Schwestern berufen. Im Kosthaus wurde 1872 eine
Kapelle erstellt und ebenso eine eigene Schule für die welschen Kinder, die
sog. „Fabriksschule“. Eine des Italienischen kundige Schwester hielt Schule.
Die Einwanderung der Italiener nahm rasch zu. Zu Ostern 1877 waren
in Bürs 200—300, in Bludenz gegen 700 Italiener. Doch besuchten die wel
schen Schulkinder später die deutschen Schulen.
Durch Vermittlung des Generalvikariates Feldkirch richtete die Kom
pagnie unterm 7. Sept. 1872 ein Gesuchschreiben an das Kapuziner-Pro-
vinzialat der Nordtiroler Kapuziner-Provinz, worin sie um einen Pater
für die Italiener-Seelsorge bat. Der Provinzial aber konnte mangels eines
solchen Paters nicht entsprechen. Der Bürser Frühmesser Michael Lorünser
war indes soweit des Italienischen mächtig, daß er die Leute beichthören
konnte. — 1874 kam ein Kapuziner-Pater aus Trient, der aber ebenso wie
sein Nachfolger P. Guido nicht lange blieb. — Im Jahre 1875 wurde der
Gottesdienst für die Italiener in der Spitalkirche in Bludenz gehalten.
Später erhielten sie mit Genehmigung des Stadtpfarrers Blodek die Hl.
Kreuzkirche zur Benützung, die dann 1902 von Don Nella um 7 Meter
verlängert wurde.
Schließlich erhielten die armen Welschtiroler auf ihr Drängen durch
Intervention der Firmenleitung und des Stadtpfarrers 1878 einen eigenen
Kaplan aus Trient in der Person des Anton Bonecker. Die Unterhaltungs
kosten — 600 fl jährlich — wurden von der Fa. Getzner und Mutter ge
tragen; der Kaplan war lange Zeit im Gasthaus zum Kreuz einquartiert.
Auf Bonecker folgten Alois Magnani, Don Anton Nella, Eugen Degasperi
225
und zuletzt Johann Micheli 1918—19). — Als mit dem Zerbrechen der
Monarchie 700—800 Italiener Bludenz und Bürs verließen, hörte die eigene
Seelsorge auf; P. Isidor Flür betreute die Zurückgebliebenen. Als dann
1935 ein Dekret der Consistorial-Kongregation die Bestellung des Don Dr.
Julius Negherbon zum Italiener-Seelsorger verfügte, gab es im Bludenzer
Stadtrat aus politischen Gründen seltsamerweise einen Protest gegen diese
„Neueinführung“. Negherbon blieb bis 1938.
Schon der erste italienische Kaplan A. Bonecker führte den III. Orden
des hl. Franziskus unter den Italienern ein und kam dieser hier zu großer
Blüte. Später übernahmen die PP. Kapuziner dessen Leitung mit monat
licher Andacht und Predigt.
Neugestaltung von Gottesdienst und Seelsorge
Von Stadtpfarrer Prälat Dr. A. Ammann
Frühe Saat
Im Jahre 1925 lag alles darnieder. Durch die gutgemeinten aber verun
glückten Versuche des erblindeten Koop. Gottlieb Beck mit einem Knaben
chor war der Kirchenchor zerfallen, der Tod des Chorregenten kam dazu.
Die Mesnerei konnte nicht mehr von der bekannten Mesnerfamilie Jehly
weitergeführt werden. In jenen Jahren war der Anfang der liturgischen
Bewegung in Österreich durch Pius Parsch in die Wege geleitet. Junge
Priester suchten diese liturgische Bewegung zu verstehen und dann in den
Pfarreien zu verwirklichen. Es war eine schöne Gemeinschaft der jungen
Priester im Dekanat Sonnenberg (Frühm. Josef Burtscher, Kooperator Dr.
Ad. Ammann, Katechet Josef Welte, Frühmesser Jakob Rist), die sehr für
die liturgische Bewegung, für Pfarrapostolat und Katechese aufgeschlossen
waren. Es kam dann ein junger Chorregent, Otto Schwindl aus der Kir
chenmusikschule Regensburg durch Vermittlung des Domchormeisters Wid
mann Eichstätt. Da war der neue Anfang mit Sängerknaben gemacht und
der Kirchenchor wieder erneuert worden. Dann kam eine gute planmäßige,
wöchentliche Betreuung der Ministranten jahrelang, die bis 50 Buben um
faßte. Heute ministrieren auch Erwachsene. Diese Ministrantenbetreuung
hat sich sehr segensreich ausgewirkt — auch in Priesterberufen. Es war
die Sorge um einen würdigen und schönen Gottesdienst, eines der Haupt
anliegen der liturgischen Bewegung in Bludenz. Dazu sollte aber auch das
Verstehen der Liturgie und besonders des hl. Meßopfers kommen. Es wur
den die Meßtexte von Klosterneuburg an allen Sonn- und Feiertagen auf
gelegt, große Werbung für das Schott-Meßbuch gemacht, das Kirchenjahr
in Kirche und Schule sorgsam gepflegt und ausgebaut. Es mußten manche
Neuerungen, die heute Selbstverständlichkeit sind, mühsam gemacht wer
den, die dann als „liturgische Vögel“ bezeichnet wurden. So wurde bei
allen hl. Messen langsam und in Abstand die hl. Kommunion in der hl.
Messe gespendet. Es kam Chorregent Rubey H., der sehr musikalisch und
aufgeschlossen war. Mit seiner Hilfe wurde die Sängerknaben-Ausbildung
besonders gepflegt. Dann mit dem Neubau der Hl. Kreuzkirche konnte
ein schöner Gottesdienst durchgeführt werden, allen sichtbar und alle zu
226
sammenfassend als Volk Gottes. Die Betsingmesse — 1933 — auf dem
Katholikentag in Wien zuerst gestaltet —, fand auch hier gute Pflege.
Die Kriegszeit brachte dann die Einführung der Abendmesse, wohl hier
zuerst in Vorarlberg. In der Zeit der Bedrängnis hat man sich, da alles
andere verboten war, um die schöne Gottesdienstgestaltung und seine Be
reitung bemüht. Da ging viel Kraft und Trost, Stärke und Freude aus. Von
Soldaten, die hier in Garnison waren, wurden die Gottesdienste gern be
sucht und ihr Lob drang weit hinaus. Von guten christlichen Soldaten un
terstützt, wurden dann auch die sogenannten Glaubensstunden der Jugend
auf der Empore der Hl. Kreuzkirche eingeführt, wobei Frühmesser Böckle
und Kaplan Würbel die Bibelarbeit leisteten und die Lieder und Gebete
eingeübt wurden. Es war damals das von Bischof Rusch herausgegebene
„Meßbüchlein“ die gute Hilfe.
Saat im Sturm
Das war wirklich schon Saat im Sturm geworden, denn inzwischen war der
Nationalsozialismus durch die „Volkserhebung“ vom 13. März 1938 zur
Herrschaft gelangt. Am 18. März 1938 zogen die deutschen Truppen ein.
So manche, von denen man es nicht ahnte, gingen mit fliegenden Fahnen
zu den Nationalsozialisten. Bald zeigte sich das wahre Gesicht. Es wurden
die Ehematriken vom 1. August 1938 vom neuen „Landrat“ übernommen,
da bereits am 1. August 1938 die standesamtliche Ehe eingeführt wurde.
Am 1. Jänner 1939 wurden auch die anderen Matriken vom neuen Stan
desamt übernommen. Ebenso fiel die Kongrua (Gehalt vom Staat) und es
wurde das Kirchenbeitragsgesetz erlassen. Das alles mußte aufgearbeitet
werden. Freilich die Hoffnung, daß dadurch alles zusammenbrechen
würde, ging nicht in Erfüllung. Im Gegenteil, die Kirche wurde frei vom
Staate und konnte sich nun finanziell selbst erhalten durch die Kirchen
beiträge. Bald begann auch die Methode, Katecheten aus den Schulen zu
entfernen, z. B. bei uns Katechet Welte, der ein ausgezeichneter Katechet
war und auf die Jugend großen Einfluß hatte. Der Religionsunterricht durfte
nur am Ende der Schulzeit und nachmittags und nur eine Wochenstunde in
jeder Klasse erteilt werden. Die Religionsnoten waren die letzten im Zeug
nis. Auch durften nicht mehrere Katecheten an einer Schule sein, deshalb
ging Stadtpfarrer Dr. Ad. Ammann längere Zeit nach Bings und Bürser-
berg zum Religionsunterricht. Es kamen bald Hausdurchsuchungen bei den
Priestern. Wegen kleinfügigsten Dingen (z. B. Zettel vervielfältigen) wurde
man zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt und war man damit nicht
„würdig“ als Bestrafter deutschen Kindern Unterricht zu geben.
Der Besuch des Gottesdienstes wurde auch immer von Leuten kon
trolliert. Der starke Besuch der Gottesdienste, besonders in der Hl. Kreuz
kirche, war ihnen ein Dorn im Auge. Es begann, von der Partei gefördert,
leider bereits 1939 eine starke Austritt-Bewegung mit folgenden Ergeb
nissen: 1938 / 33 1939 / 60 1940 / 93 1941 / 76 1942 / 43 1943 / 23
Es kam der Polenkrieg und bald der Weltkrieg. Unter den ersten
Opfern aus Bludenz war der junge Rupert Schallert, derselbe, der 1932
aus seinen Ersparnissen die Hochaltarplatte der Hl. Kreuzkirche gestiftet
hatte — wahrhaftig das schönste Denkmal für ihn. — Viel Erbitterung
227
erregte dann der Klostersturm 1941, dem zuerst St. Peter, dann das Ka
puzinerkloster zum Opfer fiel (s. die folgenden Abschnitte). Für den zu
nächst beabsichtigten Abbruch der Kapuzinerkirche fand sich kein ausfüh
render Baumeister. So wurde sie als Magazin für Militär benützt, ebenso
die Spitalkirche. Im Kloster war die Hitlerjugend einquartiert worden. Ein
Mädchen, Bergthaler, wollte lieber sterben, als sich dorthin zur BDM ver
pflichten zu lassen — ihr Wunsch wurde vom Herrn erfüllt.
Schon bestand auch die Absicht, die Hl. Kreuzkirche ihrem Kultus
zweck zu entfremden, die glücklicherweise noch rechtzeitig aus dem Besitz
des Kirchenbauvereins zum eigenen Rechtssubjekt überführt worden war
— sonst wäre sie mit dem Vermögen des aufgelösten Kirchenbauvereins in
den Besitz des Gaues übergegangen. Man sprach aber schon z. B. von ihrer
Verwendung als Schwimmbad, als Festhalle. Da gelang es dem Stadt
pfarrer, der (als ehern. Reserveleutnant) auch Standortspfarrer des Heeres
geworden war, die Erklärung der Hl. Keuzkirche zur Garnisonskirche zu
erlangen, wodurch sie gesichert und erhebende, stark besuchte Militärgot
tesdienste gewährleistet waren. Persönlich war der Stadtpfarrer aber auch
gefährdet, wie ihm zugekommene Warnungen erwiesen — man wollte
wohl sehen, was das Volk mache, wenn ein Priester zum Verschwinden
gebracht werde — und das alles, während die Unseren an den Fronten ihr
Leben opferten.
Ganz gefährlich war die Arbeit des Kreisleiters Richter, der aalglatt
war und jugendlich fanatisch. Er bespitzelte alles, selbst die Krankenhaus
seelsorge und Hausbesuche. Wenn man zu ihm beordert wurde, betete man
und ließ man den großen Exorcismus beten und es ging gut. Schon früh
zeitig 1939 kam die Verordnung, daß nur soviel Ministranten an einer
Kirche sein dürfen, als im März 1938 waren. Nach Auflösung anderer
Möglichkeiten hatten viele Seelsorger größere Ministrantengruppen auf
gemacht. Der Kreisleiter besuchte auch die Schulen.
Wachsen und Reifen
Gegen Kriegsende flauten die Bedrängnisse eher ab — abgesehen von der
schikanösen Vorschrift, daß nach nächtlichen Fliegeralarmen die Gottes
dienste erst ab 10 Uhr beginnen durften, und dem Verbot des Glocken
geläutes, das nur noch zur Sturmwarnung bei Staudamm-Sprengungen die
nen sollte. Meßopfer und Rosenkranz, die damals so fleißig besucht wur
den, haben der Stadt gewiß viel erspart, besonders in den Tagen des letzten
Kriegsgeschehens in unserem Land. Die einrückende französische Besatzung
war in kirchlichen Dingen entgegenkommend, es gelang auch, durch ge
schickte Interventionen manchen zu helfen. Viele — nicht alle — kehrten
im Lauf der Jahre zur Kirche zurück, besonders durch die Volksmission
von 1947.
Als dann mit Gottes Hilfe das Schwerste überstanden war, konnte mit
dem geistlichen Wiederaufbau begonnen und die liturgische Bewegung
weitergeführt werden. Es half dann vor allem das neu herausgegebene
Diözesangesangbuch „Gotteslob“ viel dazu bei, wie auch der vom Kriege
heimgekehrte Chorregent Rubey. Viel Wert wurde auf die Gestaltung des
Kirchenjahres gelegt. Die Hl. Woche war liturgisch sehr schön gestaltet, die
22:
Anbetung in der Nacht vom Gründonnerstag auf Karfreitag in der Unter
kirche war bei uns schon in der Kriegszeit eingeführt, später wurde die
Feier der Karwoche und des Osterfestes nach den Weisungen des Hl. Vaters
Pius XII. 1953 zur Freude aller gestaltet. Die Palmsonntagsprozession
von der St. Laurentiuskirche zur Hl. Kreuzkirche wagte man schon 1948.
Es wurde auch viel Sorge für würdige liturgische Paramente verwendet.
Bei allem wurde bedächtig vorangegangen, die Neueinführungen erklärt
und dazu aufgerufen und geübt, vor allem in den so wertvollen Glaubens
stunden (wobei Prof. Würbel und Chorregent Rubey die Hauptarbeit lei
steten). So war die liturgische Erneuerung durch die Konstitution und die
Richtlinien der österreichischen Bischöfe gut vorbereitet und wirkt sich jetzt
gut und segensreich aus. So ist die Liturgie der Gipfel, dem das Tun der
Kirche zustrebt und zugleich die Quelle, aus der alle ihre Kraft strömt.
(Konstitution d. L. Nr. 10). Was das II. Vatikanum erstrebte, wurde in
Bludenz schon seit Jahrzehnten angebahnt. Aber eine wahre Liturgie muß
sich auch in den Werken der Gottesliebe und der Nächstenliebe auswirken,
was sich im Opfergeiste der Pfarrgemeinde gezeigt hat. Sehr groß waren
auch die Opfer durch viele Jahre für die Hl. Kreuzkirche von Seiten der
Gläubigen — bei groß und klein — von Bludenz. Groß waren dann wie
der die Opfer für die Erbauung und Ausstattung der Herz-Mariä-Kirche
und Pfarre in der Südtiroler Siedlung. Wiederum groß waren die Beiträge
für die neue Kirche in Lorüns. Bedeutsam waren weiters die caritativen
Werke für die Kinder und alten Leute in den Erholungswochen in Marien-
ruh, Innerlaterns und die Caritasarbeit in der Pfarrei selbst, sehr hilfe
reich die von Pfarre zu Pfarre durchgeführten Kindertransporte in die
Schweiz und Liechtenstein in den Notjahren 1946—48. Aber auch die Bei
träge für die Erbauung des neuen Priesterseminars in Innsbruck wie auch
des Marianums Bregenz waren sehr zahlreich, groß und beispielgebend.
Dann die Mithilfe für die katholischen Missionswerke (Missionshaus, Bru
der in Not, Fastenopfer, Zahl der Missionszeitschriften, usw.) sind eben
falls nur aus dem guten Opfergeist erklärbar, der in der liturgischen Er
neuerung seine Quellkraft hat.
Eine große Hilfe für die Arbeit in der Pfarrfamilie ist die Pfarrkartei)
eine nach Straßen, eine andere nach Alphabet geordnet. Es ist freilich eine
mühsame Arbeit, die Kartei immer wieder auf den rechten Stand zu brin
gen, da in einer Stadt großer Wechsel von Kommen und Gehen ist. —
Dafür war schon seit 1939 die Errichtung einer Pfankanzlei erforderlich,
in der auch die Einhebung der Kirchenbeiträge, die Betreuung der carita
tiven Aufgaben, Verteilung der religiösen Zeitschriften, Verteilung der Fa
milienhelferinnen und anderes konzentriert sind. Eine gute Lösung war es,
daß auch der Chorregent diesem Arbeitskreis beigezogen werden konnte.
Hier ist auch die Verwaltung des Pfarrblattes. Vor dem Zweiten Welt
krieg war es in Verbindung mit dem von Dr. Edwin Fasching, Hard her
ausgegebenen Pfarrblatt erschienen, nachher (seit 1. August 1946) kam
„Unser Pfarrblatt“ für Bludenz eigens heraus und kommt ca. zehnmal im
Jahr in alle Familien und bildet ein gutes Verbindungsmittel, als Chronik
des kirchlichen Lebens in Gegenwart und Vergangenheit bedeutsam.
229
Ständige Gruppen der katholischen Bewegung
Außer dem Pfarrkirchenrat, Pfarrlaienrat, Aktivistenrunden, werden noch
folgende Gruppen von der Seelsorge gefördert:
Jugend. Ihre Formierung hat manche „Umbauten“ erfahren: Zuerst
hieß sie Pfarrjugend, dann Katholische Jugend, dann wurde sie umgeformt
in die KAJ, männlich und weiblich. Die Kolpingsfamilie war wieder er
standen, dann kamen die Pfadfinder und Pfadfinderinnen sowie eine
Gruppe der Mittelschuljugend. Doch erwies sich, nachdem die wöchent
lichen Glaubensstunden aufgelassen worden waren, die Zusammenfassung
aller in einer monatlichen Glaubensstunde und ebenso einer Abendmesse
als nötig, um alle Jugendlichen zu vereinen. Der Besuch hat — eine Folge
der Wohlstandszeit — nachgelassen. Die Jugendseminare, die seit Jahren
veranstaltet wurden (mit 4—5 Vorträgen über einen bestimmten Themen
kreis) sind jetzt etwas verflacht.
Männer. Ihre Erfassung in Aktionsgruppen ist durch ihre vielfache
Beanspruchung im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben erschwert, so
daß die Zahl der Erfaßten der Größe der Stadt nicht entspricht. Doch ist
der Einfluß des Kath. Bildungswerkes mit seinen Vorträgen und Zyklen
nicht zu übersehen.
Frauen. Für sie besteht neben dem Frauenbund eine Frauen- und Jung-
frauen-Kongregation, die neben ihren spirituellen Aufgaben auch das
„Haus-Apostolat“ in 40 Gruppen übernommen hat. Eine Paramenten-
gruppe schließt sich an. Besondere Erwähnung verdient das Wirken der
Legio Mariae, von der auch die „Aktion 365“ ausgegangen ist und die im
Sinne P. Leppichs durch Einzelaktionen ein wahres Apostolat übt.
Im ganzen erweist sich immer mehr, daß die größte und dauerndste
Wirkung für die meisten vom sonntäglichen Gottesdienst ausgeht, so daß
dessen gute Gestaltung zu den wichtigsten Aufgaben der Seelsorge zählt.
Besondere Aktionen
Volksmissionen. Während die von Jesuiten gehaltene Volksmission des
Jahres 1938 schon von der nat.-soz. Machtergreifung überschattet war,
hatte die Mission von 1947, von Redemptoristen geleitet, gute Erfolge;
besonders der Provinzial P. Neumann fand viel Anklang.
Dreikönigssingen. Bludenz war unter den ersten Gemeinden, in denen
die Anregung der MIVA, den alten Brauch für die Missionen auszuwerten,
Anklang fand. Schon 1955 zogen hier die Sängerknaben, von Frühmesser
Otto Feurstein organisiert, in die Häuser, und der Erfolg war auf den
ersten Anhieb überraschend; weitaus der höchste damals in ganz Öster
reich. Er reichte zu einem Motorrad für den Mill-Hill-Missionär Michael
Ortner. Seither hat sich die Aktion über ganz Österreich ausgebreitet und
für Miva und andere Missionswerke Millionenerträge gebracht. In Bludenz
ziehen dzt. (1965) drei Gruppen von Sternsingern vom 1. bis 6. Januar
durch die Stadt.
230
Prozessionen und Bittgänge. Neue Ordnung
Die Fronleichnamsprozession, die früher von St. Laurentius aus durch die
Stadt zur Pfarrkirche zurückführte, war dadurch geschädigt, daß die Teil
nehmer des langen Zuges, an dem alle Standes-Gruppierungen teilnahmen,
wenig sahen. Nun zieht die Sakramentsprozession nach dem Feiergottes
dienst in Hl. Kreuz auf den großen Platz vor der Kirche zum ersten
Altar, dann zum Riedmillerplatz, zum Kriegerdenkmal und nach Schloß
Gayenhofen; sie endet in der Laurentiuskirche. Unterstützt durch geeig
nete Aufstellung und Lautsprecher, können alle Teilnehmer das liturgische
Geschehen verfolgen.
Die Maria-Himmeljahrts-Piozession, von altersher am Nachmittag des
Festes gehalten, wurde auf den Abend verlegt und geht seit 1950 als
Lichterprozession von Hl. Kreuz zur Herz-Mariae-Kirche. Sie wird auch
als Dankprozession gehalten für den der Stadt in den letzten Kriegstagen
zuteil gewordenen Schutz.
Palmsonntag. In Vorahnung der durch die Reform der Karwochen
ordnung von 1948 eröffneten Möglichkeiten wurde in Bludenz schon seit
1948 die Palmprozession eingeführt. Nach der Palmweihe in St. Laurentius
geht sie unter den feierlichen Gesängen des Kirchenchores und des Volkes
nach Hl. Kreuz und endet dort mit dem hl. Opfer.
Markustag. Der Bittgang, der ehedem nach Nüziders gegangen war,
wird als Abendprozession von St. Laurentius zur Heilig-Kreuz-Kirche ge
führt, wo der Bittgottesdienst anschließt.
Bittage. Montag abends ins Oberdorf mit Abschluß in St. Laurentius.
Dienstag abends von der Kapuzinerkirche nach Rungelin. Am Mittwoch
morgens von den Kapuzinern nach St. Peter; dabei nehmen auch einzelne
Schulklassen teil, um sie in den Brauch einzuführen.
Eine Besonderheit in Bludenz ist (anstatt der früher üblichen Bittpro
zession an Kreuzauffindung und der Erntedankprozession im Herbst) seit
1946 die Wallfahrt nach Rankweil an Christi Himmelfahrt. 300 bis 400
Teilnehmer ziehen um 3 Uhr früh von Bludenz zu Fuß nach Rankweil,
unterwegs schließen sich in den Dörfern weitere an. Es ist jedesmal erhe
bend, wenn die Wallfahrer, von Letze herkommend, in die Wallfahrts
kirche einziehen, um hier feierlichen Gottesdienst zu halten (ca. 9 Uhr).
Friedhof-Prozession. Sehr bewährt hat sich die Neuerung, daß die ganze
Totenfeier des Allerheiligen-Nachmittags auf den Friedhof verlegt wurde.
Dort stehen die Gläubigen in guter Ordnung bei ihren Gräbern verteilt;
durch Lautsprecheranlage sind Ansprache, die Lieder des Kirchenchors und
des Gesangvereins und Choräle der Stadtmusik allen gut vernehmbar.
Und wiederum findet am Abend des Allerseelentages hier eine stim
mungsvolle Abendfeier statt; bei der hl. Messe vor der Einsegnungshalle
werden die Namen der seit einem Jahr Verstorbenen verlesen.
231
11. Kapitel:
Schulwesen
(Vgl. Josef Gorbach: Beiträge zur Geschichte der Bludenzer Stadtschule im 16.,
17. und 18. Jh., in Hinterwaldners Lehrerzeitung; ders. in: Alt-Bludenz, seine
Aemter und Einrichtungen in Mus.-Ber. 39/40 1900—01; Josef Wichner: Beiträge
zur Schulgeschichte der Vlbg. Stadt Bludenz, in: Beiträge der öst. Gruppe für die
E. 1 Sch. 6. Heft, 1904; Alf. Leuprecht in: Bludenz vor 300 Jahren, in Bludenzer
Anzeiger 1929, 27 f); ders. in Bludenzer Singschule vor 300 Jahren, in Sonderheft
Feierabend 1929, Juni; Flür, Schulwesen im Walgau in alten Zeiten, in Fragm.
I 73 ff; Häusele’sche Pfarrchronik 37 ff).
Bludenz besaß schon frühzeitig eine Stadtschule. Mutmaßlich fällt ihre
Gründung schon in den Anfang des 14. Jh.; die Stiftung der Frühmeß
pfründe 1329 bedeutete wohl zugleich die Schaffung einer Schulmeister
stelle, und so hatte der Frühmesser oder Gesellpriester wie anderwärts so
auch hier sicher neben dem liturgischen Dienst in der Pfarrkirche und der
Spitalseelsorge als Schulpriester die Jugend in den Lehrgegenständen zu
unterrichten. Sicher bestand die hiesige Stadtschule in den 1470er Jahren,
in dem 1473 der Magister oder Schulmeister Ulrich Bernhard in Bludenz,
diesfalls wohl ein Laie, urkundlich erwähnt wird. Das ältere Stadtbuch
spricht 1507 gleichfalls von Schulmeister und den Kaplänen, die an hohen
Festtagen beim Stadtpfarrer zum Mahle eingeladen waren. Diese Text
stelle — Unterscheidung zwischen Kaplänen und Schulmeister — deutet
wohl an, daß der Schulmeister damals ein Laie war, während früher, viel
leicht ab 1329, der jeweilige Frühmesser der Schulmeister war. An Einkom
men bezog er 15 Pf Pf und die Nutznießung von 4 Äckern und eines
Hanflandes. Er besaß auch eigenes Haus und Garten dabei. Es waren dies
alles Stiftungen wohlhabender Bürger und wohl schon von ca. 1460 stam
mend. Diese Güter erhielten den Namen Schulgüter und gehörten zur
Schul- oder Frühmeßpfründe. Sofern ein Laie das Schulamt versah, bezog
er ebenfalls das Pfründeerträgnis, mit Ausnahme selbstredend der Messe
stiftungen. Außer der Nutzung der Schulgüter, die häufig, so schon 1531,
an Private verpachtet wurden, erhielt der Schulmeister als Entlohnung für
seine Dienste von jedem Schüler monatlich 20 bis 24 Kreuzer, und von der
Stadt das Brennholz, aus dem sog. Schulerwald in Außerbraz. Meistens
wurde auch mit jedem neuangestellten Schulmeister ein extra Abkommen
betreffs des Einkommens getroffen; auch aus dem hiesigen Kirchen- und
Kapellenfond und den milden Stiftungen bezog er zum Teil Betreffnisse.
Den Genuß des Spital-(Frühmeß-)Benefiziums, das anfänglich wohl für
den Priester an der Spitalkirche gestiftet war, und jährlich 30 fl Zins er
trug, hatte der Kollator, der Dompropst in Chur, den Laienschulmeister
schon vor undenklichen Zeiten auf Widerruf gestattet, mit Rücksicht dar
auf, daß der Spitalspriester zugleich Schulmeister war. Fallweise aber mußte
die Stadtgemeinde beim Kollator jeweils um die Erlaubnis einkommen, die
Frühmeßpfründegüter für den Schulmeister verwenden zu dürfen.
Eine solche Eingabe, zugleich mit Revers an den Churer Dompropst, liegt
beispielsweise von 1641 Mai 2, vor. Der Generalvikar Christoph v. Mohr ließ
dann an die Stadt diese Antwort erfolgen: Weil durch solch Schulmeister der täg
liche Gottesdienst mit der Musica gemehret und die vor etlichen Jahren (1626)
angefangene U. L. Frauen-Rosenkranz-Bruderschaft mit großer Solennität geziert,
auch die Jugend, reich und arm, von Stadt und umliegender Landschaft in guten
Künsten unterwiesen worden, also daß viele deroselben allbereits in gottselbige
232
Orden und Dignitäten, auch noch in guter Anzahl zu priesterlichem Stand gelan
gen, daß sie einem Schulmeister gedachter Pfründ Einkommen verleihen tuen,
doch mit diesem lauteren Geding, daß wir solches für keine Gerechtigkeit, sondern
als eine Gnade des Herrn Collatorius erkennen . . . (Flür I 98).
Von den an der Stadtschule tätigen Schulmeistern wären noch weiters
zu nennen: Michael Kiber, Vater des weiland hiesigen Frühmessers Luzius
Kiber, 1516 — 22, dann Kaplan am hiesigen Spital 1522 — 23 (O. Va-
sella, Untersuchungen 45, 108). Sodann der Schulmeister Sebastien Petnik,
der 1568 mit Frau und Kind der damals grassierenden Pest zum Opfer
fiel (Leuprecht). (Vgl. Vlbg. Tagblatt 1940, 20. 1.)
In der Stadtschule von Bludenz wurde neben den Elementarfächern
auch Latein und Singen gelehrt. Schon in der 2. Hälfte des 15. Jh. wird
hier eine Lateinschule erwähnt; diese vermittelte allerdings nur die Grund
lehren der lateinischen Grammatik (1. — 3. Gymnasialkurs heutiger Ord
nung), so daß die Schüler später leichter in höhere Lehranstalten eintreten
konnten. Daß Latein Aufnahme in den Lehrplan fand, erklärt sich daraus,
daß in dem aristokratisch zusammengesetzten Stadtregiment das Bedürfnis
vorhanden war, die Söhne der Patrizierfamilien an höheren Lehranstalten
studieren zu lassen und daher für einen Großteil der Knaben ein Vorbe
reitungsstudium sich erwünscht zeigte. Laut Angabe des Stadtarchivars A.
Leuprecht hätte in Bludenz bereits 1329 eine Lateinschule ihren Anfang
genommen; sie hätte dann bis 1724 bestanden. Ob das erstere Datum 1329
genau stimmt, konnte nicht überprüft werden. Daß Bludenz aber später,
wenigstens, wie eben bemerkt, in der 2. Hälfte des 15. Jh. eine solche
Schule hatte, ist sicher (vgl. A. Ludewig, Vorarlberger an Hochschulen, etc.
S. 262; ihm widerspricht zu Unrecht O. Vasella in: „Untersuchungen über
die Bildungsverhältnisse etc.“, 1933, S. 45).
Dem Gesangsunterricht wurde deshalb eine gewisse Aufmerksamkeit
zugewendet, um Sänger für den Kirchenchor und den Choralgesang heran
zubilden. Durch den Schulmeister und Organisten Kilian Berchtold, der
1617 von Mindelheim kam, aber ein gebürtiger Vorarlberger war, wurde
mit Beihilfe der Stadt 1618 eine Singschule gegründet und waren seine 12
Sängerknaben dem Kantor in der Pfarrkirche mit „Psalmieren“ behilflich.
Dem tüchtigen Magister, der leider schon bald die Stadt wieder verließ,
folgte im Amte 1622 Anton Schodeler, der 20 Jahre dahier wirkte (über
seine weiteren Nachfolger s. Flür, aaO 101). Er gewann einen Gönner für
die Singschule in der Person des Frühmessers Joh. Neßler dahier. Dieser
vermachte unterm 15. Mai 1632 neben seiner schon oben erwähnten Stiftung
für die Frühmesse ein Kapital von 600 Fl, dessen Zinsen per 30 Fl für zwei
arme Schüler behufs Gesangsausbildung verwendet werden sollten; man
gels an Schülern hätte der Zins zur Erhaltung des Kaplanhauses zu dienen.
— Später wurde diese Stiftung um den Betrag von 200 Fl verkürzt, die
man den armen Erben des Stifters überließ. Die Verteilung der Stiftungs
zinsen oblag dem Rate. Der lateinische Schulmeister hatte Deutsch und La
tein sowie den Choralgesang den „lateinischen Knaben“, also den Studen
ten, zu dozieren sowie aber auch „Provisoren“, die „deutsche Schulmeister“
genannt werden und nichts anderes als Unterlehrer waren; bei einer Zahl
von 60 bis 70 Schulkindern wurde stets ein Provisor angestellt.
Im Jahre 1669 machte ein ehemaliger Frühmesser von Bludenz Ägydius
Ganal von hier (1633 — 50), nachmals Pfarrer zu St. Peter in der Au bei
Linz, eine neue Schulstiftung: die zwei armen Stipendisten-Schüler in Blu
233
denz sollten damit ihre Studien an einem Gymnasium fortsetzen können
bis in die „6. Schule“, also bis zur vollendeten Rhetorik; das gestiftete Ka
pital betrug 1000 Fl; mit ca. 30 bis 40 Fl konnte man ein Jahr Gymnasium
studieren.
Das Kapital der Neßler‘schen Stiftung wies die bayrische Regierung im
Jahre 1810 dem Pfarrkirchenchor zur Entlohnung der Sänger und Musiker
zu, nachdem die alte Singschule in Ermangelung eines tüchtigen Musikleh
rers schon längst eingegangen war (Vgl. Flür, I. 113 f).
Noch einer anderen einschlägigen Stiftung sei hier gedacht: Der Blu
denzer Vogt Karl Strödele von Montani (1625—28) stiftete 300 Fl für
Geschenke an die hiesigen Christenlehr-Kinder (St.-A. 204/29).
Die Schulgüter der alten Lateinschule wurden 1789 veräußert, da so
wohl die kk. Administration (die an die Stelle des städt. Magistrates ge
treten) als auch das Vogteiamt schon 1786 begutachtet hatten: „Der Nutzen
des Schulgutes, den der Organist einzieht, müssen dennoch seiner Bestim
mung nach zur Schule gezogen werden“ und „durch Verkauf der Schulgüter
in Bludenz werde für den Schulfond ein weit mehrerer Nutzen erfordert“.
Sonach wurden die Schulgüter am 16. Mai 1789 um 1950 Fl 38 kr verstei
gert. Diese Summe wurde zum Schulfond geschlagen (Flür, aaO 114, 109).
Für den Schulmeister wurde von der städtischen Schulbehörde — bei den
jährlichen Amtswahlen wurden stets auch zwei Ratsherren als Schulvisita
toren bestellt — im Lauf der Zeit mehrfach Instruktionen erlassen, so 1651,
1687, 1696, 1725, 1745, 1761 (St.-A. 130/16). Maßgebend für den Schul
betrieb auch in Bludenz war die Schulordnung des Erzherzogs Ferdinand II,
des Regenten in Tirol und in den Vorlanden, erlassen 1586, Dez. 16, (deren
Inhalt mitget. bei Flür, I, 92 - 95; Leuprecht: Blud. vor 300 Jahren, N 28).
Im Jahre 1747 gab die Regierung eine erneuerte Schulordnung heraus,
gedruckt zu Innsbruck bei Mich. Ant. Wagner (Inhalt mitget. bei Flür, 105
f). Diese Ordnung enthielt als Neues den Satz von der staatlichen Ober
aufsicht über die Schulen: Zur Einführung gelangte sie hierzulande erst
1752. 1774, Dez. 6, erschien das von der Theresianischen Regierung erlas
sene Patent betreffend der erbländischen Normal-, Haupt- und Trivial
schulen. 1775 und 1776 folgten noch weitere staatliche Schulverordnungen,
so 1775 das kais. Dekret, das den Schulzwang einführte. 1778/79 hatte die
Stadt mit der Regierung in Freiburg — von 1753 bis 1782 war der Sitz
kais. Regierung für Vorarlberg in Freiburg i. B. und wurde das Land erst
1782 wieder der Regierung in Innsbruck unterstellt — einen Konflikt we
gen der bisher gewohnten, aber von oben als eigenmächtig und ungesetzlich
bezeichneten Lehrer-Bestellung und -Absetzung; die Stadt wollte sich ihrer
Kompetenz über die Schule nicht begeben und sich nicht mit der nunmehri
gen Oberaufsicht des Staates über die Schule abfinden. In diesem hartnäcki
gen Schulstreit zwischen der Stadt Bludenz und der Regierung zitierte letz
tere zweimal den Magistrat zur Rechtfertigung nach Freiburg; der Magi
strat aber entzog sich dieser Ordre mit Entschuldigungen, die von den Re
gierungsherren nicht anerkannt wurden. Plötzlich erschienen am 14. Nov.
1779 um 3 Uhr früh 52 Mann Militär in Bludenz und nahmen den Bür
germeister Joh. Jos. Berchtel, den Stadtschreiber Joh. Jos. Bargehr, den
Säckelmeister Joh. Jakob Peron und den gewesenen Stadtkassier Andreas
Lorenzi sowie ihren Anwalt Luger gefangen; 18 Wochen verbrachten diese
im Gefängnisse zu Freiburg. Eine Regierungskommission ordnete alsdann
234
die Schul Verhältnisse in Bludenz. Im Oktober 1780 wurden zwei neue ge
prüfte Lehrer, beide Bürger von Bludenz, angestellt. Damit war die alte
Lateinschule in Bludenz zu Grabe getragen, nachdem ein Jahr zuvor, 13.
Nov. 1779, auch der Schullehrerdienst vom Organistendienst endgültig und
dauernd getrennt worden war (Akten im St.-Ai., Fsz. 60; Vgl. üb. den Streit
Flür aaO, I, 107-109).
Das Schulhaus wechselte im Lauf der Zeit: Im Jahre 1563 befand sich
die Schule im heutigen Kooperator-Hause, um das Jahr 1600 in der Stur
nengasse im aufgelassenen Benefiziatenhause der Sudrell-Pfründe; nach
dem Brand von 1638 wechselnd in diesem oder jenem Benefiziatenhause,
endlich durch lange Zeit im II. Stock des alten Spitals bei der Spitalkirche,
wo auch der Schulmeister wohnte. Seit 1819 war hier bis neuestens das
Bezirksgericht untergebracht. Da gleichzeitig das Gebäude auch als Spital
diente, erhob die Regierung in Freiburg 1776 Sept. 19 Einwand dagegen,
daß nicht einmal ein eigener Eingang für die Schüler bestehe und daher
eventuelle Ansteckungsgefahr vorliege. Sie verlangte von der Steinbach’
sehen Vogteiherrschaft entweder Anbringung eines eigenen Einganges oder
aber Bedachtnahme auf den Bau eines eigenen Schulhauses.
Im Frauenkloster St. Peter bestand schon um 1570 ein Internat und
es fanden hier sogenannte Kostmädchen Unterkunft und sorgfältigere Er
ziehung. Im Jahre 1782, da der Bestand des Klosters durch die josefinische
Säkularisation gefährdet war, bemühten sich die Klosterfrauen um for
melle Übergabe der Mädchenschule an das Kloster (Hierüber später.)
An den Außenorten der Stadtgemeinde machten sich schon in früheren
Zeiten Bestrebungen, Filialschulen zu erhalten, bemerkbar. In Brunnenfeld
ist schon 1670 und 1773 eine Schule erwähnt, die auch von den Kindern
in Lorüns besucht wurde. In Bings bestand schon um 1650 eine Schule
(Flür I, 105). Der Stadtrat sah diese Winkelschulen nicht gern (Flür I, 98).
In Rungelin richteten die Geschwordenen und Gemeindsleute 1786 Jan. 9.
an das Vogteiamt die Bitte um eine eigene Trivialschule am Orte (V. A.,
Blud.). Ebenso baten die Lorünser 1791 Dez. 15., um einen Beitrag aus den
Fonden der aufgehobenen Bruderschaften zur Errichtung einer Schule am
Orte; das Vogteiamt erklärte sich dazu gundsätzlich bereit. 1810 bis 1818
hatten die Weiler Rungelin, Bings, Brunnenfeld zufolge Verfügung der
bayr. Regierung ex 1810 im Kloster St. Peter ihre Schule (Vgl. Sander,
Gesch. d. Kl. St. Peter 95—97).
In seiner Pfarrchronik von 1838 bringt Pfr. Hänsle über das damalige Schul
wesen im Pfarrbezirk einige Mitteilungen (67—71). In der Pfarre 6 Trivialschulen,
drei Wiederholungsschulen und eine weibliche Arbeitsschule. „Bis zum gegenwärti
gen Jahrhundert wurde die Schule in Privathäusern, gewöhnlich ohne viel Eifer
und Ordnung gehalten. Das jetzige Schullokale ist der obere Stock des städt-
Rathauses."
Zu den zwei schon länger bestehende Klassen wurde 1827 eine dritte errichtet.
Die Schuldienste vergibt der Stadtmagistrat. Sodann werden die Gehalts- und
Einkommensverhältnisse der drei Lehrer angegeben: „Unterricht ist das ganze
Jahr außer der gewöhnlichen Herbstferienzeit. Seit einiger Zeit ist die Zahl der
Schüler ungefähr 170 jährlich, wovon jedoch in der besseren Jahreszeit bereits
die Hälfte teils aus Armut, teils aus Sorglosigkeit der Eltern ausbleibt.“
Die zweite Trivialschule in ist Rungelin. Sie hat seit 1823 ein eigenes Schul
haus; Unterricht nur in den Wintermonaten; Schüler 46. Die dritte Trivialschule
zu Brunnenfeld hat seit 1825 auch eigenes Schulhaus; früher etwa 12 Schulkinder,
jetzt aber auf einige Zeit keine; die vierte Schule ist in der Mitte von Bings mit
einem 1825 neuerbauten Schulhaus; dahin gehen die Schulkinder von St. Leon
hard, Radin und Grups, 35 Kinder. Diese drei letztgenannten Trivialschulen
235
waren zur Zeit der bayr. Regierung vereinigt und hatten ein gemeinsames Schul
lokale zu St. Peter.
„Die übrigen zwei Schulen sind in den Gemeinden Stallehr und Lorüns, haben
aber noch keine eigenen Schulhäuser; 15 bis 16 Kinder. Zur Besoldung der Lehrer
hat die Stadtgemeinde einen Fond von 9532 Fl, welcher aus früheren Schulstiftun
gen und aus dem Vermögen der aufgehobenen Bruderschaften entstanden ist. Was
diesem Schulfonde zur Besoldung der Lehrer und zur Bestreitung der Schuler
fordernisse mangelt, wird durch die Kommunalrenten besorgt. Außerdem gibt es
in der Pfarre drei Feiertags- oder Wiederholungsschulen. Eine wird in der Stadt
gehalten für etwa 35 Schüler aus der Stadt und nächsten Umgebung; die zweite
ist in Stahllehr mit 10 Schülern, die dritte in St. Peter für die Wiederholungs
schülerinnen der ganzen Pfarre, etwa 60 an der Zahl. Diese letztere Schule nahm
1835. ihren Anfang. Gleichfalls 1836 wurde ebenda in St. Peter eine Arbeitsschule
für die Mädchen der ganzen Pfarre eingeführt und wird von den Klosterfrauen
geleistet. Durch eine zweimalige Sammlung erhielt man eine Summe von 225 Fl
milder Beiträge, womit arme Kinder dieser Schule an Garn und anderen Erfor
dernissen unterstützt werden. Die Anzahl der Schülerinnen ist 80. — Eine spätere
Eintragung in der Häusle’schen Chronik (S. 74) besagt, daß 1844 die Chorfrau
Beata Jagg in St. Peter, aus Thüringerberg stammend, vor ihrer Profeß an die
Industrieschule St. Peter für arme Schülerinnen ein Kapital von 360 Fl RW stif
tete. — Weiters heißt es: „Heuer, 1838, wurde der Obrigkeit der erste Antrag
zur Errichtung einer Zeichnungsschule vorgelegt; endlich ist auch Gelegenheit zur
Erlernung der Musik, indem der Pfarrorganist, der nebst den zufälligen Gebühren
ein fixes Einkommen von 300 Fl genießt, verbunden ist, täglich zwei Stunden
Musikunterricht zu erteilen“. — Laut zit Chronik (S. 75) haben Lorüns seit 1842
und Stallehr seit 1843 neu erbaute Schulhäuser; in Stallehr zahlte der Staat das
Patronatsdrittel.
Volks- und Hauptschulen
Die städtische V olksschule befindet sich seit 1888 in dem schönen in deut
scher Renaissance erbauten Schulhauses; da dies längst zu klein war, wurde
es 1906 durch einen Zubau erweitert. Für 1966 ist ein neuer Zubau ge
plant. Die Schule zählt dzt. 15 Klassen; angeschlossen ist die Klasse „Ju
gend am Werk“ für nicht mehr Schulpflichtige aus dem ganzen Bezirk.
Schule Obdorf. Diese Volksschule wurde 1948 in der Südtiroler Sied
lung gegründet und hatte damals 4 Klassen; 1961 übersiedelte sie in das
neue Schulhaus in Obdorf und hat 1965 10 Klassen.
Die Schule Lorüns besitzt seit 1901 ein neues Schulhaus; das seit 1925
für Bings und Stallehr erbaute Schulhaus fiel am 4. Mai 1945 der Beschie
ßung zum Opfer und wurde 1948 schöner wieder aufgebaut.
Hauptschulen. Bis 1952 standen die Hauptschule und die Volksschule
Bludenz unter gemeinsamer Leitung. 1952 konnte die Hauptschule in das
neue Gebäude einziehen und damit in eine selbständige Knabenhauptschule
und eine selbständige Mädchenhauptschule aufgeteilt werden. Beide haben
1965 je 8 Klassen.
Allgem. Sonderschule Bludenz: Diese besteht als selbständige Schule
seit 1960. Vorher waren Sonderschulklassen der Volksschule Bludenz ange
schlossen. Die Allgemeine Sonderschule Bludenz hat heute 4 Klassen, da
von 1 Klasse für schwerstbehinderte Kinder. 3 Klassen sind im Gebäude
der Volksschule Bludenz untergebracht, die Klasse für schwerstbehinderte
Kinder ist im ehemaligen Marienheim.
Berufsschulen: In Bludenz gibt es derzeit eine gewerbliche Berufsschule
mit 16 Klassen und eine kaufmännische Berufsschule mit 7 Klassen. Beide
sind im Schulhaus Unterstem untergebracht.
236
Handelsschule: Seit 1960 laufen Bestrebungen zur Errichtung einer Han
delsschule in Bludenz, sind aber bisher an Finanzierungsfragen gescheitert.
Der Plan wird aber weiter verfolgt.
Bundes-Realgymnasium
Seitdem — schon im 18. Jh. — die Lateinschule in Bludenz eingegangen
war, besaß die Stadt keine höhere Lehranstalt, was schon lange als Mangel
empfunden wurde. Daher wurden seit dem Ende des Ersten Weltkrieges
hier Haupt- und Volksschüler in privaten Kursen in den lateinischen Ele
menten vorbereitet; die Absolventen konnten nach Ablegung einer Prü
fung in die 2. oder 3. Klasse einer höheren Schule eintreten. Erst die nat.-
soz. Aera brachte der Stadt und Umgebung eine Besserstellung, indem
vom Reichsministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten mit Er
laß vom 4. Okt. 1939 die Errichtung einer „Oberschule für Jungen“ geneh
migt wurde (später wurden auch Mädchen zugelassen). — Die Stadt mußte
dafür einen Bauplatz zusichern und inzwischen für provisorische Unter
bringung sorgen; durch Mietung und Adaptierung des Südtraktes im Kon
ventsgebäude der Dominikanerinnen zu St. Peter war dies möglich. Die
Schule entwickelte sich kräftig; nach 1945 wurde sie in den bewährten
österreichischen Typ eines Realgymnasiums umgestaltet und konnte 1963 in
den großzügig geplanten eigenen Neubau übersiedeln. (Vgl. die Jahresbe
richte der Anstalt.) — Erst 1945 konnte in der Schule der Religionsunter
richt eingeführt werden, der seither von Prof. Werner Würbel (bis 1959),
Dr. Ernst Hirschbrich (1959 bis 1963) und dann von Eberhard Amann
erteilt wurde; vor 1945 war dem Religionsunterricht kein Platz gewährt,
„weil er bisher hier nicht üblich gewesen sei.“
Internat der Missionäre Mill Hill
Schon als die Missionsgesellschaft der Missionäre zu St. Josef - Mill Hill in
Vorarlberg zugelassen wurde (durch Übernahme der Pfarre Nüziders auf
25 Jahre), verfolgte sie das Ziel, für ihren Nachwuchs im Anschluß an das
Gymnasium Bludenz ein Juvenat zu errichten. Nachdem ihr 1960 der Er
werb eines sehr günstigen Baugrundes im Unterfeld, nahe der Schule ge
lungen war, wurde der erste Bauabschnitt der Anstalt 1961/64 errichtet
(Architekt Werner Pfeifer, Schruns — Baumeister Emil Buril, Bludenz).
Seither werden die Zöglinge dort von 4 Mitgliedern der Missionsgesellschaft
und 3 Franziskanerinnen vom Hl. Josef - Mill Hill betreut.
Marienheim
Frl. Maria Mutter, geb. 1856 in Bludenz, Tochter des Industriellen Andreas
Mutter und der Katon Beutter, eine landbekannte Wohltäterin caritativer
Werke (f 1924 in Feldkirch) entschloß sich 1895, den Stammsitz ihrer Fa
milie, das stattliche Haus, das ehemals Gasthof „Rößle“ gewesen war, er
zieherischen Zwecken zu widmen. Von 1895 bis 1898 unterhielten dort die
Schwestern von der göttlichen Liebe (Ilanz) einen Kindergarten und eine
237
Haushaltungsschule. 1901 schenkte die Stifterin das Haus den Kreuz
schwestern von Ingenbohl, die anfangs dort eine Nähschule mit Kinder
garten führten, von 1903 bis 1906 aber ihre zeitweilig von Feldkirch hier
her verlegte Handelsschule. Als die Kreuzschwestern 1908 das Objekt ver
äußern wollten, vermittelte Frl. Mutter den Ankauf desselben durch den
Vorarlberger Kinderrettungsverein, der darin eine Sonderschule für geistig
benachteiligte Kinder errichtete (die Vorläuferin des späteren Jupident).
Diesem segensreichen Institut, das von den Kreuzschwestern vorbildlich ge
leitet wurde, war ein Kindergarten, eine Haushaltungsschule und die Haus
krankenpflege angeschlossen. 1938 mußte der Betrieb aufgelassen und die
Sonderschule nach Volders verlegt werden.
Seit 1945 hatte das Marienheim als Lehrlingsheim gedient, zunächst von
den Salesianern geleitet. Seit 1965, in diesem Jahre löste sich der Kinder
rettungsverein auf, wurde das Haus von der Diözesan-Caritas Feldkirch
übernommen, die darin auf Initiative des Sonderschuldirektors Alfred Si-
moni einen neuartigen Versuch verwirklichte: Eine „Beschützende Werk
stätte“ für nicht voll einsatzfähige Schulentlassene. Sie besteht nach Vor
versuchen seit 1. Feber 1965 und betreut mit 6 Lehrern ca. 40 Jugendliche.
Eine wertvolle Neugründung, dem Kopf eines beherzten, sozial den
kenden Mannes, Helmut Lutz, entsprungen, ist die Berufs-Vorschule
„Jugend am Werk“, die das Ziel hat, schulentlassene, aber noch nicht be
rufsreife Jugendliche in achtmonatigen Kursen auf die Erlernung eines
praktischen Berufes vorzubereiten. 1953 mit 6 Buben begonnen, war sie
zuerst in einem Stallgebäude mit der Schreinerei, in einem Keller mit der
Schlosserei untergebracht; 1956 konnte sie eine Baracke beziehen, das Pro
gramm wurde um Elektrotechnik und Mechanik erweitert. 1961 konnte sie
in ein neugebautes Schulgebäude in der Spitalgasse übersiedeln. Nun ist
vormittags Fachunterricht durch Lehrer Weggemann, nachmittags berufliche
Erprobung, bei der hauptsächlich Fachleute im Ruhestand als freiwillige
Helfer mitwirken. Bis 1965 sind bereits ca. 500 Jugendliche durch die
Schule gegangen, der seit kurzem auch eine Nähschule für Mädchen ange
gliedert wurde. — Weil sich die Kursteilnehmer aus dem ganzen Bezirk
Bludenz rekrutieren, leisten auch die Gemeinden Beiträge an den Verein,
der als Träger der Institution fungiert, vor allem aber — neben der Stadt
Bludenz — das Sozialministerium, das Land Vorarlberg, Kammern und
Industrielle sowie zahlreiche aufgeschlossene Persönlichkeiten.
12. Kapitel:
Armenpflege, Mesnerei, Archiv
Fürsorgewesen und Armenpflege
Stadtspital. Wie schon oben unter „Liebfrauenpfründe“ ausgeführt war,
dürfte die Stadt schon um 1330 ein eigenes Spital errichtet haben (Flür,
Fragm. I, 50). Zugunsten der Armen und Kranken machte Stadtpfarrer
Hans Glinz (Gluitz) 1486 eine Stiftung (Urk. St.-A.; Reg MB 1888, 50),
wonach 4 Pf 4 Schill ewigen Zinses an Untervogt und Rat vermacht wur
den mit der Bestimmung, daß jeden Montag an die Armen und Spital-
238
kranken 18 Pfennig zu verschenken seien; je 3 Schill sollen jährlich dem
Spital und dem Pfarrer zukommen, wofür letzterer auf Martini für den
Stifter eine hl. Messe zu halten und seiner von der Kanzel zu gedenken
habe. — Urkunden über Stiftungen an das Spital sind vorhanden von
1506: Hans Zudrell sowie Simon Täscher aus Bartholomäberg, 1512 Hans
von Stein, seßhaft in Schruns, 1513 Hanns Wolff mit Frau Gretha.
Mit der Verwaltung des Vermögens war der Spitalpfleger oder Spital-
amtsmeister betraut, der auch nach Instruktion des Rates die Verteilung
der Almosen an die Stadtarmen und „fremden Bettler“ vorzunehmen
hatte — dies geschah später meist am Freitag, wer sich schäme, das Almo
sen in der Spitalkirche abzuholen, dem solle der Pfleger nie mehr etwas
reichen und „eine solche Bettlerhoffart dem Bürgermeister anzeigen“. (J.
Gorbach, MB 1900, 50.)
Die Betteltuchstiftung entstand 1500, als Hans Suderell d. Ae. dem
Rat Zinsbriefe auf 4 Pf 17 Pf übergab; aus dem Ertrag sollte jährlich ein
Stück Loden gekauft und zu Röcken, Hosen und Gewand verarbeitet wer
den, die (ebenso wie auch Schuhe) um Allerseelen an die Armen, Heimische
oder Auswärtige, verteilt werden sollten. Bis 1739 kamen dazu noch ca.
154 Stifter. Dieser Fonds hatte eigene Verwaltung und einen Pfleger,
ebenso wie auch ein Spendmeister die Spend verwaltete, deren nicht unbe
deutendes Jahreserträgnis aus vielen kleineren Legaten bei Begräbnissen
zustandekam; die Spend wurde zu Almosen in Geld oder Brot verwendet
und erfolgte nach eigenen Listen.
Eine besondere Verwaltung gab es auch für die „Armen Siechen, so hie
Herberg haben“ (Zinsbuch von 1551). Hier handelt es sich um das Sonder
siechenhaus im Tobel zwischen Bludenz und Nüziders, dem Leuprecht
(Archiv f. Gesch. Vbgs. 1905/06) eine Monographie gewidmet hat. Bis 1558
hatte die Gemeinde Nüziders dieses Haus allein verwaltet, von da an
teilte sie die Benützung mit Bludenz und Montafon, wogegen diese Stände
auch an den Kosten teilhaben mußten. Näheres darüber bei Pf. Beschr.
Nüziders. Für diese Sondersiechen gab es hier von 1551 bis 1658 34 Stif
tungen, später kamen noch mehr dazu.
Lt. Visit.-Protokoll von 1595 ertrug damals die Spendstiftung jährlich
35 fl, die eleemosyna panni (Betteltuch) 60 fl, das Einkommen des Spitals
60 Pf Pf.
Die Kapitalien der Spitalpflege, der Spend- und der Betteltuchstiftung
wurden um das Jahr 1800 zum Armenfonds vereinigt. Bemerkt sei noch,
daß aus den abreifenden Zinsen dieser vormaligen Stiftungen, bzw. später
des Armenfonds, auch die hiesigen Kapuziner, als zu den Armen gerechnet,
ihre Betreffnisse erhielten (Flür, Gesch. d. Kap.-Klost. [MS] 508). Ein
großer Stifter für den Armenfonds war der Beichtiger und Katechet im
Kloster St. Peter; Benedikt a Porta, gebürtig von Schleiß (Tirol), gest.
1838, gewes. Hofkaplan und Konsistorial-Aktuar des Bischofs Karl Rudolf
von Chur und St. Gallen: er vermachte dem Fonds 1900 fl, von denen
der Zins für die armen Mädchen der Industrieschule bestimmt sein sollte.
Ebenso vermachte 1838 Frau A. M. Aßmann in Braz, geb. Schuler, aus
Holzgau (Lechtal), für die hiesigen Armen 400 fl. Mit diesem Zuwachs
hatte der Armenfonds 1838 ein Kapital von 25.900 fl. Damals zu Pfarrer
Häusles Zeit 1838 (vgl. seine Pf.-Chronik, 72 f) wurden auch wöchentlich
am Samstag von Haus zu Haus Beiträge für die Armen gesammelt, die
239
jährlich ca. 15 fl ergaben. (Siehe üb. d. Armenwesen: St.-A.: Armenfonds-
Urbar 1400—1700, Fol. 125 Bl.Rechnungsbuch der Stadtarmen 1674.)
Das alte Spital war, wie schon bemerkt, jenes Gebäude, das von 1821
bis 1929 als dem Staat gehörig der Sitz zunächst des Land- und Kriminal
gerichtes, dann des Bezirksgerichtes und Steueramtes war. Nachdem die
Stadt dieses alte Spital 1821 an den Staat verkauft hatte, wurde (laut
Häusles Chronik, S. 71) das Haus Nr. 51 (damaliger Zählung) in der
Mühlgasse angekauft und zu einem Armen-(Kranken)-Haus eingerichtet.
Das derzeitige Krankenhaus oberhalb des Schlosses wurde 1872 erbaut.
Das eben erwähnte Spitalgebäude seit 1821 in der Mühlgasse, in dem die
Pfründner untergebracht waren, wurde 1899 abgebrochen. Zur Betreuung
des derzeitigen Spitals wurden 1875 Barmherzige Schwestern vom Mutter
haus Innsbruck berufen. Das heutige Spital wurde durch zwei Anbauten
1949/50 und 1952 erweitert, so daß es bis jetzt über 160 Patientenbetten
und 40 Personalbetten und zwei große Operationssäle verfügt.
Stipendien-Stiftungen. Pfr. Häusle führt in der Pfarrchronik von 1838
folgende an:
a) das Seegei’sehe Stipendium; Martin Josef v. Seeger, Amtmann von Wei-
tenau, stiftete mit Testament von 1750 einen Spendenfonds, der 1838
11.517 fl betrug; er war bestimmt zur Unterstützung armer Studenten und
Jugendlicher aus seiner Verwandtschaft oder sonst aus dem Kirchspiel zur
Erlernung von Handwerk oder auch von weiblichen Arbeiten, oder auch
Musik.
b) Das Aegydius Ganahl’sehe Stipendium. Der Stifter vermachte außer
den 1000 fl für eine ewige Wochenmesse in der (ehern.) Hl. Kreuzkirche
noch weitere 1000 fl mit Testament von 1668 für zwei Studierende aus
Bludenz zur Ermöglichung des Studiums bis zur Absolvierung der 6. Klasse;
der Fonds betrug 1838 1212 fl; Collator war der Stadtpfarrer.
c) Das Zäch’sche Stipendium, gestiftet von Bürgermeister Franz Zäch
(1736—42) mit 1000 fl für Arme aus der Verwandtschaft zur Erlernung
einer Profession; Collator Ortsobrigkeit.
d) Das Zürcher sehe Stipendium (1739), verbunden mit der Stiftung eines
Ungenannten, rührt her von Franz Anton Zürcher, Sohn des Bürgermei
sters Zacharias Zürcher; Fonds 400 fl, bestimmt für Bürgerskinder zur Er
lernung eines Handwerks.
e) das Jehly’sche Stipendium mit Fonds von 735 fl, Handwerksstipendium.
Von der Nessler’schen Stipendienstiftung 1732 fr Knaben zur Erlernung
von Kirchengesang und Musik war oben die Rede. — 1844 erfolgte die
Stiftung des gewesenen Magistratsrates Josef Andreas Brunold, 4000 fl
für Handwerkerlehrlinge des Kirchspiels.
Neuere Caritasarbeit. Die Caritasgesinnung der Bludenzer, die sich in
den vergangenen Zeiten so bewährt hatte, mußte besonders in den letzten
Jahrzehnten großen Anforderungen Genüge tun, und sie kamen diesen,
durch eine vorbildliche Organisation geleitet, auch verständnisvoll nach.
1. Die Caritasgruppe betreut — in der Nachfolge des ehern. Vinzenzvereins
— die Hausarmen und tut, im Kontakt mit dem Frauenbund und dem
Ortshilfswerk, viel Gutes, besonders in der Weihnachtszeit und bei beson
deren Katastrophenfällen. Vom Pfarramt selbst werden den alten Leuten
(von 70 Jahren aufwärts) jeweils bei Geburtstagen Glückwünsche über
mittelt.
240
2. Die Hauskrankenpflege, vordem von der Pfarre selbst geführt, wird
jetzt von einem Krankenpflegeverein getragen und von zwei Kreuzschwe
stern ausgeübt, die im Marienheim wohnen, ihnen steht auch ein Auto zur
Verfügung.
3. Die Kindergärten werden in Bludenz pfarrlich geführt; deren sind der
zeit (1965) fünf: Drei Gruppen im Marienheim, geleitet von zwei Kreuz
schwestern mit 7 „Tanten“; der im Kloster St. Peter, geleitet von Domini
kanerinnen, und der in der Südtiroler Siedlung, geleitet von Don Bosco-
Schwestern. Er hat seit 1965 ein prächtiges neues Heim. Die Personal
kosten dieser Anstalten werden von der öffentlichen Hand getragen (55 %
Stadt, 45 % Land), während die Pfarrei für die Gebäude und die Betriebs
kosten aufzukommen hat.
4. Die Familienhelferinnen (zwei) sind eine neuere, sehr bewährte Einrich
tung zur Soforthilfe für bedrängte Familien. Die Gratiswohnung wurde
ihnen von zwei wohltätigen Fräulein überlassen, zum Unterhalt trägt
neben den Betroffenen auch die Stadt bei.
Hilfe nach auswärts. Sooft die Gläubigen von der Pfarre angesprochen
werden, offenbaren sie eine vorbildliche Hilfsgesinnung, z. B. bei den Ak
tionen „Bruder in Not“, bei der Hochwasserhilfe, usw.
Die Pfarre selbst war unablässig bemüht, allen Situationen gerecht zu wer
den. Bei der Siedlungsaktion, die 1948 von der Diözese gestartet wurde,
um Baugrund für Familienwohnungen beizustellen, beteiligte sich die
Pfarrpfründe, indem sie einen bevorzugten Boden in der Schillerstraße zu
sehr mäßigem Preis für Siedlungshäuser abgab. — In die amerikanische
Lebensmittelhilfe der NCWC schaltete sich Bludenz nachhaltig ein; die
Pfarre konnte dadurch ihren Heimen und Aktionen durch Jahre hindurch
wertvolle Lebensmittelspenden sichern.
Alsbald nach dem Weltkrieg gelang es dem Stadtpfarrer Dr. Ammann,
eine Hilfsaktion für Kinder in die Wege zu leiten, die unter den Entbeh
rungen der Nachkriegszeit am meisten zu leiden hatten: Durch ein Jahr
gingen aus Bludenz und aus dem ganzen Walgau an vielen Sonntagen
Kindertransporte ins benachbarte Liechtenstein und in die Schweiz, bis
Altstätten, bis Quarten, ja bis Chur. Von diesen Fahrten kehrten die Kin
der, von ihren Gastfamilien wohl verpflegt, immer reich beschenkt zu
ihren Eltern zurück.
An der Organisation dieser Hilfswerke hatte Pfarrsekretär Hans Jan-
kovic einen wichtigen Anteil. Er verstand es auch, nach dem Krieg im
Marienheim ein Lehrlingsheim aufzubauen. Leider starb Jankovic 1952.
Ihm waren zwei Salesianerpatres zu Hilfe gekommen. P. Donaubauer und
P. Imhof, die sehr gut wirkten; der erstere hatte eine Buben-Blaskapelle
aufgebaut, die sich großer Beliebtheit erfreute. Daß die beiden Don-Bosco-
Jünger, allzu ordensbetont, ihre Stunde nicht abwarten konnten, ließ ihr
verdienstvolles Wirken mit einem Mißklang enden. — Später konnte sich
das Lehrlingsheim wirtschaftlich nicht mehr halten und ging ein.
Im Stallgebäude des Marienheims erbaute die Pfarre einen schönen
Pfarrsaal, der seither viel benützt wird, besonders für Elternabende. —
Alle die Erhaltungs- und Erneuerungsarbeiten, die seitens der Pfarre für
das Marienheim geleistet worden sind, werden beim Übergang des Objekts
in den Besitz der Diözesancaritas bedacht werden.
241
Mesnerei, Archivwesen
Über die Pflichten des Mesners gibt das Stadtbuch Aufschluß (Vgl. J. Gor-
bach, „Alt-Bludenz“, S. 52 f): „Er mußte allwegen geloben und verspre
chen an eines geschworenen Eides statt dem Heiligen und der Kirche ihren
Nutzen zu fördern und ihren Schaden zu wenden nach seinem besten Ver
mögen und Gewissen, auch dem Pfarrer geloben, gehorsam und gewärtig
zu sein in allem dem, was er schuldig sei und was zur Mesnerei gehöre,
auch die Kirche, Tristkammer (= Sakristei und Schatzkammer) und Tröge
und andere „Kält“ wohl zu beschließen und alles, was darin sei, wohl zu
versorgen und zu versehen und alle Dinge sauber und schön zu halten und
auch zu waschen übers Jahr, was notdürftig sei und alles nützlich und
unwüstlich zu gebrauchen und zu halten. Er war auch schuldig allwegen,
wann er sehe, daß es notwendig sei oder daß ein Kirchenpfleger oder Bau
meister ihn heiße, tags oder nachts, zum Wetter zu läuten und auch alles
zu tun, es sei hierin genannt oder nicht genannt, was zum Amte eines
Mesners gehöre“. — In älterer Zeit konnte er auch dazu verhalten werden,
den Dienst eines Nachtwächters zu versehen; im 17. Jahrhundert war man
indessen schon davon abgekommen.
Ältere Mesner-Instruktionen liegen mehrere vor, von: 1749, 1848 (wohl
von Pfarrer Häusle verfaßt), 1858 (St.-A. 207-26, 53-137; weitere Akten,
die Mesnerei betr.: 205-14). — An Einkünften für den Mesner zählt eine
Instruktion von 1749 (Kop. ex 1761, St.-A. 207-26; vgl. 117-13; 205-4)
folgendes auf: Wegen Angstläuten hat er den Acker im unteren Hasen
sprung, ca. 5 Mitmel, und ein Stück Boden nächst dem Hochgericht (im
Galgentobel) gelegen, 4 Mitmel; folgen die verschiedenen Geldbezüge. Der
Mesner bezog auch das Läutkorn aus den Außenparzellen der Pfarre; über
die Höhe dieser Bezüge berichtet das „Verzeichnis derjenigen Häuser, die
in der Pfarrgemeinde auf dem Lande außerhalb des städtischen Burgfrie
dens vermög der alten und neuen Instruktion das sog. Läutkorn schuldig
sind wie auch Außer-Braz; es sind 192 Häuser, von jedem 8 kr, macht
37 Fl 56 kr (Undat., St.-A. 207-26); noch 1853 hatte er diese Bezüge (Vgl.
St.-A. 205-4).
Das Mesner amt war seit 1810 durch Jahrzehnte im Besitz von Mit
gliedern der bekannten Künstlerfamilie Jehly: Christian Jehly, Bruder des
Kunstmalers Jos. Matthias Jehly (dieser gest. 1809 in Welsch-Ems bei
Chur), war Mesner von 1801—49, zugleich Bildschnitzer und Maler, der
u. a. die Auferstehungsstatue in der Pfarrkirche schnitzte und faßte. Sein
Großneffe Fidel Jehly (Sohn des akad. Malers Joh. Matthias Jehly, j* 1858)
war Mesner 1849—83. Ihm folgten im Mesneramte dessen Söhne: Johann
Jehly, Direktor a. D. und Schulrat, Mesner 1883—98 (j* 1950) und Andreas
(t 1917), Mesner 1898—1917, im Nebenberuf tüchtiger Bildschnitzer; er
ist auch der Verfasser einer geschätzten Zusammenstellung der Kunstschätze
und kunstgewerblichen Stücke in der Pfarrkirche, betitelt Beiträge zur
Geschichte der Pfarrkirche Bludenz. (Eingelegt in Häusles Chronik, 18 S.
in MS. — Siehe über ihn: Vorarlberger Volksblatt 1917, Juli 24.)
Eine eigentliche Mesnerpfründe bestand an St. Laurentius nicht. Die
dem Mesner überlassenen Grundstücke hatte er nur zur Nutzung; 1940
wurde das Nutzungsrecht von der Stadt abgelöst. Das Haus, das die Mes
242
nerfamilie Jehly bewohnt hatte, war ihr Privateigentum, es wurde 1960
an Stadtarchivar Aug. Manahl verkauft.
Auch die Hl. Kreuzkirche hat ein eigenes Mesnerhaus.
Die gesamten Pfarrarchivalien, soweit sie nicht für den pfarrlichen
Amtsgebrauch benötigt werden, sind im hiesigen Stadtarchiv deponiert
(wenigstens schon seit II. Hälfte — 19. Jahrh.) und sind hierüber ebenso
wie über das die Stadtgemeinde betreffende Material (derzeit in 420 Fas
zikeln geordnet) brauchbare Repertoiren im Rahmen der Gesamt-Reper-
torisierung vorhanden. Die Ordnung dieses Gesamtarchives besorgten die
Stadtarchivare: Bürgerschullehrer Josef Muther und Lehrer Marzellin Mar-
greitter gemeinsam: 1889—1895 Fsz. 1—102); Bürgerschullehrer Josef
Gorbach (f 1904, Jänner 21). 1896—1903 (Fsz. 103—148); seit 1903
Bürgerschullehrer Alfons Leuprecht.
Die in Betracht kommenden Archivalien wurden fallweise in der Be
schreibung angeführt. Von den vorhandenen Kanonischen Büchern begin
nen das Taufbuch mit 1627 und das Serberegister mit 1668, das Trauungs
buch mit 1627, hat jedoch eine Unterbrechung von 1721 bis 1745; die
älteren Matrikenbücher scheinen bei einem Brande, vermutlich 1638, zu
grundegegangen zu sein.
Verständnis und Interesse für die Pfarrgeschichte und den Stand der
Seelsorge und die Gottesdienstregelung zeigt sich in den von Stadtpfarrer
Fidel Häusle vor hundert Jahren verfaßten Schriften: Pfarrchronik; Topgr.,
statist.-histor. Beschreibung von Bludenz, 1838; Verzeichnis der dem
Stadtpfarrer obliegenden gestifteten Gottesdienste, 1837; Kalendarium der
Kapelle zu Runggelin 1837; Familienregister der Stadtpfarrgemeinde Blu
denz, angefangen 1837. Mehrerlei einschlägiges Material enthält das
„Stadtbuch“, das alte sowohl von 1507 (handelt vom: Kirchenpfleger set
zen, Mesner setzen, von Kreuzgängen und Feiertagen, Hans Watters
Pfundt-Brief ex 1493, Laurenzi-Leute 1348), als auch das neue von 1625
(enthaltend der Stadt Bludenz Freiheiten, Privilegien, alte Herkommen
und alle ihre Stadtrechte.“) (Über diese vergleiche: Franz Wieser in Sit
zungsberichten der philos. hist. Klasse, 62. Bd., S. 30 ff.) Im übrigen vgl.
G. Fischer: Archivberichte, Bludenz, in Mus.-Ber. 37, 1898, S. 38 ff; dessen
Urk.-Auszüge aus d. Blud. Archiv in Mus'-Ber. 1888 und 1889. — M. Tie
fenthaler: Das Vorarlberger Landesarchiv, Übersicht über die Bestände
sowie Gemeinde- und Pfarr-Archive, in „Feierabend“ (Beilage zum Vor
arlberger Tagblatt, 1939, Feber 25): Blud. Stadt-Archiv, S. 89.
243
13. Kapitel:
Das Dominikaner innenkloster St. Peter in Bludenz
I. Kloster geschickte
Quellenmaterial bieten das reichhaltige und gutgeordnete Klosterarchiv im Kloster
selbst; Fasz. Klosterakten im G.V.A. Feldkirch: Stadta. Bludenz mehrfach, be
sonders Fsz. 204; Blud. Vogtei-A., Gstl. Akten Nr. 30; Chur-A., bes. Mappe 213
((Lade: N) und Protoc. Celsiss. — Literatur: Herrn. Sander: „Beiträge zur Ge
schichte des Frauenklosters St. Peter bei Bludenz", Sonderdr. aus Programm der
Ober-Realschule Innsbruck 1900/01 — P. Marian, O. Ref. S. Aug.: „Austria sacra:
Gesch. der ganz, österr. Welt- und Klösterl. Klerisey beiderlei Geschlechtes (österr.
Hierarchie und Monasteriologie. Aus den Sammlungen von Josef Wendt v. Wend-
tenthal, österr. Hofkanzlei - Offizial“, Wien, 1780, Bd. II, S. 85 ff. — Ulmer in:
„die Klöster und Ordens-Niederlassungen in Vorarlberg einst und jetzt“ (1926),
S. 74—78. — Flür: Fragmente aus dem Walgau, III., S. 31—72, 91 f., 113 f. —
Von handschr. Geschichtsbeschreibungen liegt vor: eine Geschichte des Klosters,
verfaßt von dessen ehern. Beichtvater P. Nikolaus Posch O. Pr. (1666) „aus eingem
geringen Handbüchlich“ und nach den Berichten der betagten Chorfrauen in Bd.
der „Klost.-Chron."); hs. Chronik über das Kloster des P. Johann Bapt. Baur
ca. 1870er-Jahre) vorm. in der Kapuz. Biblioth. Bregenz, zumeist die älteste Zeit
und die Ereignisse von 1796 behandelnd.
Vorgeschichte und Gründungsgeschichte des Klosters
St. Peter ist das älteste noch bestehende Kloster im Lande. Seine Vorge
schichte hüllt sich in ziemliches Dunkel. Daß das Becken von Brunnenfeld
am Ostende des Walgau uraltes Kulturland ist, beweisen prähistorische
Streufunde. Eine gewisse wirtschaftliche Eigenständigkeit gegenüber der
villa Pludeno ist deutlich zu erkennen. Wenn auch im rätischen Urbar
(auch karolingisches Reichsurbar genannt) von 850 kein Herrenhof genannt
ist, so muß doch ein gewisser herrschaftlicher Gutsbesitz aus früher Zeit
hier bestanden haben, der dann die Grundlage für den späteren montfor-
tischen-werdenbergischen Fronhof des 13. Jahrhunderts bilden konnte. Den
Namen „Hof zu St. Peter“ hatte dieser Herrschaftshof aber nicht vom
späteren Kloster, sondern von einer alten St. Peterskirche, die dort seit
alter Zeit — etwa als Hofkirche — bestanden hatte. Mit Rücksicht auf
den Kirchentitel hat man die Entstehung dieser Kirche schon in die nach
römische Zeit verlegen wollen (Ulmer, Erläuterungen z. hist. Atlas 132).
Doch sind die Überlieferungen darüber zu dürftig; sicher ist nur, daß hier
einst eine Hofkirche sich befand, die über ansehnlichen Grundbesitz ver
fügte und ähnliche pfarrliche Rechte hatte wie andere Eigenkirchen. Daß
die nach dem Kirchentitel sehr alte Kirche St. Peter, die im rät. Urbar nicht
genannt ist, könnte sich daraus erklären, daß die Kirche zu jenen viktori-
dischen-churischen Urpfarren gehörte, die bei der radikalen Ausscheidung
des Königsgutes vom churischen Kirchengut, der berüchtigten Divisio von
806, dem Bischof verblieben. — Dieser Grundbesitz diente dann später
(1278) als Dotationsgut für das neue Frauenkloster. Das Kirchlein aber
muß schon früher vielleicht durch Brand abgegangen sein; nach Flür soll
der Kaplinawald (Capellina) noch an die ehemalige Kapelle oder Seel
sorge erinnern.
244
Was in der älteren Literatur über ein uraltes Volksgericht an dieser
Stätte gesagt wird, beruht auf unklaren Überlieferungen und ist unkon
trollierbar. Sicher ist nur, daß seit 1382 hier ein Niedergericht bestand,
das sog. Märzengericht; daß es damals nicht erst konstituiert, sondern nur
neu organisiert wurde, ist wohl anzunehmen, denn jedenfalls seit dem Be
stehen des werdenbergischen Hofes zu St. Peter bestand hier die „Gnos“
der Hofjünger, einer Genossenschaft der Zinspflichtigen des Hofes, die in
seiner näheren und weiteren Umgebung hausten und ihm auch zugehörig
blieben, als sie seit dem 13. Jahrhundert das Montafon kolonialisierten.
Für sie war schon vor dem Hofbrief des Grafen Albrecht ein Hofgericht
nötig gewesen (vergl. Bilgeri, mittelalterl. Landesausbau, 25 ff).
Bergmann (Landeskunde 86) hatte gemeint, die Hofjünger seien Got
teshausleute des Klosters St. Peter gewesen; dies trifft nach dem Gesagten
nicht zu.
Der Klosterchronist P. Nikolaus Posch (1666) erfuhr von den ältesten
Nachbarn des Gotteshauses, daß „vor uralten Zeiten, vor viel hundert
Jahren ein Jägerhaus der Ritter und Herren von Werdenberg da gewesen
sei, hernach aber ein Renthaus“. Sander (aaO., S. 8) sieht in diesem „Rent
haus“ den Fron- oder Herrenhof. Die Hofjünger unterstanden dem Nie
dergericht „auf der Platte bei St. Peter“. „Auf der Platte“ scheint nicht so
sehr die Ebene vor dem „Hof von St. Peter“ zu bedeuten, als vielmehr
den Fels, Schrofen oberhalb des Klosters, der sich gegen Bings hinüberzieht
und oben ein muldenförmiges Gelände bildet. „Auf der Platte“ hatten die
Hof jünger und Freien nach dem sog. „Hofbrief“, den ihnen Graf Albrech
v. Werdenberg Heiligenberg d. Ä. am 1. März 1382 zu Bludenz erteilte,
jährlich mit eingehendem März drei Tage nacheinander das Märzengericht
um Eigen und um Lehen zu halten.
Der Hofbrief abgedruckt bei Lorinser: „Gedenkblätter der Familie Lorinser“,
1868, S. 12 ff. Zeit und Örtlichkeit für Abhaltung dieses Gerichtes wurden im
Lauf der Zeit nicht mehr so streng eingehalten. Später scheint das Gericht auch
im Hof des Klosters getagt zu haben; Tagungsort war aber auch wiederholt das
Bludenzer Rathaus; 1657 endlich gelang es den Montafonern, das Märzengericht
nach Schruns übertragen zu erhalten. Zur selben Zeit, 1657, wurde im Hof des
Klosters der „Kierlabeer-Baum“ (Kirla-Baum, vermutlich Kirschbaum Kornel
Kirschbaum), unter dem noch bis dahin Märzengericht gehalten worden, umge
hauen (Sander aaO., S. 8 mit Anm. 1). Das gesamte Gericht erhielten die Mon
tafoner nach vielen Bemühungen erst im Jahre 1774 mit nunmehrigem Gerichts
sitz in Schruns (Üb. d. Gericht vgl. Sander, aaO., 8—10). Die einstige Zugehörig
keit der Montafoner Hofjünger zu Kirche und Hof St. Peter bringt das Wappen
des Standes und Gerichtes Montafon, die gekreuzten Peterschlüssel, sinnfällig zum
Ausdruck (Vgl. Sander: Beiträge z. Geschichte d. Montafoner, S. 33).
Gründung des Klosters
Was alte Schriftsteller (z. B. Wendtenthal) über den Bestand eines Klosters
dahier schon im 12. Jahrhundert berichten, ist reichlich legendenhaft und
geschichtlich kaum möglich. Auch die von Flür (Fragm. III 36 ff) vertre
tene Ansicht, der eigentlichen Gründung sei eine Sammlung von „Wald
schwestern“ in unserer Gegend vorausgegangen, ist durch nichts belegt als
durch angebliche „alte Traditionen“; seine Methode, überall dort, wo der
Flurname clusa auftaucht, gleich an eine Klosterklause zu denken, führt
zu nichts, denn damit ist meist eine Talenge gemeint. Weitere irrige An
245
nahmen finden sich bei Aegyd Tschudi (MS im B.-Archiv Chur), der die
Übergabe des Patronats an das Frauenkloster Zürich schon auf 1110 ver
legt, sowie bei Weizenegger-Merkle (II, 248), G. Mayer (Gesch. d. Bist.
Chur I, 303) und Flür (aaO.) die aus einem Mißverständnis der Urkunde
von 1348 die Klostergründung dem Bischof Heinrich von Montfort (1251
bis 1272) zuschreiben.
Den ersten Anstoß zum Entstehen des Klosters gab eine Stiftung des
damaligen Herrn im oberen Vorarlberg, Graf Hugo I. von Werdenberg-
Heiligenberg (f 1280), der mit Urkunde, dd Konstanz 1278, Mai 25, an
die Priorin und die Schwestern des Augustinerinnenklosters in Ottenbach
bei Zürich, das unter Leitung der Dominikaner stand, das Patronatsrecht
der ihm zustehenden St. Peter skircbe im Drusental bei Bludenz („in valle
Trusiana site apud Bludina“) vermachte; aus Ehrfurcht zu Gott und Liebe
zum Dominikanerorden; er wolle, daß diese seine Schenkung auf jede
Weise sichergestellt sei und bleibe. Geschehen zu Konstanz beim geistlichen
Gericht des Dompropstes von Konstanz.
Als Zeugen: Berthold von Heiligenberg, Kanonikus zu St. Johann in Konstanz
(Verwandter des Grafen Hugo, 1290—98 Bischof von Chur); H. Mundschenk d. Ä.;
Goswin v. Hohenfels (Burg bei Sipplingen); Marquard und Ulrich v. Schellen
berg; Gunthalm v. Schwarzenhorn (Satteins). — Abdruck Urkundenbuch Zürich,
Bd. V, 53; Regest bei Krüger: Grafen v. Werdenberg-Sargans, Beilage Nr. 65;
Flür Fragm. III, 39; vgl. Zösmair: Zur ält. Gesch. d. Montafons 11.
Laut dieser ältesten urkundlichen Nennung der Peterskirche war sie im
Besitz des Landesherrn, der über diese Hofkirche als Eigenkirche verfügen
konnte. Sie war also jedenfalls damals nicht mehr Pfarrkirche — wenn
sie es jemals gewesen war. (Vgl. die diesbezügl. Kombination bei Ulmer,
Erläuterungen 132). Gerichtskirche des Hofgerichts mochte sie wohl ge
wesen sein und konnte es auch bleiben. — Warum Graf Hugo gerade
Utenbach bedachte? Seine eigene Tochter gehörte diesem Kloster als Schwe
ster Sophie seit ihrer frühesten Jugend an.
Alt-Ötenbach war am Zürichhorn von einer Gertrud von Hilzingen gegrün
det worden. Älteste Urkunde des Klosters ist eine Bulle Papst Gregors IX von
1239 (Zürich. Urkundenbuch II, 11). Nach Verlegung des Standortes in die Stadt
bestand Neu-Öttenbach unter Leitung der Dominikaner am linken Limmat-Ufer
zwischen der heutigen Uraniabrücke und der Bahnhofstraße bis zur Reforma
tionszeit; die Gebäude, die später als Waisenhaus, dann als Strafanstalt dienten,
wurden um 1900 abgetragen, jetzt steht dort das Stadthaus. — Um 1285 zählte
das Kloster 120 Schwestern, davon viele adeligen Standes.
Die Konstituierung eines Filialklosters in St. Peter, an die Graf Hugo
wohl gedacht hatte, erlebte er nicht mehr. Bald aber fand sich ein Mitstifter
in der Person des Bischofs von Chur, Gf. Friedrich von Montfort (reg. 1282
bis 1290). Mit Urkunde dd. Chur 1286 Juli 26, gibt er den geistlichen
Frauen bei St. Peter im Drusustal, die bisher noch keine bestimmte Regel
befolgten, nunmehr die Ordnung und Regel des hl. Augustin und gibt
ihnen die Brüder des Predigerordens zu Beichtvätern (Ält. Urk. im Klo
sterarchiv, O. Pg. lat. Siegler der Bischof, S hängt; Sander aaO. 107 f).
Es muß also damals schon eine Gemeinschaft von Religiösen in St. Peter
bestanden haben; ob der Bischof somit solche nach Art der Beginnen leben
den freien Schwestern regulieren wollte, oder ob es sich schon um eine
Zweigniederlassung von Otenbach handelte, ist nicht klar, doch ist das
erstere wahrscheinlicher. Wir entnehmen aus dieser Urkunde, daß in
St. Peter nach evangelischem Rat fromme Frauen („religiöse femine“) mit
246
Hinterlassung von Eltern, Kindern und Gatten und aller irdischen Güter
Gott in Keuschheit zu dienen entschlossen waren. Für sie und ihre Nach
fahren bestimmt der Bischof nun die Augustinerregel zur Beobachtung und
nimmt ihre Personen sowie ihren gegenwärtigen und zukünftigen Besitz in
seinen Schutz. Die Priorinnen erhalten die Vollmacht, die Schwestern zur
feierlichen Profession der Regel zuzulassen. Die Predigerbrüder aber erhal
ten die Vollmacht, die Frauen gegebenenfalls von der Exkommunikation
zu absolvieren, der sie verfallen könnten, wenn eine von ihnen die andere
handgreiflich verletzte. Ebenso bestimmt der Bischof die Brüder zu Beicht
vätern der Frauen und genehmigt die Anordnungen, die sie betreffs der
Lossprechung oder in Einsetzung der Priorinnen treffen werden, behält
sich jedoch die schuldige Unterwerfung vor und sichert der Pfarrkirche
ihre Rechte. — Über diese „Rechte der Pfarrkirche“, die sicher nicht juris-
diktioneller Art sein konnten, denn diesen Bereich hatte sich der Bischof
selbst vorbehalten, kam es später gelegentlich zu Differenzen: Zunächst
bestanden diese Rechte wohl in gewissen Zehnten von Klostergütern und
anderen Reichnissen; da aber die junge Klosterstiftung kaum je in der
Lage war, die vom Bischof gebilligte Besetzung der Kaplanei bei St. Peter
auszuüben, mußte sie in der normalen seelsorglichen Betreuung auf die
Pfarrkirche St. Laurentius angewiesen bleiben.
Wahrscheinlich um den kirchenrechtlichen Standpunkt gegenüber der
Patronatsschenkung des Grafen Hugo I. zu wahren, wurde von Bischof
Friedrich dd. Chur 1286 Okt. 28 eine zweite Urkunde erlassen (Or. Perg,
im Kloster-A. Siegler der Bischof und Domkapitel; S hängen; abgedr. bei
Sander aaO. 108). Im Einvernehmen mit dem Domkapitel schenkt der
Bischof der Priorin und dem Konvent der Kirche St. Peter im Drusental
vom Orden des hl. Augustinus in Anbetracht ihrer Armut und Frömmig
keit die dortige Kirche in betreff des Zeitlichen; er bestätigt ihnen das Pa
tronats- und Präsentationsrecht, das sie von weiland Graf Hugo von Wer
denberg zu Geschenk erhalten („cum jus patronatus predicte ecclesie apud
St. Petrum ad vos ex donatione illustries viri bone memorie domini Hu-
gonis comitis de Werdenberk spectare dignoscatur . . . vobis eandem ec-
clesiam donamus, quantum ad temporalie“). Sonach könnten sie, falls das
Gotteshaus mit keinem Priester versehen wäre, dem Bischof einen taug
lichen Priester präsentieren, damit er ihm die geistliche Gewalt übertrage.
Zu einer solchen Kaplaneibesetzung ist es kaum einmal gekommen, aber
wahrscheinlich hatte das Domkapitel auf dieser ausdrücklichen Schenkung
bestanden, um sein Patronatsrecht auf alle übrigen Pfarrstellen des inneren
Walgau zu sichern. — Nadi dieser Patronatsbestätigung könnte es doch
sein, daß tatsächlich Mitglieder des Frauenklosters Otenbach zur Konsti
tuierung des hiesigen Konvents gekommen waren.
Es braucht nicht zu wundern, daß die Fürsorge für das nach der Augu
stiner-Regal formierte St. Peter den Dominikanern übertragen wurde.
St. Dominikus hatte sich zur Erlangung der Bestätigung seines Ordens
durch Papst Honorius III. selbst für die Augustinerregel entschieden, weil
vom IV. Laterankonzil 1215 die Gründung neuer Orden untersagt wor
den war, und sie nur durch weitere Bestimmungen ergänzt, die er meist
der Prämonstratenserregel entnahm. Daß die Dominikaner, die — wohl
von ihrem 1275 in Chur gegründeten Kloster aus — die geistliche Füh
rung von St. Peter übernahmen, dem neuen Konvent alsbald dominika
247
irisches Gepräge gaben, ist ebenfalls nicht verwunderlich; bald wurden die
Frauen auch Dominikanerinnen genannt. Diese Umgestaltung erfolgte
schon in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts, jedenfalls vor 1340.
Neben dem neugegründeten Kloster St. Peter bestand noch weiterhin
fort der Hof St. Peter, genannt der „Maierhof“, als gräfliches Besitztum.
Von ihm ist in zwei Urkunden von 1311 und 1312 die Rede. Nämlich
unterm 17. Dez. 1311 vergabt Gräfin Offemia, die nachgelassene Witwe
nach Graf Hugo II. v. Werdenberg-Heiligenberg, zu Buchhorn (heute
Friedrichshafen) an das nahe Kloster Salem O. Cist. aus dem Hof St. Peter
bei Bludenz, genannt „der Meierhof“, ihrem Eigentum seit ihrer Verhei
ratung, jährlich hundert Käse Zins zum Jahrtag ihres verstorbenen Man
nes (Krüger aaO., Anh., Regesten, Nr. 158; vgl. Zeitschrift f. Gesch. Ob.
Rhein, aaO., S. 421; Zösmair: Zur ältest. Gesch. d. Montafons, S. 11).
Zur ursprünglichen Ausstattung oder zum Stiftungsgut des Klosters ge
hörte die sog. Braite (Breite, im Volksmund Bratena genannt), südöstlich
vom Kloster, ein schönes, großes Gut, teils Äcker, teils Wiesen, an der
heutigen Bundesstraße gelegen; ebenso gehörte der Kaplinawald vom An
fang an zur Kirche; nach alter Auf Schreibung hatte das Kloster einst auch
einen Weinberg in Nüziders und in Thüringen. Weiters besaß es einige
Erblehen und den Kirchenzehent. Der Kirchenzehent wurde von der Peters-
kirche bezogen aus den heutigen Fraktionen Brunnenfeld, Bings, St. Leon
hard, aus einem Teil der Gemeinden Bürs und Vandans und aus dem Un
terfeld in Bludenz. Die dem Kloster gehörigen Erblehen befanden sich in
Rungelin, Brunnenfeld, auf Paschg, zu St. Leonhard, auf Radin. (Flür, III,
S. 53—66. Siehe in Abschnitt „Wirtschaftsgeschichtliches“.)
Geschichte des Klosters bis zu dessen zeitweiligen Abgang
infolge der Pest 1560.
Daß die klösterliche Genossenschaft, die 1286 die Augustinerregel erhal
ten hatte, aber zugleich der geistlichen Leitung durch den Dominikaner
orden unterstellt worden war, schon in Bälde dominikanisches Gepräge
erhalten hat, geht auch hervor aus dem Ablaßbrief, den eine Reihe von
zumeist italienischen Bischöfen für die Besucher und Wohltäter der Klo
sterkirche „Der Schwestern von St. Peter bei Bludenz“ 1295 erließen (O.
Perg, lat., mit den 12 Siegeln der Aussteller, im Kl.-A.). Die Ablässe —
nämlich je 40 Tage und „Koronam“ unam (eine Quadragene) — erteilten:
Die Erzbischöfe Peter von Cristano auf Sardinien und Roger von Santa
Severina in Unteritalien; die Bischöfe: Frater Maurus von Amelia, Frater
Franciscus von Fano, Wilhelm von Cagli, Frater Franciscus von Terracina,
alle in Mittelitalien; Perronus von Larino, Jakob von Trivento, Aymardus
von Lucera, Stephan von Oppido, Cyprian von Bova, alle in Unteritalien;
Frater Roman von Croya (in Epirus). Alle hier aufgeführten Kirchen
fürsten, den letztgenannten ausgenommen, finden sich verzeichnet in Kon
rad Kubels O. Fr. M. „Hierarchia catholica medii aevi“ (Münster 1898).
Maurus von Amelia und Franciscus von Fano gehörten dem Benediktiner-,
Franciscus von Terracina dem Minoritenorden an.
Als Feste des Ablaßgewinnes gelten folgende: Weihnachten, Ostern,
Himmelfahrt und Pfingsten, die vier Muttergottesfeste, die Feste des hl.
Michael, Johannes Baptista und Evangelist, der einzelnen Apostel, des hl.
248
Dominikus, der sei. Märtyrer Laurentius und Petrus Martyr. O. Pr., des
hl. Nikolaus, Martinus, der Jungfrau Katharina, Margarethe und Cäcilia,
der hl. M. Magdalena, Fest Allerheiligen, der Tag der Kirchweihe und
von deren jährlicher Wiederkehr, die Oktaven aller vorgenannten Feste,
endlich alle Sonn- und Feiertage. Es ist bezeichnend für die aufgeführten
Heiligen, daß St. Augustinus hier gar nicht erwähnt wird, dagegen St. Do
minikus an erster Stelle nach den biblischen Heiligen und ebenso unter
den Märtyrern eigens der Predigermönch Petrus Martyr. auf geführt wird;
auch fällt auf, daß die Nonnen ohne irgendwelche Ordensbezeichnung ein
fach „Schwestern von St. Peter“ genannt werden.
Der Ablaßbrief war von den genannten Bischöfen unter Voraussetzung
der Zustimmung des Diözesanbischofs ausgestellt worden. Diese Genehmi
gung erteilt zuerst laut per transfixum beigehefteter Urkunde Bischof
Bertold II v. Heiligenberg (1290—98), dann unter Hinzufügung eines
weiteren Ablasses dd. 1344, Nov. 12., Ulrich Ribi (Rübi) von Lenzburg
O. S. Aug. Erem. (1331—55). Letzterer erteilte den Ablaß ausdrücklich im
Hinblick auf den Kirchen- und Klosterbau zu St. Peter, so daß anzuneh
men ist, daß der Bau erst um diese Zeit eigentlich recht betrieben wurde,
bzw. betrieben werden konnte.
Von den späteren Churer Bischöfen werden als Bereicherer der geist
lichen Schätze des Klosters genannt Hartmann II v. Werdenberg-Sargans-
Vaduz (1390—1416) und Ortlieb v. Brandis (1458—91).
Ausdrücklich als zum Predigerorden zugehörig wird erstmals unser
Kloster um das Jahr 1340 bezeichnet. Es geschieht dies in der um jene
Zeit abgefaßten Chronik des Minderbruders Johannes von Winterthur
(Vitoduranus), der zwischen 1340 und 1347 in Lindau oder Umgebung
lebte und die Zeit von Kaiser Friedrich II. bis auf seine Tage in der Chro
nik behandelt und zwar als durchaus verläßlicher und wohlunterrichteter
Autor (Johannis Vitodurani Chronikom, herausgeg. von Georg von Wyß
in Archiv f. Schweiz. Gesch. Bd. 11, Zürich 1856; vgl. Zösmayr in Abhdlg.:
„Ulrich Tränkle von Feldkirch und Thomas Lyrer angeblich von Rankweil“
in Zeitschir. f. Gesch. d. Bodensees 1885; Neueste Ausgabe des Chronicon
(lat.) von Friedr. Baethgen in Mon. Germ. Hist. NF 3 S. 138). Dieser Chro
nist erzählt zu den Jahren 1328/29 von den ruhmvollen Kriegszügen des
Königs Johann von Böhmen in das Heidenland, worunter das von den
heidnischen Litauern bewohnte Preußen zu verstehen ist. Unter seinen
Kriegern zeichnete sich besonders Graf Albert (Albrecht) von Heiligenberg
aus dem Geschlechte „Mundfort“ aus; zum Beweise aber seines glänzenden
Triumphes entführte er nach langem, gefährlichem Kampf die noch im Kin
desalter stehende Tochter eines vornehmen und mächtigen Heiden, brachte sie
in das Gebiet der Christenheit und übergab sie vertrauensvoll einem bei der
ihm gehörigen Stadt Bludenz gelegenen Kloster der Schwestern des Pre
digerordens. Diese in der klösterlichen Zucht und in den katholischen Vor
schriften bestmöglich unterrichtet, dient, nachdem sie den Aberglauben und
den Unflat des Götzendienstes vergessen und verworfen, dein Herrn Jesus
Christus als ein fleißiges Schäflein. — Aus dieser Bemerkung geht hervor,
daß die Litauerin zur Zeit der Abfassung der Chronik noch lebte. (Über
eine Umbildung dieser Geschichte von der Litauerin in v. Hormayr’s
Schwangauer Chronik vgl. Ludwig Steub: „Drei Sommer in Tirol“, 1846,
S. 154.)
249
Mit dem vorhin erwähnten Ablaßbestätigungs-Brief Bischof Ulrichs
von 1344 (Bezugnahme auf Kirchen- und Klosterbau) bietet eine andere
Urkunde von 1348 ein offensichtliches Beweismoment für die um diese Zeit
erfolgte endgültige Konsolidierung des Klosterlebens in St. Peter. Diese
letztere in mehrfacher Hinsicht lehrreiche Urkunde von 1348, Nov. 7 (Kl.-
A. O. Pgt. lat., Konventsiegel hängt; abgedr. bei Sander 108 f) besagt fol
gendes: Die Schwestern des Kollegiums zu St. Peter, die von Bischof Hein
rich (! so fälschlich statt Friedrich) glücklichen Andenkens die Regel des
seligen Augustinus empfangen hatte, nämlich die Priorin Katharina von
St. Viner, Die Subpriorin Elisabeth von Sevelen, Haridi, Katharina von
Bürs, Ursula von Flums, Elisabeth die Mümingerin, Guta und Adelheidis
von Brunnenfeld, Katharina Samaritana, Anna und Elisabeth von Rank-
weil, Mechtild Biepartin, Elisabeth Villica und Katharina Trisnerin, ge
loben freiwillig mit einem leiblichen Eide in die Hände Bruder Konrads,
des Priors des Predigerkonventes in Chur, daß jede von ihnen, die aus
eigenem Antrieb und aus welchem Grunde immer sich ohne Erlaubnis aus
dem Kloster entfernte, der geistlichen und weltlichen Güter desselben be
raubt sein solle. Alle Schwestern, die künftig ins Kollegium einträten,
haben denselben Eid zu leisten. Damit aber das fest bleibe, verzichten sie
auf jede Rechtshandlung, auf jede Hilfe des geistlichen und weltlichen
Rechtes, auf alle Briefe, die vom Aposto. Stuhle oder anderswoher stamm
ten, und überhaupt auf alle Versuche, die dem Collegium gehörigen Sachen
zurückzufordern, und auf alle Angriffe, durch welche die so heilsame Ver
ordnung von allen oder von einer einzelnen der Frauen entkräftet werden
könnte.
Wenn auch die Ansicht Bergmanns nicht zutrifft, daß erst mit diesem
Verzichtbrief die Dominikanisierung des Konventes erfolgte (Beiträge z.
krit. Gesch. 14), so ist doch anzunehmen, daß bis dahin die Frauen des
Kollegiums von St. Peter aus demselben austreten und ihr Besitztum in
einem solchen Falle mitnehmen konnten; derartiger Brauch herrschte in
vielen Chorfrauenstiften. Sodann erscheint durch diese sicher von dem
tüchtigen Prior Konrad von Chur, dem geistlichen Leiter des Frauenklo
sters, angeregte eidliche Entschließung der Schwestern der Schlußpunkt ge
setzt worden zu sein an der Einrichtung eines eigentlichen Klosterlebens
in St. Peter im strengen Sinn des Wortes; die Ordensfrauen geloben hier
nämlich die sog. Stabilität, wie sie in den Dominikanerorden vorgeschrie
ben ist, wo die Prof eß auf ein bestimmtes Kloster gemacht wird; die Regel
des Frauen- oder II. Ordens der Dominikaner wurde von Papst Gregor IX.
bestätigt. Wahrscheinlich wurde erst damals, um 1348, der den Ordens
vorschriften entsprechende Klosterbau in St. Peter vollendet (Flür, aaO.,
III, 60).
Diese Verzichtsurkunde ist auch in anderer Hinsicht lehrreich, nämlich
wegen Aufführung der Namen von 14 Mitgliedern des Konvents, die
größtenteils dem Oberländer niederen Adel angehörten, nämlich den Ge
schlechtern derer von St. Viner, der mit diesen verwandten Bürser, derer
von Brunnenfeld und von Rankweil; auch Elisabeth von Sevelen und
Ursula von Flums dürften den betreffenden rheintalischen Adelsgeschlech
tern angehört haben. Im rätselhaften Namen „Haridi“ steckt vielleicht die
oben erwähnte Litauerin, die 1343 noch lebte und 1348 kaum mehr als
30 Jahre gezählt haben mochte; vielleicht aber bezeichnet der Name ein
250
Ordensamt, etwa Besorgerin der Kleider oder Sakristanin, etwa in Bezie
hung auf den ital. Ausdruck arredi sacri = kirchliche Gewänder und Sakri
stei-Geräte, französ. hardes (Flür, aaO., III, 60). Die Ausdrücke „Samari-
tana“ und „Villica“ bezeichnen Klosterämter, das letztere = Schaffnerin,
das erstere Gast- und Krankenschwester, indem wohl sicher nächst dem
Kloster eine Fremdenherberge zur Unterbringung armer Reisender, beson
ders Pilger, sich befand und tatsächlich unweit des Klosters bis in die
neuere Zeit ein kleines vom Kloster betreutes Herbergshaus bestand (Flür,
aaO., 61; I. 67).
Im Jahre 1411 erhielt das Kloster einen päpstlichen Schutzbrief. Der
(unrechtmäßige oder Gegen-) Papst Johann XXIII. erließ dd. Bologna,
10. März 1411 über Bitten des Klosters an „seine in Christo geliebten
Töchter, die Priorin und den Konvent das Gotteshaus in Paschg außerhalb
der Mauern der Stadt Bludenz“, die im Orden des hl. Augustinus unter der
Sorge und nach den Satzungen der Brüder Prediger leben, ein bezügliches
Breve. Johann XXIII. wurde bekanntlich hierzulande und anderwärts als
rechtmäßiges Oberhaupt der Kirche betrachtet. In diesem Dokument nun
nimmt er das Kloster mit allen Gütern, welche es gegenwärtig vernünf
tigerweise besitzt oder künftig gerechtermaßen erlangt, unter des hl. Petrus
und seinen eigenen Schutz und bestätigt alle geistlichen und weltlichen
Freiheiten, die sie von Päpsten, Königen, Fürsten oder anderen Christ
gläubigen erhalten haben (Orig. Pgt. mit rundem Bleisiegel, auf dessen
Innenseite die Inschrift Johannes PP. XXIII. und auf der Außenseite die
Köpfe der Apostelfürsten Petrus und Paulus nebst abgekürzten Namen
ersichtlich; Kl.-A.; abgedr. bei Sander S. 110). — Vielleicht war Johann
XXIII. drei Jahre später, als er über den Arlberg nach Konstanz zum
Konzil reiste, persönlich in St. Peter, in welchem Falle er wohl festlich
empfangen worden wäre. Auf dem Konzil wurde er bekanntlich 1415,
Mai 29., abgesetzt; er starb 1419, Nov. 29., als Bischof von Tusculum.
Von der Weiterentwicklung des geistlichen Lebens im Kloster und
zwar nach dem Stande am Ende dieses 15. Jahrhunderts, tut uns ein Pasto-
rations- und Schutzschreiben des Churer Bischofs Heinrich V. von Höwen
(1491 —1503) kund (Urk. im Kl.-A., Orig. Perg.; Siegel). In diesem Doku
ment, dd. 1494, Mai 25., sagt der Bischof, daß den Frauen des Prediger
ordens in St. Peter seine Vorgänger, die Bischöfe Friedrich und Hartmann
den Klosterhabit angezogen, die mündliche Profession eingeführt und sie
der Regel des seligen Augustinus verbunden, die sie bis auf heute befolg
ten; Bischof Ortlieb aber habe ein ihre Regel enthaltendes Büchlein über
sandt und diese Regel bestätigt. Dasselbe tue er nun auch selbst und wolle,
daß sie nach deren Inhalt ihr Leben einrichten. Wie seine Vorgänger nehme
er sie und ihr Kloster in unmittelbaren Gehorsam und in den Schutz der
churischen Kirche. Sie dürften keine Visitatoren irgend eines Ordens zu
lassen, außer mit einer ausdrücklichen Erlaubnis; doch genehmige er, daß
sie einen tauglichen Beichtvater entweder aus dem Predigerorden oder aber
aus dem Weltpriesterstand aufnehmen dürften; dieser solle auch Gewalt
haben, von gewissen Kirchenstrafen loszusprechen. Falls es für die Schwe
stern nötig wäre, außer die Mauer des Klosters zu gehen, um Früchte oder
um anderer nützlicher Geschäfte willen, so gebe er der Priorin Vollmacht,
solches zu gestatten oder zu verbieten, verlange aber, daß sie hiebei ge
251
wissenhaft vorgehe. Endlich bestätigt der Bischof die Privilegien, Ablässe
und Freiheiten des Klosters und verleiht neuerlich Ablässe für viele
Festtage.
Im Reformationssturm
Die Zeit des 16. Jahrhunderts war für das Kloster während seines langen
Bestandes wohl die schwierigste und verhängnisvollste Periode: Die Glau
bensneuerung, das Feuer, die Pest setztem dem Gotteshaus aufs Schwerste
zu; doch glücklicherweise konnte es sich auch von diesen Drangsalen wie
der erholen.
Die lutherische Bewegung hatte in Bludenz in den 1520er-Jahr en Bo
den gewonnen und einen ziemlichen Teil der Bürgerschaft erfaßt. Durch
die Umtriebe der Rädelsführer der Neuerung wurde auch der Konvent
von St. Peter in die Bewegung hineingezogen. Wenige Jahre zuvor wurde
der Zustand des religiösen Lebens im Kloster als ein sehr befriedigender
geschildert. 1519 nämlich stellte der Vogt von Bludenz, Friedrich von Frei
berg, den Konventfrauen das Zeugnis aus, sie seien gar fromm und hielten
ihre Regel in geistlicher Ehrbarkeit, um den verstorbenen Kaiser Max
hegten sie große Trauer und beteten für die habsburgischen Landesfürsten;
da sie auch wirklich arm seien, so empfehle er sehr die Bitte von Priorin
und Konvent an die Innsbrucker Regierung um Zuwendung etlicher Fuh
ren Salz von Hall an das Kloster.
Das Verhängnis für das Kloster war, daß es damals einen Kaplan hatte,
der ganz für die Glaubensneuerung eingenommen war. Thoman (Thomas)
Gaßner von Bludenz, der, wie die Folge zeigte, das Gift der Sektiererei und
falschen Freiheit unter den Frauen ausstreute und durch lutherische Schrif
ten und persönlichen Einfluß „die gute Zucht und Geistlichkeit“ bedeutend
minderte. Die unheilvolle verführerische Tätigkeit, die um dieselbe Zeit
der Laienpriester Luz Matt unter der Bürgerschaft in Bludenz entfaltete,
blieb auch nicht ohne Einfluß auf den Wandel in der Gesinnung des Klo
sters. Vogt der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg und ebenso der
Herrschaft Bregenz war damals der berühmte Kriegsheld Ritter Mark
Sittich von Ems, ein treuer Anhänger der alten Kirche und der habsburgi
schen Landesfürsten. Erzherzog Ferdinand, vom Vogt über die Bludenzer
Vorgänge benachrichtigt, ordnete am 10. August 1524 die Gefangensetzung
des Luz Matt und mittels eines weiteren Auftrages auch die des Kaplans
Thoman an. Gegen die Verhaftung Matts veranstalteten — bezeichnend
für die Gesinnung in maßgebenden Kreisen der Stadt — der Untervogt
Wolf und der Stadtschreiber Jörg Hauser einen Auflauf und die verhetzte
Bürgerschaft entriß den schon Verhafteten dem Schloßturm. Damit, daß
Matt zu Anfang 1525 von der Regierung aus dem Lande geschworen
wurde, war seinem schlimmen Einfluß dahier ein Riegel gesteckt. Auch der
Kaplan Thoman wurde vom Embser verhaftet; er entkam jedoch aus der
Haft und landete im November 1524 in Lindau, welche Stadt schon da
mals der Mehrheit nach der neuen Lehre zugetan war; hier wurde er Pre
diger bei St. Stephan und in der Folge „Episcopus“; er verheiratete sich
1530 mit der aus dem Lindauer Damenstift ausgetretenen Nonne Katha
rina von Ramschwag und starb 1548.
Die Innsbrucker Regierung vernahm zu Ende August 1524, daß seit
252
einiger Zeit Mannspersonen im Gotteshaus eingelassen würden, daß auch
einige Konventschwestern nicht nach Profeß und Regel lebten und ihre
Gelübde in etlichen Artikeln nicht hielten, sondern der lutherischen Sekte
„Fürst“ an die Priorin Frau Gutenbergerin ein Schreiben mit ernstlicher
Mißbilligung solcher „unordentlicher Freyung“ und drohte, mit Zutun der
geistlichen Obrigkeit mit strenger Strafe vorzugehen.
Näheres über die ärgerlichen Vorgänge im Kloster berichtete Wolf
anhingen. Erzherzog Ferdinand richtete nun selbst „als ein christlicher
Dietrich von Embs, der von seinem Vater März Sittich zum Verwalter der
Vogtei Bludenz gesetzt wurde, an den erzherzoglichen Hofrat Ritter Wil
helm von Reichenbach. Hiernach hatte sich eine „lutherische Gesellschaft“
das neue Evangelium von der christlichen Freiheit so ausgelegt, daß sie
täglich zum Kloster wandelte und mit Gewalt Tür und Tor aufstieß.
Unter ihnen war besonders ein Kaplan namens Rudolf Wolf. Die Hetz-
und Irrlehren, die Thoman Gassner hier ausgestreut hatte, trugen nun
ihre Früchte. Denn kurze Zeit darauf meldeten Baumeister und Rat von
Bludenz an die Regierung, daß vier Nonnen aus dem Kloster entsprungen
seien; einige von ihren Angehörigen hätten das Vermögen für sie zurück
verlangt, das sie beim Eintritt ins Kloster gebracht. Der Konvent hätte
ihnen auch selbes ausgefolgt, wenn nicht der Stadtrat, der die Kasten
vogtei über das Kloster besäße, dies verhindert hätte. Auch die Regierung
verbot die Auslieferung des Gutes, da die Ausgesprungenen hierauf kein
Anrecht mehr hätten. Unterm 26. September 1524 hatte die Regierung auch
dem Bischof von Chur die Mitteilung gemacht von den Mißständen im Klo
ster und eine Visitation desselben sowie energische Bestrafung des Kaplans
Wolf empfohlen. Eine Visitation fand dann auch tatsächlich statt, worüber
jedoch weitere Nachrichten fehlen.
Noch durch Wochen lagen die Verwandten der ausgetretenen Nonnen
dem Kloster „auf dem Hals“ und verlangten das Gut zurück, bis unterm
28. November 1524 ein neuerlicher Befehl der Regierung erging und end
lich Ruhe schaffte; dem Konvent wird auch verboten, die Ausgesprunge
nen wieder aufzunehmen, sie täten denn zuvor Buße laut der Regel und
empfingen die Lossprechung von ihrem Ordinarius.
Die Klosterchronik erwähnt über alle diese Dinge nur, daß zur Zeit
Luthers „wie aus vielen anderen Weibs- und Manns-Klöstern“ auch aus
St. Peter „etliche Leichtfertige“ verführt worden und ausgesprungen seien,
worauf von Chur eine Visitation erfolgt sei. Auf der Bleiche unter einem
Eichbaum habe man etliche lutherische Bücher gefunden. Das Kloster sei
damals in großer Abnahme gewesen.
Eine der entsprungenen Nonnen war eine gewisse Katharina im Graben
aus der bekannten Feldkircher Familie, der auch der gleichzeitige Chronist
Ulrich im Graben angehörte. Sie heiratete einen gewissen Wolf Symon,
wahrscheinlich in der Schweiz. Das Kloster hatte ihr nachträglich trotz des
Protestes der Regierung ihre Habe ausgefolgt. Das Paar verzog sich nun
nach Klösterle, wo es bald der Mittelpunkt einer Gruppe von Unzufriede
nen wurde, die „sich in die lutherische Secte begeben und auch heimlich
Versammlungen hielten.“ Längere Zeit geschah hiergegen behördlicherseits
nichts. Unterm 18. März 1529 gebot die Regierung dem Bludenzer Unter
vogt, den Symon und „die Nunnen, sein vermeintes Weyb“, heimlich zu
verhaften sowie einige andere Lutheraner. Dies gelang, nur Symon entkam,
253
stellte sich aber später selbst. Das Paar kam vorderhand noch gut weg,
wurde gegen Bürgschaft freigelassen, doch wurden ihre Güter inventiert.
Nachdem Symon etwa im September 1529 gestorben, schritt die Regierung
schärfer ein und befahl die Beschlagnahme der Habe zu Gunsten der
Kammer und zur Abfertigung der Gläubiger. Die Nonne solle in ihr Klo
ster geschickt oder außer Landes verwiesen werden. Dem Auftrag wurde
länger nicht entsprochen, vermutlich wegen Einschreiten der Verwandt
schaft der Katharina. Die Verwandtschaft suchte für sich die Güter zu
retten und als dies nicht gelang, bemühte sie sich schließlich, sie wieder im
Kloster unterzubringen. Dies wurde denn anscheinend auch erreicht. (Die
Quellen über dieses aus der Reformationszeit Geschilderten finden sich im
Land.-Reg.-Arch. Innsb., besonders in den Kopialbüchern: Bücher Walgew
und „Causa Domini“. Die geschichtliche Darstellung vergl. bei Sander:
„Kl. St. Peter“, 19—24; derselbe: „Vorarlberg zur Zeit d. deutsch. Bauern
krieges“; Sonderdruck aus Mitteilungen d. Instituts f. österr. Gesch.-For
schung, Ergänz.-Bd. IV, S. 8, 10—12; Joh. Schöch: „Die relig. Neuerung
des 16. Jahrhunderts in Vorarlberg bis 1540“ in Forschungen und Mittei
lungen z. Gesch. Tirols und Vorarlbergs, IX, 1912, S. 105 f, 268 f; C. Bo-
norand: Luzius Matt, in Montfort 1965.)
Nach dieser hauptsächlich durch widrige äußere Verhältnisse verursach
ten Störung der Kloster-Ordnung und des guten Geistes in St. Peter ge
langte, sowie die verderblichen Ursachen durch die weltliche und geistliche
Obrigkeit abgestellt waren, die Disziplin und gute Zucht im Kloster in
Bälde wieder zu erfreulicher Blüte, um bis heutigentages nicht wieder
daraus zu verschwinden.
1552, am 5. Feber ward das Kloster von einem schweren Brand heim
gesucht. Es war laut Überlieferung nicht der erste. Das Feuer entstand in
der Konventstube, in der eine weltliche Magd ein Kissen auf den Ofen
gelegt hatte. Alles, was innerhalb der Pforte war, samt der Kirche wurde
vernichtet; nur ein Dreifaltigkeitsbild und ein Kruzifix blieben erhalten
und sind noch vorhanden. Manches wurde auch bei diesem Anlaß von zu
geeilten Leuten gestohlen. Von den Gebäuden wurden nur das Knechthaus
und der Viehstall gerettet und mußten nun die Frauen in ersterem küm
merlich wohnen.
Das Jahr 1556 brachte die nötige Klärung in der Frage der Kasten
vogtei des Klosters. Wie schon bemerkt, hatte 1524 der Stadtrat von Blu
denz der Regierung gegenüber sich diese Kastenvogtei zugeschrieben. Un
term 1. Juli 1556 erkundigte sich die Regierung beim Bludenzer Vogt
Mark Sittich III. v. Embs, nach welchem Rechte sich die Bludenzer die
Kastenvogtei unterfingen und, ob nicht der Landesfürst hierin Befugnis
hätte. Aus der Untersuchung des Vogtes und seiner Antwort ergab sich,
daß die Stadt zur Stiftung des Klosters nicht beigetragen und die Nonnen
niemals dieselbe, sondern nur den Kaiser als Kastenvogt und Schutz- und
Schirmherrn erkannt hätten. Die Stadt gab dann in der Sache die Äuße
rung ab, daß sie früher die Vogtei ausgeübt und zugunsten des Klosters
einen Pfleger gesetzt habe, sei aber übrigens bereit, auf dies Amt zu ver
zichten. Und so wurde denn unterm 11. August 1556 der Vogt beauftragt,
namens der Regierung die Kastenvogtei auszuüben.
Die Pestzeit, die wiederholt und auf längere Zeit unser Land heim
suchte, hat auch dem Kloster bös mitgespielt. Im Jahre 1560 starben in
254
der Stadt Bludenz alle Einwohner bis auf 60 Personen und in St. Peter
wurden sämtliche Religiösen dahingerafft mit Ausnahme einer einzigen
Laienschwester namens Elisabeth Zollerin, die weder lesen noch schreiben
konnte. Darauf blieb das Gotteshaus schier ganz verödet durch 16 Jahre.
Der Churer Bischof Beatus a Porta (1565—81) sandte 1567 einen
Schaffner nach St. Peter, um dort die Verwaltung zu führen. Die Inns
brucker Regierung jedoch erhob hiergegen unter Berufung auf die ihr zu
stehende Kastenvogtei Einspruch, worauf der Bischof Entschuldigung und
Aufklärung sandte. Die Bludenzer Amtleute wurden dann von der Regie
rung angewiesen, neben dem Bischof gute Ordnung im Zeitlichen und in
der Haushaltung zu treffen (Ld.-Reg.-A. Innsbr., B.W. 1556-67, fol. 335 f).
Zur Wiederbevölkerung des Klosters aber war der richtige Zeitpunkt
noch nicht gekommen; denn das Jahr 1568 war wieder ein verheerendes
Pestjahr und starben damals in Bludenz u. a. der Pfarrer und ein Kaplan
an der Seuche.
Geschichte des Klosters seit seiner Wiedererrichtung 1576
Durch Fügung Gottes wohl geschah es, daß dem verödeten und verlasse
nen Kloster nun doch wieder ein Schutzherr erstand, durch dessen Bemü
hung es wieder von neuem errichtet werden sollte zu bisher ununterbro
chenem Fortbestände. Es war dies der gewesene Stadtschreiber von Blu
denz, Luz Hauser, ein frommer gewissenhafter Mann. Durch seine Bemü
hung brachte er es zustande, daß das Kloster wieder in geistliche Hand
kam und von auswärts von neuem besiedelt wurde. Durch seine Bitten und
Vorstellungen beim Churer Bischof Beat von Porta und dem Konstanzer
Weihbischof und Domherrn Balthassar, Bischof von Ascalon, gelang es
wieder, St. Peter mit zwei Klosterfrauen aus dem Dominikaner innenkloster
Hirschtal (Kennelbach bei Bregenz) zu besetzen. Diese Frauen hießen
Barbara Feurstein und Katharina Egini.
Ihnen beiden stellten Priorin und Konvent von Hirschtal unterm 7. Juni
1576 einen Revers aus des Inhalts, daß selbe ganz freiwillig und mit geist
licher Bewilligung und nur zur Förderung der Ehre Gottes in das durch
Aussterben abgegangene Kloster St. Peter sich verfügten. Wenn aber künf
tig durch Krieg, Raub, Brand oder andere Unfälle St. Peter neuerdings in
Verfall geriete, so könnten beide Schwestern, ungeirrt von geistlich und
weltlich, wieder in ihr Stammkloster Hirschtal zurückkehren und dort wie
früher ihre Unterkunft finden.
In der Tat waren die Zustände in Bludenz bei Ankunft der beiden
Nonnen nichts weniger als ermutigend; in den ersten Monaten des Jahres
1576 grassierte wieder aufs heftigste die Pest in der Stadt, das Kloster lag
noch vom letzten Brand baulich darnieder; sie fanden nichts als die vordere
Konventstube, sechs kleine schlechte Zellen, die halbe Küche und den Kel
ler, auch den alten Mauerstock zum Kloster ein Stück ringsherum unter
dem Dach unaufgebaut vor; alles andere lag noch in Trümmern und Asche,
die Kirche war ausgebrannt und ohne Zier, abgesehen von dem erwähnten
Dreifaltigkeitsbild und ebensolchem Kruzifix; im Hauswesen war ein
einziges brauchbares Bett da, im übrigen nicht so viel, daß man hätte eine
Suppe kochen können; die Viehhabe war auf wenige Kühe zusammenge
255
schmolzen, die Güter waren im Abgang und schier öde; das Einkommen in
schlechten Zinsen betrug noch 170 Pfd. Pf. Noch lebte die erwähnte
Laienschwester Elis. Zollerin und waren fünf gebrechliche Pfründnerinnen
da, und etliche Knechte und Mägde führten die geringe Haushaltung.
Die nunmehr vom Churer Bischof zur Priorin ernannte Frau Barbara
Feurstein ging mutig an ihre schwere Aufgabe und löste sie mit Glück.
Während ihrer langen Regierung, 1576—1610, nahm sie zehn Schwestern
neu in den Klosterverband auf; die meisten derselben waren sehr arm und
erhielten sich mit Handarbeiten. Die Priorin setzte die Gebäude wieder
in Stand und vergrößerte sie und mehrte das Einkommen durch Ankauf
von Gütern und Grundstücken.
Als anfangs der 1590er-Jahre im Oberland die Seuche wieder stark
überhand nahm, entschlossen sich 1591 die Klosterfrauen zur Flucht und
begaben sich teils auf ihr Maiensäß, teils anderswohin; so blieben sie da
von verschont.
Die Priorin Barbara, des Klosters 2. Stifterin, wie sie die Klosterchro
nik dankbar nennt, schied am 5. Feber 1610 aus dem Leben. Es wurde als
Priorin gewählt Apollonia Walser, die bis zu ihrem Tode 1634 mit Klug
heit und sparsamer Haushaltung dem Kloster vorstand; auch sie mehrte
das Gottenhaus in Gebäuden und Gütern; 1613 führte sie einen Bau mit
13 Zellen in der Richtung gegen den Arlberg auf, 1616 erstellte sie die
Mauer in der „Breite“ und 1617 leitete sie mit hohen Kosten die noch
benützte Brunnenquelle ins Kloster. Eine wichtige Erwerbung gelang ihr
im Jahre 1626, nämlich das unmittelbar vor dem Kloster gegen die Stadt
zu gelegene Gut „Par sack“, das sie durch Kauf bzw. durch Umtausch an
derer Güter — alles in einem Gesamtwerte von 2000 Fl. vom Erzherzog
Leopold unter dem Vogt Karl Stredele von Montani erstand.
1621 wurde Anna Maria Zürcher, ein Sprößling des vorerwähnten
Patriziergeschlechtes in Bludenz eingekleidet. Sie starb jedoch noch wäh
rend des Noviziates und vermachte dem Kloster 5000 Fl. Die Familie
erhob gegen die Schenkung Einspruch und ein Schiedsgericht zu Bludenz
wies dem Kloster 3000 Fl. zu sowie ein Gut, das dann um 500 Fl. ver
kauft wurde.
Das Jahr 1622 brachte dem Oberland den Prättigauer Krieg. Am 4. Juli
fielen die Prättigauer durch Garnera und Gargellen ins Montafon ein,
brandschatzten und mißhandelten grausam die dortigen Bewohner und
rückten bereits gegen Bludenz vor, weshalb sich die Frauen von St. Peter,
die drei ältesten ausgenommen, auf die Flucht begaben. Da stellte sich der
tapfere Kriegshauptmann Graf Alwig von Sulz dem Feind entgegen, trieb
ihn zurück und begann am 28. August in Verbindung mit Oberst Baldiron
seinen berühmten Zug durch Montafon über Galtür und Samnaun ins
Engadin und über Davos ins Prättigau. Diese Waffenerfolge führten am
30. September zum Frieden von Lindau, durch den das Münstertal, Unter
engadin und die acht Gerichte im Prättigau als Untertanenlande an Öster
reich fielen. Das Kloster erlitt durch 16 Monate wegen der Soldatendurch
märsche und Einquartierungen, auch durch Mutwilligkeiten der Kriegsleute
und durch die entstehende Teuerung großen Schaden.
Die fortwährenden Drangsale hatten im Kloster eine Lockerung der
Disziplin zur Folge, so daß dem Bischof Josef Mohr (1627—35) eine Un
tersuchung der Zustände in St. Peter geraten schien. Er beauftragte damit
256
den Praemonstratenser Franz Heinericher aus dem Kloster Mönchroth in
Schwaben. Nach der von diesem selbst verfaßten Darstellung seiner Visi
tation (veröffentlicht in der Klostergesch. v. Roth, Augsb. 1797; siehe San
der aaO., 35 Anm.) wäre die Zucht im Kloster fast verfallen gewesen.
Gegen die Verläßlichkeit seiner ziemlich selbstgefällig anmutenden Dar
stellung erheben sich jedoch Bedenken, da beispielsweise trotz Änderung
mehrerer Klosterämter die Priorin nicht abgesetzt wurde und andererseits
nachweislich in dem der Visitation vorhergehenden Jahren die Frömmig
keit im Kloster keineswegs erloschen war. Hiefür zeugt die Bemühung der
Nonnen um die Einführung der Rosenkranzbruder schäft in ihrer Kirche,
die auch unterm 1. Juni 1627 vom Dominikanergeneral Fr. Seraphicus Sic-
cus durch Vermittlung eines Johannes Camper gestattet wurde.
Der schon über 10 Jahre dauernde 30jährige Krieg mit seinen enormen
Kontributionen, Truppendurchzügen usw. vernichtete den Wohlstand des
Landes; so begreift sich, daß die Gemeinden trachteten, auch die Gottes
häuser zu den Leistungen heranzuziehen, während diese ihre alten Rechte
und Freiheiten zu behaupten suchten. So begehrten 1830 auch die Bluden
zer vom Kloster, daß es an den Fuhren, Fronen und Kontributionen teil
nehme. Da dieses aber die Zumutung ablehnte, ließ der Stadtrat ihm
zwei Kühe von der Weide wegnehmen. Die Intervention des Bischofs für
das Kloster blieb erfolglos und erst ein zweimaliges Mandat des Landes
fürsten Erzherzog Leopold 1630 brachte die Befreiung der Frauen von den
außerordentlichen Kontributionen. Die dadurch verärgerten Bürger aber
stellten dafür an das Kloster das Ansinnen, es solle hinfort kein Vieh mehr
in die Alm ein von Gasünd treiben dürfen, da es hiezu durch Brief und
Siegel nicht berechtigt sei, worauf sich das Kloster auf den seit undenk
lichen Zeit bestehenden ruhigen Besitz dieses Rechtes berief.
Im weiteren Verlauf des Krieges wurde die Gastfreundschaft des Klo
sters häufig von geistlichen und weltlichen Flüchtlingen in Anspruch ge
nommen und wurde besonders etlichen Priestern längere Zeit gastliche
Aufnahme gewährt.
Nach dem Tod der Priorin Apollonia 1634 wurde Margaretha Walder
aus dem Bregenzerwald ihre Nachfolgerin und waltete bis 1640 (gest. 1644).
In ihre Amtszeit fiel der verheerende Stadtbrand von Bludenz von 1638,
Okt. 31., bei welchem Anlaß das Kloster einen Schaden von 1000 Fl. erlitt,
da ihm gehörige Häuser in der Stadt verbrannten und Befreundeten und
Verwandten der Frauen Hilfe geleistet werden mußte.
Von 1640 bis 1646 waltete als Priorin Sabina Hirschauer von Gisingen
(f 1665). Sie erweiterte die Kirche, ließ die Fenster, die Altäre und den
Chor mit großen Kosten herstellen; auch ließ sie die Schwestern die bis
her im Kloster unbekannte Kunst der „edlen Musik des Figurale“ erler
nen. Sie legte ein Kopialbuch mit Abschriften der Dokumente und Urkun
den an, das dd. 11. April 1643 durch den Notar und Stadtschreiber Hiero
nymus Zürcher, arlbergischen Miliz-Hauptmann, vidimiert wurde. Die
Umtriebe einer der Chorfrauen, der Johanna Gau von Feldkirch, die dem
Kloster eine kostspielige und doch unnötige Visitation verursachte, veran
laßten die Priorin, zu resignieren; die genannte Schwester wird von der
Chronik als unruhigen Geistes geschildert.
1646 wurde zur Priorin gewählt Clara Zürcher von Guldenpöck aus
dem angesehenen Bludenzer Geschlecht: Priorin blieb sie bis 1689 (j*). Sie
257
war eine der hervorragendsten Vorsteherinnen des Klosters, deren Amts*
waltung in eine schwere Zeit fiel.
Als 1647, am 4. Jänner, die Schweden Bregenz eingenommen hatten,
kamen von dort Streifscharen über Feldkirch herauf einerseits bis Guten
berg, andererseits bis St. Peter. Alle Klosterfrauen bis auf die zwei ältesten
flohen. Nun kamen die Schweden ins Kloster, fügten aber niemand ein
Leid zu. Umsomehr aber hatte sich das Kloster über unbillige Forderungen
seitens der Stadt zu beklagen: es wurde gezwungen, 100 Fl. und eine Kuh
als Brandsteuer zu geben; drei Jahre lang mußten die Frauen auch mit
der Stadt wegen gemeiner Arbeit und Fron rechten. Der Rechtsstreit wurde
schließlich durch Vermittlung der geistlichen und weltlichen Obrigkeit ver
tragsmäßig beigelegt. Der Schiedspruch wurde am 26. März 1648 zu Blu
denz vom Generalvikar und Dompropst Christoph Mohr, vom Pfarrer
und Kammerer Christian Krafft in Bürs, vom Vogteiverwalter Ulrich von
Ramschwag und dem Untervogt und Richter Joh. Adam Salomon gefällt.
Die Genehmigungen des Abkommens erfolgten durch Bischof Johann VI.
Flugi von Aspermont dd. Chur, 15. Okt. 1648, durch Erzherzog Ferdinand
Karl dd. Innsbruck, 7. Nov. d. J. und neuerlich durch Kaiser Leopold I.
dd. Wien, 14. Juli 1668. (Die Spruch-Urk. und die Bestätigungen im Kl.-
A.; Inhalt des Vertrages bei Sander, aaO., 39 f. in Mus. Ber. 2, 1889,
S. 83 f; vgl. Bergmann: Beitr. z. krit. Gesch. 125; Ueb. d. kais. Bestäti
gung siehe auch Sander, aaO., S. 46.)
1647 berief Bischof Johann VI. die obgenannte Chorfrau Johanna Gau
zur Neugründung und nunmehrigen Leitung des Frauenklosters Kazis in
Graubünden. Dieses um 770 von den Viktoriden als Augustinerinnenstift
gegründete Gotteshaus war in der Reformationszeit in Abgang gekommen,
indem 1550 der Obere Bund dessen Güter an seine Gemeinden austeilte,
deren jede ihr Betreffnis für Kirchen und Schulen verwenden sollte. Der
für die Bündner unglückliche Ausgang des Krieges gegen Österreich 1622
zeitigte u. a. auch den Beschluß des Bundestages Ende 1623, das Kloster
Kazis sowie das Dominikanerkloster St. Nikolaus in Chur mit allen Rech
ten und Einkünften wieder herzustellen. Der vom Bischof neuerdings be
gründete Konvent in Kazis sollte nunmehr die Dominikanerinnenregel be
folgen und wurde Schwester Johanna ihre erste Priorin, die sonach gleich
sam die zweite Gründerin dieses Gotteshauses wurde. Sie übernahm dessen
Leitung am 14. Juli 1637 (Sander, aaO. 40; — Eichhorn Episcopatus
Curiens. (St. Blasien 1797), S. 346; — Weizenegger-Merkle, II., 248. —
Guler Raetica, 87; — Moor. Gesch. von Graubünden II., 181, 222, 816;
Gelpke, Kirch. Gesch. d. Schweiz, II., 462 f; — Muoth im 27. Jahresber.
d. hist, antiq. Gesellsch. v. Graubünden, 1887, S. 66 ff; — Müscheler: Die
Gotteshäuser der Schweiz, L, 96; — J. A. Mayer, Gesch. d. Bist. Chur, II.,
396 f, 728). Nach der Klosterchronik war Johanna zweimal Priorin von
Kazis und scheint sie in der Zwischenzeit in mehreren Klöstern geweilt zu
haben; von ihrem Charakterbild, wie es die besagte Chronik (Der Chro
nist P. Nikolaus Posch in Bd. L, S. 11 f) entwirft, war schon oben die
Rede.
Die Priorin Clara war gleichfalls um Mehrung des Besitzes und Erwei
terung der Kloster Baulichkeiten bemüht. Sie sorgte für einen neuen Dach
stuhl, den sie mit Ziegeln decken ließ, setzte 1656 dem Bau ein neues
Stockwerk auf, erbaute 1657 den Stall an der Landstraße, eine neue Korn
258
Hütte, ein Häuslein im Weingarten, führte in der Breite 27 Klafter Mauern
auf, erneuerte die Brunnenstube und das Brunnenbett, errichtete 1665 ein
Radhaus und ließ einen Keller in einen Felsen sprengen. In der Kloster
kirche ließ sie einen Frauenaltar erstellen 1657, schaffte drei große Engel
und zwei Bilder an und ließ eine neue Orgel herstellen. Als gut Ökonomin
kaufte sie 1646 das erste Stück der ob dem Kloster gelegenen Waldung
auf Kaplina und später noch mehrere dergleichen sowie Kuh weiden, Wiesen
und Riedstücke auf Paschg, im Unterfeld und anderswo.
Bei diesem erfreulichen Aufschwung des äußeren Bestandes fehlte es
aber auch nicht an Verdrießlichkeiten. Solche ergaben sich aus einem Ze
hentstreit zwischen dem Kloster und den Zehentpflichtigen von Brunnen
feld, Bings und St. Leonhard, die nunmehr den Zehent nicht mehr in Geld,
sondern in natura oder in Früchten zahlen sollten (1654/55); auch mit der
Stadt gab es wegen des für das Kloster gesteigerten Weinzehent Differen
zen (1659).
Die langjährige Regierung der Priorin Clara Zürcher war aber vor
allem ausgezeichnet durch den Aufschwung des klösterlichen Lebens und
eine merkliche Hebung des Ordensgeistes bei den Nonnen. Der 1660 bis
1676 hier tätige Beichtvater P. Nikolaus Posch machte sich hierin beson
ders verdient. Mit Zustimmung der Schwestern ging er an die Reformation
des Klosters, die sich auf die gottesdienstliche Ordnung und auf einen guten'
Teil des Klosterlebens bezog.
So wurde nun ein ordentliches Refectorium eingerichtet, worin unver
brüchliches Stillschweigen zu beobachten sein sollte und dafür geistliche
Lesung geboten werden sollte. Geistliche und Weltliche sollten nicht fürder
im Refectorium, sondern für gewöhnlich auf dem „Basthaus“ speisen. Den
Zulauf dieser auswärtigen Besucher trachtete der Beichtvater nach Mög
lichkeit zu beschränken. Die Frauen zogen nunmehr auch den weißen unter
dem schwarzen Schleier an, als wahre Chorfrauen gleich anderen wohl
regulierten Schwestern des Ordens. Dafür wurden die „Fech-Hauben“
(von „vech“ = buntes Pelzwerk, bes. Hermelin) oder auswärts „rauhen
Kappen“, deren eine 3 bis 4 Fl. kostete, abgeschafft. Von 1661 an wurde
die Fronleichnams-Prozession um die Breite und den Weinberg eingeführt
und vom 15. August an bis Oktav von Mariä Geburt, also den ganzen
„Dreißigsten“ hindurch, abends eine Marienandacht mit musizierter Laure-
tanischer Litanei und Segen gehalten nach der im Orden üblichen Weise.
Ein ungemein wertvolles Geschenk für das Kloster war die Stiftung
der Beichtvater stelle für St. Peter, die unterm 8. Juli 1663 der leibliche
Bruder der Priorin Clara: Ulrich Zürcher, Propst zu Ardagger (NO),
Kaiserlicher Rat und Domherr zu Augsburg, machte. Dieser stiftete ge
rade in Bludenz weilend, zu diesem Zweck 2300 Fl. Die näheren Bestim
mungen sind in einer vom P. Posch aufgesetzten Pergamenturkunde ent
halten. Der Stifter starb bereits 1664, am 15. Mai, in Augsburg, als er
gerade im Begriffe war, nach Bludenz zu übersiedeln. Nachdem er schon
zu Lebzeiten mehreres an die Klosterkirche verehrt hatte, vermachte er
nun noch dem Kloster 2100 Fl. bar samt einigen kirchlichen Gefäßen und
einem silbernen Kruzifix mit Kreuzigungsgruppe, alsdann noch den vierten
Teil des ihm gehörigen Domherrenhofes. Zum Dank hiefür wurde vom
Kloster die Abhaltung eines Jahrtags am Sterbetag sowie die Lesung von
zwei hl. Messen monatlich für diesen großen Wohltäter, dessen Portrait
259
im Bischofszimmer des Gästetraktes noch hängt, angeordnet. Außerdem
zeigte sich das Kloster noch dadurch dankbar, daß es den letzten Spröß-
ling der Familie Zürcher, Genoveva, Tochter des Dominikus Zürcher, die
sich in dürftigster Lage befand, bis zu ihrem 1842 im Alter von fast 70
Jahren erfolgten Tode bei sich verpflegte und versorgte.
Den guten Geist zu St. Peter um jene Zeit bezeugt ein Schutzbrief des
Churer Bischofs Ulrich von Mont (1661—1692) dd. 1667, Okt. 24. Dieser
nimmt das Kloster in den unmittelbaren Gehorsam und den Schutz der
Churischen Kirche und bestätigt dessen Privilegien; er weist darauf hin,
daß sowohl aus dem Bericht des Beichtvaters P. Posch als auch aus dem
Befund anläßlich der bischöflichen Visitation hervorgehe, daß die Priorin
und die Konventualinnen außerordentliche Fortschritte in der Zucht des
geistlichen Lebens machten.
Im Jahre 1676/77 ereignete sich im Kloster eine durch glaubwürdiges
Zeugnis verbürgte Armenseelenerscheinung, indem die Seele einer unlängst
verstorbenen Chorfrau, gewesene Organistin, wiederholt einer ihrer Mit
schwestern erschien, bis sie ihr nach Vollbringung der erbetenen guten
Werke ihre endgültige Erlösung ankündigte. (Bei Sander S. 47-9 nach einer
seinerzeitigen Darstellung des Konventes, Kop. im Stadt-A. Feldkirch, von
der um 1682 wieder Abschrift an das Kloster gegeben wurde; mitget. auch
von A. Ulmer in: „Rund um Vorarlbergs Gotteshäuser, 1936, S. 46 f.)
Nach dem Tode der Priorin Clara 1689 wurde als Nachfolgerin ge
wählt Frau Maria Magdalena Bayer von Rorschach. Nach fast 19jähriger
Amtstätigkeit resignierte sie und starb 1719. Um die Geschichte des Klo
sters machte sie sich verdient durch Anlegung des Buches „Memoriale“,
begonnen 1693, das viel Bemerkenswertes enthielt. Sie war es auch, die
sich an das große Bauunternehmen heranwagte und 1707 mit der Errich
tung des gegenwärtigen Kloster gebäudes begann. Ein Brand am 11. Jänner
1707 (laut Totenbuch der Pfarre Bludenz) hatte anscheinend das Kloster
schwer geschädigt. Unter dieser Priorin wurde zunächst der eine Teil des
Gaststockes einschließlich der Pforte gebaut.
Ihre 1708 gewählte Nachfolgerin Maria Josefa Fritz von Bartholomä-
berg vollendete 1708 und 1709 den erwähnten Teil des Gebäudes. Die
Kosten beliefen sich auf 15.186 Fl. Nach längerer Pause, wohl infolge Er
schöpfung der Geldmittel, wurde erst 1721 in der Ausführung fortgefah
ren. Damals, nämlich 1721, legte der Stadtpfarrer Christian Schueler den
Grundstein zur neuen Kirche. Um diese Zeit wurde auch mit dem Bau
des Konventstockes begonnen, der dann 1723 vollendet wurde. Die hie-
für auferlaufene Summe betrug 10.071 Fl. Umguß und Vergrößerung der
Glocke kam auf 70 Fl. zu stehen; eine neue Orgel wurde angeschafft für
541 Fl. Die feierliche Weihe der Kirche und der Glocke nahm am 25. Mai
Fürstbischof Benedikt v. Rost vor.
Die verdiente Priorin M. Josepha Fritz resignierte 1733 und starb 70
Jahre alt 1734. Nachfolgerin im Amte wurde Anna Katharina Socher aus
Füssen, die jedoch schon im Herbst 1736 wegen anhaltender Kränklich
keit ihr Amt in die Hände des Bischofs zurücklegte (j* 1737). Die am
5. Nov. 1736 unter dem Vorsitz des Churer Generalvikars Joh. Georg
Jost vorgenommene Wahl (über d. Vorgang der Wahl siehe GVA., Kl.
St. Peter; Auszug daraus durch P. Franz Joller SJ., Feldkirch) ergab als
nunmehrige Priorin Anna Francisca Barwisch' von Bludenz. Sie war über
260
18 Jahre Priorin und starb 1755. Unter ihr geschah manches zur Innen
ausstattung der neuen Kirche, worüber später, und erhielt 1753 das Klo
ster die Reliquien des hl. Märtyrers Gaudentius aus Rom, durch Vermitt
lung des P. Lorenz Heim.
Seit jener Zeit wurden die Vorsteherinnen des Klosters nur mehr auf
je drei Jahre gewählt. 1755 wurde Frau Anna Joseja Fitsch von Schruns
Priorin; nach Ablauf ihrer Zeit diente sie dem Kloster als Schreiberin und
Novizenmeisterin und starb 1766. Ihre Nachfolgerin war Maria Osanna
Lechleitner von Pettneu (Tirol), seit 1758. Nach Ende ihrer Amtszeit wurde
sie noch dreimal wiedergewählt, so daß sie durch neun Jahre und neun
Monate das Priorat versah. Wegen teilweiser Erblindung resignierte sie 1768
und starb 1770. Sie wird als fleißige Schreiberin gerühmt. Das bekannte
Überschwemmungsjahr 1762, das inr Oberland arge Verwüstungen anrich
tete, brachte dem Kloster wegen Vernichtung der Unterpfänder einen
Kapitalverlust von 2000 Fl. Die ständigen Kriegsläufe in der Regierung
Maria Theresias zogen das Kloster wegen der unter mehrfachen Titel ihm
abgeforderten Steuern und Abgaben in drückende Mitleidenschaft, abge
sehen davon, daß der Staatsabsolutismus und aufgeklärte Zeitgeist aus
durchsichtigen Beweggründen sich damals immer wieder für klösterliche
Vermögenschaften interessierte.
An die Stelle der bedrängten Priorin M. Osanna trat Anfang 1768
durch Wahl Frau Maria Dominika Seeger von Altenstadt. Infolge mehr
facher Wiederwahl stand sie dem Konvent im ganzen 30 Jahre und 4
Monat vor, bis 1789, 7. Mai; sie starb zu Anfang 1811. In ihrer Verwal
tungsperiode gestalteten sich die steuerlichen Zugriffe des Fiskus gegen
über dem Kloster immer drückender. (Siehe GVA., Fsz. Abgaben d. Kl.
St. Peter; Sander, aaO., 53 f.) So verlangte beispielsweise der Vogteiver
walter 1769 den dritten Teil von den Zinsen der Kapitalien, der Stiftun
gen und andere Güter, die nicht in der Steuer seien, für die vier Jahre
1765 bis 1768, im Betrage von 1181 Fl. 48 Kr. Der Bischof, an den die
Priorin hierüber berichtete, konnte diese „unbarmherzigen Umstände“ nicht
ändern und das Kloster entrichtete die hohe Summe. Im gleichen Jahre
1769 mußte von drei „Professinnen“ 400 Fl. „Abzug“ bezahlt werden, d.
h. 10 Prozent ihres eingebrachten Erbes.
Trotz solcher mißlicher Verhältnisse erlahmte der Wohltätigkeitssinn
der Frauen nicht. Als im Juli 1768 Kloster und Stiftskirche von Kazis
durch Blitzschlag eingeäschert wurde, nahm unser Kloster im ganzen vier
obdachlose Nonnen von dort in Wohnung und Pflege durch viele Monate.
— 1779 wurden die Dominikanerinnen von Riegel nächst Freiburg i. B.
wegen Armut nach auswärts verteilt und das Kloster wurde verkauft;
zwei Nonnen, von denen die eine noch dazu irrsinnig war, kamen nach
St. Peter. Für ihre Verpflegung erhielt das Kloster von der Regierung
allerdings eine angemessene Entschädigung. Um diese Zeit gab St. Peter
an das Dominikanerinnenkloster auf dem Graben in Freiburg i. B. 100 Fl.
freiwillige Beisteuer; später mußte es über Regierungsauftrag jährlich bis
1783 dorthin 33 Fl. senden.
Bekanntlich beschloß Kaiser Josef II. 1781 die Aufhebung jener Frauen
klöster, die weder Schulunterricht noch dem Krankendienst sich widmeten.
Sonach war auch St. Peter in Gefahr, dieser Verordnung zum Opfer zu
fallen. Die Frauen hofften jedoch dadurch, daß sie gegenüber dem Stadt
261
rat von Bludenz und den Lehensherrn Baron Sternbach sich erboten, die
weibliche Jugend der Kirchspiele Bludenz, Stadt und Land, unentgeltlich
nach den Nor maisch ulvorSchriften zu unterrichten und sie auch weiblichen
Handarbeiten zu lehren, dem drohenden Geschick zu entgehen, und tat
sächlich wurde so auch die Aufhebung verhindert. Auch der Präsident des
Innsbrucker Guberniums, Graf Josef Gottfried von Heister, hatte sich
nachdrücklich für die Erhaltung des Klosters eingesetzt. (Näheres hierüber
in Abschn. „Unterrichtsbestrebungen“.)
Wurde so die von außen drohende Gefahr glücklich abgewendet, so
hätte um jene Zeit ein im Innern entstandener Widersacher das Kloster
bald dem Untergang zugetrieben. Glücklicherweise wurde auch diese Ge
fahr beschworen. Die Veranlassung war diese: Die als Chorfrau eingeklei
dete M. Ludovica Bertranda Bachmann von Rankweil fühlte sich allmäh
lich in ihrem Berufe unglücklich und hätte die Aufhebung des Klosters
gern gesehen, um in die Welt zurückkehren zu können. Sie gewann drei
Laienschwestern für ihre Ideen und stiftete damit Zwietracht und Beäng
stigung im Konvent; sie schickte sogar heimlich ein Gesuch an den Kaiser,
worin sie um Entsendung einer Untersuchungskommission bat. Bischof
Dionys von Rost, an den die Priorin schon im August 1782 über diese
Vorgänge berichtet, ließ durch die Pfarrherren von St. Gallenkirch und
Schruns eine kommissionelle Untersuchung im Kloster anstellen. Diese er
gab dann auch das Bestehen der besagten Absicht bei jener Nonne und
zugleich, daß diese schon die Mehrzahl im Konvent gegen die Priorin ein
genommen hatte. Die Kommissäre glauben daher, daß Ordnung und Ein
tracht nur durch Versetzung der Deliquenten wieder hergestellt werden
könnte. Der Bischof richtete daraufhin ein väterlich ernstes Schreiben an
den Konvent, worin er die vorgekommenen Fehler und Mißstände rügt
und entsprechende Vorschriften für die Zukunft erläßt. Da sein Mahnwort
von den Frauen mit Ausnahme der M. Ludovica bereitwillig aufgenom
men wurde, konnte er in einem weiteren Schreiben dies lobend anerken
nen. Da brachte ein ungeschickter und einseitiger Bericht des Barons Stern
bach an das Gubernium vom 17. Jänner 1784 über die Stimmungen im
Kloster dieses in neuerliche Gefahr der zu gewärtigenden Aufhebung. Es
folgte ein Aktenwechsel zwischen Gubernium und Bischof. Am 19. Juli
endlich 1784 erfloß eine Hofresolution mit Auftrag an das Gubernium,
dem Bischof mitzuteilen, es stünde ihm frei, jene Nonnen in St. Peter, die
es selbst verlangten, aus dem Kloster zu entlassen. Dies scheint dann auch
mit der Schwester M. Ludovica geschehen zu sein. Zwar verzeichnet die
Klosterchronik ihr Ableben am 23. Nov. 1788. Jedenfalls starb sie nicht
in St. Peter, da die Chronik weiter besagte: „Was sie für ein Ende genom
men, ist uns nicht bekannt; wir wollen hoffen, daß es bußfertig gewesen
sei.“ — So war auch diese Gefahr für das Kloster beschworen.
Als 1796 in der Nacht vom 1. auf den 2. Jänner das Dominikanerin
nenkloster Hirschtal (Kennelbach) abbrannte, luden alsbald die Nonnen von
St. Peter durch einen Extra-Boten die Abbrändlerinnen ein, bei ihnen Un
terkunft zu nehmen. Am 24. Jänner kamen denn auch vier Frauen, die
gleich mit allem Nötigen versehen wurden. Sie blieben hier bis zum 13. Juli
1797, wo sie in das ihrem Konvent überlassene, leer stehende Kloster
Tahlbach in Bregenz zu den anderen Mitschwestern zogen.
Im Mai 1798 wurde Frau M. Euphemia Willburger aus Mönch-Roth
262
in Schwaben zur Priorin gewählt. Nach fast 19jähriger Amtstätigkeit re
signierte sie 1817 und starb 1826. Die bewegte Zeit, in die ihre Verwal
tung fiel, brachte ihr und dem Kloster viele Ungelegenheiten, Gefahren
und Geldauslagen. Hierüber findet sich Näheres im späteren Abschnitt
„Aus der Franzosenzeit“. Im übrigen sei bemerkt, daß in ihrer Amtszeit
die ganze Kirche und der Chor erneuert und das Chorgitter neu gemacht
wurde (1805); zu den beträchtlichen Auslagen trug der Beichtvater P. Ma
rian Herzog OSB. vieles bei. 1806 wurden die Kreuzwegstationen einge
setzt.
Im Jahre 1807, vom 1. Jänner bis 2. März, hatte im Kloster seine Woh
nung der kgl. Administrator der Stadt Bludenz, Theodor Fritz mit Frau;
er war ein rechtschaffener Mann.
Im Sinne einer schon früheren zwischen den Bischöfen von Chur und
Brixen getroffenen Vereinbarung wurde, nachdem der inländische Churer
Bistumsanteil 1808 bis 1814 schon vorübergehend Brixen zugeteilt war,
1812 durch das Brixener Konsistorium eine Visitation von St. Peter an
beraumt und dafür der Dekan Joh. Jos. Stey in Altenstadt als Kommissär
bestimmt. Dieser nahm die Visitation am 25. Jänner 1813 unter Beizug
des Provikars Martin Andreas Lorenzi und des Pfarrers von Klösterle
Matthias Sander vor. Das Ergebnis war zufriedenstellend und heißt es
im Bericht: „In der Hauptsache, im allgemeinen wurde ein willig religiöser
Geist, viel Eintracht und Gutmütigkeit bemerkt. Nur glauben die Unter
zeichneten beifügen zu sollen, daß dem geistlichen Wohlstände dieses Got
teshauses zuträglich sein werde, wenn die Meldung der Welt, bessere Be
obachtung der Klausur und des Stillschweigens vorzüglich eingeschärft
würde und der Beichtvater den Auftrag erhielte, alle Monate vor versam
meltem Konvent eine Exorte über die Pflichten zu halten (GVA.)
Schmerzlich wurde es von den Nonnen von St. Peter empfunden, als
1816 der vorarlbergische Anteil des Churischen Sprengeis von diesen ge
trennt wurde und an Brixen kam; war doch das Kloster seit den Tagen
Bischof Friedrichs 1286, also durch mehr als 500 Jahre aufs engste mit
dessen Nachfolgern verbunden gewesen.
Frau M. Vincentia Kathan aus Bregenz, als Witwe eingetreten, war
Priorin 1817 bis 1820, wo sie resignierte (f 1828). In der Zeit der Hun
gersnot 1817/18 erschöpfte sich das Kloster wieder in karitativer Tätig
keit. An einem Tage gab die Armen Wärterin in der Winde 300 Personen
eine Suppe, außerdem spendete man an der Pforte auch einigen Haus
armen, die sich des Bettelns schämten. Unter der nächsten Priorin Maria
Dominika Lorenzi, 1820 bis 1827 (f 1827), wurde im Jahre 1822 die neue
Straße gegen den Arlberg gebaut. Das Kloster mußte ein Stück seines
Baumgartens samt den Obstbäumen opfern und die Mauer des Gartens
neu errichten; es erlitt hiebei einen Schaden von 600 Fl.
Frau Mar. Johanna Piberhacher aus Wullenstätten in Schwaben wurde
zur Priorin gewählt 1827 und amtete nach zweimaliger Wiederwahl bis
1836 (f 1843).
1832 wurde Vorarlberg im Hinblick auf die revolutionären Wirren in
Frankreich mit 2300 Mann Truppen besetzt. Das Kloster verpflegte in
diesem Jahre 1125 Mann. 1833 wurde es zwar die Pflege des Militärs los,
desto mehr aber mit Auflagen bedacht; auch wurde ein Teil des Hausstal
les für das Militär-Verpflegs-Magazin beansprucht; durch das Gebaren
der Fuhrknechte wurde das Kloster merklich geschädigt.
263
Im Jahre 1835 erhielt das Kloster die Reliquien des hl. Märtyrers Vic-
torin durch Vermittlung seines Beichtvaters Benedikt a Porta. Diesen hei
ligen Leib hatte der bischöfliche Hofkanzler Baal, von Tschagguns gebür
tig, aus Rom erbeten. Da aber wegen des nicht guten Erhaltungszustandes
die Fassung schwierig und kostspielig geworden wäre, so bemühte sich der
Churer Bischof Karl Rudolf um andere Reliquien aus Rom für Tschagguns
und behielt den Leib des hl. Victorin zu anderwärtiger Verwendung einst
weilen für sich. Nach dem Tod des Bischofs (j* 1833 in St. Gallen) erhielt
sein Sekretär und Aktuar Benedikt a Porta denselben und übergab ihn
mit Genehmigung des Kanzlers Baal an das Kloster St. Peter.
Die folgende Priorin Frau Mar. Rosa Lang aus Unteressendorf in
Schwaben, Priorin 1836 bis 1842 (f 1852), ließ eine Mauer auf der „Breite"
an der Reichsstraße für mehr als 1000 Fl. herstellen.
Eine lange Amtszeit war ihrer Nachfolgerin Frau Mar. Katharina Wolf
von Schwarzenberg beschieden, indem ihr Priorat infolge von zehn Wie
derwahlen sich über 33 Jahre ausdehnte; 1842 bis 1875 (J1876). Es ist er
staunlich und rühmenswert, wie das durchwegs doch so arme Kloster in
jenen Zeiten bei den verschiedensten Anlässen, wo es darum angegangen
wurde, Liebestaten übte und den bedrängten Bittstellern mit Geldspenden
und anderem aushalfen. (Siehe die Berichte in der Kloster-Chronik und
bei Sander 59 — 61.)
Im Jahre 1855 nahm das Kloster über das Ersuchen eines Afrika-Mis
sionärs P. Olivieri zwei Mohrenmädchen ins Kloster zur Erziehung auf.
Der Beichtvater Planer im Dominikanerinnenkloster Maria Steinach bei
Algund (Tirol) hatte die Aufnahme vermittelt. Der Missionar hatte die
Kinder in Alexandria aus der Sklaverei losgekauft. Das ältere Mädchen
Rosina, 14 Jahre alt, war zu Jada in Abessinien geboren und war „von
bösen Menschen" geraubt worden; das jüngere namens Bachita, 12 Jahre
alt, war geboren zu Chartum und wurde nach dem Tod der Mutter vom
eigenen Vater an Sklavenhändler verkauft. Sie kamen an verschiedene
Stellen, wurden geradezu herumgejagt, bis der Missionar sie befreite; die
ser brachte sie am 26. Mai 1855 selbst nach St. Peter. Die Kinder waren
zuerst sehr scheu, verwahrlost und unerzogen. Nach entsprechender Vor
bereitung empfingen sie durch den Bischof Prünster am 1. Mai 1856 die
Taufe, wobei sie die Namen Franziska und Klara erhielten, und auf Weih
nachten d. J. legten sie, die sehr brav und gesittet worden, ihre erste Beicht
ab. Beide Mädchen starben aber schon bald an Auszehrung im Kloster in
folge der früheren Entbehrungen und des Klimas eines erbaulichen Todes;
Klara am 15. April und Franziska am 3. Juli 1858; sie wurden auf dem
Klosterfriedhof beigesetzt (Klost.-Chron. I. Bd. S. 239, II. Bd. S. 120
bis 125).
Auch an Soldaten übte das Kloster seine Liebestaten aus. Ein Jahr
lang, November 1849 bis November 1850, mußte der außerhalb der Klau
sur liegende Feil des Klosters als Kaserne dienen, indem damals 16.000
Mann Militär vom Regiment Erzherzog Albrecht ins Land kamen zur evtl.
Verwendung gegen die feindlichen Preußen. Hiervon wurde ein Teil im
Kloster einquartiert und darin zugleich das Militärspital eingerichtet;
manchmal lagen bis 80 Kranke darin, viele mit ansteckenden Krankheiten;
im ganzen starben 17 Soldaten.
Für das innere Klosterleben gewann das Jahr 1867 eine besondere Be
264
deutung dadurch, daß damals die strenge Klausur eingeführt wurde. Die
Gebäulichkeiten mußten hiefür besonders eingerichtet und zum Teil ver
ändert werden. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich auf über
3281 Fl; von 11 verschiedenen Wohltätern erhielt das Kloster einen Bei
trag von 600 Fl.
Die Reihenfolge der Priorinnen von Beginn des letzten Viertels des
19. Jahrhunderts bis heute ist diese: Frau Mar. Vincentia Kaspar von Bo
zen: 1875 bis 1881; Frau Maria Ambrosia Ziernheld von Burgeis (Tirol):
1881 bis 1887 (J 1908); wieder Frau M. V. Kaspar 1887 bis 1897; Frau
Katharina Ladstätter von St. Jakob in Defreggen (Tirol, j- 1922): 1887
bis 1900; wieder Frau M. V. Kaspar 1900 bis 1912 (j* 1917); Frau M. An-
gelica Stotter von Lienz (Tirol): 1912 bis 1921 (f 1930); Frau Dominika
Hiebeier von Lauterach: 1921 bis 1936 (J); Frau M. Luzia Hagel von
Baltringen (Wrttbg.), seit 1936.
Von bemerkenswerten Begebenheiten in der angegebenen Periode sei
folgendes berichtet: Im Jahre 1882 mußte von der „Breite“ viel Grund
für den Bau der Arlbergbahn abgetreten werden wofür das Kloster die
Summe von 5184 Fl. bezahlt erhielt; 1883 wurde die „Breite“ neuerlich
verkleinert durch die Anlegung der neuen Montafoner-Straße. Die staat
liche Vergütung hiefür betrug 456 Fl. — Für die 600-Jahrfeier des Bestan
des des Klosters 1886 wurde die Inneneinrichtung der Kirche grundlegend
erneuert, zumal durch Anschaffung neuer Altäre. Bei diesem Anlaß wurde
die alte barocke Innenausstattung abgeschafft und, wie es heißt, vernich
tet. Die Jubelfeier selbst fand vom 24. bis 26. Juli 1886 mit kirchlichen
Festlichkeiten statt unter großer Beteiligung des Volkes und in Anwesen
heit des Weihbischofs Dr. Zobl von Feldkirch. — Für den trefflichen Geist
in der Klostergemeinde zeugt die Tatsache, daß zu Ende April 1889 das
nächtliche Chorgebet, die Mitternachtsmette, eingeführt wurde. Im selben
Jahr, Mitte September, kam auch der Beschluß des Konvents erstmals zur
Ausführung, auf jeglichen Fleischgenuß zu verzichten. Diese beiden ge
nannten Neuerungen wurden zuerst probeweise durchgeführt, als dann
aber mit sehr wenigen Ausnahmen fortan mit Erlaubnis des Bischofs bis
1941 genau beobachtet. — Im Ersten Weltkrieg entsandte das Kloster
einige Mitglieder nach auswärts in Militärspitäler zur Pflege kranker und
verwundeter Soldaten; ein schönes Beispiel heroischer Nächstenliebe gaben
die Frauen in der darauffolgenden Nachkriegszeit mit ihrer drückenden
Teuerung, indem sie sich sogar auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit per
sönliche Entbehrungen auferlegten, um der Allgemeinheit mit Überlassung
von Lebensmitteln, besonders Milch, nützen zu können. In ihrer karita
tiven Betätigung ließen sie auch nicht nach, trotzdem sie im Jahre 1920
von einer schweren Heimsuchung, Brand des Klosterstalles, infolge Brand
legung betroffen wurden.
Um den Vorschriften der päpstlichen Klausur nach der Regel des II.
Ordens des hl. Dominikus aufs genaueste nachkommen zu können, erwie
sen sich einige bauliche Maßnahmen nötig und so wurde denn 1930 die
neue Klausurpforte angelegt. Diese bauliche Änderung, durch Baumeister
Neyer, Bludenz, ausgeführt, kam auf 7710 S zu stehen. Als sehr vorteil
haft für die Aufbringung des Lebensunterhaltes der Klosterfamilie erwies
sich die 1936 erfolgte Einführung einer Tuch- und Teppichweberei im Klo
ster die für eigenen und fremden Bedarf arbeitet.
265
Laut Schematismus 1937 war der Stand des Konventes zur Zeit folgen
der: 20 Chorschwestern, 5 Chornovizinnen, 9 Laienschwestern, 4 Laien
schwester-Novizinnen, 2 Postulantinnen. — Das Verzeichnis der sämt
lichen hier eingetretenen Klosterfrauen von Anfang (soweit feststellbar)
bis 1900 bei Sander 100 bis 106.
Aufhebung des Klosters 1941
In der Zeit des Dritten Reichs, das 1938 auch auf Österreich Übergriff,
waren die Dominikanerinnenklöster Vorarlbergs, wenn auch finanziell
scharf kontrolliert, so doch anfangs noch geduldet, freilich an der Auf
nahme von Nachwuchs gehindert. St. Peter, das auch im Zweiten Welt
krieg sich als wichtiger Ernährungsfaktor für die Stadt Bludenz erwies
(erhöhter Gemüseanbau, größter Milchlieferant der Stadt), hoffte auf diese
Art zu überstehen; gelegentliche Besuche von Kontroll-Kommissionen, die
sich besonders mit angeblich mangelnden Luftschutz- und Verdunklungs
maßnahmen befaßten, wurden nicht als so alarmierend betrachtet. Da kam
plötzlich am 12. Mai 1941 — wohl über Veranlassung des fanatischen Blu
denzer Kreisleiters Richter — die Aufhebung. In der Frühe dieses Tages
fuhren zwei Überfallsautos, Gestapomänner aus Innsbruck, vor dem Klo
ster auf, alle Zugänge wurden besetzt, so daß kein Zutritt mehr war; auch
die Klosterfrauen, die erst vom Felde zurückkehrten, taten sich schwer.
Alle elektrischen Leitungen wurden unterbrochen. Die Frauen mußten so
fort packen und durften nur das Notwendigste an Leibwäsche mitnehmen;
bis 6 Uhr abends mußte das Haus geräumt sein. Jede Klosterfrau erhielt
aus der beschlagnahmten Klosterkasse nur das für die Reise in ihre Heimat
erforderliche Geld. —
Der Eindruck auf die Bevölkerung war bedrückend. In der folgenden
Zeit fanden im Kloster durch einen als „Verwalter“ eingesetzten SA-Mann
öfters abendliche Führungen für Neugierige statt, der den Leuten die von
den Frauen zurückgelassene Unordnung zeigte und in der Kirche an den
Reliquienschreinen den „katholischen Schwindel“ nachwies, weil an den
hl. Leibern fehlende Teile mit Montagen aus Holz ergänzt waren. Dabei
gelang es einem Ministranten, eine Patene zu entwenden, die sichtlich
als Aschenbecher benützt worden war. — Von anderen, viel bösartigeren
Ausstreuungen über die ausgewiesenen Ordensfrauen soll hier nicht ge
sprochen werden.
WiederherStellung der Klostergemeinschajt 1945
Im Kloster, das enteignet und der Gauverwaltung Innsbruck überwiesen
wurde, verblieb zunächst das Realgymnasium. Im Klausurtrakt, der voll
ständig umgebaut wurde, erfolgte die Einrichtung einer zweiklassigen
landwirtschaftlichen Berufsschule, einer Wohnung für deren Direktor, den
Gärtner und das Personal.
Die verödete Klosterkirche war total ausgeplündert, das Inventar ver
brannt. Später sollte ein Getreidemagazin hineinkommen, doch es unter
blieb wegen der Feuchtigkeit. Dafür beabsichtigte man, die Kirche in eine
266
Turnhalle für das Gymnasium umzugestalten, was der Gaukonservator
Dr. Oswald Graf Trapp verhinderte.
Gegen Kriegsende wurde der Schultrakt als Lazarett für 300 Verwun
dete und kranke Soldaten eingerichtet.
Die in der Folge hier untergebrachten Soldaten kamen am 4. Mai 1945
in französische Kriegsgefangenschaft und wurden von Marokkanern be
wacht, die auch das Kloster besetzt hielten und hier sehr schlimm hausten,
den langsam zurückkehrenden Nonnen gegenüber aber den nötigen Re
spekt wahrten.
Jetzt war der Zeitpunkt gekommen, daß Bischof Franziskus Tschann
mit der Wiederbesetzung des Klosters beginnen konnte. Ende Mai 1945
wurde von ihm zunächst Frau Innozentia (aus Götzis) zurückgeholt. Sie
mußte zunächst als landwirtschaftliche Helferin wirken. Bis zum Feste des
hl. Dominikus (4. August) waren auch die Schwestern Alfonsa und Hya-
zintha zurückgekehrt und hatten einen Raum als Notkapelle eingerichtet,
in der seit jenem Tage ständig hl. Messe gefeiert wurde; P. Philemon O.
Cap. wurde Klosterbeichtvater. Zur Sicherung der Klosterfrauen in dem
immer noch von fremden Personen besetzten Hause hat Dr. List, damals
bei der Molkerei Bludenz, hervorragend gewirkt.
Das Klosterleben im nunmehr sechs Frauen zählenden Konvent konnte
im November aufgenommen werden und im Februar 1946 wurde vom
Bischof Frau Lucia Hagel, dem inzwischen durch Heimkehrerinnen ver
stärkten Konvent vorgesetzt.
Sie war ja auch die letzte Priorin vor der Aufhebung durch die Gestapo.
Die eigentliche Rückstellung des Klosterbesitzes konnte erst 1947 auf
Grund der Rückstellungsgesetze erfolgen. Die volle Wiederherstellung der
Klausur war erst 1953 möglich, nachdem der bisher im Klausurtrakt woh
nende Gärtner Lecher eine andere Wohnung erhalten hatte.
Seit 1963, als das Realgymnasium in sein eigenes, neu erbautes Heim
übersiedelte, ist im Schultrakt ein Pfarr-Kindergarten und die Wohnung
des Verwalters untergebracht.
Seit der Wiedererrichtung des Klosters standen dem Konvent folgende
Priorinnen vor, die tatkräftig am Wiederaufbau im Inneren und Äußeren
mitwirkten:
Frau Luzia Hagel, die schon vor der Aufhebung Priorin gewesen war,
bis 1947; Dominika Schaffner, postuliert aus dem Kloster Altenstadt (bis
her Priorin in Lienz gewesen) 1947 bis 1953; Frau Raphaela Mathis 1953
bis 1956; Frau Alberta Gamp 1956 bis 1963; seit 23. April Frau Marga
reta Walser, postuliert aus dem Kloster Altenstadt.
ZZ. Denkwürdigkeiten aus der Klosterchronik
Die Kapläne und Beichtväter des Klosters St. Peter
(Vgl. Sander aaO., 65 — 78.)
In seiner Urkunde vom 28. Okt. 1286 bestätigte Mitstifter des Klosters,
Bischof Friedrich von Chur, das von Graf Hugo I. von Werdenberg den
ersten Nonnen verliehene Recht, einen tauglichen Priester für ihre Kirche
dem Bischof zu präsentieren. Ebenso enthält der Gnadenbrief Bischof Hein
267
richs von Höwen von 1494, Mai 25., eine neuerliche Bestätigung dieses
Präsentationsrechtes, näherhin der Befugnis für die Frauen, entweder einen
Dominikaner oder einen Weltpriester zu wählen; zugleich aber enthält er
die Bestimmung, keine Visitatoren, keine Korrektoren oder Sittenrichter
aus irgendwelchen Orden aufzunehmen oder zuzulassen außer mit bischöf
licher Erlaubnis.
Von ihrem Präsentationsrecht Gebrauch zu machen, werden die Non
nen während des ganzen Mittelalters kaum gewillt und auch nicht in der
Lage gewesen sein, schon wegen der Beengtheit ihrer mittelalterlichen
Bauten, und noch mehr aus Mangel an Mitteln. Ob jener berüchtigte Tho-
man Gassner (1524), den man als den ersten bekannten Klosterkaplan be
trachtet, wirklich dieses Amt hatte, ist ganz ungewiß. Daß auch später noch
das Kloster keinen eigenen Priester zu halten vermochte, ergibt sich aus
einem Aktenwechsel zwischen der Innsbrucker Regierung und Vogteiver
walter David Pappus, bzw. Herrschaftsvogt Graf Kaspar von Hohenems:
1609 bis 1611 (Land.-Reg.-A. Innsbr., Büch. Walgew, fol. 297 f; Gräfl.
A. Hohenems; Regesten in Mus.-Ber. 35, 1896, S. 3 — 5; Flür, Fragm.
III. 61 f). Hiernach konnte das Kloster seines geringen Einkommens we
gen keine eigenen Priester halten und mußten die Nonnen das ganze Jahr
hindurch den Gottesdienst in Bludenz besuchen. Das Kloster erhielt denn
auch von der Regierung eine Geldzuwendung für gedachten Zweck, und
zwar über Vorschlag des Grafen Kaspar, der die Unterstützung als sehr
gutes Werk bezeichnete, nachdem die Frauen häuslich, züchtig, fromm und
ehrbar lebten.
Johann Spindler, Klosterkaplan dahier, früher Pfarrer in Altenstadt,
starb 1613. — Alsdann mußte mangels eines eigenen Priesters im Kloster
längere Zeit der Bludenzer Stadtpfarrer bei den Nonnen das Beichtvater
amt versehen. Während dieser Zeit erfolgten wiederum mehrmalige bischöf
liche Visitationen im Kloster, so in den Jahren 1634, 1639, 1644 (Chur;
A. M. 213). 1644 bis 1646 waltete als Beichtvater im Kloster P. Thomas
Hueffnagel O. Pr., Dr. der hl. Schrift. Seines Bleibens war hier nicht län
ger, da er im Übereifer zu rasch und zu radikal reformieren wollte. Der
Stadtpfarrer und der Stadtrat sahen eigene Seelsorge im Kloster nicht
gern, schon wegen des öffentlichen Gottesdienstes in der Klosterkirche.
Im Jahre 1647 richtete die Stadt in dieser Sache eine Beschwerde an die
Regierung. Der Konvent aber beteuerte in einem Memorial an den Bischof
1647, daß er wie bisher auch künftig bei der Pfarre in Lieb und Leid fest
verharren wolle; durch die ihnen bewilligte Haltung eines Kaplans werde
der Pfarre nichts entzogen, sondern dem Pfarrer werde das Opfer, das
Beichtgeld und die Leichengebühren in Geld und anderem Wert vielfach
bezahlt. Das wolle der Konvent auch fürderhin tun, damit er im Falle
der Not, wenn er keine eigenen Beichtiger hätte, zu ihm als seinem rechten
Pfarrer seine Zuflucht nehmen könne (St.-A. Bludenz, 29/13. - Akten im
GVA.)
P. Hueffnagels Nachfolger wurde Seneca Salomon, Lic. d. hl. Schrift.
Er blieb zwei Jahre. Ebensolange blieben seine Nachfolger Mag. Gall
Bertsch und Georg Berger.
Am 1. August 1660 trat P. Nikolaus Posch, O. Pr. die Stelle an. Ge
bürtig von Graz hatte er in Wien Profeß gemacht und dann als Prediger
in Schlettstadt i. E. gewirkt. In St. Peter war er, wie die Chronik rühmt,
268
ein frommer, gottseliger, geistreicher und exemplarischer Religiöse, der
auf das Geistliche und Weltliche sehr wohl sich verstand und dem Kloster
mit Rat und Tat beistand. Allerdings war er fast im Übermaß auf die
Wahrung der wirklichen oder vermeintlichen Rechte des Klosters bedacht
und geriet dadurch in Konflikt mit dem Stadtpfarrer und der Stadt. Von
einer Unterordnung des Klosters unter die Pfarre wollte er nichts wissen.
Das Verhältnis des Klosters zur Stadtpfarre war zu verschiedenen Zei
ten ein umstrittenes. Einerseits stand und steht es im Bannkreis der Stadt
pfarrkirche, andererseits aber war und ist es „pleno et omni jure tarn quoad
spiritualia quam temporalia“, der bischöflichen Jurisdiktion unterworfen,
wie Bischof Ulrich VI. v. Mont unterm 24. Okt. 1664 ausdrücklich be
stätigte, beifügend: Das Kloster St. Peter „in nostram atque immediatem
subjektionem et oboedientiam et ecclesiae nostrae Curiensis protectionem
suscipimus et susceptos confirmamus et pro talibus habebimus et defen-
demus“ (GVA).
Hiernach muß wohl gesagt werden, daß das Kloster in geistlicher und
weltlicher Hinsicht exempt war und unmittelbar der Jurisdiktion des Diö
zesanbischofs unterstand, der die Visitationen größtenteils selbst abhielt
und im übrigen fallweise für die laufenden Agenden seinen Provikar im
walgäuischen Kapitel delegierte.
Behufs Beilegung der Differenzen mit Stadtpfarrer Stieb er von Schild
ried erschienen am 13. Jänner 1671 der Churer Generalvikar Franz Tinus
und der Kanzler Stefan Bassus in St. Peter. Es wurde sodann am 15. Jän
ner d. J. folgendes Übereinkommen in vier Punkten zwischen den beiden
Teilen getroffen (GVA.):
a) Da die Prozession der Bludenzer am Vorabend von Christi Himmel
fahrt, wo von verschiedenen Orten Kreuzgänge in die Klosterkirche kom
men, seit einigen Jahren unterblieben ist, so steht es der Priorin und dem
Konvent frei, einen Prediger zu bestellen; wenn aber die Bludenzer Pro
zession wieder kommt, wird es schicklich sein, die Ehre der Predigt dem
Stadtpfarrer anzubieten.
b) Da gewisse Opfer bisher von der Priorin dem Pfarrer überschickt
wurden, so wird sie nicht verpflichtet, mit solcher Gewohnheit fortzu
fahren.
c) Da aus Rodeln und Urbaren der Pfarre Bludenz erhält, daß jähr
lich ein Viertel oder 8 Maß Wein entrichtet worden seien, so wird die
Priorin auch dieses eine Viertel weiter entrichten.
d) Da dem Kloster das Recht der Ernennung eines Priesters zusteht und
es auch auf Grund der bischöflichen Verordnung im Geistlichen und Welt
lichen gut regiert wird, so hat der Bludenzer Pfarrer in keiner Weise pfarr-
liche Rechte im Kloster oder pfarrliche Handlungen in der Klosterkirche
ohne besondere Erlaubnis des Ordinarius auszuüben.
Unter der Amtswaltung des P. Posch erfolgte 1664 die dem Kloster
so wilkommene Stiftung mit 2300 Fl. zum Unterhalt eines Beichtvaters,
durch den Kanonikus Ulrich Zürcher.
Nachdem P. Posch wegen Alter und Kränklichkeit seine hiesige Stelle
Mitte Okt. 1676 aufgegeben, wünschten die Frauen als Nachfolger wieder
einen Priester ihres Ordens. Jedoch die mit P. Posch gemachten Erfahrun
gen veranlaßten den Bischof, von der Genehmigung eines solchen abzuse
hen, und der Entscheid lautete, die Frauen sollten einen Weltpriester für
269
den Gottesdienst und die Kapuziner zu ordentlichen und außerordentli
chen Beichtvätern nehmen. Von April 1677 bis Oktober 1678 versah der
Pfarrer von Fontanella, Ulrich Hartmann, das Beichtvateramt im Kloster
(siehe Pf.-Beschr. Fontanella). Trotz inständigen Anhaltens der Nonnen
um Gewährung eines Ordensvaters wurde ihrem Wunsche jetzt noch nicht
entsprochen und so wählten sie für einstweilen den Bürser Pfarrer Matthias
Rilz als Beichtvater, während sie für Messelesen und andere Gottesdienste
Tag für Tag andere Herren von der Nachbarschaft erbetteln mußten.
Nach längerem Hin und Her und nach Annahme einiger vorgelegter Be
dingungen wurde den Nonnen endlich im April 1679 die Wahl eines Do
minikaners zum ordentlichen Beichtvater zugebilligt und so wirkte vom
Juni 1679 bis Juli 1686 der bisherige Prior des Predigerklosters in Kon
stanz, P. Reginald Meyer, als Beichtvater in St. Peter; er war ein eifriger
und frommer Priester, der mit der Weltgeistlichkeit und den Kapuzinern
im besten Einvernehmen stand.
Ende Jänner 1887 traf sein Nachfolger P. Hyazinth Leydtsperger aus
dem Kloster Friesach (Kärnten) in St. Peter ein; er wirkte hier bis zu
seinem Tod 1705. — Ende 1706 — in der Zwischenzeit hatten die Kapu
ziner ausgeholfen, kam P. Dominikus Rosenheimb aus dem Kloster Kon
stanz, kehrte aber schon Anfang 1707 aus Gesundheitsgründen wieder
heim. Nach abermaliger Aushilfe durch die Kapuziner hatte von Juli
1709 bis Mai 1715 der Prior vom Konstanzer Kloster P. Dominikus Ste-
hele O. Pr. die Stelle inne, der bei den Nonnen sehr beliebt war. Sein
Nachfolger Bernhard Knöll O. Pr. wirkte hier von Juni 1715 bis 1724,
Dez. 24., wo er starb. Alsdann versah die Stelle der vom Bischof ernannte
Weltpriester Franz Anton Mehr aus Bludenz bis zu seinem Tode im
Herbst 1743. Er nahm die Tertiaren-Regel des hl. Vaters Dominikus an
und war beim Konvent sehr beliebt, dem er auch schöne Legate in Geld,
Büchern u. a. hinterließ. — Folgte der gewesene Prior von Rottweil P. Tho
mas Eisele O. Pr., ein geborener Franke: 1743 bis zu seinem Tode Jänner
1747. — Sodann P. Vincentius Witmann O. Pr., gebürtig aus München:
März 1747 bis Oktober 1749.
1748/49 spielte sich wieder einmal ein heftiger Streit ab zwischen dem
Stadtpfarrer Engelbert Tschofen und dem Kloster. Er drehte sich um die
von letzterem an den Pfarrer zu leistenden Abgaben, letztlich also um
die Zugehörigkeit des Klosters zur Pfarre. Der Pfarrer ersuchte schließ
lich das Ordinariat, das Kloster anzuweisen, seine schon mehrmals zugege
bene Zugehörigkeit zur Pfarre anzuerkennen und das schuldige Opfer an
den vier höchsten Festen, das österliche Beichtgeld, die Begräbnisgebühr,
die gewöhnliche Rekognition von 1 Fl. 30 Kr., sowie ein Viertel Wein als
eine gemessene Schuldigkeit alljährlich richtig abzuführen, die Prozessionen
und Benediktionen außerhalb der Klostermauern zu unterlassen, die Pfarre
Bludenz nicht mehr zu beeinträchtigen, für das Geschehene aber die mut
willig verursachten Kosten abzutragen (GVA.). Bischof Josef Benedikt be
traute mit der Untersuchung der Streitsache und ihrer Schlichtung den
Generalvikar Joh. Georg Jost von St. Jörgen, der seinerseits den Provikar
Christian Batlogg, Pfarrer in Bürs, aufforderte, vom Konvent eine
schriftliche Rechtfertigung abzuverlangen und in der Sache die nötigen
Schritte zu tun. Die Entgegnung des Konvents ist von einem Advokaten
in etwas temperamentvoller Schreibweise verfaßt. Der Pfarrer antwortete
270
mit einer Replik. Die Priorin schrieb an den Provikar, daß sie die Bischöf
liche Sentenz von 1671 zur Gänze beobachten wolle. — Die Erledigung
seitens des Bischofs liegt nicht vor.
Von Okt. 1749 bis Aug. 1756 war P. Innozenz Frey O. Pr., ein Kon
stanzer, hier Beichtvater, dann von 1756/57 bis Okt. 1766 P. Jakob Leidl
O. Pr. aus Kloster Winpfen am Neckar. Sein Nachfolger war P. ]osef
Eisenbarth O. Pr. von Konstanz aus dem Kloster St. Stefan in Augsburg:
1766 bis 1777.
Dieser Pater besaß zwar unleugbar Frömmigkeit, Kontemplationsgabe
und Bußgeist; aber da der Direktion der Klugheit entbehrend, artete diese
seine gute Anlage schließlich in Eigensinn und Sentimentalität aus und
sollte diese Entwicklung auch für den Konvent mancherlei Wirrnis und
Zwiespalt bringen. (Die davon handelnden Akte im GVA.)
Aus Begierde, ein Einsiedlerleben zu führen, gedachte er zunächst auf
dem Kalvarienberg bei Schruns oder in Stuben am Arlberg eine Klause zu
errichten. Da sich beide Projekte zerschlugen, wünschte er, beim Kloster
St. Peter selbst eine Klause zu erbauen. Die Priorin M. Dominika Seeger
gab hiezu ihre Zustimmung mit der Bedingung, daß dies auf Kosten des
Klosters geschehe. So kam der Bau einer Klause mit Kapelle an der Stelle
des bisher als Schwitzbad und Branntweinbrennerei benützten Kloster
häuschens zustande. Die Gebäulichkeit stand laut Überlieferung schräg ge
genüber dem Kloster stadtseits, jenseits der Arlbergstraße, etwa 3 m des
dort laufenden Wasserkanals; in den 1880er Jahren war noch einiges
Mauerwerk hievon zu sehen. Die Kapelle erhielt durch manche Wohltäter
die nötige Ausstattung mit Geräten und Paramenten sowie auch reichen
Schmuck; über Weisung des Bischofs wurde sie vom Provikar Christian
Lentsch 1773, Jänner 25., feierlich benediziert zu Ehren der hl. Familie
und erhielt auch dd. 11. März d. J. die Meßlizenz, jedoch ohne Recht der
Öffentlichkeit.
P. Josef gedachte für immer in dieser Klause zu bleiben und hier auch
sein Leben zu beschließen. 1776 gab er sein Beichtvateramt auf; seine Ab
geschlossenheit wurde immer strenger, er fastete sozusagen nur bei Was
ser und Brot, benedizierte täglich feierlich oder geheim Leute, die in aller
lei Anliegen seine Klause besuchten. Überhaupt schon von schwacher Kon
stitution, fing er an zu kränkeln und wurde, wohl infolge Beratung so
vieler „verwirrter“ Kunden selber teilweise verwirrt. Seine Bedienung be
sorgten abwechselnd die Klosterschwestern, bis dieses Amt sich zuletzt
ausschließlich die schon oben weniger rühmlich genannte Frau Ludovika
Bachmann aneignete. Zwischen diesen beiden, sich aufeinander angewiesen
fühlenden Personen, bildete sich ein Verhältnis, das zwar menschlich rein
blieb, aber doch dem Kloster schwere Irrung und Drangsal brachte. So
entstanden zwei Parteien: die eine hielt zum Klausner und seiner Bedie
nerin, die, wie schon dargetan, selbst ein Wirrkopf und eine unzufriedene
Person war; an der Spitze der anderen Partei aber stand die verständige
Priorin und die ganze Vorstandschaft, die auf Enthaltung von Zucht und
Gehorsam und letztlich auf Entfernung des Klausners drangen und die auch
am neuen Beichtiger P. Hyacinth Flegg O. Pr. (von Rottweil aus dem Kon
vent Mergenthal), Beichtiger hier von Ende August 1776 bis Mitte Mai
1778, eine Stütze fanden. Unter solchen Umständen blieb dem P. Provin
271
zial nichts anderes übrig, als den Klausner Ende Nov. 1777 in seinen Kon
vent zurückzurufen.
Betreffs Eigentumsrecht der Kapellen-Einrichtung entstand Zwist und
schwere Ungelegenheit. Mit Zustimmung der Hauptstifterin derselben. M.
Eva Barwisch, geb. Greber, in Bludenz, konnte P. Josef einiges mit sich
nehmen, das übrige aber sollte der Klosterkirche verbleiben. P. Josef aber
hatte verfügt, daß Klause und Kapelle samt aller Einrichtung zur Ver
fügung der Frau Ludovica stehen solle, im Eventualfälle aber solle der
Konvent in Augsburg als Erbe der ganzen Kapell-Einrichtung und der
Ablösungssumme für den Bau eintreten. Nicht nur vermöge ihrer „unsin
nigen Neigung“ zu P. Josef, sondern auch in Kraft dieser ihr gegebenen
Vollmacht fühlte sich Frau Ludovica berechtigt, offen dessen Partei gegen
das eigene Kloster und die Priorin zu ergreifen. Sie verlegte sich auf heim
liche Briefschreiberei an die Adressen: P. Josef, ihren Bruder Oberzoller
Georg Bachmann in Feldkirch, an den Bludenzer Guardian und den Chu
rer Bischof; in diesen Briefen ist die Rede von der Ungerechtigkeit und
vom Unrecht der Priorin und verlange sie Rückgabe der zurückgebliebe
nen Einrichtungsgegenstände oder wenigstens eine billige Kompensation
für P. Josef.
Über Anfrage der Konventvorstandschaft entschied das Ordinariat
1780 am 15. Juli, daß die Kapelle in ihrem Zustand zu verbleiben habe,
die Paramente aber sollen der Klosterkirche zufallen (Chur. A., Protoc.
Cels., XVI. 168). Hiemit war auch der davon verständigte Provinzial in
Augsburg einverstanden. Trotz dieser zufriedenstellenden Regelung aber
nahm die Zwietracht im Konvent dank der Schürereien der Frau Ludovica
noch zu. Im Okt. und Nov. 1783 amtete sodann, wie schon früher erzählt,
die bischöfliche Untersuchungskommission im Kloster und erfolgte sodann
unterm 26. Nov. d. J. das väterliche Mahnschreiben des Bischofs an die
Nonnen mit genaueren Richtlinien für das klösterliche Leben; diese be
trafen besonders Klausur, Stillschweigen, Unterrichtstätigkeit, Beobachtung
des Armutsgelübdes, Beichtgelegenheit sechsmal jährlich oder nach Wunsch
öfter beim außerordentlichen Beichtiger. Wie schon erwähnt, hatte dieses
Schreiben noch nicht unmittelbar Erfolg, sondern kehrte Ruhe und Ein
tracht erst nach Entfernung der friedensstörenden Elemente aus dem Klo
ster zurück.
Auf P. Hyazinth Flegg, O. Pr., der 1778 als Prediger nach Regens
burg berufen wurde, folgte als Beichtvater dahier 1778 P. Vinzenz Lang,
O. Pr. aus dem Bambergerkonvent. Er blieb bis 1781. Nachfolger war P.
Ambrosius Thomas vom Konstanzer Konvent: 1781 bis 1786. Er war der
letzte Beichtvater aus dem Predigerorden; zunächst versahen dieses Amt
denn die PP. Kapuziner von Bludenz, nämlich: P. ]ucundus O. Cap., von
Ende 1787 bis zu seinem Tod im Herbst 1790; P. Bonaventura Brunold
von Dez. 1791 bis Aug. 1797 (j* 1807 in Bozen); in der Geschichte des
Klosters St. Peter nimmt dieser Pater einen rühmlichen Platz ein, nicht nur
wegen seines Eifers und seiner Liebe, sondern auch wegen seiner unerschrok-
kenen Haltung und aufopfernden Bemühungen anläßlich der noch zu be
sprechenden Mordkatastrophe im Kloster 1796. Nachdem noch P. Wende
lin O. Cap. von Aug. 1797 bis Sept. 1798 das Amt versehen, erhielt die
Stelle P. Marian Herzog OSB. vom Stift Einsiedeln und waltete von 1798
bis 1807.
272
Darauf wurde von der Kurie Franz Leo, Pfarrer von Braz und De
putat, zum ordentlichen Beichtvater bestellt. Als solcher kam er allezeit
zu Fuß von Braz nach St. Peter, zuweilen zweimal in der Woche; die Kon
ventmesse im Kloster besorgten die Kapuziner. Im Aufstandsjahr 1809
flüchtete er sich nach Tirol, kam aber am 30. Nov. d. J. wieder zurück;
am 7. März 1810 wurde er durch bayrische Kordonisten von St. Peter nach
Lindau abgeführt und wurde ein Provisor auf die Pfarre Braz gesetzt.
1810 bis 1818 versah mit einer Unterbrechung das Beichtvateramt P.
Romuald Santner, Administrator von St. Johann in Feldkirch, ein pensio
nierter Benediktiner von Ottobeuren; er starb am 3. Dez. 1818 in St. Peter.
Nachdem P. Guardian Justinian O. Cap. inzwischen die Stelle ver
sehen, kam im Dez. 1822 als Beichtvater Xaver Gruber, Professor von
Feldkirch; er wirkte bis Mai 1831 und starb im Okt. 1831 in Bürs.
Es folgten nunmehr: P. Anton Huber, O. Cap. von Mai 1831 bis Aug.
1833; der Guardian P. Thomas Piffrader, zuerst ordentlicher, dann ab
Okt. 1834 außerordentlicher Beichtvater. — Von Ende Okt. 1834 bis zu
seinem Tode 10. Okt. 1838 der Weltpriester Benedikt a Porta aus Schleis
(Tirol), zuvor Hofkaplan und Aktuar des Bischofs Karl Rudolf Graf
Buol-Schauenstein, Bischof von Chur und St. Gallen; er vermachte für
arme Schülerinnen der Industrie-Schule des Klosters 100 Fl. — Sein Nach
folger wurde der vorgenannte heiligmäßige P. Thomas Piffrader, wieder
von Okt. 1838 bis Aug. 1839, der nun in St. Peter wohnte; bis Aug. 1844
war er dann noch außerordentlicher Beichtvater.
Die Aufzählung aller Kapuziner, die seither und bis heute als Beicht
väter im Kloster wirkten, erscheint nicht erforderlich. Doch sei betont, daß
der gute Ordensgeist, der in all dieser Zeit den Konvent beseelte, zum
großen Teil ihrer Einflußnahme zuzuschreiben ist. Daneben waren auch
die Generalvikare in Feldkirch seit 1820 allzeit in gleicher Weise Wächter
einer guten Ordenszucht.
Das Kloster St. Peter zur Zeit der Franzosenkriege
(Vgl. Sander, S. 83 ff)
Da das Kloster in dieser aufregenden Zeit zufolge seiner örtlichen Lage
an bedeutsamen Verkehrslinien beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen
wurde, verlohnt es sich, über diese Periode in einem eigenen Abschnitt zu
handeln. Seit dem Ausbruch der französischen Revolution und in den ersten
Jahren der nun folgenden Koalitionskriege flüchteten viele geistliche und
weltliche Personen aus Frankreich. Gar manche kamen auch nach St. Peter.
Sie wurden dann durch mehrere Tage hier verpflegt und mit Geld unter
stützt, eine vertriebene Ordensgenossin wurde zwei Jahre lang im Hause
beherbergt.
Die Mord geschickte vom August 1796
In eine ganz schlimme Situation kam das Kloster im August 1796. Am
10. August spielte sich innerhalb seiner Mauern im Zusammenhang mit
den damaligen Kriegsereignissen eine blutige Mordszene ab. Drei Herren,
hochgestellte Amtspersonen aus Bregenz: Kreishauptmann Ignaz Ant. von
273
Indermauer (auf Streilburg und zu Freyenfeld in Südtirol), der Oberamts
rat Alois v. Franzin, und der Bregenzer Bürgermeister Joh. B. Weber, ge
bürtig von Rankweil, fielen damals auf der Flucht von Bregenz nach
Tirol dem jäh auflodernden Fanatismus eines irregeleiteten Volkshaufens,
der die drei Herren für Verräter am Vaterlande hielt, zum Opfer und
wurden nach unsäglichen Mißhandlungen grausam ermordet.
Siehe darüber die zusammenfassende Darstellung von H. Sander: „Die Er
mordung des vorarlbergischen Kreishauptmannes J. A. v. Indermauer (am 10.
Aug. 1796) und ihre Folgen“; (1896); Sander ergänzt die bzgl. Literatur noch
in: Gesch. d. Klosters St. Peter, S. 83, Anm.; von den über die Mordtat handeln
den Akten waren vordem einige Faszikel im Bez.-Gericht Bregenz, die aber San
der nicht eingesehen, da sie wahrscheinlich schon eingestampft waren.
Als geschichtliche Quellen kommen in Betracht: Der vom mehrgenannten
Beichtvater P. Bonaventura Brunold O. Cap. als Augenzeugen verfaßte Bericht,
worüber später genaueres. — Akten im Vogt.-A. Blud.) in Fsz. 80 ex 1798, Fsz.
III, 307 (laut Zit. von Sander). — Akten im Land.-Reg.-A. Innsbruck, ex 1798.
— Alois Eberlin, Beschreibung der Mordtat vom 10. Aug. 1796, MS. im Ferdi
nandeum Innsbr. — Phil. Jak. Wildgruber (der Bediente von Indermauer): Drei
fache Raub- und Mordgeschichte, MS. wahrsch. im Besitz der Familie d. weil.
Ministerialrat Indermauer in Wien. Bericht des Ob.-Amtsrates Ludwig Benier
an d. Gubern. v. 13. Aug. 1796, MS. vorm. i. Land.-Mus. Breg.; jetzt Landesa. —
Rechtfertigungsschrift des Feldkircher Vogteiverwalters: Joh. Franz v. Steiger
dd. 1798, Dez. 19., MS., im Land.-Reg.-A. Innsbr. 1799, Fsz. I. — Im GVA,
Fsz. Schruns, findet sich, wie Sander, S. 83, Anm. ausführt, die Bittschrift, die die
Geistlichkeit des Oberlandes unterm 1. März 1798 an den Churer Bischof richtete,
auf daß er im Interesse einer milden Behandlung der Deliquenten bei der Regie
rung interveniere. — Ein etwas später Bericht über die Mordaffäre findet sich
aus der Feder des Stadtpfarrers Chr. A. Walser von Bregenz im Bregenzer Sterb
buch, Bd. 1769—1784, S. 337-46. — Druckschriften: Jos. Bitschnau: Darstell, der
merkwürdigen Begebenheiten d. letzten französ. Kriege von den Jahren 1796,
1800 bis 1805 in Hinsicht auf das Land Vlbg., 2 Teile (Bregenz 1807/08): Bd. L,
S. 52 — 64, 67 ff; L, S. 327. — Anselm v. Feuerbach: Aktenmäßige Darstellung
merkwürdiger Verbrechen (Gießen 1828), L, 485 ff. — Gesch. d. Tirol. Kapuz.
Ord. Provinz 1593 bis 1893 von Hohenegger-Zierler, II., 267 - 270. — Paula
Geist-Lanyi: Der Aufruhr in Vlbg. 1796: In Vierteljahrschr. Vorarlbg. 1934, 17
— 27, Hausles Pf.-Chron. Blud. (1883), S. 35 — 37. — Is. Flür, Gesch. Kap.
Kl. Blud. (MS.), S 495 — 503. — Vlbg. Landeszeit, 1896, NN. 146 — 8.
Den Anlaß zu der Mordtat bot das Vorrücken der Franzosen gegen
Bregenz bzw. gegen den Grenzfluß Laiblach am 8. Aug. 1796. Trotzdem
man zur Abwehr des Feindes gerüstet war, wurde von den im Unter
lande befehligenden Generälen Gräffen und Wolf alsbald die Ordre er
lassen, daß das kais. Militär von Bregenz abziehen und gegen den Arlberg
retirieren solle. Die Ordre wurde trotz dringlicher Gegenvorstellungen
des Kreishauptmannes von Indermauer durchgeführt und erfolgte der Ab
zug in der Nacht vom 8. auf den 9. Aug. Der durch nichts motivierte
Abzug wirkte bei der Bevölkerung niederschmetternd und erweckte den
großen Verdacht, daß hiebei eine Verräterei im Gange sei. Den aller
schlimmsten Eindruck beim Volk aber machte die gleichzeitige fluchtartige
Abreise der obersten Zivilbeamten des Landes, des Kreishauptmannes mit
seinen Begleitern, aus Bregenz mit dem Reiseziel Tirol, wohin sie auch
die staatlichen Geldkassen von Bregenz und Freiburg i. B., die zur Zeit
schon im Kloster zu St. Peter deponiert waren, bringen wollten. Übrigens
hatte der Kreishauptmann schon zuvor die, nach unseren heutigen Begrif
fen unverständliche Weisung erhalten, sich im Falle einer militärischen
Retirade nach Landeck zurückzuziehen.
Ignaz Anton von Indermauer entstammte einer Tiroler Adelsfamilie.
274
Sein Geburtsort war nicht, wie seit Sander allgemein angenommen, Schian
ders, sondern Landeck, wo er am 31. Juli 1759 zu Welt kam. (K. Jos.
Steger, Dekan J. Liberal Steger S. 10.) 1791 war er Landvogt und Kreis
hauptmann von Vorarlberg geworden und war als solcher zugleich Präsi
dent der Vorarlberger Stände und ständischer General.
Das überstürzte Vorgehen der obersten Landesbehörde ohne irgend
welchen Versuch einer Motivierung, der Umstand, daß die Landesvertei
digungsmannschaft ohne Benachrichtigung und behördliche Anweisung sich
selbst überlassen blieb, sodann das Zusammenströmen größerer Volks
mengen in Bludenz als am Vortag des Lorenzi-Marktes und auch wegen
der bangen Ungewißheit über die Vorgänge im Unterlande: das alles
brachte große Aufregung in die Leute und ließ einen gefährlichen Volks
auflauf befürchten. Am Nachmittag des 9. August langten die drei ge
nannten Amtspersonen in St. Peter an. Alsbald sammelte sich immer mehr
Volk von Bludenz, Sonnenberg und Montafon, großenteils bewaffnet,
beim Kloster an; dieses wurde umzingelt und bewacht, so daß auch kein
Entkommen mehr möglich war. Auch der Stadtpfarrer Khüeny, den man
vom Kloster aus zu kommen gebeten, richtete bei seinem Versuch, die Füh
rer der erregten Volksmenge zu beschwichtigen, nichts aus. Gegen 7 Uhr
abends nahm das Martyrium der armen Opfer seinen Anfang; unter rohen
Mißhandlungen und in ständiger Todesangst verbrachten die Gefangenen,
die man schon zuvor entwaffnet, im heutigen sog. Fürstenzimmer und im
anstoßenden bischöflichen Gastzimmer, die Zeit bis mittags ein Uhr ande
ren Tages, wo sie von den fanatisierten Aufrührern brutal hingeschlachtet
wurden.
Der Beichtvater des Klosters, P. Bonaventura, war nicht nur Augen
zeuge der ganzen Trauerszene, sondern er tat auch, was in seinen Kräften
lag, die Opfer zu retten und leistete ihnen, als dies nicht gelang, bis zu
letzt geistlichen Beistand. Wegen dieses Eintretens für sie kam er selbst
auch in äußerste Lebensgefahr. Er verfaßte daraufhin einen längeren Be
richt, über die ganzen Vorgänge an den Bischof sowie auch an die Inns
brucker Regierung, obwohl er von den Rädelsführern gewarnt wurde, dies
zu tun (Der Bericht findet sich abgeschrieben in der Klosterchronik, Bd. I,
S. 82—103; dazu Fortsetzung durch die Chronisten bis S 105.)
Im Jahre 1798 veröffentlichte der Pater diese geschichtliche Darstel
lung im Druck unter dem Titel: „Wahrhafte Beschreibung der Trauer
scene und der dreifach-grausamen Mordtat des Herrn Kreishauptmanns .
(Gedruckt, mit Ausnahme einiger Schlußbemerkungen des MS, bei J. Bren
tano, Bregenz, in 42, 18 S.; wieder abgedruckt in St. Gebhards-Kalender
1894.) Der Pater setzte sich unerschrocken den Wütenden entgegen; um sie
zu beruhigen und zur Milde zu stimmen, beschwor er sie, abzustehen da
von bei allem, was ihnen auf Erden ehrwürdig sei, und hielt ihnen die
Folgen ihrer Tat für sie, ihre Kindeskinder und das Vaterland vor. Zeit
weilig hatte er Hoffnung, mit seinen Vorstellungen durchzudringen, aber
immer wieder wurden seine Bemühungen durch rabiate Rädelsführer ver
eitelt. Einmal einigte man sich, eine Erklärung der Gefangenen bzw. eine
Beantwortung von sieben Fragepunkten, die Flucht betreffend, von die
sen entgegenzunehmen und dieses vom Pater zu Papier gebrachte Proto
koll durch Staffette nach Bregenz gehen zu lassen. Kaum vollendet aber,
wurde der Brief dem Pater aus der Hand gerissen und so war auch dieser
275
Rettungsversuch mißglückt. Am 10. August früh 4 Uhr las der Pater in
der Klosterkirche die hl. Messe, der auch etliche vom Volke teilweise bei
wohnten. Aber noch vor der Wandlung wurden diese abberufen und zwar
deshalb, weil man vor dem Kloster Standrecht halte, was mit den drei
Herren geschehen solle, ob man sie umbringen solle oder nicht. Man war
sich nicht einig darüber. Die Ansicht der Gemäßigteren, die abrieten, drang
nicht durch. Reichlicher Weingenuß der die frühere Mannschaft ablösen
den Wache erhitzte die Geister, neuer verstärkter Andrang des Volkes
verschlimmerte die Lage der Gefangenen und entschied schließlich zu ihren
Ungunsten das Schicksal. Einige sprachen dafür, daß man sie noch zuvor
beichten lassen solle. Aber beständige Störungen von außen machten es
dem Pater unmöglich, die Beichten entgegenzunehmen, so daß er sich be
gnügen mußte, mit den Gefangenen die drei göttlichen Tugenden und
Reue und Leid zu erwecken, sie zur Verzeihung gegenüber ihren Feinden
zu ermuntern und dann loszusprechen. Der Kreishauptmann, der alles
deutlich nachsprach, fügte letztlich bei: „Nun sterbe ich gern und mit
Freuden“. Kaum war dies geschehen, so schlug man wieder ohne Barm
herzigkeit zu und zog einen nach dem anderen bei den Haaren in den
Gang hinaus und da ging erst das Metzgen recht an“. Man hieb auf Herrn
Franzin mit Schwertern von beiden Seiten wie auf Krautstängel ein, daß
das Blut nicht bloß an die Mauern, sondern bis in den Oberboden hinauf
spritzte, dann schleppte man sie bei den Haaren, einen aber bei den Füßen
über die Stiege hinab.“ „Hundert traurige Merkmale der Unmenschlichkeit
erwecken noch Schauder. Gegen den Garten zu wurde Herr Franzin durch
den Kopf, Herr Weber in die Brust geschossen . . . Herr Kreishauptmann
aber wurde sogar, nachdem er auf die Gasse (gestoßen) gegen seine da
stehende Kutsche hinausgeschleift, wo noch zwei Blutigel, einer rechts, der
andere links, auf ihn ihre Gewehre losbrannten und mit diesem nicht er-
sättigt, mit selben umgewendet auf ihn zudreschten.“ Den Bedienten Wild-
gruber des Kreishauptmannes rettete der Pater durch sein rechtzeitiges
Eingreifen. Der Bediente lag unter der Bettstatt verborgen und schon
wollte ein Bauer mit dem Gewehr, bzw. Bajonett, hineinstoßen, als ihn
der Pater mit einem „grellen Verweis“ aufriß, so daß er abließ.
Den so grausam Ermordeten wurden im Unterhaus fast alle Kleider
vom Leibe gerissen und nun ging man ans Rauben ihrer Habseligkeiten;
auch dem Pater wurde alles aus der Kapuze herausgerissen, was die drei
Ermordeten ihm zur Aufbewahrung und Weiterleitung zuvor anvertraut
hatten. In den Gastzimmern des Klosters wurden alle Mobilien geraubt;
mit dem was weggeschleppt wurde, könnte man einen Leiterwagen füllen.
Im Kloster befanden sich auch einige Personen aus der Begleitung des
Kreishauptmannes, so der Rentmeister L. von Benier, Oberamtsrat, mit
seiner Gattin und noch drei anderen Herren. Diese entgingen dem ihnen
drohenden Verhängnis dadurch, daß sie noch rechtzeitig im Kloster ver
steckt werden konnten; jedoch wurden auch sie ihrer Besitzstücke beraubt.
Die damalige Schaffnerin des Klosters Frau Euphemia Willburger, die
nachmalige Priorin, trug durch ihre Umsicht und Tatkraft dazu bei, daß
ihnen nichts Schlimmeres widerfuhr. Die beiden Regierungskassen wurden,
nachdem am 11. August Militär im Kloster angekommen, unter militäri
scher Bedeckung nach Tirol verbracht.
Das Begräbnis der drei Opfer nahm P. Bonaventura am 11. August
276
5 Uhr abends in aller Stille ohne Glockengeläute vor; sie wurden in einem
gemeinsamen Grabe im Klosterfriedhof beigesetzt. — Im Jahre 1892 lie
ßen die Verwandten des Kreishauptmannes den drei Opfern einen neuen
Grabstein errichten. Bemerkt sei noch, daß im Kloster im Fürstenzimmer
mit Nebenraum, wo die Mordszene ihren Anfang genommen, noch bis
um das Jahr 1909 einige Blutspuren von jener Untat sichtbar blieben.
In den beigefügten Schlußbemerkungen berichtet P. Bonaventura, daß,
als der Baron Sternbach, auf dessen Ankunft die Ermordeten so sehnlich
gewartet, endlich von Feldkirch, wohin er gereist war, nach Bludenz heim
gekehrt sei, ohne zuerst seine Wohnung aufzusuchen, stracks gegen St.
Peter zugeeilt sei, aber auf halbem Wege von der vorgefallenen Kata
strophe erfahren hätte. Weiters seien 40 zum Schutz der Gefangenen von
einem Major, angeblich Luth, kommandierte Dragoner um mehrere Stun
den zu spät gekommen. Auch das Vogteiamt und die Gutgesinnten hätten
zu wenig getan, um die Mordtat zu verhindern.
Über das Nachspiel zu diesem ganz einzigartigen Volks-Exzeß sei noch
folgendes vermerkt. Von den Deliquenten wurden etliche 40 in Haft ge
nommen, schließlich aber wieder bis auf 12 nach Hause entlassen. Diese
zwölf Gefangenen wurden am 1. September 1798 nach Innsbruck einge
liefert, aber größtenteils später wieder entlassen. Das Haupturteil, zufolge
kaiserlicher Entschließung gefällt, ist datiert vom 17. August 1798. Der
Haupträdelsführer bei der Mordgeschichte war ein gewisser Franz Josef
Tschofen, von Bürs gebürtig. Er wurde unter teilweiser Milderung des
Strafurteils zu 20 Jahren hartem Gefängnis und angemessener öffentlicher
Arbeit sowie zur Strafe von je 25 Stockstreichen am 10. August jeweils
in den ersten zehn Jahren verurteilt. Die Amnestierung der meisten übri
gen Inquisiten wurde damit begründet, daß sie „in der irrigen, aus den
Verhältnissen der Zeiten herbeigezogenen Idee befangen waren, daß sie
ihre Mißhandlungen gegen vermeintliche Feinde des Vaterlandes ausübten
und das abgenommene Gut den Händen des annahenden Feindes ent
zogen“. Daß das Urteil über die Deliquenten so milde ausfiel, dürfte außer
der staatsklugen Rücksichtnahme auf die unruhigen Kriegszeiten, wohl
auch der Fürsprache des Churer Bischofs Karl Rudolf zu verdanken sein.
An diesen hatte nämlich der gesamte Klerus von Bludenz, Montafon und
Sonnenberg am 1. März 1798 ein Gesuch gerichtet um Fürbitte für die
Häftlinge; in diesem Gesuch bemerken sie, das Volk hätte die flüchtigen
Herren für Landesverräter gehalten, die es mit dem Feinde hielten; von
Untreue gegen den Kaiser sei im Volk nirgends eine Spur entdeckt
worden.
Dem P. Bonaventura ließ die Regierung den Dank und die vollste
Zufriedenheit für sein Eintreten zugunsten der Ermordeten aussprechen
und ebenso ließ der Bischof von Chur ihm unterm 3. September 1796 ein
Belobigungsschreiben zukommen. Alles Lobes wert waren aber auch die
wackeren Nonnen von St. Peter und besonders die genannte Schaffnerin
Euphemia Willburger, die für die armen Opfer trotz der Beschimpfungen
der Aufrührer und nicht ohne Lebensgefahr, soviel sie konnten, ihre
Dienste leisteten, wie der Pater in seinem Berichte hervorhebt.
Das kaiserliche Militär kam, leider zu spät, am 11. August früh mor
gens vor dem Kloster an. Bald war dieses voll Soldaten, Weiber und Kin
der, denen man allen Speise und Trank geben mußte. Die Soldaten er
277
laubten sich viele Ausschreitungen und raubten alles Erreichbare. Die zwei
Hauptgüter des Klosters, die Breite und der Parsack, wurden ganz zu
grunde gerichtet; bei 15 Fuder Heu wurden von Soldaten im Klosterstadel
gestohlen. Der Schaden, den das Kloster damals erlitt, wurde auf 2192 Fl.
angeschlagen. — In jenen stürmischen und unsicheren Tagen ließ das
Kloster in Eile das Beste zusammen auf einen Wagen nach Tirol schaffen
und ebenso sandte es etliche von den Frauen und Laienschwestern, Novi
zinnen dorthin, und zwar nach Pettneu und Imst, wo sie durch mehrere
Wochen Aufenthalt nahmen.
Im Frühjahr 1798 fielen die Franzosen in der Schweiz ein; am 2. Mai
kamen sie nach Einsiedeln. Der Fürstabt Beat und die Kapitularen verlie
ßen das Stift und flüchteten nach St. Gerold. Da aber das Klösterlein zu
klein war, boten ihnen die Nonnen von St. Peter Aufnahme in ihrem
Kloster an und so weilten zeitweilig 14—18 Flüchtlinge von Einsiedeln
dahier.
Das Einsiedler Gnadenbild in St. Peter
Am 16. Juli 1798 wurde in aller Stille nachts 10 Uhr das Einsiedler Gna
denbild nach St. Peter gebracht und im unteren Archiv verborgen; am
9. Oktober wurde es in die Zelle der Priorin gebracht und hier im Klei
derkasten versteckt; hier blieb es bis zum 9. März 1799. Am 27. März,
nachdem der Ansturm Massenas auf Feldkirch erfolgt war, wurde das
Gnadenbild nach St. Gerold geflüchtet. Als die Feindsgefahr sich wieder
verzogen hatte, wurde das Bild am 19. August von St. Gerold in feier
licher Prozession mit Glockengeläute in allen Ortschaften nach St. Peter
zurück geb rächt und hier zunächst zur Verehrung des Volkes öffentlich
ausgestellt.
Schon unterm 3. August d. J. hatte das Vogteiamt im Bericht an das
Bregenzer Kreisamt diese Absicht, auszustellen, gutgeheißen und zur Ge
nehmigung empfohlen; es sei dies der sehnliche Wunsch des Landvolkes;
der Bischof von Chur habe über Bitten der Geistlichkeit dies bewilligt;
nunmehr ersuchten die drei Gerichtsvorstehungen Bludenz, Sonnenberg,
Montafon, um die Genehmigung hiezu; die drei Gerichte würden auch
die nötigen Wachen stellen zur Aufrechterhaltung der Ordnung (St.-A.
Blud. 182-33).
Vor der Klosterkirche wurde ein eigenes kapellartiges Gebäude mit
Altar errichtet. Auf diesem blieb das Bild durch 13 Tage und Nächte aus
gesetzt. Täglich fanden aus verschiedenen Pfarreien, so aus den sämtlichen
Pfarreien des Montafons, ja fast aus allen Pfarreien Vorarlbergs und
manchen sogar aus Tirol Kreuzgänge dahin statt und wurde täglich unter
großem Volkszulauf hier Predigt und Amt gehalten. Scharfschützen hiel
ten vor dem Gnadenbild Wache. Alsdann wurde das Bild wieder im In
nern des Klosters verborgen. Als sich die Franzosengefahr neuerlich an
den Landesgrenzen zeigte, wurde das Bild am 22. Oktober 1799 mit an
deren Kostbarkeiten des Stiftes Einsiedeln, so besonders mit der Reliquie:
dem Haupt des St. Meinrads, nach Tirol verbracht.
Am 16. Jänner 1800 war in der Klosterkirche feierliche Fahnenweihe;
es wurden zwei neue aus Wien eingelangte Kriegsfahnen für das in Blu
denz und Umgebung liegende Regiment „Kaiser“ N. 1. von Beichtiger P.
MLarian geweiht.
278
Das Jahr 1800 sollte dem Kloster wieder neue Beschwernis bringen. Es
gab Einquartierungen von Soldaten und von Tiroler Ordonnanzen und in
die Stallung wurden Packpferde und Schlachtochsen eingestellt. Der 16.
Mai brachte den Abzug der Kaiserlichen von Bludenz und den Einmarsch
der Franzosen in die Stadt und ins Kloster. Nachdem sie am Abend wie
der nach Feldkirch abgezogen, kehrten sie am 18. Mai wieder nach Bludenz
zurück. Im Kloster, wo 14 Mann einquartiert waren, hausten sie sehr un
gestüm und heischten von den Frauen noch eine Geldkontribution. Im
Jahre 1800, seit dem 18. Juli, verpflegte das Kloster 431 Offiziere und
265 Gemeine. Auslagen hatte es damals in bar und für Verpflegung mit
2473 Fl.
Das Einsiedler Gnadenbild war, wie bemerkt, 1799 im Herbst nach
Tirol verbracht worden und zwar zuerst nach Imst, dann nach Hall, wei
ters nach Bruneck und Lienz. Von hier wurde es durch einen braven katho
lischen Kaufmann mit eigener Kaufmannsware zu einem Geschäftsfreund
nach Triest gebracht, wo es im Haus eines Protestanten sicher geborgen
wurde. Nachdem die Kriegsgefahr sich wieder verzogen, kam das Bild
wieder zurück nach Tirol, ins Kloster Wüten und von hier am 29. Novem
ber 1801 wieder nach St. Peter. Fast zwei Jahre blieb es hier wieder ver
borgen, wie es heißt, wieder in der Zelle der Priorin. Im September 1803
traf man Anstalten, es wieder nach Einsiedeln zu übertragen. Zuvor je
doch wurde es über allgemeinen Wunsch am 21. September in der Bluden
zer Pfarrkirche und am 22. und 23. September auf dem Platz bei St. Peter
nochmals feierlich ausgestellt. Eine gleiche Aussetzung und Verehrung fand
dann ebenfalls in Feldkirch auf inständiges Anhalten des dortigen Stadt
magistrates statt, wo es vom 25. bis 27. September auf dem Kirchplatz
vor der Pfarrkirche auf einem Freialtar ausgestellt blieb. Der Stadtpfarrer
Jos. Ant. Mayr hielt eine ergreifende Predigt und hierauf der Fürstabt
von Einsiedeln „unter Paradierung des Militärs“ das Pontifikalamt. Wie
der sammelten sich Tausende und Abertausende um das hochverehrte Bild
und es heißt, daß Feldkirch ein solches Menschengewoge und -Gedränge
bis dahin noch nie gesehen habe. In unserer Klosterkirche zu St. Peter er
innert noch heute eine große Gedenktafel an die einstige längere Anwesen
heit des Bildes dortselbst im Kloster. — Von Feldkirch wurde das Bild in
die Schweiz auf den Etzel gebracht und von dort erfolgte am 29. Septem
ber 1803 der Einzug in Einsiedeln unter größter Feierlichkeit. Im ganzen
hatte das Bild unter dreimal zwei Jahre, 35 Wochen und 4 Tage in
St. Peter geweilt. — Gerade ein Jahr später wurde das vorerwähnte Haupt
des hl. Meinrad vom Kloster St. Peter unter Begleitung des Brazer Pfar
rers und Deputanten Franz Anton Leo, des Beichtigers P. Marian Herzog,
der Priorin Euphemia und zweier Mitschwestern auf den Etzel geschafft,
von wo es in ähnlicher Ordnung und Feierlichkeit wie vorher das Gnaden
bild nach der Abtei eingeholt wurde. Diese Reliquie hatte drei Jahre in
St. Peter geruht (Siehe Wallfahrtsgsch. U. L. Frau von Einsiedeln“ von P.
Odilo Ringholz, 1896, S. 36—40; Kath. Schweizerblätter 1861, S. 714-18).
Die flüchtigen Kapitularen von Einsiedeln standen im ganzen durch
5 Jahre und 3 Monate in der Verpflegung im Kloster St. Peter; zwei von
ihnen feierten dort ihre Primiz und fünf fanden ihre letzte Ruhestätte auf
dem Friedhof der Klosterfrauen.
279
Die weiteren Begebenheiten zur Zeit der Franzosenkriege um 1805
Im Kriegsjahr 1805 kam am 12. November ein österreichisches Militär
spital für 50 Kranke ins Kloster. Fast alle Kranken litten an ansteckenden
Seuchen. Auch der Beichtvater P. Marian, der den Sterbenden beistand,
wurde von der Krankheit befallen und schwebte in höchster Gefahr. Die
Frauen taten viel Gutes durch freiwillige Darreichung von Speis und Trank
an Kranke und Aufwärter.
Am 17. November 1805 kamen 6000 Franzosen auf einmal nach Blu
denz, um sogleich nach Tirol vorzurücken. 400 Mann stellten sich vor dem
Kloster auf und verlangten Speise und Trank. Angesichts der Unmöglich
keit, dem Verlangen zu entsprechen, begnügten sich die Feinde mit der
Verköstigung von 30 Mann und einer Geldleistung von 10 Kaiserdukaten
an den Platzkommandanten, worauf dieser eine Schutzwache zum Kloster
stellte. Auch nach der Rückkehr der Franzosen gab es wieder viel Ein
lagerung und Unkosten, abgesehen von Furcht und Schrecken vor diesen
ungebetenen Gästen.
Unter der bayrischen Regierung im Lande 1806—14 wurde wiederum
der Fortbestand des Klosters fraglich. Der eifrige Beichtiger P. Marian,
der sich des Klosters in allen Angelegenheiten annahm, mußte auf Befehl
des kgl. Kommissärs Merz, bei dem er von Mißgünstigen und Feinden
verleumdet worden, Schnall auf Fall das Kloster verlassen und so reiste
er am 3. Jänner 1807 zur größten Betrübnis der Frauen nach Einsiedeln
zurück. — Die bayrische Regierung maßte sich die oberste Leitung in den
Klöstern, sogar in geistlichen Angelegenheiten, an. Am 18. August 1808
kam der Landrichter mit dem Aktuar nach St. Peter und las dem ganzen
Konvent die kgl. Verordnung vom 23. Juli 1808 vor. Hiernach konnte
jede Nonne jederzeit aus dem Kloster treten und ihre Pension außer dem
selben genießen mit staatlicher Bewilligung und der Verpflichtung, sich zu
entsprechenden Diensten verwenden zu lassen. Der Chorgesang wurde
abgeschafft. Den Nonnen solle auf Wunsch auch die Wahl eines anderen
Beichtvaters zustehen. Jede Nonne solle sich mit ihren Verwandten am
Sprechgitter ohne Zeugen unterreden dürfen. Die Generalkommissäre sol
len dafür sorgen, daß in den betreffenden Klöstern im Einvernehmen mit
dem Bischof eine Tagesordnung festgesetzt werde. Die bis zur Aufhebung
noch fortbestehenden Klöster sollten jährlich einmal durch den Landrichter
visitiert, bzw. die einzelnen Nonnen sollten vernommen werden hinsicht
lich allenfalliger Beschwerden.
Das Aufstandsjahr 1809 brachte wieder Durchmärsche freundlicher und
feindlicher Kriegsscharen, was an das Kloster wieder schwere Anforderun
gen hinsichtlich ihrer Verköstigung stellte. Im August kamen Franzosen
und Bayern; innerhalb 11 Tagen hatten die Frauen 11 Offiziere und
436 Mann zu verköstigen. — Am 29. August 1809 besetzte der Feind wie
der Bludenz und ihre Vorposten standen abermals an der Ecke der Klo
stermauer von St. Peter. Tage darauf drangen die Tiroler vor und griffen
unerwartet um 7 Uhr früh die Vorposten an, die sofort Hilfe aus der
Stadt erhielten. Gerade vor dem Kloster kam es zu einem heftigen Gefecht,
das eine Stunde dauerte. Auf beiden Seiten gab es Verwundete; endlich
wichen die Tiroler.
280
Noch schlimmer wurde das Kloster im Herbst in Mitleidenschaft ge
zogen. Es kam französische Einquartierung und der französische General
wollte sogar ganz rücksichtslos den oberen Stock, in dem die Zellen der
Frauen waren, besetzen; jedoch die bayrischen Offiziere achteten über Bit
ten der Priorin doch die Klausur, nahmen aber doch das ganze „Gasthaus“
(Gasttrakt) in Beschlag. Welche Anforderungen an das Kloster gestellt
wurden, ergibt sich daraus, daß vom 6. August bis 17. November 1809
von ihm verpflegt wurden: 97 Offiziere und 3770 Mann. Dabei richtete
die Soldateska am Klosterbesitz mannigfachen Schaden an. Von der Stadt
erhielt das Kloster gar keine Unterstützung, obwohl es Steuern und Auf
lagen gleich anderen ertragen mußte. Zu allem Überfluß wurde noch am
6. Dezember d. J. ein Spital ins Kloster verlegt und hatte dieses 3 Monate
lang im ganzen 39 Offiziere und 450 Mann als Kranke in allem zu ver
pflegen. Zu all diesem kamen noch neue Steuern und Auflagen unter der
bayrischen Herrschaft, so die Familiensteuer (1809), eine neue Grundsteuer
(1812) ein Zwangslehen (1813). Die Grundstücke und Gebäude waren
weit überschätzt worden und war eine Beschwerde gegen solche Überspan
nung anscheinend nutzlos gewesen. Unter der bayrischen Regierung mußte
das Kloster an allerlei solchen Auflagen und anderen Erlittenheiten über
10.000 Fl. leisten.
Freudig wurde auch in St. Peter der Wiederheimfall Vorarlbergs an
Österreich begrüßt (im Juli 1814). Der kais. Hofkommissär Anton von
Roschmann, der am 7. Juli d. J. in Bregenz das Land von Bayern über
nommen hatte, besuchte auf seiner Rückreise, auf der er in allen Orten
festlich begrüßt wurde, auch St. Peter, wo er über eine Stunde weilte.
Beim Dankfest am 24. Juli war am Abend wie die Stadt Bludenz auch
St. Peter festlich beleuchtet. Im Jahre 1815 kam Kaiser Franz selbst ins
Land. Am 17. Oktober weilte er in Bludenz und gewährte in seinem Ab
steigequartier in der „Krone“ auch der Priorin Euphemia huldvoll Audi
enz. Diese hat für das Kloster um Erlaubnis der Aufnahme von Kandida
tinnen und zeigte der Kaiser sich hiezu willfährig. Diese Erlaubnis wurde
tatsächlich am 19. Juni 1816 gegeben; 1817 erfolgten solche Aufnahmen,
die Einkleidung wurde aber erst 1822 bewilligt.
III. Wirtschaftsgeschichte des Klosters
Wirtschaftsgeschichtliches, Klosterlehen, Steuerleistungen
und darauf bezügliche Streitsachen
Von Anfang an war der Besitz des jungen Klosters St. Peter ein sehr be
scheidener. Dies ergibt sich aus der Urkunde Bischof Friedrichs vom
28. Oktober 1286. Die Schenkung der Kirche zu St. Peter an die Kloster
frauen „betreffs des Zeitlichen“ erfolgte ja eben wegen der Armut. Es
mußte also zur Kirche auch ein Besitz gehören und so wurde als Stiftungs
gut jederzeit die sog. „Breite“ (Braite, vom Volk Prate oder Pratens, von
lat. Pratum, genannt) angesehen. Es ist dies ein schönes großes Stück Gut,
teils Äcker, teils Wiesen, taleinwärts hinter dem Kloster an der Bundes
straße gelegen. Über dieses Gut berichtet keine alte Urkunde und ältere
281
Urbare fehlen; im 17. Jahrhundert wußte man nur, daß es seit „undenk
licher Zeit“ dem Gotteshaus zugehörte, zu dessen schönsten Besitzungen es
heute noch zählt. Im Jahre 1685 schätzte man seinen Wert auf etwa
2000 Fl. — Zur Peterskirche gehörte von Anfang an der Kaplinawald.
Nach einer alten Aufschreibung hatte das Kloster einst einen Weinberg in
Nüziders und Thüringen. Dazu kamen noch einige Erblehen und der Kir
chenzehent (Flür, Fragm. III, 53, Sander, aaO. 17).
Vom Jahre 1362 datiert die Werdenbergische Jahrtagsstiftung an die
Kirche St. Peter. Nämlich Graf Albrecht der Ältere, Sohn des Grafen
Hugo II., verschrieb unterm 20. Jänner 1362 für sich, seinen Sohn Albrecht
den Jungen und dessen Sohn Hugo sowie ihre Erben den geistlichen Frauen
von St. Peter 5 Pfd. Pf. Konst. M. für eine ewige Messe, die sie halten
sollten für des Stifters und seiner Hausfrau seh, weiland Katharina Grä
fin von Werdenberg, auch genannt von Kyburg, Seelenheil. Der Vogt in
Bludenz oder Montafon soll den Frauen von der Summe 2 Pfd. Pf. im Mai
und drei im Herbst aus den Steuern reichen (Orig. Pgt. Urk. im Klost.-A.;
Kop. im Stadt-A. Bludenz 115-34). Hiezu verschrieben ihnen aber die
Werdenberger noch 30 Lämmer, die ebenso jährlich vom Vogt an das
Kloster abzuliefern sein sollten. Diese Lämmerstiftung ist im Brief von
1362 noch nicht enthalten, wohl aber in dem gleich zu erwähnenden Be
stätigungsbrief von 1514. Im Jahre 1423 bestätigte Herzog Friedrich, an
den 1420 die Herrschaft Bludenz gekommen, diese Widmungen, wogegen
die Klosterfrauen einen Revers wegen des Jahrtags ausstellten. Auch der
folgende Landesherr Herzog Sigismund genehmigte diese Stiftung, wie
sich aus Kaiser Maximilians Bestätigungsbrief ergibt, den er den Abge
sandten des Klosters am 22. März 1514 zu Innsbruck ausfertigen ließ.
Die ewige und jährliche Gült der 5 Pfd. Pf. sollte je zur Hälfte im Mai
und im Herbst gereicht werden und zwar wie die Lämmer ewiglich, so
lange die Frauen den Jahrtag hielten (Urk. im Kl.-A.; Sander S. 177).
Wie aus älteren Aufschreibungen hervorgeht, wurde diese ewige Messe,
d. i. Jahrtag, früher „mit vielen Priestern“ feierlich also mit Seelenamt,
Lobamt und Beimessen gehalten und wiederum später hielt man die Jähr
zeit an zwei verschiedenen Tagen mit je einem Amt. Der Jahrtag wird
heute noch für das Haus Werdenberg gehalten. Die Kostenbestreitung
haftete auf Schloß Gayenhofen mit Gütern in Bludenz und ging seinerzeit
auf den Baron Sternbach mit Übernahme des Gayenhofes als Lehensgut
ca. 1730 über. Dem Kloster wurden (laut Urbar, S. XI) jährlich 10 Fl.
511/2 Kr. Rw. verabfolgt; ab 1861 waren es 9 Fl. 49V2 Kr. OW., später
19 Kr. — Die Naturalabgabe der 30 Lämmer, die aber schon im 16. Jahr
hundert in Geld umgewandelt wurde, lag auf den herrschaftlichen Gütern
und den 301/2 Mitmel Acker (1 Mitmel = 8.092 Ar) im Unterfeld in der
Form eines Zehnten (Vgl. hierüber Flür, Fragm. III., 58 f).
Im Jahre 1483 kaufte das Kloster von vier Parteien das Gut Gasün
mit dem Weingarten und dem halben Torkel, mit Wiesmahd und Baum
garten nächst beim Kloster (Sander 18). Weitere Erwerbungen waren der
Stachelhof mit Gut und Maie, säß 1517, die vordere Alpe ob Salum im
Bürser Kirchspiel 1521 (ebd.).
Das Kloster besaß auch Häuser in der Stadt Bludenz; eines derselben
wird bereits 1365 erwähnt (Regest bei G. Fischer, Mus.-Ber. 27, 1888,
S. 28, Nr. 7). Er ist wohl das heutige Dörflinger-Haus (Doppelhaus) Rat
282
hausgasse Nr. 10 (+ 8). Der Hausflur und einige Gemächer sind gewölbt,
der Stiegenaufgang hat Wandnischen, in denen Bilder waren; merkwürdig
ist die Unterteilung des obersten Stockwerkes; dasselbe wies einen 12 m
langen und 3V2 m hohen Saal auf, dessen Wände in den oberen, nur vom
Estrich aus zugänglichen Teile 11 Gemälde, meist Landschaften, schmück
ten, von denen noch 7 gut erhalten sind. Inhalt der Bilder läßt erkennen,
daß das Haus später wohl im Besitz einer wohlhabenden Patrizierfamilie
war (A. Leuprecht: Bemerkenswertes über Bludenz, MS im Landesarch.:
Alte Wohnhäuser, Nr. 8; Flür, Fragm., III., 47). Ein anderes Haus schon
um 1600 dem Kloster gehörig, stand in der Stadt an der Ringmauer „im
mittleren Stock“, d. h. gegen die Mitte der Stadt gelegen. Außerdem hatte
das Kloster ein Haus in der Sturnengasse, dem Rathaus zu (Flür ebd., III.,
72).
Das Kloster bezog auch verschiedene Zinsen u. a. auch von einem
Hause in Feldkirch. Die Einnahmen der Zinsen werden in der 1. Hälfte
des 17. Jahrhunderts gelegentlich auf 250 Fl. geschätzt (Sander, 19).
Der dem Kloster gehörige Kirchenzehent der Peterskirche wurde be
zogen aus den Fraktionen Brunnenfeld, Bings, St. Leonhard, vom Unter
feld in Bludenz und einem Teil der Gemeinde Bürs und Vandans. 1536
wurde diese Zehentangelegenheit neu geregelt (Blud. St.-A. 31-9. Üb. d.
Zeit der Erwerb, des Zehents; Sander 25; Flür aaO., III., 53-59). 1654-55
lief ein Zehentstreit zwischen dem Kloster und den Untertanen von Brun
nenfeld, Bings und St. Leonhard, weil das Kloster den Zehent nicht mehr
in Bargeld sondern in Naturalfrüchten verlangte und zugleich das Zehent-
Abkommen von 1536 wieder beanstandete; durch diesen letzteren Ver
gleich sei das Kloster um die Hälfte übervorteilt worden; der Vertrag sei
ungültig wegen Veräußerung des Kirchengutes und zudem sei er nicht be
stätigt worden. — Die Innsbrucker Regierung entschied jedoch unterm
2. Juli 1655: die beklagten Erblehenbesitzer hätten das Erblehen ersessen
und seien daher nach so langer Zeit (119 Jahre) nicht mehr zu beunruhigen
(Flür, III., 54; Sander, 41-44). — Dieser Zehent wurde erst 1851 abgelöst
(Flür, III., ebd. 62). — Der Zehent vom Bludenzer Unterfeld war der so
genannte Frauenzehent, auch Rungeliner Zehent genannt, der auf einem
großen Gute von 30^2 Mitmel oberhalb oder nördlich der herrschaftlichen
Güter oder der „Herren-Breite“.
Auf dem besagten oberen oder nördlichen Gut haftete eine Stiftung
des Grafen Albrecht d. Ä., wegen den angeblich ans Kloster schuldigen
Zehenten von den benachbarten herrschaftlichen Gütern gab es 1610 und
dann wieder 1623 Verhandlungen und wurde die Schuldigkeit nicht an
erkannt (Flür, aaO., III., S. 56-58; Sander, 32 f). Erblehen, die jeweils
verliehen wurden, hatte das Kloster in Rungelin, Brunnenfeld, auf Paschg,
zu St. Leonhard und auf Radin (Flür, III. 62-66).
Das Kloster mußte aber auch selbst Zehent zahlen und gab es dieser-
halb mehrfach Zwist mit der Stadt Bludenz. So wollte das Kloster 1580
den Weinzehent an die Stadt nicht mehr leisten. Der Weinzehent bildete
einen Teil der Zehentschuldigkeit der Stadt an das Domkapitel in Chur.
Die Weigerung des Klosters erfolgte über Anrat des Herrschaftsvogtes
Hector von Ramschwag und des bischöflichen Vikars Johann Tintel in
Feldkirch, und zwar in Rücksicht auf die Armut des Klosters. Schließlich
aber wurde 1589 entschieden, daß das Kloster den Weinzehent zu zahlen
283
hätte (Flür III., 67-72). — Im Jahre 1659 gab es einen ähnlichen Anstand,
da das Kloster sich neuerlich weigerte, den erhöhten Churer-Zehent zu
Händen der Stadt zu entrichten und wurde dann die Sache über Inter
vention des Bischofs dahin geregelt, daß St. Peter zusagte, jährlich 11 Fl.
Churerzehent und jedes 10. Jahr den Ehrenschatz mit 12 Fl. zu erlegen
(St.-A. Bludenz, 24/54; 13/9; Sander, 44; Flür, ebd. 91). — Die Ablösung
der dem Kloster zu entrichtenden Zehnten erfolgte 1835 und 1851 (Flür,
ebd. 113 f).
Die tüchtige, um die Wiedererrichtung des Klosters verdiente Priorin
Barbara Feurstein erwarb 1577 zwei weitere Stück Güter im Gassünd,
angrenzend an das Klostergut Langwiese, ebenso 1582 Grundstücke in
Nüziders (Transauwen) und 1590 ein Gut auf Paschg. Das Kloster besaß
aus sehr früher, wohl schon werdenbergischer Zeit her auf dem Eschenberg
im heutigen Liechtenstein einen Lehenhof „Morrhartshof“ genannt; 1594,
als wegen unkorrekten Verhaltens der Lehensleute die Güter lehenfällig
geworden, wurden sie auf Fürbitte des dortigen Landvogtes bedingungs
weise doch wieder weiterverliehen (Sander, 30 f). — Im Jahre 1609 war
der Vermögensstand des Klosters laut eines Ausweises dieser: Zinsbezug
250 Fl., Güter für Winterung von 20 Kühen und ein Weingarten. Als
jährliche Ausgaben werden angeführt: 100 Fl. für Pflanzung und Erhal
tung der Güter, 100 Fl für Ankauf von Korn wegen des täglich großen
Zulaufes armer und fremder Leute, andere Ausgaben für 50 Fl. Um jene
Zeit (1611) bewilligte Erzherzog Maximilian über Bitten der Frauen dem
„armen Klösterlein“ auf Widerruf eine jährliche Beisteuer von 40 Fl. aus
dem Amt Bludenz behufs Erhaltung eines eigenen Priesters im Kloster. —
1623 erhielt das Kloster aus der Zürcher’schen Erbschaft 3000 Fl. sowie
ein Gut, das dann für 500 Fl. verkauft wurde (Sander 34). —- 1626 konnte
das Kloster von Erzherzog Leopold das unmittelbar vor dem Kloster ge
gen die Stadt zu gelegene Gut Parsack erkaufen (ebd. 33 f). — Eine will
kommene Erwerbung im Betrage von 1095 Fl. machte das Kloster 1672
zufolge einer Erbschaft, die die hiesige Nonne Barbara Klöckler von Mün
chenstein aus Familienbesitz machte (ebd. 46 f).
In der Geschichte des Klosters begegnen uns wiederholt Strittigkeiten
und Verhandlungen wegen der von ihm verlangten öffentlichen Abgaben.
Von der Beitragspflicht zum Churer Zehenten und den hiebei erfolgten
Anstanden war bereits die Rede. Schon 1629/30 hatte der Bischof sich
veranlaßt gesehen, das Kloster gegen ungerechte Besteuerung und außer
gewöhnliche Kontributionen in Schutz zu nehmen (St.-A. Bludenz, 29/13;
53/29). Ein längerer Prozeß zwischen Stadt und Kloster spielte sich 1647/
1648 ab wegen der schwedischen Brandsteuer, wegen einer Einquartierung
und wegen gemeiner Werke und Atzungen (Akten im Bl. St.-A. 204/39;
29/13; der Spruchbrief und die Bestätigungen im Klost.-A.; Regest, der
Urk. v. 1648, Nov. 7 in Mus.-Ber. 1889, S. 83, N. 183; Sander 28—40;
vgl. Bergmann: Beiträge 125). Nachdem die Schweden am 4. Jänner 1647
unter Wrangel Bregenz erobert hatten, kamen schwedische Steif scharen
brandschatzend durch das Land bis nach St. Peter; sie kamen auch ins
Kloster, von wo alle Frauen bis auf die zwei ältesten geflohen waren.
Sie fügten ihnen aber kein Leid zu. Der Stadtrat von Bludenz hingegen
stellte die wohl unbillige und übertriebene Forderung, als Brandsteuer
100 Fl. und eine schöne Kuh zu geben, so daß um dies aufbringen zu
284
können, das Silbergeschmeide verkauft werden mußte. Gleichzeitig lief
durch drei Jahre ein Rechtsstreit mit der Stadt wegen gemeiner Arbeit und
Fron. Der ganze Handel wurde schließlich vertragsweise durch Vermittlung
der geistlichen und weltlichen Obrigkeit beigelegt.
Der Spruch wurde gefällt am 26. März 1648 zu Bludenz vom Dom
propst und Generalvikar Christoph Mohr, vom Pfarrer und Kämmerer in
Bürs Christian Kraft, vom Vogteiverwalter Ulrich von Ramschwag und
vom Untervogt und Richter Joh. Adam Salomon. Der Vergleich enthält
folgende Punkte:
a) Da der schwedische Einfall eine allgemeine Landstrafe gewesen, so
soll der Konvent von St. Peter die 116 Fl., die der Stadtrat von ihm emp
fangen, aber nicht für sich selbst, sondern zur schwedischen Brandsteuer
verwendet, ihm überlassen (und dem Ziegler die bewußten Ziegel vollends
bezahlen).
b) Der Konvent hat der Stadt jährlich 15 Fl. von seiner Forderung an
die Stände der vier Herrschaften vor dem Arlberg zu überlassen (Das Got
teshaus hatte einen von den Brandständen gefertigten Schuldbrief dd. 1600,
März 1., lautend auf 1000 Fl., der von den Klöckler’schen Herren wahr
scheinlich anläßlich Eintritt der Barbara Klöckler ins Kloster an dieses ge
kommen war; 1654 überließ das Kloster den Originalbrief an die Stadt
gegen gute pfandbare Schuldbriefe (Blud. St.-A. 93/18). Wenn aber die
Stände die dem Gotteshaus schuldige Hauptsumme ablösten und erlegten,
so soll die Stadt davon 300 Fl. zu ihren Händen nehmen und das Gottes
haus von dieser Pension von 15 Fl. befreien; der erste Zins solle auf Mar
tini 1647 fällig sein. Dagegen darf das Kloster künftig von der Stadt
weder mit Kriegskontributionen, Einquartierungen, noch irgend welchem
Gemeinwerk (Verbesserung von Wegen, Stegen und Brücken, Archen und
Muhren) beschwert werden, ausgenommen bei größter Wassergefahr, wo
das Kloster mit einem Wagen, einem Paar Ochsen und einem Knecht bei
springen solle.
c) Bei feindlicher Besetzung oder Brandschatzung kann das Kloster sich
für sich selbst abfinden oder nach Belieben es mit der Stadt halten; dage
gen hat der Rat:
a) dem Gotteshaus die von den 130 Fl. Brandsteuer noch übrigen
14 Fl. nachzusehen;
b) die 7 FL, die der im Kloster einquartierte kaiserliche Reiter im
Wirtshaus verzehrte, selbst zu zahlen;
c) die Stadt soll das Kloster an der gemeinen Weide und Feldatzung
mit seinen Rindern, Schafen und Geißen wie von altersher unverhindert
teilnehmen lassen, jedoch so, daß es sich mit Zwing, Etter und Bann wie
andere Kirchenspielgenossen vorhalte. Folgt noch die Bestimmung, daß
dieser Vergleich der Pfarre Bludenz hinsichtlich notwendiger Bedürfnisse
von Kirche und Pfarrhof sowie ihrer geistlichen Jurisdiktion gegen das
Gotteshaus — die bekannte Streitfrage! — unpraejudizierlich und des Kon
ventes Pfarrzugehörigkeit nach St. Laurenzen - Bludenz nicht benehmen
solle, ebenso wie den beiderseitigen althergebrachten Immunitäten und
Rechten. — Die Bestätigung dieses Spruchbriefes erfolgte durch Bischof
Johann VI. dd. Chur, 15. Okt. 1648 und durch den Landesfürsten Erz
herzog Ferdinand Karl dd. Innsbruck, 7. Nov. d. J. — Da die Stadt später
wieder zu ihren Gunsten unzudeuteln versuchte und dem Kloster verschie
285
dentlich Schwierigkeiten in den Weg legte, z. B. beim Ankauf des Parsack,
ja auch nur eines kleinen Weges, so bemühte sich der Beichtvater P. Posch
um die feierliche Konfirmation des Vertrages durch den Kaiser Leopold I.
selbst, die dann dd. Wien, 1668, Juli 14., erfolgte (Sander, 46).
Im Jahre 1706 wurde zwischen Stadt und Kloster ein Projekt zum
Ausgleich hinsichtlich Besteuerung des Klosters vereinbart, wodurch hier
hingewiesen zu haben genügt (St.-A., Blud. 29/13).
Ein längerer Streit wegen Besteuerung des Klosters, schwebend zwi
schen Bludenz und den Gemeinden Bürs und Nüziders, füllte die Zeit der
1680er- und 1690er-Jahre aus, worüber Sander einläßliche Untersuchungen
angestellt hat. (Sander: „Der Streit zwischen Bludenz und Sonnenberg für
die Besteuerung des Klosters St. Peter 1686—1695“, 1904. — Akten z. T.
in St.-A. Bludenz 29/13; 116/45; 23/39.)
Die Veranlassung dieses Spans, der dann schon bald in einen fast
zehnjährigen Prozeß zwischen der Stadt Bludenz und der Herrschaft, bzw.
Landammannschaft Sonnenberg sich ausweitete, war diese: 1686, am
2. September verlangten Abgeordnete der Gemeinden Bürs und Nüziders
ganz unvermittelt von der Priorin Klara Zürcher die Zahlung der gebüh
renden Schnitze und Steuern von den in Sonnenberg liegenden Gütern des
Klosters, die sie auf 25—26.000 Fl. schätzten, und zwar müßten diese von
drei Jahren her versteuert werden, von jedem Tausend ein Dukaten ohne
andere Kostenberechnung. Bemerkt sei, daß der Klosterbesitz im Sonnen
bergischen nur den Maiensäß Stachelhof und die Voralp ob Salum, ge
wöhnlich „Nonnen-“ oder „Kloster-Alp“ genannt, beide im Bürser Kirch
spiel dann das Stück Ried, genannt „der Weiher“ zu Nüziders in Trasau-
wen umfaßte.
Da die Priorin und die Klostervorstehung solch unmotiviertes Ansin
nen schon im Hinblick auf die bisherigen Freiheiten und Privilegien rund
weg ablehnten, gingen die beiden Gemeinden her und sandten 18 Mann
auf die Nonnenalpe, die am anderen Morgen überfallmäßig dort zu Schad
loshaltung 213V2 Pfund „Schmalz“, d. i. Butter in Beschlag nahmen und
pfändeten; trotz sofortigen Einschreitens des Vogteiverwalters Joh. B.
Vögel, des scharfen Protestes des Stadtpfarrers Kammerers Kaspar Stieber
und als bischöflichen Vertreter und trotz eines Mahnschreibens des Bischofs
Ulrich selbst an die beiden Gemeinden, ließen sich diese zu nichts herbei.
Sie behaupteten, diese Angelegenheit sei eine weltliche und gehöre vor die
Regierung und nicht vor die geistliche Obrigkeit; man solle sie bei der
Innsbrucker Regierung suchen, dort würden sie antworten. Und so reisten
dann am 20. September d. J. zwei Schwestern mit Empfehlungsschreiben
des Bischofs nach Innsbruck, mußten aber hier zunächst durch 14 Wochen
zuwarten, bis sie die Angelegenheit bei der Regierung vorlegen konnten,
da der sonnenbergische Landschreiber Matthias Leu, wie das Memorial des
Klosters meint, „alle Regimentsräte und Advokaten mit (salvo respcetu)
Lügen und Schmürbalia“ eingenommen hatte. Die weitere Entwicklung der
Sache war dann diese, daß über Verwendung des Bischofs der aus dem
Türkenkrieg bekannte und nunmehr glorreich zurückgekehrte Herzog von
Lothringen, Gubernator in Innsbruck, am 23. Dezember 1686 den Bre
genzer Amtmann Fidel Zacharias Klöckler von Veldegg zum Kommissär
bestimmte, der die Gemeindsleute von Bürs und Nüziders zu beauftragen
hätte, das eigenmächtig weggenommene Schmalz zunächst in die Hände
286
der Kommission, behufs Rückerstattung an das Kloster, zu liefern und
sodann eine Konferenz zur Beilegung des Streites anzuberaumen. Diese
Kommission amtierte dann in Bludenz am 16. Jänner 1687. Hiebei ergab
sich das Bemerkenswerte, daß den Sonnenbergern ein neuer Gegner er
stand. Nämlich der Bludenzer Bürgermeister Franz. Jos. Zürcher erklärte,
daß der Anspruch der Sonnenberger, wonach alle in der Herrschaft Son
nenberg liegenden, auswärtigen gehörigenden Güter den Sonnenbergern
steuerbar seien, unmittelbar die Privilegien der Stadt Bludenz und des Tales
Montafon verletzte und er protestiere gegen das Vorgehen der Sonnen
berger in der Schmalzgeschichte. Das Vorgehen gegen das Kloster wurde
von den Verteidigern der Stadt Bludenz und des Tales Montafon als
widerrechtlich und unverantwortlich erklärt, weil das exekutive Verfahren
nur bei Forderungen eintreten könne, „quorum liquida et definita sit causa
et quantitas“; das sei aber hier nicht der Fall, weil das Gotteshaus über
etliche hundert Jahre niemals besteuert oder um die Steuer angegangen
worden sei.
Diese eigenmächtige Schmalzrequirierung anlangend, gehorchten die
Sonnenberger erst, nachdem von der Regierung unterm 20. März 1687 ein
neuerlicher Befehl an sie wegen der Rückgabe ergangen, und erlegten sie
die dem Wert entsprechende Summe des Schmalzes in Feldkirch. Zugleich
war ihnen aber auch daran gelegen, die Regierung von der Verbesserungs
bedürftigkeit des vorarlbergischen Steuerwesens zu überzeugen, was ihnen
auch gelang. Die ganze Sache verschob sich nunmehr auf ein anderes Geleise
und spielte sich der Handel wegen des Besteuerungsrechtes lediglich zwi
schen den Sonnebergern und der Stadt mit Montafon ab.
Das Kloster seinerseits erbot sich gutwillig, über die Güter und Besitz
tümer, die jemand als steuerpflichtig beanspruche, Rede und Antwort und
nach Befund der Sache gemäß Landsbrauch Genugtuung zu geben sowie
die Abgaben, wenn solche entrichtet werden sollte, jener Partei zu leisten,
der sie zugesprochen würden. Damit hatte sich das Kloster schon 1687 aus
dem Streit zurückgezogen. Zwischen den nunmehrigen Litiganten kam nach
vielen Schwierigkeiten und nach langen Verhandlungen endlich durch Be
mühung der Regierungskommissäre Franz Ant. v. Troyer und Joh. Franz
von Coreth am 15. Dezember 1695 ein Vergleich zustande, der die ver
schiedenen Fragen wegen der Auswechslung der Ausbürger (von Bludenz),
Sonnenberg und Hofjünger (von Montafon) an den drei Orten und wegen
des Rechtes der Verschnitzung und Versteuerung und Besteuerung der
wechselseitig in den anderen Orten liegenden bürgerlichen Güter regelte.
In Punkt 4 wird das Gotteshaus St. Peter der Stadt überlassen, doch allein
mit seinem im Kirchenspiel Bludenz liegenden Gütern, die es, nicht aber
die Kapitalien und Aktivschulden, an die Stadt versteuern soll. — Am
24. Dezember 1695 vermittelten und regelten die genannten beiden Kom
missäre zu Altdorf (Weingarten) noch die beiderseitigen Ansprüche der
Sonnenberger und Montafoner unter sich. In einer gleichzeitig gegebenen
Erläuterung heißt es, das Kloster St. Peter habe seine im Kirchspiel Blu
denz liegenden Güter der Stadt zu verschnitzen und zu versteuern; dessen
im Montafon gelegener Grundbesitz könne von den Vorstehern und Steu
rern des Tales gleichfalls mit Abgaben belegt werden.
Eine Deklaration von 1697 Aug. 2., bestimmte und betonte das Schnitz
recht der Stadt betreffs der Klostergüter im Kirchspiel noch genauer. Das
287
Gotteshaus war zwar der Ansicht, daß es sowohl nach allgemeinen Geset
zen als auch auf Grund wohlerworbener Privilegien und mit der Stadt
geschlossener Verträge gefreit sei und sich nicht mit Steuerbeschwerden be
laden zu lassen brauche, noch weniger einzuwilligen brauche in Auflagen,
die die Stadt vertragswidrig und mit Androhung von Zwangsvollstreckung
fordere. Dennoch ließ es sich 1705, um Ruhe zu erhalten und die wirklich
beschlossene Exekution zu vermeiden, mit der Stadt in einen Vergleich ein
(St.-A. Blud. 29/13). Hiernach sah das Kloster der Stadt an einem ihr
dargeliehenen Kapital 750 Fl. nach und versprach „aus Gutherzigkeit“ zur
Erleichterung der städtischen Kriegsauflagen, durch acht Jahre über die
gewöhnliche Steuer noch 50 Fl. zu geben. Nach einigen Jahren wollte die
Stadt aus dieser Leistung eine Schuldigkeit machen und erpreßte dann
schließlich noch für ein weiteres Jahr diese 50 Fl.
Eine drückende Ausgabe für das Kloster war die Türkensteuer. Schon
1545 wurde es zufolge des Reichstags-Abschiedes von Speyer zur Entrich
tung dieser Steuer herangezogen und mußte es von allen Renten, Gülten
und dem gesamten Einkommen den zehnten Teil entrichten, wie dies für
die Dauer Geistlichkeit und Klöster vorgeschrieben war (Sander 25). —
Im Jahre 1685 bestimmte das Churer Domkapitel, das vom Kloster zu ent
richtende Betreffnis mit 88 Fl. 29 kr.; Für die Bemessung hatte das Kloster
ein Einkünfte- und Ausgaben-Verzeichnis vorgelegt. Es ergab sich aus dem
Urbar und anderen Briefen ein Vermögenskapitel von 38.210 Fl. mit Zins
ertrag von 1910 Fl. 30 kr.; die liegenden Güter wurden auf 12.400 Fl.
bewertet. Als Gesamtausgaben erscheinen 2504 Fl 38 kr., darunter für Auf
wand an die 20 Schwestern des Konvents 1220 Fl. Eine unverhältnismäßige
Mehrleistung wurde dem Kloster vom Wiener Nuntius im Jahre 1686 an
geordnet, nämlich 3000 Fl. bei rechtzeitiger Entrichtung mit Nachsicht von
6%. Nach Beratung mit dem Bischof zahlten die Frauen am 19. Juni 1686
diesen Betrag und wurden dann hieran von der Kommission 160 Fl. nach
gelassen. — 1690 wurde St. Peter nochmals mit einem Betreffnis von 88 Fl.
29 kr. für die Türkensteuer belegt und 1720 abermals mit 15 Fl. 24 kr.
für die drei vorausgehenden Jahre (Sander 78-83).
Die Regierungszeit Maria Theresias brachte wegen der damaligen gold
verschlingenden Kriege wiederum drückende Staatssteuern. 1758 verlangte
der Vogteiverwalter v. Gilm unter Vorweis eines kais. Schreibens, daß das
Kloster 400 Fl. leihweise und verzinslich der Kammer vorstrecken solle
für Kriegszwecke, und so mußte die Priorin dieses „Darlehen“ erlegen. —
Im Jahre 1767 wurde dem Kloster vom Vogteiverwalter angekündigt, daß
es vom 3. Teil des Einkommens die Erbsteuer zu 2 % zu entrichten hätte,
die auch von den Stiftgütern, die nicht in der gemeinen Steuer seien, nach
Proportion erlegt werden müsse (Sander 525). So entrichtete das Kloster
im Mai 1769 die enorme Summe von 1180 Fl. 48 kr. für die vier Jahre
1765—68; im gleichen Jahr mußten noch von drei „Professinnen“ ^00 Fl.,
d. i. 10 % Abzug, gezahlt werden (Sander 53 f). Die eben erwähnte Aequi-
valentsteuer wurde dem Kloster i. J. 1777 über Vorstellung des Buchhal
ters Zürcher in Feldkirch erlassen. Dies hatte in den letzten 12 Jahren
den armen Konvent 2303 Fl. 44 kr. gekostet.
Eine Fassion über Vermögensbesitz, Erträgnisse und Ausgaben des
Klosters aus dem 18. Jahrhundert (Kop. im Chur A.) ergibt folgenden
Bestand:
288
1. Ein baufälliges Häuschen nächst dem Kloster gelegen für einen Armen
unentgeltlich bewohnbar;
2. einen Kälterer für Wein und Obstmost erträgt in jährlichen Erträg
nisse Fl. kr. 3.30.
3. Stiftungsacker „Breite“ genannt, hinter dem Kloster, 105 Mitmel,
teils Ackerboden, teils Wieswachs, jährlich 245.—
4. Der Acker „Parsack“, 34 Mitmel, teils Acker, teils Graswachs, gleich
außerhalb des Klosters, jährlich 80.—
5. Ein Acker unweit des vorigen 24.—
6. Der Acker in der Langwies ob dem Kloster, 24 Mitmel 24.—
7. Ein Weingarten außer und ob dem Kloster gelegen, 2872 Mitmel
Lohn ä 4802 Nürnberger Quadratschuh, mit neuerbautem Keller, jähr
lich im Mittel 75.—
8. Der Obst- und Krautgarten im Kloster-Eingang, 3 Mitmel 24.—
9. Mehrere Bergmähder und einmahdige Wiesen, ca. 80 Mitmel 70.—
10. Streuland, 32 Mitmel im Bludenzer Unterfeld, 6 Mitmel in Nüziders
gelegen 25.—
11. An Viehweiden das Maiensäß „Stachelhof“ und das Älpele ob Salun
in Bürs 32.—. Ebenso Weiderechte in der Alpe Zalim, Gemeinde
Brand 7.12
12. 16 Mitmel schlechte Hutweiden beim Kloster 6.—
13. Kleine Stücklein Wald hinter Garsters, auf dem „Eichelbüchei“ in
Gassün“ und auf „Dawenna“ 10.—
Also aus Liegenschaften jährlich: 625 Fl. 42 kr.
(Das Erblehen in Mauren war 1774 um 766 Fl. 20 kr. verkauft
worden.)
14. An Kapitalien bei Privaten in Bludenz, Klostertal, Bürs, Bürserberg,
Brand, Nüziders, der Herrschaft Feldkirch und in sämtlichen Pfarreien
Montafons, teils auf schlechten Unterpfanden versichert 76.147 Fl.
5472 kr. mit jährlichem Zins: 3807:5372 davon Messenstiftungskapita
lien im Betrage von 4760 Fl.
15. An ständigen Zuflüssen: aus reluiertem Zehent von der Lehensherr
schaft Bludenz wegen eines von Graf Albrecht dem Älteren von
Werdenberg 1362 gestifteten Jahrtages 8.41.
Einnahmen jährlich 4455.0672.
B) Entgegen stehen an ständigen Ausgaben jährlich:
1. Auf Passivschulden 55.—
2. Küchenerfordernisse und Messenstiftungen 105.55.
3. Reparaturen an Gebäuden durchschnittlich 160.—
4. Passivzehent 9.48
5. Ordinari Steuern (Dominikal- und Türkensteuer) 38.08
Der Reinertrag paar 4086 Fl. 1572 kr. soll 25 Chorfrauen und
Laienschwestern, den P. Beichtvater und 6 Dienstboten beköstigen,
sowie den Lohn für den Beichtiger, die Dienstleute und Einzieher lie
fern. Das jährliche Defizit von durchschnittlich 350—550 Fl. wurde
durch außerordentliche Zuflüsse, durch Verkauf von Leder und aus
Kostgeldern gedeckt.
Eine schwere Belastung für das Kloster brachte die Zeit der Franzosen
kriege, nicht nur zufolge der Kriegserlittenheiten, sondern auch der zu
289
leistenden Kriegssteuern. Das Kloster hatte von 1796 bis 1805 an Kriegs-
erlittenheiten und Militär-Einquartierungen laut einer Zuschrift an die
Stadt Bludenz von 1810 Nov. 7. (St.-A. Bludenz 24/54) einen Schaden zu
verzeichnen von 5730 Fl., worüber der Stadt jederzeit spezifierte Rech
nung gegeben worden sei. Die Steuereinschätzung behufs Peräquation der
Kriegskosten bis 1806 (St.-A. 24/54 ex 1806) verzeichnet ein Steuerkapital
von 24.023 Fl. Die Stadt rechnete nun so: Das Kloster habe ein anrechen
bares Guthaben (Betrag der erlittenen Schädigungen) in Geldwert 2705 Fl.
17 Kr.; seine Schuldigkeit dagegen betrage 6152 Fl. 17 Kr.; daher schulde
es noch an Steuern 3446 Fl. 46 3/4 Kr. Nach dem schon früher Dargelegten
hat die Stadt zweifellos des Klosters Erlittenheiten viel zu niedrig taxiert
und konnte dieses die Einschätzung nicht anerkennen. Der Prozeß zog
sich durch etliche Jahre hin. Unterm 1. Nov. 1812 legte die Stadtverwal
tung den Streitfall betreffs dieser Veranlagung der Steuern und Kriegs
kosten dem kgl. bayr. General-Kommissariat zur Entscheidung vor und
wünschte baldige Entscheidung, ob die Ablehnung der Bezahlung seitens des
Klosters zurecht bestehe (St.-Arch. 116/52). Der Prozeß war noch 1813
nicht beglichen. Über den Ausgang liegen zur Zeit die Akten nicht vor.
Bemerkt aber sei, daß während der bayrischen Herrschaft das Kloster an
Grund-, Kriegs- und Familiensteuern, an Militärverpflegung, Zwangsan
lehen und anderen Erlittenheiten über 10.000 Fl. leisten mußte (Sander 92).
Über die Vermögensgebarungen in neuerer Zeit: Nationalanlehen 1854,
Ablösung des Vogelmolkens und der Verbindlichkeit an den Pfarrmesner
1855, siehe Sander 62; über die Höhe der Steuern und Abgaben von 1845
bis 1900: ebd. 65.
Die Bestrebungen des Klosters auf dem Gebiete des Unterrichts
(Siehe Sander 93/99)
Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatten sich die Frauen von St. Peter
nicht mit öffentlicher Unterrichts-Erziehungstätigkeit befaßt. Eine Ände
rung hierin ergab sich, als zu Anfang der 1780er Jahre im Zuge der josefi
nischen Klosteraufhebung auch St. Peter zur Aufhebung vorgesehen war;
daß es nicht hiezu kam, ist zu verdanken, dem sofortigen Angebot des
Konvents, den Normal-Unterricht für die weibliche Jugend der Stadt Blu
denz und der Umgebung zu übernehmen. Dieser Antrag, sich in den Dienst
der öffentlichen Wohlfahrt zu stellen und dazu die Verwendung und Für
sprache des Präsidenten des Innsbrucker Guberniums, Josef Gottfried Graf
v. Heister, retteten das Kloster vor dem Untergang. Die Priorin M. Do
minika Seeger wandte sich unter 9. Jänner 1782 mit einem Gesuchsschrei
ben an den Vogteiinhaber Baron Sternbach, worin sie unter Darlegung der
für das Kloster bedrohlichen Sachlage und der Bereitwilligkeit zur Über
nahme des Normalunterrichtes seine einflußreiche Befürwortung ihres An
gebotes bei der Freiburger Regierung erbat. Das Kloster hatte sich der
Stadt angetragen, der weiblichen Jugend des Kirchspiels Bludenz nicht nur
den Normalunterricht zu erteilen, sondern sie auch in allen dem weib
lichen Geschlechte anständigen und nützlichen Arbeiten, als Nähen, Knüp
fen, Sticken, Stricken u. dgl. zu unterrichten, und zwar unentgeltlich.
Sollte es den Stadtkindern zu beschwerlich sein, im Winter ins Kloster zu
29C
kommen, so wären die Frauen auch bereit, in die Stadt hinauszugehen, um
an einem angewiesenen Orte die Jugend zu lehren. Diesen Antrag habe
der Stadtrat nicht nur wohl auf genommen, sondern auch dessen kräftigste
Unterstützung allerhöchsten und höchsten Ortes zugesagt. Nächster Tage
würden zwei oder drei der hiezu tauglichen Schwestern nach Konstanz in
das Frauenkloster Zofingen zur völligen Ausbildung in der Normallehre
sich begeben oder, wenn es verlangt werden sollte, sogar nach Freiburg,
und zwar auf des Klosters eigene Kosten; alsdann wollten sie sogleich die
Lehrtätigkeit beginnen.
Am 17. Jänner 1782 reisten drei von den Flauen, darunter die nach
malige Priorin M. Euphemia Willburger, nach Zofingen; sie kehrten am
10. Mai des Jahres mit sehr guten Zeugnissen wieder zurück und begannen
den Unterricht im Kloster. Schon bald aber verlangte der Stadtrat, daß
die Frauen den Unterricht im Winter in der Stadt erteilten; aber nun wei
gerten sich dessen die Frauen, wie aus einer Eingabe Sternbachs an das
Gubernium vom 17. Jänner 1784 sich ergibt. Das Gubernium aber be
merkte in seiner Zuschrift vom 30. Jänner des Jahres mit Recht, daß das
seinerzeitige Angebot der Nonnen, in der Stadt den Unterricht zu halten,
sich nur auf den Fall beziehe, daß den Stadtkindern der Gang zum Kloster
beschwerlich falle; der Baron habe erheben lassen, wie groß die geomet
rische Entfernung der Stadt vom Kloster sei und wieviele Landkinder aus
der Umgebung auch die Klosterschule besuchten. — Tatsächlich blieb die
Schule während der 1780er und anfangs der 1790er Jahre in St. Peter.
Im Jahre 1810 errichtete die bayrische Regierung im Kloster eine
Schule für die Ortschaften Rungelin, Bings und Brunnenfeld. Da aber
1818 in diesen Orten Filialschulen gegründet wurden, so war das Kloster
von der Beteiligung; am Unterrichte wieder ausgeschaltet, erklärte aber
herwärts, um doch unmittelbar wenigstens etwas zur Jugendbildung bei
zutragen, für die genannten Schulen jährlich 100 Fl. beitragen zu wollen,
doch unter den Bedingungen, daß St. Peter von jener weiteren Erziehungs
last befreit und auch zu keiner anderen neuen Verbindlichkeit verpflichtet
werde, dagegen aber die Bewilligung erlange, auch andere Kandidatinnen
aufzunehmen als solche, die zum Schulunterricht geeignet wären.
Damals war die Einkleidung vorhandener Kandidatinnen noch nicht
gegeben und so hatte man im Kloster neuerlich Furcht vor der Aufhebung,
da ja jede Unterrichtstätigkeit wieder entfallen war. Für die Unentbehr
lichkeit ihres Klosterbestandes aber erhielten die Frauen unterm 10. Sept.
1818 ein sehr anerkennendes Zeugnis von den Vorstehungen der Vororte
von Bludenz und den angrenzenden Gemeinden. Das Zeugnis hebt die
neuerliche Bereitwilligkeit zur Unterrichtserteilung an die Kinder dieses
Rayons sowie die große Wohltätigkeit des Klosters den dortigen Armen
gegenüber hervor.
Der dem Kloster sehr geneigte erste Generalvikar in Feldkirch, Bern
hard Galura, beantragte behufs Befestigung des Bestandes des Klosters die
Errichtung eines Institutes für Mädchen in selbem. Nachdem der Plan von
der Landesstelle gebilligt war, reisten am 6. Juni 1824 zwei Konventualin-
nen nach Brixen zu den Englischen Fräulein behufs Ausbildung in weib
lichen Handarbeiten und in den Gegenständen der Normalschule. Am 26.
Okt. 1824, nachdem die Ausbildung vollendet, kehrten sie wieder heim.
Die Neueinrichtung des Institutes erfolgte schon 1823/24 und sodann seine
291
Eröffnung durch Bischof Galura am 20. Juli 1825. Erwähnt sei noch, daß
bereits in viel früherer Zeit einmal im Kloster ein Internat oder Mädchen
institut erstand, indem um 1570 solche „Kostmädchen“ in St. Peter er
wähnt werden (Flür, Fragm. I., 98).
Diese Anstalt wurde jedoch nicht stark besucht; 1834 waren fast keine
„Kosttöchter“ vorhanden, so daß man abermals die Aufhebung des Klo
sters befürchtete. Daher beantragte Weihbischof Johann Nep. Tschiderer,
das Kloster solle die Wiederholungs- und Industrie-Schule der Stadt Blu
denz und Umgebung übernehmen. Am 6. Jänner 1835 wurde nach Über
windung der Schwierigkeiten — der Stadtrat hatte sich gegen den Plan
ausgesprochen — die Wiederholungsschule zum ersten Mal im Kloster ab
gehalten. Die Industrieschule war schon anfänglich und auch hernach im
mer sehr stark besucht, so daß sofort drei Frauen als Lehrerinnen aufge
stellt wurden und das Schulzimmer vergrößert werden mußte. Diese Ar
beitsschule bestand bis in den Beginn dieses Jahrhunderts bei guter Fre
quenz fort. Die Wiederholungsschule der Kinder der Umgebung, die zeit
weilig aufgelassen wurde, wurde 1863 wieder eingeführt über Wunsch des
Kanonikus Hagg in Feldkirch und bestand bis 1870 (Klost.-Chron. II.,
Bd. 136). Der Klosterbeichtvater Benedikt a Porta (1834 bis 1838) ver
machte, wie schon erwähnt, für arme Kinder in der Industrieschule 100 Fl.
Kapital. Und ebenso rührt von einer hiesigen Chorfrau, Beata Jagg von
Thüringerberg, eine Stiftung her zum selben Zweck, indem sie 1844 vor
ihrer Ordensprofeß ein Kapital von 360 Fl. hiefür bestimmte (Häusles
Chr. 74). Das oben erwähnte 1835 eröffnete Institut bestand trotz schwa
chen Besuches etwa durch 30 Jahre fort bis 1856. Die zwei Mohrenmäd
chen, die vom Missionar P. Olivieri zu Pfingsten 1855 gebracht worden,
kamen auch ins Institut, mußten aber abgesondert von einer eigenen Leh
rerin betreut werden. — Im Ersten Weltkrieg wurde den Bedürfnissen
entsprechend eine Arbeitsschule für Erwachsene im Kloster eingerichtet;
sie wurde über Verfügung des Bischofs Waitz erst 1924 wieder aufgelas
sen. In der Nachkriegszeit 1921 bis 1926 wurde wieder eine Handarbeits
schule für schulpflichtige Mädchen geführt. — Seit 1964 führen die Schwe
stern in schönen Räumen den Kindergarten Bludenz-Ost.
Derzeitige wirtschaftliche Grundlagen
Zur wirtschaftlichen Stützung des Klosters trägt nach wie vor die gut ge
führte Landwirtschaft bei, auch der rationelle Gemüsebau im Kloster
garten; zusätzlich bringen Heimarbeiten (Hostienbäckerei, Hausweberei
usw.) einigen Verdienst. Zwei Konventualinnen betreuen den Pfarrkinder
garten (2 Klassen), und seit 1963 wird an der dem Kloster gehörigen
Halde gegen Gasünd eine nur selten vorkommende, wertvolle Tonerde
abgebaut (Fa. Mettauer, Götzis).
292
IV. Kirche und Klostergebäude
a) Baugeschichte: Bischof Friedrich gab 1286 den geistlichen Frauen bei
St. Peter die Augustinerregel und faßte sie damit zu einer klösterlichen
Genossenschaft zusammen; mit einer weiteren Urkunde desselben Jahres
bestätigte er ihnen das bereits von Hugo v. Werdenberg verliehene Prä
sentationsrecht auf die dortige Kirche. Sonach war damals am Platze die
uralte St. Peterskirche im Bestand, die vorher laut Tradition durch Brand
zerstört war, dann aber wieder auf gebaut worden sein mußte. Die Woh
nungsverhältnisse der ersten Nonnen dahier dürften anfangs wohl sehr
primitiv gewesen sein. Schon um 1295 dürften sich für die nunmehrige
Klosterkirche bauliche Verbesserungen ergeben haben und damit im Zu
sammenhang solche wohl auch am Klostergebäude selbst, das vielleicht
damals und in der nächstfolgenden Zeit erst seine bauliche Ausgestaltung
erhalten hat. Darauf läßt der von 12 italienischen Bischöfen erlassene Ab
laßbrief von 1295 zugunsten der Wohltäter der Kirche schließen. Zu einem
gewissen Abschluß scheint diese Bautätigkeit um 1345 gekommen zu sein.
Denn nicht nur bestätigte der Churer Bischof Ulrich Rübi O. S. Aug.
Erem. den besagten Ablaßbrief, sondern fügte auch zur Weckung der
Wohltätigkeit der Gläubigen einen weiteren Ablaß bei. Sodann scheint auf
die damalige Bauvollendung hinzuweisen die von Priorin und Konvent
1348 feierlich und urkundlich gelobte Stabilität und klösterliche Lebens
weise, die sonach um jene Zeit nunmehr ihren eigentlichen Anfang genom
men haben dürfte (Vgl. Flür. aaO., III., 59 f). Aus einem dem Ablaßbrief
beigefügten Vermerk ergibt sich, daß um 1420 der Churer Weihbischof
Pantaleon O. Fr. die hiesige Klosterkirche neu geweiht hat („ecclesiam
denuo dedicavit“). Hiernach dürfte ein Neu- oder Vergrößerungsbau der
Kirche vorausgegangen sein.
Über den Klosterbrand von 1552 und die darauf folgende Verödung
des Klosters und der Kirche wurde bereits im Abschnitt Klostergeschichte
berichtet, wo auch die Verdienste der „zweiten Gründerin“, Priorin Bar
bara Feurstein, gewürdigt sind. Ihr Werk des Wiederaufbaus wurde von
ihrer Nachfolgerin Apollonia Walser fortgesetzt.
Die Priorin Sabina Hirschauer (1640 bis 1646) ließ sich den Ausbau
wohl zugleich mit Erweiterung der Kirche angelegen sein; 1640 bis 1644
führte die Maurerarbeiten an der Kirche sowie auch an der Klostermauer
Meister Hans Schueler von Bludenz durch. Noch am 16. März 1646 ver
dingte sie die Aufsetzung des Dachstuhles auf dem neuen Haus und dem
alten Gebäude an Meister Andreas Neyer von Bürs für 230 Fl. (Klost.-A.,
Fsz. 5). Unter ihrer Nachfolgerin Clara Zürcher wurde diese Arbeit aus
geführt und kam sie mit den Auslagen für Deckung des Daches mit Zie
geln auf 800 Fl. 1656 ließ die Priorin am Kloster ein neues Stockwerk
aufsetzen für 414 FL, ließ 1656 in beiden Konventstuben sowie in der
Arbeits- und Gesindestube neue Fenster und eiserne Gitter machen, eben
so neue Fenster in den Zellen. Von ihren weiteren vielfachen Baumaßnah
men ist zu erwähnen der Bau des Stalles an der Landstraße 1657 und
eines Radhauses 1665 sowie die Anlage von 27 Klafter Mauern in der
Breite. Für die Kirche ließ sie den Rosenkranzaltar erstellen. Diesen fer
tigte der Bildhauer Michael Lechleitner von Grins (Tirol) und lieferte
dazu auch die geschnitzten Rosenkranzgeheimnis-Täfelchen sowie die Sta
293
tuen Dominikus und Katharina Senens, die sich heute in Vandans befin
den; ebenso oberhalb der Statuen St. Augustin und St. Josef, zu oberst
St. Magnus; schon 1655 hatte er für den Hochaltar der Kirche drei große
Engel und die Statuen St. Magdalena und Ottilie verfertigt. Diesen Hoch
oder Chor-Altar hatte bis 1639 Abraham „Maler“, wahrscheinlich der
Faßmaler Abraham von Grins gefaßt (Flür: „Tiroler Künstlerarbeiten für
Vorarlberg“ in Tir. Anzeiger 1923, Mai 18.) Auch beschaffte die Priorin
1656 eine neue Orgel für 262 Fl. Im Jahre 1668 erhielt die Kirche eine
schöne, in Silber getriebene Ampel aus der Werkstätte des Joh. Georg
Zwickli, Bregenz, für 27 Fl. 38 Kr. und ebensolche Tafeln für 61 Fl. —
Unter ihrer Nachfolgerin M. Magdalena Beyer (1689 bis 1708) machte
1705 ein großer Wohltäter, Joh. Lorenz Hofmann in Linz, dem Kloster
500 Fl. zum Geschenk zur Beschaffung einer Monstranz, von der noch
später die Rede sein wird.
Neugestaltung der Klostergebäude
So wie überall in der Barockzeit neue Klosterbauten entstanden, so ent
schloß sich auch Priorin Magdalena Bayer 1707 zu einem vollständigen
Neubau ihres Klosters. Es wurde mit dem sog. „Gaststock“ einschließlich
der Pforte begonnen. Dieser Neubau erwies sich als nötig, da laut einer
Auf Schreibung des Stadtpfarrers Joh. Jakob Martini im Pfarr-Totenbuch,
das bisherige Gebäude am 11. Jan. 1707 nachts abgebrannt war. Das alte
Klösterchen war, wie ein Zunftbild aus der Zeit nach 1700 zeigt, im Vier
eck erbaut. Die erste Bauzeit hiefür erstreckte sich von 1707 bis 1709. Die
Grundsteinlegung nahm im Auftrag des Bischofs am 28. April 1707 der
hiesige Kapuziner-Guardian P. Adalrich von Thiengen vor.
Die nachfolgende Priorin M. Josefa Fritz (1708 bis 1733) vollendete
1708/09 den Bau. Die ganzen Kosten des Baues beliefen sich laut Auf
schreibung auf 15.186 Fl. Nun trat, wohl infolge Erschöpfung der Mittel,
eine längere Pause im Bau ein. Erst im Jahre 1721, am 28. April, fand
die Grundsteinlegung zur neuen Kirche durch Stadtpfarrer Christian
Schueler statt. Unterm 9. Sept. 1720 hatte der Konvent den Bischof gebe
ten, im nächsten Frühjahr die Kirche neu erbauen zu dürfen, da die alte
ganz baufällig sei, und das Wasser sogar in den Konvent dringe, fast all
enthalben Regen und Schnee durchdringe (Chur, A. M. 213, Lade H)
Laut Grundsteinlegungs-Dokument waren damals im Kloster 21 Chor
frauen, 3 Novizen, 5 Laienschwestern. Unterm 10. Jänner 1721 war der
Bauauftrag erteilt worden an die Meister Andreas Schmid in Bludenz
und Ulrich Schmid in Nüziders, nämlich das neue Kloster samt Sakristei,
Krankenzimmer und Keller zu erstellen; die alte Kirche wurde abgebro
chen. Das Material stellte das Kloster. Im gleichen Jahre 1721 wurde die
Aufführung des Konventstockes begonnen und 1723 vollendet. Die hiefür
aufgegangene Summe betrug 10.071 Fl. Die Dachstuhlarbeiten über dem
Konventbau von der Klosterpforte bis zur Kirche unterm 7. Februar 1721
an Meister Josef Amann übergeben, der auch die Böden in der Kirche,
Sakristei und Kloster legte. Die Fensterscheiben lieferte Joh. Mich. Amann
in Bregenz und als Glaser waltete der auch anderwärts bekannte Eremit
Hans Georg Schörpf auf Gauenstein (Kalvarienberg). Ein neugegossenes
294
Glöcklein lieferte 1723 der Gießer Franz Josef Felix in Feldkirch für
65 Fl. 40 Kr. Und wiederum wurde eine neue Orgel für 541 Fl. ange
schafft bei Orgelbauer Matthäus Abbrederis in Rankweil. Im Jahre 1728
wurde eine „neue Begräbnis und Epitaphiam“ erstellt auf dem Kirchhof
um 150 Fl. Die feierliche Weihe der Kirche zu Ehren der heiligsten Drei
faltigkeit, Mariens, Peter und Paul, nahm Fürstbischof Benedikt von Rost
am 25. Mai 1730 vor. Der Hochaltar erhielt die Weihe in hon. Ss. Petri
et Pauli, der Altar auf der Evang.-Seite S. Dominici et Catherinae Sen.,
jener gegenüber zu Ehren der Rosenkranzkönigin. Reliquien wurden ein
gelegt im Hochaltar von St. Lucius, Florinus und Emerita; im Altar Ev.-
Seite von St. Theodorus, Honestus und Clementia; im Altar Ep.-Seite von
St. Lucius, Florinus und Emerita.
1740 wurde der neue Aufbau des Hochaltars geschaffen. Der Schöpfer
desselben ist leider nicht bekannt. Zu seiner Herstellung verehrte der
Kammerer und Pfarrer zu Zams, Christian Witting, 50 FL, während Franz
Xaver Renn, Kurat zu Fiss (Tirol), das neue Altarblatt spendete. 1784
wurden der Hochaltar und die Kanzel durch Maler Anton Wille aus Ried
(Tirol) mit Kostenaufwand von 455 Fl. gefaßt. Die Fassung der Seiten
altäre erfolgte erst 1761 durch Maler Adam Fuetscher aus Ludesch.
Nach barockem Brauch wollte auch St. Peter für seine Kirche einen
Katakomben-Heiligen besitzen, und so erhielt es 1753 aus Rom die Re
liquien des hl. Gaudentius; sie wurden 1756 kostbar gefaßt und am
17. Okt. dieses Jahres feierlich in die Kirche übertragen. — Der Reliquien-
Leib des hl. Victorinus wurde dem Kloster 1835 vom Beichtvater Benedikt
a Porta geschenkt.
Das Glöcklein der Kirche wurde mehrfach umgegossen, zum letztenmal
1855; damals wurde auch das Türmchen neu gestaltet; im Ersten Weltkrieg
entging die Glocke der Ablieferung.
1920 wurde das Kloster von einem Brandunglück heimgesucht. Damals,
am 18. November, ging das Ökonomiegebäude in Flammen auf — man
vermutete später Brandstiftung. Alle Fahrnisse und Vorräte wurden zer
stört, nur das Vieh konnte gerettet werden. Mit Hilfe von Wohltätern
gelang dann der Wiederaufbau.
Neugestaltung der Kirche
Bis zur Restaurierung von 1948 war das Kirchenschiff durch Pilaster mit
starken Akanthus-Kapitellen gegliedert; sie wurden damals über Empfeh
lung des Landeskonservators Dr. Erwin Heinzle entfernt. Nach der Ent
feuchtung und Neuausmalung der Kirche kamen durch Franz Krcal, Bre
genz, in den Chorraum und an die Wände der Seitenaltäre Wandbilder,
die mit ihren zarten Farben und ihrer fast alt-sienesischen Haltung dem
dominikanischen Charakter der Kirche Rechnung trugen. Die Darstellun
gen waren am Hochaltar Christus mit Petrus und Paulus; linker Seiten
altar Katharina v. Siena und Dominikus, rechter Seitenaltar Thomas v.
Aquin und Albertus Magnus.
Die Wiederweihe der durch die Gestapo vollständig zerstörten Kirche
erfolgte am 7. Oktober 1948 durch Bischof Franz Tschann.
Leider hielten die Wandgemälde nicht lange und mußten deshalb bei
295
der neuerlichen Innenrestaurierung 1964 geopfert werden. Nun bilden
die weiße Färbelung der Decke mit der lichten Tönung der Wände und den
neuen, lichten Fenstern einen feinen Akkord. Die sechs Stufen zum erhöh
ten Chorraum wurden in Holz erstellt, der Hochaltar ist ganz einfach;
hier wirkt vor allem der große Kruzifixus, auf hohem Kreuzstamm in die
Apsis ragend, durch indirektes Licht von hinten hervorgehoben. Dieses
edle spätgotische Kreuzbild, das einen hervorragenden Meister verrät,
hing früher in einem Klostergang; bei der Klosteraufhebung wurde es
veräußert, 1945 aber von Stadtarchivar August Manahl sozusagen durch
einen Handstreich mit Hilfe der Besatzungsbehörde zurückgebracht.
An Stelle des entfernten Seitenaltars trat eine prächtige Rosenkranz
madonna; auf dem Epistelaltar wurde eine gute spätbarocke Josefstatue
aufgestellt.
Eine besondere Kostbarkeit der Kirche bilden die nunmehr an der
Nordwand auf Konsolen angebrachten Holzbüsten, darstellend St. Petrus
und Paulus, Dominikus und Katharina; sie hatten sich ehedem, fast ver
gessen und mit Silberbronze übermalt, im Kloster befunden. — Als
Schöpfer der ungemein plastischen Büsten, der ein Meister von hohen
Graden gewesen sein muß, wurde Erasmus Kern von Feldkirch vermutet;
die damit gegebene Datierung der Figuren (ca. 1650) widerspricht aber
dem Duktus der Figuren, die eher 100 Jahre später anzusetzen sind und
der damaligen barocken Kunst des Bodenseeraumes nahestehen (Feucht-
mayer?), laut Expertise Dr. O. Sandner.
Der Zentralheizung des Klosters wurde nunmehr auch die Kirche an
geschlossen und die bisher unbequemen Kirchenstühle verbessert. 1963
erhielt die Kirche eine neue Orgel, ein Werk der Firma Hohn, Dornbirn,
mit 12 Registern und zwei Manualen.
Die nunmehr sehr würdige Klosterkirche macht einen freundlichen Ein
druck. Hier wird nun allsonntäglich auch eine Abendmesse für das Volk
gehalten.
Zum Andenken an die mehrjährige Anwesenheit des Einsiedler-Mari-
anischen Gnadenbildes ließ die Priorin Euphemia Willburger nicht nur
eine Erinnerungstafel in der Kirche aufstellen, sondern auch eine genaue
Kopie dieses Gnadenbildes schnitzen; dasselbe war am Original berührt
und enthält an der Rückseite ein Stücklein Holz vom Original einge
schlossen. Der Konvent machte auch damals, 1799, das Gelöbnis, das Titu-
larfest des Einsiedler Gnadenbildes jährlich zu begehen, und zwar am
Skapuliersonntag mit feierlichem Hochamt und sonstigem Gottesdienst.
Das Votum wurde 1924 abgeändert. — Seit der Restaurierung von 1963
steht das Einsiedler Gnadenbild in einer Nische beim Haupteingang der
Kirche. Als Vorbereitung auf das Jubiläum des 600jährigen Bestandes des
Klosters, das vom 24. bis 26. Juli 1886 abgehalten wurde, war die Kirche
„restauriert“ worden, d. h. es wurden die barocken Altäre entfernt und
durch Schreineraltäre der Grödner Firma Schmalzl ersetzt, zu denen der
Bludenzer Kapuziner P. X. Virgil Gangl die Entwürfe geliefert hatte.
Sie kosteten den ansehnlichen Betrag von 2900 Fl., wozu die Nonnen von
Wohltätern 1300 Fl. gesammelt hatten. — Diese Altäre erlebten das
Schicksal der Vernichtung bei der Aufhebung des Klosters 1941. Ebenso
eine Lourdesgrotte, die 1886 in der Kirche aufgestellt worden war, und
die Orgel, die von der Firma Behmann, Schwarzach, 1904 geliefert wurde.
296
Verschwunden sind auch die Reliquienschreine mit den Leibern der Kata
kombenheiligen Gaudentius und Victorinus, die, früher unter den Seiten
altären ruhend, 1886 den Hochaltar flankierend aufgestellt wurden.
Die Kirche, geostet und den Klosterbau im Norden abschließend, ist
mit Tonne eingewölbt und weist im Schiff starke Stichkappen auf, der
geräumige Nonnenchor, von vier Marmorsäulen gestützt, schiebt sich weit
ins Schiff vor und wies bis 1945 eine Chorbrüstung von bemerkenswerter
Schönheit auf: Feine Stukkierung mit Girlanden, Vasen, Bändern und
Emblemen im Empirestil (Vgl. Waschgier, KG. Vbgs. 119).
Der Klosterfriedbof, in die Klausur einbezogen, liegt an der Noidseite
der Kirche, ansprechend ausgestaltet; er wurde seit 1963 in guten Stand
versetzt und enthält immer noch die Grabmäler der Opfer der Mord-
affaire von 1796.
Im Kircheninventar befinden sich kunstvoll gestickte Meßgewänder;
an Silber: Vergoldete Meßkännchen, eine Spende des Propstes Ulrich
Zürcher, Silberleuchter und ein Rauchfaß, Augsburger Arbeit, besonders
aber die schöne Monstranz im Silber vergoldet, mit den Patronatsheiligen
des Klosters, Werk des Augsburger Goldschmieds Joh. Jak. Frings; zu den
Anschaffungskosten (364 fl) hatte ein Wohltäter aus Linz, Johann Lorenz
Hofmann, 500 fl beigesteuert. — Dieses Edelgerät war (mit anderen Schät
zen) der Plünderung von 1941 entgangen, weil es rechtzeitig geborgen
(eingemauert) worden war.
Das Klostergebäude, in langer Front nordsüdlich erbaut, umfaßt zwei
Trakte, die architektonisch nicht von einander geschieden sind; den süd
lichen sog. Gästetrakt, mit schmalem Flügel gegen Osten, und den eigent
lichen Klausurtrakt, der mit einem Querflügel ostwärts ausgreifend, mit
der Kirche einen schmalen Hof ergibt.
Die baulichen Erneuerungen, die schon während der Zeit der Enteig
nung und Verwendung für Schulzwecke 1941 begonnen hatten (Zentral
heizung, neue Stiegen, Böden und Fenster), wurden nach Wiedererrichtung
des Klosters von tatkräftigen Priorinnen fortgesetzt, so daß sich das Klo
ster zur Zeit in sehr gutem baulichen Zustand befindet.
Bis 1941 war der Gästetrakt in seinem Aussehen ziemlich unverändert
so geblieben, wie er 1720 entstanden war und die Bluttat von 1896 erlebt
hatte: Da waren im ersten Stock „Fürstenzimmer“, mit holzkassettierten
dunklen Decken, steifen Barockmöbeln, mehr feierlich als wohnlich —
eines mit einem riesigen Kachelofen, der zuletzt unter Denkmalschutz
stand. Eines hieß das Bischofszimmer, darin waren Ölbilder von drei
Churer Fürstbischöfen und Bischof Galura. Im anderen, wo Kreishaupt
mann Indermaur ermordet wurde und angeblich noch bis 1900 auf den
Riemen des Plattenparketts Spuren von seinem Blut zu sehen waren, be
fanden sich Ölbilder, die Wohltäter des Klosters, Propst Ulrich Zürcher
und Dr. Engstler darstellend.
Von all dem ist seit 1941 nichts mehr vorhanden. Die gesamten Räume
des Gasttrakts waren für Schulzwecke adaptiert worden, die Altertümer
verschwunden. Erst nach Übersiedlung des Realgymnasiums in sein neues
Heim, 1963, kam der Gebäudeteil wieder dem Kloster zugute. Seither ist
im Erdgeschoß die Verwalterwohnung, im ersten Stock der von den
Dominikanerinnen betreute Pfarrkindergarten, während im Obergeschoß
Arbeitsräume für den Konvent eingerichtet sind.
297
14. Kapitel
Das Kapuzinerkloster in Bludenz
(Quellen und Literatur: Als Quellenmaterial kommen vor allem in Betracht die
Urkunden und Akten des Blud. Klosterarchivs, 16 Fasz., sodann Akten der Pro
vinzialarchiven M. M. Cap in Luzern und Innsbruck, weiters die „Monimenta“
oder die Bludenzer Klosterchronik (Guardianbuch), ferner die einschlägigen Akten
im Stadtarchiv Bludenz und im Vogteiamts-, Herrsdiafts- oder Sternbachschen Arch.
Blud., letztere im Landesarch., Abtlg. Geistl. Akten, Nr. 29. Erschöpfend behan
delt liegt die topogr.-histor. Beschreibung des hiesigen Klosters vor, in der Arbeit
des Klosterchronisten und bekannten Lokalgeschichtsforschers P. Isidor Flür O.
M. Cap., geb. 1862 zu Tarrenz bei Imst, „Gesch. d. Kap.-Klost. zu Bludenz“,
Manuskr. 692 S., Prov.-Arch. Innsbruck. — Material bietet ferner: P. Peter
Zierler O. M. Cap., Provinzchronist: „Namensliste aller Kapuziner aus Vorarl
berg in der Schweizer, vorderösterreichischen und Tiroler Provinz samt kurzem
Lebensabriß“, MS im Provinz.-Arch.).
Literatur: P. Romuald von Stockach O. M. Cap.: Historia provinciae ante-
rioris Austriae fratrum Minor. Capuc., Kempten 1747. — Chronica provinciae
Helveticae S. Francisci Capucinorum, Solothurn 1884. Die Schweiz. Kapuziner
Provinz, ihr Werden und Wirken, von D. Dr. Magnus Künzle, Benziger Ein
siedeln 1928. — Austria sacra — Gesch. der ganzen Welt — und Klösterlichen
Klerisey beiderlei Geschlechtes (österreichische Hierarchie und Monasteriologie).
Aus den Sammlungen von Jos. Wendt von Wendtenthal, österr. Hofkanzlei-
Offizial, hg. von P. Marian d. Ref. Ord. d. Augustiner Wien 1780, Bd. I und
II. — P. Joh. Bapt. Baur O. M. Cap.: Beiträge zur Chronik d. vorderösterr.
Kapuz. Provinz von 1744 bis zu ihrer Auflösung, Versuch einer Fortsetzung der
Historia provinciae von P. Romuald, in Freiburg, Diözes.-Archiv 1883. — P.
Agapit Hohenegger O. M. Cap. und P. Peter Zierler O. M. Cap.: Gesch. der
Kapuz. Ord. Provinz 1593 — 1893, 2. Bde. (1913 und 1915). 2. Bde. bes. S 72
bis 79 (üb. d. vier älteren Klöster im Lande). — Kurze Übersicht über die Grün
dung und hervorragendere Mitglieder des hies. Klost. — A. Ulmer: Die Klöster
und Niederlassungen in Vlbg. einst und jetzt (1926), S. 55 — 57.
Die Anfänge des Bludenzer Klosters (1644 bis 1651)
Die vier älteren Kapuzinerklöster des Landes waren alle Gründungen der
ersten deutschen Kapuziner-Provinz, nämlich der schweizerisch-vorländi-
schen Provinz: es sind dies das Kloster in Feldkirch, gegr. 1605; in Bre
genz, gegr. 1636; Bludenz 1645; Bezau 1655. Das Bludenzer Kloster stand
also mit den andern drei von Anfang an, von 1645 bis 1668 unter dem
schweizerischen Provinzialat, Sitz Luzern. Als die Schweizer Provinz 1668
geteilt wurde, kamen die Bludenzer und die anderen inländischen Klöster
zur vorderösterreichischen Provinz, mit Sitz des Provinzials in Konstanz.
Als diese 1781 über Veranlassung Kaiser Josef II. neuerlich geteilt wurde
in eine vorderösterreichische und in eine schwäbische, verblieben unsere
Klöster bei der erstgenannten Provinz. Als aber 1783 die josefinische Re
gierung die Ordensprovinz-Grenzen nach den Landesgrenzen zu regulie
ren wünschte und Vorarlberg nunmehr administrativ mit Tirol vereinigt
wurde, erfolgte hinsichtlich unserer Klöster eine neuerliche Provinzzutei
lung, indem sie 1783 der (Nord-)Tiroler Provinz einverleibt wurden. Die
politische Auseinanderreißung Tirols durch den Ausgang des Weltkrieges
machte 1919 eine Teilung der Tiroler Provinz nötig in die Nordtiroler und
in die Brixener Provinz, die 1928 am 30. März erfolgte, und verblieben
sonach unsere Klöster bei der erstgenannten Provinz.
298
Unter der vorderösterreichischen Provinzleitung gehörte das Kloster
nebst den drei anderen inländischen zur Kustodie Wangen, die beiden
anderen Kustodialklöster dieser Provinz waren Konstanz und Freiburg
im Breisgau.
Seit der Gründung des ältesten Kapuzinerklosters im Lande, jenem
von Feldkirch, 1605, kamen von dort häufig Patres nach Bludenz zu seel
sorglicher Aushilfe. Sie erwarben sich hiebei das Vertrauen und die Liebe
des Volkes so, daß viele in der Stadt werktätige Beihilfe in Aussicht stell
ten, wenn in Bludenz auch ein Kloster gebaut würde. Im Oberland und
so auch in der Bludenzer Gegend hatten wiederholt der hl. Fidelis von
Sigmaringen, diesmal als Guardian in Feldkirch (tätig von Herbst 1619 bis
Herbst 1620 und dann wieder von Herbst 1621 bis April 1622, des Mar
tertodes gestorben 24. April 1622 in Seewis, Graubünden), dann der hei
ligmäßige und gleichfalls durch übernatürliche Charismen ausgezeichnete
P. Stanislaus Saurbeck von Wueteschingen (Baden), der Elias seiner Zeit
genannt (gest. in Feldkirch 1647, 5. Okt.) (über ihn vgl. d. biogr. Abriß von
P. Peter Zierler in Birnauer Kalender 1919), seelsorglich sich betätigt.
Im Jahre 1644 hielten der genannte P. Stanislaus, P. Perfect Ruosch,
ebenfalls aus dem Feldkircher Kloster, in Bludenz Missionsvorträge und
dies gab den Anlaß, daß die vornehmsten Bürger der Stadt der Frage der
Gründung eines Kapuzinerklosters ernstlich nähertraten. Es waren dies
Joh. Adam Salomon, Stadtfähnrich; Konrad Zürcher, Bürgermeister, und
die Ratsherren Ulrich Rudolph und Joh. Jakob Kolp. Desgleichen ver
sprach der Vogteiverwalter Ulrich von Ramschwag seinen ganzen Einfluß
in dieser Richtung geltend machen zu wollen. Auch die ganze Bürgerschaft
von Stadt und Land erbot sich, eine „wohlergiebige Bauhilfe und Bezah
lung zu tun“. Die Patres in Feldkirch waren über diese Geneigtheit der
Bludenzer sehr erfreut. Daraufhin aber ließ man anscheinend auf beiden
Seiten die Sache eine Zeit lang ruhen; es lagen auch noch keine bindenden
Erklärungen seitens der Stadt vor.
Nun trat ein Ereignis ein, das die Sache ins Rollen brachte. Es setzte
nämlich eine rührige Gegenbewegung ein, die von einer Minderheit in
der Stadt ausging. Einige Söhne nämlich aus vornehmsten Bludenzer Fa
milien, besonders aus der angesehenen Familie Zürcher, waren im Lauf
der Zeit in den Orden der Franziskaner Reformanten, auch „Zoccolan-
ten“ genannt, eingetreten; dieser Ordenszweig hatte in Schwaben Fuß ge
faßt und war 1628 nach Tirol gekommen. Diese Franziskaner ließen nun
durch ihre Väter um ein Kloster ihres Ordens in Bludenz anhalten. Der
den Kapuzinern wohlgeneigte Vogteiverwalter v. Ramschwag benachrich
tigte auf das hin sogleich die Kapuziner von diesem Vorhaben. Und so
reichte der Feldkircher Guardian P. Fulgenz Müller von Freiburg im Auf
trag des Provinz-Definitoriums unterm 16. Juli 1644 sowohl beim Vogtei
amt als auch beim Stadtrat die Bitte um Gewährung eines Klosters in
Bludenz ein. Ein Ausschuß der drei Stände Bludenz, Sonnenberg und Mon
tafon wurde zusammenberufen, und dieser ließ nach reiflicher Beratung
ein offizielles Einladungsschreiben, dd. 21. Juli 1644, an den Feldkircher
Guardian P. Fulgenz ergehen. Darin wünschen die Ausschußmitglieder,
daß noch im diesjährigen Herbst zwei zu sendende Patres von dem in
Betracht kommenden Baugrund, der aus gewissen Gründen — Schweden
gefahr! — innerhalb der Stadtmauer zu liegen kommen würde, Besitz er
299
greifen möchten —. Ebenso sollte nächstens mit einer Abordnung des Klo
sters wegen des Baubeginns und der anderen Fragen das nötige bespro
chen werden. Gefertigt ist das Schreiben vom Vogteiverwalter von Ram-
schwag, den Abgeordneten aus der Stadt und den Herrschaften Bludenz,
Sonnenberg und Montafon, also von den drei Orten. Über Anregung des
P. Fulgenz richteten die Petenten unter 9. Sept. 1644 auch an das Provinz
kapitel in Luzern eine Bittschrift um die Errichtung eines Klosters in
Bludenz. Unter der Bedingung, daß der P. General des Ordens damit
einverstanden, erhielten sie von Luzern die Zusicherung. Auf warme Be
fürwortung des Provinzkapitels hin bewilligte P. General, P. Innozenz
von Caltagirone — ein heiligmäßiger Mann, der von 1634 bis 1650 den
Orden leitete —, den Klosterbau in Bludenz mit Schreiben dd. Massapia,
7. Dez. 1644.
Inzwischen waren aber auch Bludenzer Freunde der PP. Reformaten
in Innsbruck zu deren Gunsten nicht untätig gewesen; es entspann sich
ein mehrfacher Briefwechsel zwischen Bludenz und Innsbruck. Die Franzis
kaner erklärten sich bereit, alle Unkosten, auch die Baukosten, selbst zu
übernehmen, die andernfalls bei Aufnahme der Kapuziner die drei Stände
zu übernehmen gehabt hätten. Es kam auf das hin im Stadtrat zu einer
neuen Abstimmung, wobei die Mehrzahl der Ratsherren für Franziskaner
und nur ihrer drei für die Kapuziner stimmten. Diese letzteren waren
Joh. Adam Salomon, Bürgermeister, Konrad Zürcher und Joh. Jakob Kolp,
erzherzoglicher Zolleinnehmer. Kolp war seinerzeit 1622 österreichischer
Wachesoldat gewesen, der bei der letzten Predigt des hl. Fidelis in Grüsch
am 24. April d. J. mit noch einem Bludenzer Soldaten, Jakob Fluer, an
wesend, auch Zeuge seines Martyriums war und dann von den Bündnern
gefangengenommen wurde; im Seligsprechungsprozeß des hl. Fidelis tritt
er wiederholt als Hauptzeuge auf (Ferd. v. Scala: Der hl. Fidelis, 1896,
S. 273 und 277).
Auf die Nachricht von dieser merkwürdigen Abstimmung der Rats
herren eilte der Stadtpfarrer Leonhard Clessin, der die Kapuziner sehr
hoch einschätzte, in den Rat und hielt den versammelten Stadtvätern vor,
wie undankbar und schändlich es wäre, jetzt, nachdem man schon 40 Jahre
hindurch die geistlichen Dienste der Kapuziner genossen und ihnen schon
die Zusage des Klosterbaues gemacht, das Versprechen zu brechen und
andere Religiösen einführen zu wollen. Diese Vorstellungen wirkten. Eine
nochmalige Abstimmung ergab die einstimmige Stellungnahme für die
Kapuziner. Der Stadtpfarrer benachrichtigte hievon das Kloster Feldkirch
und es erschien von dort P. Stanislaus in Bludenz, der namens des Ordens
die vorläufige Annahmeerklärung abgab. Die definitive zustimmende
Entscheidung fällte das Provinzkapitel auf der Tagung in Solothurn am
5. Mai 1645. Zuvor hatte der Stadtrat noch an die Provinzvorstehung
ein Einladungsschreiben ergehen lassen, auf daß man ehestmöglich mit
dem Bau beginnen möchte. Mittels Schreiben vom 31. Mai 1645 erbat der
Provinzial P. Sebastian von Beroldingen aus Uri die Genehmigung der Nie
derlassung und des Klosterbaues in Bludenz vom zuständigen Bischof Jo
hann VI. Flugi v. Aspermont in Chur. Er trug zugleich die Bitte mündlich
beim Bischof in Chur vor. Dieser erteilte mit Reskript vom 31. Mai d. J.
gerne die Bewilligung. Die landesfürstliche Regierung in Innsbruck, die
vom Vogteiverwalter v. Ramschwag über den Stand der Sache benachrich
300
tigt worden, gab namens der Regentin Erzherzogin Claudia unterm
19. Sept. 1645 ebenfalls ihre Zustimmung.
Inzwischen war die Baukommission des Ordens in Bludenz erschienen
und galt es nun, den Bauplatz zu bestimmen. Der anfänglich in Aussicht
genommene Platz innerhalb der Stadtmauern wurde als nicht geeignet
befunden, vermutlich wegen Mangels eines passenden Gartens. Da erbot
sich Konrad Zürcher, mehrmaliger Bürgermeister der Stadt, für das künf
tige Kloster Grund und Boden außerhalb der Stadt vor dem Montafoner
Tor aus eigenen Mitteln anzukaufen.
Daß die Bludenzer Bürgerschaft so sehr für die Errichtung des Klosters
einstand und es mit eigener ausgiebiger Beihilfe zustande brachte, ist
umso anerkennenswerter, als eben kurz vorher, 1638, fast die ganze Stadt
einem verheerenden Brand zum Opfer gefallen war; aber auch deswegen,
weil in jenen Jahren der Schwedenkrieg an den nördlichen Landesgrenzen
sich unheildrohend bemerkbar machte; bekanntlich drang dann der Schwede
zu Anfang 1647 in unser Land ein. Trotzdem ließen sich die wackeren
Bludenzer nicht von diesem gottgefälligen Werk abhalten und bald darauf
sollten sie, wie gezeigt werden wird, noch eine schöne Probe ihres Opfer
sinnes bei diesem Unternehmen ablegen.
Zu Ende September oder Anfang Oktober 1645 kamen die ersten Ka
puziner nach Bludenz zum beständigen Aufenthalt, vier Patres und ein
Laienbruder. Erster Superior dieser kleinen Kommunität war der schon
genannte P. Perfekt Ruosch von Konstanz, als solcher ernannt am 5. Mai
1645. Er war zugleich Bausachverständiger. Mit ihm teilte sich in diese
Aufgabe der Laienbruder Matthäus Feer aus Luzern. Der damalige Bür
germeister Konrad Zürcher bot den Ankömmlingen seine Sommerwohnung,
Landhaus in Obdorf (heute Winkelweg Nr. 1, Wolfsches Haus, Wirtschaft
Walgau), zur einstweiligen Unterkunft an. Alsbald begannen die Patres
mit den üblichen seelsorglichen Arbeiten in der Stadt und den Aushilfen
in den Gemeinden; über Ersuchen der Stadtgemeinde übergab ihnen der
Stadtpfarrer Clessin gleich anfangs schon die Sonn- und Feiertagspredigten
in der Pfarrkirche. Gelegenheit zur Meßzelebration hatten die Patres auch
im Privatoratorium der Zürcherschen Villa, ihrer Unterkunftsstätte, nach
dem Konrad Zürcher schon 1642 am 2. Aug. vom Bischof das Privileg
einer Hauskapelle in seinem Hause (Alte Post, Josef-Wolf-Platz Nr. 2)
oder in seiner Villa in Obdorf erhalten hatte.
Am 8. Okt. 1645 fand auf dem Bauplatz die Feier der Kreuzaujrich-
tung und Grundsteinlegung statt. Sie wurde vorgenommen in Vertretung
des Churer Bischofs durch den Kapitelskammerer Christian Krafft, Pfar
rer von Bürs. Bei der Feier war auch der Schweizer Provinzial P. Matthias
von Herbstheim nebst dem ganzen Definitorium der Provinz zugegen. Die
im Grundstein hinterlegte Urkunde bezeichnet den Kloster- und Kirchen-
Bau als eine Votivwidmung in den schweren Zeitläuften und führt in der
üblichen Form die damaligen geistlichen und weltlichen Obrigkeiten sowie
die ersten Anstifter des frommen Werkes auf. Die Unkosten für die ganze
Feier übernahmen die drei Stände Bludenz, Sonnenberg und Montafon.
Galt doch die ganze Klostergründung als deren gemeinsame Angelegenheit
und wurde sonach auch das Kapuzinerkloster, mit der Kirche in Bludenz
als ihnen gehöriges Eigentum betrachtet.
Die erste Klosterfamilie in Bludenz konnte schon bald aus der weniger
301
geeigneten Zürcherschen Villa im Obdorf in die Stadt herunterziehen. Hier
hatte ihnen der Stadtrat das an den ehemaligen alten Pfarrhof südlich
anstoßende Haus, das 1641 nach dem Stadtbrande neu erbaut worden und
der Gemeinde gehörte, als einstweiliges Hospiz angewiesen. In diesem Hause,
in dem auch ein eigenes Oratorium eingerichtet wurde, verblieben die Ka
puziner sechs Jahre, bis zum Einzug in das fertiggestellte Kloster (vergl.
Flür, Gesch. S. 416).
Nachdem die Schwedengefahr für Bludenz und auch für das Oberland
noch halbwegs, abgesehen von einer drückenden Brandschatzung, über
standen war, wurde im Jahre 1648 mit dem Bau von Kirche und Kloster
begonnen (üb. d. Baugesch. siehe Vlbg. V.-Bl. 1890, Nr. 212). Am 29. Juni
1648 wurde im Stadtrat der Bauvertrag genehmigt; Maurermeister Chri
stoph Schueler von Bludenz wurde mit dem Kirchenbau betraut und am
2. August d. J. wurde der Dachstuhl an Zimmermeister Andreas Neyer
von Bürs verdingt. Der Bau der Kirche begann im Juli 1648 und konnte
im Herbst dieses Jahres der Dachstuhl aufgesetzt und gedeckt werden.
Als eine wunderbare göttliche Hilfe wurde es erachtet, daß, als der Bau
zur halben Höhe gediehen war und schon das Steinmaterial aufgebraucht
war, auf einmal und rechtzeitig von der benachbarten Felshöhe nächt
licherweise eine Masse Steine sich loslösten und in den Baumgarten des
Bauvogtes Hieronymus Zürcher, jedoch ohne Schaden anzurichten, herun
terstürzten und so das gerade benötigte Material für die Weiterführung
des Baues lieferten. Das Jahr 1649 brachte die Altäre und die übrige
Innenausstattung der Kirche. Den Hochaltar aus Holzwerk samt dem
Altarblatt stiftete der Bludenzer Bürger Dr. Ulrich Zürcher, Propst von
Ardagger und Domherr von Augsburg, die beiden Seitenaltäre, ebenfalls
mit den Bildern, Graf Karl Friedrich von Hohenems.
1649 und 1650 wurde der Rohbau des Klosters aufgeführt, für den
wieder Maurermeister Christoph Schueler für die Maurerarbeiten und Mei
ster Adrian Keller von Braz für die Zimmerarbeiten bestimmt worden
waren. Geldzuflüsse für den Bau stellten sich nicht so, wie man im Orden
gehofft, ein; wegen des Schwedenkrieges war das Geld rar geworden; die
Stände konnten auch nur durch Herbeischaffung von Baumaterialien hie
bei behilflich sein; dagegen wies Graf Wilhelm von Hohenems in Aus
führung des Versprechens seiner Mutter unterm 20. Jänner 1651 den Bau
vögten des Klosters, Untervogt Hans Adam Salomon und Hieronymus
Zürcher, Ratsherr, einen Betrag von 305 Fl. in Schuldbriefen für den Bau
an. (St.-Arch. 113/45)
Am 30. Sept. 1650 befaßten sich die unter dem Vorsitz Ulrichs v. Ram-
schwag versammelten Landstände mit der Zuweisung des Sammelgebietes
an das neue Kloster und wurde für jetzt und später als Territorium be
stimmt: Herrschaft Bludenz, Herrschaft Sonnenberg, Tal Montafon, Herr
schaft Blumenegg und in „den Enden“, nämlich in Schlins, Schnifis und
Düns, die zur Herrschaft Jagdberg gehörten.
Schon standen Kirche und Kloster fast vollendet da und war man
nur noch mit der Inneneinrichtung beschäftigt, da gab es einen unerwarte
ten Rückschlag durch Ausbruch eines Brandes im Klosterbau in der Nacht
vom 1. März 1651 (vgl. Klosterchronik S. 24 f). Zur Nachtzeit war da
mals niemand im Kloster, da die arbeitskundigen Laienbrüder jeweils
abends ins Hospitz in der Stadt zurückkehrten und das Kloster abge
302
schlossen wurde. Brandstiftung ist sonach nicht anzunehmen; vielmehr dürfte
das Feuer dadurch ausgekommen sein, daß der Refektoriumsofen, der zum
Austrocknen der Bretter täglich und besonders abends geheizt wurde,
wegen Überhitzung sprang und das Feuer auf die Holzabfälle und Späne,
die reichlich herumlagen, Übergriff und sich alsbald weiter ausbreitete. Das
dürfte um 2 Uhr nachts gewesen sein. Wegen einsamer Lage des Klosters
und seiner ziemlichen Entfernung von der Stadt konnte der Brand von
dort aus erst zu spät bemerkt werden. Groß war der Schaden an Kirche
und Kloster. Auch das Türmlein samt dem Glöcklein fiel dem verheerenden
Element zum Opfer. Den inneren Chor konnten die zur Hilfe herbeigeeilten
Bürger noch retten, daß das Tonnengewölbe standhielt, dagegen wurde
der flache Oberboden in der Kirche selbst zerstört; es verbrannten hier
weiters das Getäfel, die Stühle, die Kanzel, die zwei Seitenaltäre samt den
Bildern, während am Hochaltar nur das Altarblatt Maria Hilf zugrunde
ging.
Niederschmetternd wirkte das Unglück sowohl auf die Kapuziner als
auf die Bürgerschaft. Erstere berichteten alsbald an die Provinzleitung und
fragten, schon fast die Hoffnung auf Wiederherstellung des Baues auf
gebend, an, ob sie vielleicht nicht ganz von Bludenz fortgehen sollten. Aber
gegen solches Ansinnen erhob sich einmütig die ganze Bevölkerung von
Bludenz und Umgebung mit dem Bürgermeister Ulrich Rudolphi an der
Spitze. Dieser ging selbst mit gutem Beispiel voran und schenkte sofort
von seinem eigenen Vorrat an Bauhölzern, die er für einen Stallbau schon
bereitgestellt hatte, 100 Stück für den Wiederaufbau. Das regte an zu
entschlossenem Willen und zu bewundernswertem Eifer in Stadt und Land,
das Werk nun erst recht zur Vollendung zu bringen. Zugleich schrieben
die Bauvögte, und zwar mit Erfolg, auch an auswärtige Gönner um er
kleckliche Brandsteuer. Die Kammer der Oberösterr. Lande in Innsbruck
widmete unterm 4. April 1651 zu einer Brand- und Hilfssteuer 100 Taler
aus Konfiskationsgeldern. Schon am 5. März, also vier Tage nach der
Katastrophe, wurden die Zimmermannsarbeiten wieder an Meister Andreas
Neyer verdingt, fertig zu stellen bis längstens Ende Mai des Jahres. Die
Wiederherstellungsarbeiten am Mauerwerk wurden unterm 8. Aug. des
Jahres wieder an Meister Christoph Schueler übertragen. Der städtische
Maurermeister mußte die Klosterringmauern aufführen. In die Schreiner
arbeiten teilten sich die Meister Marx Pargehr und Balthasar Burtscher,
Thomas Staimer und Georg Gapp und zwei Meister aus Nüziders: Thiß
(Mathias) Tobler und Hans Strüz. Das von der Stadt angeordnete Ge
meinwerk wurde von den Bürgern gratis für die Kapuziner verrichtet.
Die Montafoner schenkten „unzählbar viele Bretter“; Leute aus Blumenegg
und St. Gerold halfen beim Wiederaufbau wacker mit. Der schon genannte
Propst Zürcher von Ardagger widmete ein neues Hochaltarblatt, den Ta
bernakel aber der genannte Graf Franz Wilhelm von Hohenems. Der
Seitenaltar auf der Frauenseite mit Altarblatt war eine Stiftung des Blu
menegger Landvogtes Joh. Rudolf d. ä. von der Halden zu Haldenegg,
der andere Seitenaltar aber eine Stiftung des Hans Adam Salomon, Unter
vogt und Richter in Bludenz.
In der kurzen Zeit von 5 Monaten war aller Schaden wieder gut ge
macht und das Bauwerk fertig gediehen, so daß nunmehr der Weihe der
Kirche nichts mehr im Wege stand. Diese nahm Bischof Johann VI. von
303
Chur am 28. Aug. 1651 feierlich und unter Teilnahme illustrer Gäste vor.
An dem von der Stadt Bludenz gegebenen Festmahl nahmen 56 geladene
Herren teil. Die gleich nach der Weihe ausgefertigte Urkunde (Orig.-Pgt.
im Klost.-Arch. Blud.) besagt folgendes: Der Bischof habe am heutigen Tag
diese Kirche und den Hochaltar zu Ehren der Mutter Gottes geweiht; im
Hochaltar habe er Reliquien hinterlegt der hl. Märtyrinnen Beatrix und
Flora und des hl. Märtyrers Elpidesphorus. In den rechtsseitigen Neben
altar, errichtet in hon. des hl. Johannes Evang. und des hl. Carolus Borro
mäus, aber Reliquien von einem Stück Leinwand, getaucht in das Blut des
hl. Märtyrers Nereus, sowie Reliquien der hl. Märtyrer Germanus und
Valentinus. In den linksseitigen Altar, errichtet in hon. des seraphischen
Vaters und des hl. Abtes Magnus, Reliquien der hl. Märtyrer Coelestinus,
Donat und Agapit. Folgt die übliche Ablaß Verleihung und die Festlegung
des jährlichen Kirchweih-Gedächtnisses auf jeweils Bartholomäus-Tag und
die Bestimmung des Festes Mariä Heimsuchung als des jährlichen Patro
ziniumsfestes.
Eine bedeutsame Zusage wurde dem Bischof gemacht, indem am Sonn
tag nach Galli-Tag 1651 die Stadt Bludenz, die Herrschaften Sonnenberg
und Blumenegg dem Bischof versprachen, die Bludenzer Kapuzinerkirche
fortan im wesentlichen in Bau- und Kirchenzierden zu erhalten. Die
authentische Relation über den Klosterbau besagt ausdrücklich, daß das
hiesige Kapuzinerkloster zum Dank für Errettung von der schwedischen
Kriegsgefahr erbaut worden sei. Vielleicht hängt mit diesem Anlaß auch
die Wahl des Patroziniums Maria Hilf für die Kirche zusammen.
Bei der Stadt und auch bei der weltlichen Obrigkeit bildete sich die
Auffassung, daß das Bludenzer Kapuzinerkloster, da die Baukosten teils
durch Frondienste, teils durch Beiträge aller Art von der Stadt und Um
gebung bestritten wurden, Eigentum der Stadt, bzw. der drei Orte sei und
daher die Kapuziner, solange sie ihrem frommen Zweck entsprechen, es
unentgeltlich bewohnen dürfen (vgl. die Äußerung des Magistrates an das
Landgericht, dd. 1821 Aug. 21., St.-Arch. 11/27).
Die Frage des Unterhaltes der Kloster gemeinde wurde von Anfang an
im Stadtrat behandelt und sorgte dieser auch von Anfang an hierin für die
Kapuziner. Schon laut Ratsprotokoll ex 1652 verpflichtete sich die Stadt,
ihnen das ständige Fleischalmosen zukommen zu lassen. Das Kloster wurde
damit beteilt vom Siechenamt oder Leprosenspitalamt, somit aus den
milden Stiftungen. Die Stadt bezeichnete auch im Jahre 1694 vor dem
Bischof das Fleischalmosen für die Kapuziner als eine milde Stiftung. Auch
als die milden Stiftungen um 1800 zum Armenfond zusammengezogen
wurden, wurde und wird es bis heutigen Tags aus diesem Fond bestritten.
Sogar unter der bayr. Regierung wurde das Fleischalmosen weiter gelie
fert, trotzdem diese das von der Stadt vorher geleistete Almosen an Ge
treide, Fischen und Geld einfach gestrichen hatte; das Fleischalmosen wurde
gegeben als Entlohnung für die vom Kloster besorgten Pfarrpredigten.
Über die um die Gründung und erste Ausstattung des hiesigen Klosters
verdienten Männer mögen hier noch nähere Angaben folgen.
Der Vogteiverwalter Ulrich v. Ramschwag entstammte einem alten,
einst im St. Gallischen heimischen Rittergeschlecht (siehe Ulmer, Burgen
buch, 501 ff). Ein Angehöriger dieses Geschlechtes, Hector von Ram
schwag, war 1569 bis 1601 Vogt von Bludenz gewesen. Der ganannte
304
(Hans) Ulrich v. R., Hauptmann und Vogt zu Gutenberg, des vorigen
Neffe, war Vogteiverwalter der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg
von 1628 bis 1655 (gest. 1659 auf Gutenberg). Er förderte die Berufung
der Kapuziner nach Bludenz und den Klosterbau nicht nur durch sein er
folgreiches Eintreten für sie, sondern auch durch manche persönliche
Opfer und Spenden.
Aus dem angesehensten Geschlechte der Stadt, dem der Zürcher von
Guldenpöck (siehe Ulmer ebd. 45 ff; Flür, Gesch. d. Kl. 136 — 139; 666 —
669), erschienen mehrere Vertreter als werktätige Förderer der Kloster
gründung. Der Bürgermeister Konrad Zürcher schenkte den Grund und
Boden und bot den ersten Kapuzinern sein Sommerhaus in Obdorf zur
Wohnung an. Ein Hieronymus Zürcher d. J. Ratsherr und später Bürger
meister, war jahrelang Bauvogt und sonach gewissermaßen Geistlicher
Vater der Kapuziner. — Dr. theol. Ulrich Zürcher, Stifter des Hochaltars
mit dem Mariahilf-Bild und nach dessen Zerstörung durch Brand des
zweiten Mariahilf-Bildes, war geb. 1601 in Bludenz und starb 1664 in
Augsburg. Er hatte in Rom studiert, wurde 1637 Domherr von Augsburg
und kais. Rat, nachdem er zuvor Hofkaplan bei Kaiser Ferdinand II.
gewesen; 1634 ernannte ihn dieser zum Propst von Ardagger in N. 0.
Dr. Zürcher stiftete auch die Beichtvaterstelle im Kloster St. Peter dahier.
Nach Verzicht auf Propstei und Kanonikat war er eben im Begriff, in
seine Heimat zurückzukehren, um auf sein Lebensende sich vorzubereiten.
Da starb er in Augsburg am 4. Mai 1664. — Neben den Zürcherschen Fa
milie hat am meisten zum Klosterbau beigetragen die Familie Salomon.
Diese stammte aus Braz und ließ sich um 1610 in Bludenz nieder. ]ohann
Adam Salomon, der verdiente Bauvogt und Guttäter des Klosters, widmete
sich dem Rechtsstudium; 1635 vermählte er sich mit Ottilia Rudolfi aus
einer der ersten Familien der Stadt. Nachdem er früher Stadtfähnrich ge
wesen und im Schwedenkrieg sich sehr um das Gemeinwesen angenom
men hatte, wurde er 1647 Untervogt und Richter und bekleidete dies Amt
bis 1659. Vom Landesfürsten wurde er zum erzfürstl. Rat ernannt und
1658 wurde ihm die Nobilitierung mit dem Prädikat von Salomonsegg
und, wie es heißt, mit Ansitz in Röns, sowie 1666 der Titel „Kais. Rat“
zuteil. Ein Mann von tiefer Religiosität und Pflichttreue, war er auch ein
großer Guttäter der Armen, sowie fast ständiger Vorsitzender des Ar
menrates. Zum Dank für seine Hilfe beim Klosterbau erhielt er vom
Ordensgeneral 1669 das Privileg, nach seinem Ableben in der Kapuziner
kirche beigesetzt zu werden. Er starb 1681 am 18. Dez. am Schlag und
wurde in der Gruft unter dem Langschiff bestattet. Sein schwarzmarmore-
nes Epitaph war bis 1871 noch in der Kirche. — Sein Sohn Johann Bap
tist, gewes. Landvogt in Ober- und Nieder-Schwaben, mit dem Sitz zu
Weingarten (gest. 1684) — sein Epitaph ist an der Mauer oben beim
gedeckten Aufgang zur Pfarrkirche — bekundete die gleiche Fürsorge und
Anhänglichkeit an die Kapuziner. — Die Rodolphi (Rudolfi) gehörten zu
den ältesten und achtbarsten Geschlechtern der Stadt. Ulrich Rudolfi,
mehrmals Bürgermeister von Bludenz (1651, 1655, 1658; gest. 1660), ver
mählt mit Marta von der Halden, trat, wie oben dargetan, nach dem
Brand des kaum vollendeten Klosterbaues entschieden für dessen Wieder
aufbau ein. Zwei seiner Söhne traten in den Kapuzinerorden ein. Ulrich
vermachte dem hiesigen Kloster ein wertvolles Psalterium. Dieses große
305
Chorbuch, noch vorhanden, wurde gedruckt 1651 in Venedig. Auch stiftete
er für Lebenszeit den Meßwein für das Kloster; schließlich bestimmte er
testamentarisch 50 Fl. für Paramentenbeschaffung und ein Fuder Wein
(d. i. ca. 8 hl).
Unter anderem erhielt das neue Kloster auch eine Spende von 50 Fl.
durch Nikolaus v. Deuring auf Ilmense und Erckheim, kais. Rat und comes
palatinus, Bürgermeister der Reichsstadt Ravensburg. Dieser hatte der
Stadt Bludenz mit Zinsverschreibung von 1612, Juli 23., ein Kapital von
1200 Fl. geliehen. Unterm 2. Juni 1661 wurde betreffs Rückzahlung dieser
Summe zwischen der Stadt und dem Deuringschen Gewalthaber Jakob
Christoph Schmidlin, erzfürstl. Rat und Landvogteiverwalter in Schwaben,
ein Übereinkommen getroffen, wonach die Stadt Bludenz für den Wieder
aufbau des von den Schweden zerstörten Kapuzinerklosters in Ravensburg
in zwei Raten 1050 Fl. und an das neue Bludenzer Kloster 50 Fl. bei
nächster Möglichkeit zu zahlen hatte. (St.-Arch. 204/37 a)
Weitere bauliche Maßnahmen an Kirche und Kloster in der Folgezeit
Im Jahre 1657 erhielt das Kloster durch die Bemühung der Stadt den
dringend notwendigen Klosterbrunnen mit Wasserzuleitung aus der Par
zelle Brunnenfeld. Zuvor hatte die Stadt ihr Recht einer Brunnenanlage
in einem Prozeß gegen den neuen Vogteiverwalter Karl Ludwig Schrenckh
von Notzing (seit 1655), der, einseitig und ungebührlich auf seine Macht
befugnisse pochend, ihr das hatte verwehren wollen, erkämpfen müssen
und wurde ihr auch von der landesfürstl. Regierung gegen diesen Beamten
recht gegeben. Mit dieser Brunnenleitung hat das Kloster und auch die
Stadt auch in der Folgezeit noch mehrfache Umstände. (Siehe Flür, Gesch.
d. Klost. 149 — 174)
1647 wurde im Kloster ein neuer Keller gebaut, wozu die Mauersteine
vom abgebrochenen vormaligen provisorischen Pfarrkirchturm verwendet
wurden.
In ihrer ersten Totengruft, die die Kapuziner unter dem Schiff der
Kirche seit 1651 hatten, liegen neun Konventmitglieder sowie die Wohltä
ter: Untervogt Joh. Adam Salomon v. Salomonsegg und der hiesige Mut-
tergottes-Benefiziat und geistliche Vater des Klosters Anton Schueler
(gest. 1709) begraben. Sei es, daß die Gruft zu klein wurde oder aus einem
andern Grunde, so wurde 1698 beschlossen, eine neue Totengrujt und dar
über eine dem hl. Joseph geweihte Totenkapelle zu erbauen. Nach ver
schiedenen Schwierigkeiten wurden beide Bauteile im Sommer 1699 fertig
gestellt. In dieser Gruft mit 16 gemauerten Begräbnisstellen liegen 51 Mit
glieder begraben. Nachdem die kais. Verordnungen von 1772, Juni 5., und
1782 Mai 3., die Begräbnisse in solchen Kirchengrüften abgestellt hatten,
wurden die Toten des Klosters auf dem alten städtischen Friedhof bei der
Hl.-Kreuz-Kirche bestattet, linkerseits des Einganges. Nachdem auch diese
Grabstätte später zu klein geworden, erhielt das Kloster 1838 von den
Geschwistern Bertel deren Begräbnisplatz unter den Arkaden. Nach Er
richtung des neuen städtischen Friedhofes bei St. Peter 1887 erhielt das
Kloster hier von der Stadtgemeinde 1899 eine eigene Grabstätte unter den
Arkaden neben jener des Weltklerus. Das Kreuz an der Arkadenwand ist
ein Geschenk von Direktor Joh. Jehly, die Dekoration besorgte Ant. Jehly.
306
Die ]oseph-Kapelle, heute Lourdes-Kapelle, rechts von der Kloster
pforte, war früher größer als jetzt. Der einstige Josephsaltar stand an der
Ostwand, die früher etwas weiter einwärts gegen das Kloster sich erhob,
der Kapellen-Eingang war ehedem von der Westseite her. Die Kapelle ist
ein einfacher Bau mit Kreuzgewölbe ohne Apsis. Der einstige Altar mit
hohem Aufbau war ein seinerzeit sehr gelobtes Werk des Bludenzer Kunst
schreiners Joh. Purtscher, gebürtig aus Schruns, gest. 1718. Das einstige
Altarblatt stellte Maria und Joseph als Fürbitter für die Armen Seelen
dar, um 1700 gemalt von Hans Georg Wegscheider aus Riedlingen (Würt
temberg); es schmückt heute die Kapuzinergrabstätte auf dem städtischen
Friedhof. Rechts neben dem Altar war die Verbindungstür zum Kloster,
zugleich mit Beichtgitter für Schwerhörige. Die Kapelle mit Altar wurde
vom Bischof Ulrich v. Federspiel am 31. Juli 1709 konsekriert und zu Eh
ren von St. Joseph, Sterbepatron, St. Franziskus von Assisi und St. Anto
nius von Padua; das Kapellweihefest ward auf den 1. Sonntag im Sep
tember angesetzt.
Rechts vom heutigen Eingang findet sich an der Wand das Epitaph
für den vorhin genannten Muttergottes-Benefiziaten Anton Schueler, der
sich um die Errichtung dieser Josephs-Kapelle und die Erstellung des
Klosterbrunnens sehr verdient gemacht hatte, weshalb er denn auch in der
Klostergruft unter der Kirche das Begräbnis erhalten hatte. Auf der Ge
denktafel ist ganz oben das in Stein gemeißelte Portrait des Wohltäters
mit den Bafetten oder sogenannten Moses-Täfelchen; auch das Schuelersche
Wappen ist darauf zu ersehen. Die vom Verstorbenen selbst verfaßte
originelle Inschrift lautet: „Dies mei velociores fuerunt Cursore — fugerunt
et non vidorunt bonum (Job 9, 25). — Zu der Stuben bin ich geboren. —
Zum Priester Innsbruck mich erkoren — Der Tamberg lange Jahr genehret
— Und Bludentz endlich gar verzehrt, — Ein Schueler war ich zwar auf
Erden — Will aber jetzt dein Lehrer werden; — Leb fromm, gib Achtung
auf dein Heil — Auf daß es dir dorth werd zu Theil. — Wer dieses liest
gedenkhe mein — Daß mir Gott wöll gnädig sein. — Pater noster — Ave
Maria — Vivat Deo.
Obiit pie in Domino Adm. Rev. D. Antonius Schueler, Sacr. Caes. Maj.
Capeilanus B. M. V. Bludenti, aet Suae 77 annorum 22 Maj 1709.
Anton Schueler, gewes. Pfarrer von Lech, war seit 1681 geistlicher Va
ter des hiesigen Klosters. Ein solcher wird mit Erlaubnis des Provinzials
vom Kloster jeweils gewählt und gebeten, ihn in zeitlichen Angelegenhei
ten beizustehen. Dieses Amt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Wahl
Schuelers zum geistlichen Vater durch das Kloster erregte beim Stadtrat
Mißstimmung, da bisher immer aus den Reihen der Ratsherren dieser
Funktionär genommen wurde und Schueler wegen seines Benefiziums, des
sen Rechte er verteidigen mußte, mit der Stadt in Konflikt stand. Als aber
Schueler 1701 eine große Jahrtagsstiftung an die Pfarrkirche und eine be
trächtliche Zustiftung an sein Benefizium machte, hörten sofort alle Klagen
gegen ihn auf.
1890 wurde die Josephs-Kapelle in eine Lourdes-Kapelle umgestaltet.
Die beiden Statuen in der Grotte schufen die Gebrüder Fachlehrer Joh.
Jehly und Pfarrmesner Andreas Jehly. Die Krone der Unbefleckten, vom
Bischof Msgr. Schöpfer von Tarbes-Lourdes 1912 geweiht, verehrte ein
Bludenzer Lourdes-Pilger. Die Josephs-Statue an der jetzigen Hinterwand
307
der Kapelle ist eine Stiftung des langjährigen Geistl. Vaters des Klosters
Max v. Ganahl. — Die feierliche Einweihung der Kapelle und Grotte
nahm Generalvikar Dr. Zobl am 19. Okt. 1890 vor. Im April 1900 wurde
der schmale Raum zwischen Kapelle und Klosterpforte zu einem Sprech
zimmer, zugleich als Beichtkammer für Schwerhörige dienend, ausgestaltet.
Die letzte Restaurierung der Kapelle war 1925.
1752 wurde an der Südseite der Kirche die für ein Kloster notwendige
Krankenabteilung angebaut mit Krankenzelle, Wärterzelle und Kapelle;
die dem hl. Joseph geweihte benedizierte Krankenkapelle hatte ein Altar
blatt „Tod des hl. Joseph“, wohl eine Arbeit des Bludenzer Malers Franz
Ulrich Jehly. In neuerer Zeit wurde die Kapelle in einen Winterchor um
gewandelt und die vorige Krankenwärterzelle zur Krankenkapelle herge
richtet.
Die Zahl der Klosterinsassen vermehrte sich schon nach einiger Zeit.
Im 18. Jahrhundert waren zumeist 16 Mitglieder im Kloster, in der Regel
12 Priester, ein Kleriker und drei Laienbrüder. Die Kleriker kamen nach
Abschluß des Noviziates auf ein oder zwei Jahre ins Kloster, wo sie neben
dem Studium das Amt des Sacristans oder Blumengärtners ausübten. Wegen
des größeren Personalstandes wurde 1756 das hiesige Kloster um einen
Anbau mit drei Zellen gegen Osten zu erweitert: der Provinzialats-Trakt.
Die Leitung dieses Baues hatten die zwei Laienbrüder: Bruder Silverius
Albrecht von Au und Bruder Balthasar von Überlingen, Schreinermeister
Bruder Silverius, Sohn eines Architekten, w'är selbst ein tüchtiger Baumei
ster und leistete der Provinz als solcher gute Dienste; er war es auch, der
1757 die Pläne zu den beiden unteren Seitenaltären in hiesiger Pfarrkirche,
den sogenannten Sternbachschen Altären, fertigte. — 1927 wurde neuer
lich ein Zubau gemacht, und zwar anschließend an das Provinzialat gegen
die Straße zu.
Im Jahre 1724 wurde das Kloster unverschuldet in eine peinliche Ange
legenheit verwickelt. Es tobte damals im Städtchen der Bürgerstreit von
1719 bis 1727. Siehe J. Gorbach: Die bürgerl. Unruhen in Blud. 1720 bis
1727. — P. Joh. B. Baur: „Äußere und innere Unruhen in Vlbg. im 18.
Jh.“ in Mus.-Ber. 18, S. 14 f; — Flür, Klost.-Gesch. 513—516.
Damals im Zeltlager der Parteien- und Kliquen-Wirtschaft hatte der
Kronenwirt Joh. Bernardin Leu, der erst 1712 nach Bludenz gekommen,
hier bald Bürger und darauf Ratsmitglied geworden, mutwillig und eigen
süchtig den Streit und Aufruhr vom Zaun gebrochen; mit andern unruhi
gen Köpfen in der Bürgerschaft wollte er den Stadtrat und eine neue Par
tei der Eingebürgerten ans Ruder bringen. Der Stadtrat hatte von der Re
gierung einen Haftbefehl gegen den Ruhestörer erwirkt und als er am
24. September 1724 anscheinend wegen widerspenstigen Benehmens vom
Vogteiverwalter auf die Fronfeste in Haft getan wurde, entstand im Volk
großer Auflauf. Männer und Weiber zogen zum Schloß, erbrachen die Tore
und führten den Leu im Triumph nachhause. Darauf berief der Vogteiver
walter den engeren Stadtrat zu sich. Nun aber verhinderte die tumultie-
rende Menge diese Herren des Rates am Heimwege und hielt sie während
der Nacht vom 24. auf den 25. Sept, im Schlosse fest. Anderntags in der
Frühe gingen diese Ratsherren zur hl. Messe bei den Kapuzinern. Aber
auch hier ließ der rasende Pöbel sie nicht nachhause gehen. Das ganze
Kloster wurde umstellt, sogar die Klostermauern waren bewacht, tags
308
über von den Weibern, nachts von den Männern. Gefährliche Drohungen
wurden laut und die Ratsherr en getrauten sich nicht aus ihrem sicheren
Klosterasyl heraus. Der Zorn des rebellischen Pöbels richtete sich auch
gegen das Kloster, dem man vor warf, es stehe auf Seiten des Stadtrates;
weder Lebensmittel noch anderes ließ man in das Kloster passieren. Glück
licherweise schaffte von der Regierung gesandtes Militär bald Ordnung.
Der Haupträdelsführer Leu wurde als Gefangener nach Innsbruck depor
tiert. Im Jahre 1727 wurde der ganze Streithandel durch kaiserlichen Erlaß
geregelt, der zugleich die städtische Verfassung in einigen Punkten änderte,
so besonders die bisher jährliche Bürgermeisterwahl auf je drei Jahre an
setzte und die gleichzeitige Vertretung von zueinander verwandten Rats
herren im Stadtrat abschaffte. Anläßlich dieses Handels, der naturgemäß
mehrfache behördliche Kommissionen in die Stadt brachte, weilte auch der
kais. Gesandte in Räzüns-Graubünden, Baron von Greuth, unter zwei
Malen in Bludenz, der damals über diese Zeit eine tägliche hl. Messe bei
den Kapuzinern bestellte.
Mit einem weiteren unliebsamen Besuch wurde das hiesige Kapuziner
kloster im Jahre 1780 bedacht. Es war im Schulstreit zwischen der Stadt
und der vorländischen Regierung in Freiburg. 1774 wurde die staatliche
Normalschule eingeführt, zufolge welcher vom Staat die bisher von der
Kirche und den Gemeinden ausgeübte Oberaufsicht über das Schulwesen
an sich gezogen und die Lehreranstellung und -absetzung diesem vorbehal
ten wurde. Vom letzteren Recht, das sie bisher ausgeübt, wollte die Stadt
Bludenz nicht ablassen und machte keinerlei Anstalten, dem Regierungs
befehl, einen Lehrer nach dem Normalschulplan in Freiburg ausbilden zu
lassen, nachzukommen und einem zweimaligen Zitationsbefehl nach Frei
burg Folge zu leisten. Da erfolgte am 4. Nov. 1779 die plötzliche Gefan
gennahme von vier maßgebenden Herren im Magistrat durch Militär und
ihre Abführung nach Freiburg. 1780 am 2. Jänner kam eine landesfürst
liche Kommission aus Freiburg zur Regelung der Schulverhältnisse dahier
und nahm im Kapuzinerkloster Wohnung. Die Klostervorstehung konnte
sich dieser Last nicht entziehen. Freilich erregte dies Verdächtigung und
Abneigung gegen das Kloster beim Volk sowie böswilliges Gerede und
drohte man schon den Patres allenfalls das Almosen vermindern zu wol
len. Schließlich aber bemerkt die Klosterchronik zum Vorfall: „Aber wie
im Jahre 1724 den Kapuzinern nichts Widriges zugestoßen ist, so erschie
nen derartige Drohungen für den Augenblick hinfällig und nicht beach
tenswert. (Flür, Fragm. III 105)
Schicksale des Klosters in der ]osefinischen und bayerischen Zeit
Das Bludenzer Kloster wurde, wie eingangs bemerkt, 1783, nachdem es
bisher der vorderösterreichischen Provinz angehört, nunmehr der Tiroler
Provinz zugeteilt. Schon unter der Theresianischen Regierung machten sich
die im Zuge der beginnenden aufklärerischen Zeitströmung gelegenen
staatsabsolutistischen Tendenzen geltend, die unter Josef II. für die Kirche
und zumal das Ordenswesen in Österreichs so schwere Heimsuchungen
bringen sollten. Eine Reihe von Regierungsdekreten brachten eine immer
stärker werdende Bevormundung und Einschnürung wie des kirchlichen
309
Lebens so auch der berufsmäßigen Betätigung der Ordensleute bis zur
schließlichen Aufhebung zahlreicher Klöster in den österreichischen Erb-
landen.
Die Bedrängnis der der Regierung überhaupt mißliebigen Klöster setzte
1751 ein mit der allgemeinen Abverlangung der Einkommensfassionen von
sämtlichen Klöstern. Ein weiteres Hofdekret von 1767 ordnete die Fest
setzung eines numerus fixus oder clauses der Ordenspersonen in den ein
zelnen Klöstern, sonach die Beschränkung in der Aufnahme der Novizen,
an. 1781, nachdem Josef II. zur Allein-Regierung über die Erbländer
gelangt war, erging das Verbot an die Klöster, das ihnen jeden Verkehr
mit Rom, mit den Ordensgenerälen und mit ausländischen Klöstern ihres
Ordens unterband. Es folgte die staatliche Abschaffung des philosophisch
theologischen Hausstudiums und der Befehl, diese in den berüchtigten
Generalsseminaren machen zu lassen. Eine einschneidende und für Or
densverfassung und -disziplin unheilvolle Maßnahme war das Hofdekret
von 1783, Sept. 12., das Ordensleute für fähig erklärte, geistliche Pfründen
wie die Weltpriester übernehmen zu können. Das gleiche gilt vom kais.
Dekret von 1784, Dez. 6., daß die Wahl der Guardiane nicht mehr wie
bisher durch die Provinzvorstehung, sondern durch das betreffende Kloster
selbst vorzunehmen sei. Ein weiteres Hofdekret von 1785, Jänner 22., ver
fügte, daß vakante und auch neu gegründete Kaplaneien, Exposituren und
Kooperatur-Stellen mit Mendikanten zu besetzen seien, das Gubernium
könnte taugliche Patres auf solche Seelsorgen exponieren und habe dies
falls der Provinzial solches dem Ordinariat anzuzeigen. Schon 1781/82
wurden die Klöster von rein beschaulichen Orden aufgehoben, aber auch
solche Klöster, die nach Ansicht der aufklärerischen Regierung für die
Seelsorge als entbehrlich oder unnütz zu erachten wären, sollte aufgehoben
werden; in jedem Bezirk wäre nur das eine oder andere Kloster zu belas
sen, damit von dort im Notfälle seelsorgliche Aushilfen erhalten werden
können. Nach dem Hofdekret von 1781, Juni 8., wurde auch für die
Tiroler Kapuziner-Provinz ein numerus fixus angeordnet und eine Höchst
zahl von 150 Ordenspriestern festgesetzt und durften daher bis auf wei
teres keine Kandidaten mehr auf genommen werden. Durch fast 20 Jahre
war dieses Verbot in Geltung und erst durch Hof-Resolution von 1799,
Sept. 26., wurde die Wiederaufnahme von Novizen gestattet, 1781 hatte
die Provinz 352 Ordenspriester, 1799 nur noch 150.
Das Kapuzinerkloster in Bludenz war ebenso wie jenes von Bregenz
offiziell von der Regierung zur Aufhebung in Aussicht genommen worden.
Hiervon ist im Hofdekret von 1785, Jänner 22., mitgeteilt durch Gub.-
Reskript von 1785, März 14., erstmals die Rede. Diese Verfügung wurde
getroffen, trotzdem das Bludenzer Vogteiamt schon 1783 am 16. Aug. der
Regierung vorgestellt hatte, daß das Kapuzinerkloster Bludenz wegen des
großen Beichtzulaufes und der vielen Aushilfen auf dem Lande unent
behrlich sei. Ganz willkürlich aber und unverantwortlich erklärten die
Regierungsmänner diese beiden Klöster kurzweg als unnütz und überflüs
sig, wie es auch merkwürdig anmutet, daß sie sogar die beiden Provinzial
klöster, also die Residenzen der Provinziale Innsbruck (1788) und Kon
stanz (1788) von der vorderösterr. Provinz zur Aufhebung bestimmten.
Im ganzen war in der Tiroler Provinz die Aufhebung von neun Klöstern
einschließlich Bludenz geplant. Tatsächlich kam es aber nur zur vorüber
310
gehenden Aufhebung des Innsbrucker Klosters, das dann schon nach einigen
Jahren wieder hergestellt wurde.
Noch vor Einlangen der amtlichen Nachricht hatten der Bludenzer
Magistrat vom drohenden Schicksal des Klosters Kunde erhalten, und
zwar durch den Guardian Felizian Hahn, dessen Vater in Innsbruck Gu-
bernialbeamter war. Alsbald beratschlagte der Magistrat über die zu er
greifenden Maßnahmen gegen dieses drohende Verhängnis, das auch ma
teriell die Stadt schädigen mußte; man beschloß gemeinsam mit den bei
den Mitständen Sonnenberg und Montafon am kaiserlichen Hofe um Bei
behaltung des Klosters bittlich einzukommen; die Ausführung dieser Sup
plikation solle der Ratsherr Jos. Martin Zängerle, der nächstens sowieso
nach Wien reisen würde, besorgen. Zängerle fuhr dann wirklich im April
1785 nach Wien, wo er, wie schon früher bemerkt, auch wegen der unge
fähr gleichzeitigen Aufhebung des hiesigen Muttergottes-Benefiziums bei
Hofe, leider vergeblich, vorstellig wurde. Ob er in Sachen des Kapuziner
klosters etwas ausrichtete, ist schon angesichts dieses anderen Mißerfolges
mehr als zweifelhaft.
Tatsächlich aber entging das Kloster dem Schicksal der Aufhebung.
Dieses dürfte einesteils doch dem oben zit. die Unentbehrlichkeit betonenden
Gutachten des Vogteiamtes vom 16. August 1783 zuzuschreiben sein, sowie
dem Umstande, daß man die mehreren alten gebrechlichen Patres im Klo
ster nirgens anderswo unterzubringen wußte; andernteils mochte auch das
kluge und maßvolle Vorgehen des Gubernial-Präsidenten in Innsbruck,
Grafen Gottfried von Heister, dieses Los abgewendet haben. Dieser ließ
nämlich in jener Zeit der josefinischen Kirchenreformen wiederholt gegen
die Durchführung mancher Dekrete seine Bedenken nach Wien gelangen
und wußte, dem religiösen Sinn des Volkes Rechnung tragend, manche
schädliche Dekrete zu verhindern oder wenigstens zu verzögern. Die Folge
dieser seiner Haltung war für ihn allerdings, daß er sich die kaiserliche
Ungnade zuzog und zu Ende 1786 seiner Stellung enthoben wurde; sein
Nachfolger wurde der viel rücksichtslosere Graf Wenzel von Sauer.
Von der Ermöglichung der Annahme von Benefizien durch Ordensleute
machte im hiesigen Kloster erstmals Gebrauch der damalige Guardian P.
Felician Hahn (Guardian seit 9. Dez. 1784). Nach Beförderung des bis
herigen hiesigen Dreifaltigkeitsbenefizaten Frz. Fid. Khüeny auf die hie
sige Stadtpfarre 1785 gab er um diese Kaplanei-Stelle ein und erhielt sie
auch; in der Ratssitzung vom 14. Mai d. J. wurde er zur Präsentation
vorgeschlagen und von der Regierung unterm 20. Aug. d. J. bestätigt. Eine
formelle Anstellung und Investitur durch das Ordinariat, das von dieser
Pfründe-Übernahme nicht sehr erbaut war, scheint erst später erfolgt zu
sein, wenn sie überhaupt stattfand. Das Guardianat wollte P. Felician
beibehalten, mußte es aber über Weisung des Provinzials zurücklegen;
seine nunmehrige Stellung im Kloster war nur noch die eines Gastes; auch
trug er als Benefiziat Weltpriesterkleidung. Er hatte neun Jahre sein Bene
fizium inne, erhielt dann 1795 ein Benefizium in Innsbruck zu St. Johann
am Innrain. Als er den dortigen Obliegenheiten nicht mehr nachkommen
konnte, verwies ihn das Gubernium 1805 ins Kloster zurück und lebte er
nunmehr im Innsbrucker Kloster bis zu seinem Tode 1813 (Flür aaO.
271—330).
Ebenfalls 1785, am 6. April, hielt auch ein anderes Mitglied des Blu
311
denzer Klosters P. Barlaam Klausner von Klausen um eine Pfründe an,
und zwar um die hiesige Muttergottes-Kaplanei, die in Erledigung kom
men sollte; inzwischen aber war diese bereits für die Aufhebung bzw.
Transferierung bestimmt (Flür ebd. 299). Außer dem P. Felician wurden
aus dem Bludenzer Kloster folgende Patres exponiert: P. Didacus Schmuck
1789 auf Bürstegg, P. Makarius Mark auf St. Christoph am Arlberg 1786;
1791 —1806 war dieser Frühmesser in Bludenz, er starb 1815 im Kloster;
P. Silverius Meusburger von Au 1787 als Expositus nach Gargellen; Lan
delin Feuerstein von Reschen, geb. 1758, wurde 1790 Expositus in Parthe-
nen; hier starb er 1837; der Bischof nannte ihn selbst einen heiligmäßigen
Priester; P. Franz Josef Doma von Dalaas wurde Katechet an der Stadt
schule in Feldkirch (gest. 1800). Andere Patres des Bludenzer Klosters
mußten wiederholt vakante Seelsorgen providieren; so leistete P. Hermene-
gild Martin von Goldrain bei der großen Priesternot durch 20 Jahre, bald
als Pfarrer, bald als Kaplan, rühmlichst Aushilfe.
In der ganzen Provinz wurden Patres exponiert; 1785 : 3; 1786 : 15;
1787 : 32; 1788 : 36; 1790 : 40.
Die aufgezwungene Aussetzung von Patres auf Seelsorgen fand end
lich durch die Entschließung von Kaiser Franz I. von 1802, März 25, ein
Ende. Dieses Dekret verbot die fernere Aussetzung der Ordenspriester auf
Weltpriesterpfründen, entzog ihnen das Recht, auf solche Stellen anzuhal
ten, und ließ an die bereits exponierten Patres die Weisung ergehen, inner
halb sechs Monaten sich zu erklären, ob sie in den Orden zurückkehren
oder als Weltpriester in der Welt weiter verbleiben wollten.
Durch eine Verordnung von 1783, Juni 17; wurde den Bischöfen er
laubt, die Klöster als Unterkunfts- und Korrektions-Anstalten für gebrech
liche und fehlerhafte Priester in Anspruch zu nehmen, und sollten sonach
in allen Klöstern eigens ausgestattete Zellen hiefür eingerichtet werden.
Diese lästige Verordnung blieb bis gegen 1850 in Geltung. Auch das Blu
denzer Kloster mußte wiederholt derartige Priester aufnehmen, obwohl
ein kais. Dekret von 1783, März 3, die Kapuziner von solcher Aufnahme-
Pflicht freisprach.
Eine für den Bestand der Mendikantenklöster schwer bedrohliche Maß
nahme war das kaiserliche Verbot der durch diese bisher vorgenommenen
Sammlungen. Schon ab 1782 ergingen in dieser Sache Regierungserlässe.
Die abverlangten Einkommens-Fassionen der Klöster sollten die Grund
lage bilden für die Bemessung der im Fall der Aufhebung des betreffenden
Klosters an deren bisherige Insassen auszuwerfenden kläglichen Pensionen.
Im Zuge des damals laufenden Aktenwechsels findet sich auch erstmals
die Mitteilung, daß im Falle der Aufhebung des Kapuzinerklosters die Er
richtung eines Kapuzinerhospizes in der benachbarten Reichsherrschaft
Blumenegg und zwar durch die Fürstäbte von Weingarten und Einsiedeln
(St. Gerold) geplant war. Unterm 6. Okt. 1789 erging dann das allgemeine
Verbot der Almosensammlung für alle Mendikantenklöster unter generel
ler Zusicherung des für den Entgang notwendigen Ersatzes aus dem Reli
gionsfonds. Der für das Kloster Bludenz ausgeworfene Ersatz wäre aber
bei weitem nicht hinreichend gewesen zur Lebensexistenzsicherung der In
sassen, sowie der baulichen Erhaltung von Kloster und Kirche, der Fort
führung des Klosterbetriebes und des Gottesdienstes. Wenn nicht mitleidige
Menschen und Gemeinden sich der Kapuziner angenommen hätten und
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dieses ganz unangebrachte Verbot länger zu Recht bestanden hätte, so
hätten die Kapuziner darben, ja verhungern müssen. Endlich wurde durch
das Hofdekret von 1791, Dez. 23, den Mendikanten die Almosensamm
lung wieder gestattet.
Das josefinische Kirchenreformsystem hatte einen unheilvollen Priester
mangel in den österr. Ländern zur Folge. (Über die damaligen Seelsorgs-
verhältnisse vgl. Flür, Kap.-Gesch,. 329—352). Derselbe machte sich be
greiflicherweise besonders in den Klöstern dank klosterfeindlichen Geset
zes, besonders in der Novizensperre, sehr mißlich bemerkbar. Durch die
von der Regierung dekretierte Aussetzung so mancher Patres des Bluden
zer Klosters erwuchs diesem noch gleichsam zum Dank! — selbst die Ge
fahr der Aufhebung wegen Mangels an Nachwuchs und redete man damals
bereits von dessen Degradierung zu einem Hospiz. Die Aufhebung des
Bludenzer Muttergottes-Benefiziums mit Dekret von 1785, Juni 5, wo
durch die Stadt ihre vierte Priesterstelle verlor, verursachte für das Kapu
zinerkloster noch eine vermehrte Inanspruchnahme von Aushilfen. Von
den unendlichen Bemühungen der Stadt um Hintanhaltung der Auf
hebung jener Pfründe oder um ihre Wiederherstellung war schon oben die
Rede. Nach einem Bericht des Vogteiverwalters an das Kreisamt von 1791,
Dez. 8, befanden sich damals im Bludenzer Kloster zehn Ordenspriester;
doch seien hievon „zur excurrierenden Seelsorge“ eigentlich nur fünf
brauchbar und müßten diese fast beständig außer Bludenz auf dem Lande
abwesend sein.
Nach dem Tod Kaiser Josefs II. ging der Kurs des Staats-Regimes in
kirchlichen Dingen zunächst noch weiter und wurden erst nach und nach
Milderungen gewährt. Die nachfolgenden Kaiser Leopold II. und Franz II.
waren der Kirche gut gesinnt, aber die amtierende „Geistliche Hofkommis
sion“ wollte von ihren Prinzipien des Josefinischen Staatskirchentums
nicht so leicht abgehen und verhinderte noch längere Zeit die notwendigen
wahren Reformen. Die tirolischen Landstände setzten sich wiederholt —
so 1792 und 1793 — und nachdrücklichst ein um die Wiederzulassung der
Ordensleute, besonders der Mendikanten, aber lange erfolglos. Das Blu
denzer Vogteiamt ermangelte nicht, angesichts des wachsenden Priester
mangels auch seinerseits diese Bestrebungen zu unterstützen. So bestätigte
es unterm 23. Jänner 1795 im Zeugnis über den Personenstand des Blu
denzer Klosters, daß dieses zur Zeit nur vier für Aushilfen taugliche, da
gegen sechs wegen Alter und Kränklichkeit unbrauchbare Patres habe, da
her der Ortsseelsorge keine Beihilfe leisten könne; die auswärtige Aushilfe
aber erstrecke sich auf sieben Gerichte, nämlich Bludenz, Sonnenberg, Mon
tafon, Tamberg, Blumenegg, St. Gerold und Jagdberg, in einer Ausdeh
nung von 7 bis 9 Stunden und umfaßte dieses Gebiet 28 Pfarreien und
9 Kaplaneien, die z. T. weitschichtig und hoch gelegen seien; die sämtlichen
Untertanen wünschten daher sehnlichst eine Besetzung des Klosters mit
mehr brauchbaren Priestern. Im Jahre 1796 war laut Bericht des Vogtei
amtes an das Kreisamt vom 24. März d. J. von den neun Bludenzer Patres
nur zwei zur Aussetzung tauglich.
In dieser mißlichen Lage wurde dem hiesigen Kloster glücklicherweise
außergewöhnliche Hilfe zuteil, nämlich durch Emigranten-Priester, die,
wegen Ausbruchs der französischen Revolution aus ihrer Heimat flüchtig,
nach Österreich kamen. So kamen 1794 auch nach Vorarlberg solche emi
313
grierte Weltpriester und Kapuziner, besonders aus dem Elsaß, die mit
staatlicher und geistlicher Genehmigung hierzulande vakante Seelsorgsstel-
len annehmen durften, sich untadelig verhielten, die hiesige Geistlichkeit
entlasteten und von der Bevölkerung gern gelitten waren. In der Kapu-
ziner-Kloster-Chronik von Feldkirch heißt es, daß der dortige Guardian
P. Cyprian von Dornbirn von 1787 insgemein viele flüchtige und vertrie
bene Geistliche aus Frankreich mit größter Liebe aufgenommen und unter
stützt habe. Ins Bludenzer Kapuzinerkloster kamen seit 1794 fünf Patres
und zwei Laienbrüder aus Frankreich, bzw. Elsaß und zwei andere Patres
aus der Schweiz und aus Bayern; sie konnten sich im Kloster nützlich
machen, insbesondere konnten die deutschsprechenden Patres in der Seel
sorge aushelfen. Sie blieben durchwegs bis zu ihrem Lebensende im Lande.
Das beständige Drängen der Tiroler Landstände hatte endlich zur Folge,
daß eine Hofresolution vom 26. September 1799 erging, worin der Tiroler
Landschaft eröffnet wurde, „es dürfen die dermal bestehenden tirolischen
Klöster wiederum Novizen aufnehmen, welche dann ihre philosophischen
und theologischen Studien im Orden fortsetzen dürfen.“ Eine weitere kai
serliche Entschließung von 1802, März 25, (Handbillet) ging einen Schritt
weiter in der Abschaffung von Übelständen und schädlichen Verordnungen
von früher: sie gab unter anderem den Orden die Selbstverwaltung der
inneren Angelegenheiten, allerdings noch mit gewissen Beschränkungen,
zurück; Klöster dürfen überhaupt nicht mehr aufgehoben werden; den
Ordenspriestern wird das Recht auf geistliche Benefizien entzogen; die
früher gebräuchlich gewesene Gottesdienstordnung in den Klosterkirchen
wird wieder gestattet.
Unter der bayrischen Zwischenregierung im Lande 1806—14 mußten
sowohl das Bludenzer Kapuzinerkloster als auch die anderen Klöster im
Lande in beständiger Furcht vor der staatlichen Aufhebung leben. Schon
im Mai 1806 verbreitete sich das Gerücht, die königliche Regierung in Mün
chen hätte die Aufhebung der vorarlbergischen Klöster beschlossen. Tat
sächlich fiel zur Zeit jener Fremdherrschaft die altehrwürdige Abtei Meh
rerau, O.S.B. der Säkularisation zum Opfer. Angesichts der drohenden
Gefahr für die in seinem vorarlbergischen Bistumsanteil gelegenen Klö
ster: die zwei Kapuziner-Klöster in Feldkirch und Bludenz und die zwei
Dominikanerinnenklöster in Altenstadt und St. Peter, erließ der mann
hafte Churer Bischof Karl Rudolf Graf v. Buol Schauenstein, gegen den
später die bayrische Regierung mit Temporaliensperre und Landesverwei
sung vorging, unterm 23. Mai 1806 eine freimütige Vorstellung an den
König Max Josef von Bayern, worin er die Berechtigung dieser Klöster
darlegte und warnte, gegen sie etwas zu unternehmen. Gleichzeitig ver
faßte er ein Schriftstück für die Deputation, die bei evtl. Bekanntwerdung
des Aufhebungsdekretes nach München abgehen sollte und das eine schöne
Apologie für das Wirken seiner Klöster enthält.
Tatsächlich kam es nicht zur Aufhebung dieser Klöster; jedoch die von
der bayrischen Regierung daraufhin ergriffenen Maßnahmen besagten nichts
anderes, als daß sie auf den Aussterbe-Etat gesetzt wurden und so schließ
lich auch der Vernichtung anheimfallen sollten. Unterm 9. Sept. 1806 näm
lich wurde die Aufnahme von Novizen verboten und die Regierung nötigte
sogar die Kleriker und Laienbrüder, die noch nicht Profeß abgelegt hatten,
einen anderen Beruf zu erwählen. Von den Klöstern, auch vom Bludenzer
314
Kloster, wurden 1806/07 Passionen und Inventare abverlangt. Die Regie
rung, die auch die städtische Administration an sich zog, und die frommen
Stiftungen einzog, kürzte auch die Almosenbezüge des hiesigen Klosters
aus der Stadtkassa, nämlich die üblichen Betreffnisse an Stockfischen und
Mehl und beließ ihm nur das Fleischalmosen, dieses für die vom Kloster
geleisteten Seelsorgsarbeiten in der Stadt. Eine verhängnisvolle Maßnahme
bedeutete das königliche Dekret von 1812, Nov. 19, womit für die Kapu
ziner das Amt des Provinzialrates abgeschafft und jedes Kloster nur mehr
unter die Leitung seines unmittelbaren Vorstehers und des Bischofes, aber
auch unter die Aufsicht der Polizei gestellt wurde. Hierzulande wurde das
Dekret mit aller Strenge durchgeführt. Versetzungen im Kloster mußten
zuerst beim Generalkommissär angemeldet und von diesem begutachtet
werden. Eine Eingabe der vier Guardiane im Lande nach Kempten dd 1813,
April 27, um Aufhebung dieses Dekretes wurde erst nach zehn Monaten
und zwar ablehnend beantwortet. Mit dem freudigst begrüßten Wieder
heimfall des Landes an Österreich auf Grund der Vereinbarung zwischen
Kaiser Franz und dem bayrischen König vom 3. Juni 1814 brach nunmehr
wieder eine ruhigere und bessere Zeit für die Kirche und damit auch für
die Klöster heran.
Bekanntlich wurde dann 1816 der churische Diözesananteil im Lande
definitiv der Diözese Brixen zugeteilt, nachdem er bereits 1808—14 vor
übergehend auf Verlangen der bayrischen Regierung Brixen angegliedert
und dann 1815 nochmals auf ganz kurze Zeit vom Bischof von Chur über
nommen worden war.
Die Schwierigkeiten der Ergänzung des klösterlichen Personalstandes
dahier bestanden auch unter der neuerlichen österreichischen Regierung zu
nächst noch weiter. Im Jahre 1815 sah sich die Provinzvorstehung in An
betracht des durch den Josefinismus verursachten Priestermangels im Orden
veranlaßt, den hiesigen Pfarrprediger P. Maurus Pöschl von Bludenz weg
zuversetzen; später nahm er noch einen zweiten Pater weg, so daß nur-
mehr vier Patres hier waren. Die Stadtgemeinde schrieb diese Änderungen
einer Abneigung des Provinzials gegen die Stadt zu und beklagte sich dar
über in einer Beschwerdeschrift an das Landgericht Sonnenberg dd 1815,
Nov. 17, und betonte besonders, daß das hiesige Kloster auf keinen Fall
zu einem bloßen Hospiz herabsinken dürfe. Da nicht mehr so viel Ge
legenheit sei, im Kloster die religiösen Bedürfnisse zu befriedigen, kämen
auch nicht mehr so viele Leute von auswärts her, was auch finanziell wegen
Rückgangs der Einkäufe sich bemerkbar mache. Der Verfasser dieses Schrei
bens war sehr wahrscheinlich der Stadtpfarrer Duelli. Das vom Landge
richt und Bregenzer Kreisgericht befürwortete Schreiben ging an das Gu
bernium in Innsbruck. Dieses forderte den Provinzial P. Josue auf, sich
über die vorliegenden Klagen und Wünsche der Stadt zu äußern. Er tat
dies mit Schreiben dd 1816, Jänner 6. Er wies auf den geringen Personal
stand in der Provinz, die nurmehr 75 brauchbare Priester zähle, so daß
man eine Anzahl Klöster zu Hospizen degradieren müsse, da sich dort nur
etwa drei bis vier Priester fänden. In vielen tirolischen Klöstern sei mehr
Arbeit als in Bludenz, die Stadt Bludenz hätte doch nur zeitliche Interessen
im Auge. Übrigens habe Pfarrer Duelli unter der bayrischen Regierung
das hiesige Kapuzinerkloster als ganz entbehrlich erklärt! Die Provinz
vorstehung könne auch andere Gemeinden, die ähnliche Vorstellungen ge
macht, nicht berücksichtigen.
315
Unterm 15. Jänner 1816 schlug das Gubernium dem Provinzial noch
mals vor, einen sechsten Pater nach Bludenz zu geben, die Antwort lautet,
daß dies ganz undurchführbar sei. Auf das hin verordnete das Gubernium
unterm 22. Feber d. J., daß dem Kloster Bludenz wenigstens der Titel
„Guardianat“ zu belassen sei. Noch bevor die Bludenzer von dieser Ver
fügung Kenntnis erhielten, machten Pfarrer und Gemeindeausschuß noch
mals eine Eingabe an den Provinzial, worin sie die Rückversetzung des
nach Eppan berufenen P. Maurus forderten und mit neuerlicher Eingabe
an die Regierung drohten. In seiner Antwort beklagte sich der Provinzial
über diese beständige Einmischung der Gemeinden und doch hätten die
Bludenzer keinen Anlaß zur Klage. Er ließ den P. Maurus in Eppan und
nahm noch einen Pater von Bludenz weg. Er erklärte das Kloster für einst
weilen als „Hospiz“, auf Befehl der Regierung jedoch mußte der Obere
den Titel „Guardian“ führen. 1821 sank die Zahl der hiesigen Patres auf
drei herab. 1822, am 13. Mai, wurde von der Stadt wiederum ein Versuch
gemacht, eine Erhöhung des Personalstandes zu erreichen; es konnte trotz
besten Willens nicht entsprochen werden. Erst ab 1828 vermehrte sich lang
sam wieder die Zahl der Patres (Flür, Gesch. 612—617).
Seelsorgliche Tätigkeit der Bludenzer Kapuziner
Von der eifrigen seelsorglichen Tätigkeit der Bludenzer Patres gibt uns
ein Bild, gewissermaßen eine Stichprobe, ein offizieller Bericht über die
Jahre 1771—74 (Flür, Gesch. 426 f). Hiernach wurden von ihnen in die
ser Zeit Beichten auf genommen 46,177, eine Person wurde von Häresie
absolviert, 498 Predigten und 39 Katechesen gehalten, 50 Sterbenden prie
sterlicher Beistand geleistet. — In ihrer Klosterkirche besorgten und be
sorgen sie noch außer dem klösterlichen Ordinari-Gottesdienst zur Bequem
lichkeit der Bevölkerung noch andere. So übernahm das Kloster über
Wunsch des Stadtmagistrates 1779 die tägliche 9-Uhr-Messe an Werktagen
und die 10-Uhr-Messe an Sonn- und Feiertagen, auch an den abgeschaff
ten Feiertagen, in der Klosterkirche. Als Bludenz in neuerer Zeit immer
mehr Fabrikstadt wurde und der Messebesuch an Werktagen nachließ,
wurde die 9-Uhr-Messe aufgelassen; die sonntägliche 10-Uhr-Messe jedoch
wurde, soweit sie in der Pfarre nicht anderwärts gelesen wurde, in der
Klosterkirche wieder besorgt. Die werktägliche 9-Uhr-Messe wurde erst
in der Nachkriegszeit wieder eingeführt.
Schon von Anfang an, wenigstens ab 1651, besorgten die hiesigen Patres
die Sonn- und Festtags-Predigten in der Pfarrkirche. Erst seit 1785 wur
den die Festtagspredigten dem Dreifaltigkeits-Benefiziaten übertragen. In
der Advents- und Fastenzeit sowie an Mutter-Gottes-Festen hielten die
Patres in der Klosterkirche nachmittags eigene Predigten. Die Fastenpre
digten und die Drittordens-Unterweisungen werden heute noch gehalten.
Im weitschichtigen Klosterbezirk leisten die Patres seit jeher die gewünsch
ten seelsorglichen Aushilfen, wie sie auch in der hiesigen Pfarre ebenso
tätig sind, so besonders über Ersuchen des Pfarramtes durch Krankenpro
visionen „außerhalb des Städtle“. Das Portiunkula-Fest war schon in der
ersten Zeit des Klosterbestandes — es wurde damals und noch später im
mer am 2. August selbst gehalten, erst seit 1786 am ersten August-Sonntag
— der größte Konkurstag. Es kamen damals die Leute prozessionsweise
316
zur Klosterkirche; 12, 16 sogar 20 Beichtväter (Patres und Weltpriester)
reichten fast nicht hin: es wurde in den meisten Zellen Beicht gehört. —
Das 40-stündige Gebet, das dem italienischen Kapuziner P. Josef Fermo,
gest. 1556, seine Einführung verdankt und von Italien (Mailand) aus sich
überall hin verbreitete, wird in hiesiger Ordens-Kirche seit langem an den
drei Pfingsttagen gehalten.
Das sog.Teresianische ewige Gebet wurde von Kaiserin M. Theresia
1776 am 16. Oktober angeordnet; sie schrieb die Abhaltung der Ewigen
Anbetung des Allerheiligsten allen Pfarreien und Klöstern in Inneröster
reich und in den österreichischen Vorlanden vor. Sie fand sonach Einfüh
rung in den Diözesen Konstanz, Chur, Augsburg, Straßburg und Basel. In
den Klöstern hatte die Anbetung zur Nachtzeit bei verschlossenen Türen
zu geschehen. Im hiesigen Kapuzinerkloster fand sie am 13. November
und 14. Dezember von abends 5 bis früh 6 Uhr statt. Im Lauf der Zeit
hörte diese staatliche Einrichtung wieder auf. — Der III. Orden des hl.
Franziskus dürfte in hiesiger Klosterkirche 1726 oder bald darauf, nach
dem auch dem Kapuzinerorden das Recht der Aufnahme von Papst Bene
dikt XIII. ausdrücklich bestätigt worden, eingeführt worden sein. Nach
einem von der staatlichen Regierung 1776 abverlangten Ausweis zählte
damals der III. Orden dahier „Mannspersonen (Geistliche und Weltliche)
64 und Weibsbilder 206.“ Zu Ende 1782 wurden alle Drittordensgemein
den von Josef II. aufgehoben; 1860 konnte der Orden auch in Bludenz
wieder öffentlich eingeführt werden, nachdem anderwärts schon seit 1839
im Geheimen Aufnahmen erfolgt waren. — Die Selig- und Heiligsprechungs-
Feiern von Kapuzinerordensmitgliedern wurden in der Klosterkirche stets mit
großer Festlichkeit begangen, so besonders die Seligsprechung des hl. Fidelis
durch Papst Benedikt XIV. 1746. Eine bemerkenswerte Episode in
der Geschichte des Klosters und der Stadt Bludenz war die Anwesenheit
des heiligmäßigen und wunderwirkenden Ordensgenerals des Kapuziner
ordens P. Bernardin von Arezzo (gest. 1718) im Jahre 1695 anläßlich seiner
Klostervisitation. Auch in Bludenz wirkte er wie an andern Orten im
Lande auf seiner Durchreise im Juli d. J. wunderbare Krankenheilungen
und Befreiungen von Besessenen. Hierüber liegt ein amtliches Schriftstück
vor, verfaßt vom damaligen Untervogt und Richter dahier Joh. Christoph
Rudolfi (Klost.-Arch.; Provinzgesch. d. P. Romuald, S. 524; vgl. Flür,
Klost.-Gesch., 454—461; Provinzbote 1932, Heft I, S. 34—40). Die Blu
denzer Patres wurden vordem immer wieder berufen zur Vornahme der
kirchlichen Felderbenediktion und des Exorzismus, des gewöhnlichen so
wohl auch des feierlichen bei besonderen dringenden Anlässen. Ein be
rühmter Exorzist gegen Ungeziefer aus unserem Kloster war P. Florian
Hübschmann, geb. zu Siniswald bei Biberach (gest. 1701) und aus dem
Feldkircher Kloster P. Cherubin um 1642. Mit einer wichtigen Seelsorgs
aufgabe war schon früher wiederholt und auch dermalen wieder das Ka
puziner-Kloster betraut, nämlich mit dem Beichtvater amt im Frauenkloster
St. Peter bei Bludenz. Nachdem früher Dominikaner-Patres und auch Welt
priester dieses Amt dort zeitweilig versehen hatten und ab 1679 wieder
Dominikaner hierin tätig waren, hatten die Kapuziner seit letzterem Zeit
punkt den Posten eines außerordentlichen und für kurze Zeiten manchmal
auch den eines ordentlichen Beichtvaters im Kloster inne. Etwa hundert
Jahre später übernahmen die Kapuziner die ordentliche Beichtvaterstelle,
317
zunächst für zeitweilig, dann für ständig. Der erste Inhaber dieses Postens,
seit 1787, war P. Jukundian aus dem Feldkircher Kloster (gest. 1790). Auf
ihn folgte P. Bonaventura Brunolt aus Imst, der bis Sommer 1797 wirkte.
Dieser ausgezeichnete Ordensmann hinterließ ein gesegnetes Andenken
durch seine unerschrockene Haltung bei der bekannten Mordaffaire im
Kloster, 10. und 11 August 1796, welcher der Kreishauptmann Indermauer
mit zwei Begleitern zum Opfer fiel. — Ab 1798 konnten die Kapuziner
wegen Mangel an Nachwuchs die Stelle nicht mehr versehen. Von 1818 bis
1822 war dies wieder möglich und versah der hiesige Guardian P. Justinian
dieses Amt. Ab 1831 bis heute stellte das Kloster wieder ununterbrochen
den Beichtvater.
Patres des hiesigen Klosters waren auch zeitweilig mit der Leitung der
hier üblichen Passionsspiele am Karfreitag betraut. Schon zum ersten nach
weislichen Passionsspiel von 1705 gab der hiesige Guardian P. Eberhard
die Anregung und leitete es; es wurde in der Pfarrkirche aufgeführt, wie
schon oben dargetan. In anderen Provinzen, z. B. in der Tiroler Provinz,
wurden schon viel früher mit großer Aufmachung solche Spiele aufgeführt,
und zwar gestalteten sich die Karfreitags-Prozessionen mit den Büßerzügen
zu solchen geistlichen Schauspielen, wobei die Kapuziner die nötige beleh
rende Einführung des Volkes ebenso wie die Inszenierung besorgten. (Vgl.
Gesch. d. Nordtirol. Kapuz.-Provinz, I 146.) In Bludenz hatten später
die Kapuziner nicht mehr die Spielleitung, wie aus einem Ratsprotokoll
von 1754 hervorgeht, jedenfalls hatte die Provinzvorstehung aus be
stimmten Gründen die Direktionsübernahme durch Patres nicht mehr be
willigt (Vgl. Flür, Gesch. 545—548). Seit dem Jahre 1900 halten hiesige
Patres über Ersuchen des k. k. Oberlandesgerichtes Innsbruck an die Häft
linge des Gefängnishauses wöchentlich einmal Religionsunterricht. Nach
dem für Bludenz 1872 ein neues Spital und Armenhaus erbaut worden,
besorgt ein Pater bis heute dortselbst die Krankenseelsorge. Schon im Jahre
1676 erwirkten die hiesigen Kapuziner für die 1668 erbaute Antoniuskirche
in Rungelin aus Rom Ablässe. Sicher waren sie auch am Zustandekommen
der Antonius-Bruderschajt, an dieser Kirche errichtet 1685, beteiligt; deren
Leitung hatte der jeweilige Stadtpfarrer; 1895 aber übernahmen die Patres
über Ersuchen des mit Arbeit überhäuften Pfarramtes die Leitung und be
hielten sie bis vor einigen Jahren bei. Schon seit Erbauung des Kirchleins
hatten die Kapuziner im Kirchlein gewisse Stiftmessen zu lesen, halten
auch heute noch dort die Wochenmesse.
Aus Entgegenkommen gegenüber der Stadt erklärte sich die Ordens
und Klostervorstehung im Jahre 1887 nach Fertigstellung des hiesigen
neuen Schulhauses bereit, von November 1887 an in der Kapuzinerkirche
die Schulmesse an Werktagen halten zu lassen. Stadtpfarrer und Bürger
meister hatten hierfür unterm 8. Oktober 1887 um die Überlassung der
Kirche angesucht. Die Schulmesse wurde fortan bis zum Einzug in die
neue Hl. Kreuz-Kirche gehalten. In der Kapuzinerkirche wird die Dritt
ordensandacht jeweils am 4. Sonntag im Monat nachmittags 3 Uhr gehal
ten, an den übrigen Sonn- und Feiertagen aber wird seit 1899, August 15,
um 4 Uhr nachmittags Rosenkranz mit Segensandacht gehalten. Die Herz-
Jesu-Andacht am ersten Monatsfreitag seit 1910 sowie die Mai- und Ok
tober-Andachten jeweils in der Frühe finden in der Provinz üblichen Form
statt.
318
Von der sehr verdienstvollen Übernahme der hiesigen Italiener-Seel
sorge durch das Kloster, das einen eigenen Pater hiefür freistellte, war
schon oben im Abschnitt Seelsorge die Rede.
Im Anschluß an die Schilderung der seelsorglichen Tätigkeit der Patres
sei hier noch der karitativen Leistungen des Klosters gedacht. Seine men
schenfreundliche Fürsorge für die Armen der Stadt und Umgebung teilt es
mit den anderen Klöstern der Provinz. Ein schönes Beispiel dieser Liebes
tätigkeit gab unser Kloster im berüchtigten Hungerjahr 1817. Der hiesige
Klosterpförtner Bruder Nilus Paler von Wahlen teilte damals nicht nur
nach Kräften Almosen aus, sondern suchte auch im Klostergarten alle ge
nießbaren Gräser und Kräuter aus, um den Hungernden eine Suppe berei
ten zu können, bis der Provinzial P. Jesue damals, 1817, zur Visitation
ins Kloster kam und hier das große Elend der Leute mit eigenen Augen
sah. Er traf nämlich an der Klosterpforte Leute, die um die Schalen der
Kartoffeln baten, um damit ihren Hunger zu stillen. Sogleich ließ er von
Innsbruck einen ganzen Wagen voll Getreide für sie kommen. Bekanntlich
hat damals das Feldkircher Kapuzinerkloster durch seine im Einverneh
men mit der Stadt besorgten Massenausspeisungen mittelst wohlberech
neter Herstellung von Rumforter Suppen zur Stillung des Hungers in der
Stadt und auf dem Lande verdienstvoll beigetragen, indem in der dortigen
Klosterküche täglich 878 Portionen Suppe bereitet und verteilt wurden
(Flür, Gesch. 592—596).
Aufhebung des Klosters 1941
Nach einem Jahrhundert der ruhigen Aufwärtsentwicklung brachte die
Zeit des dritten Reiches für das Kloster schwere Heimsuchungen. Es war
noch ein geringes Übel, daß ein Teil der Klosterräume für Militärdepot
zwecke beansprucht wurde. Weil aber bereits zwei der Klosterinsassen
zum Kriegsdienst einberufen waren, hoffte man wenigstens den Bestand
des Klosters gesichert, weil durch Reichsgesetz den Eingerückten die Unan
tastbarkeit ihrer Heimatwohnung gesichert schien. Da kam am 4. Juni
1941, wenige Wochen nach der Vertreibung der Nonnen aus St. Peter,
überraschend die Aufhebung des Kapuzinerklosters.
Am frühen Morgen versetzten mit Kraftwagen aus Innsbruck angefah
rene Gestapoleute Kloster und Kirche in Belagerungszustand. Grund: Es
sei ein Hostieneisen aus St. Peter entwendet worden. Tatsächlich hatte der
Klosterbeichtvater P. Gottfried dieses Eisen aus St. Peter nach der Auf
hebung mitgenommen, aber mit Bewilligung der Verwaltung. Bald fand
sich ein weiteres „Verbrechen“: Ein Gestapomann brachte eine Blechbüchse
mit weißem Sprengpulver (wie es im Militärdepot vorhanden war) mit
der Erklärung, er habe es im Holzschopf des Klosters gefunden. Vergeb
lich erklärte der Klosterknecht, der schon 25 Jahre im Hause werkte, er
habe im Schopf niemals diese Büchse gesehen — die „Verschwörung“ war
konstruiert, das Kloster war konfisziert und die Patres zum sofortigen
Verlassen des Hauses aufgefordert. Dem Dekan Dr. Ammann gelang es,
das Allerheiligste aus der Klosterkirche zu retten. Als er am Nachmittag
sich am Bahnhof von den abreisenden gauverwiesenen Patres zusammen
mit dem „Kloster vater“ Kommerzialrat Schmidt verabschiedete, sagten
diese: Wir kommen wieder! — So geschah es auch.
319
Über andere denkwürdige und groteske Nachspiele, die in der Gene
ralvikariatschronik 1938—1945 berichtet sind, soll hier nicht die Rede
sein. P. Raimund Nachbaur, Guardian, wurde als Rädelsführer ins Gefan
genenhaus Feldkirch gebracht, ebenso P. Josef Triendl, der es gewagt hatte,
der Gestapo zu sagen, das Pulver sei von ihr selbst ins Kloster gebracht
worden. Nach drei Wochen wurden sie sang- und klanglos entlassen, wobei
ihnen allerdings ihre ganze Habe, die sie im Rucksack hatten, abgenommen
wurde. Die Gauverwiesenen wandten sich meist nach Bayern, einzig P.
Gottfried, der eigentliche „Sündenbock“, war nicht unter ihnen, weil er
damals vom Kloster abwesend war.
Das Kloster wurde nun der nat.-soz. Volkswohlfahrt zugewiesen, auch
etablierte sich dort die Hitlerjugend. In der Kirche, die vollständig ausge
räumt und zeitweilig als Magazin benützt wurde, wurden die barocken
Altäre zerstört und verbrannt. Bei der Zerstörung der Altäre wurden
auch die Reliquienbehälter der Altarmensen aufgebrochen und samt den
dazugehörigen Urkunden, „weil wertlos“, auf den Mist geworfen. Dort
fand sie der von der NSV als Gärtner angestellte Eisenbahn-Pensionist
Leopold Dornetzhummer und barg sie bis zur Rückkehr der Kapuziner. —
Bei Wiedereinsetzung der Reliquien wurde dann aus den Urkunden fest
gestellt, daß der ursprüngliche Titel der Kirche nicht „Maria Heimsuchung“
sondern „Maria Hilfe der Christen“ gelautet hatte; so konnte dieser wie
derhergestellt werden.
Die als schweres Verkehrshindernis bezeichnete Kirche sollte abgebro
chen werden; der Abbruch kam nicht zustande, einerseits, weil sich kein
Baumeister fand, der den Abbruch ausgeführt hätte, und kein Frächter,
um das Material wegzuschaffen, anderseits auch, weil der beauftragte In
genieur es verstand, die Arbeiten immer wieder hinauszuschieben. — Die
St. Josefs- bzw. Lourdeskapelle entging der Zerstörung, weil sie als Mili
tärdepot verwendet wurde. Die Soldaten, die dort Munition einlagerten,
beschädigten nichts, die Lourdes-Statue selbst wurde im Hause des Kauf
manns Salzgeber in Verwahrung genommen und verblieb vier Jahre in
dieser Zufluchtsstätte.
Wiederherstellung des Klosters 1945
Als am 4. Mai 1945 die Franzosen in Bludenz einzogen, erkannte ein Ser
geant, der elsäßische Kapuziner-Kleriker Fr. Alexander, in dem verwahr
losten Objekt alsbald ein Klösterlein seines Ordens und zögerte nicht, es
kurzerhand zu beschlagnahmen und die eingenistete HJ zu vertreiben.
Durch seine Beziehungen zu französischen Offizieren erreichte er, daß als
bald P. Optat Winder in Bregenz, Kustos für Vorarlberg, verständigt
wurde, der durch P. Athanas Brader die Wiederbesetzung des Klosters in
die Wege leitete. Als erster kam am 15. Mai P. Josef Höllriegel ins Kloster
zurück und begann mit dem „Ausmisten“; der Bau war voll Unordnung,
fast alle Fensterscheiben fehlten. Aber bald kam neues Leben ins Kloster,
ein Pater nach dem anderen stellte sich wieder ein. P. Optat Winder über
nahm selbst das Guardianat, die Patres Timotheus, Ulrich und Kletus
kehrten aus dem Krieg zurück, und bis zum Herbst 1945 waren es wieder
acht Patres und zwei Brüder. Die Kirche wurde neu ausgestaltet und er
hielt durch akad. Maler Hubert Fritz Altarfresken, und so konnte im
320
Herbst 1945 die Kirche ihrer seelsorglichen Aufgabe wieder zugeführt
werden, nachdem schon am 3. Juni die Marienstatue der Lourdeskapelle
in feierlicher Abendprozession von Hl. Kreuz aus wieder in ihr Heiligtum
zurückgekehrt war. (Vgl. Festschrift „Um das Kapuzinerkloster Bludenz“,
1945.)
Die Vorsteher und Guardiane des Klosters
(Siehe Flür, Geschichte des Kapuziner-Klosters, S. 638—665)
1. P. Perfect Ruosch von Konstanz, I. Superior des Hospizes und Bau
leiter des Klosters: 1645—1649. (Genaueres im nächsten Abschnitt.)
2. P. Vratislaus Bierzapf von Pfullendorf: 2. Superior (zeitweilig an
Stelle des Vorigen), geb. 1608, eingetreten 1630.
3. P. Paul Würtzlin von Ensisheim, 3. Superior seit 1649, geb. 1592,
eingetreten 1616.
4. P. Lambert Gregorii von Freiburg i. B., Superior seit 1652, geb. 1616,
eingetreten 1635.
5. P. Zachäus Uelin von Solothurn, geb. 1612, eingetreten 1635:
I. Guardian, seit 1653 (nach Fertigstellung der Klostermauer).
6. P. Maximilian Hag von Kisslegg, geb. 1595, eingetreten 1618, Dr.
der freien Künste und phil. Guardian 1655—1657.
7. P. Gaudiosus Litscher, geb. zu Madrid 1614 (daher „der Spanier“
genannt): 1657, IV 20 - 1658, 1X 20.
8. P. Christian Rank von Laufenburg, geb. 1613, eingetreten 1624:
1658—1661. (Näheres über ihn folgendes.)
9. P. Urban Folzer von Illfort, 1661 —1663.
10. P. Josef Egloff von Konstanz, geb. 1603, eingetreten 1622: 1663—65
11. P. Christian Rank von Laufenberg, zum 2. Mal: 1666—1668.
12. P. Elisäus von Altshausen: 1668—1671, der erste Guardian der 1668
erstandenen vorderösterreichischen Provinz.
13. P. Gervasius von Villingen: 1671 —1673, eingetreten 1645.
14. P. Elisäus von Althausen, das 2. Mal: 1673—1674.
15. P. Simplizian Müller von Ravensburg: 1674—1677.
16. P. Lazarius von Villingen: 1677 29 IV bis 17 IX.
17. P. Castus Waibel von Feldkirch: 1677—80, geb. 1633, eingetr. 1652.
18. P. Simplician Müller, das 2. Mal: 1680—1682.
Im Jahre 1681 kam der ehrw. Diener Gottes P. Markus d’Aviano
O. Cap. auf seiner Missionsreise durch Bayern gegen Ende August
nach Konstanz und anfangs September nach Feldkirch. Er predigte
gewöhnlich unter freiem Himmel in Italienischer Sprache, vermischt
mit deutschen und lateinischen Sätzen. Dann fing das zahlreiche
Volk zu weinen an. Er schloß mit dem Reueakt und der Aufforde
rung zur Buße und gab dann den Segen, der von einer großen Zahl
von Wundern begleitet war. Der Sakramentenempfang war überaus
zahlreich. Es bekehren sich auch viele irrgläubige Soldaten des kais.
Heeres, in Feldkirch 22, in Bludenz 12. Der große Sieg des christ
lichen Heeres über die weit überlegene türkische Streitmacht am
12. September 1683 bei Wien wurde dem Gebete und der Werbe
tätigkeit des P. Markus zugeschrieben.
19. P. Joseph von Biberach: 1682—1683.
321
20. P. Agricola von Engen: 1683—1684.
21. P. Castus Waibel, zum 2. Mal: 1684—1687.
22. P. Simplician Müller, zum 3. Mal: 1687—1688.
23. P. Sigismund Edelmann von Rottenburg, geb. 1648, eingetreten 1666
1688—1689.
Er war im Orden ein vorzüglicher Philosophie- und Theologie-Pro
fessor und Kenner des Kirchenrechtes, 1699 wurde er Provinzial,
gestorben zu Konstanz 1705.
24. P. Paul Aberlin von Konstanz, geb. 1643, eingetr. 1664: 1689—1690.
25. P. Elisäus, zum 3. Mal: 1690—1693.
26. P. Franz Anton Immenhofer von Riedlingen, eingetreten 1666:
1693—1696.
28. P. Fr. A. Immenhofer, Das 2. Mal: 1697—1700.
27. P. Justin von Sunthofen: 1697.
29. P. Ildefons von Feldkirch: 1700—1702.
30. P. Eberhard von Bludesch: 1702—1705. Er leitete das hiesige Pas
sionspiel.
31. P. Adelrich von Thiengen: 1705—1707.
32. P. Apollinar Adelmann von Rottenburg: 1707—1708.
33. P. Moses von Doroweisa: 1708—1709.
34. P. Ägidius von Eglishofen: 1709—1710.
35. P. Eberhard, zum 2. Mal: 1710—1711.
36. P. Johannes von Bizau: 1711—1714.
37. P. Florian von Ravensburg: 1714—1716.
38. P. Gervasius von Überlingen: 1716—1717.
39. P. Peregrin von Nüziders: 1717—1720.
40. P. Simplician von Deuring, geb. zu Ravensburg, eingetreten 1704:
1720—1723.
41. P. Justin von Dorenweid: 1723—1725.
42. P. Stanislaus von Satteins: 1725—1726.
43. P. Sigismund von Harder aus Feldkirch: 1726—1728, eingetr. 1689,
gest. 1755.
Die vorderösterr. Kapuzinerprovinz zählte damals 545 Mitglieder.
44. P. Theodosius von Bonndorf: 1728—1729.
45. P. Achilles von Landeck: 1729—1732.
46. P. Benno von Konstanz: 1732—1735.
47. P. Adrian von Immenstadt: 1735—1736.
48. P. Eligius von Rheinfelden: 1736—1739.
49. P. Andreas von Weiler, 1739—1742.
50. P. Anton von Harder aus Feldkirch: 1742—1743.
51. P. Andreas von Weiler, zum 2. Mal: 1743—1744.
52. P. Luchesius Mayer von Fischen: 1744—1747.
53. P. Adrian von Immenstadt, zum 2. Mal: 1747—1748.
54. P. Paulus von Wangen: 1748—1749.
55. P. Adrian zum 3. Mal: 1749—1750.
56. P. Josef Maria von Harder, 1750—1753.
57. P. Verekund von Stockach: 1753—1754.
58. P. Longinus von St. Gallenkirch: 1754—1757.
59. P. Anton Maria von Liptingen: 1757—1758.
60. P. Edilbert von Wangen: 1758—1761.
322
61. P. Josef Anton von Reichenau: 1761 —1764.
62. P. Adalricus Mayer von Nüziders: 1764—1767.
63. P. Thomas Apuin. von Ludesch: 1767—1770.
64. P. Maternus von Wangen: 1770—1771.
65. P. Felicissimus von Aigeltingen: 1771 —1774.
Unter ihm entstand 1774 der ehern. Hochaltar. Der Guardian ver
stand sich selbst gut auf das Schreinerhandwerk.
66. P. Thaddäus von Munderkingen: 1774—1777. Unter ihm entstan
den die Seitenaltäre, die Kanzel und die Beichtstühle und ein neues
Hochaltarblatt.
67. P. Claudius von Konstanz: 1777—1779.
68. P. Felicissimus, zum 2. Mal: 1779—1780.
69. P. Luchesius von Steisslingen: 1780—1782.
70. P. Johann Bapt. von Bildstein: 1782—1783.
Ab 1783 das Kloster zur Nordtiroler Provinz gehörig.
71. P. Theophilus von Oenitrio (d. i. Nauders): 1783—1784.
Im Oktober 1783 kamen 11 Patres und 4 Laienbrüder aus der Nord
tiroler Provinz nach Bludenz.
72. P. Anastasius Sturm von Tarrenz, 1784, August bis Ende Dezember.
73. P. Felician Hahn von Innsbruck: 1784—1785.
74. P. Barnabas Sepp von Ritten: 1785—1791.
75. P. Electus Stauder von Stegen: 1791—1794.
76. P. Marsilius Seeber von Mauls: 1794—1800.
77. P. Justinian Waldmann von Innsbruck: 1800—1806.
78. P. Franz Solan Wierer von Bruneck: 1806—1810.
79. P. Angelikus Pfeifer von Ischgl: 1810—1812.
80. P. Anton Huber von Pfunders: 1812—1816.
81. P. Justinian Waldmann, zum 2. Mal: 1816—1822.
82. P. Bartholomäus Fässer von Münster: 1822—1823.
83. P. Thaddäus Rainer von Schnals: 1823—1827.
84. P. Thomas Piffrader von St. Georgen, Pustertal: 1827—1830.
(Siehe über ihn in nächstem Abschnitt.)
85. P. Bernard Baur von Schattwald: 1830—1833.
86. P. Thomas Piffrader, zum 2. Mal: 1833—1835.
87. P. Kasimir Fiechtl von Altenstadt: 1835—1838.
88. P. Josef Wallnöfer von Tartsch: 1838—1841.
89. P. Petrus Alkantara Zürcher von Kauns: 1841 —1843.
90. P. Gordian Gschwenter von Stubei: 1843—1846.
91. P. Basilius Huber von Tannheim: 1846—1847.
92. P. Hieronymus Aemil. Dünkel von Hall: 1847—1848.
93. P. Basilius Huber, zum 2. Mal: 1848—1851.
94. P. Silverius Staffier von Bozen: 1851—1854.
95. P. Justin Mayr von Tisens: 1854—1857.
96. P. Sigismund Holzknecht von Passeier: 1857—1860.
97. P. Eduard Platzer von Schwaz: 1860—1863.
98. P. Julius Leiter von Algund: 1863—1866.
99. P. Eberhard Steiner von Tartsch: 1866—1869.
100. P. Johann Evang. Pfraumer von Kufstein: 1869—1872.
Sein großes Verdienst ist die Durchführung der Kirchen- und Klo
ster-Restaurierung.
323
101. P. Donatus Kreidl von Schleiss: 1872—1875.
102. P. Damian Prieth von Graun: 1875—1878.
103. P. Lukas Obexer von Bozen: 1878—1881.
Im Jahre 1879 entwarf er den Plan zum neuen Heiliggrab in der
Stadtpfarrkirche.
104. P. Optat Reinstadler von Laatsch: 1881 —1884.
105. P. Damian Prieth, zum 2. Mal: 1884—1887.
106. P. Peter Juen von Bartholomäberg: 1887—1890.
107. P. Ambros Girtler von Jaufenthal: 1890—1893.
108. P. Theodor Mayrgindter von Klausen: 1893—1895.
109. P. Peter Juen, zum 2. Mal: 1895—1898.
110. P. Ivo Moritz von Mühlbach: 1898—1899.
111. P. Robert Steinlechner von Schwaz: 1899—1900.
112. P. Peter Juen, zum 3. Mal: 1900—1903.
113. P. Hugo Knapp von Innsbruck: 1903—1906.
114. P. Philipp Benitius Holzer von Kitzbühel: 1906—1909.
115. P. Isidor Flür von Tarrenz: 1909—1912.
116. P. Victorian Noggler von Graun: 1912—1916.
117. P. Nikolaus Sieber von Kennelbach: 1916—1919.
118. P. Franz Regis Hänle von Ochsenhausen: 1919—1922.
119. P. Wunibald Linder von Hohenems: 1922—1924.
120. P. Joachim Braun von Bludenz: 1924—1926.
121. P. Primus Lampert von Fraxern: 1926—1929.
122. P. Korbinian Wieser von Wollmatingen: 1929—1931.
123. P. Gottfried Kilga von Koblach: 1931—1934.
124. P. Verekund Steidle von Denkingen: 1934—1936.
125. P. Philipp Jakob von Friedlingen: 1936—1939.
126. P. Raimund Nachbauer von Fraxern: 1939 bis zur Klosteraufhe
bung 1941.
127. P. Optat Winder von Dornbirn: 15. 5. 1945 bis 18. 1. 1946.
128. P. Fridolin Gmeiner von Dornbirn: 1946—1949.
129. P. Matthäus Lenz von Neuweiler: 1949—1952.
130. P. Roman Wabnig von Götzis: 1952—1958.
131. P. Josef Cal. Halbeisen von Klaus: 1958—1964.
132. P. Siegfried Fessler von Kennelbach: ab 1964.
Hervorragende Mitglieder des Bludenzer Kapuziner-Konventes
(Siehe Flür, Kloster-Geschichte 562—637)
P. Perfect Ruosch von Konstanz, geb. 1612, eingetreten 1630, gestorben
in Wangen 1704. In Bludenz war er Baumeister des zu errichtenden Klo
sters und erster Superior dahier, 1645—1649; er verlebte 74 Jahre im Or
den, war Provinzial der Schweiz. Provinz und dann noch in drei Perioden
der 1668 abgetrennten vorderösterr. Provinz. Eine verdienstvolle Wirk
samkeit entfaltete er auch in seinen anderen Stellungen als Guardian, De-
finitor, Novizenmeister, Beichtvater, Krankenseelsorger; er war von hei
ligmäßigem Lebenswandel und werden eine Menge wunderbarer Tatsachen
aus seinem Leben berichet, so z. B. mehr als 500 außerordentliche Kranken
324
Heilungen, die er gewirkt, auch von einer Feuersbrunst wird erzählt, die er
durch sein bloßes Gebet gelöscht habe. Sein Bildnis (Kupferstich) ist seit
1916 im Bludenzer Kloster-Refektorium.
Ein für seine Zeitgenossen ungemein erbauliches Beispiel von Weltent
sagung gab P. Pankraz Zürcher von Bludenz, geb. 1601. Mit Taufnamen
hieß er Adam; seine Eltern waren Jakob Zürcher und M. Anna Ammann.
Er war zuvor verheiratet, mit einer Magdalena Rainolt von Babenwol
und hatte aus dieser Ehe eine Tochter Helena, Nach dem Tod seiner Gat
tin gab er die Tochter, die er mit einer Mitgift ausstattete, ins Kloster Val-
duna und er selbst trat 1630 im Alter von 29 Jahren ins Kapuzinerkloster
in Überlingen ein. Auch Helena trat später bei den Klarissen in Valduna
ein, als Schwester Emerita und wurde Novizenmeisterin (gest. 1676). Die
letzten Lebensjahre verlebte P. Pankraz im Bludenzer Kloster und starb
1654. (Flür aaO. 568 f, vgl. Vlbg. Bl. 1890, Nr. 121.)
P. Lucian Mar ent von Schruns (Montafon). Geboren bald nach 1630,
eingetreten 1652 in Feldkirch. Von 1653 bis 1655 weilte er als Kleriker
im Bludenzer Kloster. Später war er öfters in verschiedenen Klöstern
Guardian von 1693 bis 1696 Provinzial der vorderösterr. Provinz. Er war
ein tüchtiger Prediger und ebenso Schriftsteller. Durch sein 1674 in Kon
stanz gedrucktes Werk: „Sacra probatica cisarulana“ vorarlbergischer
Schwemmteich oder Schafteich), das Leben des hl. Märtyrer Fidelis behan
delnd, hat er mächtig zur Verehrung desselben beigetragen. Berühmt wa
ren auch seine katechistischen Unterweisungen, 4 Bände mit dem Titel
„Kinderspiel“, eine Erklärung des Katechismus des hl. Canisius. Er hinter
ließ auch viele handschriftliche Arbeiten, so ein großes Werk über die
Geschichte der vorderösterr. Provinz: „Apparatus tripartitus“, leider nicht
mehr auffindbar. Er staib 1716 in Bregenz. Vgl. üb. ihn H. Sander in:
Beiträge z. Gesch. d. Montafoner Wappens, S. 9, Anm. 4.)
P. Samuel Wolf von Bludenz, geb. 1629. Sein Vater war mehrmals
Bürgermeister von Bludenz; das alte Pfarrhaus in der Herrengasse gehörte
ehemals der Familie Wolf. 1649 in den Orden eingetreten, war er 1671
bis 1674 Guardian und Pfarrprediger zu Bregenz und hielt als solcher 1672
hier dem damals verstorbenen berühmten Oberst Kaspar Schoch die Lei
chenrede, die auch im Druck erschienen (in Bregenz bei Bartholomä Schnell);
er gilt auch als Verfasser der originellen Grabschrift für den Oberst in der
Bregenzer Pfarrkirche. — 1677 bis 1680 und 1690 bis 1693 war der
Guardian in Wangen. Er starb in Bludenz 1708. Es wird von ihm ge
rühmt, daß er in jeder Gattung Literatur ausgezeichnet und durch 40 Jahre
einer der eifrigsten Prediger gewesen sei, aber auch ein vorbildlicher
Ordensmann.
P. Bonaventura Brunold aus Imst, ein in jeder Beziehung ausgezeich
neter und heiligmäßiger Ordensmann, war Beichtvater im Kloster St. Peter
von 1791 bis 1797, sonach zur Zeit, als sich dort die berüchtigte Mordszene
vom 9. und 10. August 1796 abspielte, der der Kreishauptmann von Inder
mauer mit zwei vornehmen Begleitern zum Opfer fiel. (Darüber im Ab
schnitt: Kloster St. Peter.) P. Bonaventura 1758 in den Orden eingetreten,
wirkte in diesem durch viele Jahre als Guardian in verschiedenen Klöstern
und von 1801 bis 1804 als Provinzial. Er starb 1807 zu Bozen.
Von heiligmäßigem Lebenswandel war und im Ruf der Heiligkeit, starb
der hiesige Guardian P. Thomas Piffrader, geb. 1773 in St. Georgen bei
325
Bruneck, eingetreten 1800, Guardian in Bludenz 1827 bis 1830 und 1833
bis 1835, gestorben ebenda 1849. Im Jahre 1830 trug sich hier ein Ereignis
zu, das über diesen Pater bittere Leiden und sogar gerichtliche Verfolgung
brachte. Das kam daher, weil man ihn zu Unrecht mit der Sektiererei des
schwärmerischen Irvinginianismus in Verbindung brachte. Um jene Zeit
nämlich war der Frühmesser Fritz von Raggal als solcher Schwärmerei
verdächtig vor das geistliche Gericht gezogen worden und am Karfreitag
1830, 2. April, für vorläufig im Bludenzer Kapuzinerkloster untergebracht
worden. An eben diesem Tage war es, daß der P. Guardian Thomas bei
der Betrachtung des Leidens Christi, gleichsam seinen Sinnen entrückt, das
große Prozessionskreuz des Klosters nahm und damit beladen durch die
Stadt ging, mit lauter Stimme zum Himmel um Barmherzigkeit flehend.
Alsbald schlossen sich im mehrere Leute an, die abwechselnd den schmerz
haften Rosenkranz beteten. Am Ende der Stadt trat dem P. Thomas der
Bürgermeister entgegen und sprach ruhig zu ihm: „P. Thomas, jetzt ist’s
genug.“ Sofort gehorchte dieser und kehrte ins Kloster zurück. Bemerkens
wert ist übrigens, daß am selben 2. April die 1819 gegründete Spinnerei
Brunnenthal (an der Stelle der heutigen Schokolade-Fabrik) abbrannte,
wobei wegen des starken Windes die größte Brandgefahr für die ganze
Stadt bestand, der Brand jedoch nur auf diese Fabrik beschränkt blieb. In
Bludenz besagt die ununterbrochene Überlieferung, daß die Rettung der
Stadt nur dem Gebet des P. Thomas zu verdanken gewesen sei. Nun aber
war in damaliger Zeit eine außerordentliche Prozession ohne staatliche Be
willigung ein sehr ahndungswürdiges Vergehen und so erfolgte alsbald
das Einschreiten des Landgerichtes und die Anzeige beim Generalvikariat.
Es gab nun unständliche Verhöre, die sogar in Brixen fortgesetzt wurden,
und eine zeitweilige Suspension für den Pater; da man diesen nicht nur
für exaltiert, sondern sogar für häresieverdächtig hielt. Das Ende aber
war, daß er als unschuldig erfunden wurde. Dem ungestümen Verlangen
der Bürgerschaft, die den Pater unbedingt wieder in Bludenz haben wollte
und dieserhalb Eingaben an das Generalvikariat und an das Provinzkapi
tel richtete, mußte die Provinzvorstehung nachgeben und so kehrte P.
Thomas von Schiandern, wo er Guardian gewesen, wieder nach Bludenz
zurück. Hier war er wieder Guardian, dann Vikar, zeitweilig auch Beicht
vater in St. Peter. Die Heiligkeit seines Lebenswandels ist durch verschie-
dentliche Zeugnisse bestätigt. Seine letzten Lebensjahre waren noch mit
schweren leiblichen und seelischen Leiden angefüllt, die er bis zum Tode
mit heroischer Geduld ertrug.
Die Provinz- und Kloster-Chroniken verzeichnen noch mehrere Mit
glieder des hiesigen Klosters, die sich durch heiligmäßigen Lebenswandel,
Bußstrenge und unermüdlichen Seeleneifer ausgezeichnet haben. Es seien
erwähnt P. Gottfried Fritz von Bartholomäberg, gest. 1726; P. Cherubin
von Schruns, der durch Beispiel und Predigt besonders beim Bauernvolk
segensreich wirkte und als erfolgreicher Exorzist einen Namen hatte (gest.
1734 in Bezau); P. Anastasius Sturm von Tarrenz, Novizenmeister, spä
ter Guardian und Vikar in Bludenz, ausgezeichnet durch Tugend und Ge
wissenhaftigkeit in Befolgung der Ordensregel, gest. hier 1804; ebenso
P. Adam Thomon von Kortsch, gest. hier 1902. — Aus neuerer Zeit seien
erwähnt P. Albuin Bischofsberger aus Schoppernau, der langjährige ver
diente Expositus von Gargellen, 1841—1843 und wieder 1847—1876
326
(gest.). Unter anderm erbaute er im Gargeller Tal die Fideliskapelle.
Hoch verdient um das Bludenzer Kloster ist der Guardian P. Johann Ev.
Pfraumer von Kufstein, der die schon längst notwendige Restauration
von Kirche und Kloster in den Jahren 1869—1872 glücklich durchführte.
— Durch sein Kunstverständnis, besonders im Entwerfen von Altarplänen,
und seine Geschicklichkeit in der Malerei ist bekannt P. Virgil Angerer
von Mais-Meran, der aber auch als Pfarrprediger in Bludenz zugleich mit
dem damaligen Frühmesser P. Jos. Feuerstein viel zur Hebung des religiösen
Lebens in der Stadt getan hat. — Als Geschichtsforscher, der sich besonders
um die Aufhellung der Geschichte des Vorarlberger Oberlandes, zumal
auch der Stadt Bludenz, verdient gemacht, muß ehrenvoll genannt werden
P. Isidor Flür von Tarrenz, geb. 1862, bis 1934 im hiesigen Kloster, dann
im Innsbrucker Kloster lebend. Von ihm sind in Druck erschienen vier
Bände „Kirchengeschichtliche Fragmente aus dem Walgau“ (1926—1936)
und die hier fortlaufend benützte Geschichte des Bludenzer Kapuzinerklo
sters (MS. 1927). Von den aus Bludenz gebürtigen Kapuzinern sei hier
genannt: P. Anicet (Josef) Riedinger, geb. 1740, eingetreten 1761, gestor
ben 1818 in Bregenz. Unser Vorarlberger Geschichtsschreiber F. J. Weizen
egger charakterisiert ihn also „Dieser Würdige Mann war ebenso arbeit
sam und tätig als fromm und gelehrt, solange er atmete.“ Trotz vieler
Arbeit in der Seelsorge fand er Zeit, eine „Topographische Geschichte Vor
arlbergs und des Rheintales zu schreiben, „wofür ihm“ nach den Worten
desselben Gewährsmannes „jeder redliche Vorarlberger von Herzen dan
ken und seinen Namen mit dankbarer Hochachtung nennen wird.“ (Flür
aaO. 670.)
Beschreibung des Klosters und der Kirche
1. Das Kloster hat, wie früher erwähnt, seinen Baubestand seit der Grün
dung im wesentlichen beibehalten, es erfolgten nur 1756 und 1927 Zubau
ten gegen Norden. — Nach der Wiederbesetzung des seit 1941 gründlich
verwüsteten Baues mußten seit 1945 bedeutende Erneuerungsarbeiten un
ternommen werden. So wurde der Eingangstrakt mit Pforten- und Sprech
zimmer umgebaut und verbessert; es kamen überall neue Fenster und
Läden, im Refektorium und in anderen Räumen wurden die alten schönen
Deckentramen freigelegt, die Zentralheizung erstellt. Zu einer neugestal
teten Küche und vergrößertem Bibliothekraum kam besonders die Neu
ausstattung der Sakristei, deren vornehmes praktisches Mobiliar von Kunst
tischler Josef Feuerstein gestaltet wurde. — Die an die Pforte anschlie
ßende Lourdes-(St. Josefs-)Kapelle war erhalten geblieben und wurde in
würdigen Stand gesetzt.
2. Die Klosterkirche, mäßig groß, war 1648/49 im typischen „Kapuzi
nerstil“ erbaut worden. Ihre ursprünglichen Altaraufbauten aus Holz
wurden 1776 durch mächtige Barockaltäre ersetzt, gefertigt vom Bluden
zer Schreiner Johann Zech (j* 1803). Aus Nußbaumholz in kräftigen
Barockformen gebaut, waren sie beachtliche Kunstwerke, wirkten aber, bis
zur Decke reichend, zu schwer für den bescheidenen Kirchenraum. Die
„Stilreinigung“ der 1880er-Jahre überstanden sie glücklich, fielen aber
1941 bei der Aufhebung des Klosters in Vandalenhände — sie wurden
zertrümmert und verheizt. Die Reliquienbehälter der Altarmensen wur
327
den damals erbrochen, der Inhalt auf den Mist geworfen, drei versiegelte
Kapseln samt den Urkunden. Dort fand sie der von der NSDAP als Gärt
ner eingesetzte Bahnpensionist Leopold Dornetzhummer und verwahrte
die Reliquien samt ihrer Umhüllungen, bis er sie 1945 den wiederkehren
den Ordensleuten übergeben konnte.
Bei der Prüfung der beigeschlossenen Urkunden ergab sich, daß tatsäch
lich schon der weihende Bischof als Kirchentitel „Mariahilf“ festgesetzt
hatte, so daß die spätere Umbenennung auf „Maria Heimsuchung“ unzu
treffend war. — Schon bei der Errichtung der Kirche war über dem Hoch
altar, entsprechend dem Titel, eine Kopie des Cranach’schen Mariahilf-
Bildes eingefügt gewesen, gestiftet von Can. Ulrich Zürcher. Das Bild war
stets Gegenstand hoher Verehrung gewesen. Für den neuen Hochaltar von
1776 fertigte dann der Augsburger Hofmaler Friedrich Hartmann, stam
mend von Ludesch, eine ähnliche Darstellung, die 1836 durch ein von
Mathias Jehly geschaffenes Hochaltargemälde ersetzt wurde: dieses zeigte
das Mariahilfbild von Engeln getragen, darunter St. Petrus und Paulus
sowie Bischof Ulrich. Als es 1870 einem neuen Bild von Paul Deschwanden,
darstellend Maria Heimsuchung weichen mußte, trauerten viele Kirchen
besucher dem alten Bild nach, so daß es schließlich wenigstens an der
Seitenwand des Presbyteriums wieder angebracht werden mußte. Das alte
Bild ist seit dem Klostersturm verschollen, Deschwandens Heimsuchungs
bild aber kam, wie auch das Beweinungsbild, das immer an der Stirnwand
des Betchors sich befunden hatte, wieder zurück — es war bis nach Kehl
am Rhein verschleppt gewesen.
Als P. Optat Winder 1945 daran ging, das völlig ausgeräumte Kirchen
innere, das bisher als Magazin für Stroh und Torfmull gedient hatte, wie
der einzurichten, war er bemüht, dem Raum eine freundliche farbige Note
zu geben; akad. Maler Hubert Fritz setzte über dem Hochaltar ein Fresko
ähnlich der früheren Mariahilf-Darstellung, über die Seitenaltäre malte er
St. Franziskus und Fidelis, ebenso stammen die Kreuzweg-Stationen von
ihm. Die Kirche wurde leicht und heimelig. Am 3. Oktober 1945 konnte
die feierliche Wiedereinweihung durch Bischof Franz Tschann stattfinden.
Unter Guardian P. Josef Calasanz wurde 1962 das Altargeviert um
gestaltet: Die Altarwand erhielt zum Betchor hin eine größere Lichtöff
nung, farbig verglast. Ihr mußte das Wandfresko weichen, das schon einige
Schäden aufwies; an dessen Stelle trat ein Holzbildwerk, das vom tüch
tigen Bildschnitzer Jakob Summer aus Fraxern geschaffen worden war:
Maria mit dem Kind im Strahlenkranz, von schwebenden Engeln empor
getragen. Ebenso wurden über den Seitenaltären die gemalten Hl. Franz
und Fidelus durch plastische Darstellungen ersetzt. An die Mitte der Sei
tenwand kam das große Holz-Kruzifix, das Hans Sontheimer, Dornbirn
geschaffen hatte.
Sonstige Gemälde im Kloster
Paul Deschwandens „Maria Heimsuchung“, die bis 1941 als Hochaltar
blatt diente und 1870 entstanden war, ist ein eigenhändiges Werk des viel
beschäftigten Meisters, keine Werkstattarbeit, und eines seiner besten
Werke; in einer Komposition von hoher Schönheit zeigt es Elisabeth, wie
sie der grüßenden Maria verehrend zu Füßen sinkt.
328
Das alte Beweinungsbild an der Stirnseite des Betchors ist ein Werk
der Bologneser Schule von Anfang des 17. Jahrhunderts, es wird der Werk
statt der Ricci zugeschrieben. Wie es ins Kloster kam, ist ungewiß. Manche
vermuten, es sei eine Gabe der Grafen von Hohenems gewesen, wie ja
auch tatsächlich das ähnliche, Annibale Carracci zugeschriebene Bewei
nungsbild im Betchor des Feldkircher Klosters ein Geschenk der Emser
Grafen war. Das stark nachgedunkelte Bludenzer Bild wurde 1884 vom
Wiener Akademiedirektor Daniel Pendler auf neue Leinwand aufgezogen,
1926 von Florus Scheel neuerlich restauriert.
In den Klostergängen befindet sich neben 12 Aposteltafeln, die dem
St. Gallischen Hofmaler Johann Tobler ab der Grueb (ob Rorschach) zu
geschrieben werden und von ca. 1640 stammen dürften, im Stiegenaufgang
ein anmutiges, farbig feines Bild „Der Traum des Jesukinds“, wie die
Engel ihm die künftigen Leidenswerkzeuge zeigen. An der anderen Stiege
zwei gute Beifiguren einer Kreuzigungsgruppe.
In der Sakristei wird die barocke Monstranz von 1746 bewahrt; sie
wurde von Goldschmied Johann Spole in Alt-Brünn gefertigt, denn ihr
Hauptstifter war der aus Bludenz stammende Johann Gg. Bickel, land-
schaftl. Trabant in Brünn. Sie ist mit einer Reihe gegossener Figuren von
Ordensheiligen geziert.
Bibliothek und Archiv
Bei der Kloster auf hebung 1941 ist die ansehnliche Bücherei fast vollstän
dig ausgeplündert worden. Sie hatte ihrer Bestimmung gemäß hauptsäch
lich theologische und homiletische Werke enthalten, darunter Widmungen
geistlicher und weltlicher Gönner; so hatte z. B. 1685 der Abt von Ein
siedeln Augustin Reding v. Biberegg seine eigenen theologischen Schriften
in 17 schön gebundenen Bänden dem Kapuzinerkloster zum Geschenk ge
macht, wahrscheinlich über Vermittlung des damaligen Bibliothekars P.
Zacharias de Veldegg aus Feldkirch (f 1704), der sehr um die Vergrößerung
der Bücherei bemüht war. Später hatte besonders P. Isidor Flür, der flei
ßige Chronist und Geschichtsforscher, ihr neue Werke zugeführt; den Un
tergang des Klosters erlebte er nur von ferne: Er starb 26. 6. 1941 in Ried
im Innkreis.
Nach der Wiedereinrichtung des Klosters 1945 kamen manche der ent
wendeten alten Werke wieder zurück, die Bibliothek wurde aber mit neuen
Werken bereichert und erhielt 1948 auch eine Erweiterung des Bücherei
raums.
Das Klosterarchiv war immer in gutem Stand erhalten worden. Hatte
schon Guardian P. Theophil Degaschl 1784 ein Register angelegt, so nahm
1879 P. Johann Bapt. Baur eine Neuordnung vor, und vollends P. Isidor
Flür widmete der Neugruppierung 1916 viel Mühe. Die Hauptbücher der
vorderösterreichischen Ordensprovinz zu der Kloster Bludenz bis 1783 ge
hört hatte, waren in den Wirren der Säkularisation und der Franzosenkrie
ge zugrundegegangen, doch gelang es P. Flür, die sämtlichen Verordnungen
der Provinzoberen vollständig zustande zu bringen, wodurch sich auch ein
anschauliches Bild der Ordenszucht im Kloster Bludenz ergab. — Vom
Klosterarchiv ging nichts verloren, die wertvolleren Stücke waren schon
früher ins Provinzarchiv nach Innsbruck verlagert worden.
329
ÜBERSICHT ÜBER DEN INHALT DES GESAMTWERKES
und die Pfarrbeschreibungen, geordnet nach den neun Dekanaten
Zu^ammengestellt von Altlandtagsabgeordneten Josef K. F. Naumann
(Die römischen Ziffern verweisen auf die Bände des Gesamtwerkes, die ara
bischen Ziffern auf die Seiten der Beschreibungen)
Allgemeiner Inhalt:
Die kirchliche Einteilung Vorarlbergs:
Die Gründung des Generalvikariates:
Die Bistumsfrage in Vorarlberg:
Bludenzer von Bedeutung
Dornbirn, die Ammänner der
Gemeinde — in alter Zeit
Hohenems, Aus der Chronik des
gräflichen Hauses
Kauffmann Angelika
Schnifis, Laurentius von —,
Weizenegger Franz Josef, Curriculum
vitae
I, 1—6, 208—218; V, 15—46, 65—70,
1247—1248.
I, 6—40; V, 52—56, 60—65,
1247—1248.
I, 218—224; II, 230; IV, 55—59;
V, 48—56, 65—70, 1247—1248.
VIII, 86—92.
IV, 301—314.
IV, 378—383.
IV, 766—768.
II, 179—180; IV, 508—511.
II, 698—700.
PFARRBESCHREIBUNGEN:
Das Gesamtwerk baut auf der Gliederung des Generalvikariates (jetzt Diözese) in die sechs
Dekanate auf, wie sie seit 1822 bestanden, das sind Bregenz, Dornbirn, Montafon, Bregenzer
wald, Feldkirch und Sonnenberg. Da die letztgenannten drei Dekanate inzwischen geteilt wurden,
umfaßt die Diözese Feldkirch heute neun Dekanate, nämlich außer den drei erstgenannten noch
die Dekanate Vorder-(Bregenzer-)Wald, Hinter-(Bregenzer-)Wald (seit 1. 10. 1961), Feldkirch
und Rankweil (seit 1. 1. 1966) und Bludenz-Sonnenberg sowie Walgau-Walsertal (1t. Dekret vom
3. 8. 1967). Die Übersicht über die Pfarrbeschreibungen des Gesamtwerkes ist nach diesen neun
Dekanaten geordnet.
Der Sitz der Dekanate ist durch Schrägdruck hervorgehoben.
Die Nummern vor den Seelsorgsstellen bezeichnen die Zugehörigkeit zu den politischen
Gemeinden; diese Gemeinden gehören den Nummern und folgenden Gerichtsbezirken an: Feld
kirch: 1—24. Dornbirn: 25—27; Bregenz: 28—48; Bezau: 49—67; Bludenz: 68—86; Montafon;
87—96).
Abkürzungen nach dem Namen der Seelsorgsstellen: E = Expositur, K = Kuratie, LK =
Lokalkaplanei, P = Pfarre, PV = Pfarrvikariat, StP = Stadtpfarre, StV = Stadtpfarrvikariat.
330
Dekanat Feldkirch V, 47.
2. Düns (3. Dünserberg), P
4. Feldkirch-Stadt, Dompfarre
Feldkirch-Altenstadt, StP
Feldkirch-Gisingen, StP
Feldkirch-Levis, StP
Feldkirch-Nofels, StP
Feldkirch-Tisis, StP
Feldkirch-Tosters, StP
5. Frastanz, P
7. Göfis,, P
17. Satteins, P
18. Schlins, P
15. Röns,
19. Schnifis, P
II, 180—218; V, 47.
I, 43—208; II, 226—229; VIII,
169—170.
J, 304—355, 363—369.
I, 355—360, 363; V, 47.
I, 360—363.
I, 289—304.
I, 224—267; II, 231—232.
I, 267—289.
VI, 115—240.
II, 42—75, 239.
II, 75—102.
II, 102—119, 121—133, 138—147.
II, 102, 119—121, 134—135.
II, 147—178, 207—218, 239; IV, 508.
Dekanat Rankweil
1. Altach, P
6. Fraxern, P
8. Götzis, P
Meschach, unbesetzte E
9. Klaus, P
10. Koblach, P
11. Laterns, P
Innerlaterns, unbesetzte E
12. Mäder, P
13. Meiningen, P
14. Rankweil, P
Rankweil, St. Peter, P
Rankweil-Brederis, E
16. Röthis, P
20. Sulz, P
21. Übersaxen, P
22. Viktorsberg, P
23. Weiler
24. Zwischenwasser
Batschuns, P
Buchebrunnen, Suldis
Dafins, P
Muntlix, PV
I, 400—411; V, 47.
I, 512—532.
I, 412—469.
I, 470—485; V, 47.
I, 486—500.
I, 382—390.
II, 1—33, 239.
II, 33—41; V, 47.
I, 390—400.
I, 369—381.
I, 672—759, 766—802, 805—64;
II, 236—238.
I, 619—672, 802—804.
I, 759—763, 780, 805.
I, 556—581.
I, 581—601; II, 235—236; V, 47.
II, 218—226.
I, 533—556, II, 232—235; V, 47.
I, 500—512.
I, 763—765, 780.
I, 765, 805.
I, 601—619; II, 226; V, 47.
I, 765, 780.
Dekanat Bregenz II, 243—279; IV, 3; V, 47.
30. Bregenz-St. Gallus, StP
Bregenz-Herz-Jesu, StP
Bregenz-Mariahilf, StP
II, 279—698, 700—703; IV, 3—27.
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben.
331
Bregenz-St. Gebhard, StV
Bregenz-St. Kolumban, StV
Bregenz-Fluh, P
28. Alberschwende, P
Müseibach, E
29. Bildstein, P
31. Buch, P
33. Eichenberg, P
36. Hard, P
38. Hörbranz, P
39. Hohenweiler, P
40. Kennelbach, P
41. Langen-Bregenz, P
42. Lauterach, P
43. Lochau, P
44. Möggers, P
46. Schwarzach, P
Thal*), P
48. Wolfurt, P
*) Die Pfarre Thal liegt im Gemeindegebiet von
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben.
II, 738—756; V. 47.
III, 577—646, 669—672.
III, 646—669; V, 47.
II, 803—864; III, 1—34; IV, 34—38.
III, 54—91, 96.
II, 716—738; V, 47.
III, 152—185; IV, 39—42.
III, 185—238; IV, 42—51.
III, 257—336; IV, 51—54.
II, 756—786; V, 47.
III, 396—426.
III, 97—152; IV, 38.
II, 703—716; V, 47.
III, 238—256.
III, 34—53; V, 47.
III, 336—364; V, 47.
II, 786—802; III, 91—96; IV, 27—34.
Obwohl die Pfarre Sulzberg dem
rde die P. Thal beim Dekanat Bregenz belassen,
Sulzberg.
Dekanat Vorder-(Bregenzer-)Wald angehört, wu
weil von dort eine öffentliche Verkehrsverbindung (Bus) in die Landeshauptstadt besteht.
Dekanat Dornbirn
25. Dornbirn I, StP
Dornbirn II, Hatlerdorf, StP
Dornbirn III, Oberdorf, StP
Dornbirn IV, Haselstauden, StP
Dornbirn-Rohrbach, StV
Dornbirn-Schoren, StV
Dornbirn-Ebnit, unbesetzte P
34. Fußach, P
35. Gaißau, P
37. Höchst, P
26. Hohenems, P
27. Lustenau-Kirchdorf, P
Lustenau-Rheindorf, P
IV, 63, 512; V, 47.
IV, 63—151.
IV, 242—301; V, 47.
IV, 179—242; V, 47.
IV, 163—178.
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben.
IV, 383—387.
IV, 478—495.
IV, 495—506, 508.
IV, 454—478, 507—508.
IV, 315—377.
IV, 398—454; 506—507.
Noch nicht beschrieben.
Dekanat Vorderwald IV, 515; V, 47, 71—219, 1249—1251.
32. Doren, P
55. Hittisau, P
56. Krumbach, P
57. Langenegg, P
58. Lingenau, P
60. Mittelberg, P
Baad, nicht mehr besetzte E
Hirschegg, P
Riezlern, P
III, 364—396; V, 47.
IV, 667—706.
V, 341—406, 1252—1254.
V, 47, 299—340, 1252.
IV, 569—616; IV, 702.
V, 113—125, 1047—1104, 1258,
V, 1105—1135, 1258.
V, 1137—1183, 1258.
V, 1185 — 1246, 1258.
332
45. Riefensberg, P
66. Sibratsgfäll, P
47. Sulzberg, P
III, 550—577.
V, 407—445, 1254.
III, 427—550; IV, 54—55.
Dekanat Hinterwald IV, 515; V, 47, 71—219, 1249—1251.
49. Andelsbuch, P IV, 515—569.
50. Au, P V, 677—756, 1255—1256.
Rehmen, E V, 757—790, 1256.
51. Bezau, P IV, 706—729.
52. Bizau, P V, 603—631, 1255.
53. Damüls, P V, H3—125, 829—875, 1256—1257.
54. Egg, P IV, 616—652.
Großdorf, P IV, 652—667; V, 47.
59. Mellau, P V, 447—485, 1254—1255.
61. Reuthe, P V, 487—602, 1255.
62. Schnepfau, P V, 633—676, 1255.
63. Schoppernau, P V, 791—827, 1256.
64. Schröcken, P V, 877—925, 1257—1258.
65. Schwarzenberg, P IV, 729—766; V, 221—298, 1251—1252.
Dekanat Bludenz-Sonnenberg
69. ßWerzz-Stadtpfarre
Bludenz-Daneu, Unbeflecktes
Herz Mariae, StP
71. Brand, P
72. Bürs, P
73. Bürserberg, P
74. Dalaas, P
Wald, P
76. Innerbraz
77. Klösterle, P
Langen/Arlberg, K
Stuben, P
78. Lech, P
Bürstegg, unbesetzte E
Zug, unbesetzte E
81. Nüziders, P
94. Stallehr
Bings-Stallehr, P
67. Warth, P
Hochkrumbach, aufgelassene P
VIII, 71—143, 147—329.
VIII, 144—147.
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben; VIII, 225.
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben; VIII, 23.
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben; VIII, 23, 159.
Noch nicht beschrieben; VIII, 23.
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben.
V, 113—125; VI, 7—82.
VI, 101—114.
VI, 83—99.
VIII, 11—70.
Noch nicht beschrieben.
V, 927—993, 1258.
V, 995—1046, 1258.
Dekanat Walgau-W als er t al
68. Blons, P
70. Bludesch, P
75. Fontanella, P
V, 47.
VII, 673—692.
VI, 390—492.
VII, 721—752.
333
79. Ludesch, P VII, 819—864.
80. Nenzing, P VI, 241—366.
Gurtis, E VI, 367—389.
82. Raggal, P VII, 775—800.
Marul, K VII, 801—818.
83. St. Gerold, P VII, 605—672.
84. Sonntag, P VII, 693—720.
Buchboden, P VII, 753—774.
85. Thüringen, P VII, 513—576; VIII, 169.
86. Thüringerberg, P V, 47; VII, 577—604.
Dekanat Montafon
87. Bartholomäberg, P
Gantschier, LK
Innerberg, K
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben.
Noch nicht beschrieben; VIII, 172.
88. Gaschurn, P Noch nicht beschrieben.
Partenen, K Noch nicht beschrieben.
89. Lorüns VIII, 157—159.
90. St. Anton i. M., P Noch nicht beschrieben.
91. St. Gallenkirch, P Noch nicht beschrieben.
Gargellen, K Noch nicht beschrieben.
Gortipohl, K Noch nicht beschrieben.
92. Schruns, P Noch nicht beschrieben.
93. Silbertal, P Noch nicht beschrieben.
95. Tschagguns, P Noch nicht beschrieben.
96. Vandans., P Noch nicht beschrieben.
334
REGISTER
bearbeitet von Josef B i t s c h e
Vorbemerkung: In früheren Zeiten gab es keine einheitliche Schreibweise der
Eigennamen; wo es angeht, wird im Stichwörterverzeichnis die heutige Form ver
wendet, allenfalls in Klammern auf die alte Schreibart hingewiesen.
Die Umlaute ä, ö und ü werden wie a, o und u behandelt. Mähr suche man
also nicht bei m-a-e-h-r, sondern bei m-a-h-r; Dörler bei d-o-r- und Müller bei
m-u-1-. Wo allerdings konsequente Schreibung ue vorliegt (Schueler), wird darauf
Rücksicht genommen.
Päpste und Kaiser werden bei ihren Tauf- bzw. angenommenen Papstnamen
aufgeführt, Bischöfe und Adelige bei ihren Herkunftsnamen (Flugi, Hohenems,
Österreich). Wenn dieser Name im Text fehlt, weist ein Pfeil auf die Fundstelle
(Bischof Karl Rudolf -> Buol). Diese Regelung gilt auch für Äbte.
Personenverzeichnis
Ben.: Benefiziat Kapl.: Kaplan Prov.: Provisor
Br. (Fr.): Bruder Koop.: Kooperator Sr.: Schwester
Exp.: Expositus P. Pater Bgm.: Bürgermeister
Frühm.: Frühmesser Pfr.: Pfarrer Blud.: Bludenz
Guar.: Guardian Pri.: Prior(in) Nüz.: Nüziders
Abbrederis Matth., Orgelbauer 40, 295
Äberlin P. Paul, Guar. 322
Achilles P. Guar. 322
Adam, Lehensinhaber d. Kirche v. Nüz.
(vielleicht -> Haltmannus)
— (Adamar), Kirchherr in Flums 20
Adam-Gerold 16 f., 20
Adelmann P. Apollinar, Guar. 322
Adelrich P., Guar. 294, 322
Adolf (v. Nassau), König 78
Adrian P. Guar. 322
Ägidius P., Guar. 322
Agricola P. 321
Aichner Simon, Fürstbischof v. Brixen 60
Alber Polay, Chorherr zu Blud. 199
Albertani Franz, Bildhauer 141, 145
Albrecht, Landrichter 190
— Severin, Fr. O. Cap. 119
— Silverius, Fr. Baumeister 119, 308
Albrich J. A., Baufirma 139
Alexander III. Papst 77
— VII. Papst 28
— Fr. O. Cap. Frz. Sergeant 320
Alfonsa Sr. 267
Allgäuer (Allgöwer) Johann, Orgel
bauer 119
Altherrin Maria 176
Ambrosius, Bischof v. Mailand 20, 46
Amelia Maurus, Bischof 248
Ammann Adam, Frühm. u. Pfr. in Nüz.
35, 45, 57, 64
— Dr. Adolf, Pfr. in Blud. 112, 122,
138, 150, 158, 205, 226, 241, 319
— Anton, Kapl. in Blud. 204
— A., Restaurator 49, 156
— Eberhard, Pfr. u. Religionsprof, in
Blud. 113, 198, 237
— Joachim, Missionsbischof 113, 142
— Joh. Michael, Glaser 294
— Josef, Zimmermann 294
— Maria Anna Zürcher 325
— Stefan, Firma in Rankweil 123, 146
Andreas P. Guar. 322
Andres Bürs
Angerer P. Virgil 327
Anton Maria P. Guar. 322
Antonius, röm. Kardinal 222
Apuin P. Thomas, Guar. 323
Ardolf Christoph, Pfr. in Blud. u.
Bartholomäberg 106, 175
Arezzo P. Bernardin, Ordensgeneral 317
Aßmann A. M. geb. Schuler, Stifterin 239
335
Augustin, Abt, -> Reding
d’Aviano P. Markus 321
„Baader“ Bernhard
Baal. Hofkanzler 264
Babenwohl M. H. -> Zürcher
Bachmann Georg, Oberzoller 272
— Ludovika Bertranda Sr. 262, 271 f.
— Straßenmeister 41
Baldiron, Oberst 256
Balthasar, Brüder, Baumeister 308
— Weihbischof v. Konstanz 255
Balzer Johannes, Maler 160
Bär Anton, Prov. in Blud. 112
Barbisch Anton, Kapl. in Feldkirch u.
Blud. 176
— Johann, Vikar u. Pfr. in Blud. 33 f.
180, 195
— Johann Josef, Frühm. in Blud.
196, 219
— Joh. Michael, Ben. in Blud. 181
Bargehr Franz Josef, Kaufmann, Stifter
121, 149
— Johann, Koop, in Blud. 203
— Josef Anton, Vikar in N. ’Ö. 181
— (Pargehr) Marx, Schreiner 303
— Hirschenwirt in Nüz. 41
Barlaam P. —> Klausner
Bartold Josef, Apotheker, Stifter 208
Barward Kaspar, Maurer 154
Barwisch Anna Franziska, Pri. 260
— Eva, Stifterin 272
Bassus Stephan, bischöfl. Kanzler 269
Batlogg, Provikar 57
Battlogg Benedikt 123
— Joh. Christian, Pfr. in Bürs 177, 270
Baumann Johannes, Chronist 212
Baumgartner Sepp, Firma in Schwaz 159
Baur P. Bernhard, Guar. 323
— P. Joh. Baptist, Bibliothekar 329
Baward Peter, —> Marquard
Bayer (Peyer, Beyer) Jakob Ignaz, Pfr.
in Buchboden u. Nüz. 35
— Maria Magdalena, Pri. 260, 294
Beat, Abt -> Küttel
Beck Gottlieb, Kapl. 138, 205, 226
Bedrot Christian, Abt v. Stams 86
— Jakob, Humanist 87, 104
Beer Ulrich, Pleban in Raggal, Frühm.
in Blud. 200
Behmann, Orgelbauer 296
Benedikt XIII. Papst 317
— XIV. Papst 211, 317
Benno P., Guardian 322
Benvenut P. O. Cap. 155
Benz Nikolaus, Kapl. in Blud., Pfr. in
Nüz. 32, 175
— Philipp, Frühm. in Blud. 200
Berchtel Joh. Josef, Bgm. in Blud. 83, 234
Berchtil, der Wirt 136
Berchtold Christian, Steinmetz 117
— Hubert, Kunstmaler 159
— Kilian, Lehrer u. Organist in Blud. 233
Berger Georg, Beichtiger 268
Bergthaler, Jungfrau 228
Bernhard Greta, verehel. Montenaschger
168
— Heinrich (Baader), Stifter 133, 167 f.,
175
— Thomas 168
Bernhart Ulrich, Magister 195, 232
Beron Josefa 90
Bertel, Geschwister 306
— Michael, Exp. in Stallehr 206
Berthold, Bischof -> Helfenstein
Bertie Franz, Kunstmaler 120, 126
— Gebrüder 121
— Hannes, Kunstmaler 123
Bertsch Gall, Beichtiger 268
— Hans, Pfr. in Nüz. 31
— Josef, Kupferschmied in Blud. 145
Beutter Katon, verehl. Mutter 237
Bickel Adam,, Frühm. in Nüz. 54, 56
— Agnes -> Sprüngli
— Franz Anton, Frühm. u. Pfarrer in
Blud. 11, 138, 196
— Joh. Georg, Brünn 329
— (Bickhel) Peter, Frühm. in Nüz. 56
— Willi (Uli?) auf Latz 53
Bieler Sigmund, Notar 27
Biepartin Mechthild Sr. 250
Bierzapf P. Vratislaus 321
Bin Johann, Bildhauer 117
Bischof P. Innozenz, Pfr. in Nüz. 38,
42, 60, 64
Bischofberger P. Albuin, Exp. in Gar
gellen 326
Bitschnau David, Schreiner 127
— Franz Josef, Kommorant 44, 59
— Johann Josef, Bgm. in Bludenz 89 f.
— Dr. Josef, Bgm. in Blud. 83
— P. Otto, Pfr. in Nüz. 37 f.
— Paul, Frühm. in Nüz. 58
Blatter, Pfr. in Lech u. Sibratsgfäll 58
Blättler P. Rudolf 42, 44
Blodek Josef, Pfr. in Bludenz 111, 197,
224 f.
Blumenegg, Grafen v. 79
Böckle Josef, Frühm. in Blud. Religions
prof. in Bregenz 198, 227
Böhler Benedikta, Sammlerin in Run-
gelin 156
Bonecker Anton, Kapl. 225 f.
Boner Michael, Pfr. in Bregenz 106
Bonetz Franz Gottfried 117
— Maria, geb. Pappus 117
Borromeo Federigo, Nuntius 28 f.
Bova Cyprian v. Bischof 248
Brader P. Athanas 320'
Brandis Johannes, Dompropst 134
— Ortlieb, Bischof v. Chur 132, 148,
165, 174, 207, 249, 251
— Wolfhart 166
Branner Alfons, Firma in Rankweil 145
336
Braun P. Joachim, Guar. 324
Bregenz, alte Grafen v. 24, 76 f.
— Ulrich VIII. 77
— Ulrich IX. 77
Brock Franz, Firma in Blud. 158
Brüning Matthäus, Pfr. in Bürs 104, 132
Brunnenfeld, Ritter v. 81, 164
— Adelheid, Sr. 250
— Dietericus 163 f.
— Friedrich 163
— Gerung 136, 163 f.
— Guta, Sr. 250
Bruno de Josef Anton, Kapl. in Blud.
177 f., 184
Brunold P. Bonaventura. Beichtiger 272,
274—277, 318, 325 f.
Bucer, Humanist 104
Buchgschwendtner Johann, Bildh. 141
Buhmann Joh. Martin, Koop, in Blud.
204
Buol v. Schauenstein, Karl Rudolf,
Bischof v. Chur 110, 182, 188, 201.
239, 264, 273, 277, 314
— Konrad, Brixen 189
Buril Emil, Baumeister, Blud. 237
Burka (Bürka) v. Zürcher
Burkhard. Dompropst in Chur 97
Bürkle Ferdinand, Pfr. 115, 197
— Hans, Landesrat 150
Biirklin Christian, Pfr. in Blud. 106
Bürs v., Andres, Lehrer 65
— Heinrich, Lehrer 65
— Katharina, Sr. 250
— Ritter v. 16, 31, 81
Bürser Hermann, Pfr. v. Nüz. 24, 31
— Martin 24
— Viktor, Patronatsherr 24, 31
Burtscher Balthasar, Schreiner 303
— Bertram, Chronist 13
— Dr. Eugen, Frühm. in Nüz. 59
— Dr. Guido, Prof. 150
— Josef, Frühm. 226
Busto a. Joh. Petrus, Ordensgeneral 176
Butsch Johann, Frühm. in Blud. 195
— Konrad, Kapl. in Blud. 176
Butzerin (Buzenrainer. Buterziner) Jakob,
Pfr. in Blud. 111, 138
— Th. Leonhard, Pfr. in Feldkirch 224
— Ulrich, Pfr. in Nüz. 25, 32, 56
Byg Ulrich, Nüziders 53
Cagli Wilhelm, Bischof 248
Caltagirone P. Innozenz 300
Camper Johannes, röm. Agent 224, 257
Campestrini Emil, Koop, in Blud.,
Frühm. in Schruns 206
Capito, Humanist 104
Capranica Primierius, röm. Kuriale 222
Cherubin P. O. Cap. in Feldkirch
317, 326
Chuenrat, der Bader 136, 165
Claudia Österreich
Claudius P., Guar. 323
Claus 136
Clessm Leonhard, Pfr. in Blud. 106, 134,
209, 211, 300 f.
Coreth Joh. Franz, Regierungskommissär
287
Cristano Peter, Erzbischof 248
Croya Roman, Bischof 248
Cuni Hans, Nüziders 53
— Sophie 53
Cyprian P., Guard, in Feldkirch 314
Degaschl P. Theophil, Guard., Biblio
thekar 329
Degasperi Eugen, Kapl. 225
Dejakom Ignaz, Firma 123
Derichs, Firma in Rottweil 159
Deschwanden M. F., Maler 120
— M. Paul, Kunstmaler 42, 44, 126, 328
Deuring Nikolaus, Stifter 306
— Simplicius. Guard. 322
Deutschmann J., Bildhauer in Blud. 153
Dialer Jos. Hilar, Vogteiverwalter 58,
109, 201, 219
Döbler, Schreiner, Blud. 145
Dölsch (Tschölsch) Josius, Frühm. in
Blud. 194, 199
Doma P. Franz Josef 312
Domitis (Donmitis) Heinrich (seu Ten-
ger), Kapl. in Blu. 174
Donabauer P. 241
Dönz Alois. Architekt 122, 156
Dörler Josef, Frühm. in Nüz., Pfr. in
Raggal 58
Dormetzhummer (Dorretzh.)' Leopold,
Klostergärtner 320s 328
Dossenbach P. Gabriel. Pfr. in Düns
u. Nüz., Propst in St. Gerold 37
Douglas Wanda 91
Dreier Anton, Gastwirt 51
Dressel Jakob, Frühm. in Blud. 197
Drexel Alois, Lehrer u. Organist in Nüz.
36
— Mathias, Mesner in Nüz. 36
Drusionen, rätisches Geschlecht 20
Druso, Hufenbesitzer in Schlins, Düns u.
Thüringen 20
Dubenfluck Fr. Burkhard, Weihbischof
in Chur 148
Duckhen 136
Duelli Joh. Baptist, Pfr. in Schnifis 57
— Johann Josef, Administrator 83, 152
— joh. Michael, Pfr. in Nüz. u. Blud.
36, 110, 133, 182, 186, 188, 217, 225,
315
Dünkel P. Hieronymus Amilian, Guar.
323
Düringer Joh. Peter, Pfr. in Bludenz
111, 138
Ebenhoch Joh. Baptist, Ben. in Blud., Pfr.
in Damüls 174, 178
— Pfarrknecht 178
337
Eberhard P., Guar., Passionsspielleiter
212, 318, 322
Eble Joh. Josef, Frühm. in Blud. 196
Edelmann P. Sigismund 322
Edilbert P., Guar. 322
Egini Katharina Sr. 255
Egloff P. Josef, Guar. 321
Eisele P. Thomas, Beichtiger 270
Eisenbarth P. Josef, Beichtiger und
Eremit 271
Eligius P., Guar. 322
Elisäus P., Guar. 321 f.
Eisler Joh. Amadäus, Frühm. in Blud.
197
Embs, Grafen —>■ Hohenems
Ender Dr. Anton, Frühm. in Blud.,
Dekan in Dornbirn u. Feldkirch
138, 197
— Gottfried, Kunstmaler 45
Engstler, Familie 154
— Doktor 197
— Jakob, Schreiner 126
Erhärt Ulrich, Pfr. in Blud. 103, 130
Ernst, Glockengießer 125
Eß, Dachdecker in Nüz. 159
Fano Franziskus, Bischof 248
Farnese Hieronymus, Nuntius 27
Fasching Dr. Edwin 229
Fässer Bartholomäus, Guard. 323
Fatius Thomas, Kustode 222
Federspiel Joh. Anton, Bischof v. Chur
57
— Ulrich VII., Bischof v. Chur 149, 171,
177, 184, 294, 307
Feer Matthäus, Br. 301
Feigenwinter P. Lukas, Pfr. in Nüz. 38
Felder P. Benno, Pfr. in Nüz. 38
— Jakob Dr., Frühm. in Blud. Religions
prof. in Feldkirch 197
Felicissimus P., Guar. 323
Felix Franz Josef, Glockengießer 295
— Gabriel, Glockengießer 43, 125, 149
— Lorenz, Pfarrvikar in Blud. 106, 175,
209
Ferdinand II. Kaiser 170, 305
Fero 93
Fermo P. Josef 317
Fessler P. Siegfried, Guard. 324
Fetzel (Fözel, Fezelius) Dr. Gerold, Pfr.
in Nüz. 34, 57, 66, 70
Stifter der Kuratie Marul 34
Feuerstein Franz Josef, Prov. in Blud.
Pfr. in Braz u. Altenstadt 111, 157
— Josef, Pfarrprediger 327
— Josef, Schreiner, Blud. 145
— P. Landelin 312
Feurstein Barbara, Pri. in Blud. 255 f.,
284, 293
— Otto, Frühm. in Blud. 198, 230
Fiala Josef, Priester aus Jugoslawien 206
Fidelis hl. —> Roy.
Fiechtl P. Kasimir, Guar. 323
Fink Gebhard, Koop, in Blud. 204
— Josef, Frühm. in Nüz. 44, 59
— Otto, Frühm. in Nüz. 59
Fischeneder-Angerer, Firma 144
Fitsch Anna Josefa, Pri. 261
Flegg P. Hyazinth, Beichtiger 271 f.
Fleisch Eduard, Bürgerschuldir. u.
Bezirksschulinspektor 91
— Johann, Prov. in Blud. 111, 204
Fliri Jakob, Dompropst 108
Florian P., Guar. 322
Flotto P. Adam S. J. 212
Fluer Jakob, Soldat aus Blud. 300
Flugi v. Aspermont Johann V., Bischof
v. Chur 170, 192
— Johann VI. Bischof v. Chur 27, 33,
50, 94„ 117, 130, 157, 180, 222, 258,
285, 300, 303
Flums Ursula v. 250.
Flür P. Isidor, Archivar, Bibliothekar u.
Chronist 68, 226, 324, 327, 329
Foffa P. Joh. Chrisostomus, Pfr. in Nüz.
37
Folmer Hans, Glockengießer 124
Folzer P. Urban, Guar. 321
Frantz Johannes, Frühm. in Blud. 200
Franz I. Kaiser 281, 312 f.
Franz Stephan, Bischof —> Tschuggli
Franzin Alois, Oberamtsrat 277
Fredericus de Bludons, Dompropst 86
Freiberg Friedrich v., Vogt 252
Frewis Jos. Ferd. Leo, Kanonikus in
Schaan 177
Frey (v. Ems?), Familie 154
— Antoni. Stifter 157
— P. Innozenz, Beichtiger 271
— Joh. Baptist, Kanonikus in Feldkirch
211— Joh. Jakob, Primiziant 137
— Sigmund, Pfründevogt 199
Freyberg Sigmund v. 25
Friedrich III., Kaiser 18
— Firma in Innsbruck 145
— Ulrich, Pfr. in Blud. 103, 129 f., 132
Frings Joh. Jakob, Goldschmied 297
Fritz Alfons, Architekt 128
— Christian 174, 184
— Franz, Firma 123, 145
— Georg, Untervogt u. Bgm. in Blud. 87
— P. Gottfried 326
— Hans aus Stuben 87
— Frühm. in Raggal 326
— Hubert, Kunstmaler 145, 159, 320,
328
— Maria Josefa, Pri. 260, 294
— Theodor, Administrator in Blud. 263
— Wilhelm, Koop, in Blud. 204
Fröhlich Joh. Bapt., Frühm. in Nüz. 58
Fry Jakob, Frühm. in Blud., Pleban in
Schaan 194
Fuchs, Prof, in München 128
— Sigmund, Amtmann 175
338
Fuetscher Joh. Adam, Altarbauer 40, 52,
295
— Johannes F., Altarbauer 40
— Maler aus Ludesch 151
Gächter Alois 126
Galura Bernhard, Generalvikar in Feld
kirch 37, 58, 291 f., 297
Gallus hl. 211
Gamp Alberta Pri. 267
Gams Lorenz, Frühm. in Blud. 194
Ganahl Ägidius, Pfr. in N. Ö., Stifter
für Blud. 179, 193, 195, 233, 240
— Christian, Zeuge 54
— Joh. Josef, Landphysikus 89
— Max 308
Gangl P. Virgil 296
Gapp Görg (Georg), Schreiner 154, 303
Garrut Elsa 53
— Ulrich 53
Gasner Michael, Frühm. in Blud. 200
Gasser Vinzenz, Fürstbischof 13
Gaßner, Fabrikantenfamilien in Blud.,
Stifter 139
— Alfred, Maler und Restaurator 115 f.,
128
— Andreas I. Fabrikant 90,
— Andreas II. Fabrikant u. Bgm. 90, 126
— Gottlieb, Frühm. in Nüz. 59
— Johann, Fabrikant, Förderer, 90, 127
— Johann, Gutsbesitzer 52
— Josefine, Stifterin 121, 127
— Kaspar, Stifter 200
— Michael, Pfr. in Bregenz, Rektor der
Anima 45
— Thomas, Klosterkaplan 105, 252 f.,
268
Gau Johanna, Sr. 257 f.
Gausner Kaspar —>■ Gaßner
— Lorenz, Bgm. in Blud. 200
Gazda Franz, Kreisingenieur 41
Gervasius (v. Überlingen) Guar. 322
— (v. Villingen) Guar. 321
Geßler Joh. Heinrich, Lehrer u. Orga
nist 149
Getzner-Mutter & Cie (Gaßner) Firma
225
Gilm Franz Josef, Untervogt 33 f., 89,
118, 196, 287
Girtler P. Ambros, Guar. 324
Glasmalereianstalt, Innsbruck 128
Glatzl Wendelin, Kapl. (i. R.) in Blud.
206
Glutz (Gluitz, Gütz, Glintz) Johann,
Pfr. u. Stifter in Blud. 103, 148, 238
Gmeiner Erich, Schlosser in Blud. 159
— P. Fridolin, Guar. 324
Golman Leonhard, Pfr. in Nüz. 32
Gorbach Franz, Frühm. in Blud. 197
— Gebhard, Prov. in Blud. 111, 204
— Josef, Lehrer, Archivar 92, 243
Gort Josef, Baumeister, Thüringen 150
Gottgab Friedrich, Anwalt 24
im Graben Katharina, Sr. 253
— Ulrich, Chronist 253
Grabher Josef, Pfr. u. Chronist 26
Gräffen, General 274
Graß Martin, Landammann 154
Graßmayr, Glockengießer 43, 125, 139,
146
Gregor I. (d. Große), Papst 141
— V. Papst 16
— IX. Papst 246, 250
— XV. Papst 28
Gregorii P. Lambert, Guar. 321
Greuth Baron 309
Gritzer Athanas, Hilfspriester in Blud.
147
Gruber Xaver, Prof. u. Beichtiger 273
Gschwendtner P. Gordian 323
Guido P. Seelsorger f. Italiener 225
Gulbransson Grete, Dichterin 91
Guldenböck, Bludenzer Patrizier —>
Zürcher
Gut Alexander, Frühm. in Blud. 197
— P. Benno, Abt v. Einsiedeln u.
Kardinal 38
Gutenbergerin, Pri. 253
Gütterlin Lisbeth, Stifterin 199
— Ulrich, Stifter 199
Haas Hans Fidel, Pfr. in Nüz. 34, 40,
57, 65, 69 f.
Häfele Roland, Koop, in Blud. 205
Hag P. Maximilian, Guar. 321
Hagel (Nagel?) Maria Luzia, Pri. 265,
267
Hagerin Katharina, Stifterin 121
Flagg, Kanonikus 292
Hahn P. Felizian, Ben. in Blud. u.
Innsbruck, Guar. 181 f., 217, 311 f.,
323
Haim Franz, Frühm. in Blud. 149, 196
Hainz 136
— der Zünd 136
Halbeisen P. Josef Calasanz, Guar. 324,
328
Halden v. d., Johann Rudolf d. Ä.,
Landvogt 303
— Martha, verehl. Rudolfi 305
Haltmannus (Hartmannus?) Lehensherr
15, 20, 31. 46 (vielleicht Adam)
Hanimann P. Leopold, Pfr. in Nüz. 38
Hänle P. Franz Regis, Guar. 324
Hans, der Frühmesser 136
Harder P. Anton, Guar. 322
— P. Josef Maria, Guar. 322
— P. Sigismund, Guar. 322
Haridi, Sr. 250
Hartmann, Akademieprof. 120
— Friedrich. Hofmaler 328
— Johann, Pfr. in Nüziders 32
— Ulrich, Pfr. in Fontanella 270
Hauser Jörg, Stadtschreiber 252
— Luz, Stadtschreiber 255
339
Häusle Fidel, Pfr. in Blud. u. Feldkirch
95, 203, 207, 243,
Chronik: 72, 109 f., 138, 208, 243
— Josef Anton, Prov. in Sonntag, Exp.
in Gortipohl, Pfr. in Nüz. 36
Heiligenberg Berthold, Kanonikus in
Konstanz, Bischof v. Chur (B. II.)
246, 249
Heim Franz —► Haim
— P. Lorenz 261
Heinericher Franz, Visitator 257
Heinrich III. Kaiser 77
— II. Bischof v. Chur 97
— V. Bischof v. Chur -> Höwen
— IV. Abt v. Einsiedeln -> Schmid
v. Baar
Heinzle’s Erben 157
— Erwin 295
Heister Josef Gottfried 262, 290, 311
Helber (Helwer) Ulrich, Pfr. in Nüz.
25, 31, 194
Helfenstein Berthold I., Bischof v.
Chur 97
Hengel Valentin, Pfr. in Blud. 106
Hermann, Landammann -> Wisemann
Herzog P. Marian 263, 272, 278—280
Heß Anton. Bildhauer 153
Hiebeier Dominika, Pri. 265
Hiller Ferdinand, Kapl. in Blud. 147
Hilzinger Gertrud, Gründerin 246
Hinteregger (Hinderegger) Bartholom.
Anton, Vogteiverwalter, Stifter 34,
40, 119
— Johann, Vogteiverwalter, Stifter 57,
88 f.
Hirschauer Sabina, Pri. 257, 293
Hirschbrich Dr. Ernst, Koop, in Blud.
Frühm. u. Prov. in Ludesch, Reli
gionsprof. Dozent 205, 237
Hofer Josef, Frühm. in Blud. 197
Hofmann Joh. Lorenz, Stifter 294, 297
Hohenems, Grafen von
— Karl Friedrich 302
— Kaspar 268
— Märk Sittich III. 99, 105, 175, 252 f.
254
— Rudolf, Ritter, Vogt 103
— Wilhelm 302 f,
— Wolf Dietrich 105, 175, 253
Hohenfels Goswin 246
Hohn Edmund, Orgelbauer 124, 296
Hölderlin, Stifter 157
— Katharina, Stifterin 157
Höllriegel P. Josef 320
Holzer P. Philipp Benitius, Guar. 324
Holzknecht P. Sigismund, Guar.
Honold Konrad, Maler 123
Honorius III. Papst 16, 247
Hopfner P. Isidor 12
Horningen Hans Ulrich, Freilandrichter
168
Hörz, Uhrmacher 43
Hoser Wolfgang, Frühm. in Blud. 194
Höwen Heinrich V., Bischof v. Chur 25,
168, 251, 267 f.
Hubatschek Dr. Karl, Dekan in Komo-
tau, Prov. in Nüz.
Huber, Stifterfamilie in Lorüns 158
— Anton P. Beichtiger 273, 323
— Basilius, Guar. 323
— Wolf, Kunstmaler 116
Hübschmann P. Florian, Exorzist 317
Hueffnagel P. Thomas, Beichtiger 268
Hülz Karl, Stifter 121, 127
Hummel Christian, Leibarzt Andr.
Hofers 90
— Matthäus, Kapl. in Nüz. 57
Humpel Ignaz, Prov. in Blud. 203
Hunfricd Gaugraf 77
Hyazintha, Sr. 267
Ildefons P. Guar. 322
Imfeld Nikolaus II., Abt v. Einsiedeln
35
Imhof P. 241
Immenhofer P. Franz Anton, Guar. 322
Indermauer Ignaz Anton, Kreishaupt
mann 83, 173 f., 273 f, 318, 325
Inglin P. Peter Damian, Pfr. in Düns u.
Nüzid.. Propst in St. Gerold 37
Innauer Kaspar, Katechet in Blud. 206
Innozentia Sr. 267
Innozenz X. Papst 28
— XL Papst 155
— XII. Papst 211
Jäcklin 136
Jacobus, 1. Pfr. v. Blud. 102 f.
Jagg (Jägg) Beata, Chorfrau 292
— Jakob, Kapl. in Blud. 175
Jakob P. Philipp, Guar. 324
Jankovic Hans, Pfarrsekretär 241
Jehli, Künstlerfamilie, Stifter 121, 240
— Andreas 121, 127, 160, 242, 307
— Anton d. Ä., Maler 119, 126
— Anton d. J., 121, 127, 160, 306
— Blasius 121
— Christian, Bildh. u. Maler 121, 242
— Fidel, Maler 121, 242
— Franz Ulrich, Maler 152, 308
— Gaudenz 217
— Hans, Architekt 91, 121
— Jakob, Maler 91, 121, 156
— Johann, Fachlehrer. Künstler 121,
126 ff., 160, 242, 306 f.
— Joh. Bapt., Koop, in Blud. 204
— Joh. Mathias, Kunstmaler 40, 42, 44,
89, 120 f., 126, 160, 242, 328
— Josef Andreas. Maler 121
— Josef Mathias, Maler 121, 153, 242
— Karl, Ingenieur 150
— Michael 121
Johann XXIII., Gegenpapst 251
Johann Anton, Bischof -> Federspiel
Johann Baptist, Guar. 323
Johannes P., Guar. 322
340
Johannes Jodokus, röm. Prälat 222
Josef II. Kaiser 30, 35, 217 f., 261, 298,
310, 313, 317
Joseph P. Guar. 321
Joseph Anton, Guar. 323
Jost Joh. Georg, Generalvikar 177, 194,
260, 270,
Josue, Cap-Provinzial 315
Jukundian P. 318
Jukundus P. 272
Juen Franz Josef, Bürs 122
— Joh. Christian, Pfr. in Nüz. 32, 37,
41, 44
— P. Peter, Guar. 324
Jussel Anton. Landeshauptmann 90
Justin P. (v. Dorenweid), Guar. 322
— P. (v. Sunthofen), Guar. 322
— Mayr
Jutz Franz Josef, Frühm. in Nüz. 59
Kachler P. Martin, Propst in St. Gerold
27
Kaiser, Heimatforscher 21
Kapeller Franz Josef 107
Karl d. Große 22
— III., der Dicke 21
— V., deutscher Kaiser 169
Karl Rudolf, Bischof v. Chur —> Buol
Kaspar Maria Vinzentia, Pri. 265
Kathan Maria Vinzentia, Pri. 263
Katharina, Krankenschwester 250
Kayser Franz Anton, Pfr. in Blud. 108,
120, 134, 152
Keller Adrian, Zimmermann, Braz 302
— Christoph, Kapl. in Blud. 175
Kern Erasmus, Bildhauer 128. 296
Keßler Peter, Prov. in Blud. 110
Khüny (Kueny) Franz Fidel, Ben. und
Pfr. in Blud. 108, 181, 183, 201, 203,
216 f., 219, 223. 311
— Johann, Bgm. 216
— Johann Raphael, Gelehrter 90
— Lorenz, Wundarzt 90
Kiber -► Kyber
Kilga P. Gottfried, Guar. 319 f., 324
Kirchberg Bertha v., —> Tschütscher
Kissling Martin, Glockengießer 124
Klausner P. Barlaam 182, 312
Klemens XL Papst 149
Klessin —> Clessin
Kletus P. 320,
Klöckler. Familie 285
— Barbara, Sr. 285
— Fidel Zacharias, Kommissär 286
Knapp P. Hugo, Guar. 324
— Witwe 69
Knöll Bernhard, Beichtiger 270
Knünz Georg, Firma 123
Kobald Andreas, Koop, in Blud. 204
Kolb Otto, Prov. in Nüz. 38, 59
Kölle Andreas, Altarbauer 40
Kolp Joh. Jakob, Ratsherr 299 f.
— Ulrich Rudolf, Ratsherr 299
Kolumban hl. 211
Konrad P., Pri. 250
Konzett (Contzet) Heinrich, Frühm. in
Blud. 195
— Joh. Anton, Mesner in Nüz. 36
Kopernikus Nikolaus 87
Kösel Martin, Kurat in Stallehr 35
Kraft Christian, Pfr. u. Kammerer 25 f.,
33, 49, 222, 258, 285, 301
— Valentin, Notar 166
Krcal Franz, Kunstmaler 295
Kreidl P. Donatus, Guar. 324
Kreig Alois, Prov. in Nüz. 37
Krista Joh. Georg, Baumeister 41
Kuhn Gustav, Firma 123
Künz Alois, Frühm. in Blud. 197, 204
— Andreas, Amtmann in Stockach 175
Kurtz v. Senftenau, Stifterfamilie 194
— Katharina, Stifterin 193
— Rudolf Heinrich, Vogteiverwalter 170
Küttel Beat, Abt v. Einsiedeln 278
Kyber Lucius, Spitalkapl. in Blud. 194,
199, 233
— Michael, Schulmeister 233
Ladstätter Katharina, Pri. 265
Lamparter Ulrich, Pfr. in Blud. u. Mals
103
Lampert P. Primus, Guar. 324
Lang Jakob, Pfr. u. Frühm. in Nüz. 56
— Joh. Josef, Stadtphysikus 177
— Joß (Jodok), Pfr. in Nüz. u. Jag
hausen (Au) 32
— Maria Rosa, Pri. 264
— Vinzenz, Beichtiger 272
Längle Julian, Frühm. in Blud. 197
Larino Perronus, Bischof 248
Laser Johann, Pfr. in Blud. 104, 200
Laterner Anton, Sachwalter 27, 50
Laxer Anton, Frühm. in Nüz. 56
Lazarius P., Guar. 321
Lecher, Klostergärtner 267
Lechleitner Maria Osanna, Pri. 261
— Melchior, Bildhauer 150 f.
— Michael, Bildhauer 293
Lechner Vinzenz, Restaurator 52
Lehner Konrad, Prov. in Blud. 110, 203
Leidl P. Jakob, Beichtiger 271
Leiter P. Julius, Guar. 323
Lengst Fidel, Priester aus d. Diöz.
Konstanz 108
Lentsch Christian, Provikar 36, 109, 134,
271
Lenz P. Matthäus, Guard. 324
Leo Franz, Pfr. in Braz 273, 279
— Johann Josef, Pfr. in Bürserberg 223
Leopold L, Kaiser 258, 285
— II., Kaiser 172, 218, 313
Lcppich P. Johann S. J. 230
Lerchenfeld P. Max S. J. 117
Leu Elisabeth, verehl. Zürcher 160
— Joh. Bernardin, Magistratsrat 83, 108
— Mathias, Landschreiber 286
341
Leuprecht Alfons, Lehrer,
Stadtarchivar 91, 243
Leydtsperger P. Hyazinth 270
Linder Albert Otto, Architekt 139, 143 f.,
158
— P. Wunibald, Guar. 342
List Dr. 267
Litscher P. Gaudiosus, Guar. 321
Litschi P. Benedikt, Pfr. in Nüz. 38
Liutward, Bischof, Erzkanzler Karls III.
21
Lochner Vinzenz 121
Longinus P., Guar. 322
Lorenzi Andreas, Stadtkassier 234
— Dr. Joh. Dominikus, Prov. in Blud.,
Bürs u. Lech 109, 181—183, 187 f.,
219
— Maria Dominika, Pri. 263
— Martin Andreas, Provikar 263
— Martin Anton 216 f.
Lorünser Chr., Fabrik 12
— Christian, Landammann 89, 223
Lucera Aymardus, Bischof 248
Luchesius P. Guard. 323
Ludescher Fidel, Pfr. in Brand 223
— Hans, Schreiner 145
Ludwig L, der Fromme 16
Luger, Anwalt 234
Luth, Major 277
Lutz Helmut, Organisator in Blud. 238
Luzius hl. 21
Macheiner, Weihbischof in Salzburg 113
Magnani Alois, Kapl. 225
Magnus hl. 211
Mähr (Mehr) Franz Anton, Beichtiger
270
— Franz Anton, Pfr. in Nüz. 36, 44
— Franz Ignaz, Kurat in Stallehr 187,
190
— Johann. Gerichtsassessor 193
— Marx, Pfr. in Nüz. 35
„Maler“ Abraham 294
Malin Hans 125
Mallär, Edle v. 16
Manahl August, Stadtarchivar 150, 156,
243, 296
— Elsa 200
— Thomas 200
Mangeng (Mangein) Jos. Christian,
Hilfspriester 108
Manser Josef, Frühm. in Blud. 198
Marent P. Luzian, Guar., Provinzial,
Schriftsteller 325
Margreiter Marzellin, Lehrer u. Stadt
archivar 243
Mark Jakob (P. Makarius), Frühm. in
Blud., Kapl. in St. Christoph (Arl
berg) 196, 199, 312
Märk Sittich —> Hohenems
Marlin Joh. Josef, Schreiner 119
Marquard (Baward) Peter, Pfr. in Nüz.
32 f., 63
Marquart Hans, Landammann 53 f.
Marte Anton, Maler 42, 44, 50, 122
Martin Christian. Frühm. in Nüz. 57
— P. Hermenegild 312
— Josef Ignaz, Pfr. in Bürs 216, 223
Martini Joh. Jakob, Pfr. in Blud. 167,
294
März Stoffel, Schlosser 134
Massena, frz. General 278
Maternus P., Guar. 323
Mathis Raphaela, Pri. 267
Matt (Matth., Meth) Alois, Koop, in
Blud. 203
— Gabriel 87
— Georg, Bildhauer 153
— Joh. Ulrich, Frühm. in Nüz. 34, 57
— Luzius, Reformator 87, 104 f., 252
— Peter 54
— Swiccard, Landammann 57
Matthias P. (v. Herbstheim) 301
Maueracher, Orgelbauer 119, 126
Maximilian I. König 25, 32, 282
Mayenfisch Albert, Koop, in Blud. 204
Mayer A., Orgelbauer 122
— Gebrüder, Orgelbauer 139, 145
— P. Adalricus, Guar. 323
— (Meiser) Florian, Prov. in Gaschurn,
Pfr. in Schruns u. Nüz. 36, 44, 58,
203
— Hermann, Bildhauer 153
— Jonas, Landammann 56
— Lienhard, Pleban in Blud. 104
— P. Luchesius, Guar. 322
Mayger Kunigunde v. Altstetten 24 f.
— Rudolf v. Altstätten 24 f.
Mayr Josef Anton, Pfr. in Feldkirch 279
— P. Justin, Guar. 323
— Matthäus, Landammann 56
Mayr’sche Kunstanstalt 127
Mayrgindter P. Theodor, Guar. 324
Mehr —> Mähr
Menghin Oswald 74
Mengotti Karl Josef, Dompropst 108
Merian, Topographia Sueviae 80
Merohald, Stifter 76
Mertz Hans, Schmied 103
Merz, Kommissär 280
Mettele Rudolf v. Rappenstein 25
Metzler Peter, Prov. in Blud. 112
Meusburger P. Silverius 312
Meyer P. Reginald, Beichtiger 270
Michel Blasius, Pfr. in Nüz. 32
Micheli Johann, Kapl. 226
Michelott Thoman 136
Miller Franz Josef 216
Mohr Christoph, Generalvikar 26, 258,
285
— Josef, Bischof v. Chur 132, 256
de Mont, Ulrich VI., Bischof v. Chur
29, 33, 56, 117, 154 f., 171, 212, 260,
269, 286
Montenaschger Greta —> Bernhard
Montfort, Grafen v. 17, 77
342
— Friedrich L, Bischof v. Chur 246 f.,
250 f., 263, 267, 281, 293
— Heinrich III., Bischof v. Chur 246
Montfort-Bregenz, Grafen v.
— Hugo I. 77
Montfort-Feldkirch, Grafen
— Hugo I. 32
— Rudolf III. 166
— Rudolf IV. 23
Montfort-Heiligenberg, Grafen
— Albrecht 249
Montfort-Rotenfels, Grafen v. 167 f.
— Hugo 165, 168
Montfort-W erdenberg
— Hartmann 77
— Hugo II. 77
— Rudolf I. 77 f.
Moosbrugger Engelbert, Frühm. in Blud.
197
— Eugenie, verehl. Bruggmüller 12
Moritz P. Ivo, Guar.„ 324
Moser Josef, Koop, in Blud. 205
Moses P., Guar. 322
Muell (Müller?) Lorenz, Pfr. in Nüz. 32
Müller P. Fulgenz, Guar. 299 f.
— P. Iso 20 f.
— Johann, Frühm. in Blud. 199
— Josef-Christian, Freiheitskämpfer 89,
156 f.
— Marian, Abt v. Einsiedeln 35
— Simplizian P. Guar. 321 f.
— Stefan 14, 17
Müminger (Mieminger, Müminger)
Elisabeth, Sr. 164, 250
— Gebhard 163
Mundschenk H. d. Ä. 246
Münzer Hieronymus, Humanist 87
Muther (Mueter, Muter) Franz Xaver,
Firma 123
— Georg (Jeorius = G. Schueler?) 194
— Hans, Maler 145
— Josef, Pfr. v. St. Anton (Mont.) 206
— Josef, Lehrer, Stadtarchivar 243
— Katharina, Stifterin 121, 127
— Mathhä, Vorsteher 41
— Max, Fabriksdirektor 156
— Peter 53
Mutter Andreas, Fabrikant 237
— Christian, Fabrikant 90
— Maria, Wohltäterin 237 f.
Nachbaur P. Raimund, Guar. 320, 324
Negherbon Julius, Seelsorger f. Italiener
226
Negrelli Alois, Kreisingenieur 41
Nella Anton, KapL 153, 225
Nellenburg, Grafen v. 174
— Elisabeth 166
— Erhärt 175
— Jakob 175
Nemc Gerhard, Frühm. in Blud. 198
Näscher (Nescher) Jörg, Kapl. in Blud.
167 f., 175
— Lukas zu Neuenburg, Vogt 224
Nesler Johann, Pfr. in Amstetten 154
Neßler Johann, Frühm. in Blud., Pfr. in
Lustenau, Stifter 193 f., 195, 233 f.
240
Netzer Franz Josef, Frühm. in Blud. 197,
204
Neuburg Volkhard v., Bischof v. Chur
98
Neuenburg -> Näscher
Neuhauser Friedrich, Frühm. in Nüz. 59
Neumann, Redemptoristen-Provinzial
230
Neumayr Josef, Frühm. in Blud. 198
Neyer, Baumeister 265
— Andreas, Zimmermstr. in Bürs 293,
302 f.
— August, Firma 123, 144
— Christian 224
— Erben 135
— Franz 156
— Gabriel, Kapl. in Blud. 176, 193, 195
— Jakob 224
— Josef, Ben. in Blud. 128
— Karl, Ben. in Blud. 128
— Mathias, Ben. in Blud. 181
— Mathias, Goldschmied 128
— Vinzenz 156
Noggler P. Viktorian, Guar. 324
Nuderscher 12
Nüziders, Ritter v. 15 f., 47, 164
— Hermann 164
Obdorf (ab Dorf) Jakob, Stifter 132,
147, 164, 191
— Juza, Stifterin 132, 147, 164, 191
Obexer P. Lukas 121, 324
Olivieri P. 264, 292
Omlin Joh. Baptist, Pfr. in Schnifis 56
Oppido Stephan, Bischof 248
Ortner Michael, Missionär 230
Österreich, Herrscherhaus 80, 169 f., 172,
174
— Claudia, Erzherzogin 301
— Ferdinand II., Erzherzog 234, 252
— Ferdinand Karl, Erzherzog 130, 176,
258, 285
— Friedrich (mit der leeren Tasche) 13,
80, 282
— Leopold, Erzherzog 256 f.
— Leopold, Herzog 170
— Maximilian, Erzherzog 284
Otto I. Kaiser 16, 76, 96
— II. Kaiser 17
Pacha M. Privileggio 139
Paler Br. Nilus, Pförtner 319
Pantaleon, Weihbischof v. Chur 293
Pappus v. Tratzberg, David, Vogteiver
walter, Stifter 117, 268
Paschalis II. Papst 97
Paul V., Papst 222
Paulus P. Guar. 322
343
Peiler Franz Xaver, Pfr. in Feldkirch
184 f.
Pendler Daniel, Akademiedirektor 329
Peregrin P., Guar. 322
Peron Joh. Jakob, Säckelmeister in Blud.
234
Petnik Sebastian, Schulmeister in Blud.
233
Petrus, Kardinaldiakon 97
Pfänner Wendelin, Prov. in Nüz. 37, 58
Pfefferkorn Alfons, Pfr. in Nüz. u.
Schnifis 35
— Christian, Frühm. in Nüz. 57
— Joh. Jakob, Pfr. in Schlins, Kam
merer 180
— Martin Anton, Prov. in Nüz. 36 f.,
44, 58
Pfeifer P. Angelikus, Guar. 323
— Werner, Architekt 237
Pflugfelder Stefan, Frühm. in Nüz. 59
Pfraumer P. Johann Ev., Guar. 323, 327
Philemon P. 267
Piberbacher M. Johanna, Pri. 263
Pichler Franz Josef, Bildhauer 153
Piffrader P. Thomas, Guar. 273, 323,
325 .. .
Piscatoris (Pistatoris) Stefan, Frühm. in
Nüz. 56
Pius XL, Papst 141
— XII., Papst 229
Pizzini Karl, Frühm. in Nüz. 60
Planer, Beichtvater 264
Planta Thomas, Bischof v. Chur 132
Platzer P. Eduard, Guar. 323
Plazidus, Abt -> Reimann
Pludins Walter v. 81
a Porta Beatus, Bischof v. Chur 255
— Benedikt, Stifter 239, 264, 273, 292,
295
Posch P. Nikolaus, Chronist 245, 258 f.,
260, 268 f.
Pöschl P. Maurus 315 f.
Pössenbacher, Möbelfabrikant 91
Prieth P. Damian, Guar. 324
Primus P., Kapuziner-Provinzial 182
Prünster, Bischof 264
Ptolemäus Claudius 75
Purtscher Balthasar 117, 154
— Johann, Altarbauer 150, 307
— Mathias, Lehrer, Adjutant Andr.
Hofers 90
Quaderer Johannes, Frühm. in Blud. 194
Rainer P. Thaddäus, Guar. 323
Rainolt Magdalena -> Zürcher
Raminger Gebhard. Abt v. Mehrerau 106
Ramschwag Hans Theobald 120
— Hector 99, 120, 283, 304
— Katharina, Sr. 252
— Ulrich, Vogteiverwalter 27, 210, 213,
258, 285, 299 f., 302, 304 f.
Rank P. Christian, Guar. 321
Rankweil, Anna v. 250
— Elisabeth v. 250
Ranolt (Rainold) Felix, Pfründner in
Blud. 199
Rappel-Schneider, Firma in Schwaz 145
Rascher Petrus, Bischof v. Chur 94
Rathgeb Martin, Brandstifter 84
Reding Augustin, Abt v. Einsiedeln 33,
56, 329
Reichenbach Wilhelm v. 253
Reider Josef, Pfr. in Nüz. 39, 42, 65
Reimann Plazidus, Abt v. Einsiedeln
33, 63
Reinher, Bischof v. Chur 97
Reinstadler P. Optat, Guar. 324
Reisch Johann, Pfr. in Nüz. 32
— (Peter) Robert, Koop, in Blud. 204
Remigius P. Vikar in Blud. 182
Renn Franz Xaver. Kurat in Fiß, Stifter
195
— Bildhauer, Imst 119, 121, 127
Reygil Johann, Frühm. in Blud. 195, 200
Rhedi, Firma in Trient 159
Rheinberger Alfons, Frühm. in Nüz.,
Pfarrvikar u. Koop, in Blud. 59, 146,
205
Ribi (Rübi) v. Lenzburg Ulrich V.,
Bischof v. Chur 249 f., 293
Ricci, Kunstmaler 329
Richter, Kreisleiter 228, 266
Rieder Karl, Maler 140 f., 145
Riedinger P. Anicet 327
Riedmiller Bernhard, Freiheitskämpfer
89
Rinderer Leo, Lehrer 138
— Otto, Baumeister 122, 143
Rist Jakob, Frühm. 44, 59, 226
Roderich, Graf 16
Rohner Felix, Koop, in Blud. 204
Roilo, Firma 42
Roll Maurus, Abt v. Einsiedeln 34
Roschmann Anton, Hofkommissär 281
Rosenheimb P. Dominikus 270
Rost Franz Dionys, Bischof v. Chur 173,
182, 262
— Josef Benedikt, Bischof v. Chur
118 f., 135, 177 f., 185, 260, 270, 295
Roth Hans Jakob, Uhrmacher 117
Roy P. Fidelis (v. Sigmaringen) 299 f.,
317
Rubey H., Chormeister 226, 228 f.
Ruchhans Christoph, Kapl. in Blud. 175,
200
Rudberg, Edle v. 81, 166
— Rudolf 165 f.
Rudolf I. König 78
— Johann Christian, Untervogt 154
— Melchior, Vikar in Röthis 103
Rudolfi, Bludenzer Geschlecht 81, 154,
305
— Christoph, Untervogt 180, 317
— Joh. Franz, Ben. in Blud. 180 f.,
183—185
344
— Joh. Josef, Landschreiber in Bregenz
185
— Ottilie, verehl. Salomon, Stifterin 88,
160, 305
— Ulrich P. 149
— Ulrich, Bgm. v. Blud., 303, 305
Rüeff (Rueff) Ulrich, Pfr. in Blud.,
Pfr. in Bregenz 106
Ruosch P. Perfect 299, 301, 321, 324
Rusch Paul, Bischof in Innsbruck 38,
112 f., 122, 145 f., 227
Rütz (Reuz, Ryz) Johann Jakob, Frühm.
in Nüz. 45, 57
— Mathias, Beichtiger 270
Rynegk Hans v. 136
Sailer Hans. Steinmetz 117
Salis Johann Heinrich v., Dompropst 108
— Rudolf, Dompropst, Generalvikar
107, 135, 154, 208, 214
Salomon v. Salomonsegg, Bludenzer
Geschlecht 81, 305
— Hans Adam. Untervogt, Stifter 88,
117, 120, 160, 179, 258, 285, 299 f.,
302 f., 305 f.
— Joh. Baptist, Regierungsrat 88, 117,
120, 149, 305
— Konrad 33
— Ottilia -> Rudolfi
— Seneca, Beichtiger 268
Salzgeber Joh. Christian, Pfr. in
Silbertal 216
— Kaspar, Metzger 191
— Kaufmann 220
— Othmar, Stifter 139
Sander Christian, Frühm. in Nüz. 59
— Mathias, Pfr. in Klösterle 216. 263
Sandner Oskar 296
Santa Severina Roger, Erzbischof 248
Santner P. Romuald, Beichtiger 273
de Satans Jacobus 103
— Rudolph 103
Sattler Ulrich, Pfr. in Blud. 103, 167
Sauer Wenzel, Graf 311
Saurbeck P. Stanislaus 299 f.
Sax Kaspar v. 103
Scala 12
Schädler Hans, Bgm. u. Kronenwirt 86
— Herbert, Stuckbildhauer 123
Schäfer Josef Anton, Pfr. in Hirschegg
u. Frühm. in Nüz. 59
Schaffenrath Albert, Firma 124, 159
Schaffner Dominika. Pri. 267
— Peter Nikolaus, Frühm. in Nüz., Pfr.
in Stuben 58
Schallert Rupert, Stifter 227
Schauer, Firma 43
Schedler Joh. Baptist, Frühm. in Nüz. u.
Stifter 55, 57
— Max, Pfr. in N. ö., Stifter 54, 57,
65 f.
— Wolfgang 54, 57
Scheel Florus, Maler 135, 329
Schellenberg Gabriel Dionys v. 32
— Marquard 246
— Ulrich, Vogt 105, 246
Schellenbridin A. M. 119
Sehen 136
Schenk. Landvogt 109
Schenklin Thomas, Abt v. Einsiedeln 34
Scherrer Ferdinand, Frühm. in Nüz. 59
Schiffer Joh. Adam, Stifter 200, 202
— Maria Antonia, Stifterin 200—203
Schlagter P. Michael, Propst in
St. Gerold 64
Schiandersberg Ulrich v., Vogt 105
Schlierenzainer Johann, Bildhauer 127
Schlumpf P. Iso, Pfr. in Nüz. 38, 59
Schmalzt, Altarbauer in Gröden 296
Schmid Andreas, Baumeister 294
— Johann Rudolf, Kapl. in Blud. 176
— Ulrich, Baumeister in Nüz. 294
— v. Baar Heinrich IV., Abt v. Ein
siedeln 64
Schmidt Andreas, Baumeister 118
— Hans Georg, Frühm. in Nüz. u. Pfr.
in Schnifis 56
— Hartmann, Kapl. in Blud. 167, 169,
174
— Kommerzialrat 319
— Konrad 167
Schmuck P. Didacus 312
Schneider P. Albert 62
— Franz Josef, Pfr. in Nüz. u. Frühm.
in Blud. 62, 196
— Jakob, Kapl. in Nüz. 56
— Joh. Georg, Pfr. in Nüz. 33, 57
— Joh. Heinrich I. Pfr. in O. □.,
Stifter 66
— Joh. Heinrich II. 180, 183—185
— Margareth 184
— Matthäus,. Frühm. in Nüz. 56
— Pfr. in Bürs 115
Schneiderin M. Antonia —> Schiffer
Schnell Bartholomä, Drucker 325
Schnop Johannes, Frühm. in Blud. 194
Schoch Kaspar, Oberst 325
Schodeler Anton, Schulmeister 233
S chönau, Edle v., 25 f., 63 f.
— Eitelbeck 32
— Hans Kaspar 25, 32
— Hans Rudolf 32
— Marx Jakob 27, 32
— Sabina 32
Schop Kaspar, Baumeister, Bgm. 87
Schöpfer, Bischof v. Tarbes-Lourdes 307
Schörpf Hans Georg, Eremit 294
Schrenck v. Notzing Karl Ludwig 131,
213, 306
Schrody Johann, Stifter 52
Schueler Anton I. Pfr. in Lech u. Blud.,
Benefiziat in Blud. 170 f., 176 f.,
306 f.
— Anton II., Benefiziat in Blud. 176 f.
345
— Christian, Pfr. in Blud. 34,, 108, 135,
177, 184, 260, 294
— Christoph, Maurer 117, 302 f.
— Dominikus 176f.
— Hans, Maurer 293
— Ignaz Anton, Kapl. in Blud. 170 f.,
176
— Jakob (v. Miillingen), Kapl. in Blud.
175
— Joh. Georg 176
— Thomas, Frühm. in Blud. 195
Schwab D. Rast, Kapl. in Nüz. 56
Schwaben, Hermann v. (Herzog) 76, 96
Schwalbach Adam v., Johanniterkomtur
169
Schwarzenhorn Gunthalm v. 246
Schwarzmann, Stukkateur 40
Schwenninger, Firma 42
Schwieger Georg, Generalvikar 169
Schwindl Otto, Chorregent 226
Sebastian P., Provinzial 300
Seeber P. Marsilius, Guar. 218, 323
Seeberger, Bäckerei 143
Seeger zu Sagburg, Bludenzer Geschlecht
81, 154
— Andreas, Hofkapl. in Immenstadt,
Frühm. in Blud. 196
— Franz Josef, Pfr. in Röthis u. Rank
weil 178
— Gabriel, Ratsherr u. Maler 88
— Kaspar Dominikus, Priester in Blud.
177 f.
— Maria Dominika, Pri. 261, 271, 290
— Martin Josef, Stifter 240
— Michael, Bgm. v. Blud. 88, 127, 135
Segmiller Felix, Kapl. in Blud. 175
Senftenau —> Kurtz
Senser Dr. Johann Baptist, Frühm. in
Blud. 193 f., 196
Sepp P. Barnabas 182, 323
Sevelen Elisabeth v. 250
Seyfried Josef, Koop, in Blud. 204
Sforza Antoinette, Stifterin 139
— Lanfranco, Stifter 139
Siccus Fr. Seraphinus, Ordensgeneral
224, 257
Siebenthaler Johann, Kapl. in Blud. 176
Sieber P. Nikolaus, Guard. 324
Siegfried (v. Geldhausen), Bischof v.
Chur 93
Sigismund (d. Münzreiche), Herzog 18,
169, 282
Simeon Jakob Fidel, Vogteiverwalter 58,
172, 217
Simon (Symon) Anton, Maler 121, 127
— Gabriel 117
— Wolf 253
Simoni Alfred, Sonderschuldirektor 238
Sint Franz Xaver, Prov. in Nüz. 39
Socher, Anna Katharina, Pri. 260
Sonderegger Peter, Kanonikus 155, 211
Sontheiner Hanst, Bildhauer .328
Spalt Fidel Anton, Stifter 55, 57
— Joh. Christoph, Frühm. in Nüz., Pfr.
v. Fontanella 35, 55, 57 f.
Spescha Johann 108
Spindler Joh. Chrysost., Ben., Pfr. in
Altenstadt 119, 175, 268
— Severin, Pfr. in Blud. 106
Spinen Tochter 136
Spole Johann, Goldschmied 329
Sprüngli Agnes (geb. Bickel), Stifterin
52 f.
Stadion Fr. Agricola, Baumeister 149
Staffier P. Silverius, Guar. 323
Stainer Thomas 303
Stainhuser Martin, Vogteiverwalter 104
Staller Josef, Prov. in Nüz. 39, 42
Stanislaus P., Guar. 322
— P. -> Saurbeck
Stauder P. Electus, Guar. 323
Stehele P. Dominikus, Beichtiger 270
Steidle P. Verekund, Guar. 324
vom Stein Hans, Stifter aus Schruns 239
Steiner P. Eberhard, Guar. 323
Steiner Norbert, Firma 123
Steinlechner P. Robert, Guar. 324
Sternbach, Adelsgeschlecht 80, 262, 277,
282, 290, Schloß 118, 125
— Franz 57
— Franz Andre 80 f.
— Ludwig Franz 80, 174, 182
— Stifter 119
— Vögte 235
Stewe (Steu) Mathis 117
Stey Joh. Josef, Dekan in Altenstadt
187, 189 f., 263
Stieber Kaspar, Notar u. Stadtpfr. in
Blud. 53, 56, 93, 95, 107, 134, 154,
195 f., 269, 286, Stifter 107
— Konrad Ben. in Blud., Pfr. in Fra-
stanz 171, 176
Stocker Josef, Missionär, Frühm. in
Nüz. 59
— Firma 159
Stockler Josef Anton, letzter Kurat auf
Hochkrumbach, Pfr. in Blud. 111, 138
Störlin Johann, Kapl. in Blud. 176
Stotter M. Angelika, Pri. 265
Strasser Michael, Pfr. in Sonntag 106
Strigel, Malerwerkstatt 53
Strödele (Stredele) Karl, Vogt u. Stifter
234, 256
Strolz Josef, Bildhauer 126, 128
Strüz Hans 303
Sturm P. Anastasius, Guar. 323, 326
Sugg Jörg u. Frau 136
Suitner Raimund, Maler 145
Sulz Alwig v., Hauptmann 256
Summer Jakob, Bildhauer 328
Sury Wilhelm, Propst in St. Gerold
Suter Adam 50
— Philipp, Baumeister u. Stifter 49 f.
Sutor Joh. Kaspar, Kapl. in Dießenhofen
196
Symon -> Simon
346
Tangl Peter Anton, Pfr. in Ludesch u.
Nüz. 37, 44
Tauschet Jakob, Anwalt 24
Tanschott (Dantschott) Joh. Georg 180-
Täscher Simon, Stifter 239
Terracina Franziskus, Bischof 248
Thaddäus P. (v. Munderkingen), Guar.
323
Thaler Karl, Schlosser 127
Tengen u. Nellenburg, Grafen v. 165 f.,
169
— Christoph 169, 175
— Hans v. Th. 165
— Johann v. Th. 167, 169, 174
Theodosius P. Guar. 322
Theophil P. -> Degaschl
Theudebert, Longobardenkönig 46
Thoman (Melangt, Schwarz?) Kapl. in
Blud. 104
— Simon, Untervogt 199
Thomas P. Ambrosius, Beichtiger 272
Thomon P. Adam 326
Thöny Hans, Firma 123
Thuman Hans, Firma 123
Thurnher, Dekan in Bürs 139
Timotheus P. 320
Tintel Johann, bischöfl. Vikar 283
Tinus Franz, Generalvikar 269
Tiroler Glasmalerei, Firma 159
Tobler Andreas, Maler 151
— Tieß 303
— ab der Grub, Johann, Hofmaler 329
Toggenburg Friedrich v. 79
Toldo Emil, Firma 124
Trapp Dr. Oswald, Graf v. 267
Triendl P. Josef 320
Trisner Burkhart 24
— Johann 24
— Katharina, Sr. 250
— Ulrich 31
Trisun, Ritter v. 16, 31, 47
Trivento Jakob v. Bischof 249
Troyer Franz Anton, Regierungs
kommissär 287
Tschagmockh Jäckli 136
Tschann Franziskus, Bischof in Feld
kirch 92, 146, 267, 295, 328
— Josef Anton, Prov. in Blud. 176
TschanmWolf, Doppelhaus in Nüz. 48
Tschiderer Joh. Nepomuk, Generalvikar
196, 292
Tschofen Christian 36
— Engelbert, Pfr. in Blud. 270
— Franz Josef, Rebell 277
— Johann, Pfr. in Bürs 184
— Joh. Engelbert, Pfr. in Bartholomä-
berg u. Blud. 108, 120
— Josef, Altarbauer 40
Tschol (Tschöl) Christian 45, 58
— Heinriche Frühm. in Blud. 197
Tschoner Georg, Koop, in Blud. 197
Tschudi Ägyd, Chronist 246
— Gilg 73
Tschugg (Dschaug) Jakob, Kapl. in Blud.
169, 176
Tschuggli Franz Stefan, Weihbischof in
Chur 116
Tschurtschenthaler, Firma 124
Tschütscher Berta (geb. v. Kirchberg) 166
— Jörg, Vogt u. Stifter 165—168, 174,
190, 224
Tumb v. Neuburg (Nünburg) Hans 24 f.
— Jakob 25
— Konrad 25, 32
— Kunigunde (geb. Mayger v. Altstät
ten) 24 f.
Türtscher Jörg, Vogt 86
— Matthäus, Mesner 50
Udalrichinger 17, 76
Uelin P. Zachäus, Guar. 321
Ulrich V. -> Ribi
— VI. -> de Mont
— Grafen v. Bregenz -> Bregenz
— P. O. Cap. 320
— der Mayer 136
Urban VIII. Papst 28
Vabun Joh. Josef, Mesner in Blud. 217
Vadian Joachim, Humanist 87, 104
Vaistli Junker 16
Vaplon Joh. Ulrich, Maurer 152
Vecchiatellius Odoardo, Generalauditor
222
de Veldegg P. Zacharias, Bibliothekar
329
Venturellus Mathias, Notar 27
Verekund P., Guar. 322
Viktoriden 258
Villica Sr. Elisabeth 250
Viner, Edle v. St. Viner 15 f., 22, 47
— Erhärt v. 25
— Heinrich v. 24
— Katharina v., Pri. 250
Vinzenz (Vincentz) Heinrich, Frühm. in
Blud. 195
— Jodok 195
Vögel Jakob, Prov. in Blud. 204
— Johann, Vogteiverwalter 214, 286
Vogt P. Peter, Pfr. in Nüz. 35
Volkhard, Bischof Neuburg
Vonach August, Ben. in Dalaas 142
Vonbank Egon, Architekt 45
— Elmar, Dozent 74
Vonblon Gerold, Koop, in Nüz. 57
Vonbun Andreas, Landrichter 45
— Christian, Stabhalter 223
— Franz Josef, Sagenforscher, Arzt 51
Vonier Josef, Kunstschreiner 40
Wabnig P. Roman, Guar. 324
Wachter Anton, Maler 122
— Anton, Grundbesitzer 144
— August, apost. Präfekt 39, 92, 139,
144
— Milda 144
— Stephanie 144
Wagner Michael Anton, Buchdrucker 234
347
Wähinger Dr. Martin, Pfr. in Blud. 106
Waibel P. Castus, Guar. 321 f.
— P. Gregor, Regularpfr. in Nüz. 37
— Josef, Frühm. in Nüz. 58
— Ulrich, Pleban in Blud. 104
Waibl Ignaz, Bildhauer (Tirol) 154
Waitz Dr. Sigismund, Bischof 43, 139,
141, 292
Waldburgt, Eberhard, Trucheß v. 18, 31
Waldhart (Waltert) Mathias, Pfr. in
Nüz. 34, 49 f.
Waldmann P. Justinian, Guar. 273, 318,
323
Waldner Christoph, Johanniter 87
— (Walder) Margareta* Pri. 257
Waldo, Bischof v. Chur 76, 96
Wallis Johann, Kunstschmied 145
— Willi, Schlosser 159
Wallnöfer P. Josef, Guar. 323
Walser Apollonia, Pri. 256 f., 293
— Ferdinand, Missionär, Frühm. in Nüz.
59
— Konrad. Frühm. in Blud. 194
— Margarete, Pri. 267
Walter Anton, Koop, in Blud. General
vikariatsrat 204
— Christian, Zeuge 54
— Johann, Dekan in Schruns 143
— Johann, Kunstschreiner 40
— Stefan, Schreiner 127
— P. Viktor, Pfr. in Nüz. 37
Walthart Joh. Baptist, Kurat in Marul,
Pfr. in Sonntag u. Nüz. 36
Walzer Albert 52 f.
Wanzo (Wanzaninger) 76
Watter Konrad (Cunrat), Landrichter,
Stadtamman in Feldkirch, Bürger und
Stifter zu Blud. 53, 167 f., 198
— Johann, Stifter 115, 167 f., 198 f.,
243
Warla Theobald, Architekt 42
Weber Joh. Bapt. Bgm. v. Bregenz 274
Webhofer Peter, Frühm. in Nüz. 60
Wechner Bruno. Generalvikar, Bischof in
Feldkirch 38, 113, 124, 159
Wegelin Georg, Prälat v. Weingarten
169 f.
Weggemann, Lehrer 238
Wegscheider Hans Georg, Maler 307
Weich Heinrich, Schulmeister in Nüz.
66
Weiss Alois, Baumeister 41
Weizenegger F. J., 68, 327
Welte Josef Katechet 158, 205, 226 f.
Weltin Ulrich, Dichter 86
Wendelin P. Beichtiger 272
Werdenberg, Grafen v. 17, 76, 208, 245
— Katharina (v. Kyburg) 282
Werdenberg zu Blumenegg 77
Werdenberg-Heiligenberg, Grafen v. 17,
77, 79, 98, 114
— Albrecht I. 78 f., 95, 245, 282 f.
— Albrecht II. 79, 282
— Albrecht III. 79, 98, 168, 171
— Euphemia (Offemia) 98, 248
— Hugo I. 78, 246 f., 267, 293
— Hugo II. 78, 98, 248, 282
— Hugo IV. 282
Werdenberg-Sargans 24, 77
— Hartmann II., Bischof v. Chur 13,
17 f., 98, 132, 249, 251
— Heinrich 23
— Rudolf 24
Werdenberg-Werdenberg, Grafen v. 77
Wichner Josef, Dichter 91
Widmann, Domchormeister in Eichstätt
226
Wido, Bischof v. Chur 97
Wierer Franz Solan, Guar. 323
Wieser Dr. Franz, Frühm. in Nüz. 39, 59
— Dr. Josef, Hilfspriester 147
— P. Korbinian 324
Wilburger Maria Euphemia, Pri. 262,
276 f., 279, 281, 291, 296
Wild P. Joachim 63
Wilhelm, Dompropst 97
Wille Anton, Altarbauer, Maler 40, 295
Winder P. Optat, Kap. in Bregenz 320,
324, 328
Winterthur Johannes v., Chronist 249
Wisemann Anna 136, 163
— Hermann, Landammann 136, 163
Witenbach Jakob, Vogt 198
Witmann P. Vinzentius, Beichtiger 270
Witting Christian, Pfr. in Zams0 Stifter
295
Witwer Jakob, Ratsherr 50
Wolf, Bludenzer Geschlecht 135
— Basil 90, 157
— Christina, geb. Nayerin 33, 179
— Gretha, Stifterin 239
— Hans, Untervogt, Stifter 200, 239,
252
— Ignaz, Baumeister 91
— Josef, Bgm. 90, 157
— Margareth 179, 189
— Maria Katharina, Pri. 264
— Mauriz, Pfr. in Nüz. u. St. Gallen-
kirch, Stifter 33, 50 f., 63, 134, 179,
181, 184, 195
— Peter 179
— Rudolf, Kapl. in Blud. 104, 253
— P. Samuel, Guar. 325
— Ulrich, Bgm. 33, 135, 179
— Ulrich, Frühm. in Blud. 194, 199
— Wolfgang, Frühm. in Blud. 195,
199 f.
— General 274
Wüestner Chrysogonus, Pfr. in Lech 195
Würbel (Wirbel) Thomas, Kapl. in Blud.
Pfr. in Nüz. 32, 175
— Werner, Kapl. u. Katechet, Religions
prof. 206, 227, 229, 237
Würtzlin P. Paul, Guar. 321
Wydenmann Cunrat, Bürger in Feldkirch
200
348
ab Yberg Heinrich, Einsiedler Kapitular
34
Zäch Franz,, Bgm. 240
Zalanz Otto v. 95
Zängerle Martin Josef, Salzfaktor 89,
119, 172, 311
Zech Christian, Zeuge 54
— Christian, Kreuzwirt 157
— Johann I., Kunstschreiner 119
— Johann II., Kunstschreiner 327
— Johann III. v. Rungelin 156
— Lorenz. Fraktionsvorsteher 156
Ziegler Paulus, Bischof v. Chur 54, 175
Zierneheld Maria Ambrosia, Pri. 265
Zimmermann, Familie 154
— Christian, Frühm. in Nüz., Prf. in
Rheinsberg 56 f., 66
— Leonhard, Frühm. in Dalaas u. Nüz.
45. 57
Zink P. Thaddäus, Prov. in Nüz. 59
Zobl, Weihbischof in Feldkirch 265, 308
Zoller Elisabeth 255 f.
— Johann, Generalvikar in Chur 224
Zösmair Josef, Prof. 73
Zudrell Fidel, Frühm. in Nüz 56
— (Suderell) Hans, Ratsherr, Stifter
199 f., 239
— Jakob, Firma 123
— Lutz, Bgm. in Blud., Stifter 199
Zumbühl P. Adelhelm, Pfr. in Nüz. 38,
42 f.
Zürcher, Bludenzer Patrizier 81, 154,
156, 293, 305
— Adam II. (P. Pankratius), Physikus
87, 157, 325
— Anna Maria, Novizin 106, 256
— Barbara, geb. Freyin 157
— Dominikus 260
— Dr. Ferdinand Karl, Ben. in Blud.
176, 180, 183
— Franz Anton, Stifter 240
— Franz Josef, Bgm. 88, 287
— Franz Ulrich, Kanonikus 154
— Genoveva 260
— Helena (Sr. Emerita) 325
— Hieronymus d. Ä., Notar, Stadt
schreiber 26, 121, 171, 257
— Hieronymus d. J., Ratsherr, Bauvogt
302, 305
— Joh. Georg 157, 160
— Josef, Kaplan 171, 176
— Konrad, Bgm. 157, 299 f., 301, 305
— Magdalena Henriette (Rainolt v. Ba
benwohl) 87, 325
— Maria Anna, geb. Ammann 325
— Mathias, Kapl. 176
— Michael, Kapl. 50, 176
— P. Petrus Alkanatara, Guar. 323
— Ulrich L, Kanzler in Chur 87 f., 128,
269, 328
— Ulrich II., Propst in N. ö. 195,
259 f., 297, 302 f., 305
— Wolfdietrich, Bgm. 176
— Wunibald L, Pfr. in Schlins u.
Schnifis 87
— Wunibald II., Abt v. Hirschau 88
— Zacharias, Bgm., Stifter 157, 180,240
— Buchhalter in Feldkirch 288
Zürcher v. Bürka 157
— Joh. Adam 157
— Joh. Christoph 157
— Maria Cäcilia Katharina 157
Zürcher v. Guldenpöck 81, 160, 305
— Adam I., Bgm. 160
— Elisabeth, geb. Leu 160
— Jakob Mathias 157, 325
— Klara, Pri. 257—260, 286, 293
Zwickle Josef Kaspar, Pfr. in Blud. 110
Zwickli Joh. Georg, Silberschmied 294
Zwicklin Franz Josef, Pfr. in Nüz. 34, 57
349
Orts- und Sachweiser
Ahrn, Bergbau 80
Airumne, Lorüns-Röns? 76
Alpe ob Salum, -> Klosteralpe
Altenstadt 76
Altstätten, Bund ob dem See 79
Arbitramentum Borromäanum 28 f.
Arlberg, Paßverkehr 78, 85 f.
Arlbergbahn 86
Arlbergstraße 72, 85
Armatintobel, -> Galgentobel
Außerbach, Parz. v. Nüziders 12 f.
Außerbraz 71 f., 134, 242
— St. Annakapelle 159
— Schulerwald 232
Bartholomäberg 93 f., 98 f.
Bezau, Kap.-Kloster 298
Bings, 72, 235 f., 248, 259, 283, 291
Bings-Stallehr, Pfarre 72, 95
— Leonhardskapelle 152, 194
Blons, 30, 34
Bludenz, Stadt
— Alte Post = Stammhaus d. Farn.
Zürcher 156 f.
— Appenzellerkrieg 79
— Archivwesen 243
— Arten der Hörigkeit 164
— Bergbau u. Hüttenwesen 74, 76, 85,
160
— Bevölkerungszahlen 72
— Bund ob dem See 79
— Burg 78, 80, 113
— Ehrenbrandtnerhaus 168
— Grenzen 72
— Handel u. Verkehr 85
— Heimatmuseum 168
— Herrschaft Bludenz-Montafon-
Sonnenberg 80
— Herrschaftsgebiet 76 ff.
— Industrie 86
— Katastrophen 84, 148, 257, 261
— Königshöfe 75, 93
— Landgemeinde 71
— Landgericht (Bayernzeit) 81
— Magistrat 82, 137
— Markt und Stadt 78
— Ortsbeschreibung 71
— Ortsname 73
— Passionsspiele 212 f.
— Pestzeiten 83 f.
— Politische Unruhen 308
— Siedlungsgeschichte 74
— Sondersiechenhaus Töbele 67, 136, 239
— Stadt als Pfründenstifterin 167
— Stadtsparkasse als Stifterin 122
— Stadtspital 238, 240
— Vogteiwesen 82
— Wehranlagen 84 f.
— Werdenbergischer Besitz 78
Alte Pfarrkirche (St. Laurentius)
77, 114
— Altäre 126 f.
— Altarhörige Leute 135
— Aufhebung d. Liebfrauen-Kaplanei
172
— Beichtstühle 127
— Benediktionen 210
— Beschlagnahme des Churer Zehents
101 f.
— Emigrantenpriester 110, 313
— Ernennungsrecht f. d. Liebfrauen-
kaplanei 168
— Friedhöfe 114 f., 122
— Frühmesser 162
— Frühmesser = Spitalskaplan u.
Schulmeister 191
— Frühmeßpfründe 190—193
— Gesellpriester 165
— Gestühl 127
— Glocken 127 f.
— Glockenhaus 114
— Heilig-Kreuz-Benefizium 33
— Herz-Maria-Bruderschaft 224
— Kanzel 127
— Kaplaneihaus 167, 171, 203
— Kreuzgänge u. Feiertage 207 f., 209 f.
— Kriegerdenkmal 128
— Kunsttopographie 114—128
— Muttergottes’Benefizium (Lieb
frauen-Kaplanei 161 ff.
— Patrozinium 75, 92
— Pfarreinkommen 133
— Pfarrhöfe 135
— Pfarrpfründe 132
— Priestermangel 312
— Religiöses Brauchtum 207
— Sankt-Mang-Kult 211
— Schenkung d. Kirche an Chur 96 f.
— Schiffer’sche Kooperaturpfründe 202 f.
— Seelsorgsgeschichte 92 f.
— Separationen 93 ff.
— Staatsaktion um eine Frühmesse
218—221
— Turm 114, 125
— Vierzigstündiges Gebet 212
— Volksmissionen 212, 230
— Watterspfründe (Margaretenpfr.) 191,
198 f.
— Zehentwesen 98—102, 133, 165—167
— Zudrellenpfründe 191, 195, 199 f.,
235
— Zürchersche Stiftung 191
Neue Pfarrkirche (Heilig-Kreuz)
— Baubeschreibung 140
— Baugeschichte 138
— Glocken 142
— Heilig-Kreuz-Kapelle 134, 139
350
— Kunsttopographie 140 f.
— Meßbündnis Heilig-Kreuz 140
— Neue Pfarrkirche 122
— Neuer Friedhof 153
— Neugestaltung v. Gottesdienst u.
Seelsorge 226—229
— Pfarrerhebung 143
— Pfarrhaus Heilig-Kreuz 143
— Theresienkapelle 141
Dreifaltigkeits- oder Spitalskirche 147
— Aufhebung des Benefiziums 186-190
— Auflassung des alten Friedhofs 153
— Beschreibung 150
— Dreifaltigkeitsbenefizium 179 ff., 232
— Dreifaltigkeits-Bruderschaft 222 f.
— Elogi-Bruderschaft 149, 160, 221
— Friedhof 152 f.
— Friedhofkapelle (alte) 151
— Glocken 148 f., 152
— Italienerseelsorge 225
— Kollaturprozeß 183—186
— Kunsttopographie 150 f.
— Patrone 148
— Rosenkranzandachten 149
— Rosenkranz-Bruderschaft 224, 232
— Sperrung der Kirche 152
— Spitalpfründe 148
— Zunftfeste 149
Fatima-Kirche 144
— Baubeschreibung 145 f.
— Baugeschichte 144
— Glocken 146
— Hilfspriester 147
— Kindergarten 144, 146
— Kunsttopographie 145 f.
— Pfarrvikariat u. Pfarre 146
Kapuzinerkloster
— Archiv u. Bibliothek 329
— Aufhebung 1941 319
— Aushilfen 316
— Auswirkung des Josephinismus
309—314
Bayernherrschaft 314—316
Beichtvateramt 317 f.
Benediktionen u. Exorzismen 317
Brand im Neubau 302
Dritter Orden 317 f.
Ewiges Gebet 317
Grabschrift für A. Schueler 307
Grundsteinlegung 301
Hitlerjugend u. NSV. im Kloster 320
Italienerseelsorge 317, 319
Josefs- (Lourdes-) Kapelle 307, 327
Karfreitagsprozessionen 318
Kirchentitel „Maria-Hilf“ 328
Klosterbrunnen 306
Krankenabteilung 308
Kunsttopographie 327 f.
Ordensprovinzen 298 f.
Passionsspiele 318
Predigt 316
Reliquien 303
Sammlungsverbot 312I I I
I I
I I I
I I I
I I I
I I I
I I I
I
— Seelsorgliche Tätigkeit 316 f.
— Totengruft u. Totenkapelle 306
— Unterhalt d. Klostergemeinde 304
— Vierzigstündiges Gebet 317
Dominikanerinnenkloster St. Peter 73 f.,
136
— Ablässe 248
— Alte St. Peterskirche 244, 246, 293
— Arbeitsschule für Erwachsene 292
— Arme Seele 260
— Aufhebung 1941 266
— Augustinerregel 247
— Baugeschichte 293
— Bayernherrschaft 280
— Beichtvaterstelle 259
— Brände 254, 265, 293, 295
— Brandsteuer 284
— Franzosenzeit 280, 289 f.
— Frauenkloster 75, 78, 133, 165
— Freiheiten der Hofjünger 79
— Glocken 260
— Gnadenbild v. Einsiedeln 278 f.
— Gnos 245
— Gründung 245 f.
— Häuserbesitz 282 f.
— Heimarbeiten 292
— Hof zu St. Peter 248
— Industrieschule 292
— Kastenvogtei 254
— Kindergarten 267, 292
— Klosterfriedhof 297
— Klostergüter 282 f.
— Königshof 75
— Kreuzwegstationen 263
— Kunsttopographie 293—297
— Landwirtschafti. Berufsschule 266
— Lazarett 267
— Lutherische Bewegung 252
— Mädcheninstitut 291 f.
— Marienheim 237
— Märzengericht f. Montafon 82
— Nächtliches Chorgebet 265
— Neue Kirche 260'
— Niedergericht 245
— Orgel 260
— Patrozinium 75, 92
— Pestzeit 254 f.
— Realgymnasium 266
— Reliquien 261, 164, 279, 295
— Rosenkranzbruderschaft 257
— Schule 235 f.
— Steuerstreit 284 f.
— Stifter 117
— Stiftungsgut 248
— Strenge Klausur 264
— Weberei 265
— Zehent d. Peterskirche 283
— Zehentstreit 259
Seelsorge und Caritas
— Armenpflege 238
— Betteltuchstiftung 239
— Bruder in Not 241
— Caritasarbeit 240 f.
351
— Dekanat Bludenz-Sonnenberg 72
— Familienhilfe 241
— Geistliche Verlassenschaften 130 ff.
— Gesellenverein (Kolping) 244
— Glaubensneuerer aus Wittenberg 104
— Hebung der Moral 213
— Hilfsaktion für Kinder 241
— Italienerseelsorge 225 f.
— Josephinische Normierungen 215
— Jugend am Werk 238
— Kapuziner nach Bludenz 106
— Katastrophenhilfe 241
— Katholische Aktion 230
— Kindergarten 241
— Kirchenbeitragsgesetz 227
— Kirchspiel 93
— Krankenpflege 241
— Mesnerei 242
— Nepomukstatue 161
— Pfarrsaal 241
— Prozessionen u. Bittgänge 231
— St. Anna-Kapelle 159
— St. Loy-Kapelle 160
— Seelsorgsgeschichte 92 f.
— Separationen 93 f.
— Spital- und Frühmeßpfründe 192
— Stipendien 240
— Union Bludenz-Chur 97 f.
— Volksmissionen 212, 230
— Zehent 98—102, 133, 165—167
Schulwesen
— Anfänge 232
— Berufsschule 236
— Beschützende Werkstätte 238
— Gesangunterricht 233
— Handelsschule 237 f.
— Instruktionen 234
— Internate 235, 237
— Lateinschule 191, 233
— Pfarrschule 162 f.
— Realgymnasium 237
— Schulfond 192, 234
— Schulgebäude 235
— Schulgüter 234
— Schul- u. Spitalpfründe 151
— Schulstiftung 233
— Schulstipendien 193
— Schulstreit 304
— Sonderschule 236
— Stadtschule 233
— Volks- und Hauptschulen 236
Bludesch, Hofbesitz d. Klosters Einsie
deln 17
Blumenegg 203
— Grafschaft 17 f.
Bockfließ (N. ö.) 54
Braite (Breite) 248, 256, 259, 264 f.,
278, 281
Brand 93 f., 98
Brandnertal 71
Bra.z 72
— Annakapelle 152
— Einigung mit Innerbraz 24
— Filiale v. Nüz. 28 f., 31
— Kuratbenefizium 24
— Zehent an Nüz. 62 f.
Bregenz, Kapuzinerkloster 298
— Siechenhaus 67
— St. Georgenschild 79
Bremschel 77
Brenner, Paßverkehr 78
Brüel (Briel), Parzelle v. Nüz. 11, 52
Brunnenbach b. Bludenz 85
Brunnenfeld 72, 134, 248, 259, 283, 306
— Bildstock 160.
— Gericht „auf der Platte“ 75 f.
— Schule 235, 291
Büchel, Parzelle v. Nüz. 11
Buortiviel, Flurname b. Blud. 136
Bürs, Bergbau 76, 85
— Fabrik „Lünersee“ 225
— Feste Bürs 31, 78, 93, 98
— Grenze 72
— Klosterbesitz 248, 283
— Klosterhaus f. Schüler 225
— Kunsttopographie 115
— Name 75
— Separation 95
— Stiftungen 55
— Überfall auf Klostergut 286
— Zehent 98 f.
Bürserberg 93
Caplina b. Blud. 72
Chur, „Kirchenstaat“, Hochstift 22
— Patronat über d. Kirche Bludenz
77, 102
— Patronatstreit mit Einsiedeln 26 ff.
— Präsentationsrecht 98
— Säkularisation 101
— Union Chur-Bludenz 97
— Verlust des Zehents 100 f.
— Zehentrecht v. Bludenz 98 f.
Churrätien 17, 20, 77
Churwaiden, Stiftsbesitz in Nüz. 16, 68
Dalaas 11 f.
— Filiale v. Nüz. 28 f. 31
— Schmelzöfen 23
— Trennung v. Nüz. 23
— Unruhen 152
— Zehent an Nüz. 62 f.
Damüls, Gericht 18
Daneu, Flurname (Bludenz) 113, 146
Dawennastock 72
Disentis, Stift 28
Dorf, Parzelle v. Nüz. 12
Drusentalgau 17
Düns, Anerkennung d. Einsiedler
Patronatsrechtes 30
Ebodurum Bludenz od. Schaan? 75
Eglofs, ehern. Feste 79
Einsiedeln, Aufhebung der Exemption 30
— Klosterbesitz in Nüz. 16 f.
352
— Neuerliche Anerkennung des stift-
lichen Patronatsrechtes durch Öster
reich 30
— Patronat in Nüz. 26 ff., 55
— Säkularisation 101
— Stiftsarchiv 65
Ektodurum (Landeck?) 75
Elogi-Acker in Blud. 160
Els-Alpe 11
Ensisheim, Verkaufsurkunde an
Österreich 79
Fadatsch, Flurname 53
— Bildstock 53
Feldkirch, Bund ob dem See 79
— Johanniterhaus 166, 169, 175
— Kapuzinerkloster 298 f.
— Volksbund 1391 79
Flubpio, Waldbesitz v. Nüz. 15
Flums 22
Formarin-Alpe (in Dalaas) 12, 31, 55
Frastanz 17
Furkla, Flurname in Blud. 113
Galgentobel (Armatintobel) 11, 13, 67,
113, 146
Galgentobelbach 72, 74
Gamplarientsch (Nüz.) 171 f.
Gargellen 95, 256
Gargellental, Fideliskapelle 327
Garnera 256
Gaschurn (Geschurn) 94 £., 98, 216
Gasiel, Flurname 50
Gassünd (Gasünn) b. Blud. 72 f.
— Gut 165, 282, 284, 292
Gätscheletsch, Flurname b. Blud. 113
Gayenhofen b. Blud. 81, 282
Göfis 21 f., 98
Gortipohl 95
Grafen, Parzelle v. Nüz. 12 f.
Großwalsertal 71
Grubs b. Blud. 72, 235
Guortiviel, Flurname v. Nüz. 67
Hall in Tirol 279
Hangender Stein 11 £., 19
Hasensprung, Parzelle in Nüz. 11, 68,
192
— Rotte v. Blud. 72, 134
— Siechenhaus 16, 67, 161
— Siechenkapelle 11, 50, 161
Hintcrofers, Parzelle v. Nüz. 11, 14,
113, 146
Hinterplärsch, Flurname in Blud. 113
Hirschtal, Kloster 262
Hoher Fraßen 15
Imst 278 f.
Inner-Bartholomäberg 172, 174
Innerbraz 71, 134
— Kapelle St. Nikolausen 24
— Kaplanei 24
Jaghausen in der Au 32
Kaplinawald 248, 259, 282
Katzis (Kazis), Frauenkloster 96, 258,
261
Kirchdorf, Parzelle v. Nüz. 11
Klösis-Tiefensee, Alpe 11
Klosteralpe (Alpe ob Salum) 282, 286
Klösterle, Alte Marienkapelle 23
— Filiale v. Nüz. 28 f., 31
— Lutherische in Klösterle 253
— Name 23
— Neue Kirche 23
— Trennung v. Nüz. 23
— Zehent an Nüz. 62 f.
Klostertal 71
— Bergbau 76, 85
Konstanz, Frieden v. 1408 79
Kristberg, Bergbau 85, 94
Langewiese, Klostergut 284
Latz b. Blud., Kapelle 134
— Stiftsmesse 179, 188
Laz, Altar 52
— Gottesdienst 61
— Namensdeutung 12
— Parzelle v. Nüz. 11, 14, 33
— Schulwesen 67
— Stiftung 51
— Walsersiedlung 19, 51
Levis, Siechenhaus 67
Lindau, Vertrag v., 78
Lorenzi-Wald, Flurname in Blud. 113
Lorüns 71 f., 157
— Alte Kapelle 158
— Baugeschichte 158
— Filialkirche v. Blud. 157
— Friedhof 158
— Glocken 159
— Kunsttopographie 159
— Name 73, 95
— Schule 235 f.
Ludesch 52
Luneville, Friede v. 30
Lutafatz, Parzelle v. Nüz. 11
Maria-Steinach. Kloster 264
Marienberg, Stift 28
Marul 72
Meilo, Güter Adam-Gerolds 17
Meinradszell 16
Misox 93
Mitteläuele, Parzelle v. Nüz. 12
Montafon 71, 93
— Bergbau 76, 85
— Bund ob dem See 79
— Freiheiten der Hofjünger 79
— Märzengericht „auf der Platte“ 82
— Werdenbergischer Besitz 78
— Zehent 98
Montikel b. Blud. 14, 114
— Fluchtburg 74
Montiola ob Thüringen 15 f.
Morrhartshof, Klostergut 286
Mühlbach (Dorfbach) in Nüz. 11 —13,15
Muttersberg, Parz. v. Nüz. 11, 14, 15 f.,
51
353
— Gottesdienst 61
— Kapelle 52
— Kupferbergwerk = Flurname 52
— Kunsttopographie 52
— Muttergottes mit der Stirnwunde 53
— Oberes Bild 52
— Schule 67
— Unteres Bild 53
— Walsersiedlung 19, 52
Nauders 12
Nellenburg, Grafschaft 169
Nüziders, Dorf
— Adelsgeschlechter 16
— Älteste Siedlung im Walgau 17
— Armenhaus 69
— Bevölkerung 12
— Elementarereignisse 13
— Feste 17
— Gemeindearchiv 70
— Geschichte 17
— Grenzen 11, 72
— Güter Adam-Gerolds 17
— Königshof 15
— Landgericht Sonnenberg 81
— Ortsname 12
— Parzellen 11
— Schulwesen 65—67
— Sondersiechenhaus 50, 67—69
— Überfall auf Klostergut 286
— Vereine
Pfarre St. Viktor 39 ff., 43
— Aufhebung der Exemption 30
— Friedhof 43
— Glocken 43
— Kunsttopographie 39—45
— Leichenhalle u. Beinhaus 45
— Mesnerdienst 65
— Mutterpfarre des Walgaus 15, 46
— Orgel 40
— Patronats wesen 17, 24, 26 ff., 30
— Pfarrarchiv 70
— Pfarrwidum 64
— Pfründewesen 30, 53, 62 f.
— Stiftungen 55
— Zehent 63
St. Vinerius
— Ausgrabungen 46
— Baubeschreibung 46—49
— Baugeschichte 47
— Edelhof 15, 46, 55
— Eigenkirche d. Herren v. St. Viner 47
— Fresken 47 f.
— Frühmesserhaus = Schulhaus 54 f.
— Glocken 48
— Keckeis-Haus 46
— Kunsttopographie 49
— Meierhof 46
— Tschann-Wolf-Haus 46, 48
— Wiederherstellung d. Kirche 39
Seelsorge
— Bruderschaften 61
— Feiertage 60
— Gottesdienst 60
— Kapellen 49 f., 69
— Kirchenämter 65
— Kirchenraub 40
— Kirchspielgebräuche 70
— Kreuzgänge u. Prozessionen 60 f.
— Spendstiftung 69
Obdorf, Weiler v. Blud. 72, 113, 134,
137
— Schule 236, 301
Oberfeld 192
Oberwinkel, Parzelle v. Nüz. 12 f.
Omesberg b. Lech 21
Ottenbach, Kloster 246
Parlenzi, Flurname in Blud. 113
Parsack, Klostergut 256, 278, 286
Parthenen 95
Paschg. Flurname in Blud. 133, 193, 248,
250, 259, 283, 286
Pettneu 278
Pfäfers, Klosterbesitz in Frastanz 16
— Besitz in Nüz. 16
— Stift 28
Pfannenknecht, Alpe am Hohen Fraßen
11
Pfrummahd, Flurname in Blud. 113
Prätigau 256
Radin, Rotte v. Blud. 72, 235, 248, 283
— Name 73
Radona. Alpe 55
Rankweil, St. Peter 20 ff.
Rheineck, Bund ob dem See 79
— Kirche 140
Riedgasse, Parzelle v. Nüz. 12
Ruggell 76
Rungelin 72, 134
— Ablaß 155, 318
— Baubeschreibung 156
— Bruderschaft 155, 318
— Bildstöckle 161
— Glocken 155
— Kapelle St. Antonius 133 f., 153, 318
— Klostergut 248, 283
— Name 73
— Schule 235. 291
— Wallfahrten 154
Russendamm 14
Schams 93, 96
Schamstal 77, 96
Schännis, Kloster 77
Schellenberg, Feste 79
Schesa, Wildbach 13 f.
Schlins, Güter Adam-Gerolds 17
— Kirche 77, 97 f.
Schnepfau 212
Schnifis, Aufhebung d. Exemption 28 f.,
30
— Güter Adam-Gerolds 17
354
— Anerkennung d. Einsiedler Patronats
rechtes 30
— Sanuvio-Senovio 22
Schruns 93 f., 98, 212
Siebenäcker in Nüz. 69
Silbertal, Bergwerk 85, 93 f., 98
— „Gericht über der Egge“ 85
— Zehent 99
Sonnenberg, Bayrisches Landgericht 19,
81
— Beschlagnahme des Churer Zehents 30
— Burg 13
— Germanisierung 18
— Geschichte 17 f.
— Kleine u. große Gnos 19
— Territorium 18
St. Anton im Montafon 72, 94 f, 98, 192,
200
St. Anton im Prätigau 93, 98
St. Gallen, Bund ob dem See 79
St. Gallenkirch 93 f., 98 f.
St. Gerold, Hilfe für das Kapuziner
kloster in Blud. 303
— Jurisdiktionsstreit (Hinweis) 28
— Neuerliche Anerkennung d. Einsiedler
Patronatsrechtes 30
— Reichspropstei 18, 178
— Säkularisation 30, 101
St. Leonhard b. Blud. 72, 235, 248, 259,
283
St. Mamerten (Triesen), Burg 31, 47
St. Nikolaus. Kloster in Chur 258
Stachelhof, Klostergut 282, 286
Stallehr 51, 71 f., 95, 115, 118, 133
— Dotierung der Expositur 187—189
— Schule 236
Tannberg 18
Taufers-Münster 22
Thalbach b. Bregenz, Kloster 262
Thengen, Herrschaft 169
Thüringen 16
— Patronat beim Johanniterhaus in
Feldkirch 169
— Zehentanteil an das Liebfrauen-
benefizium Blud. 165—167
Töbele, Flurname 50
— Sondersiechenhaus —> Blud. u. Nüz.
Tosters, St. Corneli 107
Transauwen, Nüziders 284, 286
Triesen 31, 47
Tschagguns 94 f., 98 f.
Tschalenga 11, 19
Tschalengabrücke 12, 19, 53
— Kapelle St. Nepomuk 53
Tschentenar, Flurname in Nüz. 14
Tuberis 21 f.
Tufers b. Göfis 22
Ulriß, Weingarten, Flurname 50
Unterfeld b. Blud. 192 f., 248, 259, 283
Unterrätien 17
Unterstein b. Blud. 74, 236
Unterwinkel, Parzelle v. Nüz. 12
Urkantone, Bund ob dem See 79
Vaduz 17
Vandans 72, 94 f., 248, 283
Venz 95
Vier Herrschaften vor dem Arlberg 170
Volders, Sonderschule (Tirol) 237
Walgau, Bund ob dem See 79
— Drusionen 20
Wangen, Kapuziner-Kustode 299
Weingarten, Stift 170, 172
Wiesle, Gerichtsstätte 19
Wilten 279
Zalanz (St. Anton i. M) 95, 207
Zersauen, Parzelle v. Nüz. 12
Zitz, Güter Adam-Gerolds 17
Zofingen, Frauenkloster 290
Zoll, Parzelle v. Nüz. 12
Zürcher-Erbschaft 284
— Hauskapelle 156 f.
Zürich, Bund ob dem See 79
— Vertrag 1474 18
355
Verzeichnis der Kirchen- und Kapellenpatrone
Abkürzungen:
P = Hauptpatron
KP — Kapellenpatron
MP = Mit- oder Nebenpatron
Anna, MP. der alten Hl.-Kreuz-Kapelle
in Blud. 153
— KP. in cL Annastraße in Blud. 159
— KP. in Außerbraz 159
Antonius, P. im St. Anton i. Mont. 94
— KP. in Rungelin 153
Apollonia, MP. in d. Dreifaltigkeits-
Spitals-) kirche in Blud. 148
Bartholomäus, F. in Bartholomäberg 99
Cacilia, MP. in Nüziders 60
Dreifaltigkeit P. in d. gleichnamigen
Spitalskirche in Bludenz 148
— P. der St Peterskirche im Kloster 295
Elogius (Eligius, Loy), MP. d. Spitals
kirche in Bludenz
— KP. bei St. Peter in Blud. 160
Gallus. P. in St. Gallenkirch 93
Jakob, P. der Hl. Kreuzkapelle in Blud.
151
Johannes Bapt., P. in Klösterle 23
Johannes v. Nepomuk, P. in Lorüns 158
— KP. in Tschalenga (Nüz.) 53
Josef, KP. im Kapuzinerkloster 306 f.
Kreuz HL, P. der neuen Pfarrk. 71, 96
Laurentius, P. der alten Stadtpfarr
kirche 71, 96
Luzius, MP. der Spitalskirche in Blud.
148
Magdalena, MP. d. Friedhofskap. (Hl.
Kreuz) in Blud. 153
Magnus (Mang) KP. in Nüz. 49 f.
— (Allg. Patron gegen Ungeziefer) 49 f.
Margareta, MP. d. Spitalskirche in Blud.
148
Maria, B. M. V., P. in Tschagguns 94
— P. in Brand 94
— KP. in Schlins 97
— Herz Maria, P. in Blud.-Sonnenberg
96, 144
— Maria Hilf, P. (urspr.) im Kapuziner
kloster 304, 320. 328
— KP. auf Laz (Nüz.) 51
— Maria Heimsuchung, P. Kapuziner
kloster, Blud. 304
Maria, Mutter Gottes, MP. d. Spitals
kirche Blud. 148
— MP. der St. Peterskirche in Blud.
295
— U. L. F., KP. in Stallehr
Markus, MP. in Nüz. 21, 60
Martin. P. in Bürs 94
Michael, P. in Schlins 97
Niko’aus, P. in Silbertal 93
Ottilia, MP. d. Spitalskirche Blud. 148
Paulus, MF. der Peterskirche zu Bludenz
2°5
Petrus, MP. der Petruskirche in Blud. 295
Sebastian, MP. d. Spitalskirche in Blud.
148
— KP. in Nüz. (jetzt Bludenz) 161
Ursula, MP. d. Spitalskirche in Blud. 148
Viktor, P. der Pfarrkirche in Nüz. 39
Vinerius (Venerius), P. der alten Kirche
in Nüz. 46
Wolfgang, Mp. d. Spitalskirche in Blud.
148
356
Ergänzungen während des Druckes
S. 198
Ihm folgte mit 1. 9. 1955 der Neupriester Eberhard Amann, geb. 1930
in Hohenems. Er übernahm 1963 von Werner Würbel (s. S. 206) auch die
Stelle eines Religionsprofessors am Bundesrealgymnasium in Bludenz. Als
Eberhard Amann 1967 zum Pfarrer in Bludenz-Hl. Kreuz ernannt wurde,
wurde die Provision der Frühmeßpfründe und der Dienst als Religions
prof essor an Eduard Nagel (geb. 1942 in Lustenau, geweiht 1966) über
tragen. Seither ist die Bezeichnung „Frühmesser“ in Abgang gekommen.
Alle Hilfspriester in Bludenz werden nun als Kapläne bezeichnet. Nagel
kam mit 1. 9. 1970 als Frühmesser und Religionsprofessor nach Altach, in
Bludenz folgte ihm Ludwig Lampert, geb. 1937 in Göfis, geweiht 1962.
Als Katechet und Jugendseelsorger wirkte seit 1. 9. 1963 Gerhard
Nemec, geb. in Rankweil 1940, welcher 1969 studienhalber beurlaubt
wurde und in Dietmar Andexlinger, geb. 1937 in Schruns, zuvor Kaplan
in Hohenems, einen Nachfolger erhielt.
Seite 205
Von 1. 9. 1961 an wirkte Roland Häfele als Kooperator. Er kam im
Mai 1970 als Pfarrprovisor nach Frastanz, starb dort aber noch im selben
Jahr. Häfele gelang es das Vertrauen vieler Menschen zu gewinnen, die
zunächst der Kirche eher zurückhaltend gegenüberstanden. Er genoß auch
in Priesterkreisen Ansehen im ganzen Land, weshalb er als Vertreter der
Kapläne in den Priesterrat entsandt wurde. Die mehr als zweitausend
Trauergäste bei seiner Beerdigung in Frastanz waren ein Beweis der hohen
Wertschätzung, welche dieser eifrige Priester gefunden hatte.
Sein Nachfolger als Kooperator ist seit 1. 9. 1970 Hans Schniirch, geb.
1937 in Hof (CSSR), geweiht 1970.
Seite 238, Zeile 5 ff.:
. . . das Objekt veräußern wollten, vermittelte Frl. Mutter den Ankauf
desselben durch den Vorarlberger Kinderrettungsverein, der darin eine
Sonderschule für geistig behinderte Kinder errichtete, die Vorläuferin der
späteren Anstalt Jupident.
2. Absatz
Nach 1945 diente das Marienheim als Lehrlingsheim. Es wurde zu
nächst von der Pfarre, dann von zwei Salesianerpatres geführt. Als diese
ihre Tätigkeit in Bludenz aufgaben, konnte die Pfarre das Lehrlingsheim
nicht mehr lange weiterführen. Der Kinderrettungsverein war zwar nach
dem Kriege wieder errichtet worden, nachdem er in der NS-Ära der allge
meinen Aufhebung kirchlicher Vereine zum Opfer gefallen war; es kam
aber nicht mehr zu einer eigentlichen Vereinstätigkeit. Sein einziger Besitz
war noch das Marienheim.
Der Verein wurde 1965 „St.-Lorenz-Werk“ umbenannt und sein Eigen
tum wird seither durch die Caritas der Diözese Feldkirch verwaltet. Den
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Aufwendungen der Pfarre Bludenz im Marienheim wurde dadurch Rech
nung getragen, daß ein großer Teil der Liegenschaft, nämlich das Kinder
gartengebäude samt umliegendem Grund, in das Eigentum der Pfarre über
tragen wurde, während diese verpflichtet ist, bis 1973 das Hauptgebäude
zu räumen. Dieses soll dann ganz einer Einrichtung dienen, die dort —
als erste im Land Vorarlberg — 1965 über Initiative von Sonderschul
direktor Alfred Simoni und finanziert durch die Caritas Feldkirch, entstan
den ist: die Beschützende Werkstätte für zerebralgeschädigte Jugendliche.
Über 40 Jugendliche werden dort zu einfacher manueller Arbeit ange
leitet und können so eine sinnvolle Tätigkeit ausüben, statt tatenlos dahin
zudösen.
Seite 241 unten
. . . besonders für Elternabende.
Das Marienheim wird nach 1972 von der Pfarre wieder zur Gänze
dem Eigentümer (St.-Lorenz-Werk, ehemals Vorarlberger Kinderrettungs
verein) zurückgestellt werden. Dieser Verein hat das Gebäude der Caritas
der Diözese Feldkirch zur Verfügung gestellt, welche darin eine Beschüt
zende Werkstätte führt.
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