Dornbirner Zeieindestart. Erscheint jeden Sonntag — Preis: gan zjährig K2•—, im Inland mit Postversendung K 3·30, nach De utschlan d K 4·10, in das übrig Ausland K 5·40, ein zelne Nummern 10 h. — Einschaltungen kost en 12 h der Zeile nraum und sind bis spätestens Freita mittugs fostenfrei in das Ra thaus zu bringen. Nr. 1. Sonntag, 5. Jänner 1913. 44. Jahrg. 2. Hauszins=bezw. Hausklassensteuer: an Kundmachungen. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November 1913. 3. Allgemeine und besondere Erwerb¬ Ueber Anregung der Verein igung österreichischer und steuer: 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Ok tober 1913 deutscher Elektrizitätswerke wurde von einem aus Fach männern bestehenden Komitee eine kurzgefaßte illu¬ 4. Renten= und Personaleinkomme nsteuer : am trierte Anleitung zur ersten Hilfeleistung 1. Juni und 1. De zember 1913 bei Unfällen durch Elektrizität a usgear beitet. Diese Werden die vorgenannten direkte n Steuern nicht Anleitung ist im Verlage von Urban und Schw arzenberg spätestens 14 Tage nach Ablauf der für jede Steuer¬ in Wien erschienen und entweder in Plakatform oder gattung anberaumten Einzahlung stermi ne entricht et, so auf Karton aufgezogen, oder auch in Taschenformat tritt nach § 1 des vorgenannten Gesetzes die Verpflich zu beziehen. tung zur Bezahlung von Verzugszinsen ein, insoferne Inf olge Erlasses der k. k. Statthalterei in Innsbruck die ordentliche Steuergebühr samt St aatsz uschlägen für vom 4. De zember 1912 Zl. VI=1046/l sind die interessierten das ganze Jahr K 100•— übersteigt. Kreise auf diese leichtfaßliche Belehr ung aufmerksam zu Sollte die Steuerschuldigkeit nicht binn en 4 Woc hen mach en und die allgemeine Einführung in elektrischen Be¬ nach dem festg esetz ten Einz ahl ung stermine abges tatte triebe n zu empfehle n. wer den, so wird diesel be samt den etwaigen Verzugs ¬ Auch ist darauf Einfluß zu nehmen, daß wo möglich zi nsen mittels des vorgeschrieb enen Zwangs verfahre ns in allen größeren elektr ische n Betrieben eine entsprechende eingebracht. Zahl geeigneter Arbei ter zur Verfügung stehe, die in der Die im Sinne des § 234 R. St. G. zur Vornahme Ausführung der in d ieser Anl eitung vo rgesch riebene n von Abzügen Verpflichteten haf ten für deren richtigen Hilfeleistung praktisch geschult sind. Vollzug, sowie für die zei tgere chte A bfuhr der in Abzug gebrachten Bet räge Feldkirc h, am 24. Dezember 1912. Bei Verzögerung der A bfuhr haben sie von den Der k. k. St atthaltereirat nicht abgeführten Steuerbeträgen ohne Rücksic ht auf deren und Leit er der Bezirkshauptmannschaft: Höhe die im Gesetze vom 9. März 1870 R.=G.=Bl. Nr. 23 Ferrari. bezw. vom 23. Jänner 1892 R.=G .=Bl. Nr. 26 bestimmten Verzugszinsen zu entrichten Bezugnehmend auf die h. a. Kundmachu ng vom 18Der Verpächter eines Gewerbes haftet für die dem Dezember 1912 Zl. 6444 Str. werden die Personalein¬ Pächter bemessene Ste uer. ko mmen- bezw. Rentensteuerpflichtigen aufmerksam ge¬ Wenn mit Beginn eines neuen Steuerjahres die macht, daß die Frist zu Ueberreichung der Bekennt¬ Steu erschu ldigkeit der einzelnen Steuerpflichtigen für nisse zur Personaleinkommen= und Rentensteue dieses Jahr noch nicht definitiv vorgeschrieben werden für das Jahr 1913, z ufolge Erlaß des F inanz k. k. konnte, so sind die Steuern nach der G ebühr des un¬ ministerium s vom 23. Dezember 1912 Zl. 94696, au mittelbar vorausgegang e nen Steuer jahres insolange zu die Zeit vom 15. Febr. 1913 bis 15. März 1913 entrichten, bis die neuen Schuldigkeiten vorgeschrieben verscho ben wurde . sind, in w elche dann die geleisteten Einzahlungen einge¬ Die Abänderung der Frist zur Ueberreichung der rechnet werden geda chten Bekenntnisse wird in der Landeszeitung ver¬ K. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch lautbart. am 24. Dezember 1912. K. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch am 30. Dezember 1912 Hof mann. Gemeinde steuern und Kaufsc hillinge. Im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 9. März 1870 Di eje nigen, welch e mit der Einzahlung der Gemeinde¬ R.=G.=Bl . Nr. 23 werden hiem it die Einzah lungster m ine steuern, der Holzkaufschillinge u. s. w. noch im Ausstand e der einzelnen Ste uergattu ngen für das Jahr 1913 ver¬ sind, wer den hie mit aufgefor de rt, die fäll igen B eträge lautbart: ungesäum t an die Stadtkasse zu bezahlen. 1. Grundsteuer: am 2. Dornbirn, am 5. Jänner 1913. F ebruar, 24. April, 25. Juli und 30. November 1913. Der Bürgermeis ter: E. Luger.