Das Volk in Waffen. 213
nicht ein Itiib genehmigte nun eine S chießstandsordnung (1845), iu
der vou einer Verpflichtung der Schützen zur Landesvertheidigung
keine Rede war. So bildete man, aus Furcht vor jedem Zwaug
einerseits, und aus Scheu vor dem „Volk iu Waffen" anderseits,
das Schützenwesen so lange um, bis es deu größt en Theil
s eines Wertes verlor und die Schützen vou ihren Gegnern den
ehrenrührigen Namen „Brettelbvhrer" sich geben l assen mußten.
Damit war das Schützenwesen als eine ungefährliche Spielerei
bezeichnet. Doch die Gefah ren der Jahre 1848, 1859 und 1866
und das neue Verfassungsleben seit 1860 brachen einer bessern
Einsicht Bahn.
In jedem der eben genannten drei Kriegsjahre 1848, 1859
Ulli) 1866 haben die Tiroler nnd Vorarlberger neuerdings ihre
Wehrfähigkeit erprobt und den kaiserlichen Heeren durch ihren
Auszug wesentliche Dienste g eleistet. Im Jahre 1848 standen
vom Mai bis September immer mehre re Tausende unter den
Waffen und im Ganzen zogen nicht weniger als 140 Tiroler
Compagn ien (16.653 Mann) ins Feld. Durch ihren Anschluß
an das kleine Corps des FML. Melden wurde es d iesem möglich,
der italienischen Armee unter Radetzky die einzige Verbindung mit
Österreich offen zu h alten. Nach 11 Jahren standen auf den
erhebenden Ruf des Erzh erzogs (Statthalter) Karl Ludwi g in
Kurze m 25 Compagnien zur Deckun g der Südgrenzen unter den
Waf fen und im Jahre 1866 schlossen sich 39 Compagnien Landes
schützen (4465 Mann) an das anfan gs schwache Corps des FML.
Baron Kuhn; auch der La ndsturm war entweder zum Auszuge
be reit oder bere its aus dem Marsche. Einzelne Schützen-Compag
nien trafen dabei in Valsugan und in Judicarien mit dem Feinde
wiederholt zusammen und thaten sich durch ihre Ausdauer und
T apferkeit rühmlich herv or. Ohne Zw eifel gebührt den Land es
Verth e idigern eilt Theil des Verdienstes, wenn Welschtirol unver
sehrt erhalten wurde.
Die Erf ahrungen der letzten Kriegsjahre und die Organisat i on
des gesammten Heerwesens ill Österreich führt en zu einer Reihe
von neuen Berathu nge n und Gese tzen im Landesdefensionswesen.