VI. Der Kampf um das hohenemsische Erbe.
Der Strei t um die reichsrechtliche Stellung des
Reichshofes Lustenau. 1759—1806.
Mit dem Aussterben des hohene msische n Mannsstammes war für
Österreich der langersehnte große Augenblick zur Ve rwirklic hung eines
alten Zi eles seiner vorar l ber gischen Politik gekom men: das reichsfreie
emsische Sondergebilde — schon seit lange m ein Stein des Anstoßes
für die ös terr. Behörden und einst der kräftigste Gegenpol und gefährli
chs te Wider spiele r des Erzhauses vor dem Arlberg — endlich
unter seine Landeshoheit zu bringen, ein gesc hloss enes Territorium am
Rhein gegen die Schweiz zu erlangen und die Einigung Vorarlbergs der
Vollendung entgegenzuführen.
Österreich konnte und wollte diese güns tige Gelegenheit nicht
vorüb e rgehen lassen — stand es doch unter Maria There sia gerade mitt en
in der Entwicklung zum modernen, zentralistischen Einheits- und Verwaltungsstaat,
dem jedes Mi ttel willkommen sein mu ßte, seine Macht
zu vermehren, um mit den übrigen S taaten Europa s in Wettbewerb zu
treten und wenn nötig mit Waffengewalt sei nen Besitzstand erfolgreich
gegen gefährliche Konku rrenten und Wi dersacher zu verteidigen.
Dazu bedur fte es der Anspannung aller verfügbaren Kräfte. Der
schwere Existenzkampf nach dem Aussterben des habsburgischen
Mannsstammes um die Wahrung und den Zusammenhalt der durch die
Pragmati s che Sanktion unteilbar gewordenen Königrei che und Länder
hatte Maria Theresia und ihren Ministern die Unzulänglichkeit der bisher
igen Verwaltu ng deutlich genug zu erkennen gegeben und ihnen die
Notwendigkeit eines gründl ichen Umbaues der ges amten Regierungsund
Verwaltungseinrichtungen in Österreich aufgedrängt.