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von jeher seinen eigen en Säckelmeister hatte, eingezogen und zugleich
mit denen der Grafschaft Hohene ins an den Kreis abgelie fert und nat ürlich
auch Gesandtschaftskostenbeiträge von Lustenau erhoben haben,
— so konnt e dies es ständische Recht dem Erzhause Österreich doch
nicht mehr z ukommen. Denn das Erlösche n des hohenemsischen
Mannesstammes hat diese ganze Sachlag e vollk ommen geändert. Der
nunmehrige Reichsgraf von Hohene ms ist nicht mehr zugleich auch
Besitze r von Lust enau. Dieses hat einen and eren Besitzer als Hohenems,
hat seine eigenen unabhängigen Hoheitsrechte, jedes persö nliche,
örtliche und sachlic he Rechts band ist zerrissen. Nun lieferte zwar
Lustenau währe nd des von Österreich be haupteten Besitzstandes
besonders in den Jahren 1783 bis 1789 sei nen Beitrag zu den österr.
hohenem sischen Reichsverpflichtungen an das Rentamt in Brege nz ein.
Dar aus konnt e aber Österreich nach dem Vertrag für sich kein Recht
mehr zu weiteren B eitragsforde rungen an Lustnau herleiten, und dem
Reiehshof konnt e aus einem solchen Factum pendente ädhuc lite keine
dauernde Verbindlichkeit erwachsen.
Mit "der Bestätigung der dem Reichshofe eigen en, von Hohenems
unabhängigen Landeshoheit durch oberstrichterlichen Spru ch und Vertrag
mit Österreich — Waren auch alle jene Handlungen, die Österreich
unter dem Vorw and einer Landeshoheit über Lustena u unternommen
hatte , beiseite gesetzt und unwirksam geworden.
Österreich hätte also auch das ständische Sitz- und Stimmrecht
über Lustenau an die Inhaberin der lustenauischen Landeshoheit abtreten
müssen, bezw. das gräflich-hohenemsische Stimmrecht hätte
zwischen Österreich und der Gräfin Harrach geteilt oder abwechselnd
geführt we rden müssen. Zum mindesten hätte Österreich die Grä fin
nicht hindern dürfen, wegen Lustenau und den übrigen hohenem sischen
Reichsallodien eine eigene Reichs - und Kreisstandschaft nachzusuchen.
Zu einer solchen Nachgiebigkeit und Freigebi gkei t war aber Öst erreich
nicht mehr zu haben: sein Entgegenkommen war mit dem Vertrag
von 1789 erschöpft. Weiter wollte es um keinen Preis mehr gehen .
Sein Gro ßmut war zu Ende. Wenn aber Österreich der Allodialerbin
schon keine Teilnahme an der (Reichs- und) Kr eis- und Kollegialstimme
zugestehen wollte, so wäre es nicht mehr als billi g und nobel gewesen,
wenn es dem Reichofe Lustenau wenigstens den Stimmvertretungs- Stimmvertretungs-