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Am 13. Jänner 1408 erli tt der Bund durch die schwäbis che Rit terschaft
vom St. Georgenschild eine endgiltige Niederlage. Im Frieden
von Konstanz (4. April 1408) verfügte König Ruprecht die Auflösung
des Seebundes und die Freigabe seine r Eroberungen. Die zerstörten
Burgen durften nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Königs wieder
aufgebaut werden.1)
Als den geschlagenen Appenzellern aber zug emutet wurde , wieder
in das alte Untertänigkeitsverhältnis zum Abt von St. Gallen zurückzukehren,
suchten und fanden sie Rückhalt und Aufnahme bei den
siebe n Orten der Eidgenossenschaft (24. November 1411),2) eben so die
Stadt St. Gal len (7. Dezember 1412 ).3)
Durch diese Verträge war der Machtbereich der Eidg e nossen bedenklich
nahe an den Rhein her angerückt und es bedurfte nur mehr
eines neuen Anstoßes, um ihre Hoheitsgrenzen endgil tig und vollends
an den Rhein, und damit un mittelbar an das Territorium von Ems
heranzurücken.
Schon hatten sich die Appenzeller und St. Ga ller auf Burg Zwingenstein
im Hof Lus tenau festgesetzt und gaben sie den Ems ern nicht mehr
heraus, obwohl sie nach der „Richtung” König Ruprechts dazu verpflichtet
gew esen wären. Die Hauptleute der Ritt erschaft vom St.
Georgens child be klagten sich dar über für ihre Standesgenossen Marquard
und Ulr ich von Ems umsonst vor den Räten des Königs zu Konstanz
(24. Oktober 140 8).4)
Der Appenzell e r Krieg hat die Herren von Ems schwe r
getroffen. Dorf und Burgen von Ems lagen in Schutt und
Trümmern. Die Entwi cklun g und Entfaltung ihrer großzügigen
Herrschaftspläne im Rheintal ist in der schönsten
Blüte getroffen und zum Stillstand gebra cht.
Zwar erhielten sie unschwer vom König die Erlaubnis zum Wiederaufb
au ihrer Burgen, aber die Wiederaufbau-Arbeit nahm nach den
Verheerungen, die über ihr ganzes Eigent um ergangen war en, Jahrze
hnte in Anspruch und hemmte ihre Aktivität nach außen fast ganz.
0 St. G. U. B. IV., Nr. 2411, Zellweger, Urkunden Nr. 201.
°) St. G. U. B. IV. Nr. 2452 u. 2508.
3) St. G. U. B. IV., Nr. 2539.
*) Zellweger, I. 2, S. 180. Näheres siehe bei Wartmann, Hof Widnau-Haslach,
S. 7, Urk. Nr. 11.