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ließ sich das nicht gefallen und verklagte die Zürcher bei
der eidgenössischen Tagsatzung und auf dem Reichstag zu Augs burg,
worauf diese es dann doch geraten fand en, auf die Mahnu ng Berns und
die Vorstellung König Ferdinands hin, die beschlagnahmten Einkünfte
wiede r freizugeben (H. W. H. 23).
Die Niederlage der Zü richer und der Sieg der katholischen Kantone
bei Ka ppel 1531 änderte auf einen Schlag die ganze Sachlage in der
eben noch so u mstr ittenen Rheinzone. Im schweizerischen Rheintal
setzt eine katholische Gegenbewegung ein, der Widnauer Prädikant
verschwindet, in Rheinegg hält ein katholischer Landvogt seinen Einzug.
Die nachträglich wegen ihres seinerzeit auf Lust enauerbod en unbefugter
weise erlassene n Tanz verb otes zur nachträglichen Verantwortung
gezo genen Bernan ger müssen froh sein, mit einer demütigen Entschuldigung
und einer ene rgisc hen Anweisung zu künftiger guter Nachbarscha
ft davon zu kommen (H. W. H. ebenda).
Die Auslösungsbestrebungen hören nun auf lange Zeit hinaus auf,
bis endlich 1593 doch eine Hofteilung zustande kommt und Widnau-Haslach
seine Gemeindeangelegenheiten sel bst in die Hand nehme n
darf — aber immer noch mit Vorbehalt und ohne Eintrag der emsischen
niederge richtli c hen Befugnisse und Einkünfte.
Inzwischen ist für die Emser ihre große Zeit heran ge broch en: als
Kriegshaupt leut e und Verwaltungsbeamte steigen sie rasch empor,
gewinnen mehr Geld als je, schaffen sich wertvolle Verbindungen und
nützen ihre Bez iehunge n zu ihren kaiserlichen Herren zur Festigung
ihres Territoriums durch neue Priv ileg ien aus, bis sie schließlich als
päpstliche Nepoten zur Reichsgrafenwürde gela ngen und ihre Herrscha
ft zu einer Reichsgrafschaft erho ben wird.