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Full text : Heimatkunde der Ortschaft Gisingen

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nichte zu tun, denn r ichtig muß es eigentlich heißen: pf ubelnaß
Do Bfubel im 16. Jahrhundert Pfütze hiesz . Der Pu delnasse ist also fo
naß iCls käme er aus einer Pf ütze.

- „Ein em auf den Zahn fühlen", ö. h. ihn au szuforschen such en.
Bei Beurtei l ung des Alt ers von Pferden prüft man die mehr oder
minder abgenutzte Raufläche Ser Zähne. Aus der 3ahl der selben
besonders aber aus der Vertiefung in der Reibfläche der Schneidezähne
 er kennt man das Alt er, die Besch affen heit und den daraus
sich erge benden Wert der Tiere. •

„Sau-olück" haben erklärt sich am einfachsten aus der Be­Deutung
 der Sau im Kartenspiel, wo sie über den König geht. G0
hört man jett einersei ts noch, das Begegnen eines Schweines fei
glückerheiszend.
. „Das kommt mir spanisch vor" wird von einer Sache gejagt,
 die befremde nd, komisch wirkt. Als Kart V. die deutsche Kaiserfrone
 trug, fande n manche spanische Sitten und Mo den, die den
Deutschen bis dahin unerhört waren, in Deutschland Eingang. Die
Folge war, daß den Deutschen alles Neue, Singewohnte Tponii ch
borkam." "

„Einem die Stan ge halten", d. h. ihm genü gend Wide rstanô
leiste n; gegen ihn aneifern; ihm das Gleichgewicht halten. Die Reöensart
 stammt aus der Zeit der Tur niere und zwar von dem QImte
der Grie swvarte, welch e eine St ange zum Schutze über den Gefi
 altemen hi elten oder auch ver mittelst derselben die allzu erbitterten
Kämpfer sch eiden mußten. Die zwei te Bedeutung: Jema nd das
Gleichgewicht halten, ihm gewachsen sein, mag entstanden sein durch
Die Vorst ellu ng von Zwei an der Stange, der Deichsel, angeschirrten
Pferden. - 0
- „Cr kommt auf kei nen grü nen Zweig", he ißzt soviel, toie teinen
Erfolg haben, nichts zustande bringe n; in früherer Zeit aber gl eichbebeutenö
 mit : an den Galgen kommen. Cs heiszt nämlich in einer
alten Gerichtsordnung: „Altan solle ihn (den Verbrecher) henten an
einen dü rren Baum, dieweil er des grün en nicht mehr wert ist "

„Dur cheinander wie Kraut und Rüben." Alls 1813 bis 1815 die
Ros aken in unseren La nden weilten, aszen sie mit Vorli ebe ihr Lieb-Tingsgericht,
 das aus grossen Rüben mitsamt dem Kraut be stand
Äb nticb wie bei uns die Oberrüben zubereitet we rden.

„Cinmal ist keinmal." Das Wort „mal" bezeichnete im QItnordischen
 unser heuti ges „reden, Rede oder Spruch". Dem nach heiszt
diese Nebe eigent lich: „Eine Rede ist keine Re de." Hierdurch werd en
wir aber bis in die al t römische Gerichtsbarkeit zurückgeführt. Schon
damals, — wie auch noch heute — galt bei den J uristen der Spruch:
„Audiatur et altera pars" (es sollen beide Parteien reden fönnen),
d. b. eben: „Cine Rede ist keine Re de", sie gilt nichts, ober
auch: „Cineß Mann es Rede ist keine Rebe, man foll sie hören alle
bede." 1‘19 1. 90 .
            
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