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Full text : Der Reichshof Lustenau

Ammann als Gefangenen mit und brachte n ihn noch in derselben
Nacht nach Altst ätten. Diese Gewalttat an ihrem Gem eindeobe rhaupt
 e rief unter den Hofleuten große Aufregung hervo r. Mark
Si ttich verlangte sofort die Auslieferung des Ammanns und erbot
sich, ein unparteiisches Gericht in Lustenau oder Hohenems tagen zu
lass en, wobei die Schuld des Ammanns untersucht werden sollte. Die
Bernegger ha tten jedoch den Fall bereits der ober sten Schweizer Regierung
 anheimgestellt. In de rselben stritten sich die Vertreter der
Katholiken und Zwingli an er darüber, ob der Lustenauer Ammann
in der Schweiz oder in Vorarlberg vor Geri cht gestellt wer den müsse.
Die Protestanten erhielten die Mehrheit, und so wurde das Begehren
 Mark Sittichs abgowiesen. Nun wan dte sich dieser an die österreichische
 Regierung in Innsbruck, die sich für den Ammann einsetzte
und seine Auslieferung verlangte. Es war bereits Gefahr vorhanden,
 daß der Schlaghandel in der Au einen Krieg entf esseln werde.
Glücklicherweise kam es doch noch zu einem friedlichen Vergleich. Die
Lustenauer mußten der Familie des Erschlagenen 58 Gulde n Schadenersatz
 bezahlen.

Kurze Zeit darauf sah sich der Ge bieter Lustenaus in neue Händel
 mit den Schwe izern verwickelt. Die Widnauer, deren ma nche
durch einen Prädikanten zum Abfall vom Glauben gebracht worde n
waren, verlangten von Mark Sittich, daß er als Patronatsherr für
den Unterhalt ihres evangelischen Geistlichen sorge. Die Zürich er,
die da mals auch die Obergewalt in St. Gallen an sich gerissen ha tten,
unterstützten das Begehren der Widnauer und be schlagn ahmte n die
Ein künfte Mark Sittichs auf se inen in der Schweiz be findlich en Besitzungen.
 Diese r verkla gte die Züricher auf dem Reichstag zu Augsburg
 und erbat sich die Bewilligung, mit Waffengewalt seine Rech te
zu verteidigen. Es kam indessen nicht zu weiteren Schritten. Im
Jahre 1531 wurden die Züricher von dem Heere der katholischen Urkantone
 bei Kappe l bes iegt. Zwingli selber fiel in der Schlacht. Damit
 gewannen die Katholiken auch im Rheintal die Oberhand. Der
Prädikant von Widna u verschwand, und die Bewo hner kehrten nach
und nach wi eder zum katholischen Glau ben zur ück. Das friedl iche
Verhältnis zwi schen den beiderseitigen Bewo hnern war jedoch für
immer dahin. Die Wi dnauer fanden öfters An laß, sich über Zurü cksetzung
 zu beschweren. Sie klagten, daß die Lustenauer hinter ihrem
Rücken Geri cht abhalten, Gemeindeland verkau fen und andere Eingriffe
 tun und daß schon seit lan gem nur noch ein „Rechtsr heinisch e r"
Ammann werden könne. Jedes Dorf im Rheintal habe sein eigen
Recht und Gericht, nur die Widnauer müssen immer über den Rhein
nach Lustenau zum Gerichte. Die Schweizer liehen den Klagen williges
 Ohr. Mehrmals kamen Abo rdnungen von Landvögten und
Landammännern nach Hohenems, bis endlich im Jahre 1593 unter
Graf Christoph eine Hofteilung zustande kam mit der Bedingung,
 daß dadu rch alle Rechte und Einkünfte des Hauses Hohen ­
ems unangetastet bleiben. 43
            
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