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Full text : Heimatkunde der Altgemeinde Altenstadt

B ei der Hochzeit.* a) Die Wohnung ist gesperr t. Der
Brautzug geht wie üb lich zur Kirc he. Nach der Trauung zu Hause
wiede r ange kommen, findet der Hochz ei tszug die Fensterladen geschlossen
 und die Haust ür versperrt. Der Brautführer klop ft. Erst
nach mehrmaligem Klopfen öffne n sich Laden und Fenster und jemand
 vom Küchenpersonal fragt um das Begehren , worauf der
Brautf ührer natürlich um Ei nlaß bittet. Die betr effende Pers on im
Hause läßt hiera uf einen alten, unpassenden Schlüssel an einer Schnur
her ab. Weil nun der Schlüssel nicht paßt, bindet der Brautführer ein
Geldstück an die Schnur, um dafür den richtigen Schlüssel zu erhalten.
Finde t die Perso n im Hause das Trinkge ld als zu ge ring, kommt
abermals ein falsch er Schlüssel und die ser Vorgang wied erholt sich,
bis ein zu frie denes Trink geld geboten wird. Dann endlich öf fnet sich
die Haus tür für den Hochzeitszug.

b) Der Braut wer den die Schuhe gestohlen. Während
 des Gastmahles hat der Brautführer sein Augenmerk darauf zu
richtet!, daß man der Braut den Schuh ** nicht ste hle, während es
wiede r Sache der ju ngen Leute ist, es de nnoch zu tun, 'Was auch
regelmäßig gesc hieht, worauf der Schuh in die Küche gebracht und
von dort auf einem Teller, mit Blu men geschmückt, dem unachtsamen,
respektive Hi ntergang enen Brautführer präsentiert wird, welcher ihn,
um schließ li ch mit der Braut den Ehre ntanz tanzen zu können, 'gegen
ein Entgelt von beliebiger Höhe auszulösen hat. Diese Spende erh ält
wie der das Küchenpersonal.

c) Die Braut wird entführ t. Häufig macht die Hochzeitsge
 sellschaft nach dem Haupt mahle Spazierfahrten. Hier hat der
Brautf ührer zu ach ten, daß ihm die Braut nicht entführt wird. Es
geschieht aber schließlich doch. Der Brautführer hat nun die Braut
mit entsp rechendem Trinkgeld auszulösen und zu befr eien.

Beim Hochzeitsmahl im Wirts haus hielt der „Ehrengeselle",
oft auch der Mesner, am Schlüsse des Mahles, welches durch
Tanz wi ederholt unterbrochen wurde, Sie „Abdankungsrede".
Darau f fo lgte die Sammlung, wobei jeder Gast nach seinem Stand e
und seinen Verhältnissen gab. Das Ergebnis gehör te dem Br äutigam,
der damit das Gastmahl bezahlte.

Alter Hochzeitsbrauch, in Altenstadt bis in die 1870 er-Iahre
 übli ch: Nach dem Kopulieren der Brautleute ging der „Ehrengeselle"
 zum Bräutigam vor dem Altar und gab ihm vor allem
Volke eine leichte Ohrfeige, die zu be deuten hatte, daß er daran
denken soll, was er jetzt oben getan (geheiratet) habe.

Eine Braut, die außer Dorf kam, wurde mit einer Kette (oft
silbernen) 'aufgehalten. Statt der Kette bediente man sich auch eines

* a, b und c vergl . Werkowitsch E.: Das Land Vorarlberg vom geschichtlichen,
 topographisch-statistischen und landwirischaftlichen Standpunkt dargestellt.

** Es handelt sich hier stets nur um einen der zwei Schuhe. 138
            
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