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Full text : Heimatkunde der Altgemeinde Altenstadt

ihrem rechtmäßigen Hirten abgesondert, dispersim hin and her ihren
Seelentrost suchen.

Der letztverstorbene Pfarrer von Altenstadt hätte einmal, als
er bei starkem Gewässer die schlechte Äl lbrücke überschr eiten wollte,
bald sein Leben eingebüßt, wenn man ihm nicht rechtzeitig wäre zu
Hilfe gek ommen und vor einigen Jah ren fei eine Mutter mit ihrer
Tochter an einem Sonntag in der Äll ertrunken, als sie nach Me iningen
eilen wollten, um dort der hl. Messe bei zuwo hnen.

„Man Will da auch nichts melden," fährt das Bittgesuch weiter ,
von der Ehre Gottes, Wahrem, christkatholischem Eifer vnd gu etem
Vertrauen., so an solchen End vnd Orthen, wo man ohne deme an
die ir rgläubi gen Schweizer angränzend vnd benachbaret ist, durch
eine eigene pfar rh, stech e Gegenwarth vnd Obs org eines Seelsorgers
 vnd so meh reres entzündet vnd befördert, das Guete einge ­
pflanzt vnd das Böse abgetilgt Wärt, wo hingegen lauen vnd kaltsinnigen
 Lhristen, welche bei dermahligen Vmbständen von Juge nd
auf schlecht vntherwi esen werd en, gar le icht der Weg zur Sund vnd
Laster, vnd dem ewigen Vntergang gebahnet ist."

Diese Seelengesahr habe der lehtverstorbene, eifrige Pfarrherr
von Altenstadt, Michael Stoß, während se iner 42-j ährigen Amtsführung
 wohl erk annt und schmerz lich empfunden und habe deshalb
nicht nur zur Errichtung einer eige nen Pfarrei da hier ein eigenes
Legat verschafft, sondern sei auch Pri mus Motor und Auctor gewesen,
daß die Jungfrau Magdal ena Huml in aus purem Eifer die Haup tstiftung
 getan und daß auch der Leo nhardi-Ben efizi at zu Feldk irch,
H. H. Franz Heim (Heimb) zur Erbauung einer Kirche ein sehr
sch önes Legat gemacht habe. Die Gemeinde Altenstadt habe zwar
gegen die Stiftung einer Pfarr e dahier eine schriftliche Beschwerde
ei n gereicht, allein, sie sei auf die Aufforderung des Hochwürdigsten
Bischofs, an einem bestimmten Tage zur Prüfung ihrer Beschwerde
sich zu stellen nicht erschienen und habe also dies alles aus eigener
Schul d außer acht gelassen.

Da sonK die Errichtung einer eig enen Pfarrei in diesem Gemeindebezirks
 Hie höchste Not w endigkeit sei, die Beschwerden der
Gemeinde Altenstadt keine ernstliche Betrachtung verdi enen, die Wohltäter
 dermal en bei Han den sind, während sie vielleicht in Zukunft
nimmermehr zu bekommen seien und endlich dem ho chw. Domkapitel
zu Chur durch diese Separation notor isch fein Praejudicium geschieht,
in dem dadurch die Pfarre Altenstadt merkl ich verring ert und verbessert
 , folg lich das Patronatsrecht um so vortrefflicher und schätzbarer
 Wird (das Ehurer Domk apitel besaß damals das Patronatsrecht
der Pf arre Alt e nstadt) auch die Gemeinde Altenstadt sel bst in kontinuierlicher
 Gegenwart ihres Seel so rgers in allen Beg e benheiten und
sonderlich bei vor fallenden Krankheiten desto getrösteter leben sann;
also gelangt an den Hochw. Fürstbi schof ihre fußfällige Bitte, er
Wolle diese höchstnotwendige Separation gnädigst gewähre n, die Aus­ 46
            
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