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Full text: Das Verfachbuch in Tirol und Vorarlberg

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Hiedurch wird nicht allein die schon bestehende Unsicher­ 
heit der Realrechte vermehrt, sondern auch eine bedeutende 
Zeitverschwendung bei Erlassung von Sicherheitsausweisen, die 
zudem bei einem man gelh aften Zustande der Verfachregister nie 
verläßlich sein könn en, verursacht. 
Um diese m Uebelstande zu steuern, findet sich das Appel­ 
lationsgericht veranlaßt, sämmtlichen ihm unterstehenden Land­ 
gerich ten folgeude Weisung zu ertheilen: 
1. Der Beamte, welch er beauftragt ist, die Urkunden im 
Verfach bu che ein zutrag en und dieselben mit dem Verfachung s- 
eertifikate zu versehen, hat auch, falls nicht ganz besondere 
Umstände dagegen obwalten, das jährliche und das s tehende 
Verfachregister zu führen. 
2. Die Eintragung der verfachten Urkunde im jährlichen 
und stehenden Register hat bei jeder einzeln en Ve rfachu ng, und 
zwar twch ehe die Urkunden dem Amtsvorstande zur Unter­ 
fertigung des V erfac hungs -Certifik ates vorgelegt wird, zu er­ 
folgen, und daß es gescheh en sei, auf der Urkund e se lbst mit 
einem vom Amtsvorstande zu be stimmend en Zeichen, z. B. mit 
einem R (registrirt) ange merkt zu werden. 
3. Ist die dem Lalidrichter zur Unterschreibung des Ver- 
fachungs-Certifikats vorgelegte Urkunde mit dem erwäh nten 
Zeichen nicht versehen, so hat er noch vor Beisetzung seiner 
Unter schrift die Eintragung derselben im jährl ichen und stehenden 
Verfachregister zll veranlassen, und sich n ebstbei von Zeit zu 
Zeit durch genau e Einsicht zu überzeugen, daß diese b eiden 
Register ordnungsmäßig gefilhrt werden und die allenfalls ent­ 
deckten Gebrechen unverzüglich zu beseitigen. 
4. Damit diese Manipulation bei allen Landgerichten 
gleichmäßig eingeführt werden k önne, haben diejenigen, welche 
mit dem stehenden Register sowei t im Rückstände sein sollten, 
daß sie selbe s bis Ende April d. I. zu ergänzen nicht ver­ 
mochten, ein neues stehendes Regis ter anzulegen und mit 
1. Jänner l. I. zu beginnen; gleichzeitig aber auch das vor- vor-
	        
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