3. die Pfarre i Satt eins bei allen ihren Rechten und Gerechtigkeiten
zu schützen und zu erhalten;
4. das Pfründhaus samt Z ugehör in gutem Zustand zu erhalten und
jährl ich wenigstens 12 fl. zur Ausbesserung zu verwenden1).
Während der Inhal t dieses Re verses sich mit dem der letzteren Pfarrer
sonst in allem deckt, enthält die erste Bestimmung insofern eine Abweic
hung, als hier 200 fl. jährlich an das Klöser zu entric hten sind geg enüber
den 150 fl. der früheren Jahre. Über die Gründ e seiner Zustimmung
zu dieser von der bischöflichen Behö rde ge nehmig ten Abänderung äußert
sich Pfarr er Joos in einem Schre iben an den bischöf liche n Kanzler in Chur
vom 9. März 17 802). „Die Begi erde, in die Er höhung der Pension einzu
willigen , war von mein er Seite eben nicht zu hit zig, wohl aber zwang
mir manc he Rücksicht die Äußerung so einer Neigu ng ab. Denn wenn
der Stift brief authent is ch ist, . . so hat Valdu na das Recht, alle Gefälle
der Pfr ünde von Sateins zu beziehen, und ist weiter nichts schuldi g, als
einem jeweiligen Pfar rer den hi nreic henden Unterhalt zu ve rs chaffen; und
da die Land esf ürsten zur Zeit der geschehenen Incorporation der geistlichen
Gewalt noch sehr viel einräumten, so zweifle ich gar nicht, daß hierüber
die Bewilligung des Ordinariats begehrt und er langt worden und zwar
über alles, was in dem Stiftsbriefe enthalten ist [s. S. 49, Anh.Nr.91]. Daß also
Valduna niemals alle Gefälle selbst bezog en, so ndern jederzeit, weil es selbst
an anderen Orten vie len Zehenden zu beziehen und Güter zu bearbeiten
hat, mit dem Pfarr er vermi ttels t einer Convention abgekoramen, war ein
willkürliches Tun, woraus ich niemals folge rn konnte, daß es selb en auch
in Zuku nft nicht mehr selbst beziehen dürfe, und gewiß würde derjenige,
dessen Feder das Klo ster in diesem Geschä ft gebraucht, dahin gerate n
haben, weil die Gem einde gern dem Kloster den Zehenden und die Benutz
ung der Güter um eine ansehnliche Summa abgekauft hätte, wenn er
nicht auf meine Person Rücksicht getragen hätte . In diesem Falle aber
würde der Schaden für mich unvermeidlich gewesen sein, sowoh l wegen
der schm alen Co ngrua, als wegen unrichtiger Benutzung derselben. Zudem
ist es gewiß, daß Herr Vogteiverwalter die Erhöhung der Pension gutgeheißen,
indem er sich erst neulich gegen Herrn Dekan geäußert mit den
Wort en: „Das kann er wohl geben . . .“ Die Voraussehung manc her
Verdrüßlichkeit, die ei ngeseh ene Möglichkeit, die geforderte Erhöhuug dermalen
absta tten zu können und die Erwa rtung einer vorsichtigen Einschränkung
der Erlaubniß, wenn sie von Seiten des hochw. Ordi nariats erfolgen
sollte, haben mich veranlaßt, meine Be reitwilligk eit zu äußer n, der
Forderung zu en tsprec hen und allen fe rneren Mißbel iebigkei ten ein Ende
zu machen . . .“
") D. d. Valduna 31. Au gust 1779. Original-Papier, früher im Kreisgerichtsarchiv
zu Feldki rch, jetzt Bl. Fel dk. Vogteiamts-Arch., s. Anh. Nr. 151.
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