Auf beso nderes Anfragen des Kommissärs erfolgten für Valduna noch
folgende Bescheide1):
Die Grundstücke des Klosters und beso nders der Weingärten seien
für das laufende Jahr durchwegs auf dem alten Fuß zu erhal ten und neu
anzupflanzen; die von dem Kloster vorher getroffenen Bestandskontrakte2)
seien einstweilen und bis auf weite re Verordnung noch aufrecht zu erhalt en;
von dem vorhandenen Weinvorrat möge ein Qua ntum, falls sich Liebhaber
fänden, zu dem bestmöglichen Pre ise verkauft werden3); fer ner solle von
dem dort sich vorfindenden Vieh all jenes, das nicht zum Feldbau oder
zum Einsammeln des Zehnten zu Ra nkweil nötig erscheine, zur Ersparung
des Futters je eher desto bess er verkauft werden4). Die im Kloster vorgefun
dene Barschaft betrug 274 fl. 51‘/4 kr. Von diese r Summe zahlte
der Kommis sär die für die 26 Ordens perso nen und den Be ic htvater angewiesene
Unterhalts notdurft für 14 Tage im vora us, sowie auch den
Unterhaltsbetrag für die fünf Dienstboten auf die glei che Zeitdauer, in
einem Gesamtbeträge von 214 fl. 26 kr. Es blieb mithi n von der Barschaft
noch die Summe von 60 fl. 25'/* kr., welc he er dem Rentamtc in Feldkirch
übermittelte*8). Das Rentamt aber wurde angewiesen, die Zahlung
des Kostgeldbetrags für die Klosterfrauen, den Beichtvat er und die fünf
Di e nstboten künft ighin von Halbmona t zu Halbmonat anticipato zu leisten6),
so lange noch die Klosterfrauen in Valduna beis ammen wären .
') Ibg. d. d. Freiburg, 14. März 1782: Erledigung des Berichte s vom 2. März 1782.
’) Es hande lte sich vor allem um die Verpachtung der Mühle.
3) Im Berichte des Kommissärs heißt es: Nach vorläufiger Abschätzung dürften
bei 50 Fuder, jedes zu 80 Vier tel gerech net, im Wein lager vorhanden sein. Der Wein
sei von geringer Gattung, der meiste von Bode ngewäc hs und Zehnten her; dergl ei chen
Weine seien nicht haltbar, ließen sich auch nicht ohne Schädigung verschicken, außer
zum geschwin den Verschleiß. Da man aller Orten guten Wein in Fülle vorfinde, so
sei es nicht lei cht, den in Valdu na befin dli chen ,.an den Mann zu bringen“.
*) Der Bericht sagt: Es sind 3 Kühe, 4 Zugochsen und 2 noch unbrauchbare
Stierle nebst einigen Schafen und dem hiezu benötigten Heu und Stroh vorhanden.
Auf die Kühe lasse sich nicht lei cht verzichten, weil die Nonnen und die Di ens tboten
die zu ihrer Nahru ng notwendige Milch haben müßten; die ju ngen St iere und die
Schaf e noch zu behalten , lohne sich wegen des Futter s nicht. Die Ziehochsen hät ten
Verwendung gefunden beim Einsammeln der Zehnten in Rankweil.
5) Ibg. d. d. 2. März 1782.
6) Ibg. d. d. 14. März und d. d. 6 April 1782: Der betreffende halbmonatli che
Betrag für die Klost erfr auen und den Beicht vater war festgelegt auf 198 fl. 20 kr.,
wie früher, der für die Verpfle gung der Dienstboten (ohne den Dienstlohn) auf 14 fl.
Vgl. Extractus instruclionis regiminalis pu ncto deren au fgehobene n Klöstern: Freiburg,
25. Jan. 1782, mit geteilt an die Kanzl ei des Vogtei -Amt es in Feldki rch. 185