Siebentes Kapitel.
Die weite ren Fol gen der Aufhebung.
Die letzten Schicklale der Kloster güter und der Kl o stergeb äude.
Die Ve räuß erung der Güter und Realitäten des Klosters war ke ineswegs
vom Glücke begleitet. Abgesehen dav on, daß sich schon die
Versteigerungen selbst zum Teil lange Jahre hinzogen und eine
Reihe von Posten unter dem Schätzungswerte verka uft werden mußte1),
stieß die Einbr ing ung des vollständigen Kaufsschillings oft auf große
Schwier igkeit en. Der Vorschrift nach sollte die erste Hälfte der Kaufsumme
sogleich in barem Gelde entri chtet werden, die Zahlung der zweiten
Hälft e könne gegen Stellung genü gender Versicherung und landesbräuchiger
Verzinsung in zwei- bis dreijährige r, ja auch vierjähriger Zahlungsfrist erfol
gen2). Doch die Wirklichkeit entsprach gar zu oft nicht der Vorschrift.
Viele Käu fer beeilten sich gar nicht, an den neuen Bes itzer des Klostervermögens,
an den Staat, die schuldige Geldsum me zu zahlen. Im Jahre
179 0 waren laut Erlasses der k. k. Kameral-Buchhalterei zu Innsbruc k
von der gesamten Kaufsumme für Klo ster und Kirch e nebst Zub ehör im
Betr age von 5600 fl. nur 4000 fl. durch die Ge meinde Ra nkweil bezahlt
wo rden, die Summe von 1600 fl. sowie die Zinsen des unbezahlten Kaufgel
des waren rückständig. Desgleichen hatte die Gemeinde Rankweil
weder die Kaufsumme für die um das Kloster liegende Waldung und für
das sogenannte Walserhölzl im Betrage von 710 fl. noch auch die Zinsen
geza hlt. Dieselbe Gemeinde blieb auch noch immer die auf 1160 fl. sich
belau fende Kaufsumme für das Recht des Klosters zum gemeinsamen
Holzst r eich, sowie die Summe der mitlaufenden Zinsen ganz zu entrichten
schuldig. Es werd en ferne r mehr als 20 Kä ufer von Weingärten und
Äcker n aus Rankweil, Rö this und Umgegend mit Namen angeführt, die
mit der Zahlung eines Te iles der Kaufs umme und der zugeh örige n Zinsen
in einem Gesamtbeträge von mehreren tausend Gulden im Rüc kstände
blieben.
In demselben Erlass e vom 20. Juni 1790 führt die k. k. Buch halte rei
Klage da rüber, daß ungeachtet der frühe ren Mahnun gen an den gewes enen
Administra tor Mart in Tanne r die so beträchtlichen Rückstände an
den Kaufschillingen und deren Zinsen noch nicht eingetrieben seie n, und
es wird der „nunm ehri ge Admi nistr ator 3) zur ehemög lichsten Betreibung
solcher Ausstände nachdrucksamst verhalten, ihm aber vor züglich und
zwar bei eigener Haft ung aufgetragen, von den Kauf gelder n die noch
ganz ausstehenden Zinsen alsogle ich einzutreiben.“
') Vgl. Kap. V.
’) d. d. Innsbruck, 20. Juni 1790. Pfarrarch. St. Peter Rankweil.
*) Jo hann Jakob Eberlin.
Ludewi g, Das ehemalige Klarissenkloster in Valduna. 15 225