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Die Staaten Norddeutschlands bis zum Main wurde n als
„norddeuts cher Bund" unter der Obe rherr schaft Preußens vereinigt,
die südde utsch en vorläufig sich selbst überlassen.
Schon im Jahre 1870 brach ein großer Krieg zwischen
Frankre ich und Preu ßen aus, an welchem alle Staa ten Deutsch
lands theilnahmen. Oesterrei ch, des Fried ens sehr bedürftig, hielt
sich vollkommen neutral.
Di esmal gelang den Deutsche n die vo l lkommene Demü thigung
der Franzosen und des Kaisers Na poleon III., welcher nach der
Schlacht bei Sedan in ihre Gefangenschaft gerieth. (Er starb
1873 in Engl and.) Frankre ich erklärte sich zur Republik, und
führ te den Krieg noch mit äußerster Hartnäckigkeit fort, mußte sich
aber am Ende doch zu einem ha rten Fried en verstehen, in welchem
es eine sehr große Summe Kriegsentschädigung zahl en, und das von
Deutsche n bew ohnte Elsaß mit einigen Nachbarbezirken an Preußen
abtreten mußte.
Kaum war der Krieg beendigt, als eine neue deutsc he Ver
fassu ng vereinbart wurde, alle deutschen Mittel- und Kleinstaaten
unter die Führerschaft Preußens kamen, mit Beibeha l tung ihrer
Fürsten und einiger Selbstän digkeit.
Der König Wilhelm I. von Preuße n war schon wä hrend des
Feldzuges vor Paris zum deutschen Kaiser ausgerufen worden.
§ 28.
Neue Verfassung Oester reic hs und Vorarlberg s und inne re
Reformen.
Kurze Zeit nach dem italienischen Kriege von 1859 verlieh
der Kaiser Franz Josef I. sein en Ländern eine neue Verfassung
(1860 und 1861), welche dann im Jahre 1867 eine weitere Aus
bildung und einige Aen derun gen durch die sogen annten Dezember
gesetz e erhielt. Den Völkern Oesterreichs wurde dadurch die Mit
wirkung an der Gesetz ge bung und an dem Staatshaushalte cing e-
rä umt, welche sie durch Vertreter auszuüben ha ben. Das Reich
wurde jed och in zwei Hälften getheilt, die eine be greift die de utsch
österreichischen Kronländer mit Galizien, der Bukowina und Dal