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Full text: Leitfaden der Geschichte Vorarlbergs an der Hand der österreichischen und allgemeinen Geschichte für die Volksschulen

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Die Staaten Norddeutschlands bis zum Main wurde n als 
„norddeuts cher Bund" unter der Obe rherr schaft Preußens vereinigt, 
die südde utsch en vorläufig sich selbst überlassen. 
Schon im Jahre 1870 brach ein großer Krieg zwischen 
Frankre ich und Preu ßen aus, an welchem alle Staa ten Deutsch­ 
lands theilnahmen. Oesterrei ch, des Fried ens sehr bedürftig, hielt 
sich vollkommen neutral. 
Di esmal gelang den Deutsche n die vo l lkommene Demü thigung 
der Franzosen und des Kaisers Na poleon III., welcher nach der 
Schlacht bei Sedan in ihre Gefangenschaft gerieth. (Er starb 
1873 in Engl and.) Frankre ich erklärte sich zur Republik, und 
führ te den Krieg noch mit äußerster Hartnäckigkeit fort, mußte sich 
aber am Ende doch zu einem ha rten Fried en verstehen, in welchem 
es eine sehr große Summe Kriegsentschädigung zahl en, und das von 
Deutsche n bew ohnte Elsaß mit einigen Nachbarbezirken an Preußen 
abtreten mußte. 
Kaum war der Krieg beendigt, als eine neue deutsc he Ver­ 
fassu ng vereinbart wurde, alle deutschen Mittel- und Kleinstaaten 
unter die Führerschaft Preußens kamen, mit Beibeha l tung ihrer 
Fürsten und einiger Selbstän digkeit. 
Der König Wilhelm I. von Preuße n war schon wä hrend des 
Feldzuges vor Paris zum deutschen Kaiser ausgerufen worden. 
§ 28. 
Neue Verfassung Oester reic hs und Vorarlberg s und inne re 
Reformen. 
Kurze Zeit nach dem italienischen Kriege von 1859 verlieh 
der Kaiser Franz Josef I. sein en Ländern eine neue Verfassung 
(1860 und 1861), welche dann im Jahre 1867 eine weitere Aus­ 
bildung und einige Aen derun gen durch die sogen annten Dezember­ 
gesetz e erhielt. Den Völkern Oesterreichs wurde dadurch die Mit­ 
wirkung an der Gesetz ge bung und an dem Staatshaushalte cing e- 
rä umt, welche sie durch Vertreter auszuüben ha ben. Das Reich 
wurde jed och in zwei Hälften getheilt, die eine be greift die de utsch­ 
österreichischen Kronländer mit Galizien, der Bukowina und Dal­
	        
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