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Der Voreid widerspricht der Restabilition von 1750
und hat abge stellt zu bleiben. Der wegen der Unterlassung
desselben den, Regierungsrathe von Ernst
beini letzten Auflauf abgedrungene Revers sowie diejenigen
der zu den Amtsbesatzungen vor ihni abgeordneten
Conimissiäre sind daher zur ückzune hmen .
Der Stadtammann ist künftig von der Bürgerschaft
in Gegenwart des jeweilig en Vogteiverwalters
an statt durch öffentliche durch geheime Abstimmu
ng zu wählen.34) Der Berufungszug gegen
eine Entscheidung des Magistrats geht zwar auch fer ner
noch an die Landesstelle, doch ist dem Vogteiamt in
Fällen verweigerter oder ver zögerter Rechtssprechung
Einsichtnahme zu gestatten. Das Begnadigungsre
cht, dessen sich die Stadt als eines angeblich alten
Herkonimens bedient, kann ihr nicht weiter zugestanden
Werd en, es gebürt allei n dem Gesetzgeber und bl eibt
daher der Majestä t wie an allen andern Orten so
auch in Feldkirch vorbehalten.
Wenn Maria Theresia gelegentlich ausgesprochen
hatte, dass die Bes tätigu ng „vermeintlicher Vorrechte"
die äußerste Behutsanikeit und reifliche Ueberlegung
erheische, 3 5) so war sie von dies em Grundsätze bezüglich
der Freiheiten der Stadt Feldkirch, wie man
s ieht, ke ineswegs ab gewichen . In dieser Hinsi cht bildet
die Resolution vom 8. October 1768, durch welche
die Vorrechte so wesentlich verringert wurden — eine
andere Bestätigung ders elben von Seite der Kaiser in