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Full text : Die Feldkircher Unruhen von 1768

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Der Voreid widerspricht der Restabilition von 1750
und hat abge stellt zu bleiben. Der wegen der Unterlassung
 desselben den, Regierungsrathe von Ernst
beini letzten Auflauf abgedrungene Revers sowie diejenigen
 der zu den Amtsbesatzungen vor ihni abgeordneten
 Conimissiäre sind daher zur ückzune hmen .
Der Stadtammann ist künftig von der Bürgerschaft
 in Gegenwart des jeweilig en Vogteiverwalters
 an statt durch öffentliche durch geheime Abstimmu
 ng zu wählen.34) Der Berufungszug gegen
eine Entscheidung des Magistrats geht zwar auch fer ner
noch an die Landesstelle, doch ist dem Vogteiamt in
Fällen verweigerter oder ver zögerter Rechtssprechung
Einsichtnahme zu gestatten. Das Begnadigungsre
 cht, dessen sich die Stadt als eines angeblich alten
Herkonimens bedient, kann ihr nicht weiter zugestanden
Werd en, es gebürt allei n dem Gesetzgeber und bl eibt
daher der Majestä t wie an allen andern Orten so
auch in Feldkirch vorbehalten.
Wenn Maria Theresia gelegentlich ausgesprochen
hatte, dass die Bes tätigu ng „vermeintlicher Vorrechte"
die äußerste Behutsanikeit und reifliche Ueberlegung
erheische, 3 5) so war sie von dies em Grundsätze bezüglich
 der Freiheiten der Stadt Feldkirch, wie man
s ieht, ke ineswegs ab gewichen . In dieser Hinsi cht bildet
die Resolution vom 8. October 1768, durch welche
die Vorrechte so wesentlich verringert wurden — eine
andere Bestätigung ders elben von Seite der Kaiser in
            
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