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Full text : Die Feldkircher Unruhen von 1768

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Die Wirtschafts-Deputation hat wenigstens
alle Woch en eine Sitzun g zu halten und darin „über die
Verbesserung des städtischen Oekouomie-Wesens . .. .wie
nicht min der über Collectation und Steur-Quartier
und Militär-Vorfallenheiten" zu berathen. Sie soll
die Besserung der Wirtschaft überhaupt, also die
Mehrung des städtischen Vermögens, die Verringerung
der Schuldenlast und die Hera bsetzun g des Zins enaufwandes
 anstreben . Alle verrechnenden Stadtämter
und Pflegschaften sind ihr verantwortlich und gehorchen
ihren Weisu ngen; sie prüft die monatlichen oder
vierteljährlichen Rechnungen derselben, ahn det kleinere
Mängel selbst und wend et sich um Bestrafung bedeutenderer
 an den Rath. Wenigstens alle zwei Monat e
untersucht sie die Rent- und Steueramtscassen, richtet
ihr Augenmerk auf die Amtsführung des Säckel-, Waldund
 Bau meister s und begeht, um Streitigkeiten mit
der Na chbarschaft zu verhüten, alle ein oder zwei Jahre
unter Beiziehung einiger jüngerer Rathsglieder oder
bürgerlic h er Repräsentanten den städ tischen Zwing und
Bann. Der Deput ation liegt die Oberpfl e gsc haft aller
milden Stiftungen ob, besonder s des Spitals; die ses
ist durch ein oder zwei Mitgli eder wöchentlich zu besichti
 gen und dabei auf die Klage n der Pfründner und
Kranken Rücksicht zu neh men. Die.Ansetzung und
Regulirung des Contributionales soll zwar auch künftig
dem gesammten innern und äußern Rathe zust ehen;
allein die Bestimmung der Einlieferungsfrist und die
            
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