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Full text : Dornbirn

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Schwarzach und Knie allmählich an Biegender Bürger und Dorn birner zu verkauf
 en begannen, erwarben die Emser schon da mals einen Teil ihrer Besitzes,
so besonders den Hof auf dem Knew und die Weingärten am Knieberg; den Rest
brachte Ritter Merk Sittich I. von Ems 1527 an sein Haus. Der wachsen de
Besit z in Dornbirn machte die Bestellung eigener ems ischer Gutsverwalter nötig;
als erster dersel ben erscheint 1368 Hans Dient, der auch den Titel „Emsischer
fimmann“ führte. Die späteren emsischen Beamten hießen stets „Amtsleute".

Aber auch auf Mehrung des politischen Einfluss es war das Streben der
Emser He rren gerichtet. 3ur Seit der politischen Wirr en unter Herzog Fried rich
von Oeste rrei ch gelang es ihnen, nebst anderen Reic hsle hen auch den Blutb ann
über Ems und Dornbirn zu erlangen; derselbe ward ihnen von König Sigismund
 in den Jahren 1430 und 1434 nebst anderen Reic hsle hen bestätigt. Wenn
auch die öster reichische n Herzöge in der Folge die Herrschaft über Dornbirn
wi eder zurückgewa nn en, so belehnten sie doch ihrerseits die Herren von Ems und
die nachma lig en Graf en von hohenems mit der Gerichtsbarkeit dortselbst, so
daß diese erbliche He rren des größten Teil es von Dornbirn bis zu ihrem Ausster
 ben 1759 blieben.

Bald nach Mitte des 15. Jah rhunde rts finden wir einen emsischen
Seitenzweigim Besitze des damals erbauten oder neu au f gebauten Tu rmes
von Dornbirn im Oberdorf mit ansehnlichem zugeh öri gen Besitztum. Das
Sc hlößch en, das österr eichisc hes Lehen war, erstand 1465. Von den Schwe izern
ward es nach ihrem Sieg in der Schlacht bei hard 1499 verbrannt , aber 1502
erst and es aufs neue. Ein ige Seit nach dem Aussterben der Se it enlinie im Jahre
1557 blieb es noch bei deren Erben und Kam dann mittels Kaufe s seit ens des
Grafen Jakob han nibal I. von hohenems 1576 wi eder an die Hauptlinie des
nunmehr gräflichen Ges chlecht es.

Mit dem Hause derer von Ems zur hohenems waren die Geschicke der
Gemeinde und des Gerichtes Dornbirn durch vier Jahrhunderte aufs engste verknüpft.
 Seit ihrer ersten Besitzerwerbung dortselbst zu Anfa ng des 14. Jahrhunderts
 ging das Bestreben jener Herre n nicht nur auf weit ere Bereicherung
mit Grund und Boden , sondern auch auf Erlan gung der vollen Oberhohei t über
die Bewohner. Einen aussichtsreichen An lauf hiezu macht e im Jahre 1655
Graf Karl Friedrich von hohenems; die Fina nznot am Innsbrucker la ndesfürstlichen
 Hofe sc hien ihm günstige Gelegenheit hiezu zu bieten. Er trug dem
Erzherzog Ferdinand Karl die Summe von 10.000 fl. an für die Ueberlassung
des ganzen Gerichtes Dornbirn als freies Eigen. Dageg en aber weh rten sich
noch rechtz eitig mit aller Entschiedenheit die Dornbirner, die um jeden Preis
österreichisch bleibe n wollten, und so ward der schon fertige Kaufvertrag wieder
rückgängig gemacht . Den bald darauf einsetzenden und im 18. Jahrhundert
fortschreitenden fina nziellen Ni edergang des gräflichen Hauses nü tzte das
Gericht Dornbirn zu sei nen Gun sten aus, pachtete zun ächst alle hohenemsischen
Gefäl le im Bezirk und erwar b schließli c h 1771 von Üer letzten Er bin, Grä fin
M. Rebekka von Hohenems-Harrach, das ganze Allod mit allen Leibeigenen,
Sehnten, Steuern und Fronden käufli ch um 45.000 fl. für die Gemeinde. So war
die für die Freihe it Dornbirns einst so bedrohliche Macht des Hauses hohenems
endgültig entschwunden. •

3um Sch luß ein Wort über die Geschicke des Oberdörf er Schlößchens und
seiner Bewohner. St ifter der Dornbirner Linie derer von Ems war Ritter Hans
Ulrich von Ems mit seiner zweite n Gem ahlin Adelheid von Ellerba ch. Ihre
Söhne Jakob I. und Hans I. von Ems gelangten durch Vermögens-
            
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