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1 in Fischen) 2 zählen Fischzinse für erkau fte Gotteshausgüter; 5 verrichten
Tag werk (3—5 Tage jähr lich) 1 gibt Fi sche dazu.
Notz inse mit Eeldtodfall gibt Schendlingen, das später in ein Schupflehen
verwandel t wurde. (EinfFige Walderblehen waren au ßerdem, wie schon ausgeführ
t, das Gut des Ulrich Büchel man von 1538. Ob das Bündelin auch ursprüngliches
Walder d war oder Klostereigen ist fraglich; das Zw eite ist wahrschei
nlicher. Schupf lehe n jedenfalls ni cht. Ebe nso das Gut Hans Büchel mans
(Schnabel). Walderblehen war das Anwesen Nr. 41 ilaut Urkun de von 1504.
Ebe nso der Gilgin Gut am Schlatt von 1356. Aber auch unter den Schupflehen
von 1585 werden noch ursprüngliche Walderblehen zu finde n fein. Dafür
spricht, daß vom Kl oster mehrfac h Walderblehen durch Kauf in Schup fle hen verwandelt
worden sind, die Unausgeglichenheit der oben gena nnten Lehensleistungen
, dann direkte Nachweise. Dort wo im Einkünfterodel die Gilgin vorkommt,
sieht neben anderen , schwer zu kontrollierenden Gel dzin sen: „Item
ceter a feoda piscatorum omnia funt solve ntia pisees. " Die Fischzinse sind an
die sem Ort 1 fo alt wie die Fischerei selbst und es versteht sich wohl, daß das
Erblehe n zu diesem, gewöhnlich vom Vater ererbten Beruf bes ser paßt als das
Schupflehen.
Schupf lehen bestanden aber hier gewiß auch schon seit Anbeginn. Die gewal
tige Macht des Klos ters über den Boden läßt da keinen Zweifel übrig .
Kein Wu nder, daß noch 1585 zwölf Leute10) aus Vorkloster Leibsteuern
als Leibeigene entrichteten; in 'Lauterach hatte das Kloster nur vier, in Wol furt
nur mehr 2 Leibeigene, in Riede n gar kein e.
Mehverau hatte durch das Schupflehensrecht weitgehenden Einf luß auf die
Zusammensetzung der Bevölkerung. Geschlechter kamen und gingen mit seinem
Willen. Aus weiter Ferne, irgendwo aus dem großen Bereich der klös terliche n
Grundherrschaft tauchen sie auf und merzen seßhaft. Die Verklostere r wurden
so auch stammesge mäß etwas ganz Eigen es.
Nach Ramsperg T) gab es im Jahre 1660 in Vorkloster 29 Haushalte, in
Ri eden 26. Die beiden benachbarten Orte hatten trotz enger wirtschaftlicher
Bezi ehung en ganz cerlfdjiebene Familien. Nur 4 Familiennamen waren beiden
gemeins am. In Vorkloster wohnten nicht weni ger wie 20 ver sch iedene Familienstämme,
was nur durch starken Wechsel zu erklären ist. Freilich hatte auch
Riede n 17. Aber in Rieden, das doch kleiner war, gab es immerhin eine 6 Familien
starke Sippschaft der Boß an der Spitze, gefolgt von 3 Gilm und 3 Fröwis.
In Vorkloster hatte die stär kte Sippschaft der Beck nur 4, von den übrigen keine
mehr wie 2 Fami lien. (O ber, Hefselin, Lüser, Anwan der, Späth, Weiß).
Auch kirchlich gehörte Vorkloster zu Mehrerau, Rieden dagegen zur Pfarr e
Bregenz . In der Ur kunde vom 10. Mai 1612 2) sagen Abt und Konvent, sie und
ihre Vorgänger hätten schon lange Zeit ganz aus freien Stücken für gewisse
Bedienst ete des Klosters und Bewohner der Um gebung, die auf Seiten oder auf
Eigen sitzen, die Seelf orge ver sehen und ihre Leic hen auf ihrem an das Kloster
anstoßenden Friedhof bestattet. Nachdem sie jedoch verschiedene Fährli chkeiten,
• besonders zur Pestzeit erfahren, möchten sie sich die ser Last entledigen und die
Lei chen bei der Bregen zer Pfarrkirche bestatt en lassen. Der Bischof genehmigt
,0) Mehr. ginsb. 1,29.
1) An throp olsg ium, Pfarrarchi v Devgenz 34.
i # ") Stisdtvrchiv.
3) Urk. Stad twr ch.