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Full text : Ueber das Begnadigungsrecht der Stadt Feldkirch und des hintern Bregenzerwaldes

V orw ort.

Man wird es hoffentlich verzeih l ich find en, dass in einem tirolischen
Schulprogramme ein Beitrag zur vorar lbergi sche n Geschichte erscheint. Sollte
dennoch von irgend einer Seite deshal b ein Tadel ausgesprochen wer den, so
möchte ich zu meiner Entschuldigung weniger auf die bis zu einem gewissen
Grade gemeinsame Verwaltung beider Länder als auf den Umstand hinweisen,
dass Vorarl berg einer eigenen Oberrea l schule entbehrt und der «Sprengel *
unserer An stalt daher sich bis an den Bodensee erstreck t.

Der Ge genstand des mitgetheilten Aufsatzes ist anziehend genug und
es wurde über ihn bis jetzt so viel wie nichts gesc hrieben; freilich aber
ko nnte er auch hier nicht erschö pfend behandelt werden, da mir einerseits
nur ein beschränk t er Baum und eine noch beschränktere Zeit zur Verfügung
standen und anderers eits manche Urfehden schon der Art der Veibrechen
wegen , welche darin abgeschworen werden, besser an einem ande rn Orte zu
berücksicht igen sind.

Für die freundliche Unterstützun g bei meiner Arbeit fühle ich mich
äusser dem Herrn Hofrath Prof. Dr. Julius Ficker noch zu besonderem
Danke verpflichtet den Herren Bürgermeister Ernest Weinzi erl, Landesgerichtsrath
 Dr. Bruno Lec her und Gymnasial-Director Jo seph Elsensohn
in Feldkirch, Bezirks richte r Dr. Pius Bit ter von Larcher-Eissegg und
Steueramtspraktikant Lorenz Wi nkel in Bezau und den Beamte n des hiesigen
k. k. Stat t h alterei-Archiv s: dem kais erli chen Bathe Dr. David Schönherr,
Dr. Oswald Bedli ch und Dr. Alois Waib l, sowie Herrn J. Patigler.

Innsbr uck, 9. Juni 1883. Der

Verfasser. 1*
            
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