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■war als Buchhornisches Erbe von den Welfen der Oberhoheit Weingartens
u nterw orfen worden. Dieses füh rte auch die Güterverwaltung
für das Frauenk los ter. Somit war die ganze Verwaltung in Dornbürn
geme insam und viellei cht dem Pfarr er unterstellt, welchen jetzt nachweislich
der Abt von Weingarten einsetzte. Ein l eider v erloren ge--gangenes
Weistum vom Jahre 1372 grenzte die Re chte und Ge wohnheiten
zwis chen dem Weingartner Probs t und Hofen ab.
Außer den genannten Klöstern hatte auch das um das Jahr 1096
vom Bregenzer Grafen Ulric h X. gegründete Kloster Mehr er au ein
Zehentre c ht (das Besthaupt) vom Pfaffenlehen in Dornbürn und von
vier and eren Lehen zu Stigl ingen (Haselstauden). Mehrerau war mit
diese n Einkünften wohl schon vom Sti fter oder von des sen unmittelbaren
Nachkommen beda cht worden1)-3.
Die Grafen von Montfort und der Übergang der Her rschaft
an das Haus Habsburg.
Um die Mitte des 12. Jahrhun derts waren die Bregenzer Gr afen
in männl icher Linie ausgestorben. Der letzte Graf, name ns Rudolf, vererbte
den großen Bes itz sein er einzigen Tochter Elisabeth, welche mit
dem Pfalzgrafen Hugo von Tübi ngen vermählt war. Der gleichnamige
Sohn desse lben und die reic hverz weigte Na chkommenscha ft nannten
sich nach ihrer Burg Montfort bei Rankwe il Grafen von Montfort.
Durch fast 200 Jahre besaß dieses mächtig e Geschlecht neben
ander em fast ganz Vorarlberg. Es büßte aber durch häufige Teilung en,
beständig e n Familienzwist und Fehdesucht allmälig seine Bedeutung
ein. In der ungebundenen Zeit des 13. Jahrhun der ts, wo eine starke
deutsche König sgewalt fehlte und in un seren Lan den das alte Herzogtum
Sc hwaben, zu welchem das montfortische Gebiet gehörte, spurlos verschwand,
— waren gleic h zahlreichen and eren Dynastengeschlechtern
siche rlich auch die Montforter reichsunmittelbar gew orden. Durch ihre
dama ligen gegenseitigen Kämpfe und grimmi gen Fehd en trugen auch
sie zur Verwüstung des La ndes und zur Ve rwilderung der Si tten
jedenfalls wesentlich bei.
Um das Jahr 1260 fand eine Teilun g des rechtsrheinischen Gebietes
statt , welche die Entstehung zweier Grafschaften dase lbst,
') Das Eigentumsrecht dieser Güter verbli eb aber den Grafen und ihren
Nachfolgern. — Die Be hauptung , daß auch das Kloster Weißenau in älterer
.Zeit Be sitz und Einkünft e zu Dornbürn hatte (V. Kleiner, Die Gemeindeammänner
von Dorn bürn etc., 9) beruht auf einem Irrtum. Erst im 16. Jahrhundert verpfände
ten die Hohenemser dies em Kloste r für kurze Zeit einen hal ben Kornze
hent in Dornb ürn.