627
gebraucht Ihr billiche Besohlung von dem Anrufenden Thail zu
fordern gehabt, und selbe an die 12 kr. nicht angebunden gewesen,
bey deme es noch eigentli ch sei bewenden ha ben, und
Wider die Gebühr Nie mand Beschwert werden solle.
Zwölftens! solle auch die Geschworne ohneVorvvi ssen und
Einwi lligung einer Ganzen Gemaindt, den Geringsten Boden
zu verolieu ier en oder auf andere Weiss zu V erwenden nicht
befug t seyn. Und
W eilen
Dreyzehentens! in Verneinung der Musterung ein Zeit
hero ainiche Excessive Z erungen aufgewendet worden, als ist
zu für Kam ung dero, gemacht, das Künftig hin nur ein Mahlzeit
gegen Oberamtl. (gleich Wie es vor deme auch gebräuchig
Wah re) gestatte t, und selbe von dennen sam entliche n Gema inden
Vorderist Vor Herrn Landeshauptman , der Amtstra gen de
Landaman ain jeweiliger L and sfendrich abgeführt. Dem Feldwa
ibel Musterschreiber aber Jedem ein mass Wein 4 kr. Brodt
und Keess angewissen, dem Trumelschlager und Pfeifer ihre,
jedo ch nicht übermässige Zehrungen von denen sa mentli chen
Gemeinden (gleich Wie für obige Her rn) bezahlt w erden solle,
Wann aber jemand ander von denen Gemainden beysitzen Woite,
ein solches solte eine Gemaind ohne entgolten entrichten, beynebens
aber von der Gemaind Rankweil ein jeweiliger SeckelMeister
al lein geduldet, an dere Zuzuge aber Völl ig Cassiert sein.
Was anbelangt die Corporale n der Gemaind Rankweil ist jedem
von der Gemeind pr. ein mass Wein 4 kr. Keess und Brodt
verordnet, und damit sich der Gemaine Auss chuss um so Vihl
Weniger zu beschweren solle selbiger alle Sechs Jahr erneuert
und dazu forderist die Burst, und die Jüngsten Hausl euth darzu
gebraucht, anbey aber ainiche gef ährlich und Partheylichkeiten
unterioffen, Werden, Zumahlen, und da ein Au szug naher Bregenz
und Konstanz erfordert Werden solte, dass auf solc hen
bald der Vorhande ne Ausschutz fals sich Keine Willige abgeben
Werden, mit einander Sp illen, und so V erlihren u nver weigerlic h
ausziehen sollen.
V ierzehend ens ! sollen Künf tig hin Kein hintersäss,
weillen darmit nur das Land übersetzet würdet, nicht mer angenomen
Werden, Weniger auch Främbte ausländische Persoh-