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Full text : Die Geschichte des Rheins zwischen dem Bodensee und Ragaz

52Die Geschichte bed Rheins zwischen dem Bodensee und Ragaz:

Als dann zu Beginn der Sechziger Jahre auch in der Sch weiz die Leitung und
Ausführung der Arbeiten auf den Staat übergieng, entschloß man sich dort „in Nachahmung
 des jenseits stets beobachteten Verfahr ens eine regelmäßige Normalbreite und
gerade Li nien anzustreben"/ die durchgreifende Revision der vereinbarten Uferlinien
 und die streckenwe ise Vorrückung der Banken, insbesondere anf schweizerischer
Seite ins Auge zu fassen. Diese Bestrebungen stieße n nun aber in Oesterreich aus
ernste Bedenken, indem nicht ohne Berecht igung e ingewende t wurde (Lan desb au-Dire ktion
11. IV. 1863), daß bei zu starke r Eineng ung des Flußschlauches in der obern Strecke
dem Unterlau fe zu viel und zu schweres Geschiebe auf einmal zugeführt würde, und daß
daher vorerst die Frage des untern Durchstiches eine Lösung finden s ollte. Da die diesbe
 zügliche n Verhandlungen aber keinen befriedigenden Fortgang nah men und die Schweiz
ihren Uferschutz zu vollenden trachtete, sah man sich zuletz t den noch gezwungen, auf
ihr Begehren einzug ehen, und so gelangte man zu der von beid en Regierungen genehmigten
wichtigen Abmachung vom 30. April 1869, zu der den unmittelbaren Anstoß ein
fait acc ompli gab, das die Schweiz durch eigenmächtige Vorsetzu ng des Wuhres bei
Mäder-Krießern aus 115 m Flu ßbreite schuf, worüber sich die österreichischen Gemeinden
übertriebenen Befürchtungen hingaben.

Der wesentliche Inhalt d ieser Vereinbarung war:
1) Grö ßte Höhe der Wuhre über Niederwasser 10 österr. Fuß (3,14 m).
2) Ge ringste Strom breite:

a. für die obere Strecke bis zur Hohenemser Bucht von Krone zu Krone 400 Schweizerfuß

(120 m);
b. von der Bucht bis Monstein 440 Fuß (132 m).
3) Vorgründe dürfen höchstens 30 österr. Fuß (9,5 in) stromeinwärts reichen.
4) Neu anzulegende Dämme soll en höchstens 38 Klaf ter (72 m) den Wnhrlinien genähert

werden, müssen aber jedenfalls mindestens 140 Klafter (265 m) in der obern und 146
Klafter (277 m) in der untern Strecke von den j enseitige n Dämmen abstehen.
5) Die Vorsetzung der Wuhre ges chieht nach Maßgabe der verfügbaren Mittel und wird in

erster Linie dort gewünscht, wo große Ueberbreit en vorhanden ware n.
Die Ueberbreit en z eigten sich gerade bei der Katastrophe vom Jahre 1868 als ein großes
Flußgebrechen, indem es klar hervortrat, daß die Einbrüche zumeist an den breitesten Stellen des
Rheins sich ereigneten.

Wenngleich dann auf Grund obiger Verein baru ng die schreiendsten Uebelst ände in
dieser Hinsicht beseitigt wurde n, so hatte man doch eine vollständige Regelung des Flnßlaufes
 noch lange nicht erzielt, und so fällt demnach heute noch der Mangel eines einheitlichen
 Profiles auf, der durch die internationale Rheinregulierung bis hinauf zur
Jllmündung behoben werden wird.

In der Vereinbarung vom Jahre 1837 wurde die Strecke von der Höchster
Fähre bis zum See nicht einb ezog en, weil man den Entschl ieß unge n in Betr eff des
Durchstiches nicht vorg reifen w ollte. Zuletzt ward mau aber deunoch gezwungen, auch
h iefür Uferlinien zu vereinbaren, was

0111 ^' ^^ ^44} für Höchst-Auslaß und Rheiue c k-Gaißau ,

- 27. II. (
- 2. III.

/1883 (für die Blicht ober halb Rheineck),

- 4. u. 5. I. 1892 (für die Bucht am Eselsschwanz)
geschah. 1

Aeußerung des schwei z. R heinbaubure aus 21. X. 1862.
            
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