IV. Die Entwick lung des Uferschutzes am Rhe in. 58
Angesichts der große n Fortschritte im Aus baue der Wuhre auf Schweizer Seite
sah man sich auch in Oe sterr eich zu einer regen Bauthätigkeit veranlaßt, und so
gew ährte der Staat vom Jahre 1873 an erhöhte Kredite, demzufolge nun jährlich
zwischen 50 und 55,000 fl. an Staatsbeiträgen für die Wuhrungen zur Verfügu ng
standen. Sie fanden g rößtenteils in der obern Rheinstrecke Verwendung, da man sich
vom Monstein ab wärts in der steten Erwartung der Durchstichsausführung immer nur
auf den notwendigsten Uferschutz beschränkte.
Oesterrei c hi sche Bin nendämm e. Während die Wuhrarbeiten einen befriedigenden
Fortgang nahmen und die den Gemei nden dabei aufer legten Lasten im allgemeinen nicht
allzn drückend schienen, ließ der ihnen a llein obliegende Bau der Binnendäm me viele s
zu wünschen übrig. Ursprüng lich war es wie man auf Seite 43 gesehen, keine große
Aufgabe, mit den Dammbauten den Bedürfnissen gerec ht zu werden. Als man sie aber,
teils wegen der Erhöhung der Flußsohle, weit mehr noch wegen der außerordentl ichen
Anschwellung der Hochfluten in mächti ger Stärke hätte ausgestal t en solle n, da waren die
Gemeinden außer staude, den Anforderungen zu genügen.
Anfangs hatten deren Eingaben an die Regierung um Staatshülfe leider kein en
Erfolg. Man verwies auf die in Aussicht genommenen Durchstiche, deren vertiefende
Wi rkung großartige Dammbauten ü berflüssi g erscheinen lasse. Auch das Land Vorarlberg
zeigte f rüher nur geringe Genei gtheit , namhafte Beträge größere n Kulturarbeiten zu
widmen. Aber angesichts der immer drohendern Gefahren und der in der Schweiz
e ntwickelten Thatkraft sah man sich endlich dennoch genötigt, den Geme inden die Last
zu erleichtern und vorerst den Auftrag zur Verfassung der Projekte für den Ausbau der
Dämme zu erteilen (18 82).
Anfangs schien die staat liche Unterstützung nicht reichlich au szufallen (Vom Minist.
10. XI. 1884 20 0/o zug estande n), und es wären daher vom Land und den Geme inden
große Opfer gefor dert worden. Der Verlauf der weiter n V erhandlungen nahn: jedoch nach
der mit Reichsgesetz vom 30. Juni 1884 erfolgten Sch affung des sogenannten
Meliorationsfondes^ eine günstige Wendun g. So kam zuletzt ein Landesgesetz
(vom 21. Juni 1886) zur Regulierung und bessern Instandset zu ng der Dämme
mit einem Kosteuvoranschlage von 220,0 00 fl. zu stande .
Die Dam mkrone sol lte I m über den Hochwas sersp iegel vom Jahre 1885 ge führt, mit
5 m Kronenbreite, 1^/2 füßiger Böschung wasserseits und 2 füß iger Bös chung landseits angelegt und
die größten und sc hädlichs ten Unregelmäßigkeiten beseitig t werden.
Man hatte aber die Arbeiten nicht zu Ende geführt, als das Hochwass er vom
Jahre 1888 eintrat, das auf österreichischem Gebiete große Verheerungen an richtete .
Auch im Jahre 1890 waren die vorgesehenen Dammergänzungen in den Gemeinden
Lustenau und Hohenems noch nicht vollendet, was die Ursache des ne uerli chen groß en
R heiueinbrnc hes bei Hohenems war, während ein solcher längs der Ortscha ft Lustenau
nur mit dem äußersten Aufgebot der Kräfte verhindert werde n konnte. Diese zweite
Katastr op he zeitigte nun eine Aktion, die wohl schon mehr als zehn Jahre frü her hätte
eingeleitet werde n soll en. In ihrer ganzen Ausdehnung wurden die Dämme
1 Es ist das ein Kredit, der dem k. k. Ackerbau-Ministerium jährlich zur Verfügung gestell t wird,
um damit Unt ernehm ungen auf dem Gebiete der e igentl ichen Meliorationen und der Bändigung der
Gebirgsgewäsfer mit Staat sbeitr äg en zu unte rstützen.