IV. Die Entwick lung des Uferschutzes am Rhein. 63
sich über die Gefahren wohl auch mit der Vertröstung hinweg, daß die baldige Ausführung
der Durchstiche und die davon erwartete Senkun g des Flußb ettes eine grö ßere
Bauthütigkeit an den Däm men überflüssig erscheinen lasse.
Die Früchte des wechselnden Bau sortsch rittes beider Staaten kann man an Hand
des II. Absc hnittes erkennen: die Jahre 1848, 1853, 1855, 1860, 1868 (!), 1871,
1872, sie giengen alle ohne Schaden für den weita us größten Teil des österreichischer:
Ufers vorü ber, während in der: für Vorarlberg denkwürdigen Jahr en 1888 und 1890
dic Korrektionswerke der Sch weiz die Probe siegreich bestanden.
Liechtenstein stand mit seiner Uferverteidignug anfänglich ans derselben Stufe
mit der Schweiz, konnte aber von Beg inn der Sechzi ger Jahre ab nicht mehr gleichen
Schritt halten. Immerhin wurden die größten Anstrengungen gemacht, den Schutzbauten
eine ausreichende Höhe und Stärke zu verleihen, und das klein e Land hat es seine r
bemerkenswerten Thatkraft zu danken, daß es sich der Gefahren der großen Hochwasser
der Jahre 1888 und 1890 glücklich erwehren konnte .
F. Bauaufwand in allen drei Ländern.
Vergle icht man den Bauaufw and in allen drei Ländern, so findet man, daß die
Rheinkorrektionsarbeiten von 1832 bis 1899 (in Oesterreich von 1830 bis 1899)
für den Kilometer Uferlänge g ekostet haben :
in der Schweiz............................................ 270 ,000 Fr.
in Oesterreich............................................ 200,000 -
in Liechtenstein............................................ 160,000 -
Der größere Aufwand in der Schweiz im Vergleich mit jenem in Oesterreich
ist verschiedenen Umständen zu zuschre iben, hauptsächlic h deu folgenden: 1) ist diesseits des
Rheius eine viel größre Arbeitsleistung erfolgt, solange die Löhne noch sehr nie drig waren;
2) haben sich in der Sc hweiz weit mehr Rheineinbrüche ereignet; 3) erforderte die
unterste Rheinstrecke von Brngg abwärts nicht so große Kosten, was in Oesterreich mit
seine r geringern Uferlänge prozentual mehr in die Wagschale fällt; 4) sind in diesem
Lande die Damm arbe iten vor den: Jahre 1885 in den Koste n nicht mit eingerechnet,
weil sich ihr Aufwand nicht ermitteln läßt?
Bei der niedern Ziff er für Lie c htenstein spielt wohl eine große Rolle , daß die
Frohndienste nicht gebührend bewertet worden sind und in diesem Lande mit sehr niedern
Lohnsätzen gerechnet wer den konnte.
Die Kost en der Bauverwaltung waren sowo hl in Oesterreich als Liechtenstein
erheblich niedriger als in der Schweiz. Das m öchten wir aber eher für l etzter:: Staat
rühmend hervorheben; denn nichts rächt sich im Baufache und insbesondere im Wasserbauwesen
mehr als zu große Sparsamkeit in der Ausstattung des t ec hnischen Dienstes.
Viele schlechte Entwürfe und fehlerhafte Bauausführungen sind den: Mangel an Vorarbeiten
und technischen Erhebung en oder Studien zuzuschreiben.
Die Gesamtauslagen für die Rheinregulierung seit 1832 (in Oesterreich
seit 1830) belaufen sich a::f 7,8 + 20,3 + 4,2 — 32,3 Millionen Franken,
1 Uebrigens erscheinen auch in der schweizer. Kostensumme die vor 1853 von den Pr ivatwuhr -
pfli chtigen, dem Straßenfiskus und dem „Untergang" ausgeführten Arbeiten nicht mit eing erechn et und
außerdem der Frohntag und das Fuhrwerk sehr nie der bewertet (vgl Hungerbühler S. 90).