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Full text : Die Gemeindeammänner von Dornbirn in alter Zeit

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als in der Zeit während nur se iner Amtsthä tigk eit
er richteten Urkunden erscheinen dürfte, so wir nicht
schließen wollen, es habe sich derselbe nach Nie derlegung
 der Amtswürde gar und gä nzlich vom öffe ntlichen
 Leben zurückgezogen oder wenn and ers wir sein
Ableben in jener Zeit vermu then, in wel cher er aus
den Urkunden ver schwind et.

Als nächster Trä ger des Ammannamtes begegnet
uns Hans Albr ich in den Jahren 1465 und 1466.
Derselbe besiegelt unter dem 11. November des erstgen
 annten Jahres einen Ver kaufsbr ief, worin er öster ­
re ichische r Amma nn zu Dornbirn ge nannt wird.")
Ein gleiches thut er auch unter dem 9. Juni 1466.
Die unter diesem Datum ausgestellte Urkunde besi
 egelt er zwar auf Gehei ß des Ra thes und der Gemeind
 e zu Dornbirn ,ohne jedoc h hier in ausdrücklich
als Amman n erw ähnt zu werden. Doch liegt die
Vermuthung nahe, dafs er zu die ser Zeit noch Amman n
war, zumal ge rade diese Urkunde eine Bestätigung
der Gemeinde enthält, dass das von Bernhard
Th urnhers sel. Erben an Hans Herburger verkaufte
 Vo rsäß, ehemal s Eigenthum der Gem einde war.
Vier Jahre dar auf begegnen wir wieder einem Sproff en
dieses Geschlechtes. Unter dem 2. November 1470
siegelt nämlich Jacob Albric h als Gerichtsammann
in einer wegen eines Wal des entstandenen Streitsache
 ") und im fol genden Jahre 1471 erscheint derselbe
 als Siegler eines Verkaufsbriefes.4s)

4s) Zösm air Nr. 249.
") Fischer Nr. 11.
") Hum mel im X VIII. Rechenschaftsberichte des Vorarlberqer
 Museums- Vereines Seite 51.

4c) Zösm air Nr. 282.
            
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