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als in der Zeit während nur se iner Amtsthä tigk eit
er richteten Urkunden erscheinen dürfte, so wir nicht
schließen wollen, es habe sich derselbe nach Nie derlegung
der Amtswürde gar und gä nzlich vom öffe ntlichen
Leben zurückgezogen oder wenn and ers wir sein
Ableben in jener Zeit vermu then, in wel cher er aus
den Urkunden ver schwind et.
Als nächster Trä ger des Ammannamtes begegnet
uns Hans Albr ich in den Jahren 1465 und 1466.
Derselbe besiegelt unter dem 11. November des erstgen
annten Jahres einen Ver kaufsbr ief, worin er öster
re ichische r Amma nn zu Dornbirn ge nannt wird.")
Ein gleiches thut er auch unter dem 9. Juni 1466.
Die unter diesem Datum ausgestellte Urkunde besi
egelt er zwar auf Gehei ß des Ra thes und der Gemeind
e zu Dornbirn ,ohne jedoc h hier in ausdrücklich
als Amman n erw ähnt zu werden. Doch liegt die
Vermuthung nahe, dafs er zu die ser Zeit noch Amman n
war, zumal ge rade diese Urkunde eine Bestätigung
der Gemeinde enthält, dass das von Bernhard
Th urnhers sel. Erben an Hans Herburger verkaufte
Vo rsäß, ehemal s Eigenthum der Gem einde war.
Vier Jahre dar auf begegnen wir wieder einem Sproff en
dieses Geschlechtes. Unter dem 2. November 1470
siegelt nämlich Jacob Albric h als Gerichtsammann
in einer wegen eines Wal des entstandenen Streitsache
") und im fol genden Jahre 1471 erscheint derselbe
als Siegler eines Verkaufsbriefes.4s)
4s) Zösm air Nr. 249.
") Fischer Nr. 11.
") Hum mel im X VIII. Rechenschaftsberichte des Vorarlberqer
Museums- Vereines Seite 51.
4c) Zösm air Nr. 282.