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Full text : Zur Geschichte des Schlosses Feldkirch (Schattenburg) in der Zeit von 1778-1825

II

von demselbe n sol ange es im Status quo verbleibt, die betreff ende Steuer
von dem für dieses Gebäude regulierte n und adjustierten Steu e r-Kapital
per 650 fl. jährlich ad aerarium bezahlt wer den; inzwischen steht es dem
Käu fer frei, das Gebäude abzubrechen, wo sodann die Besteuerung zessirt,
nur muß in diese m Falle selbes ganz demolier t werden und darf nicht
die mindeste Ruine davon stehe n bleiben. «

Aus der Art und Weise der Ausschreibung läßt sich erkennen, wie
sehr es der Behö rde daran gelegen war, das für sie wertlos e Gebäude
zu einem halbwegs annehmbaren Preis e zu veräußern. Uns in teressie rt
vor allem der Hinwe is darauf, daß es dem Käufer freigestellt bleibe das
Sch loß abzubrechen und damit die Stadtgemeinde Feldkirch um das für
sie historisch denkwürdigste Gebäude zu bringe n, wodurch dem Lande
Vorarlberg eines seiner ältesten Baudenkmale, der Geg end von Feldkirch
viel von ihrem malerischen Reiz beno mmen worden wäre. Einzig dem
Umstande, daß die sich aus dem Abb ruch ergebenden Materialien den
Kau fpreis nicht zu decken vermoch t en, .haben wir die Erhaltung der
Schloßgebäude zu verdanken.

Am 30. September 1812 fand die angekündigte Versteigerung der
Schat te nburg statt; es fand sich kein Käufer . Vor Sei luß des Protokolls
 erhob sich der städtische Rentmeister Erne und erklärte, daß er
vom Magistrate den Auftrag habe, »für das Schloß zum Stehen bleiben ,
im Falle sich kein ande rer Käu fer zum Abb ruch desselben vorfinden
würde«, ein An gebot von 200 fl. zu Protokoll zu geben. Um dies en Preis
erkläre sich der Stadtmagistrat berei t das Gebäude zu übernehmen und
von dems elben die dem Rentamte bishe r zug egang ene jährliche Steuer
auch fernerhin zu entrichten. Gl eichzeitig bew arb sich der Stadtmagistrat
beim Ge nera lkomrniss ariat des Illerkreis es um die Genehmigung zum
Ankau f der Schattenburg, indem er erklärte, daß der geplante Ankauf
in polizeili cher Hinsicht zum Nutzen der Stadtgemeinde gereichen werde
und man das Sch loß bei Kriegszeiten zu Einquartierungen benützen
könnte. Der Kaufpreis und die Kosten der vorzunehmenden Reparaturen
sollten aus dem Erlös e entbehrlicher städtischer Realitäten ged eckt werden.
Trotz dem das Gesuch vom Generalkommissariate be fürworte t wur de, erklärte
das Staatsministerium mit Reskript vom 19. Dezember 1812, der geplante
An kauf bringe der Stadtgemeinde Feldkirch keine Vorteil e, indem der
Unterhalt des ruinierten Gebäudes zu kostspielig sei. Es befr emde daher,
»daß die Kreisadministration einen mit dem Nutzen des Gemeindevermöge
 ns so wenig vereinbarlichen Ant rag des pro visorisch en Magistrats
zu Feldkirch nicht von der Hand gewiesen hat, sondern sogar selbs t zu
unterstützen sich bewoge n finde n konnte.«

In dem vom Rentamte am 4. Oktober 1812 an die Finanz -Direktion
erstatteten Bericht über den Er folg der Versteigerung, wird der schlechte
            
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