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deshalb nicht gut gehört , letzterer war wegen zu gr oßer Hitze nach dem ersten
Teile der Predig t fortgega ngen, hatte jedoch bis dahin nicht das mindeste
Anstößige vernommen. Der Deputationsrat Josef Melch ior Ke ßler war in der
Bibliothek gle ich hinter der Türe, durch wel che der Prediger der Kanz el zug eht,
und hörte des Pfarrers ganzen Vortrag . Während der eigentlichen Predigt fiel
dem genannten Zuhörer nichts „U nordentl iches " auf, im Epilog aber machte jener eine
Anrede an den hl. Franziskus als Or denss tifter und an die Väter Kapuziner als
Ordensbrüder. Den Heiligen ersu chte er, für seine Mitbrüder zu bitten und hie bei
brauchte er die Wendung: „beson ders bei dermaligen Zei ten, wo sie so sehr bedrückt
werden, wo die eingebildeten Staatsver bes ser er die Kl öster als Spitäler des
Müßigganges und Freistätten der Räuber eien ansehen und nicht beg reifen, daß das
Gebet der Religiösen das Wohl des Staates beförd ere." Dann sprac h er den
Kapuzinern zu, ihr Vertrauen auf die Fürbitte des hl. Stifter s nicht sinken zu
lassen, weil dieser ihnen versprochen habe, von ihnen nicht zu scheiden, wenn sie
im ersten Religionseifer verharrten; der Heilige müsse sein Wort halt en und
obgleich die nasew eisen Projektanten den Vorteil, welcher durch das Gebet der
Religiösen dem Staat erwachse, ge genwärti g nicht erkennten, werde er doch ihre
Absi chten zu vernichten suchen. K eßler hatte nicht geh ört, daß der Pfar rer gera de
gegen einen Monarch en oder wider dessen a. h. Veror dnun gen a usdrü cklich ges prochen
habe; indessen müsse er bekennen, daß ihm die erwähnten Auslassungen mißfallen
hät ten; er habe auch sei nen Unwillen hierüber gegen den Organisten Fritz in
lateinischer Sprache ausge drüc kt. Worin die Bedrückungen der Rel igiösen bestünden,
davon habe er nichts vernommen ; der Pre diger habe nur gesagt, daß sie von den
einge bildete n Staatsverbesserern und naseweisen Projektanten herkämen , die nach
einem a ngeführten Texte nicht einsähen, was des Geistes fei.
Der Organist U lrich Fritz berichtete im Wesen wie Keßler. Der Prediger
habe g esagt, die n aseweisen Staatsverbesferer trachteten, denjenigen, die noch ihr
Heil in den Kl östern suchten, den Zutritt auf alle Weise zu versperren. Vom
Gebete der Relig iösen hänge das Wohl des Staates vielleicht großenteils ab, das
sähen aber jene nicht ein, weil nach der Textstelle der tierische Mens ch nicht einsähe,
was des Geistes sei. Der Deputationsr at Keßl er habe zu dem Z eugen la teinisch
gesagt, die Predigt wäre gut gewesen, diese Ausdrücke im Ep ilog hätten aber
ausbleiben sollen; Fritz habe ihm hierin Bei fall ge zollt.
Am 17. Au gust wandte sich das Vogteiamt an den Fürstbischof von Chur
und beto nte, gegenüber den eidlichen Zeugenaussagen könne weder eine Beschönignng
noch ein Wi der spruch stattfi nden; die Ausfälle hätten nicht nur im Publikum
g roßes Aufsehen err egt, sondern sie seien an sich so wicht ig, daß der Monarch sie
nicht gleichgiltig ausnehmen dürfte. Das Vogteiamt er statte daher an den Bischof
die Anze ige, schließe einen Auszu g des Zeugenverhöres bei und stell e in Untertänigkeit
anh eim, wie jener den V orfall anzusehen geruhen werde. Bisc hof Dionysius
antwor tete am 24. August. Er m einte, die Her ren würde n ohne seine Erwähnung
überze ugt sein, daß ihm „ung angbares," unbescheidenes und unvorsichtiges Bet ragen der
Geistlichkeit selbst im Priva tge sprä ch, noch mehr aber in Kanzelreden zu Mißvergnügen
gereiche; gleichwohl stehe es nicht in seiner Gewalt, eines jeden Denkungsart oder
Aeußerungen mit Erteilung notwendiger Bescheidenheit und Einsicht nach seinen
Wü nschen zu bilden, oder in die gehörigen Schranken zu weisen. Er finde zwar
nicht, daß durch die Aeußerungen des Predigers a. h. Verordnungen berüh rt oder
als bedrückend ausgegeben worden, wie auch seines Wissens noch keine erschienen seien,
die jener gem eint haben könn te. Die vom Pr ediger erw ähnten Vorwürfe gegen
Gott es häuser und Klöster und was er zu deren Verteidigung erwidert habe, seien
keine neuen Erfindungen, vielmehr wären sie schon seit unzähligen J ahren in
öffentlichen Schriften gestanden und es würden hiefü r Redner , wel che selbst vor