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Full text: Vorarlberg. Dritter Band

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des P. Stanislaus, Ouardian der Kapuziner, ver eini gten 
sich me hrere Bürger zu dem Versprechen, ohne jed och die 
Verbindlichkeit eines Gelübdes oder einer gestifteten Schul ­ 
dig keit zu übernehmen, eines oder mehrere Glieder ihrer 
Familie in diese heil. Messe zu schicken, und die Litanei 
vorbethen zu lasse n. Man woll te dadurch Gott seine n 
Dank für die Abwendung schwererer Drangsale, über 
welche man im untern Landestheile wäh rend des Schw e­ 
denkrieges so viel zu seufz en hatte, darbringen, und fing 
diese Andacht im Jahre 1647 an. Bei dem Regierungs­ 
antritt e Leo polds I. am 1. Aug ust 1658 erklärte man 
das erw ähnte Geb eth für ständig, und betrachtete dessen 
Besuch stil l schweige nd als eine Schuldigkeit, die auf dem 
Hause haft en bli eb, und beim Verkaufe gewöhnlich mit 
80 bis 100 fl., die man am Prei se nachließ, in An­ 
schlag gebracht wur de; dafür mußte der neue Besitzer die 
Tagmesse besuchen oder besuchen las sen. Im Ver hinde­ 
rungsfälle geschah es öfter, daß man einem ä rmern Manne 
ein Darlehen von 100 fl. gab, und statt des Zinses die 
Erfüllung der angeführ t en Verbin dli chkei t forderte. Im 
Verlaufe der Zeit verursachte der öftere Besitzwechsel des 
einen oder andern Hauses Anstände, man wollte sich kei­ 
ner Schu ldigke it mehr unterziehen, daher gab die Stif­ 
tungs ver walt ung einer vorbethenden Mannsperson 4, einer 
Vorbetherin jährlich 5 fl. aus dem Gem eind everm ögen, 
bis vor weni gen Jahren alle Ausgab en mit urkundlicher 
Nachw eisu ng beleg t werd en mußt en, eine solche aber, weil 
alles nur auf einer mündlichen und nur ange nommenen 
Uebereinkunft beru hte, nicht vorgezeigt werden konnte. Die 
Zahlung hat demnach aufgehört, und was noch von die­ 
ser Andacht geleistet wird, ist als freier Wille zu be­ 
trachten. — Gleiche G esinn ungen der Frömmigke it und und
	        
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