325
des P. Stanislaus, Ouardian der Kapuziner, ver eini gten
sich me hrere Bürger zu dem Versprechen, ohne jed och die
Verbindlichkeit eines Gelübdes oder einer gestifteten Schul
dig keit zu übernehmen, eines oder mehrere Glieder ihrer
Familie in diese heil. Messe zu schicken, und die Litanei
vorbethen zu lasse n. Man woll te dadurch Gott seine n
Dank für die Abwendung schwererer Drangsale, über
welche man im untern Landestheile wäh rend des Schw e
denkrieges so viel zu seufz en hatte, darbringen, und fing
diese Andacht im Jahre 1647 an. Bei dem Regierungs
antritt e Leo polds I. am 1. Aug ust 1658 erklärte man
das erw ähnte Geb eth für ständig, und betrachtete dessen
Besuch stil l schweige nd als eine Schuldigkeit, die auf dem
Hause haft en bli eb, und beim Verkaufe gewöhnlich mit
80 bis 100 fl., die man am Prei se nachließ, in An
schlag gebracht wur de; dafür mußte der neue Besitzer die
Tagmesse besuchen oder besuchen las sen. Im Ver hinde
rungsfälle geschah es öfter, daß man einem ä rmern Manne
ein Darlehen von 100 fl. gab, und statt des Zinses die
Erfüllung der angeführ t en Verbin dli chkei t forderte. Im
Verlaufe der Zeit verursachte der öftere Besitzwechsel des
einen oder andern Hauses Anstände, man wollte sich kei
ner Schu ldigke it mehr unterziehen, daher gab die Stif
tungs ver walt ung einer vorbethenden Mannsperson 4, einer
Vorbetherin jährlich 5 fl. aus dem Gem eind everm ögen,
bis vor weni gen Jahren alle Ausgab en mit urkundlicher
Nachw eisu ng beleg t werd en mußt en, eine solche aber, weil
alles nur auf einer mündlichen und nur ange nommenen
Uebereinkunft beru hte, nicht vorgezeigt werden konnte. Die
Zahlung hat demnach aufgehört, und was noch von die
ser Andacht geleistet wird, ist als freier Wille zu be
trachten. — Gleiche G esinn ungen der Frömmigke it und und