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ncnSwetthkr Anza hl sich befinden. Sie soll en daselbst ihre
Freiheit haben, — es sollen -aber auch die Kath oliken nicht um
die ihr ige gebrac ht werde n. —
WaS die Pet ition bezweckt, ist lediglich die an Se. Ap ost.
Majestät zu richtende Bitte, in Berücksichtigung des bisherigen
rein katholi schen Charakters des Lan des die ses letztere von der
Giltigkeit des Patentes auSzunehmen.
L. Wie kann man aber von einem allgemeinen Reichs
gesetze ein einzelnes Keoilland auSnehm cn?
K. Das Patent ist eben kein allgemeines Reichsgesetz;
Dalmatien z. B. und Lomb ardo- Venetie n sind darin nicht be
griffen . Die Br. ließ sich in diesem Pu nkte wieder etwas
Menschl iches beikommen, wenn sie S. 10 von d emselben so
red et, als wäre es für alle Kronländer erlassen. Ueberhaupt
mögen Sie ans dem Bisherigen ersehen, inwiefern die in der
Br. an den „Rückblick auf die Geschichte" (von S. 5—10)
geknüpf ten Schlußsätze (S. 10 Z. 11 — 19 v. oben) be grün
det seien. —
L. Es ist aber im Grun de das Bisherige in der Br.
nur Einleitung.
K. Um so interessanter dürfte die Hauptsache fein, in
welc her sie die Petiti on direkte angreift. —
In Betreff ter Behauptungen der Br., daß in dem Auf
rufe schon Anfa ngs die Unwahrheit enthalten sei, „daß die
Glaub ensein heit von jeher der große Vor zug Vorarlbergs ge
wesen sei" — habe ich mich schon oben (S. 12) geäußert.
L. Ich sti mme aber mit dem Verfasser jedenfalls darin
überein, daß es ke inen Religionskrieg der Vor arlber ger gegeben
habe, und daß folglich die Behauptung, als hät ten unsere Väter
das Gut der G laube nsein heit mit Strömen Bluts erkämpft
und vertheidiget, eine unw ahre fei. —
K. Der Auf ruf sagt aber auch nichts von einem Reli
gionskrieg der Vorarlberger. Dag egen erinnert uns die
Br. (S. 5) ja sel bst an jene unglückliche Zeit, „wo Kath oliken
uich Protestanten in Deutsc hland aus Glaubenseife r sich in