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Full text: 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Doren

Zur Zeit Maria Theresias gab es eine andere wichtige Neuerung: die Vereinödung. Wiesen und Felder wur- 
den zusammengelegt und neu aufgeteilt. Mancher Bauer in den bestehenden Weilern mußte sein Haus 
abbrechen und womöglich mitten im neuen Grundstück neu aufbauen. Die Bewirtschaftung, besonders 
Düngung und Heuernte, waren durch die nun viel kürzeren Wege im geschlossenen Besitz leichter gewor- 
den. Nach allgäuischem Vorbild wurde die Vereinödung am Sulzbergstock besonders gründlich vorgenom- 
men. 
Den neuen Stern am europäischen Himmel, Napoleon, bekam unsere Heimat mit einschneidenden Ände- 
rungen zu spüren. Im Frieden von Preßburg (1805) mußte Vorarlberg und Tirol an Bayern abgetreten wer- 
den. Eine starke Zentralisierung setzte ein. Wie die anderen 23 Gerichte wurde auch das Gericht Sulzberg 
aufgelöst. Die Rechtspflege und Verwaltung wurden vom Landgericht Bregenz ausgeübt. Der Bergstock 
wurde in zwei Verwaltungseinheiten, Distrikte genannt, eingeteilt, nämlich Sulzberg und Hinterberg. Die 
Grenze wurde willkürlich gezogen und verlief auch quer durch das nachmalige Doren in West-Ost-Richtung, 
etwa zwischen Nellenburg und Lindengschwend. Das ganze Land wurde dem Illkreis mit der Haupstadt 
Kempten angeschlossen. 1814 brachte der Wiener Kongreß Vorarlberg mit Ausnahme des Landgerichtes 
Weiler an Österreich zurück. 
Dies, wie auch andere vorderösterreichische Gebiete, verblieben den Bayern, die dafür Stadt und Land Salz- 
1)Urg an die Habsburger abtreten mußten. So einfach war das damals. Mit Freude übernahmen Kaiser Franz 
jnd die Wiener Zentralisten die neuen Einteilungen. Das Niedergericht Sulzberg war für immer aufgelassen. 
?ie Distrikte jedoch wurden wieder zu einer Gemeinde zusammengelegt. 
~ine für die damalige Zeit äußerst leidige Episode gab es im Jahre 1814. In Untereschau bildete sich eine die 
.Jlaubenseinheit gefährdende Sekte. Die Hebamme Susanne Schmid hatte von ihrem geistlichen Bruder 
'erschiedene Schriften erhalten und bekannte sich mit dem Sohn und den zwei Töchtern zu dieser Lehre. 
!owohl das Primat des Papstes, wie auch das Altarssakrament und sogar das Kreuzzeichen wurden geleugnet. 
fach mehreren erfolglosen Bekehrungsversuchen und Verhandlungen wurde die Familie und eine bereits 
erführte Nachbarin des Landes verwiesen. Zweihundert Jahre vorher wäre sie wohl unrettbar auf dem 
cheiterhaufen gelandet. 
~ie Selbständigkeitsbestrebungen und deren Verwirklichung 
)ie Seelsorgsstation 
ur selben Zeit, als Oberreute seine kirchlichen Unabhängigkeit von Weiler und zu Teil von Sulzberg ver- 
ngte, suchte auch Doren erstmals um eine eigene Seelsorgsstation an. Oberreute hatte bereits 1797 seine 
irche. ln Doren zögerte sich die Angelegenheit noch lange hinaus, weil: 
in der Platzfrage keine Einigkeit bestand, 
die nötigen Mittel noch fehlten und 
die Bedingung der Regierung, daß Sulzberg eines der beiden Benefizien nach Doren abtreten müßte,abge- 
1nt wurde. 
otz der Kriegsläufe wurden auch in der bayrischen Zeit die Bestrebungen nicht aufgegeben. Gerade aus 
~ser Zeit ist ein diesbezüglich sehr reger Schriftverkehr mit dem königlich-bayrischen Landgericht in Bre- 
nz und von diesem mit dem königlich-bayrischen Generalkommissariat des Ulerkreises festzustellen. Wie 
tte es anders sein können, es wurden von allen Seiten Gutachten und Gegengutachten angefordert. Anno 
14 geschahen weitere Schritte. Ahnlich wie vor dem Bau des Gemeindesaales in den heutigen Tagen gaben 
~ Haus- und Hofbesitzer schriftliche Erklärungen über die zu erwartenden Beiträge zum Kirchenbau ab. 
~ Spenden lagen je nach Vermögen und Spendenfreudigkeit zwischen 200 und 6 Gulden. Die gesamte 
mme betrug 4891 Gulden. (Eine gute Kuh kostete damals ungefähr 30 Gulden.) Auch ein Kostenvoran- 
lag lag vor: Kirche 4443 fl, der Turm 13 U fl, der Pfarrhof 1895 fl, alles bei einfachster Ausführung und in 
vartung umfangreicher Fronarbeiten. 
s demselben Jahre stammt auch die eigenhändige Verfügung: ,,Johann Peter Milz und sein Eheweib 
harina Mänlin im Dorfe des Distriktes Sulzberg verordnen gemeinschaftlich und unwiederruflich an eine 
1e Kirche in Hemißen oder wo dieselbe hin begutachtet und gebaut wird, 1000 Gulden mit der ausführli- 
n Bedingnis, ltens - Das Kapital zu 1000 fl erst nach seinem und seiner Ehewirthin Tod für die Kirche zu 
ieren anfangen und bis dorthin für die Kirche keine Zinsen bezogen werden sollen. 2tens - Dieses Kapital 
nerwährend fortbestehen soll und nur der jährliche Zins ab demselben zur Unterhaltung der Kirche und 
shenerfordemissen verwendet werden können." 
Februar 1819 wurde die Spendenliste auf den neuesten Stand gebracht und mit dieser beim K. und K. 
isarnt mit folgendem Wortlaut angesucht: ,,Wir unterzeichneten Gemeindsleut von Hemißen Huban 
'Brenden bemühen uns schon etliche zwanzig Jahre eine allgemein bekannte Angelegenheit durchzuset- 
um nämlich eine eigene Kirche."
	        
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