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Full text : Das karolingische Reichsgut in Unterrätien

5. Die Mans en.

Wie wir schon im vorigen Abschnitt beobachten konn ten,
erscheint das Fiskalland im Reichsgutsurbar in zweifacher Gestalt:
 einerseits als Ackerboden und Wiesland in bestimmter, aber
sehr verschiedener Größe nach Joch, Sch effel Aussaat und Fuder
bemessen, „Grundstücke” wollen wir sie nenn en. Daneben sehen
wir aber auch vielfach man si1) au fgeführt und zwar immer nach
den bestimmten Arealang aben , bei den Höfen ebenso wie bei
den Vorwerken oder mit and eren Worten, was im Ganzen auf
dasselbe hinausläuft: beim Benef icialland ebenso wie beim Zinsland.

Was sind diese königlichen mansi? S tehen sie in irgend
einer arealen Beziehung zu den im Reichsgutsurbar vorangestellten
bestimmten Flächenangaben? Nein. Weder ein Restbetrag
noch ein Vielfaches der erster en k önnen sie sein. Denn sie treten
ja auch ganz selbständig auf. Wir gewinne n den Eindruck, daß
der Mansus eine gewisse Größe beinhaltet. Neben dem Mansus
erscheinen nämlich auch einhalb, zwei, drei ja siebz ehn Mansen
in Händen eines einzelnen. Die Eigenart unseres Mansus gegenüber
 dem „Gru ndstück ” kann also weder in der Art des sozialen
Verhältnisses, noch in einer arealen Beziehung zu den Gru ndstüc
 ken gelegen sein. Wir müssen demnach eine andere De utung
suchen. — Viell eicht aus der Stellung Rätiens zum Frankenreiche
heraus, einer Sache , die bedeut ungsvoll genug war, in unseren
Verhältnissen deutliche Spuren zu hinterlassen.

1) Kötzschke, Deuts che Wirtschaftsgeschichte bis zum 17. Jahrh un dert
S. 66: „Im mittelalterlichen Latein ist m ansus (seit dem 7. Jahrhu nd ert nachweisbar
 ) an zahlreichen Quellenstellen dassel be wie Hufe. Von manere, verwe
 ilen oder woh nen, abzuleiten, b edeutet diese s Wort zu nächst die Wohnstätte,
 in erweitertem Sinne aber auch das ganze Gut eines (Hinter -) Sass en,
manens oder mans ionarius .” 3
            
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