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L assen die beiden römisch-churischen Siedlungs- und Wirtschaftsgrenzen
und die angenommene Größe der kön iglichen
Grundstücke noch so viel Raum für die Mansen mit der im vorigen
Abschnitte genannten durchschnittlichen Größe von ungefähr
30 Joch übrig ? Diese Mansengröße wurde im Zusammenhalte mit
anderen Erwägun gen eben g erade im Hinblick auf die, wie ich
dort s agte, vorhandenen F lächenmög lichkeiten aufg es tellt.
Ich glaubte es u msowe niger unterlassen zu dürfen, einen wirkliche
n Ausd ruck für die bei der Betra cht ung des karoling ischen
Reichsgutes in unserem Lande so viel genannten Boden maße zu
suchen, als durch die erstmalige Verwendung einer kartl ichen
Darstellung diese r Art ein doch i mmerhin besseres M ittel in meine n
Händen lag als die in erste r Linie gedanklichen Überlegungen
und Errechnungen mancher frühe ren Untersuchungen es sein konnten.