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Full text: Die älteste Geschichte des Bundeslandes Vorarlberg bis 536 nach Christus

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Bebauung des Heimatlichen Bodens notwendig waren Die Ausgehobenen ka­ 
men in entfernte Gebiete des römischen Reiches. Ein Teil mußte wohl mili- 
tärifchen Dienst leisten, ein anderer als Gladiatoren (Fechter auf Leben und 
Tod bei Schauspielen) auftreten. Auch als Sklaven konnten sie verwendet wer­ 
den. Es war dieses eine im römischen Kriegsrechte begründete, aber ungemein 
grausame Maßregel. Noch unmenschlicher wurde derselbe Gebrauch bei der Be­ 
siegung der oben erwähnten Sa lasser in den savoyischen oder peninischen 
Alpen angewendet, wo der ganze Volksstamm, 38.000 Seelen, auf dem Sklaven­ 
markke versteigert wurde66. Daß die in Rätien und Vindelizien verbliebene 
Bevölkerung vollständig entwaffnet wurde, kann man gemäß dem Harten römi­ 
schen Kriegsrechte als selbstverständlich annehmen. 
Das zwischen dem Kamme der Alpen und dem oberen Laufe der Donau 
neu eroberte Land wurde kn eine neue römische Provinz umgewandelt und 
erhielt den Namen Raetia^'. Als Provinz des römischen Reiches hatte 
Rükien einen größeren Umfang gegenüber dem früheren freien Räkien. Es ist 
daher zum besseren Verständnisse der nun folgenden römischen Herrschaft not­ 
wendig, die Grenzen der Provinz Rätien, so weit als möglich, fest­ 
zustellen. Am genauesten wissen wir die Grenze des neuen Rätien gegen 
Norden. Den Römern war hier gegen die herandrängenden germanischen 
oder deutschen Völker die Donau eine willkommene natürliche Grenze. Zwar 
bot dieser Fluß in seinem oberen Laufe nicht einen so starken Schutz für den 
römischen Besitz, wie im mittleren und besonders im unteren Laufe. Aber durch 
Befestigung des rechten Ufers und eine Reihe militärischer Stationen war es 
möglich, einem feindlichen Ueberschreiten des Flusses bedeutende Schwierig­ 
keiten entgegenzusetzen. Die jenseits drohenden Stämme waren ja in der Ueber­ 
windung solcher Hindernisse noch wenig geübt. So wurde die Donau von ihrem 
Ursprünge bis zur Einmündung des Innflusies als nördliche Grenze der Pro­ 
vinz Rätien bestimmt 68. Schwieriger ist es, die Grenze Rätiens gegen Osten 
anzugeben. Sicher ist, daß hier die Grenze zwischen Rätien und der Provinz 
Norikum zunächst dem Laufe des Flusses Inn folgte^. Von der Einmündung 
in die Donau ab trennte der Inn Rätien und Norikum bis dorthin, wo der 
Fluß Ziller in den Inn sich ergießt. Durch das Zillertal folgte die Grenze dem 
Ziller wenigstens bis zur jetzigen Ortschaft Mayrhofen. Weiterhin gehen die 
Meinungen auseinander. Der verdiente rätifche Forscher Dr. P. C. Planta läßt 
von Mayrhofen weg die Grenze noch weiter dem Flusse Ziller folgen bis zu 
seiner Quelle am hl. Geistjöchl ober Prettau, dann über den Bergkamm zum 
Krimmler Tauern gehen und wieder über den Kamm zwischen Deferegger- und 
Ahrental, ferner zwischen Villgrattener und Gsießer Tal zur Wasserscheide 
zwischen Drau und Rienz bei Toblach 70. Von Toblach verlief nach Dr. Planta 
die östliche Grenze Rätiens durch das HöHlensteiner Tal (Höhlenstein ist die 
Übersetzung des italienischen L a n d r o), dann über die Gebirgsgruppen der 
Tofana und Sella zum Avisio. 
Neuere Forscher, Dr. Töchterle und P. Tschurtschenthaler in der Zeitschrift 
„Schiern", treten dafür ein, daß die rätische Ostgrenze von Mayrhofen im Ziller­ 
tale südwärts zum Bergkamme ging, der das Ahrental auf der westlichen Seite 
bis Taufers-Mühlwald begleitet. Von Mühlwald an wäre dann die Grenze 
übers Gebirge verlaufen und südwärts dem Gripbache entlang bis zu seiner 
Einmündung in die Rienz zwischen Kiens und St. Siegmund. Von dort sei 
^die Grenzlinie über die Dorfschaften Ellen und Onach ins Gadertal und über 
Korvürn und Arabba zum Avisio gegangen 71.
	        
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