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Full text : 100 Jahre Stella Matutina. 1856-1956

Klasse jener Privatschulen und Lehranstalten und erklärte bereits erfolgte
Aufnahmen als ungültig. Der Landesschulinspektor Dr. Oskar Baldauf gab
im gleichen Sinne am 18. August den Privatschulen bekannt, das Offentlichkeitsrecht
 gelte als erloschen.

Daraufhin sprachen P. Provinzial Augustin Rösch und P. Rektor Theobald
 Fritz persönlich in Bregenz vor und bekamen die Antwort, sie dürften
nicht hoffen, daß der neue Staat irgendeiner Bitte, das frühere Offentlichkeitsrecht
 zurückzuerhalten, entsprechen werde, die Stella werde wieder
sein, was sie ehedem gewesen, eine reine Privatschule. Trotzdem richtete
P. Direktor Justinus Leibenguth an das Ministerium für innere und kulturelle
 Angelegenheiten eine Eingabe um Wiedererlangung des Offentlichkeitsrechtes.
 Er begründete die Bitte damit, daß die Erfüllung der
gesetzlichen Bedingungen niemals auch nur im geringsten von der Schulbehörde
 beanstandet worden sei; im Kolleg herrsche keine standesgemäße,
abgesperrte, sondern eine zur Volksgemeinschaft in nationalem Geiste
geführte Erziehung. Die Schüler werden zu sozialem Denken erzogen und
die körperliche Ertüchtigung würde in ausgedehntem Maße gepflegt. Die
Antwort darauf erfolgte am 15. September an den Landesschulrat und von
diesem am 20. an die Direktion der Stella Matutina: dem Gesuch „wird
keine Folge gegeben, da die Erziehung und Ausbildung der Jugend grundsätzlich
 Sache des Staates ist".

Unterdessen hatte Dr. Baldauf von allen Privatschulen ein Verzeichnis
der für den Herbst angemeldeten Schüler mit Namen des Vaters (Stellvertreters)
 und Angabe der Abmachungen mit den Eltern, auch betreffs
des Pensionspreises u. a. eingefordert. P. Direktor sandte die Liste ein und
bemerkte dazu: „Uber die Internats- und sonstigen Gebühren kann ich
leider keine Auskunft geben, da ich nie damit befaßt wurde." Das nahm
Dr. Baldauf sehr übel auf und erklärte am 12. September, die Stella dürfe
das Schuljahr auch nicht als reine Privatschule eröffnen, bevor einige
„schwebende Fragen" bereinigt seien. Gefragt, was das für Fragen seien,
sagte er, das Kolleg müsse an die oberste Schulbehörde in Wien mitteilen,
welche Schulform es befolgen wolle. P. Rektor legte den Wunsch vor, das
humanistische Gymnasium beizubehalten, weil das für die vielen Schweizer
 Schüler notwendig sei, und das Realgymnasium in die „Oberschule
für Jungen" überzuleiten. Nach einer Erklärung des Inspektors war aber
kaum zu erwarten, daß neben dem Feldkircher Gymnasium, das nachher
doch „Oberschule" und nicht Gymnasium wurde, das humanistische Gymnasium
 genehmigt werde. Die Zeit bis zum Schuljahrsbeginn drängte.
Darum beschloß die Leitung des Kollegs, auf die humanistische Schulform
zu verzichten und reichte sofort ein Gesuch ein, die Weiterführung des
Kollegs als „Oberschule" zu genehmigen; nach einer positiven Erledigung
dieses Gesuches, so versichterte der Landesschulinspektor ausdrücklich,
könne die Anstalt eröffnet werden und die Kinder, bzw. die Eltern könnte
man in diesem Sinne informieren. Trotz dieser Zusicherung erschien tags
darauf am 14. September im nationalsozialistischen „Vorarlberger Tagblatt"
 folgende Kundgebung: „Die Stella Matutina in Feldkirch wird nicht 148
            
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