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Full text: 100 Jahre Stella Matutina. 1856-1956

Österreich und der damit verbundenen Grenzöffnung gegenstandslos gewesen und 
hatten deshalb auf den Ende 1938 mit der deutschen Reichsfinanz abgeschlossenen 
Vertrag keinen Einfluß mehr." 
,,2. Der Käufer der gesamten Liegenschaften (die deutsche Reichsfinanz) war 
sich trotz seines loyalen Verhaltens bei den Verkaufsverhandlungen und der tat­ 
sächlichen Übergabe des Kaufpreises von 1,540.000 RM des politischen Druckes 
und der daraus entstandenen Notlage des Verkäufers wohl bewußt. Dies geht aus 
der sogar der gesamten Bevölkerung bewußten Lage, aus den tatsächlichen Er­ 
eignissen der damaligen Zeit auch hier in Feldkirch klar hervor. Auch die von 
den Zeugen wiedergegebenen Aussagen der verhandelnden Vertragspartner, sowie 
deren eigene Äußerungen in der von ihnen geführten Korrespondenz über die 
Kaufpreisbestimmungen, zeigen eindeutig deren Wissen um den Druck, der auf 
den Verkäufern lastete. Aus diesem Grunde ist die Käuferin nicht als gutgläubige 
Besitzerin anzusehen und hat den Rückstellungswerbern vom Zeitpunkt der Über­ 
nahme der Gebäude bis zu deren Rückstellung die vom gerichtlichen Sachverstän­ 
digen errechnete Miete für Grund und Gebäude zu ersetzen. Sie ist außerdem 
haftbar für die während der Benützung entstandenen Wertveränderungen, nicht 
aber für die in der Besatzungszeit entstandenen Schäden. Soweit sie Umbau­ 
arbeiten innerhalb der Gebäude vorgenommen hat, die für den Verkäufer von 
Nachteil oder unzweckmäßig sind, muß sie die Gebäude im alten Zustand über­ 
geben oder für die Wiederherstellung derselben einen entsprechenden Beitrag 
leisten." 
,,3. Die Liegenschaften sind von den augenblicklichen Nutznießern dem 
Kolleg bis zum 15. Februar 1951 frei zu übergeben." 
Gemäß dieser günstigen Entscheidung ergab sich nach dem Urteil des 
gerichtlich bestellten Sachverständigen die folgende Verrechnung: 
Das Deutsche Reich muß an Miete, Ersatz für Abbruch und Wiederherstel­ 
lung und Abwertungsverlust insgesamt 2,168.318 Schilling zahlen, das Kolleg den 
seinerzeitigen Kaufpreis und eine Summe für Gebäudeverbesserungen, zusammen 
1,688.000 Schilling rückvergüten. Der Saldo, der für das Kolleg blieb, 480.318 
Schilling, war natürlich bei der damaligen Lage eine höchst fragliche Forderung 
der zukünftigen Abrechnung des gesamten deutschen Eigentums in Österreich. 
Andererseits erklärte sich die Finanzprokuratur zu einem Verzicht eines weiteren 
Rekurses an die oberen Instanzen nur bereit, falls das Kolleg freiwillig auf diese 
Forderung von 480.318 Schilling verzichten würde. So wurde dieser Verzicht vom 
Kolleg ausgesprochen, während die Finanzprokuratur es übernahm, für die Pro- 
zeßkosten von insgesamt 129.932.17 Schillingen, die theoretisch auch vom Deut­ 
schen Reiche zu tragen gewesen wären, aber auch erst bei der Gesamtabrechnung 
des deutschen Eigentums in Österreich mit einbezogen werden sollten, eine 
Pauschalsumme von 100.000 Schillingen aus deutschem Guthaben freizugeben. 
Umzug in die alten Gebäude 
Damit waren die Besitzverhältnisse der Stellagebäude rechtlich 
geregelt; die tatsächliche Inbesitznahme der Gebäude konnte freilich noch 
nicht erfolgen, ihr galten weiterhin die unablässigen Anstrengungen von 
P. Rektor. Was nämlich den Altbau betrifft, so erklärte die Besatzungs­ 
macht, daß vor ihrem Abzug aus der französischen Zone (Tirol und Vor­ 
arlberg) an eine Räumung der Kaserne nicht zu denken sei. Das nächste, 
was erreicht wurde, war, die Stadt Feldkirch zu veranlassen, einen Neubau 
für ihre Hauptschule zu errichten. Im Sommer 1952 war es so weit, daß 
die städtische Volksschule und bald darauf auch der Kindergarten, der sich 
im Erdgeschoß des Turnhallenbaues einlogiert hatte, auszogen. So fand 166
	        
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