Österreich und der damit verbundenen Grenzöffnung gegenstandslos gewesen und
hatten deshalb auf den Ende 1938 mit der deutschen Reichsfinanz abgeschlossenen
Vertrag keinen Einfluß mehr."
,,2. Der Käufer der gesamten Liegenschaften (die deutsche Reichsfinanz) war
sich trotz seines loyalen Verhaltens bei den Verkaufsverhandlungen und der tat
sächlichen Übergabe des Kaufpreises von 1,540.000 RM des politischen Druckes
und der daraus entstandenen Notlage des Verkäufers wohl bewußt. Dies geht aus
der sogar der gesamten Bevölkerung bewußten Lage, aus den tatsächlichen Er
eignissen der damaligen Zeit auch hier in Feldkirch klar hervor. Auch die von
den Zeugen wiedergegebenen Aussagen der verhandelnden Vertragspartner, sowie
deren eigene Äußerungen in der von ihnen geführten Korrespondenz über die
Kaufpreisbestimmungen, zeigen eindeutig deren Wissen um den Druck, der auf
den Verkäufern lastete. Aus diesem Grunde ist die Käuferin nicht als gutgläubige
Besitzerin anzusehen und hat den Rückstellungswerbern vom Zeitpunkt der Über
nahme der Gebäude bis zu deren Rückstellung die vom gerichtlichen Sachverstän
digen errechnete Miete für Grund und Gebäude zu ersetzen. Sie ist außerdem
haftbar für die während der Benützung entstandenen Wertveränderungen, nicht
aber für die in der Besatzungszeit entstandenen Schäden. Soweit sie Umbau
arbeiten innerhalb der Gebäude vorgenommen hat, die für den Verkäufer von
Nachteil oder unzweckmäßig sind, muß sie die Gebäude im alten Zustand über
geben oder für die Wiederherstellung derselben einen entsprechenden Beitrag
leisten."
,,3. Die Liegenschaften sind von den augenblicklichen Nutznießern dem
Kolleg bis zum 15. Februar 1951 frei zu übergeben."
Gemäß dieser günstigen Entscheidung ergab sich nach dem Urteil des
gerichtlich bestellten Sachverständigen die folgende Verrechnung:
Das Deutsche Reich muß an Miete, Ersatz für Abbruch und Wiederherstel
lung und Abwertungsverlust insgesamt 2,168.318 Schilling zahlen, das Kolleg den
seinerzeitigen Kaufpreis und eine Summe für Gebäudeverbesserungen, zusammen
1,688.000 Schilling rückvergüten. Der Saldo, der für das Kolleg blieb, 480.318
Schilling, war natürlich bei der damaligen Lage eine höchst fragliche Forderung
der zukünftigen Abrechnung des gesamten deutschen Eigentums in Österreich.
Andererseits erklärte sich die Finanzprokuratur zu einem Verzicht eines weiteren
Rekurses an die oberen Instanzen nur bereit, falls das Kolleg freiwillig auf diese
Forderung von 480.318 Schilling verzichten würde. So wurde dieser Verzicht vom
Kolleg ausgesprochen, während die Finanzprokuratur es übernahm, für die Pro-
zeßkosten von insgesamt 129.932.17 Schillingen, die theoretisch auch vom Deut
schen Reiche zu tragen gewesen wären, aber auch erst bei der Gesamtabrechnung
des deutschen Eigentums in Österreich mit einbezogen werden sollten, eine
Pauschalsumme von 100.000 Schillingen aus deutschem Guthaben freizugeben.
Umzug in die alten Gebäude
Damit waren die Besitzverhältnisse der Stellagebäude rechtlich
geregelt; die tatsächliche Inbesitznahme der Gebäude konnte freilich noch
nicht erfolgen, ihr galten weiterhin die unablässigen Anstrengungen von
P. Rektor. Was nämlich den Altbau betrifft, so erklärte die Besatzungs
macht, daß vor ihrem Abzug aus der französischen Zone (Tirol und Vor
arlberg) an eine Räumung der Kaserne nicht zu denken sei. Das nächste,
was erreicht wurde, war, die Stadt Feldkirch zu veranlassen, einen Neubau
für ihre Hauptschule zu errichten. Im Sommer 1952 war es so weit, daß
die städtische Volksschule und bald darauf auch der Kindergarten, der sich
im Erdgeschoß des Turnhallenbaues einlogiert hatte, auszogen. So fand 166