Stellung kann ich dulden, daß Euer Hochwürden für sich und wegen der
drückenden Lage, in der Sie sich befinden, sich gedachten Bestimmungen
(nämlich wie sie für Feldkirch angenommen worden waren) fügen. Ich
kann sie aber als Prinzip und als freiwillig übernommene Verpflichtung
nicht billigen noch annehmen, aus Gründen, die ich in meinen Seiner
Exzellenz früher gemachten Eröffnungen ausführlich erklärt habe."
Nachdem P. General im Falle des Feldkircher Kollegs nachgegeben
hatte, konnte die Übergabe des Staatsgymnasiums an die
Jesuiten stattfinden. Unter dem 3. September 1856 ließ das k.k. Ministerium
des Kultus und Unterrichtes durch die Statthalterei Innsbruck
„dem Rektor des Ordenshauses der Gesellschaft Jesu, Pater Clemens
Faller zu Feldkirch", bekanntgeben, daß „das öffentliche Gymnasium von
acht Klassen mit dem demnächst zu beginnenden Schuljahr 1856/57 der
Gesellschaft Jesu zu übergeben sei. Es wird, wenigstens vorläufig, von
der deutschen Ordensprovinz übernommen werden, und mit Beziehung
auf diesen Umstand wird der Rektor des Ordenshauses P. Clemens Faller
sich die nötigen Vollmachten erwirken, um die Stelle des P. Provinzials
in Beziehung auf das Gymnasium zu vertreten, so daß die k. k. Statthalterei
in allen Angelegenheiten des Gymnasiums mit ihm unmittelbar zu verhandeln
haben wird. Die Übergabe des Gymnasiums an die Gesellschaft
Jesu geschieht unter der Voraussetzung, daß dieselbe sich in Beziehung
auf den Unterricht und die Leitung des Gymnasiums nach den im Anschluß
mitfolgenden „Bestimmungen" (es sind die oben mitgeteilten Bestimmungen
für das Feldkircher Gymnasium), in so lange hierüber nicht andere
Weisungen erfließen, benehmen und den Unterricht mit jenem Erfolg
erteile, daß die Schüler befähigt werden, die Maturitätsprüfung zu
bestehen, worauf mit aller Zuversicht gerechnet wird. Sollte gleichwohl
wider alle Erwartung gegen obige Voraussetzung gehandelt, oder der
Erfolg des Unterrichtes für ungenügend erkannt werden, so daß dem
Gymnasium die Rechte eines öffentlichen Gymnasiums entzogen werden
müßten, so bleibt der Regierung vorbehalten, in solchem Falle das Gymnasium
der Gesellschaft Jesu wieder abzunehmen."
Das Schreiben läßt ein gewisses Mißtrauen, ob die Jesuiten die
„Bestimmungen" getreu durchführen würden, durchblicken; das ist nach
den vorausgegangenen Verhandlungen mit P. Beckx wohl verständlich.
Aus dem gleichen Grunde ist es erklärlich, daß die Regierung den amtlichen
Verkehr nicht mit einem Provinzial im Auslande (Bonn), sondern mit dem
Rektor P. Faller führen wollte, dem der Minister Thun Vertrauen
schenkte.
Es folgten im Akte nähere Weisungen, die sich mit den von P. General
angenommenen „Bestimmungen für das Feldkircher Gymnasium" decken.
Ferner wird angeordnet: Sämtliche Gebäude des Gymnasiums sind der
Gesellschaft Jesu zu übergeben, bleiben aber Eigentum des öffentlichen
Fondes und werden daher wie bisher auf dessen Kosten erhalten. Ebenso
werden die Einrichtungen und die Lehrmittel übergeben. Betreffs Unterhalt
der Lehrpersonen heißt es — der Verfasser war offenbar im Ordensrecht
der Gesellschaft Jesu wohl bewandert —: „Der Gesellschaft Jesu ist vom 31