Wegnahme des Staatsgymnasiums
Gegenüber den Anfeindungen jesuitischer Erziehung, wie sie nun seit
Jahren und immer stärker in manchen Landtagen, im Parlament und in der
führenden liberalen Presse betrieben wurden, fand der Orden beim liberalen
Ministerium keinen Schutz, ja die Chronik weiß zu melden, daß zwei
Minister ihr Amt nur unter der Bedingung angenommen hätten, daß es
ihnen gestattet werde, die Jesuiten aus den Staatsgymnasien, die sie
leiteten, Feldkirch und Ragusa, zu vertreiben. Dem Ansturm gab zuletzt
auch der Monarch nach und erteilte mit allerhöchster Entschließung am
3. März 1868 seinem Minister für Kultus und Unterricht die Ermächtigung,
den Orden der Gesellschaft Jesu von der Besorgung des Unterrichtes am
Feldkircher Gymnasium zu entheben. Die daraufhin getroffene Verfügung
vom 6. März ging an den k. k. Statthalter von Tirol, Josef
Freiherrn von Lasser, ab und lautete: „Hochwohlgeborener Freiherr. Auf
Grund der mit A. H. Entschließung vom 3. März d. J. mir erteilten Ermächtigung
verfüge ich Nachstehendes: Der Orden der Gesellschaft Jesu
wird von der Besorgung des öffentlichen Unterrichtes an dem Obergymnasium
zu Feldkirch am Ende des laufenden Schuljahres enthoben und
hat an dieser Anstalt von diesem Zeitpunkt an die Wirksamkeit eines im
Wege der freien Konkurrenz zu bestellenden Lehrkörpers nach den für
Staatsgymnasien bestehenden gesetzlichen Anordnungen und mit den für
Staatsgymnasien der zweiten Gehaltsklasse systemisierten Gebühren zu
beginnen. Es bedarf dem Jesuitenorden gegenüber nicht der näheren Anführung
der Gründe, auf welchen diese Maßnahme beruht. Sie liegen in
der nicht zu behebenden und von Seiten des Ordens selbst ausgesprochenen
Unvereinbarkeit der Organisation des Ordens in Bezug auf den
öffentlichen Unterricht mit den für Staatsgymnasien bestehenden gesetzlichen
Anordnungen." Von diesem Erlaß erhielt der Rektor des Kollegs
und Direktor des Gymnasiums, P. Alois Piscalar, am 11. März Mitteilung.
Dabei waren die Worte über die Motivierung „Es bedarf ...“ weggelassen.
P. Piscalar wurde angewiesen, alle Vorkehrungen zu treffen, daß mit Ende
August die Funktionen des Jesuitenkollegs am Staatsgymnasium eingestellt
werden und der neue Direktor am 1. September antreten könne.
Von der Verfügung wurde auch das fürstbischöfliche Ordinariat Brixen
in Kenntnis gesetzt und ersucht, für die Bestellung eines Religionslehrers
am Gymnasium rechtzeitig Sorge zu tragen. Damit wenigstens die Sankt-Johann-Kirche
den Jesuiten zur Benützung bleibe, schlug der Bischof vor,
einen Pater des Kollegs zum Religionslehrer zu ernennen. Aber seitdem
Papst Pius IX. in seiner Allokution vom 22. Juni 1868 die neuen österreichischen
sogenannten „konfessionellen" Gesetze auf das schärfste verworfen
hatte, war das nicht möglich. Die „Neue Freie Presse" hatte auch
schon zu melden gewußt, daß die Jesuiten dem Papste jenen ganzen Plan
eingegeben hätten.
Die Bestürzung über den Wiener Erlaß war in Feldkirch und im
Lande eine allgemeine. Die den Patres wohlgesinnten Bürger hielten eine
Novene zum heiligen Josef, um das Unheil abzuwenden, das mehr ihnen 51